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ID0215902200

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    2. Deutscher Bundestag --- 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1956 8759 15 9. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Juli, und Sonnabend, den 7. Juli 1956 Vorlage eines Berichts des Bundesministers der Finanzen über die beim Institut für Raumforschung vorgekommenen Unregelmäßigkeiten (Drucksache 2596) 8761 A Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8793 D, 8861 C Zur Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) 8761 A, 8763 C Kalbitzer (SPD) 8761 B Dr. Bucher (FDP) 8762 B Petersen (GB/BHE) 8762 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8763 A, 8880 C Bauknecht (CDU/CSU) 8763 B Dr. Menzel (SPD) 8763 C Begrüßung einer Delegation des Parlaments und der Regierung von Birma 8856 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2612, 1662, 2388, 2579) 8763 B Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter 8763 D Beschlußfassung 8764 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages gemäß Art. 45b des Grundgesetzes (Drucksache 2441) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Jaeger, Kemmer (Bamberg), Dr. Kliesing u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksache 2529) 8764 D Paul (SPD), Antragsteller 8764 D Dr. Jaeger (CDU/CSU), Antragsteller 8765 C Überweisung an den Ausschuß für Ver- teidigung und an den Rechtsausschuß 8766 D Dritte Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575, Umdrucke 744 bis 749, 758, 759) . . . 8766 D Allgemeine Beratung 8766 D Berendsen (CDU/CSU) . . . 8766 D, 8780 A Erler (SPD) .. . 8772 B, 8773 D, 8777 C, D, 8778 B, C, D, 8780 A, 8803 A, B, 8804 C, 8805 B, 8820 D, 8822 C, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . . 8773 D Kiesinger (CDU/CSU) . . 8777 B, D, 8810 C, 8818 C, 8822 C Dr. Seffrin (CDU/CSU) 8778 B, C Euler (FVP) 8778 C Vizepräsident Dr. Jaeger . . 8778 D, 8782 D, 8793 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 8782 B, D Dr. Mende (FDP) . . 8784 A, 8787 C, 8788 B, 8793 B, 8801 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) . 8787 A, 8817 B, C Haasler (CDU/CSU) 8788 A, B Unterbrechung der Sitzung . . . 8793 D Vizepräsident Dr. Schmid 8794 A Dr. Reichstein (GB/BHE) . . 8794 A, 8795 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU): als Abgeordneter 8795 C als Präsident 8823 D von Manteuffel (Neuß) (FVP). . . 8797 D, 87.98. B, 8801 C Wehner (SPD) 8798 B, 8810 A Schneider (Bremerhaven) (DP). . . 8802 B, 8803 A, B, 8804 C, 8805 B, 8806 A Eschmann (SPD) 8806 A Cillien (CDU/CSU) 8807 B, 8809 D Mellies (SPD) 8809 A Metzger (SPD) . . . . 8815 C, 8817 B, 8818 C Dr. Miessner (FDP) 8819 B Nellen (CDU/CSU) 8820 A Dr. Bucher (FDP) 8820 C Blank, Bundesminister für Verteidigung 8823 B Erklärung nach § 35 bzw. 36 der Geschäftsordnung: Haasler (CDU/CSU) 8824 B Einzelberatung: Wittrock (SPD) 8825 A, 8826 C, 8856 C, 8857 A Dr. Kliesing (CDU/CSU). 8825 D, 8836 B, 8854 B, 8855 C, 8861 B, 8864 B, 8870 B, C, 8874 D, 8875 B Dr. Gille (GB/BHE) . . . . 8826 A, 8831 A Haasler (CDU/CSU) 8826 D, 8827 D, 8846 C, 8859 A Erler (SPD) 8827 C, 8830 D, 8834 A, D, 8852 D, 8856 A, 8862 B, 8863 B, 8866 A, 8871 A, 8872 A Dr. Arndt (SPD) . . 8827 C, 8836 A, 8847 D, 8850 A, 8854 C, 8861 C Dr. Mende (FDP) 8828 A, 8863 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8828 C, 8835 C, D, 8843 C, D Merten (SPD) . . . . 8828 D, 8855 A, 8863 D Dr. Reichstein (GB/BHE) . . 8829 A, 8833 B, 8873 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 8829 A Bazille (SPD) . . . . 8829 B, 8833 C, 8834 B, 8872 B, 8873 D Berendsen (CDU/CSU) 8830 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders ,(FDP) . 8831 C Dr. Jaeger (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 8833 A zur Sache . . . . 8842 C, 8843 B, 8848 D, 8850 A, 8876 B Unterbrechung der Sitzung . . 8833 A Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . 8833 B Dr. Moerchel (CDU/CSU) . 8833 C, 8834 D, 8872 D Pöhler (SPD) 8833 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 8835 A, C, D, 8876 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier 8843 C, 8868 A Nellen (CDU/CSU) 8841 A, 8842 C, 8843 B, D Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 8843 D Gontrum (CDU/CSU) 8846 A Metzger (SPD) 8850 C Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . 8852 B, 8853 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 8853 B, 8854 B, 8873 D, 8875 C Bausch (CDU/CSU) 8856 A, 8860 C Vizepräsident Dr. Schneider 8857 A, 8861 C Dr. Atzenroth (FDP) 8860 A Bauer (Würzburg) (SPD) 8860 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) . . . . 8863 A, C Frau Dr. Ilk (FDP): zur Sache 8864 C zur Abstimmung 8871 B, 8872 A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 8866 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 8867 A, C, D Dr. Gille (GB/BHE) 8868 A Wehner (SPD) 8868 C Wienand (SPD) 8869 C Rasch (SPD) 8874 A Lotze (CDU/CSU) 8876 C Abstimmungen . . 8826 B, 8827 B, 8828 A, C, D, 8829 C, 8833 D, 8834 B, 8836 B, 8855 C, 8856 C, 8860 B, 8862 B, C, 8863 B, 8871 D, 8872 A, 8874 C, D, 8875 C, 8876 C, 8877 B Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 746 Ziffer 10 8854 D, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 25 8856 B, C, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 746 Ziffer 4 . 8830 B, 8862 D, 8886 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 744 (neu) Ziffer 3 Nr. 2 8863 A, 8871 C, 8886 Erklärungen zur Schlußabstimmung: Dr. Kliesing (CDU/CSU) 8877 B Ollenhauer (SPD) 8877 C Dr. Krone (CDU/CSU) 8878 C Dr. Mende (FDP) 8879 A Dr. Reichstein (GB/BHE) 8879 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 8879 C von Manteuffel (Neuß) (FVP) zur Abstimmung 8880 A Schriftliche Erklärung zur Abstimmung 8884 C Namentliche Schlußabstimmung . . . 8877 B, 8880 B, 8886 Schlußworte des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 8880 C Nächste Sitzung 8880 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 8881 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 744 [neu]) 8881 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 745) 8881 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 746) 8881 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 747) 8883 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 748) 8883 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Merten u. Gen. zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 749) 8883 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 758) 8883 D Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 759) 8884 A Anlage 10: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 761) . . . 8884 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes (Umdruck 762) 8884 B Anlage 12: Schriftliche Erklärung der Fraktion der FVP zur Schlußabstimmung zum Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes . . . 8884 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575): 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 25 (Umdruck 746 Ziffer 10), 2. über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 25, über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 746 Ziffer 4), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 11 (Umdruck 744 [neu] Ziffer 3 Nr. 2), 4. Schlußabstimmung 8886 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 7. 7. Dr. Becker (Hersfeld) 17. 7. Blachstein 7. 7. Brandt (Berlin) 6. 7. Diekmann 6. 7. Dr. Friedensburg 6. 7. Frau Dr. Jochmus 7. 7. Frau Kipp-Kaule 7. 7. Dr. Köhler 7. 7. Dr. Kreyssig 7. 7. Mayer (Birkenfeld) 23. 7. Meitmann 15. 7. Moll 6. 7. Dr. Schild (Düsseldorf) 7. 7. Dr. Starke 31. 7. Stauch 6. 7. Walz 6. 7. Anlage 2 Umdruck 744 (neu) (Vgl. S. 8828 A, 8831 C, 8864 C, 8871 C) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „60. Lebensjahr" ersetzt durch die Worte „55. Lebensjahr". 2. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Grundwehrdienst dauert 12 Monate." 3. Der bisherige Wortlaut des § 11 wird Absatz 1. Es wird folgender Abs. 2 angefügt: (2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien 1. Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder oder, falls keine Brüder vorhanden waren, deren sämtliche Schwestern oder, falls keine Geschwister vorhanden waren, deren Vater an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes verstorben sind, 2. Wehrpflichtige, sofern sie Verwandte ersten Grades besitzen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in der sowjetisch besetzten Zone oder im sowjetischen Sektor von Berlin haben. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Dehler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 745 (Vgl. S. 8864 C, 8871 D, 8872 A, 8877 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) § 12 Abs. 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind, b) In § 12 Abs. 6 Satz 1 werden die Worte „der Absätze 4 und 5" durch die Worte „des Absatzes 4 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 und 3 sowie des Absatzes 5" ersetzt. 2. Folgender § 37 c wird eingefügt: § 37 c Wehrdienst einziger Söhne Einzige Söhne sind, sofern ein Elternteil entweder an den Folgen von Kriegseinwirkungen (§ 5 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom 6. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 469) oder von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen (§ 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) verstorben ist, im Verteidigungsfall auf Antrag bei rückwärtigen Diensten zu verwenden. Hierauf ist bei ihrer Einberufung zur Ausbildung auf Antrag Rücksicht zu nehmen. Bonn, den 5. Juli 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 746 (Vgl. S. 8825 A ff, 8829 C, 8834 B ff, a 8854 D, 8860 B, 8862 B, D, 8872 A ff) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 2 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen: Wenn sie ihrer Wehrpflicht genügen, haben sie vom Zeitpunkt der Einberufung an einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. 2. In § 3 Abs. 1 sind die Worte „oder im Falle des § 25 durch den zivilen Ersatzdienst" zu streichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nr. 2: 3. In § 3 Abs. 1 sind die Worte „zivilen Ersatzdienst" durch die Worte „Zivildienst" zu ersetzen. 4. Dem § 11 wird folgende neue Nr. 6 angefügt: 6. der einzige Sohn, wenn ein Elternteil entweder an den Folgen ,von Kriegseinwirkungen (§ 5 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom 6. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I. S. 469) oder von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen (§ 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) verstorben ist. 5. In § 12 wird folgender Abs. 3 a eingefügt: (3 a) Vom Wehrdienst wird auf Antrag zurückgestellt, wer Verwandte ersten Grades hat, die ihren ständigen Aufenthalt in der so- wjetisch besetzten Zone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin haben. 6. In § 12 Abs. 4 wird der Nr. 3 als letzter Satz angefügt: die Bundesregierung erläßt hierzu mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften. 7. § 18 Abs. 2 letzter Halbsatz erhält folgende Fassung: sowie drei weiteren ehrenamtlichen Beisitzern besetzt. 8. § 23 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Sie sind zu hören und zu untersuchen. 9. § 24 Abs. 2 Nr. 4 ist zu streichen. 10. § 25 erhält folgende Fassung: § 25 Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, ist zum Wehrdienst nicht heranzuziehen. Er leistet einen Zivildienst oder auf seinen Antrag einen waffenlosen Dienst in der Bundeswehr. Das Nähere regelt ein Gesetz. 11. § 26 erhält folgende Fassung: § 26 Verfahren (1) Die Erklärung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, kann jederzeit, sowohl vor der Heranziehung zum Grundwehrdienst als auch während der Gesamtdauer der Wehrpflicht abgegeben werden. (2) Die Erklärung ist schriftlich oder zu Protokoll gegenüber der zuständigen Erfassungsbehörde abzugeben. Sie bedarf keiner Begründung. (3) Die Erfassungsbehörde leitet die Erklärung des Kriegsdienstverweigerers zusammen mit seinen Personalunterlagen an das für den Wohnsitz des Kriegsdienstverweigerers zuständige Landgericht. Für den Fall der Ablehnung der Nr. 11: 12. § 26 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Ausschüsse prüfen, ob der Ernsthaftigkeit der Erklärung des Kriegsdienstverweigerers begründete Bedenken entgegenstehen. 13. Folgender § 26 a wird eingefügt: § 26 a Verfahren (1) Das Landgericht prüft, ob der Ernsthaftigkeit der Erklärung begründete Bedenken entgegenstehen. (2) Es entscheidet in der Besetzung von einem Richter und zwei Beisitzern, die dem Kreis der Jugendschöffen zu entnehmen sind, durch Beschluß. (3) Das Verfahren ist nicht öffentlich. (4) Der Kriegsdienstverweigerer kann sich im Verfahren eines Beistandes bedienen. (5) Das Bezirks-Wehrersatzamt ist berechtigt, sich bei den Verhandlungen vertreten zu lassen und Anträge zu stellen. (6) Vertreter des Wehrbeauftragten des Bundestages haben zu den Verhandlungen des Ausschusses Zutritt. (7) Der Beschluß ist zu begründen und dem Erklärenden und dem Leiter des BezirksWehrersatzamtes zuzustellen. 14. Folgender § 26 b wird eingefügt: § 26 b Folgen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Hat sich ein Soldat während des Wehrdienstes zum Kriegsdienstverweigerer erklärt, so scheidet er an dem Tag aus der Bundeswehr aus, an dem ihm die Entscheidung, welche die Ernsthaftigkeit seiner Erklärung bejaht, mitgeteilt worden ist, es sei denn, daß er auf seinen Antrag zum waffenlosen Dienst herangezogen wird. 15. § 27 erhält folgende Fassung: § 27 Folgen der Versagung der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (1) Wird die Ernsthaftigkeit der Erklärung rechtskräftig verneint, ist der Erklärende zum Wehrdienst heranzuziehen. (2) Eine erneute Erklärung ist erst nach Ablauf von 5 Jahren seit Rechtskraft der Entscheidung zulässig. 16. In § 29 wird folgender Abs. 2 a eingefügt: (2a) Bestehen Zweifel über das Vorliegen einer Dienstbeschädigung, so ist vor der Entlassung eine Ärztekommission zu hören. Sie ist bei den Bereichs-Wehrersatzämtern zu bilden. Die Kommission besteht aus drei Ärzten, die von der medizinischen Fakultät einer im Bereiche des Wehrersatzamtes liegenden Universität, vom Wehrbereichsarzt und von dem zu Entlassung stehenden Soldaten der über die Entlassung entscheidenden Dienststelle benannt werden. Die Kommission bestimmt ihren Vorsitzenden selbst. 17. § 31 erhält folgende Fassung: § 31 Wiederaufnahme des Verfahrens Wird ein Urteil mit den Folgen des § 30 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt der Verlust des Dienstgrades als nicht eingetreten. Die Beendigung des Wehrdienstes durch einen Ausschluß darf für die Erfüllung der Wehrpflicht nicht zum Nachteil des Betroffenen geltend gemacht werden. 18. Folgender § 32 a wird eingefügt: § 32 a Rechtsmittel für Kriegsdienstverweigerer (1) Gegen den Beschluß des Landgerichts können der Erklärende oder der Leiter des Bezirks-Wehrersatzamtes binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Landgericht einlegen. (2) Über sie entscheidet das Oberlandesgericht. (3) Für die Besetzung des Oberlandesgerichts und sein Verfahren gilt § 26 a sinngemäß. (4) Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde zulässig. (5) Sie ist binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung beim Bundesgerichtshof einzulegen und binnen weiterer zwei Wochen zu begründen. § 26 a Abs. 4 findet Anwendung. 