2. Deutscher Bundestag — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juli 1955 5357
            95. Sitzung
            Bonn, Donnerstag, den 7. Juli 1955.
            Geschäftliche Mitteilungen 5379 B
            Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 5401 A
            Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit von Richtern und der Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 1536) . 5360 C
            Dr. Arndt (SPD) 5360 C
            Hoogen (CDU/CSU) 5361 B
            Überweisung an den Rechtsausschuß . 5361 C
            Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Bannmeilengesetz (Drucksache 1445) 5361 C
            Becher, Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Berichterstatter 5361 C
            Hoogen (CDU/CSU) 5362 B
            Beschlußfassung . 5363 A
            Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Drucksache 1491) 5363 A
            Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter . 5363 A
            Beschlußfassung . 5364 A
            Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zudem Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Drucksache 1492) . . 5364 A
            Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 5364 B Beschlußfassung . 5365 A
            Beratung der Übersicht 12 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 15. Juni 1955 (Drucksache 1458) 5365 B
            Beschlußfassung . 5365 B
            Wahl des Abgeordneten Dr. Zimmermann
            zum Mitglied des Wahlprüfungsausschusses 5365 B
            Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398) . 5365 C
            Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 5365 C
            Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kindergeldgesetzes (Kindergeldergänzungsgesetz — KGEG) (Drucksache 1469) in Verbindung mit der
            Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kindergeldgesetzes (Kindergeldergänzungsgesetz — KGEG) (Drucksache 1539) 5365 C
            Storch, Bundesminister für
            Arbeit 5365 C, 5372 D
            Horn (CDU/CSU), Antragsteller . . 5367 B Dr. Schellenberg (SPD) . . 5368 A, 5377 D Dr. Atzenroth (FDP) 5373 B Frau Finselberger (GB/BHE) 5375 C, 5376 B Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 5376 A, B
            Arndgen (CDU/CSU) 5378 B
            Petersen (GB/BHE) 5378 D
            Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 5379 B
            Glückwünsche zum Geburtstag des Abg.
            Ziegler 5379 B
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1411) 5379 C
            Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 5379 C
            Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksache 1010); Mündlicher Bericht dies Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1420, Umdrucke 466, 467) 5379 C, 5401 C, D
            Bals (SPD), Berichterstatter . . . . 5379 C
            Richter (SPD) 5380 A, 5381 C
            Horn (CDU/CSU) 5380 D
            Winkelheide (CDU/CSU) 5381 B
            Abstimmungen 5381 B, D
            Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1418); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1493, Umdrucke 465, 468, 469) . 5382 B, 5401 D ff.
            Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 5382 B
            Frau Döhring (SPD) . . . 5383 A, 5390 A
            Dr. Hammer (FDP) 5383 D
            Schüttler (CDU/CSU):
            zur Sache 5384 A
            zur Abstimmung 5390 D
            Frau Kalinke (DP) 5385 B
            Starch, Bundesminister für Arbeit 5388 B
            Horn (CDU/CSU) 5389 B
            Dr. Schellenberg (SPD) (zur Abstimmung) 5391 B
            Abstimmungen . . . . 5389 D, 5390 C, 5391 B
            Namentliche Abstimmung über Änderungsantrag Umdruck 469 5390 C, D, 5408
            Unterbrechung der Sitzung . . 5391 B
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1450) . 5391 B
            Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte . . . . 5391 C, 5394 A
            Frau Korspeter (SPD) 5392 D
            Dr. Gille (GB/BHE) 5395 A
            Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 5395 D
            Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 5396 B
            Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes
            (Drucksachen 1413, zu 1413) 5396 C
            Überweisung an den Rechtsausschuß . . 5396 C
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung der Artikel 33, 34 und 35 des in Bonn am 26. Mai 1952 unterzeichneten Truppenvertrages und des Art. 3 des am gleichen Tage unterzeichneten Abkommens über das Truppenzollgesetz (Drucksache 1416) 5396 C
            Überweisung an den Ausschuß für Finanz-
            und Steuerfragen 5396 D
            Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksachen 1462, zu 1462) 5396 D
            Überweisung an den Ausschuß für Finanz-
            und Steuerfragen 5396 D
            Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshore-Steuergesetz) (Drucksache 1211); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 1473, zu 1473) 5397 A
            Krammig (CDU/CSU):
            als Berichterstatter 5397 A
            Schriftlicher Bericht 5403
            Beschlußfassung 5397 B
            Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreichüber Rechtsschutz und Rechtshilfe Abgabensachen (Drucksache 1301); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1474) 5397 B
            Schlick (CDU/CSU):
            als Berichterstatter 5397 C
            Schriftlicher Bericht 5404 B
            Beschlußfassung 5397 D
            Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1093); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1481) . 5397 D
            Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5405 A
            Beschlußfassung 5397 D
            Erste Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460), in Verbindung mit der
            Beratung des Entwurfs einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksache 1427) 5398 A
            Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5398 A
            Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über
            den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Brauereiauslaufpech) (Drucksachen 1566, 1392) . 5398 A
            Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 5406 A
            Bender (GB/BHE) 5398 B
            Abstimmungen 5398 C
            Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Aluminium-Zollkontingent) (Drucksachen
            1567, 1483) 5398 C
            Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5406 B
            Beschlußfassung 5398 C
            Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingente für Massenstahl) (Drucksachen 1568, 1550) 5398 C
            Müser (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 5407 A
            Beschlußfassung 5398 C
            Beratung des Zweiten Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksachen 1484, 550) . . . . 5398 D
            Unertl ,(CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5407 B
            Beschlußfassung 5398 D
            Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1485, 1388) 5398 D
            Beschlußfassung 5399 A
            Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor) (Drucksachen 1486, 1393) . . . . 5399 A
            Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5407 B
            Beschlußfassung 5399 A
            Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Asbestfäden) (Drucksachen 1487, 1394) 5399 B
            Beschlußfassung 5399 B
            Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über
