Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor der endgültigen Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes in der heutigen dritten Lesung ist es angesichts der großen politischen Bedeutung dieses Gesetzes noch einmal unser ernstes Anliegen, die grundsätzliche Stellungnahme der Fraktion der CDU/CSU zu seinen wesentlichen Punkten hier darzulegen.
Unbestritten ist unsere Verpflichtung zur Erfüllung der Pariser Verträge, die unseren militärischen Beitrag zur Sicherung der freien Welt gegen einen möglichen Angriff vorsehen. Das Ausmaß der militärischen Anstrengungen der Mitgliedstaaten wird in dem jährlichen NATO-Fragebogen im einzelnen festgelegt. Jeder, der in Politik, Wirtschaft oder militärischen Dingen einmal organisatorische Aufgaben größeren Umfanges zu lösen hatte, weiß, daß Planungen dieses Ausmaßes immer eine bedachtsame Vorschau auf eine weitere Zukunft in sich schließen. So ist es auch hier. Wir können bei der Erfüllung der in dem jährlichen Fragebogen der NATO mit uns ausgehandelten militärischen Sicherungsmaßnahmen auf eine Planung auf längere Sicht nicht verzichten. Das ist sicherlich von allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses unbestritten. Auseinander gehen die Meinungen darüber, ob diese von uns übernommenen militärischen Sicherungsaufgaben besser durch ein Berufsheer oder ein Wehrpflichtheer zu lösen sind, ob im Atomzeitalter herkömmliche Streitkräfte überhaupt noch von Wert sind, ob die Aufstellung eines Wehrpflichtheeres im gegenwärtigen Zeitpunkt die Chancen einer Wiedervereinigung nicht unnötig erschwert oder sogar zunichte macht, ob der Umfang des noch zu erläuternden Ausmaßes der militärischen Sicherung nicht unsere wirtschaftlichen Möglichkeiten übersteigt und somit die Gefahr einer Bolschewisierung von innen heraufbeschwört, und schließlich, ob es nicht im Zeitalter der Abrüstungsvorschläge ein Anachronismus ist, überhaupt aufzurüsten.
Wenn ich jetzt im einzelnen auf die oben umrissenen Probleme eingehe, möchte ich mich zunächst mit der Frage auseinandersetzen: Gegen wen wollen wir Sicherheit? Hierzu ist meiner Meinung nach folgendes zu sagen. Ist der mutmaßliche militärische Gegner so stark, daß das von uns geforderte Kontingent in Höhe von 500 000 Mann zur Abwehr eines Angriffs nötig ist, oder ist nicht vielmehr damit zu rechnen, daß der Schwäche des mutmaßlichen Gegners wegen auch eine weit geringere militärische Anstrengung ausreichend wäre? In vielen Debatten, die in diesem Hause geführt worden sind, ist die Frage der bestehenden oder nichtbestehenden völkerrechtlichen Verpflichtung zur Aufstellung eines 500 000 - Mann - Heeres eingehend besprochen worden. Ich möchte die damals von uns vorgebrachten Argumente nicht wiederholen. Ich halte den Streit, ob diese Zahl von 500 000 Mann auf Grund der bestehenden Verträge als Höchstgrenze vorgeschrieben oder nur erlaubt ist, für zweitrangig. Maßgeblich für meine Fraktion muß zunächst einmal das deutsche Sicherheitsbedürfnis im Rahmen der bestehenden Verträge sein. Ich wiederhole: dieses Bedürfnis nach Sicherheit entspricht der Vorstellung von der Stärke und den Absichten eines möglichen Angreifers.
Sehr oft wird darauf hingewiesen, daß die von uns jetzt aufzustellenden Streitkräfte für die nähere Zukunft ausschließlich die Aufgabe hätten, der nationalen Volksarmee der sogenannten DDR die Stirn zu bieten. Um hier zu einem sachgemäßen Urteil zu kommen, ist es erforderlich, sich über die Stärke und den Kampfwert der nationalen Volksarmee jenseits des Eisernen Vorhangs klarzuwerden. Nach den uns vorliegenden Nachrichten hatte die kasernierte Volkspolizei im Herbst vorigen Jahres eine Stärke von rund 110 000 Mann.
Diese militärisch voll ausgebildeten Polizeiformationen werden nunmehr mit allen Führungsstäben und sonstigen Anhängseln geschlossen in die nationale Volksarmee übergeführt. Diese Überführung wird dazu benutzt, die ideologische Zuverlässigkeit der einzelnen Angehörigen der Polizei zu überprüfen. Diese sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung hat bei den bisher in „nationale Volksarmee" umbenannten zwei Divisionen zu einem Ausscheiden von 5000 Mann geführt, und man rechnet in militärischen Führungskreisen der DDR noch mit' einem weiteren Ausscheiden von 15 000 bis 20 000 Mann bei dem noch zu überführenden Hauptteil der Volkspolizei.
