Rede:
ID0214014700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. April 1956 7195 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. April 1956. Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Horn, Höcker und Ladebeck . . . 7197 A Eintritt des Abg. Dr. von Golitschek in den Bundestag 7197 A Aufsetzung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2312) auf die Tagesordnung: Dr. Bucher (FDP) 7197 B Fragestunde (Drucksache 2300): 1. betr. Gesundheitskarte für Seeleute: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 7197 B 2. betr. Härten durch Widerruf laufender Unterstützungen nach Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 21. November 1955: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7197 D 3. betr. Veteranensold für Frontkämpfer: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7198 A Dr. Höck (CDU/CSU) 7198 B 4. bis 7. zurückgestellt 7198 B 8. betr. Fehlen eines Hinweises auf § 4 Abs. 4 des Straftilgungsgesetzes in Fragebogen für Bewerber für die Bundeswehr: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7198 C 9. bis 10. zurückgestellt 7198 D 11. betr. Ausschluß Untersuchungsgefangener vom Bezug bestimmter Zeitungen und Zeitschriften: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7198 D, 7199 B Rehs (SPD) 7199 A 12. betr. Programm für die ländliche Siedlung für 1956: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7199 C 13. betr. Veranschlagung und Ist-Ausgaben im Bundeshaushalt 1955/56 zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7199 D 14. betr. Frage der Vereinbarung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts-und Amtshilfe in Strafsachen mit dem. Gesetz über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7200 A, D Lotze (CDU/CSU) 7200 D 15. betr. Frage der Vereinbarung des § 467 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung mit dem Grundgesetz: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7201 A 16. zurückgestellt 7201 A 17. betr. Befugnis zum Waffenbesitz: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 7201 A 18. betr. Normung der Milchkannen: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7201 C 19. betr. Übertragung des Typhuserregers durch tierische Futtermittel auf den Menschen: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 7201 D, 7Z02 C, D Frau Keilhack (SPD) 7202 C, D 20. betr. Planung der Übernahme der Fernsprechteilnehmer der Verteilerämter Heppenheim, Gardernheim usw. in das Mannheimer Fernsprechbuch: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 7203 A, C Ritzel (SPD) 7203 B, C 21. und 22. zurückgezogen 7203 D 23. betr. Schäden durch Befahren der wegen Frostschäden gesperrten Straße von Hiddesen nach Detmold durch 14 britische Panzer der 60-Tonnen-Klasse: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7204 A 24. betr. Frage der Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für Lkw-Anhänger: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7204 B 25. betr. Entschädigung für die durch Beschränkung der Wirtschaftlichkeit von Lkw-Anhängern nach der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrsordnung entstehenden Schäden: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 7204 D 7205 B, C Dr. Bleiß (SPD) 7205 B, C 26. betr. Intervention der Bundesregierung wegen Absetzung des französischen Dokumentarfilm „Nacht und Nebel": Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 7205 D, 7206 B Frau Renger (SPD) 7206 A, B 27. betr. Schutzimpfungen gegen die Kinderlähmung: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 7206 C Nächste Fragestunde 7207 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Rede des Kapitäns zur See Zenker in Wilhelmshaven (Drucksache 2125) . . . 7207 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD), Anfragender 7207 A, 7232 A, C Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7212 D, 7227 D, 7228 B, C Heye (CDU/CSU) 7213 C Dr. Mende (FDP) 7222 A, 7228 B, C Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7223 A von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . . 7224 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 7225 A Dr. Strosche (GB/BHE) 7226 A Bausch (CDU/CSU) 7228 C Schneider (Bremerhaven) (DP) 7229 D, 7230 D Frau Dr. Hubert (SPD) 7230 D Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 7231 A Frau Kalinke (DP), 7232 C Unterbrechung der Sitzung . 7235 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2283) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2282), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung der Kredit-Garantiegemeinschaften des Handwerks und des Handels auf den Gebieten der Körperschaftsteuer, der Vermögensteuer, der Gewerbesteuer, der Kapitalverkehrsteuer, der Erbschaftsteuer und der Grundsteuer (Drucksache 2281), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2293), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2295), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 2296), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Teesteuergesetzes (Drucksache 2297), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Leuchtmittelsteuergesetzes (Drucksache 2298), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Notopfergesetzes (Drucksache 2277), und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2312) . . . . 