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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1956 8995 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1956. Begrüßung der neu eingetretenen Abg Frau Herklotz 8997 C Überweisung der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1956 (Drucksache 2671) an den Haushaltsausschuß 8997 C Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Juli 1955 über die Gewährung der Meistbegünstigung und über gewerbliche Schutzrechte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay (Drucksache 2592) an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8997 D Wahl des Abg. Jacobs zum Stellvertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates 8997 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 277 (Drucksachen 2659, 2710) . . 8998 A Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost . . 8998 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in den Grenzkraftwerken (Drucksache 2284) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Fragen, welche die Aufsichtsräte der in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein errichteten Aktiengesellschaften betreffen (Drucksache 2542) 8998 B Dr. Bleiß (SPD), Anfragender . . . 8998 C, 9000 B, 9002 D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 8999 B, 9002 A, 9003 A Sabel (CDU/CSU) 9002 B Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 2542 an den Ausschuß für Arbeit 9003 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Drucksache 2600) 9003 B Ritzel (SPD) 9003 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 9003 C Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Verteidigungsausschuß . . 9003 D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz — BRüG —) (Drucksache 2677) . . . 9004 A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 9004 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (Drucksachen 2554, zu 2554, Anlage zu 2554, 1897) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Künftige Verwendung Bonner Bundesbauten (Drucksache 2716) 9004 A Hilbert (CDU/CSU): als Berichterstatter 9004 B Schriftlicher Bericht 9030 B Dr. Vogel (CDU/CSU), Antragsteller . . . 9004 D, 9006 D, 9014 A Ritzel (SPD) . . . . 9006 C, 9007 A, 9015 D Dr. Krone (CDU/CSU) 9011 A Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . 9011 B, C Dr. Keller (GB/BHE) 9012 B Lenz (Trossingen) (FDP) 9013 B Niederalt (CDU/CSU) 9016 C Beschlußfassung zum Ausschußantrag Drucksache 2554 9017 C Überweisung des Antrags Drucksache 2716 an den Haushaltsausschuß 9017 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dresbach, Dr. Eckhardt, Dr. Lindrath, Dr. Wellhausen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2608) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 9017 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Wieninger, Günther, Regling, Lange (Essen), Held, Eickhoff, Dr. Berg u. Gen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2611) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . 9017 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung der Lasten aus kriegsbedingter Inanspruchnahme von Räumen (Drucksache 2675) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 9018 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2545) 9018 A Wittrock (SPD) 9018 A Neumayer, Bundesminister der Justiz 9018 C Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9018 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Hepp, Müller (Wehdel) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner wirtschaftlichen Zusammenschlüsse (Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz) (Drucksache 2605) . . . 9018 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Haushaltsausschuß und an den Rechtsausschuß 9018 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sicherheitskinefilme (Sicherheitsfilmgesetz) (Drucksache 2631) 9018 D Überweisung in den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung . 9018 D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Einheitliche Prozeßordnung (Drucksache 2435) 9019 A Dr. Bucher (FDP), Antragsteller . . 9019 A, 9023 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 9021 B Rehs (SPD) 9022 C Platner (CDU/CSU) 9023 B Überweisung an den Rechtsausschuß . 9023 D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Oberstes Bundesgericht (Drucksache 2436) 9023 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP), Antragstellerin 9023 D, 9025 C Bauer (Würzburg) (SPD) 9024 B Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . 9024 D Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9025 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 2197) 9025 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Haushaltsausschuß 9026 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 1387); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2691) 9026 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU): (1 als Berichterstatterin 9026 B Schriftlicher Bericht 9030 D Abstimmungen 9026 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Drucksache 2402); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2692) 9026 D Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 9027 A Beschlußfassung 9027 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 2561) . . 9028 A Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Auswärtigen Ausschuß . . 9028 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Merkblatt für Reisende aus der Sowjetzone (Drucksache 2562) 9028 A Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 9028 B Beratung der Elften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 29. August 1956 (Drucksache 2678) . . . . 9028 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 9028 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zum Verkauf des landwirtschaftlich zu besiedelnden ehem. Flugplatzes Wyk/ Föhr (Drucksache 2683) 9028 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 9028 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 2574 [neu], 702, 1328) 9028 C Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 9032 A Beschlußfassung 9028 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Drucksache 2540) 9028 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Verteidigungsausschuß . . 9028 C Beratung der Übersicht 18 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen nach dem Stand vom 25. September 1956 (Drucksache 2705) 9028 D Abstimmungen 9028 D Erste Beratung des von den Abg. Huth, Dr. Hesberg, Lücke, Frau Dr. Maxsein, Dr. Will u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Bundesmietengesetzes (Drucksache 2059 [neu]) 9029 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen . . . 9029 C Nächste Sitzung 9029 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9029 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (zu Drucksache 2554) 9030 B Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 2691) 9030 D Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abg. Ruhnke u. Gen. betr. Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksache 2574 [neu]) 9032 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 10. Frau Albertz 3. 10. Altmaier 6. 10. Arndgen 6. 10. Arnholz 6. 10. Baier (Buchen) 3. 10. Berendsen 3. 10. Bergmann 6. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Berlin 3. 10. Bettgenhäuser 3. 10. Frau Beyer (Frankfurt) 6. 10. Birkelbach 5. 10. Blachstein 27. 10. Blöcker 3. 10. von Bodelschwingh 3. 10. Böhm (Düsseldorf) 20.10. Brandt (Berlin) 3. 10. Dr. Bucerius 4. 