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ID0214508800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2145

  • date_rangeDatum: 9. Mai 1956

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:32 Uhr

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    2. Deutscher Bundestag — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1956 7627 145. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1956. Mitteilung über Vorlage der Abrechnung über die Renten- und Beitragszahlungen für die Rentnerkrankenversicherung in der Invaliden- und in der Angestelltenversicherung für 1953 7630 D Ergänzung der Tagesordnung 7630 D Zurückgestellte Fragen der Fragestunde in der 142. Sitzung (Drucksache 2345): 11. Frage des Abg. Dr. von Buchka (CDU/ CSU) betr. Zielabwürfe der US-Luftwaffe im Gebiet des Großen Knechtsands: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7631 A, C Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 7631 C 23. Frage des Abg. Maier (Freiburg) (SPD) betr. Koppelung des Problems des Rheinseitenkanals mit dem des Baus des Moselkanals: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 7631 D, 7632B, C Maier (Freiburg) (SPD) 7632 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Agrarpolitik der Bundesregierung (Drucksache 2014) in Verbindung mit der Beratung ides Antrags der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Maßnahmen nach dem Grünen Bericht (Drucksache 2320) . 7632 C Kriedemann (SPD), Anfragender . 7632 C, 7644 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7634 B Dr. Horlacher (CDU/CSU), Antrag- steller 7637 C, 7642 C Frau Strobel (SPD) 7638 B Elsner (GB/BHE) 7640 B Dr. Baade (SPD) 7641 B ( Mensing (CDU/CSU) 7645 C Überweisung des Antrags Drucksache 2320 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7646 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts - (Drucksache 1552); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2265) 7646 A Beschlußfassung 7646 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 2103); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2266) 7646 C Beschlußfassung 7646 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften (Besoldungsangleichungsgesetz für den Bundesgrenzschutz) (Drucksache 1881); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Drucksache 2306) . . . . 7646 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 7687 A Beschlußfassung 7646 D Erste Beratung eines Gesetzes über die Feststellung eines Vierten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 (Viertes Nachtragshaushaltsgesetz 1955) (Drucksache 2344) . . 7647 A, 7661 C Vizepräsident Dr. Schmid 7647 A Ritzel (SPD) . 7661 C, 7664 C, 7666 A, 7672 B, 7673 D Niederalt (CDU/CSU) . . . . 7664 C, 7669 C Blank, Bundesminister für Verteidigung 7665 C, 7666 B, 7670 C, 7671 B, 7672 C, D, 7676 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 7666 D, 7669 C, D, 7670 A, 7671 B, D, 7676 D, 7677 A, 7678 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 7670 A Wienand (SPD) 7672 C Bausch (CDU/CSU) . . . 7673 C, D, 7675 A Bazille (SPD) 7675 C von Manteuffel (Neuß) (DA) 7676 C, D, 7677 A Berendsen (CDU/CSU) 7677 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 7678 B Zweite Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 1946) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einstellung von Soldaten für die Streitkräfte mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwärts (Drucksache 2075) 7647 B Vizepräsident Dr. Schmid 7647 B Ablehnung der Gesetzentwürfe (Drucksachen 1946 und 2075) 7647 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Beschluß des Deutschen Bundestages in der 82. Sitzung am 25. Mai 1955 betr. Hilfsmaßnahmen für Personen, die zu den Opfern des 17. Juni gehören (Drucksachen 2133, 1396 Nr. 3) '7647 D Blachstein (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7687 D Frau Korspeter (SPD): als Berichterstatterin 7647 D als Abgeordnete 7648 A Vizepräsident Dr. Schmid 7648 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . 7648 B Beschlußfassung 7648 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Druck- 1 sache 2255) 7648 D Überweisung an die Ausschüsse für Beamtenrecht und für Kommunalpolitik 7648 D Erste und zweite Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksache 2260) 7648 D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 7649 A, B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7649 B Abstimmungen 7649 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045); Mündlicher und Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 2302, zu 2302, Umdrucke 581, 602, 607) 7649 D Eschmann (SPD) . . 7649 D, 7651 C, 7657 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 7650 D, 7653 D, 7656 C, 7658 D, 7660 A Maier (Freiburg) (SPD): als Berichterstatter 7651 A Schriftlicher Bericht 7688 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . 7652 C, 7655 D Huth (CDU/CSU) 7653 B Berendsen (CDU/CSU) 7653 C Vizepräsident Dr. Schmid . 7654 D, 7655 A, 7656 B, D Dr. Mende (FDP) 7655 B, 7658 B Engell (GB/BHE) 7658 C Mellies (SPD) 7659 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) 7660 D Abstimmungen 7651 B, 7660 C, 7661 A Unterbrechung der Sitzung . . . 7661 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache 2340) 7678 B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7678 C Berichtigung zur Beschlußfassung zur 5. Novelle zum Bundesversorgungsgesetz in der 144. Sitzung 7678 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Viehzählungsgesetzes (Drucksache 2102); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 2317, Umdrucke 600, 605) 7678 C Teriete (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7690 C Menke (CDU/CSU) 7678 D Unertl (CDU/CSU) 7679 B Abstimmungen 7679 A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation und betreffend Gouverneure und Direktoren in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, in der Internationalen Finanz-Corporation und im Internationalen Währungsfonds (Drucksache 2328) . 7680 A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 7680 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das deutschisländische Protokoll vom 19. Dezember 1950 über den Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten (Drucksache 1785); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (Drucksache 2252) . . 7680 A Dr. Höck (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7691 C Beschlußfassung 7680 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 4. April 1955 über Offshore-Beschaffungen (Drucksache 2269) 7680 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 7680 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die am 22. März 1956 in Bonn unterzeichneten drei Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über deutsche Vermögenswerte in Schweden, über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und zum deutschen Lastenausgleich (Drucksache 2333) 7680 C Ausschußüberweisungen 7680 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 56 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Oktober 1936 über die Krankenversicherung der Schiffsleute (Drucksache 2334) 7680 D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 7680 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2335) 7680 D Bender (CDU/CSU) 7681 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 7681 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über den Luftverkehr zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus (Drucksache 2336) 7681 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 7681 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Dritte Protokoll vom 15. Juli 1955 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Dänemark) (Drucksache 2337) 7681 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 7681 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Vierte Protokoll vom 15. Juli 1955 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Norwegen) (Drucksache 2338) 7681 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 7681 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Fünfte Protokoll vom 15. Juli 1955 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Schweden) (Drucksache 2339) 7681 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 7681 C Erste Beratung des von der Fraktion des FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Drucksache 2287) . . 