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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2114

  • date_rangeDatum: 1. Dezember 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1955 6097 114 Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1955. Gedenken der Opfer des Hochofenunglücks im Werk Hörde der Dortmund-HörderHütten-Union: Vizepräsident Dr. Schmid 6099 D Eintritt der Abg. Grantze und Dopatka in den Bundestag 6100 A Mitteilung über Übertritt des Abg. Fassbender zur Fraktion der DP 6100 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Dr. Krone 6100 A Antrag auf Absetzung der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksachen 1387, 1789) : Vizepräsident Dr. Schmid 6100 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 6100 C Cillien (CDU/CSU) 6100 C Absetzung 6100 C Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6100 C, 6127 D Mitteilung über Vorlage der Denkschriften zu den Fragen der Ehegattenbesteuerung sowie der steuerlichen Entlastung der Arbeitseinkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit (Drucksache 1866) 6100 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen anfragen 159, 196, 201, 204, 205 (Drucksachen 1222, 1268, 1861; 1727, 1874; 1815, 1875; 1846, 1883; 1853, 1886) 6100 D Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Genfer Konferenz der Außenminister, europäische Sicherheit, Wiedervereinigung Deutschlands, Ost-West-Kontakte) 6101 A Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 6101 A Aussprache vertagt 6111 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Deutsche Bedienstete bei den alliierten Besatzungsbehörden, insbesondere den Dienstgruppen (Drucksache 1713 [neu]) . 6111 D Eschmann (SPD), Anfragender 6111 D, 6112 A, 6114 A Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen 6117 A Lulay (CDU/CSU) 6118 D, 6121 B Dr. Mende (FDP) 6121 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Verteidigungshilfe (Drucksache 1855) 6122 C Freiherr Riederer von Paar (CDU/CSU) 6122 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 6124 A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit und an den Auswärtigen Ausschuß 6125 A Erste Beratung des von den Abg. Lücke u Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksache 1813) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Huth u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für die Enteignung von Grundstücken, die Beschränkung von Grundeigentum und die Entziehung und Beschränkung anderer Rechte (Drucksachen 1426, zu 1426) . . . 6125 B, 6126 B Platner (CDU/CSU) 6125 C Jacobi (SPD) 6125 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6125 D Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht, des Gesetzentwurfs Drucksache 1813 zusätzlich an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 6126 A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksache 1845) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes und des Mieterschutzgesetzes (Drucksache 1891) 6126 B, 6147 C Lücke (CDU/CSU), Antragsteller . . 6126 C, 6127 B Schoettle (SPD) 6127 A Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Rechtsausschuß 6126 D, 6127 C Beratung der Übersicht 14 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen nach dem Stand vom 10. November 1955; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit (Drucksache 1833) . . . . 6127 D Dr. Strosche (GB/ BHE), Berichterstatter 6127 D, 6136 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6130 C Unterbrechung der Sitzung . . 6130 D Beschlußfassung 6139 B Beratung des Antrags der Fraktion des GB/ BHE betr. Entlassung der Bundesminister Kraft und Prof. Dr. Dr. Oberländer (Drucksache 1809) 6130 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6130 D, 6132 D, 6234 D, 6135 C Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . 6131 A, 6132 D Stücklen (CDU/CSU) 6133 B Seiboth (GB/ BHE) 6133 C Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) 6135 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . . 6135 C Namentliche Abstimmung über den An- trag auf Übergang zur Tagesordnung . 6136 A, 6150 Erste Beratung des von den Abg. Naegel, Kurlbaum u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Apothekenstoppgesetz) (Drucksache 1841) 6139 C Platner (CDU/CSU) 6139 C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 6139 D, 6140 C Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . 6140 A Pelster (CDU/CSU) 6140 A Dr. Hammer (FDP) 6140 D Naegel (CDU/CSU) 6141 A Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens und an den Rechtsausschuß 6141 B Beratung des Antrags der Abg. Naegel u Gen. betr. Vorlage des Entwurfs eines Arzneimittelgesetzes (Drucksache 1840) 6141 B Beschlußfassung 6141 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843) 6141 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Verkehrswesen 6141 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Vierte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 7. März 1955 zu den Anlagen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und zum Wortlaut der diesem Abkommen beigefügten Zollzugeständnislisten (Drucksache 1832) 6141 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 6141 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Nachtragshaushaltsgesetzes 1955 (Drucksache 1880) . . . 6141 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 6141 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Sozialversicherung vom 5. Mai 1953 nebst Schlußprotokoll und Zusatzvereinbarung (Drucksache 1642); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1806) 6141 D Hahn (CDU/CSU), Berichterstatter 6141 D Beschlußfassung 6142 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Teuerungszulagengesetzes (Drucksache 1665); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1807) . 6142 B, 6145 B Meyer (Wanne-Eickel) (SPD), Berichterstatter 6142 C Freidhof (SPD) 6143 B Arndgen (CDU/CSU) 6143 C Frau Finselberger (GB/ BHE) . . . 6143 D Kunze (Bethel) (CDU/CSU) 6144 A Dr. Schellenberg (SPD) 6144 A Abstimmungen 6143 A Namentliche Schlußabstimmung 6143 A, B, 6145 B, 6150 Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zustellung von Renten der Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung (Drucksache 1835) 6144 C Diekmann (SPD) 6144 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 6144 C Erste Beratung des von den Abg. Günther u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1816) . . . . 