Rede:
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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 3. Februar 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1956 6615 127. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Februar 1956. Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045) 6616 D Rasner (CDU/CSU) 6616 D Eschmann (SPD) 6617 A Aufsetzung beschlossen 6617 B Tatsächliche Erklärung gemäß § 36 der Geschäftsordnung namens der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP zur Kriegsopferversorgung: Vizepräsident Dr. Schmid 6617 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 6617 C Fragestunde (Drucksache 2050): .1. betr. Bundesautobahn Frankfurt—Nürnberg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6617 D, 6618 B, C Stücklen (CDU/CSU) 6618 B, C 2. betr. Anrede in der dritten Person gegenüber Vorgesetzten der Streitkräfte: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6618 D 3. betr. Fernmeldeinrichtungen: Dr. -Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 6619 A, B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6619 B, C 4. betr. gerichtliche Klärung des Verdachts von Morden gegen aus der Sowjetunion entlassene Gefangene: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6619 C 5. betr. Beschießung von Jägern in Jagdbezirken nahe der Zonnengrenze durch „Volkspolizisten" und Ersatz von Wildschäden: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6619 D 6. betr. Abschluß eines Sozialabkommens mit der Sowjetunion zur Entschädigung deutscher Staatsbürger, die in Rußland gearbeitet haben und 7. betr. Beiträge zur Sozialversicherung für Witwen mit Witwenrente und Anwartschaft aus eigener Weiterversicherung 6620 B 8. betr. Berücksichtigung des Abschlusses des Studiums an einer Verwaltungsoder Wirtschaftsakademie in den Laufbahnrichtlinien für den höheren und gehobenen Dienst: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6620 B 9. betr. Monopolausgleichsabgabe für Dessertweine und Wermutgrundweine: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6620 D, 6621 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 6621 A 10. betr. Störungen beim Empfang von Radiosendungen auf Mittel- und Kurzwellen: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post und Fernmeldewesen 6621 B, C Ritzel (SPD) 6621 B 11. betr. Ersatz überalterter Personenwagen im Berufsverkehr der Deutschen Bundesbahn: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6621 C, 6622 A Ritzel (SPD) 6621 D 12. betr. Dauer der Untersuchungshaft in Strafverfahren beim Bundesgerichtshof: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6622 A 13. betr. Zugverspätungen im Fern- und Berufsverkehr: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6622 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6622 D 14. betr. Personenwagen für den Berufsverkehr: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6623 A 15. betr. Versorgung der Feuerwerksmeister und ihrer Mitarbeiter in Unglücksfällen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6623 B, 6624 A Arnholz (SPD) 6624 A 16. betr. Schließung des von einem deutschen Pfarrer geleiteten Seminars in Madrid durch die spanische Polizei: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 6624 A, C Dr. Menzel (SPD) 6624 C 17. betr. Veröffentlichung der Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung in der Landwirtschaft und der Haushaltsrechnungen in Landarbeiter- und Kleinbauernhaushaltungen: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6624 D 1 18. betr. Frage der Freistellung der Hochseefischer vom Wehrdienst: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6625 C 19. betr. östliche Infiltration in Westdeutschland: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6625 D 20. betr. Hausrathilfe für Antragsteller über 65 Jahre oder Schwerbeschädigte: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 6626 A Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherheit im Straßenverkehr (Drucksache 1973) 6626 A Müller-Hermann (CDU/CSU), Anfragender 6626 B, 6635 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6629 A Dr. Bleiß (SPD) 6634 B, 6635 C Rademacher (FDP) 6636 A Brück (CDU/CSU) 6638 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6639 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Josten u. Gen. betr. neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksachen 2031, 1170) . . . 6640 C Josten (CDU/CSU) : als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6657 D als Abgeordneter 6640 D Beschlußfassung 6641 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Straßenbaumittel für das Haushaltsjahr 1956 (Drucksachen 2015, 1725) 6641 A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6641 B Beschlußfassung 6641 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2017) 6641 C Überweisung an den Rechtsausschuß . 6641 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Auslegung des § 29 (Übergang zur Tagesordnung) der Geschäftsordnung (Drucksache 2012) 6641 C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6641 C Rückverweisung an den Geschäftsordnungsausschuß 6641 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 1860, 1955); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2018 [neu], Umdruck 520) . 