Diese politische Siebung bei der Neuorganisation ihrer Streitkräfte mißbraucht die politische Führung in Pankow zur Vortäuschung einer Abrüstung, indem sie die Herabsetzung der Gesamtstärke auf 90 000 Mann ankündigt. Tatsächlich wird Pankow nach abgeschlossener Überprüfung und Umorganisation über schätzungsweise 95 000 Mann in der nationalen Volksarmee verfügen, so daß von einer Abrüstung wahrlich nicht die Rede sein kann.
Weiter ist in der Zone an militärischen Streitkräften eine Privatarmee des Staatssicherheitsministeriums in der Größenordnung von 55- bis 60 000 Mann — es sind das Grenzpolizei, Transportpolizei und Formationen zum Schutz der inneren Sicherheit — vorhanden. Hierzu kommen die paramilitärischen Kampfgruppen in den Betrieben, deren Stärke mit 60- bis 90 000 Mann angenommen wird.
Den Reigen schließt die Gesellschaft für Sport und Technik. Ihr obliegt die vor- und paramilitärische Ausbildung vor allem der Jugend beiderlei Geschlechts, die schon bei den sogenannten Jungpionieren im Kindesalter einsetzt. Im ganzen genommen besteht also in der sogenannten DDR eine bewaffnete Macht — ohne diese paramilitärischen Verbände, die ich eben nannte — von insgesamt 95 000 Mann Wehrmacht und rund 60 000 Polizeiangehörigen des Staatssicherheitsministeriums; das sind zusammen 155 000 Mann. Dies entspricht nicht ganz 1 % der Bevölkerung der Zone. Damit ist nach unserer Vorstellung die Wehrkraft dieses deutschen Landesteils in Friedenszeiten angesichts der wirtschaftlichen Situation Nachkriegsdeutschlands mit oder ohne Wehrpflicht bis an die Grenze des Möglichen ausgeschöpft.
Was könnte eine Regierung in Pankow mit diesen Streitkräften anfangen? Zwei denkbare Lösungen bieten sich an. Einmal wäre in Erwägung zu ziehen, daß Moskau nach einem etwaigen Abzug unserer Verbündeten aus der Bundesrepublik in Nachahmung des Überfalls nordkoreanischer Truppen auf Südkorea eine Wiedervereinigung in seinem Sinne mit militärischen Mitteln herbeiführen wollte. In diesem Falle wäre — immer nach koreanischem Muster — zweifellos damit zu rechnen, daß die Sowjetunion selbst sich völlig zurückhalten würde. Die jetzt in der Zone stehenden russischen Truppen wären in diesem angenommenen Falle wahrscheinlich, ebenso wie die alliierten Truppen in der Bundesrepublik nach Westen, über 'die Oder-Neiße-Linie nach Osten abgerückt. Bei Annahme dieser Lage muß aber damit gerechnet werden, daß in einem solchen Falle die Streitkräfte der sogenannten DDR durch tschechische und polnische Freiwilligentruppen verstärkt würden, wie dies in Korea durch rotchinesische Freiwillige er-
folgte. Keinesfalls hätte es also die Bundesrepublik bei einem solchen Überfall allein mit den Kräften der DDR zu tun. Der so oft gehörten Meinung, es genüge, zur Zeit ein kleines Berufsheer in Stärke von etwa 200 000 Mann aufzustellen und zu unterhalten, kann daher nicht beigetreten werden; denn dieses Heer allein würde ohne Anlehnung an NATO einem möglichen Angriff der DDR, unterstützt von freiwilligen Satellitenverbänden, nicht gewachsen sein.
Es wäre jedoch absurd anzunehmen, daß eine Bedrohung der Bundesrepublik aus dem Osten nur und ausschließlich von der DDR ausgehen könnte. Ein Angriff der Sowjetunion auf Westeuropa und damit die Entfesselung eines großen Krieges ist nicht ausgeschlossen. Sie finden das heute morgen wieder in den Zeitungen als eine Äußerung des Generals Schuyler aus Paris. Jedenfalls wären das NATO-Bündnis und die großen militärischen Anstrengungen unserer westlichen Verbündeten sinnlos, wenn sie nicht mit einem solchen Angriff rechneten. Die deutschen Interessen erfordern es nun — im Rahmen von NATO gesagt -, einen derartigen russischen Angriff an der Zonengrenze möglichst zum Stillstand zu bringen. Die militärischen Überlegungen der westlichen Generalstäbe und ,des NATO-Oberkommandos in Paris gipfeln darin, daß ein derartiger Angriff erst dann mit Aussicht auf Erfolg zu Lande und aus der Luft abgewehrt werden kann, wenn das deutsche Kontingent von 500 000 Mann aufgestellt ist. Ich möchte es mir ersparen, die einer solchen Forderung selbstverständlich vorausgehenden sehr sorgfältigen militärischen Überlegungen und Berechnungen hier aufzuzählen. Wir hatten Gelegenheit, im Verteidigungsausschuß hierüber alles Nötige zu hören. Ich komme auf den Bericht der Gutachterkommission und den ihm beizulegenden militärischen Wert gleich noch zurück.
