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    2. Deutscher Bundestag — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1956 9149 166. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1956. Ergänzung der Tagesordnung 9151 B Fragestunde (Drucksache 2782): 1. Frage des Abg. Hübner (FVP) betr. unterschiedliche Berechnung von Selbstwähl- und handvermittelten Verbindungen im Fernsprechverkehr: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 9152 A Hübner (FVP) 9151 C, D 2. Frage des Abg. Hübner (FVP) betr. Stand der Arbeiten an dem Entwurf eines neuen Postgesetzes: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9152 A Hübner (FVP) 9152 B 3. Frage des Abg. Dr. Rinke (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung der Interessen der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge bei der Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens: Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 9152 C, 9153 C Vizepräsident Dr. Becker 9153 C 4. Frage zurückgestellt 9153 D 5. Frage der Abg. Frau Dr. Ilk betr. Ausführung der im Entwurf des Luftschutzgesetzes geforderten baulichen Maßnahmen bei Bundesbauten usw.: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 9153 D 6. Frage des Abg. Ladebeck (SPD) betr. Leichenöffnungen in Krankenhäusern: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9154 A, B Ladebeck (SPD) 9154 A 7. Frage des Abg. Seuffert (SPD) betr Umsatzsteuerhandhabung in München: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 9154 B 8. Frage des Abg. Arnholz (SPD) betr. Mißstände bei Postzustellung durch Hausbriefkästen: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9155 A, C Arnholz (SPD) 9155 B 9. Frage des Abg. Arnholz (SPD) betr Ergebnisse der Verfahren im Butterskandal: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 9155 D, 9156 A Arnholz (SPD) 9156 A 10. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr Ausstellung von Einreisegenehmigungen an Bewohner der Ostblockstaaten: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9156 B 11. Frage des Abg. Dr. Mommer (SPD) betr. Bau von Wohnungen für SBZ-Flüchtlinge: Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 9156 D 12. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr Verhalten der Bundesregierung in einem Landesverratsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 9157 C, 9158 A, B Dr. Menzel (SPD) 9158 A, B 13. Frage des Abg. Pusch (SPD) betr. Bau eines Flugplatzes der Bundeswehr bei Großsachsenheim im Kreise Ludwigsburg: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 9160 D 14. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Rechtsstreit zwischen den Osthannoverschen Eisenbahnen und einer Hamburger Speditionsfirma: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9158 C, D, 9159 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9158 D, 9159 A 15. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Ergebnis der Überprüfung verfassungsfeindlicher Äußerungen aus dem Kreise der sogenannten Abendländischen Aktion bzw. Abendländischen Akademie: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9159 B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) 9159 C 16. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Ergebnis der Vorbereitung einer Strafverfolgung eines Verlags in Oberammergau wegen eines antisemitischen Hetz-Pamphlets: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9159 D 17. Frage des Abg. Dr. Schellenberg (SPD) betr. Gutachten eines Versicherungsmathematikers zum Regierungsentwurf eines Rentenversicherungsgesetzes: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 9160 A, C Dr. Schellenberg (SPD) 9160 B, C Nächste Fragestunde 9161 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 (ERPWirtschaftsplangesetz 1956) (Drucksache 2513, zu 2513); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2779) 9161 B Klingelhöfer (SPD): als Berichterstatter 9161 B Schriftlicher Bericht 9208 B als Abgeordneter 9163 A Dr. Atzenroth (FDP) 9161 C Dr. h. c. Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 9162 B, D, 9163 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9162 D, 9163 A Beschlußfassung ' 9165 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2379); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2749 [neu], Umdruck 789) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1688); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2750) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuerbefreiung für Milch (Drucksachen 2751, 1677) 9166 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU): als Berichterstatter . . . . 9166 B, 9168 B als Abgeordneter 9172 A Mensing (CDU/CSU) . . . . 9168 D, 9170 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 9170 C, D, 9171 A, 9172 C Kriedemann (SPD) . 9170 D, 9171 A, 9172 C Unertl (CDU/CSU) 9171 C, 9172 B Bauknecht (CDU/CSU) 9172 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 9172 B Abstimmungen 9168 C, 9172 D, 9173 A Überweisung des Entschließungsantrags Umdruck 789 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9173 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksachen 2684, 883) 9173 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9173 D, 9178 D Dr. Graf (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 9176 B als Abgeordneter 9187 D Dr. Menzel (SPD) 9178 C Frau Keilhack (SPD) 9179 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . . 9180 D, 9185 D Hübner (FVP) 9182 D Kutschera (GB/BHE) 9183 B Dr. Preller (SPD) . . 9184 D, 9185 D, 9188 D Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 9186 C Beschlußfassung 9189 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 2429) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Drucksache 2672), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte (Drucksachen 2777, 2411), mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Graf (München), Frau Pitz, Wolf (Stuttgart), Dr. Seffrin, Dr. Czaja betr. Berufliche und gesellschaftliche Eingliederung spätausgesiedelter und ehemals zwangsverschleppter deutscher Kinder und Jugendlicher (Drucksache 2752), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksachen 2790, 2364, Umdruck 610) und mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP betr. Umgestaltung des Bundesjugendplans (Drucksache 2808) 9151 B, 9189 C Lange (Essen) (SPD), Antragsteller 9190 A, 9191 C Frau Pitz (CDU/CSU), Antragstellerin 9193 B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 9197 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9211 C Herold (SPD) 9198 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 9199 C, 9201 C, D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9201 C, 9206 B, C Hermsdorf (SPD) 9201 D Frau Friese-Korn (FDP) 9203 A Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) . . . 9204 A Brand (Remscheid) (CDU/CSU) . . 9206 B Mellies (SPD) 9206 C Rückverweisung des Ausschußantrags Drucksache 2777 und des Antrags Drucksache 2411 an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 9189 D Beschlußunfähigkeit festgestellt 9206 D Weiterberatung vertagt 9206 D Nächste Sitzung 9206 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9207 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1956 (Drucksache 2779) 9208 B Anlage 3: Entschließungsantrag der Abg. Unertl u. Gen. zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 789) 9211 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2790) 9211 C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 27. 10. Arndgen 26. 10. Dr. Arndt 27. 10. Dr. Bartram 26. 10. Bauer (Wasserburg) 5. 11. Bazille 26. 10. Becker (Hamburg) 8. 11. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 10. Dr. Berg 25. 10. Birkelbach 27. 10. Fürst von Bismarck 27. 10. Blachstein 27.10. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 27. 10. von Bodelschwingh 27. 10. Brockmann (Rinkerode) 27. 10. Dr. von Buchka . 27. 10. Caspers 26. 10. Cillien 15. 12. Dr. Conring 27. 10. Daum 26. 10. Dr. Deist 25. 10. Diekmann 26. 10. Dr. Dittrich 26. 10. Dopatka 25. 10. Eberhard 26. 10. Dr. Elbrächter 25. 10. Eder 27. 10. Etzenbach 25. 10. Euler 26. 10. Even 27. 10. Fassbender 26. 10. Feldmann 20. 11. Gräfin Finckenstein 27. 10. Finckh 26. 10. Frehsee 26. 10. Gems - 27. 10. Dr. Glasmeyer 25. 10. Dr. Gleissner (München) 26. 10. Gockeln 25. 10. Dr. von Golitschek 25. 10. Graaff (Elze) 27. 10. Grantze 15. 12. Dr. Greve 10. 11. Haasler 27. 10. Dr. Hammer 3. 11. Heiland 26. 10. Held 25. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Hellwig 27. 10. Dr. Höck 26. 10. Höfler 27. 10. Hörauf 31. 10. Hufnagel 26.40. Jacobs • 27. 10. Kahn 26. 10. Kahn-Ackermann 17.11. Kalbitzer 27. 10. Dr. Kather 25. 10. Keuning 25. 10. Kiesinger 27. 10. Dr. Klötzer 25. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Köhler 26. 10. Könen (Düsseldorf) 8.11. Dr. Königswarter 27. 10. Dr. Kopf 27. 10. Dr. Kreyssig 26. 10. Frau Dr. Kuchtner 26. 10. Kühn (Köln) 25. 10. Kuntscher 26. 10. Kurlbaum 25. 10. Lemmer 27. 10. Lenz (Brühl) 26. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27. 10. Lermer 25. 10. Dr. Leverkuehn 27. 10. Dr. Lindenberg 26. 10. Dr. Löhr 26. 10. Lotze 9. 11. Lücker (München) 27. 10. Maier (Freiburg) 26. 10. .von Manteuffel (Neuß) 26. 10. Marx. 27. 10. Mattick 28. 11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 25. 10. Menke 26. 10. Dr. von Merkatz 27. 10. Merten 27. 10. Metzger 27. 10. Frau Meyer-Laule 27. 