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ID0213001700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1956 6747 13 0. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1956. Begrüßung von Mitgliedern des englischen Unterhauses 6748 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Dr. Brühler 6748 A Termine der nächsten Fragestunden . . 6748 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 6748 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 221, 222, 223, 224, 225 (Drucksachen 2016, 2114; 2022, 2105; 2055, 2111; 2056, 2109; 2057, 2106) 6748 B Mitteilung über Vorlage von Berichten des Bundesministers für Wirtschaft über die Energiewirtschaft (Drucksache 2107) und über die Preisgestaltung bei Erwerbsunternehmen der öffentlichen Hand (Drucksache 2110) 6748 C Mitteilung über Vorlage eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für 1955 6748 C Mitteilung über Vorlage des Voranschlags der Deutschen Bundespost für 1956 . . . 6748 C Antrag betr. Aufsetzung der Beratung der Gesetzentwürfe zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes auf die Tagesordnung: Zur Geschäftsordnung: Pohle (Eckernförde) (SPD) 6748 C Rasner (CDU/CSU) 6749 B Aufsetzung abgelehnt 6749 C Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 2100) 6749 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6749 D Beratung vertagt 6757 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung von Vorgängen in der Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette (Drucksache 2032) 6757 A Kriedemann (SPD), Antrag- steller 6757 A, 6758 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) 6758 A Struve (CDU/CSU) 6759 C Beschlußfassung 6760 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung von Flüchtlingsstudenten und Schülern aus der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 1967) in Verbindung mit der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Finanzielle Sicherung der Vorbereitungslehrgänge für Abiturienten und Studenten aus der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 1968) 6760 B Dr. Mommer (SPD), Anfragender 6760 B, 6773 D Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 6763 C, 6769 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . 6766 D, 6770 B Wienand (SPD) 6769 B, 6770 B Kutschera (GB/BHE) 6771 C Dr. Seffrin (CDU/CSU) 6773 A, D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Drucksache 2072) . . 6774 A Zur Geschäftsordnung: Wittrock (SPD) 6774 B, D Rasner (CDU/CSU) 6775 A Überweisung an den Sonderausschuß „Wasserhaushaltsgesetz" 6775 B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 2103) 6775 C Überweisung an den Rechtsausschuß . 6775 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2077) 6775 D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen und für Jugendfürsorge 6775 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Fristenänderungsgesetz) (Drucksache 2046); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 2093) . 6775 D Zühlke (SPD), Berichterstatter . . 6775 D Beschlußfassung 6776 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 521 [berichtigt]) 6776 C Beschlußfassung 6776 C Nächste Sitzung 6776 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6777 A Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 521 [berichtigt]) . . . 6777 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Lulay 7. 4. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 1. 4. 'Dr. Kopf 31. 3. Ladebeck 10. 3. Dr. von Merkatz 10. 3. Dr. Orth 10. 3. Böhm (Düsseldorf) 3. 3. Graaff (Elze) 3. 3. Dr. Hammer 3. 3. Mensing 1. 3. Meitmann 29. 2. Dr. Eckhardt 25. 2. Glüsing 25. 2. Krammig 25. 2. Mellies 25. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 25. 2. Schmidt (Hamburg) 25. 2. Srock 25. 2. Albers 24. 2. Dr. Atzenroth 24. 2. Bender 24. 2. Fürst von Bismarck 24. 2. Brandt (Berlin) 24. 2. Feldmann 24. 2. Geiger (München)' 24. 2. Hahn 24. 2. Hilbert 24. 2. Frau Kipp-Kaule 24. 2. Kunz (Schwalbach) 24. 2. Lenz (Trossingen) 24. 2. Dr. Maier (Stuttgart) 24. 2. Dr. Mocker 24. 2. Morgenthaler 24. 2. Dr. Dr. h. c. Pünder 24. 2. Solke 24. 2. Stücklen 24. 2. Wiedeck 24. 2. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 23. 2. Frau Friese-Korn 23. 2. Hörauf 23. 2. Horn 23. 2. Karpf 23. 2. Lemmer 23. 2. Maier (Mannheim) 23. 2. Schneider (Bremerhaven) 23. 2. Dr. Welskop 23. 2. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Peters 15. 7. Dr. Starke 30. 4. Gedat 24. 3. Scheppmann 10. 3. Held 5. 3. Moll 4. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 3. 3. Eberhard 3. 3. Stahl 3. 3. Anlage 2 Umdruck 521 (Berichtigt) (Vgl. S. 6776 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Verwendung der für den Wohnungsbau bestimmten Lastenausgleichsmittel (Drucksache 2082) an den Ausschuß für den Lastenausgleich (federführend); 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Graf (München), Wieninger, Dr. Hesberg, Geiger (München) und Genossen betreffend Maßnahmen zur Förderung und Festigung von kriegssachgeschädigten Unternehmen (Drucksache 2095) an den Ausschuß für den Lastenausgleich, an den Ausschuß für Heimatvertriebene und an den Ausschuß für Geld und Kredit; 3. Antrag der Abgeordneten Klausner, Niederalt, Dr. Franz, Höcherl und Genossen betreffend Zinsverbilligungsmittel für den Fremdenverkehr (Drucksache 2096) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; 4. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksache 2080) an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (federführend), an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Sozialpolitik. Bonn, den 21. Februar 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion ■
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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung über diesen Antrag.
    Wir kommen zur Beschlußfassung. Da es sich um eine interne Sache des Hauses handelt, zählen die Berliner Abgeordneten mit. Von den 509 Mitgliedern des Hauses sind ein Viertel 128 Abgeordnete. Die SPD-Fraktion hat, wenn ich recht unterrichtet bin, 162 Mitglieder. Ich darf deshalb mit Zustimmung des Hauses feststellen, daß nach Art. 44 des Grundgesetzes und § 63 der Geschäftsordnung die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses beschlossen ist.
    Ich komme zu Punkt 3 der Tagesordnung:
    Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung von Flüchtlingsstudenten und Schülern aus der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 1967).
    Darf ich fragen, ob Sie gleich auch die andere Große Anfrage begründen wollen?

    (Zuruf von der SPD: Beide zusammen!)

