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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juli 1955 5481 98. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5511 D, 5520 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 5520 B Änderungen der Tagesordnung . . 5483 A, 5418 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksache 1578) . . 5483 B Dr. Weber, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg, Berichterstatter 5483 C Beschlußfassung 5484 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Erstes Bundesmietengesetz) (Drucksache 1579) 5484 B Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 5484 B Beschlußfassung 5486 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Ziviler Luftverkehr (Drucksache 1132) 5486 B Schneider (Bremerhaven) (DP), Anfragender 5486 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5490 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 5499 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 5500 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 5503 D Dr. Greve (SPD) 5504 C Rademacher (FDP) 5505 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Drucksache 1553) 5507 B Überweisung an dien Verkehrs- und an den Rechtsausschuß 5507 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1223); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1571) 5507 C Faller (SED), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5521 A Beschlußfassung 5507 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag des Abg. Morgenthaler u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Beschränkung des Lastwagenverkehrs an Sonn- und Feiertagen (Drucksachen 1215, 135) 5507 D Moll (SPD), Berichterstatter . . . 5507 D Beschlußfassung 5512 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Autobahn-Hinweisschilder (Drucksachen 1266, 827) 5512 A Körner (FDP): ,als Berichterstatter 5512 A Schriftlicher Bericht 5522 B Beschlußfassung 5512 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1450); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (Drucksache 1582) 5512 C Frau Korspeter (SPD), Berichterstatterin 5512 C Beschlußfassung 5513 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1417); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1565) . 5514 A Sabaß (CDU/CSU): als Berichterstatter 5514 A Schriftlicher Bericht 5523 A Beschlußfassung 5515 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksache 1593) 5515 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Geld und Kredit 5515 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 1596) 5515 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5515 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Marinegerätelagers Roffhausen bei Wilhelmshaven an die Olympia-Werke AG (Drucksache 1580) 5515 D Von der Tagesordnung abgesetzt . . . 5515 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehem. Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehem. Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459) 5515 D Von der Tagesordnung abgesetzt . . 5515 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung von Erbbaurechten an Teilgrundstücken des ehem. Fliegerhorstes Quakenbrück (Drucksachen 1604, 1581) . . . 5516 A Beschlußfassung 5516 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Drucksache 1472); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Drucksache 1590) . . . . 5516 A Dr. Kleindinst (CDU/CSU): als Berichterstatter 5516 B Schriftlicher Bericht 5524 B Beschlußfassung 5516 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen nebst Zusatzprotokoll (Drucksache 1558) 5516 C Präsident Dr. Schneider . . 5516 C, 5517 B Dr. Mommer (SPD) 5516 D Huth (CDU/CSU) 5517 A Erler (SPD) 5517 A Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge, für Fragen des Gesundheitswesens, an den Auswärtigen Ausschuß und an den Rechtsausschuß 5517 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Kulturabkommen (Drucksache 1559) 5517 D Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik und an den Auswärtigen Ausschuß 5517 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit unter Ausschluß der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen nebst Zusatzprotokoll sowie Begriffsbestimmung der Ausdrücke „Staatsangehörige" und „Gebiet" (Druck- sache 1561) 5517 D Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kommunalpolitik . 5518 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über die Systeme der Sozialen Sicherheit für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen nebst Zusatzprotokoll (Drucksache 1562) 5518 A Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kommunalpolitik . 5518 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1602) 5483 A, 5518 A Frau Strobel (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 5525 A Beschlußfassung 5518 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über ,den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksachen 1601, 1427) 5483 A, 5518 B Frau Strobel (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 5525 B Beschlußfassung 5518 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Entschließungen der 43. Konferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksachen 1613, 926) . . . . 5483 A, 5518 C Dr. Dr. h. c. Pünder (CDU/CSU), Berichterstatter 5518 C Beschlußfassung 5520 C Nächste Sitzung 5483 B, 5514 A, 5520 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5520 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Ruhnke u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1571) 5521 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion 'der FDP betr. Autobahn-Hinweisschilder (Drucksache 1266) 5522 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1565) 5523 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Drucksache 1590) . 5524 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1602) 5525 A Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1601) 5525 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Pelster 10. September D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Arndt 16. Juli Dr. Bartram 16. Juli Birkelbach 16. Juli Böhm (Düsseldorf) 16. Juli Caspers 16. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Ehren 16. Juli Günther 16. Juli Harnischfeger 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Lemmer 16. Juli Frau Dr. Maxsein 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Onnen 16. Juli Pusch 16. Juli Raestrup 16. Juli Teriete 16. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 16. Juli Wiedeck 16. Juli Wullenhaupt 16. Juli Dr. Friedensburg 15. Juli Dr. Leiske 15. Juli 011enhauer 15. Juli Seuffert 15. Juli Frau Ackermann 14. Juli Frau Albrecht 14. Juli Bergmann 14. Juli Berlin 14. Juli Bettgenhäuser 14. Juli Geritzmann 14. Juli Heiland 14. Juli Heye 14. Juli Keuning 14. Juli Frau Kettig 14. Juli Kinat 14. Juli Klausner 14. Juli Knobloch 14. Juli Dr. Maier (Stuttgart) 14. Juli Frau Nadig 14. Juli Neumann 14. Juli Niederalt 14. Juli Oetzel 14. Juli Dr. Orth 14. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 14. Juli Frau Schroeder. (Berlin) 14. Juli Graf v. Spreti 14. Juli Voß 14. Juli Wagner (Ludwigshafen) 14. Juli Wehner 14. Juli Dr. Welskop 14. Juli Dr. Wenzel 14. Juli Ziegler 14. Juli Brandt (Berlin) 14. Juli Anlage 2 Drucksache 1571 (Vgl. S. 5507 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1223) Berichterstatter: Abgeordneter Faller Der Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen, betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst - Drucksache 1223 - vom 24. Februar 1955 wurde in der 79. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 4. Mai 1955 federführend an den Ausschuß für Verkehrswesen sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Haushaltsausschuß zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Der Bundesminister für Verkehr nahm mit Schreiben vom 16. Mai 1955 (Z 8 - 70 BK) zu Drucksache 1223 wie folgt Stellung: Der von sämtlichen Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebrachte Antrag, das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst so zu erweitern, daß die Anstalt „Deutscher Wetterdienst" zusätzlich mit der Aufgabe betraut wird, die Atmosphäre auf radioaktive Beimengungen zu überwachen, wird von mir begrüßt. Ich teile die Ansicht der Antragsteller, daß eine solche Überwachung der Atmosphäre notwendig ist. Die radioaktive Verunreinigung der Luft, die durch Atombombenversuche hervorgerufen wird, beschwört für die Menschheit eine Gefahr herauf, deren Umfang noch nicht übersehen werden kann, auf die aber Wissenschaftler des In- und Auslandes eindringlich hingewiesen haben. In anderen Ländern wird die Atmosphäre bereits überwacht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in der Bundesrepublik Deutschland diese Überwachung der Atmosphäre dem Deutschen Wetterdienst übertragen werden. Ich halte diese Regelung für zweckmäßig. Die Gründe, die dafür sprechen, hat der Herr Abgeordnete Geiger (München) anläßlich der ersten Beratung in der 79. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 4. Mai 1955 zutreffend dargelegt. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Der Deutsche Wetterdienst unterhält im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein dichtes Netz von Beobachtungsstationen. 2. Der Deutsche Wetterdienst unterhält ein Netz von 7 Aerologischen Stationen - davon eine in Berlin -, die mit Hilfe freifliegender Ballone täglich Messungen in der freien Atmosphäre vornehmen. 3. Das Personal des Deutschen Wetterdienstes ist in der physikalisch-meteorologischen Meßtechnik geschult und kann verhältnismäßig leicht mit den radioaktiven Meßmethoden vertraut gemacht werden. 4. Der Deutsche Wetterdienst unterhält eigene Nachrichtennetze, die zur raschen Sammlung und Weitergabe der Meßergebnisse benutzt werden können. 5. Nur der Wetterdienst kann die Frage nach der Verfrachtung der radioaktiven Beimengungen der Atmosphäre durch Luftströmungen beantworten. Nicht zuletzt spricht für den Antrag die Tatsache, daß eine bereits bestehende und regional gegliederte Bundesbehörde wie der Deutsche Wetterdienst eine solche Überwachung unter geringstem Einsatz von Haushaltsmitteln durchführen kann. In welchem Umfang dem Deutschen Wetterdienst zur Erfüllung der Aufgabe Mittel für Personal und Beobachtungsgerät zur Verfügung gestellt werden müssen, hängt davon ab, welche Beobachtungsmethoden verwendet werden und wieweit sich die zur Zeit vorhandenen Geräte vereinfachen lassen. Die Höhe der bereit- (Faller) zustellenden Mittel richtet sich weiterhin nach der Dichte des Beobachtungsnetzes. Der Überwachungsdienst läßt sich nur schrittweise aufbauen. Als Anlaufzeit, in der etwa 10 Meßstationen in Betrieb zu nehmen und die Messungen der Radioaktivität in der freien Atmosphäre in Gang zu bringen wären, wird etwa ein Jahr anzunehmen sein. Dazu sind im Haushaltsjahr 1955 an Personalkosten 240 000 DM, an Betriebskosten 210 000 DM und an einmaligen Kosten 500 000 DM erforderlich, d. h. insgesamt 950 000 DM. Als Endzustand werden 50 Meßstationen für notwendig erachtet, die voraussichtlich ein ausreichend dichtes Beobachtungsnetz über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergeben werden. Für dieses Netz würden die laufenden und ebenso die einmaligen Kosten bei etwa 2 000 000 DM liegen. Entsprechend dem Gesetzentwurf wird die Aufgabe des Deutschen Wetterdienstes lediglich darin bestehen, die radioaktiven Beimengungen der Atmosphäre zu messen und ihre Verfrachtung durch die Windströmungen festzustellen. Die Auswertung der Ergebnisse kann anderen Stellen vorbehalten bleiben. Der beteiligte Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung gab mit Schreiben vom 6. Juli 1955 (Az. 2108 F — 458) bekannt, daß er sich in seiner 36. Sitzung am 5. Juli 1955 mit dem Gesetzentwurf befaßt und ihn einmütig gebilligt habe. Der ebenfalls beteiligte Haushaltsausschuß gab mit Schreiben vom 6. Juli 1955 davon Kenntnis, daß er in seiner 96. Sitzung vom gleichen Tag einstimmig beschlossen habe, den Antrag in der Fassung der Drucksache 1223 anzunehmen. Auf Grund der vorerwähnten Stellungnahmen der beteiligten Ausschüsse hat sich der federführende Ausschuß für Verkehrswesen in seiner 59. Sitzung am 6. Juli 1955 abschließend mit der Drucksache 1223 beschäftigt. Zur Begründung führte Abgeordneter Geiger (München) als Mitantragsteller u. a. folgendes aus: Dem Gesetzentwurf, der von den Mitgliedern der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebracht worden ist, liegt der Gedanke zu Grunde, daß es unumgänglich ist, die Atmosphäre auf radioaktive Beimengungen und deren Verfrachtung zu überwachen. Die Entwicklung auf dem Gebiet der Atomphysik geht so überstürzt vonstatten, daß ihr die derzeit geltende Gesetzgebung umgehend angepaßt werden muß. Die Schädigungen infolge der Ausstrahlung radioaktiver Substanzen sind — soweit die Forschung sie ermittelt hat — allgemein bekannt. Die Überwachung der Atmosphäre kann nicht nur an einzelnen Punkten durchgeführt werden, sondern sie muß sich über das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstrecken. In anderen Staaten wird das bereits getan oder entwickelt. Es ist demnach höchste Zeit, daß im Bundesgebiet eine bestehende Lücke geschlossen wird. Selbstverständlich kann eine derartige Überwachung nur von entsprechendem Fachpersonal durchgeführt werden. Diese im Rahmen des Deutschen Wetterdienstes in Zusammenarbeit mit den bestehenden Forschungsstellen durchzuführen, ergibt sich eigentlich zwangsläufig, da der Wetterdienst über Beobachtungsstationen, ein entsprechendes Fernschreibnetz und viele sonstige organisatorische Bedingungen verfügt, so daß die damit verbundenen Kosten relativ niedrig gehalten werden können. Nach eingehender Beratung beschloß der Ausschuß für Verkehrswesen einstimmig, dem Plenum des Deutschen Bundestages zur zweiten und dritten Beratung zu empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 1223 ohne Änderung zuzustimmen. Bonn, den 6. Juli 1955 Faller Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1266 (Vgl. S. 5512 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Autobahn-Hinweisschilder (Drucksache 827) Berichterstatter: Abgeordneter Körner Der Antrag der Fraktion der FDP betr. Autobahn-Hinweisschilder — Drucksache 827 — wurde in der 52. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 22. Oktober 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1954 wurde das Bundesministerium für Verkehr zur Drucksache 827 um baldmögliche schriftliche. Stellungnahme gebeten. Der Bundesminister für Verkehr bestätigte daraufhin mit Zwischenbescheid vom 30. November 1954 (StV 2 Nr. 2161 B/54) die Feststellung, daß blaue Wegweiser zwischen g e l b en Wegweisern besonders auffallen und eine schnellere Orientierung ermöglichen. Mit Schreiben vom 9. März 1955 (StV 2 Nr. 2019 N/55) teilte der Bundesminister für Verkehr mit, versuchsweise aufgestellte blaue Hinweisschilder hätten sich bewährt. Bedenken aus dem Genfer (Körner) Protokoll könnten nicht erhoben werden. Bei der durch die Zulassung der blauen Kennscheinwerfer für Krankenwagen erforderlich gewordenen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werde auch die Anlage I der Straßenverkehrs-Ordnung (A I c 6) im Sinn der Drucksache 827 ergänzt werden. Der Bundesminister für Verkehr gab noch die Empfehlung, das Wort „Schilder" durch das in der StVO übliche Wort „Wegweisertafeln" zu ersetzen und die neue Tafel als „Wegweiser zur Autobahn" zu bezeichnen. In seiner 50. Sitzung am 11. März 1955 hat der Ausschuß für Verkehrswesen die Drucksache 827 eingehend behandelt. Nachdem ein Vertreter der antragstellenden Fraktion den Antrag begründet hatte, wurde unter Bezugnahme auf die vorgenannte Stellungnahme vom 9. März 1955 berichtet, daß sich der Bundesminister für Verkehr dem Antrag anschließe und lediglich die vorerwähnte redaktionelle Änderung empfehle. Der