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    2. Deutscher Bundestag — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1955 5973 110. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1955. Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über die beim Institut für Raumforschung vorgekommenen Unregelmäßigkeiten (Drucksache 1818) 5974 C Ergänzung der Tagesordnung 5974 C Erste Beratung des von den Abg. Sabel, Schneider (Hamburg), Jahn (Stuttgart), Böhm (Düsseldorf), Odenthal, Lange (Essen), Kutschera, Becker (Hamburg) u. Gen. eingebrachten Entwurfs . eines Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Drucksache 1817) 5974 D Sabel (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5974 C Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und für Wirtschaftspolitik . . . 5974 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) (Drucksache 1385); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1718) 5974 D Beschlußfassung 5975 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Drucksache 1756) 5975 A Dr. Berg (FDP), Berichterstatter . 5975 B Beschlußfassung 5975 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1368); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1730) 5975 B Scheppmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 6000 A Beschlußfassung 5975 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT ) und Japan (Drucksache 1466); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1719) 5975 D Beschlußfassung 5975 D Zweite Beratung des Entwurfs einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1683); Mündlicher und Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1784, zu 1784) . . 5976 A Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6000 D Beschlußfassung 5976 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksachen 1783, 1655) 5976 B Klingelhöfer (SPD), Berichterstatter 5976 B Beschlußfassung 5976 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 1747) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 1711) 5976 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin 5976 C, 5979 B Könen (Düsseldorf) (SPD), Antragsteller 5977 A Ruf (CDU/CSU) 5977 B, 5980 A Überweisung an den Haushaltsausschuß, an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge und an den Ausschuß für Sozialpolitik 5979 D, 5980 A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vereinfachung der Verwaltung (Drucksache 1383 [neu], Umdruck 490) 5980 C Dr. Bergmeyer (CDU/CSU), Antragsteller 5980 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 5984 C Dr. Menzel (SPD) 5985 B Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 5990 C Hübner (FDP) 5992 D Engell (GB/BHE) 5994 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5995 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5995 C, 5998 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5997 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . 5999 A Nächste Sitzung 5999 C Berichtigung zur Liste der beurlaubten Abgeordneten im Stenographischen Bericht der 108. Sitzung 5999 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5999 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Gesetzentwurf betr. Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1730) . . 6000 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (zu Drucksache 1784) 6000 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 1383 [neu]) betr. Vereinfachung der Verwaltung (Umdruck 490) 6001 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 108. Sitzung: In der Liste der beurlaubten Abgeordneten - Seite 5926 - ist unter „a) Beurlaubungen" nachzutragen: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein beurlaubt 26. Oktober. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Frehsee 15. November Kühn (Bonn) 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Dr. Starke 15. November Welke 15. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Hc )gen 12. November Illerhaus 12. November Regling 12. November Albers 5. November Bock 5. November Dr.-Ing. E. h. Schuberth 5. November Dr. Bucerius 31. Oktober Gibbert 30. Oktober Griem 30. Oktober Dr. Baade 29. Oktober Frau Döhring 29. Oktober Dr. Greve 29. Oktober Jahn (Frankfurt) 29. Oktober Dr. Köhler 29. Oktober Kurlbaum 29. Oktober Neuburger 29. Oktober Rehs 29. Oktober Frau Rösch 29. Oktober Frau Dr. Schwarzhaupt 29. Oktober Wehr 29. Oktober Altmaier 28. Oktober Dr. Becker (Hersfeld) 28. Oktober Birkelbach 28. Oktober Fürst von Bismarck 28. Oktober Dr. Blank (Oberhausen) 28. Oktober Dr. Bucher 28. Oktober Böhm (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Czermak 28. Oktober Dr. Deist 28. Oktober Dr. Drechsel 28. Oktober Dr. Eckhardt 28. Oktober Erler 28. Oktober Even 28. Oktober Feldmann 28. Oktober Gräfin Finckenstein 28. Oktober Dr. Furler 28. Oktober Gems 28. Oktober Dr. Dollinger 28. Oktober Glüsing 28. Oktober Graaff (Elze) 28. Oktober Haasler 28. Oktober Dr. Hammer 28. Oktober Hansen (Köln) 28. Oktober Dr. Graf Henckel 28. Oktober Dr. Hellwig 28. Oktober Höcherl 28. Oktober Höfler 28. Oktober Dr. Horlacher 28. Oktober Jacobi 28. Oktober Dr. Jentzsch 28. Oktober Kalbitzer 28. Oktober Frau Kalinke 28. Oktober Kiesinger 28. Oktober Dr. Kopf 28. Oktober Dr. Kreyssig 28. Oktober Dr. Leiske 28. Oktober Lemmer 28. Oktober Lenz (Brühl) 28. Oktober Dr. Lenz (Godesberg) 28. Oktober Dr. Leverkuehn 28. Oktober Dr. Löhr 28. Oktober Dr. Luchtenberg 28. Oktober Lücker (München) 28. Oktober Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. Oktober Dr. Lütkens 28. Oktober Dr. Maier (Stuttgart) 28. Oktober Marx 28. Oktober Frau Meyer-Laule 28. Oktober Dr. Mommer 28. Oktober Dr. Oesterle 28. Oktober 011enhauer 28. Oktober Paul 28. Oktober Pelster 28. Oktober Dr. Pohle (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Dr. h. c. Pünder 28. Oktober Dr. Reif 28. Oktober Frau Dr. Rehling 28. Oktober Sabaß 28. Oktober Dr. Schild (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Schmid (Frankfurt) 28. Oktober Dr. Schöne 28. Oktober Frau Schroeder (Berlin) 28. Oktober Schütz 28. Oktober Graf von Spreti 28. Oktober Sträter 28. Oktober Struve 28. Oktober Trittelvitz 28. Oktober Unertl 28. Oktober Dr. Wahl 