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    2. Deutscher Bundestag — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1956 8995 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1956. Begrüßung der neu eingetretenen Abg Frau Herklotz 8997 C Überweisung der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1956 (Drucksache 2671) an den Haushaltsausschuß 8997 C Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Juli 1955 über die Gewährung der Meistbegünstigung und über gewerbliche Schutzrechte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay (Drucksache 2592) an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8997 D Wahl des Abg. Jacobs zum Stellvertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates 8997 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 277 (Drucksachen 2659, 2710) . . 8998 A Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost . . 8998 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in den Grenzkraftwerken (Drucksache 2284) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Fragen, welche die Aufsichtsräte der in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein errichteten Aktiengesellschaften betreffen (Drucksache 2542) 8998 B Dr. Bleiß (SPD), Anfragender . . . 8998 C, 9000 B, 9002 D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 8999 B, 9002 A, 9003 A Sabel (CDU/CSU) 9002 B Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 2542 an den Ausschuß für Arbeit 9003 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Drucksache 2600) 9003 B Ritzel (SPD) 9003 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 9003 C Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Verteidigungsausschuß . . 9003 D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz — BRüG —) (Drucksache 2677) . . . 9004 A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 9004 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (Drucksachen 2554, zu 2554, Anlage zu 2554, 1897) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Künftige Verwendung Bonner Bundesbauten (Drucksache 2716) 9004 A Hilbert (CDU/CSU): als Berichterstatter 9004 B Schriftlicher Bericht 9030 B Dr. Vogel (CDU/CSU), Antragsteller . . . 9004 D, 9006 D, 9014 A Ritzel (SPD) . . . . 9006 C, 9007 A, 9015 D Dr. Krone (CDU/CSU) 9011 A Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . 9011 B, C Dr. Keller (GB/BHE) 9012 B Lenz (Trossingen) (FDP) 9013 B Niederalt (CDU/CSU) 9016 C Beschlußfassung zum Ausschußantrag Drucksache 2554 9017 C Überweisung des Antrags Drucksache 2716 an den Haushaltsausschuß 9017 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dresbach, Dr. Eckhardt, Dr. Lindrath, Dr. Wellhausen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2608) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 9017 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Wieninger, Günther, Regling, Lange (Essen), Held, Eickhoff, Dr. Berg u. Gen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2611) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . 9017 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung der Lasten aus kriegsbedingter Inanspruchnahme von Räumen (Drucksache 2675) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 9018 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2545) 9018 A Wittrock (SPD) 9018 A Neumayer, Bundesminister der Justiz 9018 C Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9018 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Hepp, Müller (Wehdel) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner wirtschaftlichen Zusammenschlüsse (Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz) (Drucksache 2605) . . . 9018 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Haushaltsausschuß und an den Rechtsausschuß 9018 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sicherheitskinefilme (Sicherheitsfilmgesetz) (Drucksache 2631) 9018 D Überweisung in den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung . 9018 D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Einheitliche Prozeßordnung (Drucksache 2435) 9019 A Dr. Bucher (FDP), Antragsteller . . 9019 A, 9023 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 9021 B Rehs (SPD) 9022 C Platner (CDU/CSU) 9023 B Überweisung an den Rechtsausschuß . 9023 D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Oberstes Bundesgericht (Drucksache 2436) 9023 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP), Antragstellerin 9023 D, 9025 C Bauer (Würzburg) (SPD) 9024 B Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . 9024 D Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9025 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 2197) 9025 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Haushaltsausschuß 9026 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 1387); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2691) 9026 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU): (1 als Berichterstatterin 9026 B Schriftlicher Bericht 9030 D Abstimmungen 9026 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Drucksache 2402); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2692) 9026 D Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 9027 A Beschlußfassung 9027 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 2561) . . 9028 A Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Auswärtigen Ausschuß . . 9028 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Merkblatt für Reisende aus der Sowjetzone (Drucksache 2562) 9028 A Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 9028 B Beratung der Elften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 29. August 1956 (Drucksache 2678) . . . . 