    — Dann rufe ich auch Punkt 3 b auf:
    Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Finanzielle Sicherung der Vorbereitungslehrgänge für Abiturienten und Studenten aus der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 1968).
    Das Wort zur Begründung der Großen Anfragen hat der Herr Abgeordnete Dr. Mommer.
    Dr. Mommer (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere beiden Großen Anfragen beschäftigen sich mit einer bestimmten Gruppe innerhalb der Sowjetzonenflüchtlinge, die in so großer Zahl zu uns kommen. Dieser Strom kennt ein Auf und Ab. In dem Jahr des Volksaufstandes vom 17. Juni waren es 330 000, die zu uns kamen. Im Jahre 1954 war die Bewegung ruhiger; es waren nur 184 000. Aber jetzt schwillt der Strom wieder an. Im vergangenen Jahr war es eine Viertelmillion.
    Nun ist es sehr interessant, daß innerhalb dieses Stromes die Gruppe der Jugendlichen ganz besonders stark beteiligt ist. Im Jahre 1953 waren 48,7 % der Flüchtlinge im Alter von unter 25 Jahren und alleinstehend. Dieser Prozentsatz ist dauernd gestiegen, und er ist im dritten Quartal des vorigen Jahres bei 55,7 % angelangt. 55,7 % unter den 250 000 waren alleinstehende Jugendliche im Alter bis zu 25 Jahren. Nun noch eine dritte Besonderheit. Unter den Jugendlichen, die da gekommen sind, ist der Anteil der Abiturienten und Studenten besonders stark gestiegen, und zwar von früher 1 % der Jugendlichen auf 2 % im vergangenen Jahr.
    Dieses Phänomen des steigenden Anteils der Jugendlichen im allgemeinen und der Abiturienten und Studenten im besonderen hängt natürlich mit dem politischen Druck zusammen, der drüben ganz besonders auf die Jugend ausgeübt wird und der sich bei der Jugend an den Oberschulen und den Universitäten noch einmal besonders bemerkbar macht. Wir können auf die Gründe im einzelnen hier nicht eingehen; ich will ein paar Stichworte sagen.
    Obenan steht natürlich die Werbung für die Volkspolizei. Bei den Schülern und Studenten kommt hinzu, daß dem Regime die Möglichkeit gegeben ist, durch Verweigerung der Zulassung zum Studium und Verweigerung eines Stipendiums noch einen ganz speziellen Zwang auf die jungen Menschen auszuüben. Wegen ihres Herkommens oder sogenannter „ungenügender gesellschaftlicher Betätigung" — soll heißen: Nichtteilnahme an der Arbeit der FDJ — wird den jungen Menschen verwehrt, das Studium durchzuführen, das sie sich ausgewählt haben.
    Unsere Großen Anfragen beschäftigen sich nun damit, ob wir in der Bundesrepublik alles tun, um einer sozialen und einer gesamtdeutschen Verpflichtung diesen Menschen gegenüber gerecht zu werden, ob wir schon alles tun, um diesen Menschen hier das Leben so leicht wie möglich zu machen und ihnen die Fortsetzung ihres Studiums schnell und unter guten Bedingungen zu erlauben.
    Man muß gestehen, daß Beträchtliches schon geschieht, und ich stelle mit Freude fest, daß unsere beiden Großen Anfragen, seitdem sie eingebracht wurden, neue Impulse auf diesem Gebiet gegeben zu haben scheinen. In diesem Zusammenhang muß man auch den von allen Fraktionen des Hauses eingebrachten Antrag auf Drucksache 2034 sehen, der sich mit dem Thema der jugendlichen Flüchtlinge auseinandersetzt. Aber, meine Damen und Herren, durch manches Tun und noch mehr durch Unterlassungen machen wir doch diesen Menschen das Leben schwerer, als es sein muß, und dieses Versagen bei uns hat böse politisch-psychologische Konsequenzen.
    Lassen Sie mich zunächst ein paar Worte zum Problem der Oberschüler sagen. Wir kennen alle die Schwierigkeiten, die eine Wohnsitzverlegung bei den Oberschülern schon innerhalb der Bundesrepublik von einem Land zum andern mit sich bringt. Die


    (Dr. Mommer)

    Verschiedenheit der Schulsysteme usw. schafft diese Schwierigkeiten, die uns allen bekannt sind. Sehr viel größer sind sie, wenn der Wechsel von der Zone nach hier erfolgt. Da ist der Schulaufbau und ist der Lehrstoff durch die Entwicklung der letzten Jahre noch unterschiedlicher geworden, als er es unter den Ländern der Bundesrepublik ist. Es erweist sich als unerläßlich, die Oberschüler durch Nachschulungskurse zu schicken, wenn sie hier den Anschluß an die Entwicklung in der Oberschule finden sollen. Diese Nachschulung muß aber organisiert und finanziert, und es muß für den Lebensunterhalt der Oberschüler aus der Zone gesorgt werden.
    Die Schaffung der Nachschulungsplätze ist eine Aufgabe der Länder. Die Länder entledigen sich dieser Aufgabe in sehr unterschiedlicher Weise. In rühmlicher Weise tut sich bisher Nordrhein-Westfalen hervor.

    (Zuruf des Abg. Pelster.)

    -- Es wird sich noch rühmlicher hervortun, Herr Kollege!

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Pelster: Das wollen wir abwarten!)

    — Nun, ich werde Ihnen gleich auch ein kritisches Wort über Nordrhein-Westfalen sagen. Daß sich Nordrhein-Westfalen für die Oberschüler in positivem Sinne hervortut, hat dazu geführt, daß 80 % der alleinstehenden Oberschüler nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind und dort die Beendigung ihres Studiums an der Oberschule suchen.
    Bei den Studenten und Abiturienten — nun hören Sie zu, Herr Kollege! — ist es anders. Da tut sich Nordrhein-Westfalen bisher — bisher! — nicht hervor. Ich hoffe, daß es das in Zukunft tun wird.

    (Zuruf des Abg. Pelster.)

    — Nun, Herr Kollege, dabei handelt es sich gar nicht um ein Problem der Parteipolitik, und als ich mich mit diesen Dingen beschäftigt habe, habe ich feststellen müssen, daß das Positive sowohl wie das Negative, wenn ich so sagen darf, quer durch die Fraktionen geht. Für die Studenten wird in Hessen, in Niedersachsen und in Berlin das meiste getan. Ich freue mich, Herr Kollege, feststellen zu können, daß zwei dieser Länder sozialdemokratisch regiert sind und das andere bis vor kurzer Zeit sozialdemokratisch regiert war.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dort strömen die Studenten und die Abiturienten zusammen. Diese drei Länder haben deshalb dreibis viermal mehr Abiturienten und Studenten, als es ihrem normalen Anteil nach dem Uelzener Schlüssel für die Verteilung der Sowjetzonenflüchtlinge entspricht.
    Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden in den Denkschriften des überparteilichen Bundesstudentenringes getadelt. Dort wird seit einiger Zeit am wenigsten getan.