7235 B Vizepräsident Dr. Schmid . 7235 C, 7238 B, 7249 D, 7254 D Schmücker (CDU/CSU), Antragsteller 7235 D Seuffert (SPD), Antragsteller . . . 7238 B Regling (SPD), Antragsteller . . . 7243 A Dr. Gülich (SPD), Antragsteller . . 7244 D, 7259 B, 7262 A Dr. Miessner (FDP), Antragsteller . 7245 D Frau Lockmann (SPD), Antragstellerin 7250 A Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 7251 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7252 B Dr. Wellhausen (DA) 7255 A Dr. Keller (GB/BHE) 7256 C Margulies (FDP) 7260 C Dr. Lindrath (CDU/CSU) . . 7261 B, 7262 A Ausschußüberweisungen 7263 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 566) 7263 C Tagesordnung der nächsten Sitzung: Vizepräsident Dr. Schmid . 7250 D, 7251 A, B Dr. Bucher (FDP) 7251 A Frau Kalinke (DP) 7251 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7263 B Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 566) 7264 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15.7. Meitmann 15.7. Lulay 9.6. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Frau Albertz 5.5. Kahn 1.5. Dr. Bartram 30. 4. Behrisch 30. 4. Dr. Starke 30. 4. Gedat 28. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 4. Altmaier 25. 4. Birkelbach 25.4. Fürst von Bismarck 25. 4. Erler 25. 4. Even 25.4. Gräfin Finckenstein 25. 4. Gerns 25. 4. Dr. Hellwig 25. 4. Höfler 25. 4. Haasler 25. 4. Kalbitzer 25. 4. Kiesinger 25. 4. Dr. Kopf 25. 4. Lemmer 25. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 25. 4. Lücker 25. 4. Marx 25. 4. Dr. von Merkatz 25. 4. Metzger 25. 4. Frau Meyer-Laule 25. 4. Dr. Mommer 25. 4. Dr. Oesterle 25. 4. Paul 25. 4. Dr. Dr. h. c. Pünder 25. 4. Frau Dr. Rehling 25. 4. Dr. Reif 25. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 25. 4. Frau Schroeder (Berlin) 25. 4. Schütz 25. 4. Seidl (Dorfen) 25. 4. Trittelvitz 25. 4. Dr. Wahl 25. 4. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 25. 4. Euler 23. 4. Bauknecht 22. 4. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 21. 4. Dr. Leverkuehn 21. 4. Morgenthaler 21.4. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 21. 4. Müller-Hermann 21. 4. Odenthal 21. 4. Ollenhauer 21.4. Pelster 21. 4. Pusch 21. 4. Raestrup 21. 4. Dr. Rinke 21. 4. Dr. Schneider (Lollar) 21. 4. Seither 21. 4. Stahl 21. 4. Stierle 21. 4. Voß 21. 4. Wagner (Ludwigshafen) 21. 4. Dr. Baade 20. 4. Blachstein 20. 4. Eickhoff 19. 4. Dr. Elbrächter 19. 4. Feldmann 19. 4. Dr. von Golitschek 19. 4. Müller (Worms) 19. 4. Dr. Pferdmenges 19. 4. Dr. Preiss 19. 4. Schloß 19. 4. Bettgenhäuser 18. 4. Blöcker 18. 4. Brandt (Berlin) 18. 4. Brockmann (Rink erade) 18. 4. Heiland 18. 4. Jahn (Frankfurt) 18. 4. Dr. Kreyssig 18. 4. Lahr 18. 4. Leibfried 18. 4. Lermer 18. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 18. 4. Mayer (Birkenfeld) 18. 4. Miller 18. 4. Dr. Mocker 18. 4. Dr. Orth 18. 4. Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. 4. Rasch 18. 4. Frau Schanzenbach 18. 4. Scheel 18. 4. Stauch 18. 4. Unertl 18. 4. Dr. Werber 18. 4. Dr. Willeke 18. 4. Wullenhaupt 18. 4. Ziegler 18. 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Neuburger 31. 5. Mensing 1. 5. Böhm (Düsseldorf) 28. 4. Anlage 2 Umdruck 566 (Vgl. S. 7263 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der DA betreffend Förderung des Baues von Rad- und Mopedwegen an Bundesstraßen (Drucksache 2307) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 17. April 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
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    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Anliegen der anderen vorliegenden Anträge, die alle mehr oder weniger auf das zu hohe Steueraufkommen zielen, hat das, was wir mit dem Antrag Drucksache 2295 unter den Ziffern 5 und 6 des Art. 1 begehren, nicht unbedingt etwas zu tun, sondern es handelt sich hier um ein sehr altes Anliegen. Ich darf daran erinnern, daß wir uns im Jahre 1954 bei den Beratungen über das „Gesetz zur Neuordnung von Steuern" sehr eingehend und sehr häufig in den Ausschüssen und anschließend am 18. und 19. November im Plenum über die getrennte Veranlagung von Ehegatten unterhalten haben. Dabei ist insbesondere das Problem der steuerlichen Gleichstellung der mithelfenden Ehefrau offengeblieben. Ich darf daran erinnern, daß in der dritten Lesung vom Bundestag ein Entschließungsantrag einstimmig angenommen wurde, mit dem dieses Problem dem Ausschuß nochmals überwiesen wurde. Dieser verlangte einige Monate später — und sein Antrag wurde im Februar 1955 vom Bundestag einstimmig angenommen — von der Regierung ganz eindeutig, bis spätestens 30. September Vorschläge für Maßnahmen zur gleichmäßigen und gerechten Besteuerung der Ehegatten dem Bundestag zu unterbreiten. Zwar nicht am 30. September, aber am 18. November wurde uns die Denkschrift des Bundesfinanzministers vorgelegt, die sehr ausführlich war und in die Tiefe ging. Schließlich ist man mit der Lösung hervorgetreten, das als Grundsatz anzuerkennen, was der Bundestag in seinen langen Debatten ablehnte und immer wieder und allseitig zum Ausdruck brachte, die getrennte steuerliche Veranlagung allgemein einzuführen. Nur weil man bei der Beratung des Gesetzes zur Neuordnung von Steuern im November keine Regelung bezüglich der mithelfenden Ehefrau fand, wurde vorgeschlagen, dieses Kapitel auszuklammern und sich eben auf Grund dieses Entschließungsantrags später damit zu befassen. Leider haben wir bisher, seit dem 18. November, keine Gelegenheit gehabt, uns mit dieser Denkschrift zu befassen. Es wäre an sich zweckmäßig gewesen, glaube ich. Schade um die viele Arbeit, wenn sie uns n u r zur Kenntnis gebracht sein sollte. Wir haben deshalb zu diesem Punkt beantragt, die §§ 26 und 32 so zu ändern, daß wir damit die steuerliche Gleichstellung für die mithelfende Ehefrau erreichen können.