Ausschuß für Verkehrswesen beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, die Drucksache 827 mit der redaktionellen Änderung anzunehmen. Bonn, den 11. März 1955 Körner Berichterstatter Anlage 4 Drucksache 1565 (Vgl. S. 5514 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1417) Berichterstatter: Abgeordneter Sabaß In § 14 des Übergangsabkommens des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl haben sich die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verpflichtet, Verhandlungen mit dritten Staaten über die Gesamtheit der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Gemeinschaft und dritten Ländern zu führen. Sie gingen dabei davon aus, daß ihre bisherigen bilateralen Handelsbeziehungen mit dritten Ländern durch die Errichtung des gemeinsamen Marktes beeinflußt würden und daß die dritten Länder daran interessiert sein könnten, die sich daraus ergebenden Probleme in Verhandlungen zu klären und, falls erforderlich, in Verträgen neu zu gestalten. Hierbei wurde besonders an Großbritannien gedacht, das in diesem Zusammenhang in § 14 des Übergangsabkommens ausdrücklich erwähnt wird. Ende Dezember 1953 hat der Präsident der Hohen Behörde, die als gemeinsame Beauftragte der Mitgliedstaaten für die Führung derartiger Verhandlungen im Vertrag vorgesehen ist, der britischen Regierung die Bereitschaft zur Aufnahme von Verhandlungen mitgeteilt. Die Verhandlungen wurden im Laufe des Jahres 1954 von der Hohen Behörde auf Grund von Weisungen, die der Ministerrat der Montangemeinschaft einstimmig beschlossen hatte, geführt. Es stellte sich als zweckmäßig heraus, als weiteren Schritt in der Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Gemeinschaft einen institutionellen, vertraglich gesicherten Rahmen für die Zusammenarbeit zu schaffen. Nach Unterzeichnung des Abkommens am 21. Dezember 1954 in London wurde es vom britischen Unterhaus am 21. Februar 1955 behandelt und einstimmig gebilligt. Die britische Ratifizierungsurkunde wurde am 17. Juni 1955, wie im Vertrag vorgesehen, bei der britischen Regierung hinterlegt. Das Ratifikationsverfahren in den übrigen Ländern ist im Gange. Der Präsident der Hohen Behörde ebenso wie die britische Regierung und die Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl haben wiederholt darauf hingewiesen, daß angesichts der Ratifikation des Abkommens durch die britische Regierung eine Beendigung der Ratifikationsverfahren in den Mitgliedstaaten möglichst bald abgeschlossen sein sollte, damit die Arbeiten im September 1955 aufgenommen werden könnten. Die vorgesehene Zusammenarbeit (Art. 6, 7 und 8) soll in einem Austausch von Informationen, in Konsultationen und, soweit erforderlich, auch in koordinierenden Maßnahmen auf den Gebieten gemeinsamen Interesses bestehen. Unter ihnen kommen den Fragen der Preisstruktur und der Subventionen besondere Bedeutung zu, weil ein Informationsaustausch und Konsultationen auf diesem Gebiete zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten bisher in anderen internationalen Organisationen nicht stattfinden konnten. Weiterhin sollen alle Probleme, die sich aus der beabsichtigten oder bereits vorgenommenen Einführung von Beschränkungen für den Warenverkehr ergeben, erörtert und Ausarbeitungen für Verhandlungen über Vereinbarungen vorbereitet wer- (Sabaß) den, durch die zwischen der Montangemeinschaft und dem Vereinigten Königreich Hindernisse und Beschränkungen in den gegenseitigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen verhindert oder beseitigt werden sollen. Der institutionelle Rahmen für die Zusammenarbeit besteht in dem Ständigen Assoziationsrat und besonderen Sitzungen des Ministerrats der Montangemeinschaft zusammen mit der Regierung des Vereinigten Königreichs (Art. 1). Der Vertrag enthält alle notwendigen Garantien, um eine volle Unterrichtung und Beteiligung beider Organe der Montangemeinschaft, der Hohen Behörde und des Ministerrats, sicherzustellen. Ferner haben die Mitgliedstaaten der Montangemeinschaft in rein handelspolitischen Angelegenheiten sichergestellt, daß keinerlei Verpflichtungen oder materielle Vereinbarungen ohne einstimmig von ihnen beschlossene Weisungen und ohne ihre Beteiligung zustande kommen können (vgl. Art. 8 in Verbindung mit dem der Begründung des Gesetzes beigefügten Protokoll zwischen Hoher Behörde und Ministerrat). Der Vertrag enthält zwar für keinen der Vertragspartner konkrete Verpflichtungen bindender Art; dem Ständigen Assoziationsrat ist keine Entscheidungsbefugnis gegeben; auch für die besonderen Sitzungen zwischen Ministerrat und der Regierung des Vereinigten Königreichs ist keine Form der Beschlußfassung vorgesehen. Die Zustimmung zum Abkommen enthält jedoch die Bereitwilligkeit beider Vertragsparteien, in dem vorgesehenen institutionellen Rahmen solche materiellen Vereinbarungen vorbereiten zu lassen. Diese Bereitwilligkeit ist ein politisches Faktum, da hierdurch die Brücke von der Montangemeinschaft zu Großbritannien geschlagen wird. Dem Vertrag kommt hierdurch die Bedeutung eines Vorbildes für die Assoziation des Vereinigten Königreichs mit europäischen Gemeinschaften in der Art der Montangemeinschaft zu. Bonn, den 10. Juli 1955 Sabaß Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1590 (Vgl. S. 5516 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (9. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Drucksache 1472) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Das Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 899) tritt mitt Ablauf des 30. September 1955 außer Kraft (§ 23 Abs. 1 zweiter Halbsatz). Es stehen Gesetzentwürfe in und vor der Beratung, die auf dieses Gesetz zurückwirken, so vor allem der Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) —Drucksache 1172 — und der Entwurf eines Ersten Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechtes (Erstes Beamtenrechtsrahmengesetz —1. BRRG — Drucksache 1549). Auch die Erfahrungen mit dem Bundesgrenzschutz sollen abgewartet werden. Infolgedessen hat der Ausschuß für Beamtenrecht am 8. Juli 1955 einstimmig beschlossen, der Bundestag möge der Verlängerung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes nach dem Gesetzentwurf vom 16. Juni 1955 — Drucksache 1472 — zustimmen. Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat am 11. Juli 1955 die Annahme dieses Gesetzentwurfs einmütig gebilligt. Bonn, den 12. Juli 1955 Dr. Kleindinst Berichterstatter Anlage 6 Drucksache 1602 (Vgl. S. 5518 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Achten Gesetzes zur 'Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460) Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Strobel Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stimmte in seiner heutigen Sitzung dem Gesetzentwurf einstimmig zu, da sein Inhalt keine sachliche Veränderung, sondern lediglich eine zolltechnische Vereinfachung bedeutet. Als Berichterstatterin darf ich das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben. Bonn, den 13. Juli 1955 Frau Strobel Berichterstatterin Anlage 7 Drucksache 1601 (Vgl. S. 5518 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksache 1427) Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Strobel Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen, der in den Zollsatz von 10 % alles Schweineschmalz einbezieht, das unter Zollsicherung in Schmalzsiedereien umgeschmolzen wird. Das gereinigte Schweineschmalz unterliegt wie bisher dem Zollsatz von 20 %. Bonn, den 13. Juli 1955 Frau Strobel Berichterstatterin
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    Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Wer dem Ausschußantrag — den Sie unter B auf Drucksache 1266 sehen —, wie ihn der Herr Berichterstatter eben verlesen hat, zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
    Punkt 8 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1450);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) (Drucksache 1582).

