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    2. Deutscher Bundestag — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1955 5973 110. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1955. Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über die beim Institut für Raumforschung vorgekommenen Unregelmäßigkeiten (Drucksache 1818) 5974 C Ergänzung der Tagesordnung 5974 C Erste Beratung des von den Abg. Sabel, Schneider (Hamburg), Jahn (Stuttgart), Böhm (Düsseldorf), Odenthal, Lange (Essen), Kutschera, Becker (Hamburg) u. Gen. eingebrachten Entwurfs . eines Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Drucksache 1817) 5974 D Sabel (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5974 C Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und für Wirtschaftspolitik . . . 5974 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) (Drucksache 1385); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1718) 5974 D Beschlußfassung 5975 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Drucksache 1756) 5975 A Dr. Berg (FDP), Berichterstatter . 5975 B Beschlußfassung 5975 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1368); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1730) 5975 B Scheppmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 6000 A Beschlußfassung 5975 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT ) und Japan (Drucksache 1466); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1719) 5975 D Beschlußfassung 5975 D Zweite Beratung des Entwurfs einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1683); Mündlicher und Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1784, zu 1784) . . 5976 A Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6000 D Beschlußfassung 5976 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksachen 1783, 1655) 5976 B Klingelhöfer (SPD), Berichterstatter 5976 B Beschlußfassung 5976 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 1747) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 1711) 5976 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin 5976 C, 5979 B Könen (Düsseldorf) (SPD), Antragsteller 5977 A Ruf (CDU/CSU) 5977 B, 5980 A Überweisung an den Haushaltsausschuß, an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge und an den Ausschuß für Sozialpolitik 5979 D, 5980 A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vereinfachung der Verwaltung (Drucksache 1383 [neu], Umdruck 490) 5980 C Dr. Bergmeyer (CDU/CSU), Antragsteller 5980 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 5984 C Dr. Menzel (SPD) 5985 B Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 5990 C Hübner (FDP) 5992 D Engell (GB/BHE) 5994 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5995 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5995 C, 5998 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5997 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . 5999 A Nächste Sitzung 5999 C Berichtigung zur Liste der beurlaubten Abgeordneten im Stenographischen Bericht der 108. Sitzung 5999 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5999 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Gesetzentwurf betr. Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1730) . . 6000 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (zu Drucksache 1784) 6000 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 1383 [neu]) betr. Vereinfachung der Verwaltung (Umdruck 490) 6001 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 108. Sitzung: In der Liste der beurlaubten Abgeordneten - Seite 5926 - ist unter „a) Beurlaubungen" nachzutragen: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein beurlaubt 26. Oktober. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Frehsee 15. November Kühn (Bonn) 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Dr. Starke 15. November Welke 15. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Hc )gen 12. November Illerhaus 12. November Regling 12. November Albers 5. November Bock 5. November Dr.