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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1956 7069 137. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. März 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 233 (Drucksachen 2120, 2242) 7071 A Erklärung des Präsidenten über die Setzung der Flagge des Europarates vor dem Bundeshaus 7071 A Dankesworte des Präsidenten an die deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Beschlußfassung über den Entschließungsentwurf für die Errichtung einer Europäischen Zoll- und Marktunion 7071 B Europadebatte: Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 7071 B Dr. Dr. h. c. Pünder (CDU/CSU), Generalberichterstatter der Deutschen Delegation der Beratenden Versammlung des Europarates . . . 7072 B Dr. Mommer (SPD), Berichterstatter 7075 B Dr. Leverkuehn (CDU/CSU), Berichterstatter 7076 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 7077 D Politische Fragen: Beratung des Entschließungsantrags der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Gemeinsame europäische Politik in den künftigen Ost-West-Konferenzen (Drucksache 2151) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäische Organisation für Atomenergie und Errichtung eines Gemeinsamen Marktes (Drucksache 2152) und mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, GB/BHE, DP, DA betr. Schaffung einer europäischen Kommission für Atomenergie (Drucksache 2229) 7077 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) 7078 A, 7085 A, 7088 C, D Kiesinger (CDU/CSU) . . . 7082 C, 7085 A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 7085 C Euler (DA) . . 7086 D, 7088 A, B, D, 7090 A Erler (SPD) 7087 D, 7088 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7088 A, B Dr. Gille (GB/BHE) 7090 B Strauß, Bundesminister für Atomfragen 7091 C, 7104 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 7092 C Dr. Furler (CDU/CSU) . . . 7093 C, 7108 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 7097 D Dr. Blank (Oberhausen) (DA) . . 7099 C Dr. Reif (FDP) 7100 D Dr. Kreyssig (SDP) 7102 A Dr. von Merkatz (DP) 7104 A Dr. Pünder (CDU/CSU) 7108 B, C Beschlußfassung 7108 B, C Zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 7108 C, D Paul (SPD) 7109 A Wirtschaftsfragen: Beratung des Antrags der Abg. Dr. Hellwig, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Gemeinsame Senkung der Einfuhrzölle bei den Mitgliedstaaten des Europarates (Drucksache 2153) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Leverkuehn, Kalbitzer, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Wirtschaftshilfe für Südeuropa (Drucksache 2154), mit der Großen Anfrage der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Postverkehrs (Drucksache 2155) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Postverkehr mit dem Ausland (Drucksachen 1787, 436) . 7109 B, C, 7111 C Dr. Pünder (CDU/CSU) 7109 C Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen 7109 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP), Berichterstatter 7111 C Annahme der Anträge Drucksachen 2153, 2154, 1787 7109 C, 7112 D Rechts- und Verwaltungsfragen: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksachen 2011, 198) . . . . 7112 D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 7112 D Beschlußfassung 7113 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder u. Gen. betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für private Kraftfahrzeuge und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Zollkontrolle (Drucksachen 1788, 576, 338) . . . . 7113 A Dr. Brühler (DP), Berichterstatter . 7113 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier 7114 B, C, D Beschlußfassung 7115 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Zweites Änderungsgesetz zum Zollgesetz) (Drucksache 2038) 7115 C Beschlußfassung 7115 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Drucksache 2044, Umdruck 551 [berichtigt]) 7115 D Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . 7115 D Beschlußfassung 7116 A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksache 2156) 7116 B Beschlußfassung 7116 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Kiesinger, Dr. Becker (Hersfeld), Dr. Schranz u. Gen. betr. Beschlüsse des Unterausschusses 3 des Ausschusses des Deutschen Bundestages für auswärtige Angelegenheiten und der interparlamentarischen französischen Kommission für Fragen der Grenzformalitäten über die Vereinfachung der Grenzformalitäten im deutsch-französischen Reiseverkehr (Drucksache 2157) 7116 B Beschlußfassung 7116 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Vereinfachung der Formalitäten in Flughäfen (Drucksache 2158) . . 7116 B Beschlußfassung 7116 C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Verzicht auf den internationalen Führerschein (Drucksache 2159) . . 7116 C Beschlußfassung 7116 D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Zollbefreiung für Betriebsstoffe der Landkraftfahrzeuge (Drucksache 2161) 7116 D Beschlußfassung 7116 D Beratung des Antrags der Abg. Gräfin Finckenstein, Dr. Leverkuehn, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Erleichterung des europäischen Reiseverkehrs durch Autobahnsymbol (Drucksache 2162) 7117 A Beschlußfassung 7117 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksachen 1969, zu 1969, 1773) . . 