Es ist immer die Frage aufgeworfen worden: Was haben im Atomzeitalter herkömmliche Waffen, die Aufstellung einer Streitmacht von 500 000 Mann überhaupt noch für einen Sinn? Ist es nicht antiquiertes Denken, ist es nicht der Versuch, mit den Mitteln des zweiten Weltkrieges im Atomzeitalter zu operieren, wenn man an einer Landstreitmacht von 12 Divisionen für die Bundesrepublik festhält? „Das Zeitalter der Massenheere ist vorbei", war eines der wesentlichsten Argumente in der Diskussion um die zu fordernde Stärke des neuen deutschen Heeres. Ich möchte zunächst ausdrücklich der These beitreten, daß das Zeitalter der Massenheere in der Tat vorbei ist. Was aber bedeutet der Begriff „Massenheer"?
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich ins Gedächtnis zurückzurufen, daß die Mobilmachungsvorbereitungen des Deutschen Reiches vor 1914 und vor 1939 die Ausschöpfung der militärischen Wehrkraft zur Verwendung im Felde bis an die Grenzen des Möglichen vorsahen und im Verlaufe des Krieges auch durchführten. Der polnische Feldzug wurde auf unserer Seite mit rund 60 Divisionen, der französische Feldzug mit 100 und der russische zu Beginn mit 250 Divisionen durchgefochten. Das sind Massenheere, in der Masse zu Fuß marschierend oder durch die Kräfte lebendiger Pferde bewegt,
— oder nicht, Herr Kollege? An motorisierten Verbänden haben wir während des ganzen zurückliegenden Krieges trotz der enormen Kraftanstrengungen der uns zur Verfügung stehenden kontinentalen westeuropäischen Industrie nie mehr als 25 bis 30 Divisionen unterhalten können. Rußland hatte auf der Höhe seiner militärischen Kraftanstrengungen sicher etwa 500 Divisionen unter Waffen. Demgegenüber wird heute die Aufstellung von 12 deutschen Divisionen und einer Anzahl von Heeresgruppen in einer Gesamtstärke von 350 000 Mann beabsichtigt. Diese Verbände sollen alle voll motorisiert und in ihren kämpfenden Einheiten möglichst unter Panzerschutz sein. In viele kleine Einheiten aufgeteilt, wird ein kleines Heer seiner sehr komplizierten technischen Apparatur wegen und der mit seiner Aufstellung verbundenen nicht unerheblichen Kosten in Friedenszeiten wegen im Frieden genau so stark sein, wie es im Kriege später sein soll. Dies erfordert allein schon der Zwang zu einer ganz schnellen Mobilmachung, die nach unseren Vorstellungen nur wenige Stunden umfassen darf. Demgegenüber braucht ein Massenheer, wie viele von Ihnen sicherlich noch wissen, zur Herstellung seiner Feldverwendungsfähigkeit viele Tage, ja Wochen. Einem Angriff alten Stils ging ein Eisenbahnaufmarsch ebenfalls von vielen Wochen voraus. All das ist völlig un- modern geworden, seitdem der Motor die Bewegungen zu Lande und in der Luft erobert hat und es eine Atombombe 'gibt. Es ist also für alle Staaten der Welt allein infolge der mangelnden industriellen Kapazität eine unlösbare Aufgabe, Massenheere alter Größenordnung mit moderner Bewaffnung auf die Beine zu stellen.
Wenn wir also zur Abwehr eines denkbaren Satellitenangriffs aus eigener Kraft, also ohne Anlehnung an NATO in ,der Lage sein wollen wie auch die Abwehr eines denkbaren russischen Angriffs großen Stils im Rahmen von NATO ins Auge fassen müssen, — in jedem Falle brauchen wir eine Streitmacht in der von uns geforderten Stärke.
Hierbei ist die bodenständige Verteidigung nicht einbegriffen. Ihre vielfältigen Aufgaben im Kriege erfordern militärisch ausgebildete Stämme und vielleicht im Rahmen von Kurzausbildung verfügbar gemachte Reserven. Hierauf näher einzugehen, verbietet mir heute die Zeit. Ich wollte das Problem auch nur anschneiden und dartun, daß bei aller Hochachtung vor der sicher vorhandenen Einsatzbereitschaft des deutschen Volkes im Falle eines feindlichen Angriffs die Aufgaben der bodenständigen Verteidigung ohne allgemeine Wehrpflicht nicht gelöst werden können.