    (Zuruf des Abg. Dr. Graf [München].)

    — Herr Kollege, seien Sie mit meiner Antwort, daß das manchmal quer durch die Fraktionen geht, zufrieden!
    Wir müssen hier überhaupt eine interessante politische Feststellung treffen. In unserem föderalistischen System kann es nicht anders sein, als daß sich in der Behandlung solcher Fragen erhebliche
    Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern ergeben, und dann wird die gute Erfüllung einer gesamtdeutschen Aufgabe, wie wir sie hier vor uns haben, bestraft. Sie wird dadurch bestraft, daß die Interessierten natürlich zum besseren Wirt wandern und ihn mit überdurchschnittlichen Ausgaben für einen allgemeinen Zweck, für eine gesamtdeutsche Aufgabe, belasten.
    Auf diesem Gebiet könnte die Konferenz der Kultusminister viel tun, um die Ausbreitung des Gedankens eines Bundeskultusministeriums nicht zu fördern. Die Bundesregierung hat nach unserer Meinung die Pflicht, die Länder zu mahnen, ihre Verpflichtung gegenüber den Oberschülern, Abiturienten und Studenten zu erfüllen; die Kosten sind, da es sich um Flüchtlinge handelt, unter Kriegsfolgelasten zu verrechnen. Aus dem Jugendplan wurden schon im vergangenen Jahr Mittel für die Schaffung der Nachschulungsplätze für die Oberschüler zur Verfügung gestellt. Im kommenden Haushaltsjahr muß mehr geschehen.
    Größere Kosten verursacht der Lebensunterhalt dieser alleinstehenden Menschen. Hier ist der Bund zuständig, und der Bund zahlt auch, aber er tut es bisher bürokratisch langsam und aus vielen Töpfen, von denen die Schüler und Studenten von drüben natürlich nicht wissen, wo sie stehen und wie man an sie herankommt. Die Kosten für den Lebensunterhalt der Schüler und Abiturienten werden aus vier Töpfen gedeckt. Einmal werden Ausbildungsbeihilfen nach § 302 LAG gezahlt, es werden Erziehungsbeihilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz gezahlt, es werden Heimkehrerausbildungsbeihilfen gezahlt, und viertens werden Fürsorgeleistungen gewährt, die zu 80 % vom Bund zu erstatten sind. Gerade bei der Fürsorgeleistungen entstehen die größten Schwierigkeiten; denn immerhin verbleiben 20 % den Fürsorgeverbänden, und da die Schüler und Abiturienten aus sachlichen Gründen in bestimmten Gebieten konzentriert werden müssen, entstehen für diese Gebiete ganz besonders schwere Lasten. Weil das Verfahren, zu diesen für die Schüler und Studenten vorgesehenen Mitteln zu kommen, so kompliziert ist, dauert es sehr lange, bis die Mittel flüssig werden: daraus entstehen die größten Verzögerungen. Die Bereitstellung einer Rente aus dem Bundesversorgungsgesetz dauert ein Jahr und länger.
    Ähnlich kompliziert wie bei den Oberschülern ist die Lage bei den Abiturienten und Studenten. Die Schwierigkeit der Geldbeschaffung führt dann zu Mühen und Zeitverlust. In einer Denkschrift des Bundesstudentenrings können wir lesen, daß durchschnittlich mit einem Jahr Zeitverlust gerechnet werden muß. Dieser große Mißstand springt allen in die Augen, und der Schrei nach Abhilfe ist allgemein. Deshalb haben wir auch das erfreuliche Resultat festzustellen, daß in dem schon erwähnten interfraktionellen Antrag Drucksache 2D34 unter Ziffer 3 die Schaffung eines ausreichenden Garantiefonds, eines Garantie-,. Vorschuß- und Zuschußfonds, gefordert wird, aus dem die Mittel schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden sollen, wobei angenommen wird, daß die Zahlungen auf Grund der Verpflichtungen der eigentlichen Lastenträger später in diese Kasse zurückfließen. Dieser Fonds muß dann auch die Funktion übernehmen, Lücken zu schließen, die in dem komplizierten System der Versorgung der Flüchtlinge vorhanden sind. Da


    (Dr. Mommer)

    jetzt die Forderung nach dem so wichtigen Garantiefonds in voller interfraktioneller Besetzung vorgetragen wird, darf man die Hoffnung hegen, daß wir es auch bei Herrn Finanzminister Schäffer schaffen werden. Ich möchte schon jetzt Ihre Aufmerksamkeit auf diesen Punkt in der Beantwortung der Großen Anfragen durch die Bundesregierung lenken.
    Unter den Oberschülern gibt es Gruppen, die bisher gar nichts bekommen haben. Ich will der Kürze der Zeit wegen nur eine erwähnen, es ist allerdings eine politisch besonders interessante: die Absolventen der Arbeiter- und Bauernfakultäten in der sowjetischen Besatzungszone. Für die drüben ist diese Fakultät eine der Errungenschaften, auf die sie so stolz sind. Ich will Ihnen ganz freimütig etwas sagen: wenn diese Arbeiter- und Bauernfakultäten von dem Dogmatismus befreit würden, der ihnen anhaftet, und wenn weiter die Ansprüche, die an die Leistungen gestellt werden, nicht aus politischen Gründen herabgeschraubt würden, dann wären sie sogar eine Errungenschaft. Schließlich müssen wir uns alle noch viel Gedanken darüber machen, daß an unseren Universitäten und Hochschulen nur 4 % der Immatrikulierten aus Arbeiterkreisen stammen.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zuruf von der Mitte.)