    (Erste Beratung: 95. Sitzung.)

    Ich erteile das Wort der Berichterstatterin, Frau Abgeordneten Korspeter.
    Frau Korspeter (SPD), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden, geht auf zwei Anträge der CDU/CSU und der SPD zurück. Er wurde am Donnerstag, dem 7. Juli, in der 95. Sitzung des Bundestags in erster Lesung behandelt und dem Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen — federführend — und dem Kriegsopferausschuß — mitberatend — überwiesen.
    Sowohl der federführende als auch der mitberatende Ausschuß traten sofort, am Freitag, dem 8. Juli, in die Beratung dieses Gesetzentwurfs ein, um ihn noch vor den Parlamentsferien in zweiter und dritter Beratung im Bundestag zu verabschieden und um dem Bundesrat Gelegenheit zu geben, in seiner Sitzung am 22. Juli gleichfalls die Verabschiedung des Gesetzes vorzunehmen.
    Die Bedeutung dieses Gesetzentwurfs liegt in der Schließung einer Lücke, die in der bisherigen Versorgungsgesetzgebung für den Personenkreis, der aus politischen Gründen in Haft genommen wurde, bestand, da nach dem Bundesversorgungsgesetz Leistungen nur solchen ehemaligen Häftlingen gewährt werden können, die aus kriegsursächlichen Gründen oder durch die Besatzungsmacht inhaftiert oder festgehalten wurden.
    Ich kann mich in meiner Berichterstattung verhältnismäßig kurz fassen, da der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen sachlich kaum Änderungen vorzunehmen hatte. Lediglich im § 7 wurde eine kurze Änderung vorgeschlagen, die auch — nach zuerst aufgetretenen Bedenken des mitberatenden Ausschusses für Kriegsopferfragen — die Billigung dieses Ausschusses erfuhr.
    Es handelt sich im § 7 um die Frist für die Stellung der Anträge auf Leistungen aus diesem Gesetz, die im Regierungsentwurf mit einem Jahr vorgesehen war, während im Bundesversorgungsgesetz eine Antragsfrist von zwei bzw. drei Jahren besteht. Der Ausschuß beschäftigte sich des-