6144 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 6144 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1837) 6144 D Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen 6144 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 1825, 1679) 6145 A Gengler (CDU/CSU), Berichterstatter 6145 A Beschlußfassung 6145 B 1 Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Antrag auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Pionier- Übungsplatzes auf der Teerhofinsel in Lübeck (Drucksachen 1824, 1644) 6145 C Beschlußfassung 6145 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen zur Veräußerung der reichseigenen Grundstücke in Northeim an die Firma Linnhoff, Maschinenfabrik, Berlin (Drucksache 1802) 6145 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 6145 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen über die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1953 (Drucksache 1828) 6145 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 6145 D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 1887) 61 45 D Beschlußfassung 446 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1860) 6146 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6146 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zweiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Stärke und Stärkemehl) (Drucksachen 1876, 1637) 6146 A Hahn (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6148 C Beschlußfassung 6146 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 11. Mai 1953 zwischen der Bundesrepublik. Deutschland und der Republik Kuba (Drucksache 1650); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1877) . 6146 B Margulies (FDP), Berichterstatter . . 6146 C Beschlußfassung 6146 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Zolltarif-Novelle) (Drucksache 1777); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1878) 6146 D Thieme (SPD), Berichterstatter . . 6146 D Beschlußfassung 6147 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Vanadium - Titan - Roheisen, Stromschienen) (Drucksache 1778); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1879) . . . 6147 B Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter 6149 A Beschlußfassung 6147 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes und des Mieterschutzgesetzes (Drucksache 1891); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Drucksache 1903) 6147 C Lücke (CDU/CSU), Berichterstatter 6147 C Beschlußfassung 6147 D Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Lemmer (CDU/CSU) 6148 A Nächste Sitzung 6148 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6148 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zweiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Stärke und Stärkemehl) (Drucksache 1876) . . . 6148 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Vanadium-TitanRoheisen, Stromschienen) (Drucksache 1879) 6149A Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen 1. über den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung über den Antrag der Fraktion des GB/ BHE betr. Entlassung der Bundesminister Kraft und Prof. Dr. Dr. Oberländer (Drucksache 1809) und 2. Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Teuerungszulagengesetzes (Drucksache 1807) 6150 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 28.2. 1956 Jahn (Frankfurt) 9. 1.1956 Eberhard 10. 12. 1955 Leukert 5. 12. 1955 Frau Albertz 2. 12. 1955 Dr. Baade 2. 12. 1955 Dr. Horlacher 2. 12.1955 Frau Hütter 2. 12. 1955 Dr. Keller 2. 12. 1955 Kramel 2. 12. 1955 Dr. Maier (Stuttgart) 2. 12. 1955 Dr. Mommer 2. 12. 1955 Neuburger 2. 12. 1955 Frau Pitz 2. 12. 1955 Rasner 2. 12. 1955 Kriedemann 2. 12. 1955 Dr. Wahl 2. 12. 1955 Bazille 1. 12. 1955 Brand (Remscheid) 1.12.1955 Brandt (Berlin) 1. 12.1955 Hansen (Köln) 1. 12. 1955 Dr. Hellwig 1. 12.1955 Horn 1.12.1955 Huth 1. 12. 1955 Kühlthau 1. 12. 1955 Leibfried 1.12. 1955 Dr. Leverkuehn 1.12.1955 Maucher 1.12.1955 Dr. Mocker 1. 12. 1955 Onnen 1. 12. 1955 Dr. Pünder 1.12.1955 Stümer 1. 12.1955 Voß 1. 12. 1955 Wagner (Ludwigshafen) 1.12. 1955 Wullenhaupt 1. 12. 1955 b) Urlaubsanträge Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Mensing 1. 3.1956 Moll 1.1.1956 Peters 1.1. 1956 Neumann 31. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 17. 12. 1955 Dr. Luchtenberg 16. 12. 1955 Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Reichstein 16. 12. 1955 Dr. Graf (München) 15. 12. 1955 Schröter (Wilmersdorf) 15. 12. 1955 Frau Rudoll 14. 12. 1955 Anlage 2 Drucksache 1876 (Vgl. S. 6146 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Zweiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Stärke und • Stärkemehl) (Drucksache 1637). Berichterstatter: Abgeordneter Hahn Der Bundestag hat in seiner 101. Sitzung am 22. September 1955 den Entwurf einer Zweiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Stärke und Stärkemehl) an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuß für Außenhandelsfragen. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich einstimmig gegen die Vorlage ausgesprochen. Über die abschließende Beratung im Außenhandelsausschuß ist folgendes zu berichten: Der Entwurf der Zweiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen sieht für die Zeit vom 1. Oktober 1955 bis 30. September 1958 eine Senkung des Zollsatzes für Stärke und Stärkemehl von Mais und Weizen auf 15 % des Wertes vor. Für Stärke und Stärkemehl von Kartoffeln sieht der Entwurf für die Zeit vom 1. Oktober 1955 bis 30. September 1958 im Rahmen eines Zollkontingents bis zu einer Jahreshöchstmenge von 20 000 t ebenfalls eine Senkung des Zollsatzes auf 15 % des Wertes vor. Die deutsche Stärkeindustrie befindet sich infolge der hohen Rohstoffpreise in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Für die Preisbildung der Kartoffelstärke ist von ausschlaggebender Bedeutung, daß es unserer Landwirtschaft bisher nicht möglich war, stärkehaltigere Kartoffeln für die Industrie