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ID0211002200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1955 5973 110. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1955. Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über die beim Institut für Raumforschung vorgekommenen Unregelmäßigkeiten (Drucksache 1818) 5974 C Ergänzung der Tagesordnung 5974 C Erste Beratung des von den Abg. Sabel, Schneider (Hamburg), Jahn (Stuttgart), Böhm (Düsseldorf), Odenthal, Lange (Essen), Kutschera, Becker (Hamburg) u. Gen. eingebrachten Entwurfs . eines Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Drucksache 1817) 5974 D Sabel (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5974 C Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und für Wirtschaftspolitik . . . 5974 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) (Drucksache 1385); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1718) 5974 D Beschlußfassung 5975 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Drucksache 1756) 5975 A Dr. Berg (FDP), Berichterstatter . 5975 B Beschlußfassung 5975 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1368); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1730) 5975 B Scheppmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 6000 A Beschlußfassung 5975 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT ) und Japan (Drucksache 1466); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1719) 5975 D Beschlußfassung 5975 D Zweite Beratung des Entwurfs einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1683); Mündlicher und Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1784, zu 1784) . . 5976 A Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6000 D Beschlußfassung 5976 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksachen 1783, 1655) 5976 B Klingelhöfer (SPD), Berichterstatter 5976 B Beschlußfassung 5976 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 1747) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 1711) 5976 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin 5976 C, 5979 B Könen (Düsseldorf) (SPD), Antragsteller 5977 A Ruf (CDU/CSU) 5977 B, 5980 A Überweisung an den Haushaltsausschuß, an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge und an den Ausschuß für Sozialpolitik 5979 D, 5980 A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vereinfachung der Verwaltung (Drucksache 1383 [neu], Umdruck 490) 5980 C Dr. Bergmeyer (CDU/CSU), Antragsteller 5980 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 5984 C Dr. Menzel (SPD) 5985 B Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 5990 C Hübner (FDP) 5992 D Engell (GB/BHE) 5994 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5995 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5995 C, 5998 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5997 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . 5999 A Nächste Sitzung 5999 C Berichtigung zur Liste der beurlaubten Abgeordneten im Stenographischen Bericht der 108. Sitzung 5999 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5999 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Gesetzentwurf betr. Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1730) . . 6000 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (zu Drucksache 1784) 6000 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 1383 [neu]) betr. Vereinfachung der Verwaltung (Umdruck 490) 6001 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 108. Sitzung: In der Liste der beurlaubten Abgeordneten - Seite 5926 - ist unter „a) Beurlaubungen" nachzutragen: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein beurlaubt 26. Oktober. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Frehsee 15. November Kühn (Bonn) 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Dr. Starke 15. November Welke 15. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Hc )gen 12. November Illerhaus 12. November Regling 12. November Albers 5. November Bock 5. November Dr.