10. Dr. Miessner 25. 10. Dr. Mocker 25. 10. Dr. Mommer 27. 10. Morgenthaler 27. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Frau Nadig 25. 10. Neubauer 30. 11. Dr. Oesterle 27. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Paul 27. 10. Dr. Pferdmenges 25. 10. Platner 8.11. Dr. Pohle (Düsseldorf) 26. 10. Frau Praetorius 25. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 27. 10. Rasch 25. 10. Frau Dr. Rehling 27. 10. Dr. Reichstein 25. 10. Dr. Reif 27. 10. Reitz 8.11. Frau Rösch 27. 10. Ruhnke 26. 10. Scheppmann 26. 10. Schill 26. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 26. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Frau Schroeder (Berlin) 27. 10. Schütz 27. 10. Schwann 28.10. Seiboth 25. 10. Seidl (Dorfen) 27. 10. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 27. 10. Teriete 25. 10. Wagner (Ludwigshafen) 27. 10. Dr. Wahl 27. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 27. 10. Wehking 25. 10. Dr. Welskop 25. 10. Wieninger 26. 10. Dr. Willeke 27. 10. Dr. Winter 8.11. Wittrock 25. 10. Anlage 2 Drucksache 2779 (Berichtigt) (Vgl. S. 9161 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1956) (Drucksachen 2513, zu 2513). Berichterstatter: Abgeordneter Klingelhöfer Der Gesetzentwurf Der Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1956 ist am 26. Juni 1956 dem Bundestag zur Beschlußfassung übersandt worden, nachdem der Bundesrat am 15. Juni 1956 beschlossen hatte, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Gesetzentwurf wurde dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführendem Ausschuß und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen. Der Haushaltsausschuß hat am 27. September 1956 den Entwurf beraten und folgende Stellungnahme abgegeben: „Der Haushaltsausschuß ist angesichts der zeitlichen Umstände nicht in der Lage, zu dem materiellen Inhalt des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 endgültig Stellung zu nehmen und Änderungen vorzuschlagen. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Haushaltsausschuß künftighin den Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, daß er zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan beraten werden kann und daß eine stete gegenseitige Abstimmung der beiden Pläne gesichert ist. Der Haushaltsausschuß erhebt dabei die Forderung, daß in beiden Plänen Übersichten über beiderseitig geförderte Vorhaben erscheinen. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, den Haushaltsausschuß im Laufe des Rechnungsjahres über wichtige Vorgänge, die sich im Bereich des ERP-Sondervermögens vollziehen, zu unterrichten. Schließlich soll eine Prüfung und Regelung der grundsätzlichen Frage der Haushaltsgestaltung hinsichtlich des ERP-Sondervermögens im Zusammenhang mit der Haushaltsrechtsreform erfolgen. Der Haushaltsausschuß spricht außerdem die Erwartung aus, daß die Ansätze des Bundeshaushaltsplans, insbesondere auch in bezug auf die Deutsche Lufthansa, durch den Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens nicht nachträglich eine Änderung erfahren." Die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuß für Wirtschaftspolitik erfolgte am 12. September und 4. Oktober 1956. Das ERP-Sondervermögen Nach dem Stand vom 31. März 1955 betrug das ERP-Sondervermögen rd. 6,43 Milliarden DM. Gegenüber dem Vorjahr hat es sich um rd. 0,28 Milliarden DM erhöht. Der Vermögensbestand setzte sich zusammen aus Forderungen aus Krediten . 5,38 Milliarden DM sonstigen Forderungen . . . 0,17 Milliarden DM I Beteiligungen . . .. . . 0,02 Milliarden DM Wertpapieren 0,01 Milliarden DM Bankguthaben 0,85 Milliarden DM 6,43 Milliarden DM Seit Bestehen der Marshallplanhilfe sind ausgezahlt worden: für Kredite . 6,26 Milliarden DM für Zuschüsse 0,43 Milliarden DM für Beteiligungen 0,05 Milliarden DM 6,74 Milliarden DM Der Unterschied zwischen dem Vermögensbestand und den Auszahlungen ist darauf zurückzuführen, daß die Tilgungen revolvierend eingesetzt werden, so daß die Auszahlungen höher als der Vermögensbestand sein müssen. Der ERP-Wirtschaftsplan 1956 Während die Mittel des ERP-Sondervermögens in den vergangenen Jahren zur Überwindung der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden in zahlreichen Wirtschaftszweigen überwiegend eingesetzt wurden, ist im ERP-Wirtschaftsplan 1956 vorgesehen, die in diesem Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Mittel überwiegend zur Rationalisierung und Modernisierung von Betrieben zu verwenden. Diese sich aus der allgemein günstigen Entwicklung der deutschen Gesamtwirtschaft ergebenden Programmabsichten sollen jedoch nicht ausschließen, daß durch einzelne Kreditprogramme Investitionen gefördert werden, die im allgemein wirt- (Klingelhöfer) schaftlichen Interesse liegen. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche der Wasser- und Verkehrswirtschaft, die finanziell immer noch viel zu gering bedient werden. Der ERP-Wirtschaftsplan 1956 schließt mit 951 600 400 DM in Einnahme und Ausgabe ab. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahre ist auf die Verringerung der amerikanischen Wirtschaftshilfe zurückzuführen, die heute ausschließlich für Berlin bestimmt ist. Der Betrag von 951 600 400 DM setzt sich zusammen aus Einnahmen und Ausgaben des ERP-Sondervermögens 942 969 500 DM Einnahmen und Ausgaben, die durch das ERP-Sondervermögen für den Bund treuhänderisch verwaltet werden 8 630 900 DM In den Einnahmen des ERP-Sondervermögens beträgt der Anteil der Gegenwerte aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe nur noch 4,5 v. H. Rund 95 v. H. entfallen auf die Einnahmen aus Zinsen und Tilgungen sowie auf die Entnahme aus dem Bestand des ERP-Sondervermögens. Die Bestandsmittel standen kassenmäßig in den Vorjahren zur Verfügung, sollen aber erst im Rechnungsjahr 1956 verausgabt werden. Die Ausgaben gliedern sich in 69,4 v. H. für Kredite, 2,5 v. H. für Zuschüsse, 9,9 v. H. für Beteiligungen und 18,2 v. H. für noch nicht feststehende Verwendungszwecke, bei denen z. T. die Art der Verausgabung (Kredite oder Zuschüsse) noch festgelegt werden muß. Für Berlin sollen neben den in Berlin aufkommenden Zinsen und Tilgungen sowie den Gegenwerten aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe aus dem Zins- und Tilgungsaufkommen in der Bundesrepublik bis zu 100 Mio DM zur Finanzierung von Aufträgen westdeutscher Besteller nach Berlin verwendet werden. An der Aufteilung des Wirtschaftsplans in vier Kapitel ist gegenüber dem Vorjahr keine Änderung eingetreten. Die Kap. 1, 3 und 4 des Plans blieben unverändert. Zusätzliche Bindungsermächtigungen Dem Wunsche des Bundestages entsprechend hatte die Bundesregierung in ihrer Vorlage Bindungsermächtigungen auf die Einnahmen späterer Rechnungsjahre nur noch in einer Höhe von 75 Mio DM für die Verkehrswirtschaft und 100 Mio DM für Berlin vorgesehen. Bei der Beratung im Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat sich jedoch ergeben, daß noch Bindungsermächtigungen für die Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Höhe von 100 Mio DM, für die Exportwirtschaft bis zu einer Höhe von 25 Mio DM und für jene Mittel erforderlich sind, die der amerikanischen Mitverfügung unterliegen, aber zwischenzeitlich mit 50 Mio DM für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden sollen. Die Bindungsermächtigung für die Land- und Forstwirtschaft ist erforderlich, um ihr schon jetzt Zusagen für langfristige Investitionskredite auf Einnahmen des ERP-Sondervermögens des Rechnungsjahres 1957 geben zu können. Sie wurde einstimmig beschlossen, jedoch mit der Maßgabe, diese Ermächtigung entsprechend dem diesjährigen Ansatz auf Kap. 2 Tit. 1 und 3 aufzuteilen. Im ERP-Wirtschaftsplan 1955 war zur Durchführung langfristiger Exportgeschäfte eine Bindungsermächtigung bis zur Höhe von 100 Mio DM vorhanden. Es wird erwartet, daß im Laufe des Rechnungsjahres 1956 im Rahmen dieser Bindungsermächtigungen ein Teil der gegebenen Zusagen gegenstandslos wird, so daß er zugunsten von Entwicklungsländern verwendet werden kann. Mit dieser Maßnahme tritt keine Erhöhung des für die Exportwirtschaft im Rahmen der Bindungsermächtigungen gegebenen Volumens ein. Der Ausschuß beschloß die Bindung bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit. 50 Mio DM sind als Ersatz für erststellige Hypotheken im Rahmen des sozialen Wohnungsbauprogramms vorgesehen. Diese Bindung erfolgte einstimmig. Einschließlich Berlins erreichen damit die Bindungsermächtigungen, durch welche über kommende Jahre vordisponiert wird, wieder den hohen Betrag von 350 Mio DM, nur 5 Mio DM weniger als im ERP-Wirtschaftsplan des Vorjahres. Dem Verlangen des Parlaments, diese Ermächtigungen abzubauen, konnte also 1956 noch nicht Rechnung getragen werden. Zur Finanzierung der Deutschen Lufthansa AG Nur auf Grund der im beschlossenen Bundeshaushaltsplan 1956 bei Einzelplan 12 Kap. 2 Tit. 892 ausgebrachten Erläuterungen hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik der Bereitstellung von 7 500 000 DM für die Deutsche Lufthansa AG schließlich zugestimmt. Der Ausschuß hält an seinem grundsätzlichen Bedenken fest. Er ist der Auffassung, daß die Beteiligung grundsätzlich im Bundeshaushaltsplan auszubringen wäre und auch für 1956 nicht unmittelbar durch das ERP-Sondervermögen, sondern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erwerben sei. Die Zweckbestimmung in Kap. 2 Tit. 25 ist daher wie folgt