            den Entwurf einer Achtunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Geknüpfte Teppiche) (Drucksachen 1488, 1395) . 5399 B
            Beschlußfassung 5399 C
            Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neununddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fensterputzleder) (Drucksachen 1489, 1409) . 5399 C
            Beschlußfassung 5399 C
            Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464 [neu]) 5399 C, 5402 C
            Beschlußfassung 5399 D
            Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1563) 5399 D
            Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Berichterstatter 5399 D
            Beschlußfassung 5400 C
            Nächste Sitzung . 5400 D
            Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5401 A
            Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Umdruck 466 [Berichtigt]) 5401 C
            Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD 'zum Entwurf eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Umdruck 467) 5401 D
            Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 465) 5401 D
            Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 468) 5402 A
            Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) 5402 B
            Anlage 7: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464 [neu]) 5402 C
            Anlage 8: Schriftlicher Bericht ,des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über das Offshore-Steuergesetz (zu Drucksache 1473) 5403
            Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag mit Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1474) 5404 B
            Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1481) 5405 A
            Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1566) 5406 A
            Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1567) 5406 B
            Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1568) 5407 A
            Anlage 14: Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksache 1484) 5407 B
            Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1486) 5407 B
            Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) 5408
            Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
        
        
        
          
          
        Anlage 1
        Liste der beurlaubten Abgeordneten
        Beurlaubungen
        beurlaubt
        Abgeordnete bis einschließlich
        D. Dr. Gerstenmaier 15. August
        Dr. Höck 31. Juli
        Bauer (Würzburg) 30. Juli
        Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli
        Dr. Kreyssig 30. Juli
        Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli
        Schoettle 30. Juli
        Dr. Vogel 30. Juli
        Albers 23. Juli
        Dr. Graf Henckel 23. Juli
        Dr. Dresbach 16. Juli
        Koenen (Lippstadt) 16. Juli
        Morgenthaler 16. Juli
        Pelster 16. Juli
        Karpf 9. Juli
        Kemper (Trier) 9. Juli
        Lulay 9. Juli
        Schuler 9. Juli
        Wiedeck 9. Juli
        Dr. Deist 8. Juli
        Feldmann 8. Juli
        Graaff (Elze) 8. Juli
        Hörauf 8. Juli
        Frau Kipp-Kaule 8. Juli
        Frau Dr. Maxsein 8. Juli
        Raestrup 8. Juli
        Onnen 8. Juli
        Dr. Rinke 8. Juli
        Seuffert 8. Juli
        Bettgenhäuser 7. Juli
        Brandt (Berlin) 7. Juli
        Demmelmeier 7. Juli
        Donhauser 7. Juli
        Hansing (Bremen) 7. Juli
        Jacobi 7. Juli
        Dr. Kather 7. Juli
        Knobloch 7. Juli
        Koenen (Düsseldorf) 7. Juli
        Lermer 7. Juli
        Dr. Luchtenberg 7. Juli
        Dr. Orth 7. Juli
        Stauch 7. Juli
        Dr. Welskop 7. Juli
        Frau Welter (Aachen) 7. Juli
        Wehking 7. Juli
        Illerhaus 7. Juli
        Scharnberg 7. Juli
        Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli
        Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli
        Schütz 9. Juli
        Graf von Spreti 9. Juli
        Trittelvitz 9. Juli
        Dr. Wahl 9. Juli
        Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli
        Delegierte und Stellvertretende Delegierte
        bei der Beratenden Versammlung des
        Europarates:
        Altmaier 9. Juli
        Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli
        Birkelbach 9. Juli
        Erler 9. Juli
        Even 9. Juli
        Gräfin Finckenstein 9. Juli
        Gerns 9. Juli
        Haasler 9. Juli
        Dr. Hellwig 9. Juli
        Höfler 9. Juli
        Kalbitzer 9. Juli
        Kiesinger 9. Juli
        Dr. Kopf 9. Juli
        Lemmer 9. Juli
        Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli
        Dr Leverkuehn 9. Juli
        Dr. Lütkens 9. Juli
        Marx 9. Juli
        Dr. von Merkatz 9. Juli
        Frau Meyer-Laule 9. Juli
        Dr. Mommer 9. Juli
        Dr. Oesterle 9. Juli
        Paul 9. Juli
        Dr. Pfleiderer 9. Juli
        Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli
        Frau Dr. Rehling 9. Juli
        Fürst von Bismarck 9. Juli
        Anlage 2 Umdruck 466 (Berichtigt)
        (Vgl. S. 5380 A, 5381 B)
        Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksachen 1420, 1010):
        Der Bundestag wolle beschließen:
        In Art. 1 werden in § 414 a der Reichsversicherungsordnung nach Satz 1 die folgenden Sätze eingefügt:
        In der Vertreterversammlung der Landesverbände der Orts-, Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen müssen alle Mitgliedskassen vertreten sein. Umfaßt der Landesverband mehr als 50 Mitgliedskassen, so kann die Satzung Abweichendes bestimmen.
        Bonn, den 5. Juli 1955
        Dr. Krone und Fraktion
        Anlage 3 Umdruck 467
        (Vgl. S. 5380 A, 5381 B)
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksachen 1420, 1010):
        Der Bundestag wolle beschließen:
        In Art. 1 wird in § 414 der Reichsversicherungsordnung der erste Satz des Abs. 4 gestrichen.
        Bonn, den 6. Juli 1955
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 4 Umdruck 465
        (Vgl. S. 5389 D)
        Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418):
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingefügt:
        § la
        Soweit der Renten-Mehrbetrag für Renten nach § 1 dieses Gesetzes wegen Fehlens von Unterlagen nicht nach § 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes vorn 23. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 345) errechnet werden kann, findet § 3 Abs. 2 und 3 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes entsprechende Anwendung.
        Bonn, den 6. Juli 1955
        Cillien und Fraktion Euler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 468
        (Vgl. S. 5382 D, 5389 D)
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418):
        Der Bundestag wolle beschließen: § 1 erhält folgenden Wortlaut:
        § 1
        § 21 Abs. 5 des Gesetzes über die Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge und über ihre finanzielle Sicherstellung (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz) vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) wird gestrichen.
        Bonn, den 6. Juli 1955
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 6 Umdruck 469
        (Vgl. S. 5382 D, 5390 A)
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des SozialversicherungsAnpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418):
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Im § 1 werden in Satz 2 des neugefaßten Abs. 5 nach dem Wort „vollendet" eingefügt die Worte: „oder vorschul-, schulpflichtige oder in Berufsausbildung befindliche Kinder".