    — Nun, wenn Sie es genau wissen wollen, Herr Kollege, es sind 4,8 % der Studierenden. Ich kann Ihnen alle Statistiken, die darüber erstellt wurden
    — ich habe sie bei mir —, vorzeigen. — Die Kultusminister müssen ihre starre Haltung gegenüber diesen Studenten etwas revidieren und sich politisch klug und sozial verständnisvoll auch gegenüber diesen Menschen verhalten, die ja dadurch, daß sie zu uns gekommen sind, beweisen, daß sie trotz der Förderung, die sie durch jenes Regime erfuhren, die Freiheit bei uns vorziehen.
    Nun zum Problem der Abiturienten. Die Konferenz der Kultusminister erkennt das Abitur, das nach Dezember 1950 drüben gemacht wurde, zum Hochschulbesuch nicht mehr an, zumindest muß eine Sonderprüfung gemacht werden, es sei denn, daß der Student drüben schon über ein Jahr an Hochschulen studiert hat. Zu diesen Sonderprüfungen müssen sich 80 % der Abiturienten und Studenten, die zu uns kommen, stellen. Die Vorbereitung erfolgt privat oder in Sonderkursen, die sechs Monate dauern. Es gibt für diese Kurse und für die Anforderungen, die bei der Prüfung gestellt werden, keine konkreten und allgemeingültigen Richtlinien. Außerdem — und das ist das schlimmste in diesem Punkte — gibt es viel zu wenig Kurse. Im Jahre 1955 waren etwa 220 Plätze für solche Kurse vorhanden, und der Bedarf lag bei 2000. Wir erwarten, daß der Bund bei den Ländern auf die Vermehrung der Plätze drängt und daß er seine Zuschüsse, die er schon zu ihrer Schaffung aus dem Bundesjugend-plan zahlt, vermehrt.
    Ich darf auch ein kleines Sonderproblem berühren. Es ist die Frage der Anerkennung des Russischen als einer Fremdsprache, die beim Abitur zählen soll. Es liegt im Interesse der Studenten, daß man ihre drüben erworbenen Kenntnisse im Russischen als Kenntnisse in einer Fremdsprache anerkennt.

    (Abg. Dr. Brühler: Sehr gut!)

    Ich möchte gar nicht erst die Vermutung aussprechen, daß der geistige Horizont unserer Kultminister durch den Eisernen Vorhang eingeengt sein könnte.
    Bei der Finanzierung der Kosten für den Lebensunterhalt bis zur Ablegung der Sonderprüfung stellen sich die gleichen Probleme wie bei der Förderung der Oberschüler. Ich darf auf das verweisen, was ich früher sagte.
    Schließlich. zur Lage der Flüchtlingsstudenten an unseren Hochschulen! Die Studenten stehen allein, sind ohne Angehörige und sind noch unsicher in der neuen Umgebung. Schon im Sommer 1953 haben wir hier beschlossen, daß die Kriegsfolgenhilfe auf die Förderung der Flüchtlingsstudenten ausgedehnt wird und daß ihnen die Erziehungsbeihilfen — praktisch Stipendien — für die ersten zwei Semester ihres Studiums gezahlt werden. Daraus sind im laufenden Etatsjahr 2 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden, und zwar in Tit. 625 des Haushalts des Bundesministeriums des Innern. Die jungen Leute bekamen daraus jährlich ein Stipendium von 1400 DM. Für zwei Semester sind alle gesichert, soweit sie auf der Hochschule angenommen werden. Dann sind 60 % bis zum Schluß ihres Studiums gesichert durch die Ansprüche, die sie auf die Mittel des Lastenausgleichsgesetzes, des Bundesversorgungsgesetzes und des Heimkehrergesetzes geltend machen können. 40 % jedoch sind auf sich selbst gestellt und auf die Mittel der allgemeinen Studienförderung, Freitische, Gebührenbefreiung, Beihilfen usw. angewiesen, Mittel, die unzureichend sind, was schon in der Durchschnittszahl dieser Leistungen zum Ausdruck kommt, nämlich 533 DM im Jahr.
    Der interfraktionelle Antrag Drucksache 2034, der hier eigentlich indirekt mit zur Beratung steht, bringt da, wenn wir uns beim Finanzminister durchsetzen können, dadurch einen großen Fortschritt, daß diese Förderung von zwei auf drei Semester ausgedehnt wird, und weiterhin durch die Forderung, einen Härtefonds zu schaffen, aus dem auch die weitere individuelle Betreuung bis zum Abschluß des Studiums finanziert werden kann. Wenn es gelingt, aus diesem Härtefonds jetzt auch die Begabten weiter durch das ganze Studium hindurch finanziell zu stützen, dann wird auf diesem Sektor der Flüchtlingsstudenten eine eigentlich vorbildliche Förderung der Studenten geschaffen.
    Da kommen wir auf das allgemeine Problem der Förderung begabter Studenten. Die Frage 8 in unserer Anfrage Drucksache 1967 ist nicht so einfach hinten angehängt, die Frage nämlich nach dem Stipendienwesen hier bei uns in der Bundesrepublik und im westlichen und östlichen Ausland. Der Grund für die Stellung dieser Frage lag auch nicht nur in der Frage 9, in der Frage nach der Bedeutung der Förderung begabter Studenten für die Auseinandersetzung mit dem Bolschewismus. Es kommt darauf an, daß wir in der Bundesrepublik ein kohärentes, in sich logisches System der Förderung der Studenten schaffen. Wir dürfen nicht hier eine kleine Gruppe und da eine kleine Gruppe besonders gut versorgen und die anderen hängenlassen. Das muß schon nach einem übergeordneten Gesichtspunkt geschehen, und der übergeordnete Gesichtspunkt kann nur die allgemeine Begabtenförderung sein.
    Nun wird die Bundesregierung sagen, daß gerade das eine Länderaufgabe sei. Ich will sie aber auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen: 17 % der an unseren Hochschulen immatrikulierten Studenten bekommen Vollstipendien, und die Mittel


    (Dr. Mommer)