geändert worden: „Kredit an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zwecks Erwerb einer Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG." In der Zurverfügungstellung dieses Betrags sieht der Ausschuß für Wirtschaftspolitik jedoch keine Bindung für weitere aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zur Verfügung zu stellende Beträge, wie die Bundesregierung es möchte. Bei der Beratung des Entwurfs des ERP-Wirtschaftsplans 1957 wird hierzu nochmals Stellung zu nehmen sein. Nicht nur grundsätzlich, sondern auch aus diesem besonderem Anlaß ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik wie der Haushaltsausschuß der Auffassung, daß eine Synchronisierung zwischen dem Bundeshaushaltsplan und dem ERP-Wirtschaftsplan und deren gleichzeitige Beratung erfolgen müsse. Nichterfüllte Verlangen Einem im Ausschuß vorgebrachten Verlangen, einen Kredit von 30 Mio DM für die Rationalisierung und den Ausbau von Verkehrsbetrieben des lokalen und interlokalen Massenverkehrs aus dem ERP-Vermögen langfristig zur Verfügung zu stellen, konnte der Ausschuß nicht zustimmen, weil die dafür vorgeschlagene Deckung aus Kap. 2 Tit. 30 nicht möglich ist, nachdem es sich bei diesen Mitteln um Geschenkbeträge der USA handelt, über deren Verwendung diese selbst in erster Linie zu bestimmen haben. (Klingelhöfer) Ein weiteres Verlangen, auch aus dem ERP-Vermögen Zuschüsse zur Kreditverbilligung für mit. telständische Betriebe zur Verfügung zu stellen, wurde vom Ausschuß auf die Beratung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 und des ERP-Wirtschaftsplans 1957 verwiesen, um die Möglichkeiten näher zu prüfen und auch die Koordinierung mit ähnlichen Zuschüssen aus dem Bundeshaushaltsplan zu sichern. Auch fand das Argument Beachtung, daß die Verwaltung des ERP-Vermögens nicht selbst mit dem Erlaß von Verwendungsrichtlinien und mit der Verwendungskontrolle belastet werden solle. Vielschichtige Zukunftsproblematik In den Besprechungen des mitberatenden Haushaltsausschusses und des federführenden Ausschusses für Wirtschaftspolitik wurde eine vielschichtige Problematik zur künftigen Behandlung des ERP-Vermögens sichtbar. Gegen die Absichten des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, abgesehen von den der Entwicklung und Sicherung des Berliner Wirtschafts- und Kommunalaufbaus zu widmenden Mitteln, in der Bundesrepublik das ERP-Vermögen zunehmend der privat- und volkswirtschaftlichen Rationalisierung zu widmen und im übrigen die Entwicklung der Wirtschaftsproduktivität ganz überwiegend den Betrieben und dem Kapitalmarkt selbst zu überlassen, wurden im federführenden Ausschuß keine Bedenken erhoben. Daß die deutsche Wasserwirtschaft noch auf Jahre hinaus schwerpunktmäßig Vorrang haben müßte, wurde gutgeheißen. Auch daß die nachdrücklichste Förderung des deutschen technischen Nachwuchses und die personelle und sachliche Unterstützung der entwicklungsfähigen Länder Schwerpunkte sein müssen, wurde von allen Seiten nachdrücklich unterstrichen. Dagegen erfuhren die haushaltsrechtliche Stellung, die bisherige institutionelle Disposition über das ERP-Vermögen, die mangelnde Kontrolle der Verwendung und das Mißverhältnis zwischen der exekutiven und den parlamentarischen Verfügungsvollmachten exemplarische Kritik. Ausdruck dafür ist besonders der Beschluß des Haushaltsausschusses, dem sich der Ausschuß für Wirtschaftspolitik anschloß. Hinsichtlich der Federführung bei Behandlung in den Ausschüssen will es auch der Haushaltsausschuß bei der bisherigen Federführung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik belassen. Zeitliche Synchronisierung des ERP-Wirtschaftsplans und sachliche Koordinierung seiner Mittelverwendung mit dem Bundeshaushaltsplan seien dagegen unerläßlich. Ein Mitglied des Haushaltsausschusses beanstandete wohl mit Recht, daß oft über das ERP-Vermögen zu erreichen versucht werde, was über den Bundeshaushaltsplan nicht durchzusetzen sei. Mehrere Ausschußmitglieder beanstandeten, daß der rein exekutive interministerielle Ausschuß bei der Programmfestsetzung und Mittelverfügung Vollmachten habe, die bei der bisherigen Praxis ohne parlamentarische Beeinflussung und Kon- trolle blieben. In der Tat ergeben sich nach der Meinung der beiden Ausschüsse vielfache Überschneidungen von im Bundeshaushaltsplan und im ERP-Vermögen zugleich dotierten Zwecken. Wenn auch die Nützlichkeit dieser doppelten Zweckwidmung vielfach nicht bestritten zu werden braucht, so stört doch die mangelnde rechtzeitige Prüfung der Zwecke bei dieser Doppelgleisigkeit. Außerdem muß besonders bei den verlorenen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen, die seit 1950 Hunderte von Millionen erreicht haben, die Verwendungskontrolle vielfach ungewiß, die Rechnungslegung vielfach ohne Nachprüfung und besonders die Erfolgsbeobachtung ungesichert bleiben. Bei zu gewährenden Krediten oder zu übernehmenden Bürgschaften sind die eingeschalteten Banken wenigstens zu jener kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet, die sie in gleicher Weise zu beobachten haben wie bei Debitoren im Eigenrisiko. Davon kann bei verlorenen Zuschüssen naturgemäß viel weniger die Rede sein. Synchronisierung und Koordinierung der beiden Haushalte, auch im Verhältnis zu den Länderhaushalten, weitergehende Einschaltung der Rechnungshöfe und Verpflichtung zur Erfolgsbeobachtung durch die beteiligten Stellen und Berichte an die Parlamente erweisen sich danach in der Tat als ein dringendes Gebot. Ein gutes Beispiel für die zu vermutende vielfach unkontrollierte Doppel- und Mehrgleisigkeit der finanziellen Zweckbedienung und auch für die Berichtsmöglichkeiten der Erfolgsbeobachtung gibt die im Vorwort zum Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans 1956 gegebene zusammenfassende Darstellung der aus dem ERP-Vermögen gewährten verlorenen Zuschüsse seit 1950. Es handelt sich hier um einen auch deshalb willkommenen Berichtsversuch, weil er beweist, wie dringend notwendig die synchronisierte Beratung der beiden Pläne in den Ausschüssen des Bundestages ist. Nach diesem Bericht werden bereichsmäßig nicht weniger als sechs Bundesministerien mit ihren Einzelplänen, Kapiteln und Titeln von solchen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen betroffen, mit Vorrang das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und For- ( sten sowie das Bundesministerium für Wirtschaft. Von Berlin abgesehen, wo die Entwicklungs- und Notstandszwecke die Lage noch beherrschen, führt der Bericht für das Bundesgebiet 47 Zuschußzwecke (teilweise auch mit Erfolgsbeobachtungen) beispielhaft auf, wobei die Zahl der geförderten Einzelprojekte in viele Hunderte zu gehen scheint. Würde durch gleichzeitige Beratung der Pläne in den Ausschüssen die Übersichtlichkeit und rechte Zuordnung der in beiden Plänen (und auch in den Länderhaushaltsplänen) dotierten Zwecke gesichert und würde gleichzeitig den heute größeren Möglichkeiten der Selbsthilfe mehr Beachtung geschenkt, so würde sicher bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen eine Schwerpunktballung möglich, die der Förderung neuer Forschungsaufgaben, des technischen und akademischen Nachwuchses auch für die Wiedervereinigung und der personellen und materiellen Hilfe für die entwicklungsfähigen Völker sehr zugute kommen könnte. Hierzu dann das gesamte Zinsaufkommen aus dem ERP-Vermögen zu verwenden, würde den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Vermögens nicht widersprechen und den in den Ausschußberatungen geäußerten Wünschen durchaus entsprechen. Schließlich braucht das Vermögen nur in seinem Bestand erhalten zu werden und dazu reichen, neben der Risikodeckung aus den Ausfällen, die Tilgungen aus den Krediten aus. Ein Ausschußmitglied erklärte schließlich, das Gesetz und den Wirtschaftsplan deshalb ablehnen zu wollen, weil der Erwerb von Beteiligungen (hier die Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG) gesetzes- und zweckfremd sei. Obwohl wenigstens (Klingelhöfer) indirekte Beteiligungen aus dem ERP-Vermögen (mindestens über durchführende öffentliche Bankinstitute) nicht ohne Vorgang sind, berührt die für die beteiligungsmäßige Finanzierung der Deutschen Lufthansa AG in einem Ausschuß gegebene Begründung merkwürdig, daß Kreditkosten der aufbauenden Gesellschaft noch nicht zugemutet werden können. Eine solche Begründung hätte in der Vergangenheit für alle im Aufbau befindlichen Unternehmungen gelten können, denen langfristige ERP-Aufbaukredite zu gewähren waren und die mit verantwortlichem Eigenkapital unzureichend ausgestattet waren. Hinsichtlich der Deutschen Lufthansa AG können andere Maßstäbe kaum geltend gemacht werden. So wenig die volks- und nationalwirtschaftliche Zweckmäßigkeit einer deutschen Zivilluftfahrt bestritten zu werden braucht, so bedarf nach Auffassung der Mehrheit des federführenden Ausschusses die Frage, wer was und wie er das zu finanzieren hat, zwischen den Aktionären der Gesellschaft und den Verantwortlichen für das ERP-Vermögen für den zukünftigen Aufbaubedarf noch der Klärung im Bundestag selbst. Was durch den Bundestag für 1956 Gesetz wird, muß auch dann getan werden, wenn es in der Konstruktion vielleicht falsch ist. Für die Zukunft genügt nach Auffassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ein Wunsch des Bundeskabinetts dafür allein nicht. Bonn, den 16. Oktober 1956 Klingelhöfer Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 789 (Vgl. S. 9171 C) Entschließungsantrag der Abgeordneten Unertl, Dr. Dollinger, Dr. Dresbach, Höcherl, Kriedemann, Margulies und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2749 [neu], 2379). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Verkündung des vorstehenden Gesetzes gleichzeitig folgende Änderungen der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz im Verordnungswege in Kraft zu setzen: Dem § 57 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 14. August 1954 — Bundesgesetzbl. I S. 262 — wird folgende Ziffer 4 hinzugefügt: 4. Rinder, Kälber, Schweine, Schafe und Pferde, geschlachtet und die Tierkörper im ganzen, in Hälften oder geviertelt geliefert werden. Bonn, den 25. Oktober 1956 Unertl Dr. Dollinger Dr. Dresbach Höcherl Burgemeister Donhauser Geiger (München) Dr. Graf Henckel Klausner Meyer (Oppertshofen) Freiherr Riederer von Paar Stiller Stücklen Kriedemann Seuffert Frau Strobel Margulies Anlage 4 Drucksache 2790 ( (Vgl. S. 9189 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betreffend Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2364, Umdruck 610). Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Zu den Möglichkeiten, engere menschliche Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands herbeizuführen, gehören auch die Jugendbegegnungen und Jugendgespräche zwischen Ost und West in Westberlin. Der Antrag auf Umdruck 610 vom 30. Mai 1956 verlangte: „daß die Bundesregierung darauf hinwirkt, daß in weit größerem Umfang als bisher den jungen Menschen Gelegenheit gegeben wird, die besonderen Verhältnisse, die sich aus der Teilung Deutschlands ergeben, durch Reisen nach Berlin kennenzulernen. Die Abschlußklassen sämtlicher Schulen der Bundesrepublik sollten Gelegenheit haben, die Verhältnisse in der ehemaligen Hauptstadt Deutschlands kennenzulernen. Die dazu notwendigen Gelder sind aus den Mitteln des Bundesjugendplanes zu entnehmen". Dieser Antrag wurde vom Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen am 10. und 11. Oktober 1956 gemeinsam mit dem Ausschuß für Jugendfragen in Berlin beraten und verabschiedet. Allgemein wurden die politische Notwendigkeit und die Förderungswürdigkeit der Reisen von Schülern nach Berlin anerkannt. Es sollen die Abschlußklassen der Berufs- und höheren Schulen bei der Anmeldung bevorzugt werden. Von den Schulen wird eine gründliche Vorbereitung der Schüler auf diese Reisen erwartet. Dem Verlangen, daß die Abschlußklassen sämtlicher Schulen nach Berlin fahren sollen, kann nicht stattgegeben werden. Solche großen Besucherzahlen zu bewältigen, ist Berlin weder unterbringungsmäßig noch pädagogisch in der Lage. Innerhalb von 8 Monaten eines Jahres, vom März bis einschließlich Oktober, lassen sich bei der augenblicklich vorhandenen Bettenzahl von 710 in Jugendherbergen und anderen Einrichtungen gut 15- bis 20 000 Schüler aus Westdeutschland in Westberlin aufnehmen. Die Aufenthaltsdauer soll 5 Tage betragen. Im Jahre 1956 waren 137 Schulen mit 4000 Schülern und 75 Jugendgruppen mit 2000 Jugendlichen in Berlin, die im wesentlichsten die Hauptferienzeit benutzen. Pensionen oder ständige Zeltlager werden als Unterbringungsgelegenheiten für diesen Zweck abgelehnt. Die Gesamtkosten werden auf 21/2 Millionen DM geschätzt. Es wird vorgeschlagen, daß der Bund, die Länder und die Schüler je ein Drittel der Kosten tragen. Der Anteil des Bundes wird aus den Mitteln des Bundesjugendplanes entnommen. Bei dem verhältnismäßig kleinen Betrag, der auf die 9 Länder entfällt, darf angenommen werden, daß in diesem Falle die finanzielle Inanspruchnahme des einzelnen Landes ohne weiteres gewährt wird. Nach den Erfahrungen mit den Schulfahrten im allgemeinen, besonders nach dem Ausland, ist zu erwarten, daß die Aufbringung der Mittel von 9212 2. Deutscher Bundestag — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1956 (Seidel [Fürth]) seiten der Schüler keine Schwierigkeiten macht. In Einzelfällen wirtschaftlicher Not hilft die Schulklasse untereinander, oder die Gemeinde springt ein. Außerdem kamen beide Ausschüsse überein, die Bundesregierung zu ersuchen, im Haushaltsplan 1957 eine einmalige Ausgabe für den Neubau eines Jugendgästehauses in Berlin einzusetzen. Der Zweck des Jugendgästehauses soll sein, Jugend- und Schulgemeinschaften aufzunehmen und ihnen Gelegenheit zu geben, Kontakte zu jungen Menschen der SBZ und des sowjetischen Sektors Berlins aufzunehmen. Ein Jugendgästehaus in dieser Größe und in zentraler Lage fehlt bisher in Berlin. Weiterhin wurde beschlossen, bei der Bundespost anzuregen, eine Sonderbriefmarke einzuführen, deren finanzielles Ergebnis ausschließlich diesen Studienreisen zugute kommen soll. Der vorliegende Antrag wurde von beiden Ausschüssen einstimmig angenommen. Dem Deutschen Bundestag wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen. Berlin, den 11. Oktober 1956 Seidel (Fürth) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lotte Friese-Korn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Herren und Damen, nicht nur wegen der vorgerückten Zeit und weil ich Ihnen ermöglichen möchte, sich noch die letzte Spätvorstellung eines Films anzusehen, will ich mich jetzt kurz fassen, sondern weil ich einfach der Meinung bin, daß das Problem, über das ich jetzt noch sprechen will, in der Tat am besten in den Ausschüssen behandelt wird.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Aber immerhin muß ich als Mitglied des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films und als Mitglied mancher Vereinigung, die sich seit Jahren mit Filmfragen, mit Film und Jugend, mit der Verbesserung der Filmsituation beschäftigt, doch etwas zu diesem Problem sagen.
    Gerade diese Organisationen wissen seit langem, daß unser Jugendschutzgesetz in bezug auf den
    Film in einigen Punkten gewisser Verbesserungen bedarf. Aber diese Verbesserungen, die von allen Eingeweihten vorgeschlagen werden, beziehen sich nicht auf die Jugendschutzgrenze von 16 Jahren. Sie beziehen sich vielmehr auf die etwas seltsame und unorganische Gruppeneinteilung der Altersjahrgänge, die von Frau Kollegin Pitz hier schon erwähnt wurde. Man hatte die Gruppierung von 1 bis 10 und von 10 bis 16 Jahren. Dabei nannte man also Kinder nur die Ein- bis Zehnjährigen, und schon vom 10. Lebensjahr an nannte man die Kinder in dieser Altersstufe „Jugendliche". Nun, Filmpsychologen, das Institut für Filmwissenschaft, das Institut für Filmkunde, alle schlagen vor, da eine Änderung vorzunehmen und eine neue Gruppierung zu wählen. Aber mir scheint das, was dieser Gesetzentwurf vorschlägt, eine erneute Fehlkonstruktion zu sein. Wir werden uns darüber gründlich unterhalten müssen.
    Lassen Sie mich Ihnen ein kleines Beispiel darstellen. Wenn man sagt, daß Jugendliche vom 6. bis zum 14. Lebensjahr Kinder sind und vom 14. bis zum 18. Jugendliche, dann würde man jetzt einen Film, der das Interesse der 6-, 7- und 8jährigen findet, auch den 14jährigen bieten. Der 14jährige wird sich langweilen; das Kind bis zu 12 Jahren wird mitgehen. Ich halte es also für ganz unmöglich. daß wir bei dieser Einteilung bleiben.
    Ich kann aber zunächst doch eine positive Feststellung treffen, und darüber freue ich mich. Ich freue mich, daß endlich diese Begriffsbestimmungen „jugendfördernd" und „jugendgeeignet" verschwinden. Jeder, der sich mit der Materie beschäftigt hat, ist dieser Meinung. Es war ein unmögliches Verfahren, Filmen die Bezeichnung „jugendfördernd" zu geben, statt sie einfach für ein bestimmtes Alter freizugeben. „Jugendfördernd" war durchaus nicht jeder Film — auch Frau Pitz sagte es schon —, den man den Jugendlichen vorsetzte und in die man sogar Kinder unter 6 Jahren hineingehen ließ. In dieser Beziehung mußte eine Änderung getroffen werden, und ich halte die sehr nüchterne Feststellung, daß man diese Filme jetzt einfach für bestimmte Altersklassen freigeben will, für ausgezeichnet.
    Aber noch ein drittes Anliegen, das jetzt nicht vorgesehen ist, ein Anliegen aller: Wenn schon Gesetz, dann muß man darin auch Maßnahmen vorsehen, die die Einhaltung dieses Gesetzes garantieren. Das hat es bisher nicht gegeben. Ich werde noch einmal kurz darauf zurückkommen. Wenn man aber in diesem Gesetzentwurf die Jugendschutzgrenze auf 18 Jahre verlegen will, dann frage ich mich: Wo blieben hier die Ratschläge der Jugendpsychologen? Warum soll unsere deutsche Jugend weniger reif, weniger urteilsfähig sein als die Jugend aller übrigen europäischen Länder mit Ausnahme von Holland und einiger Schweizer Kantone? Warum sollen alle Argumente, die bei der Beratung des Gesetzes 1950/51 angeführt worden sind, heute keine Gültigkeit mehr haben? Etwa wegen der von Prinz zu Löwenstein zum Schluß seiner Rede angesprochenen ewigen Behauptungen über unsere verrohte Jugend? Ich bin der Meinung, wir sollten in der Beziehung nicht von der in Europa gültigen Regel abgehen.
    Zu allen Argumenten ist nämlich — das bitte ich sehr zu beachten — noch eines hinzugekommen. Wir haben inzwischen sehr viel mehr Fernsehapparate. Wir haben sie nicht nur in den Familien, wir haben sie auch in den Gasthäusern. An den Fernsehapparaten konnten unsere Jugendlichen 1955 beispielsweise unter den 42 dort gezeigten Spielfilmen 15 Filme sehen, die das Prädikat „Jugendverbot" trugen. Wer hindert denn nun also diese Jugendlichen daran, sich diese Filme im Fernsehen anzusehen? Der Gastwirt?