        Bonn, den 7. Juli 1955
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 7 Umdruck 464 (neu)
        (Vgl. S. 5399 C)
        Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse:
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen:
        1. Antrag der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Matthes, Brese, Frau Korspeter, Dannemann, Elsner und Genossen betreffend Abgeltung von Wildschäden (Drucksache 1463)
        an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen;
        2. Antrag der Abgeordneten Hilbert, Rümmele, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler und Genossen betreffend Autobahnstrecke Offenburg—Schliengen (Drucksache 1464)
        an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen;
        3. Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen betreffend Antrag auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Zuständigkeit des Bundes auf Gebieten des Wasserrechts sowie des Wasser- und Bodenverbandsrechts (Drucksache 1432)
        an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht (federführend),
        an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung,
        an den Ausschuß für ELF,
        an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Verkehrswesen.
        Bonn, den 5. Juli 1955
        Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
        Anlage 8
        zu Drucksache 1473 (Vgl. S. 5397 B)
        Schriftlicher Bericht
        des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß)
        über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das
        Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
        vom 15. Oktober 1954
        über die von der Bundesrepublik zu gewährenden
        Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten,
        im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben
        (Of f shore-Steuergesetz)
        (Drucksuche 1211)
        Berichterstatter: Abgeordneter Krammig
        I. Allgemeine Bemerkungen
        Das deutsch-amerikanische Abkommen über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshoresteuer-Abkommen) gehört zu der Reihe gleichartiger Abkommen, die die Vereinigten Staaten vom Frühjahr 1952 an mit sämtlichen Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes abgeschlossen haben. Durch diese Abkommen wird einer amerikanischen Gesetzesbestimmung Rechnung getragen, wonach die amerikanischen Haushaltsmittel, die für Zwecke der gemeinsamen Verteidigung zur Verfügung gestellt werden, in anderen Ländern nicht für die Entrichtung von Steuern dienen dürfen (§ 521 des Mutual Security Act von 1951). Die genannten amerikanischen Haushaltsmittel werden im wesentlichen zu folgenden Zwekken verwendet:
        a) um Lieferungen und Leistungen zu bezahlen, die die Vereinigten Staaten in den beteiligten Ländern in Auftrag geben,
        b) um die Kosten für den Unterhalt der amerikanischen Truppen zu decken, die in den am Nordatlantikpakt beteiligten Ländern stationiert sind,
        c) um Ausrüstungsgegenstände, die entweder in den Vereinigten Staaten oder in anderen Ländern beschafft worden sind, einem verbündeten Lande zur Verfügung zu stellen.
        Durch das Abkommen wird also der Bundesrepublik die Beteiligung an den Aufträgen ermöglicht, die im Rahmen des amerikanischen Verteidigungs-
        und Außenhilfsprogramms außerhalb der Vereinigten Staaten vergeben werden.
        II. Bemerkungen zum Offshoresteuer-Abkommen
        Die im Offshoresteuer-Abkommen vorgesehenen Abgabenvergünstigungen halten sich im gleichen Rahmen, wie er in den mit anderen Ländern geschlossenen Abkommen umschrieben ist. Im einzelnen sind folgende Abgabenvergünstigungen vorgesehen:
        1. Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer (Art. III Nr. 1)
        a) Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen und für sonstige Leistungen,
        b) Ausfuhrhändlervergütung und Ausfuhrvergütung für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen.
        Voraussetzung für die Gewährung dieser Vergünstigungen ist, daß das Entgelt mit den in Nr. 2 des Anhangs vorgesehenen Dollar- oder D-MarkMitteln gezahlt wird.
        2. Auf dem Gebiete der Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben
        a) Nichterhebung der Eingangsabgaben bei dem Erwerb von Zollgut im Inland (z. B. aus Freihäfen, Zollagern, Eigenveredelungsverkehren (Art. III Nr. 2 Buchstabe a),
        b) Abgabenbefreiung oder -vergütung oder Preisvergünstigungen bei dem Erwerb von Waren aus dem freien Verkehr des Zollgebiets gemäß den für die Ausfuhr von Waren geltenden Vorschriften der Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolgesetze (Art. III Nr. 2 Buchstabe b),
        c) Nichterhebung der Ein- und Ausgangsabgaben für Waren, die für Rechnung der Vereinigten Staaten für Dienststellen der Vereinigten Staaten oder anderer von ihnen bezeichneter Regierungen ein-, aus- oder durchgeführt werden (Art. IV),
        d) Nichterhebung der Eingangsabgaben für Waren, die für Rechnung der Vereinigten Staaten entsprechend den deutschen Zollvorschriften veredelt oder ausgebessert werden (Art. V).
        Voraussetzung für die Gewährung der Vergünstigungen zu Buchstabe a und Buchstabe b ist, daß das Entgelt mit den in Nr. 2 des Anhangs vorgesehenen Dollar- oder D-Mark-Mitteln gezahlt wird.
        3. Die Bestimmungen des Abkommens über Abgabenvergünstigungen für die Beschaffungen amerikanischer Dienststellen im Inland überschneiden sich zum Teil mit den Bestimmungen in den Art. 33 und 34 des Truppenvertrages über Abgabenvergünstigungen für die Beschaffungen der ausländischen Streitkräfte im Inland gegen Zahlung in der Währung ihres Heimatlandes. Sie stimmen jedoch sachlich weitgehend hiermit überein. Insbesondere ist im Offshoresteuer-Abkommen an dem Grundsatz des Truppenvertrages festgehalten worden, wonach die betreffenden Abgabenvergünstigungen davon abhängig sind, daß das Entgelt in der Währung des Heimatlandes der betreffenden Streitkräfte, im vorliegenden Falle in US-Dollars, gezahlt wird. Die
        Ausnahmen von diesem Grundsatz, die in Nr. 2 des Anhangs zum Abkommen zugelassen worden sind, erscheinen vertretbar, da die dort aufgeführten D-Mark-Mittel, die neben US-Dollars zur Zahlung zugelassen sind, sämtlich mit Dollarzahlungen der Vereinigten Staaten in Beziehung stehen und außerdem ihr Einsatz von der Zustimmung der Bundesregierung abhängig gemacht worden ist. Es wird unterstellt, daß die Zustimmung nur dann erteilt wird, wenn diese den deutschen Interessen entspricht.
