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ID0212711300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1956 6615 127. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Februar 1956. Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045) 6616 D Rasner (CDU/CSU) 6616 D Eschmann (SPD) 6617 A Aufsetzung beschlossen 6617 B Tatsächliche Erklärung gemäß § 36 der Geschäftsordnung namens der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP zur Kriegsopferversorgung: Vizepräsident Dr. Schmid 6617 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 6617 C Fragestunde (Drucksache 2050): .1. betr. Bundesautobahn Frankfurt—Nürnberg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6617 D, 6618 B, C Stücklen (CDU/CSU) 6618 B, C 2. betr. Anrede in der dritten Person gegenüber Vorgesetzten der Streitkräfte: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6618 D 3. betr. Fernmeldeinrichtungen: Dr. -Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 6619 A, B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6619 B, C 4. betr. gerichtliche Klärung des Verdachts von Morden gegen aus der Sowjetunion entlassene Gefangene: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6619 C 5. betr. Beschießung von Jägern in Jagdbezirken nahe der Zonnengrenze durch „Volkspolizisten" und Ersatz von Wildschäden: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6619 D 6. betr. Abschluß eines Sozialabkommens mit der Sowjetunion zur Entschädigung deutscher Staatsbürger, die in Rußland gearbeitet haben und 7. betr. Beiträge zur Sozialversicherung für Witwen mit Witwenrente und Anwartschaft aus eigener Weiterversicherung 6620 B 8. betr. Berücksichtigung des Abschlusses des Studiums an einer Verwaltungsoder Wirtschaftsakademie in den Laufbahnrichtlinien für den höheren und gehobenen Dienst: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6620 B 9. betr. Monopolausgleichsabgabe für Dessertweine und Wermutgrundweine: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6620 D, 6621 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 6621 A 10. betr. Störungen beim Empfang von Radiosendungen auf Mittel- und Kurzwellen: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post und Fernmeldewesen 6621 B, C Ritzel (SPD) 6621 B 11. betr. Ersatz überalterter Personenwagen im Berufsverkehr der Deutschen Bundesbahn: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6621 C, 6622 A Ritzel (SPD) 6621 D 12. betr. Dauer der Untersuchungshaft in Strafverfahren beim Bundesgerichtshof: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6622 A 13. betr. Zugverspätungen im Fern- und Berufsverkehr: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6622 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6622 D 14. betr. Personenwagen für den Berufsverkehr: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6623 A 15. betr. Versorgung der Feuerwerksmeister und ihrer Mitarbeiter in Unglücksfällen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6623 B, 6624 A Arnholz (SPD) 6624 A 16. betr. Schließung des von einem deutschen Pfarrer geleiteten Seminars in Madrid durch die spanische Polizei: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 6624 A, C Dr. Menzel (SPD) 6624 C 17. betr. Veröffentlichung der Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung in der Landwirtschaft und der Haushaltsrechnungen in Landarbeiter- und Kleinbauernhaushaltungen: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6624 D 1 18. betr. Frage der Freistellung der Hochseefischer vom Wehrdienst: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6625 C 19. betr. östliche Infiltration in Westdeutschland: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6625 D 20. betr. Hausrathilfe für Antragsteller über 65 Jahre oder Schwerbeschädigte: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 6626 A Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherheit im Straßenverkehr (Drucksache 1973) 6626 A Müller-Hermann (CDU/CSU), Anfragender 6626 B, 6635 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6629 A Dr. Bleiß (SPD) 6634 B, 6635 C Rademacher (FDP) 6636 A Brück (CDU/CSU) 6638 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6639 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Josten u. Gen. betr. neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksachen 2031, 1170) . . . 6640 C Josten (CDU/CSU) : als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6657 D als Abgeordneter 6640 D Beschlußfassung 6641 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Straßenbaumittel für das Haushaltsjahr 1956 (Drucksachen 2015, 1725) 6641 A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6641 B Beschlußfassung 6641 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2017) 6641 C Überweisung an den Rechtsausschuß . 6641 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Auslegung des § 29 (Übergang zur Tagesordnung) der Geschäftsordnung (Drucksache 2012) 6641 C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6641 C Rückverweisung an den Geschäftsordnungsausschuß 6641 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 1860, 1955); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2018 [neu], Umdruck 520) . 6641 D, 6659 A Frau Lockmann (SPD), Berichterstatterin 6641 D Frau Strobel (SPD) . 