19. Dem § 33 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Dem Widerspruch ist stattzugeben, wenn über die Erklärung zum Kriegsdienstverweigerer rechtskräftig noch nicht entschieden worden ist. 20. In § 33 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „einem ehrenamtlichen Beisitzer" durch die Worte „drei weiteren ehrenamtlichen Beisitzern" ersetzt. 21. In § 33 wird folgender Abs. 5 b eingefügt: (5 b) Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung, der gegen den Einberufungsbescheid dann nicht, wenn dieser sich auf einen rechtskräftigen Musterungsbescheid stützt." 22. In § 34 Abs. 2 ist der letzte Satz zu streichen. 23. In § 35 Abs. 1 erhält der erste Satz folgende Fassung: Die Anfechtungsklage gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung, die gegen den Einberufungsbescheid nicht. 24. § 36 b erhält folgende Fassung: § 36 b Wiedergutmachung (1) Angehörigen der früheren Wehrmacht, die Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 559, 562) sind und deshalb in ihrer militärischen Laufbahn benachteiligt wurden, ist auf Antrag der Dienstgrad zu verleihen, der ihnen in sinngemäßer Anwendung von § 9 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 291) zusteht. (2) § 37 Abs. 2 ist anzuwenden. Bonn, den 5. Juli 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 747 (Vgl. S. 8872 A) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 5. Juli 1956 Schneider (Bremerhaven) Dr. Brühler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 748 (Vgl. S. 8828 D, 8829 C, 8833 B) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 wird folgende Nr. 4 a eingefügt: 4 a. sonstige rentenberechtigte Kriegsbeschädigte auf ihren Antrag, 2. In § 17 Abs. 5 erhält Satz 2 folgenden neuen Wortlaut: Das Ergebnis der Untersuchung ist unter Angabe des Tauglichkeitsgrades schriftlich dem Musterungsausschuß vorzulegen; dem Wehrpflichtigen ist eine Abschrift auszuhändigen. Bonn, den 5. Juli 1956 Feller und Fraktion Anlage 7 Umdruck 749 (Vgl. S. 8828 C, 8863 D, 8864 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Merten und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 wird Nr. 1 gestrichen. 2. In § 12 wird Abs. 2 gestrichen. Bonn, den 5. Juli 1956 Merten Bazille Frau Beyer (Frankfurt) Eschmann Dr. Gülich Kurlbaum Maier (Freiburg) Paul Pohle (Eckernförde) Priebe Rasch Regling Frau Renger Ritzel Frau Schanzenbach Dr. Schmidt (Gellersen) Dr. Dr. Wenzel Wienand Anlage 8 Umdruck 758 (Vgl. S. 8874 D) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: § 30 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. auf die in § 38 Abs. 1 des Soldatengesetzes bezeichneten Strafen — Maßregeln oder Nebenfolgen oder Bonn, den 5. Juli 1956 Berendsen Haasler Dr. Kliesing Cillien und Fraktion Anlage 9 Umdruck 759 (Vgl. S. 8876 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: In § 36 wird folgender Abs. 4 a eingefügt: (4 a) Der Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid hat bei der erstmaligen Einberufung zur Bundeswehr aufschiebende Wirkung. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 761 (Vgl. S. 8826 B) Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für erforderlich, daß Staatenlose, die zum Wehrdienst einberufen werden und dieser Einberufung nachkommen, den Anspruch auf Einbürgerung erwerben sollen. Eine entsprechende Regelung wäre im Rahmen des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorzunehmen. Die Bundesregierung wird gebeten, spätestens mit Erlaß der in § 2 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorzulegen. Bonn, den 6. Juli 1956 Dr. Kliesing Haasler Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 762 (Vgl. S. 8863 A) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2575, 2303). Der Bundestag wolle beschließen: § 11 erhält einen neuen Abs. 2: (2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder oder, falls keine Brüder vorhanden waren, deren sämtliche Schwestern an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes verstorben sind. Bonn, den 6. Juli 1956 Kunze (Bethel) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 12 (Vgl. S. 8880 A) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten von Manteuffel (Neuß) namens der Fraktion der FVP zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Wehrpflichtgesetzes. Das Recht auf Freiheit für Staatsbürger und Volk setzt die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Freiheit voraus. Deshalb bekennt sich die Freie Volkspartei grundsätzlich zur allgemeinen Wehrpflicht als eines der Fundamente des demokratischen Rechtsstaates. Der deutsche Verteidigungsbeitrag gründet sich auf völkerrechtliche Verträge, die die Bundesrepublik zum gleichberechtigten Partner der in den regionalen Verteidigungsgemeinschaften der freien Welt zusammengeschlossenen Völker und Staaten machten. Der Verteidigungsbeitrag, den die Bundesrepublik im Rahmen der Westeuropäischen Union und der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft leistet, ist begrenzt. Er hält sich im Rahmen des Maßes, das die Bündnispartner zur Sicherung des Friedens und der Freiheit einmütig für notwendig erkannten. Die Bundesrepublik hat darüber hinaus auf die Produktion und die Anwendung von Atomwaffen, auf Waffen der bakteriologischen Kriegführung und des Gaskrieges verzichtet. Sie hat einen allgemeinen Verzicht auf das Mittel der Gewaltanwendung zur Lösung territorialer und anderer Streitfragen ausgesprochen. Indem die Bundesrepublik weitere freiwillige Selbstbeschränkungen übernahm, hat sie dem Friedenswillen des deutschen Volkes einen dokumentarischen Ausdruck gegeben und den friedensichernden Schutzcharakter der übernommenen Verteidigungspflichten für die Bundesrepublik eindeutig klargestellt. Die Freie Volkspartei gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Bemühungen der Mächte um ein umfassendes Abrüstungsabkommen, das auch das Verbot der Herstellung von Atom- und Wasserstoffbomben einschließt, bald erfolgreich sein mögen. Niemand kann daran mehr interessiert sein als das deutsche Volk. Die Gefahren eines Krieges werden auf die Dauer aber nur beseitigt werden, wenn es gelingt, ein weltweites System der Abrüstung und Sicherheit zu schaffen, das wirksame Kontrollen über Art und Stand der jeweiligen Rüstung in den vertragschließenden Ländern erlaubt. Hierzu ist es notwendig, die Konflikte und die Ursachen der Spannungen zu beseitigen, wobei entscheidend ist, daß ein dauerhafter Frieden in Europa nur möglich ist, wenn die deutsche Spaltung beseitigt wird. Deshalb gebührt den verbündeten Regierungen der Dank des deutschen Volkes, daß sie fest den Standpunkt vertreten, der die Durchführung der Abrüstung von gleichzeitigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der deutschen Einheit abhängig macht. Solange die Sowjetunion weder bereit ist, die Kontrollen zuzugestehen, die erforderlich sind, um übernommene Abrüstungsverpflichtungen einwandfrei überprüfen zu können, noch bereit ist, die Wiederherstellung der deutschen Einheit nach dem Prinzip der Selbstbestimmung des deutschen Volkes und der Nichteinmischung in seine ureigensten Angelegenheiten zuzulassen, so lange ist die Durchführung der Schutzbündnisse der freien Völker und in ihrem (von Manteuffel [Neuß]) Rahmen ein deutscher Verteidigungsbeitrag dringend erforderlich. Damit wendet die Freie Volkspartei sich entschieden gegen die Auffassung der Opposition, daß der deutsche Verteidigungsbeitrag nicht oder nicht mehr erforderlich sei. Diese Auffassung würde zu Vorleistungen gegenüber der Sowjetunion führen, welche geeignet wären, die Sowjets in ihrem noch anhaltenden abweisenden Verhalten zu bestärken, statt dieses Verhalten ins Positive umzuwandeln. Von deutscher Seite sollte alles unterbleiben, was die Sowjets in der Spekulation bestärken müßte, Nutznießer der Ungeduld des deutschen Volkes oder der Nachgiebigkeit der westlichen Völker werden zu können. Nur eine Politik der geschlossenen Vertretung des westlichen Friedenswillens kann die Sowjets zu der Erkenntnis bringen, daß sie dem russischen Volk den größten Dienst leisten, wenn sie ein Abrüstungsabkommen unter gleichzeitiger Wiederherstellung der deutschen Einheit nach dem freien Willen des deutschen Volkes abschließen. Wesentlicher Bestandteil der Friedenspolitik der Bundesrepublik ist der deutsche Verteidigungsbeitrag im Rahmen der Westeuropäischen Union und der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft. Zu seiner Verwirklichung bedarf es der allgemeinen Wehrpflicht. Deshalb bejaht die Freie Volkspartei das Wehrpflichtgesetz in der festen Überzeugung, dem Frieden in Europa und der Verwirklichung der deutschen Einheit damit den besten Dienst zu erweisen. Ein weiteres Zögern in der Verwirklichung der selbstverständlichen deutschen Verteidigungspflicht ist vielmehr staatspolitisch nicht mehr zu verantworten, und zwar nicht nur im Verhältnis zu unseren Verbündeten, sondern vielmehr vornehmlich im Interesse unseres Volkes, um die für alle gleichermaßen gefährliche Verteidigungslücke in Europa zu schließen, die gerade für uns Deutsche so lebensgefährlich und tödlich werden kann. Wollten sich die freien Völker Europas im wesentlichen auf den Schutz durch die Atom- und Wasserstoffbomben verlassen, werden sie wahrscheinlich selbst dazu beitragen, das Unheil des Kampfes mit diesen Massenvernichtungswaffen heraufzubeschwören. Weil die Freie Volkspartei dies nicht will, stimmen wir dem Gesetz zu. Bonn, den 7. Juli 1956 von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Namentliche Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575) : 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 25 (Umdruck 746 Ziffer 10) (Vgl. S. 8854 D) 2. über den Änderungsantrag des Abg. Nellen zu § 2 (Vgl. S. 8855 C, 8856 C) 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 746 Ziffer 4) (Vgl. S. 8862 D) 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 11 (Umdruck 744 [neu] Ziffer 3 Nr. 2) (Vgl. S. 8871 C) 5. Schlußabstimmung (Vgl. S. 8880 B) Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. CDU/CSU Frau Ackermann . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Adenauer Nein Nein Nein Nein Ja Albers Nein Nein Nein Ja Ja Albrecht (Hamburg) . Nein enthalten Nein Nein Ja Arndgen Nein Nein Nein Nein Ja Baier (Buchen) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Barlage Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bartram Nein Nein Nein Nein Ja Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Nein Nein Ja Bauknecht Nein Nein Nein Nein Ja Bausch Nein Ja Ja Nein Ja Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Nein Nein Ja Bender Nein Nein Nein Nein Ja Berendsen Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bergmeyer . Nein Nein Nein Nein Ja Fürst von Bismarck . . . Nein Nein Nein Nein Ja Blank (Dortmund) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Nein Nein Nein Ja Blöcker Nein Nein Nein Nein Ja Bock Nein Nein Nein Nein Ja von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein - Ja Ja Brand (Remscheid) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Brentano . . . . Nein — Nein Nein Ja Brese Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Brökelschen . . Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Brönner Nein Nein Nein Nein Ja Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Nein Ja Brück Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bucerius Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Ja Burgemeister Nein Nein Nein Nein Ja Caspers Nein Nein Nein Nein Ja Cillien Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Conring Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Czaja . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Demmelmeier Nein Nein Nein Nein Ja Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dietz Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dittrich Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dollinger Nein Ja Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dresbach Nein Nein Nein Nein Ja Name Abstimmung 1. 2. 3, 4. 5. Dr. Eckhardt Nein Nein Nein Nein Ja Eckstein – Ja Nein Nein Ja Ehren Nein Nein Nein Nein Ja Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . Nein Nein Nein Nein Ja Etzenbach . Nein Nein Nein Nein Ja Even Nein Nein Nein Nein Ja Feldmann Nein Nein Nein Nein Ja Gräfin Finckenstein . Nein Ja Nein Nein Ja Finckh Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Franz Nein Nein Nein Nein Ja Franzen Nein Nein Nein Nein Ja Friese Nein Nein Nein Nein Ja Fuchs Nein Nein Nein Nein Ja Funk Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Furler Nein Nein Nein Nein Ja Frau Ganswindt . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Gedat. . Nein Nein Nein Nein Ja Geiger (München) . . . Nein enthalten Nein Nein Ja Frau Geisendörfer . . . Nein enthalten Nein Nein Ja Gengler . Nein Nein Nein Nein Ja Gerns Nein . Nein Nein Nein Ja D. Dr. Gerstenmaier . Nein Ja Nein Nein Ja Gibbert Nein Nein Nein Nein Ja Giencke . Nein Nein Nein Nein — Dr. Glasmeyer Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Gleissner (München) Nein Nein Nein Nein Ja Glüsing Nein Nein Nein Nein Ja Gockeln . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Götz Nein enthalten Nein Nein Ja Gordhagen Nein Nein Nein Nein Ja Nein Ja — Nein Ja Dr. Graf (München) Nein Nein Nein Nein Ja Günther Nein Nein Nein Nein Ja Gumrum Nein Nein Nein Nein Ja ) Haasler Nein Nein Nein Nein Ja Häussler Nein Nein Nein Nein Ja Hahn Nein Nein Nein Nein Ja Harnischfeger Nein Nein Nein Nein Ja Heix Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hellwig Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Graf Henkel . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hesberg Nein Nein Nein Nein Ja Heye Nein enthalten Nein enthalten Ja Hilbert Nein Nein Nein Nein Ja Höcherl Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Ja Höfler Nein Nein Nein Nein Ja Holla Nein Nein Nein Nein Ja Hoogen Nein Nein Nein Nein Ja n Dr. Horlacher Nein Nein Horn Nein Nein Nein Nein Ja Huth Nein Nein Nein Nein Ja Illerhaus Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Jaeger Nein Nein Nein Nein Ja Jahn (Stuttgart) . . . • Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Jochmus beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Josten Nein Nein Nein Nein Ja Kahn Nein ' Nein Nein Nein Ja Kaiser Nein Nein Nein Nein Ja Karpf Nein Nein Nein Nein Ja Kemmer (Bamberg) Nein Nein Nein Nein Ja Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Ja Kiesinger — - Nein Nein Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Kirchhoff Nein Nein Nein Nein Ja Klausner Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kleindinst . . . .. . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kliesing Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt, Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Knapp Nein Ja Nein Nein . Ja Knobloch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Köhler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Koops Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kopf Nein Nein Nein Nein Ja Kortmann . Nein Nein Nein Nein Ja Kraft -- — — - — Kramel Nein Ja Nein Nein Ja Krammig Nein Nein Nein Nein Ja Kroll Nein Nein Nein Nein . Ja Frau Dr. Kuchtner . . . Nein , Nein • Nein Nein Ja Kühlthau . . . ,_ . Nein Nein Nein Nein Ja Kuntscher Nein Nein Nein Nein Ja Kunze (Bethel) Nein Nein * Ja Lang (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja Leibing Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Leiske • Nein Nein Nein Ja Ja Lenz(Brühl) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Nein Nein Nein Ja Lenze (Attendorn) . . Nein Nein . Nein Nein Ja Leonhard Nein Ja Ja Nein Ja Lermer Nein Nein Nein Nein Ja Leukert Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Leverkuehn . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Löhr Nein Nein Nein Nein Ja Lote Nein Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Lübke . . . Nem Nein Nein Nein Ja Lücke Nein Nein Nein Nein Ja Lücker (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja Lulay Nein Nein Nein Nein Ja Maier (Mannheim) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Majonica ... . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Baron Manteuffel- Szoege Nein Nein Nein Nein Ja Massoth Nein Nein Nein Nein Ja Maucher . . Nein Nein Nein Nein Ja Mayer (Birkenfeld) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Menke Nein Nein Nein Nein Ja Mensing . . Nein Nein Nein Nein Ja Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Nein Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Nein Ja Nein Nein Ja Miller . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Moerchel Nein Nein Nein Nein Ja Morgenthaler . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Muckermann Nein Nein Nein Nein Ja Mühlenberg Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) • Nein Nein Nein Nein Ja Müller-Hermann . . . Nein Nein Nein Nein Ja Müser Nein Nein Nein Nein Ja Nellen enthalten Ja Nein Nein enthalten Neuburger Nein Nein Nein Nein Ja Niederalt Nein _ Nein Nein Nein Ja Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. Oberländer . . Nein Nein . Nein Nein Ja Dr. Oesterle . . . . . .. Nein Nein Nein. Nein Ja Oetzel Nein Nein, Nein Nein Ja Dr. Orth . . ... Nein ' Nein Nein Nein Ja Pelster . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Pferdmenges . ... . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Pitz . . Nein Nein Nein Nein Ja Platner . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Nein Nein enthalten Ja Frau Praetorius . . . . Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Nein Nein Nein Nein Ja Raestrup Nein Nein Nein Nein Ja Rasner Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1 2. 3. 4. 5. Frau Dr. Rehling . . . Nein Nein Nein Nein Ja Richarts Nein Nein Nein Nein Ja Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Rinke Nein Nein Nein Nein Ja Frau Rösch Nein Nein Nein Nein Ja Rösing Nein Nein Nein Nein Ja Rümmele Nein Nein Nein Nein Ja Ruf Nein Nein Nein Nein Ja Sabaß Nein Nein Nein Nein Ja Sabel Nein Nein Nein Nein Ja Samwer Nein Nein Nein Nein Ja Schäffer Nein Nein Nein Nein Ja Scharnberg Nein Nein Nein Nein Ja Scheppmann Nein Nein Nein Nein Ja Schill (Freiburg) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Schlick Nein Nein Nein Nein Ja Schmücker Nein Nein Nein Nein Ja Schneider (Hamburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Schrader Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Nein Nein Nein Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Nein Nein Ja Schüttler Nein Nein Nein Nein Ja Schütz Nein Nein Nein Nein Ja Schulze-Pellengahr . . Nein Nein Nein Nein Schwarz Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Ja Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Serres Nein Nein Nein Nein Ja Siebel Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Siemer Nein Nein Nein Nein Ja Solke Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Brücken) Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Emmenhausen) Nein Nein Nein Nein Ja Spörl Nein Nein Nein Nein Ja ) Stauch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Steinbiß Nein Nein Nein Nein Ja Stiller Nein Nein Nein Neiii Ja Storch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Storm Nein Ja Nein Nein Ja Strauß — — — — — Struve Nein Nein Nein Nein Ja Stücklen Nein Nein Nein Nein Ja Teriete Nein Nein Nein Nein Ja Thies Nein Nein Nein Nein Ja Unertl Nein Nein Nein Nein Ja Varelmann Nein Nein Nein Nein Ja Frau Vietje Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Ja Voß Nein Nein Nein Nein Ja Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Ja Wacker (Buchen) . . . . Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Wahl Nein Nein Nein Nein Ja Walz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . Nein Nein Nein Nein Ja Wehking Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Wellhausen Nein Ja Nein Nein Ja Dr. Welskop Nein Nein Nein Nein Ja Frau Welter (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Werber Nein Nein Nein Nein Ja Wiedeck Nein Nein Nein Nein Ja Wieninger Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Willeke Nein Nein Nein Nein Ja Winkelheide Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Winter Nein Nein Nein Nein Ja Wittmann Nein Nein Nein Nein Ja Wolf (Stuttgart) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Dr. Wuermeling . . . Nein Nein Nein Nein Ja Wullenhaupt Nein Nein Nein Nein Ja SPD Frau Albertz Ja Ja Ja Ja Nein Frau Albrecht (Mitten- wald) Ja Ja Ja Ja Nein Altmaier Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Arndt Ja Ja Ja Ja Nein Arnholz Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Baade Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Bärsch Ja Ja Ja Ja Nein Bals Ja Ja Ja Ja Nein Banse Ja Ja Ja Ja Nein Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Baur (Augsburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Bazille Ja Ja Ja Ja Nein Behrisch Ja Ja Ja Ja Nein Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Nein Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein Birkelbach Ja Ja Ja Ja Nein Blachstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bleiß Ja Ja Ja Ja Nein Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Ja Ja Nein Bruse Ja Ja Ja Ja Nein Corterier Ja Ja Ja Ja Nein Danneborn Ja Ja Ja Ja Nein Daum Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Deist Ja Ja Ja Ja Nein Dewald Ja Ja Ja Ja Nein Diekmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt 1 Diel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Nein Dopatka Ja Ja Ja Ja Nein Erler Ja Ja Ja Ja Nein Eschmann Ja Ja Ja Ja Nein Faller Ja Ja Ja Ja Nein Franke Ja Ja Ja Ja Nein Frehsee Ja Ja Ja Ja Nein Freidhof Ja Ja Ja Ja Nein Frenzel Ja Ja Ja Ja Nein Gefeller Ja Ja Ja Ja Nein Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Nein Geritzmann Ja Ja Ja Ja Nein Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja Nein Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Ja Nein Hauffe Ja Ja Ja Ja Nein Heide Ja Ja Ja Ja Nein Heiland Ja Ja Ja Ja Nein Heinrich Ja Ja Ja Ja Nein Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Nein Hermsdorf Ja Ja Ja Ja Nein Herold Ja Ja Ja Ja Nein Höcker Ja Ja Ja Ja Nein Höhne Ja Ja Ja Ja Nein Hörauf Ja Ja Ja Ja Nein Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Hufnagel Ja Ja Ja Ja Nein Jacobi — Ja Ja Ja Nein Jacobs Ja Ja Ja Ja Nein Jahn (Frankfurt) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Jaksch Ja enthalten Ja Ja Nein Kahn-Ackermann . . . Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. ) Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Kalbitzer Ja Ja Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Nein Keuning Ja Ja Ja Ja Nein Kinat Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Koenen (Lippstadt) . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Korspeter . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Kreyssig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kriedemann * * * * * Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Nein Ladebeck Ja Ja Ja Ja Nein Lange (Essen) Ja Ja Ja Ja Nein Frau Lockmann . . . Ja Ja Ja Ja Nein Ludwig Ja Ja Ja Ja Nein Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Marx Ja Ja Ja Ja Nein Matzner Ja Ja Ja Ja Nein Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mellies Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Nein Merten Ja Ja Ja Ja Nein Metzger Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja Nein MiBmahl Ja Ja Ja Ja Nein Moll beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Worms) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Nein Odenthal Ja Ja Ja Ja Nein Ohlig Ja Ja Ja Ja Nein 011enhauer Ja Ja Ja Ja Nein Op den Orth * * * * * Paul Ja Ja Ja Ja Nein Peters Ja Ja Ja Ja Nein Pöhler Ja Ja Ja Ja Nein Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Preller Ja Ja Ja Ja Nein Prennel Ja Ja Ja Ja Nein Priebe Ja Ja Ja Ja Nein Pusch Ja Ja Ja Ja Nein Putzig * * * * Rasch Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Ratzel Ja Ja Ja Ja Nein Regling Ja Ja Ja Ja Nein Rehs Ja Ja Ja Ja Nein Reitz Ja Ja Ja Ja Nein Reitzner Ja Ja Ja Ja Nein Frau Renger Ja Ja Ja Ja Nein Richter Ja Ja Ja Ja — Ritzel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Ja Ja Nein Runge Ja Ja Ja Ja Nein Frau Schanzenbach . . . Ja Ja Ja Ja Nein Scheuren Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schmid (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Ja Ja Nein Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Ja Ja Nein Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schöne Ja Ja Ja Ja Nein Schoettle Ja Ja Ja Ja Nein Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Ja Nein Seither Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1 2 3 4 5 Seuffert Ja Ja Ja Ja Nein Stierle Ja Ja Ja Ja Nein Sträter Ja Ja Ja Ja Nein Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Nein Stümer Ja Ja Ja Ja Nein Thieme Ja Ja Ja Ja Nein Trittelvitz Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Deggenau) . Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Ludwigshafen) Ja Ja Ja Ja Nein Wehner Ja Ja Ja Ja Nein Wehr Ja Ja Ja Ja Nein Welke Ja Ja Ja Ja Nein Weltner (Rinteln) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Dr. Wenzel . . . Ja Ja Ja Ja Nein Wienand Ja Ja Ja Ja Nein Wittrock Ja Ja Ja Ja Nein Ziegler Ja Ja Ja Ja Nein Zühlke Ja Ja Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bucher Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Czermak Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Dehler Dr.-Ing. Drechsel . . * * * * * Eberhard Ja Ja Ja Ja Nein Frau Friese-Korn . . Nein Ja Nein Ja enthalten Frühwald Ja Ja Ja Ja Nein Gaul Ja Ja Ja Ja Nein Dr. von Golitschek . . Nein Ja Nein Ja enthalten Graaf (Elze) Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Hammer Nein Nein Nein Ja enthalten Held Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Hoffmann Ja Ja Ja Ja Nein Frau Hütter Nein Ja Nein Nein enthalten Frau Dr. Ilk Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Jentzsch Nein Ja Nein Ja enthalten Kühn (Bonn) Nein Ja Nein Ja enthalten Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein Nein Ja Nein Ja enthalten Margulies Nein Ja Nein Ja enthalten Mauk Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Mende Nein Ja Ja Ja enthalten Dr. Miessner Nein enthalten Nein Ja enthalten Onnen Nein Ja Nein Ja enthalten Rademacher Ja Ja Ja Ja Nein Scheel Nein Ja Nein Ja enthalten Schloß Nein Nein Nein enthalten enthalten Schwann Nein Ja Ja Ja Nein Stahl enthalten Ja Nein Ja Nein Dr. Stammberger . . . * * * * * Dr. Starke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Weber (Untersontheim) Ja Ja Nein Ja enthalten GB/SHE Elsner * * * * * Engell Ja Ja Ja Ja Nein Feller enthalten Ja Ja Ja Nein Frau Finselberger . . Ja Ja Ja Ja Nein Gemein Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Dr. Gille Nein Nein Ja Ja Ja Dr. Kather * * * * * Dr. Keller Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Klötzer Ja Ja Ja Ja Nein Kunz (Schwalbach) . * * * * * Kutschera enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Mocker * * * * * Petersen enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Reichstein enthalten Ja Ja Ja Nein Seiboth enthalten Ja Ja Ja Nein Dr. Sornik Ja Ja Ja Ja Nein Srock Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Nein DP Becker (Hamburg) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Dr. Brühler Nein Nein Nein Nein Ja Eickhoff Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Elbrächter Nein Nein Nein Nein Ja Fassbender Nein Nein Nein Nein Ja Frau Kalinke Nein enthalten Nein Ja Ja Matthes Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Merkatz . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Müller (Wehdel) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schneider (Bremerhaven) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schranz Ja Ja Ja Ja Ja Dr.-Ing. Seebohm Ja I Walter Nein Nein Nein Nein Ja Wittenburg Ja Ja Nein Ja Ja Dr. Zimmermann . . . Nein Nein Nein Nein Ja FVP Dr. Berg * * * * * Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Blücher . . - Nein Nein Nein — Ja Euler * * Hepp Nein Nein Nein Nein Ja Körner Nein Nein Nein Nein Ja Lahr Nein Nein Nein Nein Ja von Manteuffel (Neuß) Nein Nein Nein Nein Ja Neumayer Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Preiß Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Preusker Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schäfer Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Schneider (Lollar) Nein Nein Nein Nein Ja Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) Ja Ja Ja Ja Nein Stegner Ja Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Abgegebene Stimmen 454 455 453 454 455 Davon : Ja 163 204 169 191 269 Nein 284 243 284 260 166 Stimmenthaltung . 7 8 — 3 20 Zusammen wie oben . 454 455 453 454 455 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Grantze Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Krone Nein Nein Nein Nein Ja Lemmer Nein Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Maxsein . . Nein Ja Nein Nein Ja Stingl Nein Ja Nein Nein Ja SPD Brandt (Berlin) . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Heise Ja Ja Ja Ja Nein Klingelhöfer * * * * * Dr. Königswarter . . * * * * * Mattick Ja Ja Ja Ja Nein Neubauer Ja Ja Ja Ja Nein Neumann Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . Ja Ja Ja Ja Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Wolff (Berlin) . • . Ja Ja Ja Ja Nein FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Ja Nein Ja enthalten Dr. Reif * * * * * Dr. Will enthalten enthalten Nein Ja enthalten FVP Dr. Henn * * * * * Hübner Nein Nein Nein Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. 3. 4. 5. Abgegebene Stimmen . 16 16 16 16 16 Davon: Ja 8 12 8 11 6 Nein . . . . . • 7 3 8 5 8 Stimmenthaltung . 1 1 — — 2 Zusammen wie oben 16 16 16 16 16 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jaeger.
    Dr. Jaeger (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte es doch als ein gutes Omen nehmen, daß am Beginn des Tages, da hier endgültig über die Wehrpflicht entschieden wird, zwei Gesetzentwürfe zur Beratung in erster Lesung stehen, die an das Gemeinsame erinnern, an das, was die Koalition und die Opposition in der Wehrpolitik bei der Ergänzung des Grundgesetzes verbunden hat und hoffentlich auch bei ähnlicher Gesetzgebung und in der Praxis in Zukunft verbinden wird.

