Rede:
ID0216206400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2162

  • date_rangeDatum: 3. Oktober 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1956 8995 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1956. Begrüßung der neu eingetretenen Abg Frau Herklotz 8997 C Überweisung der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1956 (Drucksache 2671) an den Haushaltsausschuß 8997 C Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Juli 1955 über die Gewährung der Meistbegünstigung und über gewerbliche Schutzrechte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay (Drucksache 2592) an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8997 D Wahl des Abg. Jacobs zum Stellvertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates 8997 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 277 (Drucksachen 2659, 2710) . . 8998 A Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost . . 8998 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in den Grenzkraftwerken (Drucksache 2284) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Fragen, welche die Aufsichtsräte der in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein errichteten Aktiengesellschaften betreffen (Drucksache 2542) 8998 B Dr. Bleiß (SPD), Anfragender . . . 8998 C, 9000 B, 9002 D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 8999 B, 9002 A, 9003 A Sabel (CDU/CSU) 9002 B Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 2542 an den Ausschuß für Arbeit 9003 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Drucksache 2600) 9003 B Ritzel (SPD) 9003 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 9003 C Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Verteidigungsausschuß . . 9003 D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz — BRüG —) (Drucksache 2677) . . . 9004 A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 9004 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (Drucksachen 2554, zu 2554, Anlage zu 2554, 1897) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Künftige Verwendung Bonner Bundesbauten (Drucksache 2716) 9004 A Hilbert (CDU/CSU): als Berichterstatter 9004 B Schriftlicher Bericht 9030 B Dr. Vogel (CDU/CSU), Antragsteller . . . 9004 D, 9006 D, 9014 A Ritzel (SPD) . . . . 9006 C, 9007 A, 9015 D Dr. Krone (CDU/CSU) 9011 A Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . 9011 B, C Dr. Keller (GB/BHE) 9012 B Lenz (Trossingen) (FDP) 9013 B Niederalt (CDU/CSU) 9016 C Beschlußfassung zum Ausschußantrag Drucksache 2554 9017 C Überweisung des Antrags Drucksache 2716 an den Haushaltsausschuß 9017 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dresbach, Dr. Eckhardt, Dr. Lindrath, Dr. Wellhausen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2608) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 9017 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Wieninger, Günther, Regling, Lange (Essen), Held, Eickhoff, Dr. Berg u. Gen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2611) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . 9017 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung der Lasten aus kriegsbedingter Inanspruchnahme von Räumen (Drucksache 2675) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 9018 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2545) 9018 A Wittrock (SPD) 9018 A Neumayer, Bundesminister der Justiz 9018 C Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9018 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Hepp, Müller (Wehdel) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner wirtschaftlichen Zusammenschlüsse (Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz) (Drucksache 2605) . . . 9018 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Haushaltsausschuß und an den Rechtsausschuß 9018 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sicherheitskinefilme (Sicherheitsfilmgesetz) (Drucksache 2631) 9018 D Überweisung in den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung . 9018 D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Einheitliche Prozeßordnung (Drucksache 2435) 9019 A Dr. Bucher (FDP), Antragsteller . . 9019 A, 9023 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 9021 B Rehs (SPD) 9022 C Platner (CDU/CSU) 9023 B Überweisung an den Rechtsausschuß . 