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ID0216612800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1956 9149 166. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1956. Ergänzung der Tagesordnung 9151 B Fragestunde (Drucksache 2782): 1. Frage des Abg. Hübner (FVP) betr. unterschiedliche Berechnung von Selbstwähl- und handvermittelten Verbindungen im Fernsprechverkehr: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 9152 A Hübner (FVP) 9151 C, D 2. Frage des Abg. Hübner (FVP) betr. Stand der Arbeiten an dem Entwurf eines neuen Postgesetzes: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9152 A Hübner (FVP) 9152 B 3. Frage des Abg. Dr. Rinke (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung der Interessen der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge bei der Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens: Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 9152 C, 9153 C Vizepräsident Dr. Becker 9153 C 4. Frage zurückgestellt 9153 D 5. Frage der Abg. Frau Dr. Ilk betr. Ausführung der im Entwurf des Luftschutzgesetzes geforderten baulichen Maßnahmen bei Bundesbauten usw.: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 9153 D 6. Frage des Abg. Ladebeck (SPD) betr. Leichenöffnungen in Krankenhäusern: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9154 A, B Ladebeck (SPD) 9154 A 7. Frage des Abg. Seuffert (SPD) betr Umsatzsteuerhandhabung in München: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 9154 B 8. Frage des Abg. Arnholz (SPD) betr. Mißstände bei Postzustellung durch Hausbriefkästen: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9155 A, C Arnholz (SPD) 9155 B 9. Frage des Abg. Arnholz (SPD) betr Ergebnisse der Verfahren im Butterskandal: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 9155 D, 9156 A Arnholz (SPD) 9156 A 10. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr Ausstellung von Einreisegenehmigungen an Bewohner der Ostblockstaaten: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9156 B 11. Frage des Abg. Dr. Mommer (SPD) betr. Bau von Wohnungen für SBZ-Flüchtlinge: Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 9156 D 12. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr Verhalten der Bundesregierung in einem Landesverratsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 9157 C, 9158 A, B Dr. Menzel (SPD) 9158 A, B 13. Frage des Abg. Pusch (SPD) betr. Bau eines Flugplatzes der Bundeswehr bei Großsachsenheim im Kreise Ludwigsburg: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 9160 D 14. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Rechtsstreit zwischen den Osthannoverschen Eisenbahnen und einer Hamburger Speditionsfirma: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9158 C, D, 9159 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9158 D, 9159 A 15. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Ergebnis der Überprüfung verfassungsfeindlicher Äußerungen aus dem Kreise der sogenannten Abendländischen Aktion bzw. Abendländischen Akademie: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9159 B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) 9159 C 16. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Ergebnis der Vorbereitung einer Strafverfolgung eines Verlags in Oberammergau wegen eines antisemitischen Hetz-Pamphlets: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9159 D 17. Frage des Abg. Dr. Schellenberg (SPD) betr. Gutachten eines Versicherungsmathematikers zum Regierungsentwurf eines Rentenversicherungsgesetzes: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 9160 A, C Dr. Schellenberg (SPD) 9160 B, C Nächste Fragestunde 9161 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 (ERPWirtschaftsplangesetz 1956) (Drucksache 2513, zu 2513); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2779) 9161 B Klingelhöfer (SPD): als Berichterstatter 9161 B Schriftlicher Bericht 9208 B als Abgeordneter 9163 A Dr. Atzenroth (FDP) 9161 C Dr. h. c. Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 9162 B, D, 9163 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9162 D, 9163 A Beschlußfassung ' 9165 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2379); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2749 [neu], Umdruck 789) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1688); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2750) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuerbefreiung für Milch (Drucksachen 2751, 1677) 9166 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU): als Berichterstatter . . . . 9166 B, 9168 B als Abgeordneter 9172 A Mensing (CDU/CSU) . . . . 9168 D, 9170 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 9170 C, D, 9171 A, 9172 C Kriedemann (SPD) . 9170 D, 9171 A, 9172 C Unertl (CDU/CSU) 9171 C, 9172 B Bauknecht (CDU/CSU) 9172 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 9172 B Abstimmungen 9168 C, 9172 D, 9173 A Überweisung des Entschließungsantrags Umdruck 789 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9173 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksachen 2684, 883) 9173 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9173 D, 9178 D Dr. Graf (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 9176 B als Abgeordneter 9187 D Dr. Menzel (SPD) 9178 C Frau Keilhack (SPD) 9179 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . . 9180 D, 9185 D Hübner (FVP) 9182 D Kutschera (GB/BHE) 9183 B Dr. Preller (SPD) . . 9184 D, 9185 D, 9188 D Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 9186 C Beschlußfassung 9189 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 2429) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Drucksache 2672), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte (Drucksachen 2777, 2411), mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Graf (München), Frau Pitz, Wolf (Stuttgart), Dr. Seffrin, Dr. Czaja betr. Berufliche und gesellschaftliche Eingliederung spätausgesiedelter und ehemals zwangsverschleppter deutscher Kinder und Jugendlicher (Drucksache 2752), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksachen 2790, 2364, Umdruck 610) und mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP betr. Umgestaltung des Bundesjugendplans (Drucksache 2808) 9151 B, 9189 C Lange (Essen) (SPD), Antragsteller 9190 A, 9191 C Frau Pitz (CDU/CSU), Antragstellerin 9193 B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 9197 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9211 C Herold (SPD) 9198 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 9199 C, 9201 C, D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9201 C, 9206 B, C Hermsdorf (SPD) 9201 D Frau Friese-Korn (FDP) 9203 A Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) . . . 