    für diese Vollstipendien werden fast ausschließlich vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Studienstiftung des deutschen Volkes hat dabei einen winzigen Anteil. Der große Brocken kommt aus den Kriegsfolgegesetzen, Lastenausgleichsgesetz usw. Hier übernimmt der Bund einzelnen Gruppen gegenüber aus sozialen Gründen eine Verpflichtung, die in das Problem der allgemeinen Förderung der Begabten eingreift. Die Länder dagegen stellen die Mittel für die 10 % der Studenten, die nur eine teilweise Förderung erfahren. Wir haben damit den Zustand erreicht, daß für die Studenten, die sich auf Kriegsfolgeschäden berufen können, das Studium vom Geld unabhängig geworden ist. Die soziale Verpflichtung für die anderen wird nicht anerkannt. Daraus ergibt sich die verzerrte Situation, die auf den Universitäten zu dem gefährlichen Wort geführt hat, man müßte Flüchtling sein, um etwas freier von Sorgen studieren zu können. Das ist eine böse Situation, die wir nicht lange dulden dürfen. Es gibt aus dieser Verzerrung nur den Ausweg, daß wir die Dinge umkehren und nicht sektorenweise unter einem andern Gesichtspunkt als dem der Förderung für Begabte vorgehen. Wir müssen den Gesichtspunkt der Förderung der Begabten zum oberen Gesichtspunkt machen. Dann werden die Flüchtlinge und die anderen nur Unterfälle, eine besondere Kategorie.
    In Berlin hat man die Konsequenz aus der Verzerrung schon gezogen. Dort führte die besondere Situation — 4500 Oststudenten unter 15 000 Studierenden — dazu, daß 19 % der Studierenden ein sogenanntes Währungsstipendium bekamen, das die materiell sicherstellt. Die Einheimischen, die Westberliner, hatten das Nachsehen. Man hat sie nicht lange nachsehen lassen, sondern zu ihren Gunsten Sozialstipendien geschaffen. Jetzt bekommen rund 32 % der Studierenden in Berlin diese Sozialstipendien mit dem Erfolg, daß ein wenig über die Hälfte aller Studierenden in Berlin Vollstipendien bekommen.
    Meine Damen und Herren, daraus müssen wir für die Verhältnisse in der Bundesrepublik lernen. Ich glaube, daß bei der kommenden Sozialreform die große Gelegenheit gegeben ist, diese verzerrten Dinge richtigzustellen. Wir müssen da etwas tun, damit sich hier bei uns im Westen nicht mehr der größere Teil der Studenten durch das Studium durchhungern und durchschuften muß.

    (Abg. Dr. Brühler: Sehr gut!)

    Wir kämen dann aus einer sehr beschämenden Rekordsituation heraus. Ich bitte Sie, das, was ich jetzt sage, ganz besonders zu bedenken. In keinem Lande östlich oder westlich unserer Grenze ist heute noch das Studium so sehr vom Geld abhängig wie hier bei uns, in keinem Lande östlich oder westlich unserer Grenze! Mir scheint, daß sich daraus — vor allem wegen unserer Lage in einem geteilten Land, in dem wir in scharfem Wettbewerb mit einem anderen, diktatorischen Regime stehen — für uns besondere Aufgaben ergeben. Das Problem ist aber so groß und so bedeutend, daß ich es an dieser Stelle nicht vertiefen möchte. Meine Fraktion behält sich vor, darauf zurückzukommen, und wir müssen uns dann alle entscheiden, damit hier etwas geändert wird. Wir müssen hier unsere soziale, kulturpolitische und gesamtdeutsche Verpflichtung gegenüber der akademischen Jugend besser erfüllen als bisher.

    (Beifall bei der SPD, bei der FDP und bei der DP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Begründung der Großen Anfragen der Fraktion der SPD gehört. Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Großen Anfragen befassen sich, wie aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer bereits hervorging, mit drei Personengruppen aus dem Kreise der jugendlichen Flüchtlinge: einmal mit den Studenten aus der SBZ, die bereits ihr Studium in der Bundesrepublik aufgenommen haben, dann mit Studenten und Abiturienten, die zunächst ihre Nachtragsreifeprüfung ablegen müssen, und schließlich mit Schülern, die ihre Schulausbildung in der Bundesrepublik fortsetzen wollen. Ich bitte mir zu gestatten, daß ich diese drei Gruppen von jugendlichen Flüchtlingen getrennt behandle, was freilich eine gewisse Abweichung von der Reihenfolge der Fragen, in der diese in den Drucksachen 1967 und 1968 gestellt sind, mit sich bringen wird.
    Ganz allgemein darf ich vorausschicken, daß sich die Bundesregierung aller dieser jugendlichen Sowjetzonenflüchtlinge in zweifacher Hinsicht annimmt. Einmal soll durch Ausbildungsbeihilfen die Fortsetzung der durch die Flucht unterbrochenen Schul- oder Berufsausbildung ermöglicht werden, und zum zweiten sollen neben diesen Hilfen, die dem einzelnen Jugendlichen zugedacht sind, weitere Zuschüsse, insbesondere aus dem Bundesjugendplan, treten, die an diejenigen Einrichtungen der Jugendhilfe gehen, die zur gesellschaftlichen Eingliederung der jugendlichen Flüchtlinge bestimmt sind.
    Ich darf mich zunächst mit den geflüchteten Studenten befassen. Zu den Fragen in Ziffer 1 und 6 der Drucksache 1967 ist folgendes zu bemerken: In den ersten neun Monaten des Rechnungsjahrs 1955 haben 1669 Studenten ihr Studium an westdeutschen Universitäten aufgenommen und die von Herrn Abgeordneten Dr. Mommer erwähnte Förderung aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern — Tit. 625 — erhalten. Die Flüchtlingsstudenten erhalten für eine begrenzte Zeit eine Beihilfe, die ihnen die Eingliederung in die Bundesrepublik und die Aufnahme ihres Studiums erleichtern soll. Die Hilfe wurde bisher auf die ersten beiden Semester nach der Aufnahme des Studiums in der Bundesrepublik beschränkt, in der Erwägung, daß das „soziale Defizit", das in der speziellen Flüchtlingssituation liegt, nach zwei Semestern so weit ausgeglichen sein werde, daß der geflüchtete Student seinen westdeutschen Kommilitionen gleichgestellt werden könne. Die inzwischen gesammelten Erfahrungen haben aber erkennen lassen, daß den aus der Flüchtlingssituation sich ergebenden besonderen Notständen — insbesondere ist zu bedenken, daß der geflüchtete Student meist völlig allein dasteht — durch eine Förderung während zwei Semestern nicht ausreichend begegnet werden kann. Die Bundesregierung ist deshalb bereit, die Förderung für Flüchtlingsstudenten auf drei Semester auszudehnen,

    (Bravo! bei der SPD)

    wie das auch in dem interfraktionellen Antrag Drucksache 2034, der in einer der letzten Plenarsitzungen angenommen worden ist, gefordert wurde.

    (Abg. Dr. Mommer: Wie steht es mit dem Härtefonds, Herr Staatsekretär!)



    (Staatssekretär Bleek)

    — Ich komme noch darauf zurück.
    Der Ansatz bei Tit. 625 ist in der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses bereits entsprechend bemessen worden.

    (Erneute Zustimmung bei der SPD.)

