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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2166

  • date_rangeDatum: 25. Oktober 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1956 9149 166. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1956. Ergänzung der Tagesordnung 9151 B Fragestunde (Drucksache 2782): 1. Frage des Abg. Hübner (FVP) betr. unterschiedliche Berechnung von Selbstwähl- und handvermittelten Verbindungen im Fernsprechverkehr: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 9152 A Hübner (FVP) 9151 C, D 2. Frage des Abg. Hübner (FVP) betr. Stand der Arbeiten an dem Entwurf eines neuen Postgesetzes: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9152 A Hübner (FVP) 9152 B 3. Frage des Abg. Dr. Rinke (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung der Interessen der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge bei der Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens: Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 9152 C, 9153 C Vizepräsident Dr. Becker 9153 C 4. Frage zurückgestellt 9153 D 5. Frage der Abg. Frau Dr. Ilk betr. Ausführung der im Entwurf des Luftschutzgesetzes geforderten baulichen Maßnahmen bei Bundesbauten usw.: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 9153 D 6. Frage des Abg. Ladebeck (SPD) betr. Leichenöffnungen in Krankenhäusern: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9154 A, B Ladebeck (SPD) 9154 A 7. Frage des Abg. Seuffert (SPD) betr Umsatzsteuerhandhabung in München: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 9154 B 8. Frage des Abg. Arnholz (SPD) betr. Mißstände bei Postzustellung durch Hausbriefkästen: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9155 A, C Arnholz (SPD) 9155 B 9. Frage des Abg. Arnholz (SPD) betr Ergebnisse der Verfahren im Butterskandal: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 9155 D, 9156 A Arnholz (SPD) 9156 A 10. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr Ausstellung von Einreisegenehmigungen an Bewohner der Ostblockstaaten: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9156 B 11. Frage des Abg. Dr. Mommer (SPD) betr. Bau von Wohnungen für SBZ-Flüchtlinge: Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 9156 D 12. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr Verhalten der Bundesregierung in einem Landesverratsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 9157 C, 9158 A, B Dr. Menzel (SPD) 9158 A, B 13. Frage des Abg. Pusch (SPD) betr. Bau eines Flugplatzes der Bundeswehr bei Großsachsenheim im Kreise Ludwigsburg: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 9160 D 14. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Rechtsstreit zwischen den Osthannoverschen Eisenbahnen und einer Hamburger Speditionsfirma: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9158 C, D, 9159 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9158 D, 9159 A 15. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Ergebnis der Überprüfung verfassungsfeindlicher Äußerungen aus dem Kreise der sogenannten Abendländischen Aktion bzw. Abendländischen Akademie: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9159 B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) 9159 C 16. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Ergebnis der Vorbereitung einer Strafverfolgung eines Verlags in Oberammergau wegen eines antisemitischen Hetz-Pamphlets: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9159 D 17. Frage des Abg. Dr. Schellenberg (SPD) betr. Gutachten eines Versicherungsmathematikers zum Regierungsentwurf eines Rentenversicherungsgesetzes: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 9160 A, C Dr. Schellenberg (SPD) 9160 B, C Nächste Fragestunde 9161 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 (ERPWirtschaftsplangesetz 1956) (Drucksache 2513, zu 2513); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2779) 9161 B Klingelhöfer (SPD): als Berichterstatter 9161 B Schriftlicher Bericht 9208 B als Abgeordneter 9163 A Dr. Atzenroth (FDP) 9161 C Dr. h. c. Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 9162 B, D, 9163 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9162 D, 9163 A Beschlußfassung ' 9165 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2379); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2749 [neu], Umdruck 789) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1688); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2750) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuerbefreiung für Milch (Drucksachen 2751, 1677) 9166 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU): als Berichterstatter . . . . 9166 B, 9168 B als Abgeordneter 9172 A Mensing (CDU/CSU) . . . . 9168 D, 9170 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 9170 C, D, 9171 A, 9172 C Kriedemann (SPD) . 9170 D, 9171 A, 9172 C Unertl (CDU/CSU) 9171 C, 9172 B Bauknecht (CDU/CSU) 9172 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 9172 B Abstimmungen 9168 C, 9172 D, 9173 A Überweisung des Entschließungsantrags Umdruck 789 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9173 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksachen 2684, 883) 9173 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9173 D, 9178 D Dr. Graf (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 9176 B als Abgeordneter 9187 D Dr. Menzel (SPD) 9178 C Frau Keilhack (SPD) 9179 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . . 9180 D, 9185 D Hübner (FVP) 9182 D Kutschera (GB/BHE) 9183 B Dr. Preller (SPD) . . 9184 D, 9185 D, 9188 D Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 9186 C Beschlußfassung 9189 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 2429) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Drucksache 2672), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte (Drucksachen 2777, 2411), mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Graf (München), Frau Pitz, Wolf (Stuttgart), Dr. Seffrin, Dr. Czaja betr. Berufliche und gesellschaftliche Eingliederung spätausgesiedelter und ehemals zwangsverschleppter deutscher Kinder und Jugendlicher (Drucksache 2752), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksachen 2790, 2364, Umdruck 610) und mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP betr. Umgestaltung des Bundesjugendplans (Drucksache 2808) 9151 B, 9189 C Lange (Essen) (SPD), Antragsteller 9190 A, 9191 C Frau Pitz (CDU/CSU), Antragstellerin 9193 B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 9197 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9211 C Herold (SPD) 9198 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 9199 C, 9201 C, D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9201 C, 9206 B, C Hermsdorf (SPD) 9201 D Frau Friese-Korn (FDP) 9203 A Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) . . . 