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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 25. Oktober 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1956 9149 166. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1956. Ergänzung der Tagesordnung 9151 B Fragestunde (Drucksache 2782): 1. Frage des Abg. Hübner (FVP) betr. unterschiedliche Berechnung von Selbstwähl- und handvermittelten Verbindungen im Fernsprechverkehr: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 9152 A Hübner (FVP) 9151 C, D 2. Frage des Abg. Hübner (FVP) betr. Stand der Arbeiten an dem Entwurf eines neuen Postgesetzes: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9152 A Hübner (FVP) 9152 B 3. Frage des Abg. Dr. Rinke (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung der Interessen der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge bei der Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens: Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 9152 C, 9153 C Vizepräsident Dr. Becker 9153 C 4. Frage zurückgestellt 9153 D 5. Frage der Abg. Frau Dr. Ilk betr. Ausführung der im Entwurf des Luftschutzgesetzes geforderten baulichen Maßnahmen bei Bundesbauten usw.: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 9153 D 6. Frage des Abg. Ladebeck (SPD) betr. Leichenöffnungen in Krankenhäusern: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9154 A, B Ladebeck (SPD) 9154 A 7. Frage des Abg. Seuffert (SPD) betr Umsatzsteuerhandhabung in München: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 9154 B 8. Frage des Abg. Arnholz (SPD) betr. Mißstände bei Postzustellung durch Hausbriefkästen: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9155 A, C Arnholz (SPD) 9155 B 9. Frage des Abg. Arnholz (SPD) betr Ergebnisse der Verfahren im Butterskandal: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 9155 D, 9156 A Arnholz (SPD) 9156 A 10. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr Ausstellung von Einreisegenehmigungen an Bewohner der Ostblockstaaten: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9156 B 11. Frage des Abg. Dr. Mommer (SPD) betr. Bau von Wohnungen für SBZ-Flüchtlinge: Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 9156 D 12. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr Verhalten der Bundesregierung in einem Landesverratsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 9157 C, 9158 A, B Dr. Menzel (SPD) 9158 A, B 13. Frage des Abg. Pusch (SPD) betr. Bau eines Flugplatzes der Bundeswehr bei Großsachsenheim im Kreise Ludwigsburg: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 9160 D 14. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Rechtsstreit zwischen den Osthannoverschen Eisenbahnen und einer Hamburger Speditionsfirma: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9158 C, D, 9159 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9158 D, 9159 A 15. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Ergebnis der Überprüfung verfassungsfeindlicher Äußerungen aus dem Kreise der sogenannten Abendländischen Aktion bzw. Abendländischen Akademie: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9159 B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) 9159 C 16. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Ergebnis der Vorbereitung einer Strafverfolgung eines Verlags in Oberammergau wegen eines antisemitischen Hetz-Pamphlets: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9159 D 17. Frage des Abg. Dr. Schellenberg (SPD) betr. Gutachten eines Versicherungsmathematikers zum Regierungsentwurf eines Rentenversicherungsgesetzes: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 9160 A, C Dr. Schellenberg (SPD) 9160 B, C Nächste Fragestunde 9161 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 (ERPWirtschaftsplangesetz 1956) (Drucksache 2513, zu 2513); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2779) 9161 B Klingelhöfer (SPD): als Berichterstatter 9161 B Schriftlicher Bericht 9208 B als Abgeordneter 9163 A Dr. Atzenroth (FDP) 9161 C Dr. h. c. Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 9162 B, D, 9163 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9162 D, 9163 A Beschlußfassung ' 9165 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2379); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2749 [neu], Umdruck 789) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1688); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2750) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuerbefreiung für Milch (Drucksachen 2751, 1677) 9166 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU): als Berichterstatter . . . . 9166 B, 9168 B als Abgeordneter 9172 A Mensing (CDU/CSU) . . . . 9168 D, 9170 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 9170 C, D, 9171 A, 9172 C Kriedemann (SPD) . 9170 D, 9171 A, 9172 C Unertl (CDU/CSU) 9171 C, 9172 B Bauknecht (CDU/CSU) 9172 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 9172 B Abstimmungen 9168 C, 9172 D, 9173 A Überweisung des Entschließungsantrags Umdruck 789 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9173 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksachen 2684, 883) 9173 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9173 D, 9178 D Dr. Graf (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 9176 B als Abgeordneter 9187 D Dr. Menzel (SPD) 9178 C Frau Keilhack (SPD) 9179 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . . 9180 D, 9185 D Hübner (FVP) 9182 D Kutschera (GB/BHE) 9183 B Dr. Preller (SPD) . . 