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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2170

  • date_rangeDatum: 9. November 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1956 9347 170. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. November 1956. Geschäftliche Mitteilungen . . . 9372 D, 9375 A, 9376 C, 9382 D Änderungen der Tagesordnung 9348 B Überweisung des Nachtrags zur Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im vierten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1956 (zu Drucksache 2671) an den Haushaltsausschuß . . 9348 C Überweisung des Entwurfs des Ersten Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 1549, zu 1549) zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß 9348 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 287 (Drucksachen 2799, 2833) . . 9348 D Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . . 9348 D, 9383 C Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Deutschen Bundestag auf Feststellung, daß § 6 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes vom 7. Mai 1956 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (Drucksache 2845) 9348 C, 9349 A Dritte Beratung des von den Abg. Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461, Umdrucke 796, 798 (berichtigt), 799, 805, 806, 809, 810, 815, 816, 819, 823 bis 828) . . . 9349 B Sabel (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 9349 C zur Sache 9351 C, 9356 B, 9367 B, 9368 C, 9371 D, 9372 B, 9373 D, 9375 A, 9376 D, 9379 B Vizepräsident Dr. Becker . . 9349 D, 9352 B Ludwig (SPD) 9349 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . . 9350 B Dr. Atzenroth (FDP) 9352 C, 9354 D, 9355 A, 9375 B, 9378 A, 9379 A, 9381 D, 9382 A Meyer-Ronnenberg (CDU/CSU) . . . 9354 D, 9359 D, 9365 D, 9366 B, 9374 A, 9377 C, 9381 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 9355 B, 9356 B Unertl (CDU/CSU) . 9358 A, 9380 C, 9381 C, 9382 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 9358 C Kutschera (GB/BHE) . . . . 9361 A, 9371 C Mensing (CDU/CSU) 9362 C Lange (Essen) (SPD) 9363 A, 9371 B, 9372 A, 9377 D, 9379 B, 9380 D, 9381 C Fassbender (DP) 9364 B Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . 9365 A, 9366 B, D Dr. Miessner (FDP) 9365 C Kroll (CDU/CSU) . 9367 C, 9369 D, 9370 A, 9373 D, 9374 D, 9375 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 9368 B, 9369 D, 9370 A Stücklen (CDU/CSU) 9372 A Wieninger (CDU/CSU) 9373 B Storch, Bundesminister für Arbeit 9374 C, 9381 A Metzger (SPD) 9375 C Dr. Kopf (CDU/CSU) 9376 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9377 A Eickhoff (DP) 9378 C Illerhaus (CDU/CSU) 9380 A Dr. Bürkel (CDU/CSU) 9380 B Vizepräsident Dr. Jaeger 9382 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Abstimmungen 9367 B, 9370 B, 9372 C, 9373 A, B, 9374 A, 9376 C, D, 9377 D, 9378 A, 9379 C, 9381 D, 9382 C Nächste Sitzung 9382 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9382 B Anlage 2: Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . 9383 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 796) 9383 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Franzen, Becker (Pirmasens) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 798 [berichtigt]) . . . . 9384 A Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Wieninger, Geiger (München) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 799) 9384 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 805) 9384 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 806) 9384 D Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr Kopf, Hilbert, Dr. Furler u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 809) 9385 A Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 815) 9385 C Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 816) 9385 D Anlage 11: Änderungsantrag der Abg. Eickhoff, Holla, Stiller, Günther u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 819) 9386 A Anlage 12: Änderungsantrag der Abg. Dr. Hellwig u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 823) 9386 B Anlage 13: Änderungsantrag der Abg. Dr Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 824) 9386 C Anlage 14: Änderungsantrag der Abg. Kroll u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 825) 9387 A Anlage 15: Änderungsantrag der Abg. Kroll, Bausch u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 826) 9387 B Anlage 16: Änderungsantrag der Abg. Mensing u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 827) . . 