9204 A Brand (Remscheid) (CDU/CSU) . . 9206 B Mellies (SPD) 9206 C Rückverweisung des Ausschußantrags Drucksache 2777 und des Antrags Drucksache 2411 an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 9189 D Beschlußunfähigkeit festgestellt 9206 D Weiterberatung vertagt 9206 D Nächste Sitzung 9206 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9207 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1956 (Drucksache 2779) 9208 B Anlage 3: Entschließungsantrag der Abg. Unertl u. Gen. zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 789) 9211 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2790) 9211 C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 27. 10. Arndgen 26. 10. Dr. Arndt 27. 10. Dr. Bartram 26. 10. Bauer (Wasserburg) 5. 11. Bazille 26. 10. Becker (Hamburg) 8. 11. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 10. Dr. Berg 25. 10. Birkelbach 27. 10. Fürst von Bismarck 27. 10. Blachstein 27.10. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 27. 10. von Bodelschwingh 27. 10. Brockmann (Rinkerode) 27. 10. Dr. von Buchka . 27. 10. Caspers 26. 10. Cillien 15. 12. Dr. Conring 27. 10. Daum 26. 10. Dr. Deist 25. 10. Diekmann 26. 10. Dr. Dittrich 26. 10. Dopatka 25. 10. Eberhard 26. 10. Dr. Elbrächter 25. 10. Eder 27. 10. Etzenbach 25. 10. Euler 26. 10. Even 27. 10. Fassbender 26. 10. Feldmann 20. 11. Gräfin Finckenstein 27. 10. Finckh 26. 10. Frehsee 26. 10. Gems - 27. 10. Dr. Glasmeyer 25. 10. Dr. Gleissner (München) 26. 10. Gockeln 25. 10. Dr. von Golitschek 25. 10. Graaff (Elze) 27. 10. Grantze 15. 12. Dr. Greve 10. 11. Haasler 27. 10. Dr. Hammer 3. 11. Heiland 26. 10. Held 25. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Hellwig 27. 10. Dr. Höck 26. 10. Höfler 27. 10. Hörauf 31. 10. Hufnagel 26.40. Jacobs • 27. 10. Kahn 26. 10. Kahn-Ackermann 17.11. Kalbitzer 27. 10. Dr. Kather 25. 10. Keuning 25. 10. Kiesinger 27. 10. Dr. Klötzer 25. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Köhler 26. 10. Könen (Düsseldorf) 8.11. Dr. Königswarter 27. 10. Dr. Kopf 27. 10. Dr. Kreyssig 26. 10. Frau Dr. Kuchtner 26. 10. Kühn (Köln) 25. 10. Kuntscher 26. 10. Kurlbaum 25. 10. Lemmer 27. 10. Lenz (Brühl) 26. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27. 10. Lermer 25. 10. Dr. Leverkuehn 27. 10. Dr. Lindenberg 26. 10. Dr. Löhr 26. 10. Lotze 9. 11. Lücker (München) 27. 10. Maier (Freiburg) 26. 10. .von Manteuffel (Neuß) 26. 10. Marx. 27. 10. Mattick 28. 11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 25. 10. Menke 26. 10. Dr. von Merkatz 27. 10. Merten 27. 10. Metzger 27. 10. Frau Meyer-Laule 27. 10. Dr. Miessner 25. 10. Dr. Mocker 25. 10. Dr. Mommer 27. 10. Morgenthaler 27. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Frau Nadig 25. 10. Neubauer 30. 11. Dr. Oesterle 27. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Paul 27. 10. Dr. Pferdmenges 25. 10. Platner 8.11. Dr. Pohle (Düsseldorf) 26. 10. Frau Praetorius 25. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 27. 10. Rasch 25. 10. Frau Dr. Rehling 27. 10. Dr. Reichstein 25. 10. Dr. Reif 27. 10. Reitz 8.11. Frau Rösch 27. 10. Ruhnke 26. 10. Scheppmann 26. 10. Schill 26. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 26. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Frau Schroeder (Berlin) 27. 10. Schütz 27. 10. Schwann 28.10. Seiboth 25. 10. Seidl (Dorfen) 27. 10. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 27. 10. Teriete 25. 10. Wagner (Ludwigshafen) 27. 10. Dr. Wahl 27. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 27. 10. Wehking 25. 10. Dr. Welskop 25. 10. Wieninger 26. 10. Dr. Willeke 27. 10. Dr. Winter 8.11. Wittrock 25. 10. Anlage 2 Drucksache 2779 (Berichtigt) (Vgl. S. 9161 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1956) (Drucksachen 2513, zu 2513). Berichterstatter: Abgeordneter Klingelhöfer Der Gesetzentwurf Der Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1956 ist am 26. Juni 1956 dem Bundestag zur Beschlußfassung übersandt worden, nachdem der Bundesrat am 15. Juni 1956 beschlossen hatte, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Gesetzentwurf wurde dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführendem Ausschuß und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen. Der Haushaltsausschuß hat am 27. September 1956 den Entwurf beraten und folgende Stellungnahme abgegeben: „Der Haushaltsausschuß ist angesichts der zeitlichen Umstände nicht in der Lage, zu dem materiellen Inhalt des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 endgültig Stellung zu nehmen und Änderungen vorzuschlagen. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Haushaltsausschuß künftighin den Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, daß er zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan beraten werden kann und daß eine stete gegenseitige Abstimmung der beiden Pläne gesichert ist. Der Haushaltsausschuß erhebt dabei die Forderung, daß in beiden Plänen Übersichten über beiderseitig geförderte Vorhaben erscheinen. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, den Haushaltsausschuß im Laufe des Rechnungsjahres über wichtige Vorgänge, die sich im Bereich des ERP-Sondervermögens vollziehen, zu unterrichten. Schließlich soll eine Prüfung und Regelung der grundsätzlichen Frage der Haushaltsgestaltung hinsichtlich des ERP-Sondervermögens im Zusammenhang mit der Haushaltsrechtsreform erfolgen. Der Haushaltsausschuß spricht außerdem die Erwartung aus, daß die Ansätze des Bundeshaushaltsplans, insbesondere auch in bezug auf die Deutsche Lufthansa, durch den Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens nicht nachträglich eine Änderung erfahren." Die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuß für Wirtschaftspolitik erfolgte am 12. September und 4. Oktober 1956. Das ERP-Sondervermögen Nach dem Stand vom 31. März 1955 betrug das ERP-Sondervermögen rd. 6,43 Milliarden DM. Gegenüber dem Vorjahr hat es sich um rd. 0,28 Milliarden DM erhöht. Der Vermögensbestand setzte sich zusammen aus Forderungen aus Krediten . 5,38 Milliarden DM sonstigen Forderungen . . . 0,17 Milliarden DM I Beteiligungen . . .. . . 0,02 Milliarden DM Wertpapieren 0,01 Milliarden DM Bankguthaben 0,85 Milliarden DM 6,43 Milliarden DM Seit Bestehen der Marshallplanhilfe sind ausgezahlt worden: für Kredite . 