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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag --- 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1956 8759 15 9. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Juli, und Sonnabend, den 7. Juli 1956 Vorlage eines Berichts des Bundesministers der Finanzen über die beim Institut für Raumforschung vorgekommenen Unregelmäßigkeiten (Drucksache 2596) 8761 A Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8793 D, 8861 C Zur Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) 8761 A, 8763 C Kalbitzer (SPD) 8761 B Dr. Bucher (FDP) 8762 B Petersen (GB/BHE) 8762 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8763 A, 8880 C Bauknecht (CDU/CSU) 8763 B Dr. Menzel (SPD) 8763 C Begrüßung einer Delegation des Parlaments und der Regierung von Birma 8856 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2612, 1662, 2388, 2579) 8763 B Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter 8763 D Beschlußfassung 8764 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages gemäß Art. 45b des Grundgesetzes (Drucksache 2441) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Jaeger, Kemmer (Bamberg), Dr. Kliesing u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksache 2529) 8764 D Paul (SPD), Antragsteller 8764 D Dr. Jaeger (CDU/CSU), Antragsteller 8765 C Überweisung an den Ausschuß für Ver- teidigung und an den Rechtsausschuß 8766 D Dritte Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575, Umdrucke 744 bis 749, 758, 759) . . . 8766 D Allgemeine Beratung 8766 D Berendsen (CDU/CSU) . . . 8766 D, 8780 A Erler (SPD) .. . 8772 B, 8773 D, 8777 C, D, 8778 B, C, D, 8780 A, 8803 A, B, 8804 C, 8805 B, 8820 D, 8822 C, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . . 8773 D Kiesinger (CDU/CSU) . . 8777 B, D, 8810 C, 8818 C, 8822 C Dr. Seffrin (CDU/CSU) 8778 B, C Euler (FVP) 8778 C Vizepräsident Dr. Jaeger . . 8778 D, 8782 D, 8793 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 8782 B, D Dr. Mende (FDP) . . 8784 A, 8787 C, 8788 B, 8793 B, 8801 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) . 8787 A, 8817 B, C Haasler (CDU/CSU) 8788 A, B Unterbrechung der Sitzung . . . 8793 D Vizepräsident Dr. Schmid 8794 A Dr. Reichstein (GB/BHE) . . 8794 A, 8795 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU): als Abgeordneter 8795 C als Präsident 8823 D von Manteuffel (Neuß) (FVP). . . 8797 D, 87.98. B, 8801 C Wehner (SPD) 8798 B, 8810 A Schneider (Bremerhaven) (DP). . . 8802 B, 8803 A, B, 8804 C, 8805 B, 8806 A Eschmann (SPD) 8806 A Cillien (CDU/CSU) 8807 B, 8809 D Mellies (SPD) 8809 A Metzger (SPD) . . . . 8815 C, 8817 B, 8818 C Dr. Miessner (FDP) 8819 B Nellen (CDU/CSU) 8820 A Dr. Bucher (FDP) 8820 C Blank, Bundesminister für Verteidigung 8823 B Erklärung nach § 35 bzw. 36 der Geschäftsordnung: Haasler (CDU/CSU) 8824 B Einzelberatung: Wittrock (SPD) 8825 A, 8826 C, 8856 C, 8857 A Dr. Kliesing (CDU/CSU). 8825 D, 8836 B, 8854 B, 8855 C, 8861 B, 8864 B, 8870 B, C, 8874 D, 8875 B Dr. Gille (GB/BHE) . . . . 8826 A, 8831 A Haasler (CDU/CSU) 8826 D, 8827 D, 8846 C, 8859 A Erler (SPD) 8827 C, 8830 D, 8834 A, D, 8852 D, 8856 A, 8862 B, 8863 B, 8866 A, 8871 A, 8872 A Dr. Arndt (SPD) . . 8827 C, 8836 A, 8847 D, 8850 A, 8854 C, 8861 C Dr. Mende (FDP) 8828 A, 8863 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8828 C, 8835 C, D, 8843 C, D Merten (SPD) . . . . 8828 D, 8855 A, 8863 D Dr. Reichstein (GB/BHE) . . 8829 A, 8833 B, 8873 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 8829 A Bazille (SPD) . . . . 8829 B, 8833 C, 8834 B, 8872 B, 8873 D Berendsen (CDU/CSU) 8830 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders ,(FDP) . 8831 C Dr. Jaeger (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 8833 A zur Sache . . . . 8842 C, 8843 B, 8848 D, 8850 A, 8876 B Unterbrechung der Sitzung . . 8833 A Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . 8833 B Dr. Moerchel (CDU/CSU) . 8833 C, 8834 D, 8872 D Pöhler (SPD) 8833 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 8835 A, C, D, 8876 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier 8843 C, 8868 A Nellen (CDU/CSU) 8841 A, 8842 C, 8843 B, D Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 8843 D Gontrum (CDU/CSU) 8846 A Metzger (SPD) 8850 C Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . 8852 B, 8853 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 8853 B, 8854 B, 8873 D, 8875 C Bausch (CDU/CSU) 8856 A, 8860 C Vizepräsident Dr. Schneider 8857 A, 8861 C Dr. Atzenroth (FDP) 8860 A Bauer (Würzburg) (SPD) 8860 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) . . . . 8863 A, C Frau Dr. Ilk (FDP): zur Sache 8864 C zur Abstimmung 8871 B, 8872 A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 8866 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 8867 A, C, D Dr. Gille (GB/BHE) 8868 A Wehner (SPD) 8868 C Wienand (SPD) 8869 C Rasch (SPD) 8874 A Lotze (CDU/CSU) 8876 C Abstimmungen . . 8826 B, 8827 B, 8828 A, C, D, 8829 C, 8833 D, 8834 B, 8836 B, 8855 C, 8856 C, 8860 B, 8862 B, C, 8863 B, 8871 D, 8872 A, 8874 C, D, 8875 C, 8876 C, 8877 B Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 746 Ziffer 10 8854 D, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 25 8856 B, C, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 746 Ziffer 4 . 8830 B, 8862 D, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 744 (neu) Ziffer 3 Nr. 2 8863 A, 8871 C, 8886 Erklärungen zur Schlußabstimmung: Dr. Kliesing (CDU/CSU) 8877 B Ollenhauer (SPD) 8877 C Dr. Krone (CDU/CSU) 8878 C Dr. Mende (FDP) 8879 A Dr. Reichstein (GB/BHE) 8879 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 8879 C von Manteuffel (Neuß) (FVP) zur Abstimmung 8880 A Schriftliche Erklärung zur Abstimmung 8884 C Namentliche Schlußabstimmung . . . 8877 B, 8880 B, 8886 Schlußworte des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 8880 C Nächste Sitzung 8880 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 8881 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 744 [neu]) 8881 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 745) 8881 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 746) 8881 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 747) 8883 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 748) 8883 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Merten u. Gen. zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 749) 8883 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 758) 8883 D Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 759) 8884 A Anlage 10: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 761) . . . 8884 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 762) 8884 B Anlage 12: Schriftliche Erklärung der Fraktion der FVP zur Schlußabstimmung zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes . . . 8884 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575): 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 25 (Umdruck 746 Ziffer 10), 2. über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 25, über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 746 Ziffer 4), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 11 (Umdruck 744 [neu] Ziffer 3 Nr. 2), 4. Schlußabstimmung 8886 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 7. 7. Dr. Becker (Hersfeld) 17. 7. Blachstein 7. 7. Brandt (Berlin) 6. 7. Diekmann 6. 7. Dr. Friedensburg 6. 7. Frau Dr. Jochmus 7. 7. Frau Kipp-Kaule 7. 7. Dr. Köhler 7. 7. Dr. Kreyssig 7. 7. Mayer (Birkenfeld) 23. 7. Meitmann 15. 7. Moll 6. 7. Dr. Schild (Düsseldorf) 7. 7. Dr. Starke 31. 7. Stauch 6. 7. Walz 6. 7. Anlage 2 Umdruck 744 (neu) (Vgl. S. 8828 A, 8831 C, 8864 C, 8871 C) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „60. Lebensjahr" ersetzt durch die Worte „55. Lebensjahr". 2. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Grundwehrdienst dauert 12 Monate." 3. Der bisherige Wortlaut des § 11 wird Absatz 1. Es wird folgender Abs. 2 angefügt: (2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien 1. Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder oder, falls keine Brüder vorhanden waren, deren sämtliche Schwestern oder, falls keine Geschwister vorhanden waren, deren Vater an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes verstorben sind, 2. Wehrpflichtige, sofern sie Verwandte ersten Grades besitzen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in der sowjetisch besetzten Zone oder im sowjetischen Sektor von Berlin haben. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Dehler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 745 (Vgl. S. 8864 C, 8871 D, 8872 A, 8877 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) § 12 Abs. 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind, b) In § 12 Abs. 6 Satz 1 werden die Worte „der Absätze 4 und 5" durch die Worte „des Absatzes 4 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 und 3 sowie des Absatzes 5" ersetzt. 2. Folgender § 37 c wird eingefügt: § 37 c Wehrdienst einziger Söhne Einzige Söhne sind, sofern ein Elternteil entweder an den Folgen von Kriegseinwirkungen (§ 5 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom 6. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 469) oder von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen (§ 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) verstorben ist, im Verteidigungsfall auf Antrag bei rückwärtigen Diensten zu verwenden. Hierauf ist bei ihrer Einberufung zur Ausbildung auf Antrag Rücksicht zu nehmen. Bonn, den 5. Juli 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 746 (Vgl. S. 8825 A ff, 8829 C, 8834 B ff, a 8854 D, 8860 B, 8862 B, D, 8872 A ff) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 2 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen: Wenn sie ihrer Wehrpflicht genügen, haben sie vom Zeitpunkt der Einberufung an einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. 2. In § 3 Abs. 1 sind die Worte „oder im Falle des § 25 durch den zivilen Ersatzdienst" zu streichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nr. 2: 3. In § 3 Abs. 1 sind die Worte „zivilen Ersatzdienst" durch die Worte „Zivildienst" zu ersetzen. 4. Dem § 11 wird folgende neue Nr. 6 angefügt: 6. der einzige Sohn, wenn ein Elternteil entweder an den Folgen ,von Kriegseinwirkungen (§ 5 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom 6. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I. S. 469) oder von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen (§ 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) verstorben ist. 5. In § 12 wird folgender Abs. 3 a eingefügt: (3 a) Vom Wehrdienst wird auf Antrag zurückgestellt, wer Verwandte ersten Grades hat, die ihren ständigen Aufenthalt in der so- wjetisch besetzten Zone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin haben. 6. In § 12 Abs. 4 wird der Nr. 3 als letzter Satz angefügt: die Bundesregierung erläßt hierzu mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften. 7. § 18 Abs. 2 letzter Halbsatz erhält folgende Fassung: sowie drei weiteren ehrenamtlichen Beisitzern besetzt. 8. § 23 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Sie sind zu hören und zu untersuchen. 9. § 24 Abs. 2 Nr. 4 ist zu streichen. 