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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag --- 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1956 8759 15 9. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Juli, und Sonnabend, den 7. Juli 1956 Vorlage eines Berichts des Bundesministers der Finanzen über die beim Institut für Raumforschung vorgekommenen Unregelmäßigkeiten (Drucksache 2596) 8761 A Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8793 D, 8861 C Zur Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) 8761 A, 8763 C Kalbitzer (SPD) 8761 B Dr. Bucher (FDP) 8762 B Petersen (GB/BHE) 8762 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8763 A, 8880 C Bauknecht (CDU/CSU) 8763 B Dr. Menzel (SPD) 8763 C Begrüßung einer Delegation des Parlaments und der Regierung von Birma 8856 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2612, 1662, 2388, 2579) 8763 B Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter 8763 D Beschlußfassung 8764 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages gemäß Art. 45b des Grundgesetzes (Drucksache 2441) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Jaeger, Kemmer (Bamberg), Dr. Kliesing u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksache 2529) 8764 D Paul (SPD), Antragsteller 8764 D Dr. Jaeger (CDU/CSU), Antragsteller 8765 C Überweisung an den Ausschuß für Ver- teidigung und an den Rechtsausschuß 8766 D Dritte Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575, Umdrucke 744 bis 749, 758, 759) . . . 8766 D Allgemeine Beratung 8766 D Berendsen (CDU/CSU) . . . 8766 D, 8780 A Erler (SPD) .. . 8772 B, 8773 D, 8777 C, D, 8778 B, C, D, 8780 A, 8803 A, B, 8804 C, 8805 B, 8820 D, 8822 C, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . . 8773 D Kiesinger (CDU/CSU) . . 8777 B, D, 8810 C, 8818 C, 8822 C Dr. Seffrin (CDU/CSU) 8778 B, C Euler (FVP) 8778 C Vizepräsident Dr. Jaeger . . 8778 D, 8782 D, 8793 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 8782 B, D Dr. Mende (FDP) . . 8784 A, 8787 C, 8788 B, 8793 B, 8801 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) . 8787 A, 8817 B, C Haasler (CDU/CSU) 8788 A, B Unterbrechung der Sitzung . . . 8793 D Vizepräsident Dr. Schmid 8794 A Dr. Reichstein (GB/BHE) . . 8794 A, 8795 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU): als Abgeordneter 8795 C als Präsident 8823 D von Manteuffel (Neuß) (FVP). . . 8797 D, 87.98. B, 8801 C Wehner (SPD) 8798 B, 8810 A Schneider (Bremerhaven) (DP). . . 8802 B, 8803 A, B, 8804 C, 8805 B, 8806 A Eschmann (SPD) 8806 A Cillien (CDU/CSU) 8807 B, 8809 D Mellies (SPD) 8809 A Metzger (SPD) . . . . 8815 C, 8817 B, 8818 C Dr. Miessner (FDP) 8819 B Nellen (CDU/CSU) 8820 A Dr. Bucher (FDP) 8820 C Blank, Bundesminister für Verteidigung 8823 B Erklärung nach § 35 bzw. 36 der Geschäftsordnung: Haasler (CDU/CSU) 8824 B Einzelberatung: Wittrock (SPD) 8825 A, 8826 C, 8856 C, 8857 A Dr. Kliesing (CDU/CSU). 8825 D, 8836 B, 8854 B, 8855 C, 8861 B, 8864 B, 8870 B, C, 8874 D, 8875 B Dr. Gille (GB/BHE) . . . . 8826 A, 8831 A Haasler (CDU/CSU) 8826 D, 8827 D, 8846 C, 8859 A Erler (SPD) 8827 C, 8830 D, 8834 A, D, 8852 D, 8856 A, 8862 B, 8863 B, 8866 A, 8871 A, 8872 A Dr. Arndt (SPD) . . 8827 C, 8836 A, 8847 D, 8850 A, 8854 C, 8861 C Dr. Mende (FDP) 8828 A, 8863 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8828 C, 8835 C, D, 8843 C, D Merten (SPD) . . . . 8828 D, 8855 A, 8863 D Dr. Reichstein (GB/BHE) . . 8829 A, 8833 B, 8873 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 8829 A Bazille (SPD) . . . . 8829 B, 8833 C, 8834 B, 8872 B, 8873 D Berendsen (CDU/CSU) 8830 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders ,(FDP) . 8831 C Dr. Jaeger (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 8833 A zur Sache . . . . 8842 C, 8843 B, 8848 D, 8850 A, 8876 B Unterbrechung der Sitzung . . 8833 A Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . 8833 B Dr. Moerchel (CDU/CSU) . 8833 C, 8834 D, 8872 D Pöhler (SPD) 8833 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 8835 A, C, D, 8876 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier 8843 C, 8868 A Nellen (CDU/CSU) 8841 A, 8842 C, 8843 B, D Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 8843 D Gontrum (CDU/CSU) 8846 A Metzger (SPD) 8850 C Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . 8852 B, 8853 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 8853 B, 8854 B, 8873 D, 8875 C Bausch (CDU/CSU) 8856 A, 8860 C Vizepräsident Dr. Schneider 8857 A, 8861 C Dr. Atzenroth (FDP) 8860 A Bauer (Würzburg) (SPD) 8860 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) . . . . 8863 A, C Frau Dr. Ilk (FDP): zur Sache 8864 C zur Abstimmung 8871 B, 8872 A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 8866 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 8867 A, C, D Dr. Gille (GB/BHE) 8868 A Wehner (SPD) 8868 C Wienand (SPD) 8869 C Rasch (SPD) 8874 A Lotze (CDU/CSU) 8876 C Abstimmungen . . 8826 B, 8827 B, 8828 A, C, D, 8829 C, 8833 D, 8834 B, 8836 B, 8855 C, 8856 C, 8860 B, 8862 B, C, 8863 B, 8871 D, 8872 A, 8874 C, D, 8875 C, 8876 C, 8877 B Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 746 Ziffer 10 8854 D, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 25 8856 B, C, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 746 Ziffer 4 . 8830 B, 8862 D, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 744 (neu) Ziffer 3 Nr. 2 8863 A, 8871 C, 8886 Erklärungen zur Schlußabstimmung: Dr. Kliesing (CDU/CSU) 8877 B Ollenhauer (SPD) 8877 C Dr. Krone (CDU/CSU) 8878 C Dr. Mende (FDP) 8879 A Dr. Reichstein (GB/BHE) 8879 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 8879 C von Manteuffel (Neuß) (FVP) zur Abstimmung 8880 A Schriftliche Erklärung zur Abstimmung 8884 C Namentliche Schlußabstimmung . . . 8877 B, 8880 B, 8886 Schlußworte des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 8880 C Nächste Sitzung 8880 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 8881 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 744 [neu]) 8881 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 745) 8881 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 746) 8881 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 747) 8883 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 748) 8883 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Merten u. Gen. zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 749) 8883 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 758) 8883 D Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 759) 8884 A Anlage 10: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 761) . . . 