9204 A Brand (Remscheid) (CDU/CSU) . . 9206 B Mellies (SPD) 9206 C Rückverweisung des Ausschußantrags Drucksache 2777 und des Antrags Drucksache 2411 an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 9189 D Beschlußunfähigkeit festgestellt 9206 D Weiterberatung vertagt 9206 D Nächste Sitzung 9206 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9207 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1956 (Drucksache 2779) 9208 B Anlage 3: Entschließungsantrag der Abg. Unertl u. Gen. zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 789) 9211 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2790) 9211 C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 27. 10. Arndgen 26. 10. Dr. Arndt 27. 10. Dr. Bartram 26. 10. Bauer (Wasserburg) 5. 11. Bazille 26. 10. Becker (Hamburg) 8. 11. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 10. Dr. Berg 25. 10. Birkelbach 27. 10. Fürst von Bismarck 27. 10. Blachstein 27.10. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 27. 10. von Bodelschwingh 27. 10. Brockmann (Rinkerode) 27. 10. Dr. von Buchka . 27. 10. Caspers 26. 10. Cillien 15. 12. Dr. Conring 27. 10. Daum 26. 10. Dr. Deist 25. 10. Diekmann 26. 10. Dr. Dittrich 26. 10. Dopatka 25. 10. Eberhard 26. 10. Dr. Elbrächter 25. 10. Eder 27. 10. Etzenbach 25. 10. Euler 26. 10. Even 27. 10. Fassbender 26. 10. Feldmann 20. 11. Gräfin Finckenstein 27. 10. Finckh 26. 10. Frehsee 26. 10. Gems - 27. 10. Dr. Glasmeyer 25. 10. Dr. Gleissner (München) 26. 10. Gockeln 25. 10. Dr. von Golitschek 25. 10. Graaff (Elze) 27. 10. Grantze 15. 12. Dr. Greve 10. 11. Haasler 27. 10. Dr. Hammer 3. 11. Heiland 26. 10. Held 25. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Hellwig 27. 10. Dr. Höck 26. 10. Höfler 27. 10. Hörauf 31. 10. Hufnagel 26.40. Jacobs • 27. 10. Kahn 26. 10. Kahn-Ackermann 17.11. Kalbitzer 27. 10. Dr. Kather 25. 10. Keuning 25. 10. Kiesinger 27. 10. Dr. Klötzer 25. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Köhler 26. 10. Könen (Düsseldorf) 8.11. Dr. Königswarter 27. 10. Dr. Kopf 27. 10. Dr. Kreyssig 26. 10. Frau Dr. Kuchtner 26. 10. Kühn (Köln) 25. 10. Kuntscher 26. 10. Kurlbaum 25. 10. Lemmer 27. 10. Lenz (Brühl) 26. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27. 10. Lermer 25. 10. Dr. Leverkuehn 27. 10. Dr. Lindenberg 26. 10. Dr. Löhr 26. 10. Lotze 9. 11. Lücker (München) 27. 10. Maier (Freiburg) 26. 10. .von Manteuffel (Neuß) 26. 10. Marx. 27. 10. Mattick 28. 11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 25. 10. Menke 26. 10. Dr. von Merkatz 27. 10. Merten 27. 10. Metzger 27. 10. Frau Meyer-Laule 27. 10. Dr. Miessner 25. 10. Dr. Mocker 25. 10. Dr. Mommer 27. 10. Morgenthaler 27. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Frau Nadig 25. 10. Neubauer 30. 11. Dr. Oesterle 27. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Paul 27. 10. Dr. Pferdmenges 25. 10. Platner 8.11. Dr. Pohle (Düsseldorf) 26. 10. Frau Praetorius 25. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 27. 10. Rasch 25. 10. Frau Dr. Rehling 27. 10. Dr. Reichstein 25. 10. Dr. Reif 27. 10. Reitz 8.11. Frau Rösch 27. 10. Ruhnke 26. 10. Scheppmann 26. 10. Schill 26. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 26. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Frau Schroeder (Berlin) 27. 10. Schütz 27. 10. Schwann 28.10. Seiboth 25. 10. Seidl (Dorfen) 27. 10. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 27. 10. Teriete 25. 10. Wagner (Ludwigshafen) 27. 10. Dr. Wahl 27. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 27. 10. Wehking 25. 10. Dr. Welskop 25. 10. Wieninger 26. 10. Dr. Willeke 27. 10. Dr. Winter 8.11. Wittrock 25. 10. Anlage 2 Drucksache 2779 (Berichtigt) (Vgl. S. 9161 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1956) (Drucksachen 2513, zu 2513). Berichterstatter: Abgeordneter Klingelhöfer Der Gesetzentwurf Der Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1956 ist am 26. Juni 1956 dem Bundestag zur Beschlußfassung übersandt worden, nachdem der Bundesrat am 15. Juni 1956 beschlossen hatte, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Gesetzentwurf wurde dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführendem Ausschuß und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen. Der Haushaltsausschuß hat am 27. September 1956 den Entwurf beraten und folgende Stellungnahme abgegeben: „Der Haushaltsausschuß ist angesichts der zeitlichen Umstände nicht in der Lage, zu dem materiellen Inhalt des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 endgültig Stellung zu nehmen und Änderungen vorzuschlagen. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Haushaltsausschuß künftighin den Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, daß er zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan beraten werden kann und daß eine stete gegenseitige Abstimmung der beiden Pläne gesichert ist. Der Haushaltsausschuß erhebt dabei die Forderung, daß in beiden Plänen Übersichten über beiderseitig geförderte Vorhaben erscheinen. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, den Haushaltsausschuß im Laufe des Rechnungsjahres über wichtige Vorgänge, die sich im Bereich des ERP-Sondervermögens vollziehen, zu unterrichten. Schließlich soll eine Prüfung und Regelung der grundsätzlichen Frage der Haushaltsgestaltung hinsichtlich des ERP-Sondervermögens im Zusammenhang mit der Haushaltsrechtsreform erfolgen. Der Haushaltsausschuß spricht außerdem die Erwartung aus, daß die Ansätze des Bundeshaushaltsplans, insbesondere auch in bezug auf die Deutsche Lufthansa, durch den Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens nicht nachträglich eine Änderung erfahren." Die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuß für Wirtschaftspolitik erfolgte am 12. September und 4. Oktober 1956. Das ERP-Sondervermögen Nach dem Stand vom 31. März 1955 betrug das ERP-Sondervermögen rd. 6,43 Milliarden DM. Gegenüber dem Vorjahr hat es sich um rd. 0,28 Milliarden DM erhöht. Der Vermögensbestand setzte sich zusammen aus Forderungen aus Krediten . 5,38 Milliarden DM sonstigen Forderungen . . . 0,17 Milliarden DM I Beteiligungen . . .. . . 0,02 Milliarden DM Wertpapieren 0,01 Milliarden DM Bankguthaben 0,85 Milliarden DM 6,43 Milliarden DM Seit Bestehen der Marshallplanhilfe sind ausgezahlt worden: für Kredite . 