9028 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 9028 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zum Verkauf des landwirtschaftlich zu besiedelnden ehem. Flugplatzes Wyk/ Föhr (Drucksache 2683) 9028 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 9028 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 2574 [neu], 702, 1328) 9028 C Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 9032 A Beschlußfassung 9028 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Drucksache 2540) 9028 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Verteidigungsausschuß . . 9028 C Beratung der Übersicht 18 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen nach dem Stand vom 25. September 1956 (Drucksache 2705) 9028 D Abstimmungen 9028 D Erste Beratung des von den Abg. Huth, Dr. Hesberg, Lücke, Frau Dr. Maxsein, Dr. Will u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Bundesmietengesetzes (Drucksache 2059 [neu]) 9029 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen . . . 9029 C Nächste Sitzung 9029 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9029 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (zu Drucksache 2554) 9030 B Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 2691) 9030 D Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abg. Ruhnke u. Gen. betr. Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksache 2574 [neu]) 9032 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 10. Frau Albertz 3. 10. Altmaier 6. 10. Arndgen 6. 10. Arnholz 6. 10. Baier (Buchen) 3. 10. Berendsen 3. 10. Bergmann 6. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Berlin 3. 10. Bettgenhäuser 3. 10. Frau Beyer (Frankfurt) 6. 10. Birkelbach 5. 10. Blachstein 27. 10. Blöcker 3. 10. von Bodelschwingh 3. 10. Böhm (Düsseldorf) 20.10. Brandt (Berlin) 3. 10. Dr. Bucerius 4. 10. Cillien 15. 12. Dr. Deist 6. 10. Frau Dietz 3. 10. Frau Döhring 5. 10. Dr. Dollinger 3. 10. Etzenbach 3. 10. Erler 7. 10. Funk 4. 10. Dr. Furler 3. 10. Gefeller 6. 10. Geiger (München) 3. 10. Gerns 6. 10. Hahn 3. 10. Hansen (Köln) 6. 10. Held 3. 10. Frau Hütter 5. 10. Illerhaus 5. 10. Jacobi 5. 10. Jahn (Frankfurt) 5. 10. Frau Kalinke 3. 10. Karpf 6. 10. Dr. Kather 6. 10. Frau Kipp-Kaule 6. 10. Dr. Köhler 15. 10. Dr. Kreyssig 4. 10. Lemmer 6. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 3. 10. Lenze (Attendorn) 3. 10. Leukert 3. 10. Dr. Leverkuehn 6.10. Frau Lockmann 6. 10. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 7. 10. Lücke 5. 10. Ludwig 6. 10. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Meitmann 22. 10. Dr. Mende 3. 10. Mensing 6. 10. Meyer (Wanne-Eickel) 3.10. Frau Meyer-Laule 3. 10. Dr. Miessner 5. 10. Müller (Erbendorf) 6.10. Neumann 3. 10. Frau Niggemeyer 4. 10. Ollenhauer 4. 10. Dr. Orth 6. 10. Dr. Preller 6. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 3. 10. Frau Dr. Rehling 4. 10. Reitzner 6. 10. Richter 6. 10. Freiherr Riederer von Paar 6. 10. Frau Schanzenbach 3. 10. Dr. Schellenberg 3.10. Scheppmann 6. 10. Scheuren 6. 10. Dr. Schild 3.10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schneider (Hamburg) 3.10. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 3. 10. Schwann 28. 10. Seidl (Dorfen) 6.10. Seuffert 6. 10. Dr. Starke 31. 10. Sträter 13. 10. Unertl 5. 10. Voß 6. 10. Wullenhaupt 3. 10. b) Urlaubsanträge Abgeordnete (r) bis einschließlich Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Ehren 15. 10. Frehsee 12. 10. Dr. Greve 17.10. Höfler 15. 10. Kahn-Ackermann 17. 11. Knapp 13. 10. Marx 20. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Dr. Stammberger 17.11. Anlage 2 zu Drucksache 2554 (Vgl. S. 9004 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 2554, 1897) betreffend Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen. Berichterstatter: Abgeordneter Hilbert Der Deutsche Bundestag hat in seiner 124. Sitzung am 19. Januar 1956 beschlossen, den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen - Drucksache 1897 - dem Haushaltsausschuß zur weiteren Behandlung zu überweisen. Der Antrag verlangt dreierlei: Erstens wird die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag eine detaillierte Ubersicht vorzulegen, aus welcher die Bundesmittel einschließlich der Ansätze im Bundeshaushalt 1955 ersichtlich sind, die für Wohnungsbauten, für Bürogebäude und sonstige Bauten bisher aufgewendet worden sind. Zweitens wird die Bundesregierung aufgefordert, über die noch im Gange befindlichen Baumaßnahmen - getrennt nach Wohnungs- und Bürobauten - zu berichten. Endlich wird beantragt, daß der Bundestag eine Erklärung dahingehend fassen möge, daß Baumaßnahmen im Raume Bonn nur noch zur Durchführung kommen sollen, wenn diese schon begonnen sind; dagegen sollen bereits bewilligte, aber noch nicht begonnene Bauten mit Ausnahme der Wohnungsbauten nebst Zubehör nicht mehr aufgeführt werden. Der Haushaltsausschuß behandelte den Antrag in seinen Sitzungen vom 11. und 12. April 1956 und 4. und 6. Juni 1956, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, da die verlangte Übersicht nicht vorlag. Mit Schreiben vom 16. Juni 1956 legte der Bundesminister der Finanzen dann die gewünschte Übersicht vor, die sämtliche Aufwendungen für die Haushaltsjahre 1949 bis 1956 aufweist, und zwar unterteilt in Aufwendungen für Wohnungsbau und sonstige Bauten. Diese Aufstellung wurde in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 25. Juni 1956 in eingehender Aussprache behandelt. Von mehreren Abgeordneten wurde darauf hingewiesen, auch bei den Bauvorhaben müsse die Tatsache berücksichtigt werden daß Bonn nur provisorische Bundeshauptstadt sei. Allerdings wurde auch betont, daß eine Unterbringung der obersten Bundesbehörden etwa in Baracken unmöglich sei. Der Ausschuß faßte auf Antrag des Berichterstatters schließlich mit großer Mehrheit den im Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses -Drucksache 2554 -- niedergelegten Beschluß. Im Auftrag des Haushaltsausschusses habe ich die Ehre, diesen Antrag dem Hohen Hause zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 27. Juni 1956 Hilbert Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 2691*) (Vgl. S. 9026 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 1387). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Schwarzhaupt Der Lauf von Verjährungs- und Ausschlußfristen war während der Kriegs- und Nachkriegszeit für bestimmte Schuldverhältnisse durch eine Reihe von Gesetzen gehemmt worden. Das galt insbesondere für Schuldverhältnisse, bei denen Gläubiger und Schuldner verschiedenen Nationen angehörten, da in diesen Fällen wegen der Unterbrechung des internationalen Verkehrs und wegen der Beschrän- *)Diese Drucksache ersetzt die Drucksache 1789. (Frau Dr. Schwarzhaupt) kung im Devisenverkehr die Erfüllung der Verbindlichkeiten und damit eine Unterbrechung der Fristen durch Klageerhebung nicht möglich oder jedenfalls erschwert war. Das Gesetz über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen vom 28. Dezember 1950 (BGBl. S. 821) hob die Hemmung auf und regelte den Ablauf dieser Fristen; die Verjährung bestimmter Auslandsschulden und einiger ähnlicher Schuldverhältnisse blieb aber gehemmt (§§ 3 und 4 des Gesetzes vom 28. Dezember 1950; Ergänzungsgesetz vom 30. März 1951 — BGBl. I S. 213 —; AHK Gesetz Nr. 67 — Amtsblatt S. 1310 ). Nachdem das Londoner Abkommen vom 27. Februar 1953 einen Weg für die Regelung deutscher Auslandsschulden eröffnet hat, besteht die Möglichkeit, bei einem weiteren Kreis von Schuldverhältnissen die Verjährung und Ausschlußfristen wieder in Gang zu setzen, bei denen sie bisher noch gehemmt sind. Für diejenigen Schulden, die nach diesem Abkommen geregelt werden, endet die Hemmung 18 Monate nach dem Zustandekommen der Regelung. Es bleiben aber noch bestimmte Schuldverhältnisse übrig, bei denen die Hemmung der Verjährung durch das Londoner Schuldenabkommen nicht beendet wird, z. B. diejenigen, über die keine Regelung zustande gekommen ist oder bei denen der Gläubiger einem Lande angehört, das nicht Signatarmacht des Abkommens ist. Aus dieser Situation ergab sich ein doppeltes Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung. Die Bestimmungen des Londoner Schuldenabkommens über den Fristenablauf sind in der für den deutschen Rechtsverkehr schwer zugänglichen Sprache internationaler Abkommen gefaßt. In den §§ 3 und 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs sind diese Bestimmungen ohne eine inhaltliche Änderung so gefaßt worden, daß sie für den deutschen Rechtsverkehr leichter verständlich sind. Ferner mußten Bestimmungen über die Verjährung der nicht nach dem Abkommen geregelten oder von ihm nicht betroffenen Auslandsschulden erlassen werden, da es im Hinblick auf die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs nicht angängig ist, daß die Verjährung dieser Ansprüche auf unabsehbare Zeit gehemmt bleibt. Über den Inhalt der Regelung, die der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf vorsieht, ergaben sich im Rechtsausschuß und in den mitbeteiligten Ausschüssen für Finanz- und Steuerfragen und für Geld und Kredit keine Meinungsverschiedenheiten. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 1955 keine Einwendungen nach Artikel 76 Abs. 2 GG erhoben. Die Beratungen in den drei beteiligten Ausschüssen ergaben einige Änderungen, die im wesentlichen redaktioneller Art waren. In § 1 sind die Worte „des SHAEF und" weggefallen, da das Zitat der Gesetze Nr. 52 der Militärregierungen zur Klarstellung genügt. In § 1 Abs. 2 ist an zwei Stellen das Wort „Regierungsvereinbarung" ersetzt worden durch „zwischenstaatliche Vereinbarung", weil in dem Schuldenabkommen auch Regelungen vorgesehen sind, die nicht unbedingt in der Form einer Regierungsvereinbarung getroffen werden müssen. § 1 Abs. 3 ist auf Vorschlag der Bundesregierung neu eingefügt worden. Er setzt neben Absatz 2 eine weitere Ausnahme von dem in § 1 Abs. 1 enthaltenen Verjährungsgrundsatz und gilt gemäß § 2 entsprechend für den Ablauf von Ausschlußfristen. Die Ausnahme soll bei den im Wortlaut der Bestimmung bezeichneten Ansprüchen aus verbrieften Schulden eine Verjährung und den Ablauf von Ausschlußfristen während der meist fünfjährigen Frist verhindern, binnen deren der Gläubiger sich noch darüber entscheiden kann, ob er ein nach dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden abgegebenes Regelungsangebot für eine solche Schuld annehmen will. Die Vorschrift beruht auf der Erwägung, daß es bei den in Betracht kommenden Fällen nicht zweckmäßig und nicht gerecht wäre, dem Gläubiger lediglich die Möglichkeit zu geben, auf dem in § 9 Abs. 2 vorgesehenen oder einem sonst zulässigen Wege durch eigene Maßnahmen zu verhindern, daß schon vor dem Ende der erwähnten Annahmefrist eine Verjährung des Anspruchs vollendet wird oder eine Ausschlußfrist abläuft. In § 8 ist auf Vorschlag des Vertreters der Bundesregierung das Wort „Verbindlichkeit" durch das sprachlich bessere Wort „Anspruch" ersetzt worden, ohne daß damit die Bedeutung der Bestimmung verändert wird. In § 9 Abs. 2 wurden zur Vermeidung von Mißverständnissen außer den Ansprüchen selbst auch die Ansprüche auf erst später fällig werdende Nebenleistungen eingefügt. Zwei Empfehlungen des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen folgte der Rechtsausschuß nach eingehender Beratung und im Einvernehmen mit dem Vertreter der Bundesregierung nicht. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bat, zu prüfen, ob die Bezeichnung in der Überschrift „Auslandsschulden und ähnliche Schulden" näher konkretisiert werden könnte und ob man in § 1 Abs. 2, §§ 3, 4 und an anderen Stellen die Zitierung des Londoner Abkommens über Auslandsschulden als „das Schuldenabkommen" nicht noch verdeutlichen müsse. In bezug auf die Überschrift ergab die Aussprache im Rechtsausschuß, daß jede konkretere Bestimmung dessen, was mit „ähnlichen Schulden" gemeint ist, entweder zu eng oder zu umständlich sein müsse. Der Inhalt des Gesetzes und seine Begründung ergebe deutlich genug, daß es sich bei den ähnlichen Schulden um eine Gruppe von Schulden handelt, die, ohne Auslandsschulden im Sinne des Londoner Schuldenabkommens zu sein, infolge des Erfordernisses einer Sondergenehmigung ebenso wie diese eine Fristenhemmung erfahren haben. Die Bezeichnung des Londoner Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 in der vereinfachten Form „Schuldenabkommen" schien dem Rechtsausschuß unmißverständlich, nachdem im § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes klargestellt ist, welches Schuldenabkommen mit dieser Bezeichnung gemeint ist. Schließlich wurde darauf hingewiesen, daß die Begründung des Regierungsentwurfs in der Drucksache 1387 auf Seite 7 einen redaktionellen Fehler enthält. Die Ziffer 4 soll gestrichen werden. In Ziffer 3 sind die Worte „der unter 1) genannten Personen" zu streichen. Dieser Fehler soll in der amtlichen Veröffentlichung der Begründung, die beabsichtigt ist, berichtigt werden. (Frau Dr. Schwarzhaupt) Der Rechtsausschuß empfiehlt dem Plenum des Bundestages die Annahme des Gesetzes mit den vom Rechtsausschuß vorgenommenen Änderungen. Bonn, den 17. September 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Berichterstatterin Anlage 4 Drucksache 2574 (neu) (Vgl. S. 9028 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (14. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner und Genossen betreffend Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 702, 1328). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Antrag — Drucksache 702 — ist im Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens bereits am 9. Februar und 30. März 1955 eingehend beraten worden. Der Ausschuß war sich schon damals in Kenntnis des Beschlusses des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darüber klar, daß von hygienischen Gesichtspunkten aus Vorschriften über eine einwandfreie Düngung von Obst und Gemüse notwendig seien. Es wurden die verschiedenen Möglichkeiten erörtert, wie das angestrebte Ziel zu erreichen sei und ob eine diesbezügliche Rechtsverordnung möglich sei, solange gewisse Voraussetzungen, z. B. Aufbereitungsanlagen in den Städten, noch nicht geschaffen sind. Ebenso konnte seinerzeit nicht geklärt werden, ob die Einfuhr von Obst und Gemüse aus dem Ausland und damit irgendwelche Handelsverträge betroffen würden. Da zu jener Zeit auch von seiten der beteiligten Ministerien dem Ausschuß keine einheitlichen Vorschläge gemacht werden konnten, faßte der 14. Ausschuß den Beschluß, dem Plenum die Annahme des Antrags Drucksache 1328 zu empfehlen. Danach sollte die Bundesregierung ersucht werden, zu überprüfen, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um die Düngung von Obst und Gemüse mit gesundheitsschädlichen Abwässern und unaufbereiteten Fäkalien wirksam zu verhindern, und über die Ergebnisse ihrer Nachprüfung Bericht zu erstatten. Entsprechend interfraktioneller Vereinbarung wurde dieser Antrag vom Plenum am 4. Mai 1956 dem Ausschuß zurücküberwiesen. In der Sitzung am 25. Juni 1956 beschäftigte sich der 14. Ausschuß erneut mit dem Antrag Drucksache 702, und zwar zusammen mit Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in Anwesenheit des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Mitglieder dieses Ausschusses wiesen darauf hin, daß ihr Ausschuß seinerzeit dem Antrag gemäß Drucksache 702 in der von den Antragstellern eingebrachten Form einmütig zugestimmt habe, weil er ihrer Meinung nach sowohl im Interesse der Erzeuger als auch der Verbraucher liege. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte aus, daß es sich bei dem Antrag um Fragen handle, die von größter Bedeutung seien. Sein Ministerium habe gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Wohnungsbau nunmehr Vorschläge für eine Rechtsverordnung erarbeitet. § 5 des Lebensmittelgesetzes könne die Grundlage einer Regelung sein, jedoch sei wichtig, daß mit einem Verbot dieser Düngungsarten nicht die sachgemäße landwirtschaftliche Abwasserverwertung unterbunden und die ordnungsgemäße Anwendung von Stallmist und Jauche unmöglich gemacht werde. Beim Fachnormenausschuß „Wasserwesen" des Deutschen Normenausschusses seien entsprechende Richtlinien erarbeitet worden, auf deren Basis eine Rechtsverordnung erlassen werden könne. Nach eingehender Aussprache einigten sich die Mitglieder der beiden Ausschüsse auf die nachstehende Formulierung. Bonn, den 19. September 1956 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß
    federführend — und an den Ausschuß für Verteidigung -- mitberatend — beantragt. Wer dieser


