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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag --- 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1956 8759 15 9. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Juli, und Sonnabend, den 7. Juli 1956 Vorlage eines Berichts des Bundesministers der Finanzen über die beim Institut für Raumforschung vorgekommenen Unregelmäßigkeiten (Drucksache 2596) 8761 A Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8793 D, 8861 C Zur Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) 8761 A, 8763 C Kalbitzer (SPD) 8761 B Dr. Bucher (FDP) 8762 B Petersen (GB/BHE) 8762 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8763 A, 8880 C Bauknecht (CDU/CSU) 8763 B Dr. Menzel (SPD) 8763 C Begrüßung einer Delegation des Parlaments und der Regierung von Birma 8856 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2612, 1662, 2388, 2579) 8763 B Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter 8763 D Beschlußfassung 8764 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages gemäß Art. 45b des Grundgesetzes (Drucksache 2441) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Jaeger, Kemmer (Bamberg), Dr. Kliesing u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksache 2529) 8764 D Paul (SPD), Antragsteller 8764 D Dr. Jaeger (CDU/CSU), Antragsteller 8765 C Überweisung an den Ausschuß für Ver- teidigung und an den Rechtsausschuß 8766 D Dritte Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575, Umdrucke 744 bis 749, 758, 759) . . . 8766 D Allgemeine Beratung 8766 D Berendsen (CDU/CSU) . . . 8766 D, 8780 A Erler (SPD) .. . 8772 B, 8773 D, 8777 C, D, 8778 B, C, D, 8780 A, 8803 A, B, 8804 C, 8805 B, 8820 D, 8822 C, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . . 8773 D Kiesinger (CDU/CSU) . . 8777 B, D, 8810 C, 8818 C, 8822 C Dr. Seffrin (CDU/CSU) 8778 B, C Euler (FVP) 8778 C Vizepräsident Dr. Jaeger . . 8778 D, 8782 D, 8793 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 8782 B, D Dr. Mende (FDP) . . 8784 A, 8787 C, 8788 B, 8793 B, 8801 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) . 8787 A, 8817 B, C Haasler (CDU/CSU) 8788 A, B Unterbrechung der Sitzung . . . 8793 D Vizepräsident Dr. Schmid 8794 A Dr. Reichstein (GB/BHE) . . 8794 A, 8795 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU): als Abgeordneter 8795 C als Präsident 8823 D von Manteuffel (Neuß) (FVP). . . 8797 D, 87.98. B, 8801 C Wehner (SPD) 8798 B, 8810 A Schneider (Bremerhaven) (DP). . . 8802 B, 8803 A, B, 8804 C, 8805 B, 8806 A Eschmann (SPD) 8806 A Cillien (CDU/CSU) 8807 B, 8809 D Mellies (SPD) 8809 A Metzger (SPD) . . . . 8815 C, 8817 B, 8818 C Dr. Miessner (FDP) 8819 B Nellen (CDU/CSU) 8820 A Dr. Bucher (FDP) 8820 C Blank, Bundesminister für Verteidigung 8823 B Erklärung nach § 35 bzw. 36 der Geschäftsordnung: Haasler (CDU/CSU) 8824 B Einzelberatung: Wittrock (SPD) 8825 A, 8826 C, 8856 C, 8857 A Dr. Kliesing (CDU/CSU). 8825 D, 8836 B, 8854 B, 8855 C, 8861 B, 8864 B, 8870 B, C, 8874 D, 8875 B Dr. Gille (GB/BHE) . . . . 8826 A, 8831 A Haasler (CDU/CSU) 8826 D, 8827 D, 8846 C, 8859 A Erler (SPD) 8827 C, 8830 D, 8834 A, D, 8852 D, 8856 A, 8862 B, 8863 B, 8866 A, 8871 A, 8872 A Dr. Arndt (SPD) . . 8827 C, 8836 A, 8847 D, 8850 A, 8854 C, 8861 C Dr. Mende (FDP) 8828 A, 8863 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8828 C, 8835 C, D, 8843 C, D Merten (SPD) . . . . 8828 D, 8855 A, 8863 D Dr. Reichstein (GB/BHE) . . 8829 A, 8833 B, 8873 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 8829 A Bazille (SPD) . . . . 8829 B, 8833 C, 8834 B, 8872 B, 8873 D Berendsen (CDU/CSU) 8830 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders ,(FDP) . 8831 C Dr. Jaeger (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 8833 A zur Sache . . . . 8842 C, 8843 B, 8848 D, 8850 A, 8876 B Unterbrechung der Sitzung . . 8833 A Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . 8833 B Dr. Moerchel (CDU/CSU) . 8833 C, 8834 D, 8872 D Pöhler (SPD) 8833 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 8835 A, C, D, 8876 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier 8843 C, 8868 A Nellen (CDU/CSU) 8841 A, 8842 C, 8843 B, D Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 8843 D Gontrum (CDU/CSU) 8846 A Metzger (SPD) 8850 C Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . 8852 B, 8853 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 8853 B, 8854 B, 8873 D, 8875 C Bausch (CDU/CSU) 8856 A, 8860 C Vizepräsident Dr. Schneider 8857 A, 8861 C Dr. Atzenroth (FDP) 8860 A Bauer (Würzburg) (SPD) 8860 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) . . . . 8863 A, C Frau Dr. Ilk (FDP): zur Sache 8864 C zur Abstimmung 8871 B, 8872 A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 8866 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 8867 A, C, D Dr. Gille (GB/BHE) 8868 A Wehner (SPD) 8868 C Wienand (SPD) 8869 C Rasch (SPD) 8874 A Lotze (CDU/CSU) 8876 C Abstimmungen . . 8826 B, 8827 B, 8828 A, C, D, 8829 C, 8833 D, 8834 B, 8836 B, 8855 C, 8856 C, 8860 B, 8862 B, C, 8863 B, 8871 D, 8872 A, 8874 C, D, 8875 C, 8876 C, 8877 B Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 746 Ziffer 10 8854 D, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 25 8856 B, C, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 746 Ziffer 4 . 8830 B, 8862 D, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 744 (neu) Ziffer 3 Nr. 2 8863 A, 8871 C, 8886 Erklärungen zur Schlußabstimmung: Dr. Kliesing (CDU/CSU) 8877 B Ollenhauer (SPD) 8877 C Dr. Krone (CDU/CSU) 8878 C Dr. Mende (FDP) 8879 A Dr. Reichstein (GB/BHE) 8879 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 8879 C von Manteuffel (Neuß) (FVP) zur Abstimmung 8880 A Schriftliche Erklärung zur Abstimmung 8884 C Namentliche Schlußabstimmung . . . 8877 B, 8880 B, 8886 Schlußworte des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 8880 C Nächste Sitzung 8880 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 8881 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 744 [neu]) 8881 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 745) 8881 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 746) 8881 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 747) 8883 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 748) 8883 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Merten u. Gen. zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 749) 8883 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 758) 8883 D Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 759) 8884 A Anlage 10: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 761) . . . 8884 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 762) 8884 B Anlage 12: Schriftliche Erklärung der Fraktion der FVP zur Schlußabstimmung zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes . . . 8884 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575): 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 25 (Umdruck 746 Ziffer 10), 2. über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 25, über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 746 Ziffer 4), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 11 (Umdruck 744 [neu] Ziffer 3 Nr. 2), 4. Schlußabstimmung 8886 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 7. 7. Dr. Becker (Hersfeld) 17. 7. Blachstein 7. 7. Brandt (Berlin) 6. 7. Diekmann 6. 7. Dr. Friedensburg 6. 7. Frau Dr. Jochmus 7. 7. Frau Kipp-Kaule 7. 7. Dr. Köhler 7. 7. Dr. Kreyssig 7. 7. Mayer (Birkenfeld) 23. 7. Meitmann 15. 7. Moll 6. 7. Dr. Schild (Düsseldorf) 7. 7. Dr. Starke 31. 7. Stauch 6. 7. Walz 6. 7. Anlage 2 Umdruck 744 (neu) (Vgl. S. 8828 A, 8831 C, 8864 C, 8871 C) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „60. Lebensjahr" ersetzt durch die Worte „55. Lebensjahr". 2. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Grundwehrdienst dauert 12 Monate." 3. Der bisherige Wortlaut des § 11 wird Absatz 1. Es wird folgender Abs. 2 angefügt: (2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien 1. Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder oder, falls keine Brüder vorhanden waren, deren sämtliche Schwestern oder, falls keine Geschwister vorhanden waren, deren Vater an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes verstorben sind, 2. Wehrpflichtige, sofern sie Verwandte ersten Grades besitzen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in der sowjetisch besetzten Zone oder im sowjetischen Sektor von Berlin haben. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Dehler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 745 (Vgl. S. 8864 C, 8871 D, 8872 A, 8877 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) § 12 Abs. 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind, b) In § 12 Abs. 6 Satz 1 werden die Worte „der Absätze 4 und 5" durch die Worte „des Absatzes 4 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 und 3 sowie des Absatzes 5" ersetzt. 2. Folgender § 37 c wird eingefügt: § 37 c Wehrdienst einziger Söhne Einzige Söhne sind, sofern ein Elternteil entweder an den Folgen von Kriegseinwirkungen (§ 5 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom 6. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 469) oder von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen (§ 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) verstorben ist, im Verteidigungsfall auf Antrag bei rückwärtigen Diensten zu verwenden. Hierauf ist bei ihrer Einberufung zur Ausbildung auf Antrag Rücksicht zu nehmen. Bonn, den 5. Juli 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 746 (Vgl. S. 8825 A ff, 8829 C, 8834 B ff, a 8854 D, 8860 B, 8862 B, D, 8872 A ff) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 2 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen: Wenn sie ihrer Wehrpflicht genügen, haben sie vom Zeitpunkt der Einberufung an einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. 2. In § 3 Abs. 1 sind die Worte „oder im Falle des § 25 durch den zivilen Ersatzdienst" zu streichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nr. 2: 3. In § 3 Abs. 1 sind die Worte „zivilen Ersatzdienst" durch die Worte „Zivildienst" zu ersetzen. 4. Dem § 11 wird folgende neue Nr. 6 angefügt: 6. der einzige Sohn, wenn ein Elternteil entweder an den Folgen ,von Kriegseinwirkungen (§ 5 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom 6. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I. S. 469) oder von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen (§ 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) verstorben ist. 5. In § 12 wird folgender Abs. 3 a eingefügt: (3 a) Vom Wehrdienst wird auf Antrag zurückgestellt, wer Verwandte ersten Grades hat, die ihren ständigen Aufenthalt in der so- wjetisch besetzten Zone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin haben. 6. In § 12 Abs. 4 wird der Nr. 3 als letzter Satz angefügt: die Bundesregierung erläßt hierzu mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften. 7. § 18 Abs. 2 letzter Halbsatz erhält folgende Fassung: sowie drei weiteren ehrenamtlichen Beisitzern besetzt. 8. § 23 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Sie sind zu hören und zu untersuchen. 9. § 24 Abs. 2 Nr. 4 ist zu streichen. 10. § 25 erhält folgende Fassung: § 25 Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, ist zum Wehrdienst nicht heranzuziehen. Er leistet einen Zivildienst oder auf seinen Antrag einen waffenlosen Dienst in der Bundeswehr. Das Nähere regelt ein Gesetz. 11. § 26 erhält folgende Fassung: § 26 Verfahren (1) Die Erklärung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, kann jederzeit, sowohl vor der Heranziehung zum Grundwehrdienst als auch während der Gesamtdauer der Wehrpflicht abgegeben werden. (2) Die Erklärung ist schriftlich oder zu Protokoll gegenüber der zuständigen Erfassungsbehörde abzugeben. Sie bedarf keiner Begründung. (3) Die Erfassungsbehörde leitet die Erklärung des Kriegsdienstverweigerers zusammen mit seinen Personalunterlagen an das für den Wohnsitz des Kriegsdienstverweigerers zuständige Landgericht. Für den Fall der Ablehnung der Nr. 11: 12. § 26 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Ausschüsse prüfen, ob der Ernsthaftigkeit der Erklärung des Kriegsdienstverweigerers begründete Bedenken entgegenstehen. 13. Folgender § 26 a wird eingefügt: § 26 a Verfahren (1) Das Landgericht prüft, ob der Ernsthaftigkeit der Erklärung begründete Bedenken entgegenstehen. (2) Es entscheidet in der Besetzung von einem Richter und zwei Beisitzern, die dem Kreis der Jugendschöffen zu entnehmen sind, durch Beschluß. (3) Das Verfahren ist nicht öffentlich. (4) Der Kriegsdienstverweigerer kann sich im Verfahren eines Beistandes bedienen. (5) Das Bezirks-Wehrersatzamt ist berechtigt, sich bei den Verhandlungen vertreten zu lassen und Anträge zu stellen. (6) Vertreter des Wehrbeauftragten des Bundestages haben zu den Verhandlungen des Ausschusses Zutritt. (7) Der Beschluß ist zu begründen und dem Erklärenden und dem Leiter des BezirksWehrersatzamtes zuzustellen. 14. Folgender § 26 b wird eingefügt: § 26 b Folgen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Hat sich ein Soldat während des Wehrdienstes zum Kriegsdienstverweigerer erklärt, so scheidet er an dem Tag aus der Bundeswehr aus, an dem ihm die Entscheidung, welche die Ernsthaftigkeit seiner Erklärung bejaht, mitgeteilt worden ist, es sei denn, daß er auf seinen Antrag zum waffenlosen Dienst herangezogen wird. 15. § 27 erhält folgende Fassung: § 27 Folgen der Versagung der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (1) Wird die Ernsthaftigkeit der Erklärung rechtskräftig verneint, ist der Erklärende zum Wehrdienst heranzuziehen. (2) Eine erneute Erklärung ist erst nach Ablauf von 5 Jahren seit Rechtskraft der Entscheidung zulässig. 