    Mit dem Vorschlag auf Seite 60 der Denkschrift des Bundesfinanzministeriums sind einige sehr bemerkenswerte Grundsätze aufgestellt worden, die, glaube ich, die Zustimmung des ganzen Hauses finden. Ich möchte sie hier ganz kurz andeuten. Es heißt da: Die Ehegattenbesteuerung muß folgende Voraussetzungen erfüllen, a) den Forderungen nach Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung objektiv entsprechen, b) von den Steuerpflichtigen subjektiv als gerecht empfunden werden, c) von der Verwaltung ohne Schwierigkeiten gehandhabt werden können und d) für die öffentlichen Haushalte tragbar und in ihren Wirkungen der Wirtschaftslage angepaßt sein. Das sind Grundsätze, die voll und ganz unterstrichen werden können.
    Nur das, was uns dann der Herr Bundesfinanzminister unterbreitet — wieder für alle Ehefrauen die getrennte Besteuerung einzuführen, wobei er als kleinen Trostpreis, so darf man vielleicht sagen, einen Freibetrag anbietet —, entspricht den hier aufgeführten Grundsätzen sehr, sehr wenig, ich möchte fast sagen: gar nicht. Es wird nachfolgend auf die großen Schwierigkeiten auch dabei hingewiesen, es wird auf die weiter bestehenbleibende Ungerechtigkeit hingewiesen. Deshalb sind wir der Meinung, daß man das Anliegen, das hier immer wieder vorgetragen worden ist, auch für die mithelfende Ehefrau eine steuerliche Anerkennung zu finden, nicht mit einem Pauschalbetrag abgelten kann. Das mag wie bisher für einheitliche Verhältnisse, wie z. B. Kinderfreibetrag, für eine Altersgrenze oder auch für die Nur-Hausfrauen gelten. Aber es geht doch nun nicht bei einer Arbeitsleistung, die wie bei der mithelfenden Ehefrau von Fall zu Fall so unterschiedlich ist, daß man nicht einmal in einem Beruf zu einer gewissen Norm kommen kann. Man muß doch berücksichtigen, unterstellend bzw. davon ausgehend, daß man Gerechtigkeit will, wie es in den Grundsätzen des Bundesfinanzministers heißt, die ich eben verlesen habe, daß die Tätigkeit der Ehefrauen in den einzelnen Betrieben, in den einzelnen Berufen, sehr unterschiedlich ist. Um ein Beispiel zu geben: in einem Beruf ist es möglich und üblich, daß die Frau von morgens früh bis abends spät genau so ihre Arbeit leistet wie der Mann selbst; hier liegt also eine hundertprozentige Betätigung vor. In vielen anderen Berufen ist das aus Gründen, die im Beruf liegen, gar nicht möglich. Da ist die Frau nur einige Stunden, halbtags oder wie immer, beschäftigt. Das alles kann man doch nicht in einem einheitlichen Pauschalsatz abgelten wollen.
    Auch innerhalb der einzelnen Branchen sind die Unterschiede sehr groß. Während die Frau in dem einen Betrieb — sonst gleichgelagert, gleiche Beschäftigungszahlen und alle anderen Voraussetzungen gleich — hilft, hilft sie in dem anderen kaum oder gar nicht. Das gilt nicht nur beim Handwerk, es gilt auch für den Einzelhandel, es gilt auch für den Arzt. Ich erinnere an das von dem Herrn Bundesfinanzminister so gerne zitierte Verhalten einer Arztfrau, die nur gelegentlich mal die Türe öffnet. Nun, diese so minimale Tätigkeit wird wohl niemand ernsthaft als mithelfen bezeichnen wollen. Aber in der Regel geht die Tätigkeit ja auch darüber hinaus, und zwar von der Tätigkeit der Sprechstundenhilfe bis zu der der Assistentin oder gar bis zur eigenen Praxis. Alles das wird heute steuerlich zusammen veranlagt.
    Nach unserem Antrag kann auch diese unterschiedliche Tätigkeit erfaßt werden, indem man die Beweislast beim Steuerpflichtigen läßt; d. h. man wird bei der Einkommensteuererklärung von dem Steuerpflichtigen verlangen müssen, daß er nicht nur angibt, wie bisher schon, ob seine Frau mithelfend tätig ist. Das bringen wir ja jedesmal auf der Steuererklärung zum Ausdruck, aber damit hat sich's für den Steuerzahler. Weiter wird sie sicher für statistische Zwecke ausgewertet.
    Nun müßte dazukommen, in welchem Umfange die Ehefrau im Betrieb ihres Ehemannes tätig ist, und zwar im Verhältnis zu einer sonst zu beschäftigenden fremden Person. Das mag sich zunächst etwas komisch anhören, und der Vergleich wird vielleicht nicht jedem sehr angenehm sein. Aber irgendwie muß man sich die Dinge ja überlegen: Wenn die Ehefrau nicht mit tätig wäre, müßte für diese Tätigkeit irgend jemand anders im Betrieb beschäftigt werden. Dann läßt sich sehr bald herausfinden, ob diese Kraft den ganzen Tag tätig sein muß oder ob man notfalls mit einer Halbtagskraft auskommen würde; bei Ehefrauen läßt sich das vielleicht noch weiter differenzieren.