10. Cillien 15. 12. Dr. Deist 6. 10. Frau Dietz 3. 10. Frau Döhring 5. 10. Dr. Dollinger 3. 10. Etzenbach 3. 10. Erler 7. 10. Funk 4. 10. Dr. Furler 3. 10. Gefeller 6. 10. Geiger (München) 3. 10. Gerns 6. 10. Hahn 3. 10. Hansen (Köln) 6. 10. Held 3. 10. Frau Hütter 5. 10. Illerhaus 5. 10. Jacobi 5. 10. Jahn (Frankfurt) 5. 10. Frau Kalinke 3. 10. Karpf 6. 10. Dr. Kather 6. 10. Frau Kipp-Kaule 6. 10. Dr. Köhler 15. 10. Dr. Kreyssig 4. 10. Lemmer 6. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 3. 10. Lenze (Attendorn) 3. 10. Leukert 3. 10. Dr. Leverkuehn 6.10. Frau Lockmann 6. 10. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 7. 10. Lücke 5. 10. Ludwig 6. 10. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Meitmann 22. 10. Dr. Mende 3. 10. Mensing 6. 10. Meyer (Wanne-Eickel) 3.10. Frau Meyer-Laule 3. 10. Dr. Miessner 5. 10. Müller (Erbendorf) 6.10. Neumann 3. 10. Frau Niggemeyer 4. 10. Ollenhauer 4. 10. Dr. Orth 6. 10. Dr. Preller 6. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 3. 10. Frau Dr. Rehling 4. 10. Reitzner 6. 10. Richter 6. 10. Freiherr Riederer von Paar 6. 10. Frau Schanzenbach 3. 10. Dr. Schellenberg 3.10. Scheppmann 6. 10. Scheuren 6. 10. Dr. Schild 3.10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schneider (Hamburg) 3.10. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 3. 10. Schwann 28. 10. Seidl (Dorfen) 6.10. Seuffert 6. 10. Dr. Starke 31. 10. Sträter 13. 10. Unertl 5. 10. Voß 6. 10. Wullenhaupt 3. 10. b) Urlaubsanträge Abgeordnete (r) bis einschließlich Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Ehren 15. 10. Frehsee 12. 10. Dr. Greve 17.10. Höfler 15. 10. Kahn-Ackermann 17. 11. Knapp 13. 10. Marx 20. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Dr. Stammberger 17.11. Anlage 2 zu Drucksache 2554 (Vgl. S. 9004 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 2554, 1897) betreffend Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen. Berichterstatter: Abgeordneter Hilbert Der Deutsche Bundestag hat in seiner 124. Sitzung am 19. Januar 1956 beschlossen, den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen - Drucksache 1897 - dem Haushaltsausschuß zur weiteren Behandlung zu überweisen. Der Antrag verlangt dreierlei: Erstens wird die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag eine detaillierte Ubersicht vorzulegen, aus welcher die Bundesmittel einschließlich der Ansätze im Bundeshaushalt 1955 ersichtlich sind, die für Wohnungsbauten, für Bürogebäude und sonstige Bauten bisher aufgewendet worden sind. Zweitens wird die Bundesregierung aufgefordert, über die noch im Gange befindlichen Baumaßnahmen - getrennt nach Wohnungs- und Bürobauten - zu berichten. Endlich wird beantragt, daß der Bundestag eine Erklärung dahingehend fassen möge, daß Baumaßnahmen im Raume Bonn nur noch zur Durchführung kommen sollen, wenn diese schon begonnen sind; dagegen sollen bereits bewilligte, aber noch nicht begonnene Bauten mit Ausnahme der Wohnungsbauten nebst Zubehör nicht mehr aufgeführt werden. Der Haushaltsausschuß behandelte den Antrag in seinen Sitzungen vom 11. und 12. April 1956 und 4. und 6. Juni 1956, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, da die verlangte Übersicht nicht vorlag. Mit Schreiben vom 16. Juni 1956 legte der Bundesminister der Finanzen dann die gewünschte Übersicht vor, die sämtliche Aufwendungen für die Haushaltsjahre 1949 bis 1956 aufweist, und zwar unterteilt in Aufwendungen für Wohnungsbau und sonstige Bauten. Diese Aufstellung wurde in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 25. Juni 1956 in eingehender Aussprache behandelt. Von mehreren Abgeordneten wurde darauf hingewiesen, auch bei den Bauvorhaben müsse die Tatsache berücksichtigt werden daß Bonn nur provisorische Bundeshauptstadt sei. Allerdings wurde auch betont, daß eine Unterbringung der obersten Bundesbehörden etwa in Baracken unmöglich sei. Der Ausschuß faßte auf Antrag des Berichterstatters schließlich mit großer Mehrheit den im Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses -Drucksache 2554 -- niedergelegten Beschluß. Im Auftrag des Haushaltsausschusses habe ich die Ehre, diesen Antrag dem Hohen Hause zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 27. Juni 1956 Hilbert Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 2691*) (Vgl. S. 9026 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 1387). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Schwarzhaupt Der Lauf von Verjährungs- und Ausschlußfristen war während der Kriegs- und Nachkriegszeit für bestimmte Schuldverhältnisse durch eine Reihe von Gesetzen gehemmt worden. Das galt insbesondere für Schuldverhältnisse, bei denen Gläubiger und Schuldner verschiedenen Nationen angehörten, da in diesen Fällen wegen der Unterbrechung des internationalen Verkehrs und wegen der Beschrän- *)Diese Drucksache ersetzt die Drucksache 1789. (Frau Dr. Schwarzhaupt) kung im Devisenverkehr die Erfüllung der Verbindlichkeiten und damit eine Unterbrechung der Fristen durch Klageerhebung nicht möglich oder jedenfalls erschwert war. Das Gesetz über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen vom 28. Dezember 1950 (BGBl. S. 821) hob die Hemmung auf und regelte den Ablauf dieser Fristen; die Verjährung bestimmter Auslandsschulden und einiger ähnlicher Schuldverhältnisse blieb aber gehemmt (§§ 3 und 4 des Gesetzes vom 28. Dezember 1950; Ergänzungsgesetz vom 30. März 1951 — BGBl. I S. 213 —; AHK Gesetz Nr. 67 — Amtsblatt S. 1310 ). Nachdem das Londoner Abkommen vom 27. Februar 1953 einen Weg für die Regelung deutscher Auslandsschulden eröffnet hat, besteht die Möglichkeit, bei einem weiteren Kreis von Schuldverhältnissen die Verjährung und Ausschlußfristen wieder in Gang zu setzen, bei denen sie bisher noch gehemmt sind. Für diejenigen Schulden, die nach diesem Abkommen geregelt werden, endet die Hemmung 18 Monate nach dem Zustandekommen der Regelung. Es bleiben aber noch bestimmte Schuldverhältnisse übrig, bei denen die Hemmung der Verjährung durch das Londoner Schuldenabkommen nicht beendet wird, z. B. diejenigen, über die keine Regelung zustande gekommen ist oder bei denen der Gläubiger einem Lande angehört, das nicht Signatarmacht des Abkommens ist. Aus dieser Situation ergab sich ein doppeltes Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung. Die Bestimmungen des Londoner Schuldenabkommens über den Fristenablauf sind in der für den deutschen Rechtsverkehr schwer zugänglichen Sprache internationaler Abkommen gefaßt. In den §§ 3 und 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs sind diese Bestimmungen ohne eine inhaltliche Änderung so gefaßt worden, daß sie für den deutschen Rechtsverkehr leichter verständlich sind. Ferner mußten Bestimmungen über die Verjährung der nicht nach dem Abkommen geregelten oder von ihm nicht betroffenen Auslandsschulden erlassen werden, da es im Hinblick auf die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs nicht angängig ist, daß die Verjährung dieser Ansprüche auf unabsehbare Zeit gehemmt bleibt. Über den Inhalt der Regelung, die der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf vorsieht, ergaben sich im Rechtsausschuß und in den mitbeteiligten Ausschüssen für Finanz- und Steuerfragen und für Geld und Kredit keine Meinungsverschiedenheiten. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 1955 keine Einwendungen nach Artikel 76 Abs. 2 GG erhoben. Die Beratungen in den drei beteiligten Ausschüssen ergaben einige Änderungen, die im wesentlichen redaktioneller Art waren. In § 1 sind die Worte „des SHAEF und" weggefallen, da das Zitat der Gesetze Nr. 52 der Militärregierungen zur Klarstellung genügt. In § 1 Abs. 2 ist an zwei Stellen das Wort „Regierungsvereinbarung" ersetzt worden durch „zwischenstaatliche Vereinbarung", weil in dem Schuldenabkommen auch Regelungen vorgesehen sind, die nicht unbedingt in der Form einer Regierungsvereinbarung getroffen werden müssen. § 1 Abs. 3 ist auf Vorschlag der Bundesregierung neu eingefügt worden. Er setzt neben Absatz 2 eine weitere Ausnahme von dem in § 1 Abs. 1 enthaltenen Verjährungsgrundsatz und gilt gemäß § 2 entsprechend für den Ablauf von Ausschlußfristen. Die Ausnahme soll bei den im Wortlaut der Bestimmung bezeichneten Ansprüchen aus verbrieften Schulden eine Verjährung und den Ablauf von Ausschlußfristen während der meist fünfjährigen Frist verhindern, binnen deren der Gläubiger sich noch darüber entscheiden kann, ob er ein nach dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden abgegebenes Regelungsangebot für eine solche Schuld annehmen will. Die Vorschrift beruht auf der Erwägung, daß es bei den in Betracht kommenden Fällen nicht zweckmäßig und nicht gerecht wäre, dem Gläubiger lediglich die Möglichkeit zu geben, auf dem in § 9 Abs. 2 vorgesehenen oder einem sonst zulässigen Wege durch eigene Maßnahmen zu verhindern, daß schon vor dem Ende der erwähnten Annahmefrist eine Verjährung des Anspruchs vollendet wird oder eine Ausschlußfrist abläuft. In § 8 ist auf Vorschlag des Vertreters der Bundesregierung das Wort „Verbindlichkeit" durch das sprachlich bessere Wort „Anspruch" ersetzt worden, ohne daß damit die Bedeutung der Bestimmung verändert wird. In § 9 Abs. 2 wurden zur Vermeidung von Mißverständnissen außer den Ansprüchen selbst auch die Ansprüche auf erst später fällig werdende Nebenleistungen eingefügt. Zwei Empfehlungen des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen folgte der Rechtsausschuß nach eingehender Beratung und im Einvernehmen mit dem Vertreter der Bundesregierung nicht. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bat, zu prüfen, ob die Bezeichnung in der Überschrift „Auslandsschulden und ähnliche Schulden" näher konkretisiert werden könnte und ob man in § 1 Abs. 2, §§ 3, 4 und an anderen Stellen die Zitierung des Londoner Abkommens über Auslandsschulden als „das Schuldenabkommen" nicht noch verdeutlichen müsse. In bezug auf die Überschrift ergab die Aussprache im Rechtsausschuß, daß jede konkretere Bestimmung dessen, was mit „ähnlichen Schulden" gemeint ist, entweder zu eng oder zu umständlich sein müsse. Der Inhalt des Gesetzes und seine Begründung ergebe deutlich genug, daß es sich bei den ähnlichen Schulden um eine Gruppe von Schulden handelt, die, ohne Auslandsschulden im Sinne des Londoner Schuldenabkommens zu sein, infolge des Erfordernisses einer Sondergenehmigung ebenso wie diese eine Fristenhemmung erfahren haben. Die Bezeichnung des Londoner Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 in der vereinfachten Form „Schuldenabkommen" schien dem Rechtsausschuß unmißverständlich, nachdem im § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes klargestellt ist, welches Schuldenabkommen mit dieser Bezeichnung gemeint ist. Schließlich wurde darauf hingewiesen, daß die Begründung des Regierungsentwurfs in der Drucksache 1387 auf Seite 7 einen redaktionellen Fehler enthält. Die Ziffer 4 soll gestrichen werden. In Ziffer 3 sind die Worte „der unter 1) genannten Personen" zu streichen. Dieser Fehler soll in der amtlichen Veröffentlichung der Begründung, die beabsichtigt ist, berichtigt werden. (Frau Dr. Schwarzhaupt) Der Rechtsausschuß empfiehlt dem Plenum des Bundestages die Annahme des Gesetzes mit den vom Rechtsausschuß vorgenommenen Änderungen. Bonn, den 17. September 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Berichterstatterin Anlage 4 Drucksache 2574 (neu) (Vgl. S. 9028 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (14. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner und Genossen betreffend Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 702, 1328). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Antrag — Drucksache 702 — ist im Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens bereits am 9. Februar und 30. März 1955 eingehend beraten worden. Der Ausschuß war sich schon damals in Kenntnis des Beschlusses des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darüber klar, daß von hygienischen Gesichtspunkten aus Vorschriften über eine einwandfreie Düngung von Obst und Gemüse notwendig seien. Es wurden die verschiedenen Möglichkeiten erörtert, wie das angestrebte Ziel zu erreichen sei und ob eine diesbezügliche Rechtsverordnung möglich sei, solange gewisse Voraussetzungen, z. B. Aufbereitungsanlagen in den Städten, noch nicht geschaffen sind. Ebenso konnte seinerzeit nicht geklärt werden, ob die Einfuhr von Obst und Gemüse aus dem Ausland und damit irgendwelche Handelsverträge betroffen würden. Da zu jener Zeit auch von seiten der beteiligten Ministerien dem Ausschuß keine einheitlichen Vorschläge gemacht werden konnten, faßte der 14. Ausschuß den Beschluß, dem Plenum die Annahme des Antrags Drucksache 1328 zu empfehlen. Danach sollte die Bundesregierung ersucht werden, zu überprüfen, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um die Düngung von Obst und Gemüse mit gesundheitsschädlichen Abwässern und unaufbereiteten Fäkalien wirksam zu verhindern, und über die Ergebnisse ihrer Nachprüfung Bericht zu erstatten. Entsprechend interfraktioneller Vereinbarung wurde dieser Antrag vom Plenum am 4. Mai 1956 dem Ausschuß zurücküberwiesen. In der Sitzung am 25. Juni 1956 beschäftigte sich der 14. Ausschuß erneut mit dem Antrag Drucksache 702, und zwar zusammen mit Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in Anwesenheit des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Mitglieder dieses Ausschusses wiesen darauf hin, daß ihr Ausschuß seinerzeit dem Antrag gemäß Drucksache 702 in der von den Antragstellern eingebrachten Form einmütig zugestimmt habe, weil er ihrer Meinung nach sowohl im Interesse der Erzeuger als auch der Verbraucher liege. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte aus, daß es sich bei dem Antrag um Fragen handle, die von größter Bedeutung seien. Sein Ministerium habe gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Wohnungsbau nunmehr Vorschläge für eine Rechtsverordnung erarbeitet. § 5 des Lebensmittelgesetzes könne die Grundlage einer Regelung sein, jedoch sei wichtig, daß mit einem Verbot dieser Düngungsarten nicht die sachgemäße landwirtschaftliche Abwasserverwertung unterbunden und die ordnungsgemäße Anwendung von Stallmist und Jauche unmöglich gemacht werde. Beim Fachnormenausschuß „Wasserwesen" des Deutschen Normenausschusses seien entsprechende Richtlinien erarbeitet worden, auf deren Basis eine Rechtsverordnung erlassen werden könne. Nach eingehender Aussprache einigten sich die Mitglieder der beiden Ausschüsse auf die nachstehende Formulierung. Bonn, den 19. September 1956 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Ritzel, sind Sie sich nicht über einen Irrtum im klaren? Ich habe vorhin nicht gesagt, daß hier keiner über die Wahl Bonns als Hauptstadt glücklich sei. Ich habe gesagt — Sie können das nachher im Stenogramm nachprüfen, ob es richtig ist —, daß niemand darüber glücklich ist, daß Bonn als Provisorium dienen muß. Das habe ich gesagt.