anzubauen. Würde der Zollsatz jetzt (Hahn) herabgesetzt, wäre die Industrie auf die ausschließliche Verarbeitung ausländischer Kartoffeln angewiesen. Dadurch kämen vor allem viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe, deren Hauptabnehmer die Stärkefabriken sind, in eine nicht zumutbare Lage. Eine Verringerung des Zollschutzes erscheint aus diesem Grunde nicht vertretbar. Nach einer eingehenden Diskussion sah sich deshalb die Mehrheit des Ausschusses in Übereinstimmung mit dem einstimmigen Beschluß des Ernährungsausschusses außerstande, dem Verordnungsentwurf seine Zustimmung zu geben. Bonn, den 23. November 1955 Hahn Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1879 (Vgl. S. 6147 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Vanadium-TitanRoheisen, Stromschienen) (Drucksache 1778). Berichterstatter: Abgeordneter Brand (Remscheid) Der Bundestag hat in seiner 109. Sitzung am 27. Oktober 1955 den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Vanadium -Titan-Roheisen, Stromschienen) an den Ausschuß für 1) Außenhandelsfragen zur Beratung überwiesen. Über die Beratungen im Außenhandelsausschuß ist folgendes zu berichten: Der Entwurf sieht — entsprechend der Beschlußfassung des Koordinierungs -Ausschusses des Besonderen Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Luxemburg vom 21. April 1955 — folgende Änderungen des Deutschen Zolltarifs vor: 1. Roheisen, das nur Spuren von Vanadium und Titan, d. h. weniger als 0,5 % Vanadium und weniger als 0,3 % Titan aufweist, soll künftig nicht mehr als Vanatit-Roheisen gelten. Derartiges mit Vanadium und Titan gering legiertes Roheisen wird demzufolge bei der Einfuhr aus dritten Ländern — statt bisher einem Zollsatz von 1 % des Wertes — künftig einem Zollsatz von 10 % und im Rahmen des bis auf weiteres geltenden Zollkontingents einem Zollsatz von 6 % des Wertes unterliegen. 2. Stromschienen mit einem Leiter aus NE-Metall sollen aus dem Kreis der Waren, die zum Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gehören, ausgeschlossen werden. Das wird zur Folge haben, daß diese Waren auch bei der Einfuhr aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft einem Zollsatz von 13 °/o des Wertes unterliegen. Diese Zolländerungen sind wirtschaftlich für die Bundesrepublik ohne Bedeutung. Vanatit -Roheisen mit einem Gehalt an Vanadium von weniger als 0,5 % und an Titan von weniger als 0,3 % wird praktisch nicht eingeführt. Ein Einfuhrbedarf an Stromschienen mit einem Leiter aus NE-Metall besteht nicht, weil diese Waren im Inland in ausreichender Menge hergestellt werden. Der Ausschuß schlägt einstimmig Annahme der Regierungsvorlage mit der Maßgabe vor, daß in Übereinstimmung mit dem Inkrafttreten dieser Neuregelungen in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Tag des Inkrafttretens der 1. Januar 1956 festgelegt wird. Bonn, den 23. November 1955 Brand (Remscheid) Berichterstatter Namentliche Abstimmungen 1. über den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung über den Antrag der Fraktion des GB/ BHE betreffend Entlassung der Bundesminister Kraft und Prof. Dr. Dr. Oberländer (Drucksache 1809) Vgl. S. 6136 A), 2. Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Teuerungszulagengesetzes (Drucksache 1807) (Vgl. S. 6143 A, 6145 B). Name Abstimmung Abstimmung 1 2 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Ja Dr. Adenauer... — — Albers Ja Ja Arndgen Ja Ja Barlage Ja Ja Dr. Bartram Ja — Bauer (Wasserburg) — — Bauereisen Ja Ja Bauknecht Ja Ja Bausch Ja Ja Becker (Pirmasens) enthalten Ja Bender Ja Ja Berendsen Ja Ja Dr. Bergmeyer Ja Ja Fürst von Bismarck . . . * * Blank (Dortmund) . . . Ja — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Ja Ja Blöcker Ja Ja Bock Ja Ja von Bodelschwingh . . . enthalten Ja Dr. Böhm (Frankfurt). beurlaubt beurlaubt Brand (Remscheid) . Ja Ja Frau Brauksiepe . ... Ja Dr. von Brentano . Ja Ja Brese Ja Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Ja Dr. Brönner Ja Ja Brookmann (Kiel). . Ja Ja Brück Ja Ja Dr. Bucerius Ja Ja Dr. von Buchka.. Ja Ja Dr. Bürkel Ja — Burgemeister Ja Ja Caspers Ja Ja Cillien Ja Ja Dr. Conring Ja Ja Dr. Czaja Ja Ja Demmelmeier Ja Ja Diedrichsen Ja Ja Frau Dietz Ja Ja Dr. Dittrich Ja Ja Dr. Dollinger Ja — Donhauser —. — Dr. Dresbach Ja Ja Dr. Eckhardt Ja Ja Eckstein Ja Ja Ehren Ja Ja Engelbrecht-Greve .. _ Dr. Dr. h. c. Erhard . Ja Ja Etzenbach . Ja Ja Even Ja Ja Feldmann . Gräfin Finckenstein. Ja Ja Name Abstimmung Abstimmung 1 2 Finckh Ja Ja Dr. Franz Ja Ja Franzen Ja Ja Friese Ja Ja Fuchs Ja Ja Funk Ja Ja Dr. Furler Ja Ja Frau Ganswind. . Ja Ja Gedat Ja Ja Geiger (München). Ja Ja Frau Geisendörfer ... * Ja Gengler . Ja Ja Gerns Ja Ja D. Dr. Gerstenmaier . . Ja Ja Gibbert Ja Ja Giencke . Ja Ja Dr. Glasmeyer Ja Ja Dr. Gleißner (München) Ja Ja Glüsing Ja — Gockeln . — — Dr. Götz Ja Ja Goldhagen Ja Ja Gontrum Ja Ja Dr. Graf (München) beurlaubt beurlaubt Günther Ja Ja Gumrum Ja Ja Haasler Ja Ja Häussler Ja Ja Hahn Ja Ja Harnischfeger Ja Ja Heix * Dr. Hellwig Ja Ja Dr. Graf Henckel. . Ja Ja Dr. Hesberg Ja Ja Heye Ja Ja Hilbert Ja Ja Höcherl Ja Ja Dr. Höck Ja Ja Höfler * * Holla Ja Ja Hoogen Ja Ja Dr. Horlacher beurlaubt beurlaubt Horn beurlaubt beurlaubt Huth beurlaubt beurlaubt Illerhaus Ja Ja Dr. Jaeger Ja Ja Jahn (Stuttgart) ... Ja Ja Frau Dr. Jochmus . . Ja Ja Josten Ja * Kahn Ja Ja Kaiser — — Karpf Ja Ja Kemmer (Bamberg).. Ja Ja Kemper (Trier) Ja Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt, Name Abstimmung Abstimmung 1 2 Kiesinger — — Dr. Kihn (Würzburg) . Ja Ja Kirchhoff Ja Ja Klausner .... Ja Ja Dr. Kleindinst Ja Ja Dr. Kliesing Ja Ja Knapp Ja Ja Knobloch Ja Ja Dr. Köhler Ja Ja Koops Ja Ja Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt Kortmann Ja Ja Kraft — — Kramel beurlaubt beurlaubt Krammig Ja Ja Kroll Ja Ja Frau Dr. Kuchtner . Ja Ja Kühlthau beurlaubt beurlaubt Kuntscher Ja Ja Kunze (Bethel) Ja Ja Lang (München) . Ja Ja Leibfried beurlaubt Ja Leibing Ja Ja Dr. Leiske Ja Ja Lenz (Brühl) Ja — Dr. Lenz (Godesberg) . . Ja Ja Lenze (Attendorn) . . Ja Ja Leonhard Ja Ja Lermer Ja Ja Leukert beurlaubt beurlaubt Dr. Leverkuehn. beurlaubt beurlaubt Dr. Lindenberg. Ja Ja Dr. Lindrath Ja Ja Dr. Löhr Ja J a Lotze Ja