Meine Damen und Herren! Es hat sich die Frage erhoben, welcher Punkt der Tagesordnung heute nachmittag zunächst behandelt werden soll, Punkt 3 oder Punkt 4. Ich schlage Ihnen vor, den Punkt 4 zuerst zu behandeln und den Punkt 3, damit die Behandlung der Fragen der Atomenergie nicht in dem düsteren Nimbus der Abendstunden verschwindet, morgen zu behandeln. Ich glaube, es wäre der Sache nicht die erforderliche Ehre angetan, wenn wir irgendwann spät, nachdem das Haus vor Erschöpfung zusammengebrochen ist, diese Sache behandeln würden. Ich nehme an, daß die Steuerdebatte an unsere Nerven und an unseren guten Willen erhebliche Anforderungen stellen wird. — Ist das Haus mit diesem Verfahren einverstanden?
Dann rufe ich Punkt 4 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ;
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ;
c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung der KreditGarantiegemeinschaften des Handwerks und des Handels auf den Gebieten der Körperschaftsteuer, der Vermögensteuer, der Gewerbesteuer, der Kapitalverkehrsteuer, der Erbschaftsteuer und der Grundsteuer ;
d) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ;
e) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ;
f) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kaffeesteuergesetzes ;
g) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Aufhebung des Teesteuergesetzes ;
h) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Leuchtmittelsteuergesetzes ;
i) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" ;
j) Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Notopfergesetzes .
Außerdem als Punkt 4 k) :
Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes .
Ich brauche den Antrag im einzelnen nicht vorzulesen; er wird nachher wohl begründet werden.
Die Frage ist nun, wie wir verfahren wollen, ob die einzelnen Fraktionen sämtliche von ihnen eingebrachten Entwürfe en bloc begründen und daß dann debattiert wird, oder ob die unter den Punkten a bis k aufgeführten Vorlagen individuell eingebracht und begründet werden.
— a bis c en bloc! Es wird also von einem Sprecher einer der Fraktionen begründet werden, die die Entwürfe eingebracht haben. Darf ich fragen, wer der Sprecher ist?
— Herr Schmücker. Dann wollen wir uns zunächst einmal damit begnügen, das festzustellen. Wir werden nachher schon auf die Schwierigkeiten kommen.
Ich nehme an, daß wir, nachdem die Anträge a bis c begründet sind, die nächsten Anträge begründen und daß dann die Aussprache über das Ganze geht.
Es wäre mir angenehm, wenn mir die einzelnen Fraktionen rechtzeitig schriftlich die Namen ihrer Mitglieder mitteilten, die zur Begründung dieser Anträge vorgesehen sind.
Zunächst erteile ich zur Begründung der Anträge 4 a bis c das Wort dem Abgeordneten Schmücker.
Schmücker , Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die drei Fraktionen der Regierungskoalition, CDU/CSU, Deutsche Partei und Demokratische Arbeitsgemeinschaft, haben mit den Drucksachen 2281 bis 2283 Anträge auf weitgehende steuerliche Entlastungen, die allen Bevölkerungskreisen zugute kommen sollen, gestellt. Die Antragsteller sind der Auffassung, daß die gute Entwicklung unserer Wirtschaft und das daraus resultierende wachsende Steueraufkommen es Bund, Ländern und auch den Gemeinden ermöglichen, die Reformen des Jahres 1954 fortzusetzen und weitere Erleichterungen einzuführen.
Natürlich ist der Umfang der zur Verfügung stehenden und der für unsere Vorschläge benötigten Manövriermasse strittig. Aber die Differenzen
sind nicht so groß, daß man darüber den Beginn der Beratungen der möglichen Senkungen hinauszögern müßte. Außerdem legen die drei Fraktionen großen Wert darauf, die haushaltsmäßigen Auswirkungen ihrer Steuervorschläge nicht von den anderen Haushaltsberatungen zu trennen, die auf Grund des Grünen Berichts, der Verbesserung der Kriegsopferversorgung, der Stützungsaktion für die Kohle und der übrigen neuen kleineren Vorschläge erforderlich sind. Sie sind sich ferner darüber im klaren, daß die Sozialreform im kommenden Jahre erhebliche Anforderungen an den Bundesetat stellen wird und daß wir diese Anforderungen erfüllen müssen. Ebenso muß anerkannt werden, daß die gegenwärtige Kassenlage des Bundes keineswegs in die kommenden Jahre hinein verallgemeinert werden darf.