-Ing. E. h. Schuberth 5. November Dr. Bucerius 31. Oktober Gibbert 30. Oktober Griem 30. Oktober Dr. Baade 29. Oktober Frau Döhring 29. Oktober Dr. Greve 29. Oktober Jahn (Frankfurt) 29. Oktober Dr. Köhler 29. Oktober Kurlbaum 29. Oktober Neuburger 29. Oktober Rehs 29. Oktober Frau Rösch 29. Oktober Frau Dr. Schwarzhaupt 29. Oktober Wehr 29. Oktober Altmaier 28. Oktober Dr. Becker (Hersfeld) 28. Oktober Birkelbach 28. Oktober Fürst von Bismarck 28. Oktober Dr. Blank (Oberhausen) 28. Oktober Dr. Bucher 28. Oktober Böhm (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Czermak 28. Oktober Dr. Deist 28. Oktober Dr. Drechsel 28. Oktober Dr. Eckhardt 28. Oktober Erler 28. Oktober Even 28. Oktober Feldmann 28. Oktober Gräfin Finckenstein 28. Oktober Dr. Furler 28. Oktober Gems 28. Oktober Dr. Dollinger 28. Oktober Glüsing 28. Oktober Graaff (Elze) 28. Oktober Haasler 28. Oktober Dr. Hammer 28. Oktober Hansen (Köln) 28. Oktober Dr. Graf Henckel 28. Oktober Dr. Hellwig 28. Oktober Höcherl 28. Oktober Höfler 28. Oktober Dr. Horlacher 28. Oktober Jacobi 28. Oktober Dr. Jentzsch 28. Oktober Kalbitzer 28. Oktober Frau Kalinke 28. Oktober Kiesinger 28. Oktober Dr. Kopf 28. Oktober Dr. Kreyssig 28. Oktober Dr. Leiske 28. Oktober Lemmer 28. Oktober Lenz (Brühl) 28. Oktober Dr. Lenz (Godesberg) 28. Oktober Dr. Leverkuehn 28. Oktober Dr. Löhr 28. Oktober Dr. Luchtenberg 28. Oktober Lücker (München) 28. Oktober Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. Oktober Dr. Lütkens 28. Oktober Dr. Maier (Stuttgart) 28. Oktober Marx 28. Oktober Frau Meyer-Laule 28. Oktober Dr. Mommer 28. Oktober Dr. Oesterle 28. Oktober 011enhauer 28. Oktober Paul 28. Oktober Pelster 28. Oktober Dr. Pohle (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Dr. h. c. Pünder 28. Oktober Dr. Reif 28. Oktober Frau Dr. Rehling 28. Oktober Sabaß 28. Oktober Dr. Schild (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Schmid (Frankfurt) 28. Oktober Dr. Schöne 28. Oktober Frau Schroeder (Berlin) 28. Oktober Schütz 28. Oktober Graf von Spreti 28. Oktober Sträter 28. Oktober Struve 28. Oktober Trittelvitz 28. Oktober Unertl 28. Oktober Dr. Wahl 28. Oktober Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 28. Oktober Wehner 28. Oktober Frau Welter (Aachen) 28. Oktober Anlage 2 Drucksache 1730 (Vgl. S. 5975 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1368) Berichterstatter: Abgeordneter Scheppmann Der in der Drucksache 1368 vorliegende Gesetzentwurf betrifft die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf. Das Übereinkommen hat die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen zum Gegenstand. Es soll wichtige Grundsätze des Vereinigungsrechtes im Verhältnis von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern sichern. Der Artikel 1 des Übereinkommens behandelt den persönlichen Schutz der organisierten Arbeitnehmer gegen unterschiedliche Behandlung. Danach darf die Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht davon abhängig gemacht werden, daß der betreffende Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört oder aus ihr austritt. Weiter soll der Arbeitnehmer davor gesichert werden, daß er entlassen oder sonst benachteiligt wird, weil er einer Gewerkschaft angehört oder sich außerhalb der Arbeitszeit gewerkschaftlich betätigt. Der Artikel 2 betrifft den Schutz der Organisationen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gegen eine Einmischung von der anderen Seite. Durch diese Vorschrift soll vor allem verhindert werden, daß sich sogenannte gelbe, d. h. von der Arbeitgeberseite abhängige Gewerkschaften bilden. Das geht deutlich aus der betreffenden Bestimmung des Übereinkommens hervor, in der es heißt, daß als Einmischung von der anderen Seite die Schaffung abhängiger Arbeitnehmerorganisationen oder die Unterstützung bestehender Arbeitnehmerorganisationen vor allen Dingen durch Geldmittel gilt. Das sind die wesentlichsten Grundsätze, denen, wenn heute das Ratifikationsgesetz verabschiedet wird, innerstaatliche Geltung verliehen werden soll. Eine Ratifikation dieser Grundsätze ist dann möglich, wenn sie sich mit dem bestehenden deutschen Rechtszustand decken. Die Prüfung dieser Frage hat längere Zeit die Regierungsstellen beschäftigt. Was zunächst die Grundsätze des Übereinkommens anbetrifft, das den Arbeitnehmer davor schützen soll, daß er nicht wegen seiner gewerkschaftlichen