    (Zurufe von der Mitte: Die Eltern!)

    — Die Eltern? Nun, nicht alle Eltern sind sich der Gefahren bewußt. Wenn die Eltern nämlich so gewissenhaft wären, müßten bei der Durchführung des bisherigen Jugendschutzgesetzes nicht so häufig die Filmtheaterbesitzer schuldig gesprochen werden, weil Jugendliche das Besuchsverbot nicht befolgt haben.
    Damit komme ich zu dem eigentlichen Hauptanliegen, das ich immer wieder vorbringen muß. Es geht nicht, daß wir ein Gesetz erlassen und es nur einer Gruppe überlassen, die Durchführung dieses Gesetzes zu garantieren. Es ist bisher so gewesen, daß nicht der Jugendliche allein, sondern auch der Jugendliche mit den Eltern immer wieder versucht hat, das Gesetz zu umgehen, zu betrügen, und daß dann allein der Kinotheaterbesitzer zur Rechenschaft gezogen wurde. Sicher sollte auch er bestraft werden; das hat aber gar keinen Zweck, wenn sich nicht auch für den Jugendlichen und für das Elternhaus daraus irgendwelche Konsequenzen ergeben. Hier wären also Möglichkeiten, Verbesserungen anzubringen.
    Ich darf zum Schluß noch einmal ganz kurz zusammenfassen. Wir begrüßen es, daß der Gesetzentwurf die von mir aufgezeigten echten Mängel beseitigen will, bedauern es aber, daß er durch die Hinausschiebung des Jugendschutzalters auf 18