16. In § 29 wird folgender Abs. 2 a eingefügt: (2a) Bestehen Zweifel über das Vorliegen einer Dienstbeschädigung, so ist vor der Entlassung eine Ärztekommission zu hören. Sie ist bei den Bereichs-Wehrersatzämtern zu bilden. Die Kommission besteht aus drei Ärzten, die von der medizinischen Fakultät einer im Bereiche des Wehrersatzamtes liegenden Universität, vom Wehrbereichsarzt und von dem zu Entlassung stehenden Soldaten der über die Entlassung entscheidenden Dienststelle benannt werden. Die Kommission bestimmt ihren Vorsitzenden selbst. 17. § 31 erhält folgende Fassung: § 31 Wiederaufnahme des Verfahrens Wird ein Urteil mit den Folgen des § 30 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt der Verlust des Dienstgrades als nicht eingetreten. Die Beendigung des Wehrdienstes durch einen Ausschluß darf für die Erfüllung der Wehrpflicht nicht zum Nachteil des Betroffenen geltend gemacht werden. 18. Folgender § 32 a wird eingefügt: § 32 a Rechtsmittel für Kriegsdienstverweigerer (1) Gegen den Beschluß des Landgerichts können der Erklärende oder der Leiter des Bezirks-Wehrersatzamtes binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Landgericht einlegen. (2) Über sie entscheidet das Oberlandesgericht. (3) Für die Besetzung des Oberlandesgerichts und sein Verfahren gilt § 26 a sinngemäß. (4) Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde zulässig. (5) Sie ist binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung beim Bundesgerichtshof einzulegen und binnen weiterer zwei Wochen zu begründen. § 26 a Abs. 4 findet Anwendung. 19. Dem § 33 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Dem Widerspruch ist stattzugeben, wenn über die Erklärung zum Kriegsdienstverweigerer rechtskräftig noch nicht entschieden worden ist. 20. In § 33 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „einem ehrenamtlichen Beisitzer" durch die Worte „drei weiteren ehrenamtlichen Beisitzern" ersetzt. 21. In § 33 wird folgender Abs. 5 b eingefügt: (5 b) Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung, der gegen den Einberufungsbescheid dann nicht, wenn dieser sich auf einen rechtskräftigen Musterungsbescheid stützt." 22. In § 34 Abs. 2 ist der letzte Satz zu streichen. 23. In § 35 Abs. 1 erhält der erste Satz folgende Fassung: Die Anfechtungsklage gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung, die gegen den Einberufungsbescheid nicht. 24. § 36 b erhält folgende Fassung: § 36 b Wiedergutmachung (1) Angehörigen der früheren Wehrmacht, die Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) sind und deshalb in ihrer militärischen Laufbahn benachteiligt wurden, ist auf Antrag der Dienstgrad zu verleihen, der ihnen in sinngemäßer Anwendung von § 9 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 291) zusteht. (2) § 37 Abs. 2 ist anzuwenden. Bonn, den 5. Juli 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 747 (Vgl. S. 8872 A) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 5. Juli 1956 Schneider (Bremerhaven) Dr. Brühler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 748 (Vgl. S. 8828 D, 8829 C, 8833 B) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 wird folgende Nr. 4 a eingefügt: 4 a. sonstige rentenberechtigte Kriegsbeschädigte auf ihren Antrag, 2. In § 17 Abs. 5 erhält Satz 2 folgenden neuen Wortlaut: Das Ergebnis der Untersuchung ist unter Angabe des Tauglichkeitsgrades schriftlich dem Musterungsausschuß vorzulegen; dem Wehrpflichtigen ist eine Abschrift auszuhändigen. Bonn, den 5. Juli 1956 Feller und Fraktion Anlage 7 Umdruck 749 (Vgl. S. 8828 C, 8863 D, 8864 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Merten und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 wird Nr. 1 gestrichen. 2. In § 12 wird Abs. 2 gestrichen. Bonn, den 5. Juli 1956 Merten Bazille Frau Beyer (Frankfurt) Eschmann Dr. Gülich Kurlbaum Maier (Freiburg) Paul Pohle (Eckernförde) Priebe Rasch Regling Frau Renger Ritzel Frau Schanzenbach Dr. Schmidt (Gellersen) Dr. Dr. Wenzel Wienand Anlage 8 Umdruck 758 (Vgl. S. 8874 D) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: § 30 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. auf die in § 38 Abs. 1 des Soldatengesetzes bezeichneten Strafen — Maßregeln oder Nebenfolgen oder Bonn, den 5. Juli 1956 Berendsen Haasler Dr. Kliesing Cillien und Fraktion Anlage 9 Umdruck 759 (Vgl. S. 8876 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: In § 36 wird folgender Abs. 4 a eingefügt: (4 a) Der Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid hat bei der erstmaligen Einberufung zur Bundeswehr aufschiebende Wirkung. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 761 (Vgl. S. 8826 B) Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für erforderlich, daß Staatenlose, die zum Wehrdienst einberufen werden und dieser Einberufung nachkommen, den Anspruch auf Einbürgerung erwerben sollen. Eine entsprechende Regelung wäre im Rahmen des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorzunehmen. Die Bundesregierung wird gebeten, spätestens mit Erlaß der in § 2 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorzulegen. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Kliesing Haasler Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 762 (Vgl. S. 8863 A) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: § 11 erhält einen neuen Abs. 2: (2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder oder, falls keine Brüder vorhanden waren, deren sämtliche Schwestern an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes verstorben sind. Bonn, den 6. Juli 1956 Kunze (Bethel) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 12 (Vgl. S. 8880 A) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten von Manteuffel (Neuß) namens der Fraktion der FVP zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes. Das Recht auf Freiheit für Staatsbürger und Volk setzt die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Freiheit voraus. Deshalb bekennt sich die Freie Volkspartei grundsätzlich zur allgemeinen Wehrpflicht als eines der Fundamente des demokratischen Rechtsstaates. Der deutsche Verteidigungsbeitrag gründet sich auf völkerrechtliche Verträge, die die Bundesrepublik zum gleichberechtigten Partner der in den regionalen Verteidigungsgemeinschaften der freien Welt zusammengeschlossenen Völker und Staaten machten. Der Verteidigungsbeitrag, den die Bundesrepublik im Rahmen der Westeuropäischen Union und der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft leistet, ist begrenzt. Er hält sich im Rahmen des Maßes, das die Bündnispartner zur Sicherung des Friedens und der Freiheit einmütig für notwendig erkannten. Die Bundesrepublik hat darüber hinaus auf die Produktion und die Anwendung von Atomwaffen, auf Waffen der bakteriologischen Kriegführung und des Gaskrieges verzichtet. Sie hat einen allgemeinen Verzicht auf das Mittel der Gewaltanwendung zur Lösung territorialer und anderer Streitfragen ausgesprochen. Indem die Bundesrepublik weitere freiwillige Selbstbeschränkungen übernahm, hat sie dem Friedenswillen des