6,26 Milliarden DM für Zuschüsse 0,43 Milliarden DM für Beteiligungen 0,05 Milliarden DM 6,74 Milliarden DM Der Unterschied zwischen dem Vermögensbestand und den Auszahlungen ist darauf zurückzuführen, daß die Tilgungen revolvierend eingesetzt werden, so daß die Auszahlungen höher als der Vermögensbestand sein müssen. Der ERP-Wirtschaftsplan 1956 Während die Mittel des ERP-Sondervermögens in den vergangenen Jahren zur Überwindung der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden in zahlreichen Wirtschaftszweigen überwiegend eingesetzt wurden, ist im ERP-Wirtschaftsplan 1956 vorgesehen, die in diesem Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Mittel überwiegend zur Rationalisierung und Modernisierung von Betrieben zu verwenden. Diese sich aus der allgemein günstigen Entwicklung der deutschen Gesamtwirtschaft ergebenden Programmabsichten sollen jedoch nicht ausschließen, daß durch einzelne Kreditprogramme Investitionen gefördert werden, die im allgemein wirt- (Klingelhöfer) schaftlichen Interesse liegen. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche der Wasser- und Verkehrswirtschaft, die finanziell immer noch viel zu gering bedient werden. Der ERP-Wirtschaftsplan 1956 schließt mit 951 600 400 DM in Einnahme und Ausgabe ab. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahre ist auf die Verringerung der amerikanischen Wirtschaftshilfe zurückzuführen, die heute ausschließlich für Berlin bestimmt ist. Der Betrag von 951 600 400 DM setzt sich zusammen aus Einnahmen und Ausgaben des ERP-Sondervermögens 942 969 500 DM Einnahmen und Ausgaben, die durch das ERP-Sondervermögen für den Bund treuhänderisch verwaltet werden 8 630 900 DM In den Einnahmen des ERP-Sondervermögens beträgt der Anteil der Gegenwerte aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe nur noch 4,5 v. H. Rund 95 v. H. entfallen auf die Einnahmen aus Zinsen und Tilgungen sowie auf die Entnahme aus dem Bestand des ERP-Sondervermögens. Die Bestandsmittel standen kassenmäßig in den Vorjahren zur Verfügung, sollen aber erst im Rechnungsjahr 1956 verausgabt werden. Die Ausgaben gliedern sich in 69,4 v. H. für Kredite, 2,5 v. H. für Zuschüsse, 9,9 v. H. für Beteiligungen und 18,2 v. H. für noch nicht feststehende Verwendungszwecke, bei denen z. T. die Art der Verausgabung (Kredite oder Zuschüsse) noch festgelegt werden muß. Für Berlin sollen neben den in Berlin aufkommenden Zinsen und Tilgungen sowie den Gegenwerten aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe aus dem Zins- und Tilgungsaufkommen in der Bundesrepublik bis zu 100 Mio DM zur Finanzierung von Aufträgen westdeutscher Besteller nach Berlin verwendet werden. An der Aufteilung des Wirtschaftsplans in vier Kapitel ist gegenüber dem Vorjahr keine Änderung eingetreten. Die Kap. 1, 3 und 4 des Plans blieben unverändert. Zusätzliche Bindungsermächtigungen Dem Wunsche des Bundestages entsprechend hatte die Bundesregierung in ihrer Vorlage Bindungsermächtigungen auf die Einnahmen späterer Rechnungsjahre nur noch in einer Höhe von 75 Mio DM für die Verkehrswirtschaft und 100 Mio DM für Berlin vorgesehen. Bei der Beratung im Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat sich jedoch ergeben, daß noch Bindungsermächtigungen für die Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Höhe von 100 Mio DM, für die Exportwirtschaft bis zu einer Höhe von 25 Mio DM und für jene Mittel erforderlich sind, die der amerikanischen Mitverfügung unterliegen, aber zwischenzeitlich mit 50 Mio DM für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden sollen. Die Bindungsermächtigung für die Land- und Forstwirtschaft ist erforderlich, um ihr schon jetzt Zusagen für langfristige Investitionskredite auf Einnahmen des ERP-Sondervermögens des Rechnungsjahres 1957 geben zu können. Sie wurde einstimmig beschlossen, jedoch mit der Maßgabe, diese Ermächtigung entsprechend dem diesjährigen Ansatz auf Kap. 2 Tit. 1 und 3 aufzuteilen. Im ERP-Wirtschaftsplan 1955 war zur Durchführung langfristiger Exportgeschäfte eine Bindungsermächtigung bis zur Höhe von 100 Mio DM vorhanden. Es wird erwartet, daß im Laufe des Rechnungsjahres 1956 im Rahmen dieser Bindungsermächtigungen ein Teil der gegebenen Zusagen gegenstandslos wird, so daß er zugunsten von Entwicklungsländern verwendet werden kann. Mit dieser Maßnahme tritt keine Erhöhung des für die Exportwirtschaft im Rahmen der Bindungsermächtigungen gegebenen Volumens ein. Der Ausschuß beschloß die Bindung bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit. 50 Mio DM sind als Ersatz für erststellige Hypotheken im Rahmen des sozialen Wohnungsbauprogramms vorgesehen. Diese Bindung erfolgte einstimmig. Einschließlich Berlins erreichen damit die Bindungsermächtigungen, durch welche über kommende Jahre vordisponiert wird, wieder den hohen Betrag von 350 Mio DM, nur 5 Mio DM weniger als im ERP-Wirtschaftsplan des Vorjahres. Dem Verlangen des Parlaments, diese Ermächtigungen abzubauen, konnte also 1956 noch nicht Rechnung getragen werden. Zur Finanzierung der Deutschen Lufthansa AG Nur auf Grund der im beschlossenen Bundeshaushaltsplan 1956 bei Einzelplan 12 Kap. 2 Tit. 892 ausgebrachten Erläuterungen hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik der Bereitstellung von 7 500 000 DM für die Deutsche Lufthansa AG schließlich zugestimmt. Der Ausschuß hält an seinem grundsätzlichen Bedenken fest. Er ist der Auffassung, daß die Beteiligung grundsätzlich im Bundeshaushaltsplan auszubringen wäre und auch für 1956 nicht unmittelbar durch das ERP-Sondervermögen, sondern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erwerben sei. Die Zweckbestimmung in Kap. 2 Tit. 25 ist daher wie folgt geändert worden: „Kredit an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zwecks Erwerb einer Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG." In der Zurverfügungstellung dieses Betrags sieht der Ausschuß für Wirtschaftspolitik jedoch keine Bindung für weitere aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zur Verfügung zu stellende Beträge, wie die Bundesregierung es möchte. Bei der Beratung des Entwurfs des ERP-Wirtschaftsplans 1957 wird hierzu nochmals Stellung zu nehmen sein. Nicht nur grundsätzlich, sondern auch aus diesem besonderem Anlaß ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik wie der Haushaltsausschuß der Auffassung, daß eine Synchronisierung zwischen dem Bundeshaushaltsplan und dem ERP-Wirtschaftsplan und deren gleichzeitige Beratung erfolgen müsse. Nichterfüllte Verlangen Einem im Ausschuß vorgebrachten Verlangen, einen Kredit von 30 Mio DM für die Rationalisierung und den Ausbau von Verkehrsbetrieben des lokalen und interlokalen Massenverkehrs aus dem ERP-Vermögen langfristig zur Verfügung zu stellen, konnte der Ausschuß nicht zustimmen, weil die dafür vorgeschlagene Deckung aus Kap. 2 Tit. 