-Ing. E. h. Schuberth 5. November Dr. Bucerius 31. Oktober Gibbert 30. Oktober Griem 30. Oktober Dr. Baade 29. Oktober Frau Döhring 29. Oktober Dr. Greve 29. Oktober Jahn (Frankfurt) 29. Oktober Dr. Köhler 29. Oktober Kurlbaum 29. Oktober Neuburger 29. Oktober Rehs 29. Oktober Frau Rösch 29. Oktober Frau Dr. Schwarzhaupt 29. Oktober Wehr 29. Oktober Altmaier 28. Oktober Dr. Becker (Hersfeld) 28. Oktober Birkelbach 28. Oktober Fürst von Bismarck 28. Oktober Dr. Blank (Oberhausen) 28. Oktober Dr. Bucher 28. Oktober Böhm (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Czermak 28. Oktober Dr. Deist 28. Oktober Dr. Drechsel 28. Oktober Dr. Eckhardt 28. Oktober Erler 28. Oktober Even 28. Oktober Feldmann 28. Oktober Gräfin Finckenstein 28. Oktober Dr. Furler 28. Oktober Gems 28. Oktober Dr. Dollinger 28. Oktober Glüsing 28. Oktober Graaff (Elze) 28. Oktober Haasler 28. Oktober Dr. Hammer 28. Oktober Hansen (Köln) 28. Oktober Dr. Graf Henckel 28. Oktober Dr. Hellwig 28. Oktober Höcherl 28. Oktober Höfler 28. Oktober Dr. Horlacher 28. Oktober Jacobi 28. Oktober Dr. Jentzsch 28. Oktober Kalbitzer 28. Oktober Frau Kalinke 28. Oktober Kiesinger 28. Oktober Dr. Kopf 28. Oktober Dr. Kreyssig 28. Oktober Dr. Leiske 28. Oktober Lemmer 28. Oktober Lenz (Brühl) 28. Oktober Dr. Lenz (Godesberg) 28. Oktober Dr. Leverkuehn 28. Oktober Dr. Löhr 28. Oktober Dr. Luchtenberg 28. Oktober Lücker (München) 28. Oktober Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. Oktober Dr. Lütkens 28. Oktober Dr. Maier (Stuttgart) 28. Oktober Marx 28. Oktober Frau Meyer-Laule 28. Oktober Dr. Mommer 28. Oktober Dr. Oesterle 28. Oktober 011enhauer 28. Oktober Paul 28. Oktober Pelster 28. Oktober Dr. Pohle (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Dr. h. c. Pünder 28. Oktober Dr. Reif 28. Oktober Frau Dr. Rehling 28. Oktober Sabaß 28. Oktober Dr. Schild (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Schmid (Frankfurt) 28. Oktober Dr. Schöne 28. Oktober Frau Schroeder (Berlin) 28. Oktober Schütz 28. Oktober Graf von Spreti 28. Oktober Sträter 28. Oktober Struve 28. Oktober Trittelvitz 28. Oktober Unertl 28. Oktober Dr. Wahl 28. Oktober Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 28. Oktober Wehner 28. Oktober Frau Welter (Aachen) 28. Oktober Anlage 2 Drucksache 1730 (Vgl. S. 5975 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1368) Berichterstatter: Abgeordneter Scheppmann Der in der Drucksache 1368 vorliegende Gesetzentwurf betrifft die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf. Das Übereinkommen hat die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen zum Gegenstand. Es soll wichtige Grundsätze des Vereinigungsrechtes im Verhältnis von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern sichern. Der Artikel 1 des Übereinkommens behandelt den persönlichen Schutz der organisierten Arbeitnehmer gegen unterschiedliche Behandlung. Danach darf die Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht davon abhängig gemacht werden, daß der betreffende Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört oder aus ihr austritt. Weiter soll der Arbeitnehmer davor gesichert werden, daß er entlassen oder sonst benachteiligt wird, weil er einer Gewerkschaft angehört oder sich außerhalb der Arbeitszeit gewerkschaftlich betätigt. Der Artikel 2 betrifft den Schutz der Organisationen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gegen eine Einmischung von der anderen Seite. Durch diese Vorschrift soll vor allem verhindert werden, daß sich sogenannte gelbe, d. h. von der Arbeitgeberseite abhängige Gewerkschaften bilden. Das geht deutlich aus der betreffenden Bestimmung des Übereinkommens hervor, in der es heißt, daß als Einmischung von der anderen Seite die Schaffung abhängiger Arbeitnehmerorganisationen oder die Unterstützung bestehender Arbeitnehmerorganisationen vor allen Dingen durch Geldmittel gilt. Das sind die wesentlichsten Grundsätze, denen, wenn heute das Ratifikationsgesetz verabschiedet wird, innerstaatliche Geltung verliehen werden soll. Eine Ratifikation dieser Grundsätze ist dann möglich, wenn sie sich mit dem bestehenden deutschen Rechtszustand decken. Die Prüfung dieser Frage hat längere Zeit die Regierungsstellen beschäftigt. Was zunächst die Grundsätze des Übereinkommens anbetrifft, das den Arbeitnehmer davor schützen soll, daß er nicht wegen seiner gewerkschaftlichen Zugehörigkeit benachteiligt wird, so ist wohl von Anfang an kaum ein Zweifel