6,26 Milliarden DM für Zuschüsse 0,43 Milliarden DM für Beteiligungen 0,05 Milliarden DM 6,74 Milliarden DM Der Unterschied zwischen dem Vermögensbestand und den Auszahlungen ist darauf zurückzuführen, daß die Tilgungen revolvierend eingesetzt werden, so daß die Auszahlungen höher als der Vermögensbestand sein müssen. Der ERP-Wirtschaftsplan 1956 Während die Mittel des ERP-Sondervermögens in den vergangenen Jahren zur Überwindung der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden in zahlreichen Wirtschaftszweigen überwiegend eingesetzt wurden, ist im ERP-Wirtschaftsplan 1956 vorgesehen, die in diesem Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Mittel überwiegend zur Rationalisierung und Modernisierung von Betrieben zu verwenden. Diese sich aus der allgemein günstigen Entwicklung der deutschen Gesamtwirtschaft ergebenden Programmabsichten sollen jedoch nicht ausschließen, daß durch einzelne Kreditprogramme Investitionen gefördert werden, die im allgemein wirt- (Klingelhöfer) schaftlichen Interesse liegen. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche der Wasser- und Verkehrswirtschaft, die finanziell immer noch viel zu gering bedient werden. Der ERP-Wirtschaftsplan 1956 schließt mit 951 600 400 DM in Einnahme und Ausgabe ab. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahre ist auf die Verringerung der amerikanischen Wirtschaftshilfe zurückzuführen, die heute ausschließlich für Berlin bestimmt ist. Der Betrag von 951 600 400 DM setzt sich zusammen aus Einnahmen und Ausgaben des ERP-Sondervermögens 942 969 500 DM Einnahmen und Ausgaben, die durch das ERP-Sondervermögen für den Bund treuhänderisch verwaltet werden 8 630 900 DM In den Einnahmen des ERP-Sondervermögens beträgt der Anteil der Gegenwerte aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe nur noch 4,5 v. H. Rund 95 v. H. entfallen auf die Einnahmen aus Zinsen und Tilgungen sowie auf die Entnahme aus dem Bestand des ERP-Sondervermögens. Die Bestandsmittel standen kassenmäßig in den Vorjahren zur Verfügung, sollen aber erst im Rechnungsjahr 1956 verausgabt werden. Die Ausgaben gliedern sich in 69,4 v. H. für Kredite, 2,5 v. H. für Zuschüsse, 9,9 v. H. für Beteiligungen und 18,2 v. H. für noch nicht feststehende Verwendungszwecke, bei denen z. T. die Art der Verausgabung (Kredite oder Zuschüsse) noch festgelegt werden muß. Für Berlin sollen neben den in Berlin aufkommenden Zinsen und Tilgungen sowie den Gegenwerten aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe aus dem Zins- und Tilgungsaufkommen in der Bundesrepublik bis zu 100 Mio DM zur Finanzierung von Aufträgen westdeutscher Besteller nach Berlin verwendet werden. An der Aufteilung des Wirtschaftsplans in vier Kapitel ist gegenüber dem Vorjahr keine Änderung eingetreten. Die Kap. 1, 3 und 4 des Plans blieben unverändert. Zusätzliche Bindungsermächtigungen Dem Wunsche des Bundestages entsprechend hatte die Bundesregierung in ihrer Vorlage Bindungsermächtigungen auf die Einnahmen späterer Rechnungsjahre nur noch in einer Höhe von 75 Mio DM für die Verkehrswirtschaft und 100 Mio DM für Berlin vorgesehen. Bei der Beratung im Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat sich jedoch ergeben, daß noch Bindungsermächtigungen für die Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Höhe von 100 Mio DM, für die Exportwirtschaft bis zu einer Höhe von 25 Mio DM und für jene Mittel erforderlich sind, die der amerikanischen Mitverfügung unterliegen, aber zwischenzeitlich mit 50 Mio DM für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden sollen. Die Bindungsermächtigung für die Land- und Forstwirtschaft ist erforderlich, um ihr schon jetzt Zusagen für langfristige Investitionskredite auf Einnahmen des ERP-Sondervermögens des Rechnungsjahres 1957 geben zu können. Sie wurde einstimmig beschlossen, jedoch mit der Maßgabe, diese Ermächtigung entsprechend dem diesjährigen Ansatz auf Kap. 2 Tit. 1 und 3 aufzuteilen. Im ERP-Wirtschaftsplan 1955 war zur Durchführung langfristiger Exportgeschäfte eine Bindungsermächtigung bis zur Höhe von 100 Mio DM vorhanden. Es wird erwartet, daß im Laufe des Rechnungsjahres 1956 im Rahmen dieser Bindungsermächtigungen ein Teil der gegebenen Zusagen gegenstandslos wird, so daß er zugunsten von Entwicklungsländern verwendet werden kann. Mit dieser Maßnahme tritt keine Erhöhung des für die Exportwirtschaft im Rahmen der Bindungsermächtigungen gegebenen Volumens ein. Der Ausschuß beschloß die Bindung bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit. 50 Mio DM sind als Ersatz für erststellige Hypotheken im Rahmen des sozialen Wohnungsbauprogramms vorgesehen. Diese Bindung erfolgte einstimmig. Einschließlich Berlins erreichen damit die Bindungsermächtigungen, durch welche über kommende Jahre vordisponiert wird, wieder den hohen Betrag von 350 Mio DM, nur 5 Mio DM weniger als im ERP-Wirtschaftsplan des Vorjahres. Dem Verlangen des Parlaments, diese Ermächtigungen abzubauen, konnte also 1956 noch nicht Rechnung getragen werden. Zur Finanzierung der Deutschen Lufthansa AG Nur auf Grund der im beschlossenen Bundeshaushaltsplan 1956 bei Einzelplan 12 Kap. 2 Tit. 892 ausgebrachten Erläuterungen hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik der Bereitstellung von 7 500 000 DM für die Deutsche Lufthansa AG schließlich zugestimmt. Der Ausschuß hält an seinem grundsätzlichen Bedenken fest. Er ist der Auffassung, daß die Beteiligung grundsätzlich im Bundeshaushaltsplan auszubringen wäre und auch für 1956 nicht unmittelbar durch das ERP-Sondervermögen, sondern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erwerben sei. Die Zweckbestimmung in Kap. 2 Tit. 25 ist daher wie folgt geändert worden: „Kredit an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zwecks Erwerb einer Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG." In der Zurverfügungstellung dieses Betrags sieht der Ausschuß für Wirtschaftspolitik jedoch keine Bindung für weitere aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zur Verfügung zu stellende Beträge, wie die Bundesregierung es möchte. Bei der Beratung des Entwurfs des ERP-Wirtschaftsplans 1957 wird hierzu nochmals Stellung zu nehmen sein. Nicht nur grundsätzlich, sondern auch aus diesem besonderem Anlaß ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik wie der Haushaltsausschuß der Auffassung, daß eine Synchronisierung zwischen dem Bundeshaushaltsplan und dem ERP-Wirtschaftsplan und deren gleichzeitige Beratung erfolgen müsse. Nichterfüllte Verlangen Einem im Ausschuß vorgebrachten Verlangen, einen Kredit von 30 Mio DM für die Rationalisierung und den Ausbau von Verkehrsbetrieben des lokalen und interlokalen Massenverkehrs aus dem ERP-Vermögen langfristig zur Verfügung zu stellen, konnte der Ausschuß nicht zustimmen, weil die dafür vorgeschlagene