7117 A Krammig (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 7118 C Dr. Mommer (SPD) 7117 A, C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7117 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7117 B Abstimmung 7117 C Beschlußunfähigkeit festgestellt . . 7117 D Nächste Sitzung 7117 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeneten 7118 A Anlage 2: Änderungsantrag des Abg. Dr von Buchka zu den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Umdruck 551) 7118 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksache zu 1969) 7118 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 12. 5. Dr. Starke 30. 4. Blachstein 20. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Miller 10. 4. Dr. Dittrich 7. 4. Kalbitzer 7. 4. Lulay 7. 4. Kahn 1. 4. Böhm (Düsseldorf) 31. 3. Diedrichsen 31. 3. Dr. Hammer 31. 3. Dr. Kopf 31. 3. Dr. Luchtenberg 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 31. 3. Moll 31. 3. von Manteuffel (Neuß) 28. 3. Gedat 24. 3. Hoogen 24. 3. Horn 24. 3. Frau Keilhack 24. 3. Frau Schroeder (Berlin) 24. 3. Altmaier 23. 3. Dr. Baade 23. 3. Birkelbach 23. 3. Brandt (Berlin) 23. 3. Brookmann (Kiel) 23. 3. Cillien 23. 3. Dr. Conring 23. 3. Dopatka 23. 3. Feldmann 23. 3. Frau Geisendörfer 23. 3. Hansen (Köln) 23. 3. Hörauf 23. 3. Dr. Lindenberg 23. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 23. 3. Oetzel 23. 3. Ollenhauer 23. 3. Pelster 23. 3. Frau Pitz 23. 3. Rademacher 23. 3. Frau Dr. Rehling 23. 3. Reitzner 23. 3. Stücklen 23. 3. Wagner (Ludwigshafen) 23. 3. Dr. Atzenroth 22. 3. Bettgenhäuser 22. 3. Brockmann (Rinkerode) 22. 3. Dr. Bürkel 22. 3. Dr. Deist 22. 3. Etzenbach 22. 3. Frehsee 22. 3. Dr. Glasmeyer 22. 3. Günther 22. 3. Jahn (Frankfurt) 22. 3. Könen (Düsseldorf) 22. 3. Kühn (Köln) 22. 3. Leibfried 22. 3. Dr. Leiske 22. 3. Marx 22. 3. Massoth 22. 3. Frau Dr. Maxsein 22. 3. Dr. Mocker 22. 3. Rasch 22. 3. Richarts 22. 3. Dr. Schellenberg 22. 3. Schneider (Bremerhaven) 22. 3. Voss 22. 3. Dr. Willeke 22. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Anlage 2 Umdruck 551 (Vgl. S. 7115 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. von Buchka zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Drucksache 2044). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Einleitung des Art. 1 wird wie folgt gefaßt: Das Gesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 290) wird wie folgt geändert: 1. § 3 erhält folgende Fassung: 2. Dem Art. 1 wird folgende Nummer 2 angefügt: 2. In § 11 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „oder 2" gestrichen. Bonn, den 21. März 1956 Dr. von Buchka Anlage 3 Drucksache zu 1969 (Vgl. S. 7117 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksache zu 1969) Berichterstatter: Abgeordneter Krammig I. Darstellung der Rechtslage 1. Zoll- und Verbrauchsteuerbefreiung für Kaffee und Tee bei der Einfuhr in das Bundesgebiet basieren im wesentlichen auf § 69 Abs. 1 Ziff. 23, 24 und 25 des Zollgesetzes (ZG) vom 20. März 1939 (RGBl. I S. 529), dem Kaffee- und dem Teesteuergesetz, beide vom 30. Juli 1953 (BGBl. I S. 708 bzw. 710). Das Kaffee- und das Teesteuergesetz bestimmen, daß, wenn in Fällen des § 69 ZG Zollbefreiung eintritt, auch Steuerbefreiung 2u gewähren ist. 2. § 69 Abs. 1 Ziff. 23 ZG befreit von der Einfuhrzollschuld Waren in kleinen Mengen oder von geringem Zollwert. Was solche Mengen sind, bestimmt § 122 der Durchführungsbestimmungen zum Zollgesetz (Allgemeine Zollordnung - AZO) vom 21. März 1939 (RMinBl. 1939 S. 313) und vom 8. März 1951 (BGBl. I S. 171). Kaffee und Tee fallen unter diese Befreiungsvorschrift nur dann, wenn sie lose oder in angebrochenen Packungen, in Mengen von weniger als 50 Gramm bei Kaffee, in Mengen von weniger als 20 Gramm bei Tee, von Bewohnern des deutschen Zollgrenzbezirks (in der Regel ein Grenzstreifen von 15 km Tiefe) im Alter von mehr als 16 Jahren zum Verbrauch in der Familie eingebracht werden. Diese Vergünstigung, die alle Eingangsabgaben (Zoll, Kaffee- bzw. Tee-und Umsatzausgleichsteuer) umfaßt, kann zweimal monatlich in Anspruch genommen werden. 3. Proben und Muster von Kaffee und Tee in zum Genuß geeigneter Beschaffenheit sind in Mengen bis zu 250 Gramm Rohgewicht zoll- und steuerfrei, wenn sie mit der Post für einschlägige Handelsunternehmen eingehen (§ 69 Abs. 1 Ziff. 24 ZG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Ziff. 1 AZO). (Krammig) 4. Vor Erlaß der die abgabenfreie Einfuhr von Kaffee und Tee begünstigenden Anordnungen des Bundesministers der Finanzen, die in Drucksache 1773 und in diesem Bericht, Ziffer 6 bis 11, im einzelnen genannt bzw. behandelt worden sind, galten im Reiseverkehr die Bestimmungen des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG, §§ 124, 126 AZO. Soweit sie für die Beurteilung des Beratungsgegenstandes von Bedeutung sind, werden sie nachstehend zitiert. § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG lautet: (1) Einfuhrzoll wird nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Finanzen nicht erhoben 25. ; von Nahrungs- und Genußmitteln zum Reiseverbrauch, Was Reise im Sinne dieser Vorschrift ist, erläutert § 124 AZO wie folgt: (1) Als Reise im Sinne des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 des Zollgesetzes wird für im Zollausland wohnende Personen die Reise ins Zollausland, die unmittelbare Durchreise durch das Zollgebiet und die Ein-und Ausreise mit einem kürzeren Aufenthalt im Zollgebiet angesehen. . . . (2) Reist eine im Inland wohnende Person zu vorübergehendem Aufenthalt ins Zollausland, so ist diese Reise im Sinne des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 des Zollgesetzes die im Zollausland zurückgelegte Reise und die Rückreise im Zollgebiet. Nahrungs- und Genußmittel, die der Reisende bei der Einreise mit sich führt, bleiben nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG in Verbindung mit § 126 Abs. 1 AZO insoweit zollfrei, als sie zum Verbrauch auf der Durchreise oder bis zum Erreichen des Reiseziels im Zollgebiet bestimmt und nach Reiseziel und Reisedauer angemessen sind. Die Entscheidung darüber, welche Mengen im einzelnen Fall zollfrei bleiben, treffen die Zollabfertigungsbeamten nach ihrem Ermessen, bei Waren, für die Höchstmengen festgesetzt sind, im Rahmen dieser Begrenzung. Beim großen Reise- und Durchgangsverkehr wird nicht kleinlich verfahren, bei Grenzbewohnern wird ein strenger Maßstab angelegt. Im Rahmen dieser Vorschrift sind für Kaffee und Tee in der AZO keine Höchstmengen festgesetzt worden. Werden im Reiseverkehr größere Mengen an Nahrungs- und Genußmitteln zur Zollabfertigung gestellt, als zum Verbrauch auf der Reise zollfrei gelassen werden können, so werden gemäß § 126 Abs. 5 AZO nur die den Reisebedarf übersteigenden Mengen verzollt oder zu einem Zollverkehr abgefertigt. 5. Mit Erlaß vom 24. April 1951 III — Z 2321 —9/51 — O 1729 — 121/51 —, veröffentlicht im Bundeszollblatt (BZBl.) 1951 S. 188, ordnete der Bundesminister der Finanzen Erleichterungen für Reisende aus europäischen und außereuropäischen Ländern an. Soweit diese Anordnung für die hier behandelte Vorlage von Bedeutung ist, führte sie aus: „Die Organisation für die wirtschaftliche Zusammenarbeit Europas (OEEC) hat in ihren Ratsbeschlüssen vom 17. November 1949 und 5. Juni 1950 für alle Mitgliedstaaten verbindliche wesentliche Erleichterungen in der Behandlung von Reisenden aus überseeischen und OEEC-Ländern vereinbart. Die Erleichterungen betreffen die Abgabenfreiheit und die allgemeine Genehmigung zur Ein- und Ausfuhr von Waren. Zur Durchführung dieser Beschlüsse ordne ich folgendes an: A. Allgemeines 3. Es ist wieder nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen unter Berücksichtigung der nach Abschnitt B dieses Erlasses geplanten und schon jetzt anzuwendenden Änderung des § 126 AZO zu verfahren. Der Abschnitt B des Erlasses bezog sich nicht auf Kaffee und Tee, sondern nur auf Tabakwaren (Tabakerzeugnisse und Zigarettenhüllen). Der Erlaß stellte also für verschiedene Waren, auch für Kaffee und Tee, fest, daß nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG bei der Einfuhr dieser Gegenstände zu verfahren sei. Demnach galt für Kaffee und Tee, daß sie insoweit abgabenfrei zu belassen seien, als sie zum Verbrauch auf der Durchreise oder bis zum Erreichen des Reiseziels im Zollgebiet bestimmt und nach Reiseziel und Reisedauer angemessen sind (Reisebedarf). Die Entscheidung darüber, welche Mengen im einzelnen Fall abgabenfrei bleiben, hatten die Zollabfertigungsbeamten nach ihrem Ermessen zu treffen. 6. Kaffee und Tee konnten daher nach geltendem Recht nur in Ausnahmefällen als Reisebedarf zollfrei gelassen werden. Als solche Ausnahmefälle sind in dem Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 30. August 1955 III B/1 — Z 2320 — 93/55 beispielsweise aufgeführt: „Kaffee und Tee bei Touristen, Faltbootfahrern, Campingreisenden usw., wenn sie eine Ausrüstung mit sich führen, die auf die ernstliche Absicht, die Mahlzeiten selbst zuzubereiten, schließen läßt." 7. In extensiver Auslegung des unter Ziffer 5 dieses Berichts erwähnten Erlasses vom 24. April 1951 und in Abweichung von § 126 AZO erklärte sich der Bundesminister der Finanzen mit Erlaß vom 15. August 1951 III Z 2321 — 32/51 damit einverstanden, bei der Festsetzung der zollfreien Mengen von Genußmitteln im großen Reiseverkehr bei Kaffee und Tee wie folgt zu verfahren: Die Notwendigkeit, Kaffee und Tee als Reisebedarf (§ 126 AZO) zollfrei zu lassen, kann sich nur im Reiseverkehr über größere Strecken, d. h. bei einer Entfernung über 50 km von der Grenze bis zum Reiseziel ergeben. Unter dieser Voraussetzung können gebrannter Kaffee bis zu einer Menge von 250 Gramm oder 125 Gramm Kaffeeauszüge und Tee bis zu einer Menge von 50 Gramm im allgemeinen als Reisebedarf abgabenfrei belassen werden. 