6641 D, 6659 A Frau Lockmann (SPD), Berichterstatterin 6641 D Frau Strobel (SPD) . 6642 D, 6645 A, 6646 B I Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . 6643 D, 6645 C Abstimmungen 6646 A, B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045) 6616 D, 6646 C Dr. Schrader, Bundesminister des Innern 6646 C, 6650 D, 6656 A Eschmann (SPD) . 6648 A, 6649 C, 6650 B Berendsen (CDU/CSU) 6651 A Dr. Mende (FDP) 6651 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6652 D Feller (GB/ BHE) 6653 D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und den Ausschuß für Verteidigung . . 6657 A Geschäftliche Mitteilungen 6657 C Nächste Sitzung 6657 C Anlage 1:. Liste der beurlaubten Abgeordneten 6657 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Josten u. Gen. betr. neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 2031) 6657 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 520) 6659 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Lulay 7. 4. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 1.4. Dr. Kopf 31. 3. Böhm (Düsseldorf) 3.3. Graaff (Elze) 3.3. Dr. Hammer 3. 3. Mensing 1.3. Meitmann 29. 2. (zunächst) Peters 29. 2. Dr. Starke 28. 2. Dr. Eckardt 25. 2. Glüsing 25. 2. Mellies 25. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 25. 2. Schmidt (Hamburg) 25. 2. Srock 25. 2. Gedat 18. 2. Gleisner (Unna) 18. 2. Hörauf 13.2. Bauer (Wasserburg) 11.2. Eberhard 11. 2. Kriedemann 11.2. Dr. Maier (Stuttgart) 11.2 Pelster 11.2. Siebel 11.2. Erler 4. 2. Hilbert 4.2. Jahn (Frankfurt) 4.2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 2. Graf von Spreti 4.2. Wiedeck 4.2. Wullenhaupt 4. 2. Dr. Atzenroth 3.2. Rauknecht 3.2. Dr. Becker (Hersfeld) 3.2. Dr. Blank (Oberhausen) 3.2. Birkelbach 3.2. Blachstein 3.2. Blöcker 3.2. Brandt (Berlin) 3.2. Brese 3.2. Dr. Bucher 3.2. Euler 3. 2. Finckh 3.2. Geiger (München) 3.2. Dr. Gleissner (München) 3.2. Grantze 3.2. Häussler 3.2. Heye 3.2. Höfler 3.2. Frau Dr. Ilk 3.2. Jacobi 3.2. Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Jentzsch 3. 2. Kahn-Ackermann 3. 2. Kiesinger 3.2. Dr. Königswarter 3. 2. Dr. Kreyssig 3. 2. Kunz (Schwalbach) 3.2. Lemmer 3. 2. Maucher 3. 2. Frau Dr. Maxsein 3. 2. Morgenthaler 3. 2. Neuburger 3. 2. Oetzel 3. 2. Dr. Orth 3.2. Scheel 3. 2. Dr. Schellenberg 3.2. Scheppmann 3. 2. Schmitt (Vockenhausen) 3. 2. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 3. 2. Dr. Seffrin 3.2. Seiboth 3.2. Struve 3.2. Thieme 3.2. Dr. Werber 3. 2. Wittenburg 3. 2. Anlage 2 Drucksache 2031 (Vgl. S. 6640 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170). Berichterstatter: Abgeordneter Schill (Freiburg) I. Allgemeines In der 66. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Februar 1955 wurde der Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betr. Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim - Drucksache 1170 - an den Ausschuß für Verkehrswesen zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Mit Schreiben vom 18. Februar 1955 wurde das Bundesministerium für Verkehr um baldmögliche schriftliche Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 12. Juni 1955 (StB 1 - Ibpl. -- 93 B 55) legte der Bundesminister für Verkehr folgende vorläufige Stellungnahme vor: „Der in der Bundestagsdrucksache 1170 behandelte Wiederaufbau der zerstörten Eisenbahnbrücke über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim als Straßenbrücke macht eingehende Untersuchungen erforderlich, um die damit zu- Vizepräsident Dr. Schneider: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung des aufgerufenen Gesetzes in der ersten Lesung. Es ist der Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Verteidigung zur Mitberatung zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; dann ist es so beschlossen. (Schill [Freiburg]) sammenhängenden Verkehrsfragen zu klären und die Baukosten zu ermitteln. Ergebnisse hierüber werden erst in einiger Zeit vorliegen, so daß eine ausführliche schriftliche Stellungnahme im Augenblick noch nicht möglich ist. Zu Ihrer Unterrichtung über den Stand der Dinge darf ich folgendes ausführen. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat auf Anfrage mitgeteilt, daß im Rahmen des zivilen Eisenbahnverkehrs z. Z. keine Notwendigkeit für den Wiederaufbau der Hindenburgbrücke als Eisenbahnbrücke selbst besteht. Es seien jedoch Umgestaltungen der Bahnanlagen im Raum Bingen geplant, die eine Wiederbenutzung der stillgelegten Zufahrtsstrecke Dietersheim—Hindenburgbrücke möglich erscheinen lassen, so daß die mit der Hindenburgbrücke zusammenhängenden Bahnanlagen für Straßenzwecke nicht freigegeben werden könnten. Der Beauftragte des Bundeskanzleramts für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen hat zu der gleichen Angelegenheit dahingehend Stellung genommen, daß mit Rücksicht auf etwaige in absehbarer Zeit zu erhebende militärische Forderungen eine Straßenführung, die den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke und ihrer Verbindung