768.1 C Sabel (CDU/CSU) 7681 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 7681 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 2301) 7681 D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 7682 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangsoder Pflichtarbeit (Drucksache 2137); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2294) 7682 A Bergmann (SPD): als Berichterstatter 7682 A Schriftlicher Bericht 7692 A Richter (SPD) 7682 B Sabel (CDU/CSU) 7683 A Abstimmungen 7682 A, 7683 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Abg. Lahr u. Gen. betr. Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft (Drucksachen 2262, 1271) 7683 B Engelbrecht-Greve (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7692 D Beschlußfassung 7683 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge (Drucksachen 2257, 1312) . . . 7683 C Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 7683 C Beschlußfassung 7684 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2311) . . . . 7684 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7684 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2313) . . . . 7684 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7684 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Frak- tion der SPD betr. Berliner PorzellanManufaktur (Drucksachen 2263, 1772) . . 7684 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 7694 A Dr. Arndt (SPD) 7684 D Beschlußfassung 7685 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers für Wohnungsbau betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Deutschen Bau- und Bodenbank AG, Frankfurt (Main) (Drucksachen 2243, 2000) . 7685 D Hilbert (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7694 C Beschlußfassung 7686 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks Kehler Straße 27/31 in Rastatt an die Stierlen-Werke AG in Rastatt (Baden) (Drucksache 2289) . . . 7686 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 7686 A Beratung des Entwurfs einer Zweiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Edel-Zellstoff, Modellhüte usw.) (Drucksache 2276) 7686 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 7686 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 593) 7686 C Nächste Sitzung 7686 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7686 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Besoldungsangleichungsgesetzes für den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2306) 7687 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen betr. Hilfsmaßnahmen für Opfer des 17. Juni (Drucksache 2133) 7687 D Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (zu Drucksache 2302) 7688 B Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Jaeger u. Gen. zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Umdruck 581) 7689 D Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Umdruck 602) 7690 A Anlage 7: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Umdruck 607) 7690 B Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Viehzählungsgesetzes (Drucksache 2317) . 7690 C Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Menke u. Gen. zum Entwurf eines Viehzählungsgesetzes (Umdruck 600) 7691 A Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Viehzählungsgesetzes (Umdruck 605) 7691 B Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht über den Entwurf eines Gesetzes betr. das deutsch-isländische Protokoll vom 19. Dezember 1950 über den Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten (Drucksache 2252) 7691 C Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangsoder Pflichtarbeit (Drucksache 2294) . . . 7692 A Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Abg. Lahr u. Gen. betr. Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft (Drucksache 2262) 7692 D Anlage 14: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Berliner Porzellan-Manufaktur (Drucksache 2263) 7694 A Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers für Wohnungsbau betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Deutschen Bau- und Bodenbank AG, Frankfurt (Main) (Drucksache zu 2243) 7694 C Anlage 16: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 593) 7695 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 16. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 7. Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Blachstein 30. 6. Gedat 30. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Gille 16. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Runge 16. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Lulay 9. 6. Altmaier 2. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 6. Müller-Hermann 2. 6. Kahn 1. 6. Dr. Bartram 31. 5. Neuburger 31. 5. Dr. Köhler 19. 5. Frau Dr. Steinbiß 19. 5. Frau Friese-Korn 12. 5. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Birkelbach 12. 5. Dr. Blank (Oberhausen) 12. 5. Dr. Deist 12. 5. Dr. Dollinger 12. 5. Dr. Eckhardt 12. 5. Dr. Furler 12. 5. Dr. Königswarter 12. 5. Dr. Kopf 12. 5. Dr. Kreyssig 12. 5. Kunze (Bethel) 12. 5. Lenz (Brühl) 12. 5. Dr. von Merkatz 12. 5. Moll 12. 5. Dr. Oesterle 12. 5. Pelster 12. 5. Dr. Pohle (Düsseldorf) 12. 5. Dr. Dr. h. c. Pünder 12. 5. Pusch 12. 5. Sabaß 12. 5. Dr. Schöne 12. 5. Frau Kalinke 10. 5. Dr. Moerchel 10. 5. Frau Niggemeyer 10. 5. Rehs 10. 5. Frau Albertz 9. 5. Bauknecht 9. 5. Brockmann (Rinkerode) 9. 5. Dr. Bucerius 9. 5. Dewald 9. 5. Dr. Gleissner (München) 9. 5. Glüsing 9. 5. Dr. Götz 9. 5. Hansen (Köln) 9. 5. Heiland 9. 5. Illerhaus 9. 5. Frau Dr. Jochmus 9. 5. Karpf 9. 5. Keuning 9. 5. Ladebeck 9. 5. Leibfried 9. 5. Dr. Leiske 9. 5. Lermer 9. 5. Dr. Löhr 9. 5. Massoth 9. 5. Maucher 9. 5. Dr. Mocker 9. 5. Morgenthaler 9. 5. Dr. Orth 9. 5. Dr. Pferdmenges 9. 5. Frau Pitz 9. 5. Ruhnke 9. 5. Dr. Seffrin 9. 5. Stücklen 9. 5. Wagner (Ludwigshafen) 9. 5. Wehking 9. 5. Dr. Werber 9. 5. Anlage 2 Drucksache 2306 (Vgl. S. 7646 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (9. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften (Besoldungsangleichungsgesetz für den Bundesgrenzschutz) (Drucksache 1881). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Den Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften (Besoldungsangleichungsgesetz für den Bundesgrenzschutz) - Drucksache 1881 - hat der federführende Ausschuß für Beamtenrecht nach der Bearbeitung des Entwurfs des Soldatengesetzes am 9. Februar 1956, der mitberatende Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung am 9. März 1956 und der Haushaltsausschuß bereits am 16. Dezember 1955 beraten. Der Ausschuß für Beamtenrecht legt den Gesetzentwurf in der von ihm geänderten Fassung, der sich der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung angeschlossen hat, dem Bundestag mit dem Vorschlag zur Annahme vor. Der Gesetzentwurf will die Bezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes den Bezügen der Freiwilligen in der Bundeswehr gleichstellen, soweit diese in Einzelfällen bei vergleichbaren Dienstgraden höher als die der Vollzugsbeamten sind. Der Bundesrat hat in seiner 148. Sitzung vom 28. Oktober 1955 den Gesetzentwurf abgelehnt, weil die Ordnung für die Freiwilligen nur eine vorläufige Maßnahme bilde, deren Voraussetzungen für die Beamten des Bundesgrenzschutzes nicht gegeben seien, weil außerdem Rückwirkungen auf die Besoldung der Polizeivollzugsbeamten und anderer Beamtengruppen erwartet werden müßten, das neue Besoldungsgesetz am 1. April 1956 in Kraft trete und bei der gegenwärtigen Konjunktur eine Erhöhung der Gehälter vermieden werden müsse. Die Ausschüsse des Bundestages haben sich dieser Stellungnahme nicht anschließen können, wie auch die Bundesregierung an ihrer Vorlage festgehalten hat. Der Vergleich der Besoldung der beiden Gruppen des öffentlichen Dienstes ist durch die eingetretenen Verhältnisse viel unmittelbarer als mit der der Länderbeamten sowohl für die in die Bundeswehr übertretenden wie für die in dem Bundesgrenzschutz verbleibenden oder in ihn neu eintretenden Beamten. Der Entwurf des Bundesbesoldungsgesetzes befindet sich bereits in der Beratung des Ausschusses, eine Verabschiedung ist aber erst nach einiger Zeit möglich; ferner hat sich inzwischen eine Erhöhung der Gehälter im Vorgriff auf das Besoldungsgesetz nicht umgehen lassen. Dagegen hat der Ausschuß für Beamtenrecht einzelne Änderungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in der Bundeswehr vorgeschlagen, denen sich der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung angeschlossen hat. Die Besoldung der Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes hat das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom. 20. August 1952 (BGBl. I S. 582), die Besoldung der Freiwilligen in der Bundeswehr die auf Grund des § 4 des Freiwilligengesetzes mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung vom 15. Oktober 1955 (BGBl. I S. 657) festgelegt. Die Angleichung der Besoldung der Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die der Freiwilligen soll in der Weise geschehen, daß auch ihnen die Vordienstzeiten in der früheren Wehrmacht oder Dienstzeiten im Polizeivollzugsdienst vor 1945 angerechnet werden. Die Änderung der einzelnen Vorschriften hat folgende Gründe: 1. § 1: Die Streichung der Worte im ersten Satz „mit einer vor dem 8. Mai 1945 liegenden Dienstzeit als Soldat" und der Schlußworte „mit einer entsprechenden Dienstzeit als Soldat" sowie des folgenden zweiten Satzes dient lediglich der Vereinfachung, weil die Bewertung der Dienstzeit als Soldat und als Polizeivollzugsbeamter bereits für die Freiwilligen festgelegt ist; es ist nicht notwendig, sie in diesem § 1 zu wiederholen. 2. § 2: Die Änderungen dienen wiederum lediglich der Vereinfachung der Vorschrift. 3. § 3: In .§ 3 ist in die Eingangsworte das Wort „insbesondere" eingefügt, um klarzustellen, daß der folgende Katalog die vergleichbaren Dienstränge nicht erschöpfend, sondern nur beispielhaft anführt. Außerdem ist der Katalog durch die Einfügung des Vergleichspaares „Grenzjäger" - „Grenadier" ergänzt. 4. § 4: Das Gesetz soll wie die Regelung der Besoldung der Freiwilligen in der Bundeswehr mit Wirkung vom 1. November 1955 in Kraft treten, weil diese Rückwirkung schon bei der Beratung des Freiwilligengesetzes vom 23. Juli 1955 (BGBl. I S. 449) in Aussicht genommen war. Bonn, den 13. April 1956 Dr. Kleindinst Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 2133 (Vgl. S. 7647 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Beschluß des Deutschen Bundestages in der 82. Sitzung am 25. Mai 1955 betreffend Hilfsmaßnahmen für Personen, die zu den Opfern des 17. Juni gehören (Drucksachen 1396 Nr. 3, 1270, Umdruck 349). Berichterstatter: Abgeordneter Blachstein Im Notaufnahmeverfahren haben 9880 Personen ihre Anerkennung als politische Flüchtlinge aus Anlaß der Ereignisse vom 17. Juni 1953 beantragt. Davon wurden 9019 Personen aufgenommen, 7476 unter Anerkennung ihrer Zwangslage. Diese Zahlen stammen aus dem 3. Quartal 1955. Aus den Berichten der Aufnahmeländer geht hervor, daß der größte Teil der 17.-Juni-Flüchtlinge in Arbeit und Wohnung gebracht werden konnte. Anfang September 1955 waren 173 Fälle von Flüchtlingen bekannt, die noch nicht mit Wohnraum versorgt (Blachstein) waren. In den meisten dieser Fälle handelt es sich nach den Angaben der Flüchtlingsverwaltungen um solche Verfolgte, die aus den verschiedensten Gründen erst in den letzten Monaten in der Bundesrepublik eingetroffen waren. Es wurde von den zuständigen Stellen der Länder zugesagt, bemüht zu bleiben, daß noch vor Ende des Jahres 1955 die letzten Teilnehmer der Ereignisse des 17. Juni die Lager verlassen können. Die Angaben der Landesbehörden über die Versorgung mit Wohnraum geben keine Auskunft darüber, ob diese Unterbringung in befriedigender Weise vorgenommen werden konnte. Nach den vorliegenden Berichten ist auch der größte Teil der betroffenen Personen wieder beruflich tätig. Aus den Unterlagen ist es aber nicht möglich festzustellen, inwieweit eine der Ausbildung und den Fähigkeiten entsprechende Arbeitseinstellung erfolgt ist. Aus Petitionen und Briefen der Betroffenen ist ersichtlich, daß viele von ihnen vorläufig weder befriedigend untergebracht worden sind noch ihren Kenntnissen entsprechende Arbeitsstellen bekommen haben. Der Bundesarbeitsminister hat durch einen Erlaß die mit der Begründung der Teilnahme am 17. Juni anerkannten Flüchtlinge den unter das Bundesversorgungsgesetz fallenden Personen gleichgestellt. Aus verschiedenen Ländern wird von besonderen Maßnahmen zugunsten der Opfer des 17. Juni und von einer großzügigen Anwendung der geltenden Bestimmungen berichtet. Die Mittel aus der Spendenaktion zugunsten der Opfer des 17. Juni wurden vom Bundesinnenministerium in Verbindung mit einem besonderen 50 000-DM-Fonds des Senats von Berlin verwandt. Für die noch eintreffenden Flüchtlinge, die zu dem betroffenen Personenkreis gehören, stehen aus dem Berliner Senatsfonds noch restliche Mittel zur Verfügung. Bonn, den 9. Februar 1956 Blachstein Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 2302 (Vgl. S. 7651 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksachen 2045, 2302). Berichterstatter: Abgeordneter Maier (Freiburg) Die Frage der Übernahme von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes in die Streitkräfte ist so alt wie das Problem der Aufstellung einer Bundeswehr. Während jedoch in früheren Jahren das Bundesministerium des Innern alle Verdächtigungen zurückwies, die den Bundesgrenzschutz in eine Verbindung mit den aufzustellenden Streitkräften gebracht hatten, und das Verteidigungsministerium seinerseits nicht minder deutlich seinen ablehnenden Standpunkt gegen eine Übernahme von Grenzschutzeinheiten zum Ausdruck gebracht hatte, war durch den Beschluß des Verteidigungsrates Ende letzten Jahres überraschend ein Wandel in der Auffassung der beiden Ministerien eingetreten. Bundesinnenminister und Bundesverteidigungsminister hatten sich darüber geeinigt, daß die Bundesgrenzschutzeinheiten die Kaders der kommenden Bundeswehr abgeben sollten. Auf diesem Übereinkommen basiert der Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz, der vom Bundesinnenminister am 3. Februar 1956 zur ersten Lesung im Bundestag eingebracht wurde und der die Grundlage für die Beratungen im federführenden Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung wie auch für die Diskussionen im mitberatenden Verteidigungsausschuß gebildet hat. Der Bundesgrenzschutz wurde durch Gesetz vom 16. März 1951 als