deutschen Volkes einen dokumentarischen Ausdruck gegeben und den friedensichernden Schutzcharakter der übernommenen Verteidigungspflichten für die Bundesrepublik eindeutig klargestellt. Die Freie Volkspartei gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Bemühungen der Mächte um ein umfassendes Abrüstungsabkommen, das auch das Verbot der Herstellung von Atom- und Wasserstoffbomben einschließt, bald erfolgreich sein mögen. Niemand kann daran mehr interessiert sein als das deutsche Volk. Die Gefahren eines Krieges werden auf die Dauer aber nur beseitigt werden, wenn es gelingt, ein weltweites System der Abrüstung und Sicherheit zu schaffen, das wirksame Kontrollen über Art und Stand der jeweiligen Rüstung in den vertragschließenden Ländern erlaubt. Hierzu ist es notwendig, die Konflikte und die Ursachen der Spannungen zu beseitigen, wobei entscheidend ist, daß ein dauerhafter Frieden in Europa nur möglich ist, wenn die deutsche Spaltung beseitigt wird. Deshalb gebührt den verbündeten Regierungen der Dank des deutschen Volkes, daß sie fest den Standpunkt vertreten, der die Durchführung der Abrüstung von gleichzeitigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der deutschen Einheit abhängig macht. Solange die Sowjetunion weder bereit ist, die Kontrollen zuzugestehen, die erforderlich sind, um übernommene Abrüstungsverpflichtungen einwandfrei überprüfen zu können, noch bereit ist, die Wiederherstellung der deutschen Einheit nach dem Prinzip der Selbstbestimmung des deutschen Volkes und der Nichteinmischung in seine ureigensten Angelegenheiten zuzulassen, so lange ist die Durchführung der Schutzbündnisse der freien Völker und in ihrem (von Manteuffel [Neuß]) Rahmen ein deutscher Verteidigungsbeitrag dringend erforderlich. Damit wendet die Freie Volkspartei sich entschieden gegen die Auffassung der Opposition, daß der deutsche Verteidigungsbeitrag nicht oder nicht mehr erforderlich sei. Diese Auffassung würde zu Vorleistungen gegenüber der Sowjetunion führen, welche geeignet wären, die Sowjets in ihrem noch anhaltenden abweisenden Verhalten zu bestärken, statt dieses Verhalten ins Positive umzuwandeln. Von deutscher Seite sollte alles unterbleiben, was die Sowjets in der Spekulation bestärken müßte, Nutznießer der Ungeduld des deutschen Volkes oder der Nachgiebigkeit der westlichen Völker werden zu können. Nur eine Politik der geschlossenen Vertretung des westlichen Friedenswillens kann die Sowjets zu der Erkenntnis bringen, daß sie dem russischen Volk den größten Dienst leisten, wenn sie ein Abrüstungsabkommen unter gleichzeitiger Wiederherstellung der deutschen Einheit nach dem freien Willen des deutschen Volkes abschließen. Wesentlicher Bestandteil der Friedenspolitik der Bundesrepublik ist der deutsche Verteidigungsbeitrag im Rahmen der Westeuropäischen Union und der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft. Zu seiner Verwirklichung bedarf es der allgemeinen Wehrpflicht. Deshalb bejaht die Freie Volkspartei das Wehrpflichtgesetz in der festen Überzeugung, dem Frieden in Europa und der Verwirklichung der deutschen Einheit damit den besten Dienst zu erweisen. Ein weiteres Zögern in der Verwirklichung der selbstverständlichen deutschen Verteidigungspflicht ist vielmehr staatspolitisch nicht mehr zu verantworten, und zwar nicht nur im Verhältnis zu unseren Verbündeten, sondern vielmehr vornehmlich im Interesse unseres Volkes, um die für alle gleichermaßen gefährliche Verteidigungslücke in Europa zu schließen, die gerade für uns Deutsche so lebensgefährlich und tödlich werden kann. Wollten sich die freien Völker Europas im wesentlichen auf den Schutz durch die Atom- und Wasserstoffbomben verlassen, werden sie wahrscheinlich selbst dazu beitragen, das Unheil des Kampfes mit diesen Massenvernichtungswaffen heraufzubeschwören. Weil die Freie Volkspartei dies nicht will, stimmen wir dem Gesetz zu. Bonn, den 7. Juli 1956 von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Namentliche Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575) : 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 25 (Umdruck 746 Ziffer 10) (Vgl. S. 8854 D) 2. über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 2 (Vgl. S. 8855 C, 8856 C) 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 746 Ziffer 4) (Vgl. S. 8862 D) 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 11 (Umdruck 744 [neu] Ziffer 3 Nr. 2) (Vgl. S. 8871 C) 5. Schlußabstimmung (Vgl. S. 8880 B) Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. CDU/CSU Frau Ackermann . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Adenauer Nein Nein Nein Nein Ja Albers Nein Nein Nein Ja Ja Albrecht (Hamburg) . Nein enthalten Nein Nein Ja Arndgen Nein Nein Nein Nein Ja Baier (Buchen) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Barlage Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bartram Nein Nein Nein Nein Ja Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Nein Nein Ja Bauknecht Nein Nein Nein Nein Ja Bausch Nein Ja Ja Nein Ja Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Nein Nein Ja Bender Nein Nein Nein Nein Ja Berendsen Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bergmeyer . Nein Nein Nein Nein Ja Fürst von Bismarck . . . Nein Nein Nein Nein Ja Blank (Dortmund) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Nein Nein Nein Ja Blöcker Nein Nein Nein Nein Ja Bock Nein Nein Nein Nein Ja von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein - Ja Ja Brand (Remscheid) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Brentano . . . . Nein — Nein Nein Ja Brese Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Brökelschen . . Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Brönner Nein Nein Nein Nein Ja Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Nein Ja Brück Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bucerius Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Ja Burgemeister Nein Nein Nein Nein Ja Caspers Nein Nein Nein Nein Ja Cillien Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Conring Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Czaja . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Demmelmeier Nein Nein Nein Nein Ja Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dietz Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dittrich Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dollinger Nein Ja Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dresbach Nein Nein Nein Nein Ja Name Abstimmung 1. 2. 3, 4. 5. Dr. Eckhardt Nein Nein Nein Nein Ja Eckstein – Ja Nein Nein Ja Ehren Nein Nein Nein Nein Ja Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . Nein Nein Nein Nein Ja Etzenbach . Nein Nein Nein Nein Ja Even Nein Nein Nein Nein Ja Feldmann Nein Nein Nein Nein Ja Gräfin Finckenstein . Nein Ja Nein Nein Ja Finckh Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Franz Nein Nein Nein Nein Ja Franzen Nein Nein Nein Nein Ja Friese Nein Nein Nein Nein Ja Fuchs Nein Nein Nein Nein Ja Funk Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Furler Nein Nein Nein Nein Ja Frau Ganswindt . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Gedat. . Nein Nein Nein Nein Ja Geiger (München) . . . Nein enthalten Nein Nein Ja Frau Geisendörfer . . . Nein enthalten Nein Nein Ja Gengler . Nein Nein Nein Nein Ja Gerns Nein . Nein Nein Nein Ja D. Dr. Gerstenmaier . Nein Ja Nein Nein Ja Gibbert Nein Nein Nein Nein Ja Giencke . Nein Nein Nein Nein — Dr. Glasmeyer Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Gleissner (München) Nein Nein Nein Nein Ja Glüsing Nein Nein Nein Nein Ja Gockeln . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Götz Nein enthalten Nein Nein Ja Gordhagen Nein Nein Nein Nein Ja Nein Ja — Nein Ja Dr. Graf (München) Nein Nein Nein Nein Ja Günther Nein Nein Nein Nein Ja Gumrum Nein Nein Nein Nein Ja ) Haasler Nein Nein Nein Nein Ja Häussler Nein Nein Nein Nein Ja Hahn Nein Nein Nein Nein Ja Harnischfeger Nein Nein Nein Nein Ja Heix Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hellwig Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Graf Henkel . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hesberg Nein Nein Nein Nein Ja Heye Nein enthalten Nein enthalten Ja Hilbert Nein Nein Nein Nein Ja Höcherl Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Ja Höfler Nein Nein Nein Nein Ja Holla Nein Nein Nein Nein Ja Hoogen Nein Nein Nein Nein Ja n Dr. Horlacher Nein Nein Horn Nein Nein Nein Nein Ja Huth Nein Nein Nein Nein Ja Illerhaus Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Jaeger Nein Nein Nein Nein Ja Jahn (Stuttgart) . . . • Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Jochmus beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Josten Nein Nein Nein Nein Ja Kahn Nein ' Nein Nein Nein Ja Kaiser Nein Nein Nein Nein Ja Karpf Nein Nein Nein Nein Ja Kemmer (Bamberg) Nein Nein Nein Nein Ja Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Ja Kiesinger — - Nein Nein Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Kirchhoff Nein Nein Nein Nein Ja Klausner Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kleindinst . . . .. . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kliesing Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt, Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Knapp Nein Ja Nein Nein . Ja Knobloch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Köhler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Koops Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kopf Nein Nein Nein Nein Ja Kortmann . Nein Nein Nein Nein Ja Kraft -- — — - — Kramel Nein Ja Nein Nein Ja Krammig Nein Nein Nein Nein Ja Kroll Nein Nein Nein Nein . Ja Frau Dr. Kuchtner . . . Nein , Nein • Nein Nein Ja Kühlthau . . . ,_ . Nein Nein Nein Nein Ja Kuntscher Nein Nein Nein Nein Ja Kunze (Bethel) Nein Nein * Ja Lang (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja Leibing Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Leiske • Nein Nein Nein Ja Ja Lenz(Brühl) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Nein Nein Nein Ja Lenze (Attendorn) . . Nein Nein . Nein Nein Ja Leonhard Nein Ja Ja Nein Ja Lermer Nein Nein Nein Nein Ja Leukert Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Leverkuehn . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Löhr Nein Nein Nein Nein Ja Lote Nein Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Lübke . . . Nem Nein Nein Nein Ja Lücke Nein Nein Nein Nein Ja Lücker (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja Lulay Nein Nein Nein Nein Ja Maier (Mannheim) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Majonica ... . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Baron Manteuffel- Szoege Nein Nein Nein Nein Ja Massoth Nein Nein Nein Nein Ja Maucher . . Nein Nein Nein Nein Ja Mayer (Birkenfeld) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Menke Nein Nein Nein Nein Ja Mensing . . Nein Nein Nein Nein Ja Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Nein Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Nein Ja Nein Nein Ja Miller . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Moerchel Nein Nein Nein Nein Ja Morgenthaler . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Muckermann Nein Nein Nein Nein Ja Mühlenberg Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) • Nein Nein Nein Nein Ja Müller-Hermann . . . Nein Nein Nein Nein Ja Müser Nein Nein Nein Nein Ja Nellen enthalten Ja Nein Nein enthalten Neuburger Nein Nein Nein Nein Ja Niederalt Nein _ Nein Nein Nein Ja Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. Oberländer . . Nein Nein . Nein Nein Ja Dr. Oesterle . . . . . .. Nein Nein Nein. Nein Ja Oetzel Nein Nein, Nein Nein Ja Dr. Orth . . ... Nein ' Nein Nein Nein Ja Pelster . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Pferdmenges . ... . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Pitz . . Nein Nein Nein Nein Ja Platner . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Nein Nein enthalten Ja Frau Praetorius . . . . Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Nein Nein Nein Nein Ja Raestrup Nein Nein Nein Nein Ja Rasner Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1 2. 3. 4. 5. Frau Dr. Rehling . . . Nein Nein Nein Nein Ja Richarts Nein Nein Nein Nein Ja Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Rinke Nein Nein Nein Nein Ja Frau Rösch Nein Nein Nein Nein Ja Rösing Nein Nein Nein Nein Ja Rümmele Nein Nein Nein Nein Ja Ruf Nein Nein Nein Nein Ja Sabaß Nein Nein Nein Nein Ja Sabel Nein Nein Nein Nein Ja Samwer Nein Nein Nein Nein Ja Schäffer Nein Nein Nein Nein Ja Scharnberg Nein Nein Nein Nein Ja Scheppmann Nein Nein Nein Nein Ja Schill (Freiburg) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Schlick Nein Nein Nein Nein Ja Schmücker Nein Nein Nein Nein Ja Schneider (Hamburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Schrader Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Nein Nein Nein Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Nein Nein Ja Schüttler Nein Nein Nein Nein Ja Schütz Nein Nein Nein Nein Ja Schulze-Pellengahr . . Nein Nein Nein Nein Schwarz Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Ja Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Serres Nein Nein Nein Nein Ja Siebel Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Siemer Nein Nein Nein Nein Ja Solke Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Brücken) Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Emmenhausen) Nein Nein Nein Nein Ja Spörl Nein Nein Nein Nein Ja ) Stauch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Steinbiß Nein Nein Nein Nein Ja Stiller Nein Nein Nein Neiii Ja Storch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Storm Nein Ja Nein Nein Ja Strauß — — — — — Struve Nein Nein Nein Nein Ja Stücklen Nein Nein Nein Nein Ja Teriete Nein Nein Nein Nein Ja Thies Nein Nein Nein Nein Ja Unertl Nein Nein Nein Nein Ja Varelmann Nein Nein Nein Nein Ja Frau Vietje Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Ja Voß Nein Nein Nein Nein Ja Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Ja Wacker (Buchen) . . . . Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Wahl Nein Nein Nein Nein Ja Walz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . Nein Nein Nein Nein Ja Wehking Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Wellhausen Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Welskop Nein Nein Nein Nein Ja Frau Welter (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Werber Nein Nein Nein Nein Ja Wiedeck Nein Nein Nein Nein Ja Wieninger Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Willeke Nein Nein Nein Nein Ja Winkelheide Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Winter Nein Nein Nein Nein Ja Wittmann Nein Nein Nein Nein Ja Wolf (Stuttgart) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Dr. Wuermeling . . . Nein Nein Nein Nein Ja Wullenhaupt Nein Nein Nein Nein Ja SPD Frau Albertz Ja Ja Ja Ja Nein Frau Albrecht (Mitten- wald) Ja Ja Ja Ja Nein Altmaier Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Arndt Ja Ja Ja Ja Nein Arnholz Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Baade Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Bärsch Ja Ja Ja Ja Nein Bals Ja Ja Ja Ja Nein Banse Ja Ja Ja Ja Nein Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Baur (Augsburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Bazille Ja Ja Ja Ja Nein Behrisch Ja Ja Ja Ja Nein Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Nein Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein Birkelbach Ja Ja Ja Ja Nein Blachstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bleiß Ja Ja Ja Ja Nein Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Ja Ja Nein Bruse Ja Ja Ja Ja Nein Corterier Ja Ja Ja Ja Nein Danneborn Ja Ja Ja Ja Nein Daum Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Deist Ja Ja Ja Ja Nein Dewald Ja Ja Ja Ja Nein Diekmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt 1 Diel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Nein Dopatka Ja Ja Ja Ja Nein Erler Ja Ja Ja Ja Nein Eschmann Ja Ja Ja Ja Nein Faller Ja Ja Ja Ja Nein Franke Ja Ja Ja Ja Nein Frehsee Ja Ja Ja Ja Nein Freidhof Ja Ja Ja Ja Nein Frenzel Ja Ja Ja Ja Nein Gefeller Ja Ja Ja Ja Nein Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Nein Geritzmann Ja Ja Ja Ja Nein Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja Nein Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Ja Nein Hauffe Ja Ja Ja Ja Nein Heide Ja Ja Ja Ja Nein Heiland Ja Ja Ja Ja Nein Heinrich Ja Ja Ja Ja Nein Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Nein Hermsdorf Ja Ja Ja Ja Nein Herold Ja Ja Ja Ja Nein Höcker Ja Ja Ja Ja Nein Höhne Ja Ja Ja Ja Nein Hörauf Ja Ja Ja Ja Nein Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Hufnagel Ja Ja Ja Ja Nein Jacobi — Ja Ja Ja Nein Jacobs Ja Ja Ja Ja Nein Jahn (Frankfurt) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Jaksch Ja enthalten Ja Ja Nein Kahn-Ackermann . . . Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. ) Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Kalbitzer Ja Ja Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Nein Keuning Ja Ja Ja Ja Nein Kinat Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Koenen (Lippstadt) . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Korspeter . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Kreyssig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kriedemann * * * * * Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Nein Ladebeck Ja Ja Ja Ja Nein Lange (Essen) Ja Ja Ja Ja Nein Frau Lockmann . . . Ja Ja Ja Ja Nein Ludwig Ja Ja Ja Ja Nein Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Marx Ja Ja Ja Ja Nein Matzner Ja Ja Ja Ja Nein Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mellies Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Nein Merten Ja Ja Ja Ja Nein Metzger Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja Nein MiBmahl Ja Ja Ja Ja Nein Moll beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Worms) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Nein Odenthal Ja Ja Ja Ja Nein Ohlig Ja Ja Ja Ja Nein 011enhauer Ja Ja Ja Ja Nein Op den Orth * * * * * Paul Ja Ja Ja Ja Nein Peters Ja Ja Ja Ja Nein Pöhler Ja Ja Ja Ja Nein Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Preller Ja Ja Ja Ja Nein Prennel Ja Ja Ja Ja Nein Priebe Ja Ja Ja Ja Nein Pusch Ja Ja Ja Ja Nein Putzig * * * * Rasch Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Ratzel Ja Ja Ja Ja Nein Regling Ja Ja Ja Ja Nein Rehs Ja Ja Ja Ja Nein Reitz Ja Ja Ja Ja Nein Reitzner Ja Ja Ja Ja Nein Frau Renger Ja Ja Ja Ja Nein Richter Ja Ja Ja Ja — Ritzel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Ja Ja Nein Runge Ja Ja Ja Ja Nein Frau Schanzenbach . . . Ja Ja Ja Ja Nein Scheuren Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schmid (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Ja Ja Nein Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Ja Ja Nein Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schöne Ja Ja Ja Ja Nein Schoettle Ja Ja Ja Ja Nein Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Ja Nein Seither Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1 2 3 4 5 Seuffert Ja Ja Ja Ja Nein Stierle Ja Ja Ja Ja Nein Sträter Ja Ja Ja Ja Nein Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Nein Stümer Ja Ja Ja Ja Nein Thieme Ja Ja Ja Ja Nein Trittelvitz Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Deggenau) . Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Ludwigshafen) Ja Ja Ja Ja Nein Wehner Ja Ja Ja Ja Nein Wehr Ja Ja Ja Ja Nein Welke Ja Ja Ja Ja Nein Weltner (Rinteln) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Dr. Wenzel . . . Ja Ja Ja Ja Nein Wienand Ja Ja Ja Ja Nein Wittrock Ja Ja Ja Ja Nein Ziegler Ja Ja Ja Ja Nein Zühlke Ja Ja Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bucher Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Czermak Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Dehler Dr.