    (Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

    I Überweisung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Punkt 4 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz —BRüG —) (Drucksache 2677).
    Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Auf das Wort zur Begründung wird verzichtet.
    Ich eröffne die Beratung in erster Lesung. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung.
    Es ist die Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Wiedergutmachung — federführend — und an den Ausschuß für Geld und Kredit beantragt. Ich nehme an, daß das Haus einverstanden ist. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 5 der Tagesordnung:
    a) Beratung des Schriftlichen Berichts *) des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (Drucksachen 2554, zu 2554, Anlage zu 2554, 1897);
    b) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend künftige Verwendung Bonner Bundesbauten (Drucksache 2716).
    Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, daß zunächst die Berichterstattung zu Punkt 5 a und dann die Begründung zu Punkt 5 b erfolgt. Die Aussprache über die beiden Punkte soll miteinander verbunden werden; im Anschluß daran erfolgt dann die Beschlußfassung.
    Zunächst erfolgt also die Berichterstattung zu Punkt 5 a der Tagesordnung. Herr Abgeordneter Hilbert, wünschen Sie das Wort als Berichterstatter?

    (Abg. Hilbert: Ja!)

    — Bitte!


Rede von Anton Hilbert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrag des Haushaltsausschusses habe ich Ihnen Bericht zu erstatten über die Verhandlungen über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen im Raume Bonn, Drucksache 1897.
Der Ausschuß befaßte sich erstmals mit diesem Antrag in seiner Sitzung vom 12. April 1956. Der Antrag verlangt zweierlei. Einmal enthält er ein Ersuchen an die Bundesregierung, eine detaillierte Übersicht vorzulegen, in welcher Höhe bisher Bundesmittel im Raume Bonn verausgabt wurden a) für Wohnungsbauten und b) für Büro- und sonstige Verwaltungsbauten. Dann wurde eine Erklärung des Bundestages verlangt, daß bereits bewilligte Bundesbauten im Raume Bonn nur noch zur Ausführung kommen, soweit mit dem Bau bereits begonnen ist, und daß alle übrigen Bauvorhaben mit Ausnahme des Wohnungsbaus nicht mehr zur Ausführung gelangen.
*) Siehe Anlage 2.
In einer kurzen Aussprache war der Ausschuß völlig einer Meinung, daß die Wohnungsbauten auch im Raum Bonn unter keinen Umständen gedrosselt werden dürfen. Ein Abgeordneter der CDU vertrat die Auffassung, daß es kaum angängig sei, auch für Verwaltungsgebäude ein absolutes Bauverbot auszusprechen oder zu verhängen. Insonderheit gelte dies für Bauten von oberen Bundesbehörden, die noch nicht entsprechend untergebracht seien. Auch ein Redner der SPD interpretierte den Antrag in dem Sinne, daß ein generelles Bauverbot nicht erstrebt werde; es müsse vielmehr vor jeder Inanspruchnahme weiterer Bauten geprüft werden, ob jeweils dem provisorischen Charakter aller Bonner Verwaltungsbauten genügend Rechnung getragen werde.
Die CDU machte den Vorschlag, bei der Erstellung und Planung Bonner Verwaltungsbauten darauf Rücksicht zu nehmen, daß nach Verlegung der oberen Bundesbehörden nach Berlin die Bonner Bauten etwa für Unterkünfte von Studenten, für Professoren oder Institute der Universitäten Köln und Bonn dienstbar gemacht werden können.
Einmütig trat der Ausschuß dem Verlangen bei, die gewünschten Übersichten von der Bundesregierung zu fordern und den zweiten Teil des Antrags so lange zurückzustellen.
Am 16. Juni 1956 legte die Bundesregierung dem Ausschuß die verlangte Aufstellung über die bisherigen Bauaufwendungen im Raum Bonn vor. Diese Aufstellung wurde als Anlage zu Drucksache 2554 allen Mitgliedern ,des Hohen Hauses zugeleitet. Ich kann mir daher den Vortrag über die detaillierten Aufwendungen ersparen und auf die zitierte Anlage zu Drucksache 2554 verweisen. Demnach sind seit 1949 einschließlich der Ansätze im Haushalt 1956 insgesamt aufgewendet worden für a) Dienstgebäude 93 895 450 DM, b) Wohnungsbauten 143 224 250 DM, insgesamt also 237 119 700 DM.
Der Ausschuß befaßte sich nach Vorlegung dieser Aufstellung erneut mit dem Antrag Drucksache 1897, und zwar nunmehr mit dem zweiten Teil. Die Mehrheit des Ausschusses stimmt darin überein, daß eine allgemeine Bausperre nicht möglich sei. Selbst die Antragsteller gaben zu, daß noch Bauten nötig werden könnten. Der Vertreter der Bundesregierung machte darauf aufmerksam, die eventuelle Annahme des zweiten Teils des Antrags könnte niemals zur Folge haben, daß etwa noch dringend notwendig werdende Bauten nicht durchgeführt werden könnten, es kämen unabweisbar noch Bauvorhaben auf uns zu. Auch wisse niemand, wann mit einer Verlegung der oberen Bundesbehörden nach Berlin gerechnet werden könne.
Bei ,der Abstimmung wurde der zweite Teil des Antrags der SPD im Ausschuß mit großer Mehrheit abgelehnt und dann ein Eventualantrag des Berichterstatters angenommen, den Sie auf Drucksache 2554 verzeichnet finden. Im Auftrage des Ausschusses habe ich Ihnen die Annahme dieses Antrags zu empfehlen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter und frage, ob das Wort zur Begründung des Antrags unter Punkt 5 b gewünscht wird. — Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Dr. Vogel.
    Dr. Vogel (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Auftrage meiner Freunde möchte ich Ihnen eine


    (Dr. Vogel)