Mit dieser Gesamtbetrachtung zwingen sich uns die Grenzen von selber auf, und es ist nur zu wünschen, daß auch die Öffentlichkeit über die haushaltsrechtliche Betrachtung von der bequemen Addition der Wünsche wegkommt und dem Ausgleich der Interessen den Vorrang gibt.
Steuergesetze werden immer schematisch sein und Härten bringen. Dennoch ist es unsere Aufgabe, ein Höchstmaß an Gerechtigkeit anzustreben. Die gegenwärtige Steuergesetzgebung aber hat, vom Standpunkt der allgemeinen Gerechtigkeit aus betrachtet, noch sehr viele Mängel. Diese Mängel sind durchweg nicht das Ergebnis von Beschlüssen dieses Hauses, sondern sie sind im Laufe einer längeren Geschichte entstanden. Wir bilden uns nicht ein, mit den vorliegenden Entwürfen alle Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Aber wir glauben, mit unserem Bemühen ein erhebliches Stück voranzukommen.
Der zweite Grundsatz verpflichtet uns, aus der steigenden Produktivität und den daraus erwachsenden Steuermehraufkommen, so viel wie nur irgendwie möglich für soziale Zwecke und für eine soziale Tarifgestaltung aufzuwenden.
Gleichzeitig aber stehen wir vor der Aufgabe, die durch solche Maßnahmen wachsende Kaufkraft durch eine entsprechend gesteigerte Produktion zu befriedigen. Gerade die produktivitätssteigernden Maßnahmen werden sehr leicht und sehr oft mißverstanden. Man muß aber nach unserer Meinung bereit sein, sich mit dieser Kritik auseinanderzusetzen, weil eine Vermehrung des Konsums ohne die entsprechenden Produktionssteigerungen zu erheblichen Marktstörungen führen muß, deren Lasten dann die Verbraucher selbst und vor allen Dingen die kleineren Unternehmer zu tragen haben. Wir haben daher versucht, unsere Änderungsvorschläge auf ein rechtes Verhältnis von Steuergerechtigkeit, sozialen Verbesserungen und notwendigen Produktionssteigerungen abzustimmen.
Wir bedenken sehr wohl, daß selbst bei voller Bejahung dieser Prinzipien noch recht erhebliche Meinungsverschiedenheiten auftauchen werden, denn wir haben mit unseren Vorschlägen lediglich eine Rangfolge aufgestellt. Viele Wünsche, die wir heute nicht ansprechen, sind auch von uns nur zurückgestellt und nicht aufgegeben. So betrachtet, wird mancher Gegensatz zwischen unseren Anträgen und den übrigen auf der Tagesordnung stehenden Anträgen und den in der Öffentlichkeit erhobenen Forderungen geringer, als es im ersten Augenblick erscheinen mag. Wir hoffen sogar, daß
in den Ausschußberatungen noch weitere Angleichungen erarbeitet werden können. Es wäre nur gut, das, was man übereinstimmend für die nächste Gesetzesänderung zurückstellt, bei der nächsten Gesetzesänderung nicht wieder zu vergessen.
Die Koalitionsfraktionen jedenfalls haben in ihre Änderungsvorschläge vorrangig die Forderungen aufgenommen, die 1954 nicht mehr zum Zuge gekommen sind. Daraus ergibt sich von selber, daß man unsere Anträge auch noch im Zusammenhang mit der letzten Reform von 1954 sehen muß.
Ich darf nun ganz kurz die einzelnen Anträge begründen. In der weiteren Aussprache werden andere Kolleginnen und Kollegen noch ausführlichere Erläuterungen geben.