Nun aber die wichtige Frage: Was soll das alles im Atomzeitalter? Hat es überhaupt einen Sinn, mit Streitkräften herkömmlicher Art Landesgrenzen verteidigen zu wollen, wenn es dem Feinde möglich ist, durch Überfliegen dieses Abwehrwalls im Rücken des Heeres das Land zu verwüsten und die Bevölkerung auszulöschen? Meine Damen und Herren, zweifellos läßt sich diese theoretisch denkbare Wirkung atomarer Kriegführung nicht bestreiten. Die Praxis zeigt allerdings, daß bisher kein Land, das sowohl herkömmliche Streitkräfte wie Atombomben besitzt, an die Abschaffung dieser herkömmlichen Streitkräfte denkt. Worauf ist das zurückzuführen? Etwa auf die Tatsache, daß überall in der Welt noch Soldaten älterer Jahrgänge in den Führungsstellen sitzen, die wegen allzu langsamen Denkvermögens nicht rechtzeitig umschalten können? Gibt es wirklich Soldaten,
denen nicht klar sein sollte, daß man unter Umständen mit einer Atombombe in wenigen Minuten eine ganze Division auslöschen oder zumindest aktionsunfähig machen kann? Ich glaube vielmehr, daß das Festhalten an Landstreitkräften herkömmlicher Art darauf beruht, daß kein Land derartige Streitkräfte abschafft, solange Mächte, die als Gegner anzusehen sind, über derartige Streitkräfte in großem Umfang verfügen und vor aller Welt offen dargelegt haben, daß sie gar nicht daran denken, sie abzuschaffen. Ich führe eine Rede ides Marschalls Schukow auf dem XX. Parteikongreß der Sowjetunion im Februar dieses Jahres an, in der er wörtlich sagte — Herr Präsident, ich darf zitieren —:
Wir gingen beim Aufbau der sowjetischen Streitkräfte auch davon aus, daß die modernsten Waffen, darunter auch die Massenvernichtungswaffen, die entscheidende Bedeutung des Landheeres, der Flotte und der Luftstreitkräfte nicht mindern. Ohne starke Landstreitkräfte, eine strategisch weitreichende Frontluftwaffe und eine moderne Kriegsflotte, ohne deren gut organisiertes Zusammenwirken kann man einen modernen Krieg nicht führen.
Ganz gleich, meine Damen und Herren, ob Sie den Marschall Schukow für einen alten vertrottelten General oder für den militärisch verantwortlichen obersten Befehlshaber der sowjetischen Streitkräfte halten, Tatsache ist, daß er diesen Ausspruch getan hat, der auch gilt, wenn zur Zeit eine große Zahl sowjetischer Divisionen angeblich demobilisiert wird. Das militärische Kräftepotential der Sowjetunion zu Lande wird durch diese Demobilisierungsmaßnahmen im übrigen für eine ganze Reihe von Jahren nicht geschwächt, da die aufgelösten Divisionen sich im Kriegsfall unschwer schnell wieder aufstellen lassen.
Seitdem die Sowjetunion im Besitz der Atom-und Wasserstoffbombe ist und sicherlich angenommen werden kann, daß sie den heute noch bestehenden mengenmäßigen amerikanischen Vorsprung auf diesem Gebiet im Verlaufe einiger Jahre aufgeholt haben wird, würde ein unter Einsatz der Atomwaffen geführter Krieg der beiden Weltmächte aller Voraussicht nach den beiderseitigen Selbstmord bedeuten. Kann man wirklich annehmen, daß sie zu einem so wahnwitzigen Unterfangen bereit sein werden? Muß nicht vielmehr angenommen werden, daß jeder der beiden Gegner sich von vornherein darüber im klaren sein muß, daß er auch im Falle eines Sieges nur das negative Ziel der Verwüstung des feindlichen Landes und der Ausrottung seiner Bevölkerung erreichen, niemals aber einen positiven Gewinn erwarten kann? Kann es überhaupt eine sinnlosere Methode als eine solche Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln geben? Sollte es nicht wahrscheinlicher sein, daß die Weltmächte in einem Konfliktsfall auf die Anwendung dieser Mittel der Massenvernichtung verzichten, wie dies im zweiten Weltkrieg auf beiden Seiten in bezug auf die Verwendung von Giftgasen der Fall gewesen ist?