8884 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 762) 8884 B Anlage 12: Schriftliche Erklärung der Fraktion der FVP zur Schlußabstimmung zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes . . . 8884 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575): 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 25 (Umdruck 746 Ziffer 10), 2. über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 25, über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 746 Ziffer 4), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 11 (Umdruck 744 [neu] Ziffer 3 Nr. 2), 4. Schlußabstimmung 8886 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 7. 7. Dr. Becker (Hersfeld) 17. 7. Blachstein 7. 7. Brandt (Berlin) 6. 7. Diekmann 6. 7. Dr. Friedensburg 6. 7. Frau Dr. Jochmus 7. 7. Frau Kipp-Kaule 7. 7. Dr. Köhler 7. 7. Dr. Kreyssig 7. 7. Mayer (Birkenfeld) 23. 7. Meitmann 15. 7. Moll 6. 7. Dr. Schild (Düsseldorf) 7. 7. Dr. Starke 31. 7. Stauch 6. 7. Walz 6. 7. Anlage 2 Umdruck 744 (neu) (Vgl. S. 8828 A, 8831 C, 8864 C, 8871 C) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „60. Lebensjahr" ersetzt durch die Worte „55. Lebensjahr". 2. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Grundwehrdienst dauert 12 Monate." 3. Der bisherige Wortlaut des § 11 wird Absatz 1. Es wird folgender Abs. 2 angefügt: (2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien 1. Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder oder, falls keine Brüder vorhanden waren, deren sämtliche Schwestern oder, falls keine Geschwister vorhanden waren, deren Vater an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes verstorben sind, 2. Wehrpflichtige, sofern sie Verwandte ersten Grades besitzen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in der sowjetisch besetzten Zone oder im sowjetischen Sektor von Berlin haben. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Dehler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 745 (Vgl. S. 8864 C, 8871 D, 8872 A, 8877 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) § 12 Abs. 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind, b) In § 12 Abs. 6 Satz 1 werden die Worte „der Absätze 4 und 5" durch die Worte „des Absatzes 4 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 und 3 sowie des Absatzes 5" ersetzt. 2. Folgender § 37 c wird eingefügt: § 37 c Wehrdienst einziger Söhne Einzige Söhne sind, sofern ein Elternteil entweder an den Folgen von Kriegseinwirkungen (§ 5 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom 6. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 469) oder von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen (§ 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) verstorben ist, im Verteidigungsfall auf Antrag bei rückwärtigen Diensten zu verwenden. Hierauf ist bei ihrer Einberufung zur Ausbildung auf Antrag Rücksicht zu nehmen. Bonn, den 5. Juli 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 746 (Vgl. S. 8825 A ff, 8829 C, 8834 B ff, a 8854 D, 8860 B, 8862 B, D, 8872 A ff) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 2 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen: Wenn sie ihrer Wehrpflicht genügen, haben sie vom Zeitpunkt der Einberufung an einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. 2. In § 3 Abs. 1 sind die Worte „oder im Falle des § 25 durch den zivilen Ersatzdienst" zu streichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nr. 2: 3. In § 3 Abs. 1 sind die Worte „zivilen Ersatzdienst" durch die Worte „Zivildienst" zu ersetzen. 4. Dem § 11 wird folgende neue Nr. 6 angefügt: 6. der einzige Sohn, wenn ein Elternteil entweder an den Folgen ,von Kriegseinwirkungen (§ 5 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom 6. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I. S. 469) oder von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen (§ 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) verstorben ist. 5. In § 12 wird folgender Abs. 3 a eingefügt: (3 a) Vom Wehrdienst wird auf Antrag zurückgestellt, wer Verwandte ersten Grades hat, die ihren ständigen Aufenthalt in der so- wjetisch besetzten Zone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin haben. 6. In § 12 Abs. 4 wird der Nr. 3 als letzter Satz angefügt: die Bundesregierung erläßt hierzu mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften. 7. § 18 Abs. 2 letzter Halbsatz erhält folgende Fassung: sowie drei weiteren ehrenamtlichen Beisitzern besetzt. 8. § 23 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Sie sind zu hören und zu untersuchen. 9. § 24 Abs. 2 Nr. 4 ist zu streichen. 10. § 25 erhält folgende Fassung: § 25 Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, ist zum Wehrdienst nicht heranzuziehen. Er leistet einen Zivildienst oder auf seinen Antrag einen waffenlosen Dienst in der Bundeswehr. Das Nähere regelt ein Gesetz. 11. § 26 erhält folgende Fassung: § 26 Verfahren (1) Die Erklärung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, kann jederzeit, sowohl vor der Heranziehung zum Grundwehrdienst als auch während der Gesamtdauer der Wehrpflicht abgegeben werden. (2) Die Erklärung ist schriftlich oder zu Protokoll gegenüber der zuständigen Erfassungsbehörde abzugeben. Sie bedarf keiner Begründung. (3) Die Erfassungsbehörde leitet die Erklärung des Kriegsdienstverweigerers zusammen mit seinen Personalunterlagen an das für den Wohnsitz des Kriegsdienstverweigerers zuständige Landgericht. Für den Fall der Ablehnung der Nr. 11: 12. § 26 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Ausschüsse prüfen, ob der Ernsthaftigkeit der Erklärung des Kriegsdienstverweigerers begründete Bedenken entgegenstehen. 13. Folgender § 26 a wird eingefügt: § 26 a Verfahren (1) Das Landgericht prüft, ob der Ernsthaftigkeit der Erklärung begründete Bedenken entgegenstehen. (2) Es entscheidet in der Besetzung von einem Richter und zwei Beisitzern, die dem Kreis der Jugendschöffen zu entnehmen sind, durch Beschluß. (3) Das Verfahren ist nicht öffentlich. (4) Der Kriegsdienstverweigerer kann sich im Verfahren eines Beistandes bedienen. (5) Das Bezirks-Wehrersatzamt ist berechtigt, sich bei den Verhandlungen vertreten zu lassen und Anträge zu stellen. (6) Vertreter des Wehrbeauftragten des Bundestages haben zu den Verhandlungen des Ausschusses Zutritt. (7) Der Beschluß ist zu begründen und dem Erklärenden und dem Leiter des BezirksWehrersatzamtes zuzustellen. 