8. Ab 1. August 1952 erfolgte mit Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 21. Juni 1952 III B — Z 2321 — 9/52 eine Einschränkung der Vergünstigung. Danach konnte grundsätzlich nur noch ein Reisebedarf an Kaffee und Tee im Reiseverkehr über größere Strecken, d. h. bei einer Entfernung von etwa 100 km von der Eingangszollstelle bis zum Reiseziel anerkannt werden. Unter dieser Bedingung durften 250 Gramm gebrannter Kaffee oder 125 Gramm Kaffeeauszüge und 50 Gramm Tee bei der ersten Einreise im Monat als Reisebedarf abgabenfrei belassen werden. (Krammig) 9. Der Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 27. August 1952 III B — Z 2321 — 22/52 stellte klar, daß 1. Kur-, Sommergäste usw., die sich vorübergehend im Zollgrenzbezirk aufhalten, keine abgabenfreien Mengen von Kaffee und Tee einführen können, wie sie Grenzbewohnern mit ständigem Wohnsitz im Zollgrenzbezirk zustehen (Ziffer 2 dieses Berichtes), 2. Kaffee- und Teemengen unter den Voraussetzungen des in Ziffer 8 dieses Berichtes erwähnten Erlasses zollfrei eingeführt werden können, wenn die Reise nicht in einem Zuge ausgeführt, sondern durch einen längeren oder kürzeren Aufenthalt (z. B. Kuraufenthalt) unterbrochen wird, 3. die Abgabenvergünstigung, die nur bei der ersten Einreise im Monat gewährt wird, von der Vorlage eines Reisepasses abhängig zu machen ist, aus dem ersichtlich ist, daß es sich um die erste Einreise im Monat handelt. 10. Der weitere Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 1. Oktober 1952 III B — Z 2321 —26/52 ließ schließlich die Abgabenvergünstigung auch bei Sammelpaßreisenden zu, obwohl ein einwandfreier Nachweis der ersten Einreise im Monat bei Sammelpaßreisenden nicht möglich ist. 11. Mit Erlaß vom 13. März 1953 III B — Z 2320 —17/53 wies der Bundesminister der Finanzen die Zollstellen darauf hin, daß in dem Merkblatt über die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren, Kaffee und Tee die Hundertkilometergrenze bei der abgabenfreien Einfuhr von Kaffee und Tee weggelassen worden sei. Insoweit galt der in Ziffer 8 dieses Berichtes erwähnte Erlaß als geändert. 12. Schließlich, und damit wurde der Rechtszustand des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG in Verbindung mit § 126 AZO wiederhergestellt (Ziffer 4 bis 6 dieses Berichts), hob der Bundesminister der Finanzen mit Erlaß vom 30. August 1955 III B/1 — Z 2320 — 93/55 mit Wirkung vom 1. November 1955 die Bestimmungen über die allgemeine Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee im großen Reiseverkehr (Ziffer 7 bis 11 dieses Berichtes) wieder auf. II. Beratung im Ausschuß 13. Der Antrag auf Drucksache 1773 wurde in der 109. Sitzung des Bundestages am 27. Oktober 1955 an den Ausschuß zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß behandelte die Vorlage in der 80. Sitzung am 14. Dezember 1955. 14. Die Antragsteller begründeten die von ihnen angestrebte Wiederherstellung der allgemeinen Abgabenvergünstigung für Kaffee und Tee im Sinne des in den Ziffern 7 bis 11 dieses Berichtes erwähnten Ausmaßes insbesondere damit, daß die Aufhebung der Abgabenvergünstigung im Zuge des Abbaues der Zollschranken und der Vereinfachung der Zollabfertigung beim Grenzübertritt unverständlich sei. Sie wiesen ferner darauf hin, daß die Aufhebung der Vergünstigung in erster Linie minderbemittelte Bevölkerungskreise träfe und zu Kaffee- und Teeschmuggel erneut anreize. 15. Der Vertreter der Bundesregierung begründete die Aufhebung der allgemeinen Abgabenvergünstigung mit längeren Ausführungen. Er führte im wesentlichen folgendes aus: a) Als Folge der Verknappung von Kaffee und Tee nach dem Kriege, der verhältnismäßig hohen Verbrauchsteuerbelastung und der überhöhten Preise für diese Genußmittel seien an den Grenzzollstellen erhebliche Abfertigungsschwierigkeiten dadurch aufgetreten, daß die Reisenden in zunehmendem Maße bestrebt gewesen waren, möglichst große Mengen dieser Waren abgabenfrei einzuführen. Diese anormalen Verhältnisse hätten es gerechtfertigt, zur Wahrung der Einheitlichkeit und Erleichterung bei der Zollabfertigung den Begriff „Reisebedarf" weitherzig auszulegen, also auch dem Reisenden Kaffee und Tee abgabenfrei zu belassen, der sie nicht während der Reise verbrauche. Den Zollstellen sei daher die Richtlinie gegeben worden, im großen Reiseverkehr allgemein Kaffee bis zu einer Menge von 250 Gramm und Tee bis zu einer Menge von 50 Gramm als Reisebedarf anzuerkennen. Der Erlaß dieser Richtlinie zur Anwendung des § 126 Abs. 1 AZO erschien insbesondere auch deswegen vertretbar, weil er nur im großen Reiseverkehr und damit unter den damaligen Verhältnissen auf einen beschränkten Personenkreis (insbesondere Ausländer) Anwendung fand. b) Durch die Aufhebung des Visumzwanges seitens der meisten Nachbarländer der Bundesrepublik sei der Grenzübertritt erheblich erleichtert worden. Dies und die Gewährung der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee habe für in erreichbarer Nähe zur Grenze wohnende Bevölkerungskreise einen immer größer werdenden Anreiz geboten, ihren Bedarf an diesen Genußmitteln im Ausland zu decken. Das habe dazu geführt, daß es weniger die zum internationalen Reisepublikum rechnenden Personen waren, die entsprechend dem Zweck der Vergünstigung anläßlich einer Reise Kaffee und Tee mitbrachten, als vielmehr und in ständig zunehmendem Umfang Inländer, die dem Sinn der gewährten Vergünstigung zuwider ausschließlich zum