6642 D, 6645 A, 6646 B I Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . 6643 D, 6645 C Abstimmungen 6646 A, B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045) 6616 D, 6646 C Dr. Schrader, Bundesminister des Innern 6646 C, 6650 D, 6656 A Eschmann (SPD) . 6648 A, 6649 C, 6650 B Berendsen (CDU/CSU) 6651 A Dr. Mende (FDP) 6651 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6652 D Feller (GB/ BHE) 6653 D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und den Ausschuß für Verteidigung . . 6657 A Geschäftliche Mitteilungen 6657 C Nächste Sitzung 6657 C Anlage 1:. Liste der beurlaubten Abgeordneten 6657 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Josten u. Gen. betr. neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 2031) 6657 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 520) 6659 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Lulay 7. 4. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 1.4. Dr. Kopf 31. 3. Böhm (Düsseldorf) 3.3. Graaff (Elze) 3.3. Dr. Hammer 3. 3. Mensing 1.3. Meitmann 29. 2. (zunächst) Peters 29. 2. Dr. Starke 28. 2. Dr. Eckardt 25. 2. Glüsing 25. 2. Mellies 25. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 25. 2. Schmidt (Hamburg) 25. 2. Srock 25. 2. Gedat 18. 2. Gleisner (Unna) 18. 2. Hörauf 13.2. Bauer (Wasserburg) 11.2. Eberhard 11. 2. Kriedemann 11.2. Dr. Maier (Stuttgart) 11.2 Pelster 11.2. Siebel 11.2. Erler 4. 2. Hilbert 4.2. Jahn (Frankfurt) 4.2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 2. Graf von Spreti 4.2. Wiedeck 4.2. Wullenhaupt 4. 2. Dr. Atzenroth 3.2. Rauknecht 3.2. Dr. Becker (Hersfeld) 3.2. Dr. Blank (Oberhausen) 3.2. Birkelbach 3.2. Blachstein 3.2. Blöcker 3.2. Brandt (Berlin) 3.2. Brese 3.2. Dr. Bucher 3.2. Euler 3. 2. Finckh 3.2. Geiger (München) 3.2. Dr. Gleissner (München) 3.2. Grantze 3.2. Häussler 3.2. Heye 3.2. Höfler 3.2. Frau Dr. Ilk 3.2. Jacobi 3.2. Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Jentzsch 3. 2. Kahn-Ackermann 3. 2. Kiesinger 3.2. Dr. Königswarter 3. 2. Dr. Kreyssig 3. 2. Kunz (Schwalbach) 3.2. Lemmer 3. 2. Maucher 3. 2. Frau Dr. Maxsein 3. 2. Morgenthaler 3. 2. Neuburger 3. 2. Oetzel 3. 2. Dr. Orth 3.2. Scheel 3. 2. Dr. Schellenberg 3.2. Scheppmann 3. 2. Schmitt (Vockenhausen) 3. 2. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 3. 2. Dr. Seffrin 3.2. Seiboth 3.2. Struve 3.2. Thieme 3.2. Dr. Werber 3. 2. Wittenburg 3. 2. Anlage 2 Drucksache 2031 (Vgl. S. 6640 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170). Berichterstatter: Abgeordneter Schill (Freiburg) I. Allgemeines In der 66. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Februar 1955 wurde der Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betr. Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim - Drucksache 1170 - an den Ausschuß für Verkehrswesen zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Mit Schreiben vom 18. Februar 1955 wurde das Bundesministerium für Verkehr um baldmögliche schriftliche Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 12. Juni 1955 (StB 1 - Ibpl. -- 93 B 55) legte der Bundesminister für Verkehr folgende vorläufige Stellungnahme vor: „Der in der Bundestagsdrucksache 1170 behandelte Wiederaufbau der zerstörten Eisenbahnbrücke über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim als Straßenbrücke macht eingehende Untersuchungen erforderlich, um die damit zu- Vizepräsident Dr. Schneider: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung des aufgerufenen Gesetzes in der ersten Lesung. Es ist der Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Verteidigung zur Mitberatung zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; dann ist es so beschlossen. (Schill [Freiburg]) sammenhängenden Verkehrsfragen zu klären und die Baukosten zu ermitteln. Ergebnisse hierüber werden erst in einiger Zeit vorliegen, so daß eine ausführliche schriftliche Stellungnahme im Augenblick noch nicht möglich ist. Zu Ihrer Unterrichtung über den Stand der Dinge darf ich folgendes ausführen. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat auf Anfrage mitgeteilt, daß im Rahmen des zivilen Eisenbahnverkehrs z. Z. keine Notwendigkeit für den Wiederaufbau der Hindenburgbrücke als Eisenbahnbrücke selbst besteht. Es seien jedoch Umgestaltungen der Bahnanlagen im Raum Bingen geplant, die eine Wiederbenutzung der stillgelegten Zufahrtsstrecke Dietersheim—Hindenburgbrücke möglich erscheinen lassen, so daß die mit der Hindenburgbrücke zusammenhängenden Bahnanlagen für Straßenzwecke nicht freigegeben werden könnten. Der Beauftragte des Bundeskanzleramts für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen hat zu der gleichen Angelegenheit dahingehend Stellung genommen, daß mit Rücksicht auf etwaige in absehbarer Zeit zu erhebende militärische Forderungen eine Straßenführung, die den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke und ihrer Verbindung verhindert, unerwünscht erscheine. Da nach dieser Sachlage feststeht, daß für eine Straßenbrücke über den Rhein im Raume Bingen—Rüdesheim eine von der Eisenbahnbrücke unabhängige Lösung gefunden werden müßte, wird nunmehr von den beteiligten Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz unter gegenseitiger