30 nicht möglich ist, nachdem es sich bei diesen Mitteln um Geschenkbeträge der USA handelt, über deren Verwendung diese selbst in erster Linie zu bestimmen haben. (Klingelhöfer) Ein weiteres Verlangen, auch aus dem ERP-Vermögen Zuschüsse zur Kreditverbilligung für mit. telständische Betriebe zur Verfügung zu stellen, wurde vom Ausschuß auf die Beratung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 und des ERP-Wirtschaftsplans 1957 verwiesen, um die Möglichkeiten näher zu prüfen und auch die Koordinierung mit ähnlichen Zuschüssen aus dem Bundeshaushaltsplan zu sichern. Auch fand das Argument Beachtung, daß die Verwaltung des ERP-Vermögens nicht selbst mit dem Erlaß von Verwendungsrichtlinien und mit der Verwendungskontrolle belastet werden solle. Vielschichtige Zukunftsproblematik In den Besprechungen des mitberatenden Haushaltsausschusses und des federführenden Ausschusses für Wirtschaftspolitik wurde eine vielschichtige Problematik zur künftigen Behandlung des ERP-Vermögens sichtbar. Gegen die Absichten des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, abgesehen von den der Entwicklung und Sicherung des Berliner Wirtschafts- und Kommunalaufbaus zu widmenden Mitteln, in der Bundesrepublik das ERP-Vermögen zunehmend der privat- und volkswirtschaftlichen Rationalisierung zu widmen und im übrigen die Entwicklung der Wirtschaftsproduktivität ganz überwiegend den Betrieben und dem Kapitalmarkt selbst zu überlassen, wurden im federführenden Ausschuß keine Bedenken erhoben. Daß die deutsche Wasserwirtschaft noch auf Jahre hinaus schwerpunktmäßig Vorrang haben müßte, wurde gutgeheißen. Auch daß die nachdrücklichste Förderung des deutschen technischen Nachwuchses und die personelle und sachliche Unterstützung der entwicklungsfähigen Länder Schwerpunkte sein müssen, wurde von allen Seiten nachdrücklich unterstrichen. Dagegen erfuhren die haushaltsrechtliche Stellung, die bisherige institutionelle Disposition über das ERP-Vermögen, die mangelnde Kontrolle der Verwendung und das Mißverhältnis zwischen der exekutiven und den parlamentarischen Verfügungsvollmachten exemplarische Kritik. Ausdruck dafür ist besonders der Beschluß des Haushaltsausschusses, dem sich der Ausschuß für Wirtschaftspolitik anschloß. Hinsichtlich der Federführung bei Behandlung in den Ausschüssen will es auch der Haushaltsausschuß bei der bisherigen Federführung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik belassen. Zeitliche Synchronisierung des ERP-Wirtschaftsplans und sachliche Koordinierung seiner Mittelverwendung mit dem Bundeshaushaltsplan seien dagegen unerläßlich. Ein Mitglied des Haushaltsausschusses beanstandete wohl mit Recht, daß oft über das ERP-Vermögen zu erreichen versucht werde, was über den Bundeshaushaltsplan nicht durchzusetzen sei. Mehrere Ausschußmitglieder beanstandeten, daß der rein exekutive interministerielle Ausschuß bei der Programmfestsetzung und Mittelverfügung Vollmachten habe, die bei der bisherigen Praxis ohne parlamentarische Beeinflussung und Kon- trolle blieben. In der Tat ergeben sich nach der Meinung der beiden Ausschüsse vielfache Überschneidungen von im Bundeshaushaltsplan und im ERP-Vermögen zugleich dotierten Zwecken. Wenn auch die Nützlichkeit dieser doppelten Zweckwidmung vielfach nicht bestritten zu werden braucht, so stört doch die mangelnde rechtzeitige Prüfung der Zwecke bei dieser Doppelgleisigkeit. Außerdem muß besonders bei den verlorenen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen, die seit 1950 Hunderte von Millionen erreicht haben, die Verwendungskontrolle vielfach ungewiß, die Rechnungslegung vielfach ohne Nachprüfung und besonders die Erfolgsbeobachtung ungesichert bleiben. Bei zu gewährenden Krediten oder zu übernehmenden Bürgschaften sind die eingeschalteten Banken wenigstens zu jener kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet, die sie in gleicher Weise zu beobachten haben wie bei Debitoren im Eigenrisiko. Davon kann bei verlorenen Zuschüssen naturgemäß viel weniger die Rede sein. Synchronisierung und Koordinierung der beiden Haushalte, auch im Verhältnis zu den Länderhaushalten, weitergehende Einschaltung der Rechnungshöfe und Verpflichtung zur Erfolgsbeobachtung durch die beteiligten Stellen und Berichte an die Parlamente erweisen sich danach in der Tat als ein dringendes Gebot. Ein gutes Beispiel für die zu vermutende vielfach unkontrollierte Doppel- und Mehrgleisigkeit der finanziellen Zweckbedienung und auch für die Berichtsmöglichkeiten der Erfolgsbeobachtung gibt die im Vorwort zum Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans 1956 gegebene zusammenfassende Darstellung der aus dem ERP-Vermögen gewährten verlorenen Zuschüsse seit 1950. Es handelt sich hier um einen auch deshalb willkommenen Berichtsversuch, weil er beweist, wie dringend notwendig die synchronisierte Beratung der beiden Pläne in den Ausschüssen des Bundestages ist. Nach diesem Bericht werden bereichsmäßig nicht weniger als sechs Bundesministerien mit ihren Einzelplänen, Kapiteln und Titeln von solchen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen betroffen, mit Vorrang das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und For- ( sten sowie das Bundesministerium für Wirtschaft. Von Berlin abgesehen, wo die Entwicklungs- und Notstandszwecke die Lage noch beherrschen, führt der Bericht für das Bundesgebiet 47 Zuschußzwecke (teilweise auch mit Erfolgsbeobachtungen) beispielhaft auf, wobei die Zahl der geförderten Einzelprojekte in viele Hunderte zu gehen scheint. Würde durch gleichzeitige Beratung der Pläne in den Ausschüssen die Übersichtlichkeit und rechte Zuordnung der in beiden Plänen (und auch in den Länderhaushaltsplänen) dotierten Zwecke gesichert und würde gleichzeitig den heute größeren Möglichkeiten der Selbsthilfe mehr Beachtung geschenkt, so würde sicher bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen eine Schwerpunktballung möglich, die der Förderung neuer Forschungsaufgaben, des technischen und akademischen Nachwuchses auch für die Wiedervereinigung und der personellen und materiellen Hilfe für die entwicklungsfähigen Völker sehr zugute kommen könnte. Hierzu dann das gesamte Zinsaufkommen aus dem ERP-Vermögen zu verwenden, würde den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Vermögens nicht widersprechen und den in den Ausschußberatungen geäußerten Wünschen durchaus entsprechen. Schließlich braucht das Vermögen nur in seinem Bestand erhalten zu werden und dazu reichen, neben der Risikodeckung aus den Ausfällen, die Tilgungen aus den Krediten aus. Ein Ausschußmitglied erklärte schließlich, das Gesetz und den Wirtschaftsplan