    (Beifall in der Mitte.)

    Angesichts der Tatsache, daß man den Gedanken eines Wehrbeauftragten zum Schutz der Grundrechte der Soldaten als das gemeinsame Gut mehrerer Parteien des Hohen Hauses bezeichnen kann, möchte ich nicht in einen Autorenstreit mit dem Herrn Kollegen Paul, mit dem ich gerade in dieser Frage so oft freundschaftlich diskutiert habe, darüber eintreten, wer die Idee nun zuerst geboren hat. Ich könnte der von ihm erwähnten Tatsache, daß die Sozialdemokratie das Gesetz einige Tage vorher eingebracht hat, entgegenhalten, daß die Christlich-Soziale Union im Herbst in Kirchheim einige Tage vor der SPD über diese Frage beraten hat. Aber darüber wollen wir uns nicht streiten, sondern wir wollen das Erstgeburtsrecht den Schweden geben, von denen diese Idee zweifellos stammt.
    Wir haben uns der Institution eines Wehrbeauftragten aus der Überlegung heraus zugewandt, daß das Grundgesetz aus guten Gründen von der Regelung der Weimarer Verfassung abgegangen ist, nach der die Grundrechte eine allgemeine Richtlinie der Gesetzgebung gewesen sind, also praktisch doch mehr oder weniger zur Deklamation geworden sind, während das Grundgesetz darauf hinweist, daß sie unmittelbar bindend sein sollen, nicht nur für die Gesetzgebung, sondern auch für Verwaltung und Rechtsprechung. Wir möchten, daß auch die Grundrechte des Staatsbürgers, der Soldat wird und der damit zweifellos in seiner Freiheit nicht unerheblichen Beschränkungen unterworfen sein wird, in ihrem Kern anerkannt und geschützt werden. Wir möchten auch, daß durch diese Insti-