Deckung aus Kap. 2 Tit. 30 nicht möglich ist, nachdem es sich bei diesen Mitteln um Geschenkbeträge der USA handelt, über deren Verwendung diese selbst in erster Linie zu bestimmen haben. (Klingelhöfer) Ein weiteres Verlangen, auch aus dem ERP-Vermögen Zuschüsse zur Kreditverbilligung für mit. telständische Betriebe zur Verfügung zu stellen, wurde vom Ausschuß auf die Beratung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 und des ERP-Wirtschaftsplans 1957 verwiesen, um die Möglichkeiten näher zu prüfen und auch die Koordinierung mit ähnlichen Zuschüssen aus dem Bundeshaushaltsplan zu sichern. Auch fand das Argument Beachtung, daß die Verwaltung des ERP-Vermögens nicht selbst mit dem Erlaß von Verwendungsrichtlinien und mit der Verwendungskontrolle belastet werden solle. Vielschichtige Zukunftsproblematik In den Besprechungen des mitberatenden Haushaltsausschusses und des federführenden Ausschusses für Wirtschaftspolitik wurde eine vielschichtige Problematik zur künftigen Behandlung des ERP-Vermögens sichtbar. Gegen die Absichten des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, abgesehen von den der Entwicklung und Sicherung des Berliner Wirtschafts- und Kommunalaufbaus zu widmenden Mitteln, in der Bundesrepublik das ERP-Vermögen zunehmend der privat- und volkswirtschaftlichen Rationalisierung zu widmen und im übrigen die Entwicklung der Wirtschaftsproduktivität ganz überwiegend den Betrieben und dem Kapitalmarkt selbst zu überlassen, wurden im federführenden Ausschuß keine Bedenken erhoben. Daß die deutsche Wasserwirtschaft noch auf Jahre hinaus schwerpunktmäßig Vorrang haben müßte, wurde gutgeheißen. Auch daß die nachdrücklichste Förderung des deutschen technischen Nachwuchses und die personelle und sachliche Unterstützung der entwicklungsfähigen Länder Schwerpunkte sein müssen, wurde von allen Seiten nachdrücklich unterstrichen. Dagegen erfuhren die haushaltsrechtliche Stellung, die bisherige institutionelle Disposition über das ERP-Vermögen, die mangelnde Kontrolle der Verwendung und das Mißverhältnis zwischen der exekutiven und den parlamentarischen Verfügungsvollmachten exemplarische Kritik. Ausdruck dafür ist besonders der Beschluß des Haushaltsausschusses, dem sich der Ausschuß für Wirtschaftspolitik anschloß. Hinsichtlich der Federführung bei Behandlung in den Ausschüssen will es auch der Haushaltsausschuß bei der bisherigen Federführung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik belassen. Zeitliche Synchronisierung des ERP-Wirtschaftsplans und sachliche Koordinierung seiner Mittelverwendung mit dem Bundeshaushaltsplan seien dagegen unerläßlich. Ein Mitglied des Haushaltsausschusses beanstandete wohl mit Recht, daß oft über das ERP-Vermögen zu erreichen versucht werde, was über den Bundeshaushaltsplan nicht durchzusetzen sei. Mehrere Ausschußmitglieder beanstandeten, daß der rein exekutive interministerielle Ausschuß bei der Programmfestsetzung und Mittelverfügung Vollmachten habe, die bei der bisherigen Praxis ohne parlamentarische Beeinflussung und Kon- trolle blieben. In der Tat ergeben sich nach der Meinung der beiden Ausschüsse vielfache Überschneidungen von im Bundeshaushaltsplan und im ERP-Vermögen zugleich dotierten Zwecken. Wenn auch die Nützlichkeit dieser doppelten Zweckwidmung vielfach nicht bestritten zu werden braucht, so stört doch die mangelnde rechtzeitige Prüfung der Zwecke bei dieser Doppelgleisigkeit. Außerdem muß besonders bei den verlorenen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen, die seit 1950 Hunderte von Millionen erreicht haben, die Verwendungskontrolle vielfach ungewiß, die Rechnungslegung vielfach ohne Nachprüfung und besonders die Erfolgsbeobachtung ungesichert bleiben. Bei zu gewährenden Krediten oder zu übernehmenden Bürgschaften sind die eingeschalteten Banken wenigstens zu jener kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet, die sie in gleicher Weise zu beobachten haben wie bei Debitoren im Eigenrisiko. Davon kann bei verlorenen Zuschüssen naturgemäß viel weniger die Rede sein. Synchronisierung und Koordinierung der beiden Haushalte, auch im Verhältnis zu den Länderhaushalten, weitergehende Einschaltung der Rechnungshöfe und Verpflichtung zur Erfolgsbeobachtung durch die beteiligten Stellen und Berichte an die Parlamente erweisen sich danach in der Tat als ein dringendes Gebot. Ein gutes Beispiel für die zu vermutende vielfach unkontrollierte Doppel- und Mehrgleisigkeit der finanziellen Zweckbedienung und auch für die Berichtsmöglichkeiten der Erfolgsbeobachtung gibt die im Vorwort zum Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans 1956 gegebene zusammenfassende Darstellung der aus dem ERP-Vermögen gewährten verlorenen Zuschüsse seit 1950. Es handelt sich hier um einen auch deshalb willkommenen Berichtsversuch, weil er beweist, wie dringend notwendig die synchronisierte Beratung der beiden Pläne in den Ausschüssen des Bundestages ist. Nach diesem Bericht werden bereichsmäßig nicht weniger als sechs Bundesministerien mit ihren Einzelplänen, Kapiteln und Titeln von solchen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen betroffen, mit Vorrang das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und For- ( sten sowie das Bundesministerium für Wirtschaft. Von Berlin abgesehen, wo die Entwicklungs- und Notstandszwecke die Lage noch beherrschen, führt der Bericht für das Bundesgebiet 47 Zuschußzwecke (teilweise auch mit Erfolgsbeobachtungen) beispielhaft auf, wobei die Zahl der geförderten Einzelprojekte in viele Hunderte zu gehen scheint. Würde durch gleichzeitige Beratung der Pläne in den Ausschüssen die Übersichtlichkeit und rechte Zuordnung der in beiden Plänen (und auch in den Länderhaushaltsplänen) dotierten Zwecke gesichert und würde gleichzeitig den heute größeren Möglichkeiten der Selbsthilfe mehr Beachtung geschenkt, so würde sicher bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen eine Schwerpunktballung möglich, die der Förderung neuer Forschungsaufgaben, des technischen und akademischen Nachwuchses auch für die Wiedervereinigung und der personellen und materiellen Hilfe für die entwicklungsfähigen Völker sehr zugute kommen könnte. Hierzu dann das gesamte Zinsaufkommen aus dem ERP-Vermögen zu verwenden, würde den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Vermögens nicht widersprechen und den in den Ausschußberatungen geäußerten Wünschen durchaus entsprechen. Schließlich braucht das Vermögen nur in seinem Bestand erhalten zu werden und dazu reichen, neben der Risikodeckung aus den Ausfällen, die Tilgungen aus den Krediten aus. Ein Ausschußmitglied erklärte schließlich, das Gesetz und den Wirtschaftsplan