        Das Abkommen soll nach Art. XII auch im Lande Berlin gelten. Dadurch wird gewährleistet, daß die Berliner Wirtschaft an den zu erwartenden Aufträgen beteiligt werden kann.
        III. Bemerkungen zum Entwurf eines
        Offshoresteuer-Gesetzes
        Die Bestimmungen des Zustimmungsgesetzes (Offshoresteuer-Gesetz Art. 1) enthalten im § 1 des Art. 3 eine Ermächtigung für die Bundesregierung, zur Durchführung des Abkommens den Umfang der Umsatzsteuervergütungen und das Vergütungsverfahren entsprechend den jeweils geltenden allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zu regeln. Derartige Vorschriften erscheinen notwendig, um die Bestimmungen über Umsatzsteuervergütungen, die eine echte Ausfuhr voraussetzen, den im Abkommen vorgesehenen besonderen Tatbeständen anzupassen, in denen eine Ausfuhr nicht stattfindet.
        Die §§ 2 bis 7 des Art. 3 enthalten Bestimmungen technischer Art auf dem Gebiete der Zölle, Verbrauchsteuern und Monopole, durch die ebenfalls im wesentlichen der Tatsache Rechnung getragen werden soll, daß die im Abkommen vorgesehenen Ausfuhrvergünstigungen auch dann gewährt werden, wenn eine echte Ausfuhr nicht stattfindet. Außerdem soll durch § 2 das Verfahren für die Lieferung von Zollgut zweckmäßiger als bisher gestaltet werden. Aus rechtssystematischen Gründen hielt es der Ausschuß für zweckmäßig, für Satz 1 des Absatzes 2 folgende Fassung vorzusehen:
        „Die Abfertigung des Zollguts zur Weitergabe an diese Stellen hat die gleiche Wirkung wie die Abfertigung zum Zollvormerkverkehr mit der Folge, daß die Einfuhrzollschuld bedingt entsteht."
        Die Mehrheit des Ausschusses ist der Ansicht, daß der Abschluß des Abkommens den deutschen Interessen entspricht, und hat daher dem Entwurf des Offshoresteuer-Gesetzes zugestimmt.
        Bonn, den 24. Juni 1955
        Krammig
        Berichterstatter
        Anlage 9
        Drucksache 1474 (Vgl. S. 5397 C)
        Schriftlicher Bericht
        des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß)
        über den Entwurf eines Gesetzes über den
        Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 über
        Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen
        (Drucksache 1301)
        Berichterstatter: Abgeordneter Schlick
        Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat diesen Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 15. Juni 1955 behandelt.
        Abkommen wie das in diesem Gesetzentwurf enthaltene über Rechtsschutz und Rechtshilfe bestehen bereits mit Schweden und Finnland. Weiterhin sind in den kürzlich durch dieses Hohe Haus ratifizierten deutsch-amerikanischen und deutschbritischen Doppelbesteuerungsabkommen Einzelvorschriften über die Gewährung von Rechtshilfe enthalten.
        Der diesem Gesetz zugrunde liegende Vertrag gemäß Drucksache 1301 über Rechtsschutz und Rechtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich wurde am 4. Oktober vergangenen Jahres in Bonn unterzeichnet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 1955 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
        Der Vertrag selbst tritt an die Stelle des Vertrags vom 23. Mai 1922 zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Österreich. Die Anwendung dieses Vertrags aus dem Jahre 1922 ist heute umstritten, und der Vertrag selbst entspricht im übrigen auch den Anforderungen der neuen Rechtsentwicklung nicht mehr.
        Die sachliche und persönliche Anwendungsmöglichkeit bezieht sich auf die Besitz- und Verkehrsteuern und die Gemeindeabgaben, dagegen nicht auf Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben. Für letztere bleibt eine besondere Regelung mit Rücksicht auf das GATT-Abkommen vorbehalten.
        Rechtsschutz
        Nach dem Vertrag, der den Rechtsschutz der beiderseitigen Staatsangehörigen in Abgabesachen regelt, ist eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen ausgeschlossen.
        Rechtshilfe
        Mit Rücksicht auf die bestehende weitgehende materielle und formelle Übereinstimmung des Abgabenrechts und auf die Tatsache der gleichen Sprache konnte man eine einfache Verfahrensregelung schaffen. Erheblich ist diese Vereinfachung im Geschäftsverkehr insbesondere auch dadurch, daß die Finanzämter beider Staaten unter Einschaltung der Oberfinanzdirektionen bzw. der Finanzlandesdirektionen grundsätzlich direkt miteinander in Verbindung treten können. Eilverkehr in Zustellungen und Vollstreckungssachen ist zugelassen. Die Rechtshilfe muß grundsätzlich in allen Fällen gewährt werden; lediglich die Gefährdung wesentlicher Staatsinteressen ist ein Ablehnungsgrund.
        Zur Wahrung der Interessen des Steuerpflichtigen sind die Vorschriften über das Amts- und Steuergeheimnis gemäß § 22 der Reichsabgabenordnung für anwendbar erklärt worden. Die Rechtshilfe ist sehr weitgehend, da sie auch im Verwaltungsstrafverfahren Anwendung findet. Gemäß Art. 14 des Vertrages sind jedoch Einschränkungen festgelegt; so dürfen insbesondere keine Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen durchgeführt werden, und der Vollzug von Freiheitsstrafen ist ausgeschlossen.
        Im Art. 15 des Vertrages ist festgelegt, daß Durchführungsbestimmungen zum Vertrag erlassen werden können; doch soll vor Erlaß derselben eine Fühlungnahme der beiden Finanzministerien stattfinden, damit Schwierigkeiten und Unklarheiten möglichst ausgeschaltet bleiben.