9184 D, 9185 D, 9188 D Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 9186 C Beschlußfassung 9189 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 2429) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Drucksache 2672), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte (Drucksachen 2777, 2411), mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Graf (München), Frau Pitz, Wolf (Stuttgart), Dr. Seffrin, Dr. Czaja betr. Berufliche und gesellschaftliche Eingliederung spätausgesiedelter und ehemals zwangsverschleppter deutscher Kinder und Jugendlicher (Drucksache 2752), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksachen 2790, 2364, Umdruck 610) und mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP betr. Umgestaltung des Bundesjugendplans (Drucksache 2808) 9151 B, 9189 C Lange (Essen) (SPD), Antragsteller 9190 A, 9191 C Frau Pitz (CDU/CSU), Antragstellerin 9193 B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 9197 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9211 C Herold (SPD) 9198 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 9199 C, 9201 C, D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9201 C, 9206 B, C Hermsdorf (SPD) 9201 D Frau Friese-Korn (FDP) 9203 A Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) . . . 9204 A Brand (Remscheid) (CDU/CSU) . . 9206 B Mellies (SPD) 9206 C Rückverweisung des Ausschußantrags Drucksache 2777 und des Antrags Drucksache 2411 an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 9189 D Beschlußunfähigkeit festgestellt 9206 D Weiterberatung vertagt 9206 D Nächste Sitzung 9206 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9207 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1956 (Drucksache 2779) 9208 B Anlage 3: Entschließungsantrag der Abg. Unertl u. Gen. zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 789) 9211 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2790) 9211 C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 27. 10. Arndgen 26. 10. Dr. Arndt 27. 10. Dr. Bartram 26. 10. Bauer (Wasserburg) 5. 11. Bazille 26. 10. Becker (Hamburg) 8. 11. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 10. Dr. Berg 25. 10. Birkelbach 27. 10. Fürst von Bismarck 27. 10. Blachstein 27.10. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 27. 10. von Bodelschwingh 27. 10. Brockmann (Rinkerode) 27. 10. Dr. von Buchka . 27. 10. Caspers 26. 10. Cillien 15. 12. Dr. Conring 27. 10. Daum 26. 10. Dr. Deist 25. 10. Diekmann 26. 10. Dr. Dittrich 26. 10. Dopatka 25. 10. Eberhard 26. 10. Dr. Elbrächter 25. 10. Eder 27. 10. Etzenbach 25. 10. Euler 26. 10. Even 27. 10. Fassbender 26. 10. Feldmann 20. 11. Gräfin Finckenstein 27. 10. Finckh 26. 10. Frehsee 26. 10. Gems - 27. 10. Dr. Glasmeyer 25. 10. Dr. Gleissner (München) 26. 10. Gockeln 25. 10. Dr. von Golitschek 25. 10. Graaff (Elze) 27. 10. Grantze 15. 12. Dr. Greve 10. 11. Haasler 27. 10. Dr. Hammer 3. 11. Heiland 26. 10. Held 25. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Hellwig 27. 10. Dr. Höck 26. 10. Höfler 27. 10. Hörauf 31. 10. Hufnagel 26.40. Jacobs • 27. 10. Kahn 26. 10. Kahn-Ackermann 17.11. Kalbitzer 27. 10. Dr. Kather 25. 10. Keuning 25. 10. Kiesinger 27. 10. Dr. Klötzer 25. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Köhler 26. 10. Könen (Düsseldorf) 8.11. Dr. Königswarter 27. 10. Dr. Kopf 27. 10. Dr. Kreyssig 26. 10. Frau Dr. Kuchtner 26. 10. Kühn (Köln) 25. 10. Kuntscher 26. 10. Kurlbaum 25. 10. Lemmer 27. 10. Lenz (Brühl) 26. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27. 10. Lermer 25. 10. Dr. Leverkuehn 27. 10. Dr. Lindenberg 26. 10. Dr. Löhr 26. 10. Lotze 9. 11. Lücker (München) 27. 10. Maier (Freiburg) 26. 10. .von Manteuffel (Neuß) 26. 10. Marx. 27. 10. Mattick 28. 11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 25. 10. Menke 26. 10. Dr. von Merkatz 27. 10. Merten 27. 10. Metzger 27. 10. Frau Meyer-Laule 27. 10. Dr. Miessner 25. 10. Dr. Mocker 25. 10. Dr. Mommer 27. 10. Morgenthaler 27. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Frau Nadig 25. 10. Neubauer 30. 11. Dr. Oesterle 27. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Paul 27. 10. Dr. Pferdmenges 25. 10. Platner 8.11. Dr. Pohle (Düsseldorf) 26. 10. Frau Praetorius 25. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 27. 10. Rasch 25. 10. Frau Dr. Rehling 27. 10. Dr. Reichstein 25. 10. Dr. Reif 27. 10. Reitz 8.11. Frau Rösch 27. 10. Ruhnke 26. 10. Scheppmann 26. 10. Schill 26. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 26. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Frau Schroeder (Berlin) 27. 10. Schütz 27. 10. Schwann 28.10. Seiboth 25. 10. Seidl (Dorfen) 27. 10. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 27. 10. Teriete 25. 10. Wagner (Ludwigshafen) 27. 10. Dr. Wahl 27. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 27. 10. Wehking 25. 10. Dr. Welskop 25. 10. Wieninger 26. 10. Dr. Willeke 27. 10. Dr. Winter 8.11. Wittrock 25. 10. Anlage 2 Drucksache 2779 (Berichtigt) (Vgl. S. 9161 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1956) (Drucksachen 2513, zu 2513). Berichterstatter: Abgeordneter Klingelhöfer Der Gesetzentwurf Der Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1956 ist am 26. Juni 1956 dem Bundestag zur Beschlußfassung übersandt worden, nachdem der Bundesrat am 15. Juni 1956 beschlossen hatte, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Gesetzentwurf wurde dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführendem Ausschuß und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen. Der Haushaltsausschuß hat am 27. September 1956 den Entwurf beraten und folgende Stellungnahme abgegeben: „Der Haushaltsausschuß ist angesichts der zeitlichen Umstände nicht in der Lage, zu dem materiellen Inhalt des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 endgültig Stellung zu nehmen und Änderungen vorzuschlagen. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Haushaltsausschuß künftighin den Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, daß er zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan beraten werden kann und daß eine stete gegenseitige Abstimmung der beiden Pläne gesichert ist. Der Haushaltsausschuß erhebt dabei die Forderung, daß in beiden Plänen Übersichten über beiderseitig geförderte Vorhaben erscheinen. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, den Haushaltsausschuß im Laufe des Rechnungsjahres über wichtige Vorgänge, die sich im Bereich des ERP-Sondervermögens vollziehen, zu unterrichten. Schließlich soll eine Prüfung und Regelung der grundsätzlichen Frage der Haushaltsgestaltung hinsichtlich des ERP-Sondervermögens im Zusammenhang mit der Haushaltsrechtsreform erfolgen. Der Haushaltsausschuß spricht außerdem die Erwartung aus, daß die Ansätze des Bundeshaushaltsplans, insbesondere auch in bezug auf die Deutsche Lufthansa, durch den Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens nicht nachträglich eine Änderung erfahren." Die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuß für Wirtschaftspolitik erfolgte am 12. September und 4. Oktober 1956. Das ERP-Sondervermögen Nach dem Stand vom 31. März 1955 betrug das ERP-Sondervermögen rd. 6,43 Milliarden DM. Gegenüber dem Vorjahr hat es sich um rd. 0,28 Milliarden DM erhöht. Der Vermögensbestand setzte sich zusammen aus Forderungen aus Krediten . 5,38 Milliarden DM sonstigen Forderungen . . . 0,17 Milliarden DM I Beteiligungen . . .. . . 0,02 Milliarden DM Wertpapieren 0,01 Milliarden DM Bankguthaben 0,85 Milliarden DM 6,43 Milliarden DM Seit Bestehen der Marshallplanhilfe sind ausgezahlt worden: für Kredite . 6,26 Milliarden DM für Zuschüsse 0,43 Milliarden DM für Beteiligungen 0,05 Milliarden DM 6,74 Milliarden DM Der Unterschied zwischen dem Vermögensbestand und den Auszahlungen ist darauf zurückzuführen, daß die Tilgungen revolvierend eingesetzt werden, so daß die Auszahlungen höher als der Vermögensbestand sein müssen. Der ERP-Wirtschaftsplan 1956 Während die Mittel des ERP-Sondervermögens in den vergangenen Jahren zur Überwindung der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden in zahlreichen Wirtschaftszweigen überwiegend eingesetzt wurden, ist im ERP-Wirtschaftsplan 1956 vorgesehen, die in diesem Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Mittel überwiegend zur Rationalisierung und Modernisierung von Betrieben zu verwenden. Diese sich aus der allgemein günstigen Entwicklung der deutschen Gesamtwirtschaft ergebenden Programmabsichten sollen jedoch nicht ausschließen, daß durch einzelne Kreditprogramme Investitionen gefördert werden, die im allgemein wirt- (Klingelhöfer) schaftlichen Interesse liegen. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche der Wasser- und Verkehrswirtschaft, die finanziell immer noch viel zu gering bedient werden. Der ERP-Wirtschaftsplan 1956 schließt mit 951 600 400 DM in Einnahme und Ausgabe ab. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahre ist auf die Verringerung der amerikanischen Wirtschaftshilfe zurückzuführen, die heute ausschließlich für Berlin bestimmt ist. Der Betrag von 951 600 400 DM setzt sich zusammen aus Einnahmen und Ausgaben des ERP-Sondervermögens 942 969 500 DM Einnahmen und Ausgaben, die durch das ERP-Sondervermögen für den Bund treuhänderisch verwaltet werden 8 630 900 DM In den Einnahmen des ERP-Sondervermögens beträgt der Anteil der Gegenwerte aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe nur noch 4,5 v. H. Rund 95 v. H. entfallen auf die Einnahmen aus Zinsen und Tilgungen sowie auf die Entnahme aus dem Bestand des ERP-Sondervermögens. Die Bestandsmittel standen kassenmäßig in den Vorjahren zur Verfügung, sollen aber erst im Rechnungsjahr 1956 verausgabt werden. Die Ausgaben gliedern sich in 69,4 v. H. für Kredite, 2,5 v. H. für Zuschüsse, 9,9 v. H. für Beteiligungen und 18,2 v. H. für noch nicht feststehende Verwendungszwecke, bei denen z. T. die Art der Verausgabung (Kredite oder Zuschüsse) noch festgelegt werden muß. Für Berlin sollen neben den in Berlin aufkommenden Zinsen und Tilgungen sowie den Gegenwerten aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe aus dem Zins- und Tilgungsaufkommen in der Bundesrepublik bis zu 100 Mio DM zur Finanzierung von Aufträgen westdeutscher Besteller nach Berlin verwendet werden. An der Aufteilung des Wirtschaftsplans in vier Kapitel ist gegenüber dem Vorjahr keine Änderung eingetreten. Die Kap. 1, 3 und 4 des Plans blieben unverändert. Zusätzliche Bindungsermächtigungen Dem Wunsche des Bundestages entsprechend hatte die Bundesregierung in ihrer Vorlage Bindungsermächtigungen auf die Einnahmen späterer Rechnungsjahre nur noch in einer Höhe von 75 Mio DM für die Verkehrswirtschaft und 100 Mio DM für Berlin vorgesehen. Bei der Beratung im Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat sich jedoch ergeben, daß noch Bindungsermächtigungen für die Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Höhe von 100 Mio DM, für die Exportwirtschaft bis zu einer Höhe von 25 Mio DM und für jene Mittel erforderlich sind, die der amerikanischen Mitverfügung unterliegen, aber zwischenzeitlich mit 50 Mio DM für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden sollen. Die Bindungsermächtigung für die Land- und Forstwirtschaft ist erforderlich, um ihr schon jetzt Zusagen für langfristige Investitionskredite auf Einnahmen des ERP-Sondervermögens des Rechnungsjahres 1957 geben zu können. Sie wurde einstimmig beschlossen, jedoch mit der Maßgabe, diese Ermächtigung entsprechend dem diesjährigen Ansatz auf Kap. 2 Tit. 1 und 3 aufzuteilen. Im ERP-Wirtschaftsplan 1955 war zur Durchführung langfristiger Exportgeschäfte eine Bindungsermächtigung bis zur Höhe von 100 Mio DM vorhanden. Es wird erwartet, daß im Laufe des Rechnungsjahres 1956 im Rahmen dieser Bindungsermächtigungen ein Teil der gegebenen Zusagen gegenstandslos wird, so daß er zugunsten von Entwicklungsländern verwendet werden kann. Mit dieser Maßnahme tritt keine Erhöhung des für die Exportwirtschaft im Rahmen der Bindungsermächtigungen gegebenen Volumens ein. Der Ausschuß beschloß die Bindung bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit. 50 Mio DM sind als Ersatz für erststellige Hypotheken im Rahmen des sozialen Wohnungsbauprogramms vorgesehen. Diese Bindung erfolgte einstimmig. Einschließlich Berlins erreichen damit die Bindungsermächtigungen, durch welche über kommende Jahre vordisponiert wird, wieder den hohen Betrag von 350 Mio DM, nur 5 Mio DM weniger