Zugehörigkeit benachteiligt wird, so ist wohl von Anfang an kaum ein Zweifel darüber aufgetaucht, daß unser Rechtszustand ausreichend ist, um das Übereinkommen Nr. 98 zu ratifizieren. Vor allem haben nach § 51 des Betriebsverfassungsgesetzes Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, daß jede unterschiedliche Behandlung von Persosnen wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung unterbleibt. Außerdem würde nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen ein Verstoß gegen die guten Sitten angenommen werden müssen, wenn z. B. ein Arbeitnehmer wegen seiner gewerkschaftlichen Zugehörigkeit entlassen würde. Was das Verbot der Einmischung von der anderen Seite anbetrifft, so liegen die Dinge hinsichtlich einer Ratifikation etwas schwieriger. Besondere Vorschriften, welche die Bildung von gelben Gewerkschaften ausschließen oder vielleicht sogar die Unterstützung von Arbeitnehmerorganisationen durch Arbeitgeber unter Strafe stellen, sind in unserer Rechtsordnung nicht enthalten. Ein wirksamer Schutz gegen die von dem Übereinkommen Nr. 98 behandelte Einmischung von der anderen Seite liegt jedoch nach unserem arbeitsrechtlichen System darin, daß im Falle derartiger Einmischungen den betreffenden Verbänden die Tariffähigkeit aberkannt und ihnen damit die Möglichkeit genommen wird, sich auf dem Gebiet der Gestaltung der Arbeitsbedingungen über Tarifverträge zu betätigen. Ob die Aberkennung der Tariffähigkeit als Grundlage für die Ratifikation des Übereinkomawns Nr. 98 ausreichend ist, war deshalb streitig gewesen, weil in der deutschen Übersetzung des Übereinkommens die Worte: ausreichender Schutz vor Einmischungen „zu gewähren ist" enthalten waren. Man hatte geglaubt, daraus folgern zu müssen, daß die Aberkennung der Tariffähigkeit allein nicht ausreichend sei, sondern der Staat darüber hinaus für besondere Schutzvorschriften gegen Einmischung zu sorgen hätte. Der Ausschuß für Arbeit hat sich nun sehr eingehend mit der Frage einer möglichen Ratifikation des Übereinkommens beschäftigt; mehrfach haben Besprechungen mit Sachverständigen und den zuständigen Stellen über die Auslegung des Übereinkommens stattgefunden. Dabei hat sich die Überzeugung durchgesetzt, daß die deutsche Übersetzung in diesen Worten „zu gewähren ist" im Vergleich zu dem authentischen englischen und französischen Text ungenau ist. Richtiger müßte es in der Übersetzung heißen „sollen gebührenden Schutz genießen". Von dieser Grundlage ausgehend wird es auch nach nunmehr übereinstimmender Auffassung der Sachverständigen keiner besonderen Vorschrift mehr über das Verbot der Einmischung bedürfen, um das Übereinkommen Nr. 98 zu ratifizieren. Der Ausschuß für Arbeit hat deshalb auch in seiner Sitzung vom 14. September. 1955 einstimmig beschlossen, die Annahme des Ratifikationsgesetzes durch das Plenum zu empfehlen. Bonn, den 29. September 1955 Scheppmann Berichterstatter Anlage 3 zu Drucksache 1784 (Vgl. S. 5976 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Entwurf einer Dritten Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1683). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel Mit dem Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955, der Ihnen in der Drucksache 1683 vorliegt und (Dr. Vogel) über den ich Ihnen namens des Haushaltsausschusses zu berichten habe, hatte die Bundesregierung beabsichtigt, eine Lücke im Regierungsentwurf des Einzelplans 05 (Auswärtiges Amt) des Bundeshaushalts 1955 zu schließen. Der Regierungsentwurf enthielt nämlich im Abschnitt Personalausgaben des Haushaltskapitels 05 01, Haushalt des Auswärtigen Amts, noch keinen Stellenplan und für die einzelnen Titel des Abschnitts Personalausgaben nur Pauschalbeträge, da bei Aufstellung des Planentwurfs ein vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung angefordertes Gutachten über die Organisation und den Kräftebedarf des Auswärtigen Amtes noch nicht vorlag. Über dieses Gutachten, das Ende Dezember 1954 eingegangen ist, waren längere Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts notwendig. Mit dem Ihnen als Drucksache 1683 vorliegenden Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Bundeshaushalt 1955 hat die Bundesregierung