    (Dr. Jaeger)

    tution die parlamentarische Kontrolle nicht eine abstrakte Angelegenheit bleibt, sondern sich im Notfall auch auf den Kasernenhof erstrecken kann. Der Art. 45 b des Grundgesetzes, den wir gemeinsam geschaffen haben, bietet dafür die Grundlage. Der gesetzgeberische Weg ist völlig neu, da es eine ähnliche Institution in Deutschland bisher nicht gegeben hat. Jetzt ist aber der richtige Zeitpunkt, über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren, da es sein Sinn ist, den Wehrpflichtigen zu schützen. Wir wünschen — ich möchte das ausdrücklich festhalten —, daß dieser Gesetzentwurf spätestens dann in Kraft tritt, wenn die ersten Rekruten durch das Kasernentor ziehen. Da dies, wie ich vor zwei Tagen auszuführen die Ehre hatte, vermutlich nicht vor einer Frist von etwa neun Monaten der Fall sein kann — vielleicht dauert es auch länger; ich weiß es nicht —, haben wir ausreichend Zeit, diesen Gesetzentwurf gründlich zu beraten. Aber ich möchte mich der Meinung des Herrn Kollegen Paul anschließen: Wir werden ebenfalls die Treibenden bei diesem Gesetzentwurf sein. Wir können also einmal gemeinsam „treiben", wenn Sie es so nennen wollen.
    Meine Damen und Herren, der Hauptgrund für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs besteht nicht in dem angeblich zu großen Mißtrauen des Parlaments gegenüber dem Offizierskorps oder dem Unteroffizierskorps. Er besteht vielmehr darin, daß ein Mißtrauen der jungen wehrpflichtigen Generation gegen all das herrscht, was man meistens zu Unrecht unter dem Schlagwort Militarismus zusammenfaßt. Dieses Mißtrauen der jungen Generation, auch dort, wo sie die Wehrpflicht grundsätzlich bejaht, ist leider ein politisches Faktum, es zu beheben, eine staatspolitische Pflicht. An diesem Mißtrauen sind nicht zuletzt die Roman- und Filmfiguren eines Himmelstoß und eines Platzek schuld. Sie stehen aber nun einmal im Bewußtsein und im Unterbewußtsein dieser Generation, die wehrpflichtig ist, und es lebt in ihr auch die Erfahrung der Älteren, daß das Beschwerderecht der alten Wehrmacht zwar theoretisch ausgezeichnet, in der Praxis aber oft recht problematisch gewesen ist. Hier möchten wir in Anknüpfung daran, daß jeder Bürger ein Petitionsrecht an das Parlament hat, den Wehrbeauftragten zu einem Organ des Deutschen Bundestages machen — er soll also von der Regierung und ihrer Verwaltung unabhängig sein — und wollen mit dem Wehrbeauftragten sozusagen Auge und Ohr dieses Parlaments schaffen, um all dem das Augenmerk zuzuwenden, was mit den Freiheits- und Grundrechten des Staatsbürgers in der Armee zusammenhängt. Wir möchten, daß ein qualifizierter Jurist mit militärischer Erfahrung, möglichst als Vorgesetzer, in dieses Amt gewählt wird, und wir wehren uns energisch gegen Absichten, die vielleicht irgendwo auftauchen könnten — ich hoffe, sie tauchen nicht auf —, daß dieser Mann selbst in die Hierarchie von Befehl und Gehorsam in der Armee eingreifen soll. Das kann nicht sein, weil die Armee immer auf Befehl und Gehorsam beruhen muß, wenn sie Armee bleiben soll. Das gilt auch von der Bundeswehr. Aber dieser Wehrbeauftragte soll das Recht der persönlichen Inspektion an Ort und Stelle haben, soll das Recht haben, sich aller Beschwerden anzunehmen und sie den zuständigen Stellen — meistens wird es das Verteidigungsministerium sein, mitunter werden es die Staatsanwälte sein — zur Erledigung zu geben. Er soll dabei die notwendige Unterstützung des gesamten Behördenapparats des Bundes, der Länder und Gemeinden finden.
    Wir glauben, daß dieser Wehrbeauftragte, zumal in der heutigen Situation, gar nicht so viel Arbeit finden wird, wie man es auf allen Seiten vielfach befürchtet. Wir meinen, daß schon seine Existenz heilsam sein wird. Er wird denen, die vielleicht bei einem schnellen Aufbau der Armee in Vorgesetztenstellen kommen, ohne schon alle charakterlichen Voraussetzungen zu besitzen, das Rückgrat stärken, wo es eventuell noch schwach sein sollte. Wir wehren uns entschieden gegen den Vorwurf, der Wehrbeauftragte werde die Schlagkraft der Bundeswehr lähmen. Wir sind der Meinung, daß eine moderne Truppenführung an den einzelnen Mann, nicht nur auf dem Gebiet des Propagandakrieges, sondern auch auf dem Gebiet der taktischen Führung, wesentlich höhere Anforderungen stellt, als sie in vergangenen Zeiten gestellt worden sind. Es muß ihm also auch ein höheres Maß an Verantwortung und Freiheit gegeben sein, und wir sind der Ansicht, daß ein verantwortlich mitarbeitender und in seinen Grundrechten geschützter Soldat mit viel größerer Überzeugung die Lebensordnung der Freiheit zu verteidigen in der Lage ist. Außerdem beweist das Beispiel Schwedens, daß die Schlagkraft der Armee eines Landes dadurch keinesfalls gemindert wird. Wir möchten außerdem der Auffassung Ausdruck geben, daß alles, was in diesem Augenblick das Mißtrauen der wehrpflichtigen Generation gegen Kommiß und Barras mindert, die Schlagkraft unserer Bundeswehr mehren wird.
    In diesem Sinne bitte ich Sie, die beiden Gesetzentwürfe den Ausschüssen zu überweisen, damit wir aus ihnen das Beste herausarbeiten können und dadurch, wie ich hoffe, einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, das Problem der Armee in der Demokratie diesmal befriedigend zu lösen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. — Herr Abgeordneter Schneider (Bremerhaven)?

(Abg. Schneider [Bremerhaven] : Ich verzichte!)

— Verzichtet.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Beantragt ist für die beiden Vorlagen Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung — federführend — und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht — mitberatend —. Wer diesen Überweisungen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Damit kommen wir zu der
Dritten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 2303, 2575, Umdrucke 744 bis 749, 758, 759).
Wir treten zunächst in die allgemeine Beratung ein. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Berendsen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Berendsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor der endgültigen Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes in der heutigen dritten Lesung ist es angesichts der großen politischen Bedeutung dieses Gesetzes noch einmal unser ernstes Anliegen, die grundsätzliche Stellungnahme der Fraktion der CDU/CSU zu seinen wesentlichen Punkten hier darzulegen.


    (Berendsen)

    Unbestritten ist unsere Verpflichtung zur Erfüllung der Pariser Verträge, die unseren militärischen Beitrag zur Sicherung der freien Welt gegen einen möglichen Angriff vorsehen. Das Ausmaß der militärischen Anstrengungen der Mitgliedstaaten wird in dem jährlichen NATO-Fragebogen im einzelnen festgelegt. Jeder, der in Politik, Wirtschaft oder militärischen Dingen einmal organisatorische Aufgaben größeren Umfanges zu lösen hatte, weiß, daß Planungen dieses Ausmaßes immer eine bedachtsame Vorschau auf eine weitere Zukunft in sich schließen. So ist es auch hier. Wir können bei der Erfüllung der in dem jährlichen Fragebogen der NATO mit uns ausgehandelten militärischen Sicherungsmaßnahmen auf eine Planung auf längere Sicht nicht verzichten. Das ist sicherlich von allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses unbestritten. Auseinander gehen die Meinungen darüber, ob diese von uns übernommenen militärischen Sicherungsaufgaben besser durch ein Berufsheer oder ein Wehrpflichtheer zu lösen sind, ob im Atomzeitalter herkömmliche Streitkräfte überhaupt noch von Wert sind, ob die Aufstellung eines Wehrpflichtheeres im gegenwärtigen Zeitpunkt die Chancen einer Wiedervereinigung nicht unnötig erschwert oder sogar zunichte macht, ob der Umfang des noch zu erläuternden Ausmaßes der militärischen Sicherung nicht unsere wirtschaftlichen Möglichkeiten übersteigt und somit die Gefahr einer Bolschewisierung von innen heraufbeschwört, und schließlich, ob es nicht im Zeitalter der Abrüstungsvorschläge ein Anachronismus ist, überhaupt aufzurüsten.
    Wenn ich jetzt im einzelnen auf die oben umrissenen Probleme eingehe, möchte ich mich zunächst mit der Frage auseinandersetzen: Gegen wen wollen wir Sicherheit? Hierzu ist meiner Meinung nach folgendes zu sagen. Ist der mutmaßliche militärische Gegner so stark, daß das von uns geforderte Kontingent in Höhe von 500 000 Mann zur Abwehr eines Angriffs nötig ist, oder ist nicht vielmehr damit zu rechnen, daß der Schwäche des mutmaßlichen Gegners wegen auch eine weit geringere militärische Anstrengung ausreichend wäre? In vielen Debatten, die in diesem Hause geführt worden sind, ist die Frage der bestehenden oder nichtbestehenden völkerrechtlichen Verpflichtung zur Aufstellung eines 500 000 - Mann - Heeres eingehend besprochen worden. Ich möchte die damals von uns vorgebrachten Argumente nicht wiederholen. Ich halte den Streit, ob diese Zahl von 500 000 Mann auf Grund der bestehenden Verträge als Höchstgrenze vorgeschrieben oder nur erlaubt ist, für zweitrangig. Maßgeblich für meine Fraktion muß zunächst einmal das deutsche Sicherheitsbedürfnis im Rahmen der bestehenden Verträge sein. Ich wiederhole: dieses Bedürfnis nach Sicherheit entspricht der Vorstellung von der Stärke und den Absichten eines möglichen Angreifers.
    Sehr oft wird darauf hingewiesen, daß die von uns jetzt aufzustellenden Streitkräfte für die nähere Zukunft ausschließlich die Aufgabe hätten, der nationalen Volksarmee der sogenannten DDR die Stirn zu bieten. Um hier zu einem sachgemäßen Urteil zu kommen, ist es erforderlich, sich über die Stärke und den Kampfwert der nationalen Volksarmee jenseits des Eisernen Vorhangs klarzuwerden. Nach den uns vorliegenden Nachrichten hatte die kasernierte Volkspolizei im Herbst vorigen Jahres eine Stärke von rund 110 000 Mann.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)

