Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesminister für Wohnungsbau hat sich sofort, als ihm dieser Wortlaut der Frage des Herrn Abgeordneten bekannt wurde, um die Beschaffung des erwähnten Urteils bemüht. Leider sind die Nachfragen bei den in Frage kommenden Stellen vergeblich geblieben.
Aber gleichgültig, ob nun ein solches Urteil oder ein ähnliches vorliegt, betrifft die Anfrage ja ein besonders wichtiges Problem der Wohnungswirtschaft überhaupt. Es hat bereits zu einer Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Menzel in der Fragestunde am 13. März 1954 Anlaß gegeben. Damals hat Herr Minister Dr. Preusker eingehende Ausführungen gemacht, die auch heute noch volle Geltung haben und auf die wohl im einzelnen verwiesen werden darf.
Unterstreichen möchte ich aber noch einmal, was Herr Minister Dr. Preusker damals generell zum Ausdruck gebracht hat. Das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz vom 31. März 1953, dessen Vollzug bei den Ländern liegt, gibt an sich Möglichkeiten zur Unterbringung der kinderreichen Familien. Wir stehen über diese Frage in einem ständigen Erfahrungsaustausch mit den Ländern. Die hierbei zutage getretenen Auffasungen sind allerdings nicht ganz einheitlich, und es muß wohl zugestanden werden, daß die mit dem Wohnraumbeschaffungsgesetz versuchte Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft da und dort zu Schwierigkeiten führt. Im ganzen ist uns aber berichtet worden, das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz sei elastisch genug, um Handhaben für die Unterbringung kinderreicher Familien zu bieten. Gerade das Bayerische Ministerium des Innern, das bis vor einem Jahre dort für die Wohnungsangelegenheiten zuständig war, hat dies auf ähnliche Vorstellungen — wie in der hier gestellten Frage — im Bayerischen Landtag nachdrücklich erklärt.
Aber, wie Herr Minister Dr. Preusker seinerzeit auch schon gesagt hat: Ein durchgreifender Dauererfolg ist auf diesem schwierigen Gebiet wohl nur zu erzielen mit einer weiteren verstärkten Erstellung von geeigneten, vor allem also preisgünstigen Wohnungen für Kinderreiche. Wir sind seit dem Zeitpunkt der damaligen Anfrage heute immerhin ein erhebliches Stück weiter, weil das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz jetzt in zweiter Lesung im Bundestagsausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen beraten wird und sich bereits übersehen läßt, daß in diesem Gesetz einige Bestimmungen enthalten sein werden, die gerade nach der Richtung der Fragestellung Fortschritte versprechen.
Auch in dem engen Rahmen der Fragestunde darf ich wohl auf zwei Punkte hinweisen. Einmal will das Gesetz den vorhandenen Wohnungsbestand in organische Verbindung mit der Neubautätigkeit zur Unterbringung gerade auch von kinderreichen minderbemittelten Familien bringen. Und ein zweites, was wohl besonders bedeutsam ist: die Gewährung zusätzlicher Kinderdarlehen für den Bau von Familienheimen für Familien mit mehr als zwei Kindern. Ursprünglich war vom Ausschuß ein Betrag von 1000 DM je Kind vorgesehen für diese Darlehen vom dritten Kind an. Gestern hat nun der Bundestagsausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen hier in Berlin beschlossen, diese Familienzusatzdarlehen von 1000 DM auf 1500 DM zu erhöhen. Wenn dieser Berliner Beschluß und weitere Beschlüsse mit ähnlicher Zielrichtung endgültig Aufnahme in das kommende Gesetz finden, dann werden damit wirklich erfolgversprechende Wege zur wohnlichen Unterbringung kinderreicher Familien frei gemacht.