deshalb ablehnen zu wollen, weil der Erwerb von Beteiligungen (hier die Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG) gesetzes- und zweckfremd sei. Obwohl wenigstens (Klingelhöfer) indirekte Beteiligungen aus dem ERP-Vermögen (mindestens über durchführende öffentliche Bankinstitute) nicht ohne Vorgang sind, berührt die für die beteiligungsmäßige Finanzierung der Deutschen Lufthansa AG in einem Ausschuß gegebene Begründung merkwürdig, daß Kreditkosten der aufbauenden Gesellschaft noch nicht zugemutet werden können. Eine solche Begründung hätte in der Vergangenheit für alle im Aufbau befindlichen Unternehmungen gelten können, denen langfristige ERP-Aufbaukredite zu gewähren waren und die mit verantwortlichem Eigenkapital unzureichend ausgestattet waren. Hinsichtlich der Deutschen Lufthansa AG können andere Maßstäbe kaum geltend gemacht werden. So wenig die volks- und nationalwirtschaftliche Zweckmäßigkeit einer deutschen Zivilluftfahrt bestritten zu werden braucht, so bedarf nach Auffassung der Mehrheit des federführenden Ausschusses die Frage, wer was und wie er das zu finanzieren hat, zwischen den Aktionären der Gesellschaft und den Verantwortlichen für das ERP-Vermögen für den zukünftigen Aufbaubedarf noch der Klärung im Bundestag selbst. Was durch den Bundestag für 1956 Gesetz wird, muß auch dann getan werden, wenn es in der Konstruktion vielleicht falsch ist. Für die Zukunft genügt nach Auffassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ein Wunsch des Bundeskabinetts dafür allein nicht. Bonn, den 16. Oktober 1956 Klingelhöfer Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 789 (Vgl. S. 9171 C) Entschließungsantrag der Abgeordneten Unertl, Dr. Dollinger, Dr. Dresbach, Höcherl, Kriedemann, Margulies und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2749 [neu], 2379). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Verkündung des vorstehenden Gesetzes gleichzeitig folgende Änderungen der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz im Verordnungswege in Kraft zu setzen: Dem § 57 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 14. August 1954 — Bundesgesetzbl. I S. 262 — wird folgende Ziffer 4 hinzugefügt: 4. Rinder, Kälber, Schweine, Schafe und Pferde, geschlachtet und die Tierkörper im ganzen, in Hälften oder geviertelt geliefert werden. Bonn, den 25. Oktober 1956 Unertl Dr. Dollinger Dr. Dresbach Höcherl Burgemeister Donhauser Geiger (München) Dr. Graf Henckel Klausner Meyer (Oppertshofen) Freiherr Riederer von Paar Stiller Stücklen Kriedemann Seuffert Frau Strobel Margulies Anlage 4 Drucksache 2790 ( (Vgl. S. 9189 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betreffend Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2364, Umdruck 610). Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Zu den Möglichkeiten, engere menschliche Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands herbeizuführen, gehören auch die Jugendbegegnungen und Jugendgespräche zwischen Ost und West in Westberlin. Der Antrag auf Umdruck 610 vom 30. Mai 1956 verlangte: „daß die Bundesregierung darauf hinwirkt, daß in weit größerem Umfang als bisher den jungen Menschen Gelegenheit gegeben wird, die besonderen Verhältnisse, die sich aus der Teilung Deutschlands ergeben, durch Reisen nach Berlin kennenzulernen. Die Abschlußklassen sämtlicher Schulen der Bundesrepublik sollten Gelegenheit haben, die Verhältnisse in der ehemaligen Hauptstadt Deutschlands kennenzulernen. Die dazu notwendigen Gelder sind aus den Mitteln des Bundesjugendplanes zu entnehmen". Dieser Antrag wurde vom Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen am 10. und 11. Oktober 1956 gemeinsam mit dem Ausschuß für Jugendfragen in Berlin beraten und verabschiedet. Allgemein wurden die politische Notwendigkeit und die Förderungswürdigkeit der Reisen von Schülern nach Berlin anerkannt. Es sollen die Abschlußklassen der Berufs- und höheren Schulen bei der Anmeldung bevorzugt werden. Von den Schulen wird eine gründliche Vorbereitung der Schüler auf diese Reisen erwartet. Dem Verlangen, daß die Abschlußklassen sämtlicher Schulen nach Berlin fahren sollen, kann nicht stattgegeben werden. Solche großen Besucherzahlen zu bewältigen, ist Berlin weder unterbringungsmäßig noch pädagogisch in der Lage. Innerhalb von 8 Monaten eines Jahres, vom März bis einschließlich Oktober, lassen sich bei der augenblicklich vorhandenen Bettenzahl von 710 in Jugendherbergen und anderen Einrichtungen gut 15- bis 20 000 Schüler aus Westdeutschland in Westberlin aufnehmen. Die Aufenthaltsdauer soll 5 Tage betragen. Im Jahre 1956 waren 137 Schulen mit 4000 Schülern und 75 Jugendgruppen mit 2000 Jugendlichen in Berlin, die im wesentlichsten die Hauptferienzeit benutzen. Pensionen oder ständige Zeltlager werden als Unterbringungsgelegenheiten für diesen Zweck abgelehnt. Die Gesamtkosten werden auf 21/2 Millionen DM geschätzt. Es wird vorgeschlagen, daß der Bund, die Länder und die Schüler je ein Drittel der Kosten tragen. Der Anteil des Bundes wird aus den Mitteln des Bundesjugendplanes entnommen. Bei dem verhältnismäßig kleinen Betrag, der auf die 9 Länder entfällt, darf angenommen werden, daß in diesem Falle die finanzielle Inanspruchnahme des einzelnen Landes ohne weiteres gewährt wird. Nach den Erfahrungen mit den Schulfahrten im allgemeinen, besonders nach dem Ausland, ist zu erwarten, daß die Aufbringung der Mittel von 9212 2. Deutscher Bundestag — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1956 (Seidel [Fürth]) seiten der Schüler keine Schwierigkeiten macht. In Einzelfällen wirtschaftlicher Not hilft die Schulklasse untereinander, oder die Gemeinde springt ein. Außerdem kamen beide Ausschüsse überein, die Bundesregierung zu ersuchen, im Haushaltsplan 1957 eine einmalige Ausgabe für den Neubau eines Jugendgästehauses in Berlin einzusetzen. Der Zweck des Jugendgästehauses soll sein, Jugend- und Schulgemeinschaften aufzunehmen und ihnen Gelegenheit zu geben, Kontakte zu jungen Menschen der SBZ und des sowjetischen Sektors Berlins aufzunehmen. Ein Jugendgästehaus in dieser Größe und in zentraler Lage fehlt bisher in Berlin. Weiterhin wurde beschlossen, bei der Bundespost anzuregen, eine Sonderbriefmarke einzuführen, deren finanzielles Ergebnis ausschließlich diesen Studienreisen zugute kommen soll. Der vorliegende Antrag wurde von beiden Ausschüssen einstimmig angenommen. Dem Deutschen Bundestag wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen. Berlin, den 11. Oktober 1956 Seidel (Fürth) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin Herrn Kollegen Menzel für diese ausführliche Darlegung der Vorgeschichte aufrichtig dankbar.