als im ERP-Wirtschaftsplan des Vorjahres. Dem Verlangen des Parlaments, diese Ermächtigungen abzubauen, konnte also 1956 noch nicht Rechnung getragen werden. Zur Finanzierung der Deutschen Lufthansa AG Nur auf Grund der im beschlossenen Bundeshaushaltsplan 1956 bei Einzelplan 12 Kap. 2 Tit. 892 ausgebrachten Erläuterungen hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik der Bereitstellung von 7 500 000 DM für die Deutsche Lufthansa AG schließlich zugestimmt. Der Ausschuß hält an seinem grundsätzlichen Bedenken fest. Er ist der Auffassung, daß die Beteiligung grundsätzlich im Bundeshaushaltsplan auszubringen wäre und auch für 1956 nicht unmittelbar durch das ERP-Sondervermögen, sondern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erwerben sei. Die Zweckbestimmung in Kap. 2 Tit. 25 ist daher wie folgt geändert worden: „Kredit an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zwecks Erwerb einer Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG." In der Zurverfügungstellung dieses Betrags sieht der Ausschuß für Wirtschaftspolitik jedoch keine Bindung für weitere aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zur Verfügung zu stellende Beträge, wie die Bundesregierung es möchte. Bei der Beratung des Entwurfs des ERP-Wirtschaftsplans 1957 wird hierzu nochmals Stellung zu nehmen sein. Nicht nur grundsätzlich, sondern auch aus diesem besonderem Anlaß ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik wie der Haushaltsausschuß der Auffassung, daß eine Synchronisierung zwischen dem Bundeshaushaltsplan und dem ERP-Wirtschaftsplan und deren gleichzeitige Beratung erfolgen müsse. Nichterfüllte Verlangen Einem im Ausschuß vorgebrachten Verlangen, einen Kredit von 30 Mio DM für die Rationalisierung und den Ausbau von Verkehrsbetrieben des lokalen und interlokalen Massenverkehrs aus dem ERP-Vermögen langfristig zur Verfügung zu stellen, konnte der Ausschuß nicht zustimmen, weil die dafür vorgeschlagene Deckung aus Kap. 2 Tit. 30 nicht möglich ist, nachdem es sich bei diesen Mitteln um Geschenkbeträge der USA handelt, über deren Verwendung diese selbst in erster Linie zu bestimmen haben. (Klingelhöfer) Ein weiteres Verlangen, auch aus dem ERP-Vermögen Zuschüsse zur Kreditverbilligung für mit. telständische Betriebe zur Verfügung zu stellen, wurde vom Ausschuß auf die Beratung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 und des ERP-Wirtschaftsplans 1957 verwiesen, um die Möglichkeiten näher zu prüfen und auch die Koordinierung mit ähnlichen Zuschüssen aus dem Bundeshaushaltsplan zu sichern. Auch fand das Argument Beachtung, daß die Verwaltung des ERP-Vermögens nicht selbst mit dem Erlaß von Verwendungsrichtlinien und mit der Verwendungskontrolle belastet werden solle. Vielschichtige Zukunftsproblematik In den Besprechungen des mitberatenden Haushaltsausschusses und des federführenden Ausschusses für Wirtschaftspolitik wurde eine vielschichtige Problematik zur künftigen Behandlung des ERP-Vermögens sichtbar. Gegen die Absichten des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, abgesehen von den der Entwicklung und Sicherung des Berliner Wirtschafts- und Kommunalaufbaus zu widmenden Mitteln, in der Bundesrepublik das ERP-Vermögen zunehmend der privat- und volkswirtschaftlichen Rationalisierung zu widmen und im übrigen die Entwicklung der Wirtschaftsproduktivität ganz überwiegend den Betrieben und dem Kapitalmarkt selbst zu überlassen, wurden im federführenden Ausschuß keine Bedenken erhoben. Daß die deutsche Wasserwirtschaft noch auf Jahre hinaus schwerpunktmäßig Vorrang haben müßte, wurde gutgeheißen. Auch daß die nachdrücklichste Förderung des deutschen technischen Nachwuchses und die personelle und sachliche Unterstützung der entwicklungsfähigen Länder Schwerpunkte sein müssen, wurde von allen Seiten nachdrücklich unterstrichen. Dagegen erfuhren die haushaltsrechtliche Stellung, die bisherige institutionelle Disposition über das ERP-Vermögen, die mangelnde Kontrolle der Verwendung und das Mißverhältnis zwischen der exekutiven und den parlamentarischen Verfügungsvollmachten exemplarische Kritik. Ausdruck dafür ist besonders der Beschluß des Haushaltsausschusses, dem sich der Ausschuß für Wirtschaftspolitik anschloß. Hinsichtlich der Federführung bei Behandlung in den Ausschüssen will es auch der Haushaltsausschuß bei der bisherigen Federführung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik belassen. Zeitliche Synchronisierung des ERP-Wirtschaftsplans und sachliche Koordinierung seiner Mittelverwendung mit dem Bundeshaushaltsplan seien dagegen unerläßlich. Ein Mitglied des Haushaltsausschusses beanstandete wohl mit Recht, daß oft über das ERP-Vermögen zu erreichen versucht werde, was über den Bundeshaushaltsplan nicht durchzusetzen sei. Mehrere Ausschußmitglieder beanstandeten, daß der rein exekutive interministerielle Ausschuß bei der Programmfestsetzung und Mittelverfügung Vollmachten habe, die bei der bisherigen Praxis ohne parlamentarische Beeinflussung und Kon- trolle blieben. In der Tat ergeben sich nach der Meinung der beiden Ausschüsse vielfache Überschneidungen von im Bundeshaushaltsplan und im ERP-Vermögen zugleich dotierten Zwecken. Wenn auch die Nützlichkeit dieser doppelten Zweckwidmung vielfach nicht bestritten zu werden braucht, so stört doch die mangelnde rechtzeitige Prüfung der Zwecke bei dieser Doppelgleisigkeit. Außerdem muß besonders bei den verlorenen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen, die seit 1950 Hunderte von Millionen erreicht haben, die Verwendungskontrolle vielfach ungewiß, die Rechnungslegung vielfach ohne Nachprüfung und besonders die Erfolgsbeobachtung ungesichert bleiben. Bei zu gewährenden Krediten oder zu übernehmenden Bürgschaften sind die eingeschalteten Banken wenigstens zu jener kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet, die sie in gleicher Weise zu beobachten haben wie bei Debitoren im Eigenrisiko. Davon kann bei verlorenen Zuschüssen naturgemäß viel weniger die Rede