-Ing. Drechsel . . * * * * * Eberhard Ja Ja Ja Ja Nein Frau Friese-Korn . . Nein Ja Nein Ja enthalten Frühwald Ja Ja Ja Ja Nein Gaul Ja Ja Ja Ja Nein Dr. von Golitschek . . Nein Ja Nein Ja enthalten Graaf (Elze) Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Hammer Nein Nein Nein Ja enthalten Held Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Hoffmann Ja Ja Ja Ja Nein Frau Hütter Nein Ja Nein Nein enthalten Frau Dr. Ilk Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Jentzsch Nein Ja Nein Ja enthalten Kühn (Bonn) Nein Ja Nein Ja enthalten Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein Nein Ja Nein Ja enthalten Margulies Nein Ja Nein Ja enthalten Mauk Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Mende Nein Ja Ja Ja enthalten Dr. Miessner Nein enthalten Nein Ja enthalten Onnen Nein Ja Nein Ja enthalten Rademacher Ja Ja Ja Ja Nein Scheel Nein Ja Nein Ja enthalten Schloß Nein Nein Nein enthalten enthalten Schwann Nein Ja Ja Ja Nein Stahl enthalten Ja Nein Ja Nein Dr. Stammberger . . . * * * * * Dr. Starke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Weber (Untersontheim) Ja Ja Nein Ja enthalten GB/SHE Elsner * * * * * Engell Ja Ja Ja Ja Nein Feller enthalten Ja Ja Ja Nein Frau Finselberger . . Ja Ja Ja Ja Nein Gemein Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Dr. Gille Nein Nein Ja Ja Ja Dr. Kather * * * * * Dr. Keller Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Klötzer Ja Ja Ja Ja Nein Kunz (Schwalbach) . * * * * * Kutschera enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Mocker * * * * * Petersen enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Reichstein enthalten Ja Ja Ja Nein Seiboth enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Sornik Ja Ja Ja Ja Nein Srock Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Nein DP Becker (Hamburg) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Dr. Brühler Nein Nein Nein Nein Ja Eickhoff Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Elbrächter Nein Nein Nein Nein Ja Fassbender Nein Nein Nein Nein Ja Frau Kalinke Nein enthalten Nein Ja Ja Matthes Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Merkatz . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Müller (Wehdel) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schneider (Bremerhaven) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schranz Ja Ja Ja Ja Ja Dr.-Ing. Seebohm Ja I Walter Nein Nein Nein Nein Ja Wittenburg Ja Ja Nein Ja Ja Dr. Zimmermann . . . Nein Nein Nein Nein Ja FVP Dr. Berg * * * * * Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Blücher . . - Nein Nein Nein — Ja Euler * * Hepp Nein Nein Nein Nein Ja Körner Nein Nein Nein Nein Ja Lahr Nein Nein Nein Nein Ja von Manteuffel (Neuß) Nein Nein Nein Nein Ja Neumayer Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Preiß Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Preusker Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schäfer Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schneider (Lollar) Nein Nein Nein Nein Ja Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) Ja Ja Ja Ja Nein Stegner Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Abgegebene Stimmen 454 455 453 454 455 Davon : Ja 163 204 169 191 269 Nein 284 243 284 260 166 Stimmenthaltung . 7 8 — 3 20 Zusammen wie oben . 454 455 453 454 455 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Grantze Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Krone Nein Nein Nein Nein Ja Lemmer Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Maxsein . . Nein Ja Nein Nein Ja Stingl Nein Ja Nein Nein Ja SPD Brandt (Berlin) . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Heise Ja Ja Ja Ja Nein Klingelhöfer * * * * * Dr. Königswarter . . * * * * * Mattick Ja Ja Ja Ja Nein Neubauer Ja Ja Ja Ja Nein Neumann Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . Ja Ja Ja Ja Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Wolff (Berlin) . • . Ja Ja Ja Ja Nein FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Reif * * * * * Dr. Will enthalten enthalten Nein Ja enthalten FVP Dr. Henn * * * * * Hübner Nein Nein Nein Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Abgegebene Stimmen . 16 16 16 16 16 Davon: Ja 8 12 8 11 6 Nein . . . . . • 7 3 8 5 8 Stimmenthaltung . 1 1 — — 2 Zusammen wie oben 16 16 16 16 16 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich, so kurz wie das möglich ist, und mit der Genehmigung des Herrn Präsidenten unter Verwendung einiger Zitate, zu dieser Frage nun auch noch Stellung nehme. Ich möchte hier, der ich nicht den Vorzug habe, acht Semester Theologie studiert zu haben, sondern ein schlichter Jurist bin, jedenfalls einmal eine Meinung meines verehrten Kollegen Nellen richtigstellen. Die Formulierung, die der Verteidigungsausschuß einmütig gefunden hat, ist durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    und zwar ist sie mit dem Grundgesetz allein deshalb schon vereinbar, weil das Grundgesetz ein Privileg nur für die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe gibt, den Friedensdienst mit der Waffe also überhaupt nicht ausschließt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU. — OhRufe bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wir sind in unserem Gesetz weiter gegangen — mit guten Gründen —, und ich vertrete das auch. Es wäre praktisch unsinnig, einen Mann, von dem man weiß, daß er im Ernstfall nicht zur Waffe greifen wird, nachdem das Grundgesetz ihm diese Möglichkeitgibt, an der


    (Dr. Jaeger)

    Waffe auszubilden. Aber das ist der klare und eindeutige Text der Verfassung, so daß wir in allem, was den Friedensdienst mit der Waffe betrifft, allein auf unseren Verstand und unsere Entscheidung gestellt und durchaus nicht durch die Verfassung gebunden sind.
    Wir stehen auf ,dem Boden dieser Verfassung — das möchte ich klar und eindeutig aussprechen —, und wir wollen, daß dieser Artikel des Grundgesetzes durchgeführt wird, selbst wenn unter uns einige sind, die gemeinsam mit Herrn Bundespräsident Heuss in dem verfassunggebenden Parlamentarischen Rat eine andere Meinung geäußert haben sollten. Aber, meine Damen und Herren, wir gehen sogar noch über diese Bestimmung hinaus. Man kann nun der Bestimmung, die im Verteidigungsausschuß beschlossen worden ist, nicht nachsagen, sie sei grundgesetzwidrig.
    Was die Bedeutung der einzelnen theologischen Fachlehrer und Moraltheologen betrifft, die hier zitiert worden sind, so besteht ja immer die Gefahr, daß sie ein wenig danach beurteilt werden, wie sehr sie für die eine oder andere Meinung sprechen. Ich habe durchaus den Eindruck, daß Herr Professor K ü n n e t h in seiner Bedeutung etwas unterschätzt worden ist; denn ich weiß jedenfalls — obwohl ich katholischer Christ bin —, daß sein berühmtes Buch „Antwort auf den ,Mythos" in den dreißiger Jahren in weitesten Kreisen unseres Volkes gelesen worden ist. Ich habe es selber in einer Zeit, wo ich noch Zeit hatte, andere Literatur zu lesen als die, die für meinen Beruf unbedingt notwendig ist, gelesen und darin eine wesentliche Stärkung der grundsätzlichen Haltung, die wir als Christen gemeinsam hatten und haben, gefunden.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Metzger: Ob es alle gelesen haben, die da klatschen?)

    — Jedenfalls habe ich es gelesen, sehr verehrter Kollege Metzger.

    (Abg. Metzger: Ich auch!)

    Meine Damen und Herren, Herr Pater Hirschmann ist zweifellos ein besonders angesehener Moraltheologe. Aber schon der Kleine Katechismus sagt es jedem katholischen Christen: da er weder Papst noch Bischof ist, hat er zwar die Möglichkeit, jeden zum Nachdenken anzuregen, aber keineswegs die Möglichkeit, den einzelnen in seinem Gewissen zu binden. Das steht hier einmal fest.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Sehr richtig!)