10. § 25 erhält folgende Fassung: § 25 Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, ist zum Wehrdienst nicht heranzuziehen. Er leistet einen Zivildienst oder auf seinen Antrag einen waffenlosen Dienst in der Bundeswehr. Das Nähere regelt ein Gesetz. 11. § 26 erhält folgende Fassung: § 26 Verfahren (1) Die Erklärung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, kann jederzeit, sowohl vor der Heranziehung zum Grundwehrdienst als auch während der Gesamtdauer der Wehrpflicht abgegeben werden. (2) Die Erklärung ist schriftlich oder zu Protokoll gegenüber der zuständigen Erfassungsbehörde abzugeben. Sie bedarf keiner Begründung. (3) Die Erfassungsbehörde leitet die Erklärung des Kriegsdienstverweigerers zusammen mit seinen Personalunterlagen an das für den Wohnsitz des Kriegsdienstverweigerers zuständige Landgericht. Für den Fall der Ablehnung der Nr. 11: 12. § 26 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Ausschüsse prüfen, ob der Ernsthaftigkeit der Erklärung des Kriegsdienstverweigerers begründete Bedenken entgegenstehen. 13. Folgender § 26 a wird eingefügt: § 26 a Verfahren (1) Das Landgericht prüft, ob der Ernsthaftigkeit der Erklärung begründete Bedenken entgegenstehen. (2) Es entscheidet in der Besetzung von einem Richter und zwei Beisitzern, die dem Kreis der Jugendschöffen zu entnehmen sind, durch Beschluß. (3) Das Verfahren ist nicht öffentlich. (4) Der Kriegsdienstverweigerer kann sich im Verfahren eines Beistandes bedienen. (5) Das Bezirks-Wehrersatzamt ist berechtigt, sich bei den Verhandlungen vertreten zu lassen und Anträge zu stellen. (6) Vertreter des Wehrbeauftragten des Bundestages haben zu den Verhandlungen des Ausschusses Zutritt. (7) Der Beschluß ist zu begründen und dem Erklärenden und dem Leiter des BezirksWehrersatzamtes zuzustellen. 14. Folgender § 26 b wird eingefügt: § 26 b Folgen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Hat sich ein Soldat während des Wehrdienstes zum Kriegsdienstverweigerer erklärt, so scheidet er an dem Tag aus der Bundeswehr aus, an dem ihm die Entscheidung, welche die Ernsthaftigkeit seiner Erklärung bejaht, mitgeteilt worden ist, es sei denn, daß er auf seinen Antrag zum waffenlosen Dienst herangezogen wird. 15. § 27 erhält folgende Fassung: § 27 Folgen der Versagung der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (1) Wird die Ernsthaftigkeit der Erklärung rechtskräftig verneint, ist der Erklärende zum Wehrdienst heranzuziehen. (2) Eine erneute Erklärung ist erst nach Ablauf von 5 Jahren seit Rechtskraft der Entscheidung zulässig. 16. In § 29 wird folgender Abs. 2 a eingefügt: (2a) Bestehen Zweifel über das Vorliegen einer Dienstbeschädigung, so ist vor der Entlassung eine Ärztekommission zu hören. Sie ist bei den Bereichs-Wehrersatzämtern zu bilden. Die Kommission besteht aus drei Ärzten, die von der medizinischen Fakultät einer im Bereiche des Wehrersatzamtes liegenden Universität, vom Wehrbereichsarzt und von dem zu Entlassung stehenden Soldaten der über die Entlassung entscheidenden Dienststelle benannt werden. Die Kommission bestimmt ihren Vorsitzenden selbst. 17. § 31 erhält folgende Fassung: § 31 Wiederaufnahme des Verfahrens Wird ein Urteil mit den Folgen des § 30 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt der Verlust des Dienstgrades als nicht eingetreten. Die Beendigung des Wehrdienstes durch einen Ausschluß darf für die Erfüllung der Wehrpflicht nicht zum Nachteil des Betroffenen geltend gemacht werden. 18. Folgender § 32 a wird eingefügt: § 32 a Rechtsmittel für Kriegsdienstverweigerer (1) Gegen den Beschluß des Landgerichts können der Erklärende oder der Leiter des Bezirks-Wehrersatzamtes binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Landgericht einlegen. (2) Über sie entscheidet das Oberlandesgericht. (3) Für die Besetzung des Oberlandesgerichts und sein Verfahren gilt § 26 a sinngemäß. (4) Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde zulässig. (5) Sie ist binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung beim Bundesgerichtshof einzulegen und binnen weiterer zwei Wochen zu begründen. § 26 a Abs. 4 findet Anwendung. 19. Dem § 33 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Dem Widerspruch ist stattzugeben, wenn über die Erklärung zum Kriegsdienstverweigerer rechtskräftig noch nicht entschieden worden ist. 20. In § 33 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „einem ehrenamtlichen Beisitzer" durch die Worte „drei weiteren ehrenamtlichen Beisitzern" ersetzt. 21. In § 33 wird folgender Abs. 5 b eingefügt: (5 b) Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung, der gegen den Einberufungsbescheid dann nicht, wenn dieser sich auf einen rechtskräftigen Musterungsbescheid stützt." 22. In § 34 Abs. 2 ist der letzte Satz zu streichen. 23. In § 35 Abs. 1 erhält der erste Satz folgende Fassung: Die Anfechtungsklage gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung, die gegen den Einberufungsbescheid nicht. 24. § 36 b erhält folgende Fassung: § 36 b Wiedergutmachung (1) Angehörigen der früheren Wehrmacht, die Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) sind und deshalb in ihrer militärischen Laufbahn benachteiligt wurden, ist auf Antrag der Dienstgrad zu verleihen, der ihnen in sinngemäßer Anwendung von § 9 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 291) zusteht. (2) § 37 Abs. 2 ist anzuwenden. Bonn, den 5. Juli 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 747 (Vgl. S. 8872 A) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 5. Juli 1956 Schneider (Bremerhaven) Dr. Brühler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 748 (Vgl. S. 8828 D, 8829 C, 8833 B) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 wird folgende Nr. 4 a eingefügt: 4 a. sonstige rentenberechtigte Kriegsbeschädigte auf ihren Antrag, 2. In § 17 Abs. 5 erhält Satz 2 folgenden neuen Wortlaut: Das Ergebnis der Untersuchung ist unter Angabe des Tauglichkeitsgrades schriftlich dem Musterungsausschuß vorzulegen; dem Wehrpflichtigen ist eine Abschrift auszuhändigen. Bonn, den 5. Juli 1956 Feller und Fraktion Anlage 7 Umdruck 749 (Vgl. S. 8828 C, 8863 D, 8864 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Merten und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 wird Nr. 1 gestrichen. 2. In § 12 wird Abs. 2 gestrichen. Bonn, den 5. Juli 1956 Merten Bazille Frau Beyer (Frankfurt) Eschmann Dr. Gülich Kurlbaum Maier (Freiburg) Paul Pohle (Eckernförde) Priebe Rasch Regling Frau Renger Ritzel Frau Schanzenbach Dr. Schmidt (Gellersen) Dr. Dr. Wenzel Wienand Anlage 8 Umdruck 758 (Vgl. S. 8874 D) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: § 30 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. auf die in § 38 Abs. 1 des Soldatengesetzes bezeichneten Strafen — Maßregeln oder Nebenfolgen oder Bonn, den 5. Juli 1956 Berendsen Haasler Dr. Kliesing Cillien und Fraktion Anlage 9 Umdruck 759 (Vgl. S. 8876 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: In § 36 wird folgender Abs. 4 a eingefügt: (4 a) Der Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid hat bei der erstmaligen Einberufung zur Bundeswehr aufschiebende Wirkung. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 761 (Vgl. S. 8826 B) Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für erforderlich, daß Staatenlose, die zum Wehrdienst einberufen werden und dieser Einberufung nachkommen, den Anspruch auf Einbürgerung erwerben sollen. Eine entsprechende Regelung wäre im Rahmen des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorzunehmen. Die Bundesregierung wird gebeten, spätestens mit Erlaß der in § 2 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorzulegen. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Kliesing Haasler Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 762 (Vgl. S. 8863 A) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: § 11 erhält einen neuen Abs. 2: (2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder oder, falls keine Brüder vorhanden waren, deren sämtliche Schwestern an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes verstorben sind. Bonn, den 6. Juli 1956 Kunze (Bethel) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 12 (Vgl. S. 8880 A) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten von Manteuffel (Neuß) namens der Fraktion der FVP zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes. Das Recht auf Freiheit für Staatsbürger und Volk setzt die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Freiheit voraus. Deshalb bekennt sich die Freie Volkspartei grundsätzlich zur allgemeinen Wehrpflicht als eines der Fundamente des demokratischen Rechtsstaates. Der deutsche Verteidigungsbeitrag gründet sich auf völkerrechtliche Verträge, die die Bundesrepublik zum gleichberechtigten Partner der in den regionalen Verteidigungsgemeinschaften der freien Welt zusammengeschlossenen Völker und Staaten machten. Der Verteidigungsbeitrag, den die Bundesrepublik im Rahmen der Westeuropäischen Union und der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft leistet, ist begrenzt. Er hält sich im Rahmen des Maßes, das die Bündnispartner zur Sicherung des Friedens und der Freiheit einmütig für notwendig erkannten. Die Bundesrepublik hat darüber hinaus auf die Produktion und die Anwendung von Atomwaffen, auf Waffen der bakteriologischen Kriegführung und des Gaskrieges verzichtet. Sie hat einen allgemeinen Verzicht auf das Mittel der Gewaltanwendung zur Lösung territorialer und anderer Streitfragen ausgesprochen. Indem die Bundesrepublik weitere freiwillige Selbstbeschränkungen übernahm, hat sie dem Friedenswillen des deutschen Volkes einen dokumentarischen Ausdruck gegeben und den friedensichernden Schutzcharakter der übernommenen Verteidigungspflichten für die Bundesrepublik eindeutig klargestellt. Die Freie Volkspartei gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Bemühungen der Mächte um ein umfassendes Abrüstungsabkommen, das auch das Verbot der Herstellung von Atom- und Wasserstoffbomben einschließt, bald erfolgreich sein mögen. Niemand kann daran mehr interessiert sein als das deutsche Volk. Die Gefahren eines Krieges werden auf die Dauer aber nur beseitigt werden, wenn es gelingt, ein weltweites System der Abrüstung und Sicherheit zu schaffen, das wirksame Kontrollen über Art und Stand der jeweiligen Rüstung in den vertragschließenden Ländern erlaubt. Hierzu ist es notwendig, die Konflikte und die Ursachen der Spannungen zu beseitigen, wobei entscheidend ist, daß ein dauerhafter Frieden in Europa nur möglich ist, wenn die deutsche Spaltung beseitigt wird. Deshalb gebührt den verbündeten Regierungen der Dank des deutschen Volkes, daß sie fest den Standpunkt vertreten, der die Durchführung der Abrüstung von gleichzeitigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der deutschen Einheit abhängig macht. Solange die Sowjetunion weder bereit ist, die Kontrollen zuzugestehen, die erforderlich sind, um übernommene Abrüstungsverpflichtungen einwandfrei überprüfen zu können, noch bereit ist, die Wiederherstellung der deutschen Einheit nach dem Prinzip der Selbstbestimmung des deutschen Volkes und der Nichteinmischung in seine ureigensten Angelegenheiten zuzulassen, so lange ist die Durchführung der Schutzbündnisse der freien Völker und in ihrem (von Manteuffel [Neuß]) Rahmen ein deutscher Verteidigungsbeitrag dringend erforderlich. Damit wendet die Freie Volkspartei sich entschieden gegen die Auffassung der Opposition, daß