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    2. Deutscher Bundestag — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. März 1956 7005 136. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. März 1956. Glückwünsche zu den .Geburtstagen der Abg. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) und Meitmann 7008 D Mitteilung über Beitritt der Abg. Kraft, Dr. Dr. Oberländer, Gräfin Finckenstein, Haasler, Bender, Samwer und Dr. Eckhardt zur Fraktion der CDU/CSU . . . . 7009 A Überweisung des Antrags der Abg. Frau ij Dr. Jochmus u. Gen. betr. Lebensmittelrecht (Drucksache 2127) an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7009 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 7009 A Fragestunde (Durcksache 2203): 1. betr. Gewährung von Unterhaltszuschüssen an Referendare: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 7009 B 2. betr. Wiederherstellung eines selbständigen Postamts in der Stadt Amorbach: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 7010 B 3. betr. Anschluß Südbayerns an das Fernsehnetz: Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 7010 C 4. betr. R-Gespräche im Fernselbstwähldienst: Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 7010 C 5. betr. Kraftpostlinie Erbach—Amorbach: Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 7010 D, 7011 B Ritzel (SPD) 7011 A, B 6. betr. Aufhebung kränkender Verkaufsverpflichtungen für führende deutsche Industrieunternehmen: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . . 7011 C, 7012 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . 7012 A 7. betr. zweites Gleis der Bundesbahnstrecke Rheine—Emden: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 7012 A 8. betr. polnische bzw. sowjetische Ortsnamen für deutsche Gebiete ostwärts der Oder-Neiße-Linie in Atlanten und Landkarten des Auslandes: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7012 B Ehren (CDU/CSU) 7012 C 9. betr. deutsche Schafzucht: Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 7012 C 10. betr. gewaltsame Auslieferung geflüchteter Deutscher an die französische Fremdenlegion durch die südafrikanische Regierung: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7013 A, C Dr. Menzel (SPD) 7013 C 11. betr. Verluste bei der bundeseigenen Capitol-Film GmbH: Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 7013 D, 7014 B Kahn-Ackermann (SPD) 7014 B 12. betr. Tarifabkommen für die Dienstgruppen der Stationierungsmächte: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 7014 C, 7015 A Eschmann (SPD) 7015 A 13. betr. Bezeichnung der dynamischen Leistungsrenten in der Alters- und Invaliditätssicherung als „Produktivitätsrente": Storch, Bundesminister für Arbeit 7015 B, C, D Dr. Schellenberg (SPD) 7015 C 14. betr. Definition der „Rentenhöhe" nach Versicherungsdauer und nach Vomhundertsätzen des Einkommens vergleichbarer Arbeitnehmer durch das Sozialkabinett: Storch, Bundesminister für Arbeit 7015 D, 7016 A, B Dr. Schellenberg (SPD) 7016 A 15. betr. Verkehrsunfälle auf der Neckartalstraße zwischen Eßlingen und Plochingen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 7016 B, C Paul (SPD) 7016 C 16. betr. Verschuldung eines Verkehrsunfalls auf der Autobahn bei Ulm durch einen amerikanischen Soldaten . . . . 7009 C Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 7009 D, 7010 A Dr. Arndt (SPD) 7010 A 17. betr. Berücksichtigung Schwerkriegsbeschädigter ehemaliger Soldaten beim Aufbau des Bundesverteidigungsministeriums: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7016 D 18. betr. Verhandlungen über Löhne und Gehälter der bei den amerikanischen Dienststellen Beschäftigten: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 7017 A 19. betr. Versorgung der Bevölkerung mit Brot- und Futtergetreide: Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 7017 C Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 7017 C, D 20. betr. Einführung ostzonaler 35-mmRohfilme zu Dumpingpreisen in die Bundesrepublik und 21. betr. Beschlagnahme von 7000 Dollar des 82jährigen Friedrich Beck in Neckar-Ems als Feindvermögen in den USA: Zurückgestellt 7017 D 22. betr. Äußerung des Bundesministers Strauß über den diplomatischen Vertreter einer der Vier Mächte in einer Versammlung in Erlangen: Strauß, Bundesminister für Atomfragen 7017 D, 7018 B, C Dr. Mommer (SPD) 7018 A, B 23. betr. Truppenübungsplatz Bergen-Belsen-Munster: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7018 C, D Matthes (DP) 7018 D 24. betr. Nachzahlungen bzw. Ruhegehalt für den früheren „Oberbürgermeister" Lippert, Berlin: Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 7019 A, B Dr. Arndt (SPD) 7019 B 25. betr. Unterbringung und Ausbildung von Praktikanten aus den wirtschaftlich unterentwickelten Ländern in Wirtschaft und in Industrie der Bundesrepublik: Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 7019 B, 7020 A Kahn-Ackermann (SPD) 7020 A Nächste Fragestunde 7020 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima" Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (Drucksache 2190) 7020 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7020 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 2191) . . . . 7020 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 7020 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 2192) . . . . 7020 C Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 7020 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2227) 7020 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . 7020 C, 7021 C, D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 7021 B, C, D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 7021 D Zweite Beratung des von den Abg. Stegner u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung von Wirtschaftswerbung an Autobahnüberführungen (Drucksache 1188); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 2119) 7021 D Höhne (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7051 C Stegner (fraktionslos) 7022 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 7024 B Beschlußfassung 7025 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Gutachten zur Verkehrspolitik (Drucksachen 2200, 183) 7025 A Lermer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7053 C Beschlußfassung 7025 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Reservierung von Abteilen in den Reisezügen der Deutschen Bundesbahn für Mütter mit Kleinkindern (Drucksachen 2201, 1296) 7025 B Dr.-Ing. Drechsel (FDP): Schriftlicher Bericht 7056 A als Abgeordneter 7026 D Donhauser (CDU/CSU) 7025 B Frau Dr. Ilk (FDP) 7027 A Brück (CDU/CSU) 7027 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 7028 A Dr. Bleiß (SPD) 7028 B Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 7028 B Zurückverweisung an den Verkehrsausschuß . 7028 C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1673); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2052) 7028 C Richarts (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7057 A Frau Lockmann (SPD) 7028 C Dr. Serres (CDU/CSU) 7029 C Ablehnung 7030 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache 2178); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2214, Umdrucke 550, 560) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache 578); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 1947, zu 1947) . . . 7030 A Krammig (CDU/CSU) als Berichterstatter 7030 B Schriftliche Berichte 7057 B als Abgeordneter 7034 D, 7035 B Frau Strobel (SPD) 7031 C, 7035 C Dr. Miessner (FDP) 7032 D Elsner (GB/BHE) 7033 C Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 7034 B Arnholz (SPD) 7035 B Abstimmungen 7036 A, D Namentliche Abstimmung . . . 7036 C, 7064 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksache 1593); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1731 (neu), Umdrucke 552 bis 559, 561, 562) 7037 A Dr. Lindrath (CDU/CSU): als Berichterstatter 7037 A als Abgeordneter 7040 C Lotze (CDU/CSU) . 7040 A, 7042 D, 7044 C Seuffert (SPD) . . . 7040 D, 7041 C, 7044 D Bock (CDU/CSU) 7041 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 7041 D, 7046 A Dr. Bucher (FDP) 7042 A Abstimmungen 7043 D, 7045 A, 7046 B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes (Drucksache 1706); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 2139, zu 2139, Umdruck 563) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Änderung des Einzelplans 45 — Finanzielle Hilfe für Berlin — in den Bundeshaushaltsplänen vom Rechnungsjahr 1956 an (Drucksachen 2104, 1710) 7046 D Dr. Lindrath (CDU/CSU) : Schriftlicher Bericht 7062 B als Abgeordneter 7047 A Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 7047 C Dr. Gülich (SPD) 7047 D, 7049 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 7048 D Dr. Miessner (FDP) 7049 B Dr. Will (FDP) 7050 B Abstimmungen 7049 B, 7050 C Nächste Sitzung 7050 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7051 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Stegner u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von Wirtschaftswerbung an Autobahnüberführungen (Drucksache 2119) . 7051 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Gutachten zur Verkehrspolitik (Drucksache 2200) 7053 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Reservierung von Abteilen in den Reisezügen der Deutschen Bundesbahn für Mütter mit Kleinkindern (Drucksache 2201) 7056 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 2052) 7057 A Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache zu 1947) 7057 B Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Umdruck 550) 7060 A Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Umdruck 560) 7060 A Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Lotze u. Gen. zu Art. I Nr. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teils der Reichsabgabenordnung (Umdruck 552) 7060 B Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Lotze u. Gen. zu Art. I Nr. 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teils der Reichsabgabenordnung (Umdruck 553) 7060 C Anlage 11: Änderungsantrag der Abg. Lotze u. Gen. zu Art. I Nr. 3 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teils der Reichsabgabenordnung (Umdruck 554) 7060 C Anlage 12: Änderungsantrag der Abg. Lotze u. Gen. zu Art. I Nr. 4 und 5 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teils der Reichsabgabenordnung (Umdruck 555) 7060 D Anlage 13: Änderungsantrag der Abg. Lotze u. Gen. zu Art. I Nr. 5 a des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teils der Reichsabgabenordnung (Umdruck 556) . . . . 