    Idee vortragen, die ihren Niederschlag in einem Antrag gefunden hat, von dem wir glauben, daß er dieses Problem der Bonner Bauten am besten lösen würde. Es ist ein Problem! Nicht wir sind daran schuld, daß eine provisorische Bundeshauptstadt existieren muß und daß die eigentliche Reichshauptstadt noch nicht Bundeshauptstadt sein kann. Das Provisorium Bonn hat uns allen, glaube ich, manche Probleme aufgegeben, und im Grunde genommen ist niemand von uns darüber glücklich gewesen, daß hier derart viele Bauten entstehen mußten. Ich sage ausdrücklich: entstehen mußten. Ich werde später noch darauf zurückkommen.
    Aber nun eins: Wenn nun einmal die zwingende Notwendigkeit vorlag, diese Bauten zu errichten, dann mußte auf der anderen Seite auch darüber nachgedacht werden: Welchen Zweck sollen diese Bauten einmal erfüllen, wenn, was wir ja alle von Herzen wünschen, die Reichshauptstadt Berlin ihren alten Rang wieder einnimmt? Unter den Möglichkeiten, die sich anbieten, wären folgende zu nennen gewesen. Man hätte vielleicht daran denken können, hier Schulen für die Reichsbehörden in großem Umfang, z. B. Zollschulen, Finanzschulen, Postschulen und was es sonst alles auf dem Gebiete gibt, hinzulegen. Man hätte daran denken können, auch Industrie hierher zu bringen. Aber ich glaube, auch die Bevölkerung dieser Stadt würde nicht sehr glücklich sein, wenn aus einer alten Universitätsstadt eine Industriestadt würde. auch wenn das von der gewerbesteuerlichen Seite her vielleicht manchem sehr angenehm wäre.
    Der Ausweg, den wir Ihnen vorschlagen, scheint der der Tradition dieser Stadt angemessenste zu sein und scheint auch nach dem Widerhall, den er in dieser Stadt und überall in akademischen Kreisen und weit darüber hinaus hei der Studentenschaft gefunden hat, der sinngemäßeste und vernünftigste zu sein. Wir schlagen Ihnen vor, die dafür geeigneten Gebäude unter den Bonner Bundesbauten einer künftigen Zweckbestimmung als Wohnheime für ausländische Studenten, Professoren, Tutoren usw. zuzuführen und sie dafür herzurichten. Sie können hier in Bonn eine große Reihe vor allem der neu errichteten Gebäude ohne weiteres einem solchen Zweck dienstbar machen.
    Es ist Ihnen allen bekannt, daß wir an allen deutschen Universitäten und Technischen Hochschulen mit einem furchtbaren Mangel an Unterkunftsräumen, an Wohnräumen nicht nur für unsere heimische Studentenschaft, sondern vor allen Dingen auch für unsere ausländischen Gäste zu kämpfen haben. Das deutsche Volk ist immer stolz darauf gewesen, ausländischen Studenten ein gastliches Heim und eine Lehrstätte bieten zu können. Wir haben das in den Jahren nach 1945 nicht in dem gleichen Maße tun können wie vor dem Kriege. Die Zahlen sind Ihnen bekannt. Hier bin ich allerdings auf eine gewisse Divergenz gestoßen. In dem uns vorliegenden Einzelplan des Bundesinnenministeriums ist die Zahl von heute 3500 ausländischen Studenten gegenüber 6500 vor dem Kriege genannt worden. Aus einer Statistik der deutschen Studentenschaft entnehme ich dagegen, daß gegenwärtig schon 6800 Auslandsstudenten bei uns weilen.
    Wir wissen, daß all unser Bemühen, z. B. jetzt aus Anlaß des Nehru-Besuchs auch einer Zahl indischer Studenten das Studium bei uns zu ermöglichen, daran gescheitert ist, daß keine der deutschen Hochschulen in der Lage war, diesen neuen ausländischen Gästen hinreichende Wohnstätten zu bieten.