    (Frau Korspeter)

    halb eingehend mit der Frage, ob die Verkürzung der Antragsfrist auf ein Jahr in dem Gesetzentwurf vertretbar erscheint.
    Wenn der Ausschuß entsprechend der Regierungsvorlage dies bejaht hat, so waren eine Reihe von Gründen dafür ausschlaggebend. Bei dem Versorgungskreis des Bundesversorgungsgesetzes handelt es sich um eine unvergleichlich größere Anzahl von Antragstellern, während der zur Zeit im Bundesgebiet befindliche Kreis der Berechtigten nach dem vorliegenden Gesetz nicht höher als 25 000 geschätzt wird. Da auch die ehemaligen Sowjetzonenhäftlinge bereits in dem Durchgangslager und auf den Flüchtlingsämtern eingehend über ihre Rechte, insbesondere auch über die Leistungen nach diesem Gesetz belehrt werden, rechnet man kaum mit einer Fristversäumnis von seiten der Antragsteller.
    Da auch im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz eine einjährige Frist gesetzt ist und da auch die Versorgungsämter, die die Leistungen nach diesem Gesetz gewähren, im Gegensatz zu der Situation bei der Verabschiedung des Bundesversorgungsgesetzes, bereits eingerichtet und deshalb in der Lage sind, den verhältnismäßig kleinen Personenkreis ohne Schwierigkeiten zu betreuen, einigte man sich darauf, die Verkürzung der Antragsfrist bestehen zu lassen.
    Es erschien dem Ausschuß aber zweckmäßig, die Worte „zur Vermeidung des Ausschlusses" in § 7 Abs. 1 zu streichen, um nicht den Eindruck zu erwecken, daß bei Verstreichen der Frist jede Möglichkeit, trotzdem zum Zuge zu kommen, ausgeschlossen sei. Für Fälle unverschuldeter Fristversäumnis gilt gemäß § 7 Abs. 3 die Regelung des § 57 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes, und sofern diese Vorschrift nicht ausreichen sollte, kann über den sogenannten Härteausgleich des § 12 geholfen werden. Im übrigen waren sich aber sowohl der federführende Ausschuß als auch der mitberatende Kriegsopferausschuß darüber einig, daß sich durch die Streichung der Worte „zur Vermeidung des Ausschlusses" an dem rechtlichen Charakter der Bestimmung nichts geändert hat.
    Eine weitere Debatte wurde im federführenden Ausschuß über § 9 betreffend die Anwendung der Vorschriften des Heimkehrergesetzes geführt. Es wurde die Frage erörtert, ob die Frist von sechs Monaten nach der Entlassung, innerhalb deren der Berechtigte seinen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet bzw. in Berlin-West genommen haben muß, um die Vergünstigungen aus dem Heimkehrergesetz in Anspruch nehmen zu können, entsprechend der bisherigen Rechtslage aufrechterhalten bleiben soll. Der Ausschuß kam zu dem Ergebnis, daß zwar wie jede Frist auch diese die Möglichkeit von unbilligen Härten für den davon betroffenen Personenkreis einschließe, daß aber eine Verlängerung dieser Frist im Hinblick auf die Zweimonatsfrist für die Kriegsgefangenenheimkehrer nicht vertretbar sei. In besonderen Härtefällen hält der Ausschuß die Anwendung des § 12 für ausreichend und geboten.
    Im übrigen schloß sich der federführende Ausschuß den zu § 1 Nr. 3, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 und § 10 Abs. 3 gemachten Änderungsvorschlägen des Bundesrates einstimmig an. Er konnte sich jedoch nicht entschließen, dem Änderungsvorschlag zu § 2 Abs. 1 Nr. 1 zuzustimmen. Bei der Gegenüberstellung im Mündlichen Bericht Drucksache 1582 ist hier ein Fehler unterlaufen, den ich zu berichtigen bitte. Dort muß die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt werden.
    Der federführende Ausschuß hat sich weiter mit der Frage befaßt, ob bei der Anwendung der Härtevorschrift des § 12 entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates im ersten Durchgang ein Benehmen mit den obersten Bundesbehörden ausreicht oder das Einvernehmen in diesen Fällen erforderlich ist. Der Ausschuß schloß sich hier einhellig der Fassung an, die die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates vorgeschlagen hat. Da diese Regelung auch der bisherigen Regelung im Bundesversorgungsgesetz, im Unterhaltsbeihilfegesetz und im Heimkehrergesetz entspricht, gibt der Ausschuß der Hoffnung Ausdruck, daß der Bundesrat sich mit dieser Formulierung einverstanden erklärt und das Gesetz, so wie beabsichtigt, um der Eilbedürftigkeit und der politischen Bedeutung willen am 22. Juli in der vorliegenden Fassung verabschiedet.
    Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Ausschußfassung anzunehmen und den Antrag Drucksache 701 für erledigt zu erklären.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Darf ich noch eine Frage an Sie richten?