darüber aufgetaucht, daß unser Rechtszustand ausreichend ist, um das Übereinkommen Nr. 98 zu ratifizieren. Vor allem haben nach § 51 des Betriebsverfassungsgesetzes Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, daß jede unterschiedliche Behandlung von Persosnen wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung unterbleibt. Außerdem würde nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen ein Verstoß gegen die guten Sitten angenommen werden müssen, wenn z. B. ein Arbeitnehmer wegen seiner gewerkschaftlichen Zugehörigkeit entlassen würde. Was das Verbot der Einmischung von der anderen Seite anbetrifft, so liegen die Dinge hinsichtlich einer Ratifikation etwas schwieriger. Besondere Vorschriften, welche die Bildung von gelben Gewerkschaften ausschließen oder vielleicht sogar die Unterstützung von Arbeitnehmerorganisationen durch Arbeitgeber unter Strafe stellen, sind in unserer Rechtsordnung nicht enthalten. Ein wirksamer Schutz gegen die von dem Übereinkommen Nr. 98 behandelte Einmischung von der anderen Seite liegt jedoch nach unserem arbeitsrechtlichen System darin, daß im Falle derartiger Einmischungen den betreffenden Verbänden die Tariffähigkeit aberkannt und ihnen damit die Möglichkeit genommen wird, sich auf dem Gebiet der Gestaltung der Arbeitsbedingungen über Tarifverträge zu betätigen. Ob die Aberkennung der Tariffähigkeit als Grundlage für die Ratifikation des Übereinkomawns Nr. 98 ausreichend ist, war deshalb streitig gewesen, weil in der deutschen Übersetzung des Übereinkommens die Worte: ausreichender Schutz vor Einmischungen „zu gewähren ist" enthalten waren. Man hatte geglaubt, daraus folgern zu müssen, daß die Aberkennung der Tariffähigkeit allein nicht ausreichend sei, sondern der Staat darüber hinaus für besondere Schutzvorschriften gegen Einmischung zu sorgen hätte. Der Ausschuß für Arbeit hat sich nun sehr eingehend mit der Frage einer möglichen Ratifikation des Übereinkommens beschäftigt; mehrfach haben Besprechungen mit Sachverständigen und den zuständigen Stellen über die Auslegung des Übereinkommens stattgefunden. Dabei hat sich die Überzeugung durchgesetzt, daß die deutsche Übersetzung in diesen Worten „zu gewähren ist" im Vergleich zu dem authentischen englischen und französischen Text ungenau ist. Richtiger müßte es in der Übersetzung heißen „sollen gebührenden Schutz genießen". Von dieser Grundlage ausgehend wird es auch nach nunmehr übereinstimmender Auffassung der Sachverständigen keiner besonderen Vorschrift mehr über das Verbot der Einmischung bedürfen, um das Übereinkommen Nr. 98 zu ratifizieren. Der Ausschuß für Arbeit hat deshalb auch in seiner Sitzung vom 14. September. 1955 einstimmig beschlossen, die Annahme des Ratifikationsgesetzes durch das Plenum zu empfehlen. Bonn, den 29. September 1955 Scheppmann Berichterstatter Anlage 3 zu Drucksache 1784 (Vgl. S. 5976 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Entwurf einer Dritten Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1683). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel Mit dem Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955, der Ihnen in der Drucksache 1683 vorliegt und (Dr. Vogel) über den ich Ihnen namens des Haushaltsausschusses zu berichten habe, hatte die Bundesregierung beabsichtigt, eine Lücke im Regierungsentwurf des Einzelplans 05 (Auswärtiges Amt) des Bundeshaushalts 1955 zu schließen. Der Regierungsentwurf enthielt nämlich im Abschnitt Personalausgaben des Haushaltskapitels 05 01, Haushalt des Auswärtigen Amts, noch keinen Stellenplan und für die einzelnen Titel des Abschnitts Personalausgaben nur Pauschalbeträge, da bei Aufstellung des Planentwurfs ein vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung angefordertes Gutachten über die Organisation und den Kräftebedarf des Auswärtigen Amtes noch nicht vorlag. Über dieses Gutachten, das Ende Dezember 1954 eingegangen ist, waren längere Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts notwendig. Mit dem Ihnen als Drucksache 1683 vorliegenden Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Bundeshaushalt 1955 hat die Bundesregierung nach Abschluß dieser Verhandlungen den gesetzgebenden Körperschaften einen Vorschlag für den Stellenplan und für die