sein. Synchronisierung und Koordinierung der beiden Haushalte, auch im Verhältnis zu den Länderhaushalten, weitergehende Einschaltung der Rechnungshöfe und Verpflichtung zur Erfolgsbeobachtung durch die beteiligten Stellen und Berichte an die Parlamente erweisen sich danach in der Tat als ein dringendes Gebot. Ein gutes Beispiel für die zu vermutende vielfach unkontrollierte Doppel- und Mehrgleisigkeit der finanziellen Zweckbedienung und auch für die Berichtsmöglichkeiten der Erfolgsbeobachtung gibt die im Vorwort zum Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans 1956 gegebene zusammenfassende Darstellung der aus dem ERP-Vermögen gewährten verlorenen Zuschüsse seit 1950. Es handelt sich hier um einen auch deshalb willkommenen Berichtsversuch, weil er beweist, wie dringend notwendig die synchronisierte Beratung der beiden Pläne in den Ausschüssen des Bundestages ist. Nach diesem Bericht werden bereichsmäßig nicht weniger als sechs Bundesministerien mit ihren Einzelplänen, Kapiteln und Titeln von solchen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen betroffen, mit Vorrang das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und For- ( sten sowie das Bundesministerium für Wirtschaft. Von Berlin abgesehen, wo die Entwicklungs- und Notstandszwecke die Lage noch beherrschen, führt der Bericht für das Bundesgebiet 47 Zuschußzwecke (teilweise auch mit Erfolgsbeobachtungen) beispielhaft auf, wobei die Zahl der geförderten Einzelprojekte in viele Hunderte zu gehen scheint. Würde durch gleichzeitige Beratung der Pläne in den Ausschüssen die Übersichtlichkeit und rechte Zuordnung der in beiden Plänen (und auch in den Länderhaushaltsplänen) dotierten Zwecke gesichert und würde gleichzeitig den heute größeren Möglichkeiten der Selbsthilfe mehr Beachtung geschenkt, so würde sicher bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen eine Schwerpunktballung möglich, die der Förderung neuer Forschungsaufgaben, des technischen und akademischen Nachwuchses auch für die Wiedervereinigung und der personellen und materiellen Hilfe für die entwicklungsfähigen Völker sehr zugute kommen könnte. Hierzu dann das gesamte Zinsaufkommen aus dem ERP-Vermögen zu verwenden, würde den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Vermögens nicht widersprechen und den in den Ausschußberatungen geäußerten Wünschen durchaus entsprechen. Schließlich braucht das Vermögen nur in seinem Bestand erhalten zu werden und dazu reichen, neben der Risikodeckung aus den Ausfällen, die Tilgungen aus den Krediten aus. Ein Ausschußmitglied erklärte schließlich, das Gesetz und den Wirtschaftsplan deshalb ablehnen zu wollen, weil der Erwerb von Beteiligungen (hier die Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG) gesetzes- und zweckfremd sei. Obwohl wenigstens (Klingelhöfer) indirekte Beteiligungen aus dem ERP-Vermögen (mindestens über durchführende öffentliche Bankinstitute) nicht ohne Vorgang sind, berührt die für die beteiligungsmäßige Finanzierung der Deutschen Lufthansa AG in einem Ausschuß gegebene Begründung merkwürdig, daß Kreditkosten der aufbauenden Gesellschaft noch nicht zugemutet werden können. Eine solche Begründung hätte in der Vergangenheit für alle im Aufbau befindlichen Unternehmungen gelten können, denen langfristige ERP-Aufbaukredite zu gewähren waren und die mit verantwortlichem Eigenkapital unzureichend ausgestattet waren. Hinsichtlich der Deutschen Lufthansa AG können andere Maßstäbe kaum geltend gemacht werden. So wenig die volks- und nationalwirtschaftliche Zweckmäßigkeit einer deutschen Zivilluftfahrt bestritten zu werden braucht, so bedarf nach Auffassung der Mehrheit des federführenden Ausschusses die Frage, wer was und wie er das zu finanzieren hat, zwischen den Aktionären der Gesellschaft und den Verantwortlichen für das ERP-Vermögen für den zukünftigen Aufbaubedarf noch der Klärung im Bundestag selbst. Was durch den Bundestag für 1956 Gesetz wird, muß auch dann getan werden, wenn es in der Konstruktion vielleicht falsch ist. Für die Zukunft genügt nach Auffassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ein Wunsch des Bundeskabinetts dafür allein nicht. Bonn, den 16. Oktober 1956 Klingelhöfer Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 789 (Vgl. S. 9171 C) Entschließungsantrag der Abgeordneten Unertl, Dr. Dollinger, Dr. Dresbach, Höcherl, Kriedemann, Margulies und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2749 [neu], 2379). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Verkündung des vorstehenden Gesetzes gleichzeitig folgende Änderungen der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz im Verordnungswege in Kraft zu setzen: Dem § 57 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 14. August 1954 — Bundesgesetzbl. I S. 262 — wird folgende Ziffer 4 hinzugefügt: 4. Rinder, Kälber, Schweine, Schafe und Pferde, geschlachtet und die Tierkörper im ganzen, in Hälften oder geviertelt geliefert werden. Bonn, den 25. Oktober 1956 Unertl Dr. Dollinger Dr. Dresbach Höcherl Burgemeister Donhauser Geiger (München) Dr. Graf Henckel Klausner Meyer (Oppertshofen) Freiherr Riederer von Paar Stiller Stücklen Kriedemann Seuffert Frau Strobel Margulies Anlage 4 Drucksache 2790 ( (Vgl. S. 9189 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betreffend Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2364, Umdruck 610). Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Zu den Möglichkeiten, engere menschliche Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands herbeizuführen, gehören auch die Jugendbegegnungen und Jugendgespräche zwischen Ost und West in Westberlin. Der Antrag auf Umdruck 610 vom 30. Mai 1956 verlangte: „daß die Bundesregierung darauf hinwirkt, daß in weit größerem Umfang als bisher den jungen Menschen Gelegenheit gegeben wird, die besonderen Verhältnisse, die sich aus der Teilung Deutschlands ergeben, durch Reisen nach Berlin kennenzulernen. Die Abschlußklassen sämtlicher Schulen der Bundesrepublik sollten Gelegenheit haben, die Verhältnisse in der ehemaligen Hauptstadt Deutschlands kennenzulernen. Die dazu notwendigen Gelder sind aus den Mitteln des Bundesjugendplanes zu entnehmen". Dieser Antrag wurde vom Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen am 10. und 11. Oktober 1956 gemeinsam mit dem Ausschuß für Jugendfragen in Berlin beraten und verabschiedet. Allgemein wurden die politische Notwendigkeit und die Förderungswürdigkeit der Reisen von Schülern nach Berlin anerkannt. Es sollen die Abschlußklassen der Berufs- und höheren Schulen bei der Anmeldung bevorzugt werden. Von den Schulen wird eine gründliche Vorbereitung der Schüler auf diese Reisen erwartet. Dem Verlangen, daß die Abschlußklassen sämtlicher Schulen nach Berlin fahren sollen, kann nicht stattgegeben werden. Solche großen Besucherzahlen zu bewältigen, ist Berlin weder unterbringungsmäßig noch pädagogisch in der Lage. Innerhalb von 8 Monaten eines Jahres, vom März bis einschließlich Oktober, lassen sich bei der augenblicklich vorhandenen Bettenzahl von 710 in Jugendherbergen und anderen Einrichtungen gut 15- bis 20 000 Schüler aus Westdeutschland in Westberlin aufnehmen. Die Aufenthaltsdauer soll 5 Tage betragen. Im Jahre 1956 waren 137 Schulen mit 4000 Schülern und 75 Jugendgruppen mit 2000 Jugendlichen in Berlin, die im wesentlichsten die Hauptferienzeit benutzen. Pensionen oder ständige Zeltlager werden als Unterbringungsgelegenheiten für diesen Zweck abgelehnt. Die Gesamtkosten werden auf 21/2 Millionen DM geschätzt. Es wird vorgeschlagen, daß der Bund, die Länder und die Schüler je ein Drittel der Kosten tragen. Der Anteil des Bundes wird aus den Mitteln des Bundesjugendplanes entnommen. Bei dem verhältnismäßig kleinen Betrag, der auf die 9 Länder entfällt, darf angenommen werden, daß in diesem Falle die finanzielle Inanspruchnahme des einzelnen Landes ohne weiteres gewährt wird. Nach den Erfahrungen mit den Schulfahrten im allgemeinen, besonders nach dem Ausland, ist zu erwarten, daß die Aufbringung der Mittel von 9212 2. Deutscher Bundestag — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1956 (Seidel [Fürth]) seiten der Schüler keine Schwierigkeiten macht. In Einzelfällen wirtschaftlicher Not hilft die Schulklasse untereinander, oder die Gemeinde springt ein. Außerdem kamen beide Ausschüsse überein, die Bundesregierung zu ersuchen, im Haushaltsplan 1957 eine einmalige Ausgabe für den Neubau eines Jugendgästehauses in Berlin einzusetzen. Der Zweck des Jugendgästehauses soll sein, Jugend- und Schulgemeinschaften aufzunehmen und ihnen Gelegenheit zu geben, Kontakte zu jungen Menschen der SBZ und des sowjetischen Sektors Berlins aufzunehmen. Ein Jugendgästehaus in dieser Größe und in zentraler Lage fehlt bisher in Berlin. Weiterhin wurde beschlossen, bei der Bundespost anzuregen, eine Sonderbriefmarke einzuführen, deren finanzielles Ergebnis ausschließlich diesen Studienreisen zugute kommen soll. Der vorliegende Antrag wurde von beiden Ausschüssen einstimmig angenommen. Dem Deutschen Bundestag wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen. Berlin, den 11. Oktober 1956 Seidel (Fürth) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Eckhardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Es handelt sich um den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Umsatzsteuerbefreiung für Milch vom 16. September 1955, Drucksache 1677. Die Fraktion der SPD hat beantragt:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, unverzüglich eine Novelle zum Umsatzsteuergesetz vorzulegen, durch die die Frischmilch auf allen Stufen von der Umsatzsteuer befreit wird.
    Im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen ist klargestellt worden, daß bereits alle der Einzelhandelsstufe vorangehenden Stufen des Milchhandels und der Milcherzeugung von der Umsatzsteuer freigestellt sind und daß ferner ein ermäßigter Steuersatz für Milch' von 11/2 % mit Wirkung ab 1. Februar 1956 eingeführt worden ist. In Übereinstimmung mit einem Beschluß des Ernährungsausschusses glaubt er Ihnen daher vorschlagen zu sollen, den Antrag Drucksache 1677 abzulehnen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke Ihnen, Herr Berichterstatter.
Ich stelle dann Punkt 3 a und c der Tagesordnung gemeinsam zur Beratung und mache nochmals darauf aufmerksam, daß sich Punkt 3 b dadurch erledigt, daß er im Bericht und in dem Antrag des Ausschusses schon unter 3 a enthalten ist.
Ich komme nunmehr zu dem Antrag des Ausschusses unter Ziffer 1 der Drucksache 2749 [neu], der dahin geht, „den Gesetzentwurf Drucksache 2379 in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen". Ich bitte, die Drucksache zur Hand zu nehmen.
Ich rufe auf Art. 1 in der Fassung des Ausschusses. Wird dazu das Wort gewünscht? — Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Debatte. Wer für den Art. 1 in der Fassung des Ausschusses ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Angenommen.
Ich stelle zur Debatte Art. 2 des Ausschußantrags. — Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Debatte. Wer den Art. 2 anzunehmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Art. 2 ist angenommen.
Art. 3 in der Fassung der Regierungsvorlage. Ich eröffne die Debatte. — Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Debatte. Ich bitte diejenigen, die für den Art. 3 zu stimmen wünschen, um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Art. 3 ist angenommen.
Art. 4. Ich eröffne die Debatte. — Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Debatte. Wer dafür zu stimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die* Gegenprobe. — Enthaltungen? — Angenommen.
Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Debatte. Wer Einleitung und Überschrift anzunehmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe bitte! — Enthaltungen? — Einleitung und Überschrift sind angenommen.
Damit ist das Gesetz in der zweiten Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Einleitung und Überschrift. — Herr Kollege Mensing, bitte schön!