Abstimmung die entsprechende Planung durchgeführt. Im Rahmen des vorgesehenen Ausbaues I) der Bundesstraße wird das Ergebnis dieser Untersuchungen ggf. zu berücksichtigen sein." Mit Schreiben vom 18. November 1955 (StB 1 — Ibpl. — 284 He 55) legte der Bundesminister für Verkehr folgende endgültige Stellungnahme mit einem Übersichtsplan vor: „Der Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Hindenburgbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim als Straßenbrücke ist bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 24. Juni 1954 behandelt worden. Die Brücke war aus strategischen Gründen als Eisenbahnbrücke gebaut. Sie trug einen Bohlenbelag und konnte in den Zugpausen von Straßenfahrzeugen benutzt werden. Zu dem vorliegenden Antrag nehme ich wie folgt Stellung: a) Bedeutung der Brücke Zwischen Frankfurt—Wiesbaden und Koblenz—Kreuznach stehen zur Zeit für den Straßenverkehr die Bundesstraßen 40 und 9 über Mainz zur Verfügung. Der Verkehr auf diesen Straßen insbesondere in den Relationen Darmstadt—Mainz und Wiesbaden—Mainz hat stark zugenommen. Eine Straßenbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim hätte in erster Linie für den Nachbarschafts-, Bezirks- und Ausflugsverkehr Bedeutung. Aus landschaftlichen Gründen bevorzugen die Touristen zwischen Wiesbaden und Rüdesheim die Bundesstraße 42 und zwischen Bingen und Koblenz die Bundesstraße 9. Insoweit wird ein verkehrswirtschaftliches Bedürfnis für eine Rheinbrücke bei Bingen bejaht werden müssen. Zwischen Mainz und Koblenz fehlt auf etwa 90 km eine Straßenbrücke über den Rhein. Lage der Brücke Die Deutsche Bundesbahn ist zur Zeit am Wiederaufbau der Rheinbrücke bei Bingen als Eisenbahnbrücke nicht interessiert. Sie kann jedoch wegen Umgestaltung der Bahnanlagen im Raum Bingen die zum Rhein führenden Trassen für Straßenzwecke nicht freimachen. Nach den Untersuchungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz und der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mainz läge eine neue Straßenbrücke am günstigsten unmittelbar oberhalb der zerstörten Eisenbahnbrücke. Hier ist ein guter Anschluß an die Bundesstraße 42, an die geplante Umgehungsstraße Bingen im Zug der Bundesstraße 9 und an eine etwaige Entlastungsstraße über den vorderen Hunsrück möglich. Bei den Straßenplanungen im Raum Bingen—Rüdesheim wird dieser Rheinübergang bereits vorsorglich berücksichtigt. e) Kosten der Brücke Nach überschläglicher Schätzung würde der Bau der etwa 1250 m langen Straßenbrücke netwa 15,0 Mio DM der Bau der Straßenanschlüsse etwa 3,5 Mio DM zusammen 18,5 Mio DM kosten. Die Beteiligung des Bundes, der interessierten Länder, Kreise und Gemeinden an den Baukosten wird zu gegebener Zeit geprüft werden müssen. d) Bauplanung Um den erheblichen Straßenverkehr im Raum Mainz zu bewältigen, laufen zur Zeit Planungen für zwei Straßenbrücken über den Rhein bei Mainz—Weisenau und bei Wiesbaden—Schierstein. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen vertreten mit mir die Auffassung, daß diesen Planungen gegenüber dem Projekt bei Bingen zeitlich unbedingt der Vorrang gebührt. Aus diesem Grund sollte die Planung einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim zunächst zurückgestellt werden." II. Im einzelnen Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seiner 71. Sitzung am 11. Januar 1956 die Drucksache 1170 eingehend beraten. Der Vertreter des Bundesministers für Verkehr führte dazu u. a. aus, daß im Raum Rüdesheim—Mainz der Bau von drei Rheinbrücken vorgeschlagen worden sei, und zwar zwischen Mainz und Weisenau Wiesbaden und Schierstein und Bingen und Rüdesheim. Hinsichtlich ihrer Dringlichkeit rangiere jedoch die geplante Brücke zwischen Bingen und Rüdesheim an letzter Stelle. Es sei nicht möglich, schon jetzt einen Termin anzugeben, wann dem Bau dieser Rheinbrücke nähergetreten werden kann. Der Ausschuß für Verkehrswesen stimmte daraufhin nach kurzer Aussprache der Stellungnahme des Bundesministers für Verkehr zu und beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Antrag als Material ' an die Bundesregierung zu überweisen. Bonn, den 11. Januar 1956 Schill (Freiburg) Berichterstatter I Anlage 3 Umdruck 520 (Vgl. S. 6642 D, 6646 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2018 (neu), 1860, 1955). Der Bundestag wolle beschließen, 1. in Art. 1 hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 1 a einzufügen: ,la. In § 4 wird hinter Ziffer 20 folgende Ziffer eingefügt: „21. die Lieferung von Frischmilch, entrahmter Milch und Buttermilch."', 2. in Art. 1 Ziffer 3 (Neufassung des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe b) die Worte „, von Frischmilch, entrahmter Milch und Buttermilch" zu streichen. Bonn, den 3. Februar 1956 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache in der dritten Lesung und komme, da Änderungsanträge nicht vorliegen, zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, möge sich vom Platz erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Es ist beschlossen worden, heute zusätzlich folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu setzen:
    *) Siehe Anlage 3. Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045).
    Ich erteile das Wort dem Herrn Bundesinnenminister.