    (Lachen und Zurufe von der SPD.)




Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, jedermann in diesem Hause muß es begrüßen, wenn debattiert wird und keine Monologe gehalten werden. Insofern wollen wir diese Auseinandersetzung begrüßen. Trotzdem muß ich sagen, daß korrekterweise die Zwischenfragen als Zwischenfragen zu stellen und nicht als Feststellungen zu treffen sind.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bin über diese Klarstellung dessen, was Herr Dr. Vogel wirklich sagen wollte, gar nicht böse; denn das kann ich Ihnen absolut nachfühlen, daß Ihnen das Provisorium Bonn in seinem Dauerzustand von heute nicht gefällt. Sie hätten gern von der ersten Stunde an Bonn als Bundeshauptstadt, vielleicht als Reichshauptstadt gehabt!

    (Beifall bei der SPD und dem GB/BHE. — Zurufe in der Mitte. — Abg. Pelster: Wäre auch noch kein Verbrechen!)

    — Ein Verbrechen wäre es nicht, aber eine erstklassige Dummheit, und die ist manchmal schlimmer als ein Verbrechen, Herr Kollege.
    Nun ist es wünschenswert und notwendig, bei der Erörterung des Antrags, den wir gestellt haben und der vom Haushaltsausschuß, d. h. von seiner Mehrheit, sozusagen mit weißer Salbe erledigt worden ist, sich ein bißchen mit den Kosten der Bonner Bundesbauten zu befassen. Ich habe es mir angelegen sein lassen, einige Tatsachen nachzulesen, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
    Man hat seinerzeit, 1949, einen Bedarf an reiner Büronutzfläche für die Bundesregierung von 52 000 qm festgestellt. Nach einer Auskunft des Herrn Staatssekretärs Dr. Wandersleb, die vor kurzem durch die Presse gegangen ist, stehen heute in Bonn statt der seinerzeit benötigten 52 000 qm Büronutzfläche rund 150 000 qm zur Verfügung.
    Meine Damen und Herren, der Parlamentarische Rat hatte seinerzeit eine besondere Kommission eingesetzt, um die Angaben der Städte Bonn, Frankfurt, Kassel und Stuttgart, die sich alle um den Sitz der provisorischen Bundeshauptstadt bewarben, zu prüfen. Ich habe den Bericht des Hauptstadtausschusses mit dem Bericht des Parlamentarischen Rates, des Sonderausschusses „Bundestag", und des Technischen Ausschusses der Ministerpräsidentenkonferenz hier vor mir. Nur zur allgemeinen Erheiterung darf ich aus der Anlage 1 „Aufstellung über die Kosten für das Projekt Bundessitz" zwei Bemerkungen verlesen, die damals bei der Entscheidung für Bonn — ich komme darauf noch zurück — bestimmend waren. Da heißt es in bezug auf die Villa Hammerschmidt: „Wird schlüsselfertig" — ich unterstreiche: schlüsselfertig! — „von Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt". Und da heißt es beim Palais Schaumburg — dem Bundeskanzlerpalais —: „Wird schlüsselfertig von Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt". Ansatz an Ausgaben in diesem Technischen Bericht: 0,0.
    Man hat weiter eruiert, wie hoch die Kosten sein würden. Die Kommission des Parlamentarischen Rates berichtete auf Grund amtlicher Unterlagen am 28. April 1949: Rund 3,8 Millionen DM.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Davon würden nur 1,9 Millionen DM auf den Bund
    entfallen. Diese Zahl wurde nun in Konkurrenz
    gesetzt zu der von Frankfurt berichteten Zahl, die
    natürlich sehr viel höher, dafür aber auch sehr viel
    ehrlicher war. Sie betrug 11 Millionen DM, und
    zwar alle 11 Millionen DM zu Lasten des Bundes.
    Meine Damen und Herren, in der Antwort der Regierung, die Ihnen heute vorliegt und über die Herr Kollege Hilbert als Berichterstatter bereits gesprochen hat, ist nachgewiesen, daß die Summe, die bisher für Dienstgebäude ausgegeben worden ist, nicht 1,9, nicht 3,8, nicht 11, sondern 124 Millionen DM beträgt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Dabei sind in dieser Auskunft der Bundesregierung Angaben enthalten, die nicht unumstritten sind. Um die Verhandlungen nicht zu verzögern, nenne ich nur ein Beispiel. Da wird gesagt, daß 1949 für das Bundeskanzleramt ein Betrag von 985 000 DM veranschlagt worden sei. Aber es existiert ein alter Voranschlag amtlicher Herkunft, in dem es heißt, daß für das Palais Schaumburg 180 000 DM — und nicht 985 000 DM — benötigt würden. Jedoch selbst diese 985 000 DM sind ja noch weit überholt. Die Kosten des Bundeskanzleramts betragen laut amtlicher Übersicht in Wirklichkeit 13 139 100 DM.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Darunter ist der sehr aufwendige Neubau des Propagandaministeriums,