        Gemäß Art. 3 des Gesetzentwurfs gilt das Abkommen auch für das Land Berlin.
        Im Auftrage des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, der den Entwurf einstimmig billigte, darf ich auch die Zustimmung des Hauses erbitten. Bonn, den 28. Juni 1955
        Schlick
        Berichterstatter
        Anlage 10
        Drucksache 1481
        (Vgl. S. 5397 D)
        Schriftlicher Bericht
        des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß)
        über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
        Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes
        (Drucksache 1093)
        Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert
        Durch das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz sollte die Befreiung von der Wertpapiersteuer, die in § 13 Kapitalverkehrsteuergesetz für Anleihen der öffentlichen Hand, von Zweckverbänden und öffentlichen Versorgungsunternehmungen vorgesehen ist, auf Anleihen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, denen durch Gesetz oder Satzung die Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben übertragen ist, ausgedehnt werden, und zwar wegen der zunehmenden Bedürfnisse der Wasserwirtschaft. Der Ausschuß hat diesem Antrag ebenso wie die Bundesregierung einstimmig zugestimmt.
        Im allseitigen Einvernehmen schlägt der Ausschuß ferner eine Neufassung des § 29 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes vor, durch welche die dort enthaltenen Sonderbestimmungen für Effektengeschäfte, bei denen Kreditgenossenschaften und deren Zentralkassen beteiligt sind, gewissen Umgestaltungen im Geschäftsbetrieb der Kreditgenossenschaften und der entsprechenden Regelung für die Sparkassen angepaßt werden. Die Zweckmäßigkeit und technische Richtigkeit dieser Neufassung wurde auch regierungsseitig bestätigt.
        Ebenso im allseitigen Einvernehmen schlägt der Ausschuß eine Neufassung des § 3 Abs. 2 Satz 1 Kapitalverkehrsteuergesetz vor. Diese Bestimmung sieht die Zahlung von Kapitalverkehrsteuer (in der Regel 3 v. H.) vor, wenn ein Darlehen an eine Kapitalgesellschaft von einem Gesellschafter verbürgt wird. Die Auslegung, die diese Bestimmung durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofes
        erfahren hatte, hatte zur Folge, daß, wenn Flüchtlingskredite, ERP-Kredite und andere zweckbestimmte Kredite aus öffentlichen Mitteln an Kapitalgenossenschaften, insbesondere an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gegeben wurden und, was bankmäßig als unerläßlich angesehen werden muß, die Gesellschafter dafür Sicherheit leisten, 3 v. H. der öffentlichen Mittel zur Zahlung der Kapitalverkehrsteuer in die Kasse des betreffenden Landes verwandt werden müssen. Dadurch werden die ohnehin für die Bedürfnisse zu knapp bemessenen öffentlichen Mittel zweckentfremdet; insbesondere die Vertriebenenwirtschaft hat eindringliche Vorstellungen gegen diese Besteuerung erhoben. Trotzdem hat bisher nur ein Land (Schleswig-Holstein) im Verwaltungsweg in der Regel auf diese Steuer verzichtet.
        Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 Kapitalverkehrsteuergesetz soll einen Fall treffen, wo eine Kapitalzuführung an eine Kapitalgesellschaft (dies ist der eigentliche Gegenstand der Gesellschaftsteuer) durch Sicherheitsleistung eines Gesellschafters für ein Darlehen an die Gesellschaft ersetzt wird und dadurch die Steuerpflicht umgangen werden könnte. Der Fall, daß ein Gesellschafter Bürgschaft für ein Darlehen leistet, welches aus öffentlichen Mitteln der Gesellschaft aus ganz anderen Gründen gegeben wird und wofür die Sicherheitsleistung durch den Gesellschafter zwar ordnungsmäßig erforderlich ist, wirtschaftlich aber ebensowenig wie die Vermögensverhältnisse des
        Gesellschafters selbst von Bedeutung für die Hingabe des Kredites ist, kann zwar formal, keineswegs aber wirtschaftlich dem Sinn des Gesetzes nach als ein Fall der Gesellschaftsteuerpflicht angesehen werden. Im Ausschuß wurde, und zwar einmütig, die Auffassung vertreten, daß schon aus Rechtsgründen die derzeitige Besteuerung nicht gerechtfertigt sei. Jedenfalls hielt der Ausschuß übereinstimmend diese Besteuerung für untragbar und schlägt deswegen die Neufassung vor. Ausgehend von den soeben hervorgehobenen Gesichtspunkten beschränkte er die Ausnahmen auf den Fall, daß die Kredite aus öffentlichen Kreditprogrammen stammen, dehnte sie also nicht auf alle Kredite aus öffentlichen Mitteln schlechthin aus. Aus denselben Gesichtspunkten hielt er aber auch
        die von einigen Ländern angebotenen Regelungen, wonach die Steuer nur dann nicht erhoben werden sollte, wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet sei oder wenn die Gesellschafter sonst vollständig vermögenslos seien, nicht für ausreichend. Nach seiner Ansicht kommt es darauf an, die Mittel der öffentlichen Kreditprogramme nicht wegen der Zahlung solcher aus formalen Gründen entstehenden Steuern zu kürzen.
        Sämtliche Beschlüsse des Ausschusses erfolgten einstimmig.
        Bonn, den 28. Juni 1955
        Seuffert Berichterstatter
        Anlage 11
        Drucksache 1566
        (Vgl. S. 5398 A)
        Schriftlicher Bericht
        des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß)
        über den Entwurf einer
        Vierunddreißigsten Verordnung über zollsatzänderungen
        (Brauereiauslaufpech)
        (Drucksache 1392)
        Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr
        Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, der Zollfreiheit für Brauereiauslaufpech Tarifnr. aus 3813 und Nickeloxyd Tarifnr. 3826 sowie einem Zollsatz von 10 % des Wertes für Tarifnr. 3826 Cadmiumoxyd zuzustimmen.
        Darüber hinaus wurde in § 1 Nr. 2 das Wort Nickeloxyd in Nickelhydroxyd geändert.