(Präsident D. Dr. Gerstenmaier übernimmt den Vorsitz.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Mensing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wenn ich mich zur Umsatzsteuerbefreiung der Landwirtschaft in der dritten Lesung äußere, so tue ich das, um auf bestimmte Unebenheiten hinzuweisen, die nicht geeignet sind, dazu beizutragen, daß das Gesetz der steuerlichen Gleichheit und Gerechtigkeit entspricht. Meine Freunde und ich billigen die in der Drucksache 2379 vorgesehene Änderung des Umsatzsteuergesetzes wie auch die Empfehlung im Mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen in Drucksache 2749 zu diesem Änderungsgesetz. Bedenken werden jedoch erhoben gegen einen Teil der Begründung der Bundesregierung in Drucksache 2379, wonach ge-


    (Mensing)

    schlachtete Tierkörper in Zukunft als landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten sollen. Es heißt dort:
    Seit mehreren Jahren ist die Landwirtschaft in einige a Gegenden zur Totverwertung der von ihr gezüchteten Tiere übergegangen. Als landwirschaftliche Erzeugnisse werden jedoch nur ganze, halbe oder gevierteilte Tierkörper, also Schafe oder Kälber, Schweinehälften und Rinderviertel, anerkannt werden können. Verkauft ein Landwirt dagegen das Fleisch geschlachteter Tiere in kleineren Teilen, so muß er diese Lieferungen nach dem allgemeinen Steuersatz versteuern.
    Hierzu dürfte aber auch hinsichtlich der vom Bundestag und von der Bundesregierung gewollten Verbesserung der landwirtschaftlichen Ertragslage keine Veranlassung vorliegen. Nach der Umsatzsteuerstatistik für 1950 haben von 2 011 000 land-und forstwirtschaftlichen Betrieben 1 089 000 Betriebe keine Umsatzsteuer gezahlt. Durch den Erlaß des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Freistellung von der Umsatzsteuer bei einem Jahresumsatz von nicht mehr als 80 000 DM für die ersten 8000 DM — ist eine weitere fühlbare Erleichterung für die landwirtschaftlichen Betriebe eingetreten. Darüber hinaus gibt das Kurzprotokoll über die 108. Sitzung des Ernährungsausschusses Aufschluß. Von 822 000 umsatzsteuerpflichtigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kommen 808 500 in den Genuß der am 1. Oktober wirksam gewordenen Umsatzsteuermaßnahme. Es verbleiben daher nur noch 13 500 Betriebe, die voll umsatzsteuerpflichtig sind. Eigentlich müßte der Bundestag wegen der Geringfügigkeit das nunmehr anstehende 8. Änderungsgesetz ablehnen. Wenn nun die Landwirtschaft für den Eigenverbrauch und die Lieferungen ihrer Erzeugnisse, die nach der Verkehrsauffassung wirklich als landwirtschaftliche Erzeugnisse anzusprechen sind, von der Umsatzteuer freigestellt wird, dann werden doch effektiv nur die Lieferungen von ausgeschl achteten Tierkörpern umsatzsteuerpflichtig bleiben. Diese würden aber im Regelfalle keinen Jahresumsatz von 8000 DM ausmachen, denn das sind immerhin 30 Schweine im Jahr, die umgesetzt werden müßten, und zwar geschlachtet und nicht lebend. Diese Zahl mag für jeden einzelnen überaus interessant sein. Es lohnt wirklich nicht, daß auf einer solchen Regelung bestanden wird. — Ja, meine Herren, Sie brauchen nicht darüber zu lächeln ; dies ist eine ernste Frage. Denn als Bundestagsabgeordneter, der die Allgemeinheit zu vertreten hat, kann man unmöglich seine Zustimmung dazu geben, daß einzelnen Berufsgruppen ein steuerliches Ubergewicht hinsichtlich des Wettbewerbs gegeben wird und eine andere große Berufsgruppe nicht mehr wettbewerbsfähig bleibt.
    Nach meiner Auffassung ist etwas anderes beabsichtigt, und zware die umsatzsteuerliche Freistellung der landwirtschaftlichen Genossenschaften, die im Namen und für Rechnung der Landwirte das produktionsnahe Schlachten zum Zwecke des Totversandes durchführen wollen. Dieser Gruppe wird dadurch der Weg für eine marktbeherrschende Position geebnet. Zum mindesten werden aber die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß der Marktanteil der landwirtschaftlichen Genossenschaften sich erheblich ausweiten kann. Der Lebendviehanteil auf den Schlachthöfen wird mit Bestimmtheit ständig zurückgehen, dagegen der Totversand in einigen Jahren das marktbeherrschende Bild darstellen. Der Versandschlachter
    wird zwar zunächst gewisse Vorteile erhalten, sich aber bald der verstärkten Genossenschaftskonkurrenz ausgesetzt sehen. Das wird auch auf den selbständigen Viehhandel zutreffen, der zwangsläufig auf die Versandschlachterei ausweichen muß.
    Es ist außerordentlich bedauerlich, daß dem gemeinsamen Antrag aller Wirtschaftsgruppen einschließlich der Verbraucher auf Senkung der Umsatzsteuer für Vieh und Fleisch von 4 auf 11/2 % bisher noch nicht stattgegeben worden ist. Wenn für Fleisch der ermäßigte Steuersatz wie für die anderen Grundnahrungsmittel bestünde, gäbe es überhaupt keine Diskussion über dieses Problem. Es rächt sich eben heute, daß man bei der Beratung des Vieh- und Fleischgesetzes damals meinen Antrag abgelehnt hat. Es wird begrüßt. daß die Landwirtschaft im Bundesmarktverband Vieh und Fleisch die generelle Forderung „Fleisch gleich Grundnahrungsmittel" im Sinne des Umsatzsteuerrechts gestellt hat und einen Antrag auf Herabsetzung der Umsatzsteuer von 4 auf 11/2 % über das Bundesernährungsministerium beim Bundesfinanzministerium eingebracht hat.
    ich möchte hei dieser Gelegenheit auf die Auswirkungen hinweisen. die durch eine Umsatzsteuerbefrejung in diesem Fall eintreten. Meine Freunde und ich bejahen die Maßnahmen der Regierung der Landwirtschaft für ihre Urprodukte Umsatzsteuerfreiheit zu gewähren. Wenn aber die Absicht durchgeführt würde. die Umsatzsteuerfreiheit nicht nur für die Urnrodukte der Landwirtschaft auszusprechen sondern auch auf den Varkauf von Hälften. Vierteln und ganzen geschlachteten Tieren auszudehnen. dann hat dies Maßmvirre Folgerungen für die gewerbliche Fleischwirschaft den Viehhandel und das Vieh- und Schlachthofwesen, die weder vom Staat gewollt sind noch unsererseits unbeantwortet bleiben können.
    Es sind Folgerungen, die zu einer Existenzgefährdung einzelner Berufszweige führen und die städtischen Viehmarkt- und Schlachthofanlagen, in denen erhebliche allgemeine Steuergelder investiert sind, zum Erliegen bringen. Das kann weder von der Landwirtschaft beabsichtigt sein noch von der Allgemeinheit gutgeheißen werden. Im einzelnen darf ich auf die Eingabe vom 19. Oktober, die allen Abgeordneten vorliegen dürfte, hinweisen.
    Meine Freunde und ich können daher erwarten, daß diesem Standpunkt Verständnis entgegengebracht wird. Auch die Allgemeinheit kann erwarten, daß das Gesetz so gestaltet wird, wie es ursprünglich gedacht war: Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit auf die Urproduktion und den landwirtschaftlichen Eigenverbrauch. Eine andere Entscheidung des Bundestages hinsichtlich einer Ausweitung der Umsatzsteuerfreiheit muß als eine Maßnahme, die mit dem Grundgesetz und der Gleichheit in der Besteuerung nicht in Einklang zu bringen ist, abgelehnt werden. Sollte die Vorlage, wie vorgesehen, angenommen werden, ist damit zu rechnen, daß Verfassungsklage eingereicht wird.