der deutsche Verteidigungsbeitrag nicht oder nicht mehr erforderlich sei. Diese Auffassung würde zu Vorleistungen gegenüber der Sowjetunion führen, welche geeignet wären, die Sowjets in ihrem noch anhaltenden abweisenden Verhalten zu bestärken, statt dieses Verhalten ins Positive umzuwandeln. Von deutscher Seite sollte alles unterbleiben, was die Sowjets in der Spekulation bestärken müßte, Nutznießer der Ungeduld des deutschen Volkes oder der Nachgiebigkeit der westlichen Völker werden zu können. Nur eine Politik der geschlossenen Vertretung des westlichen Friedenswillens kann die Sowjets zu der Erkenntnis bringen, daß sie dem russischen Volk den größten Dienst leisten, wenn sie ein Abrüstungsabkommen unter gleichzeitiger Wiederherstellung der deutschen Einheit nach dem freien Willen des deutschen Volkes abschließen. Wesentlicher Bestandteil der Friedenspolitik der Bundesrepublik ist der deutsche Verteidigungsbeitrag im Rahmen der Westeuropäischen Union und der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft. Zu seiner Verwirklichung bedarf es der allgemeinen Wehrpflicht. Deshalb bejaht die Freie Volkspartei das Wehrpflichtgesetz in der festen Überzeugung, dem Frieden in Europa und der Verwirklichung der deutschen Einheit damit den besten Dienst zu erweisen. Ein weiteres Zögern in der Verwirklichung der selbstverständlichen deutschen Verteidigungspflicht ist vielmehr staatspolitisch nicht mehr zu verantworten, und zwar nicht nur im Verhältnis zu unseren Verbündeten, sondern vielmehr vornehmlich im Interesse unseres Volkes, um die für alle gleichermaßen gefährliche Verteidigungslücke in Europa zu schließen, die gerade für uns Deutsche so lebensgefährlich und tödlich werden kann. Wollten sich die freien Völker Europas im wesentlichen auf den Schutz durch die Atom- und Wasserstoffbomben verlassen, werden sie wahrscheinlich selbst dazu beitragen, das Unheil des Kampfes mit diesen Massenvernichtungswaffen heraufzubeschwören. Weil die Freie Volkspartei dies nicht will, stimmen wir dem Gesetz zu. Bonn, den 7. Juli 1956 von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Namentliche Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575) : 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 25 (Umdruck 746 Ziffer 10) (Vgl. S. 8854 D) 2. über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 2 (Vgl. S. 8855 C, 8856 C) 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 746 Ziffer 4) (Vgl. S. 8862 D) 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 11 (Umdruck 744 [neu] Ziffer 3 Nr. 2) (Vgl. S. 8871 C) 5. Schlußabstimmung (Vgl. S. 8880 B) Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. CDU/CSU Frau Ackermann . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Adenauer Nein Nein Nein Nein Ja Albers Nein Nein Nein Ja Ja Albrecht (Hamburg) . Nein enthalten Nein Nein Ja Arndgen Nein Nein Nein Nein Ja Baier (Buchen) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Barlage Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bartram Nein Nein Nein Nein Ja Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Nein Nein Ja Bauknecht Nein Nein Nein Nein Ja Bausch Nein Ja Ja Nein Ja Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Nein Nein Ja Bender Nein Nein Nein Nein Ja Berendsen Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bergmeyer . Nein Nein Nein Nein Ja Fürst von Bismarck . . . Nein Nein Nein Nein Ja Blank (Dortmund) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Nein Nein Nein Ja Blöcker Nein Nein Nein Nein Ja Bock Nein Nein Nein Nein Ja von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein - Ja Ja Brand (Remscheid) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Brentano . . . . Nein — Nein Nein Ja Brese Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Brökelschen . . Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Brönner Nein Nein Nein Nein Ja Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Nein Ja Brück Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bucerius Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Ja Burgemeister Nein Nein Nein Nein Ja Caspers Nein Nein Nein Nein Ja Cillien Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Conring Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Czaja . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Demmelmeier Nein Nein Nein Nein Ja Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dietz Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dittrich Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dollinger Nein Ja Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dresbach Nein Nein Nein Nein Ja Name Abstimmung 1. 2. 3, 4. 5. Dr. Eckhardt Nein Nein Nein Nein Ja Eckstein – Ja Nein Nein Ja Ehren Nein Nein Nein Nein Ja Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . Nein Nein Nein Nein Ja Etzenbach . Nein Nein Nein Nein Ja Even Nein Nein Nein Nein Ja Feldmann Nein Nein Nein Nein Ja Gräfin Finckenstein . Nein Ja Nein Nein Ja Finckh Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Franz Nein Nein Nein Nein Ja Franzen Nein Nein Nein Nein Ja Friese Nein Nein Nein Nein Ja Fuchs Nein Nein Nein Nein Ja Funk Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Furler Nein Nein Nein Nein Ja Frau Ganswindt . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Gedat. . Nein Nein Nein Nein Ja Geiger (München) . . . Nein enthalten Nein Nein Ja Frau Geisendörfer . . . Nein enthalten Nein Nein Ja Gengler . Nein Nein Nein Nein Ja Gerns Nein . Nein Nein Nein Ja D. Dr. Gerstenmaier . Nein Ja Nein Nein Ja Gibbert Nein Nein Nein Nein Ja Giencke . Nein Nein Nein Nein — Dr. Glasmeyer Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Gleissner (München) Nein Nein Nein Nein Ja Glüsing Nein Nein Nein Nein Ja Gockeln . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Götz Nein enthalten Nein Nein Ja Gordhagen Nein Nein Nein Nein Ja Nein Ja — Nein Ja Dr. Graf (München) Nein Nein Nein Nein Ja Günther Nein Nein Nein Nein Ja Gumrum Nein Nein Nein Nein Ja ) Haasler Nein Nein Nein Nein Ja Häussler Nein Nein Nein Nein Ja Hahn Nein Nein Nein Nein Ja Harnischfeger Nein Nein Nein Nein Ja Heix Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hellwig Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Graf Henkel . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hesberg Nein Nein Nein Nein Ja Heye Nein enthalten Nein enthalten Ja Hilbert Nein Nein Nein Nein Ja Höcherl Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Ja Höfler Nein Nein Nein Nein Ja Holla Nein Nein Nein Nein Ja Hoogen Nein Nein Nein Nein Ja n Dr. Horlacher Nein Nein Horn Nein Nein Nein Nein Ja Huth Nein Nein Nein Nein Ja Illerhaus Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Jaeger Nein Nein Nein Nein Ja Jahn (Stuttgart) . . . • Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Jochmus beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Josten Nein Nein Nein Nein Ja Kahn Nein ' Nein Nein Nein Ja Kaiser Nein Nein Nein Nein Ja Karpf Nein Nein Nein Nein Ja Kemmer (Bamberg) Nein Nein Nein Nein Ja Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Ja Kiesinger — - Nein Nein Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Kirchhoff Nein Nein Nein Nein Ja Klausner Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kleindinst . . . .. . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kliesing Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt, Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Knapp Nein Ja Nein Nein . Ja Knobloch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Köhler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Koops Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kopf Nein Nein Nein Nein Ja Kortmann . Nein Nein Nein Nein Ja Kraft -- — — - — Kramel Nein Ja Nein Nein Ja Krammig Nein Nein Nein Nein Ja Kroll Nein Nein Nein Nein . Ja Frau Dr. Kuchtner . . . Nein , Nein • Nein Nein Ja Kühlthau . . . ,_ . Nein Nein Nein Nein Ja Kuntscher Nein Nein Nein Nein Ja Kunze (Bethel) Nein Nein * Ja Lang (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja Leibing Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Leiske • Nein Nein Nein Ja Ja Lenz(Brühl) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Nein Nein Nein Ja Lenze (Attendorn) . . Nein Nein . Nein Nein Ja Leonhard Nein Ja Ja Nein Ja Lermer Nein Nein Nein Nein Ja Leukert Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Leverkuehn . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Löhr Nein Nein Nein Nein Ja Lote Nein Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Lübke . . . Nem Nein Nein Nein Ja Lücke Nein Nein Nein Nein Ja Lücker (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja Lulay Nein Nein Nein Nein Ja Maier (Mannheim) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Majonica ... . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Baron Manteuffel- Szoege Nein Nein Nein Nein Ja Massoth Nein Nein Nein Nein Ja Maucher . . Nein Nein Nein Nein Ja Mayer (Birkenfeld) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Menke Nein Nein Nein Nein Ja Mensing . . Nein Nein Nein Nein Ja Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Nein Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Nein Ja Nein Nein Ja Miller . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Moerchel Nein Nein Nein Nein Ja Morgenthaler . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Muckermann Nein Nein Nein Nein Ja Mühlenberg Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) • Nein Nein Nein Nein Ja Müller-Hermann . . . Nein Nein Nein Nein Ja Müser Nein Nein Nein Nein Ja Nellen enthalten Ja Nein Nein enthalten Neuburger Nein Nein Nein Nein Ja Niederalt Nein _ Nein Nein Nein Ja Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. Oberländer . . Nein Nein . Nein Nein Ja Dr. Oesterle . . . . . .. Nein Nein Nein. Nein Ja Oetzel Nein Nein, Nein Nein Ja Dr. Orth . . ... Nein ' Nein Nein Nein Ja Pelster . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Pferdmenges . ... . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Pitz . . Nein Nein Nein Nein Ja Platner . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Nein Nein enthalten Ja Frau Praetorius . . . . Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Nein Nein Nein Nein Ja Raestrup Nein Nein Nein Nein Ja Rasner Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1 2. 3. 4. 5. Frau Dr. Rehling . . . Nein Nein Nein Nein Ja Richarts Nein Nein Nein Nein Ja Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Rinke Nein Nein Nein Nein Ja Frau Rösch Nein Nein Nein Nein Ja Rösing Nein Nein Nein Nein Ja Rümmele Nein Nein Nein Nein Ja Ruf Nein Nein Nein Nein Ja Sabaß Nein Nein Nein Nein Ja Sabel Nein Nein Nein Nein Ja Samwer Nein Nein Nein Nein Ja Schäffer Nein Nein Nein Nein Ja Scharnberg Nein Nein Nein Nein Ja Scheppmann Nein Nein Nein Nein Ja Schill (Freiburg) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Schlick Nein Nein Nein Nein Ja Schmücker Nein Nein Nein Nein Ja Schneider (Hamburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Schrader Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Nein Nein Nein Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Nein Nein Ja Schüttler Nein Nein Nein Nein Ja Schütz Nein Nein Nein Nein Ja Schulze-Pellengahr . . Nein Nein Nein Nein Schwarz Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Ja Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Serres Nein Nein Nein Nein Ja Siebel Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Siemer Nein Nein Nein Nein Ja Solke Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Brücken) Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Emmenhausen) Nein Nein Nein Nein Ja Spörl Nein Nein Nein Nein Ja ) Stauch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Steinbiß Nein Nein Nein Nein Ja Stiller Nein Nein Nein Neiii Ja Storch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Storm Nein Ja Nein Nein Ja Strauß — — — — — Struve Nein Nein Nein Nein Ja Stücklen Nein Nein Nein Nein Ja Teriete Nein Nein Nein Nein Ja Thies Nein Nein Nein Nein Ja Unertl Nein Nein Nein Nein Ja Varelmann Nein Nein Nein Nein Ja Frau Vietje Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Ja Voß Nein Nein Nein Nein Ja Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Ja Wacker (Buchen) . . . . Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Wahl Nein Nein Nein Nein Ja Walz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . Nein Nein Nein Nein Ja Wehking Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Wellhausen Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Welskop Nein Nein Nein Nein Ja Frau Welter (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Werber Nein Nein Nein Nein Ja Wiedeck Nein Nein Nein Nein Ja Wieninger Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Willeke Nein Nein Nein Nein Ja Winkelheide Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Winter Nein Nein Nein Nein Ja Wittmann Nein Nein Nein Nein Ja Wolf (Stuttgart) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Dr. Wuermeling . . . Nein Nein Nein Nein Ja Wullenhaupt Nein Nein Nein Nein Ja SPD Frau Albertz Ja Ja Ja Ja Nein Frau Albrecht (Mitten- wald) Ja Ja Ja Ja Nein Altmaier Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Arndt Ja Ja Ja Ja Nein Arnholz Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Baade Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Bärsch Ja Ja Ja Ja Nein Bals Ja Ja Ja Ja Nein Banse Ja Ja Ja Ja Nein Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Baur (Augsburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Bazille Ja Ja Ja Ja Nein Behrisch Ja Ja Ja Ja Nein Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Nein Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein Birkelbach Ja Ja Ja Ja Nein Blachstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bleiß Ja Ja Ja Ja Nein Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Ja Ja Nein Bruse Ja Ja Ja Ja Nein Corterier Ja Ja Ja Ja Nein Danneborn Ja Ja Ja Ja Nein Daum Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Deist Ja Ja Ja Ja Nein Dewald Ja Ja Ja Ja Nein Diekmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt 1 Diel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Nein Dopatka Ja Ja Ja Ja Nein Erler Ja Ja Ja Ja Nein Eschmann Ja Ja Ja Ja Nein Faller Ja Ja Ja Ja Nein Franke Ja Ja Ja Ja Nein Frehsee Ja Ja Ja Ja Nein Freidhof Ja Ja Ja Ja Nein Frenzel Ja Ja Ja Ja Nein Gefeller Ja Ja Ja Ja Nein Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Nein Geritzmann Ja Ja Ja Ja Nein Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja Nein Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Ja Nein Hauffe Ja Ja Ja Ja Nein Heide Ja Ja Ja Ja Nein Heiland Ja Ja Ja Ja Nein Heinrich Ja Ja Ja Ja Nein Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Nein Hermsdorf Ja Ja Ja Ja Nein Herold Ja Ja Ja Ja Nein Höcker Ja Ja Ja Ja Nein Höhne Ja Ja Ja Ja Nein Hörauf Ja Ja Ja Ja Nein Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Hufnagel Ja Ja Ja Ja Nein Jacobi — Ja Ja Ja Nein Jacobs Ja Ja Ja Ja Nein Jahn (Frankfurt) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Jaksch Ja enthalten Ja Ja Nein Kahn-Ackermann . . . Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. ) Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Kalbitzer Ja Ja Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Nein Keuning Ja Ja Ja Ja Nein Kinat Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Koenen (Lippstadt) . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Korspeter . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Kreyssig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kriedemann * * * * * Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Nein Ladebeck Ja Ja Ja Ja Nein Lange (Essen) Ja Ja Ja Ja Nein Frau Lockmann . . . Ja Ja Ja Ja Nein Ludwig Ja Ja Ja Ja Nein Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Marx Ja Ja Ja Ja Nein Matzner Ja Ja Ja Ja Nein Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mellies Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Nein Merten Ja Ja Ja Ja Nein Metzger Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja Nein MiBmahl Ja Ja Ja Ja Nein Moll beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Worms) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Nein Odenthal Ja Ja Ja Ja Nein Ohlig Ja Ja Ja Ja Nein 011enhauer Ja Ja Ja Ja Nein Op den Orth * * * * * Paul Ja Ja Ja Ja Nein Peters Ja Ja Ja Ja Nein Pöhler Ja Ja Ja Ja Nein Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Preller Ja Ja Ja Ja Nein Prennel Ja Ja Ja Ja Nein Priebe Ja Ja Ja Ja Nein Pusch Ja Ja Ja Ja Nein Putzig * * * * Rasch Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Ratzel Ja Ja Ja Ja Nein Regling Ja Ja Ja Ja Nein Rehs Ja Ja Ja Ja Nein Reitz Ja Ja Ja Ja Nein Reitzner Ja Ja Ja Ja Nein Frau Renger Ja Ja Ja Ja Nein Richter Ja Ja Ja Ja — Ritzel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Ja Ja Nein Runge Ja Ja Ja Ja Nein Frau Schanzenbach . . . Ja Ja Ja Ja Nein Scheuren Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schmid (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Ja Ja Nein Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Ja Ja Nein Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schöne Ja Ja Ja Ja Nein Schoettle Ja Ja Ja Ja Nein Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Ja Nein Seither Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1 2 3 4 5 Seuffert Ja Ja Ja Ja Nein Stierle Ja Ja Ja Ja Nein Sträter Ja Ja Ja Ja Nein Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Nein Stümer Ja Ja Ja Ja Nein Thieme Ja Ja Ja Ja Nein Trittelvitz Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Deggenau) . Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Ludwigshafen) Ja Ja Ja Ja Nein Wehner Ja Ja Ja Ja Nein Wehr Ja Ja Ja Ja Nein Welke Ja Ja Ja Ja Nein Weltner (Rinteln) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Dr. Wenzel . . . Ja Ja Ja Ja Nein Wienand Ja Ja Ja Ja Nein Wittrock Ja Ja Ja Ja Nein Ziegler Ja Ja Ja Ja Nein Zühlke Ja Ja Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bucher Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Czermak Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Dehler Dr.-Ing. Drechsel . . * * * * * Eberhard Ja Ja Ja Ja Nein Frau Friese-Korn . . Nein Ja Nein Ja enthalten Frühwald Ja Ja Ja Ja Nein Gaul Ja Ja Ja Ja Nein Dr. von Golitschek . . Nein Ja Nein Ja enthalten Graaf (Elze) Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Hammer Nein Nein Nein Ja enthalten Held Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Hoffmann Ja Ja Ja Ja Nein Frau Hütter Nein Ja Nein Nein enthalten Frau Dr. Ilk Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Jentzsch Nein Ja Nein Ja enthalten Kühn (Bonn) Nein Ja Nein Ja enthalten Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein Nein Ja Nein Ja enthalten Margulies Nein Ja Nein Ja enthalten Mauk Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Mende Nein Ja Ja Ja enthalten Dr. Miessner Nein enthalten Nein Ja enthalten Onnen Nein Ja Nein Ja enthalten Rademacher Ja Ja Ja Ja Nein Scheel Nein Ja Nein Ja enthalten Schloß Nein Nein Nein enthalten enthalten Schwann Nein Ja Ja Ja Nein Stahl enthalten Ja Nein Ja Nein Dr. Stammberger . . . * * * * * Dr. Starke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Weber (Untersontheim) Ja Ja Nein Ja enthalten GB/SHE Elsner * * * * * Engell Ja Ja Ja Ja Nein Feller enthalten Ja Ja Ja Nein Frau Finselberger . . Ja Ja Ja Ja Nein Gemein Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Dr. Gille Nein Nein Ja Ja Ja Dr. Kather * * * * * Dr. Keller Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Klötzer Ja Ja Ja Ja Nein Kunz (Schwalbach) . * * * * * Kutschera enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Mocker * * * * * Petersen enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Reichstein enthalten Ja Ja Ja Nein Seiboth enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Sornik Ja Ja Ja Ja Nein Srock Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Nein DP Becker (Hamburg) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Dr. Brühler Nein Nein Nein Nein Ja Eickhoff Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Elbrächter Nein Nein Nein Nein Ja Fassbender Nein Nein Nein Nein Ja Frau Kalinke Nein enthalten Nein Ja Ja Matthes Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Merkatz . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Müller (Wehdel) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schneider (Bremerhaven) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schranz Ja Ja Ja Ja Ja Dr.-Ing. Seebohm Ja I Walter Nein Nein Nein Nein Ja Wittenburg Ja Ja Nein Ja Ja Dr. Zimmermann . . . Nein Nein Nein Nein Ja FVP Dr. Berg * * * * * Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Blücher . . - Nein Nein Nein — Ja Euler * * Hepp Nein Nein Nein Nein Ja Körner Nein Nein Nein Nein Ja Lahr Nein Nein Nein Nein Ja von Manteuffel (Neuß) Nein Nein Nein Nein Ja Neumayer Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Preiß Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Preusker Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schäfer Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schneider (Lollar) Nein Nein Nein Nein Ja Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) Ja Ja Ja Ja Nein Stegner Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Abgegebene Stimmen 454 455 453 454 455 Davon : Ja 163 204 169 191 269 Nein 284 243 284 260 166 Stimmenthaltung . 7 8 — 3 20 Zusammen wie oben . 454 455 453 454 455 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Grantze Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Krone Nein Nein Nein Nein Ja Lemmer Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Maxsein . . Nein Ja Nein Nein Ja Stingl Nein Ja Nein Nein Ja SPD Brandt (Berlin) . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Heise Ja Ja Ja Ja Nein Klingelhöfer * * * * * Dr. Königswarter . . * * * * * Mattick Ja Ja Ja Ja Nein Neubauer Ja Ja Ja Ja Nein Neumann Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . Ja Ja Ja Ja Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Wolff (Berlin) . • . Ja Ja Ja Ja Nein FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Reif * * * * * Dr. Will enthalten enthalten Nein Ja enthalten FVP Dr. Henn * * * * * Hübner Nein Nein Nein Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Abgegebene Stimmen . 16 16 16 16 16 Davon: Ja 8 12 8 11 6 Nein . . . . . • 7 3 8 5 8 Stimmenthaltung . 1 1 — — 2 Zusammen wie oben 16 16 16 16 16 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Haasler, auf eine solche persönliche Frage würde ich genauso geschmackvoll mit einer Gegenfrage antworten: Haben Sie sich den Spitzbart stehen lassen, weil es neuerdings Fernsehen gibt?