9023 D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Oberstes Bundesgericht (Drucksache 2436) 9023 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP), Antragstellerin 9023 D, 9025 C Bauer (Würzburg) (SPD) 9024 B Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . 9024 D Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9025 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 2197) 9025 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Haushaltsausschuß 9026 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 1387); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2691) 9026 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU): (1 als Berichterstatterin 9026 B Schriftlicher Bericht 9030 D Abstimmungen 9026 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Drucksache 2402); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2692) 9026 D Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 9027 A Beschlußfassung 9027 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 2561) . . 9028 A Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Auswärtigen Ausschuß . . 9028 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Merkblatt für Reisende aus der Sowjetzone (Drucksache 2562) 9028 A Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 9028 B Beratung der Elften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 29. August 1956 (Drucksache 2678) . . . . 9028 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 9028 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zum Verkauf des landwirtschaftlich zu besiedelnden ehem. Flugplatzes Wyk/ Föhr (Drucksache 2683) 9028 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 9028 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 2574 [neu], 702, 1328) 9028 C Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 9032 A Beschlußfassung 9028 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Drucksache 2540) 9028 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Verteidigungsausschuß . . 9028 C Beratung der Übersicht 18 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen nach dem Stand vom 25. September 1956 (Drucksache 2705) 9028 D Abstimmungen 9028 D Erste Beratung des von den Abg. Huth, Dr. Hesberg, Lücke, Frau Dr. Maxsein, Dr. Will u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Bundesmietengesetzes (Drucksache 2059 [neu]) 9029 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen . . . 9029 C Nächste Sitzung 9029 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9029 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (zu Drucksache 2554) 9030 B Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 2691) 9030 D Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abg. Ruhnke u. Gen. betr. Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksache 2574 [neu]) 9032 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 10. Frau Albertz 3. 10. Altmaier 6. 10. Arndgen 6. 10. Arnholz 6. 10. Baier (Buchen) 3. 10. Berendsen 3. 10. Bergmann 6. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Berlin 3. 10. Bettgenhäuser 3. 10. Frau Beyer (Frankfurt) 6. 10. Birkelbach 5. 10. Blachstein 27. 10. Blöcker 3. 10. von Bodelschwingh 3. 10. Böhm (Düsseldorf) 20.10. Brandt (Berlin) 3. 10. Dr. Bucerius 4. 10. Cillien 15. 12. Dr. Deist 6. 10. Frau Dietz 3. 10. Frau Döhring 5. 10. Dr. Dollinger 3. 10. Etzenbach 3. 10. Erler 7. 10. Funk 4. 10. Dr. Furler 3. 10. Gefeller 6. 10. Geiger (München) 3. 10. Gerns 6. 10. Hahn 3. 10. Hansen (Köln) 6. 10. Held 3. 10. Frau Hütter 5. 10. Illerhaus 5. 10. Jacobi 5. 10. Jahn (Frankfurt) 5. 10. Frau Kalinke 3. 10. Karpf 6. 10. Dr. Kather 6. 10. Frau Kipp-Kaule 6. 10. Dr. Köhler 15. 10. Dr. Kreyssig 4. 10. Lemmer 6. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 3. 10. Lenze (Attendorn) 3. 10. Leukert 3. 10. Dr. Leverkuehn 6.10. Frau Lockmann 6. 10. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 7. 10. Lücke 5. 10. Ludwig 6. 10. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Meitmann 22. 10. Dr. Mende 3. 10. Mensing 6. 10. Meyer (Wanne-Eickel) 3.10. Frau Meyer-Laule 3. 10. Dr. Miessner 5. 10. Müller (Erbendorf) 6.10. Neumann 3. 10. Frau Niggemeyer 4. 10. Ollenhauer 4. 10. Dr. Orth 6. 10. Dr. Preller 6. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 3. 10. Frau Dr. Rehling 4. 10. Reitzner 6. 10. Richter 6. 10. Freiherr Riederer von Paar 6. 10. Frau Schanzenbach 3. 10. Dr. Schellenberg 3.10. Scheppmann 6. 10. Scheuren 6. 10. Dr. Schild 3.10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schneider (Hamburg) 3.10. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 3. 10. Schwann 28. 10. Seidl (Dorfen) 6.10. Seuffert 6. 10. Dr. Starke 31. 10. Sträter 13. 10. Unertl 5. 10. Voß 6. 10. Wullenhaupt 3. 10. b) Urlaubsanträge Abgeordnete (r) bis einschließlich Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Ehren 15. 10. Frehsee 12. 10. Dr. Greve 17.10. Höfler 15. 10. Kahn-Ackermann 17. 11. Knapp 13. 10. Marx 20. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Dr. Stammberger 17.11. Anlage 2 zu Drucksache 2554 (Vgl. S. 9004 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 2554, 1897) betreffend Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen. Berichterstatter: Abgeordneter Hilbert Der Deutsche Bundestag hat in seiner 124. Sitzung am 19. Januar 1956 beschlossen, den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen - Drucksache 1897 - dem Haushaltsausschuß zur weiteren Behandlung zu überweisen. Der Antrag verlangt dreierlei: Erstens wird die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag eine detaillierte Ubersicht vorzulegen, aus welcher die Bundesmittel einschließlich der Ansätze im Bundeshaushalt 1955 ersichtlich sind, die für Wohnungsbauten, für Bürogebäude und sonstige Bauten bisher aufgewendet worden sind. Zweitens wird die Bundesregierung aufgefordert, über die noch im Gange befindlichen Baumaßnahmen - getrennt nach Wohnungs- und Bürobauten - zu berichten. Endlich wird beantragt, daß der Bundestag eine Erklärung dahingehend fassen möge, daß Baumaßnahmen im Raume Bonn nur noch zur Durchführung kommen sollen, wenn diese schon begonnen sind; dagegen sollen bereits bewilligte, aber noch nicht begonnene Bauten mit Ausnahme der Wohnungsbauten nebst Zubehör nicht mehr aufgeführt werden. Der Haushaltsausschuß behandelte den Antrag in seinen Sitzungen vom 11. und 12. April 1956 und 4. und 6. Juni 1956, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, da die verlangte Übersicht nicht vorlag. Mit Schreiben vom 16. Juni 1956 legte der Bundesminister der Finanzen dann die gewünschte Übersicht vor, die sämtliche Aufwendungen für die Haushaltsjahre 1949 bis 1956 aufweist, und zwar unterteilt in Aufwendungen für Wohnungsbau und sonstige Bauten. Diese Aufstellung wurde in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 25. Juni 1956 in eingehender Aussprache behandelt. Von mehreren Abgeordneten wurde darauf hingewiesen, auch bei den Bauvorhaben müsse die Tatsache berücksichtigt werden daß Bonn nur provisorische Bundeshauptstadt sei. Allerdings wurde auch betont, daß eine Unterbringung der obersten Bundesbehörden etwa in Baracken unmöglich sei. Der Ausschuß faßte auf Antrag des Berichterstatters schließlich mit großer Mehrheit den im Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses -Drucksache 2554 -- niedergelegten Beschluß. Im Auftrag des Haushaltsausschusses habe ich die Ehre, diesen Antrag dem Hohen Hause zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 27. Juni 1956 Hilbert Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 2691*) (Vgl. S. 9026 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 1387). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Schwarzhaupt Der Lauf von Verjährungs- und Ausschlußfristen war während der Kriegs- und Nachkriegszeit für bestimmte Schuldverhältnisse durch eine Reihe von Gesetzen gehemmt worden. Das galt insbesondere für Schuldverhältnisse, bei denen Gläubiger und Schuldner verschiedenen Nationen angehörten, da in diesen Fällen wegen der Unterbrechung des internationalen Verkehrs und wegen der Beschrän- *)Diese Drucksache ersetzt die Drucksache 1789. (Frau Dr. Schwarzhaupt) kung im Devisenverkehr die Erfüllung der Verbindlichkeiten und damit eine Unterbrechung der Fristen durch Klageerhebung nicht möglich oder jedenfalls erschwert war. Das Gesetz über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen vom 28. Dezember 1950 (BGBl. S. 821) hob die Hemmung auf und regelte den Ablauf dieser