28. Oktober Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 28. Oktober Wehner 28. Oktober Frau Welter (Aachen) 28. Oktober Anlage 2 Drucksache 1730 (Vgl. S. 5975 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1368) Berichterstatter: Abgeordneter Scheppmann Der in der Drucksache 1368 vorliegende Gesetzentwurf betrifft die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf. Das Übereinkommen hat die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen zum Gegenstand. Es soll wichtige Grundsätze des Vereinigungsrechtes im Verhältnis von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern sichern. Der Artikel 1 des Übereinkommens behandelt den persönlichen Schutz der organisierten Arbeitnehmer gegen unterschiedliche Behandlung. Danach darf die Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht davon abhängig gemacht werden, daß der betreffende Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört oder aus ihr austritt. Weiter soll der Arbeitnehmer davor gesichert werden, daß er entlassen oder sonst benachteiligt wird, weil er einer Gewerkschaft angehört oder sich außerhalb der Arbeitszeit gewerkschaftlich betätigt. Der Artikel 2 betrifft den Schutz der Organisationen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gegen eine Einmischung von der anderen Seite. Durch diese Vorschrift soll vor allem verhindert werden, daß sich sogenannte gelbe, d. h. von der Arbeitgeberseite abhängige Gewerkschaften bilden. Das geht deutlich aus der betreffenden Bestimmung des Übereinkommens hervor, in der es heißt, daß als Einmischung von der anderen Seite die Schaffung abhängiger Arbeitnehmerorganisationen oder die Unterstützung bestehender Arbeitnehmerorganisationen vor allen Dingen durch Geldmittel gilt. Das sind die wesentlichsten Grundsätze, denen, wenn heute das Ratifikationsgesetz verabschiedet wird, innerstaatliche Geltung verliehen werden soll. Eine Ratifikation dieser Grundsätze ist dann möglich, wenn sie sich mit dem bestehenden deutschen Rechtszustand decken. Die Prüfung dieser Frage hat längere Zeit die Regierungsstellen beschäftigt. Was zunächst die Grundsätze des Übereinkommens anbetrifft, das den Arbeitnehmer davor schützen soll, daß er nicht wegen seiner gewerkschaftlichen Zugehörigkeit benachteiligt wird, so ist wohl von Anfang an kaum ein Zweifel darüber aufgetaucht, daß unser Rechtszustand ausreichend ist, um das Übereinkommen Nr. 98 zu ratifizieren. Vor allem haben nach § 51 des Betriebsverfassungsgesetzes Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, daß jede unterschiedliche Behandlung von Persosnen wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung unterbleibt. Außerdem würde nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen ein Verstoß gegen die guten Sitten angenommen werden müssen, wenn z. B. ein Arbeitnehmer wegen seiner gewerkschaftlichen Zugehörigkeit entlassen würde. Was das Verbot der Einmischung von der anderen Seite anbetrifft, so liegen die Dinge hinsichtlich einer Ratifikation etwas schwieriger. Besondere Vorschriften, welche die Bildung von gelben Gewerkschaften ausschließen oder vielleicht sogar die Unterstützung von Arbeitnehmerorganisationen durch Arbeitgeber unter Strafe stellen, sind in unserer Rechtsordnung nicht enthalten. Ein wirksamer Schutz gegen die von dem Übereinkommen Nr. 98 behandelte Einmischung von der anderen Seite liegt jedoch nach unserem arbeitsrechtlichen System darin, daß im Falle derartiger Einmischungen den betreffenden Verbänden die Tariffähigkeit aberkannt und ihnen damit die Möglichkeit genommen wird, sich auf dem Gebiet der Gestaltung der Arbeitsbedingungen über Tarifverträge zu betätigen. Ob die Aberkennung der Tariffähigkeit als Grundlage für die Ratifikation des Übereinkomawns Nr. 98 ausreichend ist, war deshalb streitig gewesen, weil in der deutschen Übersetzung des Übereinkommens die Worte: ausreichender Schutz vor Einmischungen „zu gewähren ist" enthalten waren. Man hatte geglaubt, daraus folgern zu müssen, daß die Aberkennung der Tariffähigkeit allein nicht ausreichend sei, sondern der Staat darüber hinaus für besondere Schutzvorschriften gegen Einmischung zu sorgen hätte. Der Ausschuß für Arbeit hat sich nun sehr eingehend mit der Frage einer möglichen Ratifikation des Übereinkommens beschäftigt; mehrfach haben Besprechungen mit Sachverständigen und den zuständigen Stellen über die Auslegung des Übereinkommens stattgefunden. Dabei hat sich die Überzeugung durchgesetzt, daß die deutsche Übersetzung in diesen Worten „zu gewähren ist" im Vergleich zu dem authentischen englischen und französischen Text ungenau ist. Richtiger müßte es in der Übersetzung heißen „sollen gebührenden Schutz genießen". Von dieser Grundlage ausgehend wird es auch nach nunmehr übereinstimmender Auffassung der Sachverständigen keiner besonderen Vorschrift mehr über das Verbot der Einmischung bedürfen, um das Übereinkommen Nr. 98 zu ratifizieren. Der Ausschuß für Arbeit hat deshalb auch in seiner Sitzung vom 14. September. 1955 einstimmig beschlossen, die Annahme des Ratifikationsgesetzes durch das Plenum zu empfehlen. Bonn, den 29. September 1955 Scheppmann Berichterstatter Anlage 3 zu Drucksache 1784 (Vgl. S. 5976 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Entwurf einer Dritten Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1683). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel Mit dem Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955, der Ihnen in der Drucksache 1683 vorliegt und (Dr. Vogel) über den ich Ihnen namens des Haushaltsausschusses zu berichten habe, hatte die Bundesregierung beabsichtigt, eine Lücke im Regierungsentwurf des Einzelplans 05 (Auswärtiges Amt) des Bundeshaushalts 1955 zu schließen. Der Regierungsentwurf enthielt nämlich im Abschnitt Personalausgaben des Haushaltskapitels 05 01, Haushalt des Auswärtigen Amts, noch keinen Stellenplan und für die einzelnen Titel des Abschnitts Personalausgaben nur Pauschalbeträge, da bei Aufstellung des Planentwurfs ein vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung angefordertes Gutachten über die Organisation und den Kräftebedarf des Auswärtigen Amtes noch nicht vorlag. Über dieses Gutachten, das Ende Dezember 1954 eingegangen ist, waren längere Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts notwendig. Mit dem Ihnen als Drucksache 1683 vorliegenden Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Bundeshaushalt 1955 hat die Bundesregierung nach Abschluß dieser Verhandlungen den gesetzgebenden Körperschaften einen Vorschlag für den Stellenplan und für die Bemessung der Personalausgaben beim Auswärtigen Amt für das Rechnungsjahr 1955 vorgelegt. Die Vorlage ist dem Bundesrat am 2. Juni 1955, dem Bundestag am 16. September 1955 zugegangen. Damit der Haushaltsausschuß bei Beratung des Entwurfs zum Haushalt des Auswärtigen Amts für 1955 über vollständiges Material verfügte, hatte ihm der Bundesfinanzminister im Mai dieses Jahres den Inhalt der auf dem verfassungsmäßigen Wege den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleitenden Dritten Ergänzung zum Haushalt 1955 zu informatorischen Zwecken zugehen lassen. Da der Haushaltsausschuß seine Arbeit am Bundeshaushalt 1955 beschleunigt zum Abschluß bringen mußte und nicht warten konnte, bis die Dritte Ergänzung auf dem für die Gesetzgebung vorgeschriebenen formellen Wege an den Bundestag gelangt, hatte der Haushaltsausschuß sich noch im Mai 1955 mit dem materiellen Inhalt der Ergänzungsvorlage befaßt und auf Grund von Initiativanträgen sachlich zum Inhalt dieser Vorlage Beschluß gefaßt. Das Plenum des Bundestages ist bei Verabschiedung des Bundeshaushalts 1955 den Anträgen des Haushaltsausschusses gefolgt, so daß damit sachlich die Ergänzungsvorlage vom Bundestag bereits erledigt worden ist. Von der sachlichen Seite gesehen hätte die Bundesregierung nunmehr davon absehen können, den Entwurf der Dritten Ergänzung noch dem Bundestag zur Beschlußfassung zuzuleiten. Sie hat dies lediglich aus dem Grunde getan, weil sie einerseits geglaubt hat, die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Ergänzungsvorlage dem Bundestag nicht vorenthalten zu können, und weil sie andererseits keinen anderen formal einwandfreien Weg gesehen hat, den Beschluß des Bundesrates und ihre Stellungnahme hierzu dem Bundestag zur Kenntnis zu bringen. Der Bundesrat hatte zwar von einer sachlichen Stellungnahme zu der Ergänzungsvorlage abgesehen, da diese schon unmittelbar dem Bundestag zugeleitet worden sei und dem Haushaltsausschuß des Bundestages für seine Beratung und Beschlußfassung am 20. Mai 1955 als Unterlage gedient habe. Er hat aber in seinem Beschluß feststellen zu müssen geglaubt, daß die Bundesregierung den in Art. 76 Abs. 2 GG vorgeschriebenen Weg der Gesetzgebung nicht eingehalten habe. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Beschluß des Bundesrates ausgeführt, daß der Dritte Ergänzungsentwurf dem Herrn Vorsitzenden des Haushaltsausschusses lediglich zur I n f or ma t i o n des Haushaltsausschusses übersandt worden ist mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß sie dem Bundesrat und dann dem Bundestag in der vorgeschriebenen formellen Weise vorgelegt werden solle, was inzwischen auch geschehen ist. Sie hat hierin einen Verstoß gegen Art. 76 Abs. 2 GG nicht gesehen, da Art. 76 nur den Weg der Gesetzesvorlagen vorschreibt, der Dritte Ergänzungsentwurf dem Haushaltsausschuß aber nicht als Gesetzesvorlage, sondern nur zur informatorischen Unterrichtung zugeleitet worden ist. Da, wie ich schon erwähnt habe, der Haushaltsausschuß auf Grund von Initiativanträgen aus seiner Mitte zu den Anforderungen und Vorschlägen der dem Bundestag nunmehr formell übermittelten Ergänzungsvorlage sachlich Beschluß gefaßt hat und seine Beschlüsse vom Plenum in den Entwurf des Haushaltsplans 1955 bereits eingearbeitet sind, schlägt Ihnen der Haushaltsausschuß mit seinem Antrag — Drucksache 1784 — vor, den Dritten Ergänzungsentwurf — Drucksache 1683 — als durch die Beschlußfassung zum Haushaltsgesetz 1955 erledigt abzulehnen. Namens des Haushaltsausschusses bitte ich, diesem Antrag zu entsprechen. Bonn, den 26. Oktober 1955 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 4 Umdruck 490 (Vgl. S. 5988 C ff.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vereinfachung der Verwaltung (Drucksache 1383 [neu]): Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag — Drucksache 1383 [neu] — wie folgt zu ergänzen: Der Ausschuß hat bei seinen Arbeiten u. a. von folgenden Richtlinien auszugehen: 1. Überflüssige Bundesministerien sind noch innerhalb des Rechnungsjahres 1955 abzubauen. 2. Aufgaben, die zur Zeit in mehreren Bundesministerien oder Bundesbehörden nebeneinander durchgeführt werden, sind durch eine einzige Dienststelle zu erledigen. 3. Die vorhandenen Bundesoberbehörden sind in ihrer Zahl zu verringern oder zusammenzulegen. Jede Bundesoberbehörde darf der alleinigen Kontrolle nur jeweils eines Bundesministeriums unterliegen. 4. Bei Aufgaben, die Bund und Länder auf Grund der Gesetzgebung oder auf Grund von Verwaltungsvereinbarungen gemeinsam durchzuführen haben, sollen soweit wie möglich diese Aufgaben künftighin nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfange dem Bund oder den Ländern allein zur Durchführung übertragen werden. 5. Unnötige oder nach dem Grundgesetz dem Bund nicht zustehende Aufgaben sind abzubauen, so z. B. a) ist die Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes aufzulösen, b) sind die Paß-, Devisen- und Zollkontrollen, insbesondere an den Grenzen, zu beseitigen oder zu vereinfachen. 6. Unter Anerkennung des Grundsatzes, daß das Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern aufzuteilen ist, ist eine ungeteilte Finanzverwaltung zu schaffen. 7. a) Auf dem Gebiete der Gesetzgebung ist eine bessere Übereinstimmung zwischen dem Bund und den Ländern herbeizuführen, b) für eine gleichmäßige Auslegung und Anwendung der Bundesgesetze durch die nachgeordneten Behörden ist zu sorgen. 8. Eine unmittelbare Beteiligung des Bundesrechnungshofes bei der Aufstellung der Bundeshaushaltspläne ist festzulegen. 9. Für den Haushalt des Bundes und der Länder sind ein einheitliches Haushaltsschema und einheitliche Eingliederungsbestimmungen auszuarbeiten. 10. Die Verwaltungsarbeit ist durch eine Büroreform zu rationalisieren. Bonn, den 26. Oktober 1955 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    An welche anderen Ausschüsse?


