Rede von
Matthias
Hoogen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darf ich zum Zwecke der Abkürzung unseres Verfahrens und damit auch unserer heutigen Sitzung auf den Ihnen vorliegenden Schriftlichen Bericht Bezug nehmen und nur eine Anmerkung machen. Sie alle wissen, daß die Bundesregierung mit ihrer Vorlage die Einführung einer Kartei verlangt, die in der Öffentlichkeit gemeinhin unter dem Namen Verkehrssünderkartei bekannt ist. Der mitberatende Ausschuß für Verkehrswesen hat sich dem Vorschlag der Bundesregierung angeschlossen. Der Rechtsausschuß als federführender Ausschuß hat ihn abgelehnt.
Es liegt Ihnen ein Änderungsantrag auf Urn-druck 781*) vor. Namens aller Fraktionen und auch namens der Antragsteller darf ich Ihnen aber erklären, daß dieser Punkt in der Sitzung von heute nicht behandelt werden, sondern in den Ausschüssen anhängig bleiben soll, damit dort diese Frage noch einmal beraten werden kann. Im übrigen also soll der Gesetzentwurf heute verabschiedet werden. Daß der Standpunkt der Bundesregierung, wie er uns aus der Regierungsvorlage und ihrer Begründung bekannt ist. aufrechterhalten bleibt, ist für die Damen und Herren des Hohen Hauses wohl selbstverständlich.
Lassen Sie mich noch einen Punkt anfügen. Es handelt sich, wenn Sie so wollen, um ein Versehen des Ausschusses bei der Berlin-Klausel. Im Gesetzentwurf sind Strafvorschriften enthalten. Nach dem Regierungsentwurf und auch nach den Beschlüssen des federführenden Ausschusses soll das Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten. Das führt für die Übernahme des Gesetzes durch das Land Berlin zu Schwierigkeiten, soweit es sich um die im Gesetzentwurf — Nr. 6 und 8 — enthaltenen Strafvorschriften handelt. Bekanntlich werden Bundesgesetze bei ihrer Übernahme durch das Land Berlin dort rückwirkend mit dem Tage des Inkrafttretens im Bundesgebiet in Kraft gesetzt.
*) Siehe Anlage 4.
Da jedoch Strafvorschriften aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mit rückwirkender Kraft in Kraft gesetzt werden können, muß die Berlin-Klausel die Änderung erfahren, wie sie Ihnen in dem Antrag Umdruck 779*) — das ist mein eigener Antrag — vorgeschlagen wird.
Ich habe die Ehre, Sie namens des federführenden Ausschusses zu bitten, dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe Ihre Zustimmung zu geben.