7061 A Anlage 14: Änderungsantrag der Abg. Lotze u. Gen. zu Art. I Nr. 5 b des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teils der Reichsabgabenordnung (Umdruck 557) 7061 B Anlage 15: Änderungsantrag der Abg. Lotze u. Gen. zu Art. I Nr. 6 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teils der Reichsabgabenordnung (Umdruck 558) 7061 B Anlage 16: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teils der Reichsabgabenordnung (Umdruck 559) 7061 C Anlage 17: Änderungsantrag des Abg. Dr Lindrath zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teils der Reichsabgabenordnung (Umdruck 561) 7061 D Anlage 18: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teils der Reichsabgabenordnung (Umdruck 562) 7062 A Anlage 19: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den von der Fraktion der •PD eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes (Drucksache zu 2139) . . . 7062 B Anlage 20: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes (Umdruck 563) 7063 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Umdruck 560) . . . 7064 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15.7. Meitmann 12. 5. Dr. Starke 30. 4. Mensing 15.4. Miller 10.4. Kalbitzer 7.4. Lulay 7. 4. Kahn 1.4. Böhm (Düsseldorf) 31. 3. Diedrichsen 31.3. Dr. Hammer 31.3. Dr. Kopf 31.3. Dr. Maier (Stuttgart) 31.3. Moll 31.3. von Manteuffel (Neuß) 28.3. Gedat 24. 3. Horn 24.3. Frau Keilhack 24.3. Frau Schroeder (Berlin) 24. 3. Altmaier 23.3. Dr. Baade 23.3. Birkelbach 23.3. Dr. Conring 23. 3. Dopatka 23.3. Hansen (Köln) 23.3. Hörauf 23.3. Dr. Lindenberg 23.3. Oetzel 23. 3. Ollenhauer 23. 3. Pelster 23. 3. Frau Pitz 23. 3. Rademacher 23.3. Frau Dr. Rehling 23.3. Stücklen 23. 3. Wagner (Ludwigshafen) 23. 3. Dr. Atzenroth 22. 3. Jahn (Frankfurt) 22. 3. Schneider (Bremerhaven) 22.3. Frau Beyer (Frankfurt) 21.3. Brockmann (Rinkerode) 21.3. Daum 21.3. Even 21. 3. Frau Friese-Korn 21.3. Gleisner (Unna) 21.3. Günther 21.3. Heix 21.3. Hellenbrock 21. 3. Dr. Hesberg 21.3. Hoogen 21.3. Illerhaus 21.3. Jacobi 21.3. Knobloch 21.3. Kühlthau 21.3. Lemmer 21.3. Lenz (Brühl) 21.3. Frau Meyer-Laule 21.3. Dr. Mocker 21.3. Onnen 21. 3. Dr. Orth 21. 3. Dr. Pohle (Düsseldorf) 21 3. Reitz 21. 3. Richter 21. 3. Schloß 21. 3. Dr. Schöne 21.3. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 21. 3. Seither 21.3. Stierle 21.3. Stiller 21.3. Wittenburg 21.3. Wittmann 21.3. Wullenhaupt 21.3. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Blachstein 20. 4. Morgenthaler 15.4. Dr. Dittrich 7.4. Dr. Luchtenberg 31.3. Anlage 2 Drucksache 2119 (Vgl. S. 7021 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Stegner und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von Wirtschaftswerbung an Autobahnüberführungen (Drucksache 1188). Berichterstatter: Abgeordneter Höhne In der 78. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. April 1955 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von Wirtschaftswerbung an Autobahnüberführungen - Drucksache 1188 - zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Auf die mit Schreiben des Ausschusses für Verkehrswesen vom 29. April 1955 erbetene schriftliche Stellungnahme teilte der Bundesminister für Verkehr mit Schreiben vom 1. August 1955 - StB 2 - Bsr - 75 Fi 55 - folgendes mit: „Ich empfehle, den Gesetzentwurf aus folgenden Gründen abzulehnen: I. Gegen die Zulassung der Autobahnreklame bestehen rechtliche Bedenken. Das Bundesfernstraßengesetz verbietet Anlagen der Außenwerbung an den Bundesautobahnen in einem Abstand von 40 m. Der Bund kann nicht die Außenwerbung neben den Bundesautobahnen verbieten, sie aber a u f den Bundesautobahnen selbst betreiben. Er kann sich als Fiskus nicht da wirtschaftlich betätigen, wo er es den Staatsbürgern aus Gründen des Gemeinwohls untersagt. Die Zulassung der Werbung an den Brücken der Bundesautobahnen würde gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, weil Gleiches ungleich behandelt würde. Eine solche Maßnahme würde allgemein als unbillig und willkürlich empfunden werden. II. Der 1. Deutsche Bundestag hat bereits am 5. Juli 1951 einen Antrag der Abgeordneten Frommhold und Genossen auf Zulassung von Autobahnreklame abgelehnt (Drucksachen Nr. 1688, 2350 der 1. Wahlperiode) und als Gründe hierfür im wesentlichen aufgeführt 1. die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, 2. die Ablehnung der Autobahnreklame durch die Wirtschaftskommission der UN, 3. die Störung des Landschaftsbildes und der Architektur der Bauwerke, 4. den geringen Ertrag und 5. die Richtlinien des Zentralausschusses der Werbewirtschaft, wonach Daueranschläge außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich unzulässig sein sollen. (Höhne) Die damaligen Erkenntnisse des Deutschen Bundestages treffen nach wie vor zu. Auch im Ausland erkennt man in zunehmendem Maße die Notwendigkeit, die Straße frei von Reklame zu halten. In den Vereinigten Staaten ist an den "super highways" fast keine Reklame mehr zu finden. Sogar in Italien, dem Musterbeispiel entarteter Straßenreklame, beginnt man mit Verboten. Seit etwa drei Jahrzehnten bemühen sich Ingenieure und Architekten aller Kulturstaaten, auf dem Gebiet des Straßenbaus die Bauwerke über das technisch Notwendige hinaus in künstlerisch einwandfreier Form zu gestalten. Die Bundesrepublik Deutschland, deren Autobahnen als die schönsten der Welt bezeichnet worden sind, sollte ihre Vorrangstellung auf diesem Gebiet — auch im Hinblick auf den Fremdenverkehr — nicht aufgeben. III. Bei Zulassung der Wirtschaftswerbung müßte man alle Bauwerke auf landschaftlich reizvollen Strecken und solche mit künstlerisch wertvoller Architektur von der Reklame frei lassen. Damit fiele von den rund 800 Überführungsbauwerken ein erheblicher Teil aus. Bei einer Miete von etwa 2500 DM pro Brücke und Jahr ergäbe sich dabei eine so geringe jährliche Bruttoeinnahme, daß die mit der Reklame verbundene laufende Verwaltungsarbeit nicht gerechtfertigt werden könnte. Die laufende Mitwirkung der Straßenbaubehörde wäre aber unerläßlich, da erfahrungsgemäß vertragliche Bindungen allein nicht ausreichen, um eine uferlose Ausweitung der Reklame zu vermeiden. Außerdem wäre mit der Einschaltung privater Gesellschaften zur Nutzung der Reklameflächen ein weiterer Einnahmeverlust verbunden. Die unmittelbare Verwaltung der Reklameflächen durch den Bund oder bundeseigene Gesellschaften ließe sich aber gegenüber der Privatwirtschaft nicht vertreten. IV. Abgesehen von diesen allgemeinen Bedenken gegen die Autobahnwerbung ist der Gesetzentwurf auch aus folgenden Gründen abzulehnen: 1. Die im Entwurf vorgesehene Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr verstößt gegen Artikel 90 Abs. 2 GG. Die Ausschreibung und der Abschluß von Verträgen zum Zwecke der Werbung an den Brücken der Bundesautobahnen sind Teile der Vermögensverwaltung, die den Ländern als Auftragsverwaltung vorbehalten ist. 2. Die rechtliche Gestaltung des Verfahrens ist in sich widerspruchsvoll. Während der Bundesminister für Verkehr nach § 2 als Fiskus über die Überlassung von Werbeflächen an den Brücken der Bundesautobahnen bürgerlich-rechtliche Verträge mit den Interessenten abschließen soll, sieht § 3 vor, daß der gleiche Bundesminister für Verkehr nunmehr als Hoheitsverwaltung gegen die auf Grund solcher Verträge durchgeführte Werbung Einwendungen erheben kann, deren Berechtigung sogar im Verwaltungsrechtsweg nachprüfbar sein soll. Das ist unvereinbar. Wenn über die Werbung bürgerlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden, ist die Verwaltung verpflichtet, alle in § 3 Abs. 2 aufgezählten Einwendungen bereits beim Vertragsabschluß zu berücksichtigen und entsprechende Auflagen zu machen. Für ein zusätzliches öffentlich-rechtliches Einwendungsverfahren ist kein Raum mehr. Akte der Vermögensverwaltung sind keine Verwaltungsakte, die vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden können. 3. Es ist nicht ersichtlich, welchen Inhalt die nach § 3 Abs. 4 zu erlassende Rechtsverordnung haben soll. Ebensowenig ist verständlich, warum es einer Ermächtigung der Bundesregierung bedarf, Richtlinien über die Freigabe und Ausschreibung von Werbeflächen zu erlassen (§ 4). gez. Dr.-Ing. S e e b oh m" Außerdem ging dem Ausschuß für Verkehrswesen eine Reihe von Eingaben zu, die sich in der Mehrzahl gegen die Zulassung von Wirtschaftswerbung an Autobahnüberführungen aussprachen. In der 74. Sitzung des Ausschusses für Verkehrswesen am 8. Februar 1956 führte der Abg. Stegner als Antragsteller u., a. folgendes aus: Der Initiativgesetzentwurf über die Zulassung von Wirtschaftswerbung an Autobahnüberführungen — Drucksache 1188 — verfolge das Ziel, den Widerstreit der beiden Gruppen, die sich auf dem Gebiet der Autobahnwerbung bekämpfen, zum Ausgleich zu bringen, und zwar derjenigen Gruppe, die unter Berufung auf die Grundrechte des Menschen auf ungehinderte Ausübung der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit die Autobahnwerbung befürworte und derjenigen Gruppe, die sie zum Schutz der Landschaft, der Baupflege und aus Gründen der Verkehrssicherheit ablehne. Die Vorlage dieses Gesetzentwurfs sei deshalb berechtigt gewesen, weil nach Ablehnung des Antrags der Abg. Frommhold und Genossen, betr. Autobahnreklame — Drucksachen Nr. 1688, 2350 der 1. Wahlperiode — folgende entscheidende neue Gesichtspunkte bekannt geworden seien: 1. Das Rechtsgutachten „Schutz und Grenzen der Außenwerbung nach dem GG" von Prof. Dr. Wilhelm G r e w e, Freiburg (Breisgau), in der Zeitschrift „Der Markenartikel" 1951, Hefte 4 und 5, das die rechtliche Zulässigkeit der Außenwerbung an Straßen bejahe; 2. Verschiedene Urteile von Verwaltungsgerichten, die sich ausführlich mit Fragen des Landschaftsschutzes, der Baupflege und der Verkehrssicherheit befassen und hinsichtlich der Außenwerbung zu positiven Ergebnissen gelangt seien; 3. Die Tatsache, daß die in den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg bis vor kurzem angebrachten Werbungen an Autobahnüberführungen nicht in einem einzigen Fall die Verkehrssicherheit gefährdet hätten. (Höhne) Der Einwand, daß Österreich, die Schweiz und die Nordischen Staaten an ihren Straßen keine Werbung zuließen, sei nicht stichhaltig, weil sich gerade in diesen Ländern wegen ihrer landschaftlichen Schönheit eine starke Fremdenverkehrswirtschaft entwickelt habe, die ein wesentlicher Bestandteil der Volkswirtschaft dieser Länder geworden sei. Die Volkswirtschaft in diesen Ländern werde geradezu dadurch gefördert, daß die allgemeine Wirtschaftswerbung an Straßen verboten sei. In der Bundesrepublik Deutschland lägen die Verhältnisse — mit Ausnahme der Gebiete des Fremdenverkehrs — gerade umgekehrt. Die Förderung der deutschen Volkswirtschaft liege darin, daß die Wirtschaftswerbung an den deutschen international benutzten Autobahnen zugelassen werde. Auch die landschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland seien anders als in den vorgenannten Ländern. In der Bundesrepublik Deutschland führten die Autobahnen teilweise durch Gegenden, die landschaftlich nicht besonders reizvoll, vielmehr durch Überlandleitungen, Mastenanlagen, und andere Zivilisationsbauten stark beeinträchtigt seien. An solchen Autobahnen könne eine geschmackvolle Autobahnwerbung das Landschaftsbild nicht mehr verunstalten. Schließlich böten die in Drucksache 1188 enthaltenen Bestimmungen den Bundes- und Landesbehörden weiterhin jede Möglichkeit, landschaftlich besonders zu schützende Teile von jeder Werbung auszunehmen. Im Hinblick auf diese Begründung bat Abg. Stegner den Ausschuß für Verkehrswesen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 1188 zuzustimmen. Der Vertreter des Bundesministers für Verkehr bezog sich bei seiner Begründung auf seine Stellungnahme vom 1. August 1955 und verwies mit Nachdruck auf die hinsichtlich der Zulassung von Außenwerbung in der 1. Wahlperiode vom Deutschen Bundestag gefaßten Beschlüsse und auf die im Bundesfernstraßengesetz vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 903) enthaltenen Bestimmungen. In einer eingehenden Beratung stimmte der Ausschuß für Verkehrswesen in seiner Mehrheit den vom Vertreter des Bundesministers für Verkehr vorgetragenen Gründen für die Ablehnung jeglicher Außenwerbung an den Bundesautobahnen zu. Der Ausschuß für Verkehrswesen beschloß mit 10 gegen 5 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen, den Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von Wirtschaftswerbung an Autobahnüberführungen — Drucksache 1188 — abzulehnen. Auf Grund dieses Beschlusses trat der Ausschuß nicht mehr in die Beratung der Einzelbestimmungen des Initiativgesetzentwurfs ein. Bonn, den 8. Februar 1956 Höhne Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 2200 (Vgl. S. 7025 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Gutachten zur Verkehrspolitik (Drucksache 183). Berichterstatter: Abgeordneter Lermer Der Antrag der Fraktion der SPD betr. Gutachten zur Verkehrspolitik — Drucksache 183 — wurde in der 14. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 11. Februar 1954 dem Ausschuß für Verkehrswesen zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen bat mit Schreiben vom 15. Februar 1954 den Herrn Bundesminister für Verkehr um baldmögliche schriftliche Stellungnahme. Der Bundesminister für Verkehr legte mit Schreiben vom 4. März 1954 — A 1 12 a — 46 Vmz — folgende Stellungnahme vor: „Zu Nr. 1 in Drucksache 183: a) Mein Ministerium ist seit 1949 bestrebt, die verkehrswirtschaftlichen Tatbestände und Zusammenhänge nach den Methoden exakter Forschung festzustellen und zu durchleuchten. Besonders wichtig erschien es ihm, möglichst genaue Unterlagen über die Kostenstruktur der verschiedenen binnenländischen Verkehrsbetriebe zu beschaffen. Die in den letzten Jahren von dritter Seite durchgeführten Kostenuntersuchungen mußten lückenhaft sein, weil ihnen ausreichendes Material nicht zur Verfügung stand und weil ferner die Voraussetzungen einer Kostenanalyse im Verkehrswesen noch nicht genügend geklärt waren. Aus diesem Grund wurde mit Erlaß vom 30. Dezember 1949 ein Selbstkostenausschuß gebildet, der seine Arbeiten nach gründlichen systematischen Studien auf möglichst breiter Basis durchführt. Bereits in den ersten Sitzungen des Selbstkostenausschusses wurden die Grundsätze für die Gliederung oder Systematik des Rechnungsverfahrens festgelegt. Die Gliederung im einzelnen und die dazugehörigen Arbeitsanweisungen wurden in einem vom Selbstkostenausschuß gebildeten Arbeitsausschuß ausgearbeitet, und zwar bis . Ende 1950. Anschließend wurde begonnen, die Kosten und Leistungen der Betriebe nach der erarbeiteten Systematik zu ermitteln. Hierbei ergab sich jedoch eine Fülle von Schwierigkeiten, da in den Unternehmen die Kosten und Leistungen allein für inner betriebliche Bedürfnisse erfaßt werden. Diese Unterlagen sind für vergleichbare Rechnungen aller Verkehrszweige nicht ohne weiteres auswertbar. Es war deshalb notwendig, die bei den Betrieben vorhandenen Unterlagen zu ergänzen, um sie nach den Erfordernissen des Selbstkostenausschusses auswerten zu können. Dazu bedurfte es der Mitarbeit erfahrener Vertreter der Verkehrsbetriebe. Zu diesem Zweck wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Verkehrsorganisationen Arbeitskreise ins Leben gerufen, die in mühevoller Kleinarbeit das Fundament für exakte Vergleichsermittlungen geschaffen haben. Für Fragen, die alle Sparten des Verkehrswesens gleichermaßen betreffen, wurden aus den Arbeitskreisen besondere Sachverständigengruppen gebildet, z. B. für Kapitaldienst, Bewertung usw. (Lermer) Folgende Ergebnisse liegen bisher vor: Erstens ist das theoretische Rüstzeug für vergleichsfähige Kostenuntersuchungen aller binnenländischen Verkehrszweige vorhanden; zweitens liegt von einzelnen Gebieten des Verkehrswesens bereits auswertbares Zahlenmaterial vor. Dieses Material bezieht sich in erster Linie auf die Kosten der Straße, der Wasserstraßen und auf die Kosten und Leistungen des Güterverkehrs mit Kraftfahrzeugen. b) Was zunächst die Kosten der Straße betrifft, so werden auf der Preisbasis von Mai 1950 die Sollkosten der Straßen ermittelt, und zwar die jährliche Sollerneuerungsrate (Abschreibung) als Kapitalkosten und die Sollunterhaltungskosten. Die Ermittlung der Sollerneuerungskosten (-rate) geht von der Bewertung der nach Dekkenbauweisen sowie nach Unterbauarten und Breitenklassen gegliederten Straßennetze (klassifizierte Straßen) aus und setzt hierzu die Lebensdauer der einzelnen Bauteile in Beziehung. Bei dieser Arbeit wird die Straßenbaustatistik vom 1. März 1951 zugrunde gelegt. Da die Lebensdauer der Straßen im wesentlichen von der Verkehrsbelastung abhängt, soll die vom Juni 1952 bis Mai 1953 durchgeführte Verkehrszählung ausgewertet werden. Die Sollunterhaltungskosten werden unter Berücksichtigung der Lebensdauer ermittelt, die der Berechnung der Erneuerungsrate zugrunde liegt, und mit den Ist-Ausgaben für die Unterhaltung abgestimmt. Die Länder haben mitgearbeitet; ein Arbeitskreis Straßenkosten wurde gebildet, dem je 1 oder 2 Vertreter jedes Landes der Bundesrepublik Deutschland angehören. Über den Stand der Arbeiten ist folgendes zu berichten: Im Herbst 1952 wurde die erste Ausrechnung des Wertes sowie der Sollerneuerungs- und Sollunterhaltungskosten für die Bundesstraßen (freie Strecken einschließlich Ortsdurchfahrten in Orten mit weniger als 6000 Einwohnern) abgeschlossen. Da diese erste Ausrechnung noch gewisse Abstimmungsmängel aufwies und vor allem die erwähnte Verkehrszählung noch im Gang war, erschien eine zweite Durchrechnung notwendig, die z. Z. noch in Bearbeitung ist; von zwei Ländern stehen die Unterlagen noch aus. Im Anschluß an die Ausrechnung für die Bundesstraßen werden die Kosten für die Landstraßen I. und II. Ordnung ermittelt; ein Teil der Unterlagen mehrerer Länder liegt bereits vor. Vorgesehen ist außerdem: die entsprechenden Kosten für das Straßennetz von 1925 auf vergleichbarer heutiger Preisbasis auszurechnen, worüber teilweise auch bereits Unterlagen von den Ländern vorliegen, eine Umrechnung der Kostenermittlung auf die Preisbasis von 1954, eine Ermittlung des Kapitalbedarfs für den Ausbau der Straßennetze, den die weitere Entwicklung des Straßenverkehrs erfordert, die Kostenermittlung für dieses auszubauende verbesserte Straßennetz. Außer der Ermittlung der Straßen-Soll-Kosten ist das Problem zu klären, welcher Anteil von ihnen dem Kraftverkehr anzulasten ist und welche Teile hiervon auf die einzelnen Fahrzeuggattungen entfallen. Über den gesamten Komplex sind noch wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich. c) Nachdem vom Selbstkostenausschuß ein Schema zur Ermittlung der Selbstkosten aller Verkehrsträger auf vergleichbarer Basis ausgearbeitet worden war, hat es die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes unternommen, die Ausgaben der Verwaltung im Rechnungsjahr 1949 an Personal- und Sachkosten für Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung jeder einzelnen Bundeswasserstraße zu ermitteln. Diese Ausgaben mußten anschließend einer weiteren Untersuchung unterzogen werden, um diejenigen Anteile zu bestimmen, die als Fahrwegkosten der Binnenschiffahrt anzulasten sind; denn nur diese können in die Selbstkostenrechnung der Verkehrsträger eingeführt werden. Diese Aufgabe ist jedoch äußerst schwierig; denn die Binnenwasserstraßen dienen nicht allein den Interessen der Schiffahrt, sie sind vielmehr zunächst im Interesse der Vorflut zu unterhalten und dienen in gleicher Weise insbesondere der Wasserkraftgewinnung wie der Landwirtschaft, der Wasserentnahme und Wassereinleitung und damit der Siedlungswasserwirtschaft ebenso wie der industriellen Wasserversorgung, ferner der Volkserholung und dem Wassersport. Die Aufwendungen der Verwaltung für diese einzelnen Zwecke sind für jede Wasserstraße verschieden und sind auch an jeder Wasserstraße im Lauf der Jahre erheblichen Schwankungen unterworfen. Wenn daher ein zutreffendes Bild über die wahren Kostenwerte bei den einzelnen Wasserstraßen gewonnen werden soll, ist diese Arbeit nicht eine einmalige, sondern eine fortlaufende, da die Faktoren je nach der Entwicklung veränderlich sind. Die Berechnungen für das Jahr 1949 sind daher nicht als Maßstab anzusehen. Da das gesamte Rechnungswesen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung nicht auf die Ermittlung derartiger Ergebnisse abgestellt ist, konnten die Berechnungen für das Jahr 1949 nur unter außergewöhnlichem Zeitaufwand durchgeführt werden. Sie können aus Mangel an Personal für die folgenden Jahre in dieser Form nicht wiederholt werden. Um jedoch auch in Zukunft den Anforderungen des Selbstkostenausschusses entsprechen zu können, hat die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung gleichzeitig für ihre eigenen Bedürfnisse ein neues Buchungsverfahren nach den Prinzipien kaufmännischer Betriebsführung entwickelt, das z. Z. bei einigen Wasser- und Schiffahrtsdirektionen erprobt wird und nach allgemeiner Einführung die vom Selbstkostenausschuß verlangten Werte jährlich zu liefern imstande wäre. Für die allgemeine Einführung dieses Verfahrens werden z. Z., im Benehmen mit dem Bundesrechnungshof und dem Bundesministerium der Finanzen, die erforderlichen Vorschriften ausgearbeitet. Für die Durchführung dieses neuen Verfahrens ist jedoch eine Vermehrung des Büropersonals der Wasser-und Schiffahrtsverwaltung in gewissem Umfang unbedingt erforderlich. Solange die dafür erforderliche Stellenvermehrung vom Bundesrechnungshof und vom Bundesministerium der (Lermer) Finanzen nicht bewilligt wird, kann das Verfahren nicht allgemein eingeführt werden. Daher können auch die vom Selbstkostenausschuß geforderten Zahlenangaben für die Wasserstraßen in den folgenden Jahren nicht geliefert werden. d) Vom Selbstkostenausschuß wurden außerdem Untersuchungen im Güterstraßenverkehr durchgeführt. Das war erforderlich, da bisher aus diesem Verkehrszweig keine ausreichenden Kostenrechnungen vorlagen, während bei der Eisenbahn und der Binnenschiffahrt seit langem innerbetriebliche Rechnungen durchgeführt werden. Es galt, diese Lücke zu schließen, um vorerst die Größenverhältnisse und Relationen der Kosten aller Verkehrszweige erkennen zu können. Aus diesen Gründen wurde am 1. Januar 1953 mit einer Voruntersuchung im Straßengüterverkehr begonnen. Die Probezahlen des 1. Vierteljahres 1953 liegen vor. Das endgültige Material ist von den beteiligten Firmen eingesandt und wird z. Z. aufbereitet. Es wird Aufschluß geben über die Kosten und Leistungen von etwa 300 bis 350 Fahrzeugen des Straßengüterverkehrs. e) Der Selbstkostenausschuß hat somit durch seine eigenen Untersuchungen und die Arbeiten der beiden Objektverwaltungen die Voraussetzungen für die praktischen Ermittlungen auf breiter Grundlage geschaffen. Diese können jedoch nicht von dem Ministerium selbst durchgeführt werden. Ihrer Eigenart nach passen sie nicht in den Aufgabenkreis einer obersten Bundesbehörde. Da das Selbstkostenproblem endgültig gelöst werden soll, müssen die Erhebungen außerdem in einem Umfang und in einer Breite stattfinden, welche die personellen und sachlichen Möglichkeiten meines Hauses weit überschreiten. Es verbietet sich also von selbst, eine solche Enquete in eigener Regie durchzuführen. Dieses gilt um so mehr, als die angespannte Haushaltslage des Bundes eine Erweiterung des Personaletats keinesfalls zuläßt. Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen habe ich deshalb die Deutsche Revisions- und Treuhand AG (Treuarbeit), Frankfurt (Main), beauftragt, unter meiner Leitung und auf der Grundlage der vom Selbstkostenausschuß geleisteten Vorarbeiten die Selbstkosten der verschiedenen Verkehrsträger zu ermitteln. Zu Nr. 2 in Drucksache 183: Die gewünschten Gutachten und Vorschläge sind beigefügt, und zwar je 1 Stück a) des Berichts Homberger und Cottier, 1950; b) des Berichts Coverdale und Colpitts, 1950; c) Gutachten Morgenthaler; d) Denkschrift der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn „Warum Bundesbahnkrise?", 1949, und je 30 Stück der beiden gedruckten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Verkehr über „Vorschläge für eine Reform des deutschen Eisenbahngütertarifs" und über „Die Systemfrage bei der Elektrifizierung von Eisenbahnen". Zu den Schriften bemerke ich noch folgendes: Zu a) und b) Der Bericht Homberger—Cottier sowie der Bericht der Gutachter Coverdale und Colpitts, die sich ins- besondere mit der Lage der Deutschen Bundesbahn befassen, stammen aus dem Jahr 1950. Die Ausführungen und Vorschläge dieser Gutachter sind durch das Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) und durch die bereits durchgeführten oder z. Z. laufenden Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Deutschen Bundesbahn überholt. Der Herr Staatssekretär des Bundeskanzleramts hat in einem Schreiben an mich vom 21. Juli 1953 — 8.91000 — 4711/53 — diese Auffassung bestätigt. Zu c) Das Gutachten Morgenthaler behandelt die Überprüfung der Verhältnisse der Deutschen Reichsbahn im Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Herr Dr. Morgenthaler hat ferner im Auftrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen mehrere Gutachten erstattet, die sich mit den Verhältnissen Schiene und Straße befassen. Diese Gutachten müßten bei der Landesregierung in Düsseldorf erbeten werden. Sie sind von ihr für vertraulich erklärt worden. Zu d) Die Denkschrift der Deutschen Bundesbahn „Warum Bundesbahnkrise?" geht vom Stand des Oktobers 1949 aus. Sie sollte ein Beitrag der Deutschen Bundesbahn zum Problem Schiene und Straße sein. Ihre Ergebnisse sind allerdings zu einem großen Teil inzwischen überholt. gez. Dr.-Ing. Seebohm" Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Beratung und Verabschiedung der Drucksache 183 vorerst zurückgestellt, um zunächst das Prüfungsergebnis der Deutschen Revisions- und Treuhand AG (Treuarbeit) in Frankfurt (Main) abzuwarten. Da jedoch erst 1957 mit der Vorlage von Einzelergebnissen gerechnet werden kann, ein Termin für die Vorlage des Endergebnisses nicht ermittelt werden konnte und der vom Gesamtausschuß für Verkehrswesen gebildete Unterausschuß zur „Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn" seine Arbeit seit Anfang 1956 aufgenommen hat, bestand im Ausschuß für Verkehrswesen und im Einvernehmen mit der antragstellenden Fraktion die Auffassung, die Drucksache 183 abschließend zu beraten und dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, sie au f Grund der inzwischen erfolgten Maßnahmen für erledigt zu erklären. Die abschließende Beratung im Ausschuß für Verkehrswesen fand in der 76. Sitzung am 7. März 1956 statt. Im Ausschuß bestand Einmütigkeit, daß 1. der Unterausschuß zur „Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn" den in Nr. 1 der Drucksache 183 gewünschten Bericht über die „Ermittlung der Selbstkosten der Verkehrsträger" entgegennehmen soll und 2. die vom Bundesminister für Verkehr dem Ausschuß für Verkehrswesen übermittelten Gutachten und Vorschläge an das Archiv des Deutschen Bundestages weitergeleitet und dort aufbewahrt werden sollen. Bonn, den 7. März 1956 Lermer Berichterstatter Anlage 4 Drucksache 2201 (Vgl. S. 7025 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Reservierung von Abteilen in den Reisezügen der Deutschen Bundesbahn für Mütter mit Kleinkindern (Drucksache 1296). Berichterstatter: Abgeordneter Dr.-Ing. Drechsel Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Reservierung von Abteilen in den Reisezügen der Deutschen Bundesbahn für Mütter mit Kleinkindern — Drucksache 1296 — wurde in der 78. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 27. April 1955 dem Ausschuß für Verkehrswesen zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen bat mit Schreiben vom 29. April 1955 den Herrn Bundesminister für Verkehr um baldmögliche schriftliche Stellungnahme. Der Bundesminister für Verkehr legte mit Schreiben vom 16. Mai 1955 — E 4 Bba 5079 B 55 — folgende Stellungnahme vor: „Mit Schreiben vom 29. April 1955 übermittelten Sie mir den Antrag der Fraktion der CDU/CSU wegen Reservierung von Abteilen in den Reisezügen der Deutschen Bundesbahn für Mütter mit Kleinkindern — Drucksache 1296 —. Im Einvernehmen mit der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn nehme ich dazu wie folgt Stellung: Sonderabteile für Mütter mit Kleinkindern sind aus dem Krieg her bekannt, als der zivile Reisezugverkehr stark eingeschränkt war. Diese Einrichtung hat seinerzeit zu vielen Unzuträglichkeiten bei Reisenden und Bahnpersonal geführt, nicht zuletzt deshalb, weil der Kreis der Benutzungsberechtigten (Mütter mit kleinen und großen Kindern, mit und ohne Dienstboten, Ehemännern, Verwandten usw.) nur schwer und unzulänglich abgegrenzt und die Abteile gegen den Ansturm Nichtberechtigter kaum geschützt werden konnten. Die Voraussetzungen, die damals bestanden haben, liegen heute nicht mehr vor. Der Reiseverkehr der Deutschen Bundesbahn wickelt sich wieder unter normalen Verhältnissen ab, so daß — abgesehen vom Berufsverkehr — auch Familien mit Kindern im allgemeinen bequem reisen können. Zur Pflege der Kleinkinder darf in den D- und Eilzügen das Dienstabteil vorübergehend mitbenutzt werden. Im übrigen reisen Mütter mit Kindern heute erheblich weniger als im Krieg, einer Zeit, in der die räumliche Trennung der Ehepartner zu zahlreichen Besuchsfahrten Anlaß gab. Die Einrichtung von Sonderabteilen würde zu folgenden Schwierigkeiten führen: 1. Erschwernisse bei der Zugbildung, da geeignete Abteile stets herausgesucht, beschildert und abgeschlossen werden müßten; 2. Mehrbelastung des Zugbegleitpersonals, das durch Überwachung der Sonderabteile seinen eigentlichen Aufgaben (Betreuung aller Fahrgäste, Prüfung der Fahrausweise) entzogen würde; 3. Verzögerungen in der Abfertigung der Züge auf Unterwegsbahnhöfen wegen Unterbringung der Mütter mit Kleinkindern; 4. Schwierigkeiten im internationalen Verkehr. Da fremde Bahnen derartige Abteile nicht kennen, könnten sie erst vom Grenzbahnhof ab eingerichtet werden, was in den meisten Fällen nur unter Räumung eines bereits besetzten Abteils möglich wäre; 5. unwirtschaftliche Ausnutzung der Sitzplätze in Fällen, in denen das Platzangebot in den Reisezügen nicht ausreicht. Ich bin daher zu meinem Bedauern nicht in der Lage, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, Abteile für Mütter mit Kleinkindern vorzuhalten. Ich wäre dankbar, wenn Sie sich meine Auffassung zu eigen machten. gez. Dr. Schiller in Vertretung des Staatssekretärs" Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung vom 6. Juli 1955 eingehend mit der Drucksache 1296 beschäftigt. Während sich ein Teil der Mitglieder im Ausschuß für Verkehrswesen für den Antrag aussprach, wurde er von einem anderen Teil mit der Begründung abgelehnt, daß vielfach besondere Abteile für Mütter mit Kleinkindern grundsätzlich abgelehnt werden (ansteckende Krankheiten; wenn ein Kind z. B. weint, weinten die anderen Kinder verständlicherweise mit usw.). Es wurde seinerzeit beschlossen, die Beschlußfassung zurückzustellen und die dafür zuständigen und beteiligten Stellen zu ersuchen, im Sinn des Antrags erneut Verhandlungen aufzunehmen. Auf das Schreiben des Ausschusses für Verkehrswesen vom 10. August 1955 teilte der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr mit Schreiben vom 4. Oktober 1955 — E 4 Bba 5841 Bb 55 II — u. a. mit (Auszug): „Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, in den Fernzügen des innerdeutschen Verkehrs in j e d e m Wagen 3. Klasse zwei nebeneinander liegende Sitzplätze in einem Nichtraucherabteil für Mütter mit Kleinkindern vorzuhalten und entsprechend zu kennzeichnen. Die Lösung erscheint mir geeignet, Müttern mit Kleinkindern in jedem Fall — nötigenfalls mit Unterstützung des Zugpersonals — einen Sitzplatz zu sichern. Sie hat gegenüber Sonderabteilen den Vorzug, daß die Ehegatten zusammenbleiben können. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß die Sitzplätze auf den ganzen Zug verteilt sind und daher von den Nutzungsberechtigten leicht und schnell aufgefunden werden können, was wiederum der beschleunigten Abfertigung der Züge auf Unterwegsbahnhöfen zugute kommt ....". Gelegentlich der abschließenden Beratung in der 76. Sitzung des Ausschusses für Verkehrswesen am 7. März 1956 teilte der Vertreter des Herrn Bundesministers für Verkehr u. a. mit, daß die Deutsche Bundesbahn z. Z. nicht in der Lage sei, in den Zügen der Fernverbindungen gesonderte Abteilwagen für Mütter mit Kleinkindern vorzuhalten. Der Bestand an Abteilwagen reiche dafür nicht aus. Dagegen sei es der Deutschen Bundesbahn möglich, bis zum Fahrplanwechsel (3. Juni 1956) in jedem D- und Eilzugwagen der unteren Klasse in einem Nichtraucherabteil 2 Sitzplätze (1 Fensterplatz und den danebenliegenden Platz) als Vorbehaltsplätze einzurichten. Solche Vorbehaltsplätze sollen bei sämtlichen innerdeutschen und grenzüberschreitenden D- und Ferneilzügen in allen Fahrzeugen der unteren Wagenklasse — auch in den Kurswagen — angeboten werden. Eingaben (Petitionen) sind beim Ausschuß für Verkehrswesen bisher nicht eingegangen. (Dr.