Rede von Thomas Ruf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Streng genommen müßten wir alle Ausschüsse mitbeteiligen, die ich vorhin erwähnt habe. Wir wollen sie aber vor Mehrarbeit schützen. Deshalb schlage ich vor: federführend Haushaltsausschuß, mitberatend Sozialpolitischer Ausschuß.

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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, es besteht Einstimmigkeit darüber, daß der Antrag der SPD, Drucksache 1711, an den Ausschuß für öffentliche Fürsorge — federführend — und an den Ausschuß für Sozialpolitik zur Mitberatung überwiesen wird. — Es ist so beschlossen.
    Bezüglich des Antrags des GB/BHE, Drucksache 1747, liegt also nun der Vorschlag vor, an den Haushaltsausschuß zu überweisen, der federführend ist. Auch hier erfolgt kein Widerspruch.

    (Widerspruch beim GB/BHE.)

    — Welchen Antrag stellen Sie?

    (Abg. Frau Finselberger: Federführend Sozialpolitischer Ausschuß und mitberatend Haushaltsausschuß! — Abg. Kunze [Bethel]: Es ist eine Finanzvorlage, die auf Grund des gestrigen Beschlusses zunächst dem Haushaltsausschuß zu überweisen ist.)

    — Welcher Ausschuß soll nach Ihrem Wunsch federführend sein?

    (Abg. Frau Finselberger: Ausschuß für Sozialpolitik!)

    — Im Ältestenrat ist darüber nichts beschlossen worden. Es war nur vorgesehen: Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge federführend. Ich muß schon die Herren Fraktionsvorsitzenden bitten, zu sagen, was Sie wünschen.

    (Abg. Dr. Mocker: Herr Präsident! Dann stelle ich den Antrag: federführend der Ausschuß für Sozialpolitik!)

    — Also federführend der Ausschuß für Sozialpolitik. Der eine Antrag geht somit dahin, an den Haushaltsausschuß — federführend —, der andere dahin, an den Sozialpolitischen Ausschuß — federführend — zu überweisen. Wer dem zuerst gestellten Antrag auf Überweisung an den Haushaltsausschuß zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist — federführend — dem Haushaltsausschuß überwiesen.
    Dann schlage ich Ihnen vor, sich darüber zu einigen, daß wir den Antrag zur Mitberatung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge und für Sozialpolitik überweisen. — Widerspruch erhebt sich nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
    Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vereinfachung der Verwaltung (Drucksache 1383 [neu], Umdruck 490).
    Wer begründet den Antrag? — Herr Abgeordneter Dr. Bergmeyer!
    Dr. Bergmeyer (CDU/CSU), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Ich weiß, daß die Absicht besteht, die heutige Sitzung vorzeitig zu schließen. Ich will daher versuchen, meinen Antrag so schnell wie nur möglich zu begründen.
    Bei dem Antrag, den ich heute zu vertreten habe, geht es um die ernste Sorge, die wir alle haben, nämlich um die weitere Aufgaben- und Ausgabenentwicklung im Bund, in den Ländern und Gemeinden. Wir können dieser katastrophalen Entwicklung, diesem luxuriösen Verwaltungsaufbau als verantwortliche Parlamentarier — denn wir sind verantwortlich — nicht länger mehr schweigend zusehen. Daß wir zu teuer regiert werden, weiß jeder; ebenso, daß schon längst hätte etwas geschehen müssen.

    (Abg. Dr. Menzel: Vor allem falsch, nicht nur zu teuer!)

    Aber bisher ist nur geklagt worden. Versuche wurden unternommen, die nicht energisch genug bis zum Ende durchgeführt worden sind. Praktisch ist wenig geschehen.
    Vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis heute kann man nur von drei wirklich großen Verwaltungsreformen sprechen: erstens der Napoleonischen Reform, durch die die vielen Hundert Landesherrschaften zusammengeworfen und unter einer einheitlichen französischen Gesetzgebung miteinander verschmolzen wurden, dann der Stein-Hardenbergschen Reform von 1808 bis 1816, die die Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung und die Einteilung des Staatsgebiets in Provinzen, Regierungsbezirke und Landkreise schuf, drittens der preußischen Reformgesetzgebung der Jahre 1856 bis 1887. Die Geschichte der Verwaltungsreformversuche seit der Jahrhundertwende ist dagegen wenig ermutigend. Trotz dreier revolutionärer Umgestaltungen von Staat, Wirtschaft und Währung seit 1918 sind die Reformmaßnahmen auf dem Gebiet der Verwaltung kaum weitergekommen. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, das vier t e große Reformwerk in Gang zu setzen. Die Verwaltungs- und Staatsvereinfachung auf allen Gebieten und auf allen Ebenen des Bundesgebietes, und zwar — ich betone das ausdrücklich — 'in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden läßt sich nicht länger mehr aufhalten. Das gesamte deutsche Volk in allen seinen Schichten, Parteien und Landesteilen wünscht die Vereinfachung. Das deutsche Volk fordert, daß jetzt etwas Durchgreifendes und wirklich Großes geschieht.
    Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, einige Tatsachen mitteilen, die Sie sicherlich davon überzeugen werden, daß eine radikale Ausgabensenkung unumgänglich ist. Seit 25 Jahren hat sich die Zahl der im öffentlichen Dienst Tätigen nahezu verdoppelt. Auf 66 Einwohner entfiel damals ein öffentlich Bediensteter; am 1. Oktober 1953 entfiel bereits auf 36 Einwohner 1 Bediensteter. Sie können sich also selbst ausrechnen, wohin wir kommen, wenn diese Entwicklung so weitergeht. Die Zentralinstanzen des verhältnismäßig kleinen Lan-