9387 C Anlage 17: Änderungsantrag der Abg. Dr. Krone, Illerhaus, Lücke u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 828) 9387 D Anlage 18: Schriftliche Erklärung des Abg. Spies (Emmenhausen) über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß . . 9388 C Anlage 19: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß 9388 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Arndgen 30. 11. Behrisch 10. 11. Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12. Fürst von Bismarck 30. 11. Blachstein 30. 11. Brandt (Berlin) 9. 11. Brockmann (Rinkerode) 9. 11. Dr. Bucher 10. 11. Cillien 15. 12. Corterier 9. 11. Dr. Dehler 9. 11. Dr. Dittrich 17. 11. Eberhard 24. 11. Dr. Elbrächter 30. 11. Erler 30. 11. Eschmann 17. 11. Faller 9. 11. Feldmann 20. 11. Dr. Franz 30. 11. Dr. Friedensburg 9. 11. Frühwald 9. 11. Fuchs 9. 11. noch a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Gantenberg 9.11. Geritzmann 9.11. D. Dr. Gerstenmaier 3.12. Dr. Gleissner (München) 9. 11. Dr. Greve 10. 11. Hahn 9.11. Dr. Hammer 17.11. Dr. Hellwig 9. 11. Dr. Horlacher 10. 11. Huth 9.11. Jacobi 9.11. Kahn-Ackermann 17.11. Keuning 9.11. Kiesinger 3.12. Dr. Klötzer 30.11. Krammig 30.11. Kühn (Köln) 30.11. Ladebeck 9. 11. Dr. Lenz (Godesberg) 30.11. Lenz (Trossingen) 10. 11. Dr. Leverkuehn 9.11. Lotze 9.11. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 10. 11. Margulies 9.11. Massoth 9.11. Mattick 28.11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 9. 11. Dr. Menzel 30.11. Dr. Mocker 10. 11. Dr. Mommer 30.11. Morgenthaler 9.11. Frau Nadig 9.11. Neubauer 30.11. Odenthal 17.11. 011enhauer 15.12. Dr. Pferdmenges 9.11. Pöhler 9.11. Dr. Preiß 30.11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30.11. Raestrup 17.11. Frau Dr. Rehling 15.12. Freiherr Riederer von Paar 30.11. Samwer 9. 11. Scheel 22.12. Dr. Schmid (Frankfurt) 3.12. Dr. Schöne 10. 11. Schoettle 30.11. Seither 11. 11. Stahl 9.11. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 30.11. Stierle 9. 11. Wagner (Ludwigshafen) 10. 11. Dr. Weber (Koblenz) 9.11. Wehr 9.11. Dr. Welskop 9.11. Wullenhaupt 9.11. b) Urlaubsanträge Abgeordneter Grantze Anlage 2 Umdruck 820 (Vgl. S. 9348 D) Abgeordneter Dr. Dehler Bonn, den 8. November 1956 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages im Hause Betr.: Einspruch gegen einen Ordnungsruf Sehr verehrter Herr Präsident! Der Herr Amtierende Präsident hat mir in der heutigen Sitzung des Plenums einen Ordnungsruf erteilt, weil ich Herrn Abgeordneten Scharnberg als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet habe. Herr Abgeordneter Scharnberg hat mit erregten Zurufen und übertriebenen Gesten, die das Gefühl der Verachtung ausdrückten, während meiner Rede gegen mich Stellung genommen. Ich habe ihn als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet, weil er der Urheber und ,der Betreiber des tückischen, eine gesunde Demokratieausschließenden Graben-systems für das Wahlrecht war. Die Bezeichnung „Totengräber der Demokratie" enthält eine gerechtfertigte politische Wertung, stellt aber keine formale Beleidigung dar. Ich lege daher gegen den mir erteilten Ordnungsruf Einspruch ein und beantrage, ihn aufzuheben. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Dehler Anlage 3 Umdruck 796 (Vgl. S. 9377 A, D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd), Frau Welter (Aachen), Frau Dr. Brökelschen, Sabel und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ,den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 werden die Worte „zwischen dem 10. und 23. Dezember" durch die Worte „zwischen dem 8. und 21. Dezember" ersetzt. Bonn, den 7. November 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Frau Welter (Aachen) Frau Dr. Brökelschen Sabel Bausch Dr. Böhm (Frankfurt) Frau Brauksiepe Frau Ganswindt Frau Geisendörfer Dr. Graf Henckel Horn Frau Dr. Jochmus Dr. Kihn (Würzburg) Leibing bis einschließlich 22. 