Ja Dr. h. c. Lübke Ja Lücke Ja Ja Lücker (München) Ja Ja Lulay Ja Ja Maier (Mannheim) . . Ja Ja Majonica Ja Ja Dr. Baron ManteuffelSzoege Ja Ja Massoth Ja Ja Maucher ... beurlaubt beurlaubt Mayer (Birkenfeld) Ja Ja Menke * * Mensing beurlaubt beurlaubt Meyer (Oppertshofen). Ja Ja Meyer-Ronnenberg . . Ja Ja Miller Ja Ja Dr. Moerchel Ja Ja Morgenthaler Ja * Muckermann Ja Ja Mühlenberg Ja Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) beurlaubt beurlaubt Müller-Hermann . . . Ja Ja Müser Ja Ja Naegel Ja Ja Nellen * * Neuburger beurlaubt beurlaubt Niederalt Ja Ja Frau Niggemeyer . Ja Ja Dr. Dr. Oberländer. -- -- Dr. Oesterle Ja Ja Oetzel Ja Ja Dr. Orth * *)Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung 1 2 Pelster Ja Ja Dr. Pferdmenges . . — — Frau Pitz Ja Ja Platner. Ja Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja — Frau Praetorius .. Ja Ja Frau Dr. Probst . . Ja Ja Dr. Dr. h. c. Pünder beurlaubt beurlaubt Raestrup Ja Ja Rasner beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Rehling . Ja Ja Richarts Ja Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Ja Dr. Rinke Ja * Frau Rösch Ja Ja Rösing Ja Ja Rümmele Ja Ja Ruf Ja Ja Sabaß Ja Ja Sabel Ja Ja Samwer Ja Ja Schäffer Ja — Scharnberg Ja Ja Scheppmann Ja Ja Schill (Freiburg) Ja Ja Schlick Ja Ja Schmücker Ja Ja Schneider (Hamburg) . Ja Ja Schrader Ja Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Ja Schüttler Ja Ja Schütz Ja Ja Schulze-Pellengahr . Ja Ja Schwarz Ja Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Ja Dr. Seffrin Ja Ja Seidl (Dorfen) Ja Ja Dr. Serres Ja Ja, Siebel Ja Ja Dr. Siemer Ja Ja Solke Ja Ja Spies (Brücken). Ja Ja Spies (Emmenhausen) Ja Ja Spörl Ja Ja Graf von Spreti . Ja Ja Stauch Ja Ja Frau Dr. Steinbiß Ja Ja Stiller Ja Ja Storch Ja Ja Dr. Storm Ja Ja Strauß Ja — Struve * * Stücklen — Ja Teriete Ja Ja Unertl Ja Ja Varelmann Ja Ja Frau Vietje Ja Ja Dr. Vogel Ja Ja Voß beurlaubt beurlaubt Wacher (Hof) Ja Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja Ja Dr. Wahl beurlaubt beurlaubt Walz Ja Ja Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Ja Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Ja Name Abstimmung Abstimmung 1 2 Wehking Ja — Dr. Welskop Frau Welter (Aachen) Ja Ja Dr. Werber Ja Ja Wiedeck * Wieninger Ja — Dr. Willeke Ja Ja Winkelheide Ja Ja Wittmann . . Ja Ja Wolf (Stuttgart) . Ja Ja Dr. Wuermeling Ja — Wullenhaupt beurlaubt beurlaubt SPD Frau Albertz beurlaubt beurlaubt Frau Albrecht Nein Nein Altmaier Nein Nein Dr. Arndt Nein Nein Arnholz Nein Nein Dr. Baade beurlaubt beurlaubt Dr. Bärsch Nein Nein Bals Nein Nein Banse Nein Nein Bauer (Würzburg) . Nein Nein Baur (Augsburg) . Nein Nein Bazille beurlaubt beurlaubt Behrisch Nein Nein Frau Bennemann Nein Nein Bergmann Nein Nein Berlin Nein Nein Bettgenhäuser Nein Nein Frau Beyer (Frankfurt) Nein Nein Birkelbach Nein Nein Blachstein — — Dr. Bleiß — — Böhm (Düsseldorf) Nein Nein Bruse Nein Nein Corterier Nein Nein Dannebom Nein Nein Daum — — Dr. Deist Nein — Dewald Nein — Diekmann Nein Nein Diel Nein Nein Frau Döhring Nein Nein Dopatka — Nein Erler Nein Nein Eschmann Nein — Faller Nein Nein Franke Nein Nein Frehsee Nein Nein Freidhof Nein Nein Frenzel Nein Nein Gefeller Nein Nein Geiger (Aalen) Nein Nein Geritzmann Nein Nein Gleisner (Unna). Nein Nein Dr. Greve — — Dr. Gülich Nein Nein Hansen (Köln) beurlaubt beurlaubt Hansing (Bremen) Nein Nein Hauffe Nein Nein Heide Nein Nein Heiland Nein Nein Heinrich Nein Nein Hellenbrock * Hermsdorf Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung 1 2 Herold Nein Nein Höcker Nein Nein Höhne Nein Nein Hörauf Nein Nein Frau Dr. Hubert . Nein Nein Hufnagel Nein Nein Jacobi Jacobs Nein Nein Jahn (Frankfurt) . beurlaubt beurlaubt Jaksch Nein Nein Kahn-Ackermann Nein Nein Kalbitzer Nein Nein Frau Keilhack Nein Nein Frau Kettig Nein Nein Keuning Nein Nein Kinat Nein Nein Frau Kipp-Kaule Nein Nein Könen (Düsseldorf). Nein Nein Koenen (Lippstadt) Nein Nein Frau Korspeter. Nein Nein Dr. Kreyssig Nein Nein Kriedemann beurlaubt beurlaubt Kühn (Köln) Nein Nein Kurlbaum Nein Nein Ladebeck Nein Nein Lange (Essen) Nein Frau Lockmann . Nein Nein Ludwig Nein Nein Maier (Freiburg) .. Nein Nein Marx Nein Nein Matzner Nein Nein Meitmann — Nein Mellies Nein Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Nein Metzger Nein Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein Nein Meyer (Wanne-Eickel). Nein Nein Frau Meyer-Laule . . Nein Nein Mißmahl Nein Nein Moll beurlaubt beurlaubt Dr. Mommer beurlaubt beurlaubt Müller (Erbendorf) .. Nein Nein Müller (Worms) Nein Nein Frau Nadig — Nein Odenthal Nein Nein Ohlig Nein Nein Ollenhauer Nein Nein Op den Orth Nein Nein Paul Nein Nein Peters beurlaubt beurlaubt Pöhler Nein Nein Pohle (Eckernförde). Nein Nein Dr. Preller Nein Nein Priebe Nein Nein Pusch Nein Nein Putzig Nein Nein Prennel Nein Nein Rasch Nein Nein Dr. Ratzel Nein Nein Regling Nein Nein Rehs Nein Nein Reitz Nein Nein Reitzner Nein Nein Frau Renger Nein . Nein Richter Nein Nein Ritzel Nein Nein Name Abstimmung Abstimmung 1 2 Frau Rudoll beurlaubt beurlaubt Ruhnke Nein Nein Runge Nein — Frau Schanzenbach . . Nein Nein Scheuren Nein Nein Dr. Schmid (Frankfurt) . Nein Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein Nein Schmidt (Hamburg). Nein Nein Schmitt (Vockenhausen) . Nein Nein Dr. Schöne Nein Nein Schoettle Nein Nein Seidel (Fürth) Nein Nein Seither Nein Nein Seuffert Nein Nein Stierle Nein Nein Sträter * * Frau Strobel Nein Nein Stümer beurlaubt beurlaubt Thieme Nein Nein Trittelvitz Nein Nein Wagner (Deggenau) Nein Nein Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt beurlaubt Wehner Nein Nein Wehr Nein Nein Welke — — Weltner (Rinteln). Nein Nein Dr. Dr. Wenzel Nein Nein Wienand Nein Wittrock Nein Nein Ziegler Nein Nein Zühlke Nein Nein FDP Dr. Atzenroth — — Dr. Becker (Hersfeld). enthalten Ja Dr. Berg enthalten Ja Dr. Blank (Oberhausen). enthalten Ja Dr. h. c. Blücher. — — Dr. Bucher Nein Ja Dr. Czermak Ja Ja Dr. Dehler enthalten Ja Dr.