Einkauf dieser Genußmittel die Grenze überschritten hätten. An allen Grenzen, insbesondere von den in Grenznähe liegenden Großstädten, hätten Autobusunternehmer z. T. regelmäßig Gesellschaftsfahrten in das benachbarte Ausland veranstaltet, die laut öffentlichen Ankündigungen ausschließlich zum Kaffeeinkauf durchgeführt worden seien. So habe z. B. die Zeitung „Der Mittag" am 12. September 1955 einen mit „Schäffer bringt uns an den Bettelstab" überschriebenen Bericht aus Düsseldorf gebracht, wonach die Omnibusunternehmer selbst zugaben, daß der Hauptanreiz für die von ihnen durchgeführten Tages- und Kurzfahrten nach Holland und Belgien das zollfreie halbe Pfund Kaffee gewesen sei. c) Diese Entwicklung habe in immer stärkerem Maße dazu geführt, daß auf Grund der früher den Zollstellen gegebenen Richtlinie Zollbefreiungen gewährt wurden, die auch bei sehr weitherziger Auslegung nicht mehr mit dem Gesetz in Einklang zu bringen wären. Denn die Einfuhr von Kaffee und Tee durch die in erreichbarer Nähe zur Grenze wohnende Bevölkerung könne beim besten Willen nicht unter den Begriff „Reisebedarf" gebracht werden. Schon um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wiederherzustellen, sei es deshalb nicht mehr vertretbar gewesen, die Zollstellen weiter nach diesen Richtlinien verfahren zu lassen. d) Darüber hinaus sei als Folge der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee lind Tee an den hauptsächlich dafür in Frage kommenden Grenzübergängen ein Massenandrang von „Kaffeereisenden" aufgetreten, der an den Hauptverkehrstagen zu Stauungen von Menschen und Fahrzeugen und Stockungen bei den zollamtlichen Verrichtungen (Krammig) an den Grenzübergängen geführt habe, wodurch auch das internationale Reisepublikum, das kaum noch von der Vergünstigung Gebrauch mache, in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Abgabenbefreiung, die zunächst zur Erleichterung und Beschleunigung der Zollabfertigung im internationalen Reiseverkehr beigetragen habe, habe somit im Laufe der Zeit durch die oben geschilderte Entwicklung sowohl für die Verwaltung als auch für den echten Reiseverkehr in immer größerem Umfang Erschwerungen und Nachteile mit sich gebracht. e) Ferner sprächen auch Gründe der Gerechtigkeit gegen eine Beibehaltung des bisherigen Zustandes. Denn nur in erreichbarer Nähe zur Landesgrenze wohnende Inländer oder die weiter von der Grenze wohnenden begüterten Reisenden könnten die Steuerbefreiung für sich in Anspruch nehmen, während der Verbraucher im Landesinnern seinen Kaffee nur mit entsprechender Zoll- und Kaffeesteuerbelastung erwerben könne. f) Schließlich habe die umfangreiche Ausnutzung der Abgabenbefreiung zu teilweise existenzgefährdenden Einbußen für den einschlägigen Handel im Grenzgebiet geführt. Allein aus der Schweiz seien nach schweizerischen handelsstatistischen Angaben auf diesem Wege monatlich 40 bis 50 000 kg Kaffee in die Bundesrepublik eingeführt worden. Nach holländischen Schätzungen würden durch deutsche Reisende monatlich 100 000 kg Röstkaffee aus Holland in die Bundesrepublik verbracht. g) Den letzten Anstoß zur jetzt erfolgten Aufhebung der genannten Richtlinie habe aber folgender Umstand gegeben: Die allgemeine Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee sei nur einmal im Monat, und zwar bei der ersten Einreise im Monat gewährt worden. Die Kontrolle hierüber konnte von den Zollabfertigungsbeamten bis zum 30. Juni 1955 ohne nennenswerten Zeitverlust für den Reisenden durch Einsichtnahme in den Paß an Hand der darin abgedruckten Einreisestempel des Paßkontrolldienstes ausgeübt werden. Seitdem aber bei Inländern zur Vereinfachung und Beschleunigung der Grenzabfertigung vom Paßkontrolldienst keine Paßeintragungen mehr vorgenommen werden, sei diese Möglichkeit entfallen. Es müsse deshalb zur Überwachung der abgabenfreien Einfuhr von Kaffee und Tee durch die Zollverwaltung nunmehr eine Stempelung der Pässe erfolgen. Da die Zollabfertigung sich in der Regel nach der Reihenfolge des Grenzübertritts vollziehe, werden von den durch die Abstempelung verursachten Verzögerungen in nicht zumutbarer Weise auch die ausländischen Reisenden betroffen, die in der Mehrzahl keinen Kaffee und Tee mit sich führen. Der mit dem Wegfall der Abstempelung durch den Paßkontrolldienst verfolgte und auch erreichte Zweck der Erleichterung und Beschleunigung der Grenzabfertigung werde bei der Abstempelung der Pässe durch die Zollbeamten wieder aufgehoben. h) Zusammenfassend sei zu sagen: aa) Unter den geschilderten Verhältnissen stehe die Wiedereinführung des früheren Zustandes und die weitere Aufrechterhaltung der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee im großen Reiseverkehr mit dem Gesetz nicht in Einklang. bb) Die Wiedergewährung der Abgabenbefreiung würde weiterhin eine Abstempelung der Reisepässe zur Überwachung der abgabenfreien Einfuhr erforderlich machen, wodurch der mit dem Wegfall der Abstempelung durch den Paßkontrolldienst verfolgte Zweck wieder aufgehoben würde. 16. Die Antragsteller bezweifelten die Richtigkeit der handelsstatistischen Zahlen (Ziffer 15 f), weil Ausfuhren solcher Art sich nie zutreffend feststellen lassen würden. 