Wir schlagen zunächst vor, daß die Werbungskosten nach § 9 a Ziffer 1 von 312 Mark um 240 Mark auf den Betrag von 552 Mark erhöht werden. Diese Form ist vor allem deshalb gewählt, um die Verwaltung zu vereinfachen. Wir wissen, daß mit dieser Form auch Kreise in den Genuß der Pauschale kommen, die ihre Gelder nicht im Sinne dieser Vorschrift verwenden. Aber wir meinen, das _sollte in Kauf genommen werden. Der geschätzte Ausfall beträgt 320 Millionen DM für Bund und Länder zusammen.
Zweitens schlagen wir Ihnen vor, die Zuschlagsfreiheit bei Mehrarbeit, bei Sonntagsarbeit und bei Nachtarbeit von 7200 auf 9000 DM zu erhöhen. Diese Vergünstigung hat nach unserer Meinung nur für die u n v e r m e i d b a r e Sonntagsarbeit eine Berechtigung. Man müßte vielleicht einen Weg suchen, die vermeidbare Sonntagsarbeit, die aus einer übertriebenen Gewinnsucht geleistet wird, von dieser Vergünstigung auszunehmen, d. h. wenn es verwaltungsmäßig möglich ist.
Nach unseren Vorschlägen zu § 10 werden die abzugsfähigen Sonderausgaben für den Steuerpflichtigen und dessen Ehefrau von 800 auf 1200 Mark erhöht. Die Vermögensgrenze wird von 40 000 auf 60 000 DM heraufgesetzt. Die Verdoppelung der Beträge für Personen über 50 Jahre wirkt entsprechend den neuen Sätzen. Die bisherigen Sätze reichen für eine Altersversorgung und die sonstigen Versicherungen nach unserer Meinung nicht aus. Wer einmal einen Vergleich zwischen einem Selbständigen und einem Beamten zieht und die Pläne der Sozialreform miterwägt, wird dem zustimmen müssen. Außerdem, meine Damen und Herren: die alte Glorie des fundierten Einkommens ist doch längst dahin.
Die Freibeträge für die Kinder haben wir hier nicht erhöht, dafür in § 33 a eine Verdoppelung der abzugsfähigen Aufwendungen für auswärts wohnende Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, auf 960 DM vorgeschlagen. Wir meinen ohnehin, daß diese Belastungen bei den Beratungen über Ausbildungsbeihilfen, Schulgeldfreiheit usw. viel zu wenig beachtet worden sind. Für diejenigen, deren Kinder auswärts in die Schule gehen müssen, war das Schulgeld stets nur die geringere Ausgabe.
Ebenfalls sind in dem gleichen Paragraphen die Bestimmungen über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Löhnung einer Hausgehilfin verbessert. Die Ausfälle aus den §§ 10, 33 a und 34 a werden mit 300 Millionen DM für Bund und Länder hoch angesetzt.
Die Koalitionsfraktionen haben die vom Bundesfinanzministerium errechnete Summe für die steuerliche Besserstellung der Ehefrauen übernommen; sie sind der Meinung, daß vor allem die steuerliche Anerkennung der mithelfenden Ehefrau am besten durch ein begrenztes Splitting erreicht werden kann. Sie vermuten aber, daß der zur Verfügung stehende Betrag von annähernd 500 Millionen DM nicht ausreicht, um ohne Schlechterstellung bei Steuerklasse I ein Splitting einzuführen. Sollten jedoch neue Möglichkeiten erschlossen werden, wollen wir gern den Weg des begrenzten Splitting mitgehen.
Abgelehnt dagegen wird eine steuerlich unterschiedliche Behandlung der Ehefrauen, die im Unternehmen des Ehemannes arbeiten, die im fremden Betrieb tätig sind oder die als Hausfrau in einem Haushalt mit Kindern tätig sein müssen. Dann ziehen wir eine gleichmäßige Besserstellung aller Ehefrauen vor. Den Familien mit Kindern könnte durch die Heraufsetzung des Freibetrags für das zweite Kind auf 1440 DM eine Entlastung gegeben werden.
Mit diesen Vorschlägen mußten wir — das müssen wir leider sagen — hinter unseren Wünschen zurückbleiben. Sollte die Ausschußberatung ergeben, daß die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, eine weitere Besserung etwa im Sinne eines begrenzten Splitting zu gewähren, dann, meinen wir, sollte dieser Punkt bei kommenden Maßnahmen an die erste Stelle gerückt werden.