nach Abschluß dieser Verhandlungen den gesetzgebenden Körperschaften einen Vorschlag für den Stellenplan und für die Bemessung der Personalausgaben beim Auswärtigen Amt für das Rechnungsjahr 1955 vorgelegt. Die Vorlage ist dem Bundesrat am 2. Juni 1955, dem Bundestag am 16. September 1955 zugegangen. Damit der Haushaltsausschuß bei Beratung des Entwurfs zum Haushalt des Auswärtigen Amts für 1955 über vollständiges Material verfügte, hatte ihm der Bundesfinanzminister im Mai dieses Jahres den Inhalt der auf dem verfassungsmäßigen Wege den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleitenden Dritten Ergänzung zum Haushalt 1955 zu informatorischen Zwecken zugehen lassen. Da der Haushaltsausschuß seine Arbeit am Bundeshaushalt 1955 beschleunigt zum Abschluß bringen mußte und nicht warten konnte, bis die Dritte Ergänzung auf dem für die Gesetzgebung vorgeschriebenen formellen Wege an den Bundestag gelangt, hatte der Haushaltsausschuß sich noch im Mai 1955 mit dem materiellen Inhalt der Ergänzungsvorlage befaßt und auf Grund von Initiativanträgen sachlich zum Inhalt dieser Vorlage Beschluß gefaßt. Das Plenum des Bundestages ist bei Verabschiedung des Bundeshaushalts 1955 den Anträgen des Haushaltsausschusses gefolgt, so daß damit sachlich die Ergänzungsvorlage vom Bundestag bereits erledigt worden ist. Von der sachlichen Seite gesehen hätte die Bundesregierung nunmehr davon absehen können, den Entwurf der Dritten Ergänzung noch dem Bundestag zur Beschlußfassung zuzuleiten. Sie hat dies lediglich aus dem Grunde getan, weil sie einerseits geglaubt hat, die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Ergänzungsvorlage dem Bundestag nicht vorenthalten zu können, und weil sie andererseits keinen anderen formal einwandfreien Weg gesehen hat, den Beschluß des Bundesrates und ihre Stellungnahme hierzu dem Bundestag zur Kenntnis zu bringen. Der Bundesrat hatte zwar von einer sachlichen Stellungnahme zu der Ergänzungsvorlage abgesehen, da diese schon unmittelbar dem Bundestag zugeleitet worden sei und dem Haushaltsausschuß des Bundestages für seine Beratung und Beschlußfassung am 20. Mai 1955 als Unterlage gedient habe. Er hat aber in seinem Beschluß feststellen zu müssen geglaubt, daß die Bundesregierung den in Art. 76 Abs. 2 GG vorgeschriebenen Weg der Gesetzgebung nicht eingehalten habe. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Beschluß des Bundesrates ausgeführt, daß der Dritte Ergänzungsentwurf dem Herrn Vorsitzenden des Haushaltsausschusses lediglich zur I n f or ma t i o n des Haushaltsausschusses übersandt worden ist mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß sie dem Bundesrat und dann dem Bundestag in der vorgeschriebenen formellen Weise vorgelegt werden solle, was inzwischen auch geschehen ist. Sie hat hierin einen Verstoß gegen Art. 76 Abs. 2 GG nicht gesehen, da Art. 76 nur den Weg der Gesetzesvorlagen vorschreibt, der Dritte Ergänzungsentwurf dem Haushaltsausschuß aber nicht als Gesetzesvorlage, sondern nur zur informatorischen Unterrichtung zugeleitet worden ist. Da, wie ich schon erwähnt habe, der Haushaltsausschuß auf Grund von Initiativanträgen aus seiner Mitte zu den Anforderungen und Vorschlägen der dem Bundestag nunmehr formell übermittelten Ergänzungsvorlage sachlich Beschluß gefaßt hat und seine Beschlüsse vom Plenum in den Entwurf des Haushaltsplans 1955 bereits eingearbeitet sind, schlägt Ihnen der Haushaltsausschuß mit seinem Antrag — Drucksache 1784 — vor, den Dritten Ergänzungsentwurf — Drucksache 1683 — als durch die Beschlußfassung zum Haushaltsgesetz 1955 erledigt abzulehnen. Namens des Haushaltsausschusses bitte ich, diesem Antrag zu entsprechen. Bonn, den 26. Oktober 1955 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 4 Umdruck 490 (Vgl. S. 5988 C ff.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vereinfachung der Verwaltung (Drucksache 1383 [neu]): Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag — Drucksache 1383 [neu] — wie folgt zu ergänzen: Der Ausschuß hat bei seinen Arbeiten u. a. von folgenden Richtlinien auszugehen: 1. Überflüssige Bundesministerien sind noch innerhalb des Rechnungsjahres 1955 abzubauen. 