Bemessung der Personalausgaben beim Auswärtigen Amt für das Rechnungsjahr 1955 vorgelegt. Die Vorlage ist dem Bundesrat am 2. Juni 1955, dem Bundestag am 16. September 1955 zugegangen. Damit der Haushaltsausschuß bei Beratung des Entwurfs zum Haushalt des Auswärtigen Amts für 1955 über vollständiges Material verfügte, hatte ihm der Bundesfinanzminister im Mai dieses Jahres den Inhalt der auf dem verfassungsmäßigen Wege den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleitenden Dritten Ergänzung zum Haushalt 1955 zu informatorischen Zwecken zugehen lassen. Da der Haushaltsausschuß seine Arbeit am Bundeshaushalt 1955 beschleunigt zum Abschluß bringen mußte und nicht warten konnte, bis die Dritte Ergänzung auf dem für die Gesetzgebung vorgeschriebenen formellen Wege an den Bundestag gelangt, hatte der Haushaltsausschuß sich noch im Mai 1955 mit dem materiellen Inhalt der Ergänzungsvorlage befaßt und auf Grund von Initiativanträgen sachlich zum Inhalt dieser Vorlage Beschluß gefaßt. Das Plenum des Bundestages ist bei Verabschiedung des Bundeshaushalts 1955 den Anträgen des Haushaltsausschusses gefolgt, so daß damit sachlich die Ergänzungsvorlage vom Bundestag bereits erledigt worden ist. Von der sachlichen Seite gesehen hätte die Bundesregierung nunmehr davon absehen können, den Entwurf der Dritten Ergänzung noch dem Bundestag zur Beschlußfassung zuzuleiten. Sie hat dies lediglich aus dem Grunde getan, weil sie einerseits geglaubt hat, die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Ergänzungsvorlage dem Bundestag nicht vorenthalten zu können, und weil sie andererseits keinen anderen formal einwandfreien Weg gesehen hat, den Beschluß des Bundesrates und ihre Stellungnahme hierzu dem Bundestag zur Kenntnis zu bringen. Der Bundesrat hatte zwar von einer sachlichen Stellungnahme zu der Ergänzungsvorlage abgesehen, da diese schon unmittelbar dem Bundestag zugeleitet worden sei und dem Haushaltsausschuß des Bundestages für seine Beratung und Beschlußfassung am 20. Mai 1955 als Unterlage gedient habe. Er hat aber in seinem Beschluß feststellen zu müssen geglaubt, daß die Bundesregierung den in Art. 76 Abs. 2 GG vorgeschriebenen Weg der Gesetzgebung nicht eingehalten habe. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Beschluß des Bundesrates ausgeführt, daß der Dritte Ergänzungsentwurf dem Herrn Vorsitzenden des Haushaltsausschusses lediglich zur I n f or ma t i o n des Haushaltsausschusses übersandt worden ist mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß sie dem Bundesrat und dann dem Bundestag in der vorgeschriebenen formellen Weise vorgelegt werden solle, was inzwischen auch geschehen ist. Sie hat hierin einen Verstoß gegen Art. 76 Abs. 2 GG nicht gesehen, da Art. 76 nur den Weg der Gesetzesvorlagen vorschreibt, der Dritte Ergänzungsentwurf dem Haushaltsausschuß aber nicht als Gesetzesvorlage, sondern nur zur informatorischen Unterrichtung zugeleitet worden ist. Da, wie ich schon erwähnt habe, der Haushaltsausschuß auf Grund von Initiativanträgen aus seiner Mitte zu den Anforderungen und Vorschlägen der dem Bundestag nunmehr formell übermittelten Ergänzungsvorlage sachlich Beschluß gefaßt hat und seine Beschlüsse vom Plenum in den Entwurf des Haushaltsplans 1955 bereits eingearbeitet sind, schlägt Ihnen der Haushaltsausschuß mit seinem Antrag — Drucksache 1784 — vor, den Dritten Ergänzungsentwurf — Drucksache 1683 — als durch die Beschlußfassung zum Haushaltsgesetz 1955 erledigt abzulehnen. Namens des Haushaltsausschusses bitte ich, diesem Antrag zu entsprechen. Bonn, den 26. Oktober 1955 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 4 Umdruck 490 (Vgl. S. 5988 C ff.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vereinfachung der Verwaltung (Drucksache 1383 [neu]): Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag — Drucksache 1383 [neu] — wie folgt zu ergänzen: Der Ausschuß hat bei seinen Arbeiten u. a. von folgenden Richtlinien auszugehen: 1. Überflüssige Bundesministerien sind noch innerhalb des Rechnungsjahres 1955 abzubauen. 2. Aufgaben, die zur Zeit in mehreren Bundesministerien oder Bundesbehörden nebeneinander durchgeführt werden, sind durch eine einzige Dienststelle zu erledigen. 