    (Große Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der SPD, beim GB/BHE und bei Abgeordneten der FDP. — Abg. Haasler: Herr Kollege Mende!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter Dr. Mende, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, ich will jetzt zuerst meinen Gedankengang zu Ende führen!

    (Beifall bei der SPD, beim GB/BHE und bei Abgeordneten der FDP.)

    Ich darf dazu sagen, Herr Präsident: ich gestatte jede Frage, die sachlich und in parlamentarischer Noblesse vorgetragen wird.

    (Erneuter lebhafter Beifall bei der SPD, beim GB/BHE und bei Abgeordneten der FDP. — Abg. Haasler: Sie können doch nicht so tun, als ob Ihre Selbstverständlichkeiten jemanden hier interessieren!)

    Ich gestatte keine Frage, die lediglich den Zweck
    hat, der in Bonn manchmal schon Tendenz ist,
    einen politischen Gegner persönlich abzuwerten.

    (Beifall bei der FDP, beim GB/BHE und bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, ich darf meinen Gedankengang fortführen. Die andere Möglichkeit, wie sie auch die Gutachter darstellten, wäre ein Zusammenstoß auf dem europäischen Gebiet ohne atomare Waffen, d. h. also ein Zusammenstoß in der bisherigen klassischen Strategie. Ich habe schon in der ersten Lesung und auch bei der Debatte um die Wehrpolitik im allgemeinen im Sommer vorigen Jahres ausgeführt, daß die atomare Entwicklung die klassische Bewaffnung nicht überflüssig macht, daß sie lediglich zu einer Umkonstruktion der klassischen Bewaffnung führt. Aber — ich wiederhole es hier — jene atomare Entwicklung macht die klassische Bewaffnung nicht schlechthin überflüssig, sie zwingt nur zur Veränderung ihrer Struktur.

    (Abg. Lücke: Na also!)

    Damit komme ich zu der zweiten Frage, den Möglichkeiten eines begrenzten Zusammenstoßes in Europa. Solche Zusammenstöße wären in der ersten Phase nur mit klassischen Waffen zu erwarten. Sie können sich sehr schnell aus einem Ereignis Posener Art entwickeln. Für diese Möglichkeit der Zusammenstöße mit klassischen Waffen muß selbstverständlich die Bundesrepublik gerüstet sein. Deshalb haben wir doch dem Freiwilligengesetz, dem Soldatengesetz und allen übrigen einschlägigen Gesetzen zugestimmt, auch der beschleunigten Überführung des Bundesgrenzschutzes. Wir sind ja keine Gegner der allgemeinen Verteidigungsdienstpflicht, sondern wir bejahen dieses Prinzip. Es geht um die Frage der modernsten Form dieses Prinzips unter den heute gegebenen Umständen.
    Die dritte Möglichkeit wäre dann — man möge mir das harte Wort verzeihen — der deutsche Bürgerkrieg. Der deutsche Bürgerkrieg ist gar nicht so ausgeschlossen, wie es mancher allzu spießbürgerlich denkende Bundesrepublikaner vielleicht meint. Auch die Gutachter haben anflesichts der Lage Deutschlands einen Zusammenstoß mit Volkspolizeidivisionen, mit Arbeitermilizen, mit Freiwilligenverbänden für möglich gehalten. Auch das ist ein Grund für eine schnelle Aufstellung einsatzbereiter Kaderverbände, um eine innerdeutsche Aktion derer zu verhindern, die uns heute leider immer noch überlegen sind dadurch, daß sie bereits vor Jahren sieben Volkspolizeidivisionen aufgestellt haben — unter Führung der ehemaligen Wehrmachtgenerale Vinzenz Müller, von Lenski, Lattmann, Dr. Korfes —, daß sie eine Luftwaffe und eine Marine aufgestellt haben und an vormilitärischer Ausbildung weit über das hinausgegangen sind, was selbst im Dritten Reich unter Hitler in Deutschland möglich war. Sie alle kennen jene Bilder des Vorbeimarsches mit Gewehren ausgerüsteter junger Männer und sogar junger Mädchen. Sie alle kennen die Verleihung von Schießabzeichen, die Verleihung von Gewehren, die Jugendweihen, das Küssen einer Fahne und was sonst an militaristischen Kulten in der


    (Dr. Mende)

    Sowjetzone an der deutschen Jugend verbrochen wird.