    Diese militärisch voll ausgebildeten Polizeiformationen werden nunmehr mit allen Führungsstäben und sonstigen Anhängseln geschlossen in die nationale Volksarmee übergeführt. Diese Überführung wird dazu benutzt, die ideologische Zuverlässigkeit der einzelnen Angehörigen der Polizei zu überprüfen. Diese sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung hat bei den bisher in „nationale Volksarmee" umbenannten zwei Divisionen zu einem Ausscheiden von 5000 Mann geführt, und man rechnet in militärischen Führungskreisen der DDR noch mit' einem weiteren Ausscheiden von 15 000 bis 20 000 Mann bei dem noch zu überführenden Hauptteil der Volkspolizei.
    Diese politische Siebung bei der Neuorganisation ihrer Streitkräfte mißbraucht die politische Führung in Pankow zur Vortäuschung einer Abrüstung, indem sie die Herabsetzung der Gesamtstärke auf 90 000 Mann ankündigt. Tatsächlich wird Pankow nach abgeschlossener Überprüfung und Umorganisation über schätzungsweise 95 000 Mann in der nationalen Volksarmee verfügen, so daß von einer Abrüstung wahrlich nicht die Rede sein kann.
    Weiter ist in der Zone an militärischen Streitkräften eine Privatarmee des Staatssicherheitsministeriums in der Größenordnung von 55- bis 60 000 Mann — es sind das Grenzpolizei, Transportpolizei und Formationen zum Schutz der inneren Sicherheit — vorhanden. Hierzu kommen die paramilitärischen Kampfgruppen in den Betrieben, deren Stärke mit 60- bis 90 000 Mann angenommen wird.
    Den Reigen schließt die Gesellschaft für Sport und Technik. Ihr obliegt die vor- und paramilitärische Ausbildung vor allem der Jugend beiderlei Geschlechts, die schon bei den sogenannten Jungpionieren im Kindesalter einsetzt. Im ganzen genommen besteht also in der sogenannten DDR eine bewaffnete Macht — ohne diese paramilitärischen Verbände, die ich eben nannte — von insgesamt 95 000 Mann Wehrmacht und rund 60 000 Polizeiangehörigen des Staatssicherheitsministeriums; das sind zusammen 155 000 Mann. Dies entspricht nicht ganz 1 % der Bevölkerung der Zone. Damit ist nach unserer Vorstellung die Wehrkraft dieses deutschen Landesteils in Friedenszeiten angesichts der wirtschaftlichen Situation Nachkriegsdeutschlands mit oder ohne Wehrpflicht bis an die Grenze des Möglichen ausgeschöpft.
    Was könnte eine Regierung in Pankow mit diesen Streitkräften anfangen? Zwei denkbare Lösungen bieten sich an. Einmal wäre in Erwägung zu ziehen, daß Moskau nach einem etwaigen Abzug unserer Verbündeten aus der Bundesrepublik in Nachahmung des Überfalls nordkoreanischer Truppen auf Südkorea eine Wiedervereinigung in seinem Sinne mit militärischen Mitteln herbeiführen wollte. In diesem Falle wäre — immer nach koreanischem Muster — zweifellos damit zu rechnen, daß die Sowjetunion selbst sich völlig zurückhalten würde. Die jetzt in der Zone stehenden russischen Truppen wären in diesem angenommenen Falle wahrscheinlich, ebenso wie die alliierten Truppen in der Bundesrepublik nach Westen, über 'die Oder-Neiße-Linie nach Osten abgerückt. Bei Annahme dieser Lage muß aber damit gerechnet werden, daß in einem solchen Falle die Streitkräfte der sogenannten DDR durch tschechische und polnische Freiwilligentruppen verstärkt würden, wie dies in Korea durch rotchinesische Freiwillige er-


    (Berendsen)

    folgte. Keinesfalls hätte es also die Bundesrepublik bei einem solchen Überfall allein mit den Kräften der DDR zu tun. Der so oft gehörten Meinung, es genüge, zur Zeit ein kleines Berufsheer in Stärke von etwa 200 000 Mann aufzustellen und zu unterhalten, kann daher nicht beigetreten werden; denn dieses Heer allein würde ohne Anlehnung an NATO einem möglichen Angriff der DDR, unterstützt von freiwilligen Satellitenverbänden, nicht gewachsen sein.

    (Zuruf rechts: Sehr richtig!)

    Es wäre jedoch absurd anzunehmen, daß eine Bedrohung der Bundesrepublik aus dem Osten nur und ausschließlich von der DDR ausgehen könnte. Ein Angriff der Sowjetunion auf Westeuropa und damit die Entfesselung eines großen Krieges ist nicht ausgeschlossen. Sie finden das heute morgen wieder in den Zeitungen als eine Äußerung des Generals Schuyler aus Paris. Jedenfalls wären das NATO-Bündnis und die großen militärischen Anstrengungen unserer westlichen Verbündeten sinnlos, wenn sie nicht mit einem solchen Angriff rechneten. Die deutschen Interessen erfordern es nun — im Rahmen von NATO gesagt -, einen derartigen russischen Angriff an der Zonengrenze möglichst zum Stillstand zu bringen. Die militärischen Überlegungen der westlichen Generalstäbe und ,des NATO-Oberkommandos in Paris gipfeln darin, daß ein derartiger Angriff erst dann mit Aussicht auf Erfolg zu Lande und aus der Luft abgewehrt werden kann, wenn das deutsche Kontingent von 500 000 Mann aufgestellt ist. Ich möchte es mir ersparen, die einer solchen Forderung selbstverständlich vorausgehenden sehr sorgfältigen militärischen Überlegungen und Berechnungen hier aufzuzählen. Wir hatten Gelegenheit, im Verteidigungsausschuß hierüber alles Nötige zu hören. Ich komme auf den Bericht der Gutachterkommission und den ihm beizulegenden militärischen Wert gleich noch zurück.
    Es ist immer die Frage aufgeworfen worden: Was haben im Atomzeitalter herkömmliche Waffen, die Aufstellung einer Streitmacht von 500 000 Mann überhaupt noch für einen Sinn? Ist es nicht antiquiertes Denken, ist es nicht der Versuch, mit den Mitteln des zweiten Weltkrieges im Atomzeitalter zu operieren, wenn man an einer Landstreitmacht von 12 Divisionen für die Bundesrepublik festhält? „Das Zeitalter der Massenheere ist vorbei", war eines der wesentlichsten Argumente in der Diskussion um die zu fordernde Stärke des neuen deutschen Heeres. Ich möchte zunächst ausdrücklich der These beitreten, daß das Zeitalter der Massenheere in der Tat vorbei ist. Was aber bedeutet der Begriff „Massenheer"?
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich ins Gedächtnis zurückzurufen, daß die Mobilmachungsvorbereitungen des Deutschen Reiches vor 1914 und vor 1939 die Ausschöpfung der militärischen Wehrkraft zur Verwendung im Felde bis an die Grenzen des Möglichen vorsahen und im Verlaufe des Krieges auch durchführten. Der polnische Feldzug wurde auf unserer Seite mit rund 60 Divisionen, der französische Feldzug mit 100 und der russische zu Beginn mit 250 Divisionen durchgefochten. Das sind Massenheere, in der Masse zu Fuß marschierend oder durch die Kräfte lebendiger Pferde bewegt,

    (Zuruf von der SPD)

    — oder nicht, Herr Kollege? An motorisierten Verbänden haben wir während des ganzen zurückliegenden Krieges trotz der enormen Kraftanstrengungen der uns zur Verfügung stehenden kontinentalen westeuropäischen Industrie nie mehr als 25 bis 30 Divisionen unterhalten können. Rußland hatte auf der Höhe seiner militärischen Kraftanstrengungen sicher etwa 500 Divisionen unter Waffen. Demgegenüber wird heute die Aufstellung von 12 deutschen Divisionen und einer Anzahl von Heeresgruppen in einer Gesamtstärke von 350 000 Mann beabsichtigt. Diese Verbände sollen alle voll motorisiert und in ihren kämpfenden Einheiten möglichst unter Panzerschutz sein. In viele kleine Einheiten aufgeteilt, wird ein kleines Heer seiner sehr komplizierten technischen Apparatur wegen und der mit seiner Aufstellung verbundenen nicht unerheblichen Kosten in Friedenszeiten wegen im Frieden genau so stark sein, wie es im Kriege später sein soll. Dies erfordert allein schon der Zwang zu einer ganz schnellen Mobilmachung, die nach unseren Vorstellungen nur wenige Stunden umfassen darf. Demgegenüber braucht ein Massenheer, wie viele von Ihnen sicherlich noch wissen, zur Herstellung seiner Feldverwendungsfähigkeit viele Tage, ja Wochen. Einem Angriff alten Stils ging ein Eisenbahnaufmarsch ebenfalls von vielen Wochen voraus. All das ist völlig un- modern geworden, seitdem der Motor die Bewegungen zu Lande und in der Luft erobert hat und es eine Atombombe 'gibt. Es ist also für alle Staaten der Welt allein infolge der mangelnden industriellen Kapazität eine unlösbare Aufgabe, Massenheere alter Größenordnung mit moderner Bewaffnung auf die Beine zu stellen.
    Wenn wir also zur Abwehr eines denkbaren Satellitenangriffs aus eigener Kraft, also ohne Anlehnung an NATO in ,der Lage sein wollen wie auch die Abwehr eines denkbaren russischen Angriffs großen Stils im Rahmen von NATO ins Auge fassen müssen, — in jedem Falle brauchen wir eine Streitmacht in der von uns geforderten Stärke.
    Hierbei ist die bodenständige Verteidigung nicht einbegriffen. Ihre vielfältigen Aufgaben im Kriege erfordern militärisch ausgebildete Stämme und vielleicht im Rahmen von Kurzausbildung verfügbar gemachte Reserven. Hierauf näher einzugehen, verbietet mir heute die Zeit. Ich wollte das Problem auch nur anschneiden und dartun, daß bei aller Hochachtung vor der sicher vorhandenen Einsatzbereitschaft des deutschen Volkes im Falle eines feindlichen Angriffs die Aufgaben der bodenständigen Verteidigung ohne allgemeine Wehrpflicht nicht gelöst werden können.
    Nun aber die wichtige Frage: Was soll das alles im Atomzeitalter? Hat es überhaupt einen Sinn, mit Streitkräften herkömmlicher Art Landesgrenzen verteidigen zu wollen, wenn es dem Feinde möglich ist, durch Überfliegen dieses Abwehrwalls im Rücken des Heeres das Land zu verwüsten und die Bevölkerung auszulöschen? Meine Damen und Herren, zweifellos läßt sich diese theoretisch denkbare Wirkung atomarer Kriegführung nicht bestreiten. Die Praxis zeigt allerdings, daß bisher kein Land, das sowohl herkömmliche Streitkräfte wie Atombomben besitzt, an die Abschaffung dieser herkömmlichen Streitkräfte denkt. Worauf ist das zurückzuführen? Etwa auf die Tatsache, daß überall in der Welt noch Soldaten älterer Jahrgänge in den Führungsstellen sitzen, die wegen allzu langsamen Denkvermögens nicht rechtzeitig umschalten können? Gibt es wirklich Soldaten,


    (Berendsen)

    denen nicht klar sein sollte, daß man unter Umständen mit einer Atombombe in wenigen Minuten eine ganze Division auslöschen oder zumindest aktionsunfähig machen kann? Ich glaube vielmehr, daß das Festhalten an Landstreitkräften herkömmlicher Art darauf beruht, daß kein Land derartige Streitkräfte abschafft, solange Mächte, die als Gegner anzusehen sind, über derartige Streitkräfte in großem Umfang verfügen und vor aller Welt offen dargelegt haben, daß sie gar nicht daran denken, sie abzuschaffen. Ich führe eine Rede ides Marschalls Schukow auf dem XX. Parteikongreß der Sowjetunion im Februar dieses Jahres an, in der er wörtlich sagte — Herr Präsident, ich darf zitieren —:
    Wir gingen beim Aufbau der sowjetischen Streitkräfte auch davon aus, daß die modernsten Waffen, darunter auch die Massenvernichtungswaffen, die entscheidende Bedeutung des Landheeres, der Flotte und der Luftstreitkräfte nicht mindern. Ohne starke Landstreitkräfte, eine strategisch weitreichende Frontluftwaffe und eine moderne Kriegsflotte, ohne deren gut organisiertes Zusammenwirken kann man einen modernen Krieg nicht führen.

