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ID0209506800

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 7. Juli 1955

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juli 1955 5357 95. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen 5379 B Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 5401 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit von Richtern und der Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 1536) . 5360 C Dr. Arndt (SPD) 5360 C Hoogen (CDU/CSU) 5361 B Überweisung an den Rechtsausschuß . 5361 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Bannmeilengesetz (Drucksache 1445) 5361 C Becher, Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Berichterstatter 5361 C Hoogen (CDU/CSU) 5362 B Beschlußfassung . 5363 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Drucksache 1491) 5363 A Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter . 5363 A Beschlußfassung . 5364 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zudem Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Drucksache 1492) . . 5364 A Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 5364 B Beschlußfassung . 5365 A Beratung der Übersicht 12 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 15. Juni 1955 (Drucksache 1458) 5365 B Beschlußfassung . 5365 B Wahl des Abgeordneten Dr. Zimmermann zum Mitglied des Wahlprüfungsausschusses 5365 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398) . 5365 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 5365 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kindergeldgesetzes (Kindergeldergänzungsgesetz — KGEG) (Drucksache 1469) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kindergeldgesetzes (Kindergeldergänzungsgesetz — KGEG) (Drucksache 1539) 5365 C Storch, Bundesminister für Arbeit 5365 C, 5372 D Horn (CDU/CSU), Antragsteller . . 5367 B Dr. Schellenberg (SPD) . . 5368 A, 5377 D Dr. Atzenroth (FDP) 5373 B Frau Finselberger (GB/BHE) 5375 C, 5376 B Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 5376 A, B Arndgen (CDU/CSU) 5378 B Petersen (GB/BHE) 5378 D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 5379 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Ziegler 5379 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1411) 5379 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 5379 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksache 1010); Mündlicher Bericht dies Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1420, Umdrucke 466, 467) 5379 C, 5401 C, D Bals (SPD), Berichterstatter . . . . 5379 C Richter (SPD) 5380 A, 5381 C Horn (CDU/CSU) 5380 D Winkelheide (CDU/CSU) 5381 B Abstimmungen 5381 B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1418); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1493, Umdrucke 465, 468, 469) . 5382 B, 5401 D ff. Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 5382 B Frau Döhring (SPD) . . . 5383 A, 5390 A Dr. Hammer (FDP) 5383 D Schüttler (CDU/CSU): zur Sache 5384 A zur Abstimmung 5390 D Frau Kalinke (DP) 5385 B Starch, Bundesminister für Arbeit 5388 B Horn (CDU/CSU) 5389 B Dr. Schellenberg (SPD) (zur Abstimmung) 5391 B Abstimmungen . . . . 5389 D, 5390 C, 5391 B Namentliche Abstimmung über Änderungsantrag Umdruck 469 5390 C, D, 5408 Unterbrechung der Sitzung . . 5391 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1450) . 5391 B Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte . . . . 5391 C, 5394 A Frau Korspeter (SPD) 5392 D Dr. Gille (GB/BHE) 5395 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 5395 D Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 5396 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen 1413, zu 1413) 5396 C Überweisung an den Rechtsausschuß . . 5396 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung der Artikel 33, 34 und 35 des in Bonn am 26. Mai 1952 unterzeichneten Truppenvertrages und des Art. 3 des am gleichen Tage unterzeichneten Abkommens über das Truppenzollgesetz (Drucksache 1416) 5396 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5396 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksachen 1462, zu 1462) 5396 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5396 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshore-Steuergesetz) (Drucksache 1211); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 1473, zu 1473) 5397 A Krammig (CDU/CSU): als Berichterstatter 5397 A Schriftlicher Bericht 5403 Beschlußfassung 5397 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreichüber Rechtsschutz und Rechtshilfe Abgabensachen (Drucksache 1301); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1474) 5397 B Schlick (CDU/CSU): als Berichterstatter 5397 C Schriftlicher Bericht 5404 B Beschlußfassung 5397 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1093); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1481) . 5397 D Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5405 A Beschlußfassung 5397 D Erste Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460), in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksache 1427) 5398 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5398 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Brauereiauslaufpech) (Drucksachen 1566, 1392) . 5398 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 5406 A Bender (GB/BHE) 5398 B Abstimmungen 5398 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Aluminium-Zollkontingent) (Drucksachen 1567, 1483) 5398 C Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5406 B Beschlußfassung 5398 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingente für Massenstahl) (Drucksachen 1568, 1550) 5398 C Müser (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 5407 A Beschlußfassung 5398 C Beratung des Zweiten Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksachen 1484, 550) . . . . 5398 D Unertl ,(CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5407 B Beschlußfassung 5398 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1485, 1388) 5398 D Beschlußfassung 5399 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor) (Drucksachen 1486, 1393) . . . . 5399 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5407 B Beschlußfassung 5399 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Asbestfäden) (Drucksachen 1487, 1394) 5399 B Beschlußfassung 5399 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Geknüpfte Teppiche) (Drucksachen 1488, 1395) . 5399 B Beschlußfassung 5399 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neununddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fensterputzleder) (Drucksachen 1489, 1409) . 5399 C Beschlußfassung 5399 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464 [neu]) 5399 C, 5402 C Beschlußfassung 5399 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1563) 5399 D Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Berichterstatter 5399 D Beschlußfassung 5400 C Nächste Sitzung . 