    (Frau Friese-Korn)

    Jahre eine Absicht deutlich macht, die eine Entwicklung ankündigt, gegen die die FDP große Bedenken hat. Gesetze, die einer natürlichen Entwicklung widersprechen, ich möchte sagen, ihr entgegenstehen, und deren Durchführbarkeit von vornherein nicht gesichert ist, sind eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit. Die Verleitung zum Betrug wäre darüber hinaus eine Gefahr für unsere Jugend. Ich bitte Sie darum, bei der Behandlung des Gesetzentwurfs vor allen Dingen den Rechtsausschuß zuzuziehen, damit wir uns über Maßnahmen schlüssig werden können, die uns gerade in der Beziehung eine bessere Garantie für die Einhaltung des Gesetzes geben können.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Abgeordnete, soll ich das so verstehen, daß Sie mit Ihren Schlußworten beantragt haben, den Gesetzentwurf Drucksache 2429 auch an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen?

(Abg. Frau Friese-Korn: Jawohl!) Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jahn.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Artur Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich den Auftrag erfülle, die Meinung der CDU/CSU-Fraktion zu dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorzutragen, so möchte ich mich — gewiß in Übereinstimmung mit Ihrer aller Wunsch — der Kürze befleißigen.
    Wir stehen allen Bestrebungen, das Jugendarbeitsschutzrecht auf eine neue Grundlage zu stellen, positiv gegenüber. Einmal, weil es erforderlich ist, auf diesem Gebiet ein einheitliches Recht zu schaffen, und zum andern, weil in dem Jugendarbeitsschutzgesetz aus dem Jahre 1938 einige Wirtschaftszweige ausgelassen sind, die auch in das Jugendarbeitsschutzgesetz einbezogen werden sollten. Schon aus den Beschäftigtenzahlen der in dem Gesetz von 1938 ausgelassenen Wirtschaftszweige, also Landwirtschaft, Forst- und Jagdwirtschaft sowie Hauswirtschaft, geht hervor, daß ein wirksamer Arbeitsschutz auch auf diesen Gebieten erforderlich ist, weil gerade hier oft überlange Arbeitszeiten zu verzeichnen sind. Außerdem sind dort die Ruhe- und Erholungszeiten oftmals bei weitem zu gering. Sowohl in diesen wie auch in denjenigen Wirtschaftszweigen, die schon unter das derzeitige Recht fallen, stellt die gesteigerte Arbeitsintensität erheblich höhere Anforderungen an die Konzentration und an das Arbeitstempo, als das seither der Fall gewesen ist.
    Der jugendliche Mensch ist einer dreifachen Belastung ausgesetzt. Er muß aus eigener Kraft das körperliche und das geistig-seelische Wachstum, die Pubertät, wie auch die Anforderungen des Berufs in sich verkraften. Stehen nun die Beanspruchung und die Erholung nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander, so können sich hieraus Schäden ergeben, die sich auch auf sein künftiges Leben als Erwachsener ungünstig auswirken können. Wir stehen deshalb der Schaffung eines neuen, aber allen Anforderungen gerecht werdenden Jugendarbeitsschutzgesetzes positiv gegenüber.
    Ich darf mir nun erlauben, einige grundsätzliche Bemerkungen zu dem Gesetzentwurf Drucksache 2429 zu machen. Zunächst zum Geltungsbereich! Hier haben wir vor allem gegenüber dem persönlichen Geltungsbereich einige Wünsche und Bedenken. Ich darf das an einem Beispiel erläutern.
    Wenn z. B. in dem Geltungsbereich davon die Rede ist, daß die Arbeitsleistung in einer dem Arbeitsverhältnis ähnlichen Beschäftigung unter das Gesetz fällt, und wenn man bedenkt, daß der Geltungsbereich in diesem Gesetzentwurf umfassend ist und keine Ausnahmen für verwandte Kinder des Beschäftigers enthält, dann kann z. B. eine Mutter ihre Tochter zur Hausarbeit dann nicht heranziehen, wenn die Tochter ihre Arbeitszeit in einem Lehr- oder Arbeitsverhältnis bereits erfüllt hat. Diese Bestimmung über den Geltungsbereich geht nach unserer Meinung zu weit.
    Es ist aber nicht nur im Hinblick auf die Familie, sondern auch bezüglich der Arbeit verwandter Kinder und Jugendlicher im Betriebe des Beschäftigers erforderlich, daß einige Ausnahmen zugelassen werden. So sollte nach unserer Meinung vor allem auch der Wunsch der Landwirtschaft berücksichtigt werden, einige Ausnahmebestimmungen vorzusehen, die den besonderen Verhältnissen der Landwirtschaft besser Rechnung tragen, als das in den verschiedenen Bestimmungen des Entwurfs zum Ausdruck kommt. Im Ausschuß werden wir dazu auch Einzelheiten zu besprechen haben. Im übrigen würden auch solche Bestimmungen bezüglich des Geltungsbereichs nach dem Entwurf und ihre Auswirkungen in einem Widerspruch zu der Verpflichtung zur Dienstleistung der Kinder gegenüber den Eltern stehen, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt ist.
    Im vorliegenden Entwurf liegt aber auch eine der wichtigsten Grundsatzfragen überhaupt beschlossen. Es ist die Darstellung des Berufsausbildungsverhältnisses als Arbeitsverhältnis. Das Lehrverhältnis ist aber sowohl Lehr- und Erziehungsverhältnis als auch Arbeitsverhältnis und hat somit Merkmale von beiden. Hier muß eine klare Bestimmung getroffen werden, über deren Einzelheiten wir noch im Ausschuß zu beraten haben werden.
    Aber warum ist uns dies grundsätzlich so wichtig? Ich darf dazu einige Bemerkungen machen. Eine Charakterisierung des Lehrverhältnisses als Arbeitsverhältnis steht unseres Erachtens im Widerspruch zu wesentlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung, welche ganz klar den Erziehungscharakter des Lehrverhältnisses hervorheben.