    (Zurufe von der SPD: Na, Na! — Abg. Mellies: Ein zweiter strahlender Auftritt!)



    (Bundesinnenminister Dr. Schröder)

    Seien Sie versichert: die Bundesregierung würde sich mit meiner Kenntnis im Ältestenrat nicht so ausgesprochen haben, wie sie es dort offenbar ohne meine Kenntnis getan hat.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Solche Dinge kommen schon einmal vor, Herr Kollege Mellies.

    (Abg. Mellies: Da muß man sich vorher erkundigen, bevor man sich da hinstellt!)

    — Ich würde Ihnen den Vorschlag machen, im Protokoll nachzulesen, was ich gesagt habe. Sie werden dort nichts von dem finden, was Herr Kollege Menzel gesagt hat, der behauptete, ich hätte meinem Unmut Ausdruck gegeben.

    (Zuruf von der Mitte: Er hat dramatisiert!)

    Ich würde es für einen Mangel an guter Erziehung halten, hier einem „Unmut" Ausdruck zu geben. Ich habe nur einem Wunsch Ausdruck gegeben, nämlich dem Wunsch, daß diese Debatte früher begonnen hätte. Und, meine Damen und Herren, nach dem, was Herr Kollege Menzel gesagt hat, habe ich die Hoffnung, mit dem ganzen Hause in diesem Wunsche einig zu sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Mellies: So wie Sie verhält sich jeder, der einen guten Auftritt haben will!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat Frau Abgeordnete Keilhack.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Irma Keilhack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Sie haben den Bericht des Abgeordneten Dr. Graf zu dem Jugendforschungsinstitut, dessen Errichtung wir beantragt hatten, gehört. Dieser Bericht ist das Ergebnis einer Arbeit im Ausschuß von über zwei Jahren seit der ersten Lesung des SPD-Antrags. Der Antrag hat im Ausschuß zu einer langwierigen Debatte geführt, die Herr Dr. Graf chronologisch wiedergegeben hat. Ich will keine Einzelheiten aus dieser Debatte wiederholen. Das vorliegende sehr dürftige Ergebnis in Form einer Empfehlung, ein Studienbüro zu errichten, ist nicht so, wie wir uns es vorgestellt haben.
    In dem Mündlichen Bericht wird ein Studienbüro befürwortet, das seinem Umfang nach nicht das zu leisten vermag, was an Anforderungen an eine wissenschaftlich leistungsfähige Einrichtung zu stellen ist. Das Studienbüro tut nicht viel anderes als das, was das bisherige Jugendarchiv in München in Form von gewissen Veröffentlichungen, die dort schon sporadisch erschienen sind, und gewissen archivalischen Zusammenstellungen von Arbeiten auf dem Jugendgebiet auch bisher geleistet hat. Ich will hier keine neuen Argumente aufzählen und auch nicht die Gründe wiederholen, die uns zur Stellung unseres Antrags bewogen haben. Sie hat mein Kollege Wienand bei der ersten Lesung eingehend dargestellt.
    Ich muß hier aber konstatieren, daß in letzter Zeit durch weitgehende Diskussionen und Feststellungen allen Kreisen und Schichten unseres Volkes klargeworden ist, in welcher Lage Wissenschaft und Forschung sich in der Bundesrepublik befinden. Das gilt nicht nur für die Naturwissenschaft und für die technische Forschung, sondern ebenso auch für den Raum der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Für den Bereich, den wir
    hier zu besprechen haben, gilt das in einem erhöhten Maße, weil die praktischen Aufgaben, die hier an uns herantreten, es dringend erfordern, unsere Kenntnisse und Erkenntnisse über die Probleme unserer halbwüchsigen Jugend, ihre Lebensumstände, ihre Verhaltensweisen und ihre Erwartungen in der heutigen Zeit, an die heutige Gesellschaft, zu vergrößern.
    Man hätte unter diesen Umständen erwarten können, daß die Regierung und die Regierungsparteien bei der Auseinandersetzung um diesen Antrag demonstriert hätten, daß es ihnen ernst um die Verbesserung der wissenschaftlichen Arbeit in der Bundesrepublik ist. Denn heute, glaube ich, sehen auch diejenigen die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Aufhellung der Jugendprobleme ein, die nicht unmittelbar in der Jugendarbeit stehen oder sich mit jugendpolitischen Aufgaben auseinandersetzen müssen. Die Fragen, die z. B. aus der Reaktion der Jugend auf die Wehrpflicht entstanden sind, sind an alle herangekommen. Die Probleme werden sichtbar aber auch in den Äußerungsformen von Teilen unserer Halbwüchsigen, durch die scheinbar größere Kriminalität und die Gewaltverbrechen, über die in den Zeitungen zu lesen war, und an vielen anderen Dingen, nach deren Hintergründen und Ursachen wir uns zu fragen haben.
    Ich glaube, daß die ernsthaften Leute in unserem Volk sich nicht mit einer Beantwortung zufriedengeben werden, wie sie durch zweifellos in vielfacher Hinsicht interessante Feststellungen von Meinungsforschungsinstituten und ähnlichen Einrichtungen erfolgte. Wir alle erwarten ein wirklich gutes, wissenschaftlich und objektiv erarbeitetes Bild von Erkenntnissen, die uns sachliche und objektive Hinweise geben, wirklich durchgreifende Hilfen einzuleiten.
    Das von uns laut Antrag Drucksache 883 vorgeschlagene Institut sollte eben diese Aufgabe übernehmen. Es sollte nach unseren Vorstellungen von Wissenschaftlern geleitet werden, die z. B. als Soziologen oder auch als Pädagogen bereits einen Ruf haben, vielleicht zunächst eine kleine Zahl — darauf kam es uns nicht so sehr an — erstklassiger Mitarbeiter mitbringen und mit Hilfe dieser Mitarbeiter und auf Grund ihrer eigenen Leistungsfähgkeit in der Lage sind, die Tür zur Zusammenarbeit z. B. mit Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zu öffnen, um die Auswertung bereits geleisteter Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet zu ermöglichen, neue Forschungen anzuregen und selbst Forschungen einzuleiten, wenn es notwendig wird. Diese letzte Einschränkung ist ganz klar, weil wir alle nicht wollen, daß unnötige Doppelarbeit geleistet wird.
    Ich möchte Sie auf unseren Antrag hinweisen, weil er sehr detaillierte Vorstellungen von den Aufgaben eines solchen Instituts enthält. Hierin haben wir auch formuliert, wie wir uns die darüber hinausgehende Wirksamkeit des Instituts vorstellen.
    Unter diesem Aspekt, meine Damen und Herren, frage ich Sie, ob Sie annehmen können, daß diese Aufgaben des Instituts erfüllt werden können, wenn nicht wirklich wissenschaftlich frei und völlig unabhängig gearbeitet werden kann. Aber nur durch eine wirkliche Qualifikation wird auch eine Autorität bei anderen Wissenschaftlern, bei den Praktikern der Jugendarbeit und natürlich auch


