Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich möchte folgendes sagen. Der Ältestenrat hat sich lange darüber unterhalten, welche Überweisungen hier zweckmäßig sind. Der Geschäftsordnungsausschuß hat mir neulich einen, wie ich glaube, sehr wohlbegründeten Brief geschrieben, in dem er darauf aufmerksam macht, daß es nicht gerade im Sinne unserer Geschäftsordnung ist, daß immer mehr Vorlagen an immer mehr Ausschüsse überwiesen werden.
Ich möchte empfehlen, diesen Rat des Geschäftsordnungsausschusses in diesem Hause sehr ernst zu nehmen. Wir haben im Ältestenrat die größte Mühe, die Tagesordnungen zusammenzustellen. Wir müssen unbedingt zu einer flüssigeren Arbeits-
weise kommen, und dazu kann auch dienen, daß wir uns in der Auswahl der Ausschüsse wirklich beschränken.
Wenn weitere Vorschläge für Ausschußüberweisungen nicht gemacht werden, dann komme ich jetzt zur Abstimmung, und zwar lasse ich zunächst darüber abstimmen, ob dieser Entwurf — das ist der Antrag, den der Herr Abgeordnete Platner hier gestellt hat — auch an den Rechtsausschuß überwiesen werden soll, obwohl er — ich mache das Haus darauf aufmerksam — an den Ausschuß für Bau- und Boden recht als federführenden Ausschuß überwiesen werden soll. Wer also dafür ist, daß der Entwurf auch an den Rechtsausschuß als mitberatenden Ausschuß geht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die große Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag des Abgeordneten Jacobi abstimmen, den Entwurf auch dem Ausschuß für Kommunalpolitik als mitberatendem Ausschuß zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Hier wird das Ergebnis der Abstimmung bezweifelt. Meine Damen und Herren, bevor wir zum Hammelsprung kommen, wollen wir uns erheben. Ich bitte um Wiederholung der Abstimmung. Wer dem Antrag des Abgeordneten Jacobi auf Mitüberweisung an den Kommunalpolitischen Ausschuß zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nun muß ich noch über den Vorschlag des Ältestenrates abstimmen lassen, daß die Vorlage an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht — federführend — und zur Mitberatung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen geht. Darf ich bitten, daß diejenigen, die diesem Antrag zustimmen wollen, ein Handzeichen geben. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Nun komme ich zu dem Antrag unter Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Huth, Dr. Schneider , Wittenburg und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für die Enteignung von Grundstücken, die Beschränkung von Grundeigentum und die Entziehung und Beschränkung anderer Rechte (Drucksache 1426, zu 1426).
Auch hier wird auf das Wort zur Einbringung verzichtet. Ich eröffne die Beratung in erster Lesung. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung.
Der Ältestenrat hat Ihnen die Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht vorgeschlagen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Weitere Überweisungsvorschläge liegen nicht vor. Damit ist Punkt 12 der Tagesordnung erledigt.
Nun rufe ich Punkt 11 a der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes ;
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes und
des Mieterschutzgesetzes .
Herr Abgeordneter Lücke!
Lücke , Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat in seiner 58. Sitzung am 8. Dezember 1954 ein Gesetz zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes beschlossen, das am 28. Dezember 1954 verkündet worden ist. Durch diese Novelle wurde die Geltungsdauer des Geschäftsraummietengesetzes mit gewissen Einschränkungen vom 31. Dezember 1954 bis zum 31. Dezember 1955 verlängert.
Im Anschluß an die Verabschiedung dieser Novelle wurde ein Entschließungsantrag aller Fraktionen des Hohen Hauses angenommen, durch den die Bundesregierung ersucht wurde, bis zum
30. Juni 1955 die Lage auf dem Geschäftsraummarkt erneut zu überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zu unterbreiten, die u. a. — so steht es in der Entschließung — geeignet sind, nach Ablauf der Schutzbestimmungen der §§ 8 und folgende des Geschäftsraummietengesetzes etwa eintretende schwere soziale Härten zu vermeiden.
Bedauerlicherweise — das darf ich hier sagen — hat die Bundesregierung diesen Vorschlag erst am 26. September 1955 abgegeben. Er ist dem Hohen Hause als Drucksache 1701 zur Kenntnis gebracht worden. In dieser Stellungnahme der Bundesregierung sind vielerlei Gründe angeführt, die eine gewisse Änderung dieses Gesetzes auch über den
31. Dezember 1955 hinaus rechtfertigen.
Der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen hat zu der Frage Stellung genommen. Wir stellten fest, daß die verspätete Einbringung der Drucksache 1701 keine Möglichkeit mehr läßt, so rechtzeitig eine Verlängerung des Geschäftsraummietengesetzes, wie es die Vorlage vorsieht, vorzunehmen, daß am 1. Januar 1956 kein Vakuum entsteht.
Ich erlaube mir deshalb, Ihnen auf Vorschlag des Ausschusses die Annahme des interfraktionellen Antrags Drucksache 1891 zu empfehlen. Dieser Antrag beinhaltet, daß die Bestimmungen des Geschäftsraummietengesetzes um weitere drei Monate verlängert werden, damit wir während dieser drei Monate — Januar, Februar, März — Gelegenheit haben, die Drucksache 1701 zu beraten. Um nicht in Zeitdruck zu kommen und um dem Bundesrat Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung nehmen zu können, bitte ich, den interfraktionellen Antrag auf Drucksache 1891 in erster, zweiter und dritter Lesung ausnahmsweise schon jetzt anzunehmen. Es gilt nur, unter allen Umständen zu vermeiden, daß am 1. Januar 1956 plötzlich schwere soziale Härten auf dem Geschäftsraummarkt entstehen. Das endgültige Gesetz wird dann zu gegebener Zeit vorgelegt werden.