    (Abg. Schmücker: Sehr richtig!)

    Zweitens. Ist beispielsweise ein Jugendlicher genötigt, fernab dem Elternhaus in der Familie des Meisters zu leben, so muß es erst recht möglich sein, daß dieser Jugendliche von den Eltern in die väterliche Obhut des Meisters übergeben wird. Wer anders soll den Jugendlichen denn sonst erziehen, wenigstens mit erziehen, wenn nicht der Lehrmeister?
    Eine Festlegung des Lehrverhältnisses als Arbeitsverhältnis stattet aber auch den Jugendlichen, den Lehrling, mit Rechten aus, die mit dem Anliegen des Lernens und der Erziehung nicht im Einklang stehen.
    Und ein Viertes: Eine einseitige Darstellung des Lehrverhältnisses als Arbeitsverhältnis oder aber, was in der Auswirkung dasselbe ist, ein ausschließlich auf die Vermittlung von Fachkenntnissen abgestelltes Lehrverhältnis geht in der Richtung der Trennung des jugendlichen Menschen in einen beruflichen und in einen privaten Menschen. Das ist aber nicht zu verantworten, besonders im Hinblick auf jene Jugendlichen, die uns in den letzten Mo-


    (Jahn [Stuttgart])

    naten besonders Sorgen bereitet haben. Ziel der Arbeit in einem Lehr- und Erziehungsverhältnis muß daher der g an z e Mensch sein, wenn wir dem Wohl unserer jungen Menschen wirklich dienen wollen.
    Schon eingangs habe ich über die starke Beanspruchung der Jugendlichen geredet. Wegen dieser Beanspruchung ist es durchaus zu begrüßen, daß alle an der Jugend interessierten Stellen ihre Bereitschaft erkennen lassen, der gesundheitlichen Betreuung der Jugendlichen jede Unterstützung zu gewähren. Aus den Berichten von Gewerbeärzten und Krankenkassen ist ersichtlich, daß auch schon bei jugendlichen Menschen eine Zunahme der Herz- und Kreislaufstörungen festzustellen ist. Diese Erscheinungen mögen nach der Lage der einzelnen Berufe verschieden sein. Der vorliegende Entwurf Drucksache 2429 sieht nun eine ärztliche Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchung vor, zu der wir grundsätzlich ja sagen. Wir wünschen, daß sie möglichst bald nach Verabschiedung der entsprechenden Vorlagen in Kraft treten kann.
    Allerdings haftet diesen Bestimmungen ein Mangel an. An Stelle klarer Regelungen z. B. über die Frage der Kostenträger, über die Durchführung sowie über die Wirkung der Untersuchungen wird nämlich nur auf das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens von 1938 verwiesen. Wir sind der Meinung, man sollte bei einem so wichtigen Gesetz klare Bestimmungen schaffen und sich nicht darauf beschränken, auf fragwürdig gewordene Gesetze zu verweisen.
    An diesen Bestimmungen wird aber auch deutlich, daß die an sich bestechende Kürze des Entwurfs nicht unbedeutende Lücken bedingt. Dies bringt teilweise eine Verlagerung der Verantwortung auf die ausführenden Behörden mit sich, so daß diese überfordert werden. Die von mir eben genannten Anliegen bedürfen einer klaren Regelung im Gesetz selbst.
    Die dritte grundsätzlich bedeutende Frage ist die Verkürzung der Arbeitszeit. Mit ihr sind eine Reihe von Überlegungen verbunden, ,die sowohl für den Ablauf des betrieblichen Arbeitsvorganges als auch für die gesundheitliche Entwicklung und die Erfordernisse der Berufsausbildung von größter Bedeutung sind. Ohne Zweifel ist es richtig, daß die allgemeine Tendenz in der Richtung auf eine Verkürzung der Arbeitszeit geht, die auch den Sektor der Berufsausbildung erfaßt. Das ist eine Entwicklung, ,die wir einfach zu sehen haben. Wohl hat die weitgehende Technisierung die menschliche Arbeit sehr erleichtert. Aber dieser Erleichterung stehen, wie ich bereits eingangs erwähnt habe, Belastungen des Jugendlichen anderer Art gegenüber.
    Auch die Berichte von Gewerbeärzten lassen erkennen, daß eine Neuordnung des betrieblichen Arbeitsablaufs für unsere Jugendlichen erforderlich ist. In einer Anzahl von Berufen sind die Jugendlichen besonderen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeitszeit stehen. Die Fraktion der CDU/CSU ist bereit, dem Rechnung zu tragen. Aber diese grundsätzliche Bereitschaft schließt nicht aus, daß wir die hinsichtlich der Arbeitszeitverkürzung geäußerten Bedenken ernst nehmen.
    Eine zu weitgehende Verkürzung der Arbeitszeit kann z. B. dazu führen, daß die Erreichung des Ausbildungszieles in Frage gestellt wird.