    (Regling)

    Dagegen ist nun eingewandt worden, daß die Kontrolle darüber sehr schwierig sei. Meine Damen und Herren, ich glaube, sie ist nicht schwieriger als in jeder anderen Frage, die ja auch in den Steuererklärungen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden muß. Alljährlich oder alle drei bis vier Jahre kommt der Betriebsprüfer in den Betrieb, erkundigt sich und sieht zu, ob alles andere, was sonst angegeben war, seine Richtigkeit hat, oder ob er irgendwelche Fehler entdeckt. Schon bei dieser Tätigkeit wird er, ohne dafür Zeit extra ansetzen zu müssen oder einen anderen Beamten damit zu beschäftigen, feststellen, ob die Frau wirklich in dem Umfange in dem Betrieb tätig ist, wie es auf der Steuererklärung angegeben wurde.

    (Abg. Pelster: Die Zahlen stimmen!)

    Ich finde, das ist für einen Betriebsprüfer gar nicht so sehr schwer. Im Gegenteil, ein Betriebsprüfer, der den Betrieb schon länger kennt, wird vielleicht, ohne daß er den Betrieb besucht, schon auf Grund seiner bisherigen Erfahrungen feststellen können, ob die Angaben über den Tätigkeitsgrad der mithelfenden Ehefrau richtig sind oder nicht.

    (Abg. Illerhaus: Das sind sehr stark Ermessensentscheidungen!)

    — Wo gibt es die nicht auch sonst? (Abg. Illerhaus: Und Ermessensmißbrauch!)

