Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine verehrten Damen und Herren! Zu den Grundlagen unserer Agrarpolitik gehört außer dem Landwirtschaftsgesetz, das morgen beraten wird, der Grundsatz, daß das, was bisher für die Landwirtschaft geschaffen ist, als Grundlage zu erhalten. Dazu gehört die Marktordnung auf den verschiedenen Gebieten,
die zu dem Zweck geschaffen worden ist, der Landwirtschaft einen Rückhalt gegen die zunehmende Liberalisierung zu geben, aus der Erkenntnis heraus, daß die Landwirtschaft sich angesichts der Natur ihrer Betriebe nicht dazu eignet, einer restlosen Liberalisierung unterworfen zu werden. Deswegen nehmen die Marktordnungsgesetze ganze Zweige der Landwirtschaft von der Liberalisierungsliste aus. Das ist die wichtige Aufgabe der Marktordnung.
Sie hat aber weiterhin die Aufgabe, marktregulierend aufzutreten und das Verhältnis zwischen Einfuhr und eigener Produktion in entsprechende Regelungen zu bringen. Dies Aufgaben haben die Einfuhr- und Vorratsstellen zum Teil erfüllt; nicht immer zu aller Zufriedenheit,
das gebe ich ja zu. Aber wo Menschen tätig sind, besonders auf wirtschaftlichem Gebiet, da wird es auch immer gewisse Interessenkonflikte und manche Geschichten geben. Ich kann es nicht verhindern — deswegen hat eine lange Rede von meiner Seite gar keinen rechten Wert —,
daß Sie einen Untersuchungsausschuß einsetzen. Denn ein Viertel der Mitglieder des Bundestags haben Sie doch hinter sich. Wissen Sie, Herr Kollege Schoettle, was das bedeutet, daß ein Viertel des Bundestages das Recht hat, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen? Das bedeutet einen Schutz derer, die die Mehrheit im Bundestag nicht haben, damit auch die bei gewissen Gelegenheiten zum Wort kommen. Aber im allgemeinen kommen aus den Untersuchungsausschüssen — entschuldigen Sie, ich bin ein alter Parlamentshase — keine weltbewegenden Dinge heraus. Ich war selber wiederholt an Untersuchungsausschüssen beteiligt, und was ist herausgekommen? Das war verhältnismäßig wenig, weil die einzelnen von den zusammenhängenden wirtschaftlichen Vorgängen — das ist meistens so — verschiedene Vorstellungen haben, so daß greifbare Ergebnisse meist nicht zu erzielen sind.
— Herr Schoettle, ich bin gern bereit, wenn meine Zeit dazu ausreicht. Aber wenn ich sehe, daß woanders eine nutzbringendere Arbeit geleistet werden kann, gehe ich lieber dorthin.
Aber es ist der Eindruck erweckt worden, daß in der Frage gar nichts geschehen wäre. Das ist auch nicht der Fall. Denn der Verwaltungsrat für die Einfuhr- und Vorratsstellen hat die Sache schon selber untersucht. Er hat einen Sonderprüfungsausschuß eingesetzt; darüber liegt ein Bericht vor. In dem Bericht ist hervorgehoben worden, daß die ganze Berichterstattung des Vorstandes mangelhaft war. Das steht sowieso schon drin.
Weiterhin ist die Frage der finanziellen Nachteile erörtert worden. Das ist auch immer das Kernproblem bei solchen Untersuchungen: Ist dabei eine finanzielle Schädigung eingetreten? Bezüglich der Auslagerung von Butter im Jahre 1954 — um die handelt es sich — hat der Bericht der Deutschen Revisions- und Treuhandgesellschaft festgestellt, daß erhebliche vermeidbare Verluste nicht entstanden sind und daß das Verhalten des Vorstandes unter den gegebenen Umständen vertretbar war. Das ist ein Kernstück der Untersuchung durch die Deutsche Revisions- und Treuhandgesellschaft.
Ich will auf die anderen Dinge nicht näher eingehen. Aber es kommt noch hinzu, daß auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Aufsichtsbehörde jederzeit das Recht hat, hier nach den Verhältnissen zu sehen. Es wäre wünschenswerter gewesen, Sie hätten mit Ihrem Antrag das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgefordert, von sich aus nach eingehender Beratung einen Bericht zu erstatten; das hätte zunächst vollständig ausgereicht. Denn cue Erntuhr- und Vorratsstelle kann den Bericht ja nicht erstatten, weil da gewisse Vorschriften über eine vertrauliche Behandlung bestehen. Ich könnte Ihnen das im einzelnen schildern; ich will es aber unterlassen.
Es hat also gar keinen Sinn, wenn ich mich gegen den Untersuchungsausschuß ausspreche. Ich stelle das hier pflichtgemäß fest, weil ich meine, es kommt nichts dabei heraus. Die Angelegenheit wäre genauso gut auf dem Weg über das Ministerium aufzuklären gewesen, das dem Bundestag einen Bericht vorgelegt hätte. Dann hätten wir uns mit der Frage beschäftigen können. Wir sehen den Dingen mit Ruhe entgegen und sind naturgemäß auch daran interessiert, an der Aufklärung von Mißständen überall, wo solche bestehen, mitzuarbeiten.