    (Sehr richtig! in ,der Mitte.)

    Angesichts der Verknappung der Arbeitskräfte, insbesondere der Facharbeiter, würde eine solche Folge einen nicht wiedergutzumachenden Substanzverlust bedeuten, der nicht zu rechtfertigen wäre.
    Ferner wäre es bedauerlich, wenn die Verkürzung der Arbeitszeit zu einer weiteren Spezialisierung der einzelnen Berufe führen würde. Von einer umfassenden Berufsausbildung könnte dann nicht mehr gesprochen werden.
    Auch werden Bedenken wegen einer möglichen Störung des betrieblichen Arbeitsablaufs geäußert, und zwar besonders im Handwerk. Aber auch in der Landwirtschaft wird die Regelung des Entwurfs als zu weitgehend empfunden. Für die doch sehr stark von der Witterung abhängigen Betriebe der Landwirtschaft wird eine gewisse Elastizität der gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitszeit gewünscht.
    Auch hierüber müssen wir im Ausschuß im einzelnen beraten.
    Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Arbeitszeit darf ich noch auf zwei Gesichtspunkte hinweisen Aus einer langjährigen Erfahrung in der Berufsausbildung weiß ich, daß die jungen Menschen infolge der Überfüllung der Schulklassen in vielen Fällen erhebliche Bildungslücken aufweisen. Ich kenne Betriebe, die deshalb den ihren Jugendlichen erteilten Werkunterricht in berufskundliche und allgemeinbildende Fächer aufteilen, um so die durch mangelhafte Schulbildung entstandenen Lükken zu schließen. Unter solchen Voraussetzungen treten manche junge Menschen in das Berufsleben ein. Deshalb ist die Frage einer Weitgehenden Kürzung der Arbeitszeit auch im Hinblick auf diese Tatsache zu prüfen.
    Wer in der Arbeit unter den Jugendlichen steht, sei es im Betrieb, sei es in der Jugendbewegung, kann manchesmal erschrecken, wenn er z. B. die von den Lehrlingen in den Betrieben vorzulegenden Wochenberichte liest, die klar und deutlich auf die Lücken in der Schulbildung schließen lassen. Da die Länder die Schulfragen zu erledigen haben, ist es ihre Sache, sich damit zu befassen. Es sollten dort die entsprechenden Folgerungen aus dieser Tatsache gezogen werden.
    Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Arbeitszeit muß aber auch die Frage nach einer sinnvollen und im Interesse der Jugendlichen liegenden Nutzung der Freizeit aufgeworfen werden. Man kann diese Frage nicht einfach offenlassen, wenn man sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, einer Fehlentwicklung der Jugendlichen Vorschub zu leisten. Manche Freizeitbetätigungen unserer Jugendlichen sind zuweilen eine stärkere Belastung für die Gesundheit des Körpers. des Geistes und der Seele. als wenn sie in jenen fragwürdig zugebrachten Stunden an irgendeiner Arbeit gestanden hätten.

    (Zuruf von der SPD: Also die Folgerung: Tag und Nacht arbeiten!)

    Freizeit bedeutet nicht immer Erholung und Sammlung neuer Kräfte, wie das sein soll. Mit Bewußtsein nenne ich deshalb die gesetzlichen Handhaben eben eine Hilfe.

    (Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Von der schöpferischen Pause hat er noch nichts gehört!)



    (Jahn [Stuttgart])

    — Jawohl, das meine ich ja damit, wenn ich von der Freizeitnutzung spreche!
    Die Entscheidung über die Gelegenheiten des Lebens ist eine rein persönliche, auch beim Jugendlichen. Sie hat ihre Wurzel in der geistig-seelischen Haltung des Menschen, die von der Erziehung innerhalb der Familie stärkstens beeinflußt wird und die sich aus dem Wissen, dem Vorbild und der Einsicht formt. Aus diesem Grunde wollen wir im Interesse der Jugend die erzieherische Funktion des Ausbilders und der Berufsschule erhalten wissen.
    Ich darf diesen kurzen Hinweis mit der Bemerkung abschließen, daß den Kirchen und den Jugendverbänden aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz große, verpflichtende Aufgaben erwachsen, gerade wenn man an die Freizeitnutzung denkt. Einzelheiten müssen natürlich in einem anderen Zusammenhang erörtert und beschlossen werden. In diese Besprechung sind auch die Fragen der Nutzung des Urlaubs mit einzubeziehen.
    Wir sagen also ja zu einer allen Anforderungen gerecht werdenden Neufestsetzung der Arbeitszeit und der Urlaubszeit.
    Ich möchte zum Schluß nur noch andeuten, daß wir gegenüber dem Begriff der Berufsschulzeit als Arbeitszeit einige Bedenken haben, weil damit die Berufsschule unter das Gesetz fiele. Ebenso bestehen Bedenken gegenüber der Prozeßstandschaft der Länder und der Gewerkschaften, die wir im einzelnen im Ausschuß besprechen werden.
    Ein letztes Anliegen darf ich noch nennen. Wir wünschen, daß die teilweise bestehenden Ausschüsse für den Jugendarbeitsschutz in ein solches
    Gesetz mit eingebaut werden; man hat mit ihnen, soweit ich es aus meinem Bereich überblicken kann, gute Erfahrungen gemacht. Die Durchführung des Gesetzes könnte damit den zuständigen Behörden wesentlich erleichtert werden. Solche Maßnahmen fehlen in dem Gesetzentwurf Drucksache 2429.
    Es ist unser Anliegen, im Jugendarbeitsschutzgesetz eine Regelung zu schaffen, die jenen Anforderungen Rechnung trägt, die sich sowohl von den Gesichtspunkten der Betriebe als auch von den Notwendigkeiten der Heranbildung unserer arbeitenden Jugend zu tüchtigen Fachkräften und Persönlichkeiten her ergeben. Daß dabei eine gesunde Entwicklung unserer Jugend ein Anliegen von größter Bedeutung ist und bleiben muß, darin sind wir wohl in diesem Hause alle einig.

    (Beifall in der Mitte.)