12. Frau Niggemeyer Frau Pitz Rasner Frau Rösch Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Anlage 4 Umdruck 798 (berichtigt) (Vgl. S. 9370 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Franzen, Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: 3. sonnabends bis sieben Uhr und ab vierzehn Uhr, am ersten Sonnabend im Monat und an den Sonnabenden vor den verkaufsoffenen Sonntagen vor Weihnachten gemäß § 12 Abs. 1 ab achtzehn Uhr und am darauffolgenden Montag bis dreizehn Uhr, Bonn, den 8. November 1956. Franzen Becker (Pirmasens) Frau Ackermann Barlage Caspers Frau Ganswindt Frau Dr. Gantenberg Günther Harnischfeger Dr. Hesberg Horn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Massoth Frau Niggemeyer Schlick Frau Dr. Steinbiß Teriete Frau Welter (Aachen) Winkelheide Wullenhaupt Anlage 5 Umdruck 799 (Vgl. S. 9373 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Geiger (München) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Gemeinde oder für benachbarte Gemeinden mit mehreren Apotheken anzuordnen, daß während der allgemeinen Ladenschlußzeiten (§ 3), und darüber hinaus montags bis sonnabends von sieben bis acht Uhr, abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen sein muß. An den geschlossenen Apotheken ist an sichtbarer Stelle ein Aushang anzubringen, der die zur Zeit offenen Apotheken bekanntgibt. Dienstbereitschaft der Apotheken steht der Offenhaltung gleich. Bonn, den 7. November 1956 Wieninger Geiger (München) Brand (Remscheid) Demmelmeier Dr. Gleissner (München) Höcherl Klausner Frau Dr. Kuchtner Lang (München) Dr. Moerchel Dr. Oesterle Schütz Frau Dr. Steinbiß Wacher (Hof) Wittmann Anlage 6 Umdruck 805 (Vgl. S. 9374 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 wird der Wortlaut der Vorlage wiederhergestellt und folgender neuer Abs. 2 angefügt: (2) Für die vor den Sperren und in den Bahnhofshallen liegenden Verkaufsstellen erläßt der Bundesminister für Verkehr besondere Vorschriften mit der Maßgabe, daß jeweils nur eine Verkaufsstelle aus den für die echte Reisebedarfsdeckung in Frage kommenden Fachzweigen (Lebens- und Genußmittel, Körperpflegeartikel, Tabakwaren, Bücher und Zeitschriften, Blumen) außerhalb der Ladenschlußzeiten dieses Gesetzes geöffnet sein darf. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Goldhagen Illerhaus Holla Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Wieninger Anlage 7 Umdruck 806 (Vgl. S. 9379 D, 9380 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810; 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 19 in der Fassung der Vorlage wird wieder eingefügt. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock von Bodelschwingh Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Holla Illerhaus Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Menke Mensing Regling Teriete Wieninger Anlage 8 Umdruck 809 (Vgl. S. 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kopf, Hilbert, Dr. Furler und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „in unmittelbarer Nähe der Bundesgrenzen" durch die Worte „in der Nähe der Bundesgrenze" ersetzt. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Kopf Hilbert Dr. Furler Dr. Czaja Frau Dietz Funk Gibbert Dr. Gleissner (München) Dr. Höck Frau Dr. Jochmus Kemper (Trier) Kroll Leibing Leonhard Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler Rümmele Schlick Schüttler Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wiedeck Anlage 9 Umdruck 815 (Vgl. S. 9368 B, 9370 D, 9373 A, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten MeyerRonnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Es wird folgender § 3 a eingefügt: § 3 a Verkauf von Zeitungen Der Verkauf von Zeitungen wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt. 3. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. 4. In § 18 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „, sowie für das Feilhalten von Tageszeitungen an Werktagen" gestrichen. Bonn, den 8. November 1956 Schmitt (Vockenhausen) Birkelbach Frau Albertz Heiland Dr. Kreyssig Klingelhöfer Koenen (Lippstadt) Kurlbaum Lange (Essen) Hufnagel Ludwig Marx Müller (Erbendorf) Peters Pöhler Regling Reitz Stümer Pohle (Eckernförde) Frau Strobel Anlage 10 Umdruck 816 (Vgl. S. 9367 D, 9378 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 Abs. 1 sind in der vorletzten Zeile statt der Worte „Blumen und Zeitungen" die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" zu setzen. 2. Es wird folgender neuer § 14 b eingefügt: § 14 b Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an Werktagen Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 dürfen Zeitungskioske an Werktagen für die Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften bis 19 Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Sabel Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 (Vgl. S. 9378 C, 9379 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Eickhoff, Holla, Stiller, Günther und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag. wolle beschließen: § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt: „Bäckerei- und Friseurbetriebe" b) Absatz 1 a wird wie folgt gefaßt: (1 a) Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Betriebe des Bäckerhandwerks sonnabends bis sechzehn Uhr und des Friseurhandwerks bis achtzehn Uhr geöffnet sein; die Betriebe des Friseurhandwerks müssen statt dessen am Montagvormittag bis dreizehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 8. November 1956 Eickhoff Holla Stiller Günther Bauer (Wasserburg) Bauereisen Bender Demmelmeier Dr. Dollinger Fuchs Geiger (München) Frau Geisendörfer Höcherl Huth Kahn Kramel Lermer Meyer (Oppertshofen) Dr. Oesterle Schmücker Unertl Dr. Winter Wittmann Anlage 12 Umdruck 823 (Vgl. S. 9371 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1958. Bis dahin müssen Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechzehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein." Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Illerhaus Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Kemper (Trier) Dr. Leiske Lenz (Brühl) Dr. Leverkuehn Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Schulze-Pellengahr Dr. Serres Siebel Stücklen Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 13 Umdruck 824 (Vgl. S. 9367 D, 9373 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sieben Uhr bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Dr. Leiske Lenz (Brühl) Leonhard Dr. Leverkuehn Mühlenberg Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Rösing Dr. Serres Siebel Schulze-Pellengahr Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 14 Umdruck 825 (Vgl. S. 9374 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 1 werden die Nummern 1 und 2 wie folgt geändert: 1. an jährlich höchstens zweiundzwanzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden, 2. sonnabends bis spätestens neunzehn Uhr verkauft werden dürfen. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Gedat Wieninger Demmelmeier Stiller Höcherl Seidl (Dorfen) Lermer Dr. Kopf Meyer (Oppertshofen) Wolf (Stuttgart) Wacker (Buchen) Leonhard Hilbert Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Graf Henckel Anlage 15 Umdruck 826 (Vgl. 9367 C, 9370 D, 9373 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll, Bausch und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Zeitungen und Zeitschriften Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sechs bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. 3. In § 9 Abs. 1 werden die Worte „Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" ersetzt. 4. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Bausch Demmelmeier Gedat Dr. Graf Henckel Hilbert Höcherl Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Kopf Lermer Meyer (Oppertshofen) Stiller Wacker (Buchen) Wolf (Stuttgart) Anlage 16 Umdruck 827 (Vgl. S. 9370 C, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Mensing und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 3 werden nach dem Wort „Bäckerwaren" die Worte „Fleisch- und Wurstwaren" eingefügt. Bonn, den 9. November 1956 Mensing Bauereisen Blöcker Brookmann (Kiel) Dr. Dollinger Illerhaus Klausner Lenze (Attendorn) Meyer (Oppertshofen) Frau Niggemeyer Dr.-Ing. E. h. Schuberth Dr. Serres Frau Dr. Steinbiß Stücklen Thies Held Anlage 17 Umdruck 828 (Vgl. S. 9370 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Dr. Krone, Illerhaus, Lücke und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1959. Bis dahin müssen die Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechszehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 9. November 1956 Stücklen Dr. Krone Illerhaus Lücke Dr. Hesberg Wacher (Hof) Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Brökelschen Majonica Etzenbach Hoogen Blöcker Frau Dr. Maxsein Brand (Remscheid) Lermer Bauereisen Richarts Frau Geisendörfer Stiller Unertl Dr. Dollinger Gibbert Anlage 18 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spies (Emmenhausen) zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Zur Schlußabstimmung über das Ladenschlußgesetz gebe ich zu Protokoll, daß ich das Gesetz im ganzen ablehne, weil ich die Zuständigkeit den Ländern zuerkenne. Bonn, den 9. November 1956 Josef Spies (Emmenhausen) Anlage 19 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Ich habe in der Schlußabstimmung gegen den Gesetzentwurf über den Ladenschluß — Drucksache 1461 — gestimmt, da ich eine bundesgesetzliche Regelung nicht für notwendig und die vorgesehene Regelung in entscheidenden Punkten für verfehlt halte. Bonn, den 9. November 1956 Dr. Richard Jaeger
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    Rede von Emmi Welter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    — daß der Umsatz am Samstag mindestens ein Drittel des Gesamtwochenumsatzes ausmacht. Das ist ein schlagendes Argument dafür, daß die Bevölkerung vorwiegend am Samstag kauft. Sowohl bei der eben erwähnten Repräsentativumfrage als auch bei der starken Einkaufspraxis der Verkäufer am Samstag handelt es sich um Querschnitte durch die ganze Bevölkerung. Es sind gerade die Arbeiter und Angestellten, die am Samstagnachmittag einkaufen und die wünschen, auch weiterhin am Samstagnachmittag einkaufen zu können. Es sind die berufstätigen Frauen, die ich eben erwähnt habe, und es sind die 11 Millionen Hausfrauen, deren


    (Frau Welter [Aachen])

    Männer berufstätig sind, die mit ihren Männern zusammen am Samstagnachmittag einkaufen wollen.
    Es ist der Bevölkerung von maßgebender Stelle mehrmals der Rat gegeben worden, überlegt und preisbewußt einzukaufen. Um überlegt und preisbewußt einkaufen zu können, muß man das Angebot prüfen und aus ihm das Preiswerteste auswählen können. Das gilt besonders für den Einkauf von Gegenständen des gehobenen Bedarfs und des Familienbedarfs. Sie werden aus eigener Erfahrung wissen und zugeben, daß man die notwendigen Lebensmittel und Kleinbedarfsartikel noch schnell nach der Arbeit vor Ladenschluß einkaufen kann, aber nicht größere Sachen, Garderobe, Textilien, Möbel, Lederwaren, Schuhe, kurz alle Dinge, die ins Geld gehen.
    Meine Herren und Damen, Sie müssen mir zustimmen, wenn ich sage, daß es eine freudige Angelegenheit ist, solche Einkäufe unbeschwert durch Zeitnot am Samstagnachmittag tätigen zu können. Wenn Sie am Samstagnachmittag durch unsere Städte in Nordrhein-Westfalen gehen, sehen Sie Vater und Mutter zusammen mit ihren Kindern, sehen Sie die jungen Leute, die Brautpaare, die Ehepaare, die wirklich hier eine Möglichkeit haben, gemeinsam den Einkauf zu tätigen. Das wissen nicht nur wir, daß das eine freudige und schöne Sache ist, das weiß die zivilisierte Welt. Soviel mir bekannt ist, besteht nur in Dänemark die gesetzliche Samstagladenschlußregelung mit vielen Ausnahmen, sonst aber in keinem anderen europäischen Land und auch nicht in Amerika.