-Ing. Drechsel Nein Ja Eberhard beurlaubt beurlaubt Euler Ja Ja Frau Friese-Korn enthalten Ja Frühwald Nein Ja Gaul Nein Ja Graaff (Elze) enthalten Ja Dr. Hammer enthalten Ja Held Hepp enthalten Ja Dr. Hoffmann Nein Ja Frau Hütter beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Ilk Nein Ja Dr. Jentzsch Nein Ja Körner enthalten Ja Kühn (Bonn) enthalten Ja Lahr enthalten Ja Lenz (Trossingen) .. enthalten Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö wenstein Nein — Dr. Luchtenberg . . . . beurlaubt beurlaubt Dr. Maier (Stuttgart) . beurlaubt beurlaubt von Manteuffel (Neuß) Nein Ja Margulies Nein Ja Mauk enthalten Ja *)Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung 1 2 Dr. Mende enthalten Ja Dr. Miessner enthalten Ja Neumayer — — Onnen beurlaubt beurlaubt Dr. Preiß enthalten Ja Dr. Preusker — — Rademacher Nein Ja Dr. Schäfer enthalten Ja Scheel enthalten Ja Schloß Nein Ja Dr. Schneider (Lollar) enthalten Ja Schwann Nein Ja Stahl enthalten * Dr. Stammberger. Nein Ja Dr. Starke beurlaubt beurlaubt Dr. Wellhausen enthalten Ja GB/BHE Elsner Nein Nein Engell Nein Nein Feller Nein Nein Frau Finselberger Nein Nein Gemein Dr. Gille Nein Nein Dr. Kather Nein Nein Dr. Keller beurlaubt beurlaubt Dr. Klötzer Nein Nein Kunz (Schwalbach) Nein Nein Kutschera Nein Nein Dr. Mocker beurlaubt beurlaubt Petersen Nein Nein Dr. Reichstein beurlaubt beurlaubt Seiboth Nein Nein Dr. Sornik Nein Nein Srock Nein Nein Dr. Strosche Nein Nein DP Becker (Hamburg). . Nein Ja Dr. Brühler Ja Ja Eickhoff enthalten Ja Dr. Elbrächter enthalten Ja Fassbender Frau Kalinke enthalten Ja Matthes Ja Ja Dr. von Merkatz .. Ja — Müller (Wehdel). enthalten Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . enthalten Ja Schneider (Bremerhaven) enthalten Ja Dr. Schranz Nein Ja Dr.-Ing. Seebohm. — — Walter Ja Ja Wittenburg Nein Ja Dr. Zimmermann Nein Ja Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) Nein — Stegner Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung Abstimmung 1 2 Abgegebene Stimmen 403 381 Davon: Ja 212 243 Nein 162 138 Stimmenthaltung. 29 — Zusammen wie oben. . 403 381 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Abstimmung Name Abstimmung Abstimmung I 2 1 2 CDU/CSU Mattick Nein Nein Neubauer Nein Nein Dr. Friedensburg . . Ja Ja Neumann beurlaubt beurlaubt Grantze Ja Ja Dr. Schellenberg. Nein Nein Dr. Krone Frau Schroeder (Berlin) . Nein Nein Lemmer Nein Ja Schröter (Wilmersdorf). beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Maxsein . . Ja Ja Frau Wolff (Berlin).. Nein Nein Stingl Ja Ja FDP SPD Dr. Henn enthalten Ja Brandt (Berlin).. beurlaubt beurlaubt Hübner enthalten Ja Frau Heise Nein Nein Frau Dr. Dr.h. c. Lüders Nein Ja Klingelhöfer Nein Nein Dr. Reif Nein Ja Dr. Königswarter . . * s Dr. Will Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abstimmung 1 2 Abgegebene Stimmen 17 17 Davon: Ja 4 10 Nein 11 7 Stimmenthaltung. 2 — Zusammen wie oben. . 17 17 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes-Helmut Strosche


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich in der mündlichen Berichterstattung über die Tätigkeit des Petitionsausschusses fortfahre. Ich habe heute vormittag zum Abschluß gesagt, daß ich auf Grund der Beratungen im Ausschuß einige Ausführungen darüber machen möchte, was uns und mir bei der Durchsicht der Vielzahl von Petitionen ganz besonders aufgefallen ist.
    Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 6154.
    Wie bereits angedeutet und auch in der letzten Berichterstattung durch Herrn Kollegen Dr. Stammberger erwähnt worden ist, werden die Antworten oberster Bundesbehörden an den Ausschuß dadurch behindert, daß einzelne Länder ihre Auskunftspflicht oder -aufgabe über die Ausführung der ihrer Durchführung übertragenen Bundesgesetze verschieden eng bzw. verschieden weit auslegen. Ein Beispiel: In drei Petitionsfällen lehnte es das Bayerische Staatsministerium des Innern im Hinblick auf Art. 83 und 84 des Grundgesetzes aus, wie es hieß, verfassungsrechtlichen Gründen — unter Hinweis auf den Eingaben- und Beschwerdeausschuß des Bayerischen Landtags! — ab, Auskünfte zu erteilen, weil eine derartige Behandlung — so hieß es — durch Bundesorgane einen Eingriff in die Staatshoheit der Länder bedeute. Die Aufforderung der Bundesorgane, bei der Erlangung von Informationen Hilfe zu leisten, bedeutete also einen Eingriff in die Staatshoheit der Länder! Meine Damen und Herren, wir glauben, daß hier der dringende Wunsch entsteht, endlich einmal verfassungsgerichtlich das Problem der Auskunftspflicht zwischen Bund und Ländern zu klären.
    Derartige oftmals auch noch unterschiedliche Auslegungen der Auskunftpflicht seitens der Länder führen etwa auch dazu, daß z. B. die Stellungnahmen des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte den Ausschuß des öfteren weniger befriedigten als zum Beispiel die des Bundesfinanzministeriums oder des Bundesarbeitsministeriums. Dennoch ist der Ausschuß der Ansicht, daß der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte bemüht bleiben sollte, den genauen Sachverhalt der Petitionen, die ihm zur Berichterstattung zugehen, auch bei den nachgeordneten Stellen und Behörden der Länder aufzuklären. Wenn der Bundesminister für Arbeit und der Bundesminister der Finanzen nahezu stets in der Lage sind, tatsächliche Verhältnisse auf Länderebene zu klären und somit brauchbare Stellungnahmen vorzulegen, dann sollte das auch dem Bundesvertriebenenminister mittels energischerer Vorstellungen möglich sein. Hier sollte dem Bundesvertriebenenministerium das Bundesausgleichsamt nacheifernswertes Vorbild sein, das sich auch sonst durch eine echte Initiative, Hilfeleistung und, wenn ich so sagen darf, Anwendung gesunden Menschenverstandes sowie durch Aufzeigung gangbarer Wege der Hilfeleistung rühmenswert auszeichnet.
    Wie ungeschickt und unbeholfen manchmal in bezug auf die Rekonstruktion tatsächlicher Verhältnisse bei der Exekutive gearbeitet wird, mögen Sie der Tatsache entnehmen, daß anläßlich der Behandlung eines BVG-Witwenrentenfalles — es handelte sich um die Witwe eines kriegsblinden Sudetendeutschen, eines langjährigen Tabaktrafikanten in Warnsdorf in Böhmen — die zuständige bundesministerielle Stelle erst gleichsam mit der Nase auf die Existenz einer sudetendeutschen Landsmannschaft, ihrer Bundesleitung in München und ihrer ortszuständigen Heimatauskunftstelle gestoßen werden mußte.