14. Folgender § 26 b wird eingefügt: § 26 b Folgen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Hat sich ein Soldat während des Wehrdienstes zum Kriegsdienstverweigerer erklärt, so scheidet er an dem Tag aus der Bundeswehr aus, an dem ihm die Entscheidung, welche die Ernsthaftigkeit seiner Erklärung bejaht, mitgeteilt worden ist, es sei denn, daß er auf seinen Antrag zum waffenlosen Dienst herangezogen wird. 15. § 27 erhält folgende Fassung: § 27 Folgen der Versagung der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (1) Wird die Ernsthaftigkeit der Erklärung rechtskräftig verneint, ist der Erklärende zum Wehrdienst heranzuziehen. (2) Eine erneute Erklärung ist erst nach Ablauf von 5 Jahren seit Rechtskraft der Entscheidung zulässig. 16. In § 29 wird folgender Abs. 2 a eingefügt: (2a) Bestehen Zweifel über das Vorliegen einer Dienstbeschädigung, so ist vor der Entlassung eine Ärztekommission zu hören. Sie ist bei den Bereichs-Wehrersatzämtern zu bilden. Die Kommission besteht aus drei Ärzten, die von der medizinischen Fakultät einer im Bereiche des Wehrersatzamtes liegenden Universität, vom Wehrbereichsarzt und von dem zu Entlassung stehenden Soldaten der über die Entlassung entscheidenden Dienststelle benannt werden. Die Kommission bestimmt ihren Vorsitzenden selbst. 17. § 31 erhält folgende Fassung: § 31 Wiederaufnahme des Verfahrens Wird ein Urteil mit den Folgen des § 30 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt der Verlust des Dienstgrades als nicht eingetreten. Die Beendigung des Wehrdienstes durch einen Ausschluß darf für die Erfüllung der Wehrpflicht nicht zum Nachteil des Betroffenen geltend gemacht werden. 18. Folgender § 32 a wird eingefügt: § 32 a Rechtsmittel für Kriegsdienstverweigerer (1) Gegen den Beschluß des Landgerichts können der Erklärende oder der Leiter des Bezirks-Wehrersatzamtes binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Landgericht einlegen. (2) Über sie entscheidet das Oberlandesgericht. (3) Für die Besetzung des Oberlandesgerichts und sein Verfahren gilt § 26 a sinngemäß. (4) Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde zulässig. (5) Sie ist binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung beim Bundesgerichtshof einzulegen und binnen weiterer zwei Wochen zu begründen. § 26 a Abs. 4 findet Anwendung. 19. Dem § 33 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Dem Widerspruch ist stattzugeben, wenn über die Erklärung zum Kriegsdienstverweigerer rechtskräftig noch nicht entschieden worden ist. 20. In § 33 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „einem ehrenamtlichen Beisitzer" durch die Worte „drei weiteren ehrenamtlichen Beisitzern" ersetzt. 21. In § 33 wird folgender Abs. 5 b eingefügt: (5 b) Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung, der gegen den Einberufungsbescheid dann nicht, wenn dieser sich auf einen rechtskräftigen Musterungsbescheid stützt." 22. In § 34 Abs. 2 ist der letzte Satz zu streichen. 23. In § 35 Abs. 1 erhält der erste Satz folgende Fassung: Die Anfechtungsklage gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung, die gegen den Einberufungsbescheid nicht. 24. § 36 b erhält folgende Fassung: § 36 b Wiedergutmachung (1) Angehörigen der früheren Wehrmacht, die Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) sind und deshalb in ihrer militärischen Laufbahn benachteiligt wurden, ist auf Antrag der Dienstgrad zu verleihen, der ihnen in sinngemäßer Anwendung von § 9 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 291) zusteht. (2) § 37 Abs. 2 ist anzuwenden. Bonn, den 5. Juli 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 747 (Vgl. S. 8872 A) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 5. Juli 1956 Schneider (Bremerhaven) Dr. Brühler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 748 (Vgl. S. 8828 D, 8829 C, 8833 B) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 wird folgende Nr. 4 a eingefügt: 4 a. sonstige rentenberechtigte Kriegsbeschädigte auf ihren Antrag, 2. In § 17 Abs. 5 erhält Satz 2 folgenden neuen Wortlaut: Das Ergebnis der Untersuchung ist unter Angabe des Tauglichkeitsgrades schriftlich dem Musterungsausschuß vorzulegen; dem Wehrpflichtigen ist eine Abschrift auszuhändigen. Bonn, den 5. Juli 1956 Feller und Fraktion Anlage 7 Umdruck 749 (Vgl. S. 8828 C, 8863 D, 8864 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Merten und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 wird Nr. 1 gestrichen. 2. In § 12 wird Abs. 2 gestrichen. Bonn, den 5. Juli 1956 Merten Bazille Frau Beyer (Frankfurt) Eschmann Dr. Gülich Kurlbaum Maier (Freiburg) Paul Pohle (Eckernförde) Priebe Rasch Regling Frau Renger Ritzel Frau Schanzenbach Dr. Schmidt (Gellersen) Dr. Dr. Wenzel Wienand Anlage 8 Umdruck 758 (Vgl. S. 8874 D) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: § 30 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. auf die in § 38 Abs. 1 des Soldatengesetzes bezeichneten Strafen — Maßregeln oder Nebenfolgen oder Bonn, den 5. Juli 1956 Berendsen Haasler Dr. Kliesing Cillien und Fraktion Anlage 9 Umdruck 759 (Vgl. S. 8876 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: In § 36 wird folgender Abs. 4 a eingefügt: (4 a) Der Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid hat bei der erstmaligen Einberufung zur Bundeswehr aufschiebende Wirkung. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 761 (Vgl. S. 8826 B) Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für erforderlich, daß Staatenlose, die zum Wehrdienst einberufen werden und dieser Einberufung nachkommen, den Anspruch auf Einbürgerung erwerben sollen. Eine entsprechende Regelung wäre im Rahmen des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorzunehmen. Die Bundesregierung wird gebeten, spätestens mit Erlaß der in § 2 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorzulegen. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Kliesing Haasler Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 762 (Vgl. S. 8863 A) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: § 11 erhält einen neuen Abs. 2: (2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder oder, falls keine Brüder vorhanden waren, deren sämtliche Schwestern an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes verstorben sind. Bonn, den 6. Juli 1956 Kunze (Bethel) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 12 (Vgl. S. 8880 A) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten von Manteuffel (Neuß) namens der Fraktion der FVP zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes. Das Recht auf Freiheit für Staatsbürger und Volk setzt die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Freiheit voraus. Deshalb bekennt sich die Freie Volkspartei grundsätzlich zur allgemeinen Wehrpflicht als eines der Fundamente des demokratischen Rechtsstaates. Der deutsche Verteidigungsbeitrag gründet sich auf völkerrechtliche Verträge, die die Bundesrepublik zum gleichberechtigten Partner der in den regionalen Verteidigungsgemeinschaften der freien Welt zusammengeschlossenen Völker und Staaten machten. Der Verteidigungsbeitrag, den die Bundesrepublik im Rahmen der Westeuropäischen Union und der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft leistet, ist begrenzt. Er hält sich im Rahmen des Maßes, das die Bündnispartner zur Sicherung des Friedens und der Freiheit einmütig für notwendig erkannten. Die Bundesrepublik hat darüber hinaus auf die Produktion und die Anwendung von Atomwaffen, auf Waffen der bakteriologischen Kriegführung und des Gaskrieges verzichtet. Sie hat einen allgemeinen Verzicht auf das Mittel der Gewaltanwendung zur Lösung territorialer und anderer Streitfragen ausgesprochen. Indem die Bundesrepublik weitere freiwillige Selbstbeschränkungen übernahm, hat sie dem Friedenswillen des deutschen Volkes einen dokumentarischen Ausdruck gegeben und den friedensichernden Schutzcharakter der übernommenen Verteidigungspflichten für die Bundesrepublik eindeutig klargestellt. Die Freie Volkspartei gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Bemühungen der Mächte um ein umfassendes Abrüstungsabkommen, das auch das Verbot der Herstellung von Atom- und Wasserstoffbomben einschließt, bald erfolgreich sein mögen. Niemand kann daran mehr interessiert sein als das deutsche Volk. Die Gefahren eines Krieges werden auf die Dauer aber nur beseitigt werden, wenn es gelingt, ein weltweites System der Abrüstung und Sicherheit zu schaffen, das wirksame Kontrollen über Art und Stand der jeweiligen Rüstung in den vertragschließenden Ländern erlaubt. Hierzu ist es notwendig, die Konflikte und die Ursachen der Spannungen zu beseitigen, wobei entscheidend ist, daß ein dauerhafter Frieden in Europa nur möglich ist, wenn die deutsche Spaltung beseitigt wird. Deshalb gebührt den verbündeten Regierungen der Dank des deutschen Volkes, daß sie fest den Standpunkt vertreten, der die Durchführung der Abrüstung von gleichzeitigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der deutschen Einheit abhängig macht. Solange die Sowjetunion weder bereit ist, die Kontrollen zuzugestehen, die erforderlich sind, um übernommene Abrüstungsverpflichtungen einwandfrei überprüfen zu können, noch bereit ist, die Wiederherstellung der deutschen Einheit nach dem Prinzip der Selbstbestimmung des deutschen Volkes und der Nichteinmischung in seine ureigensten Angelegenheiten zuzulassen, so lange ist die Durchführung der Schutzbündnisse der freien Völker und in ihrem (von Manteuffel [Neuß]) Rahmen ein deutscher Verteidigungsbeitrag dringend erforderlich. Damit wendet die Freie Volkspartei sich entschieden gegen die Auffassung der Opposition, daß der deutsche Verteidigungsbeitrag nicht oder nicht mehr erforderlich sei. Diese Auffassung würde zu Vorleistungen gegenüber der Sowjetunion führen, welche geeignet wären, die Sowjets in ihrem noch anhaltenden abweisenden Verhalten zu bestärken, statt dieses Verhalten ins Positive umzuwandeln. Von deutscher Seite sollte alles unterbleiben, was die Sowjets in der Spekulation bestärken müßte, Nutznießer der Ungeduld des deutschen Volkes oder der Nachgiebigkeit der westlichen Völker werden zu können. Nur eine Politik der geschlossenen Vertretung des westlichen Friedenswillens kann die Sowjets zu der Erkenntnis bringen, daß sie dem russischen Volk den größten Dienst leisten, wenn sie ein Abrüstungsabkommen unter gleichzeitiger Wiederherstellung der deutschen Einheit nach dem freien Willen des deutschen Volkes abschließen. Wesentlicher Bestandteil der Friedenspolitik der Bundesrepublik ist der deutsche Verteidigungsbeitrag im Rahmen der Westeuropäischen Union und der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft. Zu seiner Verwirklichung bedarf es der allgemeinen Wehrpflicht. Deshalb bejaht die Freie Volkspartei das Wehrpflichtgesetz in der festen Überzeugung, dem Frieden in Europa und der Verwirklichung der deutschen Einheit damit den besten Dienst zu erweisen. Ein weiteres Zögern in der Verwirklichung der selbstverständlichen deutschen Verteidigungspflicht ist vielmehr staatspolitisch nicht mehr zu verantworten, und zwar nicht nur im Verhältnis zu unseren Verbündeten, sondern vielmehr vornehmlich im Interesse unseres Volkes, um die für alle gleichermaßen gefährliche Verteidigungslücke in Europa zu schließen, die gerade für uns Deutsche so lebensgefährlich und tödlich werden kann. Wollten sich die freien Völker Europas im wesentlichen auf den Schutz durch die Atom- und Wasserstoffbomben verlassen, werden sie wahrscheinlich selbst dazu beitragen, das Unheil des Kampfes mit diesen Massenvernichtungswaffen heraufzubeschwören. Weil die Freie Volkspartei dies nicht will, stimmen wir dem Gesetz zu. Bonn, den 7. Juli 1956 von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Namentliche Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575) : 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 25 (Umdruck 746 Ziffer 10) (Vgl. S. 8854 D) 2. über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 2 (Vgl. S. 8855 C, 8856 C) 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 746 Ziffer 4) (Vgl. S. 8862 D) 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 11 (Umdruck 744 [neu] Ziffer 3 Nr. 2) (Vgl. S. 8871 C) 5. Schlußabstimmung (Vgl. S. 8880 B) Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. CDU/CSU Frau Ackermann . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Adenauer Nein Nein Nein Nein Ja Albers Nein Nein Nein Ja Ja Albrecht (Hamburg) . Nein enthalten Nein Nein Ja Arndgen Nein Nein Nein Nein Ja Baier (Buchen) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Barlage Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bartram Nein Nein Nein Nein Ja Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Nein Nein Ja Bauknecht Nein Nein Nein Nein Ja Bausch Nein Ja Ja Nein Ja Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Nein Nein Ja Bender Nein Nein Nein Nein Ja Berendsen Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bergmeyer . Nein Nein Nein Nein Ja Fürst von Bismarck . . . Nein Nein Nein Nein Ja Blank (Dortmund) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Nein Nein Nein Ja Blöcker Nein Nein Nein Nein Ja Bock Nein Nein Nein Nein Ja von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein - Ja Ja Brand (Remscheid) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Brentano . . . . Nein — Nein Nein Ja Brese Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Brökelschen . . Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Brönner Nein Nein Nein Nein Ja Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Nein Ja Brück Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bucerius Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Ja Burgemeister Nein Nein Nein Nein Ja Caspers Nein Nein Nein Nein Ja Cillien Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Conring Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Czaja . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Demmelmeier Nein Nein Nein Nein Ja Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dietz Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dittrich Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dollinger Nein Ja Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dresbach Nein Nein Nein Nein Ja Name Abstimmung 1. 2. 3, 4. 5. Dr. Eckhardt Nein Nein Nein Nein Ja Eckstein – Ja Nein Nein Ja Ehren Nein Nein Nein Nein Ja Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . Nein Nein Nein Nein Ja Etzenbach . Nein Nein Nein Nein Ja Even Nein Nein Nein Nein Ja Feldmann Nein Nein Nein Nein Ja Gräfin Finckenstein . Nein Ja Nein Nein Ja Finckh Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Franz Nein Nein Nein Nein Ja Franzen Nein Nein Nein Nein Ja Friese Nein Nein Nein Nein Ja Fuchs Nein Nein Nein Nein Ja Funk Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Furler Nein Nein Nein Nein Ja Frau Ganswindt . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Gedat. . Nein Nein Nein Nein Ja Geiger (München) . . . Nein enthalten Nein Nein Ja Frau Geisendörfer . . . Nein enthalten Nein Nein Ja Gengler . Nein Nein Nein Nein Ja Gerns Nein . Nein Nein Nein Ja D. Dr. Gerstenmaier . Nein Ja Nein Nein Ja Gibbert Nein Nein Nein Nein Ja Giencke . Nein Nein Nein Nein — Dr. Glasmeyer Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Gleissner (München) Nein Nein Nein Nein Ja Glüsing Nein Nein Nein Nein Ja Gockeln . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Götz Nein enthalten Nein Nein Ja Gordhagen Nein Nein Nein Nein Ja Nein Ja — Nein Ja Dr. Graf (München) Nein Nein Nein Nein Ja Günther Nein Nein Nein Nein Ja Gumrum Nein Nein Nein Nein Ja ) Haasler Nein Nein Nein Nein Ja Häussler Nein Nein Nein Nein Ja Hahn Nein Nein Nein Nein Ja Harnischfeger Nein Nein Nein Nein Ja Heix Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hellwig Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Graf Henkel . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hesberg Nein Nein Nein Nein Ja Heye Nein enthalten Nein enthalten Ja Hilbert Nein Nein Nein Nein Ja Höcherl Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Ja Höfler Nein Nein Nein Nein Ja Holla Nein Nein Nein Nein Ja Hoogen Nein Nein Nein Nein Ja n Dr. Horlacher Nein Nein Horn Nein Nein Nein Nein Ja Huth Nein Nein Nein Nein Ja Illerhaus Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Jaeger Nein Nein Nein Nein Ja Jahn (Stuttgart) . . . • Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Jochmus beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Josten Nein Nein Nein Nein Ja Kahn Nein ' Nein Nein Nein Ja Kaiser Nein Nein Nein Nein Ja Karpf Nein Nein Nein Nein Ja Kemmer (Bamberg) Nein Nein Nein Nein Ja Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Ja Kiesinger — - Nein Nein Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Kirchhoff Nein Nein Nein Nein Ja Klausner Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kleindinst . . . .. . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kliesing Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt, Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Knapp Nein Ja Nein Nein . Ja Knobloch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Köhler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Koops Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kopf Nein Nein Nein Nein Ja Kortmann . Nein Nein Nein Nein Ja Kraft -- — — - — Kramel Nein Ja Nein Nein Ja Krammig Nein Nein Nein Nein Ja Kroll Nein Nein Nein Nein . Ja Frau Dr. Kuchtner . . . Nein , Nein • Nein Nein Ja Kühlthau . . . ,_ . Nein Nein Nein Nein Ja Kuntscher Nein Nein Nein Nein Ja Kunze (Bethel) Nein Nein * Ja Lang (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja Leibing Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Leiske • Nein Nein Nein Ja Ja Lenz(Brühl) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Nein Nein Nein Ja Lenze (Attendorn) . . Nein Nein . Nein Nein Ja Leonhard Nein Ja Ja Nein Ja Lermer Nein Nein Nein Nein Ja Leukert Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Leverkuehn . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Löhr Nein Nein Nein Nein Ja Lote Nein Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Lübke . . . Nem Nein Nein Nein Ja Lücke Nein Nein Nein Nein Ja Lücker (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja Lulay Nein Nein Nein Nein Ja Maier (Mannheim) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Majonica ... . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Baron Manteuffel- Szoege Nein Nein Nein Nein Ja Massoth Nein Nein Nein Nein Ja Maucher . . Nein Nein Nein Nein Ja Mayer (Birkenfeld) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Menke Nein Nein Nein Nein Ja Mensing . . Nein Nein Nein Nein Ja Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Nein Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Nein Ja Nein Nein Ja Miller . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Moerchel Nein Nein Nein Nein Ja Morgenthaler . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Muckermann Nein Nein Nein Nein Ja Mühlenberg Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) • Nein Nein Nein Nein Ja Müller-Hermann . . . Nein Nein Nein Nein Ja Müser Nein Nein Nein Nein Ja Nellen enthalten Ja Nein Nein enthalten Neuburger Nein Nein Nein Nein Ja Niederalt Nein _ Nein Nein Nein Ja Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. Oberländer . . Nein Nein . Nein Nein Ja Dr. Oesterle . . . . . .. Nein Nein Nein. Nein Ja Oetzel Nein Nein, Nein Nein Ja Dr. Orth . . ... Nein ' Nein Nein Nein Ja Pelster . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Pferdmenges . ... . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Pitz . . Nein Nein Nein Nein Ja Platner . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Nein Nein enthalten Ja Frau Praetorius . . . . Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Nein Nein Nein Nein Ja Raestrup Nein Nein Nein Nein Ja Rasner Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1 2. 3. 4. 5. Frau Dr. Rehling . . . Nein Nein Nein Nein Ja Richarts Nein Nein Nein Nein Ja Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Rinke Nein Nein Nein Nein Ja Frau Rösch Nein Nein Nein Nein Ja Rösing Nein Nein Nein Nein Ja Rümmele Nein Nein Nein Nein Ja Ruf Nein Nein Nein Nein Ja Sabaß Nein Nein Nein Nein Ja Sabel Nein Nein Nein Nein Ja Samwer Nein Nein Nein Nein Ja Schäffer Nein Nein Nein Nein Ja Scharnberg Nein Nein Nein Nein Ja Scheppmann Nein Nein Nein Nein Ja Schill (Freiburg) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Schlick Nein Nein Nein Nein Ja Schmücker Nein Nein Nein Nein Ja Schneider (Hamburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Schrader Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Nein Nein Nein Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Nein Nein Ja Schüttler Nein Nein Nein Nein Ja Schütz Nein Nein Nein Nein Ja Schulze-Pellengahr . . Nein Nein Nein Nein Schwarz Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Ja Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Serres Nein Nein Nein Nein Ja Siebel Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Siemer Nein Nein Nein Nein Ja Solke Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Brücken) Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Emmenhausen) Nein Nein Nein Nein Ja Spörl Nein Nein Nein Nein Ja ) Stauch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Steinbiß Nein Nein Nein Nein Ja Stiller Nein Nein Nein Neiii Ja Storch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Storm Nein Ja Nein Nein Ja Strauß — — — — — Struve Nein Nein Nein Nein Ja Stücklen Nein Nein Nein Nein Ja Teriete Nein Nein Nein Nein Ja Thies Nein Nein Nein Nein Ja Unertl Nein Nein Nein Nein Ja Varelmann Nein Nein Nein Nein Ja Frau Vietje Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Ja Voß Nein Nein Nein Nein Ja Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Ja Wacker (Buchen) . . . . Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Wahl Nein Nein Nein Nein Ja Walz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . Nein Nein Nein Nein Ja Wehking Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Wellhausen Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Welskop Nein Nein Nein Nein Ja Frau Welter (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Werber Nein Nein Nein Nein Ja Wiedeck Nein Nein Nein Nein Ja Wieninger Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Willeke Nein Nein Nein Nein Ja Winkelheide Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Winter Nein Nein Nein Nein Ja Wittmann Nein Nein Nein Nein Ja Wolf (Stuttgart) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Dr. Wuermeling . . . Nein Nein Nein Nein Ja Wullenhaupt Nein Nein Nein Nein Ja SPD Frau Albertz Ja Ja Ja Ja Nein Frau Albrecht (Mitten- wald) Ja Ja Ja Ja Nein Altmaier Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Arndt Ja Ja Ja Ja Nein Arnholz Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Baade Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Bärsch Ja Ja Ja Ja Nein Bals Ja Ja Ja Ja Nein Banse Ja Ja Ja Ja Nein Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Baur (Augsburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Bazille Ja Ja Ja Ja Nein Behrisch Ja Ja Ja Ja Nein Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Nein Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein Birkelbach Ja Ja Ja Ja Nein Blachstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bleiß Ja Ja Ja Ja Nein Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Ja Ja Nein Bruse Ja Ja Ja Ja Nein Corterier Ja Ja Ja Ja Nein Danneborn Ja Ja Ja Ja Nein Daum Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Deist Ja Ja Ja Ja Nein Dewald Ja Ja Ja Ja Nein Diekmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt 1 Diel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Nein Dopatka Ja Ja Ja Ja Nein Erler Ja Ja Ja Ja Nein Eschmann Ja Ja Ja Ja Nein Faller Ja Ja Ja Ja Nein Franke Ja Ja Ja Ja Nein Frehsee Ja Ja Ja Ja Nein Freidhof Ja Ja Ja Ja Nein Frenzel Ja Ja Ja Ja Nein Gefeller Ja Ja Ja Ja Nein Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Nein Geritzmann Ja Ja Ja Ja Nein Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja Nein Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Ja Nein Hauffe Ja Ja Ja Ja Nein Heide Ja Ja Ja Ja Nein Heiland Ja Ja Ja Ja Nein Heinrich Ja Ja Ja Ja Nein Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Nein Hermsdorf Ja Ja Ja Ja Nein Herold Ja Ja Ja Ja Nein Höcker Ja Ja Ja Ja Nein Höhne Ja Ja Ja Ja Nein Hörauf Ja Ja Ja Ja Nein Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Hufnagel Ja Ja Ja Ja Nein Jacobi — Ja Ja Ja Nein Jacobs Ja Ja Ja Ja Nein Jahn (Frankfurt) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Jaksch Ja enthalten Ja Ja Nein Kahn-Ackermann . . . Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. ) Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Kalbitzer Ja Ja Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Nein Keuning Ja Ja Ja Ja Nein Kinat Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Koenen (Lippstadt) . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Korspeter . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Kreyssig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kriedemann * * * * * Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Nein Ladebeck Ja Ja Ja Ja Nein Lange (Essen) Ja Ja Ja Ja Nein Frau Lockmann . . . Ja Ja Ja Ja Nein Ludwig Ja Ja Ja Ja Nein Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Marx Ja Ja Ja Ja Nein Matzner Ja Ja Ja Ja Nein Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mellies Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Nein Merten Ja Ja Ja Ja Nein Metzger Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja Nein MiBmahl Ja Ja Ja Ja Nein Moll beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Worms) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Nein Odenthal Ja Ja Ja Ja Nein Ohlig Ja Ja Ja Ja Nein 011enhauer Ja Ja Ja Ja Nein Op den Orth * * * * * Paul Ja Ja Ja Ja Nein Peters Ja Ja Ja Ja Nein Pöhler Ja Ja Ja Ja Nein Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Preller Ja Ja Ja Ja Nein Prennel Ja Ja Ja Ja Nein Priebe Ja Ja Ja Ja Nein Pusch Ja Ja Ja Ja Nein Putzig * * * * Rasch Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Ratzel