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    2. Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1956 6615 127. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Februar 1956. Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045) 6616 D Rasner (CDU/CSU) 6616 D Eschmann (SPD) 6617 A Aufsetzung beschlossen 6617 B Tatsächliche Erklärung gemäß § 36 der Geschäftsordnung namens der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP zur Kriegsopferversorgung: Vizepräsident Dr. Schmid 6617 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 6617 C Fragestunde (Drucksache 2050): .1. betr. Bundesautobahn Frankfurt—Nürnberg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6617 D, 6618 B, C Stücklen (CDU/CSU) 6618 B, C 2. betr. Anrede in der dritten Person gegenüber Vorgesetzten der Streitkräfte: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6618 D 3. betr. Fernmeldeinrichtungen: Dr. -Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 6619 A, B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6619 B, C 4. betr. gerichtliche Klärung des Verdachts von Morden gegen aus der Sowjetunion entlassene Gefangene: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6619 C 5. betr. Beschießung von Jägern in Jagdbezirken nahe der Zonnengrenze durch „Volkspolizisten" und Ersatz von Wildschäden: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6619 D 6. betr. Abschluß eines Sozialabkommens mit der Sowjetunion zur Entschädigung deutscher Staatsbürger, die in Rußland gearbeitet haben und 7. betr. Beiträge zur Sozialversicherung für Witwen mit Witwenrente und Anwartschaft aus eigener Weiterversicherung 6620 B 8. betr. Berücksichtigung des Abschlusses des Studiums an einer Verwaltungsoder Wirtschaftsakademie in den Laufbahnrichtlinien für den höheren und gehobenen Dienst: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6620 B 9. betr. Monopolausgleichsabgabe für Dessertweine und Wermutgrundweine: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6620 D, 6621 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 6621 A 10. betr. Störungen beim Empfang von Radiosendungen auf Mittel- und Kurzwellen: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post und Fernmeldewesen 6621 B, C Ritzel (SPD) 6621 B 11. betr. Ersatz überalterter Personenwagen im Berufsverkehr der Deutschen Bundesbahn: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6621 C, 6622 A Ritzel (SPD) 6621 D 12. betr. Dauer der Untersuchungshaft in Strafverfahren beim Bundesgerichtshof: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6622 A 13. betr. Zugverspätungen im Fern- und Berufsverkehr: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6622 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6622 D 14. betr. Personenwagen für den Berufsverkehr: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6623 A 15. betr. Versorgung der Feuerwerksmeister und ihrer Mitarbeiter in Unglücksfällen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6623 B, 6624 A Arnholz (SPD) 6624 A 16. betr. Schließung des von einem deutschen Pfarrer geleiteten Seminars in Madrid durch die spanische Polizei: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 6624 A, C Dr. Menzel (SPD) 6624 C 17. betr. Veröffentlichung der Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung in der Landwirtschaft und der Haushaltsrechnungen in Landarbeiter- und Kleinbauernhaushaltungen: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6624 D 1 18. betr. Frage der Freistellung der Hochseefischer vom Wehrdienst: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6625 C 19. betr. östliche Infiltration in Westdeutschland: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6625 D 20. betr. Hausrathilfe für Antragsteller über 65 Jahre oder Schwerbeschädigte: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 6626 A Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherheit im Straßenverkehr (Drucksache 1973) 6626 A Müller-Hermann (CDU/CSU), Anfragender 6626 B, 6635 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6629 A Dr. Bleiß (SPD) 6634 B, 6635 C Rademacher (FDP) 6636 A Brück (CDU/CSU) 6638 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6639 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Josten u. Gen. betr. neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksachen 2031, 1170) . . . 6640 C Josten (CDU/CSU) : als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6657 D als Abgeordneter 6640 D Beschlußfassung 6641 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Straßenbaumittel für das Haushaltsjahr 1956 (Drucksachen 2015, 1725) 6641 A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6641 B Beschlußfassung 6641 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2017) 6641 C Überweisung an den Rechtsausschuß . 6641 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Auslegung des § 29 (Übergang zur Tagesordnung) der Geschäftsordnung (Drucksache 2012) 6641 C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6641 C Rückverweisung an den Geschäftsordnungsausschuß 6641 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 1860, 1955); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2018 [neu], Umdruck 520) . 