Neben diesen gezielten Maßnahmen schlagen wir dann eine durchgehende Tarifsenkung vor, die in den unteren Stufen höher ist und in der Spitze den
Plafond von 55 auf 52%ermäßigt. Diese Tarifsenkung, die vorerst für zwei Jahre gelten soll und an die Stelle eines von uns zunächst geplanten begrenzten § 10 a getreten ist, kann nur mit den übrigen Maßnahmen zusammen beurteilt werden. Sie bedingt beispielsweise, daß bei einem Lohnsteuerpflichtigen mit zwei Kindern die Steuerpflicht künftig etwa bei einem Jahreslohn von etwa 6000 DM beginnen soll. Die Tarifsenkung liegt auf Grund der erweiterten und bereits von mir erwähnten Vergünstigungen in den unteren und mittleren Einkommen weit über dem Durchschnittssatz. Dennoch wissen wir, daß man die Ermäßigung in den hohen Einkommensstufen nicht nur prozentual sehen darf. Absolut gesehen sind die Ermäßigungen recht beträchtlich.
Da ich persönlich — ich sage ausdrücklich: leider — von dieser Ermäßigung nicht betroffen bin, kann ich ohne Befangenheit dazu bemerken: wenn wir in allen Betriebsgrößen ein selbständiges Unternehmertum wollen — das ist der politische Wille der Koalitionsfraktionen —, dann müssen wir dem selbständigen Unternehmer auch in der größeren Wirtschaft den Wettbewerb mit den Kapitalgesellschaften ermöglichen.
Außerdem sind Betriebsgewinne nicht mit Löhnen und Gehältern zu vergleichen. Der errechnete Gewinn steht nicht bar zur Verfügung. Wer vorankommen und wettbewerbsfähig sein will, der muß für die Rationalisierung seines Betriebs mehr tun als das, was über Abschreibungen möglich ist; er muß seinen Gewinn mit einsetzen. Der Wettbewerb wird die Unternehmen zu wachsenden Investitionen zwingen. Wir möchten nicht, daß dieser Druck
zur Umwandlung von Personalgesellschaften in Kapitalgesellschaften führt.
Wenn das selbständige Unternehmertum mit seiner vollen Vermögenshaftung in der kleineren, in der mittleren oder in der größeren Wirtschaft zurückginge, dann wäre das ein schlimmer Prozeß, der nach unserer politischen Auffassung auf alle Fälle verhindert werden muß.
Unter diesem Gesichtspunkt ist das Koalitionsprogramm in der Öffentlichkeit mit Recht als ein Programm zur Förderung des Mittelstandes kommentiert worden. Wir möchten das Risiko einer selbständigen unternehmerischen Existenz, das heute ungebührlich hoch ist, auf ein gerechtfertigtes Maß abbauen. Wir können das noch nicht im vollen Umfange. Die vorgeschlagenen Maßnahmen aber bringen uns dem Ziel einen Schritt näher. Die Verlängerung der Bewertungsfreiheit — §§ 7 a und 7 e — für Betriebe von Vertriebenen und Verfolgten dient der gleichen Absicht; ebenfalls die Sonderstellung für die KreditGarantiegemeinschaften.
Als die am stärksten für die kleinere und mittlere Wirtschaft wirksame Maßnahme sehen wir unseren Vorschlag zur Einführung einer Staffel in der Umsatzsteuer an. Zusammen mit der Auflockerung der Gewerbesteuer geben wir damit den Mittelständlern eine Chance, ihre vielfältigen Wettbewerbsbenachteiligungen, die nicht zuletzt auf die Steuergesetzgebung zurückgehen, auszugleichen. Unser Vorschlag ist entstanden bei dem Versuch, die völlig unbestrittene Umsatzsteuerbenachteiligung bei über den Großhandel bezogenen Waren auszugleichen. Wir haben zunächst an die Streichung und dann an die Rückvergütung der Großhandelsumsatzsteuer gedacht. Diese Methoden erschienen uns aber als zu schwierig und zu partiell wirksam. Unser Staffelvorschlag lautet: Alle steuerpflichtigen Umsätze bis zu 48 000 DM im Jahr, die nicht der Großhandelsumsatzsteuer unterliegen, ermäßigen sich um 1 %. Diese Vergünstigung soll bei einem Umsatz von 500 000 Mark auslaufen. Diese Grenze ist eingeführt worden, weil die generelle Ermäßigung eine haushaltsmäßige Belastung verursacht haben würde, die noch nicht tragbar erscheint. Außerdem kann man bei einer Grenze von 500 000 Mark annehmen, daß die Mehrbelastung durch die Großhandelsumsatzsteuer nicht mehr voll vorhanden ist. Um den Haushalt des gegenwärtigen Jahres nicht übermäßig zu strapazieren, sind wir mit einem späteren Inkrafttreten, zum 1. Oktober, einverstanden.