Andererseits ist es nicht zu leugnen, daß nach mehrfachen Erklärungen hoher amerikanischer Dienststellen die USA zur Zeit wegen der noch vorhandenen Unterlegenheit auf dem Gebiet herkömmlicher Streitkräfte in Europa aus dieser Zwangslage heraus gewillt sind, im Falle eines
sowjetischen Angriffs atomare Waffen einzusetzen. Es ist also ohne Zweifel gerade die Schwäche der freien Welt an herkömmlichen Waffen, die zur Zeit die Gefahr eines Atomkrieges bedingt. Wenn die Sowjetunion heute ein Gleichgewicht auf dem Gebiet der atomaren Waffen anstrebt, so muß die freie Welt dies auf dem Gebiet der herkömmlichen Streitkräfte tun, wenn sie dem Zwang, von sich aus zu Atomwaffen zu greifen, entgehen will. Ein solches Gleichgewicht aber wird für die freie Welt ohne einen angemessenen Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik auch bei einer allgemeinen Herabsetzung der Rüstungen nicht zu erreichen sein.
Von einer Herabsetzung der Rüstung wird in der Welt zur Zeit viel gesprochen. Wie schon erwähnt, haben die Sowjets 1,2 Millionen Mann oder 63 Divisionen zur Auflösung vorgesehen. Für den militärischen Laien bedeutet das in der Tat eine erhebliche Herabsetzung der Rüstung. Der Fachmann weiß, daß eine Herabsetzung der Rüstung bei den Sowjets für die westliche Welt nur dann von wirklicher Bedeutung ist, wenn gleichzeitig eine Zerstörung oder mindestens Unbrauchbarmachung der Waffen dieser Divisionen vorgesehen und einer Kontrolle durch eine internationale Kommission — vielleicht die UNO — unterworfen wird. Sonst bedeutet diese Maßnahme zwar eine Herabsetzung ihrer Friedensstärke, für die nächsten Jahre jedoch keineswegs eine Verminderung ihrer Kriegsstärke. Wie schon erwähnt, könnten die jetzt aufzulösenden sowjetrussischen Friedensdivisionen im Mobilmachungsfalle ohne weiteres wieder aufgestellt werden. Über den Abrüstungsschwindel in der sowjetisch besetzten Zone habe ich zu Beginn meiner Ausführungen schon gesprochen.
Dies soll uns aber nicht hindern, daran zu glauben, daß hoffentlich schon in naher Zukunft unter den Großmächten echte Übereinkommen über eine wirklich durchschlagende Abrüstung zustande kommen. In diesem Falle wird die Bundesrepublik sicherlich in dem Ausmaße der Verringerung ihrer Gefährdung durch einen östlichen Angriff die auf ihr lastende Rüstung herabsetzen.
Niemand in diesem Hohen Hause ist daran gelegen, auch nur einen einzigen Soldaten oder eine einzige Mark mehr für die Sicherheit vor einem Angriff aufzuwenden, als unbedingt erforderlich ist.
Wir alle wissen, welche große Belastung die Aufstellung deutscher Streitkräfte in dem von uns für notwendig gehaltenen Umfang für die deutsche Wirtschaft bedeutet. Wir sind uns darüber im klaren, daß eine Herabsetzung des Lebensstandards auf Kosten der Wiederbewaffung eine Radikalisierung nach sich ziehen würde. Nichts Widersinnigeres könnte also getan werden, als das Ausmaß der Rüstung über die wirtschaftlichen Möglichkeiten hinaus auszudehnen. In der vor wenigen Tagen in diesem Hohen Hause durchgeführten Konjunkturdebatte ist über die konjunkturelle Lage der Bundesrepublik so eingehend gesprochen worden, daß ich mir — auch aus Zeitgründen -
eine Vertiefung dieses Themas hier und jetzt ersparen möchte.
Ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion in diesem Hohen Hause eine besondere Rolle spielt, ist die Frage, ob durch die allgemeine Wehrpflicht die Spaltung unseres Vaterlandes nicht noch vertieft wird. Wir haben die absolute Überzeugung, daß ein aus dem Bündnis mit dem Westen ausscheidendes neutralisiertes Deutschland über kurz oder lang dem Sog aus dem Osten verfallen würde. Aus dem Munde Chruschtschows war klar zu hören, daß zur Zeit nur ein zum sowjetischen Machtbereich tendierendes Deutschland mit einer russischen Zustimmung zur Wiedervereinigung rechnen könnte. Dies wird durch die Äußerungen der Pankower Machthaber bei jeder Gelegenheit unterstrichen. Die von dieser Seite gebrauchte Umschreibung des Begriffs Sowjetisierung durch „Aufrechterhaltung der demokratischen und sozialen Errungenschaften" machen das Angebot nicht schmackhafter. Wir können uns eine Wiedervereinigung nur in Freiheit denken. Ein Aufgehen der 50 Millionen Bewohner der Bundesrepublik im sowjetischen System wäre nicht nur das Ende Deutschlands, sondern wahrscheinlich auch das des ganzen freien Europas.