Ja Ja Ja Ja Nein Regling Ja Ja Ja Ja Nein Rehs Ja Ja Ja Ja Nein Reitz Ja Ja Ja Ja Nein Reitzner Ja Ja Ja Ja Nein Frau Renger Ja Ja Ja Ja Nein Richter Ja Ja Ja Ja — Ritzel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Ja Ja Nein Runge Ja Ja Ja Ja Nein Frau Schanzenbach . . . Ja Ja Ja Ja Nein Scheuren Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schmid (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Ja Ja Nein Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Ja Ja Nein Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schöne Ja Ja Ja Ja Nein Schoettle Ja Ja Ja Ja Nein Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Ja Nein Seither Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1 2 3 4 5 Seuffert Ja Ja Ja Ja Nein Stierle Ja Ja Ja Ja Nein Sträter Ja Ja Ja Ja Nein Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Nein Stümer Ja Ja Ja Ja Nein Thieme Ja Ja Ja Ja Nein Trittelvitz Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Deggenau) . Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Ludwigshafen) Ja Ja Ja Ja Nein Wehner Ja Ja Ja Ja Nein Wehr Ja Ja Ja Ja Nein Welke Ja Ja Ja Ja Nein Weltner (Rinteln) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Dr. Wenzel . . . Ja Ja Ja Ja Nein Wienand Ja Ja Ja Ja Nein Wittrock Ja Ja Ja Ja Nein Ziegler Ja Ja Ja Ja Nein Zühlke Ja Ja Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bucher Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Czermak Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Dehler Dr.-Ing. Drechsel . . * * * * * Eberhard Ja Ja Ja Ja Nein Frau Friese-Korn . . Nein Ja Nein Ja enthalten Frühwald Ja Ja Ja Ja Nein Gaul Ja Ja Ja Ja Nein Dr. von Golitschek . . Nein Ja Nein Ja enthalten Graaf (Elze) Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Hammer Nein Nein Nein Ja enthalten Held Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Hoffmann Ja Ja Ja Ja Nein Frau Hütter Nein Ja Nein Nein enthalten Frau Dr. Ilk Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Jentzsch Nein Ja Nein Ja enthalten Kühn (Bonn) Nein Ja Nein Ja enthalten Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein Nein Ja Nein Ja enthalten Margulies Nein Ja Nein Ja enthalten Mauk Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Mende Nein Ja Ja Ja enthalten Dr. Miessner Nein enthalten Nein Ja enthalten Onnen Nein Ja Nein Ja enthalten Rademacher Ja Ja Ja Ja Nein Scheel Nein Ja Nein Ja enthalten Schloß Nein Nein Nein enthalten enthalten Schwann Nein Ja Ja Ja Nein Stahl enthalten Ja Nein Ja Nein Dr. Stammberger . . . * * * * * Dr. Starke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Weber (Untersontheim) Ja Ja Nein Ja enthalten GB/SHE Elsner * * * * * Engell Ja Ja Ja Ja Nein Feller enthalten Ja Ja Ja Nein Frau Finselberger . . Ja Ja Ja Ja Nein Gemein Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Dr. Gille Nein Nein Ja Ja Ja Dr. Kather * * * * * Dr. Keller Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Klötzer Ja Ja Ja Ja Nein Kunz (Schwalbach) . * * * * * Kutschera enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Mocker * * * * * Petersen enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Reichstein enthalten Ja Ja Ja Nein Seiboth enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Sornik Ja Ja Ja Ja Nein Srock Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Nein DP Becker (Hamburg) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Dr. Brühler Nein Nein Nein Nein Ja Eickhoff Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Elbrächter Nein Nein Nein Nein Ja Fassbender Nein Nein Nein Nein Ja Frau Kalinke Nein enthalten Nein Ja Ja Matthes Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Merkatz . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Müller (Wehdel) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schneider (Bremerhaven) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schranz Ja Ja Ja Ja Ja Dr.-Ing. Seebohm Ja I Walter Nein Nein Nein Nein Ja Wittenburg Ja Ja Nein Ja Ja Dr. Zimmermann . . . Nein Nein Nein Nein Ja FVP Dr. Berg * * * * * Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Blücher . . - Nein Nein Nein — Ja Euler * * Hepp Nein Nein Nein Nein Ja Körner Nein Nein Nein Nein Ja Lahr Nein Nein Nein Nein Ja von Manteuffel (Neuß) Nein Nein Nein Nein Ja Neumayer Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Preiß Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Preusker Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schäfer Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schneider (Lollar) Nein Nein Nein Nein Ja Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) Ja Ja Ja Ja Nein Stegner Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Abgegebene Stimmen 454 455 453 454 455 Davon : Ja 163 204 169 191 269 Nein 284 243 284 260 166 Stimmenthaltung . 7 8 — 3 20 Zusammen wie oben . 454 455 453 454 455 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Grantze Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Krone Nein Nein Nein Nein Ja Lemmer Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Maxsein . . Nein Ja Nein Nein Ja Stingl Nein Ja Nein Nein Ja SPD Brandt (Berlin) . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Heise Ja Ja Ja Ja Nein Klingelhöfer * * * * * Dr. Königswarter . . * * * * * Mattick Ja Ja Ja Ja Nein Neubauer Ja Ja Ja Ja Nein Neumann Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . Ja Ja Ja Ja Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Wolff (Berlin) . • . Ja Ja Ja Ja Nein FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Reif * * * * * Dr. Will enthalten enthalten Nein Ja enthalten FVP Dr. Henn * * * * * Hübner Nein Nein Nein Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Abgegebene Stimmen . 16 16 16 16 16 Davon: Ja 8 12 8 11 6 Nein . . . . . • 7 3 8 5 8 Stimmenthaltung . 1 1 — — 2 Zusammen wie oben 16 16 16 16 16 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Weitere Wortmeldungen? — Liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
    Ich komme zur Abstimmung.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Bitte, absatzweise abstimmen!)

    — Absatzweise? — Ich lasse also absatzweise über Ziffer 11 des Umdrucks 746*) abstimmen. Wir kommen zur Abstimmung über Abs. 1. Wer dem Abs. 1 des Änderungsantrags zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
    Wird gewünscht, daß ich weiter absatzweise abstimmen lasse? — Nein. Ich lasse nunmehr über die Absätze 2 und 3 des Änderungsantrags abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
    *) Siehe Anlage 4.