    — Ermessensmißbrauch? Auch bei allen anderen Dingen können Sie das einwenden, Herr Kollege Illerhaus. Ich bin immerhin der Meinung: wenn wir von vornherein die schwarzen Schafe, die es immer und überall gibt, in den Vordergrund stellen und dabei gleich sagen: das taugt nichts, das können wir nicht brauchen, das eignet sich nicht für diese Zwecke!, dann weiß ich nicht recht, wie wir da weiterkommen wollen.

    (Abg. Illerhaus: Ein Gesetz muß auch praktikabel sein!)

    — Ja eben, ich halte es für praktikabel! Denn es läßt sich doch ohne weiteres feststellen, schon nach dem Umsatz des Betriebes oder nach der Beschäftigtenzahl usw., ob die Ehefrau im angegebenen Umfang in dem Betrieb tätig sein muß oder nicht. Ich finde, das läßt sich irgendwie feststellen.
    Der andere Vorteil liegt darin, daß man auch den unterschiedlichen Tätigkeitsgrad feststellen kann, d. h. inwieweit die Ehefrau, die im Betrieb tätig ist, eine fremde Person ersetzt. Das kann von der einfachen Verkäuferin bis zu einer- gelernten Buchhalterin gehen, die absolut alles das macht, was sonst der Buchhalter macht. Oder bei der Arztfrau, um das Beispiel noch einmal zu nehmen: sie öffnet nicht nur gelegentlich einmal die Tür, sondern leistet Assistentendienste oder hat gar eine eigene Praxis. Das alles läßt sich doch mit einigermaßen gutem Willen irgendwie feststellen! Wer natürlich von vornherein an seine Steuererklärung herangeht mit der Absicht, den lieben guten Vater Staat nach Strich und Faden zu hintergehen — — Nun, wir wissen doch alle — denn wir haben uns über die übertriebenen Steuerfahndungen eingehend unterhalten und waren wenn nicht alle, so jedenfalls ein großer Teil des Hauses, der Meinung, daß zuviel gefahndet und zuviel kontrolliert wird —, daß die Angaben genauestens unter die Lupe genommen werden. Ich bin deshalb nicht der Meinung, daß ein ausnehmend großer Teil von vornherein versucht, auf
    diesem Wege zu Steuererleichterungen zu kommen.
    Jedenfalls bin ich der Meinung, daß man diese Frage, die wir hier nun eingehend und oft genug diskutiert haben, eine Frage der Gerechtigkeit, nicht einfach auf Eis legen und unerledigt lassen kann, nur weil es zu teuer wird oder weil es in der Durchführung zu schwierig erscheint. Auch der Hinweis, daß es immer so war, ist kein triftiger Grund. Denn das besagt ja die Denkschrift von Seite 1 bis etwa Seite 60, und sie weist die verschiedenen Jahreszahlen nach, wann die und die Gesetze erlassen worden sind. Danach ist die steuerliche Zusammenveranlagung bereits vor 100 Jahren eingeführt worden. Schön, aber dann bedenken Sie auch, daß wir damals ganz andere Steuersätze hatten. Es gab eine Zeit, in der niemand an einer solchen Regelung Anstoß nahm, aber damals bewegten sich die Steuersätze in der Spitze bei 10 %; heute beginnen sie dort. Deshalb wird es doch etwas prekär, und deshalb haben wir ein Interesse daran, daß die Ungerechtigkeiten verschwinden, die man früher bei den niedrigen Steuersätzen hinnehmen konnte und die sich bei jeder Steuergesetzgebung nicht immer bis ins letzte ausmerzen lassen, aber mit dem Ansteigen der Steuersätze eben ins Uferlose wachsen.
    Die gleichen Erscheinungen haben wir bei der Umsatzsteuer. Wenn wir noch eine Umsatzsteuer von 1 oder 1/2 % zu zahlen hätten, würde wohl niemand eine Änderung der Umsatzsteuer verlangen. Die Änderung wird aber verlangt, weil die Umsatzsteuer jetzt ins Unermeßliche gestiegen ist und weil die Fehlerquellen, die da enthalten sind, dadurch so sehr viel größer in Erscheinung treten.
    Wenn man aber diese Feststellung trifft, dann muß man die Konsequenzen daraus ziehen und die Gesetze ändern. Wir können uns nicht darauf berufen, daß es immer so gewesen sei und daß die Zeiten diese höheren Steuersätze verlangt hätten. Die Tatsache als solche bleibt bestehen, daß die Sätze der Umsatz- und Einkommensteuer enorm gestiegen sind. Das sollte uns Veranlassung geben, nun möglichst schnell diese Ungerechtigkeiten aus der Steuergesetzgebung herauszubringen. Lassen Sie uns nicht, wie wir das vor zwei Jahren getan haben, stundenlang hier und in den Ausschüssen darüber reden, eine Vielzahl an Vorschlägen einreichen und zum Schluß dann sagen, wir kommen doch nicht weiter und es gibt keine Lösung, sondern lassen Sie uns endlich mit einem Vorschlag beginnen. Ich glaube, unser Antrag dürfte zumindest die Basis dazu bieten.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Begründung von Punkt 4 i hat der Abgeordnete Gülich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Notopfer Berlin wurde 1948 vom Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aus Anlaß der Blockade als Notmaßnahme eingeführt, als eine Sondersteuer für einen Sonderzweck. Es wurde im Gesetz auf drei Monate befristet und ist nun beinahe acht Jahre lang laufend ergänzt und verlängert worden. Die als Übergangsmaßnahme gedachte Übergangslösung droht zu einer Dauereinrichtung unseres Steuersystems zu werden.
    Der Name Notopfer Berlin verpflichtet. Er hätte auch den Gesetzgeber verpflichten müssen, diese