    Natürlich würde unser Plan für die Umsiedlung im Falle der Wiedervereinigung keineswegs ausschließen, daß in der Zwischenzeit vor allen Dingen an den Orten der Technischen Hochschulen weiterhin derartige Studentenheime gebaut werden und daß der Bund dafür auch Mittel bewilligt. Wir haben bereits im Haushalt des Auswärtigen Amts für das laufende Haushaltsjahr 2 Millionen DM für derartige Zwecke im voraus zur Verfügung gestellt. Ich nehme an, diese Mittel werden sich erhöhen lassen.
    Aber worum es hier geht, ist, für die vielen großen Bauten jetzt schon einen definitiven Verwendungszweck vorzusehen. Das Bundeshaus selbst war ja früher eine Pädagogische Akademie und hat schon einmal dieser Zweckbestimmung gedient. Das neu hinzugebaute Hochhaus mit den Arbeitsräumen der Mitglieder dieses Hohen Hauses ließe sich — das ist völlig klar — unschwer mit sehr wenig Mitteln einer solchen neuen Zweckbestimmung zuführen. Wir haben weiter den Neubau des Auswärtigen Amtes, das Bundesfinanzministerium und eine Reihe kleinerer Bauten, das Bundespresse- und Informationsamt, die neuen Annexe beim Bundeskanzleramt usw.
    In diesen Gebäuden müßten natürlich entsprechende Umbauten vorgenommen werden. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch dann, wenn sie anderen Zwecken zugeführt würden, sagen wir, wenn sie Beamtenschulen würden oder, was man früher einmal in Erwägung gezogen hat, wenn die Finanzleute ihre Schule dort unterbrächten, müßte man hier Wohnräume schaffen, Umbauten vornehmen und die Gebäude dafür herrichten. Wir sind es ja im Haushaltsausschuß gewohnt, daß bei jeder neuen Zweckbestimmung für ein Gebäude entsprechende Umbauten vorgenommen werden und das Geld dafür regelmäßig reibungslos zur Verfügung gestellt wird. Warum sollte es nicht auch hier so sein, daß man für einen neuen Zweck die entsprechenden Mittel für einen Umbau zur Verfügung stellt?
    Jedenfalls würde es dieser Plan möglich machen, nach meiner Schätzung mindestens 2500, wahrscheinlich über 3000 in- und ausländischen Studenten eine gemeinsame neue Studienheimat zusammen mit dem Aufsichtspersonal, dem Lehrpersonal, Unterweisern, „Tutoren", wie sie im Ausland genannt werden, zu bieten. Damit hätte dann die Universität Bonn zusammen mit der Universität Köln eine neue Zugkraft für die ausländischen Studenten gewonnen, die hierherströmen würden, um in einer ganz anderen Atmosphäre, als sie die meisten Universitäten bieten könnten, ihren Studien nachzugehen. Alle diese Studentenheime sind nicht so gedacht, daß sie nur ausländischen Studenten zur Verfügung gestellt werden sollten; es sollen, wie das auch z. B. in Stuttgart und Heidelberg der Fall ist, Deutsche und Ausländer in einem bestimmten Prozentsatz gemeinschaftlich dort leben, Kontakt miteinander gewinnen und Freundschaften für das Leben schließen können.
    Wir sind der Überzeugung, daß dieser Plan vor allen Dingen für die neuen großen Aufwendungen Gültigkeit haben sollte, die für die Unterbringung des Bundesverteidigungsministeriums auf der Hardthöhe unvermeidlich sind. Hier könnte man rechtzeitig, schon vor der Grundsteinlegung, alles das mit hineinnehmen, was sich später für eine der-