2. Aufgaben, die zur Zeit in mehreren Bundesministerien oder Bundesbehörden nebeneinander durchgeführt werden, sind durch eine einzige Dienststelle zu erledigen. 3. Die vorhandenen Bundesoberbehörden sind in ihrer Zahl zu verringern oder zusammenzulegen. Jede Bundesoberbehörde darf der alleinigen Kontrolle nur jeweils eines Bundesministeriums unterliegen. 4. Bei Aufgaben, die Bund und Länder auf Grund der Gesetzgebung oder auf Grund von Verwaltungsvereinbarungen gemeinsam durchzuführen haben, sollen soweit wie möglich diese Aufgaben künftighin nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfange dem Bund oder den Ländern allein zur Durchführung übertragen werden. 5. Unnötige oder nach dem Grundgesetz dem Bund nicht zustehende Aufgaben sind abzubauen, so z. B. a) ist die Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes aufzulösen, b) sind die Paß-, Devisen- und Zollkontrollen, insbesondere an den Grenzen, zu beseitigen oder zu vereinfachen. 6. Unter Anerkennung des Grundsatzes, daß das Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern aufzuteilen ist, ist eine ungeteilte Finanzverwaltung zu schaffen. 7. a) Auf dem Gebiete der Gesetzgebung ist eine bessere Übereinstimmung zwischen dem Bund und den Ländern herbeizuführen, b) für eine gleichmäßige Auslegung und Anwendung der Bundesgesetze durch die nachgeordneten Behörden ist zu sorgen. 8. Eine unmittelbare Beteiligung des Bundesrechnungshofes bei der Aufstellung der Bundeshaushaltspläne ist festzulegen. 9. Für den Haushalt des Bundes und der Länder sind ein einheitliches Haushaltsschema und einheitliche Eingliederungsbestimmungen auszuarbeiten. 10. Die Verwaltungsarbeit ist durch eine Büroreform zu rationalisieren. Bonn, den 26. Oktober 1955 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Karl Hübner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei meiner Stellungnahme zu dem Antrag der CDU befinde ich mich in einiger Verlegenheit, weil die Darlegungen der Kollegen Dr. Bergmeyer und Dr. Vogel klar gezeigt haben, daß in dieser Fraktion zwei völlig entgegengesetzte Auffassungen bestehen, so daß man nicht mehr den Eindruck haben kann, es mit der Auffassung einer Fraktion zu tun zu haben. Ich werde mich aus der Affäre ziehen, indem ich die gut fundierte Begründung, die Herr Dr. Vogel dem Antrag gegeben hat, zum Gegenstand meiner Auslegungen mache.
    Meine Damen und Herren, im Urteilsbild der Öffentlichkeit sind die Verwaltungen seit jeher Organismen, die Fettpolster ansetzen, und nach der gleichen Meinung gibt es kein auf die Dauer wirksames Rezept, diese Fettpolster abzubauen. Deshalb verbindet die Öffentlichkeit das dringende


    (Hübner)

    Erfordernis der Einsparungen und Verwaltungsreformen immer mit einer tiefen Skepsis, ja, ich möchte sagen, mit einem vorsorglichen Fatalismus. Damit, daß jetzt der Bundestag diesen Fragenkomplex aufgreift, um ihn zu lösen, geht er das Risiko ein, von der Öffentlichkeit über die Grenzen seiner Wirksamkeit aufgeklärt zu werden. Wenn wir uns in diese Gefahr nicht begeben wollen, dann müssen wir diesen ganzen Fragenstoff aus dem Bereich von Deklamationen herausheben und uns nur mit seinem wirklichen Gehalt, mit den realisierbaren Möglichkeiten beschäftigen. Dann dürfen wir auch nicht unbesehen der Auffassung der Öffentlichkeit folgen, die mit ihrer generalisierenden. Meinung doch große Fehlurteile fällt.
    Ich habe sehr den Eindruck, daß der Kollege D r. B er g m e y er im Schatten solcher Auffassungen der Öffentlichkeit gestanden hat. Er sagte z. B.: schuld ist die Bürokratie. Ich verstehe zunächst einmal nicht, weshalb Herr Dr. Bergmeyer dieses Urteil fällt. Es wurde ihm ja hier der Zuruf gemacht: „Na, Sie haben doch dem Haushalt zugestimmt!" Und tatsächlich gab doch die Haushaltsberatung und Abstimmung die Gelegenheit, Einspruch gegen eine zu große und zu stark aufgeblähte Bürokratie zu erheben. Herr Dr. Bergmeyer ist allerdings die Antwort auf diesen Zwischenruf schuldig geblieben.
    Nun, meine Damen und Herren, diese Auffassung stimmt aber auch in ihrem Gehalt nicht. Es ist einfach nicht so, daß die Bürokratie von sich aus sich jeder Rationalisierung entgegenstemmt. Im Gegenteil, es findet tatsächlich eine fortlaufende Vereinfachung statt.