    (Zuruf von der Mitte: Ziehen Sie doch die Folgerungen!)

    — Darauf komme ich!
    Die Folgerungen sind ein möglichst schneller Aufbau jener deutschen Kaderverbände, die wir auch in unserem Memorandum gefordert haben, das wir am 31. Januar 1956 dem Herrn Bundeskanzler zugeleitet haben. In diesem Memorandum steht:
    Nunmehr droht zum Ablauf der im Freiwilligengesetz vorgesehenen Frist 31. 3. 1956 eine erneute Verzögerung in der Aufstellung der deutschen Wehrmachtsverbände dadurch einzutreten, daß die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen noch nicht vorhanden sind. Weder sind die seitens der Koalition durch die im Bundestag ausdrücklich abgegebene Erklärung dies seinerzeitigen Berichterstatters, Bundesminister Dr. von Merkatz, vereinbarten Verfassungsergänzungen bisher verabschiedet, noch die wichtigsten anderen gesetzlichen Grundlagen. Zwar bestehen Aussichten, Verfassungsergänzungen, Soldatengesetz, Bundesleistungsgesetz und Besoldungsordnung noch vor dem 31. 3. 1956 zu verabschieden, dagegen ist es sehr fraglich, ob die Gesetze über die Soldatenversorgung und Soldatenfürsorge, Disziplinarordnung, Beschwerdeordnung, Organisationsgesetz, Gesetz über den Schutz von Uniformen, Orden und Ehrenzeichen und andere noch termingerecht erledigt werden können, wenn Bundestag und Bundesrat nicht erneut in Zeitnot kommen sollen mit allen sich daraus ergebenden unerfreulichen Spannungen.
    Neben dem innerpolitischen Schaden, der durch einen erneuten Streit um die wehrgesetzlichen Grundlagen zwangsläufig entstehen muß, sieht die Bundestagsfraktion mit besonderer Sorge auch zu befürchtende Mißverständnisse auf außenpolitischem Gebiet.
    Und dann ist ausdrücklich, Herr Kollege Haasler, auf Seite 3 dieses Memorandums, das ich mir im ganzen Wortlaut zu Protokoll des Bundestages zu übergeben erlaube, ausgeführt:
    Die Sowjetzone ist durch die Aufstellung von 7 Volkspolizeidivisionen, einer Volksmarine und einer Volksluftwaffe der Bundesrepublik auf dem Gebiet der praktischen Wehrpolitik weit voraus. Auch wenn man den Kampfwert der Sowjetzonenstreitkräfte nicht hoch veranschlagt und mit Recht auf den Mangel an zuverlässigen und qualifizierten Offizieren und Unteroffizieren hinweist, bleibt die Bewaffnung der Sowjetzone eine große staatspolitische Gefahr für die Bundesrepublik.
    Und es heißt dann weiter:
    Aus diesem Grunde hat die Fraktion in der Kabinettssitzung
    — als wir noch in der Koalition waren —
    vom 20. 11. 1955 der dringenden Übernahme des Bundesgrenzschutzes zugestimmt, um in wenigen Monaten
    — Herr Kollege Haasler! —
    durch die Ausrüstung des Bundesgrenzschutzes mit den ersten schweren Waffen und durch die Auffüllung dieser Kader durch Freiwillige noch in diesem Jahr 3 einsatzbereite Divisionen aufzustellen.
    Hier geht es uns nicht schnell genug in der Sicherung der Notwehr der Bundesrepublik. Aber das Wehrpflichtgesetz, ,das ja frühestens in einem Jahr überhaupt erst praktiziert werden kann, bringt keine Beschleunigung jener Notwehr, sondern zerreißt dieses Haus und zerreißt in dieser Situation auch unser Volk!

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD.)

    Ich hätte gewünscht—und ich werde zum Schluß darauf kommen —, daß wir auch in dieser Frage bei ruhiger Beratung vielleicht im Herbst, vielleicht bis zum kommenden Frühjahr jene Lösung gefunden hätten, die das Verteidigungsproblem weitestgehend aus dem parteipolitischen Streit verbannt hätte, wie das im Frühjahr bei der Grundgesetzergänzung glücklicherweise der Fall gewesen ist.
    Lassen Sie mich nun noch zu den weiteren sachlichen Voraussetzungen kommen, die wir bei diesem Wehrpflichtgesetz als nicht gegeben erachten. Aber vorher noch eine Bemerkung. Da ich soeben das Memorandum an den Herrn Bundeskanzler vom 31. Januar 1956 zu Protokoll des Bundestages gegeben habe, lassen Sie mich auch mitteilen, was der Herr Bundeskanzler der Fraktion der Freien Demokraten unter dem 2. Februar 1956 mitgeteilt hat. Der Herr Bundeskanzler schreibt:
    Ich bestätige den Empfang Ihres Schreibens
    vom 31. Januar. Die von Ihnen angeführten
    Mängel bedürfen einer eingehenden Nachprüfung. Ich komme baldigst darauf zurück.
    Bis zum heutigen Zeitpunkt ist über diese Antwort hinaus keine weitere Stellungnahme zu unserem Memorandum erfolgt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Die Fraktion der Freien Demokraten erklärt bei prinzipieller Bejahung einer allgemeinen Verteidigungsdienstpflicht, daß die Voraussetzungen sachlicher Art für dieses Gesetz in diesem Zeitpunkt nicht gegeben sind. Es fehlt nämlich zunächst das Besoldungsgesetz. Wenn Sie mich fragen, warum wir jetzt leider nicht 15 000 Bundesgrenzschutzleute in die Bundeswehr übernehmen können, wie wir gehofft haben,

    (Zuruf rechts: 17 000!)

    sondern leider nur etwas über die Hälfte, und wenn Sie mich fragen, warum der Drang junger Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Bundesgrenzschutzes zur Bundeswehr nicht den Erwartungen entspricht, so muß ich Ihnen sagen, daß dies an den vielen leider noch ungeklärten Rechtsverhältnissen des deutschen Wehrwesens liegt.

    (Abg. Eschmann: Das hat man hier nicht geglaubt!)

    Das gilt nicht allein für das Besoldungswesen. Aber selbst bei der Bundeswehr hat uns das fehlende Besoldungsgesetz schon Kummer bereitet. Sie wissen, daß auf einem Flugplatz Süddeutschlands eine Mißstimmung ausgebrochen ist und daß die dort stationierten Soldaten der neuen Luftwaffe eine Petition an den Verteidigungsausschuß


    (Dr. Mende)

    des Bundestages geleitet haben, in der sie gebeten haben, einige noch ungeklärte Fragen der Besoldung, der Gefahrenzulage usw. zu klären.

    (Abg. Eschmann: Und der Unterbringung!)

    — Und auch der Unterbringung. Der Ausschuß für Verteidigung hat zwei Abgeordnete beauftragt, die Angelegenheit an Ort und Stelle zu klären. Sie ist in ,der Presse gewissermaßen als der erste Bundeswehrstreik bezeichnet worden, eine Bezeichnung, die meines Erachtens über den Tatbestand hinausgeht. Auch der Herr Verteidigungsminister hat sich sich veranlaßt gesehen, einen Oberst der Luftwaffe zu diesen Fliegern zu schicken, um diese Mißstimmung zu beseitigen.
    Das gleiche gilt für das noch fehlende Versorgungsgesetz. Meine Damen und Herren, wenn jetzt in der Ausbildung — und die Ausbildungsverluste sind in modernen Armeen leider sehr wahrscheinlich — jemand getötet oder verletzt wird — wie der unlängst tödlich verunglückte Oberfeldwebel —, so weiß seine Witwe, so wissen seine Waisen nicht, was sie an Versorgungsansprüchen geltend machen können.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es fehlt gegenwärtig eine Regelung, die über die Rechtsansprüche der Hinterbliebenen oder der Geschädigten eine klare gesetzliche Auskunft gibt.

    (Sehr richtig! bei der FDP und SPD.)

    Das gleiche gilt von dem Organisationsgesetz. Das Organisationsgesetz hätte wahrlich verabschiedet sein müssen; denn dies Gesetz soll doch eine allgemeine Darstellung des Aufbaus des Wehrwesens geben. Ich erinnere nur daran, wie bedrückt die Standesorganisation der Ärzteschaft darüber war, daß das Sanitätswesen beim Aufbau des Wehrwesens so stiefmütterlich behandelt werden würde. Das gleiche gilt für das Problem Technik und Forschung und vieles andere. Auf welchen Säulen ruht das Organisationswesen der neuen Wehrmacht? Das Organisationsgesetz ist nicht verabschiedet.
    Die Beschwerdeordnung ist ebenfalls nicht verabschiedet. Man braucht sie nicht erst für das Wehrpflichtheer, man braucht sie schon heute für die rund 30 000, die man in wenigen Tagen haben wird.

    (Sehr richtig! bei der FPD und der SPD.)