    Die Flüchtlingsstudenten haben bisher nach Beendigung der eben erwähnten Förderungsmaßnahmen ihr Studium in folgender Weise weiterführen können: 43 % haben eine Ausbildungsbeihilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz erhalten. 17 % haben eine entsprechende Beihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten; davon waren 7 % Kriegsbeschädigte und 10 % Kriegswaisen. Das sind also die 60 %, von denen Herr Abgeordneter Dr. Mommer bereits gesprochen hat, die ohne Schwierigkeiten ihr Studium fortsetzen können. Die restlichen 40 % nehmen größtenteils an der Begabtenförderung oder der allgemeinen Förderung über das Studentenwerk teil. Es darf erhofft werden, daß die Länder in der allgemeinen Studentenförderung, die zu ihrer Zuständigkeit gehört, ihr besonderes Augenmerk den Flüchtlingsstudenten zuwenden oder soweit notwendig in Zukunft noch stärker zuwenden werden.
    Ziffer 5 in Drucksache 1967: Die Bedingungen für die nunmehr dreisemestrige Beihilfe des Bundesministeriums des Innern sind folgende:
    1. Notaufnahme,
    2. Aufnahme des Studiums an einer westdeutschen oder Berliner Hochschule.
    . 3. Diejenigen Studenten, die eine Ausbildungsbeihilfe von anderen Stellen zu erwarten haben, treten diese an den Verband deutscher Studentenwerke ab und erhalten dafür die Beihilfe des Bundesministeriums des Innern.
    4. Ein Förderungsausschuß an jeder Hochschule stellt fest, ob die Voraussetzungen für die Beihilfe im einzelnen vorliegen.
    In der Ziffer 8 der Drucksache 1967 wird über die Situation der Flüchtlingsstudenten hinaus nach den allgemein in der Bundesrepublik üblichen Förderungsmaßnahmen für die Studentenschaft gefragt. Ich darf dabei vorausschicken, daß es sich hierbei im wesentlichen um Aufgaben der Länder handelt. Es ist bereits erwähnt worden, daß in der Bundesrepublik etwa 27 % der Studenten Stipendien oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln erhalten. Es entfallen dabei auf die allgemeine Begabtenförderung durch Studienstiftung, Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, Begabtenförderung des Bayerischen Kultusministeriums, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Stiftung „Mitbestimmung" und andere 1,59% der deutschen Studentenschaft. Es entfallen auf die zweckgebundene Begabtenförderung, also die Förderung des Nachwuchses in bestimmten Wissenschaftszweigen, 0,7%. 14,5 % der Gesamtzahl der Studenten erhalten Erziehungsbeihilfen nach den verschiedenen Gesetzen über Kriegsfolgeschäden: Lastenausgleichsgesetz, Heimkehrergesetz, Bundesversorgungsgesetz. Die allgemeine Studentenförderung — Gebührenerlaß, Beihilfen über die Studentenwerke und andere Maßnahmen — kommt 10 % der Studentenschaft zugute. Diese 10 % erhalten eine teilweise Förderung im Durchschnittsbetrage von 553 DM jährlich, während die übrigen Förderungsmaßnahmen, die ich eingangs schilderte, zwischen 1420 und 1880 DM .jährlich liegen, also etwa dreimal so hoch sind.
    Es ist hier und heute nicht meine Aufgabe, kritisch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das heutige, zum Teil recht langwierige und unübersichtliche Förderungsverfahren nicht wesentlich verbessert werden sollte und ob nicht in stärkerem Maße mit jeder Förderung auch die Auslese der Begabungen verbunden werden müßte. Ich darf hierzu auf die bemerkenswerten Empfehlungen verweisen, die im Oktober 1955 auf der Hochschulreformkonferenz in Bad Honnef beschlossen worden sind. Diese Empfehlungen schlagen mit beachtlichen Gründen das Modell einer hochschulgerechten Förderung vor, über dessen Übernahme die Länder zu entscheiden haben werden.
    Ich fasse nochmals dahin zusammen, daß in der Bundesrepublik 17 % der Studentenschaft ganz und 10 % der Studentenschaft teilweise aus öffentlichen Mitteln durch Stipendien oder Beihilfen gefördert werden. Es trifft zu, daß in Frankreich 54 % und in England 71 % der Studenten Stipendien erhalten. Zum Verständnis dieser ausländischen Zahlen muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß in England und Frankreich ein strenges Ausleseverfahren für alle gilt, die zur Universität kommen. Die ausländischen Prozentzahlen beziehen sich also auf eine bereits ausgelesene und daher von vornherein begrenzte Studentenschaft.

    (Abg. Dr. Mommer: Das ist nicht richtig, Herr Staatsekretär, das wird bestritten!)

    — Jedenfalls ist der Unterschied doch der, daß in Deutschland das Prinzip des freien Zugangs zur Universität für jeden Abiturienten gilt. Danach ist festzustellen, daß die englischen und französischen Prozentzahlen sich wegen der unterschiedlichen Prinzipien des Zugangs zur Universität nicht ohne weiteres mit den deutschen Zahlen vergleichen lassen.

    (Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Im Gegenteil, sie sind noch hochwertiger!)

    Ich möchte nunmehr auf die in der Drucksache 1968 gestellten Fragen nach den geflüchteten Abiturienten eingehen, wobei unter Abiturienten auch diejenigen Studenten zu verstehen sind, die bereits in der sowjetischen Besatzungszone studiert haben, aber die Nachtragsreifeprüfung noch ablegen müssen. Eine solche Nachtragsreifeprüfung ist auf Grund von Beschlüssen der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder für die Anerkennung der SBZ-Hochschulzugangszeugnisse bei denjenigen Studenten und Abiturienten notwendig, die ein derartiges Zeugnis nach dem 31. Dezember 1950 erworben und nicht mindestens ein Studienjahr in der SBZ studiert haben. Die Kultusministerkonferenz sieht die Möglichkeit des Besuchs von Sonderkursen vor, die den notwendigen Reife-und Kenntnisstand vermitteln sollen. Bis zum Beginn des Wintersemesters 1955/56 haben sich insgesamt 6533 Abiturienten, 4000 in Berlin und 2533 in der Bundesrepublik, einer Sonderprüfung unterzogen. Von diesen gingen in Berlin 2770 und in der Bundesrepublik 448 durch die von den Ländern eingerichteten Sonderkurse. 884 Abiturienten bereiten sich gegenwärtig auf die Nachtragsreifeprüfung vor. 297 sind zur Zeit ohne pädagogische Betreuung, — ein Beweis für die Notwendigkeit einer Vermehrung von Förderungsmöglichkeiten. Es ergeben sich zur Zeit sehr unliebsame Wartezeiten von sechs Monaten und darüber. Weiter gibt es eine Zahl von Abiturienten, die sich durch privaten Unterricht auf die Nachtragsreifeprüfung