    (Abg. Kriedemann: Au!)

    — Auf diesem Gebiet, Herr Kollege Kriedemann,
    sind ja Ihre Parteifreunde besonders bewandert.

    (Heiterkeit.)

    Ich werde dann zu Ihnen kommen, damit Sie mich beraten, damit wir das auch richtig machen und Erfolg erzielen.

    (Erneute Heiterkeit.)



    (Mensing)

    Die Bundesregierung hat ihre Auffassung, wie ich bereits eingangs erwähnt habe, wie folgt festgelegt:
    Seit mehreren Jahren ist die Landwirtschaft in einigen Gegenden zur Totverwertung der von ihr geschlachteten Tiere übergegangen. Als landwirtschaftliche Erzeugnisse werden jedoch nur ganze, halbe oder gevierteilte Tierkörper, also Schafe oder Kälber, Schweinehälften und Rinderviertel, anerkannt werden können. Verkauft dagegen ein Landwirt das Fleisch geschlachteter Tiere in kleineren Teilen, so muß er diese Lieferungen nach dem allgemeinen Steuergesetz versteuern.
    Zu dieser Problematik sei festgestellt, daß es sich hier nicht um eine organische Entwicklung handelt, sondern um eine Entwicklung, die im Jahre 1945 ausgelöst worden ist, und zwar durch die unglückselige Abtrennung der Ostgebiete und durch die Einteilung der Reichshauptstadt Berlin in vier Sektoren. Der Vieh- und Schlachthof der Stadt Berlin Llegt bekanntlich im sowjetischen Sektor. Der Westsektor der Reichshauptstadt Berlin hat also keine Einrichtungen, und man war in Berlin, um sich zu versorgen, darauf angewiesen, das Fleisch nach Berlin zu bringen. Die früheren Liefergebiete wie Mecklenburg, Pommern, Ostpreußen und Brandenburg waren weggefallen. Hinsichtlich der Schweinefleischversorgung mußte man sich auf Schleswig-Holstein und vor allem auf Niedersachsen konzentrieren. Weil nun in Berlin überhaupt keine Möglichkeit bestand zu schlachten, hat diese Entwicklung dazu geführt, daß das Lebendvieh in Niedersachsen und Schleswig-Holstein geschlachtet und dadurch der Fleischversand nach Berlin in großem Maße aufkam. Ich bin der Auffassung, daß bei einer solchen, durch den Zwang der außenpolitischen Verhältnisse entstandenen Entwicklung nicht davon gesprochen werden kann, daß es sich hier um eine organische Entwicklung handelt.
    Es darf auch nicht Aufgabe des Gesetzgebers und der Bundesregierung sein, Entscheidungen darüber zu treffen, was unter dem Begriff Verkehrsauffassung zu verstehen ist. Die Verkehrsauffassung muß sich frei und unabhängig entwickeln können, und diese Entwicklung darf nicht durch einen Gesetzgebungsakt behindert werden. Es ist Sache der Rechtsprechung, festzustellen, ob ein Wandel in der Begriffsauffassung von der Vieh- und Fleischwirtschaft über die Beurteilung geschlachteter Tiere eingetreten ist oder nicht. Nach meiner Meinung sind Schweinehälften, Rinderviertel und ausgeschlachtete Tierkörper gewerbliche Erzeugnisse. Damit dürfte die Auffassung der Bundesregierung in der von mir bereits erwähnten Begründung in Drucksache 2379 hinfällig sein.
    Würde der vorliegende Gesetzentwurf mit der Begründung in Drucksache 2379 angenommen werden, daß geschlachtete Tiere in Form von ganzen, halben oder gevierteilten Tierkörpern als Produkte der Landwirtschaft angesehen werden, dann wäre damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit landwirtschaftliche Genossenschaften nicht nur die Schlachtung vornehmen, sondern auch zur Verarbeitung übergehen, wie dies z. B. in Württemberg in einem Falle bereits geschieht.
    Ich selbst bedaure, daß ich durch einen Autounfall am Abend vorher daran gehindert war, in der Sitzung des Ernährungsausschusses, in der
    diese Frage behandelt wurde, ähnliche Ausführungen zu machen. Vielleicht wäre dann der Beschluß anders ausgefallen.

    (Abg. Kriedemann: Nein, sicherlich nicht!)

    — Sicher nicht, Herr Kollege Kriedemann? — Na!
    Nun hatte ich die Absicht, namens meiner Freunde — —

    (Zuruf von der Mitte: Welcher?)

    — Die Namen stehen unter dem Antrag. Wenn Sie eine solche ironisierende Zwischenbemerkung machen, dann muß ich sagen: ich bedaure diese und weise sie als ungeziemend zurück.

    (Unruhe. — Zuruf von der SPD: Um Gottes willen!)

    Ich hatte die Absicht, einen Änderungsantrag zu stellen. Nachdem mich eine Anzahl maßgebender Experten überzeugt haben, daß mein Änderungsantrag nicht richtig sei, habe ich den Antrag umgeändert in einen Initiativantrag und bitte, diesen Antrag dem Finanz- und Steuerausschuß zur Beratung zu überweisen.