    (Dr. Vogel)

    artige Zweckbestimmung als notwendig erweisen würde.

    (Lachen bei der SPD.)

    — Ich weiß, meine Damen und Herren von der Opposition, daß Sie grundsätzlich dagegen sind. Das ist Ihre Angelegenheit. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß man Bundesbedienstete nicht in Campingplätze einweisen und nicht unter Zelten hausen lassen kann, daß sie genauso einen Anspruch darauf haben, ordnungsgemäß untergebracht zu werden, wie alle anderen Bundesbediensteten auch.

    (Beifall.)

    Und weil wir das wollen und weil das auch so sein wird, glauben wir, daß es nützlich ist, schon jetzt die Vorkehrungen zu treffen, um später einmal für einen endgültigen Verwendungszweck Mittel bereitzustellen und Pläne dafür auszuarbeiten.

    (Lachen bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Wo denn?)

    — Nicht bei Ihnen, meine Damen und Herren! Daß wir bei Ihnen keinen Widerhall erwarten können, Ist selbstverständlich und klar. Wir wären Ihnen nur dankbar, wen Sie von vornherein, an Stelle einer Verzögerungstaktik, sagen wollten: Wir wollen das überhaupt nicht haben! Dann kämen wir doch völlig klar miteinander.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Aber wir verlassen uns darauf, daß diejenigen, die es unmittelbar angeht, die Studentenschaft selber, ein großes Interesse daran hat. Die Studentenschaft hat es begrüßt; das kann ich Ihnen aus einer ganzen Reihe von Zuschriften beweisen.

    (Zurufe von der SPD.)

    Es ist doch immerhin charakteristisch, daß nicht in einem Falle ein Widerspruch erfolgt und etwas anderes gesagt worden ist.

    (Abg. Wittrock: Lesen Sie mal die nächsten Witzblätter!)

    — Ja nun, wenn Sie Witzblätter hier zur Vorlage in diesem Hohen Hause benutzen wollen, gratuliere ich Ihnen für die Zukunft.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das wäre eine zu sehr vereinfachte Methode; aber ob sie dieses Hauses würdig wäre, möchte ich doch sehr stark bezweifeln.
    Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können Ihnen mit diesem Vorschlag etwas unterbreiten, das durchaus im Sinne einer weitausschauenden Kulturpolitik liegt.

    (Lachen bei der SPD.)

    und das durchaus auch im Sinne aller der Bestrebungen liegt, für die auch wir uns von jeher eingesetzt haben, im Falle einer Widervereinigung der deutschen Studentschaft und den ausländischen Studenten hier etwas zu bieten, was andere Länder, wie z. B. Frankreich in der Cité Universitaire, längst verwirklicht haben, was wir infolge der Zerstörungen durch den Krieg bisher nicht verwirklichen konnten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, Gelächter und Zwischenrufe sind ja keine Antwort auf ein solches Problem, und ich stelle hier das eine fest: wenn wir uns Ihnen und
    Ihren Vorschlägen gegenüber genauso verhalten würden, wie Sie sich jetzt verhalten haben, würden Sie in einen Empörungsruf ausbrechen. Ich möchte doch sehr zu bedenken geben, ob das die Methode ist, mit der wir vernünftig miteinander sprechen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen im Namen meiner Fraktion, meiner Freunde, diesen Vorschlag zur Annahme empfehlen und bitten, ihn in der Zwischenzeit dem Haushaltsausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)