verhindert, unerwünscht erscheine. Da nach dieser Sachlage feststeht, daß für eine Straßenbrücke über den Rhein im Raume Bingen—Rüdesheim eine von der Eisenbahnbrücke unabhängige Lösung gefunden werden müßte, wird nunmehr von den beteiligten Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz unter gegenseitiger Abstimmung die entsprechende Planung durchgeführt. Im Rahmen des vorgesehenen Ausbaues I) der Bundesstraße wird das Ergebnis dieser Untersuchungen ggf. zu berücksichtigen sein." Mit Schreiben vom 18. November 1955 (StB 1 — Ibpl. — 284 He 55) legte der Bundesminister für Verkehr folgende endgültige Stellungnahme mit einem Übersichtsplan vor: „Der Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Hindenburgbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim als Straßenbrücke ist bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 24. Juni 1954 behandelt worden. Die Brücke war aus strategischen Gründen als Eisenbahnbrücke gebaut. Sie trug einen Bohlenbelag und konnte in den Zugpausen von Straßenfahrzeugen benutzt werden. Zu dem vorliegenden Antrag nehme ich wie folgt Stellung: a) Bedeutung der Brücke Zwischen Frankfurt—Wiesbaden und Koblenz—Kreuznach stehen zur Zeit für den Straßenverkehr die Bundesstraßen 40 und 9 über Mainz zur Verfügung. Der Verkehr auf diesen Straßen insbesondere in den Relationen Darmstadt—Mainz und Wiesbaden—Mainz hat stark zugenommen. Eine Straßenbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim hätte in erster Linie für den Nachbarschafts-, Bezirks- und Ausflugsverkehr Bedeutung. Aus landschaftlichen Gründen bevorzugen die Touristen zwischen Wiesbaden und Rüdesheim die Bundesstraße 42 und zwischen Bingen und Koblenz die Bundesstraße 9. Insoweit wird ein verkehrswirtschaftliches Bedürfnis für eine Rheinbrücke bei Bingen bejaht werden müssen. Zwischen Mainz und Koblenz fehlt auf etwa 90 km eine Straßenbrücke über den Rhein. Lage der Brücke Die Deutsche Bundesbahn ist zur Zeit am Wiederaufbau der Rheinbrücke bei Bingen als Eisenbahnbrücke nicht interessiert. Sie kann jedoch wegen Umgestaltung der Bahnanlagen im Raum Bingen die zum Rhein führenden Trassen für Straßenzwecke nicht freimachen. Nach den Untersuchungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz und der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mainz läge eine neue Straßenbrücke am günstigsten unmittelbar oberhalb der zerstörten Eisenbahnbrücke. Hier ist ein guter Anschluß an die Bundesstraße 42, an die geplante Umgehungsstraße Bingen im Zug der Bundesstraße 9 und an eine etwaige Entlastungsstraße über den vorderen Hunsrück möglich. Bei den Straßenplanungen im Raum Bingen—Rüdesheim wird dieser Rheinübergang bereits vorsorglich berücksichtigt. e) Kosten der Brücke Nach überschläglicher Schätzung würde der Bau der etwa 1250 m langen Straßenbrücke netwa 15,0 Mio DM der Bau der Straßenanschlüsse etwa 3,5 Mio DM zusammen 18,5 Mio DM kosten. Die Beteiligung des Bundes, der interessierten Länder, Kreise und Gemeinden an den Baukosten wird zu gegebener Zeit geprüft werden müssen. d) Bauplanung Um den erheblichen Straßenverkehr im Raum Mainz zu bewältigen, laufen zur Zeit Planungen für zwei Straßenbrücken über den Rhein bei Mainz—Weisenau und bei Wiesbaden—Schierstein. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen vertreten mit mir die Auffassung, daß diesen Planungen gegenüber dem Projekt bei Bingen zeitlich unbedingt der Vorrang gebührt. Aus diesem Grund sollte die Planung einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim zunächst zurückgestellt werden." II. Im einzelnen Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seiner 71. Sitzung am 11. Januar 1956 die Drucksache 1170 eingehend beraten. Der Vertreter des Bundesministers für Verkehr führte dazu u. a. aus, daß im Raum Rüdesheim—Mainz der Bau von drei Rheinbrücken vorgeschlagen worden sei, und zwar zwischen Mainz und Weisenau Wiesbaden und Schierstein und Bingen und Rüdesheim. Hinsichtlich ihrer Dringlichkeit rangiere jedoch die geplante Brücke zwischen Bingen und Rüdesheim an letzter Stelle. Es sei nicht möglich, schon jetzt einen Termin anzugeben, wann dem Bau dieser Rheinbrücke nähergetreten werden kann. Der Ausschuß für Verkehrswesen stimmte daraufhin nach kurzer Aussprache der Stellungnahme des Bundesministers für Verkehr zu und beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Antrag als Material ' an die Bundesregierung zu überweisen. Bonn, den 11. Januar 1956 Schill (Freiburg) Berichterstatter I Anlage 3 Umdruck 520 (Vgl. S. 6642 D, 6646 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2018 (neu), 1860, 1955). Der Bundestag wolle beschließen, 1. in Art. 1 hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 1 a einzufügen: ,la. In § 4 wird hinter Ziffer 20 folgende Ziffer eingefügt: „21. die Lieferung von Frischmilch, entrahmter Milch und Buttermilch."', 2. in Art. 1 Ziffer 3 (Neufassung des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe b) die Worte „, von Frischmilch, entrahmter Milch und Buttermilch" zu streichen. Bonn, den 3. Februar 1956 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Frage ist beantwortet.