    Mir ist gerade in dieser Woche ein Heft in die Hände gefallen, das mit Unterstützung des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen herausgegeben wird und in dem sich ungefähr die Hälfte der Artikel mit den Vereinfachungen befaßt, die in der letzten Zeit getroffen worden sind. Da hat besonders ein Absatz meine Aufmerksamkeit auf sich gelenkt, in dem darauf hingewiesen wurde, daß unter diesen Vereinfachungsmaßnahmen auch die Maßnahme getroffen worden ist, daß beim Abhaken der Rechnungsbeträge nicht mehr blaue Tinte, sondern künftighin schwarze Tinte verwendet werden kann. Nun, meine Damen und Herren, ich mußte über diese Einsparungsmaßnahme schmunzeln, bin aber doch nachdenklich geworden. Sehen sie, hier zeigt sich an einem Beispiel, wie die mittleren und unteren Verwaltungsstellen bemüht sind, die Rationalisierung wirklich in jeden Winkel zu tragen. Daß sie die Rationalisierung nicht in den großen Formen unserer Verwaltungen zum Durchbruch bringen können, liegt einfach an ihrer Zuständigkeit. Aber man kann dann auch nicht sagen, daß die Bürokratie an sich daran schuld sei.
    Das stimmt übrigens auch schon aus folgendem Grunde nicht. Herr Kollege Dr. Bergmeyer, Sie werden diesen Antrag ja nicht unvorbereitet gestellt haben. Trotzdem muß ich sagen, daß Ihre Ermittlungen nicht abgerundet sind. Ihnen muß ja bekannt sein, daß der Verkehr bei der Bundesbahn und bei der Bundespost jährlich erheblich zunimmt — bei der Post sind es jährlich rund 10 % — und daß der Arbeitsanfall ohne Vermehrung des Personals bewältigt wird. Das bedeutet also, daß hier ständig Rationalisierungen vorgenommen werden. Das ist ein Beispiel, das für andere spricht.
    Wir in der FDP sind trotzdem immer diejenigen gewesen, die eine Verwaltungsvereinfachung gefordert haben. Wir haben es aber nie bei Forderungen belassen, sondern haben Vorschläge gemacht. Erlauben Sie mir, daß ich auf einige dieser Vorschläge zurückkomme.
    Für den Ausgangspunkt der Ermittlung der Ursachen, die die Verwaltungserweiterungen herbeigeführt haben, bitte ich Sie, sich doch einmal folgendes klarzumachen. Es hat sich gegenüber früher tatsächlich bei den Behörden in der Publikumsabwicklung doch etwas geändert. Früher wußte der Gesuchsteller, daß er einer Stelle gegenübertrat, die letztgültige Entscheidungsbefugnis hatte. Dieses Bild besteht schon seit langem nicht mehr. Heute hat der Bürger das sichere Gefühl, daß er sich nicht einer Stelle mit letztgültiger Entscheidungsbefugnis gegenüber befindet, sondern gewissermaßen einer Vorsortierung unterliegt, und es ist immer sein Bemühen, zu demjenigen vorzudringen, der die Entscheidung endgültig zu seinen Gunsten treffen kann, also Hürden zu überspringen.
    Hier muß natürlich eine Änderung einsetzen. Herr Dr. Kleindinst hat darauf verwiesen und mit Recht gesagt: Man muß die Kompetenzen, man muß die Verantwortung nach unten verlegen. Das ist eine Forderung, deren Erfüllung bestimmt eine weitere Einsparungsmöglichkeit mit sich bringen wird. Ich entsinne mich noch sehr gut der Zeiten, als diese untersten Stellen wegen ihrer Sachkenntnis und ihrer letztgültigen Entscheidungsbefugnis nicht nur den Respekt des Publikums, sondern auch den Respekt der vorgeordneten Beamten genossen, weil diese Beamten oftmals vor der Erfahrung und dem Sachwissen dieser Leute kapitulieren mußten und sich, wie es richtig ist, auf die Geltendmachung übergeordneter Gesichtspunkte zurückgezogen haben.

    (Präsident D. Dr. Gerstenmaier übernimmt wieder den Vorsitz.)

    Wir müssen also dazu kommen, daß die Entscheidungsbefugnis, die heute weitgehend gefächert ist, wieder zusammengezogen, und zwar nach unten verlegt wird. Diese Forderung ist für einen Bereich seitens der FDP von dieser Stelle aus bereits zweimal erhoben worden, und zwar bei der Beratung des Haushalts des Ministers für das Post- und Fernmeldewesen.
    Ich möchte hier ganz kurz auf die Lage bei den Betriebsverwaltungen eingehen. Es handelt sich dabei immer um Personalkörper, die außerordentlich groß sind. Ich habe selber damals darauf hinweisen dürfen, daß die bisherige Gliederung — Ministerien, Direktionen, Verkehrsämter — nicht mehr wirksam ist, daß sich aus den Ansprüchen, die die Technik unserer Zeit an uns stellt, neue Organe — in Form der technischen Zentralämter — dazwischengestellt haben. Bei der Eisenbahn hat sich noch ein Organ dazwischengestellt, das sich die Oberbetriebsleitung nennt. Daraus ergeben sich zwangsläufig Überschneidungen. Auf der Seite der Direktionen werden gewissermaßen Mitlaufwerke in Betrieb gesetzt, die nur eine Erschwerung des Verwaltungsablaufs mit sich bringen. Hier wäre bestimmt etwas zu machen.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen]: Herr Kollege, könnten Sie nicht vielleicht zu den Anträgen sprechen?!)