    (Dr. Bergmeyer)

    des Nordrhein-Westfalen beschäftigten nach einer Erklärung des Ministerpräsidenten Arnold im Jahre 1952 3200 Bedienstete in 8 Ministerien, während sich Preußen in 7 Ministerien mit nur 600 Bediensteten mehr begnügte, obwohl die Bevölkerungszahl dreimal so groß und die Fläche neunmal so groß war wie die von Nordrhein-Westfalen. In Bayern ist die Zahl der Bediensteten von 1932 bis 1954 um 361 % gestiegen, aber nicht, wie das Ihnen sicherlich bekannte bayerische Gutachten ausdrücklich betont, infolge bloßer Aufgabenvermehrung, sondern vor allem durch den unnötigen Ausdehnungsdrang der Bürokratie. Die gleiche Tendenz ist in allen übrigen Ländern der Bundesrepublik feststellbar. Alle deutschen Länder unterhalten in dieser kleinen westdeutschen Bundesrepublik umfangreiche Vertretungen mit zum Teil groß aufgemachten Häusern in Bonn.
    Ich möchte hier aus eigener Kenntnis einmal auf die Verhältnisse in den Vereinigten Staaten verweisen. Hier haben die Senatoren, die ihre Länder in Washington vertreten — dabei handelt es sich um Länder, die zum Teil weit größer sind als das frühere Deutsche Reich —, keine eigenen Häuser. Jeder Senator hat im Senatsgebäude ein großes, gut ausgestattetes Dienstzimmer und für den assistant und das Sekretariat vier bis fünf weitere Räume. Das ist alles, und das ist das reiche Amerika, während wir uns hier nach verlorenem Kriege solch einen Luxus erlauben.
    Wie vor einigen Jahren die englische Zeitschrift „Economist" feststellte, ist Deutschland das zur Zeit überregierteste Land der Welt. Das war 1952, als wir noch in der glücklichen Lage waren, nur 64 Länderminister und 15 Bundesminister zu haben. Heute wird Westdeutschland von nicht weniger als 119 Ministern

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und weit mehr als 1000, nämlich 1804 Bundes- und Länderabgeordneten, regiert.

    (Abg. Stücklen: Die Verfassung sieht das ja vor! — Abg. Schmitt [Vockenhausen]: Sprechen Sie denn für Ihre Fraktion oder als Privatmann? — Abg. Dr. Gülich: Sie müssen nach der anderen Seite sprechen!)

    Ministerpräsident Arnold hat am 28. April 1952 erklärt, daß die Bevölkerung an dem Verwaltungsaufbau der Länder, vor allem an der zu großen Zahl der Ministerien, Anstoß nehme; die Bevölkerung habe ganz einfach den Eindruck, daß in der Bundesrepublik zuviel Ministerien vorhanden seien.

    (Zustimmung bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Daraus hat sich auch eine gewisse ablehnende Haltung der Bevölkerung gegenüber den Ländern ergeben. Wir haben das bei der Umfrage gesehen, die das Allensbacher Institut für Demoskopie im Frühjahr dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen veranstaltet hat. Auf die Frage: Sind Sie an der Landespolitik interessiert? antworteten 98 % aller Befragten klar mit Nein. Bundesfinanzminister Schäffer steht sogar auf dem Standpunkt, daß bei einer Abstimmung im Bundestag 60 % der Abgeordneten für eine Auflösung der Länder eintreten würden. Ich mache mir diese Äußerung nicht zu eigen, wie ich auch nicht die Absicht habe, den Föderalismus in Grund und Boden zu verurteilen oder mich gegen die Länder zu stellen. Im Gegenteil, ich betone immer wieder die Notwendigkeit
    engster Zusammenarbeit mit den Ländern, wenn wir mit diesem großen Problem fertig werden wollen. Aber es zeigt sich heute bereits, daß sich auch der größte Föderalist für eine Stärkung der Bundesgewalt, für eine Ordnung in den Verhältnissen zwischen Bund und Ländern einsetzt,

    (Abg. Stücklen: Wer ist denn der größte Föderalist?)

    weil bei Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes eine wachsende Abneigung gegen den an sich gesunden Gedanken des Föderalismus unvermeidbar ist.

    (Zuruf: Rühren Sie sich rechtzeitig!)

    Der Direktor der Staatsschuldenverwaltung in Karlsruhe, Dr. Ernst, hat vor einiger Zeit erklärt: Man kann nicht die Föderation Europas wollen und zu Hause in Kantons-Politik machen. Die Situation — so fährt er fort — wird nämlich dann ernst, wenn sie den Steuerzahler Milliarden kostet. Der Aufwand, den heute — so erklärt er weiter — ein überspitzter Föderalismus fordert, ist einfach unvertretbar. Das sage nicht ich, das sagt ein maßgebender Vertreter des Südweststaates.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Was sagen denn Sie? Das interessiert uns vor allen Dingen!)

    Jetzt möchte ich Ihnen auch an einigen Beispielen, die beliebig vermehrt werden können, zeigen, wie im einzelnen gewirtschaftet wird. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs ein neues Dienstgebäude in Köln errichtet. Mit den Bauarbeiten wurde ohne die nötige Vorbereitung überstürzt begonnen. Die veranschlagten Kosten wurden um 127 000 DM überschritten. Schon kurze Zeit, nachdem das Gebäude seiner Zweckbestimmung übergeben war, stellte sich heraus, daß der geschaffene Raum nicht ausreichte. Da eine Erweiterungsmöglichkeit nicht bestand, sind dann für die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes in den Bundeshaushalt 1953/54 insgesamt 3 070 000 DM Baukosten neu eingesetzt worden. Die Frage, die hier entsteht, ist, wer für diese Ausgabenverschwendung verantwortlich ist

    (Abg. Stücklen: Sie haben doch dem Haushaltsplan zugestimmt!)

    und ob der Verantwortliche nach den §§ 32 und 33 der Reichshaushaltsordnung wegen Mißbrauchs öffentlicher Mittel bzw. wegen ungesetzlicher Haushaltsüberschreitung zur Rechenschaft gezogen wird. Man kann auf die Anwendung dieser Haftungsbestimmungen nicht mehr verzichten. Von der spartanischen Einfachheit, wie sie früher in allen Zweigen des Staatswesens geherrscht hat, ist heute nicht mehr viel zu sehen.