    Frage 20, letzte Frage, Abgeordneter Schneider (Bremerhaven), betrifft Hausrathilfe für Antragsteller, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Schwerbeschädigte sind.
    Ist die Bundesregierung bereit zu veranlassen, daß alle Antragsteller, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Schwerbeschädigte sind, Hausrathilfe ohne Rücksicht auf Punktzahl erhalten?
    Zur Beantwortung hat das Wort Herr Staatssekretär Hartmann.



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ober die Bereitstellung der Mittel für die Hausrathilfe aus dem Sondervermögen Ausgleich-fonds entscheidet nach dem Gesetz nicht die Bundesregierung, sondern der Präsident des Bundesausgleichsamts mit Zustimmung des Kontrollausschusses. Nach der zur Zeit vom Präsidenten des Bundesausgleichsamts getroffenen Regelung wird die Hausrathilfe Antragstellern, die über 70 Jahre alt sind, in jedem Fall, den sonstigen Antragstellern nach Maßgabe eines Punktsystems ausgezahlt, bei dem neben dem Lebensalter insbesondere die Einkünfte, der Familienstand sowie besondere soziale Notstände berücksichtigt werden. Derzeit wird die erste und zweite Rate der Hausrathilfe Antragstellern mit mindestens 60 Punkten, die erste Rate Antragstellern mit mindestens 30 Punkten gewährt. Von einer allgemeinen, vollen Auszahlung der Hausrathilfe an alle Antragsteller, die mindestens 65 Jahre alt sind, hat der Präsident des Bundesausgleichsamts bisher noch abgesehen. Da der Umfang der für Hausrathilfe verfügbaren Mittel jeweils eine gegebene Größe darstellt, würden bei einer solchen Regelung noch zu viele andere Antragsteller, die sich in sozialer Notlage befinden, zurücktreten müssen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Frage ist beantwortet. Damit ist die Fragestunde erledigt.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Große Anfrage der Abgeordneten Müller-Hermann, Rümmele, Stücklen, Cillien und Fraktion der CDU/CSU betreffend Sicherheit im Straßenverkehr (Drucksache 1973).
    Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage hat der Abgeordnete Müller-Hermann.
    Müller-Hermann (CDU/CSU), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen vor einer erschreckenden Bilanz. In den letzten fünf Jahren sind in der Bundesrepublik 50 000 Menschen dem Unfalltod zum Opfer gefallen. Wir haben 1 400 000 Menschen in der Bundesrepublik, die durch Unfälle im Straßenverkehr verletzt worden sind.
    Diese Unfallzahlen steigen Jahr für Jahr an. Wenn wir berücksichtigen, daß wir pro Jahr einen Zuwachs von etwa 500 000 Kraftfahrzeugen haben, können wir uns ausrechnen, wie die Unfallziffern weiter anwachsen werden, wenn wir nicht von allen Seiten Energisches tun, um zu einer erhöhten Verkehrssicherheit auf den Straßen zu kommen. Im Jahre 1955 hatten wir 12 000 Unfalltote und 350 000 Verletzte.
    Zwei Zahlen sind von besonderer Bedeutung. Nach der neuesten Statistik aus dem zweiten Vierteljahr 1955 sind 55 % der Unfalltoten und 87% aller Verletzten Personen, die sich auf zweirädrigen Fahrzeugen bewegt haben. Die zweite Zahl von bemerkenswerter Bedeutung ist, daß sich 85 % aller Verkehrsunfälle innerhalb geschlossener Ortschaften abspielen. Daraus ergibt sich bereits eine Andeutung, wo die Schwerpunkte in der Unfallbekämpfung liegen müssen.
    Wir dürfen als Bundestag vor der schwierigen Aufgabe, vor der wir stehen, nicht kapitulieren und resignieren. Wir haben wohl Anlaß, gerade von dieser Stelle aus einen Appell an das Gewissen und die Verantwortung aller beteiligten Stellen zu richten, aber auch einen Appell an das Gewissen und die Verantwortung aller Staatsbürger. Denn alle Staatsbürger sind Teilnehmer am Straßenverkehr.