    (Zuruf von der Mitte: Aha!) offiziell Bundespresseamt genannt.


    (Abg. Dr. Conring: Wieviel Millionen waren denn das?)

    — 5 Millionen! — Aber wir haben dankenswerterweise einen um die Finanzen des Bundes sehr besorgten Bundesfinanzminister. Ich habe nicht ohne Interesse gelesen, daß man im Jahre 1949 im Bereich des Bundesfinanzministeriums mit einer Ausgabe für die Rheindorfer Straße von 2 Millionen DM rechnete, und aus dem gedruckten Bericht ersehen, daß die Ausgaben für den Neubau des Bundesfinanzministeriums 11,8 Millionen DM betragen.
    Nun haben wir — das ist dankenswerterweise von Herrn Kollegen Dr. Vogel und auch von Herrn Kollegen Hilbert hervorgehoben worden — im Haushaltsausschuß keine Differenz in bezug auf Wohnungsbedarf gehabt. Aber es gibt auch da einige recht interessante Zahlen, mit denen man Bonn kreiert hat. 1949 sagte man, man brauche für die Unterbringung der Beamten der Bundesregierung 3386 Wohnungen und 1129 möblierte Zimmer. Damals wurde der für Wohnungsbauzwecke in Bonn im Bereich des Parlamentarischen Rates bereits aufgewandte Betrag mit 8 Millionen DM angegeben, und später sagte man, noch 48,2 Millionen DM seien außerdem für Wohnungsbauzwecke erforderlich; im ganzen also 56,2 Millionen DM. Das war auch billiger als der Anschlag für Frankfurt. In Frankfurt hatte man schon — in der Hauptsache infolge der dort vorhanden gewesenen Wirtschaftsbehörden — 73,7 Millionen DM für Wohnungen aufgewendet und wollte noch aufwenden 13 375 000 DM,

    (Zuruf des Abg. Dr. Conring)

    zusammen also 87 075 000 DM. Diese Zahl, Herr Kollege Conring, stand 1949, als der Bundestag hier entschied, in Konkurrenz zu der Zahl, die für Bonn genannt wurde. Rund 87 Millionen für Frankfurt, rund 56 Millionen für Bonn. Also ist Bonn ja viel billiger! Mit den genannten Summen wären


    (Ritzel)

    erzielt worden 3386 Wohnungen in Bonn und 4651 Wohnungen in Frankfurt.
    Ihnen allen, meine Damen und Herren, liegt der Schriftliche Bericht der Bundesregierung vor. Danach sind 143 Millionen, also nicht 56 und nicht 87, sondern 143 Millionen DM für Bonn aus Bundesmitteln aufgewandt worden, und es wurden nicht 3386 oder 4600 Wohnungen erstellt, sondern mit den 700, die demnächst begonnen werden sollen, 7700! Das Provisorium Bonn kostet also bis heute an Dienstgebäuden rund 124 Millionen und an Wohnbauten rund 143 Millionen DM, macht nach Adam Riese 267 Millionen DM.
    Aber, meine Damen und Herren, dem Glücke sind keine Grenzen gesetzt! Unser hochverehrter Herr Bundesverteidigungsminister hat sicherlich schon einmal die Pläne des Verteidigungsministeriums in Washington, des Pentagon, gesehen. Nur aus dieser Plankenntnis ist es erklärlich, daß das Bundesverteidigungsministerium auf einer Anhöhe bei Bonn auch ein eigenes Pentagon haben will, das die bisherigen Ausgaben um die Kleinigkeit von 55 Millionen DM vermehren soll.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Herr Kollege Dr. Vogel, ich beglückwünsche Sie zu der ausgezeichneten Idee, bei der Projektierung des Pentagon jetzt schon darauf zu achten, daß daraus einmal Studentenwohnungen gemacht werden können.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Außerdem stehen, wie der Herr Bundesverteidigungsminister gern zu sagen pflegt, im Raume Forderungen auf Errichtung von weiteren 2000 Wohnungen für Beamte, Angestellte und Militärs des Bundesverteidigungsministeriums in Bonn. Wenn Sie die Wohnung mit 20 000 DM berechnen — und das dürfte heute nicht übersetzt sein —, dann wären das weitere 40 Millionen DM. Rechnen Sie die 55 Millionen und die 40 Millionen zu den bisherigen Ausgaben hinzu, dann kommen Sie auf einen Aufwand für die „provisorische Bundeshauptstadt" — meistens fix festgelegt in Beton und Eisenbeton — von 362 Millionen DM.
    Nun taucht doch immer wieder für jeden die Frage auf: Hätte man das nicht billiger machen können? Das Leben ist schön, aber teuer; man kann es auch billiger haben, dann ist es nicht so schön. Auch wir von der sozialdemokratischen Fraktion dieses Hohen Hauses wünschen nicht, daß menschenunwürdige Arbeitsräume geschaffen werden. Aber wir kritisieren seit Jahr und Tag mit vollem Recht, daß man hier gebaut hat ohne eigentliche Planung, ohne eigentliche Kenntnis dessen, was man damit ausrichtet, was man damit tut. Und, Herr Kollege Dr. Vogel, die Einsicht, die Sie in Ihrem Antrag jetzt gebracht haben, kommt reichlich spät. Ich weiß noch nicht einmal, ob sie nicht in bezug auf das Pentagon schon zu spät kommt. Denn wir haben ja im Haushalt schon einige Hunderttausend DM für die Planung bewilligt, die sicherlich „unter dem Druck der dringenden Notwendigkeit der Schaffung eines RiesenKriegsministeriums über und unter der Erde" schon recht weit vorgeschritten sein wird.
    Die Regierung hat sich — ich bitte die Regierung, zu antworten, wenn sie anderer Meinung sein sollte — nicht gefragt, was man als Dauerbauten verantworten kann und wie man sie später verwenden kann. Erst jetzt kommt die führende
    Regierungspartei auf die Idee, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, wie man das später einmal verwenden kann. Die Regierung hat auch nicht gefragt, was man etwa tun könne, um den Raumbedarf in einem anständigen Provisorium zu befriedigen.
    Aber die Krönung dessen, was wir bis jetzt hier vor uns sehen, ist die wahnwitzige Idee — die auf Beschlußfassung wartet —, 55 Millionen für ein bei Bonn zu errichtendes Bundesverteidigungsministerium zu bewilligen. In der ausgezeichneten Zeitung „Die Welt" — man muß als Sozialdemokrat auch einmal ein anderes Blatt loben, auch wenn es nicht von der eigenen Couleur ist —