    (Zuruf vom GB/BHE: Das war doch nur in Sparta!)

    Der Etat des Bundespresseamtes ist seit 1950 auf das Zehnfache, nämlich von 1,9 Millionen auf 19,4 Millionen DM gestiegen. Die Kosten des neuen Dienstgebäudes betrugen mehr als 5 Millionen DM.
    Die Größe der von den Regierungsbezirken betreuten Verwaltungsgebiete ist sehr unterschiedlich. Die Regierungsbezirke sind um 1815 geschaffen worden, als es noch keine Post, keine Eisenbahn, kein Telephon und kein Auto gab. Man hat aber trotzdem die alten Bezirke ohne Notwendigkeit beibehalten.


    (Dr. Bergmeyer)

    Als einzige Länder der Bundesrepublik leiden die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen unter der Zweigleisigkeit der kommunalen Verwaltung, die durch die britische Besatzungsmacht angeordnet worden ist und in anderen Teilen Deutschlands nicht besteht.

    (Abg. Mellies: Aber Ihre Freunde waren dafür!)

    Sie verursacht zusätzlich etwa 25 Millionen DM.
    Und nun zur Kabinettsreform! Ich halte auch eine Kabinettsreform für unumgänglich notwendig. Der Präsident des Bundesrechnungshofs hat im Jahre 1949 auf Anfrage des Parlamentarischen Rates 9 Ministerien als genügend für die Bundesverwaltung bezeichnet. Der Organisationsausschuß der Ministerpräsidenten hat diese Zahl dann auf 10 erhöht. Heute haben wir 21 Ministerien. Das Groteske dabei ist, daß die Absicht bestehen soll, die Zahl der Ministerien nicht etwa herabzusetzen, sondern sogar noch zu erhöhen

    (Zuruf von der SPD: Sonderminister!)

    und verschiedene Ministerien aufzuteilen. Wenn diese Gerüchte stimmen sollten, muß ich deutlich meine warnende Stimme gegen solche unverantwortlichen Pläne richten. Ich werde mich hierbei auch nicht dadurch beirren lassen, daß voraussichtlich bald allenthalben mit Überzeugungskraft betont wird, die von mir angeführten Gerüchte seien nicht ernst zu nehmen. Sie können gar nicht ernst genug genommen werden. Nach meinem Dafürhalten geht es dabei nicht nur um erheblich vermehrte Verwaltungskosten, sondern um verstärkte Pressionsmöglichkeiten von seiten der Interessenten sowie um gesteigerte Kompetenzstreitigkeiten und damit schließlich um die Funktionsfähigkeit der Regierung schlechthin. Für besonders schwerwiegend halte ich es aber — und das ist für mich entscheidend —, daß die Aufteilung einzelner Ressorts zu der Aufspaltung eines einheitlichen Aufgabenkreises in getrennte Interessenbereiche führt. Ich bin überzeugt, daß mit der Aufteilung des Bundeswirtschaftsministeriums z. B. die Einheitlichkeit der Wirtschaftspolitik in Frage gestellt wäre.
    Nicht minder groß ist die Gefahr, die in den Sonderwünschen von Interessentengruppen begründet ist. Jede Organisation möchte nach Möglichkeit ihr eigenes Ministerium haben, die Ärzteschaft ein Gesundheitsministerium, die Geistesarbeiter ein Ministerium für geistige Arbeit. Es fehlt unter den bisher angemeldeten Ansprüchen nur das Hebammenministerium.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Wollte man derartigen Bestrebungen nachgeben, dann hätten wir bald kein Bundeskabinett mehr, sondern ein Parlament von Ministern, wobei der Minister dann nicht mehr als Ressortchef, sondern als oberster Exponent einer Interessengruppe angesehen würde.
    Damit komme ich zu der ernsten Frage: Wer soll das bezahlen?

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Bezahlen muß es der kleinste Steuerzahler und wir alle, darunter auch der finanziell Schwächste. Ich habe damit den Kernpunkt meiner Ausführungen angeschnitten. Im Jahre 1952 belief sich der Bundeshaushalt auf 20 Milliarden DM, im Jahre 1955,
    also nach drei Jahren, auf 30 Milliarden DM. Einige Jahre später werden wir, wenn das so weitergeht — das wird mir von Sachverständigen bestätigt —, einen Etat von 40 Milliarden DM haben. Wissen Sie, was das bedeutet? Das bedeutet den Anfang vom Ende eines gesunden Staatswesens

    (Sehr richtig! beim GB/BHE)

    und eine unerträgliche Überbelastung des Staatsbürgers.
    Staatssekretär Hartmann hat in seiner Etatrede vom 8. Dezember 1954 von dem „ehernen Gesetz" des ständig wachsenden Staatsbedarfs gesprochen. Ich lehne dieses „eherne Gesetz" ab und kann die damit bezeichnete Entwicklung nicht als naturgesetzlich unentrinnbare Schicksalsbestimmung hinnehmen. Wir selbst haben es in der Hand, diese gefährliche Entwicklung zu verhindern. Wir stehen keinem unentrinnbaren Schicksal gegenüber. Aber es wird allerhöchste Zeit, durchzugreifen und sich nicht dem unvermeidlichen Geschick zu fügen, denn es geht um mehr. Die Bank deutscher Länder, die ja die Hüterin der Währung ist, hat kürzlich erklärt, daß eine übertriebene Ausgabenwirtschaft, wie wir sie heute haben, zur Inflation führen muß.

    (Hört! Hört! beim GB/BHE.)

    Wenn wir jetzt nicht aufpassen, kommt also das, was wir alle vermeiden wollen, vermeiden können, vermeiden müssen und vermeiden werden: die Inflation. Ich mache früh genug darauf aufmerksam.
    Wie soll nun die Verwaltungsreform aussehen? Wo ist der Hebel anzusetzen? Damit ist nichts erreicht, daß da und dort eine Planstelle oder ein Dienstauto weggenommen wird. Wir wollen nicht an Symptomen herumkurieren, sondern an den Kern des Übels herangehen. Die Zeit der Halbheiten ist vorbei.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben wir schon mal gehört!)