    (Frau Keilhack)

    bei den Politikern erreicht, die sich der Ergebnisse dieser Einrichtung j a bedienen sollen und es auch wollen.
    Nachdem wir bei den langen Debatten im Ausschuß während des ersten halben Jahres — wie Herr Abgeordneter Dr. Graf auch berichtet hat — diese Vorstellung mit dem gesamten Ausschuß und auch mit dem Ministerium teilten, trat — das muß ich ausdrücklich sagen -- plötzlich ein Wandel ein,

    (Abg. Wienand: Hört! Hört!)

    ein Wandel der Auffassung des Ministeriums, der ganz offenbar von bestimmten Kreisen außerhalb des Parlaments verursacht worden war. Noch am 21. Januar 1955 stimmte das Ministerium in einem Brief an den Ausschußvorsitzenden voll der Vorstellung zu, wie wir sie von diesem Institut hatten, und wir hatten sogar schon die Formen und die Dotierung eines solchen Instituts sehr präzise niedergelegt.
    Nachdem aber die Regierung diesen Wechsel in ihrer Auffassung deutlich machte, nahm natürlich auch die CDU/CSU-Fraktion prompt einen Wechsel in ihrer bisherigen Haltung vor.

    (Abg. Wienand: Wie könnte es anders sein! — Abg. Kemmer [Bamberg] : Es kann ja auch umgekehrt gewesen sein!)

    Die Folgen waren dann die langwierigen, zögernden Debatten im Ausschuß, die nicht von der Stelle kamen, weil man sich in der CDU-Fraktion noch lange nicht klar war und weil man natürlich auf Grund der völlig anderen Aspekte auch noch versuchte, bei uns Verständnis nach der einen oder anderen Richtung zu erwecken.
    An dem Verlauf der Diskussionen ist jedenfalls entscheidend, daß man alles unternahm, um dieses Institut fürderhin so klein und so aktionsunfähig zu halten, wie es nach Lage der Dinge dann überhaupt noch möglich war. Das Institut soll aus unergründlichen Erwägungen z. B. keine eigenen Forschungsarbeiten mehr leisten und hinsichtlich der Qualität, der wissenschaftlichen Befähigung der Mitarbeiter so eingeengt werden, daß vorauszusehen ist, daß die Leistungsfähigkeit des Instituts gering sein und kaum Beachtung finden wird, vor allem in Anbetracht der vielen anderen bestehenden Institute, die sich bereits mit Teil- und Spezialaufgaben auf diesem Gebiet befaßt haben, ohne daß die großen Erkenntnislücken, die bestehen, geschlossen werden konnten, die Lücken, unter denen wir alle leiden, auch wir, die wir hier sitzen, die mit der Jugend und für die Jugend arbeiten und letzten Endes die Verantwortung für ihr Hineinwachsen in Gesellschaft und Staat tragen.
    Die Begründung z. B., daß eigene Forschungsaufgaben durch eine solche wissenschaftliche unabhängige Einrichtung nicht wahrgenommen zu werden brauchten, weil es so viele Stellen gebe, die solche Arbeiten durchführten oder schon durchgeführt hätten, steht in einem ganz krassen Gegensatz zu der Auffassung des Herrn Bundesministers, die er uns noch in dem Brief vom 21. Januar schwarz auf weiß niedergelegt hat. Er hat folgende Lücken in den Forschungsaufgaben angeführt und betont, daß diese nur durch eigene Forschung eines neu zu gründenden Instituts geschlossen werden könnten,

    (Hört! Hört! bei der SPD) z. B. die „Geistige Situation der Jugend", die „Staatspolitische Erziehung" usw. Herr Dr. Graf hat es bereits wiedergegeben. Ich will Sie nicht unnötig mit der Aufzählung aufhalten. Wir würden noch hinzufügen können: Fragen der Berufsausbildung, die völlig ungeklärt sind, Fragen der Jugend in der Sozialreform, Fragen der Jugendkriminalität, die uns alle sehr angehen, das Wehrproblem und viele andere Dinge.

    Nun frage ich Sie: wie sollen diese großen Probleme wirklich geklärt, sachgemäß geklärt werden, wenn man die Ziffern 2 a bis c des Mündlichen Berichts akzeptiert, die als Richtlinie und Maß für das Jugendinstitut gelten sollen? Selbst die Zusammenfassung, selbst die Koordinierung nach übergeordneten Gesichtspunkten gesammelten wissenschaftlichen Materials ist doch mehr als nur eine archivähnliche Arbeit, sondern erfordert wissenschaftliche Qualifikation. Meine Freunde und ich sind der Meinung: dadurch, daß man im Verlauf der Auseinandersetzung dieses Institut von einer echten wissenschaftlichen Aufgabe her zu einer archivähnlichen Einrichtung umgestaltet hat, wird Wissenschaftlern von Qualität überhaupt kein Anreiz zur Übernahme einer solchen Position mehr gegeben. Oder glauben Sie etwa, daß ein Professor aus Göttingen, aus Hamburg oder auch aus Frankfurt eine solche Aufgabe übernehmen würde?
    Auch der Beirat des jetzigen Münchner Jugendarchivs, das die Grundlage für diese Neueinrichtung sein soll, ist für das Archiv geschaffen und nicht für ein wissenschaftliches Forschungsinstitut. Er hatte eine begrenzte Aufgabe, und auch durch eine gewisse zahlenmäßige Ergänzung wird dieser Beirat wahrscheinlich weder seine wissenschaftliche Aufgabe bewältigen können, noch garantiert er für die überparteiliche und überkonfessionelle Arbeit eines solchen Instituts. Diese Forderung, die allseits erhoben wurde, ist aber überhaupt die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Arbeitsergebnisse einer solchen Einrichtung.
    Nach unserem Antrag — das will ich hier einmal ganz klar gegenüberstellen — sollte das bestehende Jugendarchiv dem Forschungsinstitut angegliedert werden, und zwar als Hilfsorgan. Nach dem Ausschußbeschluß, wie er Ihnen im Mündlichen Bericht vorliegt, soll dagegen die wissenschaftliche Einrichtung an das bestehende kleine Archiv in München angehängt werden. Für eine solche Verzerrung unserer Vorstellungen wollen wir, die sozialdemokratische Fraktion, die Verantwortung nicht tragen.
    Ich habe in den letzten Tagen sehr viele Zeitschriften lesen müssen und habe in nur zwei Referaten aus einer Tagung des Hauptausschusses, der Ihnen allen bekannt ist und dessen Beachtung hier eindeutig ist, mindestens achtmal gelesen, wie notwendig wirkliche Forschungsarbeit, nachhaltige Forschungsarbeit ist. Die Redner, Universitätsprofessoren und Sachverständige der Vereinigungen, haben sich abgelöst in den Feststellungen, daß hier nur „mangelhafte Forschungsergebnisse vorliegen", dort „Felduntersuchungen" gebraucht werden, daß es da an der „notwendigen Kooperation" fehlt usw., „die Bundesregierung muß unbedingt mehr Geld für solche Dinge geben". Der Deutsche Städtetag, dessen Rundschreiben Sie vor sich liegen haben, wiederholt das und bittet Sie alle, sich noch einmal zu überlegen, ob dieses kleine Institut, wie es der Ausschuß beschlossen hat, leistungsfähig ist und den Ansprüchen genügt. Auch der deutsche Bundes-