Fristen; die Verjährung bestimmter Auslandsschulden und einiger ähnlicher Schuldverhältnisse blieb aber gehemmt (§§ 3 und 4 des Gesetzes vom 28. Dezember 1950; Ergänzungsgesetz vom 30. März 1951 — BGBl. I S. 213 —; AHK Gesetz Nr. 67 — Amtsblatt S. 1310 ). Nachdem das Londoner Abkommen vom 27. Februar 1953 einen Weg für die Regelung deutscher Auslandsschulden eröffnet hat, besteht die Möglichkeit, bei einem weiteren Kreis von Schuldverhältnissen die Verjährung und Ausschlußfristen wieder in Gang zu setzen, bei denen sie bisher noch gehemmt sind. Für diejenigen Schulden, die nach diesem Abkommen geregelt werden, endet die Hemmung 18 Monate nach dem Zustandekommen der Regelung. Es bleiben aber noch bestimmte Schuldverhältnisse übrig, bei denen die Hemmung der Verjährung durch das Londoner Schuldenabkommen nicht beendet wird, z. B. diejenigen, über die keine Regelung zustande gekommen ist oder bei denen der Gläubiger einem Lande angehört, das nicht Signatarmacht des Abkommens ist. Aus dieser Situation ergab sich ein doppeltes Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung. Die Bestimmungen des Londoner Schuldenabkommens über den Fristenablauf sind in der für den deutschen Rechtsverkehr schwer zugänglichen Sprache internationaler Abkommen gefaßt. In den §§ 3 und 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs sind diese Bestimmungen ohne eine inhaltliche Änderung so gefaßt worden, daß sie für den deutschen Rechtsverkehr leichter verständlich sind. Ferner mußten Bestimmungen über die Verjährung der nicht nach dem Abkommen geregelten oder von ihm nicht betroffenen Auslandsschulden erlassen werden, da es im Hinblick auf die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs nicht angängig ist, daß die Verjährung dieser Ansprüche auf unabsehbare Zeit gehemmt bleibt. Über den Inhalt der Regelung, die der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf vorsieht, ergaben sich im Rechtsausschuß und in den mitbeteiligten Ausschüssen für Finanz- und Steuerfragen und für Geld und Kredit keine Meinungsverschiedenheiten. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 1955 keine Einwendungen nach Artikel 76 Abs. 2 GG erhoben. Die Beratungen in den drei beteiligten Ausschüssen ergaben einige Änderungen, die im wesentlichen redaktioneller Art waren. In § 1 sind die Worte „des SHAEF und" weggefallen, da das Zitat der Gesetze Nr. 52 der Militärregierungen zur Klarstellung genügt. In § 1 Abs. 2 ist an zwei Stellen das Wort „Regierungsvereinbarung" ersetzt worden durch „zwischenstaatliche Vereinbarung", weil in dem Schuldenabkommen auch Regelungen vorgesehen sind, die nicht unbedingt in der Form einer Regierungsvereinbarung getroffen werden müssen. § 1 Abs. 3 ist auf Vorschlag der Bundesregierung neu eingefügt worden. Er setzt neben Absatz 2 eine weitere Ausnahme von dem in § 1 Abs. 1 enthaltenen Verjährungsgrundsatz und gilt gemäß § 2 entsprechend für den Ablauf von Ausschlußfristen. Die Ausnahme soll bei den im Wortlaut der Bestimmung bezeichneten Ansprüchen aus verbrieften Schulden eine Verjährung und den Ablauf von Ausschlußfristen während der meist fünfjährigen Frist verhindern, binnen deren der Gläubiger sich noch darüber entscheiden kann, ob er ein nach dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden abgegebenes Regelungsangebot für eine solche Schuld annehmen will. Die Vorschrift beruht auf der Erwägung, daß es bei den in Betracht kommenden Fällen nicht zweckmäßig und nicht gerecht wäre, dem Gläubiger lediglich die Möglichkeit zu geben, auf dem in § 9 Abs. 2 vorgesehenen oder einem sonst zulässigen Wege durch eigene Maßnahmen zu verhindern, daß schon vor dem Ende der erwähnten Annahmefrist eine Verjährung des Anspruchs vollendet wird oder eine Ausschlußfrist abläuft. In § 8 ist auf Vorschlag des Vertreters der Bundesregierung das Wort „Verbindlichkeit" durch das sprachlich bessere Wort „Anspruch" ersetzt worden, ohne daß damit die Bedeutung der Bestimmung verändert wird. In § 9 Abs. 2 wurden zur Vermeidung von Mißverständnissen außer den Ansprüchen selbst auch die Ansprüche auf erst später fällig werdende Nebenleistungen eingefügt. Zwei Empfehlungen des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen folgte der Rechtsausschuß nach eingehender Beratung und im Einvernehmen mit dem Vertreter der Bundesregierung nicht. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bat, zu prüfen, ob die Bezeichnung in der Überschrift „Auslandsschulden und ähnliche Schulden" näher konkretisiert werden könnte und ob man in § 1 Abs. 2, §§ 3, 4 und an anderen Stellen die Zitierung des Londoner Abkommens über Auslandsschulden als „das Schuldenabkommen" nicht noch verdeutlichen müsse. In bezug auf die Überschrift ergab die Aussprache im Rechtsausschuß, daß jede konkretere Bestimmung dessen, was mit „ähnlichen Schulden" gemeint ist, entweder zu eng oder zu umständlich sein müsse. Der Inhalt des Gesetzes und seine Begründung ergebe deutlich genug, daß es sich bei den ähnlichen Schulden um eine Gruppe von Schulden handelt, die, ohne Auslandsschulden im Sinne des Londoner Schuldenabkommens zu sein, infolge des Erfordernisses einer Sondergenehmigung ebenso wie diese eine Fristenhemmung erfahren haben. Die Bezeichnung des Londoner Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 in der vereinfachten Form „Schuldenabkommen" schien dem Rechtsausschuß unmißverständlich, nachdem im § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes klargestellt ist, welches Schuldenabkommen mit dieser Bezeichnung gemeint ist. Schließlich wurde darauf hingewiesen, daß die Begründung des Regierungsentwurfs in der Drucksache 1387 auf Seite 7 einen redaktionellen Fehler enthält. Die Ziffer 4 soll gestrichen werden. In Ziffer 3 sind die Worte „der unter 1) genannten Personen" zu streichen. Dieser Fehler soll in der amtlichen Veröffentlichung der Begründung, die beabsichtigt ist, berichtigt werden. (Frau Dr. Schwarzhaupt) Der Rechtsausschuß empfiehlt dem Plenum des Bundestages die Annahme des Gesetzes mit den vom Rechtsausschuß vorgenommenen Änderungen. Bonn, den 17. September 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Berichterstatterin Anlage 4 Drucksache 2574 (neu) (Vgl. S. 9028 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (14. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner und Genossen betreffend Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 702, 1328). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Antrag — Drucksache 702 — ist im Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens bereits am 9. Februar und 30. März 1955 eingehend beraten worden. Der Ausschuß war sich schon damals in Kenntnis des Beschlusses des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darüber klar, daß von hygienischen Gesichtspunkten aus Vorschriften über eine einwandfreie Düngung von Obst und Gemüse notwendig seien. Es wurden die verschiedenen Möglichkeiten erörtert, wie das angestrebte Ziel zu erreichen sei und ob eine diesbezügliche Rechtsverordnung möglich sei, solange gewisse Voraussetzungen, z. B. Aufbereitungsanlagen in den Städten, noch nicht geschaffen sind. Ebenso konnte seinerzeit nicht geklärt werden, ob die Einfuhr von Obst und Gemüse aus dem Ausland und damit irgendwelche Handelsverträge betroffen würden. Da zu jener Zeit auch von seiten der beteiligten Ministerien dem Ausschuß keine einheitlichen Vorschläge gemacht werden konnten, faßte der 14. Ausschuß den Beschluß, dem Plenum die Annahme des Antrags Drucksache 1328 zu empfehlen. Danach sollte die Bundesregierung ersucht werden, zu überprüfen, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um die Düngung von Obst und Gemüse mit gesundheitsschädlichen Abwässern und unaufbereiteten Fäkalien wirksam zu verhindern, und über die Ergebnisse ihrer Nachprüfung Bericht zu erstatten. Entsprechend interfraktioneller Vereinbarung wurde dieser Antrag vom Plenum am 4. Mai 1956 dem Ausschuß zurücküberwiesen. In der Sitzung am 25. Juni 1956 beschäftigte sich der 14. Ausschuß erneut mit dem Antrag Drucksache 702, und zwar zusammen mit Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in Anwesenheit des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Mitglieder dieses Ausschusses wiesen darauf hin, daß ihr Ausschuß seinerzeit dem Antrag gemäß Drucksache 702 in der von den Antragstellern eingebrachten Form einmütig zugestimmt habe, weil er ihrer Meinung nach sowohl im Interesse der Erzeuger als auch der Verbraucher liege. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte aus, daß es sich bei dem Antrag um Fragen handle, die von größter Bedeutung seien. Sein Ministerium habe gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Wohnungsbau nunmehr Vorschläge für eine Rechtsverordnung erarbeitet. § 5 des Lebensmittelgesetzes könne die Grundlage einer Regelung sein, jedoch sei wichtig, daß mit einem Verbot dieser Düngungsarten nicht die sachgemäße landwirtschaftliche Abwasserverwertung unterbunden und die ordnungsgemäße Anwendung von Stallmist und Jauche unmöglich gemacht werde. Beim Fachnormenausschuß „Wasserwesen" des Deutschen Normenausschusses seien entsprechende Richtlinien erarbeitet worden, auf deren Basis eine Rechtsverordnung erlassen werden könne. Nach eingehender Aussprache einigten sich die Mitglieder der beiden Ausschüsse auf die nachstehende Formulierung. Bonn, den 19. September 1956 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag meiner Fraktion auf Drucksache 2436, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf über die Errichtung eines Obersten Bundesgerichts vorzulegen, geht zurück auf die Tatsache, daß der zwingenden Vorschrift des Art. 95 des Grundgesetzes bisher noch nicht entsprochen worden ist. Die Frage nach dem Zweck eines solchen Gerichts, nach dem Bereich seiner Entscheidungsbefugnis, nach seiner Zusammensetzung und seiner Zuständigkeit sowie die Frage des Verfahrens


    (Frau Dr. Dr. h. c. Lüders)

    wurden bereits im Parlamentarischen Rat in der 37. Sitzung im Januar 1949 behandelt. Gegen ein solches Gericht wurden damals keine Bedenken erhoben. Man war sich darin einig, daß seine Aufgabe darin bestehen solle, die Einheit des Bundesrechtes zu wahren und als letzte Instanz in den Fällen zu entscheiden, die für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der oberen Bundesgerichte von grundsätzlicher Bedeutung sind, in Fällen also, in denen es sich um die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung sämtlicher oberen Bundesgerichte handelt.
    Meinungsverschiedenheiten waren damals über die Organisation und den Namen dieses Gerichts zutage getreten, also ob ein vereinigter Senat aus dem Kollegium der oberen Bundesgerichte genüge oder ob eine neue höchstrichterliche Behörde errichtet werden solle. Darüber zu entscheiden sind wir natürlich völlig frei.
    Der damalige Art. 128 a des Parlamentarischen Rates ist später als Art. 95 in das Grundgesetz aufgenommen worden.
    Es scheint meiner Fraktion, daß nunmehr Anlaß besteht, der Vorschrift, dieses Gericht zu schaffen — mit der Aufgabe: Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung —, nachzukommen. Wir würden deshalb gerne von der Bundesregierung hören, welches ihre Grundvorstellungen über ein oberstes Bundesgericht sind. Wir würden gerne wissen, welche Vorstellungen die Bundesregierung über die Zusammensetzung, die Zuständigkeit und das festzulegende Verfahren hat, um der Vorschrift des Art. 95 gerecht zu werden.
    Meine Freunde glauben — wenn ich das vorwegnehmen darf — auch heute noch, daß die Einsetzung eines vereinigten Senats den Vorzug vor der Errichtung einer neuen höchstrichterlichen Behörde hätte. Andere sind der Meinung, daß dieses oberste Bundesgericht geschaffen werden muß, ein vereinigter Senat also nicht genügen würde.
    Ich darf das Hohe Haus bitten, unserem Antrag auf Drucksache 2436 zuzustimmen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Bauer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hannsheinz Bauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der oberflächliche Betrachter, der von diesem Antrag hört, ist vielleicht geneigt zu meinen: Schon wieder eine neue staatliche Einrichtung im Zeitalter der erstrebten Verwaltungs- und Staatsvereinfachung! — Nun, es handelt sich hier um eine Institution, die keineswegs etwa eine zu Buche schlagende Zahl von Planstellen erfordert; aber das Wichtige, das Wesentliche dabei ist ja, worauf die verehrte Frau Kollegin Lüders schon hingewiesen hat, daß es sich um einen zwingenden Satz in unserem Bonner Grundgesetz handelt, und zwar um den Art. 95. Man hat sich ,damals im Parlamentarischen Rat darüber unterhalten, ob es eine Kann- oder Mußvorschrift werden soll. Man hat sich ausdrücklich für die zwingende Fassung dieser Bestimmung des Art. 95 entschieden.