Rede von Dr. Gerhard Schröder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz hat den Zweck, den Bundesgrenzschutz in seinem derzeitigen Bestand an Personal und Material für den Aufbau der Streitkräfte einzusetzen und ihn gleichzeitig insoweit von seinen polizeilichen Aufgaben zu entbinden. Die Motive, die die Bundesregierung bei diesem Entwurf leiten, sind teils in der Begründung niedergelegt, teils auch sonst schon öffentlich zum Ausdruck gekommen.
Die Heranziehung des Bundesgrenzschutzes für diesen Zweck erscheint einerseits geboten, auf der anderen Seite erscheint der Bundesgrenzschutz in mancher Beziehung für diesen Zweck besonders geeignet. Die für eine Grenzpolizei an der Sowjetzonengrenze anfallenden Aufgaben hatten es erforderlich gemacht, den Bundesgrenzschutz in zusammengefaßten Einheiten truppenmäßig zu organisieren, wenn er seinen Aufgaben im Ernstfall gerecht werden sollte. So konnten im Laufe der letzten Jahre wertvolle Erfahrungen im Truppendienst und in der Truppenausbildung gesammelt oder bewahrt werden. Diese Erfahrungen sind ein wichtiger Beitrag, den der Bundesgrenzschutz bei Aufstellung der Streitkräfte leisten kann. Er ist um so wertvoller, als die soldatische Tradition unseres Volkes seit 1945 durch eine zehn Jahre währende Zäsur unterbrochen wurde. Durch den Mangel an Ausbildungskräften und an sonstigen im laufenden Truppendienst geschulten Offizieren und Unteroffizieren sowie Verwaltungsbeamten ist eine Lücke vorhanden, die jetzt zum Teil vom Bundesgrenzschutz ausgefüllt werden kann.
Es kommt hinzu, daß die Überführung in die Streitkräfte zweifellos dem Wunsch eines großen Teiles der Beamten des Bundesgrenzschutzes entspricht. Diese Wünsche wurden im Laufe der letzten Monate immer häufiger an mich herangetragen, ohne daß ich ihnen entsprechen konnte, wenn ich nicht die Intaktheit der Verbände durch ungeregeltes Ausscheiden von Personal einbüßen wollte. Auf die Dauer — und dies bemerke ich sozusagen nur in Klamern — hätte man übrigens wohl auch im Hinblick auf die in Art. 12 des Grundgesetzes garantierte berufliche Freizügigkeit den Übertritt nicht verweigern können.
Der Gesetzentwurf gibt gegenüber dieser unkontrollierbaren Auflösung des Bundesgrenzschutzes einer Regelung den Vorzug, die den gesetzlichen und organisierten Übertritt der Beamten im Rahmen ihrer bisherigen Verbände vorsieht. Dieser Weg hat den unbestreitbaren Vorteil, daß die einzelnen Verbände im ersten Stadium der Aufstellungszeit erhalten bleiben. Sie werden, wie Sie schon wissen, den Grundstock für drei Grenadierdivisionen bilden, die wahrscheinlich schon sehr bald einsatzfähig sind.
Im Bundesrat und auch in der Presse haben sich gegen diese Überführung keine Bedenken erhoben bis auf einen Einwand, zu dem ich mich hier mit einigen Worten äußern möchte. Er betrifft die angebliche Gefährdung des inneren Gefüges der Streitkräfte. Es ist behauptet worden, daß die Re-