    Die Wehrdisziplinarordnung ist gleichfalls noch nicht verabschiedet. Ja, bei der Wehrdisziplinarordnung fand sich und findet sich als Vorschlag der Bundesregierung noch jener Passus, daß wie weiland beim Alten Fritzen und wie später — als wenn nichts Neues auch auf dem Gebiete der Menschenbildung und Menschenführung entstanden wäre — der geschärfte Arrest wieder eingeführt werden soll, das heißt, nach der Vorlage der Bundesregierung sollen Bundesbürger bis zum 60. Lebensjahr — denn so weit geht ja die Wehrpflicht für Offiziere und Unteroffiziere, für Mannschaften geht sie bis zum 45. — in geschärften Arrest kommen können; bei Wasser und Brot und auf hartem Lager soll man ihnen also die Freizeit entziehen können.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Sicher, es ist abgeschwächt dadurch, daß zwar nicht wie früher der Kompaniechef, sondern der Bataillonskommandeur die Strafe des geschärften Arrests ausspricht und daß sie auch richterlich nachgeprüft wird; aber feststeht: mit dem Art. 1 unseres Grundgesetzes — „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" — hat der geschärfte Arrest in der Disziplinarvorlage der Bundesregierung wahrlich nichts gemein.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Wer mir erklärt, man müsse den geschärften Arrest wegen der Halbstarken und .anderer wilder Leute, die es gebe, haben, wer glaubt, diese Maßnahme des geschärften Arrests — bei Wasser und Brot, auf hartem Lager — nötig zu haben, weil er sich sonst disziplinar nicht durchsetzen kann, der beweist, daß er für die Aufgabe der Menschenführung in einer rechtsstaatlichen demokratischen Armee ungeeignet ist.

    (Erneuter Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Wir kennen den Freiheitsentzug nur nach einem richterlichen Verfahren mit allen Mäglichkeiten der Anklage, Verteidigung, mit allen jenen Sicherungen. Wollen wir zu dem zurückkehren, was schon in einer anderen Frage durch das Eingreifen des Verteidigungsausschusses gottlob als nicht mehr zeitgemäß beseitigt werden konnte? Nämlich die Grundstellung dadurch herbeizuführen, daß man außerdem die Mittelfinger an die linke oder rechte Hosennaht zu legen habe?

    (Lachen bei der SPD.)

    Ich frage mich, wie das dann ausgefallen wäre, wenn bei den neuen Kampfanzügen die Hosennaht hinten gewesen wäre.

    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Kliesing: Das ist aber Niveau!)

    Ich will Ihnen bei aller Bejahung einer allgemeinen Verteidigungsdienstpflicht mit diesen wenigen Bemerkungen darlegen, daß die sachlichen Voraussetzungen für dieses Wehrpflichtgesetz nicht gegeben sind.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Nun zu der Frage der psychologischen Voraussetzung. Dieses Haus hat oft Debatten über die ideelle und materielle Wiedergutmachung am deutschen Soldatentum erlebt. Wir wissen, daß sich 1945 leider böse Erscheinungen ergeben haben, als man vom Heldenkult der Vergangenheit in die Kriegsverbrecherpsychose verfiel, in den Militaristenstreit, und vom Unteroffizier aufwärts der Militarist und geradezu der Kriegsverbrecher begann. Sie wissen auch, wie schlecht die ehemaligen Berufssoldaten materiell behandelt wurden, obgleich sie sich zum Teil unter Kaiser Wilhelm II. und später unter dem Reichspräsidenten Ebert und dem Reichswehrminister Noske und unter Hindenburg, leider auch unter Hitler, an die Ausübung ihres Berufs gehalten hatten. In Kenntnis der vertraglichen, zweiseitigen Verpflichtung, die vom Staat eingegangen worden war, ist es nachher zu jener ungesetzlichen Behandlung der ehemaligen Berufssoldaten gekommen. Wir glauben, daß es schon aus psychologischen Gründen zweckmäßig wäre, die zweite Novelle zum Gesetz nach Art. 131 GG baldigst zu verabschieden. Auch das hätte bei kluger politisch-psychologischer Handhabung ebenso vor der Verabschiedung dieses Gesetzes stehen müssen wie die restlose Bereinigung der Kriegsverurteiltenfrage.

    (Zustimmung bei der FDP und dem GB/ BHE.)



    (Dr. Mende)

    Ich habe an den Herrn Bundeskanzler schon in der zweiten Lesung eine Frage gerichtet, die ich bitte vielleicht heute zu beantworten. Sicher, es waren im Jahr 1950 noch 5000; es sind heute nur wenige, die noch hinter den Kerkertüren unserer Partnermächte, die im elften Jahr in Haft sind. Es scheiden aus unseren Überlegungen alle die aus, die als Verbrecher im wahrsten Sinne des Wortes schuldig geworden sind und den deutschen Namen mit Schande bedeckt haben, weil sie sich ohne die Not des Krieges als Sadisten an wehrlosen Menschen vergangen haben. Für sie sprechen wir nicht, obgleich auch sie schon elf Jahre in Haft sind. Sie mußten und müssen die gerechte Strafe erleiden. Wir sprechen, wenn wir von Kriegsverurteilten reden, für die, die durch die besonderen Ereignisse des Krieges in Handlungen verstrickt warden sind, bei denen sie dann nicht mehr die strengen völkerrechtlichen Maßstäbe ,angelegt haben. Das Völkerrecht ist leider im zweiten Weltkrieg auf beiden Seiten gebrochen worden, und wir haben allesamt Grund, uns dessen zu schämen, was aus dem Völkerrecht des Hugo Grotius und was aus den Prinzipien Immanuel Kants im zweiten Weltkrieg auf allen Seiten leider gemacht wurde.

    (Sehr wahr! beim GB/BHE.)

    Aber, meine Damen und Herren, das Vaterunser gebietet, doch einmal einen Schlußstrich zu ziehen nach der Forderung: „Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern". Wir glauben, es ist, bevor man der Mutter zumutet, ihren Sohn wieder auf Befehl handeln zu lassen, an der Zeit, daß der letzte noch inhaftierte Soldat frei ist, der auch nur deswegen hinter Kerkermauern sitzt, weil er in falsch verstandenem Gehorsam, in einem Befehlsnotstand gehandelt hat. Der Verband der Heimkehrer, einer der großen Verbände der ehemaligen Kriegsgefangenen und Vermißtenangehärigen Deutschlands, schreibt daher an alle Abgeordneten den schwerwiegenden Satz:
    Die wiederholten öffentlichen Erklärungen des Bundesverteidigungsministers, die Kriegsverurteiltenfrage werde gelöst, bevor der erste Deutsche wieder Uniform anziehen würde, konnten nicht eingelöst werden. Eine große Anzahl ,der Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr befindet sich in einem echten Gewissenskonflikt. Ohne Lösung dieses Konflikts ,die wehrfähige deutsche Jugend, darunter auch Söhne von Kriegsverurteilten, und die ehemaligen Soldaten unter Wehrpflicht zu stellen, muß zu einem sittlichen Notstand führen, unter dem keine krisenfeste Moral ,der Bundeswehr gedeihen kann.
    Ich habe vor der Reise des Herrn Bundeskanzlers 1955 dem Herrn Bundeskanzler ein Telegramm geschickt, in dem ich bat, doch auf die wichtige psychologische Verbindung zwischen der Lösung der Kriegsverurteiltenfrage und der Wehrfrage in Deutschland hinweisen zu wollen. Ich wäre dankbar, wenn der Herr Bundeskanzler hier erklären könnte, welche Zusagen er bezüglich der noch Inhaftierten bei seiner Amerikareise im vorigen Monat erreichen konnte und wann wir erwarten können, daß hier endlich ein Schlußstrich unter diese leidige Frage des 2. Weltkriegs gezogen wird.

    (Abg. Dr. Strosche: Sehr gut! Die Frage ist aktuell!)

    Lassen Sie mich auf ein anderes heißes Eisen hinweisen, auf eine Frage, die wir bereits auf unserem Parteitag in Würzburg erörtert haben. Man mag es gern hören oder nicht, es hat nun einmal im 2. Weltkrieg neben den Verbänden des Heeres, der Marine und der Luftwaffe auch rund 36 Divisionen der Waffen-SS gegeben, die gewissermaßen als ein Teil der Wehrmacht unter dem Oberbefehl von Kommandierenden Generalen des Heeres kämpften. In den Dienst der Verbände der Waffen-SS sind nicht etwa nur notorische Nationalsozialisten gekommen, sondern es sind auch die jungen 17-, 18-, 19-jährigen, zum Teil gegen ihren Willen, zu dieser Truppe gekommen, die besser ausgerüstet war und gewisse Vergünstigungen hatte. So stellen wir heute fest, daß 700 000 Angehörige der ehemaligen Waffen-SS im Bundesgebiet leben, darunter 200 000, die ,den Dienstgrad vergleichsweise vom Unteroffizier aufwärts haben. Sie werden nach den bisherigen Richtlinien des Bundesverteidigungsministeriums nicht für würdig erachtet — aus welchen Gründen auch immer —, freiwillig in die Bundeswehr einzutreten. Sie werden aber nach Verabschiedung dieses Wehrpflichtgesetzes würdig sein, in der gleichen Bundeswehr Wehrpflichtigendienst zu machen. Eine solche unterschiedliche Behandlung ist einer rechsstaatlichen Demokratie unwürdig.

    (Abg. Dr. Strosche: Sehr wahr!)