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr richtig! — Heiterkeit)

    stand am 6. Februar 1956 ein ganz interessanter Artikel. Da sprach man über die Bonner Bundesbauten und erinnerte an ein Wort eines lang dahingegangenen Herrn namens Goebbels, der bei der Übernahme eines Schlosses in Berlin in die Verwaltung des „Dritten Reichs" erklärte: „Hier sind wir und hier bleiben wir!" Ich weiß nicht, ob „Die Welt" mit ihrer stillen Frage, ob man auch in Bonn bleiben will, recht hatte. Herr Kollege Dr. Vogel, das würde sich ausgezeichnet in Ihre Projektion von vorhin einpassen, daß man bedauert, daß Bonn provisorische Bundeshauptstadt geworden ist.

    (Abg. Dr. Conring: Das sind doch sehr törichte Bemerkungen! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    Das Beharrungsvermögen des Bonner Bundesprovisoriums wird ja praktisch eigentlich durch politische Maßnahmen besonderen Ranges sogar unterstützt und gefördert. Ich brauche nur an den Verlauf aller Bemühungen der Bundesregierung auf dem Gebiete der Wiedervereinigung zu erinnern, an die bedingungslose Westblockpolitik und an die Wehrpolitik, wie sie heute „im Raume steht" und wie sie auf weitere Mittelzuweisung — siehe die heute hier erstmals behandelte Ergänzungsvorlage zum Wehrhaushalt — wartet.
    Aber alle diese Dinge wären an sich nicht möglich, wenn nicht von einer ganz anderen Seite her noch eine sehr starke Förderung eingesetzt hätte. Ich meine das, was man als die Hypertrophie der Verwaltung bezeichnen kann. Meine Damen und Herren, diese Aufblähung, diese fürchterliche Entwicklung der Zahlen der Bonner Bundesverwaltung ist ohne jeden Zweifel das Ergebnis — wir sehen das gerade jetzt bei unseren Sorgen um die Frage der Reduzierung der Gesetzesvorlagen, die noch in diesem Parlament auf Erledigung harren — eines — ich möchte beinahe sagen — unvergleichlichen Dranges und Hanges zu einem absoluten Perfektionismus: Wir wollen alles so perfekt gestalten, daß wir — ich hätte beinahe ein despektierliches Wort gebraucht — alles bis zum letzten Punkt ganz genau regeln. Nur da, wo zweckmäßigerweise — wie beispielsweise vorhin bei der Auskunft des Herrn Staatssekretärs Hartmann über die Fragen der Entschädigung der Gemeinden — eine perfektionistische Regelung auch in der Bundesgesetzgebung hätte stehen sollen, überläßt man das anderen, Dritten.
    Wenn aber Herr Dr. Vogel und seine Fraktion nun den Antrag stellen, eine Ausländeruniversität


    (Ritzel)

    unter Umwandlung von Bonner Bürogebäuden in Studentenwohnheime etc. vorzusehen, dann offenbart sich darin eine neue Art von Perfektionismus, die aber eine große Frage berechtigt erscheinen läßt: Wer soll denn die Kosten für diese geplante Universität bezahlen? Der Bund etwa? Wollen Sie aus diesem Grunde das Grundgesetz ändern?
    Meine Damen und Herren, die Hypertrophie der Verwaltung zeigt sich in einigen ganz interessanten Zahlen. Am 18. Oktober 1949 erklärte der Herr Bundesfinanzminister, daß der Personalbedarf aller Ministerien — ohne das damals noch in Offenbach residierende Verkehrsministerium — 4515 Beamte und 672 Arbeiter betrage, zusammen also 5187 Menschen. Damals wollte der Herr Bundesfinanzminister Schäffer selber mit 386 Beamten in seinem Bundesfinanzministerium auskommen. Lang, lang ist's her! Heute sind es rund 1400 in seinem Ministerium. Und der Haushalt? Nehmen Sie nur zwei Vergleichszahlen: der Haushalt von 1950 hatte eine Endsumme von 16,2 Milliarden DM, der von 1956 hat eine solche von etwas mehr als 30 Milliarden DM.
    Ich glaube, an diesen nicht zu widerlegenden Zahlen zeigt sich die Notwendigkeit der Lösung der Aufgabe, für die dieses Haus vor kurzem aus drei Ausschüssen einen besonderen Unterausschuß eingesetzt hat, für die Fragen der Verwaltungsvereinfachung. Ich beglückwünsche bei dieser Gelegenheit die CDU-Fraktion ausdrücklich — und darf auf das verweisen, was in der Samstagausgabe der Zeitung „Der Mittag" geschrieben stand — zu der offensichtlich sehr wirkungsvollen, tiefgründigen und segensreichen Tätigkeit des Herrn Kollegen Dr. Bergmeyer, der offensichtlich auf Grund von Briefen, die ihm zugegangen sind, sich bemüht, nennenswerte Maßnahmen auf diesem Gebiet einzuleiten, — ich weiß nicht, in welcher Eigenschaft er auftritt, als Ritter oder als Begleiter aus einer spanischen Geschichte. Wenn wir die Schwierigkeiten überwinden wollen, die heute auf uns lasten, dann müssen wir die Aufgabe einer Verwaltungsreform, einer Vereinfachung der Verwaltung und einer Personaleinsparung, bitter ernst nehmen.
    Der Zahl, die damals der Herr Bundesfinanzminister angegeben hat — ohne die Beamten des Verkehrsministeriums mit 4 1/2 Tausend Beamten in allen Ministerien auskommen zu können —, steht eine andere Zahl gegenüber, und das ist die von heute. Heute werden in Bonn beschäftigt: 4790 Beamte, 6052 Angestellte, 1657 Arbeiter und 2 Lehrlinge — nun, die machen den Kohl nicht fett —, insgesamt also 12 501 Personen. Davon entfallen auf das Bundesverkehrsministerium 796. Diese Zahl bitte ich in Vergleich zu setzen mit der seinerzeitigen Anforderung von Mitarbeitern 5187 gegen heute rund 11 500 ohne Verkehrsministerium.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Herr Ritzel, glauben Sie, daß es in Frankfurt oder Berlin einer weniger wäre?)