Meine Fraktion kann sich daher der Meinung, daß die Annahme des vorliegenden Gesetzes ein Hindernis für die Wiedervereinigung sei, nicht anschließen. Wir glauben sogar, durch eine unserer Volkszahl entsprechend starke Bundeswehr in allen heute und in Zukunft anstehenden Fragen wie Wiedervereinigung, Abrüstung und vor allem Sicherung des Friedens unser Wort mit mehr Gewicht in die Waagschale werfen zu können als bisher. Ebensowenig können wir im Wehrpflichtgesetz ) eine Ursache zur Vertiefung der Spaltung unseres Volkes erkennen. Die Opposition gibt selbst zu, daß die Schuld an der Spaltung nicht bei der Bundesrepublik oder den Westmächten liegt.
Die in der ersten Lesung dieses Gesetzes getroffene Feststellung, daß die Machthaber in der Zone in vielen Fällen auf Maßnahmen bei uns juristisch nachgezogen haben und daher das gleiche auch im Hinblick auf die Wehrpflicht zu befürchten sei, darf auf unsere Entscheidung keinen Einfluß haben. Die Einführung der Wehrpflicht in Mitteldeutschland würde die heute schon bestehenden zonalen Streitkräfte vielleicht zahlenmäßig noch etwas erhöhen. Es scheint aber sehr fraglich, ob man um dieses optischen, auf uns politisch wirken sollenden Effekts willen eine Verminderung der Kampfkraft dieser ideologisch gerade gesäuberten Truppen in Kauf nehmen würde. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß die geistige Gleichschaltung in der Zone durchaus nicht so weit gediehen ist, um den Pankower Machthabern das Risiko einer allgemeinen Wehrpflicht ungefährlich erscheinen zu lassen. Sollte dieser Schritt trotzdem gewagt werden, so dürfte er der Flucht aus der Sowjetzone allerdings weiteren Auftrieb geben.
Keineswegs aber teile ich die vielfach geäußerte Meinung, daß die deutsche Jugend in der Zone durch die Wehrpflicht der vollständigen Bolschewisierung ausgeliefert wäre. Besser als in Schule und Werkstatt, bei der FDJ und der „Gesellschaft für Sport und Technik" kann die ideologische Umerziehung bestimmt nicht durchgeführt werden. Wenn ein Neunzehnjähriger dieser Umerziehung bis jetzt nicht erlegen ist, wird er auch in der „Nationalen Volksarmee" seine innere Haltung zu bewahren wissen.
Ein kurzer Hinweis, meine Damen und Herren, auf die Belange einzelner Berufsgruppen und Berufszweige sei mir noch gestattet, wobei ich nicht alles aufzählen kann, was hier an uns herangetragen worden ist. Das Anliegen der Landwirtschaft, die in ihren Reihen tätigen Wehrpflichtigen möglichst so einzuziehen, daß, falls eine 18monatige Dienstzeit vorgesehen werden sollte, die Wehrpflichtigen zwei Winter und einen Sommer anstatt umgekehrt bei der Truppe verbringen, läßt sich sicher erfüllen. Darüber hinaus sind im Gesetz Möglichkeiten genug verankert, um den Erfordernissen der Aufrechterhaltung landwirtschaftlicher Betriebe in besonderen Härtefällen gerecht zu werden. Ebenso wird die Unabkömmlichstellung von Wehrpflichtigen, die im Bergbau unter Tage tätig sind, zu erwägen sein. Da unsere Volkswirtschaft schon jetzt unter einem fühlbaren Mangel an Kohle leidet — es werden mehrere Millionen Tonnen amerikanischer Kohle jährlich bei uns eingeführt —, wäre ein Einziehen der wehrpflichtigen Untertagebergleute gleichbedeutend mit dem Verlust an Förderung von weiteren vielen Millionen Tonnen Kohle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nunmehr noch eingehen auf die im Gesetz zwischen uns noch strittigen und bisher nicht ausdiskutierten Einzelfragen im Zusammenhang mit den Problemen der Freistellung, der Zurückstellung, der Kriegsdienstverweigerer usw. Zunächst ein paar Worte über die von der Opposition so leidenschaftlich geforderte Freistellung von Wehrpflichtigen, die Verwandte ersten Grades in der Zone haben. Ich bin davon überzeugt, daß wir nachher in der Einzeldebatte unsere Standpunkte annähern können.
Ich darf aber grundsätzlich jetzt schon darauf hinweisen, daß wir durch dieses Wehrpflichtgesetz unter keinen Umständen Deutsche zweierlei Rechts schaffen dürfen. Wer sich aus dem Bereich der sowjetisch besetzten Zone in den Geltungsbereich des Grundgesetzes begibt, ist nach Prüfung seiner Personalien genauso Deutscher wie wir hier. Er übernimmt damit ausnahmlos alle Rechte und Pflichten jedes Deutschen.