    (Dr. Gülich)

    Sondersteuer zu einer Zwecksteuer zu machen. Wir sind uns alle darin einig, daß Zwecksteuern im Steuersystem vermieden werden sollten.

    (Abg. Dr. Dresbach: Sehr richtig!)

    Wenn aber eine Steuer für einen besonderen Zweck eingeführt und als ein Notopfer deklariert wird, dann muß sie aus ihrem Charakter heraus auch eine Zwecksteuer werden.
    Das Notopfer Berlin ist aber ein allgemeines Deckungmittel für den Bundeshaushalt, und das ist keine gute Sache. Denn das führt den Steuerzahler irre und verwirrt ihn; es fördert seine Unlust zum Steuerzahlen und mindert seinen Wunsch zur Steuerehrlichkeit. Nachdem sich der Finanzausschuß neulich bei der Beratung der Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes entschlossen hatte, das Notopfer Berlin endlich zu einer Zwecksteuer zu machen, hat es der Herr Bundesfinanzminister wieder erreicht, im Plenum eine Mehrheit dafür zu finden, daß das Notopfer weiterhin ein allgemeines Deckungsmittel sein soll. Wer nun noch nicht begriffen hat, worum es sich denn in Wirklichkeit handelt, dem ist nicht mehr zu helfen. Aber ich glaube, in diesem Hause haben es längst alle begriffen. Sie wollen es nur noch nicht alle zugeben. Die Gründe für das Notopfer Berlin sind längst weggefallen. Aber die Mängel in der Methode des Notopfers Berlin sind nicht nur nicht verschwunden, sondern die Methode ist von Mal zu Mal verfeinert, d. h. verschlechtert worden.
    Ich will ein paar kurze Angaben über die Stellung des Notopfers Berlin im Steuersystem machen und auf die großen Mängel im Steuertarif hinweisen. Das Notopfer Berlin ist eine grob gestaffelte
    zusätzliche Einkommensteuer, gehört also zu den Steuern vom Einkommen neben der persönlichen Einkommensteuer, die in der Form der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer erhoben wird, der Körperschaftsteuer, der Kirchensteuer und der Gewerbeertragsteuer. Sie ist also eine zusätzliche Einkommensteuer, die aber nach einem besonderen Tarif berechnet wird. Damit wird die wahre Einkommensteuerbelastung verschleiert und das Steuersystem kompliziert. Man sollte aber auf das Einkommen nicht verschiedenartige Steuern nach verschiedenen Methoden erheben.

    (Abg. Dr. Dresbach: Herr Gülich, wir haben es bei der Bürgersteuer früher auch gehabt; aber auch da blieb es eine Sünde!)

    — Da blieb es eine Sünde, und diese Sünde existiert ja nicht mehr. Ich plädiere jetzt für die Beseitigung einer weiteren Sünde, um deren weitere Ausübung der Bundesfinanzminister hartnäckig kämpft.

    (Zuruf des Abg. Pelster.)

    — Natürlich sind Sünden drin. In unserem ganzen Steuersystem sind Unklarheiten und, wenn Sie wollen, Herr Pelster, Sünden, wie Sie sagten, natürlich. Denn der ganze 1. Deutsche Bundestag hat — die Anträge kamen aus Ihren Reihen, Herr Pelster —

    (Abg. Pelster: Auch von Ihnen!)

    so viele Sondererleichterungen in das Einkommensteuergesetz hineingebaut, daß es inzwischen so unübersichtlich geworden ist und neben den anderen über 50 Steuern zu einem wirklichen Steuerwirrwarr geworden ist, der kaum noch von Fachleuten übersehen werden kann.