(Abg. Frau Korspeter: Bitte!)

Damit es keinen Irrtum gibt: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, soll in § 2 Abs. 1 Ziffer 1 die alte Form wiederhergestellt werden?

(Abg. Frau Korspeter: Jawohl!) Ich danke verbindlichst.

Wir treten ein in die zweite Beratung des Gesetzes. Ich rufe auf in der Einzelberatung die §§ 1,
— 2, wobei ich noch einmal darauf hinweisen darf, daß in Abs. 1 Ziffer 1 die Regierungsvorlage wiederhergestellt werden soll, — 3, — 4, —5, — 6, —7, - 8, - 9, - 10, - 11, - 12, - 13, - 14, - 15,
— 16, — alles in der vom Ausschuß vorgeschlagenen Fassung —, Einleitung und Überschrift.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache in der Einzelberatung. Wer den soeben aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Damit ist die zweite Lesung des Gesetzes beendet.
Wir treten ein in die
dritte Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Da Änderungsanträge zur dritten Lesung nicht vorliegen, schreite ich zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, möge sich erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig verabschiedet.
Ich rufe noch auf Ziffer 2 des Ausschußantrags auf Drucksache 1582, wonach der Antrag Drucksache 701 für erledigt erklärt werden soll. Wer diesem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.


(Vizepräsident Dr. Schneider)

Der Punkt 9 der Tagesordnung betreffend Verlängerung der Amtszeit von Richtern und des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist heute morgen abgesetzt worden. Mir ist gesagt worden, es sei dabei von dem amtierenden Präsidenten nicht bekanntgemacht worden, daß dieser Punkt morgen als Punkt 4 auf die Tagesordnung kommt. Ich hole das hiermit nach. Ist das Haus damit einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 10:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1417);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß); (Drucksache 1565);

(Erste Beratung: 96. Sitzung.)

Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Sabaß.
Sabaß (CDU/CSU), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat Ihnen auf Drucksache 1417 den Entwurf eines Ratifikationsgesetzes zu einem Abkommen vom 21. Dezember 1954 zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland einerseits und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits vorgelegt. Hierzu liegt ein Schriftlicher Bericht *) des federführenden Ausschusses für Wirtschaftspolitik auf Drucksache 1565 vor, der in zwei Sitzungen erarbeitet wurde und dem auch der mitberatende Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten in seiner gestrigen Sitzung zugestimmt hat.
Als Berichterstatter darf ich in Ergänzung dieses Schriftlichen Berichts noch folgendes ausführen. Der § 14 des Übergangsabkommens zum Montanvertrag sieht vor, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit den Regierungen dritter Länder, also außerhalb der Gemeinschaft, über sämtliche Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen dieser Gemeinschaft und den dritten Ländern Verhandlungen einleiten und führen können, soweit sie Kohle und Stahl betreffen. In dieser Gesetzesbestimmung ist Großbritannien ausdrücklich aufgeführt. Die Regierung von Großbritannien und Nordirland hat nämlich schon bei den Vorverhandlungen zum Abschluß des Montanvertrags vom 18. April 1951 zum Ausdruck gebracht, daß sie den Wunsch habe, in engere Verbindung mit der Gemeinschaft zu treten. Mit Rücksicht auf die Wirtschaftspolitik im gesamten Commonwealth war es ihr aber nicht möglich, dem Vertrag über die Montanunion beizutreten, so daß schon damals im § 14 des Übergangsabkommens zum Montanvertrag ein Weg gefunden worden ist, Verhandlungen über Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auf dem Gebiete von Kohle und Stahl zwischen der Gemeinschaft und Großbritannien zu führen. Das Ihnen vorliegende Abkommen ist damit in Ausführung dieser Gesetzesbestimmung die erste vertragliche Regelung zwischen der Gemeinschaft und einem drit-
*) Siehe Anlage 4. ten Land, und es ist zu wünschen, daß nach dem Vorbild dieses Abkommens weitere Abkommen zwischen der Gemeinschaft und anderen dritten Ländern abgeschlossen werden können.
Bei der Beurteilung des Abkommens muß man darauf hinweisen, daß es keine materiellen Vereinbarungen, z. B. über gegenseitige Zölle, über Einfuhrkontingente usw. enthält. Die britische Regierung sah materielle Regelungen auch bei den Verhandlungen zu diesem Abkommen noch als verfrüht an und hat sich vorbehalten, solchen Verhandlungen nach näherer Prüfung später näherzutreten. Ich möchte jedoch annehmen, daß in nicht allzu ferner Zukunft auch dieser Vertrag mit materiellem Inhalt erfüllt werden kann, da sich die Handelsbeziehungen der Gemeinschaft mit Großbritannien und Nordirland seit Bestehen des Montanvertrags erheblich verstärkt haben. So hat beispielsweise das Vereinigte Königreich im Jahre 1952 nur 20 000 t Brennstoffe aus den Ländern der Gemeinschaft eingeführt, während im vergangenen Jahr die Einfuhrmenge schon 1,9 Millionen t betrug und im ersten Vierteljahr 1955 die Menge des Vorjahres schon überschritten worden ist, so daß wir für das laufende Jahr mit einer erheblich ins Gewicht fallenden weiteren Steigerung der Beziehungen auf dem Gebiet der Kohle zwischen Großbritannien und den Ländern der Gemeinschaft rechnen können. Umgekehrt ist die Ausfuhr Englands an Brennstoffen in die Länder der Montanunion von 1952 bis 1954 von 3,5 Millionen t auf 5,2 Millionen t gestiegen. Diese Zahlen zeigen Ihnen, daß das Interesse beider Vertragspartner an materiellen Regelungen wachsen muß.
Der Ständige Assoziationsrat nach Art. 1 des Ihnen vorliegenden Abkommens wird von beiden Vertragspartnern durch je vier Vertreter beschickt, wobei auf der Seite Großbritanniens je ein Vertreter dem National Coat Board und dem National Iron and Steel Board in London angehören sollen. Da die Gemeinschaft aber sechs Mitgliedstaaten hat, können neben den vier offiziellen Mitgliedern der Gemeinschaft im Assoziationsrat nach Art. 2 Abs. 2 des Abkommens auch die Vertreter jeder Regierung an den Sitzungen des Assoziationsrats teilnehmen, wenn in diesen Sitzungen besondere Fragen des eigenen Heimatlandes berührt werden. Der Assoziationsrat bildet den institutionellen Rahmen für einen laufenden Gedankenaustausch in allen Fragen von Kohle und Stahl, die von gemeinsamem Interesse für die vertragschließenden Parteien sind. Diese Fragen des gemeinsamen Interesses sind in Art. 2 Abs. 2 einzeln aufgeführt, wobei man aber dieser Aufzählung keinen Ausschließlichkeitscharakter geben sollte. Denn lediglich in Abs. 3 des Art. 6 ist festgelegt, daß Angelegenheiten, auf die der Montanvertrag keine Anwendung findet, .auch nicht Fragen von gemeinsamem Interesse im Assoziationsrat sein können. Der Assoziationsrat wird abwechselnd in London und Luxemburg tagen. Die oben genannten vier Vertreter der Gemeinschaft werden durch den Ministerrat bestellt, und die Hohe Behörde hat das Recht, sich jederzeit an diesen Verhandlungen voll zu beteiligen.
Bei den Verhandlungen über die Sitzungen des Assoziationsrats hat sich nun das Problem gestellt, wie die Stellung des Ministerrats und die Stellung der Mitgliedstaaten der Montangemein-