— Wie wir hier in bezug auf die Rechte und Pflichten, die er hier bei uns übernimmt. — Das soll aber nicht heißen, daß nicht aus dem Zustand des geteilten Deutschlands und dem Vorhandensein einer Willkürherrschaft in der SBZ in besonderen Fällen auch besondere Schlußfolgerungen gezogen werden müssen. Ich möchte mich auf diese kurzen Hinweise beschränken; alles weitere wird nachher in der Einzeldiskussion zur Sprache kommen.
Auch das Problem des Wehrdienstes einziger Söhne lassen Sie mich kurz streifen. Hier gilt es zunächst, die Begriffe „Wehr dienst" und „Kriegs dienst" streng auseinanderzuhalten. Unbestritten ist innerhalb aller Fraktionen dieses Hohen Hauses, daß alle nur möglichen und denkbaren Maßnahmen ergriffen werden sollen, um das Leben einziger Söhne durch Kriegsdienst im Verteidigungsfall nicht mehr zu gefährden, als es unumgänglich nötig ist, oder besser positiv ausgedrückt: im Verteidigungsfalle einzigen und letzten Söhnen auf Antrag denjenigen Platz zuzuweisen, auf dem sie voraussichtlich der geringsten Gefahr ausgesetzt sind.
Wenn man, wie hier in diesem Hohen Hause geschehen, die Ableistung des Wehrdienstes durch Heranziehen von Verlustziffern der amerikanischen Luftwaffe in Friedenszeiten als besonders gefährlich hinstellen will, so darf ich doch bitten, nicht zu vergessen, daß in allen Luftwaffen der Welt das fliegende Personal ausschließlich aus Freiwilligen besteht. Man wird es allerdings auch einzigen Söhnen nicht verwehren können, sich freiwillig zum fliegenden Personal der Luftwaffe zu melden.
Es wird wohl nicht behauptet werden können, daß eine normale Grundausbildung in der Bundeswehr gefährlicher ist als die Lehrzeit in einer Fabrik oder der Untertagedienst eines Bergmanns. Ich möchte im Gegenteil glauben, daß der letztere weit gefährlicher ist. Wir können uns aus diesen und aus einer Reihe von anderen Gründen deshalb nicht entschließen, letzte Söhne von ihrer Wehrpflicht zu befreien.
Täten wir dies, müßten wir ihnen beispielsweise auch verbieten, den Führerschein zu erwerben.
Wir sind aber gerne bereit, mit Ihnen darüber zu
reden, welche Möglichkeiten es gibt, um im Gesetz
das zu verankern, was ich vorhin erwähnt habe,
nämlich diese jungen Männer im Verteidigungsfall
aus der Gefahrenzone weitmöglichst herauszuhalten.
In den Kampf der evangelischen Pastoren um die Wehrpflicht ordinierter Geistlicher möchte ich mich als hilfloser Laie nicht einschalten.
Ich persönlich bin der Ansicht, daß dieses Problem im Augenblick zwar eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat, daß es jedoch sehr bald an Schärfe verlieren wird, handelt es sich doch — um es noch einmal klar herauszustellen — darum, daß nur die ordinierten Geistlichen vom Wehrdienst befreit sind, nicht aber die Studenten der Theologie. Da den der Opposition angehörenden evangelischen Geistlichen des Hohen Hauses offensichtlich so viel daran liegt, die Befreiung ordinierter Geistlicher ihres Bekenntnisses vom Wehrdienst zu verhindern, nehme ich an, daß sie ihren jungen zukünftigen Amtsbrüdern den dringenden Rat gegen werden, von der ihnen im Gesetz eingeräumten Möglichkeit, auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt zu werden, keinen Gebrauch zu machen.
— Ich hoffe doch, Herr Professor!
Nun komme ich zu dem Problem der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe. Zunächst sei noch einmal festgestellt, daß Wehrdienst im Frieden kein Kriegsdienst ist. Wenn im Gesetz vorgesehen wird, daß jemand, der den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten hat, so wird damit seine Wehrpflicht grundsätzlich bejaht. Im übrigen möchte ich
hier der Debatte über diesen Paragraphen nicht vorgreifen. Ich persönlich möchte bemerken, daß ich als evangelischer Christ und ehemaliger Berufssoldat im Laufe meines militärischen Lebens mit Luther der Überzeugung war und bin, daß auch ein Kriegsmann im seligen Stande sein kann.