deshalb ablehnen zu wollen, weil der Erwerb von Beteiligungen (hier die Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG) gesetzes- und zweckfremd sei. Obwohl wenigstens (Klingelhöfer) indirekte Beteiligungen aus dem ERP-Vermögen (mindestens über durchführende öffentliche Bankinstitute) nicht ohne Vorgang sind, berührt die für die beteiligungsmäßige Finanzierung der Deutschen Lufthansa AG in einem Ausschuß gegebene Begründung merkwürdig, daß Kreditkosten der aufbauenden Gesellschaft noch nicht zugemutet werden können. Eine solche Begründung hätte in der Vergangenheit für alle im Aufbau befindlichen Unternehmungen gelten können, denen langfristige ERP-Aufbaukredite zu gewähren waren und die mit verantwortlichem Eigenkapital unzureichend ausgestattet waren. Hinsichtlich der Deutschen Lufthansa AG können andere Maßstäbe kaum geltend gemacht werden. So wenig die volks- und nationalwirtschaftliche Zweckmäßigkeit einer deutschen Zivilluftfahrt bestritten zu werden braucht, so bedarf nach Auffassung der Mehrheit des federführenden Ausschusses die Frage, wer was und wie er das zu finanzieren hat, zwischen den Aktionären der Gesellschaft und den Verantwortlichen für das ERP-Vermögen für den zukünftigen Aufbaubedarf noch der Klärung im Bundestag selbst. Was durch den Bundestag für 1956 Gesetz wird, muß auch dann getan werden, wenn es in der Konstruktion vielleicht falsch ist. Für die Zukunft genügt nach Auffassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ein Wunsch des Bundeskabinetts dafür allein nicht. Bonn, den 16. Oktober 1956 Klingelhöfer Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 789 (Vgl. S. 9171 C) Entschließungsantrag der Abgeordneten Unertl, Dr. Dollinger, Dr. Dresbach, Höcherl, Kriedemann, Margulies und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2749 [neu], 2379). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Verkündung des vorstehenden Gesetzes gleichzeitig folgende Änderungen der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz im Verordnungswege in Kraft zu setzen: Dem § 57 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 14. August 1954 — Bundesgesetzbl. I S. 262 — wird folgende Ziffer 4 hinzugefügt: 4. Rinder, Kälber, Schweine, Schafe und Pferde, geschlachtet und die Tierkörper im ganzen, in Hälften oder geviertelt geliefert werden. Bonn, den 25. Oktober 1956 Unertl Dr. Dollinger Dr. Dresbach Höcherl Burgemeister Donhauser Geiger (München) Dr. Graf Henckel Klausner Meyer (Oppertshofen) Freiherr Riederer von Paar Stiller Stücklen Kriedemann Seuffert Frau Strobel Margulies Anlage 4 Drucksache 2790 ( (Vgl. S. 9189 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betreffend Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2364, Umdruck 610). Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Zu den Möglichkeiten, engere menschliche Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands herbeizuführen, gehören auch die Jugendbegegnungen und Jugendgespräche zwischen Ost und West in Westberlin. Der Antrag auf Umdruck 610 vom 30. Mai 1956 verlangte: „daß die Bundesregierung darauf hinwirkt, daß in weit größerem Umfang als bisher den jungen Menschen Gelegenheit gegeben wird, die besonderen Verhältnisse, die sich aus der Teilung Deutschlands ergeben, durch Reisen nach Berlin kennenzulernen. Die Abschlußklassen sämtlicher Schulen der Bundesrepublik sollten Gelegenheit haben, die Verhältnisse in der ehemaligen Hauptstadt Deutschlands kennenzulernen. Die dazu notwendigen Gelder sind aus den Mitteln des Bundesjugendplanes zu entnehmen". Dieser Antrag wurde vom Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen am 10. und 11. Oktober 1956 gemeinsam mit dem Ausschuß für Jugendfragen in Berlin beraten und verabschiedet. Allgemein wurden die politische Notwendigkeit und die Förderungswürdigkeit der Reisen von Schülern nach Berlin anerkannt. Es sollen die Abschlußklassen der Berufs- und höheren Schulen bei der Anmeldung bevorzugt werden. Von den Schulen wird eine gründliche Vorbereitung der Schüler auf diese Reisen erwartet. Dem Verlangen, daß die Abschlußklassen sämtlicher Schulen nach Berlin fahren sollen, kann nicht stattgegeben werden. Solche großen Besucherzahlen zu bewältigen, ist Berlin weder unterbringungsmäßig noch pädagogisch in der Lage. Innerhalb von 8 Monaten eines Jahres, vom März bis einschließlich Oktober, lassen sich bei der augenblicklich vorhandenen Bettenzahl von 710 in Jugendherbergen und anderen Einrichtungen gut 15- bis 20 000 Schüler aus Westdeutschland in Westberlin aufnehmen. Die Aufenthaltsdauer soll 5 Tage betragen. Im Jahre 1956 waren 137 Schulen mit 4000 Schülern und 75 Jugendgruppen mit 2000 Jugendlichen in Berlin, die im wesentlichsten die Hauptferienzeit benutzen. Pensionen oder ständige Zeltlager werden als Unterbringungsgelegenheiten für diesen Zweck abgelehnt. Die Gesamtkosten werden auf 21/2 Millionen DM geschätzt. Es wird vorgeschlagen, daß der Bund, die Länder und die Schüler je ein Drittel der Kosten tragen. Der Anteil des Bundes wird aus den Mitteln des Bundesjugendplanes entnommen. Bei dem verhältnismäßig kleinen Betrag, der auf die 9 Länder entfällt, darf angenommen werden, daß in diesem Falle die finanzielle Inanspruchnahme des einzelnen Landes ohne weiteres gewährt wird. Nach den Erfahrungen mit den Schulfahrten im allgemeinen, besonders nach dem Ausland, ist zu erwarten, daß die Aufbringung der Mittel von 9212 2. Deutscher Bundestag — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1956 (Seidel [Fürth]) seiten der Schüler keine Schwierigkeiten macht. In Einzelfällen wirtschaftlicher Not hilft die Schulklasse untereinander, oder die Gemeinde springt ein. Außerdem kamen beide Ausschüsse überein, die Bundesregierung zu ersuchen, im Haushaltsplan 1957 eine einmalige Ausgabe für den Neubau eines Jugendgästehauses in Berlin einzusetzen. Der Zweck des Jugendgästehauses soll sein, Jugend- und Schulgemeinschaften aufzunehmen und ihnen Gelegenheit zu geben, Kontakte zu jungen Menschen der SBZ und des sowjetischen Sektors Berlins aufzunehmen. Ein Jugendgästehaus in dieser Größe und in zentraler Lage fehlt bisher in Berlin. Weiterhin wurde beschlossen, bei der Bundespost anzuregen, eine Sonderbriefmarke einzuführen, deren finanzielles Ergebnis ausschließlich diesen Studienreisen zugute kommen soll. Der vorliegende Antrag wurde von beiden Ausschüssen einstimmig angenommen. Dem Deutschen Bundestag wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen. Berlin, den 11. Oktober 1956 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Kriedemann, wenn ein Antrag auf Überweisung gestellt ist, geht er vor; darüber sind wir uns im klaren?