-Ing. Drechsel) Der Ausschuß für Verkehrswesen beschloß mit großer Mehrheit, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, die Drucksache 1296 1. durch entsprechende Anordnungen der Deutschen Bundesbahn (u. a. der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn vom 8. November 1954 — 33.335 Bba/44 —) an das Zugpersonal betr. besondere und zuvorkommende Behandlung von Müttern mit Kleinkindern (Platzbeschaffung und Betreuung während der Fahrt) und 2. im Hinblick darauf, daß weder der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn noch den Bundesbahndirektionen diesbezügliche Beschwerden vorliegen, auf Grund der inzwischen erfolgten Maßnahmen für erledigt zu erklären. Bonn, den 7. März 1956 Dr.-Ing. Drechsel Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 2052 (Vgl. S. 7028 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1673). Berichterstatter: Abgeordneter Richarts Der Ausschuß für Außenhandelsfragen befaßte sich in seiner Sitzung vom 19. Januar 1956 mit dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1673). In ausführlicher Diskussion wurde zu den einzelnen Positionen Stellung genommen. Nummer 1 des Artikels 1 wurde unter Hinweis auf die inzwischen in Kraft getretene Achtundvierzigste und Einundfünfzigste Verordnung über Zollsatzänderungen und im Hinblick auf die am gleichen Tage in Genf anlaufenden GATT-Verhandlungen ohne Widerspruch für erledigt erklärt. Zu Nummer 2 wurde über die einzelnen Positionen Tarifnr. 09 01, Kaffee, 09 02, Tee, und 18 01, Kakaobohnen, einzeln abgestimmt. Sämtliche Positionen wurden mit Mehrheit abgelehnt. Die Zollbefreiung von Kaffee, Tee und Kakaobohnen hätte einen Zollausfall von 315 Mio DM zur Folge gehabt. Die in Artikel 1 Nr. 3 beantragte Aufhebung von Zöllen für Baustoffe, Kunstdüngemittel, Landmaschinen und Haushaltsmaschinen wurde einstimmig bei Stimmenthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit des Ausschusses schlägt daher vor, den Antrag der SPD — Drucksache 1673 — abzulehnen. Bonn, den 19. Januar 1956 Richarts Berichterstatter Anlage 6 zu Drucksache 1947 (Vgl. S. 7031 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes (Drucksachen 1947, 578). Berichterstatter: Abgeordneter Krammig I. Zeitlicher Ablauf der Beratung 1. Der Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes wurde in der 39. Sitzung des Bundestages am 10. Juli 1954 in erster Lesung (Seiten 1872 B-1874 B des Stenographischen Berichts) behandelt. Das Plenum beschloß die Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen federführend und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung. 2. Der federführende Ausschuß beriet erstmalig über den Antrag in seiner 40. Sitzung am 12. November 1954 (Punkt 6 der Tagesordnung). Er vertagte die Beratung mit Rücksicht auf die „zur Zeit vordringliche Steuerreform", weil die Durchführung der Steuerreform bereits alle Möglichkeiten des Bundeshaushalts ausgeschöpft habe und ihr Umfang zugunsten eines Wegfalls der Senkung der Zuckersteuer weder aus politischen noch aus wirtschaftlichen Gründen eingeschränkt werden dürfe. In der 62. Sitzung des federführenden Ausschusses am 30. März 1955 stand der Antrag (Punkt 4 der Tagesordnung) erneut zur Beratung an. Aus Zeitmangel unterblieb eine Erörterung. Der federführende Ausschuß nahm die Beratung in der 68. Sitzung am 6. Juli 1955 wieder auf und beendete sie in der 79. Sitzung am 7. Dezember 1955. 3. Der mitberatende Ausschuß befaßte sich erstmalig und zugleich abschließend in seiner 33. Sitzung am 12. Oktober 1954 mit der Vorlage. II. Beratungsverlauf und -ergebnis A. Im federführenden Ausschuß 4. Die Antragsteller begründeten in der ersten Lesung den Gesetzentwurf im wesentlichen mit sozialpolitischen Argumenten. Sie gingen hierbei von der grundsätzlichen Erwägung aus, daß so lebensnotwendige Güter wie Zucker überhaupt nicht mit einer indirekten Steuer belegt werden dürften. Sie hielten die Vorlage des Gesetzentwurfs gerade im jetzigen Zeitpunkt für richtig, weil die Gesetzentwürfe der Regierung für die groß angekündigte Steuerreform nur bei den direkten Steuern eine Senkung vorsähen, und zwar in einem fühlbaren Ausmaß nur für die Bezieher von hohem Einkommen, während die Vorlagen keinerlei Vorschläge für die Senkung der ungerechten und, wie sie meinten, in vielen Fällen sogar unmoralischen indirekten Besteuerung der Verbrauchsgüter der breiten Masse enthielten. Sie erklärten diese Steuerpolitik im Grundsatz für falsch, für ungerecht und auch für unsozial. Sie wollten mit ihrem Antrag nicht nur dem Verbraucher dienen, sondern auch den Bauern, um den deutschen Rübenanbau mit ausreichenden und festen Preisen gesund zu erhalten. Sie möchten ferner eine Absatzförderung an Zucker erreichen, weil der Bedarf vorhanden sei und sie die Steigerung des Verbrauchs nicht nur für möglich, sondern für notwendig erachteten. Hierbei gingen sie davon aus, daß die Zurückhaltung im Zuckerverbrauch durch die hohen Preise erzwungen sei. Zusammenfassend sagte ihr Sprecher, die Beseitigung der Zuckersteuer wäre also ein Schritt fort von einer völlig ungesunden und unsozialen Verbrauchsteuerpolitik. Sie wäre eine begrüßenswerte Hilfe für den Rübenanbau, sie wäre eine Erleichterung im Außenhandel mit allen zuckererzeugenden Ländern, also eine Erleichterung für den Export der Erzeugnisse unserer Industrie. (Krammig) In der 73. Sitzung des federführenden Ausschusses am 13. Oktober 1955 betonten die Antragsteller, daß zu den sozialpolitischen Argumenten, die sie vor einem Jahr veranlaßt hätten, den Gesetzentwurf einzubringen, nunmehr konjunkturpolitische Erwägungen hinzuträten, die eine sofortige Verabschiedung der Vorlage verlangten. 5. Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister der Finanzen, beschränkte sich in ihrer Stellungnahme zur Begründung der Vorlage durch die Antragsteller zunächst auf folgende Punkte: Sie stellte fest, daß die Zuckersteuer im Rechnungsjahr 1953 356 Millionen DM erbracht habe. Im Haushalt 1954 sei ihr Aufkommen mit 375 Millionen DM angesetzt worden. Danach würde eine Aufhebung der Zuckersteuer mit Wirkung vom 1. Oktober 1954 für das laufende Haushaltsjahr einen Steuerausfall von rund 155 Millionen DM und künftig in jedem Rechnungsjahr einen solchen von mindestens 350 Millionen DM bedeuten. Sie erklärte (am 14. Juli 1954), daß die derzeitige Haushaltslage einen solchen Ausfall nicht zulasse. Neben haushaltswirtschaftlichen Gründen spreche gegen die Aufhebung der Zuckersteuer, so meinte sie ferner, daß der damit verfolgte Zweck einer Konsumausweitung voraussichtlich nicht erreicht würde. Sie begründete diese Auffassung mit einer Darstellung des jährlichen Pro-Kopf-Verbrauchs an Zucker, der, abgesehen von einer Angstbevorratung der Haushalte im Zusammenhang mit der Koreakrise, in den Zuckerwirtschaftsjahren 1928/ 1929, 1936/1937, 1949/1950, 1950/1951, 1951/1952 und 1952/1953 bei rund 25 kg gelegen habe. Trotz wechselnder Höhe der Zuckersteuer (1927 bis 1931 10,50 RM/dz, 1931 bis 1946 21,— RM/dz, 1946 bis 1949 40,— RM bzw. DM/dz, 1949 bis 1953 30,50 DM/ dz und ab 1953 26,50 DM/dz) sei der Zuckerverbrauch im wesentlichen konstant geblieben. Daraus folge, daß die Höhe der Zuckersteuer den Zuckerverbrauch ganz offensichtlich nicht beeinflußt habe. Es müsse demnach davon ausgegangen werden, daß weder eine Ermäßigung noch eine Senkung des Verbraucherpreises für Zucker zu der von den Antragstellern erwarteten Verbrauchssteigerung führen würde. Auch der Hinweis auf den höheren Zuckerverbrauch in anderen Ländern besage nichts für eine entsprechende Verbrauchssteigerung in der Bundesrepublik, da die Ursachen für den Mehrverbrauch nicht in der niedrigeren Besteuerung, sondern in anderen Verbrauchs- und Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung zu suchen seien. Zu den Fragen der Gesunderhaltung des deutschen Rübenanbaues und der Erleichterung im Außenhandel mit allen zuckererzeugenden Ländern wies die Bundesregierung durch den Mund des Bundesministers der Finanzen darauf hin, daß die im laufenden Zuckerwirtschaftsjahr erzeugten und die auf Grund von Verpflichtungen eingeführten bzw. einzuführenden Zuckermengen sich in der Bundesrepublik bei dem seit Jahrzehnten konstanten Verbrauch voraussichtlich absetzen ließen. Eine Absatzausweitung wäre allenfalls durch eine Steigerung der Ausfuhr zuckerhaltiger Waren zu erzielen, wenn es gelänge, die Kostenelemente etwa der Schokoladen- und Süßwarenindustrie so zu gestalten, daß sie auf dem Weltmarkt etwa mit vergleichbaren Offerten in den Wettbewerb treten könnten. Hierbei stehe aber die Zuckersteuer nicht im Wege, weil sie bei Ausfuhrwaren entweder von vornherein nicht erhoben oder nachträglich vergütet würde. In der 68. Sitzung des federführenden Ausschusses am 6. Juli 1955 bestätigte der Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinsichtlich einer Verbrauchssteigerung bei Fortfall oder Senkung der Zuckersteuer im wesentlichen die Stellungnahme des Bundesministers der Finanzen, fügte jedoch hinzu, da die Meinung der Sachverständigen, ob der Zuckerverbrauch gesteigert werden könne, weit auseinandergingen, daß die Frage nach der Preiselastizität des Zuckers zur Zeit nicht eindeutig beantwortet werden könne. In der gleichen Sitzung machten die Antragsteller geltend, sie seien von der Schlußfolgerung der Vertreter der Bundesregierung, der Zuckerverbrauch sei wahrscheinlich nicht preiselastisch, überrascht, denn ihrer Meinung nach sei der Zukker immerhin ein Volksnahrungsmittel, dessen Absatz merklich steigen dürfte, wenn eine erhebliche Preissenkung eintrete. Sie verwiesen ferner darauf, daß z. B. die Hausfrauenverbände die Frage der Preiselastizität des Zuckerverbrauchs offensichtlich anders beurteilten als das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Auch Prugger erwähnt auf Seite 4 seines Gutachtens zur Zuckersteuer, daß die beteiligten Gewerbezweige der Meinung seien, Zucker sei ein Wirtschaftsgut von so elastischer Nachfrage, daß eine der Steuersenkung entsprechende Preisermäßigung den Konsum steigern und den Steuerausfall mehr oder minder ausgleichen könne. Prugger nimmt hierzu kritisch Stellung und weist nach, daß vor allem der Verbrauch an Haushaltszucker mit der allgemeinen Konsumsteigerung nicht Schritt gehalten hat. Der Zuckerabsatz habe sich im wesentlichen nur zugunsten der zuckerverarbeitenden Gewerbe (besonders der Süßwaren) verschoben, denn an der Erhöhung des Zuckerverbrauchs vom Wirtschaftsjahr 1952/1953 zum Wirtschaftsjahr 1953/1954 um 0,55 kg je Kopf wäre der Haushaltszucker nur mit 0,08 kg — das sind 0,05 v. H. je Kopf —, der Verarbeitungszucker dagegen mit 0,47 kg — das sind über 5 v. H. je Kopf — beteiligt gewesen. Daraus schließt Prugger, daß beim Haushaltszucker zuvor keine Sättigung, wohl aber eine Stabilität des Verbrauchs eingetreten sei. Immerhin, so fährt Prugger fort, könnte eine Senkung der Zuckersteuer, sofern sie sich im Kleinverkaufspreis voll auswirke, den Konsum an Haushaltszucker bei geeigneter Werbung in beschränktem Ausmaß anheben. Prugger kommt auf Seite 13 seines Gutachtens zu dem Ergebnis, eine Senkung der Zuckersteuer sei — wenn es die Haushaltslage zulasse — wünschenswert; einer Aufhebung der Zuckersteuer jedoch widerrate er. Prugger stimmt insoweit überein mit der Mehrheit des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (Organische Steuerreform — Bericht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen, Bonn 1953, Seite 67), der eine wesentliche Senkung der Zuckersteuer empfiehlt, und mit den Diskussionsbeiträgen des Arbeitsausschusses für die große Steuerreform (Fachverlag für Wirtschafts- und Steuerrecht Schäffer & Co., Stuttgart 1953, Seite 135), die sich dahin aussprechen, daß ein Verzicht auf die Zuckersteuer vom sozialpolitischen Standpunkt, sobald es die Haushaltslage zulasse, ins Auge gefaßt werden solle, wobei die (Krammig) Aufhebung ausdrücklich auf Haushaltszucker beschränkt bleiben müsse, denn es bestehe „kein Bedürfnis, Süßwaren (Bonbons, Pralinen, Schokoladen, Kuchen u. a.) durch Wegfall der Zuckersteuer zu begünstigen". 