Rede von
Dr.
Theodor
Oberländer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die restlichen Mittel werden in den nächsten Monaten abberufen werden.
Die Zahl der entlassenen politischen Häftlinge, die in West-Berlin und im Bundesgebiet eingetroffen sind, ist erfreulicherweise wieder gestiegen. Sie betrug im ersten Quartal dieses Jahres 900, ging im zweiten Quartal auf 636 zurück und stieg im dritten Quartal auf 1553. Darin drückt sich eine gewisse Entlassungsaktion aus, die nur mit großer Befriedigung festgestellt werden kann. Freilich bleibt der brennende Wunsch aller rechtlich und humanitär Denkenden nach einem großzügigen Öffnen der Gefängnistore leider noch offen.
Die Höhe der Beihilfen entspricht den Leistungen, die ehemalige Wehrmachtangehörige und Zivilinternierte für die Zeit der Kriegsgefangenschaft erhalten. Damit hat die Bundesregierung der Sache nach die gleichen Leistungen für ehemalige politische Häftlinge beschlossen, wie sie von der Fraktion der SPD mit der Bundestagsdrucksache 1837, jedoch in der Form eines Rechtsanspruches, vorgeschlagen worden waren.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Leistungen unter anderem deshalb nicht förmlich als Rechtsanspruch gewährt werden sollten, weil die Verantwortung für die Unrechtshandlungen das System hinter dem Eisernen Vorhang trifft; gegen dieses richten sich die eigentlichen Entschädigungsansprüche. Was wir hier tun können, sind in Wahrheit nur Beihilfen, ganz abgesehen davon, daß ungerechte Haftzeiten mit Geld überhaupt nicht entschädigt werden können. Außerdem sind die Auswirkungen auf andere Gesetze, z. B. das Lastenausgleichsgesetz, und auf andere Personenkreise, z. B. ehemalige politische Häftlinge in anderen als den im § 1 des Häftlingsgesetzes genannten Gebieten, zu bedenken.
Ich wiederhole aber, was ich schon in der 152. Sitzung anläßlich der Haushaltsdebatte hier gesagt habe, daß der Bundesregierung die faktische Gleichstellung der ehemaligen politischen Häftlinge mit den ehemaligen Kriegsgefangenen ein echtes Anliegen ist. Die Vorlage trägt dem Rechnung.
Als zweite wesentliche Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes bringt der Entwurf der Novelle die Einbeziehung der aus politischen Gründen Verschleppten in den Kreis der Berechtigten für die gesamte Dauer ihres Zwangsaufenthaltes im Auslande. Diese Zeit wurde bei ihnen auch bisher angerechnet, jedoch nur über den Härteausgleich ides § 12.
Abschließend darf ich nur noch darauf hinweisen, daß sich nach meiner persönlichen Meinung aus der Verabschiedung der Zweiten Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz am 28. September 1956 durch den Bundestag für die Ausschußberatungen des Hohen Hauses einige zusätzliche Punkte bei der Behandlung des vorliegenden Entwurfs ergeben könnten, so insbesondere aus der dort gefundenen Definition des Festhaltens und aus dem Katalog der Ausschließungsgründe.