(Bundesminister Dr. Schröder)

formideen des Bundesverteidigungsministeriums durch den restaurativen Geist, der im Bundesgrenzschutz herrsche, in Frage gestellt würden. In diesem Zusammenhang sind Äußerungen gefallen, die ich nicht unwidersprochen lassen kann. Als der Bundesgrenzschutz im Jahre 1951 aufgestellt wurde, blieb er zuerst von Mißtrauen und Argwohn nicht verschont. Ich weiß, daß sich damals einige wenige Zwischenfälle ereignet haben. Ich glaube jedoch kaum, daß es eine Truppe gibt, in der Ereignisse dieser Art völlig ausbleiben können. Entscheidend ist für mich, daß der Bundesgrenzschutz als Institution in der ganzen Zeit seines Bestehens Anerkennung und Vertrauen im Volk, bei der Grenzbevölkerung, bei den Parteien des Bundestags und bei den Bundesländern gefunden hat.

(Beifall bei der DP.)

Ernsthafte Einwendungen gegen den Geist und gegen die demokratische Zuverlässigkeit dieser Truppe sind nie erhoben worden und konnten nie erhoben werden. Ich möchte heute und an dieser Stelle den Männern danken, die zum Teil schon im Jahre 1951 unter damals noch recht mißlichen Umständen wieder die Uniform angezogen haben, um mit sehr unzulänglichen Mitteln die Aufgabe der Grenzsicherung zu übernehmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich kann meiner Genugtuung und meiner Freude darüber Ausdruck geben, daß der Bundesgrenzschutz, dessen Aufstellung vielen damals noch als ein gewagtes Experiment erscheinen mochte, eine Einrichtung geworden ist, die ihre Aufgaben in vorbildlicher Weise gemeistert hat und die in ihrer Haltung und in ihrem Geist als ein sehr willkommener und sicherlich wertvoller Bestandteil der neuen Wehrmacht gelten darf.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nach diesen allgemeinen Ausführungen lassen Sie mich noch einige Sätze zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs sagen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt eine Vier-Wochen-Frist, innerhalb derer der Beamte sich entscheiden muß, ob er der gesetzlichen Überführung in die Streitkräfte zustimmt oder ob er sie für seine Person ablehnen will. Innerhalb dieser Erklärungsfrist von vier Wochen kann auch der Bundesverteidigungsminister den Übertritt einzelner Beamter ablehnen. Sein Ablehnungsrecht ist an das Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister geknüpft. Ein Recht zur Ablehnung hat außerdem für die Grenzbeamten vom Oberst aufwärts der Personalgutachterausschuß. Das Personalgutachterausschuß-Gesetz findet keine unmittelbare Anwendung, weil es nur für Bewerber gilt, nicht aber für Beamte, die kraft Gesetzes in die Streitkräfte übergeführt werden. Im Interesse der Einheitlichkeit der personalpolitischen Maßnahmen hielt es die Bundesregierung jedoch für geboten, dem Ausschuß die Möglichkeit der Intervention zu geben. Es handelt sich hier um Beamte, die bereits jahrelang für würdig befunden wurden, an führender Stelle in einer Polizeitruppe, noch dazu der einzigen Truppe des Bundes, auf dem verantwortungsvollen Gebiet der Grenzsicherung Dienst zu tun.