    Wie lässig manchmal gearbeitet wird, können Sie an Hand eines Falles ersehen, wo erst auf Grund einer angeforderten Stellungnahme einem Versorgungsamt die Erleuchtung kam, daß zwar dem Beschwerdeführer eine Elternrente nach dem BVG § 50 Abs. 2 für seine zwei vermißten Söhne nicht gewährt werden könne, aber doch eigentlich seiner Ehefrau hätte schon längere Zeit gewährt werden


    (Dr. Strosche)

    können, die nun ab sofort Nachzahlung und laufende Elternrente erhalten kann.
    Ein in einer anderen Hinsicht erwähnenswerter Fall. Ein heimatverjagter Landwirt aus Ostpreußen hatte um einen Kredit zur Errichtung einer Hühnerfarm und eines Gartenbaubetriebes nachgesucht. Er hatte durch die Vermittlung eines Gütermaklers ein landwirtschaftliches Anwesen in der Größe von 1 ha gepachtet. Dabei war ein jährlicher Pachtzins von 1320 DM vereinbart worden, so daß monatlich 110 DM vom Pächter aufzubringen gewesen wären. Auf Grund dieses vereinbarten Pachtzinses war es zur Eröffnung eines Flüchtlings-Siedlungsverfahrens darum nicht gekommen, weil die Treuhandstelle der Flüchtlingssiedlung in dem beabsichtigten Vorhaben keine geeignete Existenzgrundlage erblickte. Der Ausschuß hatte sich nun weniger über die ablehnende Einstellung der Treuhandstelle gewundert, als vielmehr darüber, daß die Verpächterin einen solchen wucherischen Pachtzins überhaupt verlangen konnte. Die Mitglieder des Ausschusses meinten, daß sich hier der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angesprochen fühlen sollte, um solchen Auswüchsen, die offenkundig nur darauf abgestellt sind, die Not der Heimatvertriebenen auszunutzen, aufs energischste entgegenzutreten.
    In anderem Zusammenhang ist es dem Ausschuß aufgefallen, daß bei der Gewährung von Aufbaudarlehen nach dem LAG von den Ausgleichsämtern bei der Prüfung der Sicherheitsfrage ein überstrenger Maßstab angelegt wird. Wenn beispielsweise einem Heimatvertriebenen zur Errichtung einer orthopädischen Werkstätte nur deshalb bloß 3500 DM Aufbaudarlehen gewährt werden, weil er für einen höheren Betrag keine Sicherheit leisten kann, so ist das eine reine Fehlspekulation. Mit der Gewährung eines derart niedrigen Darlehens wird höchstens eine latente Existenzgefährdung begründet. Die Ausgleichsämter sollten unseres Erachtens von einer derart knauserig-engstirnigen Einstellung abgehen und als Durchschnitts- betrag ein Vielfaches für eine Darlehensgewährung gegenüber früher ansetzen, wenn gegenwärtig eine Existenzgründung tatsächlich sinnvoll, d. h. immer halbwegs krisenfest sein soll.
    In diesem Zusammenhang sei auch auf Fälle verwiesen, bei denen mit den Begriffen von Kausalzusammenhang von Vertreibung und gegenwärtiger Existenzlage, von kriegsbedingter Verschlimmerung eines Leidens und — wie es so schön oder besser unschön heißt — „anlage-", ja, seit neuestem auch „schicksalsbedingten" Umständen in einer Art operiert wird, die im Zweifels-. oder Wahrscheinlichkeitsfalle zumeist nicht zugunsten der menschlichen Anteilnahme und Hilfeleistung, sondern zugunsten einer formalistisch-fiskalischen und einer sich dem geringsten Widerstand anpassenden Weise zu entscheiden beliebt. Verweisung des Kriegsopfers auf die öffentliche Fürsorge oder auf langwierige, kostspielige Rechtsmittelverfahren pflegt dann der Weisheit letzter Schluß zu sein.
    Es gäbe eine Fülle von aus Petitionen aufleuchtenden Problemen, die einer eingehenden Unterstreichung wert wären. Ich denke z. B. an die Nöte der Jugoslawiendeutschen bezüglich ihres Staatsangehörigkeits-Status, der Familienzusammenführung, ja sogar der Erlaubnis zum Besuch ihrer in der Bundesrepublik wohnhaften Verwandten, zumeist von Österreich aus. Ich denke hier an das Problem der sogenannten „Möbelkinder" im Felde der LAG-Hausratshilfe, der Umsatzsteuerleistung durch freiberuflich, aber im Behördenauftrag Tätige, der Angestelltenversicherungsbeitragsleistung durch ehemals bei der NSDAP hauptamtlich tätige Angestellte; da sind weiterhin der als Strafe empfundene Entfall der Unterhaltshilfe für eine Witwe und Mutter z. B., deren Sohn auf Grund einer infolge seiner Intelligenz und seines Fleißes erwirkten Sondergenehmigung vorzeitig seine Gesellenprüfung abgelegt hatte, ferner immer noch merkbare Unzulänglichkeiten im Bereich der Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge — nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 —, alles Fälle, die den Ausschuß besonders beschäftigten und — sofern nicht bereits geregelt — unser aller Willen zur Änderung und Verbesserung anregen sollten.
    Oder hören Sie einmal folgenden Fall, der sich vor einigen Tagen ereignete und auch ein grundsätzliches Problem aufreißt. Ein schadhafter Rundfunkempfänger — Kondensatorschaden —, dessen Fehler sich im Betrieb nicht bemerkbar machte, setzte die Außenantenne unter Strom. Als eines Tages bei Bauarbeiten diese Antenne beschädigt wurde und herabfiel, führte sie zum Tode eines jungen Baumeisters, welcher eine kaum versorgte Familie hinterläßt. Ein Verschulden des Rundfunkteilnehmers liegt nicht vor, da sich der Fehler im Apparat nicht bemerkbar machte. Auch der Rundfunk lehnt nach der geltenden Rechtslage eine Haftung ab. Es besteht eine Vermutung dahin, daß solche Schäden öfters unbemerkt auftreten und dann im Einzelfall durchaus zu solch tragischen Unglücksfällen führen können wie dem eben beschriebenen. Es müßte also geprüft werden, wie einem solchen Zustand für die Zukunft abgeholfen werden kann, wobei vielleicht die Frage auftauchen könnte, ob man an eine obligatorische Kollektivversicherung gegen derartige Fälle denken sollte.