17. Die Mehrheit des Ausschusses machte sich die Begründung des Regierungsvertreters zu eigen. Sie hielt den Zeitpunkt für gekommen, den Rechtszustand des Zollgesetzes und der Allgemeinen Zollordnung wiederherzustellen. Denn sowohl die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik als auch die Rücksichtnahme auf die durch die allgemeine Abgabenvergünstigung bisher geschädigten Gewerbekreise rechtfertigten dies, zumal Kaffee und Tee wieder in beliebigen Mengen und Qualitäten im Inland zu kaufen seien. Der Antrag wurde daher mit Mehrheit gegen die Stimmen der Antragsteller bei wenigen Enthaltungen abgelehnt. Bonn, den 20. Dezember 1955 Krammig Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Georg Kiesinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren in Europa so viele Motionen, Resolutionen, europäische Werktags- und Sonntagsreden zu hören bekommen, daß jeder Politiker, der auf seinen guten Ruf achtet, sich vorsieht, nicht in den Fehler zu verfallen, die plätschernde Flut permanenter europäischer Beredsamkeit fortzusetzen. Es gibt immer noch hochgemute Leute, die glauben — wie etwa Herr Spinelli —, man könne durch einen Sturm — wie er sich ausdrückte — „des europäischen Volkes auf die Bastionen der Nationalstaaten" die europäische Sache weitertragen. Ich will Herrn Spinelli nicht korrigieren; aber ich glaube doch, daß es besser ist, das Problem nüchtern zu sehen und erst einmal dafür zu sorgen, daß die europäischen Völker — den s i e gibt es und leider noch kein europäisches Volk — sich für die europäische Sache bereit machen. Gewiß, es gibt auf der anderen Seite auch jene „Realisten" — wie sie sich nennen —, die es immer gegeben hat, wenn etwas Großes und Neues begann, jene „Realisten", die, als das Eisenbahnwesen in Europa sich ausbreiten wollte, ausrechneten, daß das eine Angelegenheit sei, die niemals zu Ende gedeihen könne, jene „Realisten", die dem Plan einer deutschen Zollunion entgegengehalten haben, so etwas lasse sich nicht realisieren. Friedrich List, der im vergangenen Jahrhundert gegen sie das Wort gesprochen hat vom Mautner. vom Zöllner, der der schlimmste Feind der Deutschen sei, hat recht behalten. Wir könnten sein Wort heute auf Europa übertragen und sauen, der Mautner. der Zöllner — nichts gegen unsere braven Zollbeamten selbst! — sei der schlimmste Feind der Europäer.
    Wir haben ein Bündel von Drucksachen vorliegen, die heute von diesem Hohen Hause entschieden werden sollen. Zu diesem Bündel, das eine außerordentlich wertvolle Arbeit von Mitgliedern der Beratenden Versammlung des Europarates


    (Kiesinger)

    darstellt, hat sich die Drucksache 2151 gesellt, die uns, wohl etwas unversehens, in eine kleine außenpolitische und gesamtdeutsche Debatte hineingeleitet hat. Aber da nun einmal diese Drucksache mit dabei war, mußte man ja auch zu ihr Stellung nehmen, und es war nicht zu verwundern, daß der Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion seine Interpretation der Billigung der Entschließung 87 der Beratenden Versammlung des Europarates über eine gemeinsame europäische Politik in den künftigen Ost-West-Konferenzen dargelegt hat. Soweit er Gedanken ausgesprochen hat, die gemeinsam sind, will ich nichts wiederholen. Ich werde also im wesentlichen versuchen, zu den Punkten Stellung zu nehmen, die er besonders hervorgehoben hat und in denen ich in der Beurteilung von ihm abweiche. Ich darf darauf hinweisen, daß es sich dabei keineswegs nur um das allgemeine Problem der Ost-West-Beziehungen handelt, und greife den Satz der Entschließung heraus, der sagt:
    Die Versammlung ist der Auffassung, daß die Verwirklichung eines vereinigten Europas mehr denn je eine Notwendigkeit ist.
    Darum geht es uns auch heute, und zwar gerade mit unseren konkreten und manchmal trockenen und nüchternen Anträgen.
    Nun haben wir in den letzten Jahren in der Verwirklichung eines vereinigten Europas mancherlei Enttäuschungen — ich sagte es schon — und Rückschläge erlebt. Der Ausdruck schon: „Verwirklichung eines vereinigten Europas", wird ja von den Mitgliedern der Beratenden Versammlung des Europarats und wird in den einzelnen europäischen Ländern sehr verschieden interpretiert. Das ist nun einmal nicht anders; die Ansichten gehen auseinander, und man muß sich in einer Formel zusammenfinden. Ich will nicht verschweigen, daß meine politischen Freunde in dieser Formel nach wie vor das sehen, was wir immer gesehen haben, nämlich die Herbeiführung einer so engen Vereinigung und Verbindung der europäischen Staaten, daß man eines Tages wirklich von den vereinigten Staaten von Europa sprechen kann.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Man muß das einmal wieder deutlich sagen; denn es ist so gefährlich, unter dem Ausdruck „Vereinigtes Europa" ganz einfach alles verstehen zu können, ja sogar, daß man ein vereinigtes Europa in Wahrheit nicht will. Es gibt in der Tat manche Leute in Europa, die diese Formel im Munde führen und trotzdem das vereinigte Europa nicht wollen.

    (Abg. Dr. Mommer: Wer ist das?)

    — Herr Mommer, Ihnen brauche ich das nicht zu erzählen.