    Wenn man auf die Unfallursachen blickt, so ist festzustellen, daß nach der vorliegenden Statistik aus dem Jahre 1954 — und die Statistiken stimmen in etwa Jahr für Jahr überein — 59 °/o aller Unfallursachen beim Führer von Kraftfahrzeugen liegen. Die Ursachen beim Fußgänger betragen etwa 7,7 % die Ursachen beim Radfahrer 10,8 %. Dabei muß allerdings berücksichtigt werden, daß jeweils bei einem Unfall mehrere Unfallursachen zusammentreffen können und sich das Schwergewicht der Unfallursachen in dieser Statistik nicht ausdrückt. Immerhin bleibt die Feststellung übrig, daß 89,6 %
    der Unfallursachen in menschlichem Versagen bestehen. Mir scheint, wir können auch als Bundestag über das, was sich aus dieser Tatsache an Folgerungen ergibt, nicht mit einem Achselzucken zur Tagesordnung übergehen. Alle Verkehrssicherheitsmaßnahmen werden darauf abgestellt sein müssen, Unfallverhütung zu betreiben.
    Was ist von seiten des Bundes bisher auf diesem Gebiete geschehen? Thema Straßenbau: ich will es nur andeuten; wir haben uns hier bereits verschiedentlich über diesen Fragenkomplex unterhalten. Mir scheint es wichtig, festzustellen, daß wir erhebliche Fortschritte auf diesem Gebiet gemacht haben. Im kommenden Haushaltsjahr werden 800 Millionen DM für den Ausbau der Bundesstraßen zur Verfügung stehen, während es noch im Vorjahre nur 310 Millionen DM gewesen sind und im laufenden Haushaltsjahr 520 Millionen DM. Von diesem Hause sind also aus der sehr klaren Erkenntnis, daß ein verbesserter Straßenbau wesentlich zur Verminderung der Unfälle beitragen kann, höhere Beträge für den Straßenbau zur Verfügung gestellt worden. Die Voraussetzung hierfür ist wesentlich geschaffen worden durch das seinerzeit sehr umstrittene Verkehrsfinanzgesetz und durch die Zweckbindung seiner Mittel, die mein sehr verehrter Freund Dr. Dresbach kürzlich noch als eine ,.Abirrung" bezeichnet hatte. Aber ich will dieses Thema nicht vertiefen. Wir wissen, daß von seiten des Bundesverkehrsministeriums ein Zehn-JahresStraßenbauprogramm vorbereitet wird. Wir alle begrüßen diese Initiative und wollen uns nur darum bemühen, daß diese Planung des Verkehrsministeriums nicht eine Fleißarbeit bleibt, sondern auch realisiert werden kann.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Hier dürfte wohl das Hauptproblem liegen. Denn soviel wir bisher gehört haben, besteht bei diesem Zehn-Jahres-Straßenbauprogramm zur Zeit noch allein für die Bundesfernstraßen eine Finanzierungslücke von 6 Milliarden DM. Es wird also noch sehr großer gemeinsamer Anstrengungen bedürfen, um aus dieser Fleißarbeit ein realisierbares Programm zu machen.
    In diesem Zusammenhang wird die Frage eine Rolle spielen, ob wir nicht in erweitertem Umfange die vom Kraftverkehr aufgebrachten Mittel auch dem Straßenbau zuführen müssen. Nach einer mir vorliegenden Statistik werden im Jahre 1956 vom Kraftverkehr 1,9 Milliarden DM an Mitteln aufgebracht werden, aber nur, wie gesagt, etwa 800 Millionen DM sind im Bundeshaushalt für den Straßenbau vorgesehen. Ich will das Thema nur andeuten; es wird uns zweifellos im Laufe der nächsten Monate und Jahre erheblich beschäftigen.


    (Müller-Hermann)

    Daraus, daß sich 85 % aller Unfälle innerhalb geschlossener Ortschaften ereignen, ergibt sich, daß wir im Zuge der Maßnahmen des Bundes sicherlich einen Schwerpunkt bilden müssen mit dem Ziel, die Ortschaften durch verbesserte Ortsumgehungen oder durch verbesserte Ortsdurchfahrten zu entlasten. Aber wir werden auf die Dauer gesehen auch nicht daran vorbeikommen, den Städten und Gemeinden, die allein durch die Parkraumfrage vor sehr erheblichen finanziellen Aufgaben und Ausgaben stehen, finanziell von seiten des Bundes eine gewisse Hilfestellung durch eine Veränderung oder Verbreiterung der Baulast zu geben.
    Auf dem Gebiete des Straßenbaues also tut der Bund schon etwas.