Ein weiterer Punkt, zu dem etwas zu sagen wäre, ist die Tatsache, daß wir die Dauer des Grundwehrdienstes im Gesetz nicht geregelt haben. Von hoher strategischer Seite ist gegen uns der Vorwurf erhoben worden, daß das Gesetz dadurch ein Torso geworden sei,
der aus diesem Grunde abgelehnt werden müßte. Ich bin der Ansicht, daß — wie schon eben bemerkt — der Hauptzweck der Verabschiedung dieses Gesetzes jetzt vor den Ferien der ist, dem Verteidigungsminister ausreichend Zeit für den Aufbau der Wehrersatzorganisation und die Erfassung der Wehrpflichtigen zu geben.
— Ich komme gleich darauf, Herr Kollege. Wenn nun eine Fraktion des Hohen Hauses einen Gegenentwurf einreicht, in dem nur die Wehrersatz-organisation geregelt werden soll, so -.wird hierdurch ein wirklicher Torso geschaffen, da die Wehrersatzorganisation für sich allein völlig uninteressant ist. Ihre Tätigkeit zur Erfassung, Musterung und schließlichen Einberufung der Wehrpflichtigen ist das, was wir wollen. E bedarf keiner Erwägung, daß die zahllosen Paragraphen, die sich mit der Befreiung vom Wehrdienst, der Zurückstellung, dem Recht der Kriegsdienstverweigerung usw. befassen, notwendige Voraussetzungen für die Tätigkeit der Wehrersatzorganisation sind, Herr Kollege.
Das Problem der Wehrdienstdauer ist noch nicht ausdiskutiert. Aus diesem Grunde haben wir es ausgeklammert. Der Verteidigungsminister wird durch ein besonderes Gesetz, spätestens vor der endgültigen Einziehung der ersten Wehrpflichtigen, wissen müssen, woran er ist. Zuzugeben ist, daß es aus psychologischen Gründen, aber auch aus rein wirtschaftlichen Gründen dringend erwünscht ist, dieses Problem möglichst schnell zu lösen.
Ich darf daher namens meiner Fraktion die Hoffnung ausdrücken, daß für den Fall der Annahme des uns heute vorliegenden Gesetzes wir die Mithilfe aller Fraktionen, auch der Ihren haben, um dieses Problem so schnell wie möglich auszudiskutieren und es nach den Ferien schnellstens zu verabschieden.
Ich darf zusammenfassen. Die Sicherheit der Bundesrepublik erfordert in jedem Fall die Aufstellung herkömmlicher Streitkräfte in einer Stärke von rund 500 000 Mann. Der Schwerpunkt muß beim Heere liegen. Die Aufstellung einer Wehrmacht dieses Umfanges ist auf freiwilliger Basis nicht möglich. Sie kann nur durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht durchgeführt werden.
Die Aufstellung herkömmlicher Streitkräfte ist im Zeitalter atomarer Waffen nicht überflüssig und antiquiert. Sie ist dringend erforderlich, solange der mutmaßliche Gegner an der Aufrechterhaltung eines ungewöhnlich starken Landheeres festhält.
Die Abrüstungsverhandlungen werden durch die Aufstellungsvorhaben in der Bundesrepublik nicht gestört. Unsere Bereitschaft, im Rahmen einer allgemeinen Abrüstung auch unseren Teil beizutragen, wird ausdrücklich betont. Wenn andere Staaten auf Null abrüsten sollten, werden auch wir dies tun. Die dann bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendeten Millionen sind zwar — so könnte man argumentieren — unnütz ausgegeben, sie sind jedoch sicherlich gut angewendetes Geld, wenn die Abrüstungsgespräche durch die Tatsache unserer Wiederbewaffnung aus ihrem langsamen Fluß in einen schnellen Lauf kommen sollten. Hierfür liegen begründete Anzeichen vor.
Die Fraktion der CDU/CSU bekennt, daß ihr angesichts der geographischen Lage der Bundesrepublik unmittelbar am eisernen Vorhang an einer schnellen Errichtung eines Abwehrwalles an diesem Vorhang ganz besonders liegt. Andere Völker, wie England oder Italien, sind hier in einer glücklicheren Lage. Vergleiche zwischen der Wehrverfassung und den Wehranstrengungen dieser Länder und denen der Bundesrepublik sind daher nicht in jedem Falle zutreffend.
Abschließend darf ich im Namen der CDU/CSU den Beamten des Verteidigungsministeriums und allen sonstigen Beteiligten, die mit der Abfassung dieses Gesetzes befaßt waren, unseren Dank für die Unterstützung bei den Beratungen aussprechen. Vor allem aber gilt unser Dank den Gutachtern, die uns vornehmlich bei dem Problem der Kriegsdienstverweigerung, der Zurückstellungen und besonders bei der Findung eines eigenen Urteils über die militärische Zweckmäßigkeit eines Wehrpflichtheeres in unserer Zeit sehr geholfen haben.
Im Namen der CDU/CSU habe ich zu erklären, daß wir in der heutigen dritten Lesung dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben werden.