    (Hübner)

    — Ich komme schon dazu Herr Kollege; das gehört aber letztlich dazu!

    (Zurufe von der SPD: Aber nur „letztlich"!)

    Wir kommen sonst nicht zu einer Einsparung, wenn Sie nicht auf die Gliederung eingehen. Ich bin damit auch fertig.
    Meine Damen und Herren, wir müssen dazu kommen, daß die übergeordneten Stellen von Einzelentscheidungen befreit werden, daß sie, wie es früher einmal der Fall war, nur Richtlinien herauszugeben und sich mit der Kontrolle des Verwaltungsablaufs zu befassen haben.
    Ich glaube, Ihnen auch noch folgendes Beispiel der Möglichkeit einer Verwaltungsvereinfachung darlegen zu sollen. Sie alle haben wahrscheinlich Zuschriften darüber bekommen, daß das Zollausschlußgebiet Jestetten die Forderung stellt, wieder zum Ausschlußgebiet zurückgeführt zu werden. Hier haben wir bekanntlich zur Zeit eine Grenze von 40 km zolltechnisch abzuschließen, während diese Arbeit früher auf 4 km zusammengerückt worden ist, was eine erhebliche Ersparnis mit sich gebracht hat. Wie hier, ist auch in zahlreichen anderen Fällen eine Ersparnismöglichkeit gegeben.
    Aber lassen Sie mich noch auf eine Frage eingehen, die mir von grundsätzlicher Bedeutung zu sein scheint. Wenn wir an die Verwaltungsvereinfachung herangehen, dürfen wir auch nicht eine Vereinfachung im materiellen Aufwand außer acht lassen — ich meine damit den technischen Aufwand —, sonst kommen wir nicht zu echten Ersparnismaßnahmen. Heutzutage drängt nämlich schon der technische Aufwand tief in unsere Verwaltungen ein. Zur Zeit ist ja eine Möglichkeit, den Aufwand der Verwaltung zu prüfen, nur durch den Bundesrechnungshof gegeben, der sich aber darauf beschränkt, die sparsame Verwaltung der Mittel — Angebotsverfahren, Kostenanschläge und die Preisprüfung usw. — zu kontrollieren. Nach meiner Auffassung fehlt eine Prüfung des technischen Aufwandes völlig. Wenn man dieser Forderung gerecht werden will, muß der Bundesrechnungshof in seiner personellen Zusammensetzung allerdings durch einen Stamm von kundigen Technikern und Ingenieuren ergänzt werden. Wenn dieser Techniker- und Ingenieurstamm schon vorhanden gewesen wäre, dann hätte es nicht vorkommen können, daß, wie hier schon erwähnt worden ist, bei den großen Betriebsverwaltungen Hunderte von Personenkraftwagen zur Pflege und zur Reparatur über weite Strecken in die betriebseigenen Kraftfahrzeugwerkstätten gefahren werden müssen, obwohl sich unweit des Dauerstandorts dieser Fahrzeuge eine Werkstätte der betreffenden Kraftfahrzeugtype befindet, und dann wäre es auch nicht vorgekommen, daß man in diesen Werkstätten auch noch Fahrräder und Schreibmaschinen als Füllsel für die Arbeit dazugenommen hätte.
    Man soll sich auch einmal klarmachen — und auch das wäre die Aufgabe eines Rechnungshofes —, welch ungeheure Aufwendungen die Ersatzteillager verschlingen. Meine Damen und Herren, es liegen hier Millionenwerte in Form von Ersatzteilen. Hinzu kommen die sehr hohen Aufwendungen für Grundstücke, für Personal, für die Verwaltung dieser Lager. Durch ein Normblattsystem oder ein Sammelkartensystem könnte man sehr gut dieses Zwischenglied ausschalten. Man würde dadurch enorme Beträge einsparen. Hinzu kommt, daß diese Zeugämter oder Ersatzteillager Funktionen übernehmen, die im Regelfall die Verteilerorganisationen der Wirtschaft ausüben. Die Verwaltungen erhalten aber keinen Rabatt für die Übernahme dieser Funktionen. Schließlich ist es eine Erfahrungstatsache, daß solche zentralisierten Ersatzteillager keineswegs die Aufgabe der Zusammenfassung erfüllen, sondern die einzelnen Dienststellen sich doch Filiallager halten. Dadurch wird der gute Zweck völlig verwässert.