    Wir sind zur Zeit gleichfalls sehr intensiv an der Arbeit, um das Straßenverkehrsrecht den Erfordernissen der Zeit anzupassen. Es handelt sich auch hier um eine Nachholarbeit. Meine Damen und Herren, wir haben leider sehr lange die Dinge schleifen und liegenlassen. Aber zur Beschleunigung hat sich über alle Kompetenzen und Grundgesetzschwierigkeiten hinweg ein gemeinsamer Ausschuß aus Bundesrat und Bundestag gebildet, ein Ausschuß für Verkehrssicherheitsfragen, der tüchtig an der Arbeit ist und in kurzer Zeit zu einem Ergebnis kommen wird, das den Niederschlag in der Gesetzgebung finden wird.
    Meine Damen und Herren! Ich habe auf die moralische Verantwortung und Verpflichtung des Staates hingewiesen, für die Verkehrssicherheit etwas zu tun. Das gilt in gleichem Maße für die moralische Verantwortung des einzelnen. Hier stehen wir alle vor einer wichtigen Erziehungsaufgabe. Ist die Tatsache, daß wir heute im Straßenverkehr so wenig an Selbstdisziplin feststellen können, daß wir überall Rücksichtslosigkeit und Disziplinlosigkeit als Unfallursachen feststellen müssen, ist die Hast unserer Tage wirklich ein Charakteristikum unserer Zeit und unseres Landes? Wir können nicht daran vorbeigehen, daß die Unfallhäufigkeit in vergleichbaren Staaten mit vergleichbarer Bevölkerungsdichte und vergleichbarem Kraftfahrzeugbestand erheblich niedriger ist als bei uns. Daraus ergibt sich, daß auf dem Gebiet der Erziehung zur Selbstzucht und zur Selbstdisziplin und zur größeren Rücksicht und Achtung gegenüber dem Nachbarn und dem Nächsten noch sehr viel zu tun übrig bleibt. Wir müssen uns mit aller Entschiedenheit dagegen wenden und dagegen Vorsorge treffen, daß sich auf unseren Straßen ein Rowdytum durchzusetzen vermag oder Verkehrsdelikte grundsätzlich als Kavaliersdelikte angesehen werden. Wir müssen von seiten des Staates in Zusammenarbeit mit Elternhaus und freiwilligen und wirtschaftlichen Organisationen dafür sorgen, daß die Disziplin im Straßenverkehr zum obersten Gebot für alle Verkehrsteilnehmer wird. Wir müssen darüber hinaus sicherstellen, daß der Verkehrsunterricht in den Lehrplan aller Schulgattungen aufgenommen wird und die Lehranstalten mit entsprechendem Lehrmaterial versorgt werden.
    Die Große Anfrage, die zu begründen ich die Ehre habe, beschäftigt sich allerdings nicht mit den eben von mir umrissenen Problemen, sondern in erster Linie mit den Fragen der Verkehrsüberwachung und der Rechtsprechung bei Verkehrsdelikten, also mit Themen, die außerhalb der unmittelbaren Einwirkung und Kompetenz des Bundes liegen. Und die Aufgabe dieser Aussprache des
    Bundestages soll es sein, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf diese Themen zu lenken und gewisse Verantwortlichkeiten zu klären.
    Der erste Teil der Großen Anfrage beschäftigt sich mit den Problemen der Verkehrspolizei und der Verkehrsaufsicht. Die Verkehrspolizei ist nach dem Grundgesetz eine Angelegenheit der Länder. Es besteht, wie mir scheint, selbst in dem Herzen unserer ausgeprägtesten föderalistischen Freunde eine gewisse Einsicht dafür, daß wir an sich eine Bundesverkehrspolizei brauchten. Aber wir werden die Hindernisse, die hier im Grundgesetz bestehen, nicht aus dem Wege zu räumen vermögen und werden uns mit den Tatsachen abfinden müssen. Die Verkehrspolizei liegt in der Obhut und Zuständigkeit der Länder. Eine Schwierigkeit besteht darin, daß die Verkehrspolizei nicht den Länderverkehrsministern, sondern den Länderinnenministern untersteht. Wir haben gerade dieser Tage gehört, daß der Herr Bundesverkehrsminister wieder mit seinen Kollegen in den Ländern eine lange Konferenz geführt hat. Wir haben nur das Bedenken, daß das, was mit gutem Willen dort erarbeitet wird, sich deswegen sehr schwer in die Praxis umsetzen läßt, weil nicht die Länderverkehrsminister die eigentlich Zuständigen für die Fragen der Verkehrsaufsicht sind, sondern die Länderinnenminister.