    Das erste, was unternommen werden muß, ist, die weitere Aufblähung der Verwaltung sofort abzustoppen und zu verhindern, daß der Staatsapparat von Jahr zu Jahr immer größer wird. Wenn dieses Ziel erreicht ist, nämlich, daß jetzt mit der weiteren Ausdehnung Schluß ist, dann haben wir zunächst schon viel erreicht. Das heißt grundsätzlich Einstellungsstopp mit Ausnahme des normalen Nachwuchses. Gleichzeitig ist Hilfe — ich betone das ausdrücklich — beim Aufbau des Verteidigungsministeriums zu leisten. Diese Arbeit ist vordringlich und muß mit aller Beschleunigung in Angriff genommen werden, damit ein moderner, durchrationalisierter Apparat entsteht, ein Apparat, der frei ist von allen überflüssigen Aufgaben.
    Ein weiteres Gebiet ist die Eindämmung der Gesetzesflut und die Überprüfung der Notwendigkeit neuer Gesetze. Ist ein Gesetz aber unvermeidbar, dann soll es einfach und klar und mit einem Kostenvoranschlag über die entstehenden neuen Verwaltungskosten von der Spitze bis zur Ortsstufe versehen sein, damit jeder Abgeordnete sich darüber klar ist, ob der Aufwand für dieses Gesetz auch verantwortet werden kann. Ein Muster für gesetzgeberischen Perfektionismus ist die vor wenigen Tagen vom Bundesrat angenommene gesetzliche Regelung der Mindestanforderungen an Schafböcke, obwohl allgemeine Körordnungen bestehen. Und das ist geschehen, obwohl wenige Augenblicke vorher der neue Bundesratspräsident


    (Dr. Bergmeyer)

    von Hassel sich für die notwendige Eindämmung der Gesetzesflut eingesetzt hatte.
    Die Hauptschuld an der Aufblähung aber tragen wir selbst, wir, die Gesetzgeber. Aber nicht nur wir, sondern auch die Wähler, die gesamte Bevölkerung, die immer wieder nach dem Staate ruft. Dieser allgemeine Ruf nach dem Staate ist eine ganz wesentliche Ursache für das Übermaß der Verwaltungsarbeit. Hier haben Presse, Rundfunk und politische Parteien in Zukunft eine ungeheuer wichtige erzieherische Aufgabe zu erfüllen. Die Bevölkerung ist sich ja gar nicht bewußt, daß neue und erweiterte Aufgaben immer wieder neue Ausgaben erfordern, die dann im Wege höherer Lasten auf sie selber zurückfallen.
    Nun sind die Schuldigen aber nicht nur der Gesetzgeber, also das Parlament, bzw. die Wähler; schuld an der Aufblähung ist vor allem auch die Bürokratie selber. Sie nutzt die Gelegenheit. Krebsartig wuchern die Behörden aller Stufen und Arten. Ein Mitglied des Rechnungshofs vor 1933 soll einmal gesagt haben: Wenn man einer Bürokratie ohne besondere Aufgabe ein großes Bürohaus zur Verfügung stellt, so kann diese aus sich selbst heraus sich so stark beschäftigen, daß sie nach wenigen Jahren einen Erweiterungsbau von entsprechender Größe und entsprechendem Personal benötigt. Jeder Referent hat den Ehrgeiz, sein Arbeitsgebiet als besonders wichtig erscheinen zu lassen. Wo früher ein Regierungsrat saß, sitzt heute ein Regierungsdirektor oder Ministerialrat. Sachen, die von einem Amtsrat entschieden werden könnten, werden hinaufgetrieben bis zum Abteilungsleiter. Minister kümmern sich um Bagatellsachen, die früher kaum Assessoren oblagen. Ein Bundesministerium ist an 670 Ausschüssen beteiligt. Stellen Sie sich einmal vor, wie viele Beamte dadurch festgelegt und ständig beschäftigt werden müssen, nur um den Wünschen mancher Interessenten zu entsprechen!
    Aber wir haben nicht nur zuviel Staat, der in jede Privatsphäre eindringt. Wir haben vor allem zuviel Zentralstaat, der alles, was kommt, in seine Klauen nimmt. Es braucht nicht alles vom Zentralstaat gemacht zu werden, weil dann ein Rattenschwanz von Prüfungen, von Nachweisungen, von Reglementierungen vom Zentralstaat durch alle Instanzen hindurch bis unten hin die Folge ist. Deshalb sollte eine Verlagerung der Aufgaben nach unten erfolgen. Dort, wo die Aufgaben anfallen, sollen sie erledigt werden, in eigener Verantwortung. Man sollte nicht erst auf Weisungen von oben warten.
    Ich komme damit zum Aufgabenabbau und zur Rationalisierung der Verwaltung. Beim Aufgabenabbau handelt es sich um die mühselige Kleinarbeit, zu ermitteln, welche Aufgaben wegfallen, welche Aufgaben einfacher gestaltet werden können, wie eingeschränkt werden kann, z. B. wegen Doppelarbeit oder Überschneidungen, wieweit Aufgaben von Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung übernommen werden können. Die Fragestellung lautet nicht mehr: was kann die öffentliche Hand betreiben?, sondern: was m u B unbedingt von ihr noch durchgeführt werden?
    Der Aufgabenabbau ist also entscheidend, und hier muß die Axt angesetzt werden. Ich habe eine ganze Reihe von praktischen Beispielen der Presse bereits genannt, so daß ich sie hier nicht noch einmal zu wiederholen brauche.
    Ein weiteres Kapitel ist die Überprüfung uralter Gesetze daraufhin, ob sie nicht veraltet sind, neu kodifiziert, übersichtlicher und 'einfacher gestaltet werden müssen.
    Die Ausgaben auf der ganzen Linie müssen rücksichtslos eingeschränkt werden. Insbesondere ist ein grundsätzliches Verbot der Errichtung öffentlicher Dienstbauten zu erlassen. Die Haushaltspläne sind so knapp auszugleichen, daß nur noch Mittel für das unbedingt Notwendige zur Verfügung stehen. Unter dem Zwang der Diktatur der leeren Kassen hört die Verwaltung auf, aus dem Vollen zu wirtschaften und die Haushaltsreste zu verpulvern. Die Voranschläge müssen die Einnahmen bis zum Rand des Defizits senken. Erst dann beginnt die Kunst der öffentlichen Hand, mit wenigen Mitteln Wirksames zu gestalten und zu schaffen.
    Ich komme nunmehr zur Rationalisierung der Verwaltung. Wir haben viel zuviel Leerlauf. Es fehlt das richtige Verhältnis zwischen Aufwand und Erfolg. Die gegenwärtigen Aufgaben können billiger und rationeller wahrgenommen werden. Ebenso ist der Leistungsgrundsatz in das Beamtenrecht mit einzubauen. Die Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der modernen Gesellschaft. Für die höherwertige Leistung könnte unbedenklich eine bessere Besoldung gewährt werden. Es ist einmal gesagt worden: Gebt mir die Hälfte der Beamten, aber qualifizierte.
    Nun, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen kurz einige Beispiele 'für die Notwendigkeit der Rationalisierung geben. Die Akte eines Kriegsbeschädigten, der 70 % erwerbsgemindert ist, geht, wenn sein Verfahren durch die Instanzen läuft, durch die Hände von wenigstens 28 bis 30 Beamten und Angestellten. Dazu kommt bei der Sozialversicherung, wenn auch das Verfahren für seine Invalidenrente durch die Instanzen läuft, etwa die gleiche Zahl anderer Beamter: alles in allem rund 60 Verwaltungsbeamte, Ärzte und Richter für einen einzigen Rentner. Dann möchte ich auf das verweisen, was Herr Kollege Lücke vor dem Hohen Hause bereits angeschnitten hat, als er darauf hinwies, daß die Antragsformulare für die Erstellung einer Wohnung im sozialen Wohnungsbau aneinandergereiht eine Länge von über 130 m ausmachen.
    Auf der anderen Seite aber einige erfreuliche Mitteilungen. Die Bundesstelle für den Warenverkehr — jetzt Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft — hatte nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs im Jahre 1953 717 Beamte und Angestellte. Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Zahl auf 350 reduziert. Störungen sind dadurch nicht eingetreten. Ich kenne ein Bundesministerium, das nach mir gemachten Angaben mit drei Viertel seiner Beamten und Angestellten ohne weiteres auskommen würde. Von zwei weiteren Bundesministerien sind außerdem sehr weitgehende Vereinfachungsvorschläge gemacht worden.
    Ich komme jetzt zum Schlußkapitel, nämlich zu der Frage, welchen Weg wir zur Verwirklichung der Vereinfachung beschreiten wollen. Ihnen liegt die Drucksache 1383 (neu) vor. Danach soll ein unabhängiger Ausschuß aus Vertretern des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung, der kommunalen Spitzenverbände und aus sonstigen Sachverständigen von der Regierung eingesetzt werden. Der Ausschuß wird nicht aus Interessen-