6641 D, 6659 A Frau Lockmann (SPD), Berichterstatterin 6641 D Frau Strobel (SPD) . 6642 D, 6645 A, 6646 B I Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . 6643 D, 6645 C Abstimmungen 6646 A, B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045) 6616 D, 6646 C Dr. Schrader, Bundesminister des Innern 6646 C, 6650 D, 6656 A Eschmann (SPD) . 6648 A, 6649 C, 6650 B Berendsen (CDU/CSU) 6651 A Dr. Mende (FDP) 6651 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6652 D Feller (GB/ BHE) 6653 D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und den Ausschuß für Verteidigung . . 6657 A Geschäftliche Mitteilungen 6657 C Nächste Sitzung 6657 C Anlage 1:. Liste der beurlaubten Abgeordneten 6657 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Josten u. Gen. betr. neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 2031) 6657 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 520) 6659 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Lulay 7. 4. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 1.4. Dr. Kopf 31. 3. Böhm (Düsseldorf) 3.3. Graaff (Elze) 3.3. Dr. Hammer 3. 3. Mensing 1.3. Meitmann 29. 2. (zunächst) Peters 29. 2. Dr. Starke 28. 2. Dr. Eckardt 25. 2. Glüsing 25. 2. Mellies 25. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 25. 2. Schmidt (Hamburg) 25. 2. Srock 25. 2. Gedat 18. 2. Gleisner (Unna) 18. 2. Hörauf 13.2. Bauer (Wasserburg) 11.2. Eberhard 11. 2. Kriedemann 11.2. Dr. Maier (Stuttgart) 11.2 Pelster 11.2. Siebel 11.2. Erler 4. 2. Hilbert 4.2. Jahn (Frankfurt) 4.2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 2. Graf von Spreti 4.2. Wiedeck 4.2. Wullenhaupt 4. 2. Dr. Atzenroth 3.2. Rauknecht 3.2. Dr. Becker (Hersfeld) 3.2. Dr. Blank (Oberhausen) 3.2. Birkelbach 3.2. Blachstein 3.2. Blöcker 3.2. Brandt (Berlin) 3.2. Brese 3.2. Dr. Bucher 3.2. Euler 3. 2. Finckh 3.2. Geiger (München) 3.2. Dr. Gleissner (München) 3.2. Grantze 3.2. Häussler 3.2. Heye 3.2. Höfler 3.2. Frau Dr. Ilk 3.2. Jacobi 3.2. Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Jentzsch 3. 2. Kahn-Ackermann 3. 2. Kiesinger 3.2. Dr. Königswarter 3. 2. Dr. Kreyssig 3. 2. Kunz (Schwalbach) 3.2. Lemmer 3. 2. Maucher 3. 2. Frau Dr. Maxsein 3. 2. Morgenthaler 3. 2. Neuburger 3. 2. Oetzel 3. 2. Dr. Orth 3.2. Scheel 3. 2. Dr. Schellenberg 3.2. Scheppmann 3. 2. Schmitt (Vockenhausen) 3. 2. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 3. 2. Dr. Seffrin 3.2. Seiboth 3.2. Struve 3.2. Thieme 3.2. Dr. Werber 3. 2. Wittenburg 3. 2. Anlage 2 Drucksache 2031 (Vgl. S. 6640 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170). Berichterstatter: Abgeordneter Schill (Freiburg) I. Allgemeines In der 66. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Februar 1955 wurde der Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betr. Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim - Drucksache 1170 - an den Ausschuß für Verkehrswesen zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Mit Schreiben vom 18. Februar 1955 wurde das Bundesministerium für Verkehr um baldmögliche schriftliche Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 12. Juni 1955 (StB 1 - Ibpl. -- 93 B 55) legte der Bundesminister für Verkehr folgende vorläufige Stellungnahme vor: „Der in der Bundestagsdrucksache 1170 behandelte Wiederaufbau der zerstörten Eisenbahnbrücke über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim als Straßenbrücke macht eingehende Untersuchungen erforderlich, um die damit zu- Vizepräsident Dr. Schneider: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung des aufgerufenen Gesetzes in der ersten Lesung. Es ist der Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Verteidigung zur Mitberatung zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; dann ist es so beschlossen. (Schill [Freiburg]) sammenhängenden Verkehrsfragen zu klären und die Baukosten zu ermitteln. Ergebnisse hierüber werden erst in einiger Zeit vorliegen, so daß eine ausführliche schriftliche Stellungnahme im Augenblick noch nicht möglich ist. Zu Ihrer Unterrichtung über den Stand der Dinge darf ich folgendes ausführen. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat auf Anfrage mitgeteilt, daß im Rahmen des zivilen Eisenbahnverkehrs z. Z. keine Notwendigkeit für den Wiederaufbau der Hindenburgbrücke als Eisenbahnbrücke selbst besteht. Es seien jedoch Umgestaltungen der Bahnanlagen im Raum Bingen geplant, die eine Wiederbenutzung der stillgelegten Zufahrtsstrecke Dietersheim—Hindenburgbrücke möglich erscheinen lassen, so daß die mit der Hindenburgbrücke zusammenhängenden Bahnanlagen für Straßenzwecke nicht freigegeben werden könnten. Der Beauftragte des Bundeskanzleramts für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen hat zu der gleichen Angelegenheit dahingehend Stellung genommen, daß mit Rücksicht auf etwaige in absehbarer Zeit zu erhebende militärische Forderungen eine Straßenführung, die den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke und ihrer Verbindung verhindert, unerwünscht erscheine. Da nach dieser Sachlage feststeht, daß für eine Straßenbrücke über den Rhein im Raume Bingen—Rüdesheim eine von der Eisenbahnbrücke unabhängige Lösung gefunden werden