Rede von
Walter
Brookmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Ich will das Hohe Haus nicht lange aufhalten. Aber die Ausführungen des Herrn Kollegen Rehs veranlassen mich doch, etwas zu seinen Bemerkungen zu sagen. Es sind da einige Passagen in der Begründung seines Antrags, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen.
Ich gehe zuerst auf die Kündigungen ein, die ausgesprochen worden sind. Herr Kollege Rehs meint, sie seien mit einer Brutalität sondergleichen ausgesprochen worden. Gewiß, meine Damen und Herren, schön ist es nicht, wenn die Oberfinanzdirektion Kiel am Gründonnerstag auf hektographierten Formularen eine Kündigung ausspricht, die ausgerechnet am Ostersonnabend bei den Betroffenen eintrifft.
Man kann einer Verwaltung offenbar wirklich nicht zumuten, sich einmal diese psychologische Wirkung vorzustellen, die sie mit einer solchen Art der Kündigung herbeiführt.
Insofern muß ich dem Herrn Kollegen Rehs also schon recht geben.
Die Vorwürfe arglistiger Täuschung und des Handelns wider Treu und Glauben hat der Herr Staatssekretär Hartmann vom Bundesfinanzministerium bereits zurückgewiesen. Ich komme auch nur deshalb für wenige Minuten hier herauf, um in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck entstehen zu lassen, daß ausgerechnet in Schleswig-Holstein mittelalterliche Zustände ausgebrochen seien oder daß dort irgend etwas nicht in Ordnung sei.
Meine Damen und Herren, es hat sicherlich lange gedauert, bis das Bundesfinanzministerium die Richtlinien herausgegeben hat. Aber man muß eines wissen, worauf Herr Staatssekretär Hartmann schon hingewiesen hat. Seit Monaten, schon seit Anfang dieses Jahres schweben die Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesverteidigungsministerium auf der einen Seite und, was unser Land angeht, der Landesregierung Schleswig-Holstein auf der anderen Seite. Im Grunde genommen — es sind einige Fälle passiert, die absolut unerfreulich genannt werden müssen — ist wirklich nichts geschehen, was man „brutal"
oder was man unangemessen nennen könnte.
Meine Damen und Herren, wollen wir uns doch in dieser wirklich sehr ernsten Sache davor hüten, etwa so etwas wie Wahlpropaganda zu machen. Ich glaube, das verdient diese Sache nicht.
Das verdient sie wirklich nicht.
— Verzeihung, wenn ich von Wahlpropaganda spreche, meine Damen und Herren, so habe ich dazu alle Veranlassung. Ich will das auch gleich begründen. Herr Kollege Rehs hat hier heute eine Rede gehalten, die im wesentlichen wörtlich in einem Artikel steht, den er am 24. August dieses Jahres in der „Schleswig-Holsteinischen Volkszeitung" veröffentlicht hat.
Dieser Artikel ist überschrieben: „Kasernenräumung ein böses Exempel", und alle diese SchwarzWeiß -Passagen: „wider Treu und Glauben", „Brutalität" und „arglistige Täuschung", die finden wir da.
Ich meine, es wäre gut gewesen, wenn sich Herr Kollege Rehs rechtzeitig auch eingeschaltet hätte, um an der Verbesserung der Richtlinien mitzuarbeiten. Mir ist bekannt, daß Herr Kollege Rehs wiederholt im Bundesfinanzministerium in dieser Sache tätig gewesen ist; vielleicht ist er Interessenvertreter gewesen. Auch ich habe mich in der einen oder anderen sache einschalten müssen, weil ich darum gebeten worden bin. Aber, meine Damen und Herren, wenn man glaubt, so stark Kritik üben zu müssen, dann soll man auch wenigstens den Versuch machen, an der Erarbeitung vernünftiger Richtlinien mit tätig zu sein.
Sehen Sie, der Fraktionsführer der schleswig-holsteinischen sozialdemokratischen Fraktion, der Abgeordnete Käber, hat in ,der Landtagssitzung vom 30. Mai dieses Jahres folgendes zu dieser sicherlich leidigen Angelegenheit gesagt:
Verhalten und Maßnahmen der Landesregierung — ich spreche im Telegrammstil —— so sagt er selber —
werden, im ganzen gesehen, auch von der
Opposition anerkannt; anders beurteilen wir
allerdings das Verhalten der Bundesregierung.
Nun, was sie inzwischen getan hat, hat Herr Staatssekretär Hartmann hier bereits gesagt.
Ich möchte nur noch auf eines hinweisen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich vom ersten Tage an, als die Frage der Räumung von Bundesliegenschaften durch Privatpersonen, durch Familien oder durch Firmen überhaupt akut wurde, mit dem Bundesfinanzministerium in Verbindung gesetzt, um diese in der Tat unangenehme Angelegenheit auf die menschlichste und behutsamste Weise zu bereinigen. Es ist seitens des Landes Schleswig-Holstein alles getan worden, ja sogar so viel getan worden, daß man sagen kann: sie ist Rufer im Streit um eine angemessene Regelung dieser Angelegenheit.
Ich will Ihnen gleich noch etwas anderes sagen. Ich beziehe mich dabei auch auf Bemerkungen, die in dem Artikel von Herrn Kollegen Rehs stehen. Er versuchte nämlich, auch der Landesregierung eins auszuwischen, und meinte, sie habe in Bonn überhaupt nichts zu sagen, spiele dort überhaupt keine Rolle und werde mit dem, was sie in Bonn vorbringe, einfach überhört.
Vergessen Sie bitte eines nicht, meine Damen und Herren: Wenn die Richtlinien — die ich nicht in allen Punkten gutheiße — noch einigermaßen geworden sind, ist das nicht zuletzt zurückzuführen auf die Aktivität der schleswig-holsteinischen Landesregierung.
Andere, auch unter sozialdemokratischer Führung stehende, Landesregierungen haben sich, das muß gesagt werden, in dieser Angelegenheit verhältnismäßig passiv verhalten. Jedenfalls haben sie irgendwelche konkreten, realisierbaren — —
— Nein, ich meine Hessen!
Unter sozialdemokratischer Führung stehende Regierungen meine ich, verehrter Herr Wehner. Also man soll nicht ungerecht sein und der Regierung Vorwürfe machen, die in der Tat nicht erhärtet werden können.
Wir sind der Meinung, daß die Richtlinien verbessert werden müssen. Das Bundesfinanzministerium hat die Erklärung abgegeben, daß es bereit ist, die Richtlinien zu ändern, wenn sich die zwingende Notwendigkeit ergeben sollte. Unsere Pflicht, meine Damen und Herren, sollte es sein, an der Verbesserung der Richtlinien mitzuarbeiten, soweit wir das können. Ob es dabei allerdings notwendig ist, zwei Ausschüsse mit einer Angelegenheit zu befassen, die mehr oder weniger als abgeschlossen gelten kann, weiß ich nicht. Ich will Ihrem Antrag nicht widersprechen, Herr Kollege Rehs; aber die Ausführungen des Bundesfinanzministeriums scheinen mir doch zu rechtfertigen, die Sache als erledigt zu betrachten.