3. Die vorhandenen Bundesoberbehörden sind in ihrer Zahl zu verringern oder zusammenzulegen. Jede Bundesoberbehörde darf der alleinigen Kontrolle nur jeweils eines Bundesministeriums unterliegen. 4. Bei Aufgaben, die Bund und Länder auf Grund der Gesetzgebung oder auf Grund von Verwaltungsvereinbarungen gemeinsam durchzuführen haben, sollen soweit wie möglich diese Aufgaben künftighin nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfange dem Bund oder den Ländern allein zur Durchführung übertragen werden. 5. Unnötige oder nach dem Grundgesetz dem Bund nicht zustehende Aufgaben sind abzubauen, so z. B. a) ist die Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes aufzulösen, b) sind die Paß-, Devisen- und Zollkontrollen, insbesondere an den Grenzen, zu beseitigen oder zu vereinfachen. 6. Unter Anerkennung des Grundsatzes, daß das Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern aufzuteilen ist, ist eine ungeteilte Finanzverwaltung zu schaffen. 7. a) Auf dem Gebiete der Gesetzgebung ist eine bessere Übereinstimmung zwischen dem Bund und den Ländern herbeizuführen, b) für eine gleichmäßige Auslegung und Anwendung der Bundesgesetze durch die nachgeordneten Behörden ist zu sorgen. 8. Eine unmittelbare Beteiligung des Bundesrechnungshofes bei der Aufstellung der Bundeshaushaltspläne ist festzulegen. 9. Für den Haushalt des Bundes und der Länder sind ein einheitliches Haushaltsschema und einheitliche Eingliederungsbestimmungen auszuarbeiten. 10. Die Verwaltungsarbeit ist durch eine Büroreform zu rationalisieren. Bonn, den 26. Oktober 1955 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kleindinst.


Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Wir konnten nicht den Eindruck erwecken, daß wir dem im öffentlichen Leben viel diskutierten Problem einer Verwaltungsreform aus dem Wege gehen wollten. Aber wir müssen es in die richtige Perspektive bringen. Wir müssen nicht von Einzelheiten ausgehen, sondern die Aufgabe in ihren großen Zusammenhängen sehen. Wir müssen von Wirklichkeiten ausgehen.
Die Aufgabe hat nicht nur eine finanzielle, sie hat noch viel mehr eine funktionelle Seite im Staate.

(Abg. Dr. Dresbach: Sehr richtig!)

Diese funktionelle Seite ist, wie ich mit Freude sehe, auch in den Anträgen der SPD-Fraktion angesprochen worden. Wenn ich diese funktionelle Seite hervorhebe, so bedeutet das: nicht ein Zuviel an Nebeneinander von allgemeinen und Sonderbehörden, keine Auseinanderreißung der Verwaltungserfahrung, vor allem auch keine Auseinanderreißung der politischen Verantwortung. Die politische Verantwortung muß in einer einheitlichen Verwaltung zur Geltung kommen. Das sind diese funktionellen Aufgaben, die eine Verwaltungsreform ins Auge fassen muß.
Ich darf gleich darauf hinweisen, daß diese Aufgabe nicht allein in Deutschland zur Lösung steht, sondern in allen Ländern, auch in Ländern, die während des Krieges neutral geblieben sind. Ich werde noch auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen.
Nun wurde vielfach gesagt, es hätte doch keine Bedeutung, diese Aufgaben anzugreifen; man müsse sich in einer gewissen Resignation damit abfinden, daß es im Zuge der Zeit nun einmal zu einer Ausdehnung der Verwaltung und der Verwaltungsaufgaben komme. Ein Treibenlassen aber dürfen wir uns nicht zuschulden kommen lassen. Wir haben hier die Verantwortung gegenüber dem Staatsbürger und gegenüber dem Staat, auch wegen der finanziellen Belastung.
Aber eines muß ich hervorheben, auch gegen-
über dem Herrn Kollegen Bergmeyer. Es ist falsch, zu sagen, daß auf diesem Gebiet nie irgend etwas geschehen sei.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Ich mache darauf aufmerksam, daß trotz der Ausdehnung der Verwaltungsaufgaben und der Verwaltungseinrichtungen infolge der ersten Inflation die Finanzausgleichsgesetzgebung des Dr. Luther zustande gekommen ist, der doch aus der Kommunalverwaltung und aus dem Deutschen Städtetag kam, daß er schon damals die Vereinfachung auf dem Gebiet der Fürsorgeverwaltung durchgeführt hat. Zwischen 1924 und 1932 sind eine Reihe von großzügigen Maßnahmen ergriffen worden, besonders in Württemberg, auch in Bayern. Ich erinnere


(Dr. Kleindinst)

auch an die neue Verwaltungsordnung, die damals in Thüringen eingeführt worden ist.