    (Dr. Bergmeyer)

    ten oder Persönlichkeiten, die Einzelinteressen wahrnehmen möchten, besetzt sein, sondern nur aus wirklich unabhängigen Experten allererster Qualität. Wir hätten damit gewissermaßen einen unabhängigen Generalstab, der das Ganze sachgerecht steuert. Er wird die Mittel und Wege finden und zeigen, die für eine totale Reform an Haupt und Gliedern und auf allen Sachgebieten notwendig sind.

    (Zuruf von der Mitte: Also noch eine Behörde!)

    Dabei wünschen wir — ich wiederhole das nochmals — eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden. Die Vorschläge des Ausschusses werden der Öffentlichkeit übergeben. Die Öffentlichkeit der Arbeit des Ausschusses ist also ein sehr wichtiges Mittel zur Durchsetzung der erarbeiteten Vorschläge. Die Initiativanträge der Fraktionen des Bundestages und der Länderparlamente werden ebenfalls zur Verwirklichung der Aufgabe beitragen. Außerdem wird der Ausschuß bei jedem einzelnen Vorschlag, den er macht, im einzelnen die Wege angeben, die zu seiner Verwirklichung zu gehen sind, und das ist ja wohl das Entscheidende. Ich denke mir auch eine enge Verzahnung zwischen diesem Ausschuß und den entsprechenden Ausschüssen der Länder.
    Ferner bin ich der Meinung, daß die Stellung der Organisations- und Finanzreferenten — wir Rönnen sie auch Vereinfachungsreferenten nennen — in den obersten Bundesbehörden verstärkt werden sollte, daß sie mit Vetorecht gegen Anträge und Vorschläge der verschiedenen Abteilungen einer Bundesverwaltung ausgestattet sein sollten und das Recht haben müßten, bestimmte Ausgaben zu beanstanden. Diese unabhängigen — das betone ich — Referenten würden dann auch in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuß stehen. Es wird dafür gesorgt werden, daß in diesem Ausschuß gehandelt und daß keine unproduktive oder rein theoretische Arbeit geleistet wird, damit wir schnellstens zu praktischen Ergebnissen kommen.
    Nun, meine Damen und Herren, zum Schluß eine herzliche Bitte an die Opposition. Die Durchführung der Verwaltungsreform sollte nicht zum Gegenstand parteipolitischer Erwägungen gemacht werden, sondern ein heiliges, unaufschiebbares Anliegen aller sein, ohne Ansehen der politischen Partei, der Konfession und dergleichen. Ich habe den neuen Antrag — den Ergänzungsantrag der SPD – hier vorliegen. Er stellt sich grundsätzlich hinter den Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Ich glaube, daß wir im großen und ganzen hinter diesen Vorschlägen stehen werden.
    Wir wollen jetzt nicht über Kleinigkeiten stolpern, sondern anfangen. Wir können jetzt auch keine Skeptiker oder ewigen Verneiner gebrauchen, die jede Arbeit hemmen. Was wir bei dieser fast übermenschlichen Arbeit brauchen, sind Optimisten und Mitarbeiter, die mit neuem Schwung an dieses große Werk herangehen. Ich hoffe, daß auch unser hochverehrter Herr Bundeskanzler die wichtige Frage der Verwaltungs- und Staatsvereinfachung persönlich aufgreift, uns jetzt auch auf diesem wichtigen innerpolitischen Gebiete seine volle Unterstützung zuteil werden läßt und sich mit seiner ganzen Person hinter diese Aktion stellt.
    Ich beantrage daher namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung als federführenden und an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)