müßte, wird nunmehr von den beteiligten Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz unter gegenseitiger Abstimmung die entsprechende Planung durchgeführt. Im Rahmen des vorgesehenen Ausbaues I) der Bundesstraße wird das Ergebnis dieser Untersuchungen ggf. zu berücksichtigen sein." Mit Schreiben vom 18. November 1955 (StB 1 — Ibpl. — 284 He 55) legte der Bundesminister für Verkehr folgende endgültige Stellungnahme mit einem Übersichtsplan vor: „Der Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Hindenburgbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim als Straßenbrücke ist bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 24. Juni 1954 behandelt worden. Die Brücke war aus strategischen Gründen als Eisenbahnbrücke gebaut. Sie trug einen Bohlenbelag und konnte in den Zugpausen von Straßenfahrzeugen benutzt werden. Zu dem vorliegenden Antrag nehme ich wie folgt Stellung: a) Bedeutung der Brücke Zwischen Frankfurt—Wiesbaden und Koblenz—Kreuznach stehen zur Zeit für den Straßenverkehr die Bundesstraßen 40 und 9 über Mainz zur Verfügung. Der Verkehr auf diesen Straßen insbesondere in den Relationen Darmstadt—Mainz und Wiesbaden—Mainz hat stark zugenommen. Eine Straßenbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim hätte in erster Linie für den Nachbarschafts-, Bezirks- und Ausflugsverkehr Bedeutung. Aus landschaftlichen Gründen bevorzugen die Touristen zwischen Wiesbaden und Rüdesheim die Bundesstraße 42 und zwischen Bingen und Koblenz die Bundesstraße 9. Insoweit wird ein verkehrswirtschaftliches Bedürfnis für eine Rheinbrücke bei Bingen bejaht werden müssen. Zwischen Mainz und Koblenz fehlt auf etwa 90 km eine Straßenbrücke über den Rhein. Lage der Brücke Die Deutsche Bundesbahn ist zur Zeit am Wiederaufbau der Rheinbrücke bei Bingen als Eisenbahnbrücke nicht interessiert. Sie kann jedoch wegen Umgestaltung der Bahnanlagen im Raum Bingen die zum Rhein führenden Trassen für Straßenzwecke nicht freimachen. Nach den Untersuchungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz und der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mainz läge eine neue Straßenbrücke am günstigsten unmittelbar oberhalb der zerstörten Eisenbahnbrücke. Hier ist ein guter Anschluß an die Bundesstraße 42, an die geplante Umgehungsstraße Bingen im Zug der Bundesstraße 9 und an eine etwaige Entlastungsstraße über den vorderen Hunsrück möglich. Bei den Straßenplanungen im Raum Bingen—Rüdesheim wird dieser Rheinübergang bereits vorsorglich berücksichtigt. e) Kosten der Brücke Nach überschläglicher Schätzung würde der Bau der etwa 1250 m langen Straßenbrücke netwa 15,0 Mio DM der Bau der Straßenanschlüsse etwa 3,5 Mio DM zusammen 18,5 Mio DM kosten. Die Beteiligung des Bundes, der interessierten Länder, Kreise und Gemeinden an den Baukosten wird zu gegebener Zeit geprüft werden müssen. d) Bauplanung Um den erheblichen Straßenverkehr im Raum Mainz zu bewältigen, laufen zur Zeit Planungen für zwei Straßenbrücken über den Rhein bei Mainz—Weisenau und bei Wiesbaden—Schierstein. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen vertreten mit mir die Auffassung, daß diesen Planungen gegenüber dem Projekt bei Bingen zeitlich unbedingt der Vorrang gebührt. Aus diesem Grund sollte die Planung einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim zunächst zurückgestellt werden." II. Im einzelnen Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seiner 71. Sitzung am 11. Januar 1956 die Drucksache 1170 eingehend beraten. Der Vertreter des Bundesministers für Verkehr führte dazu u. a. aus, daß im Raum Rüdesheim—Mainz der Bau von drei Rheinbrücken vorgeschlagen worden sei, und zwar zwischen Mainz und Weisenau Wiesbaden und Schierstein und Bingen und Rüdesheim. Hinsichtlich ihrer Dringlichkeit rangiere jedoch die geplante Brücke zwischen Bingen und Rüdesheim an letzter Stelle. Es sei nicht möglich, schon jetzt einen Termin anzugeben, wann dem Bau dieser Rheinbrücke nähergetreten werden kann. Der Ausschuß für Verkehrswesen stimmte daraufhin nach kurzer Aussprache der Stellungnahme des Bundesministers für Verkehr zu und beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Antrag als Material ' an die Bundesregierung zu überweisen. Bonn, den 11. Januar 1956 Schill (Freiburg) Berichterstatter I Anlage 3 Umdruck 520 (Vgl. S. 6642 D, 6646 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2018 (neu), 1860, 1955). Der Bundestag wolle beschließen, 1. in Art. 1 hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 1 a einzufügen: ,la. In § 4 wird hinter Ziffer 20 folgende Ziffer eingefügt: „21. die Lieferung von Frischmilch, entrahmter Milch und Buttermilch."', 2. in Art. 1 Ziffer 3 (Neufassung des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe b) die Worte „, von Frischmilch, entrahmter Milch und Buttermilch" zu streichen. Bonn, den 3. Februar 1956 Ollenhauer und Fraktion
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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Eschmann, wobei ich nochmals an die Vorschrift unserer Geschäftsordnung erinnern darf, daß bei der ersten Lesung nicht auf Einzelheiten, sondern nur auf die Prinzipien des Gesetzentwurfs eingegangen werden soll.