        Bonn, den 6. Juli 1955
        Dr. Löhr
        Berichterstatter
        Anlage 12
        Drucksache 1567
        (Vgl. S. 5398 C)
        Schriftlicher Bericht
        des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß)
        über den Entwurf einer
        Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen
        (Aluminium-Zollkontingent)
        (Drucksache 1483)
        Berichterstatter: Abgeordneter Brand (Remscheid):
        Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner heutigen Sitzung in einer längeren Diskussion mit der Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen befaßt, die eine zollfreie Einfuhr von 20 000 t Rohaluminium für die Zeit vom 1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 vorsieht. Es handelt sich hierbei darum, eine Lücke auszufüllen, die zwischen der deutschen Rohaluminium-Erzeugung und dem Verbrauch aufgetreten ist, wobei berücksichtigt werden muß, daß infolge der internationalen Verknappung von Rohaluminium das zu importierende Material zu erheblich höheren Preisen als bisher gekauft werden muß. Um eine
        Preisbewegung auf diesem Wirtschaftssektor zu vermeiden, soll auf den 12%igen Zoll verzichtet werden.
        Der Ausschuß faßte mit Mehrheit den Beschluß, der Regierungsvorlage zuzustimmen, mit der Maßgabe, daß die Frage der zollfreien Einfuhr für das nächste Jahr zu gegebener Zeit erneut zu behandeln ist.
        Bonn, den 6. Juli 1955
        Brand (Remscheid) Berichterstatter
        Anlage 13
        Drucksache 1568
        (Vgl. S. 5398 C)
        Schriftlicher Bericht
        des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß)
        über den Entwurf einer
        Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen
        Zollkontingente für Massenstahl
        (Drucksache 1550)
        Berichterstatter: Abgeordneter Müser
        Der Entwurf der Dreiundvierzigsten Verordnung sieht die Verlängerung der bestehenden Zollregelung über den 31. August 1955 „bis auf weiteres" vor. Es handelt sich um 3 Gruppen:
        a) um 35 000 t monatliche Importmöglichkeit von
        Roheisen und Nachprodukten,
        b) um 50 000 t Universaleisen, insbesondere um warmgewalzte Bleche — ebenfalls monatlich —,
        c) um 35 000 t Stabeisen, Stabstahl etc. — ebenfalls monatlich —.
        Die Kontingente sind bisher nur mit ca. 2 % ausgenutzt worden. Die Importmöglichkeit hat auf dem Inlandsmarkt jedoch sehr gut preisregulierend gewirkt. Es ist wünschenswert, daß dieser Zustand einstweilen aufrechterhalten bleibt. Der Ausschuß schlägt einstimmig Annahme der Regierungsvorlage vor.
        Bonn, den 6. Juli 1955
        Müser
        Berichterstatter
        Anlage 14
        Drucksache 1484 (Vgl. S. 5398 D)
        Zweiter Schriftlicher Bericht
        des Ausschusses für Außen handelsfragen (23. Ausschuß)
        über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
        Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen
        (Drucksachen 550, 1155)
        Berichterstatter: Abgeordneter Unertl
        Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam in seiner Sitzung vom 13. Januar 1955 zu dem Ergebnis, daß die Beratung hinsichtlich der Tarifnr. aus 0802 D-Zitronen zurückgestellt werden sollte, bis die Verhandlungen mit Italien und Spanien abgeschlossen sind. Nach nunmehr erfolgtem Abschluß dieser Verhandlungen faßte der Ausschuß für Außenhandelsfragen in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Antrag der Fraktion der SPD, den
        Vertragszollsatz von 5 % fallenzulassen, zuzustimmen.
        Als Berichterstatter darf ich das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben.
        Bonn, den 22. Juni 1955
        Unertl
        Berichterstatter
        Anlage 15
        Drucksache 1486 (Vgl. S. 5399 A)
        Schriftlicher Bericht
        des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß)
        über den Entwurf einer
        Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor)
        (Drucksache 1393)
        Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr
        Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen, der Zollfreiheit für Chlor bis zum 31. März 1956 vorsieht.
        Bonn, den 22. Juni 1955
        Dr. Löhr
        Berichterstatter
        Namentliche Abstimmung
        über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD
        zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
        des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes
        (Umdruck 469)
        (Vgl. S. 5382 D, 5390 A, 5402 B)
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        CDU/CSU
        Frau Ackermann . . . . * Fuchs Nein
        Dr. Adenauer — Funk Nein
        Albers beurlaubt Dr. Furler —
        Arndgen Nein Gedat . Nein
        Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein
        Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . —
        Bauer (Wasserburg) . . Nein Gengler . Nein
        Bauereisen Nein Gerns .. beurlaubt
        Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . beurlaubt
        Bausch Nein Gibbert Nein
        Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein
        Berendsen - Dr. Glasmeyer Ja
        Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Ja
        Fürst von Bismarck . . . beurlaubt Glüsing Nein
        Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . —
        Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein
        (Freiburg) Nein Goldhagen Nein
        Blöcker Nein Gontrum Ja
        Bock J a Dr. Graf (München) . . Nein
        von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein
        Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Günther Nein