6. Die Antragsteller legten, wie bereits unter 4. erwähnt worden ist, dem Teil ihrer Begründung besondere Bedeutung bei, daß so lebensnotwendige Güter wie Zucker überhaupt nicht mit einer indirekten Steuer belegt werden dürfen. Sie fügten zur Unterstreichung dieses Argumentes ausdrücklich an, sie gingen hierbei „von" einer „grundsätzlichen Erwägung aus". Damit unterstrichen die Antragsteller erneut eine seit Jahrzehnten zu beobachtende Tatsache, nämlich, daß von allen Verbrauchsabgaben die Zuckersteuer am nachdrücklichsten bekämpft wird. Sie ist die einzige Verbrauchsteuer, die den notwendigen täglichen Bedarf merkbar belastet (so auch die Diskussionsbeiträge des Arbeitsausschusses für die große Steuerreform Seite 5). Es lag daher nahe, daß der Ausschuß sich mit der Belastung des Zucker-Verbraucherpreises durch die Zuckersteuer eingehend befaßte. Der Zuckersteueranteil am heutigen Kleinverkaufspreis von 1,32 DM/kg beträgt 26,5 Dpf, das sind 20 v. H. Durch die auf die Zuckersteuer entfallende Umsatzsteuer erhöht sich der Zuckersteueranteil im Kleinverkaufspreis um weitere 2 Dpf/kg auf insgesamt 28,5 Dpf, das sind 27,5 v. H. des Preises ohne Steuer. Nach Angaben des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatte die Bevölkerung des Bundesgebiets im Zuckerwirtschaftsjahr 1953/1954 je Kopf 25,93 kg Zucker verbraucht. Das bedeutet eine Zuckersteuerbelastung (einschl. 2 Dpf Umsatzsteuer/kg aus der Zuckersteuer) von 7,39 DM im Jahr oder von rund 62 Dpf im Monat. Für einen Vier-Personenhaushalt ergibt das eine Belastung von 29,56 DM im Jahr oder von 2,46 DM im Monat. Diese Zuckersteuerbelastung umfaßt sowohl den Haushalts- als auch den Verarbeitungszucker (zu Zuckerwaren bzw. zuckerhaltigen Waren verarbeiteter Zucker). Geht man nur von der Belastung des Haushaltszuckers (16,50 kg je Kopf und Jahr) aus, so beträgt die Zuckersteuer (einschl. 2 Dpf Umsatzsteuer aus der Zuckersteuer) je Kopf 4,70 DM im Jahr oder 39 Dpf im Monat, für eine vierköpfige Familie 18,80 DM im Jahr oder 1,56 DM im Monat. In ihrer jetzigen Höhe verursacht die Zuckersteuer zweifellos sozial unerwünschte Wirkungen. Dies tritt besonders eindringlich zutage bei kinderreichen Familien und Sozialrentnern, die in vielen Fällen einkommensteuerfrei sind und denen spürbar nur durch Entlastung von einer fühlbaren Verbrauchsteuer, der sie nicht ausweichen können, geholfen werden kann. Darin stimmte der Ausschuß überein. Die Mehrheit des Ausschusses teilte ferner die Ansicht der Antragsteller, daß die Zuckersteuerlast verringert werden müsse, allerdings mit der Einschränkung, daß, da die Zuckersteuer steuerpolitisch überwiegend von fiskalischen Erfordernissen getragen werde, erst die Anspannung des Haushalts nachlassen müsse. 7. Die Mehrheit des Ausschusses war jedoch keineswegs der Auffassung, daß die Zuckersteuer aus grundsätzlichen Erwägungen ganz abgeschafft werden solle. Sie war vielmehr der Meinung, daß eine ihrer Höhe nach weniger fühlbar in Erscheinung tretende Zuckersteuerbelastung von Haushaltszucker in einem ausgewogenen System direkter und indirekter Besteuerung durchaus am Platze sei, zumal der Bundeshaushalt bei der derzeitigen Verteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern zur Deckung seines Bedarfs ganz überwiegend auf die Verbrauchsteuern (einschließlich der Umsatzsteuer) angewiesen sei. Dies gelte in erhöhtem Maße für Verarbeitungszucker, denn Süßwaren seien Genußmittel und steuerbelastungsfähig. Die Mehrheit wies auch darauf hin, daß die Auffassung, direkte Steuern seien sozial gerechter, weil nicht abwälzbar, indirekte Steuern dagegen sozial ungerechter, weil sie jeden ohne Rücksicht auf die Höhe seiner Einkünfte gleich träfen, nicht mehr aufrechtzuerhalten sei, nachdem feststehe, daß von einer Regel der Nichtüberwälzbarkeit der sogenannten direkten Steuern gar keine Rede mehr sein könne. Die direkten Steuern seien weithin ein Kosten- und damit zu einem preisbildenden Element geworden. 8. Da, wie im Ausschuß erörtert worden ist, dazu noch die Überlegungen treten, daß a) die Zuckersteuer eine seit dem Jahre 1844 bestehende, gut eingeführte Verbrauchsabgabe ist, die einen Verwaltungskostenaufwand von z. Z. 0,15 v. H. des Zuckersteueraufkommens verursacht, b) in wirtschaftlichen Notzeiten, in denen die konjunkturempfindlichen Steuern vom Einkommen und vom Umsatz rasch absinken, Tariferhöhungen dann auch nicht helfen, dagegen nur die großen Verbrauchsteuern rasch Geld in die öffentlichen Kassen bringen, c) kein Anlaß besteht, die Zuckersteuer bei Verarbeitungs- und Stärkezucker ganz zu beseitigen, d) geprüft und soweit wie möglich sichergestellt werden muß, daß eine Zuckersteuersenkung bei Haushaltszucker an den Verbraucher weitergegeben wird, bei Verarbeitungszucker, soweit sie nicht an den Verbraucher weitergegeben wird oder gegeben werden kann, abgeschöpft wird, sah sich die Mehrheit des Ausschusses gegen die Stimmen der Antragsteller bei einer Enthaltung außerstande, dem Bundestag die Aufhebung des Zuckersteuergesetzes zu empfehlen. 9. Diesem Beschluß lag nicht zuletzt die Erklärung des Vertreters der Bundesregierung in der 79. Sitzung des Ausschusses am 7. Dezember 1955 zugrunde, wonach der von der Bundesregierung beabsichtigte Gesetzentwurf eine Senkung der Zuckersteuer von 26,50 DM/dz auf 10 DM/dz vorsehe. B. Im mitberatenden Ausschuß. 10. Der mitberatende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe 3.) beschloß mit Mehrheit, obwohl er im grundsätzlichen der Begründung der Antragsteller folgte, wonach die zu hohe Zuckersteuer Produktion und Ernährung in gleicher Weise behindere, ein Ausweg aus der jetzigen Situation „nur über einen größeren Verbrauch und dieser wiederum nur durch den Wegfall der Zuckersteuer möglich" sei, den Gesetzentwurf abzulehnen, denn es könne erst dann an die Überprüfung der Verbrauchsteuern herangegangen werden, wenn feststehe, daß die Steuerreform den Bundeshaushalt nicht belaste. Bonn, den 17. Dezember 1955 Krammig Berichterstatter Anlage 7 Umdruck 550 (Vgl. S. 7031 C, 7036 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksachen 2214, 2178). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Art. 1 erhält folgende Fassung: Artikel 1 Das Zuckersteuergesetz vom 26. September 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1251) in der Fassung der Änderungsgesetze vom 18. April 1950 (Bundesgesetzbl. S. 93), vom 13. Februar 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 21) und vom 18. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 661) wird aufgehoben. 2. In Art. 2 werden im Satz 1 die Worte „nach Maßgabe der durch dieses Gesetz gesenkten Steuersätze" gestrichen. 3. Art. 5 ist zu streichen. Bonn, den 20. März 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 560 (Vgl. S. 7032 D, 7036 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksachen 2214, 2178). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Art. 1 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Das Zuckersteuergesetz vom 26. September 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1251) in der zur Zeit geltenden Fassung wird aufgehoben. 2. In Art. 2 werden im Satz 1 die Worte „nach Maßgabe der durch dieses Gesetz gesenkten Steuersätze" gestrichen. 3. Art. 5 wird gestrichen. Bonn, den 21. März 1956 Dr. Dehler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 552 (Vgl. S. 7040 A, 7043 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Lotze und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksachen 1731 [neu], 1593). Der Bundestag wolle beschließen: Art. I Nr. 1 erhält folgenden Wortlaut: 1. § 396 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erschleicht oder vorsätzlich bewirkt, daß Steuereinnahmen verkürzt werden, wird wegen Steuerhinterziehung mit Geldstrafe bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis bis zu zwei Jahren erkannt werden. In besonders schweren Fällen kann bis zu fünf Jahren Gefängnis verhängt werden. Bonn, den 20. März 1956 Lotze Bock Dr. von Buchka Frau Geisendörfer Dr. Horlacher Frau Dr. Kuchtner Kuntscher Majonica Meyer-Ronnenberg Freiherr Riederer von Paar Schlick Spörl Struve Unertl Dr. Weber (Koblenz) Anlage 10 Umdruck 553 (Vgl. S. 7043 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Lotze und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksachen 1731 [neu], 1593). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 werden in § 402 Abs. 1 die Worte „leichtfertig" durch die Worte „grob fahrlässig" ersetzt. Bonn, den 20. März 1956 Lotze Meyer-Ronnenberg Anlage 11 Umdruck 554 (Vgl. S. 1043 A, 7044 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Lotze und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksachen 1731 [neu], 1593). Der Bundestag wolle beschließen: Art. I Nr. 3 erhält folgenden Wortlaut: 3. § 404 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Wer im Inland wegen Steuerhinterziehung, Bannbruchs oder Steuerhehlerei bestraft worden ist, darauf abermals eine dieser Handlungen begangen hat und deswegen bestraft worden ist. wird, wenn er eine Steuerhinterziehung, einen Bannbruch oder eine Steuerhehlerei begeht, mit Gefängnis bestraft. Neben der Gefängnisstrafe ist auf Geldstrafe (§ 396 Abs. 1 Satz 2) zu erkennen. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann ausschließlich auf Geldstrafe (§ 396 Abs. i Satz 2) erkannt werden. Bonn, den 20. März 1956 Lotze Bock Dr. von Buchka Frau Geisendörfer Dr. Horlacher Frau Dr. Kuchtner Kuntscher Majonica Meyer-Ronnenberg Freiherr Riederer von Paar Schlick Seidl (Dorfen) Spörl Unertl Dr. Weber (Koblenz) Anlage 12 Umdruck 555 (Vgl. S. 7044 A) Änderunqsantrag der Abgeordneten Lotze und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Drit- ten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksachen 1731 [neu], 1593). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Art. I Nr. 4 (§ 406) wird gestrichen. 2. In Art. I Nr. 5 wird in § 413 Abs. 1 Nr. 1 der Buchstabe a gestrichen. Bonn, den 20. März 1956 Lotze Meyer-Ronnenberg Anlage 13 Umdruck 556 (Vgl. S. 7044 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Lotze und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksachen 1731 [neu], 1593). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I wird die folgende neue Nr. 5 a eingeführt: 5 a. § 456 wird aufgehoben. Bonn. den 20. März 1956 Lotze Bock Dr. von Buchka Frau Geisendörfer Dr. Horlacher Frau Dr. Kuchtner Kuntscher Majonica Meyer-Ronnenberg Dr. Orth Richarts Freiherr Riederer von Paar Schlick Seidl (Dorfen) Unertl Dr. Weber (Koblenz) Anlage 14 Umdruck 557 (Vgl. S. 7044 C, 7045 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Lotze und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksachen 1731 [neu], 1593). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I wird die folgende neue Nr. 5 b eingefügt: 5 b. § 467 Abs. 2 wird aufgehoben. Bonn, den 20. März 1956 Lotze Bock Dr. von Buchka Frau Geisendörfer Dr. Horlacher Frau Dr. Kuchtner Kuntscher Majonica Meyer-Ronnenberg Dr. Orth Richarts Freiherr Riederer von Paar Schlick Seidl (Dorfen) Spörl Unertl Dr. Weber (Koblenz) Anlage 15 Umdruck 558 (Vgl. S. 7045 A, 7046 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Lotze und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksachen 1731 [neu], 1593). Der Bundestag wolle beschließen: Art. I Nr. 6 (§ 476 a) wird gestrichen. Bonn, den 20. März 1956 Lotze Bock Dr. von Buchka Frau Geisendörfer Dr. Horlacher Frau Dr. Kuchtner Kuntscher Majonica Meyer-Ronnenberg Dr. Orth Richarts Freiherr Riederer von Paar Schlick Seidl (Dorfen) Struve Unertl Dr. Weber (Koblenz) Anlage 16 Umdruck 559 (Vgl. S. 7042 B, 7043 D, 7046 B) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksachen 1731 [neu], 1593). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Art. I Nr. 1 erhält folgenden Wortlaut: § 396 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erschleicht oder vorsätzlich bewirkt, daß Steuereinnahmen verkürzt werden, wird wegen Steuerhinterziehung mit Geldstrafe bestraft. Der Höchstbetrag der Geldstrafe ist unbeschränkt. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis bis zu zwei Jahren erkannt werden. In besonders schweren Fällen kann auf Gefängnis bis zu fünf Jahren erkannt werden. 2. Art. I Nr. 3 erhält folgenden Wortlaut: 3. § 404 erhält folgende Fassung: § 404 (1) Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen Steuerhinterziehung, Bannbruchs oder Steuerhehlerei bestraft worden ist, darauf abermals eine dieser Handlungen begangen hat und deswegen bestraft worden ist, wird, wenn er eine Steuerhinterziehung, einen Bannbruch oder eine Steuerhehlerei begeht, mit Gefängnis bestraft. Neben der Gefängnisstrafe ist auf Geldstrafe zu erkennen. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann ausschließlich auf Geldstrafe erkannt werden. (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden Anwendung, auch wenn die früheren Strafen nur teilweise verbüßt oder ganz oder teilweise erlassen worden sind, bleiben jedoch ausgeschlossen, wenn seit der Verbüßung oder dem Erlaß der letzten Strafe bis zur Begehung der neuen Tat fünf Jahre verflossen sind. 3. In Art. I Nr. 5 wird im § 413 Abs. 1 Nr. 1 der Buchstabe a gestrichen. 4. Art. I Nr. 6 wird gestrichen. Bonn, den 21. März 1956 Dr. Dehler und Fraktion Anlage 17 Umdruck 561 (Vgl. S. 7044 A) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Lindrath zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksachen 1731 [neu], 1593). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I ist nach Nr. 5 die folgende neue Nummer einzufügen: nach 5. In § 419 Abs. 1 ist das Wort „Steuerordnungswidrigkeiten" durch die Worte „Steuervergehen gemäß § 413" zu ersetzen. Bonn, 21. März 1956 Dr. Lindrath Anlage 18 Umdruck 562 (Vgl. S. 7046 A) Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksachen 1731 [neu], 1593). Der Bundestag wolle beschließen: Das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung regelt zwar einige besonders dringende Fragen des Steuerstrafrechts, ist aber nicht als Grundlage für eine allgemeine Reform des Steuerstrafrechts anzusehen. Eine solche allgemeine Reform ist notwendig; insbesondere muß das Steuerstrafrecht daraufhin überprüft werden, ob es mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist. Dies gilt vor allem für das Unterwerfungsverfahren und den Erlaß von Strafbescheiden durch die Finanzämter. Auch sollte das Prinzip der Trennung kriminellen Unrechts von Ordnungswidrigkeiten hier durchgeführt werden. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diesen Erfordernissen Rechnung trägt. Bonn, den 21. März 1956 Dr. Dehler und Fraktion Anlage 19 Drucksache zu 2139 (Vgl. S. 7046 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den von ,der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes (Drucksache 1706). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Lindrath Der Deutsche Bundestag hat am 26. Oktober 1955 in der 108. Sitzung anläßlich der 1. Beratung des von der SPD-Fraktion eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes — Drucksache 1706 — beschlossen, diesen Entwurf dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen — federführend —, dem Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und dem Haushaltsausschuß zur weiteren Bearbeitung zu überweisen. Der federführende Ausschuß hatte diesen Entwurf auf die Tagesordnungen für die Sitzungen am 14. Dezember 1955 und 12. Januar 1956 gesetzt. Eine Behandlung fand in diesen Sitzungen jedoch nicht statt; der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Eingehende Beratungen fanden in den Sitzungen des federführenden Ausschusses am 18. Januar 1956 und am 1. Februar 1956 statt. In dieser zuletzt genannten Sitzung wurde eine Kommission aus zwei Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion, zwei Mitgliedern der SPD-Fraktion und je einem Mitglied der Fraktionen der FDP, des BHE und der DP insbesondere mit dem Auftrag gebildet, den § 16 Abs. 2 und 3 des Dritten Überleitungsgesetzes neu zu fassen. Dieser Unterausschuß tagte am 8. Februar 1956. Er legte dem federführenden Ausschuß das Ergebnis seiner Arbeit in der 85. Sitzung vom 22. Februar 1956 vor. Die in dieser Sitzung des federführenden Ausschusses gefaßten Beschlüsse ergeben sich aus der Drucksache 2139. Der mitberatende Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat die Vorlage in seinen Sitzungen am 7. Dezember 1955 und am 22. Februar 1956 behandelt. Der mitberatende Haushaltsausschuß hat sich mit diesem Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 15. Februar 1956 befaßt. Der § 16 in der jetzt noch gültigen Fassung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes vom 4. Januar 1952 — kurz Drittes Überleitungsgesetz genannt — behandelt den Bundeszuschuß für den Haushalt des Landes Berlin. Dieser Bundeszuschuß dient nach dem gegenwärtigen Recht der Deckung des Fehlbedarfs des Landeshaushalts Berlin; er soll so bemessen sein, daß das Land Berlin die durch seine besondere Lage bedingten Aufgaben erfüllen kann. Aus dem Notopfer Berlin soll der Bundeszuschuß finanziell gedeckt werden; ein etwaiges Mehraufkommen aus dem Notopfer Berlin verbleibt nach bisherigem Recht dem Bunde. Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai 1954 einstimmig einer Entschließung zugestimmt, nach der das Aufkommen aus der Abgabe Notopfer Berlin in erster Linie der Deckung des Fehlbedarfs des Berliner Haushalts dienen soll. Ein etwaiger Mehrbetrag des Notopfers Berlin sollte ausschließlich zur Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Position Berlins verwendet werden. Die Zweckbestimmung des Notopfers Berlin sollte bei der Neufassung des Gesetzes über das Notopfer und durch eine entsprechende Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes festgelegt werden. Demzufolge hat der Bundestag im Gesetz zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" vom 16. Dezember 1954 den § 1 entsprechend gefaßt und hierbei nicht nur auf die Deckung des Fehlbedarfs des Landeshaushalts Berlin, sondern auch auf die Notwendigkeit der Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Stellung Berlins hingewiesen. Hiervon ausgehend hat die Kommission des federführenden Ausschusses nicht nur eine Abänderung der Absätze 2 und 3 des § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes, wie im Antrag auf Drucksache 1706 vorgesehen, beschlossen, sondern den gesamten § 16 neu gefaßt. Der mitberatende Haushaltsausschuß hatte sich dieser von dem Unterausschuß erarbeiteten Fassung mit Mehrheit angeschlossen; der mitbeteiligte Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat vorgeschlagen, im Abs. 2 an Stelle der Worte: „und seine Aufgaben als Hauptstadt eines geeinten Deutschlands zu erfüllen" folgende Fassung zu wählen: „ . . . und die für seine künftigen Aufgaben als Hauptstadt Deutschlands erforderlichen Anlagen und Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten." Bezüglich des Absatzes 4 hat dieser Ausschuß mit Mehrheit beschlossen, die ursprünglich vom Unterausschuß vorgesehenen Worte „nach Maßgabe des Bundeshaushaltsplanes" zu streichen. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen schlägt dem Plenum vor, in der Überschrift des § 16 zu schreiben: „Bundeshilfe für das Land Berlin." Im Abs. 1 wird festgestellt, daß das Land Berlin zur Deckung eines Haushaltsfehlbedarfs einen Bundeszuschuß erhalten soll; zur Deckung eines außerordentlichen Bedarfs für den Wiederaufbau Berlins gewährt der Bund Darlehen. Bundeszuschuß und Bundesdarlehen sind zusammen die Bundeshilfe. Im Abs. 2 wird bestimmt, daß diese Bundeshilfe der besonderen Lage Berlins und der wirtschaftlichen und sozialen Sicherung der Berliner Bevölkerung dienen und dem Charakter Berlins als Hauptstadt eines geeinten Deutschlands gerecht werden soll. Abs. 3 enthält einige technische Angaben hinsichtlich der Bundeshilfe und des Bundeszuschusses. Abs. 4 stellt fest, daß das Aufkommen der Abgabe „Notopfer Berlin" der Deckung der Bundeshilfe dient. In Abweichung von den Beschlüssen des Unterausschusses und des Haushaltsausschusses hat der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen die ursprünglich vorgesehenen Worte „nach Maßgabe des Bundeshaushaltsplanes" hinter dem 1 Wort „Aufkommen" ersetzt durch den 2. Halbsatz „Das Nähere bestimmt das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans". Namens des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen bitte ich, den Gesetzentwurf — Drucksache 1706 — in der Fassung der Beschlüsse dieses Ausschusses gemäß Drucksache 2139 anzunehmen. Bonn, ,den 21. März 1956 Dr. Lindrath Berichterstatter Anlage 20 Umdruck 563 (Vgl. S. 7047 A, 7049 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes (Drucksachen 2139, 1706). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 erhält § 16 Abs. 4 folgende Fassung: (4) Solange die Abgabe „Notopfer Berlin" erhoben wird, dient ihr Aufkommen nach Maßgabe des Bundeshaushaltsplanes der Deckung der Bundeshilfe. Bonn, den 21. März 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu Art. i des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Umdruck 560 Ziffer 1) (Vgl. S. 7036 C, 7060 A) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Finckh Nein Frau Ackermann . . . . Nein Dr. Franz Nein Dr.Adenauer .. . . Franzen Nein Albers Nein Friese Nein Arndgen Nein Fuchs Nein Barlage Nein Funk Nein Dr. Bartram Nein Dr. Furler Nein Bauer (Wasserburg) . . Nein Frau Ganswindt . . . . Nein Bauereisen Nein Gedat beurlaubt Bauknecht Nein Geiger (München) Nein Bausch Nein Nein Frau Geisendörfer Nein Becker (Pirmasens) Bender Nein Gengler . Nein Berendsen ic Gerns Nein Dr. Bergmeyer Nein D. Dr. Gerstenmaier * Fürst von Bismarck . Nein Gibbert Nein Giencke Nein Blank (Dortmund) . . . — Dr. Glasmeyer * Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Dr. Gleissner (München) Nein Glüsing Nein Blöcker — Gockeln — Nein Bock Nein Dr. Götz Nein von Bodelschwingh . . Goldhagen Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Gontrum Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Dr. Graf (München) Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Günther beurlaubt — Dr. von Brentano . . . . Gumrum Ja Brese Nein Haasler Nein Frau Dr. Brökelschen enthalten . . Dr. Brönner Nein Häussler Nein Brookmann (Kiel) . . . Nein Hahn Nein Harnischfeger Nein Brück Nein Heix beurlaubt Nein Dr. Bucerius Nein Dr. Hellwig Nein Dr. von Buchka . . . Dr. Bürkel Nein Dr. Graf Henckel . . . Nein Burgemeister Nein Dr. Hesberg beurlaubt Caspers Nein Heye enthalten Cillien Nein Hilbert Nein Dr. Conring beurlaubt Höcherl Nein Dr. Höck Nein Dr. Czaja Nein Höfler Demmelmeier Nein Holla * Nein Diedrichsen beurlaubt Hoogen beurlaubt Frau Dietz Nein Dr. Horlacher Nein Dr. Dittrich beurlaubt Dr. Dollinger Nein Horn Nein Donhauser Nein Huth Dr. Dresbach Nein Illerhaus beurlaubt Dr. Eckhardt * Dr. Jaeger Nein Eckstein .— Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Ehren Nein Frau Dr. Jochmus . . . Nein Engelbrecht-Greve . . . Nein Josten Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Kahn beurlaubt Etzenbach Nein Kaiser — Even beurlaubt Karpf Nein Feldmann Nein Kemmer (Bamberg) . . — Gräfin Finckenstein . . Ja Kemper (Trier) . . . . Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Kiesinger * Pelster beurlaubt Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Dr. Pferdmenges . . . . Nein Kirchhoff Nein Frau Pitz beurlaubt Klausner Nein Platner . . . . . . Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt Dr. Kliesing Nein Frau Praetorius . . . . enthalten Knapp Nein Frau Dr. Probst . . . . Nein Knobloch beurlaubt Dr. Dr. h. c. Pünder . . — Dr. Köhler Nein Raestrup Nein Koops Nein Rasner Nein Dr. Kopf beurlaubt Frau Dr. Rehling . . . . beurlaubt Kortmann — Richarts — Kraft — Frhr. Riederer von Paar Nein Kramel Nein Dr. Rinke . Nein Krammig Nein Frau Rösch Nein Kroll Nein Rösing Nein Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Rümmele Nein Kühlthau beurlaubt Ruf Nein Kuntscher Nein Sabaß Nein Kunze (Bethel) Nein Sabel Nein Lang (München) . . . . Nein Samwer Nein Leibfried Nein Schäffer — Leibing Nein Scharnberg beurlaubt Dr. Leiske Nein Scheppmann Nein Lenz (Brühl) beurlaubt Schill (Freiburg) . . . . Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . — Schlick Nein Lenze (Attendorn) . . . Nein Schmücker Nein Leonhard Nein Schneider (Hamburg) . . Nein Lermer Nein Schrader Nein Leukert Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr. Leverkuehn . . . . Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth beurlaubt Dr. Lindenberg . . . . beurlaubt Schüttler Nein Dr. Lindrath Nein Schütz Nein Dr. Löhr Nein Schulze-Pellengahr . . Nein Lotze Nein Schwarz Nein Dr. h. c. Lübke . . . . — Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Lücke Nein Dr. Seffrin Nein Lücker (München) — Seidl (Dorfen) Nein Lulay beurlaubt Dr. Serres Nein Maier (Mannheim) . . . Nein Siebel Nein Majonica Nein Dr. Siemer Nein Dr. Baron Manteuffel- Solke Nein Szoege Nein Spies (Brücken) . . . . Nein Massoth Nein Spies (Emmenhausen) . Nein Maucher . . . . . . . Nein Spörl Nein Mayer (Birkenfeld) • • Nein Stauch Nein Menke Nein Frau Dr. Steinbiß . . . Nein Mensing beurlaubt Stiller beurlaubt Meyer (Oppertshofen) . Nein Storch Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dr. Storm Ja Miller beurlaubt Strauß — Dr. Moerchel Nein Struve Nein Morgenthaler beurlaubt Stücklen beurlaubt Muckermann Nein Teriete enthalten Mühlenberg Nein Unertl Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Varelmann Nein Müller-Hermann . . . . Nein Frau Vietje Nein Müser * Dr. Vogel * Naegel Nein Voß Nein Nellen Nein Wacher (Hof) Nein Neuburger Nein Wacker (Buchen) • • • • Nein Niederalt Nein Dr. Wahl Nein Frau Niggemeyer . . . Nein Walz Nein Dr. Dr. Oberländer . . — Frau Dr. h. c. Weber Dr. Oesterle Nein (Aachen) Nein Oetzel beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Dr. Orth beurlaubt Wehking Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Welskop Nein Herold Ja Frau Welter (Aachen) . enthalten Höcker Ja Dr. Werber Nein Höhne Ja Wiedeck Nein Hörauf beurlaubt Wieninger Nein Frau Dr. Hubert . . . . Ja Dr. Willeke Nein Hufnagel Ja Winkelheide Nein Jacobi beurlaubt Dr. Winter Nein Jacobs Ja Wittmann beurlaubt Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Wolf (Stuttgart) . . . . Ja Jaksch Ja Dr. Wuermeling . . . . — Kahn-Ackermann . . . Ja Wullenhaupt beurlaubt Kalbitzer beurlaubt Frau Keilhack beurlaubt SPD Frau Kettig Ja Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier beurlaubt Frau Kipp-Kaule Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Dr. Baade beurlaubt Frau Korspeter . . . . Ja Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann — Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . . Ja Frau Bennemann . . . . Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Maier (Freiburg) . . . . Ja Berlin Ja Marx Ja Bettgenhäuser Ja Matzner Ja Frau Beyer (Frankfurt) beurlaubt Meitmann beurlaubt Birkelbach beurlaubt Mellies Ja , Blachstein beurlaubt Dr. Menzel Ja Dr. Bleiß Ja Merten Ja Böhm (Düsseldorf) . . . beurlaubt Metzger Ja Bruse Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Corterier Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Dannebom Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Daum beurlaubt Mißmahl Ja Dr. Deist Ja Moll beurlaubt Dewald Ja Dr. Mommer Ja Diekmann Ja Müller (Erbendorf) • . . Ja Diel Ja Müller (Worms) . . . . Ja Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja Dopatka Ja Odenthal Ja Erler Ja Ohlig Ja Eschmann Ja 011enhauer beurlaubt Faller Ja Op den Orth Ja Franke Ja Paul Ja Frehsee Ja Peters beurlaubt Freidhof Ja Pöhler Ja Frenzel Ja Pohle (Eckernförde) Ja Gefeller • Ja Dr. Preller Ja Geiger (Aalen) Ja Prennel Ja Geritzmann Ja Priebe Ja Gleisner (Unna) . . . Ja Pusch Ja Dr. Greve Ja Putzig Ja Dr. Gülich Ja Rasch Ja Hansen (Köln) beurlaubt Dr. Ratzel Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs Ja Heide Ja Reitz beurlaubt Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger Ja Hellenbrock beurlaubt Richter beurlaubt Hermsdorf Ja Ritzel Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Frau Rudoll Ja Dr. Stammberger . . . Ja Ruhnke Ja Dr. Starke beurlaubt Runge Ja Frau Schanzenbach . . Ja GB/BHE Scheuren Ja Elsner Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . Ja Engell * Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Feller Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Frau Finselberger . . . Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Gemein . . . Ja Dr. Schöne beurlaubt Dr. Gille . Ja Schoettle , Ja Dr. Kather Ja Seidel (Fürth) Ja Dr. Keller Ja Seither beurlaubt Dr. Klötzer . . . . . Ja Seuffert Ja Kunz (Schwalbach) . . Ja Stierle beurlaubt Kutschera . . . . . . . Ja Sträter Ja Dr. Mocker beurlaubt Frau Strobel Ja Petersen * Stümer Ja Dr. Reichstein Ja Thieme Ja Seiboth Ja Trittelvitz Ja Dr. Sornik Ja Wagner (Deggenau) . . Ja Srock Ja Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt Dr. Strosche Ja Wehner Ja Wehr Ja Welke Ja DP Weltner (Rinteln) . . . Ja Becker (Hamburg) . . . , Nein Dr. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Brühler Nein Wienand Ja Eickhoff Nein Wittrock Ja Dr. Elbrächter Nein Ziegler Ja Fassbender . . . . . . Nein Zühlke Ja Frau Kalinke Nein Matthes Nein FDP Dr. von Merkatz — ) Müller (Wehdel) . . . . Nein Dr. Atzenroth beurlaubt Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Schneider (Bremerhaven) beurlaubt Dr. Bucher Ja Dr. Schranz Nein Dr. Czermak Ja Dr.-Ing. Seebohm . — Dr. Dehler Ja Walter Nein Dr.-Ing. Drechsel . . . Ja Wittenburg beurlaubt Eberhard Ja Dr. Zimmermann . . . Nein Frau Friese-Korn . . beurlaubt Frühwald Ja DA . Gaul Ja Dr. Berg Nein Graaff (Elze) Ja Dr. Hammer beurlaubt Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Held Ja Dr. h. c. Blücher Dr. Hoffmann Ja Euler Nein Frau Hütter . — Hepp Nein Frau Dr. Ilk Ja Körner Nein Dr. Jentzsch Ja Nein Lahr Kühn (Bonn) Ja von Manteuffel (Neuß) . beurlaubt Lenz (Trossingen) . . . Ja Neumayer — Dr. Dr. h. Prinz zu Lö- Dr. Preiß Nein c. wenstein Ja Dr. Preusker -- Dr. Luchtenberg . . . . beurlaubt Dr. Schäfer Dr. Maier (Stuttgart) . . beurlaubt Dr. Schneider (Lollar) Nein Margulies Ja Dr. Wellhausen Nein Mauk Ja Dr. Mende * Dr. Miessner Ja Onnen beurlaubt Rademacher beurlaubt Scheel Ja Fraktionslos Schloß beurlaubt Schwann Ja Brockmann (Rinkerode) beurlaubt Stahl Ja Stegner Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 376 Davon: Ja 171 Nein 200 Stimmenthaltung . 5 Zusammen wie oben . . 376 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung Mattick . . . Ja CDU/CSU Neubauer Ja Dr. Friedensburg Nein Neumann Ja Dr. Schellenberg Ja Grantze Nein Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt * Dr. Krone Schröter (Wilmersdorf) Ja Lemmer beurlaubt Frau Wolff (Berlin) Ja Frau Dr. Maxsein . . . Nein ) Stingl Nein FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja SPD Dr. Reif — Dr. Will Nein Brandt (Berlin) . . . Ja Frau Heise Ja DA Klingelhöfer Ja Dr. Henn Nein Dr. Königswarter Ja Hübner Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 18 Davon: Ja 11 Nein 7 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 18 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    In der Bundesreserve befinden sich 1 300 000 t Brotgetreide und 360 000 t Futtergetreide, in der Hand der Landwirtschaft, des Handels und der Genossenschaften 1 300 000 t Brotgetreide und 1 600 000 t Futter- und Industriegetreide, bei den Verarbeitungsbetrieben — Mühlen und dergleichen — 1 000 000 t Brotgetreide und 600 000 t Industriegetreide. Die planmäßig auf uns zukommenden Einfuhren sind dabei nicht mitgerechnet.


Rede von Josef Spies
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke. Diese Antwort war erschöpfender.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Fragen 20 und 21 sind zurückgestellt.
    Ich rufe auf Frage 22 — Herr Abgeordneter Dr. Mommer — betreffend Äußerungen des Herrn Bundesministers Dr. Strauß in einer Versammlung in Erlangen:
    Was hat Herr Bundesminister Strauß am 3. März 1956 in einer Versammlung in Erlangen über den akkreditierten diplomatischen Vertreter einer der Vier Möchte gesagt?
    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Atomfragen.