Rede von: Unbekanntinfo_outline
Jawohl, Herr Abgeordneter. Man sieht hier, daß auch verhältnismäßig klare gesetzliche Vorschriften in der Praxis nicht mehr zu gebrauchen sind, wenn die Technik einen zu schnellen Fortschritt macht und zu vielfältigen Ergebnissen führt.
Eigentlich haben wir ja nur zwei Fahrtrichtungsanzeiger, nämlich entweder einen Winker oder einen Blinker. Aber die Art der Ausführung die-
ser beiden Fahrtrichtungsanzeiger ist so außerordentlich unterschiedlich, daß man sich allmählich nicht mehr durchfindet. Die Größe, Länge und Breite, die Leuchtstärke und auch ihr Platz an den Fahrzeugen sind so verschieden bei diesen Einrichtungen, daß in der Tat die viel beklagte Verwirrung entstehen muß. Dazu kommt ja noch, daß auch viele ausländische Fahrzeuge sich auf den Straßen bewegen, deren diesbezügliche Eigenart die Übersichtlichkeit noch erschwert.
Es gibt Richtlinien für Fahrzeugteile. Diese Richtlinien werden vom Bundesminister für Verkehr in regelmäßigen Abständen überprüft, erneuert und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Bei der bevorstehenden Neufassung dieser Richtlinien soll auch mit besonderem Nachdruck darauf hingewirkt werden, daß diese beiden noch zulässigen Fahrtrichtungsanzeigemethoden, nämlich der Winker und der Blinker, so einheitlich wie möglich nicht nur gebaut, sondern auch angebracht werden.
Man muß dabei auch möglichst darauf hinwirken, daß die Farbe dieser beiden leuchtenden Zeichen einheitlich ist. Wir sind dafür, daß sie orange ist. Zur Zeit ist sie vorn orange oder weiß und hinten orange oder rot.
Außerdem muß man darauf hinwirken, daß international eine einheitliche Regelung erfolgt, damit die Klarheit, die man hinsichtlich seiner eigenen Fahrzeuge mit Mühe gewinnt, nicht wieder getrübt wird durch die Unklarheit, die ausländische Fahrzeuge erzeugen.
Wir halten Ihre Frage für sehr berechtigt, Herr Abgeordneter. Das wird uns ein Ansporn sein, die Überprüfung der Richtlinien und auch unsere internationalen Anstrengungen zu beschleunigen.