    Man muß daher auch in dieser heiklen Frage eine entschiedene Position beziehen: entweder man nimmt sie nicht aus und gibt ihnen keine Sonderbehandlung, dann aber auch in jeder Frage; oder man nimmt sie aus, dann aber insgesamt. Die Gefahr, daß etwa notorische Nationalsozialisten in höheren Rängen sich dann auch melden und eingestellt werden könnten, ist nicht gegeben, weil wir erstens verschiedene parlamentarische Sicherungen eingebaut haben, zweitens einen Gutachterausschuß besitzen. Drittens hat sich noch kein einziger ehemaliger höherer SS-Offizier überhaupt gemeldet, was an sich als eine Taktfrage selbstverständlich ist.
    Lassen Sie mich nun noch auf einige politische Bedenken eingehen. Unsere Fraktion lehnt dieses Wehrpflichtgesetz trotz Bejahung der Prinzipien einer allgemeinen nationalen Verteidigungsdienstpflicht ab, zum größten Teil wegen der noch nicht erfüllten sachlichen und psychologischen Voraussetzungen. Es gibt einige andere Kollegen bei uns, denen weniger diese sachlichen als vielmehr die politischen Bedenken die schwerwiegenden sind. Wir befinden uns nun einmal in der tragischen Situation der Zweiteilung. Keiner der anderen 15 NATO-Partner steht in dieser tragischen Lage. Nur unser Volk erlebt die Aufstellung zweier Armeen, und an Elbe und Werra stehen sich auf Nahkampfentfernung die Militärblöcke des Ostens und des Westens gegenüber. Die Bundesrepublik ist Mitglied der NATO, die Sowjetzone Mitglied des Warschauer Paktes. Viele meiner Kollegen fragen sich, wie angesichts dieser Situation, wenn alles so bleiben soll, wenn sich nichts Neues ergibt im Einvernehmen mit den Westmächten, wenn man nicht neue Situationen weltpolitischer Art auch zu neuen Konstruktionen ausnutzt, die Wiedervereinigung überhaupt einmal kommen soll. Es genügt nicht, seit sieben Jahren hier nur das Bekenntnis zur Wiedervereinigung in Recht und Freiheit und in Frieden zu verkünden,

    (Beifall bei den Oppositionsparteien)



    (Dr. Mende)

    sondern man muß nunmehr auch einmal konkrete Lösungsmöglichkeiten in die weltpolitische Diskussion bringen.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ich werde Ihnen das gleich sagen. — Bei dem deutsch-englischen Gespräch beklagten sich drei britische Unterhaus-Abgeordnete: Elliot, Rubens und Richard Crossmann; Robens war immerhin Minister und ist der mögliche spätere neue Minister, der jetzige Shadow-Außenminister der Labour Party. Sie sagten: „Ihr habt uns bei der ersten Genfer Konferenz daran gehindert, den Edenschen Vorschlag weiterzuverfolgen." Es ist wörtlich gesagt worden:
    „Es war die Bundesregierung, die Premierminister Eden bat, seinen Vorschlag der entspannten militärischen Zone nicht weiterzuverfolgen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Hinter , die Bundesregierung haben sich dann die Vereinigten Staaten gestellt. Nun haben wir uns nach euren Wünschen gerichtet. Aber wenn ihr uns Engländer schon hindert, unsere Vorstellung von der Wiedervereinigung zu entwickeln, wo bleiben dann die konkreten Vorstellungen der deutschen Bundesregierung?'

    (Lebhafter Beifall bei der FDP und SPD. — Abg. Haasler: Wo bleiben Ihre?)

    Wir alle, die wir da saßen, aus allen Parteien — es sind Zeugen im Hause —, waren irgendwie verlegen. — Sie fragen: Wo bleibt Ihr Vorschlag? Entschuldigen Sie, ich habe als bescheidenen Beitrag in Fortführung der Edensehen Gedankengänge gewisse Möglichkeiten dargelegt. Ich wünschte, ich hätte das nicht nötig, weil sich andere und Berufenere dieser Schicksalsfrage annehmen.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Einige Herren Kollegen waren auch tief beeindruckt von ,dem, was aus der Synode der Evangelischen Kirche dargelegt wurde. Auch das hat sie bestimmt, zu diesem Zeitpunkt in dieser Situation nein zu sagen.
    Wir haben daher einige Anträge eingebracht, um wenigstens ein Minimum an Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands auch nach der Einführung der Wehrpflicht aufrechtzuerhalten. Wir wollen da erreichen: daß diejenigen jungen Menschen — insgesamt etwa 200 000 — vom Wehrdienst befreit werden, die Verwandte ersten Grades in Mitteldeutschland haben. Nachdem dieser Antrag leider in der zweiten Lesung abgelehnt wurde, hoffe ich, daß unser Antrag wenigstens in der dritten Lesung Annahme finden wird. Damit würde wenigstens teilweise den Bedenken nicht nur der Synode der Evangelischen Kirche, sondern vieler anderer entsprochen.
    Das gleiche haben wir bezüglich der letzten Söhne beantragt. Auch das ist abgelehnt worden. Frau Kollegin Lüders wird Gelegenheit nehmen, auch diesen Antrag noch einmal vorzutragen, wie Frau Kollegin Ilk Ihnen den Antrag bezüglich der Verwandten ersten Grades vortragen wird. Bei den letzten Söhnen, Herr Kollege Berendsen, habe ich speziell an die erhöhte Unfallgefahr einer modernen Armee gedacht. Wenn ein atomarer Krieg kommt — das sagte Kollege Erler schon —, dann gibt es
    leider, leider keine Ausnahmen; dann kann es sogar sein, daß die Zivilbevölkerung in den Städten wesentlich mehr Front erlebt als manche Soldaten im vorderen Graben.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Nicht anders war es ja zum Teil schon im zweiten Weltkrieg. Da gab es für Frauen und Kinder in den deutschen Städten oft mehr Fronteinsatz als für manche Angehörige der rückwärtigen Dienste, höherer Stäbe oder mancher Truppen an den Fleischtöpfen Dänemarks, Norwegens oder auf der Insel Kreta.

    (Lebhafte Zustimmung bei der FDP und SPD.)

    Aber wollen wir die letzten Überlebenden der Gefahr aussetzen, bei den Schießübungen, bei den Fahrübungen, bei den Nachtübungen — bei der erhöhten Unfallgefahr in jeder technisierten Armee — auch noch zu Tode zu kommen? Sie haben, Herr Kollege Berendsen, bei der Debatte der zweiten Lesung auf das Schilaufen hingewiesen, haben gesagt, das sei ja auch gefährlich. Bei der dritten Lesung haben Sie sich immerhin schon auf die deutschen Straßen und auf den Bergbau berufen. Das aber ist kein logischer Grund, unseren Antrag abzulehnen. Wer sich auf die deutschen Straßen begibt, der begibt sich allerdings in Lebensgefahr, und nicht einmal freiwillig, sondern leider aus der allgemeinen Notwendigkeit des Daseinskampfes. Wer im Bergbau arbeitet, steht unter erhöhter Lebensgefahr. Im gedachten Falle aber zwingen Sie junge Menschen in besonderer Art in erhöhte Lebensgefahr, und das wollen wir nicht haben.
    Wir wollen auch noch einmal unseren Antrag vorbringen, das Ende des Wehrpflichtalters für Unteroffiziere und Offiziere von 60 auf 55 Jahre herunterzusetzen. Herr Kollege von Manteuffel hat das letztemal gesagt, man müsse die Erfahrung der Älteren den Jungen vermitteln. Dem steht nichts entgegen. Jeder, der es will, soll sich freiwillig melden, — volenti non fit injuria. Wir möchten aber einen 56-, 57-, 59jährigen Mann davor bewahren, dadurch gesundheitliche Schäden zu erleiden, daß er sich noch irgendwelchen physischen Anstrengungen unterwerfen muß, denen er nach der Kenntnis unserer ärztlichen Wissenschaft einfach nicht mehr gewachsen sein kann.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß zu der Problematik der ganzen Wehrpflichtdebatte folgendes sagen. Wir Freien Demokraten haben uns als grundsätzlich soldatenfreundliche und der Freiheit und dem Notwehrrecht verschworene Politiker immer bemüht, ein möglichst gutes Klima in den Fragen zu erreichen, die gemeinsame Anliegen des ganzen Volkes sein müssen. Das ist weit vor vielen anderen Dingen der Neuaufbau einer Armee. Eine Wehrmacht darf nicht auf den schmalen Schultern einer Koalition oder gar einer großen Partei aufgebaut werden. Eine Wehrmacht muß auf den breiten Schultern aller staatstragenden demokratischen Kräfte unserer Nation aufgebaut werden.

    (Beifall bei der FDP und beim GB/BHE.)

    In diesem Hause sind viele Bemühungen angestellt worden. Ich denke an die Bemühungen des Vizepräsidenten Dr. Jaeger in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, ich


    (Dr. Mende)

    denke an die Funktion des wehrpolitischen Sprechers der Sozialdemokraten, Fritz Erler, als stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungsausschusses. Wie viele Möglichkeiten zu gemeinsamem Gespräch um die gemeinsame staatspolitische Not in diesen Fragen haben wir gefunden! Bei einer klugen Behandlung dieser Frage, nicht bei einer hektischen Verabschiedung — parallel zu den Plenarsitzungen die Ausschußsitzungen —, nicht bei solchen Abstimmungen, wie wir sie in der zweiten Lesung leider erleben mußten, hätte sich nach unserer Auffassung ein Weg gefunden, der glücklicher gewesen wäre als der, der erneut den Streit in das deutsche Volk trägt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Es war doch geradezu deprimierend, wenn man von 23 bis 24 Uhr vorgestern am Westdeutschen und Norddeutschen Rundfunk hörte: bis § 12 Rede, Gegenrede, Abstimmung

    (Zurufe von der SPD: Niederstimmung!)

    — nun, wir wollen darüber nicht mehr sprechen —, ab §§ 13, 14, 15, 16 bis § 45 ging es in 30 Minuten wie folgt:

    (Lebhafte Zurufe von der Mitte.)

    Ich rufe auf § 14. Liegen Wortmeldungen vor? — Wortmeldungen liegen nicht vor. Dieser Paragraph ist angenommen. § 15! Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Paragraph ist angenommen.

    (Erregte Zurufe von der Mitte. — Glocke des Präsidenten.)

    § 16! Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Paragraph ist angenommen.

    (Beifall bei der SPD. — Anhaltende Zurufe. — Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)