    Wir haben Rückschläge auf dem Gebiete des Versuches einer militärischen Integration Westeuropas erlebt, aber auch bei dem Versuch, eine politische Gemeinschaft zu bilden. Die derzeitigen Anstrengungen konzentrieren sich nunmehr auf eine wirtschaftliche Integration, wenn dieses Wort auch manchmal lieber nicht gebraucht wird, um Leute, die gegenüber dem Begriff Integration allzu empfindlich geworden sind, nicht abzuschrekken. Wenn wir also das Wort Integration auf das, was in Brüssel beraten und beschlosseen worden ist, auch nicht anwenden wollen, so lassen wir doch keinen Zweifel darüber, daß wir auch hier eine europäische Verbindung erstreben, die so eng wie nur irgend möglich ist.
    Wir haben uns in dieser Sache die Aufgaben geteilt. Zu dem Problem „Gemeinsamer Markt und Euratom" wird nachher mein Kollege Professor Furler Stellung nehmen, der ja der Vorsitzende des Politischen Ausschusses der Gemeinsamen Versammlung der Montanunion ist und die Dinge dort eingehend mitberaten hat.
    Man begegnet häufig in Europa dem Vorwurf: Ihr Anhänger einer besonders engen europäischen Vereinigung bemüht euch gar nicht um Argumente; für euch ist das Wort Integration selbst ein Argument. Nun, meine Damen und Herren, ich glaube, daß das nicht stimmt, und ich muß der Gegenseite, die diesen Vorwurf gelegentlich erhebt, einen andern Vorwurf machen, nämlich den, daß, wenn man sich gelegentlich gegen die europäische Integration ausspricht, die Gründe für diese Gegnerschaft sehr viel spärlicher ausgebreitet werden, als wir unsere Gründe für die Integration darlegen. In einem Gespräch mit englischen Kollegen haben diese mir jüngst freimütig zugestanden, wenn man etwa von Großbritannien aus gegen den Gemeinsamen Markt Stellung nehme, dann müsse man andererseits zugeben, daß man sich in Großbritannien noch nicht sehr viele Gedanken darüber gemacht habe, warum man eigentlich dagegen Stellung nehme und welches die guten Gründe für diese ablehnende Stellungnahme seien. Ich würde es außerordentlich begrüßen, wenn in der kommenden europäischen Diskussion über den Gemeinsamen Markt derartige Argumentationen nachgeliefert würden.
    Für die Notwendigkeit des europäischen Zusammenschlusses heute noch einmal die Gründe zu wiederholen, ist wirklich überflüssig. Aber ich möchte doch betonen, daß seit der Genfer Konferenz, zu der die Entschließung 87 der Beratenden Versammlung des Europarats gefaßt worden ist, wiederum einiges geschehen ist. Ich bin mit Professor Schmid durchaus der Meinung, daß wir hier nicht zu einem in der Vergangenheit liegenden Faktum noch nachträglich unser Ja sagen, sondern daß diese Entschließung nicht überholt ist. Sie gilt weiter, und zwar so, daß wir sie zusammen sehen müssen mit den Ereignissen, die inzwischen stattgefunden haben. Oder bezweifelt jemand in diesem Hause, daß uns die Ereignisse seit Genf keinen Anlaß geben, die Dinge optimistischer zu betrachten, als es in der Resolution 87 geschehen ist, ja daß das Wort, der europäische Zusammenschluß sei notwendiger denn je, heute, in dieser Stunde, noch mehr gilt als damals in den Tagen von Genf?
    Wir haben in der Zwischenzeit das Schauspiel des 20. Parteitages der Kommunistischen Partei der Sowjetunion gesehen. Wir haben große programmatische Erklärungen der Führer der Sowjetunion gehört, darunter vor allen Dingen auch die beiden Versicherungen, daß es zwar die Möglichkeit der friedlichen Koexistenz, wie sie in den vergangenen Monaten immer wieder verkündet worden ist, gebe, daß man aber überzeugt sei, daß sich die Weltrevolution durchsetzen werde und daß es vor allen Dingen keinerlei ideologische Koexistenz gebe, d. h. daß man sich zur Durchsetzung der Weltrevolution des ideologischen und propagandistischen Kampfes bedienen werde. Das läßt


    (Kiesinger)

    die Mahnung zur europäischen Einigung durch die Repräsentanten der gesamten europäischen öffentlichen Meinung noch bedeutsamer erscheinen als im vergangenen Jahr.
    Professor Schmid hat gemeint, diese Entschließung zeige einen Wandel des Denkens in der Beratenden Versammlung des Europarats an; man habe dort mit früheren Dogmen gebrochen, die etwa den Inhalt gehabt hätten, es genüge, Europa zu bauen, um der Probleme Herr zu werden, es genüge, Europa aufzurüsten, um dadurch ein Schwergewicht zu schaffen, dessen Druck die uns quälenden Probleme zur Lösung drängen werde, und dergleichen mehr. Ich glaube nicht, Herr Kollege Schmid, daß Sie mit dieser Interpretation recht haben. Wenn man die Arbeit der Beratenden Versammlung des Europarats in den vergangenen Jahren unvoreingenommen betrachtet, läßt sich selbstverständlich eine Entwicklung feststellen. Aber diese Entwicklung erklärt sich ganz einfach daraus, daß die Zeit vorangeschritten ist und daß sie neue Probleme gestellt hat. In der Grundhaltung stellt die Entschließung eine ganz logische und konsequente Entwicklung des politischen Denkens der öffentlichen Meinung Europas dar. Nach meiner Auffassung hat kein Bruch mit veralteten Dogmen stattgefunden. Deswegen glaube ich auch, Ihre Bemerkungen darüber, daß nunmehr ein realistischerer Geist im Europarat eingekehrt sei und daß man infolgedessen das alte Mißtrauen, das die sozialdemokratische Fraktion dem Europarat gegenüber gezeigt habe, nun nicht mehr zu zeigen brauche, auf meine Weise verstehen zu dürfen. Man hätte vielleicht auch sagen können: Ihr von der CDU und von den anderen Parteien habt seinerzeit stürmisch unseren Eintritt in die Beratende Versammlung des Europarates gefordert, wir waren dagegen; inzwischen haben wir eingesehen, daß wir unrecht hatten.