    (Abg. Kriedemann: Ja sicher, darüber muß zuerst abgestimmt werden! Aber wenn er abgelehnt würde!)

    — Wenn der Überweisungsantrag abgelehnt wird, folge ich Ihrem Antrag und stelle den Entschließungsantrag hier zur Abstimmung.

    (Abg. Kriedemann: Es liegt also bei der Mehrheit, wie entschieden wird!)

    — Ganz genau. Damit können wir die Sache wohl zum Abschluß bringen.
    Weitere Wortmeldungen in der dritten Lesung liegen nicht vor. Ich schließe daher die allgemeine Aussprache in der dritten Lesung.
    Ich komme zur Abstimmung. Abgestimmt wird zunächst über den Gesetzentwurf und nicht über den Entschließungsantrag; über den werden wir nachher gleich reden. Wer dem Gesetzentwurf in


    (Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

    der Fassung des Ausschusses unverändert, wie in der zweiten Lesung angenommen, in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Offenbar bei einigen wenigen Enthaltungen ist dieses Gesetz mit großer Mehrheit angenommen.

    (Abg. Mensing: Ich habe dagegen gestimmt!)

    — Verzeihen Sie, Herr Kollege Mensing! Ich will Ihnen nicht zumuten, daß Sie sich dann vom Platz erheben.

    (Heiterkeit.)

    Ich habe es als Enthaltung angesehen. Es sind also einige Nein-Stimmen zu verzeichnen. — Das Gesetz ist angenommen.
    Nun kommen wir zu den Entschließungen. Es liegen zwei Entschließungsanträge vor. Zunächst ist über den der Abgeordneten Unertl, Dr. Dollinger, Dr. Dresbach, Höcherl, Kriedemann und Genossen zu beschließen; das ist der Entschließungsantrag, über den eben diskutiert worden ist. Von dem Herrn Abgeordneten Unertl bzw. von Herrn Kollegen Dr. Horlacher ist Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen — federführend -- und an den Ernährungsausschuß zur Mitberatung beantragt. Wer diesem Antrag auf Überweisung an die beiden Ausschüsse zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! -- Das erste ist die Mehrheit; die Überweisung ist in der vorgeschlagenen Form beschlossen: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen federführend. Ernährungsausschuß mitberatend.
    Damit komme ich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des Ausschusses auf Drucksache 2749 unter Ziffer 6. Wer diesem Entschließungsantrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! —Enthaltungen? — Dieser Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen.
    Meine Denen und Herren, ich kann keineswegs die von den Fraktionen der DP und der SPD eingebrachten Gesetzentwürfe, Drucksachen 858 und 1688, einfach für erledigt erklären lassen. Es sind Gesetzentwürfe, und sie müssen infolgedessen in der zweiten Lesung hier behandelt werden.
    Ich rufe deshalb auf: Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, Drucksache 858. Ich nehme an, das Haus ist damit einverstanden, daß ich die Art. 1, 2, 3 und Einleitung und Überschrift gleichzeitig aufrufe. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Artikeln. Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Damit ist er erledigt.
    Ich rufe auf den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, Drucksache 1688. Ich nehme an, daß das Haus einverstanden ist, wenn ich verbinde Art 1, 2. 3, Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Beratung ist geschlossen. Wer den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
    Ich rufe auf den Mündlichen Bericht des Aus- e schusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Umsatzsteuerbefreiung für Milch, Drucksache 2751. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Der Antrag des Ausschusses lautet: „Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag — Drucksache 1677 — abzulehnen." Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Damit komme ich zu Ziffer 4 des Ausschußantrags auf Drucksache 2749 (neu). Der Ausschuß schlägt vor, den Antrag der Abgeordneten Struve usw., Drucksache 1628, für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Punkt 5 des Ausschußantrags: „Der Bundestag wolle beschließen, die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären". Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Damit sind, wenn ich recht sehe, sämtliche Punkte dieser Vorlageerledigt.
    Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksachen 2684, 883).
    Bevor ich dem Herrn Berichterstatter das Wort gebe, erteile ich das Wort dem Herrn Bundesinnenminister.


Rede von Dr. Gerhard Schröder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor Beginn der Debatte über Fragen der Jugendpolitik möchte ich namens der Bundesregierung einige grundsätzliche Bemerkungen machen und einige Tatsachen mitteilen.
Ich kann aber die Bemerkung nicht unterdrükken, daß ich es begrüßt hätte, wenn wir für die Debatte über die Jugendfragen eine etwas frühere Zeit heute zur Verfügung gehabt hätten

(Beifall rechts — Abg. Dr. Menzel: Es war der Wunsch der Regierung, das ERPWirtschaftsplangesetz und die Umsatzsteuerfragen vorher zu behandeln!)

— ich darf das doch als meinen Wunsch aussprechen, Herr Kollege Menzel —,

(Abg. Mellies: Das ist doch unerhört!)

angesichts der Tatsache, daß es zahlreiche junge Menschen sind, die dieser Debatte sehr gerne beiwohnen wollen.
Meine Damen und Herren, das Kernstück der Jugendpolitik des Bundes bildet der Bundesjugendplan. Ich habe in diesen Tagen den Mitgliedern des Jugendausschusses des Hohen Hauses einen Generalbericht über die Durchführung und die Ergebnisse von sieben Jahren Bundesjugendplan zugeleitet. Ich möchte nunmehr auch für die größere Öffentlichkeit einiges aus diesem Erfahrungsbericht bekanntgeben.


(Bundesinnenminister Dr. Schröder)