    Nun, was ist der Zweck dieser Einrichtung eines obersten Bundesgerichts? Einmal: Die territoriale Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung muß dadurch hergestellt werden, daß das Bundesrecht in den verschiedenen Ländern in grundlegenden Fragen gleichmäßig gehandhabt wird, dies um so mehr, als die Rechtsprechung ja nun einmal in aller Regel der Obhut der Länder unterliegt, also die Handhabung der Justiz, soweit sie den einzelnen Staatsbürger im täglichen Leben überwiegend angeht, nach föderalistischen Gesichtspunkten zumindest im Kern der Kontrolle der Instanzen gestaltet ist.
    Zum andern muß die fachliche Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung dadurch garantiert sein, daß auf den einzelnen Fachgebieten des Bundesrechts die entscheidenden rechtlichen Grundbegriffe gleichmäßig angewandt werden.
    Keineswegs soll durch dieses oberste Bundesgericht etwa eine vierte Instanz für die Rechtsuchenden geschaffen werden. Es sollen auch keine abstrakten Rechtsgrundsätze aufgestellt werden, sondern es handelt sich immer um eine Entscheidung im Einzelfall inter partes. Grundsatz soll aber dabei die Aufrechterhaltung der Einheit in unserem Rechtsgebäude sein und bleiben.
    Außerdem sehen wir, daß auch der Verfassungsgesetzgeber schon damals eben nicht an der Tatsache vorbeigehen konnte, daß die starke Aufteilung der einzelnen Rechtsmaterien in verschiedene Gerichtszweige zur Rechtszersplitterung führen wird, und diese Aufteilung hat eben auch dazu geführt. Ich erinnere nur an die Rechtsprechung zur 131 er-Frage und auch an die Rechtsprechung in der Frage der Staatsangehörigkeit der Österreicher, der sogenannten Anschlußdeutschen. Wir sind der Meinung, daß divergierende Auffassungen zumindest zwischen den einzelnen oberen Gerichten nur durch die Institution des Obersten Bundesgerichts beseitigt werden können. Wir meinen, daß dieses Gericht an der Seite des Bundesverfassungsgerichts — sozusagen an Autorität und Bedeutung als das Dach im Aufbau der Gesamtjustiz — möglichst bald installiert werden sollte.
    Nun ist es sehr reizvoll, einmal in der Geschichte des Parlamentarischen Rats zu blättern. Man gewinnt da den Eindruck, daß heute die Rollen etwas vertauscht sind. Damals hat ein Antrag Dehler/ Heuss auf Streichung der Bestimmung über dieses Oberste Bundesgericht vorgelegen und der Hauptbefürworter ist kein geringerer als Herr Dr. Strauß gewesen, der in einer Denkschrift die Einrichtung des Obersten Bundesgerichts besonders gefördert hat. Es würde mich interessieren, einmal von der Bundesregierung zu hören — ich glaube, es wäre recht aufschlußreich —, warum sie in der Frage der Vorlage eines Gesetzentwurfs über dieses Oberste Bundesgericht so langsam tritt. Es wäre denkbar, daß Meinungsverschiedenheiten wegen der Zusammensetzung bestehen, etwa darüber, ob man eine institutionell selbständige Einrichtung machen oder ob man eine Art kombiniertes Gericht aus verschiedenen Senaten der oberen Bundesgerichte konstruieren will.
    Alles in allem scheint es jedenfalls auch uns an der Zeit, daß der Gesetzentwurf zur Erfüllung der grundgesetzlichen Forderung in Art. 95 — nebenbei: in Verbindung auch mit Art. 100 — ohne weitere Verzögerung vorgelegt wird. In diesem Sinne stimmen auch wir für den Antrag der FDP.