Rede von Fritz Eschmann
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  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem es vorhin leider nicht zu verhindern war, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz, Drucksache 2045, auf die heutige Tagesordnung zu setzen, muß sich also wohl oder übel das Hohe Haus heute in erster Lesung mit dieser Angelegenheit beschäftigen. Der vorgelegte Entwurf läßt schon jetzt klar erkennen, daß in den dafür in Frage kommenden Ausschüssen und in der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum zu den einzelnen Paragraphen und zu deren Begründung sowie auch zur Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Gesetz noch sehr eingehende Beratungen notwendig werden. Der bisherigen Gepflogenheit in diesem Hause folgend, möchte ich namens meiner Fraktion einige allgemeine Ausführungen zur Sache und schwerpunktmäßig zu einigen Paragraphen des Gesetzes machen.
Seit dem Beschluß des Verteidigungsrates von Anfang November vorigen Jahres, den Bundesgrenzschutz in die Streitkräfte zu überführen, ist im besonderen in der Presse, aber auch bei allen anderen interessierten und beteiligten Kreisen die Diskussion hierüber sehr stark in den Vordergrund getreten. Mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs ist eindeutig und endgültig erkennbar, daß die Regierung entschlossen ist, die Überführung vorzunehmen.
Die ganze Wehrgesetzgebung hat bisher unter einer nicht gerade schönen Hast gelitten; gerade in den letzten Tagen war im Verteidigungsausschuß bei den Beratungen des Soldatengesetzes ein Zeitdruck sehr unliebsam zu verspüren, der eigentlich gar nicht zu sein brauchte. Ich verweise auf die Begründung zu diesem Gesetz; es heißt darin unter I in Abs. 2 wörtlich:
Der Entwurf hat den Zweck, die Überführung des Bundesgrenzschutzes so vorzunehmen, daß ein Höchstmaß an Wirkung für den möglichst schnellen Aufbau der Streitkräfte erreicht wird.
Also auch hier wieder einmal die unverständliche nervöse Hast und Eile.
Der Grenzschutz wurde seinerzeit mit Zustimmung der Sozialdemokraten aufgestellt. Es bestand der feste Wille, aus dem Bundesgrenzschutz eine Grenzpolizei mit klaren, eng begrenzten Aufgaben zu machen.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Mehrfach ist in der Vergangenheit versichert worden, daß es sich bei dem Grenzschutz keinesfalls um vorausgeplantes Militär handele.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Hier ist man wirklich geneigt zu sagen: Vor Tisch las und hörte man es anders. So erklärte z. B. noch im Frühjahr des vorigen Jahres der Herr Bundesverteidigungsminister bei den Beratungen im Verteidigungsausschuß, eine Übernahme des Bundesgrenzschutzes in die Streitkräfte komme überhaupt nicht in Frage. Jetzt ist es auf einmal gerade der Grenzschutz, der in besonderem Maße geeignet ist, Kader für die Streitkräfte abzugeben. Das wird, wie ich eben schon erwähnte, damit begründet, daß man dadurch ein Höchstmaß an Wirkung für den schnellen Aufbau der Streitkräfte erreiche.
Meine Fraktion ist der Meinung, daß eine Überführung des Bundesgrenzschutzes in die Streitkräfte nicht möglich ist. Es ist zwar richtig, daß eine größere Anzahl höherer Offiziere darauf spekulierte, auf dem Wege über den Eintritt in den Bundesgrenzschutz später einmal Offizier einer künftigen Streitmacht zu werden. Eingetreten sind aber doch nicht nur die Offiziere, sondern auch die große Masse der Grenzjäger, und bei diesen ist es keineswegs so klar, ob sie jemals beabsichtigten, Soldat zu werden.

(Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Huth: Die behalten doch die Freiheit!)

— Darauf komme ich gleich noch zu sprechen, Herr Kollege.
Mehrfach ist uns in der Vergangenheit versichert worden, daß gerade die Grenzjäger und die unteren Beamten, die bereits als Beamte auf Lebenszeit übernommen sind, danach strebten, eine Auslauflaufbahn zu bekommen. Gerade für den Grenzjäger würde sich die derzeitige Fassung des Gesetzes als außerordentlich schlecht erweisen. Der § 2 des Gesetzes sieht nämlich vor, daß die Beamten kraft Gesetzes ihren Status wechseln und Soldaten werden.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Würde man sich mit dieser Maßnahme so ohne weiteres zufrieden geben, so wäre dem Lauf der Dinge unter Umständen keine Grenze mehr gesetzt. Irgend jemand könnte irgendwann plötzlich aus den Angehörigen der Bereitschaftspolizeien Soldaten machen oder, wenn es ganz toll käme, vielleicht dazu übergehen, sogar die Feuerwehren zu militarisieren.

(Zuruf von der Mitte: Soll das ein Witz sein? ! )

— Das ist alles schon einmal dagewesen. Daran ändert auch nichts die Tatsache, daß in § 2 Abs. 3 vorgesehen ist, daß das Dienstverhältnis eines Soldaten für denjenigen nicht begründet wird, der binnen eines Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes die Überführung ablehnt.
Was aber bedeutet das in Wirklichkeit? Die Masse der Beamten des Grenzschutzes sind Beamte auf Widerruf. Will nun etwa die Bundesregierung diejenigen Beamten auf Widerruf, die nicht Soldat werden wollen, einfach entlassen, vielleicht unter Hinweis auf § 8 Abs. 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes? Dort heißt es nämlich, daß der Polizeivollzugsbeamte 'auf Widerruf bei Auflösung, Verschmelzung oder wesentlicher Änderung des Aufbaus der Beschäftigungsbehörde entlassen werden kann.