Aus den Mitteln des Bundesjugendplans sind bisher insgesamt 220 Millionen DM für Zwecke der sozialen Jugendhilfe und der Jugendbildung ausgegeben worden. Mit dieser finanziellen Förderung des Bundes wurden unter anderem folgende Ergebnisse erzielt.
Es konnten 800 Lehrlings- und Jugendwohnheime errichtet werden. In diesen Heimen und in ohne Bundeshilfe errichteten weiteren 600 Heimen fanden 641 000 Lehrlinge und Jungarbeiter Aufnahme. Es sind 4600 berufsfördernde Einrichtungen wie Grundausbildungslehrgänge, Lehrwerkstätten usw. errichtet worden. In ihnen wurden 152 000 Jugendliche betreut. Diese Maßnahmen stellen einen entscheidenden Beitrag zur Beseitigung der Jugendberufsnot dar.
Aus dem Gebiet der Bildung und Erziehung möchte ich folgendes hervorheben. An Kursen und Seminaren für politische Bildung haben über 400 000 ältere Jugendliche und Jugendleiter teilgenommen.
Für mehr als 300 000 Jugendliche wurden internationale Begegnungstreffen, Fahrten und Aufbaulager durchgeführt.
Es wurde der Bau von 140 Jugendherbergen, zentralen Jugendhäusern und Bildungsstätten gefördert. Im Rahmen der Grenzlandprogramme haben mehr als 2000 örtliche Jugendheime eine Hilfe erhalten.
Es sind 480 Jugendbibliotheken, Jugendabteilungen in allgemeinen Volksbibliotheken und Büchereien in Heimen und Bildungsstätten unterstützt worden.
o Es sind 200 000 zusätzliche Plätze für die Erholung von Kindern und Jugendlichen geschaffen worden.
89 Studentenwohnheime sind errichtet worden. An den Bundesjugendspielen beteiligen sich jetzt jährlich über 4 Millionen Jugendliche.
Über 100 000 Jugendliche aus Berlin kamen zu Fahrten in die Bundesrepublik. Mindestens die gleiche Zahl von jugendlichen Wanderern und Teilnehmern an Begegnungstreffen aus der sowjetischen Besatzungszone haben eine Förderung erhalten.
Jeder vierte jugendliche Flüchtling aus der sowjetischen Besatzungszone nimmt an den mit Hilfe des Bundesjugendplans geschaffenen Eingliederungsmaßnahmen teil. Dazu gehören offene Jugendgemeinschaftswerke, Freizeiten und Umschulungskurse. Dazu kommen die vielfältigen Betreuungsmaßnahmen durch die Lagerdienste der freien Organisationen, die weitgehend aus dem Bundesjugendplan finanziert werden.
Lassen Sie mich nunmehr ein Wort zu den Methoden des Bundesjugendplans sagen. Der Bundesjugendplan wurde von Anfang an als Initiativplan ausgeführt. Durch ihn sollten die Träger der vielfältigen Hilfs- und Förderungsmaßnahmen, die Verbände der Jugendpflege und Jugendfürsorge, die Länder, die Gemeinden und die freie Wirtschaft angeregt werden, auch ihrerseits größere Beiträge für die Jugendarbeit zu geben. Ich darf feststellen, daß hierdurch die Mittel des Bundes mindestens vervierfacht worden sind.
Der Bundesjugendplan ist nach Anlage und Durchführung eine Gemeinschaftsleistung der staatlichen Stellen und der freien Organisationen.
Durch diese Zusammenarbeit, die in dem Kuratorium für Jugendfragen ihre äußere Form gefunden hat, ist eine Koordinierung vieler Kräfte über weltanschauliche, parteipolitische und föderative Grenzen hinaus erreicht worden.
Ein Wort zu den Plänen für die Zukunft. Die Maßnahmen des Bundesjugendplans haben großen Anteil daran, daß die Massennotstände in der deutschen Nachkriegsjugend heute zu einem erheblichen Teil als beseitigt gelten können. Aus diesen Tatsachen ist aber., nicht etwa der Schluß zu ziehen, daß der Staat nunmehr seine helfende Hand von der Jugend zurückziehen könne. Neue Probleme harren der Lösung. Die Bundesregierung ist deshalb gewillt, das Förderungsprogramm des Bundesjugendplanes weiterzuführen, in mancher Beziehung sogar auszubauen. Hierzu möchte ich Ihnen einige Überlegungen vortragen.
Die Entwicklung unserer Wirtschaft wird über kurz oder lang zu einer Verkürzung der Arbeitszeit auch für die jungen Menschen führen. Damit stellt sich das Problem, was der junge Mensch mit der neu gewonnenen Freizeit anfangen wird. Wir wissen, meine Damen und Herren, daß aus den verschiedensten Gründen die heutige Familie noch nicht überall wieder ausreichenden Raum und ausreichende Anregung für eine sinnvolle Verwendung der Freizeit bietet. Aber auch dort, wo Wohnung und Familie in Ordnung sind, ist es ganz natürlich, daß sich der heranwachsende Mensch allmählich von dem Zuhause löst und seine Betätigung im Kreise von Altersgenossen sucht. Wenn die Allgemeinheit nicht die Verantwortung dafür übernimmt, für diese jungen Menschen Möglichkeiten zum Zusammenkommen, zur Bildung und zur Selbstbildung zu schaffen, werden sie in Zukunft noch in viel größerem Maße gewissen Zweigen der sogenannten Vergnügungsindustrie preisgegeben sein, als das heute schon der Fall ist. Auf einen einfachen Nenner gebracht möchte ich sagen: Die heute vorhandenen Freizeiteinrichtungen müssen verdoppelt werden.
Mit der Vermehrung der Freizeit wird sich aber auch der Inhalt der Freizeitbetätigung verschieben. Während heute die Freizeitgestaltung noch vielfach einen einfachen Zeitvertreib darstellt, wird sie künftig mehr und mehr zu einer echten Bildungsmöglichkeit werden müssen. Die Qualität der Einrichtungen, die der Jugend hierfür zur Verfügung gestellt werden, muß deshalb wesentlich gesteigert werden.
Aus diesen Feststellungen ergibt sich, daß von allen, die es angeht, in dreifacher Hinsicht Vorsorge getroffen werden muß:
1. Es müssen Einrichtungen geschaffen werden, wie Spiel- und Sportplätze, Jugendheime, Klubheime, Jugendbibliotheken usw.
2. Es müssen Bücher, Filme und Bildungsschriften bereitgestellt werden.
3. Es müssen — und dies gehört mit zu dem Wichtigsten — Jugenderzieher in dem erforderlichen sehr großen Umfang gewonnen und herangebildet werden.
Diesen letzten Punkt, meine Damen und Herren, möchte ich noch etwas näher begründen. Heute führen die Jugendleiter und die Jugendpfleger in den Jugendgruppen, in den Jugendheimen und auch in den Jugendämtern vielfach ein Schattendasein. Ich meine. daß die großen vorhin angeführ-


(Bundesinnenminister Dr. Schröder)

ten Erfolge des Bundesjugendplans ihnen in erster Linie zu danken sind, und bedaure es daher sehr, daß in der Diskussion um Jugendfragen immer noch das herabsetzende Schlagwort vom „Jugendfunktionär" gebraucht wird.

(Abg. Kemmer [Bamberg]: Sehr richtig!)

Es ist notwendig, ihrer hohen Verantwortlichkeit für die gesamte Jugenderziehung viel mehr gerecht zu werden, ihre Ausbildung zu verstärken und, soweit sie hauptamtlich tätig sind, ihre Vergütung zu verbessern. Man verlangt von ihnen, daß sie die Jugend auf den vielfältigsten Gebieten anregen und anleiten, daß sie nicht nur Wissen und Fähigkeiten vermitteln, sondern Persönlichkeiten heranziehen und daß sie selbst in jeder Hinsicht der Jugend ein Vorbild geben. Wenn wir dem sogenannten freien Erziehungsraum außerhalb der Schule, des Elternhauses und des Betriebes Bedeutung beimessen, so dürfen wir nichts unversucht lassen, die Ausbildung der Erzieher dafür zu fördern und ihr Ansehen zu heben.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, einige Worte zu einem verstärkten Jugendschutz sagen. Die Bundesregierung stimmt den Grundgedanken des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit zu. Sie hält diesen Initiativentwurf für geeignet, die Lücken zu schließen und Mängel auszuräumen, die sich bei der Durchführung des Gesetzes vom 4. Dezember 1951 gezeigt haben. Einzelne sachliche und technische Änderungsvorschläge wird sie in den Ausschußverhandlungen vorbringen.
Ich möchte aber entgegen falschen Darstellungen hervorheben, daß die Freigabe der Filme für Kinder und Jugendliche nach wie vor den obersten Landesjugendbehörden zustehen soll. Es kann also keine Rede davon sein, daß durch den neuen Entwurf der Bundesregierung etwa ein Recht zur Filmzensur eingeräumt würde. Es bleibt wie bisher den Ländern überlassen, wie sie das Prüfungsverfahren bei Filmen durchführen.
Lassen Sie mich nun in diesem Zusammenhang ein offenes Wort zur Pressesituation hinzufügen.
Die meisten von uns, meine Damen und Herren, sind nicht nur nach unserer verfassungsgesetzlichen Ordnung, sondern aus Überzeugung Anhänger einer möglichst freien Presse. Wir sind uns darüber klar, daß eine Demokratie wie die unsere durch eine freie Presse eher vor den Gefahren aller Staatlichkeit bewahrt werden kann. Die freie Presse ist notwendig, um die Urteilsfähigkeit und das Verantwortungsbewußtsein der Öffentlichkeit zu schärfen. Gerade weil wir diese Grundeinstellung haben, können wir aber die Augen nicht davor verschließen, daß uns heute da und dort in der Presse eine Richtungs- und Bindungslosigkeit begegnet;

(Beifall bei den Regierungsparteien)

ein unbewußter, zwar geleugneter, doch gleichwohl tatsächlich praktizierter Nihilismus, der sich zu einer Gefahr für die Pressefreiheit selbst, für die Toleranz im öffentlichen Leben, insbesondere aber für die Jugend auszuwachsen droht.