    Eine qualitativ gut ausgerüstete und geschulte Verkehrspolizei ist notwendig, wenn sie auch ihrer erzieherischen Aufgabe gerecht werden will. Die Verkehrspolizei muß sich pädagogisch und psychologisch richtig verhalten, und sie muß in die Lage versetzt werden, an Ort und Stelle schnell und damit wirksam eingreifen und notfalls bestrafen zu können. Voraussetzung dafür ist aber eben die Qualität der Verkehrspolizei und weiter, daß eine personelle und materielle Ausstattung der Verkehrspolizeikräfte in dem erforderlichen Ausmaß erfolgt und daß die Auswahl, die Ausbildung und der Einsatz nach einheitlichen Richtlinien innerhalb der gesamten Bundesrepublik vor sich gehen.
    Wir können zwar feststellen, daß auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung im Laufe der letzten Zeit manches besser geworden ist; aber wir stellen als Verkehrsteilnehmer leider auch immer wieder fest, daß sich die Verkehrspolizei allzu häufig noch auf Nebensächlichkeiten — ich nenne nur das falsche Parken — konzentriert. Man hat manchmal den Eindruck, daß die Verkehrspolizei meint, nur ihr Soll an Beanstandungen erfüllen zu müssen.
    Die Frage, die von meinen Freunden an die Bundesregierung und an den Herrn Bundesverkehrsminister gerichtet wird, ist die, inwieweit eine Möglichkeit besteht, durch das Zusammenwirken von Bund und Ländern, eventuell durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die Voraussetzungen zu schaffen für eine einheitliche Ausbildung und einen einheitlichen Einsatz der Verkehrspolizei, der dringend nötig ist, um mit der jetzigen Unfallsituation fertig werden zu können.
    Der zweite Teil unserer Großen Anfrage beschäftigt sich mit einem besonderen Sorgenkind für uns, die wir in der Verkehrspolitik stark engagiert sind, nämlich mit den Überladungen von Lastkraftwagen. Wir haben dieses Thema im Zusammenhang mit der Frage, wieweit man die Ladeabmessungen bei Lastkraftwagen beschränken soll, hinreichend diskutiert. Nun, wir wissen alle den Wert von Statistiken zu schätzen; aber es gibt auch Beispiele


    (Müller-Hermann)

    dafür, daß Statistiken mißdeutet oder gar mißbraucht werden können. Ich habe hier eine sehr interessante Statistik vorliegen, die eine Untersuchung der Überladungen bei Lastkraftwagen im Lande Nordrhein-Westfalen in der Zeit vom 11. März bis zum 31. Oktober 1955 zum Gegenstand hat. Kontrolliert wurden 62 298 Fahrzeuge, und Überladungen wurden bei 42 541 Fahrzeugen, d. h. bei 65 % dieser Fahrzeuge festgestellt. 25 % der Fahrzeuge waren bis 5 % überladen, 15 % zwischen 5 und 10 % und 25 % der Fahrzeuge über 25 %. Das macht natürlich einen erschreckenden Eindruck.
    Nun kommt aber folgendes hinzu. Auf Rückfrage bei den zuständigen Ministerien im Lande Nordrhein-Westfalen ist festgestellt worden, daß einmal unter den Schwerlastwagen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen an einbezogen sind und zum zweiten eine Vorauswahl der zu kontrollierenden Fahrzeuge dadurch stattgefunden hat, daß man mit Funkgerät Hunderttausende oder Millionen Fahrzeuge vorher aussortiert hat, die nach dem Bild, das sie boten, nach dem Druck der Federn und dem Reifenstand Anlaß zu der Vermutung gaben, daß sie überladen sein könnten. Ein Fahrzeug, ein 3 1/2-Tonner eines Sägewerks, hatte sogar eine Überladung von 294 %. Aber, wie gesagt, diese Statistik, so eindrucksvoll sie erscheinen mag, muß mit einer gewissen Reserve aufgenommen werden, da sie durch die Vorauswahl der kontrollierten Fahrzeuge sicherlich nicht ein verallgemeinerndes Bild zuläßt.
    Problematisch ist, daß eine Überladung von Fahrzeugen nach der Straßenverkehrs-Ordnung bis zu 10 % erlaubt ist, ein Faktum, das nach unserer Auffassung Anlaß zu ernster Besorgnis gibt. Die Bestimmung müßte eventuell revidiert werden.
    Es gibt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, bei Überladungen Geldstrafen und Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten zu verhängen. Im Wiederholungsfalle können die Konzessionen entzogen werden. Wie sieht es aber in der Praxis aus? Wir sehen immer wieder, daß selbst in Wiederholungsfällen nach langwierigen Gerichtsverhandlungen Geldstrafen in Höhe von 50, 100 oder 150 DM verhängt werden, Beträge, deren Mehrfaches der Besitzer des Lastkraftwagens bereits bei einer Tour verdient hat. Die Frage, die wir an die Bundesregierung zu stellen haben, ist die, wie man durch häufigere Stichproben mittels transportabler Waagen gegen diese Unsitte des Überladens energischer vorgehen kann und wie man die Sicherheit dafür schaffen kann, daß Fahrzeuge, bei denen Überladungen festgestellt worden sind, an Ort und Stelle abgeladen werden. Wir sind der Überzeugung, daß solche an Ort und Stelle verhängte Strafen bzw. Erfüllungen der gesetzlichen Bestimmungen abschreckender sein werden als langwierige Gerichtsverhandlungen.