(Hört! Hört! bei der SPD. — Bundesinnenminister Dr. Schrader: Ich will ihn dann doch behalten! — Abg. Huth: § 4!)



(Eschmann) Meine und Herren, in dieser Situation —darüber gibt es für mich keinen Zweifel — liegt ein Druckmittel,


(Rufe von der SPD: Sehr wahr! — Ganz klar!)

liegt etwas, was wie ein Damoklesschwert über jedem kleinen Grenzschutzbeamten hängt, jedenfalls so lange hängt, als über die Zukunft des Bundesgrenzschutzes nichts beschlossen ist.

(Erneute Zustimmung bei der SPD.)

In der Praxis sieht das für den Grenzjäger z. B. so aus: meldet er sich nicht zu den Soldaten, so muß er damit rechnen, daß er entweder entlassen oder vielleicht in eine neue Bundes- oder in eine Ländergrenzschutzbehörde übergeführt wird, von deren Aufgaben und Tätigkeit er sich im Augenblick keine Vorstellungen machen kann. Er kann infolgedessen auch nicht überblicken, wie dort seine Aufstiegschancen überhaupt sind.
Es kommt noch etwas anderes hinzu, und damit möchte ich gleich Ihren Zwischenruf, verehrter Herr Kollege, beantworten. Ich möchte ein Beispiel aus der Vergangenheit anführen, das eine ähnliche Situation aufzeigt, wie wir sie heute vor uns haben, wenn sie auch nicht ganz damit zu vergleichen ist. Aus meinem eigenen Erleben weiß ich, daß bei der Überführung der Landespolizei in die damalige Wehrmacht im Jahre 1936 die Landespolizisten ebenfalls erheblichem moralischem Druck ausgesetzt waren, damit sie sich zur Wehrmacht meldeten. Das sah damals doch so aus, — —

(Abg. Huth: Wir sind doch nicht mehr im Dritten Reich!)

— Ich zitiere ja auch nur ein Beispiel, was annähernd vergleichbar ist.

(Zurufe von der Mitte und Gegenrufe von der SPD.)

Ich möchte Entwicklungen vorbeugen. Deshalb mache ich diese Ausführungen.

(Abg. Huth: Stimmen Sie § 4 zu, dann ist so ziemlich alles klar!)

Das sah damals so aus, meine Damen und Herren, daß man dem Landespolizeibeamten erklärte: Sie können zwar Polizist bleiben, aber dann müssen Sie eine Versetzung nach Hamburg, Bremen oder anderswohin in Kauf nehmen; sonst geht es ab zur Wehrmacht.
Viele junge Beamte waren damals gerade dabei, einen eigenen Hausstand zu gründen, oder hatten ihn gerade gegründet. Bei den damals angewandten Methoden mußten sie ihre Entscheidung zum Teil innerhalb weniger Stunden treffen. Bei meinem eigenen Fall war die Entscheidung sogar innerhalb einer Stunde zwischen zwei Befehlsausgaben in der Hundertschaft zu fällen.

(Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Lotze: Damals regierten Sozialisten in Deutschland! — Abg. Schoettle: Was ist das für ein Unsinn?! Das ist eine Unverschämtheit!)

Immerhin war dies damals alles noch — —

(Zuruf von der Mitte und Gegenrufe von der SPD. — Abg. Schoettle: Das war eine Unverschämtheit und eine Dummheit dazu! — Weitere Gegenrufe von der Mitte. — Abg. Schoettle: Jawohl, eine Flegelei war das! — Zurufe von der SPD: Wo waren Sie im Dritten Reich? Waren Sie vielleicht bei d e r Sorte Sozialisten? — Abg. Schoettle: Unerhört, so was! So was gibt es noch hier! — Unruhe.)


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    Einen Moment, Herr Sprecher. — Herr Abgeordneter Schoettle, darf ich Sie ganz höflich und freundlichst darauf aufmerksam machen, daß der Ausdruck „Flegelei" kein normaler parlamentarischer Ausdruck ist.

    (Abg. Schoettle: Das war eine Unverschämtheit! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Ich habe nicht gehört, was dort gesagt worden ist, aber trotzdem muß ich objektiv sagen, daß wir das nicht einführen wollen.
    Bitte, fahren Sie fort.