    In diesem Hause wird als Argument für den Samstagladenschluß immer wieder angeführt, daß die Bevölkerung sich in Hamburg, München und in anderen Städten längst mit dem Ladenschluß am Samstagnachmittag abgefunden habe. Mit dem Wort „abgefunden" ist alles gesagt. Das Wort „freiwillig" weise ich aufs entschiedenste zurück. Hier ist keine freiwillige Vereinbarung zwischen Einzelhandelsangestellten und Verbraucherschaft zustande gekommen, sondern eine einseitige Regelung, mit der sich die Verbraucherschaft abfinden muß. Es bleibt der Bevölkerung in jenen Gegenden nichts anderes übrig, als sich mit dem behördlich angeordneten Zustand abzufinden,

    (Abg. Bock: Der ist gar nicht behördlich angeordnet!)

    was keineswegs einer Zustimmung gleichkommt.
    Wenn man die verschiedenen Regelungen in den einzelnen Ländern für richtig hält, muß man sagen, daß der Samstagnachmittagladenschluß z. B. für Nordrhein-Westfalen in wirtschaftspolitischer Hinsicht mehr als verhängnisvoll sein würde. Nur ein Gesetz, wie es der Entwurf Kühlthau vorsieht, kann allen Verschiedenheiten gerecht werden. Durch ein solches Gesetz ist garantiert, daß die Einzelhandelsangestellten einen freien Halbtag bekommen und daß die Ladenschlußzeiten regional nach den verschiedenen Gegebenheiten geregelt werden können. In Württemberg hat sich der freie Mittwochnachmittag eingebürgert. Ich könnte mir vorstellen, daß für andere Länder der Montagvormittag der beste freie Halbtag wäre.
    Zudem ist der Entwurf Kühlthau einfach und übersichtlich. Im Gegensatz dazu ist der vorliegende Gesetzentwurf unübersichtlich; er enthält jetzt schon elf Ausnahmen, und nach den Anträgen soll ihre Zahl noch vermehrt werden, so daß er eigentlich nur noch einen Katalog von Ausnahmen zu dem § 3 darstellt. Die Illusion, daß die Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes einfach wäre, muß ich Ihnen nehmen.
    Ich komme zum Schluß. Als Sprecherin für unsere berufstätigen Frauen, für unsere Hausfrauen und Mütter und für die Mehrheit der Bevölkerung appelliere ich an das Hohe Haus, diesem Gesetz die Zustimmung zu versagen, damit durch eine andere Regelung nicht nur den Einzelhandelsangestellten ein freier Nachmittag, sondern auch der gesamten Bevölkerung die Einkaufsfreiheit gesichert wird.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.

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    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme nicht aus Aachen, sondern aus Fulda, gerate aber trotzdem nicht in die Gefahr, dieses Problem aus der örtlichen Perspektive zu sehen, und auch nicht in die Gefahr, es nur aus der Perspektive eines Personenkreises zu betrachten. Es ist wirklich notwendig, einmal zu überlegen: Wie kann man zu einem Kompromiß kommen, der allen Beteiligten einigermaßen zuzumuten ist?
    Ich glaube, die Schwierigkeit des Problems ist uns schon bei der gestrigen Diskussion sehr klargeworden. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß quer durch das ganze Parlament die verschiedensten Meinungen in den einzelnen Fragen vertreten werden. Ich darf Ihnen die Schwierigkeit auch noch durch den Hinweis deutlich machen, daß es der Regierung weder im 1. noch im 2. Bundestag gelungen ist, die angeforderte Regierungsvorlage zu unterbreiten. Also anscheinend waren große Schwierigkeiten nicht nur in diesem Hohen Haus, sondern auch in der Regierung vorhanden. Das ist die Situation.
    Dem Kollegen Ludwig möchte ich folgendes sagen. Ich bin dafür dankbar gewesen, daß man im Ausschuß so verständigungsbereit war. Man hat die Probleme lange diskutiert. Wir haben uns dann aber zu einer breiten Mehrheit zusammengefunden, wobei der eine oder andere höchstens einmal gegen eine einzelne Bestimmung war. Was Ihnen als Vorlage des Ausschusses unterbreitet wurde, ist von einer breiten Ausschußmehrheit getragen. Entnehmen Sie daraus, daß man Argumente auch wirklich gegeneinander abgewogen hat. Die Auffassungen waren von vornherein nicht einheitlich.