Dann kam die große Wirtschaftskrise zwischen 1929 und 1932, die die Fortführung derartiger Maßnahmen unmöglich gemacht hat, weil die sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben gedrängt haben und weil damals mit der Devisenbewirtschaftung usw. wieder neue Einrichtungen geschaffen worden sind. Darnach kam das Dritte Reich mit der übermäßigen Einrichtung von neuen Verwaltungszweigen und vor allem von Verwaltungen — ich erinnere nur an den Reichsnährstand —, die teils staatlich, teils berufsständisch waren. Die Leichtigkeit, mit der damals — auch mit der Finanzierung durch Papiergeld —

(Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Sehr wahr!)

diese Verwaltungen aufgebläht worden sind, wirkt natürlich heute auch noch nach.
Weiter kam die Kriegsverwaltung. Es bleibt natürlich etwas davon hängen, wenn ein Volk zwei Kriegsverwaltungen und zwei Inflationen mit ihren Auswirkungen auf die Verwaltung mitgemacht, sich durch den Art. 48 an die Leichtigkeit des Erlasses von Verordnungen gewöhnt und im Dritten Reich die Gesetzgebung durch die Ministerialreferenten kennengelernt hat. Das führt dazu, daß man bei jeder Gelegenheit von uns ein Bundesgesetz oder eine Novelle verlangt. Das wissen Sie ja alle aus den Petitionen und Eingaben, auch daß man glaubt, für jede Aufgabe eine neue Organisation schaffen zu müssen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU und bei der SPD.)

Ich habe die Gründe genannt, aus denen sich allmählich der Glaube verbreitet hat, daß das Organisatorische allein oder der Erlaß eines Gesetzes allein schon die Verhältnisse ändern könne. Es handelt sich, wie Herr Kollege Menzel richtig gesagt hat, nicht nur um eine Aufgabe des Bundes, sondern auch um eine Aufgabe in den Ländern. Da muß ich auf eines hinweisen: Wir wollen nicht den Eindruck erwecken, als ob wir in das Organisationsrecht der Länder eingreifen wollen.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Herr Bergmeyer, das ist aus Ihren Ausführungen nicht hervorgegangen, sondern daraus konnte man das Gegenteil entnehmen. Wir haben aber im Grundgesetz bei den Vorschriften über die Ausführung der Gesetze die Verbindung mit der Länderverwaltung. Auch darauf hat der Kollege Menzel hingewiesen. Wir haben die Auftragsverwaltung; wir haben in erster Linie die Durchführung der Gesetze durch die Länderverwaltung, und wir haben die Möglichkeit der Errichtung eigener Bundesbehörden.
Das ist der Zusammenhang, auf Grund dessen auch die Länderverwaltungen in den Bereich dieser Prüfungen einbezogen werden können. Außerdem habe ich gar keinen Zweifel, daß die Erfahrungen der Länder aus früherer und aus der neuesten Zeit in der Gesetzgebung und in der Ausführung der Gesetze sehr wohl in den Rahmen dieser Aufgabe passen. Die Länder werden sich dieser Aufgabe nicht verschließen, werden auch ihrerseits ihre Erfahrungen in der Verwaltungsvereinfachung und ihre konkreten Planungen — ich erinnere nur an die Kollmann-Denkschrift in Bayern — zur Verfügung stellen. Dadurch wird in keiner Weise das Organisationsrecht der Länder in Zweifel gezogen.
Die Mängel, die eingetreten sind, sind für jeden völlig klar, der seit dem ersten Weltkrieg in der Verwaltung gestanden hat und alle diese Bewegungen und Katastrophen miterlebt hat, die das Schicksal und eigene Fehler uns gebracht haben. Aber wir müssen uns hüten, für jede Aufgabe sofort eine neue Organisation schaffen zu wollen. Anträge, die wir in nächster Zeit behandeln müssen, werden für diese Tendenz erneut einen Beweis bringen. Diese Feststellung gilt für alle Unterzeichner, die, wie es scheint, verschiedenen Fraktionen angehören. Bevor man noch eine Aufgabe klar in den Einzelheiten sieht, verlangt man schon die Schaffung einer neuen Bundesanstalt.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Wie viele Anträge auf Errichtung neuer Ministerien und auf Errichtung von Staatssekretärsstellen sind in diesen letzten Jahren gestellt worden! Man hat völlig übersehen, daß der Staatssekretär der zusammenfassende und leitende Beamte in einem Ministerium ist, und hat ihn als einen gehobenen Interessenvertreter betrachten wollen.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Die Sonderverwaltungen dürfen sich nicht weiter entwickeln, denn sie zerreißen, wie ich gesagt habe, die Einheit der Verwaltung, die Einheit der Verwaltungserfahrung, die für jede Regierung außerordentlich wichtig ist, und die Einheit der politischen Verantwortung. Alles dies, was ich als funktionelle Bedeutung bezeichnet habe, ist mindestens ebenso wichtig wie, wenn nicht wichtiger als die finanzielle Seite selbst.