        Brand (Remscheid) . . . _Nein Gumrum Nein
        Frau Brauksiepe . . . . — Häussler Ja
        Dr. von Brentano . . . . — Hahn Nein
        Brese Nein Harnischfeger Ja
        Frau Dr. Brökelschen . . enthalten Heix Ja
        Dr. Brönner . . . . . Nein Dr. Hellwig beurlaubt
        Brookmann (Kiel) . . . • Nein Dr. Graf Henckel . . . beurlaubt
        Brück Ja Dr. Hesberg Nein
        Dr. Bucerius Nein Heye enthalten
        Dr. von Buchka . . . . Nein Hilbert Nein
        Dr. Bürkel Nein Höcherl Ja
        Burgemeister Nein Dr. Höck beurlaubt
        Caspers Ja Höfler beurlaubt
        Cillien Nein Holla Nein
        Dr. Conring Nein Hoogen Nein
        Dr. Czaja Ja Dr. Horlacher Nein
        Demmelmeier beurlaubt Horn Nein
        Diedrichsen Nein Huth Nein
        Frau Dietz Nein Illerhaus beurlaubt
        Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger Nein
        Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Ja
        Dr. Dresbach beurlaubt Frau Dr. Jochmus . . . Nein
        Donhauser beurlaubt Josten Ja
        Eckstein — Kahn Nein
        Ehren Ja Kaiser —
        Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf beurlaubt
        Dr. Dr. h. c. Erhard . . . - Kemmer (Bamberg) . . -
        Etzenbach Nein Kemper (Trier) beurlaubt
        Even beurlaubt Kiesinger beurlaubt
        Feldmann beurlaubt Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein
        Finckh Nein Kirchhoff *
        Dr. Franz Nein Klausner Nein
        Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein
        Friese Nein Dr. Kliesing Ja
        *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        Knapp Ja Rasner Nein
        Knobloch beurlaubt Frau Dr. Rehling . . . . beurlaubt
        Dr. Köhler Nein Richarts Nein
        Koops Nein Frhr. Riederer von Paar Nein
        Dr. Kopf beurlaubt Dr. Rinke beurlaubt
        Kortmann . enthalten Frau Rösch Nein
        Kramel — Rösing Ja
        Krammig Ja Rümmele Ja
        Kroll Ja Ruf Nein
        Frau Dr. Kuchtner . . . — Sabaß —
        Kühlthau * Sabel Nein
        Kuntscher Nein Schäffer Nein
        Kunze (Bethel) Nein Scharnberg beurlaubt
        Lang (München) . . . . Nein Scheppmann Ja
        Leibfried — Schill (Freiburg) . . . . Nein
        Dr. Leiske Nein Schlick Nein
        Lenz (Brühl) — Schmücker Nein
        Dr. Lenz (Godesberg) . . beurlaubt Schneider (Hamburg) . . Nein
        Lenze (Attendorn) . . . Ja Schrader Nein
        Leonhard Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) —
        Lermer Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein
        Leukert Nein Schüttler Nein
        Dr. Leverkuehn . . . . beurlaubt Schütz beurlaubt
        Dr. Lindenberg . . . . Nein Schuler beurlaubt
        Dr. Lindrath Nein Schulze-Pellengahr . . . Nein
        Dr. Löhr Nein Schwarz Nein
        Lotze Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Ja
        Dr. h. c. Lübke . . . . - Dr. Seffrin Nein
        Lücke Nein Seidl (Dorfen) Nein
        Lücker (München) . . . Nein Dr. Serres Nein
        Lulay beurlaubt Siebel Nein
        Maier (Mannheim) . . . Ja Dr. Siemer Nein
        Majonica Nein Solke Nein
        Dr. Baron Manteuffel- Spies (Brücken) . . . . Ja
        Szoege Nein Spies (Emmenhausen) . Nein
        Massoth Spörl Ja
        Maucher Ja Graf von Spreti . . . . beurlaubt
        Mayer (Birkenfeld), . . Ja Stauch beurlaubt
        Menke Ja Frau Dr. Steinbiß . . . —
        Mensing Nein Stiller Nein
        Meyer (Oppertshofen) . Nein Storch Nein
        Meyer-Ronnenberg . . . Nein Storm Ja
        Storm —
        Miller Nein Str
        Dr. Moerchel Nein Struve Nein
        Morgenthaler beurlaubt Stücklen Nein
        Muckermann Nein Teriete Ja
        Mühlenberg — Unertl *
        Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Ja
        Müller-Hermann Ja Varelmann
        . . . .
        Müser Ja Frau Vietje Nein
        Naegel * Dr. Vogel beurlaubt
        Nellen — Voß Ja
        Neuburger Nein Wacher (Hof) Nein
        Niederalt Nein Wacker (Buchen) . . . . Ja
        Frau Niggemeyer . . . — Dr. Wahl beurlaubt
        Dr. Oesterle beurlaubt Walz Nein
        Oetzel Nein Frau Dr. h. c. Weber
        Dr. Orth beurlaubt (Aachen) beurlaubt
        Pelster beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Nein
        Dr. Pferdmenges . . . . Nein Wehking beurlaubt
        Frau Pitz Nein Dr. Welskop beurlaubt
        Platner Nein Frau Welter (Aachen) . beurlaubt
        Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt Dr. Werber Ja
        Frau Praetorius . . . . Ja Wiedeck beurlaubt
        Frau Dr. Probst . . . . — Wieninger Nein
        Dr. Dr. h. c. Pünder . . beurlaubt Dr. Willeke Nein
        Raestrup beurlaubt Winkelheide Nein
        *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        Wittmann Ja Jahn (Frankfurt) . Ja
        Wolf (Stuttgart) Ja Jaksch Ja
        Dr. Wuermeling — Kahn-Ackermann Ja
        Wullenhaupt Ja Kalbitzer beurlaubt
        Frau Keilhack Ja
        SPD Frau Kettig Ja
        Keuning —
        Frau Albertz Ja Kinat Ja
        Frau Albrecht Ja Frau Kipp-Kaule beurlaubt
        Altmaier beurlaubt Könen (Düsseldorf) . . . Ja
        Dr. Arndt Ja Koenen (Lippstadt) beurlaubt
        Arnholz Ja Frau Korspeter Ja
        Dr. Baade - Dr. Kreyssig beurlaubt
        Dr. Bärsch Ja Kriedemann Ja
        Bals Ja Kühn (Köln) Ja
        Banse Ja Kurlbaum J a
        Bauer (Würzburg) beurlaubt Ladebeck Ja
        Baur (Augsburg) . . . . Ja Lange (Essen) Ja
        Bazille Ja Frau Lockmann Ja
        Behrisch Ja Ludwig Ja
        Frau Bennemann Ja Dr. Lütkens beurlaubt
        Bergmann Ja Maier (Freiburg) . Ja
        Berlin Ja Marx beurlaubt
        Bettgenhäuser beurlaubt Matzner Ja