    — Ich komme gleich darauf zu sprechen, warten Sie nur!
    Nun hat der Herr Kollege Dr. Vogel den Antrag seiner Fraktion begründet, den man unter das Stichwort stellen könnte: Was soll aus Bonn einmal werden? Ich weiß ja nicht, ob in manchen Träumen der Gedanke geistert, daß aus Bonn einmal, nicht etwa die deutsche Reichshauptstadt von einst, aber vielleicht einmal die europäische Haupt stadt werden könne. Es gibt so gewisse Anhaltspunkte, die diesen Wunschträumen irgendeine Art von Rechtfertigung geben.

    (Abg. Dr. Pohle [Düsseldorf]: Hätten Sie was dagegen?)

    Aber die Frage ist die: kann der Plan, den Herr Dr. Vogel begründet hat, wirklich helfen? Welche Bonner Bundesbauten, Herr Kollege Dr. Vogel, könnten denn geeignet sein, um als Professoren- und Studentenwohnheime in Frage zu kommen? Ich rede von den Diensträumen, nicht von den Wohnungen. Welche Bonner Bundesbauten eignen sich als Studienplätze? Ich befürchte, daß die Erkenntnis der Notwendigkeit einer Planung mit Änderungsmöglichkeit entschieden zu spät kommen wird. Nichts gegen einen Ausbau der Universität, nichts gegen eine Ausländeruniversität, nichts gegen eine weitere Technische Hochschule! Eine weitere Technische Hochschule ist ein absolutes Bedürfnis, eine Universität für Ausländer ist eine begrüßenswerte Angelegenheit. Aber — da muß ich jenes alte abgedroschene Lied einmal zitieren
    —: wer soll das bezahlen? Soll das die Stadt Bonn, soll der Bund oder soll das Land Nordrhein-Westfalen bezahlen, was hier gefordert wird?

    (Abg. Dr. Dresbach: Wir machen einen Zweckverband daraus! — Lachen bei der SPD.)

    — Vergessen Sie nicht, Herr Kollege Dr. Dresbach, Ihre Gemeinde gleichzeitig mit anzumelden!

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Wenn wir nun aber die Idee, die diesem Antrag einer künftigen Verwendung der Bundeshauptstadt zugrunde liegt, einmal durchdanken, dann stoßen wir auf allerlei Überlegungen und Bedenken. Zunächst noch eine etwas boshafte Bemerkung: Wenn ich bedenke, was das Inland und das Ausland sagt, wenn man aus dem kommenden Pentagon ein Studentenheim für 55 Milionen DM macht, dann kann ich mir vorstellen, wie das ein Hohngelächter auslösen muß, wie ein schöneres die Welt seit dem Hauptmann von Köpenick noch nicht erschüttert hat. Aber Studentenzimmer! Heute werden Zimmer durch Bundesangestellte in rauhem Umfang beansprucht. Wenn Bonn nach Berlin geht, also wenn die Bundeshauptstadt oder Reichshauptstadt Berlin heißt, dann werden diese Zimmer von den Bundesbeamten und Bundesangestellten geräumt, und wenn das Pentagon Studentenheim wird, dann werden auch die dortigen Beamten, soweit sie nicht eigene Wohnungen haben, die gemieteten Zimmer frei machen. Meine Damen und Herren, stellen Sie sich einmal — und das sei in allem Ernst gesagt — die Lage der Bonner Vermieter vor, die am Sitz der traditionsreichen Bonner Universität weitgehend von dem Vermieten von Zimmern leben, wenn diese Konkurrenz des Bundes mit einigen tausend freien Zimmern auftritt! Sie werden nicht ebenso viele Studenten an eine gedachte Technische Hochschule, an eine geplante Ausländer-Universität, an eine ausgebaute Universität Köln-Bonn bringen können, wie Zimmer frei werden. Sie werden dann den Stand der Zimmervermieter auf diese Art der Konkurrenz auf das empfindlichste treffen, und Sie werden außerdem dem Bund, der ja wohl der Eigentümer dieser Gebäude bleiben wird, weil es keinen Nachfolger geben dürfte, sehr erhebliche Umbaukosten aufbürden.


    (Ritzel)

    Was soll aus Bonn werden? Wir haben nicht umsonst einen Stopp der Bonner Bundesbauten gefordert. Das, was die Mehrheit des Haushaltsausschusses hier produziert hat, wird von uns als nichts anderes als ein untaugliches Ausweichmanöver betrachtet.
    Es ist mit einer Überfülle von Baumaßnahmen den Raumbedürfnissen in Bonn Rechnung getragen worden. Aber zur gleichen Zeit wurden andere Dinge bedauerlich vernachlässigt. Ich greife nur ein Beispiel heraus: die Situation der Bundeshauspresse, der in Bonn akkreditierten Presse. Während man sonst verständlicherweise Baracken ablehnt, haust die in Bonn zugelassene Presse in Barackenräumen.
    Ich habe mich selbst davon überzeugt: Man kann diesseits der Wand hören, was jenseits der Wand gesprochen wird, und das ist nicht gerade gut. Vielleicht gäbe es einen Ausweg, ohne daß Bonn und der Bund sich noch neue Kosten aufbürden. Vielleicht ließe sich die Möglichkeit schaffen, einer zu gründenden Vereinigung der Bonner Bundeshaus-Journalisten eine Hypothek zur Errichtung eines eigenen Gebäudes zu gewähren, damit die üblen Zustände abgestellt werden.