    (Abg. Dr. Kliesing: Hört! Hört!)

    Ganz gleich, meine Damen und Herren, ob Sie den Marschall Schukow für einen alten vertrottelten General oder für den militärisch verantwortlichen obersten Befehlshaber der sowjetischen Streitkräfte halten, Tatsache ist, daß er diesen Ausspruch getan hat, der auch gilt, wenn zur Zeit eine große Zahl sowjetischer Divisionen angeblich demobilisiert wird. Das militärische Kräftepotential der Sowjetunion zu Lande wird durch diese Demobilisierungsmaßnahmen im übrigen für eine ganze Reihe von Jahren nicht geschwächt, da die aufgelösten Divisionen sich im Kriegsfall unschwer schnell wieder aufstellen lassen.
    Seitdem die Sowjetunion im Besitz der Atom-und Wasserstoffbombe ist und sicherlich angenommen werden kann, daß sie den heute noch bestehenden mengenmäßigen amerikanischen Vorsprung auf diesem Gebiet im Verlaufe einiger Jahre aufgeholt haben wird, würde ein unter Einsatz der Atomwaffen geführter Krieg der beiden Weltmächte aller Voraussicht nach den beiderseitigen Selbstmord bedeuten. Kann man wirklich annehmen, daß sie zu einem so wahnwitzigen Unterfangen bereit sein werden? Muß nicht vielmehr angenommen werden, daß jeder der beiden Gegner sich von vornherein darüber im klaren sein muß, daß er auch im Falle eines Sieges nur das negative Ziel der Verwüstung des feindlichen Landes und der Ausrottung seiner Bevölkerung erreichen, niemals aber einen positiven Gewinn erwarten kann? Kann es überhaupt eine sinnlosere Methode als eine solche Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln geben? Sollte es nicht wahrscheinlicher sein, daß die Weltmächte in einem Konfliktsfall auf die Anwendung dieser Mittel der Massenvernichtung verzichten, wie dies im zweiten Weltkrieg auf beiden Seiten in bezug auf die Verwendung von Giftgasen der Fall gewesen ist?
    Andererseits ist es nicht zu leugnen, daß nach mehrfachen Erklärungen hoher amerikanischer Dienststellen die USA zur Zeit wegen der noch vorhandenen Unterlegenheit auf dem Gebiet herkömmlicher Streitkräfte in Europa aus dieser Zwangslage heraus gewillt sind, im Falle eines
    sowjetischen Angriffs atomare Waffen einzusetzen. Es ist also ohne Zweifel gerade die Schwäche der freien Welt an herkömmlichen Waffen, die zur Zeit die Gefahr eines Atomkrieges bedingt. Wenn die Sowjetunion heute ein Gleichgewicht auf dem Gebiet der atomaren Waffen anstrebt, so muß die freie Welt dies auf dem Gebiet der herkömmlichen Streitkräfte tun, wenn sie dem Zwang, von sich aus zu Atomwaffen zu greifen, entgehen will. Ein solches Gleichgewicht aber wird für die freie Welt ohne einen angemessenen Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik auch bei einer allgemeinen Herabsetzung der Rüstungen nicht zu erreichen sein.

    (Zuruf von der SPD: Planspiel Manstein!)


    (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Von einer Herabsetzung der Rüstung wird in der Welt zur Zeit viel gesprochen. Wie schon erwähnt, haben die Sowjets 1,2 Millionen Mann oder 63 Divisionen zur Auflösung vorgesehen. Für den militärischen Laien bedeutet das in der Tat eine erhebliche Herabsetzung der Rüstung. Der Fachmann weiß, daß eine Herabsetzung der Rüstung bei den Sowjets für die westliche Welt nur dann von wirklicher Bedeutung ist, wenn gleichzeitig eine Zerstörung oder mindestens Unbrauchbarmachung der Waffen dieser Divisionen vorgesehen und einer Kontrolle durch eine internationale Kommission — vielleicht die UNO — unterworfen wird. Sonst bedeutet diese Maßnahme zwar eine Herabsetzung ihrer Friedensstärke, für die nächsten Jahre jedoch keineswegs eine Verminderung ihrer Kriegsstärke. Wie schon erwähnt, könnten die jetzt aufzulösenden sowjetrussischen Friedensdivisionen im Mobilmachungsfalle ohne weiteres wieder aufgestellt werden. Über den Abrüstungsschwindel in der sowjetisch besetzten Zone habe ich zu Beginn meiner Ausführungen schon gesprochen.
    Dies soll uns aber nicht hindern, daran zu glauben, daß hoffentlich schon in naher Zukunft unter den Großmächten echte Übereinkommen über eine wirklich durchschlagende Abrüstung zustande kommen. In diesem Falle wird die Bundesrepublik sicherlich in dem Ausmaße der Verringerung ihrer Gefährdung durch einen östlichen Angriff die auf ihr lastende Rüstung herabsetzen.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Sehr richtig!)

    Niemand in diesem Hohen Hause ist daran gelegen, auch nur einen einzigen Soldaten oder eine einzige Mark mehr für die Sicherheit vor einem Angriff aufzuwenden, als unbedingt erforderlich ist.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wir alle wissen, welche große Belastung die Aufstellung deutscher Streitkräfte in dem von uns für notwendig gehaltenen Umfang für die deutsche Wirtschaft bedeutet. Wir sind uns darüber im klaren, daß eine Herabsetzung des Lebensstandards auf Kosten der Wiederbewaffung eine Radikalisierung nach sich ziehen würde. Nichts Widersinnigeres könnte also getan werden, als das Ausmaß der Rüstung über die wirtschaftlichen Möglichkeiten hinaus auszudehnen. In der vor wenigen Tagen in diesem Hohen Hause durchgeführten Konjunkturdebatte ist über die konjunkturelle Lage der Bundesrepublik so eingehend gesprochen worden, daß ich mir — auch aus Zeitgründen -


    (Berendsen)

    eine Vertiefung dieses Themas hier und jetzt ersparen möchte.
    Ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion in diesem Hohen Hause eine besondere Rolle spielt, ist die Frage, ob durch die allgemeine Wehrpflicht die Spaltung unseres Vaterlandes nicht noch vertieft wird. Wir haben die absolute Überzeugung, daß ein aus dem Bündnis mit dem Westen ausscheidendes neutralisiertes Deutschland über kurz oder lang dem Sog aus dem Osten verfallen würde. Aus dem Munde Chruschtschows war klar zu hören, daß zur Zeit nur ein zum sowjetischen Machtbereich tendierendes Deutschland mit einer russischen Zustimmung zur Wiedervereinigung rechnen könnte. Dies wird durch die Äußerungen der Pankower Machthaber bei jeder Gelegenheit unterstrichen. Die von dieser Seite gebrauchte Umschreibung des Begriffs Sowjetisierung durch „Aufrechterhaltung der demokratischen und sozialen Errungenschaften" machen das Angebot nicht schmackhafter. Wir können uns eine Wiedervereinigung nur in Freiheit denken. Ein Aufgehen der 50 Millionen Bewohner der Bundesrepublik im sowjetischen System wäre nicht nur das Ende Deutschlands, sondern wahrscheinlich auch das des ganzen freien Europas.
    Meine Fraktion kann sich daher der Meinung, daß die Annahme des vorliegenden Gesetzes ein Hindernis für die Wiedervereinigung sei, nicht anschließen. Wir glauben sogar, durch eine unserer Volkszahl entsprechend starke Bundeswehr in allen heute und in Zukunft anstehenden Fragen wie Wiedervereinigung, Abrüstung und vor allem Sicherung des Friedens unser Wort mit mehr Gewicht in die Waagschale werfen zu können als bisher. Ebensowenig können wir im Wehrpflichtgesetz ) eine Ursache zur Vertiefung der Spaltung unseres Volkes erkennen. Die Opposition gibt selbst zu, daß die Schuld an der Spaltung nicht bei der Bundesrepublik oder den Westmächten liegt.
    Die in der ersten Lesung dieses Gesetzes getroffene Feststellung, daß die Machthaber in der Zone in vielen Fällen auf Maßnahmen bei uns juristisch nachgezogen haben und daher das gleiche auch im Hinblick auf die Wehrpflicht zu befürchten sei, darf auf unsere Entscheidung keinen Einfluß haben. Die Einführung der Wehrpflicht in Mitteldeutschland würde die heute schon bestehenden zonalen Streitkräfte vielleicht zahlenmäßig noch etwas erhöhen. Es scheint aber sehr fraglich, ob man um dieses optischen, auf uns politisch wirken sollenden Effekts willen eine Verminderung der Kampfkraft dieser ideologisch gerade gesäuberten Truppen in Kauf nehmen würde. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß die geistige Gleichschaltung in der Zone durchaus nicht so weit gediehen ist, um den Pankower Machthabern das Risiko einer allgemeinen Wehrpflicht ungefährlich erscheinen zu lassen. Sollte dieser Schritt trotzdem gewagt werden, so dürfte er der Flucht aus der Sowjetzone allerdings weiteren Auftrieb geben.
    Keineswegs aber teile ich die vielfach geäußerte Meinung, daß die deutsche Jugend in der Zone durch die Wehrpflicht der vollständigen Bolschewisierung ausgeliefert wäre. Besser als in Schule und Werkstatt, bei der FDJ und der „Gesellschaft für Sport und Technik" kann die ideologische Umerziehung bestimmt nicht durchgeführt werden. Wenn ein Neunzehnjähriger dieser Umerziehung bis jetzt nicht erlegen ist, wird er auch in der „Nationalen Volksarmee" seine innere Haltung zu bewahren wissen.
    Ein kurzer Hinweis, meine Damen und Herren, auf die Belange einzelner Berufsgruppen und Berufszweige sei mir noch gestattet, wobei ich nicht alles aufzählen kann, was hier an uns herangetragen worden ist. Das Anliegen der Landwirtschaft, die in ihren Reihen tätigen Wehrpflichtigen möglichst so einzuziehen, daß, falls eine 18monatige Dienstzeit vorgesehen werden sollte, die Wehrpflichtigen zwei Winter und einen Sommer anstatt umgekehrt bei der Truppe verbringen, läßt sich sicher erfüllen. Darüber hinaus sind im Gesetz Möglichkeiten genug verankert, um den Erfordernissen der Aufrechterhaltung landwirtschaftlicher Betriebe in besonderen Härtefällen gerecht zu werden. Ebenso wird die Unabkömmlichstellung von Wehrpflichtigen, die im Bergbau unter Tage tätig sind, zu erwägen sein. Da unsere Volkswirtschaft schon jetzt unter einem fühlbaren Mangel an Kohle leidet — es werden mehrere Millionen Tonnen amerikanischer Kohle jährlich bei uns eingeführt —, wäre ein Einziehen der wehrpflichtigen Untertagebergleute gleichbedeutend mit dem Verlust an Förderung von weiteren vielen Millionen Tonnen Kohle.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nunmehr noch eingehen auf die im Gesetz zwischen uns noch strittigen und bisher nicht ausdiskutierten Einzelfragen im Zusammenhang mit den Problemen der Freistellung, der Zurückstellung, der Kriegsdienstverweigerer usw. Zunächst ein paar Worte über die von der Opposition so leidenschaftlich geforderte Freistellung von Wehrpflichtigen, die Verwandte ersten Grades in der Zone haben. Ich bin davon überzeugt, daß wir nachher in der Einzeldebatte unsere Standpunkte annähern können.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Sehr gut!)