(Sabaß)

schaft in der Zusammenarbeit zwischen Montangemeinschaft und Großbritannien berücksichtigt werden können. Die Schwierigkeiten beruhten teilweise darauf, daß die Fragen gemeinsamen Interesses, die nach dem Abkommen im Assoziationsrat behandelt werden können, nach dem Montanvertrag nicht nur in das Gebiet gehören, auf dem die Hohe Behörde allein tätig werden kann, sondern auch Gebiete betreffen, für die eine Mitwirkung des Ministerrats oder gar jedes einzelnen Mitgliedstaats in der Gemeinschaft vorgeschrieben ist. Weiter ergaben sich Schwierigkeiten aus der Tatsache, daß die Mitgliedstaaten der Montangemeinschaft sich in dem Montanvertrag ihre Souveränität auf handelspolitischem Gebiet nur mit gewissen Ausnahmen ausdrücklich vorbehalten haben. Eine solche Ausnahme ist allerdings die im Übergangsabkommen zum Montanvertrag von den Mitgliedstaaten eingegangene Verpflichtung, mit Großbritannien Verhandlungen durch die Hohe Behörde führen zu lassen, wobei allerdings die Ermächtigung an die Hohe Behörde zur Führung solcher Verhandlungen von der einstimmigen Weisung des Ministerrats abhängig gemacht worden ist.
Bei dieser Rechtslage kommt es also für die Mitgliedstaaten und damit auch für uns darauf an, daß Verhandlungen in handelspolitischen Angelegenheiten im Assoziationsrat nicht schon so weit vorangetrieben werden, daß weitere Verhandlungen über materielle Vereinbarungen sich praktisch erübrigen. Es wurde daher innerhalb der Montangemeinschaft zwischen der Hohen Behörde und dem Ministerrat festgelegt, daß der Ministerrat über alle Vorgänge in dem ständig tagenden Assoziationsrat eingehend und regelmäßig unterrichtet werden muß. Damit ist sichergestellt, daß im Assoziationsrat keine Dinge behandelt werden, die in die Handelspolitik eines Mitgliedstaats der Montangemeinschaft eingreifen oder sie berühren.
Abschließend darf ich feststellen, daß das Abkommen vom 21. Dezember 1954 allerdings keine der Vertragsparteien bindet. Der im Vertrag vorgesehene ständige Assoziationsrat hat auch keine Entscheidungsbefugnis; für seine Sitzungen ist keine Form der Beschlußfassung vorgesehen. Aber auf dem Wege zu engeren Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen Großbritannien und Nordirland und der Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist das Abkommen ein Schritt vorwärts und muß daher als ein beachtlicher Erfolg auch in unseren Bemühungen zu einer weiteren Integration der Wirtschaft Westeuropas gebucht werden. Ich wiederhole daher meine Bitte an das Hohe Haus, dem Antrag im Schriftlichen Bericht des Wirtschaftspolitischen Ausschusses, Drucksache 1565, in zweiter und dritter Lesung zuzustimmen.

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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Wir treten in die zweite Lesung des Gesetzentwurfs ein. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
    Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich trete in die
    dritte Lesung
    des Gesetzentwurfs ein und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem aufgerufenen Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, erhebe sich vom Platz. — Einstimmig angenommen.
    Punkt 11 der Tagesordnung ist abgesetzt. Ich rufe auf Punkt 12:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksache 1593).
    Das Haus verzichtet auf Begründung und Debatte in der ersten Beratung. Ich schlage vor Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen — federführend — und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Mitberatung. Ist das Haus damit einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Das ist der Fall; es ist so beschlossen. (Zuruf rechts: Geld und Kredit!)

    — Ausschuß für Geld und Kredit noch mitberatend? Stimmt das Haus zu? — Das ist ebenfalls der Fall.
    Ich rufe auf Punkt 13:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 1596).
    Das Haus verzichtet auf Begründung und Aussprache. Ich schlage vor Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen. Ist das Haus damit einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Das ist der Fall; dann ist so beschlossen. Punkt 14:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Marinegerätelagers Roffhausen bei Wilhelmshaven an die Olympia-Werke AG (Drucksache 1580).
    Hier liegt der Bericht des Ausschusses noch nicht vor. Wir müssen daher den Punkt heute absetzen.
    Genau so ist es mit Punkt 16:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehem. Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehem. Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459).
    Auch da liegt der Bericht nicht vor. Wir müssen diesen Punkt heute ebenfalls absetzen.


    (Vizepräsident Dr. Schneider)

    Ich rufe dann auf Punkt 15:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung von Erbbaurechten an Teilgrundstücken des ehem. Fliegerhorstes Quakenbrück (Drucksachen 1604, 1581).
    Ich höre, daß der Herr Berichterstatter nicht im Hause ist.

    (Abg. Mellies: Wir verzichten auf Berichterstattung!)

    — Verzichtet das Haus auf Berichterstattung? (Zustimmung.)

    — Ich stelle das fest.
    Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1604 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 17:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Drucksache 1472);
    Schriftlicher Bericht*) des Ausschusses für Beamtenrecht (9. Ausschuß) (Drucksache 1590).

    (Erste Beratung: 96. Sitzung.)

    Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Kleindinst.