    Manchmal spielen allerdings Schicksal und Rechtsstandpunkte ein noch teuflisch-grausameres Spiel, so daß guter Rat und heilsame Tat sehr teuer werden. Ein Beispiel hierfür gibt der auch durch die Presse aufgegriffene Fall der Frau Martha Klever, wohnhaft in Joditz bei Hof in Bayern. Hören Sie bitte: Die Petentin heiratete 1920 den Tischler Josef Klever. Beim Zusammenbruch im Jahre 1945 mußten die Petentin und ihre Kinder flüchten. Sie kamen nach Joditz bei Hof. Der Ehemann der Petentin, der zurückgeblieben war, ließ nichts mehr von sich hören. Erst nachdem nach mehreren Monaten der Suchdienst ihn aufgefunden hatte, schrieb er einen Brief an seine Tochter, durch welchen er der Petentin mitteilte, daß er wegen der besseren Verdienstmöglichkeiten in die sowjetisch besetzte Zone zu gehen beabsichtige. Dann vergingen drei Jahre, ohne daß der Mann etwas von sich hören ließ. 1950 erhielt die Petentin durch einen Polizeibeamten die Mitteilung, der Mann habe sich in Köln das Leben genommen. Die Petentin fuhr dann nach Köln, wo sie erfuhr, daß Klever sie gerichtlich hatte für tot erklären lassen, indem er angegeben hatte, die Petentin sei bei einem Fliegerangriff ums Leben gekommen. Klever selbst hatte sodann eine Witfrau geheiratet, von der er sich nach kurzer Zeit wieder hatte scheiden lassen. Die Petentin stellte daraufhin bei der Bayerischen LVA Antrag auf Gewährung einer Witwenrente, die in Höhe von 25 DM bewilligt wurde. 1953 stellte jedoch die LVA fest, daß durch die Wiederverheiratung Klevers die erste Ehe aufgelöst worden und nur die zweite


    (Dr. Strosche)

    Ehe rechtsgültig sei. Die Petentin mußte die Witwenrente zurückzahlen. Die Petentin betrieb sodann die Nichtigkeitserklärung der Ehe. Zu diesem Begehren stellte Anfang 1955 der Oberstaatsanwalt Köln folgendes fest — ich zitiere —:
    Ihrem Antrag auf Erhebung der Nichtigkeitsklage bezüglich der am 27. Oktober 1947 geschlossenen Ehe des Josef Klever mit der Anna Klever, geborene Over, verwitwete König, vermag icht nicht stattzugeben. Diese Ehe ist nach § 38 Abs. 1 des Ehegesetzes nicht nichtig gewesen, da Sie als die erste Ehefrau des Josef Klever durch Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 28. Juli 1947, Aktenzeichen . . . der am 23. 9. 1947 rechtskräftig geworden war, für tot erklärt worden waren und Frau Anna Klever bei der Eheschließung nicht wußte, daß Sie noch leben. Nach § 38 Abs. 2 des Ehegesetzes wurde Ihre Ehe mit Josef Klever durch die zweite Eheschließung bei dieser Sachlage aufgelöst. An der gesetzlich bestimmten auflösenden Wirkung der zweiten Eheschließung hat sich weder durch die spätere Scheidung dieser zweiten Ehe noch durch die spätere Aufhebung des vorerwähnten Todeserklärungsbeschlusses etwas geändert. Ich verkenne nicht, daß diese vom Gesetzgeber bestimmte Regelung für Sie einen Härtefall bedeutet. Es ist mir jedoch nicht möglich, entgegen der gesetzlichen Regelung eine Nichtigkeitsklage zu erheben, die das Gericht doch abweisen müßte. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich unter Darstellung der besonderen Härte, die die gesetzliche Regelung für Sie mit sich bringt, an die zuständigen Versicherungsinstanzen zu wenden, damit diese prüfen können, ob Ihnen nicht doch geholfen werden kann.
    Gewiß ist der Rechtsstandpunkt des Oberstaatsanwalts Köln nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen kaum zu beanstanden, — aber! Und dieses Aber ist es, um dessentwillen wir uns wohl in Zukunft einige Gedanken machen sollten!
    Doch nun noch einige positiv erledigte Fälle allgemeinen Interesses, zu denen übrigens da und dort auch herzliche Dankschreiben von Petenten vorliegen.
    Zu einem erfreulichen Ergebnis führte u. a. eine Petition der Pauline Marton aus Hamburg-Harburg. Ihr Ehemann war 1942 auf dem Nachhauseweg von seiner Arbeitsstätte von einem Wehrmacht-Pkw angefahren und dabei getötet worden. Die Wehrkreisverwaltung hatte die Schuld anerkannt und eine Monatsrente von 127 Mark gezahlt. Die Zahlung der Rente wurde jedoch vom Oberfinanzpräsidenten eingestellt, nachdem der verstorbene Ehemann im Juli 1947 das 65. Lebensjahr vollendet gehabt hätte. Durch Verhandlungen des Petitionsausschusses mit dem Bundesminister für Arbeit und dem Bundesminister der Finanzen wurde der Standpunkt vertreten, daß gemäß § 844 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht das 65. Lebensjahr, sondern die mutmaßliche Lebensdauer des Verunglückten für die Gewährung der Rente maßgebend sei. Der Petentin wurde daraufhin eine Nachzahlung geleistet. Darüber hinaus wurde die mutmaßliche Lebensdauer des tödlich Verunglückten unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände auf den Zeitpunkt der Vollendung des 80. Lebensjahres festgesetzt, so daß die Petentin noch eine Rente bis zum 31. Juli 1962 erhalten kann.
    Bei einem andern Fall hatte ein 80jähriger Petent einen Sparerschaden von 8180 RM erlitten. Da der Petent ein Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 4600 DM besitzt, war das Ausgleichsamt davon ausgegangen, daß ein Verlust der Existenzgrundlage nicht angenommen werden könne, da hierfür ein Schaden von mehr als 10 000 RM erforderlich ist. Der Petent hatte hierauf eine Unterhaltshilfe auf Zeit erhalten, die im März 1954 wegen Erreichung des Grundbetrages eingestellt wurde. Durch das Eingreifen des Petitionsausschusses hat eine Überprüfung ergeben, daß bei dem Petenten mit Rücksicht auf sein hohes Alter auch bei dem unter 10 000 RM liegenden Sparerschaden der Verlust der Existenzgrundlage angenommen werden konnte. Das zuständige Ausgleichsamt wurde daher erfreulicherweise vom Bundesausgleichsamt angewiesen, dem Petenten eine Unterhaltshilfe auf Lebenszeit zu gewähren und die Zahlung von der Einstellung im März 1954 an wieder aufzunehmen.
    Das sind nur einige ganz wenige unter den vielen zu einem erfreulichen Abschluß gebrachten Petitionen.
    Bei der Behandlung von Petitionen hat sich bezüglich des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes erneut und mehrfach darin eine Härte gezeigt, daß nach § 5 des Gesetzes der Anspruch auf Entschädigung nur dann vererblich ist, wenn der Berechtigte nach dem 3. Februar 1954 verstorben ist. Hierüber ist wiederum eine große Zahl von Beschwerden eingegangen. Inzwischen liegt bekanntlich dem Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen unter der Drucksache 1771 ein Antrag vor, durch den dieser leidige Stichtag auf den 31. Dezember 1946 vorverlegt werden soll. Mit Rücksicht auf die Vielzahl der Petitionen, die sich gegen die alte Fassung wenden, wäre der Petitionsausschuß sehr daran interessiert, wenn der Antrag Drucksache 1771 bald vom Plenum verabschiedet werden könnte.