    (Frau Keilhack)

    jugendring ist immer wieder im Ausschuß und bei den Gremien, in denen er Gesprächspartner ist, vorstellig geworden mit dem Wunsch, zur Erleichterung der Jugendarbeit einen wirklich großzügigen Beschluß zu fassen. Wenn ich sage „großzügig", werden Sie vielleicht meinen, daß es eine Million oder noch mehr kostet. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Jetzt rechnet man nach dem Ausschußbeschluß mit einer Kostenhöhe von etwa 80 000 DM für ein solches Institut. Vorher hatte man 250 000, höchstens 300 000 DM angesetzt. Keiner von Ihnen wird sagen, daß man den Aufbau eines qualitativ leistungsfähigen Instituts an der Kostenfrage scheitern lassen sollte, da diese doch so gering sind.
    Unerfindliche Überlegungen der Regierungsparteien walten bei diesem ganzen Problem. Gestern haben wir eine gemeinsame Sitzung des Jugendausschusses mit leitenden Männern und Frauen der Jugendarbeit gehabt, auf der eindeutig und mit allem Nachdruck die wissenschaftliche Forschung für die Lösung der kommenden Aufgaben der außerschulischen Jugendarbeit gefordert wurde. Sie sei das A und O der richtigen Bewältigung der Probleme, die anstehen und die noch auf uns zukommen; Herr Bundesminister Schröder hat sie ja schon in etwa skizziert.
    Wir wissen also gar nicht, was die Ursache sein kann, daß Sie auf diese sogenannte kleine — qualitativ kleine — Lösung zusteuern wollen. Wir fragen uns und fragen Sie als Regierung und Regierungsparteien, ob Sie etwa die Absicht haben — so schien es uns in den letzten Tagen fast —, statt einer wirksamen Dotierung dieses Institutes namhafte Beträge für Forschungsarbeit innerhalb weltanschaulich gebundener oder gar politischer Organisationen aufzuwenden? Ich komme auch deshalb darauf, weil der Kollege Dr. Graf abwertend gesagt hat, daß die Antragsteller ein „staatlich autorisiertes" Institut haben möchten. Um keine Mißverständnisse auftreten zu lassen, möchte ich sagen, daß wir unter einem „staatlich autorisierten" kein „staatlich gelenktes" Institut verstehen, sondern ein Institut, das durch Staatsmittel materiell unabhängig gemacht wird und dieselbe Autonomie hat, wie sie etwa Hochschulen haben. Man hat bereits gesagt, man könne auch weltanschaulich gebundene Einrichtungen mit Forschungsmitteln unterstützen oder müsse das sogar tun, weil die Wissenschaft sowieso nie völlig unabhängig, sondern immer irgendwie gebunden sei. Das ist eine sehr fadenscheinige Begründung, und ich finde, daß dieser Weg — das aufzuzeigen fühlen wir uns verpflichtet — sehr gefährlich ist. Würde diese Begriffsbestimmung der ungebundenen oder der gebundenen Wissenschaft einmal einreißen und damit eine völlige Verbiegung von Begriffen wie „frei" und „unabhängig" eintreten, dann wüßten wir nicht, wohin der Weg einmal führen könnte.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Wir würden uns jedenfalls — das erklären wir Ihnen hier — mit allen Mitteln dagegen wehren, solche Absichten mit öffentlichen Mitteln auszustatten.
    Wir wissen, daß wir für unsere heranwachsende Jugend eine große politische Verantwortung und Verpflichtung tragen, die besonders drückend im außerschulischen Jugend- und Bildungsbereich in der Bundesrepublik ist. Hier liegt es noch viel
    ärger als bei der allgemeinen Schul- und Kulturpolitik, die auf der Bundesebene durch einen Erziehungsbeirat wirksam werden kann und Anregungen empfängt und die auch in Fragen der Praxis durch die Kultusministerkonferenz Kontakte und Erfahrungen austauscht. Dieser Bereich der allgemeinen Schul- und Kulturpolitik ist durch die Länderregierungen, also auch in der Exekutive, vertreten.
    Die Jugendarbeit im freien Raum dagegen, meine Herren und Damen, hat keinen entsprechenden Gesprächspartner in der Bundespolitik. Und die öffentliche Jugendarbeit wird zum großen Teil — das wissen Sie sicher alle so gut wie ich — von schlecht ausgerüsteten Jugendämtern getragen, die in Stadt- und Landkreisen sehr auf sich selbst gestellt sind und in den Länderregierungen meistens nicht direkt durch Minister und deshalb nur in zweiter Hand vertreten werden, bis auf die Stadtstaaten, die eine vorbildliche Arbeit auf diesem Gebiet leisten. Auf der Bundesebene haben die Organe dieser Jugendarbeit nur einen ganz losen Erfahrungsaustausch in praktischen Fragen. Sie verfügen aber über kein wirklich weit beachtetes Organ, das ihre Sorgen hört und ihren Mitarbeitern bei der Lösung der geistigen und praktischen Probleme für die Bewältigung ihrer Aufgaben an der heranwachsenden Jugend hilft. Wir meinen -das ist eine Nebenabsicht bei diesem Institut —, daß das Institut, so wie wir es gefordert haben, auch das mit hätte übernehmen können, wenn es mit dem richtigen Ansehen ausgestattet worden wäre. Das ist nun alles durch den Ausschußbeschluß erledigt. Wir werden den Mündlichen Bericht, so wie er Ihnen vorliegt, natürlich ablehnen müssen, weil der Sinn unseres Antrags, wie Sie aus meinen Ausführungen ersehen haben, in keiner Weise erreicht worden ist.
    Man kann zum Schluß nur, vielleicht etwas resignierend, bemerken, daß uns, der sozialdemokratischen Fraktion, nichts anderes übrigbleibt, als der Jugend draußen das Urteil darüber zu überlassen und etwas Besseres für sie zu tun, wenn wir dazu in der Lage sind. Wir hoffen, daß das recht bald geschehen kann.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)