    Ich komme damit zu dem dritten Teil der Großen Anfrage, die sich mit der Rechtsprechung bei Verkehrsdelikten beschäftigt. Zweierlei möchte ich vorausschicken. Meine politischen Freunde denken nicht im entferntesten daran, etwa die Unabhängigkeit der Richter auf dem Gebiete der Verkehrsrechtsprechung anzutasten. Und wir müssen feststellen — was für manch einen von uns selbst überraschend kam —, daß die Strafbestimmungen in der Straßenverkehrs-Ordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, im Güterkraftverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch durchaus ausreichend sind, um selbst schärfste Strafen zu verhängen. Die Frage ist nur die, ob diese Strafbestimmungen genügend genutzt werden und ob nicht das Mindeststrafmaß, insbesondere in Wiederholungsfällen, verschärft werden muß. Ich habe Gelegenheit gehabt, mich mit Richtern und Staatsanwälten über diese Fragen zu unterhalten. Man hat mir gesagt: „Stellen Sie sich bitte vor, wir haben bei einem kleinen Amtsgericht mehrere Fälle nacheinander zu bearbeiten, da ist eine Unterschlagung, und dann kommt eine Körperverletzung, und als drittes kommt, sagen wir, ein kleiner Verkehrsunfall oder eine Überladung von Kraftfahrzeugen. Bei den ersten beiden Fällen haben wir verhältnismäßig geringe Strafen verhängt — obwohl es sich um eine Unterschlagung und obwohl es sich um eine Körperverletzung gehandelt hat —, und nun kommt jemand, der sein Fahrzeug überladen hat, — was bleibt uns da bei einer solchen Relation praktisch anderes übrig, als auch hier eine verhältnismäßig geringe Strafe zu verhängen?"
    Wir begrüßen, daß die Länderjustizminister dazu übergegangen sind, besondere Verkehrsgerichte zu schaffen. Wir meinen, daß die Richter, die über solche Straßenverkehrsdelikte ein Urteil abgeben sollen, Sachverständige im Verkehr sein müssen. Sie sollen nicht nur die Gesetze über den Verkehr kennen, sondern sie sollen auch die Gesetzmäßigkeiten des Verkehrs kennen. Wir haben wahl Anlaß, den Verkehrsrichtern ein Lob auszusprechen, denn die Rechtsprechung hat sich im Laufe der letzten Monate nach Einrichtung dieser Institutionen zweifellos wesentlich verbessert. Die Verkehrsrichter sollen selbst Kraftfahrer sein. Sie haben dadurch, daß sie sich nur mit diesem Fragenkomplex zu beschäftigen haben, Vergleichsmöglichkeiten, und sie können vor allem auch zwischen Bagatellen und wirklichen Verbrechen unterscheiden.
    Worauf es uns ankommt und worauf sich die Anfrage konzentriert, die wir an die Bundesregierung zu richten haben, ist die Frage, wie man systematisch zu einem verstärkten Erfahrungsaustausch nicht nur zwischen den Länderjustizministern und dem Bundesjustizministerium und dem Bundesverkehrsministerium, sondern vor allem auch zwischen den Verkehrsrichtern kommen kann. Denn wir müssen heute immer wieder feststellen, daß gleiche Tatbestände in den verschiedenen Landesteilen und von den verschiedenen Verkehrsstrafrichtern völlig unterschiedlich bewertet und völlig unterschiedlich bestraft werden.
    Zum anderen möchten wir wissen, ob auf dem Gebiete der Rechtsprechung nicht die Möglichkeit besteht, über die Staatsanwaltschaften, die ja unter dem Einfluß ihrer Länderjustizminister stehen, dafür Sorge zu tragen, daß angemessene Strafen verhängt werden, und daß dort, wo offensichtlich zu geringe Strafen verhängt werden, Rechtsmittel eingelegt und Revisionen beantragt werden.
    Das sind die wesentlichsten Gesichtspunkte, die uns bestimmt haben, diese Große Anfrage einzubringen. Ich möchte nochmals im Namen meiner politischen Freunde, und wie ich meine, im Namen des ganzen Hauses die Versicherung abgeben, daß wir uns nach allen Kräften bemühen werden, mit der Exekutive, mit der Bundesregierung, aber auch mit den Länderregierungen und den Länderparlamenten gemeinsam dafür Sorge zu tragen, daß die ungeheure Zahl von Unfalltoten und Unfallverletzten im Laufe der nächsten Jahre verringert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)