(Beifall in der Mitte und rechts.)

Hervorstechende Merkmale sind die Sucht nach der Sensation gleich welcher Art, die Sucht nach der Enthüllung um jeden Preis. Von zahlreichen Seiten wird staatlicher Zwang hiergegen gefordert. Wahrscheinlich wäre staatlicher Zwang eher geeignet, das Übel um ein weiteres zu vermehren. Aber für alle, denen es ein echtes Anliegen ist, die Freiheit des Wortes auch in der Presse zu wahren, scheint es mir eine der dringendsten Aufgaben unserer Verantwortung zu sein, darauf hinzuwirken, daß diejenigen, die die Presse machen, sich an Werte gebunden fühlen, die den Nihilismus überwinden: an Glauben, Wahrheitsliebe, Sachlichkeit und an die Würde des einzelnen.

(Beifall in der Mitte und rechts.)

Hier, meine Damen und Herren, liegt ein weites Feld der Erziehung und die Notwendigkeit dauernder Wachsamkeit der Leser. Im Wettlauf mit der gewaltigen Kaufkraft des niedrigsten Massengeschmacks drohen seelische Werte zerstört zu werden. Es ist kein Ruhmesblatt, meine Damen und Herren, für diese Art von Publizistik, wenn der Vorsitzende des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof D. Dibelius, kürzlich gewissen sowjetzonalen Stellen das Kompliment machen zu können glaubte, daß dort die Jugend vor mancherlei übler Publikation besser bewahrt sei als bei uns in der Bundesrepublik.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Wir sehen wohl alle, daß sich hier Unsitten und ein Zynismus breitgemacht haben, die nur schwer zu überwinden sein werden. Glücklicherweise ist das auch die Sorge zahlreicher Journalisten selbst. Wir werden, so meine ich, in der geistigen Auseinandersetzung mit dem Osten und bei der Kräftigung unseres demokratischen Rechtsstaats nicht bestehen, wenn wir den Kampf um eine wirklich freie, nicht von der Sensationslust getriebene Presse, wenn wir den Kampf um eine verantwortliche Presse nicht endlich aufnehmen.

(Beifall in der Mitte.)

In diesen Zusammenhang gehören auch die, wie mir scheint, unberechtigten Angriffe auf das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Wir praktizieren dieses Gesetz jetzt drei Jahre, wirklich, wie ich sagen möchte, nur mit größter Zurückhaltung. Ich darf daran erinnern, daß der Bundestag nur Bestimmungen von 1926 erneuert hat, die seinerzeit von Hitler außer Kraft gesetzt worden waren. Von diesen Bestimmungen haben wir maßvoll Gebrauch gemacht, um nicht unberechtigte Gegnerschaften hervorzurufen. Ich möchte dabei auf einen Aufsatz verweisen, den das „Sonntagsblatt" in seiner letzten Nummer unter der Überschrift „Ist Sauberkeit verfassungswidrig?" veröffentlicht. Dieser Aufsatz belegt, daß jetzt der Versuch gemacht wird, selbst diese bescheidene Schutzwaffe gegen das Überhandnehmen von Schmutz- und Schundpublikationen stumpf zu machen und auszuschalten. Der Ruf zur Verantwortlichkeit, der in diesem Aufsatz an Eltern, Erzieher, Schriftsteller und Verleger gerichtet wird, scheint mir ebenso nötig wie gerechtfertigt. Wir haben, meine Damen und Herren, eine, wie ich glaube sagen zu können, einigermaßen funktionierende freiwillige Selbstkontrolle auf dem Gebiet des Films. Mindestens so nötig wäre uns eine freiwillige und funktionierende Selbstkontrolle auf dem Gebiet des Schrifttums.

(Beifall in der Mitte.)



(Bundesinnenminister Dr. Schröder)

Wir sollten, meine Damen und Herren, diesen Appell zu einer freiwilligen Selbstbeschränkung an alle, die es angeht, unermüdlich wiederholen. Diese Frage gehört zu den wirklich lebenswichtigen. Hier geht ein schleichender Vergiftungsprozeß vor sich, dem nachdrücklicher als bisher entgegengewirkt werden muß.

(Beifall in der Mitte und rechts.)

Erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, einige Worte zu der Problematik einer Jugend in einem geteilten Vaterland. Ich betrachte es als eine unserer wichtigsten künftigen Aufgaben, immer noch mehr für die Flüchtlingsjugend aus der sowjetischen Besatzungszone zu tun, die jugendlichen Einzelbesucher, die in jedem Sommer von drüben kommen, zu fördern und Jugendlichen aus der Bundesrepublik Reisen in die Zone zu ermöglichen, damit auch auf diese Weise ein enger menschlicher Kontakt zu den von uns getrennten Deutschen gepflegt wird.

(Beifall in der Mitte.)

Darüber hinaus ist es wichtig, die vielfältigen Möglichkeiten, die für die politische Bildung unserer Jugend geschaffen wurden, für die geistige Auseinandersetzung mit dem Kommunismus fruchtbar zu machen. Dabei geht es nicht nur darum, die Welt des Gegners kennenzulernen, sondern es geht noch mehr um die Einprägung der rechtsstaatlichen und gesellschaftlichen Wertordnung, in der wir selbst leben.

(Sehr richtig in ,der Mitte.)

Hierbei, meine Damen und Herren, sollte in den Vordergrund gestellt werden, daß es in der Bundesrepublik wie in der ganzen westlichen Welt über alle weltanschaulichen und parteipolitischen Schranken hinaus viele gemeinsame Werte gibt, denen wir uns alle verpflichtet fühlen könner und sollen.
Ich habe versucht, meine Damen und Herren, Ihnen in kurzen Zügen neue Aufgaben unserer künftigen Jugendpolitik darzulegen. Dabei bin ich von der Überzeugung durchdrungen, daß die deutsche Jugend von heute in ihrer Gesamtheit durchaus intakt ist.

(Beifall in der Mitte und rechts.)

Diese Jugend steht mit ihrem guten Kern. mit ihrem Wollen und Streben früheren Generationen nicht nach.

(Beifall.)

Darauf können wir aufbauen. wenn wir die neuen Aufgaben in einer neuen Welt lösen wollen. die sieh stärker und stärker industrialisiert, bürokratisiert und mechanisiert. Die künftige Technik, deren gewaltige Entwicklung wir heute nur ahnen, muß nicht zwangsläufig zur Zerstörung des inneren Menschen führen. sondern sie kann und sollte genutzt werden, auch neue Wege in der Jugenderziehung zu beschreiten. Bei allen Aufgaben, die sich hier stellen, die nur irgend mögliche Hilfe zu geben wird die Bundesregierung immer bereit sein.

(Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts.)


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    Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Graf (München).