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    2. Deutscher Bundestag — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. September 1956 8947 161. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. September 1956. Begrüßung einer Delegation des jugoslawischen Parlaments als Gäste 8950 B Erweiterung der Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8950 B, D Horn (CDU/CSU) 8950 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (Drucksache 2713) 8950 C Beschlußfassung 8950 C Fragestunde (Drucksache 2699): 1. Frage der Abg. Frau Nadig (SPD) betr. Frauen in oberen Verwaltungsstellen der Bundesministerien: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 8953 A, B Frau Nadig (SPD) 8953 A, B 2. Frage des Abg. Rehs (SPD) betr. Handhabung der Zollbestimmungen bei Verbrauch von durch einen amerikanischen Arbeitgeber angebotenen Zigaretten: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8953 B 3. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. angeblich beabsichtigte Vernichtung von Zigaretten aus einer Konkursmasse durch die Bundeszollverwaltung: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8953 D 4. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Verkauf von Schallplatten mit angeblich in in diesem Jahre von Hitler gehaltenen Reden bzw. von ihm signierten Fotografien: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 8954 A, B Ritzel (SPD) 8954 A, B Frage des Abg. Ehren (CDU/CSU) betr. Pensionen und Renten früherer Wehrmachtoffiziere und -unteroffiziere nichtdeutscher Nationalität: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 8954 C 5. Frage des Abg. Dr. Rinke (CDU/CSU) betr. „Recht auf die Heimat": Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8951 A Dr. Rinke (CDU/CSU) 8951 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8951 C 6. Frage zurückgezogen 8954 C 8. Frage der Abg. Frau Hütter (FDP) betr Eisenbahnberufsverkehr auf der Strecke Schorndorf-Stuttgart: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8954 D, 8955 A Frau Hütter (FDP) 8955 A 9. Frage zurückgestellt 8955 A 10. Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) (SPD) betr. Verleihung des Großkreuzes des Verdienstordens an den spanischen General José Maria Moscardo: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8951 C 11. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr Nichtanwesenheit eines Vertreters der Deutschen Botschaft in Rom bei einem Vortrag des Präsidenten der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung im Goethe-Haus in Rom: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 8951 D, 8952 A, B Dr. Arndt (SPD) 8952 A, B 12. Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) betr. Flugzeugplätze für Bundestagsabgeordnete bei Reisen von Berlin nach Bonn und zurück: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8955 B, C Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . 8955 B, C 13. Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) (SPD) betr. Entfernungsangaben auf den Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8955 C 14. Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) (SPD) betr. Wertung von Autodiebstählen bei späterer Abstellung als unbefugte Ingebrauchnahme: Neumayer, Bundesminister der Justiz 8956 A 15. Frage zurückgezogen 8956 B 16. Frage zurückgezogen 8956 B 17. Frage des Abg. Becker (Hamburg) (DP) betr. Beteiligung der Deutschen Bundespost am Werbefernsehen: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 8956 B 18. Frage des Abg. Becker (Hamburg) (DP) betr. Sonderlizenzen für die Durchführung des Werbefernsehens: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 8956 C, D Becker (Hamburg) (DP) 8956 C 19. Frage des Abg. Dr. Mommer (SPD) betr. Vergabe von Aufträgen des Bundesverteidigungsministeriums an das Handwerk: Blank, Bundesminister für Verteidigung 8956 D, 8957 B Dr. Mommer (SPD) 8957 B 20. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Benutzung des Rhein-Main-Flughafens als Start- und Landeplatz für militärische Düsenflugzeuge: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8957 D, 8958 A Ritzel (SPD) 8957 D 21. Frage des Abg. Odenthal (SPD) betr Wiederherstellung der Eisenbahnbrücke bei Marnheim (Pfalz): Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8958 B 22. Frage zurückgezogen 8958 B 23. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr Aburteilung von Steuerzuwiderhandlungen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8958 B 24. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr. Steuernachzahlungen auf Grund von Betriebsprüfungen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8958 D 25. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr. Strafverfahren wegen Steuerzuwiderhandlungen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8959 B 26. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. Zulassung freischaffender Architekten zu Wettbewerben für Botschaftsgebäude: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8959 C, D, 8960 A Dr. Arndt (SPD) 8959 D, 8960 A 27. Frage des Abg. Maier (Freiburg) (SPD) betr. Verhaftung eines in Frankreich geborenen Deutschen durch die französische Paßkontrolle beim Überschreiten der Grenze Kehl-Straßburg: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8952 B, D Maier (Freiburg) (SPD) 8952 D 28. Frage zurückgestellt 8960 A Frage des Abg. Maier (Freiburg) (SPD) betr. Entschädigung von Kriegsverlusten und Kriegsschäden für in Deutschland wohnhaft gewesene Schweizer: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8960 B 29. Frage des Abg. Miller (CDU/CSU) betr. Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen privater Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone gegenüber Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz im Bundesgebiet: Neumayer, Bundesminister der Justiz 8960 B, 8961 B Miller (CDU/CSU) 8961 A 30. Frage des Abg. Dr. Bucher (FDP) betr Ausbesserungsarbeiten an Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8961 C 31. Frage zurückgestellt 8961 D 32. Frage des Abg. Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) betr. Benutzung von Straßen in der Bundesrepublik durch LKW-Fahrer an Feiertagen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8962 A, B Dr. Bucher (FDP) 8962 B 33. Frage bis 41. Frage zurückgestellt . 8962 B Nächste Fragestunde 8962 B Dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 1771, 2580, 2582, 2723; Umdrucke 777, 778) 8950 C, 8962 C Rehs (SPD) 8962 C Dr. Strosche (GB/BHE) 8962 D Petersen (GB/BHE) 8963 B Abstimmungen 8963 A, C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) (Drucksachen 2717, 2682) 8963 C Unertl (CDU/CSU) : als Berichterstatter 8963 C Schriftlicher Bericht 8991 D Beschlußfassung 8963 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima" Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (Drucksache 2190); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 2519) 8963 D Dr. Höck (CDU/CSU): als Berichterstatter 8964 A Schriftlicher Bericht 8992 A Dr. Bleiß (SPD) 8965 A, 8969 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8966 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 8968 D Rümmele (CDU/CSU) 8969 B Dr. Rademacher (FDP) 8970 C Abstimmungen 8965 A, 8970 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Räumung ehemaliger Wehrmachtliegenschaften in Schleswig-Holstein (Drucksache 2357) 8971 A Rehs (SPD), Antragsteller . . 