    (Abg. Dr. Mommer: Die Sache ist anders! — Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Umgekehrt ist's!)

    — Nun ja, Sie müssen mir erlauben, die Dinge von der andern Seite zu sehen. Aber darüber will ich gar nicht mehr lange streiten, sondern ich will Ihnen ganz einfach meine Freude darüber ausdrücken, daß die Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Europarat und bei anderen europäischen Unternehmungen nun da ist.
    Meine Damen und Herren, ich muß ein Wort zum Problem der Sicherheit sagen und zu all dem, was damit zusammenhängt. Aus den Worten von Professor Carlo Schmid klang so ein wenig heraus, als ob in der wichtigen Resolution 87 eine Änderung der politischen Grundstimmung der Beratenden Versammlung des Europarats zum Problem der Sicherheit herausgelesen werden könnte, eine Änderung — so war es doch wohl gemeint — in Richtung auf die von der sozialdemokratischen Fraktion seit langem vertretene politische Konzeption. Auch das kann ich nicht billigen. Ich glaube nicht, daß die Resolution, so vorsichtig sie in einzelnen Sätzen natürlich gehalten sein mußte, diesen Sinn hat. Sie sagt an einer Stelle ausdrücklich:
    Eine gemeinsame versöhnliche, jedoch feste und wachsame Haltung der demokratischen Staaten ist unbedingt erforderlich, um dieses Ziel
    — nämlich die Entspannung und die Sicherheit für alle —
    zu erreichen. Die Wachsamkeit muß in einer fortdauernden Festigung der europäischen Solidarität zum Ausdruck kommen. Sollte sie dagegen auf Kosten einer gelockerten europäischen Solidarität erreicht werden, so wäre zu befürchten, daß die Entspannung nicht von Bestand ist und zu einer Verschlimmerung der Lage führt.
    Meine Damen und Herren, diese europäische Solidarität ist nun aber unteilbar. Es gibt nicht getrennte Solidaritäten, etwa auf wirtschaftlichem oder kulturellem Gebiet, es gibt eben auch — und gerade da — eine Solidarität in all jenen Dingen, die zur Verteidigung Westeuropas gegenüber der großen Bedrohung unserer Zeit erforderlich sind.
    Ich will nicht mehr auf die hundertmal wiederholten Argumente und Gegenargumente zu diesem Thema eingehen, weil wir heute eine solche Debatte nicht führen wollen. Selbstverständlich ist es uns um Abrüstung zu tun. Selbstverständlich geht es uns um Entspannung, weil wir ganz genau wissen, daß es ohne das zu einer Einigung nicht kommen wird und daß wir ohne das schließlich auch nicht die Lösung unseres wichtigsten deutschen Problems erreichen werden. Aber es ist ein irreführendes Argument, wenn man glaubt sagen zu müssen, eine Politik, die sich der allgemeinen Tendenz zur Weltabrüstung anschließt, könne nicht zu gleicher Zeit in Erfüllung der Verpflichtungen, die wir in den Pariser Verträgen übernommen haben, dafür eintreten, daß in Deutschland ein Heer aufgestellt wird. Das ist nur ein scheinbarer, bei oberflächlicher Betrachtung sich ergebender Widerspruch.

    (Beifall bei der CDU/CSU und rechts.)

    Nach wie vor besteht ja für uns das Problem, nicht nur uns selbst zu verteidigen, sondern im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen, vor allen Dingen im Rahmen der Westeuropäischen Union und in Verbindung mit der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft, jene Pflicht und Schuldigkeit. die uns als deutschen Politikern obliegt, zu erfüllen und dafür zu sorgen, daß die Freiheit unseres Vaterlandes und Westeuropas nicht bedroht werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Professor Carlo Schmid sagte. der Osten fühle sich nun einmal bedroht. der Westen natürlich mich. In einem gewissen Sinne ist das richtig, obwohl gerade die Kundgebungen auf. dem 20 Parteikongreß der Kommunistischen Partei der Sowietunion nicht sehr viel von einem Gefühl des Bedrobtseins gezeigt haben. Das Problem der allgemeinen Abrüstung und der damit in Zusammenhang stehenden Entspannung muß verfolgt werden. Aber glaubt jemand in diesem Hanse. daß trotz gewisser Erfolge. die sich anbahnen könnten, dieses Problem so bald und in so kurzer Zeit gelöst werden könnte. daß Westeuropa es sich leisten könnte, schutz- und schildlos zu bleiben? Das wäre ein furchtbarer. ein lebensgefährlicher Irrtum.
    Herr Kollege Schmid. es ist eine Vermutung von Ihnen, die. glaube ich. durch keinerlei Fakten gectiitzt wird. daß. wenn es zu einem Abrüstungsübereinkommen käme, notwendig die Zahl der der Bundesrepublik zugestandenen Truppen verringert werden müßte.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt]: Eine Frage!) — Bitte!




Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Kiesinger, ist Ihnen nicht bekannt, daß man sich in dem Unterausschuß der NATO auf folgende Ziffern geeinigt hat: die ganz großen Staaten 1,5 Millionen Soldaten, Frankreich und England 650 000, die übrigen Staaten, darunter auch Deutschland — ein wiedervereinigtes Deutschland nota bene —, maximal 200 000?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Georg Kiesinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich glaube nicht, daß das eine feste Einigung ist, Herr Kollege Schmid.