Endlich muß ich noch darauf hinweisen, daß die Vertreter von Wirtschaftsinteressen ebenso wie die Fachverbände der Beamten mitverantwortlich sind, daß immer neue Sonderverwaltungen, besonders in den Ländern, geschaffen werden. Wenn diese Angelegenheiten ausdiskutiert werden, wird sich das ganz klar ergeben. Ich will, um die Zeit nicht zu sehr in Anspruch zu nehmen, auf Einzelheiten gar nicht eingehen.
Von der Gesetzgebung hat vorhin schon der Herr Kollege Menzel gesprochen. Ich habe vorhin gesagt: man verlangt von uns ständig neue Bundesgesetze, man verlangt ständig weitere Novellen. Soweit es sich um Fragen der Versorgung der hilfsbedürftigen Bevölkerung handelt, ist das durchaus verständlich. Aber sie werden auch sonst verlangt. Man hat den Eindruck, wir stehen in einem fließenden Gesetzgebungsverfahren. Es kommt weiter hinzu, daß wir — ich habe das schon früher einmal gesagt — jetzt weniger Rechtssätze in die Gesetze setzen als Tatbestände und Zustände regeln, daß wir dadurch die Auslegung und Anwendung der Gesetze und die Findung der Urteile durch die Gerichte sehr erschweren und sie zu einer engen Auslegung der Gesetze zwingen. Es ist notwendig, bei künftigen Gesetzen auch nach dieser Richtung hin vorsichtig vorzugehen. Weiterhin spielt eine Rolle, daß wir durch eine Sondergesetzgebung, die zum Teil durch unsere Schwierigkeiten begründet ist, den Rechtszusammenhang immer mehr zerreißen und unübersichtlich machen und auch dadurch die Anwendung der Gesetze in der Verwaltung sehr erschweren.
Ich darf Sie auf noch einen Gesichtspunkt aufmerksam machen, der sehr entscheidend ist. Früher


(Dr. Kleindinst)

galt der Grundsatz, daß die Ministerien regieren und die Behörden verwalten sollen. Dieser Grundsatz wurde im Laufe der Zeit immer mehr umgekehrt, u. a. auch deshalb, weil die Bevölkerung auch uns in Anspruch nimmt, Fragen, die irgendwie zu entscheiden sind, sofort an die Ministerien zu bringen und diese zu Einzelentscheidungen zu zwingen. Auch das muß wieder geändert werden. Es ist auf die Verwaltungsreform vor 150 Jahren hingewiesen worden. Damals war sowohl in Preußen wie in Bayern der Grundsatz aufgestellt worden: Der Minister hat nicht in die Regierungen einzugreifen, solange es nicht im Wege der Dienstaufsicht oder wegen einer allgemeinen Staatsnotwendigkeit erforderlich ist. Die Regierungen und ebenso die Unterbehörden müssen in eigener Verantwortung verwalten. Hier muß man den Staat, der von oben nach unten aufgebaut ist, sich von unten nach oben entwickeln lassen.
Das sind die großen leitenden Gedanken. Sie werden nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Ländern und, wie ich gesagt habe, auch in während des Krieges neutral gebliebenen Ländern eingehend besprochen.
In der Wirtschaft besteht eine völlig falsche Vorstellung von der Vereinfachung der Verwaltung. Man verwechselt die Verwaltung mit einem Wirtschaftsbetrieb oder mit einem Konzern, und ich kann mich noch gut erinnern, daß Ende der zwanziger Jahre eine große Tageszeitung in Zusammenhang mit diesen Fragen von dem „Konzern Deutschland" geschrieben hat. Meine Damen und Herren, falscher kann man die Verhältnisse nicht beurteilen. Es ist ein Unterschied zwischen der Produktion von Gütern und dem Vertrieb von Gütern und der Besorgung von Aufgaben für die Bevölkerung. Hier handelt es sich um Menschen, um Staatsbürger, um Einwohner, um Hilfsbedürftige. Diese Aufgaben können nicht in dem gleichen Zusammenhang gesehen werden wie dem bei der Rationalisierung eines großen Betriebes.