    (Staatssekretär Bleek)

    vorbereiten. Das Bundesministerium des Innern hat im Rechnungsjahr 1955 aus den Mitteln des Bundesjugendplans für diese etwa 300 Abiturienten 100 000 DM zur Verfügung gestellt.
    Ziffer 3 der Drucksache 1968: Bei der Förderung von Vorbereitungskursen ist zu unterscheiden zwischen den Mitteln für die Einrichtung und den Ausbau von Vorbereitungsplätzen und den Mitteln für den Lebensunterhalt der Kursteilnehmer. Für die Einrichtung von Plätzen ist im Bundesjugendplan 1956 unter den SBZ-Mitteln ein Betrag von insgesamt 850 000 Mark vorgesehen. Hieraus sollen Zuschüsse für die Einrichtung von neuen Plätzen gegeben werden. Der Lebensunterhalt während des Besuchs der Vorbereitungskurse kann durch Ausbildungsbeihilfen nach den bereits erwähnten gesetzlichen Vorschriften oder durch Leistungen der öffentlichen Fürsorge gesichert werden.
    Trotz dieser Beihilfemöglichkeiten entstehen häufig nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Die besondere Lage der Abiturienten macht eine Zusammenfassung in Schwerpunkten notwendig, um die erforderlichen erzieherischen Maßnahmen zu ermöglichen. Als alleinstehende Jugendliche können sie in der Regel, insbesondere wenn sie in einem Heim untergebracht sind, keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Fürsorgerechts begründen. Damit ist das Angebot des Bundes, 80 % der Kasten im Rahmen der Kriegsfolgenhilfe als verrechnungsfähig anzuerkennen, von der Mitwirkung des örtlichen Fürsorgeverbandes abhängig, die leider nicht immer zu erreichen ist.
    Die Hilfe, die von der öffentlichen Hand gewährt werden kann, ist in jedem Einzelfall von einer verwaltungsmäßigen Prüfung abhängig, deren Dauer unterschiedlich ist. Es ist nicht selten, daß z. B. ein Rentenverfahren nach dem Bundesversorgungsgesetz eine ganze Reihe von Monaten, vielleicht sogar noch längere Zeit in Anspruch nimmt. Der Träger der Förderungsmaßnahmen für den Jugendlichen kann aber nicht immer die Kosten für den Lebensunterhalt so lange übernehmen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Zu einer derartigen Zwischenfinanzierung ist er meist nicht in der Lage. Auch sind die Träger der Förderungsmaßnahmen häufig zu wenig mit der leider festzustellenden Vielfalt der einzelnen Vorschriften vertraut, um den Betreuten hierbei eine ausreichende Beratung und Unterstützung zuteil werden zu lassen.
    In Erkenntnis all dieser Schwierigkeiten wurde in dem interfraktionellen Antrag (Drucksache 2034) ein Garantiefonds gefordert. Ein solcher Fonds würde zwei Aufgaben haben. Einmal würden solche Jugendliche, für die keine Beihilfemöglichkeiten auf Grund der geltenden Gesetze bestehen, entsprechende Beihilfen aus dem Fonds erhalten. Insoweit würde der Fonds ein Zuschußfonds sein. Zugleich aber müßten aus dem Fonds zum Ausgleich der geschilderten Verzögerung Vorschüsse gezahlt werden können, die dann von den endgültigen Kostenträgern zu erstatten wären. Insoweit würde es sich um einen Vorschußfonds handeln. Der Herr Bundesminister für Vertriebene hat bereits bei der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU, Drucksache 1961, in der Plenarsitzung vom 9. Februar mitgeteilt, daß die Bundesregierung zur Zeit die Schaffung eines Zuschuß- und Vorschußfonds berate. Ich darf annehmen, daß die dafür bestehenden Möglichkeiten
    bei der Beratung des Haushalts des Bundesministeriums des Innern für 1956 im Haushaltsausschuß in den nächsten Tagen noch im einzelnen zu erörtern sein werden. Ich darf bereits jetzt erklären, daß für den Zuschußteil eines solchen Fonds die Bundesregierung die erforderlichen Beträge auf alle Fälle zur Verfügung stellen wird. Wegen der Einrichtung eines Vorschußfonds wird es zunächst noch einer gewissen Abklärung mit den endgültigen Kostenträgern — Lastenausgleich usw. — bedürfen.
    Frage 5 in der Drucksache 1968: Die Länderregierungen sind bereits durch eine Denkschrift
    des Bundesministeriums für Vertriebene vom
    10. November 1955 auf die besondere Situation
    der geflüchteten Abiturienten aufmerksam gemacht worden. Unter nochmaligem Hinweis auf
    die große politische Bedeutung des Problems der
    geflüchteten Abiturienten erscheint es der Bundesregierung notwendig, daß durch die hierfür zuständigen Länder Plätze in Vorbereitungskursen
    in größerer Anzahl zur Verfügung gestellt werden und daß in allen Verwaltungsbereichen bei
    der Auszahlung von Beihilfen ein schnelles und
    unbürokratisches Verfahren angewendet wird. Oft
    ist die Art und Weise, in der der jugendliche
    Flüchtling bei seiner ersten Begegnung mit west-
    deutschen Behörden behandelt wird, entscheidend
    für seine gesamte Einstellung zu unserem Staat.

    (Sehr richtig!)

    Wir sollten keine Gelegenheit auslassen, um dem jugendlichen Flüchtling zu zeigen, daß wir ihn nicht enttäuschen, sondern daß wir ihn ernst nehmen.
    Ich darf zu der Frage der Oberschüler kommen, die nicht Abiturienten sind, und zur Frage der 1 Fachschüler, Ziffer 2 in der Drucksache 1967: In den Monaten vom 1. April bis zum 31. Dezember 1955 wurden insgesamt 47 132 alleinstehende jugendliche Flüchtlinge gezählt. Die Zahl der Jugendlichen im Familienverband konnte nicht ermittelt werden. Auch konnte die Zahl der Oberschüler, da sie nicht besonders erfaßt werden, nicht festgestellt werden.
    Ziffer 3 der Drucksache 1967: Eine Hilfe, die den geflüchteten Oberschülern die Fortsetzung der unterbrochenen Schulausbildung ermöglichen soll, muß sowohl in der Bereitstellung von Nachschulungsmöglichkeiten in Förderklassen als auch in Beihilfen zum Lebensunterhalt bestehen. Die Einrichtung von Nachschulungsplätzen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Im Rechnungsjahr 1955 gab aber das Bundesministerium des Innern Zuschüsse dazu aus den SBZ-Mitteln des Bundesjugendplans. Für das Rechnungsjahr 1956 ist vorgesehen, ebenfalls Zuschüsse zur Finanzierung von Nachschulungsplätzen aus den erwähnten Mitteln zu geben, und zwar bei Plätzen mit Internat bis zu 500 DM und bei Plätzen ohne Internat bis zu 140 DM je Platz. Wegen der Beihilfen zum Lebensunterhalt darf ich auf die Ausführungen verweisen, die ich bezüglich der Abiturienten gemacht habe.
    Ziffer 4 der Anfrage Drucksache 1967: Von der gegenwärtigen Förderung sind folgende Gruppen von Fachschülern und Oberschülern nicht erfaßt:
    1. Vertriebene, die nach dem 11. Juli 1945 ihren Wohnsitz in der SBZ oder in Berlin (Ost) genommen haben;
    2. Zuwanderer ohne anerkannten politischen Fluchtgrund;