    (Zurufe von der Mitte: Wieder neue Bauten! — Abg. Stücklen: Trotz Provisorium Bonn!)

    — Das ist kein Bundesbau. Aber fragen Sie nur die Herren von der Presse selbst, Herr Kollege! Die Antwort werden Sie gar nicht gern hören.

    (Zuruf von der Mitte: Warum betonen Sie das denn so stark?)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum
    Schluß über die Wahl der Stadt Bonn als Bundeshauptstadt und die Auswirkungen dieser Wahl eine Bemerkung machen. Angesichts der steuerlichen Bedeutung und der Einwohnerzahl der Stadt Bonn — gegen diese liebenswerte Stadt soll kein Wort gesagt werden — war es eine Überforderung, Bonn als Bundeshauptstadt zu bestimmen, und diejenigen, die es hier in der Mehrheit getan haben, tragen dafür, auch vor der Geschichte der Stadt Bonn, die volle Verantwortung. Was in Frankfurt ohne Schaden möglich gewesen wäre, was dort hätte verkraftet werden können, wird sich voraussichtlich in Bonn als ein Unglück, als ein Mühlstein am Hals der Stadt Bonn erweisen.

    (Abg. Dr. Dresbach: Dann wird es nach Köln eingemeindet!)

    — Wenn die Bonner einverstanden sind und die Kölner es wollen, wäre vielleicht ein netter Oberbürgermeisterposten dort vakant, Herr Dr. Dresbach.

    (Heiterkeit.)

    Ich darf nur zur Begründung dessen, was ich sage, auf die Einwohnerzahl verweisen. Bonn hatte im Jahre 1949 110 000 Einwohner, heute hat es 140 000. Glauben Sie nicht, meine Damen und Herren, daß die Stadt Frankfurt mit heute 570 000 Einwohnern sehr viel eher in der Lage gewesen wäre, Bundesbauten, die in dem Ausmaß bei weitem nicht notwendig geworden wären, zu verkraften? Meine Damen und Herren, wissen Sie, daß 20 % des Raums von Bonn-Stadt und Bonn-Land, d. h. 1500 ha Gelände, für Gebäude und Straßen — ohne das Pentagon — bis jetzt schon verbraucht worden sind? Damit Sie einen Vergleich haben, darf ich Ihnen sagen: mit dem Hindenburg-Damm auf der Insel Sylt wurden mit Mühe und Not 1200 ha Land dem Meer abgerungen, und hier hat Bonn 1500 ha für Gebäude und Straßen verbraucht.

    (Abg. Dr. Vogel: Und für Wohnungen!)

    Die Stadt Bonn hat ein Gutachten einholen lassen, das die Steuerkraft der Stadt und verschiedener anderer Städte behandelt. Darin wird festgestellt, daß von 38 kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen 22 mit ihrer Steuermeßkraft erheblich über der Steuermeßkraft von Bonn liegen. Es ist ja nicht nur eine Belastung des Bundes, es ist auch eine sehr spürbare Belastung der Stadt Bonn entstanden, die ihren ganzen Optimismus braucht, um an die Zukunft glauben zu können.
    Nach den letzten Berichten hat die Stadt Bonn eine Schuldsumme von 58,8 Millionen DM mit einem Schuldendienst von 5,4 Millionen DM auf sich geladen, und weitere Schuldenaufnahmen sind nach amtlicher Mitteilung nur bis zu weiteren 8 Millionen DM möglich.
    Bonn hat allein für die Unterbringung von Kindern von Bundesbeamten und -angestellten jährlich 1,47 Millionen DM aufzuwenden. Ich glaube, daß daraus sehr wohl eine moralische Verpflichtung des Bundes gegenüber der Stadt Bonn abgeleitet werden kann.
    Aus all diesen Überlegungen fordern wir den Baustopp. Wir wissen, und Sie wissen so gut wie wir: Einmal kommt der Tag, an dem auch dieses Provisorium zu Ende geht. Und was kommt dann? Dann steht vor Bonn die Gefahr einer wirtschaftlichen Blutleere, die Gefahr, daß sich lange Zeit hindurch für die leergewordenen Räume keine Verwendung findet. Dann steht Bonn vor der Tatsache des Abzugs der Bundesbeamten und Bundesbediensteten, daraus resultierend eines Rückgangs der Wirtschaft, der insbesondere den Einzelhandel treffen muß, und damit verbunden eines Rückgangs der Steuerkraft. Aber die Lasten werden der Stadt Bonn bleiben. Auch darum unsere Forderung: Es darf in Bonn nicht mehr weitergebaut werden gegen Berlin und auch nicht mehr weitergebaut werden gegen wichtige Lebensinteressen von Bonn!
    Lassen Sie mich meine Ausführungen beenden mit einem Zitat, für das ich der „Bonner Rundschau" ausdrücklich danke.

    (Zuruf rechts: Sie lesen die „Bonner Rundschau"?)

    — Sie sehen, ich lese auch die „Bonner Rundschau"!

    (Zuruf von der Mitte: Sie müssen ja auch mal etwas Gutes lesen!)

    — Wenn auch Sie etwa die sozialdemokratische Presse hielten, wäre es manchmal für Sie besser!
    — In der „Bonner Rundschau" vom 20. Januar 1956 steht zu lesen, daß Sekundanerinnen aufgefordert wurden, ihre Meinung zu sagen über die Wahl von Bonn als Bundeshauptstadt. Eine Sekundanerin — ich weiß leider nicht, wie sie heißt; sonst würde ich alles tun, damit sie weiter ausgebildet wird, damit sie ein Stipendium bekommt, denn sie scheint den Verstand am rechten Fleck zu haben —

    (Heiterkeit und Zurufe)

    hat laut „Bonner Rundschau" vom 20. Januar 1956 wörtlich gesagt:


    (Ritzel)

    Man hat unwillkürlich das Gefühl, daß hier der Stadt etwas aufgezwungen ist, zu dem sie nicht berufen war, das sie nicht abschütteln will und auch nicht kann, das ihr aber hoffentlich schon recht bald zugunsten der alten. Reichshauptstadt wieder abgenommen wird.
    Das ist auch unsere Hoffnung, und aus diesem Grund bitte ich Sie namens meiner Fraktion: Helfen Sie den Weg ebnen durch einen Stopp der Bonner Bundesbauten und im übrigen durch Annahme des Antrags, den wir gestellt haben.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Conring: Das war eine Sekundanerweisheit!)