    Bei der Behandlung von Petitionen auf dem Gebiet der Reichsversicherungsordnung fiel besonders auf, daß das praktische Ergebnis der §§ 898 und 899 RVO sozial unbefriedigend ist. Nach diesen Bestimmungen besteht den Versicherten und deren Hinterbliebenen gegenüber nur dann eine Verpflichtung zum Ersatz des durch Arbeitsunfall verursachten Schadens nach anderen gesetzlichen Vorschriften, wenn strafgerichtlich festgestellt worden ist, daß der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das fahrlässige Herbeiführen eines Unfalls begründet eine Ersatzpflicht, die über die Leistungen der Berufsgenossenschaft hinausgeht, nicht. Der Ausschuß glaubte, daß dieses Problem in dem zuständigen Sozialpolitischen Ausschuß eingehend besprochen werden sollte.
    Der Petitionsausschuß hat mich ferner beauftragt, mit Nachdruck auf die Mißstände hinzuweisen, die im Zusammenhang mit Unterhaltshaltszahlungen an Kinder in der sowjetisch besetzten Zone entstehen. Eine Verschärfung dieser Mißstände ist dadurch entstanden, daß die sowjetzonalen Behörden im Januar dieses Jahres ein Verbot erlassen haben, wonach die bis dahin geduldete Überweisung von Unterstützungszahlungen an bedürftige Personen in der Sowjetzone in DM- Ost, welche über das Berliner Stadtkontor unter Ausnutzung des Wechselstubenkurses gekauft wurden, nicht mehr möglich ist. Die einschlägigen Verhandlungen der Treuhandstelle für den Inter-


    (Dr. Strosche)

    zonenhandel, Berlin, mit der sowjetzonalen Delegation sollten unseres Erachtens fortgesetzt werden, selbst wenn die Sowjetzone wie bisher jede Vereinbarung mit der Treuhandstelle, die über den Rahmen des Interzonenhandels hinausgeht, abgelehnt hat. Darüber hinaus sollten der Bundesminister für Wirtschaft, der Bundesminister des Innern, der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, der Bundesminister für Familienfragen sowie die Bank deutscher Länder nicht nachlassen in ihren Bemühungen, nach Wegen zu suchen, die den diesbezüglichen Wünschen allseits gerecht werden.
    Der Ausschuß hat sich schon mehrfach dafür eingesetzt, daß das Problem der Versorgung von Witwen, deren neue Ehe aufgehoben oder geschieden worden ist, bereits vor der allgemeinen Sozialreform, z. B. im Wege des Härteausgleichs, gelöst wird. Wiederholt wurde darauf hingewiesen, daß im Bundesbeamtengesetz eine Regelung hierfür getroffen worden ist, aber nicht in der Sozialversicherung. Der Ausschuß war sich darüber einig, daß zum mindesten erreicht werden müsse, daß in den Fällen, in denen die zweite Ehe ohne Schuld der Witwe geschieden wird, die Witwenrente nach dem verstorbenen ersten Ehemann wieder auflebt. Die Ausschußmitglieder waren erfreut darüber, daß der Herr Bundesminister für Arbeit in einem Rundschreiben vom September dieses Jahres dieser Auffassung tatsächlich Raum gegeben hat. In ihm ist festgelegt, daß den Witwen, soweit sie das 50. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsunfähig sind oder für mindestens ein Kind des Verstorbenen zu sorgen haben, bis zu einer gesetzlichen Regelung als vorübergehende Maßnahme eine Witwenbeihilfe bis zur Höhe von zwei Dritteln der gesetzlichen Witwenrente im Wege des Härteausgleichs gewährt wird. Voraussetzung ist u. a., daß die zweite Ehe aus Alleinverschulden des Ehemannes aufgehoben oder geschieden worden ist und daß gegenüber dem früheren Ehemann ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht wurde.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir bewußt, Ihre Aufmerksamkeit über Gebühr in Anspruch genommen zu haben.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Der besonders große Zeitraum seit der letzten Berichterstattung aber, die Fülle von Eingaben und Problemen, die in dieser Zeit wiederum angefallen sind, und die von allen Ausschußmitgliedern empfundene Notwendigkeit, wiederum einmal auf die Bedeutung dieses Ausschusses und seiner Arbeit sowie auf die sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen des Hauses hinzuweisen, waren die Triebkräfte dieser vielleicht übergebührlich eingehenden Berichterstattung.
    Ich habe nunmehr nur noch den ehrenvollen Auftrag, Sie entsprechend der Drucksache 1833 namens des Ausschusses zu bitten, den Anträgen des Petitionsausschusses, wie Sie sie in der Übersicht 14 verzeichnet finden, Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für den ausgezeichneten Bericht, den er gegeben hat.
Ich eröffnet die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dem Antrag auf Drucksache 1833 zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? -- Ein- stimmig angenommen. Damit ist der Punkt 6 der heutigen Tagesordnung erledigt.
Bevor ich weiterfahre, möchte ich den Herrn oben auf der Tribüne hinter der Glaswand bitten, nicht mehr sein Opernglas zu benutzen. Wir sind hier in keinem Theater.
Punkt 7 der heutigen Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Naegel, Kurlbaum, Scheel und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Apothekenstoppgesetz) (Drucksache 1841).
Im Ältestenrat war zwischen allen Parteien vereinbart, daß man in der ersten Lesung sowohl auf Begründung wie auf Debatte verzichten sollte. Es hat sich jedoch ein Abgeordneter zu diesem Punkt zu Wort gemeldet. Infolgedessen kann ich trotz der Vereinbarung nicht so verfahren. Wir treten also in die Aussprache ein.
Ich erteile dem Abgeordneten Platner das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Platner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage, den Ihnen mit der Drucksache 1841 vorgelegten Entwurf eines Zweiten Apothekenstoppgesetzes ausschließlich an den Rechtsausschuß zur Beratung zu überweisen oder aber, wenn Sie diesem Antrag nicht entsprechen sollten, zumindest den Entwurf dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführendem Ausschuß zu überweisen.
    Gestatten Sie mir, zur Begründung dieses Antrages kurz folgendes zu sagen. Der Wortlaut dieses Zweiten Apothekenstoppgesetzes entspricht völlig dem Wortlaut des Ersten Apothekenstoppgesetzes aus dem Jahre 1953. Gegenüber diesem Ersten Apothekenstoppgesetz hat aber bereits im genannten Jahre die bayerische Landesregierung ein Feststellungsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemacht mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit dieses Ersten Apothekenstoppgesetzes festzustellen. Dabei hat die bayerische Landesregierung zur Begründung ihrer Feststellungsklage mehrere rechtliche Gesichtspunkte zur Debatte gestellt. Es bedarf also der Überprüfung dieser rechtlichen Momente durch den Rechts- und Verfassungsausschuß, um zu der Feststellung zu kommen, inwieweit man unter Berücksichtigung der von der bayerischen Landesregierung geltend gemachten verfassungsrechtlichen Zweifel dieses Apothekenstoppgesetz nicht etwas anders formulieren muß, um diese verfassungsrechtlichen Bedenken damit zu beseitigen.
    Das wollte ich zur Begründung meines Antrages kurz gesagt haben, und ich darf bitten, diesem meinem Antrag zu entsprechen.