    (Staatssekretär Bleek)

    3. jugendliche Aussiedler im Sinne des § 1 Abs. 2 Ziffer 3 des Bundesvertriebenengesetzes;
    4. Schüler der 5. bis 7. Klasse und 5. Fachschüler, die weniger als die Hälfte ihrer Ausbildung voll(ndet oder in der SBZ ihr 18. Lebensjahr erreicht haben und damit nach dem dortigen Recht volljährig wurden, und schließlich Fachschüler mit abgeschlossener Ausbildung. Ich darf bemerken, daß in all diesen eben von mir erwähnten Fällen die notwendigen Voraussetzungen für eine künftige Förderung durch Verordnung oder durch Erlaß geschaffen werden sollen.
    Weiter können nicht gefördert werden Schüler, die das Bundesnotaufnahmeverfahren nicht beantragen. Diese Schüler müssen das Verfahren notfalls schriftlich nachholen. Schüler, die im Familienverband kamen und zusammen mit der Familie im Bundesnotaufnahmeverfahren abgelehnt wurden, sollen das Verfahren für sich allein nachholen. Beide Gruppen sollen im Fall der Aufnahme eine Hilfe erhalten. Weiter wurden bisher die Oberschüler und Abiturienten nicht gefördert, die keine Ausbildungsbeihilfen nach den erwähnten gesetzlichen Bestimmungen oder nach Fürsorgerecht erhalten, und schließlich — Herr Abgeordneter Dr. Mommer hat es bereits erwähnt — die Absolventen von „Arbeiter- und Bauernfakultäten", d. h. von Vorstudienanstalten, die in drei Jahren politisch zuverlässige oder doch wenigstens als politisch zuverlässig erscheinende Jugendliche auf das Universitätsstudium vorbereiten. Diese konnten bisher nicht gefördert werden, da ihre Zeugnisse in der Bundesrepublik nicht als Reifezeugnisse anerkannt werden, und zwar auch dann nicht, wenn sie in der SBZ mehr als ein Jahr auf einer Universität studiert hatten. Das gleiche gilt von den Studenten, die entweder ohne Reifezeugnis über ein Technikum zur Universität gekommen sind oder an Sonderhochschulen wie etwa der „Hochschule für Planökonomie" oder der „Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften Walter Ulbricht" studiert haben. Hier dürfte die Ständige Konferenz der Kultusminister berufen sein, ein Verfahren zu überlegen, um die wirklich Begabten durch eine geeignete Auswahl festzustellen, sie gesellschaftlich einzugliedern und ihnen dann die Möglichkeit zu weiterer schulischer Ausbildung zu geben.
    Nach Schaffung des erwähnten Vorschuß- und Zuschußfonds wird es möglich sein, auch diesen bisher nicht geförderten Gruppen Ausbildungsbeihilfen zu gewähren.
    Die Frage der Härtefälle bei den Studenten wird, wenn man erst einen gewissen Begriff davon hat, unter welchen Voraussetzungen Härtefälle anzuerkennen sind, bei den Richtlinien zu Tit. 625 erledigt werden.
    In Ziffer 7 der Großen Anfrage Drucksache 1967 ist nach den politischen Häftlingen unter den geflüchteten Studenten und Schülern gefragt. Bisher sind 248 politische Häftlinge unter den Studenten gezählt worden. Die Zahl unter den Schülern konnte nicht ermittelt werden.
    Die politischen Häftlinge unter den Studenten haben aus Tit. 625 Sonder Beihilfen erhalten. Freizeiten wurden für sie mit Mitteln des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen abgehalten. Die politischen Häftlinge unter den Schülern werden in einem in Göttingen eingerichteten
    und vom niedersächsischen Kultusministerium finanzierten Sonderkursus auf das Abitur vorbereitet.
    Ich darf zum Schluß auf die in Ziffer 9 der Drucksache 1967 gestellte Frage eingehen. Hier wird gefragt, ob sich die Bundesregierung der Bedeutung des Problems der jugendlichen Flüchtlinge in der Bundesrepublik bei der Auseinandersetzung mit dem Kommunismus bewußt sei. Ich glaube, daß aus meinen Ausführungen hervorgeht, daß die Bundesregierung diese Frage mit einem eindeutigen Ja beantwortet. Selbstverständlich genügen materielle Sicherungen allein nicht, um junge Menschen gegen kommunistische Einflüsse zu sichern. Aber zunächst geht es doch einmal darum, den Studenten und Schülern mit den materiellen Sicherungen zugleich auch die Voraussetzung für ihre Ausbildung zu geben und ihnen damit zu einem eigenen festen Standort im Leben zu verhelfen. Erreichen die jugendlichen Flüchtlinge ihr Ausbildungsziel und damit eine gesicherte Position, so werden sie nicht nur krisenfest sein, sondern es wird damit dem deutschen Volk auch eine ganz besondere geistige Substanz erhalten, die wir gerade unter diesen jungen Menschen zu unserer Freude immer wieder feststellen können. Das Erlebnis einer jahrelangen Unfreiheit und Unterdrückung hat in ihnen in ganz besonderer Weise jene nüchterne Wachheit der Beobachtung und abseits von jedem müden Skeptizismus jene Gabe zu einer objektivierenden Kritik entwickelt, die mir eine der ersten Voraussetzungen und eines der wesentlichsten Elemente der Bekämpfung des Kommunismus und für die Entwicklung einer echten demokratischen Lebensform zu sein scheint.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)