    (Abg. Dr. Dresbach: Das heißt aber jetzt „gezielte Maßnahmen"!)

    — Das ist richtig, die Ausdrücke wechseln ja. Die „gezielten Maßnahmen", lieber Herr Dresbach, erheitern mich ebenso, wie sie Sie erheitern.

    (Abg. Pelster: Da müssen auch Sie an Ihre Brust schlagen, nicht bloß wir!)

    — Meine Brust, Herr Pelster, (Abg. Pelster: Ist ziemlich breit!)

    ist in bezug auf Einkommensteuersonderwünsche wahrhaftig unbelastet

    (Abg. Pelster: Na, na!)

    und jederzeit von Ihnen genauer zu besichtigen.

    (Große Heiterkeit. — Abg. Pelster: Vorsichtig, Herr Gülich!)

    - Nein, die Brust ist in Ordnung und die Weste auch.
    Ich sagte, neben den Mängeln des Steuersystems sind hier Mängel im Tarif. Denn das Notopfer belastet die kleinen Einkommen stärker als die großen, und die mittleren Einkommen ebenfalls stärker als die großen. Die kleinen Steuerpflichtigen zahlen im Verhältnis zur Einkommensteuer ein um ein Mehrfaches höheres Notopfer als die Bezieher großer Einkommen. Auch die Familien mit kleinem Einkommen und großer Kinderzahl sind vergleichsweise viel stärker -belastet als die Familien mit großem Einkommen und kleiner Kinderzahl.
    Der neue Gesetzentwurf, Drucksache 2277, der heute dem Hause vorliegt und auf dessen mündliche Begründung ich gespannt bin, beseitigt zwar einige Mängel, indem er die kleinsten Einkommensteuerpflichtigen von der Abgabe des Notopfers Berlin befreit; aber die Grundmängel des Tarifs sind damit nicht beseitigt.

    (Abg. Pelster: Erkennen Sie den guten Willen schon einmal an!)

    — Den guten Willen, dies zu tun, erkenne ich selbstverständlich an, Herr Pelster, und zu diesem Punkt kann man ja sagen, wenn man das Notopfergesetz aufrechterhalten will. Ich halte es aber für methodisch so schlecht, daß wir es nicht aufrechterhalten dürfen, und dazu erbat ich mir ja eben Ihre Aufmerksamkeit; ich werde sie nur kurze Zeit in Anspruch nehmen.
    Der — proportionale — Notopfertarif betrug bei seiner Einführung im Jahre 1948 im Normalsatz 1 %, bei Einkommen unter 6000 Mark 0,6%. Mehrere Tarifänderungen anläßlich der Verlängerungen haben nun den Normalsatz auf 3,75 % erhöht, bei einem Steuersatz in der untersten Stufe von 1,15 %, und das Notopfer Berlin hat seit 1948 im Verhältnis zur Einkommensteuer ein immer stärkeres Gewicht bekommen; denn im gleichen Zeitraum wurde der Einkommensteuertarif 1950, 1953 und 1955 gesenkt, während der Notopfertarif in diesen Jahren, wie ich darlegte, erheblich erhöht worden ist.
    Wir sind der Meinung, daß man an eine lineare Einkommensteuersenkung nicht herangehen kann, solange das Notopfer Berlin als Sonderbesteuerung auf das Einkommen noch besteht. Ist das Notopfer beseitigt, kann man weiter sehen. Aber die Beseitigung des Notopfers Berlin erachten wir als


    (Dr. Gülich)