Sonderpolizei geschaffen. Er war die erste truppenmäßig organisierte Formation des Bundes, und so - sagt die Begründung — bot er sich an, um mit seinen Formationen einen schnellen Aufbau der Streitkräfte zu erreichen. Da der individuelle Übertritt des einzelnen Grenzschutzbeamten zur Bundeswehr der Grundplanung, Grenzschutzverbände als Kader zu verwenden, widersprochen und wahrscheinlich die Aufstellung einer Bundeswehr verzögert hätte, ist in dem Gesetz, das der Bundestag heute verabschieden soll, eine Globalübernahme des Bundesgrenzschutzes vorgesehen, wobei man die von der Bundeswehr zu übernehmenden Einheiten als Rahmenkader für drei Grenadierdivisionen vorgesehen hat. Die Bundesregierung rechnet damit, daß etwa 15 000 Grenzschutzangehörige in die Bundeswehr übergeführt werden. Der Bundesinnenminister hat bei der Plenardebatte am 3. Februar betont, daß er aus nationalpolitischen Gründen bereit gewesen sei, der Überführung der Verbände des Grenzschutzes in die Bundeswehr zuzustimmen, daß er damit aber nicht habe zum Ausdruck bringen wollen, daß er den Bundesgrenzschutz als Institution als überflüssig ansehe. Die besondere Lage an der Zonengrenze mache eine Wiederauffüllung der polizeilichen Grenzschutzeinheiten notwendig, und er habe deshalb im Zweiten Bundesgrenzschutzgesetz den Fortbestand der einzigen Bundesexekutive statuiert. Um dem Sog, den der Aufbau der neuen Streitkräfte verursachen wird, entgegenzuwirken, werde eine Angleichung der Besoldung des künftigen Bundesgrenzschutzes an die der Angehörigen der Streitkräfte in die Wege geleitet. Ferner sei bereits in § 38 des Gesetzentwurfs über die Wehrpflicht vorgesehen, daß diejenigen Männer, die im Grenzschutz zwei Jahre dienten, von der Grundwehrdienstpflicht befreit würden. Da mit einer Anstellung auf Lebenszeit nur für einen geringen Teil der Grenzschutzbeamten gerechnet werden könne, wolle man in Zukunft einen Anreiz für den Eintritt dadurch bieten, daß man zwei Gruppen von Grenzschutzbediensteten schaffen wolle, eine mit einer vierjährigen und eine zweite mit einer zwölfjährigen Dienstzeit. Für die erste Gruppe sei die Überführung in den Einzelvollzugsdienst der Länder oder in deren Bereitschaftspolizei vorgesehen, während man für die zweite Gruppe der Langdienenden die gleichen Stellenvorbehalte schaffen wolle, wie sie für Angehörige der Streitkräfte vorgesehen sind. Da die Bundesgrenzschutzangehörigen Beamte sind, muß dieser Beamtenstatus in der Form beachtet werden, daß den einzelnen Grenzschutzangehörigen ein Optionsrecht bei der Übernahme in die Bundeswehr einzuräumen ist. Jeder, der aus seiner (Maier [Freiburg]) Neigung zum Polizeibeamtenberuf im Bundesgrenzschutz verbleiben will, ist dort willkommen. Obwohl in Anbetracht einer fast fünfjährigen Tätigkeit im Bundesgrenzschutz eine Überprüfung der höheren Offiziere als nicht notwendig bezeichnet wurde, hat sich die Bundesregierung doch entschlossen, die zu übernehmenden höheren Chargen einer Prüfung durch den Personalgutachterausschuß zu unterwerfen. Bei der Beratung des Gesetzentwurfes — Drucksache 2045 — lag eine Stellungnahme des mitberatenden Verteidigungsausschusses vor. In der Darstellung wurde mitgeteilt, daß eine Minderheit die verbandsweise Übernahme ablehnte. Obgleich die Mehrheit der Regierungsvorlage hinsichtlich der Globalübernahme folgte, war sie doch der Meinung, daß die Grenzschutzmänner nicht in ihren bisherigen Einheiten beisammenbleiben sollten, sondern als Ausbildungskerne für die aufzustellenden Verbände der Bundeswehr zu dienen hätten. Das Mischungsrecht von Bundesgrenzschutzangehörigen und Freiwilligen müsse dabei dem Bundesverteidigungsminister vorbehalten bleiben. Der Antrag einer Minderheitsgruppe, die Bestimmung über die Übernahme der Grenzschutzbeamten nach § 2 des Gesetzes so zu ändern, daß sich der einzelne positiv zur Übernahme in die Bundeswehr entscheiden solle, fand nicht die notwendige Unterstützung. Zu Ziffer 2 des Abs. 3 in § 2 hat der Verteidigungsausschuß einmütig den Standpunkt vertreten, daß der Bundesminister für Verteidigung gemäß seiner besonderen Verantwortung für die entstehende Bundeswehr in seiner Entscheidung über die Ablehnung eines Bewerbers nicht an das Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern gebunden sein soll. Die Frist von einem Monat für den Entscheid von Annahme oder Ablehnung wurde als ausreichend bezeichnet. Der Antrag eines Ausschußmitgliedes, der die Streichung der Ziffer 3 des Abs. 3 des § 2 verlangte, verfiel der Ablehnung. § 3 wurde in der Fassung des Regierungsentwurfes nicht beanstandet. Zu § 4 nahm der Ausschuß keine Stellung. Im federführenden Ausschuß für innere Verwaltung wurde sowohl zur Begründung des Regierungsvertreters als auch zum materiellen Inhalt des Entwurfs eingehend Stellung genommen. Dabei kamen Auffassungen zum Ausdruck, die einer kommenden Bundeswehr die Aufgabe des Schutzes der Grenzen übertragen haben wollten. Andere Ausschußvertreter beantragten, den § 4 zu streichen und die Aufgabe der Sicherung der Grenzen der Bereitschaftspolizei der Länder zu übertragen, um so mehr, als im Lande Bayern die Landesgrenzschutzpolizei seit Jahren als Auftragsangelegenheit die Aufgaben des Grenzschutzes übernommen habe und die Stadtstaaten Hamburg und Bremen im Auftrag des Bundes die Paßkontrolle ausübten. Ein weiteres Mitglied wollte sichergestellt wissen, daß das Besoldungsangleichungsgesetz vor dem Zweiten Bundesgrenzschutzgesetz verabschiedet werde. Ein Vertreter des Bundesrats gab für die Bayrische Staatsregierung eine Erklärung des Inhalts ab, daß der Bundesgrenzschutz aufzulösen sei, der militärische Schutz durch die Bundeswehr übernommen werde und die polizeilichen Aufgaben von den Ländern wahrgenommen werden könnten. Demgegenüber erklärte der Regierungssprecher, daß die Länder überfordert seien, eine solche zusätzliche Polizeiaufgabe zu übernehmen. Abweichend von den Auffassungen des Verteidigungsausschusses vertrat der gleiche Sprecher den Standpunkt, daß der Bundesverteidigungsminister die Verbände en bloc zu übernehmen und grundsätzlich zu behalten habe, was er bekomme. Er wandte sich auch gegen den Antrag auf Streichung des § 4 und erklärte für das Bundesinnenministerium, daß es durch neue Rekrutierungsmaßnahmen die seitherige Zahl von 20 000 Mann wieder auffüllen wolle. Ein von einem SPD-Abgeordneten gestellter Antrag, auch den restlichen Bestand des Bundesgrenzschutzes aufzulösen und seine seitherigen Aufgaben von den Ländern wahrnehmen zu lassen, verfiel mit der Mehrheit von nur einer Stimme der Ablehnung. Hingegen fand ein weiterer Antrag, das Wort Streitkräfte durch Bundeswehr zu ersetzen, allgemeine Billigung. Bei der Abstimmung wurde § 1 nach der Regierungsvorlage angenommen. Zu § 2 war von einer Minderheit ebenso wie im Verteidigungsausschuß beantragt, die Form der positiven Entscheidung des einzelnen zu wählen, weil sich die Bundesgrenzschutzangehörigen seinerzeit nicht zur Bundeswehr gemeldet hätten. Mit der Begründung, daß die Willensentscheidung in jedem Falle gesichert sei, lehnten die Regierungsparteien den Antrag mit geringer Mehrheit ab. Ohne die Anregungen des Verteidigungsausschusses zu berücksichtigen, wurde der § 2 in der Regierungsvorlage angenommen. Hingegen wurde bei der Beschlußfassung über den § 3 der Vorschlag des Verteidigungsausschusses berücksichtigt. Die §§ 4 und 5 fanden in der Fassung der Vorlage unveränderte Annahme. Auf die Frage an den Herrn Minister, ob ein vom Personalgutachterausschuß abgelehnter Beamter weiterhin im Bundesgrenzschutz oder im Polizeidienst verbleiben könne, erklärte der Bundesinnenminister, daß derjenige, der für die Übernahme in den öffentlichen Dienst geeignet sei und eine vom Bundespräsidenten unterzeichnete Urkunde besitze, eigentlich auch für die Berufung in die Bundeswehr legitimiert sei. Wenn allerdings bei der Prüfung ein Delikt festgestellt würde, das der Behörde seither nicht bekannt gewesen sei, müsse in einem ordentlichen Disziplinarverfahren über das Berufungsverhältnis entschieden werden. Auf Fragen nach der weiteren haushaltmäßigen Behandlung des Bundesgrenzschutzes gab ein Regierungssprecher bekannt, daß die Planstellenzahl im Kapitel Bundesgrenzschutz unangetastet bleiben soll, hingegen sei mit globalen Abstrichen an der Haushaltssumme zu rechnen. Bonn, den 9. Mai 1956 Maier (Freiburg) Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 581 (Vgl. S. 7652 D, 7653 C, 7657 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Berendsen, Dr. Kliesing und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksachen 2302, 2045). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 3 Nr. 2 werden die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern" gestrichen. 2. In § 2 Abs. 3 Nr. 3 werden nach den Worten „nach Inkrafttreten dieses Gesetzes" die Worte „ , jedoch frühestens binnen eines Monats nach Vorlage seiner Personalakten," eingefügt. Bonn, den 2. Mai 1956 Dr. Jaeger Berendsen Dr. Kliesing Bausch Burgemeister Gerns Häussler Heye Josten Lücke Dr. Rinke Dr. Seffrin Siebel Spies (Emmenhausen) Wacher (Hof) Anlage 6 Umdruck 602 (Vgl. S. 7649 D, 7651 B, 7657 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksachen 2302, 2045). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut: (2) Der Bundesminister für Verteidigung ist ermächtigt, aus den Verbänden des Bundesgrenzschutzes Verbände der Bundeswehr aufzustellen. 2. § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: Zwei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes werden die Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz, die Beamte auf Lebenszeit sind, Berufssoldaten, die übrigen Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz bis zum Ende ihrer Dienstzeit, die um ein Jahr verlängert wird, Soldaten auf Zeit, soweit sie die Überführung innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beantragen. 3. In § 2 Abs. 3 wird Nr. 1 gestrichen und erhält Nr. 2 folgende Fassung: 2. dessen Antrag auf Übernahme vom Bundesminister für Verteidigung binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes abgelehnt wird,. 4. Für den Fall der Ablehnung der Anträge unter Nrn. 2 und 3: In § 2 Abs. 1 wird am Ende des ersten Satzes eingefügt: soweit sie der Überführung durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung zustimmen. 5. § 4 wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 607 (Vgl. S. 7660 D) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksachen 2302, 2045). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Auflösung des Bundesgrenzschutzes vorzulegen und mit den Ländern dahingehende Vereinbarungen zu treffen, daß die polizeilichen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes von den Polizeikräften der Länder (einschließlich Bereitschaftspolizei) gegen entsprechende Kostenübernahme durch den Bund wahrgenommen werden. Bonn, den 8. Mai 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Drucksache 2317 (Vgl. S. 7678 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Entwurf eines Viehzählungsgesetzes (Drucksache 2102). Berichterstatter: Abgeordneter Teriete Die Viehzählung gehört seit Jahrzehnten zu den wichtigsten statistischen Erhebungen auf dem Gebiete der Ernährung und Landwirtschaft. Sie wird auf Grund des Gesetzes über Viehzählungen aus dem Jahre 1938, das 1951 in seinen Bestimmungen über Auskunftspflicht und Strafen geändert worden ist, durchgeführt. Um das Gesetz dem Grundgesetz anzupassen und einige sachliche Änderungen anzubringen, beschlossen die gesetzgebenden Körperschaften 1953 auf Vorlage der Bundesregierung ein weiteres — zweites — Änderungsgesetz, dem die Bundesregierung jedoch wegen der Kostenregelung die Zustimmung nach Art. 113 GG versagte. Das Gesetz wurde daher nicht verkündet. Die Bundesregierung hat nun erneut ein Gesetz vorgelegt, das sich nicht mehr auf Änderungen der bisherigen Rechtsgrundlage beschränkt, sondern das Rechtsgebiet neu regelt. Dies ist erforderlich, weil inzwischen mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke allgemeine Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung von Bundesstatistiken sowie über die Kostentragung, die Auskunftspflicht, die Geheimhaltung und die Ahndung von Gesetzesverstößen ergangen sind. Das neue Viehzählungsgesetz soll daher auf die sachliche Regelung der Viehzählung selbst beschränkt werden. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in seinen Sitzungen vom 21., 22. März und 11. April 1956 mit der Vorlage der Bundesregierung befaßt und diese — ebenso wie der Bundesrat — im wesentlichen gebilligt. Er hat sich dabei — der Bundesregierung folgend — den Änderungsvorschlägen des Bundesrates nur in einem Punkt anschließen können. So hält es der Ausschuß mit großer Mehrheit für notwendig, Ergebnisse zu erzielen, die eine Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Viehhaltung ermöglichen. Er geht dabei über die Regierungsvorlage hinaus und ist der Auffassung, daß das Verhältnis der Viehhaltung zur landwirtschaftlichen Nutzfläche nicht nur bel Schweinen und Hühnern (§ 2 Abs. 2 des Entwurfs), sondern bei allen der Viehzählung unterliegenden Tierarten festgestellt werden sollte. Mehrkosten gegenüber der Regierungsvorlage sollen dadurch (Teriete) vermieden werden, daß die Frage nach der landwirtschaftlichen Nutzfläche nur alle zwei Jahre — erstmals 1957 — gestellt wird. Dagegen lehnte der Ausschuß eine Anregung des Deutschen Gemeindetages ab die Einzelangaben auch für die Festsetzung des Wassergeldes freizugeben. Die Ausnahmeregelung des § 6 muß nämlich auf ein Mindestmaß beschränkt werden, um möglichst keine Gründe für unwahre Angaben zu schaffen. Auch eine weitere Anregung des Deutschen Gemeindetages, eine dem § 7 a (Artikel 1 Nr. 11) des 1953 beschlossenen Änderungsgesetzes entsprechende Kostenvorschrift zu schaffen, wurde abgelehnt, da der Grundsatz der Kostentragung bei Bundesstatistiken jetzt durch § 4 des Vierten Überleitungsgesetzes vom 27. April 1955 (BGBl. 1 S. 183) eindeutig bestimmt ist. Danach trägt der Bund bei Bundesstatistiken die Kosten, die bei den Bundesbehörden entstehen. Die übrigen Kosten tragen die Länder. Es besteht kein Anlaß, von dieser grundsätzlichen Verteilung der Finanzverantwortung abzuweichen. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darf ich bitten, den Gesetzentwurf in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung anzunehmen. Bonn, den 16. April 1956 Teriete Berichterstatter Anlage 9 Umdruck 600 (Vgl. S. 7678 D, 7679 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Menke, Lücker (München), Frühwald, Müller (Wehdel), Dr. Preiß und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Viehzählungsgesetzes (Drucksachen 2317, 2102). Ber Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 3 Satz 1 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 8. Mai 1956 Menke Lücker (München) Barlage Bauereisen Brese Fuchs Funk Dr. Glasmeyer Dr. Höck Holla Dr. Horlacher Klausner Leibing Meyer (Oppertshofen) Schulze-Pellengahr Schwarz Dr. Serres Frühwald Dr. Preiß Müller (Wehdel) Anlage 10 Umdruck 605 (Vgl. S. 7679 B, C) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Viehzählungsgesetzes (Drucksachen 2317, 2102). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 wird gestrichen. 