(Sehr richtig! rechts.)

Es darf also angenommen werden, daß auch der Ausschuß der Überführung der Beamten in den Soldatenberuf nur dann widersprechen wird, wenn besondere Gründe vorliegen sollten. Ich werde dafür Sorge tragen, daß die Personalakten dem Personalgutachterausschuß so rechtzeitig zugehen, daß er die Prüfung bis zum Ablauf der gesetzlichen Monatsfrist vornehmen kann. Nach Ablauf der Frist besteht somit völlige Klarheit in bezug auf die personellen Verhältnisse. Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch der Auftrag an den Bundesminister für Verteidigung wirksam, aus den übergeführten Verbänden des Bundesgrenzschutzes Verbände der Streitkräfte zu bilden.
Der Paßkontrolldienst wird von dieser gesetzlichen Überführung nicht erfaßt. Das bedeutet natürlich nicht, daß sich nicht auch einzelne Angehörige des Paßkontrolldienstes um Übernahme in die Streitkräfte bewerben können. Von der gesetzlichen Überführung in seiner Gesamtheit mußte der Paßkontrolldienst ausgenommen werden, weil das Personal für die Paßnachschau zur Verfügung bleiben muß. Außerdem ist der Paßkontrolldienst nicht in Einheiten organisiert, so daß insoweit die Voraussetzungen, von denen der Gesetzentwurf ausgeht, nicht vorliegen.
Lassen Sie mich schließlich noch wenige Worte zu dem § 4 des Entwurfs sagen, der ausdrücklich bestimmt, daß das erste Bundesgrenzschutzgesetz vom 16. März 1951 unberührt bleibt. Im Bundesrat hat die Frage des Weiterbestehens des Bundesgrenzschutzes zu einer längeren Debatte geführt. Ich bin dem Bundesrat dankbar, daß er sich hierbei in seiner Mehrheit für den Fortbestand und damit für die Wiederauffüllung des Bundesgrenzschutzes ausgesprochen hat. Meine Damen und Herren, ich kann das Hohe Haus nicht eindringlich genug darum bitten, sich dieser Auffassung anzuschließen. Sosehr ich auch die wichtigen Gesichtspunkte der Wiederaufrüstung anerkannt habe und anerkennen muß, sowenig habe ich doch damit zum Ausdruck bringen wollen, daß der Bundesgrenzschutz überflüssig sei. Die politischen Verhältnisse an der Sowjetzonengrenze und gerade die letzte Entwicklung in der sowjetischen Besatzungszone erfordern heute dringender denn je, daß der Bundesregierung ein polizeiliches Instrument zum unmittelbaren eigenen Einsatz zur Verfügung steht. Wir dürfen uns gegenüber politisch demonstrativen Massenaktionen von jenseits des Eisernen Vorhangs, deren wir immer gewärtig sein müssen, nicht allein auf die NATO-Divisionen und den NATO-Automatismus verlassen. Die Bundesregierung muß hier freie Hand haben, unabhängig von NATO so lange wie möglich für eine Lokalisierung von Grenzzwischenfällen mit geeigneten polizeilichen Mitteln Sorge zu tragen und dadurch die Entstehung militärischer Konflikte mit ihren unabsehbaren Folgen zu verhüten. Es wäre falsch, diese verantwortungsschwere Aufgabe allein den Bereitschaftspolizeien der Länder aufzubürden.

(Zuruf rechts: Richtig!)

Die polizeiliche Sicherung der Zonengrenze ist nicht
Sache einiger Länder, sondern sie ist eine Aufgabe,
die uns alle betrifft, also eine echte Bundesaufgabe.

(Erneuter Zuruf rechts: Richtig!)

Wir werden mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes einen wesentlichen Beitrag zu dem beschleunigten Aufbau der Streitkräfte leisten. Die polizeiliche Sicherung des Bundesgebietes dürfen wir darüber nicht vernachlässigen. Ich möchte dem Hohen Hause versichern, daß die Bundesregierung


(Bundesinnenminister Dr. Schröder)

alles in ihrer Macht Stehende tun wird, um den Bundesgrenzschutz so schnell wie möglich wieder aufzufüllen. Ich bitte das Hohe Haus schon jetzt, uns auch bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Eschmann, wobei ich nochmals an die Vorschrift unserer Geschäftsordnung erinnern darf, daß bei der ersten Lesung nicht auf Einzelheiten, sondern nur auf die Prinzipien des Gesetzentwurfs eingegangen werden soll.