Das ist mir zwar nicht bekannt, weil ich nicht dem Haushaltsausschuß angehöre. Aber warum haben Sie es dann nicht erzwungen?
Die CDU hat doch die absolute Mehrheit. Ihre Partei konnte doch ihre eigenen Anliegen auch zur Geltung bringen. Ich kann Ihnen doch nicht helfen. Ich möchte es gerne, aber S i e müssen doch beschließen!
Alle Parteien haben unseren Antrag angenommen, die Regierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wenn wir diesen Antrag im Ausschuß angenommen hätten, dann läge die Verpflichtung für die Regierung seit Januar dieses Jahres vor. In dieser Zeit hätte die Regierung diesen Gesetzentwurf auch tatsächlich vorlegen können.
Ich wiederhole: das Verfahren beanstande ich; in der Sache sind wir absolut einig. Auch wir treten dafür ein — einer unserer Hauptgründe für die Stellung unseres Antrages war es, für Hilfe für den Mittelstand zu sorgen —, dem Mittelstand bei der Berücksichtigung in der Auftragsvergabe Hilfe zu leisten.
— Jawohl, eine unserer Forderungen war auch die
öffentliche Ausschreibung. Wir haben aber dabei
hizugefügt, daß ein Teil der Aufträge für die Vergabe an kleinere Betriebe abgezweigt werden soll. Über den Begriff „kleinere Betriebe" müssen wir uns noch etwas unterhalten; er ist in Ihrem Antrag
nicht sehr korrekt umschrieben. Für diesen Kreis sollten Sonderausschreibungen durchgeführt werden. Das ist auch zum Teil geschehen. Die Stelle in Koblenz hat zum Teil so gehandelt. Herr Kollege Regling, die Vorwürfe, die Sie vorgetragen haben, waren doch sehr allgemeiner Art. Nach meiner Kenntnis der Auftragsvergabe in Koblenz ist ein Teil Ihrer Wünsche schon befriedigt worden.
Aber unser aller Anliegen ist in der Hauptsache, daß wir eine gesetzliche Unterlage haben, daß die Vergabestellen durch gesetzliche Bindung gehalten sind. Das ist unser gemeinsames Anliegen. Herr Stücklen, wir sind der Meinung, daß ein Teil der geeigneten Aufträge einem besonderen Kreis vorbehalten bleiben, allerdings innerhalb dieses Kreises wieder im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden soll. Das ist zwar eine beschränkte Ausschreibung, aber sie ist nicht territorial, sondern aur auf den Kreis der Lieferanten beschränkt.
Wenn wir in die Einzelheiten eintreten, werden wir uns darüber unterhalten müssen, welcher Kreis von Waren hier einbezogen werden soll. Wir müssen den Kreis der zu berücksichtigenden Betriebe genau festlegen. Darüber hinaus gibt es noch einige andere Schwierigkeiten, die dabei zu überwinden sind. Wir wenden uns dagegen, daß der Abnehmerkreis allzu eng begrenzt war. Auch beim Prüfungsverfahren muß die Öffentlichkeit hergestellt werden. Auch dort dürfen nicht einzelne Betriebe ausgeschlossen werden, wenn sie in den Gesamtrahmen der zu berücksichtigenden Gruppe gehören.
Nun noch ein Vorwurf an die Bundesregierung selbst! Die Bundesregierung hat schon seit Dezember vergangenen Jahres Kenntnis davon, daß alle Parteien den Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung dieser Frage geäußert haben. Ein Beschluß liegt zwar nicht vor. Das habe ich Ihnen ja vorgeworfen, daß Sie als größte Partei mit der dazu erforderlichen Macht das nicht erzwungen haben. Aber die Bundesregierung hätte von sich aus dem klar erkennbaren Wunsch aller Parteien entgegenkommen und ihrerseits einen umfassenden Entwurf vorlegen müssen.
— Herr Stücklen, glauben Sie, daß das ein Gesetzentwurf ist, der diese Fragen restlos regelt und klärt? Herr Stücklen, ich bin einfacher Bundestagsabgeordneter, mir steht nicht ein Apparat zur Verfügung wie einem Bundesministerium! Es ist grundsätzlich doch Angelegenheit der Bundesregierung, Gesetzentwürfe vorzulegen!
— In Ausnahmefällen, Herr Bausch, wenn es uns technisch möglich ist! Hier haben aber die Redner Ihrer Partei und Herr Regling eindeutig klargelegt, daß es sich um eine sehr umfangreiche Materie handelt, die von uns ohne technische Hilfsmittel nicht geregelt werden kann. Die Bundesregierung hätte fast ein Jahr Zeit gehabt, uns diesen Entwurf vorzulegen.
Der Wirtschaftspolitische Ausschuß, dem unser Antrag damals überwiesen worden ist, hat auf unsere Anregung hin schließlich nun doch gehandelt, allerdings erst in der vergangenen Woche, und hat eine kleine Kommission damit beauftragt, in Koblenz Untersuchungen über das Verfahren bei der Vergabe von Rüstungsaufträgen anzustellen.
Dieser Ausschuß wird in der nächsten Woche seine Tätigkeit aufnehmen und wird mindestens Unterlagen für die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs liefern, den alle Fraktionen gleichermaßen wünschen.