    eine vordringliche Maßnahme zur Bereinigung des Steuersystems.
    Das Notopfer Berlin ist eine reine Bundessteuer. Den Anlaß zu der ganzen Debatte hier hat ja die Hortungspolitik des Herrn Bundesfinanzministers gegeben. Man soll, weil der Bundesfinanzminister so hohe Milliardenbeträge gehortet hat — mit volkswirtschaftlich höchst anfechtbaren, man kann schon sagen: falschen Begründungen —, jetzt in erster Linie Bundessteuern senken, nicht aber die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Sie mit Ihrem Antrag linear senken wollen, weil ja zwei Drittel der Senkung die Länder zu tragen haben und nur ein Drittel der Bund. Man soll jetzt innerhalb dieser Diskussion den Ländern möglichst keine Lasten aufbürden, zumindest aber möglichst kleine!
    Wenn man — noch ein Wort zum Steuersystem — zur Einkommensteuer noch eine weitere Belastung haben will, dann haben wir durch unsere im übrigen reichlich verunglückte Finanzreform in Art. 106 des Grundgesetzes die Ergänzungsabgabe vorgesehen. Wünscht also der Bund einen Zugriff auf direkte Steuern, so hat er verfassungsmäßig die Möglichkeit, die Ergänzungsabgabe Gesetz werden zu lassen. Aber es ist offensichtlich, daß der Herr Bundesfinanzminister sich die Möglichkeit der Ergänzungsabgabe neben dem Notopfer Berlin, das er auf keinen Fall aufgeben will, offenlassen möchte.
    Wenn man sich vorstellt, daß das Notopfer Berlin beseitigt ist, liegt auf der Hand, daß die Erhebungs- und Verwaltungskosten erheblich gemindert werden. Allerdings ist zuzugeben, daß die Kosten in der öffentlichen Verwaltung hier vielleicht nicht so stark gesenkt werden wie die Kosten in der ehrenamtlichen Steuererhebung, die von den Arbeitgebern aller Größenklassen von Betrieben vorgenommen wird. Und was für eine Belastung ist es sowohl für die großen Lohnbüros wie für die kleinen Gewerbetreibenden und Handwerksmeister, neben der Lohnsteuer nun auch immer noch das Notopfer Berlin ausrechnen zu müssen.

    (Abg. Stücklen: Die ganze Steuer ist eine Belastung!)

    — Die ganze Steuer ist natürlich eine Belastung! Ich habe j a eben die Gewerbetreibenden als ehrenamtliche Steuereinnehmer bezeichnet, möchte sie nun aber, nachdem wir dieses System nicht einfach beseitigen können, wenigstens von der Arbeit und von der Last, die das Notopfer Berlin verursacht, befreien.
    Das Notopfer Berlin ist im Haushalt 1956 wie 1955 mit 1275 Millionen DM veranschlagt worden. Es hätte 1956 mit 1400 Millionen DM veranschlagt werden müssen, aber der Bundesfinanzminister hat 1275 Millionen DM eingesetzt, weil er eben diese Senkungsmaßnahme bereits im Auge gehabt hat, die ein Minderaufkommen von 125 Millionen DM bewirkt, so daß also diese 1275 Millionen DM, falls der Gesetzentwurf Drucksache 2277 Gesetz würde, zu Recht bestünden. Fällt das Notopfer weg, wird also das Aufkommen des Bundeshaushalts um 1275 Millionen DM in diesem Jahre gemindert, d. h., da das Gesetz vor dem 1. Juli sicher nicht in Kraft treten kann, für neun Monate = 926,25 Millionen DM.
    Die Berliner selbst haben durch den Wegfall des Notopfers keine Nachteile. Die Bundeshilfe ist
    durch das Dritte Überleitungsgesetz in der Form des Bundes zuschusses und der Bundesdarlehen gesetzlich gewährleistet. Die Steuerpräferenzen, die Berlin gewährt worden sind, werden durch den Wegfall des Notopfers Berlin nicht betroffen.
    Infolgedessen bestehen eigentlich überhaupt keine Gründe, dieses Notopfer aufrechtzuerhalten, denn der Bundeshaushalt kann die Mindereinnahme vertragen. Es muß, wie ich dargelegt habe, aus Gründen der Steuersystematik, aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, aus Gründen der Vereinfachung von Gesetzgebung und Verwaltung und aus Gründen der politischen Moral aus dem Steuersystem des Bundes verschwinden. Alle Kreise der Wirtschaft und die Presse, die sich ernsthaft mit Steuerfragen befaßt, sind von der Systemwidrigkeit und von der Überflüssigkeit des Notopfers Berlin überzeugt. Wenn alle diese Kreise — und auch weite Kreise in den Reihen der größten Fraktion dieses Hauses — davon überzeugt sind, daß das Notopfer Berlin fallen muß, sollten wir uns zu dem Schritt aufraffen. Der Bundesfinanzminister ist Argumenten leider nicht mehr zugänglich. Es ist schade, daß er nicht merkt, wie sehr durch seine Starrheit sein Ansehen gemindert wird.

    (Lachen in der Mitte.)

    Es ist wirklich schade. Er sollte sich diese Dinge auch überlegen und nicht wieder den Versuch machen, in seiner Fraktion mit falschen Argumenten diesen Antrag zu Fall zu bringen.

    (Oho!-Rufe bei der CDU/CSU.)

    Ich verbessere mich: mit objektiv unrichtigen Argumenten.

    (Beifall bei der SPD.)