    Meine Damen und Herren, die Funktion des Rechnungshofes hat zweifellos sehr viel Nutzen im Sinne der hier verfochtenen Forderungen gebracht. Wir meinen aber, die Institution des Rechnungshofes, und zwar der Präsident des Rechnungshofes in seiner Eigenschaft als Beauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, sollte doch noch mehr in Anspruch genommen werden. Man sollte weit mehr Gutachten einfordern, sollte diese Gutachten aber auch dem Bundestag vorlegen, und der Bundestag sollte — das scheint uns das Wesentliche zu sein — den Haushaltsausschuß mit der Verwertung dieser Prüfberichte beauftragen, damit sie nicht im leeren Raum stehen bleiben, ohne Folgerungen bleiben, sondern der Bundestag auch die Wirksamkeit der Prüfungen und der, wie zu hoffen ist, daran geknüpften Maßnahmen verfolgen kann.
    Ich sagte schon zu Beginn: wir haben hier mehrfach Vorschläge für Verwaltungseinsparungen gemacht. Wir hatten manchmal den Eindruck, daß sich zwischen diesem Rednerpult und der Regierungsbank ein „toter Winkel" einschaltete. Um so mehr sind wir bereit, diesen toten Winkel überbrücken zu helfen und mitzuhelfen, eine wirklich sparsame Verwaltung zu schaffen. Wir werden uns dabei aber — das ist unser Grundprinzip — nicht auf Forderungen beschränken, die, wenn sie ohne Begründung sind, keinen Effekt auslösen können, sondern wir werden immer konkrete Vorschläge machen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Engell.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Egon Engell


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Befürchten Sie nicht, daß ich Sie mit längeren Ausführungen behelligen werde. Ich möchte auf den Antrag zurückkommen und einige Sätze zu ihm sagen. Wenn man sich einmal, wie ich es getan habe, mit den Äußerungen der Presse zu der Zeit beschäftigt, als diese Gedanken erstmalig von dem Kollegen Bergmeyer vorgetragen wurden, und sich überlegt, was daraus geworden ist, dann ist doch dazu zu sagen: man sollte solche Dinge nicht in dieser Form vorbringen. Wir sollten ein so wichtiges Problem wie die Verwaltungsreform vielleicht interfraktionell untereinander besprechen und hier dann gemeinsam Anträge stellen. Die Bevölkerung draußen unterscheidet teilweise gar nicht so, welche Partei einen Antrag eingebracht hat, sondern sie sagt: Ihr in Bonn habt einen Antrag eingebracht, ihr habt großen Wirbel gemacht. Und was ist daraus geworden? Gar nichts, es bleibt alles beim alten.
    Ich glaube, man sollte in Zukunft bei solchen Problemen, die gar keinen Anlaß geben, parteipolitische Meinungsverschiedenheiten auszutragen, zur Förderung unserer Arbeit und auch des Ansehens des ganzen Hauses Anträge nicht in dieser Form einbringen. Ich glaube, auch die heutige Debatte hat erwiesen, daß das nicht zweckmäßig gewesen ist, auch nicht für die Fraktion, der der Antragsteller angehört.


    (Engel))

    Noch ein Weiteres. Wir sollten nicht glauben, mit der Bildung des Ausschusses alles getan zu haben, was getan werden kann. Man wird uns auch hier wieder sagen: man schiebt das ab, das wird nun vertagt und vielleicht erst in einigen Jahren behandelt werden. Einige Dinge sind durchaus für Entscheidungen reif. Da, wo entschieden werden kann, sollten wir es tun. Anläßlich der Beratung des Haushalts werden wir Gelegenheit nehmen, derartige Anträge zu stellen.
    Insbesondere sind wir aber der Meinung, daß die Frage einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung durchaus spruchreif ist. Diese Angelegenheiten können vorgezogen werden und brauchen nicht in einem Ausschuß zu schlummern, in dem sehr viel weitergehende Probleme behandelt werden sollen. Nach dieser Richtung wird sich meine Fraktion also einschalten und versuchen, das, was durchführbar ist und was spruchreif geworden ist, dem Hause vorzutragen und das Haus zu einer Entscheidung aufzufordern.

    (Beifall beim GB/BHE.)