    Ich darf aber grundsätzlich jetzt schon darauf hinweisen, daß wir durch dieses Wehrpflichtgesetz unter keinen Umständen Deutsche zweierlei Rechts schaffen dürfen. Wer sich aus dem Bereich der sowjetisch besetzten Zone in den Geltungsbereich des Grundgesetzes begibt, ist nach Prüfung seiner Personalien genauso Deutscher wie wir hier. Er übernimmt damit ausnahmlos alle Rechte und Pflichten jedes Deutschen.

    (Abg. Mellies: Er ist schon vorher Deutscher wie wir!)

    — Wie wir hier in bezug auf die Rechte und Pflichten, die er hier bei uns übernimmt. — Das soll aber nicht heißen, daß nicht aus dem Zustand des geteilten Deutschlands und dem Vorhandensein einer Willkürherrschaft in der SBZ in besonderen Fällen auch besondere Schlußfolgerungen gezogen werden müssen. Ich möchte mich auf diese kurzen Hinweise beschränken; alles weitere wird nachher in der Einzeldiskussion zur Sprache kommen.
    Auch das Problem des Wehrdienstes einziger Söhne lassen Sie mich kurz streifen. Hier gilt es zunächst, die Begriffe „Wehr dienst" und „Kriegs dienst" streng auseinanderzuhalten. Unbestritten ist innerhalb aller Fraktionen dieses Hohen Hauses, daß alle nur möglichen und denkbaren Maßnahmen ergriffen werden sollen, um das Leben einziger Söhne durch Kriegsdienst im Verteidigungsfall nicht mehr zu gefährden, als es unumgänglich nötig ist, oder besser positiv ausgedrückt: im Verteidigungsfalle einzigen und letzten Söhnen auf Antrag denjenigen Platz zuzuweisen, auf dem sie voraussichtlich der geringsten Gefahr ausgesetzt sind.


    (Berendsen)

    Wenn man, wie hier in diesem Hohen Hause geschehen, die Ableistung des Wehrdienstes durch Heranziehen von Verlustziffern der amerikanischen Luftwaffe in Friedenszeiten als besonders gefährlich hinstellen will, so darf ich doch bitten, nicht zu vergessen, daß in allen Luftwaffen der Welt das fliegende Personal ausschließlich aus Freiwilligen besteht. Man wird es allerdings auch einzigen Söhnen nicht verwehren können, sich freiwillig zum fliegenden Personal der Luftwaffe zu melden.
    Es wird wohl nicht behauptet werden können, daß eine normale Grundausbildung in der Bundeswehr gefährlicher ist als die Lehrzeit in einer Fabrik oder der Untertagedienst eines Bergmanns. Ich möchte im Gegenteil glauben, daß der letztere weit gefährlicher ist. Wir können uns aus diesen und aus einer Reihe von anderen Gründen deshalb nicht entschließen, letzte Söhne von ihrer Wehrpflicht zu befreien.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Täten wir dies, müßten wir ihnen beispielsweise auch verbieten, den Führerschein zu erwerben.

    (Zurufe von der SPD: Unerhört! — Abg. Wehner: Kasinoton!)

    Wir sind aber gerne bereit, mit Ihnen darüber zu
    reden, welche Möglichkeiten es gibt, um im Gesetz
    das zu verankern, was ich vorhin erwähnt habe,

    (anhaltende Zurufe von der SPD)

    nämlich diese jungen Männer im Verteidigungsfall
    aus der Gefahrenzone weitmöglichst herauszuhalten.

    (Abg. Mellies: Bei diesen Reden ist es gut, wenn das Volk das hört! — Weitere Zurufe.)

    In den Kampf der evangelischen Pastoren um die Wehrpflicht ordinierter Geistlicher möchte ich mich als hilfloser Laie nicht einschalten.

    (Zuruf von der SPD: „Hilfloser Laie" ist gut!)

    Ich persönlich bin der Ansicht, daß dieses Problem im Augenblick zwar eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat, daß es jedoch sehr bald an Schärfe verlieren wird, handelt es sich doch — um es noch einmal klar herauszustellen — darum, daß nur die ordinierten Geistlichen vom Wehrdienst befreit sind, nicht aber die Studenten der Theologie. Da den der Opposition angehörenden evangelischen Geistlichen des Hohen Hauses offensichtlich so viel daran liegt, die Befreiung ordinierter Geistlicher ihres Bekenntnisses vom Wehrdienst zu verhindern, nehme ich an, daß sie ihren jungen zukünftigen Amtsbrüdern den dringenden Rat gegen werden, von der ihnen im Gesetz eingeräumten Möglichkeit, auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt zu werden, keinen Gebrauch zu machen.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt]: Sie haben nichts begriffen, Herr Berendsen!)

    — Ich hoffe doch, Herr Professor!

    (Zurufe von der SPD: Nein!)

    Nun komme ich zu dem Problem der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe. Zunächst sei noch einmal festgestellt, daß Wehrdienst im Frieden kein Kriegsdienst ist. Wenn im Gesetz vorgesehen wird, daß jemand, der den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten hat, so wird damit seine Wehrpflicht grundsätzlich bejaht. Im übrigen möchte ich
    hier der Debatte über diesen Paragraphen nicht vorgreifen. Ich persönlich möchte bemerken, daß ich als evangelischer Christ und ehemaliger Berufssoldat im Laufe meines militärischen Lebens mit Luther der Überzeugung war und bin, daß auch ein Kriegsmann im seligen Stande sein kann.
    Ein weiterer Punkt, zu dem etwas zu sagen wäre, ist die Tatsache, daß wir die Dauer des Grundwehrdienstes im Gesetz nicht geregelt haben. Von hoher strategischer Seite ist gegen uns der Vorwurf erhoben worden, daß das Gesetz dadurch ein Torso geworden sei,

    (Abg. Mellies: Ist es auch!)

    der aus diesem Grunde abgelehnt werden müßte. Ich bin der Ansicht, daß — wie schon eben bemerkt — der Hauptzweck der Verabschiedung dieses Gesetzes jetzt vor den Ferien der ist, dem Verteidigungsminister ausreichend Zeit für den Aufbau der Wehrersatzorganisation und die Erfassung der Wehrpflichtigen zu geben.

    (Zuruf von der SPD: Dazu hätte die Annahme des FDP-Gesetzes genügt!)

    — Ich komme gleich darauf, Herr Kollege. Wenn nun eine Fraktion des Hohen Hauses einen Gegenentwurf einreicht, in dem nur die Wehrersatz-organisation geregelt werden soll, so -.wird hierdurch ein wirklicher Torso geschaffen, da die Wehrersatzorganisation für sich allein völlig uninteressant ist. Ihre Tätigkeit zur Erfassung, Musterung und schließlichen Einberufung der Wehrpflichtigen ist das, was wir wollen. E bedarf keiner Erwägung, daß die zahllosen Paragraphen, die sich mit der Befreiung vom Wehrdienst, der Zurückstellung, dem Recht der Kriegsdienstverweigerung usw. befassen, notwendige Voraussetzungen für die Tätigkeit der Wehrersatzorganisation sind, Herr Kollege.

    (Abg. Mellies: Aber Sie können mit diesem Gesetz auch nur die Wehrersatzorganisation aufbauen und sonst gar nichts machen!)

    Das Problem der Wehrdienstdauer ist noch nicht ausdiskutiert. Aus diesem Grunde haben wir es ausgeklammert. Der Verteidigungsminister wird durch ein besonderes Gesetz, spätestens vor der endgültigen Einziehung der ersten Wehrpflichtigen, wissen müssen, woran er ist. Zuzugeben ist, daß es aus psychologischen Gründen, aber auch aus rein wirtschaftlichen Gründen dringend erwünscht ist, dieses Problem möglichst schnell zu lösen.

    (Abg. Mellies: Diskutieren Sie es mal bald aus!)

    Ich darf daher namens meiner Fraktion die Hoffnung ausdrücken, daß für den Fall der Annahme des uns heute vorliegenden Gesetzes wir die Mithilfe aller Fraktionen, auch der Ihren (zur SPD) haben, um dieses Problem so schnell wie möglich auszudiskutieren und es nach den Ferien schnellstens zu verabschieden.

    (Abg. Dr. Greve: „Schnellstens"! Da müssen Sie wieder die Peitsche anwenden!)

    Ich darf zusammenfassen. Die Sicherheit der Bundesrepublik erfordert in jedem Fall die Aufstellung herkömmlicher Streitkräfte in einer Stärke von rund 500 000 Mann. Der Schwerpunkt muß beim Heere liegen. Die Aufstellung einer Wehrmacht dieses Umfanges ist auf freiwilliger Basis nicht möglich. Sie kann nur durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht durchgeführt werden.


    (Berendsen)

    Die Aufstellung herkömmlicher Streitkräfte ist im Zeitalter atomarer Waffen nicht überflüssig und antiquiert. Sie ist dringend erforderlich, solange der mutmaßliche Gegner an der Aufrechterhaltung eines ungewöhnlich starken Landheeres festhält.
    Die Abrüstungsverhandlungen werden durch die Aufstellungsvorhaben in der Bundesrepublik nicht gestört. Unsere Bereitschaft, im Rahmen einer allgemeinen Abrüstung auch unseren Teil beizutragen, wird ausdrücklich betont. Wenn andere Staaten auf Null abrüsten sollten, werden auch wir dies tun. Die dann bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendeten Millionen sind zwar — so könnte man argumentieren — unnütz ausgegeben, sie sind jedoch sicherlich gut angewendetes Geld, wenn die Abrüstungsgespräche durch die Tatsache unserer Wiederbewaffnung aus ihrem langsamen Fluß in einen schnellen Lauf kommen sollten. Hierfür liegen begründete Anzeichen vor.

    (Zurufe von der SPD.)

    Die Fraktion der CDU/CSU bekennt, daß ihr angesichts der geographischen Lage der Bundesrepublik unmittelbar am eisernen Vorhang an einer schnellen Errichtung eines Abwehrwalles an diesem Vorhang ganz besonders liegt. Andere Völker, wie England oder Italien, sind hier in einer glücklicheren Lage. Vergleiche zwischen der Wehrverfassung und den Wehranstrengungen dieser Länder und denen der Bundesrepublik sind daher nicht in jedem Falle zutreffend.
    Abschließend darf ich im Namen der CDU/CSU den Beamten des Verteidigungsministeriums und allen sonstigen Beteiligten, die mit der Abfassung dieses Gesetzes befaßt waren, unseren Dank für die Unterstützung bei den Beratungen aussprechen. Vor allem aber gilt unser Dank den Gutachtern, die uns vornehmlich bei dem Problem der Kriegsdienstverweigerung, der Zurückstellungen und besonders bei der Findung eines eigenen Urteils über die militärische Zweckmäßigkeit eines Wehrpflichtheeres in unserer Zeit sehr geholfen haben.
    Im Namen der CDU/CSU habe ich zu erklären, daß wir in der heutigen dritten Lesung dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Welke: Tolle Überraschung!)