2. In § 6 werden die Worte „ , für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen und für die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständige Behörden oder die von ihnen beauftragten Stellen" gestrichen. 3. § 7 wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1956 Dr. Dehler und Fraktion Anlage 11 Drucksache 2252 (Vgl. S. 7680 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (17. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das deutsch-isländische Protokoll vom 19. Dezember 1950 über den Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten (Drucksache 1785). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Höck In der 111. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. November 1955 wurde der Entwurf eines Gesetzes betreffend das deutsch-isländische Protokoll vom 19. Dezember 1950 über den Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten — Drucksache 1785 — an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht überwiesen. Zuvor hatte der Bundesrat in seiner 147. Sitzung am 7. Oktober 1955 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 1 die Zustimmung zu dem am 19. Dezember 1950 unterzeichneten Protokoll über Verhandlungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik und der Regierung der Republik Island betreffend den Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten. In dem Protokol wird die Behandlung der Inländer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Urheberrechts an Werken der Literatur und Tonkunst gewährt. Der Rechtsschutz erstreckt sich sowohl auf die nach dem 8. Mai 1945 begründeten neuen Rechte als auch auf die vor diesem Tag zur Entstehung gelangten Altrechte deutscher Staatsangehöriger in Island. Im übrigen verpflichten sich beide vertragschließenden Teile, die entsprechenden Rechte von Angehörigen des anderen Teils, die infolge von Kriegsauswirkungen beeinträchtigt worden sind, wiederherzustellen. Wenn auch die Berlin-Klausel des Protokolls nicht der heute üblichen Formulierung entspricht, so hält es die Bundesregierung doch für unzweckmäßig, jetzt noch an Island wegen einer Änderung des Wortlauts heranzutreten, um klarzustellen, daß das Protokoll im Lande Berlin erst gilt, wenn es auch in Berlin zum Gesetz erhoben ist. Das Protokoll ist dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt worden, weil es sich hierbei um einen Vertrag handelt, der sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung (Art. 59 Abs. 2 GG) bezieht. Das Protokoll ist völkerrechtlich am 19. Dezember 1950 in Kraft getreten. Der Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 14. März 1956 beraten. Er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Gesetzentwurf zugestimmt. Bonn, den 16. März 1956 Dr. Höck Berichterstatter Anlage 12 Drucksache 2294 (Vgl. S. 7682 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (Drucksache 2137). Berichterstatter: Abgeordneter Bergmann Dem Ausschuß für Arbeit wurde in der 82. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Mai 1955 der Antrag der Fraktion der SPD, das Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit, als federführendem Ausschuß überwiesen und der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als mitberatender Ausschuß benannt. In der 135. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 16. März 1956 stand das gleiche Internationale Übereinkommen Nr. 29 als Regierungsvorlage zur ersten Beratung. Der Bundestag beschloß, die Vorlage an den Ausschuß für Arbeit als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als mitberatenden Ausschuß zu überweisen. Die Bundesregierung weist schon in ihrer Begründung darauf hin, daß das Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit während der Zeit der Mitgliedschaft des Deutschen Reichs bei der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer 14. Tagung in Genf am 28. Juni 1930 angenommen wurde. Das Übereinkommen ist inzwischen von 25 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert worden. Seit 1951 sind wir wieder Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation. Mit besonderer Genugtuung begrüßte auch der Bundestag die Wiederaufnahme der Mitgliedschaft, und die Bundesrepublik verpflichtete sich, die bis dahin getroffenen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation soweit wie möglich zu ratifizieren. Nach Auffassung der Bundesregierung erscheint eine Ratifikation der Übereinkommen vordringlich, die mit den geltenden Gesetzen im Einklang stehen oder eine den Übereinkommen entsprechende gesetzliche Regelung erfahren sollen. Gemäß Art. 59 Abs. 2 GG ist die Zustimmung in der Form eines Bundesgesetzes erforderlich. Die Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation, die das Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit ratifizieren, verpflichten sich, Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form möglichst bald zu beseitigen. Unter Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne des Übereinkommens wird jede Art von Arbeit oder Dienstleistung verstanden, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, daß die Durchführung des Übereinkommens in der Bundesrepublik Deutschland durch Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verwirklicht ist, der nach Art. 1 Abs. 3 GG Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht bindet. Danach darf grundsätzlich niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Nach Auffassung der Bundesregierung steht unsere Gesetzgebung bereits in vollem Umfange mit dem Übereinkommen im Einklang, und das Übereinkommen ist daher zur Ratifikation geeignet. Dem Bundesministerium für Arbeit wurde 1952 eine Liste von Übereinkommen vorgelegt, auf deren Ratifikation das Internationale Arbeitsamt besonderen Wert legte, darunter an erster Stelle das Übereinkommen Nr. 29. Schon im Juni 1953 hat sich die Bundesregierung mit dem betreffenden Übereinkommen beschäftigt, es verabschiedet und an den Bundesrat weitergeleitet. Aus Zeitgründen war die Verabschiedung im 1. Deutschen Bundestag nicht mehr möglich. Zu Beginn der 2. Legislaturperiode wurde der Entwurf erneut dem Bundesrat zugeleitet. Dort wurden im Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik keine Bedenken gegen die Ratifikation erhoben. Erst vor der Plenarsitzung des Bundesrates im November 1953 erhob das Land Niedersachsen überraschend Bedenken gegen den Art. II Abs. 2 c. Die Justizverwaltung hatte Bedenken, nach der Ratifizierung nicht mehr die Möglichkeit zu haben, Strafgefangene bei privaten Unternehmern zu beschäftigen, wie dies in der Strafvollzugspraxis üblich sei. Mit Schreiben vom 26. Januar 1956 hat der Herr Justizminister des Landes Niedersachsen die Bedenken zurückgenommen. Am 22. März 1956 wurde vom Ausschuß für Arbeit die Regierungsvorlage Internationales Übereinkommen Nr. 29 beraten. Der mitberatende Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat gegen die Regierungsvorlage keine Bedenken erhoben. Der Ausschuß für Arbeit beschloß in seiner Sitzung vom 22. März 1956 einstimmig, der Regierungsvorlage Drucksache 2137 — Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit — zuzustimmen. Das Hohe Haus wird gebeten, ebenfalls seine Zustimmung zu geben. Bonn, den 10. April 1956 Bergmann Berichterstatter Anlage 13 Drucksache 2262 (Vgl. S. 7683 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Lahr, Mauk, Dannemann und Genossen betreffend Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft (Drucksache 1271). Berichterstatter: Abgeordneter Engelbrecht-Greve 1. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag der Abgeordneten Lahr, Mauk, Dannemann und Genossen betr. Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft — Drucksache 1271 — in den Sitzungen am 4. und 25. Mai 1955 und 6. Juli 1955 und der Ausschuß für Arbeit in seinen Sitzungen am 4. Mai 1955 und 9. Februar 1956 beraten, und zwar im Zusammenhang mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage in der Landwirtschaft. Diese ist seit 1950 durch einen ständigen Rückgang der Zahl der in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer gekennzeichnet. Im Jahre 1949 betrug die Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Arbeitnehmer noch 1 128 000. Sie ging bis 1953 auf 858 000, bis 1954 auf (Engelbrecht-Greve) 830 000 und bis 1955 auf 814 000 zurück. Dies bedeutet von 1949 bis 1955 einen Rückgang von über 300 000 Arbeitnehmern. Auch die Zahl der ständig beschäftigten mithelfenden Familienangehörigen ist in dieser Zeit erheblich zurückgegangen, und zwar von 4 741 000 im Jahre 1949 auf 4 061 000 im Jahre 1953 und auf 3 950 000 im Jahre 1954. Dieser Rückgang um rd. 790 000 ist nur zum Teil dadurch ausgeglichen worden, daß die Zahl der nicht ständig beschäftigten mithelfenden Familienangehörigen von 1 197 000 im Jahre 1949 auf 1 401 000 im Jahre 1954 gestiegen ist. Diese Zahlen geben ein Bild über das ständige Absinken nicht nur der in der Landwirtschaft tätigen Arbeitnehmer, sondern auch der mithelfenden Familienangehörigen. Es ist bemerkenswert, daß der ungedeckte Bedarf an landwirtschaftlichen Arbeitnehmern in den vergangenen Jahren ungefähr gleich geblieben ist. Er schwankte zwischen 35 000 im Frühjahr und etwa 25 000 im Herbst. Die Bedarfsprüfung für dieses Frühjahr ist noch nicht von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung abgeschlossen. Dem ungedeckten Bedarf steht eine fast gleichbleibende Zahl von rd. 20 000 arbeitslosen Landarbeitern gegenüber, wobei es sich vorwiegend um verheiratete ältere Arbeitnehmer mit Familien handelt. Demgegenüber richtet sich aber der Bedarf ganz überwiegend auf ledige Gesindekräfte bis zu 24 Jahren. Auf Grund dieser Gegenüberstellung ist der Ausschuß der Auffassung, daß der Kräftebedarf in der Landwirtschaft eher befriedigt werden kann, wenn der Landarbeiterwohnungsbau mehr als bisher gefördert wird und Maßnahmen zur Freimachung der fremdbelegten Werkwohnungen getroffen werden. Dadurch können auch die Reserven an landwirtschaftlichen Arbeitskräften aus den Flüchtlingslagern besser ausgenutzt werden. 2. Zu dem vorerwähnten Antrag — Drucksache 1271 — haben die Beratungen folgendes ergeben: Zu a) Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat mehrere Sichtungsaktionen unter den Arbeitslosen, insbesondere auch unter den langfristig Arbeitslosen mit dem Ziel durchgeführt, diese dem Wirtschaftsleben zuzuführen. Sie legt in besonderer Weise darauf Wert, die für die Landwirtschaft geeigneten Arbeitskräfte bevorzugt in die Landwirtschaft zu vermitteln. Hierbei werden die Möglichkeiten des überbezirklichen Ausgleichs voll ausgeschöpft, und auch unter den Sowjetzonenflüchtlingen wird die Anwerbung von geeigneten Arbeitskräften für die Landwirtschaft durchgeführt. Die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter sind im übrigen durch die Bundesanstalt angewiesen, bei unberechtigter Ablehnung landwirtschaftlicher Arbeit durch Empfänger von Arbeitslosen- bzw. Arbeitslosenfürsorgeunterstützung oder bei Aufgabe einer landwirtschaftlichen Arbeitsstelle ohne wichtigen oder berechtigten Grund von den Möglichkeiten der Unterstützungssperre gemäß §§ 90 bis 93 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom Juli 1927 (RGBl. I S. 187) Gebrauch zu machen. Wer zumutbare Arbeitsmöglichkeiten in der Landwirtschaft ohne berechtigten Grund beharrlich verweigert, wird von der Bundesanstalt vom Bezuge der Arbeitslosenunterstützung ausgeschlossen. Zu b) Die Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zur Förderung der Arbeitsaufnahme vom 4. Dezember 1933 sehen neben der Übernahme von Reise- und Umzugskosten u. a. die Gewährung einer Wirtschaftsbeihilfe bis zum Höchstbetrag von 800 DM vor, wenn die Arbeitsaufnahme als Landarbeiter-(Deputanten-)familie oder als Gutshandwerkerfamilie von landwirtschaftlichen Anschaffungen (lebendes und totes Inventar) abhängig ist. Die Beihilfe soll die für die eigene Wirtschaft nötige Beschaffung des lebenden oder toten Inventars (Kleinvieh, Saatgut, Wirtschaftsgeräte usw.) ermöglichen und damit das Zustandekommen und den Bestand von Dauerarbeitsverhältnissen erleichtern und sichern. Der im Haushaltsplan der Bundesanstalt für das Jahr 1955 für Wirtschaftsbeihilfen angesetzte Betrag beläuft sich leider nur auf 60 000 DM. In diesem, auf Grund sehr sorgfältiger Schätzungen aufgestellten außerordentlich niedrigen Betrag zeigt sich die bisher verhältnismäßig geringe Inanspruchnahme der Wirtschaftsbeihilfe durch die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer, was vor allem darauf zurückzuführen ist, daß nur in sehr begrenztem Umfange Wohnraum für Landarbeiter zur Verfügung gestellt werden kann. Der Gewährung von Wirtschaftsbeihilfen kann erst dann größere Bedeutung zukommen, wenn Landarbeiterwohnungen, insbesondere durch die Freimachung fremd belegter Werkwohnungen, in größerem Ausmaß als zur Zeit zur Verfügung stehen. Zu c) Da zur Deckung des Kräftebedarfs der Landwirtschaft nicht in ausreichendem Maße inländische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, hat die Bundesregierung der Anwerbung von 13 000 italienischen Landarbeitern für die deutsche Landwirtschaft zugestimmt. Die angeworbenen italienischen Arbeitskräfte sollen auf Arbeitsplätze vermittelt werden, für die deutsche Arbeitskräfte nicht zur Verfügung stehen. Die Kosten der Anwerbung werden von den Arbeitgebern übernommen. Sie betragen pauschal je Arbeitskraft 50 DM, durch die im wesentlichen die Anreisekosten von der deutschen Grenze bis zum Arbeitsort gedeckt werden. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen für die italienischen Arbeitskräfte sind die gleichen wie für deutsche Landarbeiter. Die Anwerbung ist seit Ende Februar im Gange. Mit dem Eintreffen der ersten angeworbenen Arbeitskräfte ist in diesen Tagen zu rechnen. Angesichts dieser Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat der federführende Ausschuß für Arbeit ebenso wie auch der mitberatende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beschlos- (Engelbrecht-Greve) sen, den Antrag auf der Drucksache 1271 in den Punkten a bis c für erledigt zu erklären. Bonn, den 9. April 1956 Engelbrecht-Greve Berichterstatter Anlage 14 Drucksache 2263 (Vgl. S. 7684 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Berliner Porzellan-Manufaktur (Drucksache 1772). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Maxsein Die Staatliche Porzellan-Manufaktur Berlin besteht gegenwärtig aus dem Stammwerk in Berlin, das am 31. Dezember 1949 auf Grund der Verordnung Nr. 202 der britischen Militärregierung Eigentum des Landes Berlin wurde, und dem während des Krieges nach Selb verlagerten Teilbetrieb zur Herstellung von technischem Porzellan. Die Frage des Eigentums an diesem Betriebsteil wurde von der Verordnung der britischen Militärregierung nicht erfaßt und kann auch nach Auffassung des Ausschusses gegenwärtig kaum geklärt werden. Auf alle Fälle erscheint hier in Zukunft eine gesetzliche Regelung des Bundes erforderlich. Um die Rückführung des Selber Teilbetriebes bemüht sich das Land Berlin seit dem Jahre 1951, insbesondere auch im Hinblick darauf, daß die Verträge mit dem Eigentümer der Fabrikationsräume des ausgelagerten Betriebes — der Porzellanfabrik Hutschenreuter — bis Ende 1957 ablaufen. Auf Grund einer entsprechenden Fühlungnahme hat das Land Bayern erklärt, bereit zu sein, seine Verfügungsgewalt über die ausgelagerten Produktionsstätten aufzugeben, wenn verbindlich zugesagt wird, daß der Teilbetrieb zum Stammwerk der Manufaktur nach Berlin zurückkehrt und nicht in ein anderes Bundesland verlagert wird. Der Berliner Senat stellte hierauf im März 1955 in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen fest, daß Berlin die Verfügungsgewalt über die gesamte Manufaktur zurückerhalten hat. Im Dezember 1955 bestätigte das Bundesministerium der Finanzen diese Feststellung und teilte dem Lande Berlin wiederum das Einverständnis der Bundesregierung zur Rückführung des Selber Teilbetriebes mit. Die notwendigen Mittel für den Auf- und Ausbau der Berliner Produktionsräume stehen zur Verfügung. Insgesamt wird sich der Kostenaufwand auf ca. 12 bis 13 Millionen DM belaufen. Neben einem ERP-Kredit von 1 Million DM sind durch die Berliner Haushaltspläne 1954 und 1955 insgesamt 4,3 Millionen DM bereitgestellt worden. Der Restbedarf ist im langfristigen Wiederaufbauplan für Berlin vorgesehen. Die Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Manufaktur wurden insgesamt in drei Abschnitten geplant: Die Fertigung von Gebrauchs- und Zierporzellan kann demnach mit Anfang dieses Jahres wieder in vollem Umfange aufgenommen werden. Nach einem zweiten Bauabschnitt soll Ende dieses Jahres die Fertigung des technischen Porzellans im Berliner Stammwerk wieder in vollem Umfange anlaufen. Ein dritter Bauabschnitt soll der Rationalisierung und Entwicklung neuer Produktionsmethoden dienen und bis Ende 1957 abgeschlossen sein. Angesichts dieses Sachverhalts empfiehlt der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen die Annahme des vorliegenden Antrags, wobei allerdings festgestellt werden muß, daß nach seiner Ansicht die Eigentumsfrage im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht endgültig geklärt werden kann. Bonn, den 9. Februar 1956 Frau Dr. Maxsein Berichterstatterin Anlage 15 zu Drucksache 2243 (Vgl. S. 7685 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers für Wohnungsbau auf Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Deutschen Bau- und Bodenbank AG, Frankfurt (Main). (Drucksachen 2243, 2000). Berichterstatter: Abgeordneter Hilbert. Mit Schreiben vom 10. Dezember 1955 ersuchte der Bundesminister für Wohnungsbau um Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung, daß 1. das Land Nordrhein-Westfalen sich im Hinblick auf eine künftige Beteiligung des Landes am Aktienkapital der Deutschen Bau- und Bodenbank Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main), vorerst mit einer Einlage von 3 800 000 Deutsche Mark als stiller Gesellschafter an der Bank beteiligt, 2. die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Wohnungsbau, sich gleichzeitig dem Lande Nordrhein-Westfalen gegenüber verpflichtet, sobald die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Kapitalerhöhung der Bank gegeben sind, das Land Nordrhein-Westfalen in die Lage zu setzen, junge Aktien in Höhe von 26 v. H. des Grundkapitals der Bank zu den von der Hauptversammlung der Bank festzusetzenden Bedingungen zu erwerben, 3. die Bundesrepublik Deutschland demgemäß das Stimmrecht aus ihrer Kapitalbeteiligung zu gegebener Zeit in der Hauptversammlung der Bank in dem Sinne ausübt, daß dem Land Nordrhein-Westfalen junge Aktien in Höhe von 26 v. H. des Grundkapitals der Bank zu den von der Hauptversammlung der Bank festzusetzenden Bedingungen überlassen werden. Die Deutsche Bau- und Bodenbank AG. wurde im Jahre 1923 vom früheren Deutschen Reich zwecks Zwischenfinanzierung des Wohnungsbaus gegründet. Nach der ersten Währungsstabilisierung wurde die Bank im Jahre 1924 mit einem Aktienkapital von 1,3 Millionen Reichsmark ausgestattet. Bis zum Jahre 1931 wurde die Bank infolge des gesteigerten Geschäftsumsatzes nach und nach mit einem Kapital von über 34 Millionen Reichsmark bedacht. (Hilbert) Nach der Währungsreform 1948 wurde die Bank nachträglich als verlagertes Geldinstitut auf Grund der 35. Durchführungsverordnung zum Währungsumstellungsgesetz durch Erlaß des Hessischen Staatsministeriums vom 18. Juni 1949 mit Wirkung vom 20. Juni 1948 anerkannt. Die Geschäfte der Bank entwickelten sich in der Folgezeit im Bundesgebiet außerordentlich; so betrug der Kreditstatus der Bank am 31. Dezember 1954 über 200 Millionen DM und erreichte bereits am 20. Juni 1955 227 Millionen DM. Die D-Mark-Eröffnungsbilanz ist noch nicht erstellt; das Grundkapital dürfte aber nach Fertigung der Eröffnungsbilanz nicht mehr als 5 Millionen DM betragen. Somit steht das Grundkapital in keinem vertretbaren Verhältnis zum Geschäftsvolumen. Auf dem normalen Weg läßt sich eine Erhöhung des Aktienkapitals erst nach Erstellung der D-Mark-Eröffnungsbilanz durchführen. Wann dies geschehen kann, steht heute noch nicht fest. Daher hat sich der Bund schon im Jahre 1953 mit einer stillen Einlage von 3 Millionen DM beteiligt. Dieser Betrag ist im Haushalt 1953, Einzelplan 25 Titel 895, ausgewiesen. Die Beteiligung wurde im Hinblick auf eine künftige erhöhte Beteiligung des Bundes am Aktienkapital der Bank eingegangen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Vertrag vom 4. August 1953 der Bank ein Darlehen in Höhe von 5 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Dieses Land wünscht sich nun mit einem Betrag von vorläufig 3,8 Millionen DM als stiller Beteiligung zu arrangieren. Für diesen letzteren Betrag sollen dem Land dann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, junge Aktien zu den von der Hauptversammlung noch festzusetzenden Bedingungen überlassen werden. Der Kurswert dieser Aktien läßt sich noch nicht übersehen, doch nimmt das Ministerium für Wohnungsbau an, daß diese etwa auf pari liegen dürften. Durch die Überlassung dieser Aktien wird die Aktienmehrheit des Bundes durch die Minoritätsklausel gewahrt. Zu dieser Übertragung ist gemäß § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung die Zustimmung des Bundestags erforderlich. Der Antrag des Wohnungsbauministers wurde dem Haushaltausschuß zur Beratung überwiesen. Bei dieser Beratung wurden von verschiedenen Seiten Bedenken geäußert, ob der Einfluß des Bundes durch die Überlassung dieser Aktien absolut erhalten bleibe. Seitens des Ministeriums wurden diese Bedenken zerstreut, da durch den Vertrag die Mehrheit des Bundes bei der Bank absolut erhalten bleibt. Ich habe daher im Auftrag des Haushaltausschusses dem Hohen Haus den auf Drucksache 2243 formulierten Antrag zur Annahme zu empfehlen. Der Antrag lautet: Der Bundestag wolle dem Antrag des Bundesministers für Wohnungsbau — Drucksache 2000 — gemäß § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung die Zustimmung erteilen. Ich bitte um Annahme des Antrags. Bonn, den 9. Mai 1956 Hilbert Berichterstatter Anlage 16 Umdruck 593 (Vgl. S. 7686 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Anwendung des Wettbewerbsverfahrens bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand (Drucksache 2230) an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen (federführend) und an den Ausschuß für Kommunalpolitik; 2. Antrag der Abgeordneten Varelmann, Niederalt, Krammig und Genossen betreffend Schaffung von Dauerplätzen (Drucksache 2253) an den Haushaltsausschuß (federführend), - an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Arbeit; 3. Antrag der Abgeordneten Kuntscher, Cillien und Genossen betr. Bau der Umgehungsstraße Buxtehude (Drucksache 2319) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Verkehrsausschuß. Bonn, den 2. Mai 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
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