    Nunmehr lasse ich über den Änderungsantrag des Abgeordneten Atzenroth abstimmen. Der Antrag liegt Ihnen noch nicht vor, deshalb lese ich ihn noch einmal vor. Der Antrag beinhaltet, dem Abs. 2 des § 26, wie er in der zweiten Lesung verabschiedet wurde, einen weiteren Satz anzufügen, der lautet:
    Die Einberufung darf erst nach Vorliegen einer ablehnenden Entscheidung erfolgen.
    Der Abs. 2, der vorausgeht, lautet — ich lese auch ihn vor, damit es verständlich wird —:
    Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreis-Wehrersatzamt zustellen. Er soll begründet werden. Der Antrag eines ungedienten Wehrpflichtigen soll 14 Tage vor der Musterung eingereicht werden. Er befreit nicht von der Pflicht, sich zur Erfassung zu melden und zur Musterung vorzustellen.
    Und jetzt soll der Satz folgen:
    Die Einberufung darf erst nach Vorliegen einer ablehnenden Entscheidung erfolgen.
    Wir kommen zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wer ihm zustimmen will, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
    Nunmehr habe ich auf Umdruck 746 Ziffer 12 noch einen Eventualantrag vorliegen, der dann zum Zuge kommen soll, wenn der Antrag Ziffer 11 abgelehnt ist. Soll er begründet werden? — Herr Abgeordneter Bauer!


Rede von Hannsheinz Bauer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erbitte trotz der Geisterstunde noch ein gewisses Minimum an gutem Geist der Aufnahmebereitschaft, zur Begründung unseres Änderungsantrages zu § 26 Abs. 4 einige Worte anzuhören. Ich möchte eine Bestimmung aufs Korn nehmen, die im ersten Moment vielleicht weniger wesentlich erscheinen mag und die vielleicht mancher als selbstverständlich überlesen hat. Es ist der erste Satz des Abs. 4, der lautet:
Die Ausschüsse haben bei ihrer Entscheidung die gesamte Persönlichkeit des Antragstellers und sein sittliches Verhalten zu berücksichtigen.
Diese Bestimmung hat auf den ersten Blick gewisse starke Berührungspunkte mit einer Auffassung, die ihren Niederschlag in der Erklärung der Evangelischen Kirche vom Dezember 1955 gefunden hat, die beiden deutschen Regierungen zugeleitet worden ist. Diese Erklärung befaßt sich mit der Frage, woran wohl der Kriegsdienstverweigerer erkannt werden kann. Dazu wird gefordert, daß der Ernst der Gewissensentscheidung und der Eindruck der persönlichen Haltung des Antragstellers stärker berücksichtigt werden sollten als die Art der von ihm angeführten Gründe.
Dieser Gedankengang ist durchaus diskutabel — und er ist von mir in der Mitberichterstattung im Rechtsausschuß herangezogen worden —, wenn man ihn in der Würdigung vor dem entscheidenden Gremium als eine Art Aushilfe bei der Auslegung in Zweifelsfällen benützt. Wenn man aber eine Formulierung in so starrer Form hineinschreibt, wie es hier geschehen ist, nämlich daß die gesamte Persönlichkeit und das sittliche Verhalten berücksichtigt werden sollen, können wir eine gewisse


(Bauer [Würzburg])

Gefahr nicht verkennen, nämlich die, daß der Staat sozusagen von Amts wegen Erhebungen über den einzelnen Menschen hinsichtlich seines Gesamtverhaltens anstellt, also vielleicht noch über Moral und Sittlichkeit hinaus.
Ich möchte einmal fragen, wer denn für eine solche Beurteilung die Unterlagen liefert? Gehen wir einmal auf das flache Land hinaus! Ich denke an Hunderte von Dörfern in der westdeutschen Bundesrepublik, die in der Eifel liegen können wie im Emsland, in der Rhön und im Spessart wie im Bayerischen Wald. Da habe ich nun einmal die Befürchtung: wenn dort der Herr Lehrer, der Herr Bürgermeister, der Geistliche sein Urteil abgibt, dann wird derjenige, der vielleicht einmal gewagt hat, gegen den Stachel der Obrigkeit zu löken, der vielleicht sogar im Geruch steht, etwas links zu stehen, oder der auch mal ein paar Glas Bier über den Durst getrunken hat, verhältnismäßig schlecht fahren. Ich fürchte, daß über einen jungen Menschen dann das Urteil schon gesprochen ist, bevor er vor dem entscheidenden Gremium für seine Darlegungen den Mund geöffnet hat.
Nun sind aber diese Gründe der Entscheidung des Gremiums und diese Unterlagen für uns keineswegs das Kriterium. Was ist der Kern der Sache? Der Kern der Sache ist und bleibt, daß es zu verhindern gilt daß auf Grund diesen Formulierung eine Art staatlich unterstützte Sittlichkeits- und Gesinnungsschnüffelei eingeführt werden könnte, sagen wir, eine Art Durchleuchtung des jungen Staatsbürgers nach allen Richtungen und in Dunkelkammern, die man vielleicht nur allzu schwer erhellen kann. Und eben weil wir hier die Gefahr einer anhebenden menschlichen Gesamterfassung und einer Generaldurchsuchung jedes Einzelnen erkennen — nach Sittlichkeit, nach Verhalten, nach Auffassungen womöglich —, weil wir diese Gefahr heraufziehen sehen, lehnen wir diese Fassung mit Entschiedenheit ab, und zwar rechtlich gestützt auf Art. 1 unseres Grundgesetzes, der mit Absicht an der Spitze den Grundsatz verankert: Die Würde des Menschen ist unantastbar und untersteht dem Schutz der staatlichen Gewalt, also auch des Gesetzgebers. Wir sehen hier die Gefahr eines Verstoßes gegen das Grundgesetz und lehnen diese Fassung mit Entschiedenheit ab.
Der Klarheit halber will ich hinzufügen, daß wir den zweiten Satz des Abs. 4: „Die Mitglieder der Ausschüsse sind an Weisungen nicht gebunden" selbstverständlich stehenlassen wollen. Über diesen Satz hat ja bei allen Fraktionen Einigkeit bestanden.
Ich bitte Sie also, den Satz 1 des Abs. 4 in § 26 abzulehnen.

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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kliesing.