Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Worten läßt sich trefflich streiten.
Ob aber die Worte überall das Richtige treffen, ist die zweite Frage. Jedenfalls springt bei der Behandlung der Anträge auf den Drucksachen 1587 bzw. 1589, wonach eine Veränderung der Molkereistruktur und eine Veränderung der Einzugsgebiete, wo die Milch herkommt, vorgenommen werden soll, keine Verbesserung des Erzeugerpreises heraus.
— Nein, das ist eine zu märchenhaft einfache Vorstellung.
Zweitens. Muten Sie uns doch nicht zu, daß wir so unhöflich sind, Sie schlechter zu behandeln, als wir uns selber behandeln. Das gibt es ja gar nicht.
Denn die Sache ist ja die: Wir haben Ihre Anträge nicht zurückgestellt, sondern wir als die für die Regierungsgeschäfte mit Verantwortlichen arbeiten nach einem bestimmten Plan, und auf diesen bestimmten Plan kommt es an.
Wir können hier kein Störungsfeuer brauchen,
weil es uns die rasche Verabschiedung der notwendigen Gesetze erschwert und weil dadurch der Erzeuger bezüglich der Verbesserung seiner Preise, auf die er nach unser aller Ansicht Anspruch hat, noch weiter vertröstet würde. Das ist die Grundlage.
— Lassen Sie mich jetzt einmal ausreden!
— Ja, bei Ihnen ist es ja notwendig, daß ich das erläutere. Bei Ihnen möchte ich kein Examen über die Zusammensetzung des Milchpreises anstellen;
es würde wahrscheinlich sehr schlecht ausfallen!
Ich will nur folgendes ausführen. Es handelt sich bei der Regulierung des Milchpreises um ein zusammenhängendes Ganzes. Die Verordnung bezüglich der echten Erhöhung des Frischmilchpreises ist durch den Bundesrat gegangen. Diese Verordnung genügt zur Regulierung des Milchpreises nicht -- wie die Frau Kollegin Strobel ganz richtig gesagt hat —, weil sie bloß 27 % des Frischmilchpreises reguliert, aber nicht den ganzen Milchpreis.
— Sehen Sie!
Jetzt kommt der zweite Teil: die Anträge der CDU/CSU betreffend Änderung der Umsatzsteuer. Es geht uns nicht um eine Änderung der Umsatzsteuer — das ist nicht unser Hauptmotiv —, sondern darum, für die Werkmilch, für die Verarbeitungsmilch Beträge herauszubringen, für die Verbesserung des Milchpreises insgesamt, ob Frischmilch oder Werkmilch, danach fragt der Bauer nicht. Er will einen angemessenen Erzeugerpreis haben. Wie seine Produkte dann verwertet werden, ist eine zweite Frage. Die Befreiung von der Umsatzsteuer in der sogenannten Verarbeitungsstufe bringt eine Verbesserung des Milchpreises um 0,9 Pf, und die hälftige Befreiung in der Handelsstufe — die 3 Pf umgerechnet auf die gesamte Milchmenge — bringt eine Verbesserung des Milchpreises um 0,8 Pf. Es kommt uns darauf an, die beiden Komponenten miteinander zu verbinden, damit wir eine einheitliche Hebung und Regulierung des Milchpreises bekommen.
Dabei kommt sogar noch hinzu, daß dem Verbraucher keine besonderen Belastungen entstehen. Die Herabsetzung der Umsatzsteuer belastet ihn nicht, und die Erhöhung des Frischmilchpreises wird ja dann später auch mit der Senkung der Zuckersteuer verbunden. So liegen die Dinge.
Das ist also ein einheitlicher Plan. Nach diesem einheitlichen Plan wird hier vorgegangen. Deswegen kommt es noch auf etwas anderes an: darauf, daß die Bestimmungen möglichst rasch in Kraft treten. Deswegen können wir jetzt keine strittigen Probleme bezüglich der weiteren Beseitigung der Umsatzsteuer erörtern. Das ist eine Frage, die wir später behandeln können. Die Frage, die heute zur Entscheidung steht, ist die, daß so rasch wie möglich ein Teil dessen jetzt verwirklicht wird, worauf der Bauer schon seit Monaten Anspruch hat.
Ich bin dem Finanz- und Steuerausschuß außerordentlich dankbar, daß er den Ratschlägen des Ernährungsausschusses gefolgt ist und den Inkraftsetzungstermin hinsichtlich der Senkung der Umsatzsteuer auf den 31. Januar festgelegt hat: einmal die vollständige Befreiung von der Umsatzsteuer in der Verarbeitungsstufe, dann die hälftige Befreiung des Milchkleinhandels in der Handelsstufe von 3 % auf 1 1/2 %. Die Ermäßigung um 1 1/2% ist deshalb notwendig — sie steht auch in organischem Zusammenhang, ohne das Gesamtgefüge des Milchpreises durcheinanderzubringen —, weil, wenn der echte Frischmilchpreis erhöht wird, sich dadurch die Umsatzsteuer erhöhen würde. Entsprechend wird dem Milchhandel durch die Senkung von 3 auf 1 1/2 % eine Vergünstigung gewährt. Die Vergünstigung soll jetzt sogar am 31. Januar in Kraft treten, so daß auch der Milchhandel rasch in den Lauf der Entwicklung eingeschaltet wird und baldigst in den Genuß der Umsatzsteuerermäßigung von 3 % auf 1 1/2% kommt.
Damit ist es aber noch nicht aus! Deswegen war ich immer so dahinterher, daß das Gesetz so rasch wie möglich verabschiedet wird; denn es brennt allmählich auf den Nägeln. Die Umsatzsteuer für den Monat Februar wird nämlich ungefähr am 10. März verrechnet. Bis zum 10. März müssen die entsprechenden Anweisungen da sein. Das Gesetz gibt ja nur die Grundlage; jetzt kommen noch die Durchführungsbestimmungen und die Vollzugsanweisungen des Bundesernährungsministeriums. Hoffentlich klappt es dann auf dieser Seite, denn es eilt. Da muß festgelegt werden, daß die ersparte Umsatzsteuer restlos dem Erzeuger zugute kommt. Das ist ja der Sinn des Gesetzes. Da gehören die entsprechenden Anweisungen her.
— Machen Sie doch keine Witze, wenn es nicht notwendig ist!
Unter Umständen müssen Sie sogar nach München
fahren und den Faschingszug anschauen, damit Sie
in der Lage sind, künftig bessere Witze zu machen.
Der Zweck der Übung ist nur, mich aus dem Konzept zu bringen. Aber da können Sie lange rumoren, und Sie bringen mich nicht aus dem Konzept!
— Sie sind doch ein verhältnismäßig gutmütiger Mensch. weil Sie auch aus Süddeutschland stammen.
Es kommt aber noch ein Schlußstück dazu. Wir brauchen wahrscheinlich auch noch eine kleine Änderung des Milch- und Fettgesetzes, damit die Verbesserung des Milchpreises ohne Unterschied der Erzeugung und der Verarbeitung allen Bauern ungefähr gleichmäßig zugute kommt. Denn die Dinge sind ja außerordentlich verschieden gelagert. Wir werden die Sache noch nachprüfen und behalten uns weitere Schritte vor.
Der Rede kurzer Sinn ist der: Bleiben wir konsequent bei dem Plan, den die Regierungskoalition entwickelt hat! Wir bleiben bei ihm, und deswegen ersuche ich Sie, alle übrigen Anträge mit Begeisterung abzulehnen, damit unser Plan nicht gestört wird.