    Gestern ist schon einmal gefragt worden: War es überhaupt notwendig, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen, oder hätte man die Regelung nicht den Ländern überlassen können? Meine Damen und Herren, es wäre zweifellos das Bequemste für uns gewesen, zu sagen, das mögen die Länder ordnen. Aber ich glaube, man kann im politischen Bereich nicht immer den bequemsten Weg gehen, sondern man muß den vernünftigsten Weg beschreiten. Sollen wir diesen Streit auch noch in sämtliche Länderparlamente verlagern? Glaubt man wirklich, daß man dort mit dem Problem leichter fertig wird? Ich glaube es nicht. Die Regelung muß ja einigermaßen auf alle Länder


    (Sabel)

    zugeschnitten sein. Deswegen halte ich eine bundeseinheitliche Regelung, soweit sie möglich ist, für richtig. In dem Gesetz werden ja bestimmte Vollmachten erteilt, die Dinge differenziert zu regeln, die differenziert geregelt werden müssen. Darüber ist gestern schon etwas gesagt worden.
    Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Welter hat soben von der Rücksichtnahme auf den Verbraucher gesprochen. Ich werde dazu noch etwas sagen. Wir dürfen auch die Rücksichtnahme auf die Menschen im Einzelhandel nicht vergessen.

    (Abg. Frau Finselberger: Sehr richtig!)

    Damit meine ich nicht nur die Arbeitnehmer im Einzelhandel, sondern auch die Geschäftsleute, die Geschäftsinhaber, die unbestrittenermaßen heute eine Arbeitszeit haben, die wesentlich über der durchschnittlichen Arbeitszeit liegt. Diese Tatsache kann man nicht leugnen. Daher muß auch die andere Seite auf diese Gruppe von Menschen Rücksicht nehmen. Ich glaube, auch das muß deutlich gesagt werden.
    Es sind weitergehende Wünsche geäußert worden, als sie in diesem Gesetz verwirklicht sind. Die weitergehenden Wünsche konnten nicht berücksichtigt werden, weil die Rücksichtnahme auf den Verbraucher auch eine gewisse Grenze im Entgegenkommen an die andere Seite vorschreibt. Wir haben gerade mit Rücksicht auf den Verbraucher manche Wünsche nicht erfüllen können. Ich glaube, daß in der Zukunft niemand gehindert wird, seine Kaufbedürfnisse zu befriedigen, und zwar sie ordentlich zu befriedigen, d. h. auch die Zeit zur Auswahl der Dinge zu haben, die er kaufen will.
    Hier geht es wirklich darum, die Interessen der beiden Gruppen gegeneinander abzuwägen: auf der einen Seite Einzelhandel und Einzelhandelsangestellte, auf der anderen Seite Verbraucher.
    Frau Kollegin Welter hat auf das sogenannte rollierende System hingewiesen, das im Antrag Kühlthau enthalten ist. Der Ausschuß war einmütig der Auffassung, daß dieses System für uns deshalb nicht paßt, weil eine ausreichende Überwachung unmöglich ist und weil es auch für den Verbraucher gewisse Unsicherheiten enthält. Der Verbraucher weiß ja nicht, wann dieses oder jenes Geschäft geöffnet oder geschlossen ist.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit der Versicherung schließen, daß wir uns sehr ernsthaft um diesen Kompromiß bemüht haben. Ich wäre wirklich dankbar, wenn wir dieses Gesetz heute in einer guten Form verabschieden könnten. Wir werden bei Gott nicht allüberall Beifall finden. Aber die Materie muß ja einmal vom Tisch weg, es muß hier eine Ordnung erfolgen, und ich glaube, daß man sich draußen dann verhältnismäßig schnell beruhigen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und beim GB/BHE.)