Zweitens muß man zwischen der Vereinfachung und zweckmäßigen Gestaltung der Verwaltung und der bürotechnischen Verbesserung der Verwaltung unterscheiden.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Das ist wieder eine Sache für sich, die mit einem Fabrikbetrieb im Zusammenhang mit den Beamten gelöst werden muß. Aber diese Verhältnisse werden immer wieder verwechselt.
Nun muß auch ich bestätigen, was schon gesagt worden ist — auch von dem Herrn Kollegen Menzel —: die großen Verbände machen dieselben Fehler, die uns vorgeworfen werden, und sie betreiben auch die Gesetzgebung, die Novellierung von Gesetzen. Sie gehen wegen jeder Kleinigkeit an die Spitze der Verwaltung. Ich habe es in den zwanziger Jahren erlebt, daß man Aufgaben, die man mit einem Telefongespräch hätte klären und lösen können, zu einer Angelegenheit der Ministerien gemacht hat, so daß sie dann auf dem Dienstwege herunter bis zur letzten Verwaltungsstelle gekommen sind. Da aber mußte man sagen, daß die ganze Sache in einem Gespräch hätte erledigt werden können. Auch das ist eine Übertreibung, die uns durch die Verbände aufgezwungen wird. Von den Zeitschriften, von den Drucksachen, die uns gegeben werden, will ich gar nicht reden. Hier muß also in der Öffentlichkeit Klarheit über die Aufgabe geschaffen werden, und das ist ein Zweck dieses Antrags. In der Zusammenarbeit mit den Ländern und den Kommunen müssen die Wege gefunden werden.
Die Sache hat aber eine noch viel größere Bedeutung, nämlich im Hinblick auf die Staatsauffassung. Je mehr die Gesetze mechanisch angewendet werden, je mehr Übertreibungen in der Gesetzgebung vorkommen, je mehr neue Behörden für jede Aufgabe geschaffen werden, desto mehr wird der Staatsbürger zum Objekt der Gesetzgebung und der Verwaltung. Das ist das Gegenteil dessen, was wir wollen und was unser Grundgesetz und die Verfassungen in den Ländern wollen, nämlich den demokratischen Staat von unten aufbauen. In diesem Zusammenhang aber muß auch diese Aufgabe gesehen werden.
Nun ist bezweifelt worden, ob man die Denkschriften noch einmal behandeln soll, die in früheren Jahren zu dieser Frage geschrieben worden sind. Meine Damen und Herren, es sind nicht viele, aber es sind wichtige Denkschriften, und sie enthalten eine Fülle von Feststellungen, eine Fülle von Erkenntnissen und Vorschlägen, die durch die Verhältnisse nicht überholt sind. Damit wird der Beweis geführt, daß diese Aufgabe nicht, wie der Herr Kollege Bergmeyer gemeint hat, erst jetzt, im Jahre 1955 oder 1956, angegriffen werden muß, sondern daß sie längst erkannt und bearbeitet worden ist, daß aber die Verhältnisse — ich erinnere nur an die große Wirtschaftskrise, ich erinnere an den zweiten Weltkrieg, ich erinnere an die Katastrophe von 1945 und an die Zerstörung des Staatsgefüges — verhindert haben, daß sie schon früher gelöst wurde.
Ich will auf Einzelheiten auch in dem Antrag der SPD nicht eingehen, obwohl es sehr verlockend wäre, noch einiges dazu zu sagen. Aber ich glaube, die Aufgabe muß entweder im großen und in den Zusammenhängen gesehen werden, oder der Antrag soll überhaupt verschwinden. Wenn man nur Kleinigkeiten bereinigen will, ist es eine Enttäuschung und eine Verschwendung der Arbeit. Aber wenn die Aufgabe im großen gesehen wird, dann wird sie Bedeutung haben erstens einmal für die Staatsidee und zweitens auch für die Verfassung, die geschaffen werden muß, wenn die Wiedervereinigung Deutschlands erreicht wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Hübner.