    Sodann muß ich meinen verehrten Freund und Kollegen Nellen bitten, wenn er die Dinge darstellt, sie so, wie sie vorgetragen worden sind, darzustellen. Wie ich schon in meiner Zwischenfrage bemerkt habe, hat Pater Hirschmann ausdrücklich erklärt, daß es nach der Lehre der Katholischen Kirche kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt, wohl aber eine Pflicht ,des Staates, unter bestimmten Umständen ein irriges Gewissen zu schützen. Sie müssen mir erlauben, nachdem Kollege Nellen das unter Ihrem Beifall bestritten hat, die Stelle auf Seite 37 des vervielfältigten Gutachtens vorzulesen. Pater Hirschmann sagt:
    Wir lehnen ja katholischerseits die Gewissensentscheidung derer, die aus einer grundsätzlichen Ablehnung der Kriegsdienstpflicht den Kriegsdienst verweigern, als objektiv irrig ab. In dieser Beziehung liegt hier seitens der katholischen Kirche so etwas vor wie eine dogmatische Diskriminierung einer bestimmten Gruppe von Kriegsdienstverweigerern. Die katholische Kirche erkennt nur e in e Gruppe von Kriegsdienstverweigerern als in ihrem Rahmen stehend an, nämlich diejenigen, die in einem objektiv ungerechten Krieg
    — ich wiederhole: in einem objektiv ungerechten Krieg —
    den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Quis iudicabit causam?)

    — Ich stelle jetzt einmal fest, Herr Kollege Schmid, was Herr Pater Hirschmann gesagt hat. Und das muß Herrn Kollegen Nellen um so mehr bekannt gewesen sein, als er, wie aus Seite 43 des Gutachtens hervorgeht, selbst Herrn Professor Hirschmann folgende Frage gestellt hat:
    Habe ich Sie recht verstanden, Herr Professor, daß Sie eben als katholischen Standpunkt, und zwar weitgehend sogar schon dogmatisch bestimmt, sagten: Ein grundsätzlicher Pazifist, der sich etwa auf die Bergpredigt beruft, wird von der katholischen Moraltheologie nicht anerkannt?
    Darauf Pater Hirschmann: „Jawohl!" — Das zur Richtigstellung der Ausführungen von Professor Hirschmann.

    (Abg. Erler: Nicht anerkannt, aber geschützt!)

    Was aber nun Herrn Professor Flckensteiner betrifft, den ich in seiner Bedeutung hier nicht herausstellen will — ich erwähne ihn nur deshalb, weil ihn soeben mein Vorredner, Kollege Nellen, genannt hat —, so hat er in einer Schrift, die gerade jetzt herausgekommen ist und vermutlich meinem Freunde Nellen noch nicht bekannt ist, auf Seite 5 eindeutig festgestellt:
    Wir sagen nochmals: Eine absolute Kriegsdienstverweigerung ist mit der Lehre der Kirche nicht vereinbar. Somit kann man also mit allen moraltheologischen Autoren, mit der gemeinen Lehre der Kirche sagen, daß absolute Verweigerung jedes Wehr- und Kriegsdienstes, weil eine objektive Pflichtverletzung, in sich allgemein sittlich unerlaubt ist, zumindest im Widerspruch steht mit der herkömmlichen Lehre der Kirche.
    Herr Professor Fleckensteiner geht sogar zum Schluß so weit, zu erklären, daß bei den situationsbedingten Gewissensverweigerern, die also behaupten, ein bestimmter Krieg sei nicht gerecht, sogar „die Gewissenstoleranz selbst des freien Rechtsstaates in schwerer allgemeiner Notsituation Grenzen haben" kann. Meine Damen und Herren, in einer schweren allgemeinen Notsituation steht das westliche Europa angesichts der Bedrohung, die vor uns steht, und wenn mein Freund Nellen gesagt hat, man müsse mit allen Konsequenzen das Recht der Kriegsdienstverweigerung auch in dem Falle, wo das Grundgesetz es nicht vorsieht, verteidigen, so muß ich daran erinnern, daß das auch den Selbstmord der Nation zur Konsequenz haben kann,

    (Beifall bei der CDU/CSU)



    (Dr. Jaeger)

    und das wollen wir nicht. Wir stehen hier nun einmal in einem echten Konflikt zwischen dem Gewissen und dem Gemeinwohl. Man kann im Leben nicht jeden echten Konflikt gesetzlich oder anderweitig so regeln, daß er ausgeklammert wird. Er wird in vielen Dingen durchgehalten werden müssen, und man soll nicht glauben, daß man jeglicher Tragik, die es geben kann, ausweichen kann. Der Staat muß sich bei seiner Gesetzgebung in erster Linie an das allgemeine Wohl und an das objektiv richtige Gewissen halten, und er kann darüber hinaus noch einen Raum der Freiheit geben; aber der Raum muß den allgemeinen Erfordernissen angemessen sein, und das darf nicht dahin führen, daß dieser Staat der 48 Millionen Bürger der Bundesrepublik aufgelöst wird in 48 Millionen souveräne Republiken. Sonst haben wir keinen Staat mehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Arndt tritt an ein Saalmikrophon.)

    — Herr Dr. Arndt, bitte!


Rede von Dr. Adolf Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Jaeger, Sie haben zwar Herrn Professor Hirschmann interpretiert — nach meiner Auffassung allerdings nicht richtig —; ich frage aber: Sind Ihnen die Auffassungen, die innerhalb der Evangelischen Kirche als Glaubenslehren vertreten und gelebt werden und die Sie gar nicht erwähnt haben, nicht beachtlich?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Dr. Arndt, ich glaube, daß sie mir einigermaßen bekannt sind; aber ich fühle mich als Katholik wirklich nicht in der Lage, sie mit Autoritätauszulegen, und habe das meinem Freund und Kollegen Gontrum, der evangelischer Pfarrer ist, überlassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch ein Wort zitieren, das der verewigte Bundestagspräsident Ehlers in diesem Hause am 5. Dezember 1952 als Abgeordneter gesprochen hat, ein Mann, der sich, ebenso wie wir alle von der CDU/CSU, eindeutig zu dem in der Verfassung festgelegten Grundsatz der Kriegsdienstverweigerung im Rahmen dieser Verfassung bekannt hat. Er hat damals gesagt:
    Wir können doch nun einmal nicht den Eindruck erwecken, daß es den isolierten Einzelmenschen in der Welt gebe, der tun und lassen könne, was ihm und seinem Gewissen gefalle. Der Mensch hat eine Verantwortung zu tragen auch für die anderen, auch für den Staat, auch für den Nächsten. Und ich möchte für mich ... die Möglichkeit in Anspruch nehmen, meine Verantwortung für den Nächsten zunächst und erst einmal bei den 48 und darüber hinaus den 18 Millionen Menschen, die unserer besonderen Verantwortung befohlen sind, in ihrer Gesamtheit beginnen zu lassen. Man kann nicht, indem man von diesen Dingen redet, den Eindruck erwecken wollen, daß es in Ost und West die gleichen Probleme gebe, den Eindruck, daß man im Augenblick nichts anderes zu tun habe, als den unterdrückten Menschen im Westen davor zu schützen, daß dieser Staat und dieses Parlament sein Gewissen knebelt und ihn zum Wehrdienst preßt. Wer das tut, gibt ,den Menschen, die in einer ernsten inneren Not sind, eine unzureichende Weisung und einen falschen Ratschlag.
    Auch an dieses Wort wollte ich Sie erinnern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)