8971 A, 8977 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8974 B, 8978 D Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) . . . 8976 A Dr. Gille (GB/BHE) 8977 D Pelster (CDU/CSU) 8979 A Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Heimatvertriebene 8979 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz — SVG —) (Drucksache 2504) 8979 C Überweisung an den Verteidigungsausschuß und an die Ausschüsse für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, für Beamtenrecht und für Kommunalpolitik 8979 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Kleindinst, Berendsen, Dr. Kliesing, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 2558) 8979 A Überweisung an den Verteidigungsausschuß und an den Ausschuß für Beamtenrecht 8979 A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Altersversorgung für die Landwirtschaft (Drucksache 2318) 8979 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8979 C Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Investitionsprogramm für die Landwirtschaft (Drucksache 2377) . . . . 8979 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8979 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (Außenhandelsstatistik — AHStatGes) (Drucksache 2658) 8979 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8979 D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 2616) 8950 C, 8979 D Horn (CDU/CSU) 8950 C Beschlußfassung 8980 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (BPG) (Drucksache 2351) 8980 A Sabaß (CDU/CSU) 8980 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik . . . 8980 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Gesetz nach § 246 Abs. 3 LAG — (8. ÄndGLAG) (Drucksache 2645) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG) (Drucksache 2674) 8980 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8980 C Dr. Klötzer (GB/BHE), Antragsteller 8982 B Kunze (Bethel) (CDU/CSU) . . . 8985 D Ohlig (SPD) 8986 D Dr. Czermak (FDP) 8987 D Kuntscher (CDU/CSU) 8989 B Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 8990 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderungsmaßnahmen für wirtschaftlich unterentwickelte Länder (Drucksachen 2567, 2112) 8990 D Beschlußfassung 8990 C Beratung der Neunten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2619) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Zehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2656) 8990 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8990 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen über die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 2497) 8990 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 8990 D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1954 — Einzelplan 20 — (Drucksache 2632) . . . 8990 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 8990 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 764) 8990 D Beschlußfassung 8990 D Nächste Sitzung 8990 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 8991 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Umdruck 777) 8991 C Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Umdruck 778) 8991 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) (Drucksache 2717) 8991 D Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen zu dem Abkommen über die Gründung der „Eurofima" (Drucksache 2519) 8992 A Anlage 6: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 764) 8994 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 6. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Bartram 28. 9. Berendsen 28. 9. Dr. Bergmeyer 15. 10. Fürst von Bismarck 28. 9. Blachstein 27. 10. Dr. Blank (Oberhausen) 28. 9. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 28. 9. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Brockmann (Rinkerode) 28. 9. Dr. von Buchka 28. 9. Cillien 15. 12. Dr. Conring 28. 9. Dr. Deist 6. 10. Dr. Dollinger 28. 9. Dr. Eckhardt 28. 9. Ehren 30. 9. Dr. Friedensburg 28. 9. Friese 28. 9. Gerns 28. 9. Grantze 28. 9. Dr. Greve 28. 9. Dr. Gülich 29. 9. Günther 29. 9. Hansen 28. 9. Harnischfeger 29. 9. Heiland 28. 9. Dr. Hellwig 28. 9. Frau Herklotz 28. 9. Höfler 6. 10. Holla 28. 9. Illerhaus 28. 9. Dr. Jaeger 28. 9. Kalbitzer 28. 9. Dr. Kliesing 28. 9. Dr. Köhler 15. 10. Dr. Kopf 29. 9. Kurlbaum 28. 9. Dr. Leiske 28. 9. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 7. 10. Meitmann 22. 10. Merten 28. 9. Metzger 28. 9. Dr. Mocker 28. 9. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 20. 10. Müller (Wehdel) 28. 9. Müser 28. 9. Paul 28. 9. Frau Dr. Probst 28. 9. Dr. Dr. h. c. Pünder 28. 9. Dr. Reif 30. 9. Richter 29. 9. Ruhnke 28. 9. Scheuren 6. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schwann 28. 10. Frau Dr. Schwarzhaupt 28. 9. Seiboth 28. 9. Dr. Starke 31. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 6. 10. Wagner (Ludwigshafen) 28. 9. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 28. 9. Wehking 28. 9. Dr. Willeke 30. 9. b) Urlaubsanträge Dr. Leverkuehn 6. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Anlage 2 Umdruck 777 (Vgl. S. 8962 C, 8963 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 2723, 2582, 1771). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 Nr. 4 a erhält § 8 Abs. 1 Nr. 3 die folgende Fassung: 3. wer nach dem 8. Mai 1945 wegen einer Tat rechtskräftig zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden ist, die er vor dem 8. Mai 1945 in Ausübung seiner tatsächlichen oder angemaßten Befehlsgewalt begangen hat; Bonn, den 28. September 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 778 (Vgl. S. 8963 A) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 2723, 2582, 1771). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat am heutigen Tage mit der Verabschiedung der Zweiten Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz eine wesentliche Ausweitung der Hilfe für die heimgekehrten Kriegsgefangenen beschlossen. Er stand dabei auch vor der Aufgabe, die Voraussetzungen gesetzlich festzulegen, von denen die Gewährung der Ansprüche abhängig gemacht werden muß. Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß gerade dieses Gesetz nicht dem Buchstaben nach einengend, sondern so ausgelegt werden sollte, daß es bei natürlicher Betrachtungsweise den Personen zugute kommt, denen mit diesem Gesetz geholfen werden soll. Die unübersehbare Vielseitigkeit der Verhältnisse während und nach dem Zusammenbruch lassen eine Erfassung aller Tatbestände durch Anführung im einzelnen praktisch nicht zu. Es wird daher auf eine aufgeschlossene, menschliche Auslegung der Gesetzesbestimmungen ankommen, die bestimmend und leitend für die Schaffung dieses Gesetzes gewesen ist. Bonn, den 28. September 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 4 Drucksache 2717 (Vgl. S. 8963 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechzigsten Ver- ordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) (Drucksache 2682). Berichterstatter: Abgeordneter Unertl Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 27. September 1956 mit dem Entwurf einer Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) — Drucksache 2682 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 27. September 1956 Unertl Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 2519 (Vgl. S. 8964 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima", Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (Drucksache 2190). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Höck I. Allgemeines Der Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima" Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial — Drucksache 2190 1— wurde in der 136. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 1956 an die Ausschüsse für Verkehrswesen (federführend) und für Finanz- und Steuerfragen (mitberatend) überwiesen. Der Bundesrat hat in seiner 154. Plenarsitzung am 24. Februar 1956 auf Grund einer gemeinsamen Empfehlung seiner Ausschüsse für Verkehr und Post, für Wirtschaft und für Finanzen beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Die Bundesregierung wurde jedoch in einer Entschließung ersucht, Unterlagen über die Wettbewerbsverhältnisse der Waggonindustrien der Mitgliedstaaten vorzulegen (Drucksache 2190 Anlage 2). Auf die Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Entschließung wird verwiesen (Drucksache 2190 Anlage 3). Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf am 11. April 1956 beraten und beschlossen, gegen das Abkommen keine Einwendungen zu erheben. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in vier Sitzungen am 7. und 28. Mai sowie am 6. und 7. Juni 1956 die Drucksache 2190 eingehend beraten. Sowohl der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. in Köln als auch der Fachverband Waggonbau und die Vereinigung Deutscher Lokomotivfabriken in Frankfurt (Main) legten Stellungnahmen vor, die an sämtliche ordentlichen Mitglieder des Ausschusses für Verkehrswesen als Material verteilt wurden. In seiner Sitzung vom 7. Juni 1956 schloß der Ausschuß für Verkehrswesen die Beratungen zu Drucksache 2190 mit folgender Probeabstimmung ab: Folgender Entschließungsantrag „Unter Hinweis auf § 14 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) wird die Bundesregierung ersucht, dem Deutschen Bundestag jährlich über die Vergabe der Aufträge durch die „Eurofima" zu berichten und eine K o n s u l t a t i o n der Mitgliedsländer des Abkommens gemäß dessen Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 zu verlangen, wenn festgestellt wird, daß die Belange der deutschen Industrie durch wettbewerbsverfälschende Exportförderungsmaßnahmen anderer Staaten geschädigt werden" wurde mit Stimmenmehrheit bei einer Stimmenthaltung gegen eine Stimme angenommen; 30. der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 2190 wurde mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der Mitglieder der SPD-Fraktion ohne Änderung angenommen. Um einen Zeitverlust in der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu vermeiden, erklärte sich der Sprecher der SPD-Fraktion am 19. Juni 1956 damit einverstanden, daß die Probeabstimmung als definitiv angesehen wird, ohne dadurch die SPD-Fraktion in ihrer Stellungnahme festzulegen. II. Im einzelnen Das mit dem Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen besteht aus fünf Verträgen: dem Abkommen über die Gründung der „Eurofima" mit Zusatz- und Unterzeichnungsprotokoll, die am 20. Oktober 1955 in Bern von den Regierungen von 14 Staaten, und zwar der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Schweden, Schweiz und Jugoslawien, unterzeichnet worden sind. Zu diesen drei Regierungsvereinbarungen kommen zwei Verträge der Eisenbahnverwaltungen der vorgenannten Länder, die Statuten der Gesellschaft und das Basisabkommen. Der Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 59 Abs. 2 GG bedürfen das Abkommen und das Zusatzprotokoll. Die Statuten sind dem Abkommen als Anlage beigegeben, unterliegen jedoch nicht der Zustimmung nach Artikel 59 GG; das gleiche gilt für das Unterzeichnungsprotokoll, das Interpretationen enthält, und das Basisabkommen, auf das im Unterzeichnungsprotokoll Bezug genommen wird. Die Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial verdankt ihre Entstehung dem gemeinsamen Willen der westeuropäischen Eisenbahnverwaltungen, ihre bisher auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet so fruchtbare Zusammenarbeit nun auch im Bereich gemeinsamer Finanzierungsaufgaben zu verwirklichen. Die Gemeinsamkeit dieser Finanzierungsaufgaben ergibt sich zwangsläufig daraus, daß alle westeuropäischen Eisenbahnverwaltungen dringend einer Modernisierung ihres rollenden Materials bedürfen, ohne hierfür über die notwendigen Mittel aus eigener Finanzkraft zu verfügen. Dies gilt besonders für den Güterwagenpark. Der Plan zur Errichtung einer solchen Finanzierungsgesellschaft geht auf Überlegungen der Eisenbahnverwaltungen aus dem Jahr 1951 zurück. Das Abkommen mit allen seinen Texten ist im (Dr. Höck) Schoß der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister in enger Zusammenarbeit mit den Eisenbahnverwaltungen ausgearbeitet worden. Der Abschluß eines Abkommens erwies sich als unerläßlich für eine erfolgreiche Arbeit der „Eurofima". So beseitigt es die etwa entstehenden zusätzlichen Belastungen steuer- und zollmäßiger Art (Artikel 7), sichert den Kredit der Gesellschaft durch Staatsgarantie (Artikel 5), gibt eine klare Rechtsgrundlage für den Eigentumsübergang des von der Gesellschaft finanzierten Materials (Artikel 3), was für die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft sehr wichtig ist, erleichtert den Zahlungsverkehr (Artikel 8) und enthält schließlich wichtige Bestimmungen über die individuelle Aufsicht der Staaten über die Gesellschaft (Artikel 2, 4 und 6). Es besteht einerseits eine enge Verbindung zwischen den Abkommensstaaten und den der Gesellschaft angehörenden Eisenbahnverwaltungen insofern, als keine Eisenbahnverwaltung der Gesellschaft beitreten kann, deren Staat nicht Mitglied des Abkommens ist (Artikel 9 der Statuten); andererseits kann kein Staat aus dem Abkommen ausscheiden, solange noch seine Eisenbahnverwaltung der Gesellschaft angehört (Artikel 13 des Abkommens). Aktionäre der Gesellschaft können nur Eisenbahnverwaltungen sein (Artikel 7 und 9 der Statuten). Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich eingehend mit den Fragen befaßt, ob die Deutsche Bundesbahn Vorteile aus ihrer Mitgliedschaft in der Gesellschaft zu erwarten hat und ob nicht aus der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem Abkommen und der Deutschen Bundesbahn an der Gesellschaft der deutschen Waggonindustrie Schaden erwachsen könne. Die Prüfung der letzten Frage war nicht nur wegen der Entschließung des Bundesrates geboten, sondern auch wegen der von der deutschen Industrie an die Mitglieder des Ausschusses gerichteten Eingaben. Die Deutsche Bundesbahn hat sich in den Beratungen des Ausschusses nachdrücklich für den Beitritt ausgesprochen. Sie hat erklärt, daß ihre bisherigen Bemühungen, Gelder auf dem internationalen Kapitalmarkt für rollendes Material zu erhalten, fehlgeschlagen seien. In der „Eurofima" sehe sie einen geeigneten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Es sei — schon in Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten der „Eurofima" — bei der Größe des Bedarfs aller europäischen Eisenbahnverwaltungen selbstverständlich, daß die „Eurofima" nur zur Deckung der Finanzlücke zwischen dem mit eigenen Mitteln finanzierbaren und dem tatsächlichen Bedarf dienen könne. Selbst wenn die „Eurofima" in den nächsten Jahren diese Finanzierungslücke nur zum Teil ausfüllen könne, wäre der Deutschen Bundesbahn damit sehr geholfen. Sie wies ferner darauf hin, daß außerordentlich günstige Zahlungsbedingungen bei der „Eurofima" zu erwarten seien. Sie wies ferner auf die langjährige und gute Zusammenarbeit der europäischen Eisenbahnverwaltungen untereinander hin, die sich mit großer Sicherheit auch bei der Betätigung der „Eurofima" bewähren werde. Da es der Deutschen Bundesbahn im übrigen gelungen sei, sämtliche von ihr ursprünglich gegen die Konstruktion der Gesellschaft vorgebrachten Bedenken durchzusetzen, könne sie aus ihrer Mitgliedschaft nur Vorteile erwarten. Die zu einer Sitzung des Ausschusses hinzugezogenen Vertreter der deutschen SchienenfahrzeugIndustrie glaubten, aus der Tätigkeit der „Eurofima" Gefahren für die deutsche Industrie befürchten zu müssen. Sie begründeten sie mit den Exportförderungsmaßnahmen in einzelnen Mitgliedsländern zugunsten ihrer nationalen Industrien, die zu einer Verfälschung der Wettbewerbslage führen würden. Bei der ohnehin schwierigen Lage der deutschen Waggonindustrie bestehe die ernste Besorgnis, daß sie nicht nur im Export geschädigt werde, sondern auch über die „Eurofima" die Geschäftsbeziehungen zwischen der deutschen Waggonindustrie und der Deutschen Bundesbahn durch das Eintreten ausländischer Firmen gestört werden könnten. Die deutsche Waggonindustrie würde sich ohne Zögern dem internationalen Wettbewerb stellen, wenn gleiche Startbedingungen gegeben seien. Das wäre aber wegen der Exportsubventionen anderer Staaten nicht der Fall. Sie empfahl daher dringend im Rahmen des Abkommens Schutzbestimmungen, die wettbewerbsverfälschende Maßnahmen anderer Staaten verhindern sollen. Diese Bedenken der Waggonindustrie wurden von mehreren Mitgliedern des Ausschusses geteilt. Die Vertreter der Bundesregierung äußerten sich schriftlich und mündlich eingehend zu diesen Bedenken und stellten, auch unter Bezug auf die Beschlüsse der OEEC über die Exportsubventionen, fest, daß die von der Industrie behauptete Ungleichheit der Voraussetzungen bei in- und ausländischen Erzeugern nicht besteht. Sie wiesen vor allem darauf hin, daß es der Deutschen Bundesbahn völlig freistehe, ob und in welchem Umfang sie sich der „Eurofima" bediene. Soweit sie mit der „Eurofima" Geschäfte tätige, habe sie sowohl nach den Bestimmungen des Basisabkommens, nicht zuletzt aber auf Grund des Einflusses, den die Deutsche Bundesbahn in den Organen der Gesellschaft ausüben werde, alle Möglichkeiten, zu verhindern, daß durch die Auftragspolitik der „Eurofima " der deutschen Waggonindustrie Schaden zugefügt werde. Die nach Artikel 6 des Abkommens vorgesehene Konsultation der Regierungen über „alle die Tätigkeit der Gesellschaft berührenden Fragen von gemeinsamem Interesse" biete gerade die Möglichkeit, wie auch der Ministerrat der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister in seiner Sitzung vom 22. März 1956 festgestellt habe, etwaige wettbewerbsverfälschende Subventionen von Mitgliedstaaten zu verhindern. Im übrigen blieben die Bestimmungen der einzelnen Länder über die Staatsaufsicht über die nationalen Eisenbahnverwaltungen unberührt. Das Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) gelte daher auch in vollem Umfang für die Deutsche Bundesbahn bezüglich ihrer Geschäftsbeziehungen mit der „Eurofima". Es fehle der „Eurofima" jedes dirigistische Element; sie sei auf dem Geist der Zusammenarbeit begründet. Ihre Organisationsform sei so gestaltet, daß sie sich jeder Form einer europäischen Zusammenarbeit ohne weiteres anpassen könne. Sowohl der Europarat wie der von der Konferenz von Messina eingesetzte Brüsseler Regierungsausschuß habe sich positiv über die „Eurofima" geäußert. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses vertrat die Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn nur Vorteile aus dem Beitritt zur „Eurofima" zu erwarten habe und keine Gefahren für die deutsche Waggonindustrie zu befürchten seien. Die Waggonindustrie könne vielmehr mit (Dr. Höck) großer Wahrscheinlichkeit mit zusätzlichen Aufträgen von der „Eurofima" rechnen. Die Bundesrepublik Deutschland kann einer solchen Manifestation europäischen Geistes, wie sie in der einmaligen Annahme des „Eurofima"-Projektes durch 14 europäische Staaten zu erblicken ist, nicht fernbleiben, wenn sie ihren stets bekundeten Willen zur Zusammenarbeit der europäischen Völker nicht in Zweifel ziehen lassen will. Bonn, den 19. Juni 1956 Dr. Höck Berichterstatter Anlage 6 Umdruck 764 (Vgl. S. 8990 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. von Buchka, Ruhnke, Schwann, Elsner, Dr. Elbrächter, Dr. Preiß und Genossen betreffend Vereinfachung der Verwaltung und Erhöhung des Wirkungsgrades der Forschung durch Eingliederung des Instituts für forstliche Arbeitswissenschaft (IFFA) in die Bundesforschungsanstalt für Holz- und Forstwirtschaft in Reinbek (Drucksache 2618) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Kühltau, Kramel, Krammig, Lulay, Kühn (Bonn), Hübner und Genossen betreffend Reisekostenvergütungen im öffentlichen Dienst (Drucksache 2651) an den Ausschuß für Beamtenrecht (federführend), an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Geritzmann, Wullenhaupt und Genossen betreffend Freigabe des Berger Feldes in Gelsenkirchen-Buer (Drucksache 2676) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 12. September 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frage 21 des Herrn Abgeordneten Odenthal betreffend die Wiederherstellung der Eisenbahnverbindung AlzeySaargebiet.
    Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, die Wiederherstellung der Eisenbahnverbindung Alzey-Saargebiet durch Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke bei Marnheim (Pfalz) mit den zur Wiederherstellung wirtschaftlicher Beziehungen mit dem Saargebiet bereitgestellten Haushaltsmitteln, als Beitrag zu den Leistungen der Bundesbahn, beschleunigt zu fördern?
    Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.


Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die eingleisige Bahnlinie Alzey-Marnheim ist durch Kriegszerstörung des Pfrimmtalviadukts unterbrochen worden. Die Züge aus dem Raume Alzey in das Saarland verkehren seither über Monsheim. Der Umweg beträgt 11,5 km.
Zur Wiederherstellung der Strecke Alzey-Marnheim sind rund 3 Millionen DM erforderlich. Da andere Bauvorhaben vordringlicher waren, hat die Deutsche Bundesbahn bisher den Wiederaufbau des Pfrimmtalviaduktes zurückstellen müssen.
Die im Bundeshaushalt 1956 als Finanzhilfe für das Saarland vorgesehenen 200 Millionen DM waren zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Haushalt der Saar und zur Durchführung von Investitionen im Saarland selbst bestimmt. Ob im Bundeshaushalt 1957 Mittel zur Wiederherstellung wirtschaftlicher Beziehungen mit dem Saargebiet vorgesehen werden und ob daraus ein Zuschuß zum Wiederaufbau des Eisenbahnviaduktes bei Marnheim geleistet werden kann, läßt sich jetzt noch nicht überblicken.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frage 22 ist zurückgezogen.
    Frage 23 des Abgeordneten Lotze betreffend die Anzahl der Urteile bei Steuerzuwiderhandlungen:
    Wie viele Steuerzuwiderhandlungen sind in den Jahren 1954 und 1955 abgeurteilt worden, und zwar getrennt nach Ländern,
    a) durch die ordentlichen Gerichte,
    b) durch Strafbescheide der Finanzämter,
    c) durch Unterwerfungsverhandlungen?
    Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär der Finanzen!
    Hartmann, Staatsekretär im Bundesministerium der Finanzen: Herr Präsident! Meine Damen und
    Herren! Auf dem Gebiet der Zölle, der Verbrauchsteuern und Monopole haben die Hauptzollämter Bestrafungen wegen Steuerzuwiderhandlungen in folgendem Umfange ausgesprochen.
    durch Straf durch bescheide
    Unterwerfungsverhandlungen
    Land 1954 1955 1954 1955
    Bayern (einschl. Krs. Lindau) 1.603 1.553 2.816 2.339
    Bad.-Württbg. 635 534 6.403 5.951
    Hessen 277 234 1.472 1.123
    Rheinld.-Pfalz 2.068 1.508 951 523
    Nordrh.-Westf. 2.455 1.838 4.007 5.351
    Niedersachsen 251 175 1.050 1.211
    Schleswig-Holstein 584 613 1.525 1.292
    Hamburg 630 704 1.811 1.846
    Bremen 2.546 1.757 787 968
    Bundesgebiet ohne Berlin 11.049 8.916 20.822 20.604
    Berlin 302 250 872 1.165
    Bundesgebiet mit Berlin 11.351 9.166 21.694 21.769
    Die Zahl der durch die ordentlichen Gerichte abgeurteilten Steuerzuwiderhandlungen ist dem Bundesfinanzministerium nicht bekannt.

    ( Grundgesetz die Verwaltung auf diesem Gebiet obliegt, erbeten worden. Nach Eingang des Materials werde ich mir erlauben, die Fragen insoweit unverzüglich schriftlich zu beantworten. Frage 24 des Herrn Abgeordneten Lotze betreffend Einkommensteuerergebnisse in den Jahren 1954 und 1955: Wie hoch ist getrennt nach Ländern das Einkommensteuerergebnis in den Jahren 1954 und 1955 gewesen? Welche Beträge sind davon auf Grund der Steuererklärung eingekommen, und welche Beträge sind auf Grund von Betriebsprüfungen für frühere Zeiten nachgefordert worden? Wie verteilen sich die Steuernachzahlungen auf Grund von Betriebsprüfungen auf die einzelnen Berufsgruppen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär der Finanzen. Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium' der Finanzen: Ich darf bei der Beantwortung wohl davon ausgehen, daß sich die Frage nach dem Ergebnis der Einkommensteuer nur auf die veranlagte Einkommensteuer bezieht, nicht auf die Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer und die nichtveranlagten Steuern vom Ertrag. Mit dieser Vorbemerkung darf ich folgendes mitteilen: Die Finanzkassen haben im Bundesgebiet einschließlich Berlins an veranlagter Einkommensteuer vereinnahmt: im Rechnungsjahr 1954 4,752 Milliarden DM, im Rechnungsjahr 1955 4,173 Milliarden DM. In den einzelnen Ländern kamen auf: im Rechnungsjahr 1954 1955 in Mill. DM Bayern 685 626 Baden-Württemberg 750 700 Hessen 344 310 Rheinland-Pfalz 249 218 Nordrhein-Westfalen 1599 1310 Niedersachsen 448 399 Schleswig-Holstein 149 127 Hamburg 262 239 Bremen 93 89 Berlin 173 155. Die Beträge, die die Finanzkassen jeweils während eines Rechnungsjahrs vereinnahmt haben, setzen sich begrifflich aus Vorauszahlungen für das laufende Steuerjahr und aus Abschlußzahlen für voraufgehende Steuerjahre zusammen. Die Finanzkassen weisen aber die in dem genannten Zeitraum vereinnahmten Steuerbeträge nur in einer Summe aus. Über die Zusammensetzung der Steuereinnahmen nach den Vorauszahlungen und den auf verschiedene Jahre entfallenden Abschlußzahlungen können die Finanzkassen keine Auskunft geben. Solche untergegliederte Aufzeichnungen würden eine sehr wesentliche Ausweitung der statistischen Nachweisungen bedeuten; sie können praktisch erst eingeführt werden, wenn bei allen Finanzkassen das Buchhaltungssystem auf das Lochkartenverfahren umgestellt ist. Auch die Verteilung der zusätzlich auf Grund von Betriebsprüfungen gezahlten Beträge nach Berufsgruppen oder Gewerbezweigen ist nicht bekannt. Frage 25 des Herrn Abgeordneten Lotze betreffend den prozentualen Anteil der Strafverfahren wegen Steuerzuwiderhandlungen. Wie hoch ist der Prozentsatz von Strafverfahren wegen Steuerzuwiderhandlungen, bei denen das Strafverfahren auf Grund einer Betriebsprüfung eingeleitet worden ist, und zwar getrennt nach Ländern und nach Berufsgruppen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär der Finanzen. Herr Abgeordneter, die von Ihnen erbetenen Übersichten liegen dem Bundesfinanzministerium nicht vor. Daher sind die Oberfinanzdirektionen für das Gebiet der Zölle und Verbrauchsteuern aufgefordert worden, uns diese Zahlen zu liefern. Für das Gebiet der Besitzund Verkehrsteuern sind die Herren Finanzminister und Finanzsenatoren gebeten worden, uns die Übersichten zur Verfügung zu stellen. Sobald wir das Material haben, werde ich mir erlauben, es Ihnen zu übersenden. Frage 26 -Herr Abgeordneter Dr. Arndt — betreffend Vergabe der Aufträge zum Bau von Botschaftsgebäuden: Hat die Bundesbaudirektion Botschaftsgebäude für Canberra, Neu-Delhi, Ottawa und Rio de Janeiro entworfen? Warum wird der Bau von Gebäuden, die eine kulturelle und repräsentative Bedeutung haben sollen, nicht im Wege eines öffentlichen Wettbewerbs den künstlerisch freischaffenden Architekten anvertraut? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär der Finanzen. Herr Abgeordneter, die Entwürfe für die Botschaftsgebäude in Canberra und Ottawa wurden von der Bundesbaudirektion Bonn ausgearbeitet. Die Botschaftsgebäude in Neu-Delhi und Rio de Janeiro sind von freischaffenden Architekten entworfen worden. Die Einschaltung von freischaffenden Architekten bei bedeutenden Hochbauten des Bundes sowohl bei Wettbewerben als auch bei der Baudurchführung ist durch Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 7. September 1955 geregelt. Darin fanden die seit Jahren mit den berufsständischen Verbänden gepflogenen Besprechungen ihren Niederschlag. Bisher sind folgende bedeutende repräsentative Bauvorhaben des Bundes nach dem in diesem Erlaß festgelegten Verfahren von freischaffenden Architekten entworfen worden: Auswärtiges Amt Bonn, Botschaft Stockholm, Bundeskriminalamt Wiesbaden, Deutsches Patentamt München, Landesversorgungsamt München, Botschaft London, Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Bundesgesundheitsamt Berlin, Biologische Anstalt Helgoland, Bundesanstalt für Straßenbau Köln, Bundesrechnungshof Frankfurt am Main, Bundesmonopolverwaltung Offenbach, Bundesschuldenverwaltung Bad Homburg, Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main, Deutsches Gesundheitsmuseum Köln und, in der Planung, Deutscher Pavillon Weltausstellung Brüssel 1958. Damit sind mehr als die Hälfte aller in diese Gruppe fallenden Bundesbauten von freischaffenden Architekten entworfen worden. Darüber hinaus lag die Ausarbeitung der Entwürfe für zahlreiche andere Baumaßnahmen, z. B. die Wohnbauten im Rahmen des sogenannten Schäfferplans, Wohnsiedlungen für die kanadischen Streitkräfte und für US-Diplomaten, allein in der Hand freier Architekten. In vielen Fällen ist bei der Vorbereitung der Kasernenneubauten im Bundesgebiet bereits die weitgehende Mitarbeit von freiberuflich tätigen Architekten sichergestellt. Auch in Zukunft sollen freischaffende Architekten zur Mitarbeit — unter anderem durch Auslobung von Wettbewerbungen — herangezogen werden, z. B. bei den Botschaftsgebäuden in Washington und Madrid. Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer bzw. die Beauftragung von Architekten erfolgt stets in engem Einvernehmen mit den Berufsverbänden der deutschen Architekten, insbesondere auch mit dem „Bund Deutscher Architekten", BDA. Eine Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß sich die Bundesbaudirektion auf bloße Verwaltungsarbeiten beschränken sollte und ungeeignet ist, überhaupt irgendeinen repräsentativen Bau im Inland oder Ausland auszuführen? Herr Abgeordneter, ich habe bereits ausgeführt, daß diese ganzen Regelungen im Einvernehmen mit den Verbänden der freischaffenden Architekten, insbesondere dem BDA, ergangen sind. Ich bin nicht der Ansicht, daß die Bundesbaudirektion für Entwürfe dieser Art ungeeignet ist. Die Herren Abgeordneten werden sich ja an dem einen oder anderen Bauwerk, das hier ziemlich in der Nähe ist, selbst von der Eignung der Bundesbaudirektion überzeugen können. Frage 27 ist beantwortet. Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß der Bundesverband Deutscher Architekten namentlich auf seiner Tagung im vorigen Jahr in Düsseldorf zwar durchaus Gewicht darauf gelegt hat, daß all diese Bauten von freischaffenden Architekten ausgeführt werden, aber er sich nolens volens damit begnügt hat, wenigstens zur Hälfte beteiligt zu werden? Das ist mir nicht bekannt. Frage 27 ist beantwortet. Frage 28 ist zurückgestellt. Ich rufe auf die Frage 29 — Abgeordneter Maier Welchen Betrag hat die Bundesregierung der Schweizer Bundesregierung für Entschädigung von Kriegsverlusten und Kriegsschäden, die den in Deutschland wohnhaft gewesenen Auslandsschweizern entstanden sind, zur Verfügung gestellt? Ist bei der Übergabe des Entschädigungsbetrages eine Erklärung der deutschen Bundesregierung von der Bundesregierung der Schweiz bestätigt worden, wonach die Mittel zweckgebunden zu verwenden waren? Zur Antwort der Herr Staatssekretär der Finanzen. Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat der schweizerischen Regierung keinen Betrag für Entschädigung von Kriegsverlusten und Kriegsschäden, die den in Deutschland wohnhaft gewesenen Auslandsschweizern entstanden sind, zur Verfügung gestellt. Damit erübrigt sich auch eine Stellungnahme zu dem zweiten Teil der Anfrage. Frage 30 — Herr Abgeordneter Miller — betreffend Zahlung von Lebensund Rentenversicherungen an Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone: Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Regelung von Ansprüchen aus Lebensund Rentenversicherungen nach dem Gesetz vom 5. August 1955 Besteht die Möglichkeit, im gesamtdeutschen Sinne oben angeführtes Gesetz dahingehend zu erweitern, daß für private Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone bei den Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz im Bundesgebiet Sperrkonten bei Eintritt des Versicherungsfalles zur Inanspruchnahme bei vorübergehendem Aufenthalt im Bundesgebiet eingerichtet werden? Zur Antwort der Herr Bundesminister der Justiz. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage des Herrn Kollegen Miller möchte ich wie folgt beantworten. Erstens. Wenn im Bundesgebiet zugelassene Versicherungsunternehmen es ablehnen, Leistungen auf Grund des Gesetzes über die Regelung von Ansprüchen aus Lebensund Rentenversicherungen vom 5. August 1955 an Versicherungsnehmer zu erbringen, die kürzere oder längere Zeit hindurch Prämien an eine staatliche Versicherungsanstalt der sowjetischen Besatzungszone geleistet haben, so steht ihr Verhalten grundsätzlich in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Der Befehl 247 der SMA, der die Aktiven der in der sowjetischen Besatzungszone geschlossenen Versicherungsunternehmen auf die neugegründeten staatlichen Monopolanstalten übertrug, schloß zwar eine generelle Übernahme der Verpflichtungen aus den bei den alten Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen aus. Er gestattete aber den Versicherungsnehmern, zur Erhaltung ihrer Rechte eine sogenannte Anschlußversicherung bei der für ihren Wohnsitz zuständigen neuen Anstalt abzuschließen, allerdings nur mit einer Versicherungssumme von höchstens 10 000 Reichsmark. Im Rahmen dieser Anschlußversicherung, für die ein neuer Versicherungsschein gegen Einziehung des alten Versicherungsscheins ausgestellt wurde, wurden die bis zum 1. Mai 1945 bereits zurückgelegte Versicherungsdauer und die bis zu diesem Zeitpunkt vom Versicherungsnehmer geleisteten Prämien berücksichtigt. Erst auf Grund einer derartigen Anschlußversicherung wurden von den staatlichen Anstalten der sowjetischen Besatzungszone wieder Prämien von den Versicherungsnehmern der bei den geschlossenen Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Verträge erhoben. Nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. August 1955 sind Ansprüche aus Reichsmarkversicherungen gegenüber den im Geltungsbereich des Gesetzes zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Wirkung vom 21. Juni 1948 an erloschen, wenn und soweit das Versicherungsverhältnis durch einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes ersetzt worden ist. Diese Regelung, die sich auf die erwähnten Anschlußversicherungen bezieht, beruht auf dem in § 24 Abs. 6 des Umstellungsgesetzes enthaltenen Grundgedanken, daß alle Verbindlichkeiten von Versicherungsunternehmen im Währungsgebiet erlöschen, wenn sie auf Grund eines außerhalb dieses Gebietes ergangenen Gesetzes auf ein anderes Unternehmen übertragen worden sind. Der einmal erloschene Anspruch gegen das westdeutsche Versicherungsunternehmen lebt nicht dadurch wieder auf, daß der Versicherungsnehmer später die sowjetische Besatzungszone verläßt, um seinen Wohnsitz in das Bundesgebiet zu verlegen. Das gilt auch für die in § 4 Buchstabe c des Gesetzes vom 5. August 1955 genannten Sowjetzonenflüchtlinge. Daß dadurch im Einzelfall Härten entstehen können, ist nicht zu verkennen. Diese Härten müssen jedoch im Interesse einer klaren Abgrenzung zwischen den Verbindlichkeiten der westdeutschen Versicherungsunternehmen einerseits und der Versicherungsanstalten der sowjetischen Besatzungszone andererseits in Kauf genommen werden. Im übrigen war es nicht Aufgabe des Gesetzes vom 5. August 1955, den Ersatz von Vermögensschäden zu regeln, die durch die Flucht aus der sowjetischen Besatzungszone verursacht worden sind. Zum zweiten. Das Gesetz vom 5. August 1955 siebt ebenso wie die ihm vorangegangene 2. Verordnung über die Lebensund Rentenversicherungen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 27. Juli 1948 vor, daß Versicherungsnehmer mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt in der sowjetischen Besatzungszone Ansprüche aus Reichsmarkversicherungen gegen Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes grundsätzlich nicht geltend machen können. Maßgebend für diese Regelung war der Umstand, daß den Versicherungsunternehmen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den alten Reichsmarkversicherungen nur durch Gewährung von Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand, d. h. durch Belastung des westdeutschen Steuerzahlers, ermöglicht werden konnte. Diese Belastung durch Einbeziehung der Ansprüche der noch in der sowjetischen Besatzungszone ansässigen Versicherungsnehmer in das Gesetz zu vergrößern, erschien angesichts der Höhe der dazu erforderlichen Beträge nicht vertretbar. Daß die Versicherungsleistungen aus devisenrechtlichen Gründen zur Zeit nur auf Sperrkonto gezahlt zu werden brauchten, würde die Tatsache der Belastung nicht ausräumen. Eine Änderung der gesetzlichen Regelung ist vorläufig nicht beabsichtigt. Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr! Herr Minister, können Sie sich in die Situation der Menschen hineindenken, die seinerzeit bei gleichen Währungsverhältnissen unter Beachtung eines von der Besatzungsmacht erlassenen Befehls weitergezahlt haben, die damals nicht haben erkennen können, wie sich die Dinge entwickeln, und die nun dafür bestraft werden? Wäre nicht die Möglichkeit gegeben, im Hinblick darauf, daß die Währungsreform hier am 21. Juni 1948 und drüben in der Zone am 24. Juni 1948 erfolgt ist — bis dahin haben diese Menschen die Auswirkungen schlecht erkennen können —, wenigstens einen Stichtag vom 1. Juli 1948 als Zäsur für diejenigen zu nehmen, die herübergekommen sind und Ansprüche gegen die hiesigen Versicherungsunternehmen zu stellen haben? Bestände nicht die Möglichkeit, diesen Stichtag irgendwie zu realisieren? Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz. Nach den bestehenden Vorschriften glaube ich diese Frage im Augenblick verneinen zu müssen. Aber da es sich um einen etwas komplizierten Rechtsstoff handelt, bin ich gern bereit, wenn Sie, Herr Kollege, die Frage schriftlich an uns richten, sie dann zu beantworten. Danke. Es folgt die Frage 31, eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Bucher betreffend Sperrungen bei Ausbesserungsarbeiten an der Autobahn: Warum wird bei Ausbesserungsarbeiten an der Autobahn häufig eine sehr lange Strecke gesperrt und dadurch die Gefahr von Verstopfungen herbeigeführt, wie z. B. am 10. August 1956 die Strecke auf der Autobahn bei Stuttgart von der Pfinzbrücke bis beinahe zur Ausfahrt Langensteinbach? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf den vor dem Krieg erbauten Autobahnstrecken hat man bewußt Überfahrten über den Mittelstreifen nur in großen Entfernungen angelegt. Bei Reparaturen hat sich dadurch die Notwendigkeit ergeben, relativ lange Streckenabschnitte zu sperren. Weil das bei zunehmenden Ausbesserungsarbeiten an den Autobahnen zu den bekannten Schwierigkeiten führt, habe ich schon im vorigen Jahre angeordnet, daß bei umfangreichen Bauarbeiten Überfahrten über den Mittelstreifen in Abständen von 1 bis 2 km herzustellen sind. Auf gebirgigen Strecken hat aber dieser Abstand mehrfach nicht eingehalten werden können, da zwischen den an Hängen verlaufenden beiden Fahrbahnen zuweilen ein Höhenunterschied besteht, der die Anlage verkehrssicherer Überfahrten über den Mittestreifen verbietet oder sich doch nur mit übermäßig großem Aufwand herstellen läßt. Auf solchen Abschnitten können deshalb relativ lange Sperrstrecken auftreten. Dies ist z. B. auf der genannten Autobahnstrecke zwischen der Pfinzbrücke und Langensteinbach der Fall. Ich habe die Straßenbauverwaltungen der Länder angewiesen, die Erneuerungsarbeiten im nächsten Jahr möglichst so zu planen, daß nur kürzere Baustellen mit genügenden Abständen voneinander eingerichtet werden. Ich strebe ferner an, während der Reisezeit besonders stark belastete Autobahnstrecken von Reparaturarbeiten freizuhalten. Das setzt aber voraus, daß ich über die Straßenbaumittel spätestens vom Beginn des Haushaltsjahres an voll verfügen kann. Über die Ursachen der Behinderung bei Reparaturen auf den Autobahnen habe ich mich bei der Erörterung der Maße und Gewichte der Lastkraftfahrzeuge mehrfach geäußert. Die in diesem Jahre von allen Verkehrsteilnehmern auf der Autobahn festgestellten Behinderungen zeigen, daß mit den derzeitigen Abmessungen und Lasten der Lastkraftfahrzeuge selbst so hochwertigen Straßen wie den Autobahnen zu viel zugemutet wird. Auf dieses Mißverhältnis ist es zurückzuführen, daß bereits nach einer Liegedauer von 15 bis 20 Jahren die Fahrbahnen auf den Strecken und die Fahrbahnflächen, die vom Lastkraftwagenverkehr massiert in Anspruch genommen werden, ausgewechselt werden müssen. Daher muß in den nächsten Jahren eine große Zahl von Baustellen auf den Autobahnen in Kauf genommen werden. Das übergroße Gewicht der Lastkraftfahrzeuge im Verhältnis zu ihrer Motorleistung und zu ihrem Bremsvermögen ist die Ursache für ihre geringe Geschwindigkeit auf Steigungen und Gefällen und damit für die Verstopfungen auf den einbahnig befahrenen Bauabschnitten. Auf lange Sicht kann also nur von der Bauseite keine Abhilfe geschaffen werden. Ich darf noch bemerken, es wird immer wieder vergessen, daß das Abbinden von Betonstrecken, die neu verlegt werden, mindestens 28 Tage erfordert. Die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Dr. Becker Darf ein LKW-Fahrer, der in einem Lande wohnt, in dem ein bestimmter Werktag nicht Feiertag ist, der aber in anderen Ländern Feiertag ist und in wieder anderen Ländern nur teilweise, d. h. nur in den Orten Feiertag ist, in denen die Bevölkerung überwiegend einer bestimmten Konfession angehört, die Straßen in der Deutschen Bundesrepublik benutzen und gegebenenfalls wie? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr. Das Verkehrsverbot für bestimmte Kraftfahrzeuge erstreckt sich auf die Zeit von 0 bis 22 Uhr der Sonntage und der gesetzlichen Feiertage. Die gesetzlichen Feiertage sind mit Ausnahme des Tages der Deutschen Einheit, des 17. Juni, durch Landesgesetze festgelegt. Während die überwiegende Zahl der Feiertage in den Bundesländern einheitlich eingeführt ist, gibt es einzelne Feiertage, die nur in bestimmten Ländern begangen werden. Man wird erwarten dürfen, daß der Güterverkehr diese Feiertage in den Ländern, in denen sie eingeführt sind, respektiert. Schwieriger ist die Einhaltung des Verkehrsverbots an den Feiertagen, die nicht in einem ganzen Bundesland, sondern nur in einzelnen Gemeinden gefeiert werden. Dies ist insbesondere in Bayern der Fall. Das bayerische Innenministerium hat daher angeordnet, daß an solchen Feiertagen gegen Fahrten, die durch diese Gemeinden lediglich hindurchführen oder dort enden und die außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes stattfinden, nicht mehr eingeschritten wird. Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot werden von den Straßenverkehrsbehörden der Länder erteilt, in deren Bereich die Fahrt beginnt. Diese Regelung gilt auch, wenn bestimmte Tage nur in einzelnen Ländern oder Gemeinden Feiertage sind. Die Entscheidung dieser Behörden ist dann im ganzen Bundesgebiet wirksam. Eine Zusatzfrage! Eine Zusatzfrage. Herr Bundesverkehrsminister, sind Sie nicht der Ansicht, daß die zitierte Regelung in Bayern sehr kompliziert ist und daß es besser wäre, im ganzen Bundesgebiet die Regelung zu treffen, daß das Sonntagsfahrverbot nur an den Sonntagen gilt, die im ganzen Bundesgebiet Sonntage oder Feiertage sind? Herr Kollege, ich bin nicht dieser Meinung, weil damit gerade die besonderen Empfindsamkeiten der Bevölkerung in diesen Gebieten getroffen werden. Es handelt sich bei den besonderen Feiertagen meistens um hohe kirchliche Festtage, insbesondere an Wallfahrtsorten. Meine Damen und Herren, wir haben schon die Fragestunde etwas überschritten; wir müssen sie leider abbrechen. Die nicht beantworteten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die nächste Fragestunde soll am Mittwoch, dem 24. Oktober 1956, stattfinden. Sperrfrist für eingehende Fragen ist Freitag, der 19. Oktober 1956, 12 Uhr. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen vorgeschlagen, nunmehr die dritte Lesung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes zu behandeln. Das Haus war damit einverstanden. Wir treten damit ein in die dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes Ich eröffne die allgemeine Beratung der dritten Lesung. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort in der dritten Beratung wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache in der dritten Beratung. Ich rufe auf den Art. 1 Nr. 4 a. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 777*)