Rede von
Dr.
Hermann
Lindrath
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Gülich, ich hatte die Zahlen, wie Sie sie vorhin nannten, notiert; ich war gerade dabei, darauf einzugehen. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß der Inhalt des sogenannten Juliusturms je nachdem, ob es sich um Überhänge aus den Besatzungskosten oder aus den Stationierungskosten handelt, verschieden zu beurteilen ist. Ich glaube, insoweit sind wir einig: diese Überhänge können nicht in Anspruch genommen werden, weil wir allein nicht das Verfügungsrecht darüber haben. Soweit jedoch die Überhänge aus allgemeinen, nicht verbrauchten Ausgabemitteln des Haushaltsplanes, in diesem Fall des Verteidigungshaushalts, sind, haben wir ein Verfügungsrecht darüber; das Ist richtig. Aber diese Mittel sind ja in der vollen Höhe zunächst nicht vorhanden. Hier muß ich an Sie wieder den Appell richten, in den Angaben von Zahlen Maß zu halten. Sie haben uns gleich 14 Milliarden vorgerechnet, tatsächlich sind gegenwärtig nur 5,2 Milliarden vorhanden.
— Nein, das haben Sie nicht gesagt; aber ich habe addiert: 5,2 Milliarden plus 8,7 Milliarden, die noch im nächsten Jahr hinzukommen, sind nach Adam Riese 13,975 Milliarden, und ich habe mir erlaubt, auf 14 Milliarden aufzurunden. So war das gemeint. Ich gebe nur das wieder, was Sie gesagt haben.
Ich bin der Auffassung, daß wir diese Mittel selbstverständlich in einem gewissen Umfang gebrauchen können, und habe ja auch gesagt: um die Dinge zu überbrücken, müssen wir tatsächlich auch solche Mittel in Anspruch nehmen. Der Herr Bundesfinanzminister hat von dieser Stelle soeben ausgeführt, daß er das bereits getan hat. Er sagt, wenn er alle Mittel für Besatzungskosten und für Stationierungskosten heute auf den Tisch des Hauses legen muß, dann sind im Juliusturm nicht mehr die Beträge, die rein theoretisch darin sein müßten, wenn alle Verteidigungsausgaben oder die im Verteidigungshaushalt angegebenen Ausgaben noch im Juliusturm vorhanden wären.
— Ich habe Sie so verstanden, und so haben Sie eis sicherlich auch gemeint: Sie haben einen Zweifel, ob er die 5,2 Milliarden, die jetzt vorhanden sind, und die aus dem kommenden Haushaltsplan zu erwartenden, also die rund 14 Milliarden, wirtschaftlich überhaupt ausgeben kann.
— Schön! Er kann sie teilweise in Anspruch nehmen, aber er kann sie nicht zu Steuersenkungsmaßnahmen echter Art in Anspruch nehmen. Darüber dürften wir uns einig sein. Er kann damit überbrücken.
Das ist auch der Grund für die hier wiederholt gegebene Kritik bezüglich der Zweijahresfrist. Hier muß ich auch Herrn Kollegen Seuffert widersprechen. Diese Zweijahresfrist ist doch nicht so zu verstehen — das steht in unserem Antrag auch nicht drin —, daß nach zwei Jahren automatisch der alte Zustand wieder eintritt. Die Zweijahresfrist ist vielmehr aus folgendem Grunde vorgesehen — und das hat der Herr Bundesfinanzminister auch ausdrücklich betont —: Wenn wir unsere Wünsche durchsetzen, über die wir uns ja im Grundsätzlichen, von einzelnen Dingen abgesehen, einig sind, dann müssen wir die Mittel des Juliusturms in Anspruch nehmen. Auf die Dauer läßt sich aber die Steuersenkung nur durchführen, wenn sie haushaltsmäßig sichergestellt ist. Deswegen ist diese Zweijahresfrist vorgesehen, die keine automatische Wiederherstellung des alten Zustandes nach Ablauf dieser Zeitspanne bedeutet, sondern nur zu erkennen gibt, daß wir als Gesetzgeber heute noch nicht übersehen können, wie die Dinge in zwei Jahren sind. Wir müssen gegebenenfalls neue Beschlüsse fassen. Sie haben ja selber vorhin von den Terminen von Steuergesetzen gesprochen, und Sie wissen auch ganz genau, daß solche Termine nicht sehr ernst zu nehmen sind. Sie haben es allerdings in einem andern Sinne gesagt; Sie haben gesagt: als wir das Notopfergesetz beschlossen haben, waren drei Monate vorgesehen, inzwischen ist das Kind acht Jahre alt geworden. Nun, wenn wir hier zunächst zwei Jahre vorsehen, so möchte ich im Interesse der deutschen Staatsbürger hoffen und wünschen, daß diese Senkung dann auch entsprechend älter wird.
Worauf ich hinauskommen wollte, Herr Kollege Gülich: Den Appell des Maßhaltens, meine Damen und Herren, den der Herr Minister an uns gerichtet hat, halte ich für durchaus berechtigt. Wir wollen aber auch in der Kritik maßhalten, und wir wollen maßhalten bei den Beratungen im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen. Wir wollen uns alle dafür einsetzen, daß wir im Rahmen der vorhandenen Mittel, die wir so weit als irgend möglich anspannen wollen, für den Steuerzahler zum Wohle aller Staatsbürger das Günstigste herausholen, wobei keinerlei Interessengruppen vorgezogen werden sollen. Aber wir wollen dabei nicht vergessen, daß es unsere Pflicht ist, auch an die Ordnung der Finanzen und die Aufrechterhaltung der Stabilität der Währung zu denken.