Wir wissen, daß wir mit diesem Vorschlag der Theorie der Umsatzsteuer — ich meine die Abwälzbarkeit — widersprechen. Auch die moderne Finanzwissenschaft hält nicht mehr an der Behauptung einer vollen Abwälzbarkeit der indirekten Steuern fest. Jedenfalls kann man die Behauptung nicht widerlegen, daß bei einer unterschiedlichen Besteuerung der Waren, die infolge der ungleichen Produktions- und Handelswege eintritt, in einem intakten Markt die Abwälzbarkeit stark eingeschränkt ist. Die Leidtragenden sind dann immer die kleinen und die mittleren Unternehmer und auch deren Kunden. Ihnen beiden soll mit unserem Staffelvorschlag geholfen werden. Unser Umsatzsteuervorschlag kommt besonders auch — das ergibt sich von selber — den freiberuflich Tätigen zugute.
Außerdem darf ich an dieser Stelle — zum wiederholten Male — darauf hinweisen, daß uns
die gewerblichen Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft nicht ganz zu Unrecht ihre gesamte Steuerlast, also Einkommersteuer plus Gewerbesteuer plus Umsatzsteuer usw., vorrechnen. Wenn man einmal das verbleibende Einkommen in ein Verhältnis zu allen gezahlten Steuern setzt, dann sieht doch vieles anders aus, als die Theorie es unterstellt.
Abschließend darf ich noch einmal sagen, daß alle unsere Anträge natürlich mit den vorliegenden und den noch folgenden Anregungen abgestimmt werden müssen. Wir sind dazu auch gern bereit. Wir brauchen ja nur an die früheren Beratungen zu erinnern. Wir raten jedoch dazu, die Steuergesetze nicht zu isolieren, sondern sie zusammen zu betrachten mit den übrigen, auch den kleineren haushaltswirksamen Maßnahmen. Viele Dinge erhalten erst aus der Gesamtbetrachtung ihre volle Berechtigung, und andere erhalten in diesem Zusammenhang einen ganz anderen Anstrich. Wir schätzen den Gesamtausfall, den unsere Vorschläge verursachen, für den Bund auf etwa 1 Milliarde DM und wissen, daß wir dadurch mit einem echten Risiko in das Haushaltsjahr gehen. Wenn wir trotzdem jetzt unsere Senkungsvorschläge machen, dann auch deswegen, weil mit den verzettelten Ausgabeanträgen während des laufenden Etatjahrs Schluß gemacht werden muß. Bei solchen Einzelanträgen ist es stets mißlich, sie mit diesem oder jenem Wunsch aufzuwiegen. Jetzt können alle Ausgaben und alle Einnahmenminderungen in einem Zuge behandelt werden. Der gesamte Haushalt also muß betrachtet werden. Das dient der Vereinfachung unserer Arbeit hier im Hause und gibt dem Herrn Bundesfinanzminister größere Sicherheit für einen abgeglichenen Etat und zwingt
jeden innerhalb und außerhalb des Parlaments, von der isolierten Betrachtung der Einzelwünsche und der bequemen Addition von Interessen abzugehen und dem Ausgleich der Interessen, also der Politik, den Vorrang zu geben.
Ich beantrage die Überweisung unserer Anträge an den Ausschuß für Steuern und Finanzen und an den Haushaltsausschuß.