        Frau Beyer (Frankfurt) Ja Meitmann Ja
        Birkelbach beurlaubt Mellies Ja
        Blachstein Ja Dr. Menzel Ja
        Dr. Bleiß Ja Merten —
        Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Metzger Ja
        Bruse Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja
        Corterier Ja Meyer (Wanne-Eickel) Ja
        Dannebom Ja Frau Meyer-Laule beurlaubt
        Daum Ja Mißmahl Ja
        Dr. Deist beurlaubt Moll Ja
        Dewald Ja Dr. Mommer beurlaubt
        Diekmann Ja Müller (Erbendorf) . . Ja
        Diel Ja Müller (Worms) Ja
        Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja
        Erler beurlaubt Odenthal Ja
        Eschmann Ja Ohlig Ja
        Faller Ja Ollenhauer Ja
        Franke Ja Op den Orth —
        Frehsee Ja Paul beurlaubt
        Freidhof Ja Peters Ja
        Frenzel Ja Pöhler Ja
        Gefeller Ja Pohle (Eckernförde) Ja
        Geiger (Aalen) Ja Dr. Preller Ja
        Gentzmann Ja Priebe Ja
        Gleisner (Unna) Ja Pusch Ja
        Dr. Greve Ja Putzig Ja
        Dr. Gülich Ja Rasch Ja
        Hansen (Köln) Ja Regling Ja
        Hansing (Bremen) beurlaubt Rehs Ja
        Hauffe Ja Reitz Ja
        Heide Ja Reitzner Ja
        Heiland Ja Frau Renger Ja
        Heinrich Ja Richter Ja
        Hellenbrock Ja Ritzel
        Hermsdorf Ja Frau Rudoll Ja
        Herold Ja Ruhnke Ja
        Höcker Ja Runge Ja
        Höhne Ja Sassnick Ja
        Hörauf beurlaubt Frau Schanzenbach . . Ja
        Frau Dr. Hubert . . . . Ja Scheuren Ja
        Hufnagel Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . beurlaubt
        Jacobi beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja
        Jacobs Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja
        *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        Schmitt (Vockenhausen) . Ja Scheel Nein
        Dr. Schöne * Schloß Nein
        Schoettle beurlaubt Dr. Schneider (Lollar) . enthalten
        Seidel (Fürth) Ja Schwann Nein
        Seither Ja Stahl Nein
        Seuffert beurlaubt Dr. Stammberger . . . Nein
        Stierle Ja Dr. Starke —
        Sträter Ja Dr. Wellhausen . . . .
        Frau Strobel Ja
        Stümer Ja
        Thieme Ja
        Traub Ja
        Trittelvitz beurlaubt
        Wagner (Deggenau) Ja GB/BHE
        Wagner (Ludwigshafen) Ja
        Wehner Ja Bender Ja
        Wehr Ja Dr. Czermak
        Ja
        Welke Ja Dr. Eckhardt —
        Weltner (Rinteln) Ja Elsner Ja
        Dr. Dr. Wenzel Ja Engell Ja
        Wienand Ja Feller
        Ja
        Wittrock Ja Gräfin Finckenstein . . beurlaubt
        Ziegler Ja Frau Finselberger . . . Ja
        Zühlke Ja Gemein Ja
        Dr. Gille Ja
        FDP Haasler beurlaubt
        Dr. Kather beurlaubt
        Dr. Atzenroth Nein Dr. Keller
        Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt Dr. Klötzer Ja
        Dr. Berg Nein Körner Ja
        Dr. Blank (Oberhausen) . beurlaubt Kraft —
        Dr. h. c Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) . .
        Ja
        Dr. Bucher Nein Kutschera Ja
        Dr. Dehler Nein Dr. Mocker Ja
        Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Dr. Dr. Oberländer . . . —
        Eberhard — Petersen Ja
        Euler Nein Dr. Reichstein —
        Fassbender Nein Samwer Ja
        Frau Friese-Korn . . . Nein Seiboth J,,
        Frühwald Nein Dr. Sornik Ja
        Graaff (Elze) beurlaubt Srock , Ja
        Gaul Nein Dr. Strosche Ja
        . . . . . .
        Dr. Hammer . . . . . Nein
        Held Ja
        Hepp Nein DP
        Dr. Hoffmann Ja Becker (Hamburg) Ja
        Frau Dr. Ilk Ja
        Dr. Jentzsch — Dr. Brühler Ja
        Kühn (Bonn) Nein Eickhoff Ja
        Lahr Nein Dr. Elbrächter Ja
        Lenz (Trossingen) . . . Nein Frau Kalinke . . . . Ja
        Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Nein Matthes Ja Ja
        Dr. von Merkatz . . .
        Dr. Luchtenberg . . . . beurlaubt Müller (Wehdel) . . . . Ja
        Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . —
        von Manteuffel (NeuB) . Nein Schneider (Bremerhaven) —
        Margulies Dr. Schranz *
        Mauk Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . —
        Dr. Mende Nein Walter Ja
        Dr. Miessner Nein Wittenburg
        Ja
        Neumayer — Dr. Zimmermann . . . —
        Onnen beurlaubt
        Dr. Pfleiderer beurlaubt
        Dr. Preiß Nein Fraktionslos
        Dr. Preusker —
        Rademacher Ja Brockmann (Rinkerode) —
        Dr. Schafer Ja Stegner Ja
        *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
        Zusammenstellung der Abstimmung
        Abstimmung
        Abgegebene Stimmen 354
        Davon :
        Ja 199
        Nein 151
        Stimmenthaltung . 4
        Zusammen wie oben . . 354
        Berliner Abgeordnete
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        CDU/CSU Mattick Ja
        Neubauer Ja
        Dr. Friedensburg . . . . Nein Neumann Ja
        Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja
        Lemmer beurlaubt Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt
        Frau Dr. Maxsein . . . beurlaubt Schröter (Wilmersdorf) . Ja
        Stingl Ja Frau Wolff (Berlin) . . Ja
        Dr. Tillmanns . . . . . Nein
        FDP
        SPD Dr. Heim Nein
        Brandt (Berlin) . . . . beurlaubt Hübner Nein
        Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja
        Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja
        Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein
        Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten
        Abstimmung
        Abgegebene Stimmen 18
        Davon :
        Ja 12
        Nein 6
        Stimmenthaltung . —
        Zusammen wie oben . . 18