5400 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5401 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Umdruck 466 [Berichtigt]) 5401 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD 'zum Entwurf eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Umdruck 467) 5401 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 465) 5401 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 468) 5402 A Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) 5402 B Anlage 7: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464 [neu]) 5402 C Anlage 8: Schriftlicher Bericht ,des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über das Offshore-Steuergesetz (zu Drucksache 1473) 5403 Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag mit Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1474) 5404 B Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1481) 5405 A Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1566) 5406 A Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1567) 5406 B Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1568) 5407 A Anlage 14: Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksache 1484) 5407 B Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1486) 5407 B Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) 5408 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen beurlaubt Abgeordnete bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Dr. Deist 8. Juli Feldmann 8. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Frau Dr. Maxsein 8. Juli Raestrup 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Seuffert 8. Juli Bettgenhäuser 7. Juli Brandt (Berlin) 7. Juli Demmelmeier 7. Juli Donhauser 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Jacobi 7. Juli Dr. Kather 7. Juli Knobloch 7. Juli Koenen (Düsseldorf) 7. Juli Lermer 7. Juli Dr. Luchtenberg 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Dr. Welskop 7. Juli Frau Welter (Aachen) 7. Juli Wehking 7. Juli Illerhaus 7. Juli Scharnberg 7. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli Delegierte und Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Fürst von Bismarck 9. Juli Anlage 2 Umdruck 466 (Berichtigt) (Vgl. S. 5380 A, 5381 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksachen 1420, 1010): Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 werden in § 414 a der Reichsversicherungsordnung nach Satz 1 die folgenden Sätze eingefügt: In der Vertreterversammlung der Landesverbände der Orts-, Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen müssen alle Mitgliedskassen vertreten sein. Umfaßt der Landesverband mehr als 50 Mitgliedskassen, so kann die Satzung Abweichendes bestimmen. Bonn, den 5. Juli 1955 Dr. Krone und Fraktion Anlage 3 Umdruck 467 (Vgl. S. 5380 A, 5381 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksachen 1420, 1010): Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 wird in § 414 der Reichsversicherungsordnung der erste Satz des Abs. 4 gestrichen. Bonn, den 6. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 465 (Vgl. S. 5389 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418): Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingefügt: § la Soweit der Renten-Mehrbetrag für Renten nach § 1 dieses Gesetzes wegen Fehlens von Unterlagen nicht nach § 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes vorn 23. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 345) errechnet werden kann, findet § 3 Abs. 2 und 3 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes entsprechende Anwendung. Bonn, den 6. Juli 1955 Cillien und Fraktion Euler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 468 (Vgl. S. 5382 D, 5389 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418): Der Bundestag wolle beschließen: § 1 erhält folgenden Wortlaut: § 1 § 21 Abs. 5 des Gesetzes über die Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge und über ihre finanzielle Sicherstellung (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz) vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) wird gestrichen. Bonn, den 6. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 469 (Vgl. S. 5382 D, 5390 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des SozialversicherungsAnpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418): Der Bundestag wolle beschließen: Im § 1 werden in Satz 2 des neugefaßten Abs. 5 nach dem Wort „vollendet" eingefügt die Worte: „oder vorschul-, schulpflichtige oder in Berufsausbildung befindliche Kinder". Bonn, den 7. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 464 (neu) (Vgl. S. 5399 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Matthes, Brese, Frau Korspeter, Dannemann, Elsner und Genossen betreffend Abgeltung von Wildschäden (Drucksache 1463) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen; 2. Antrag der Abgeordneten Hilbert, Rümmele, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler und Genossen betreffend Autobahnstrecke Offenburg—Schliengen (Drucksache 1464) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 3. Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen betreffend Antrag auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Zuständigkeit des Bundes auf Gebieten des Wasserrechts sowie des Wasser- und Bodenverbandsrechts (Drucksache 1432) an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht (federführend), an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Ausschuß für ELF, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 5. Juli 1955 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 8 zu Drucksache 1473 (Vgl. S. 5397 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Oktober 1954 über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten, im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Of f shore-Steuergesetz) (Drucksuche 1211) Berichterstatter: Abgeordneter Krammig I. Allgemeine Bemerkungen Das deutsch-amerikanische Abkommen über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshoresteuer-Abkommen) gehört zu der Reihe gleichartiger Abkommen, die die Vereinigten Staaten vom Frühjahr 1952 an mit sämtlichen Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes abgeschlossen haben. Durch diese Abkommen wird einer amerikanischen Gesetzesbestimmung Rechnung getragen, wonach die amerikanischen Haushaltsmittel, die für Zwecke der gemeinsamen Verteidigung zur Verfügung gestellt werden, in anderen Ländern nicht für die Entrichtung von Steuern dienen dürfen (§ 521 des Mutual Security Act von 1951). Die genannten amerikanischen Haushaltsmittel werden im wesentlichen zu folgenden Zwekken verwendet: a) um Lieferungen und Leistungen zu bezahlen, die die Vereinigten Staaten in den beteiligten Ländern in Auftrag geben, b) um die Kosten für den Unterhalt der amerikanischen Truppen zu decken, die in den am Nordatlantikpakt beteiligten Ländern stationiert sind, c) um Ausrüstungsgegenstände, die entweder in den Vereinigten Staaten oder in anderen Ländern beschafft worden sind, einem verbündeten Lande zur Verfügung zu stellen. Durch das Abkommen wird also der Bundesrepublik die Beteiligung an den Aufträgen ermöglicht, die im Rahmen des amerikanischen Verteidigungs- und Außenhilfsprogramms außerhalb der Vereinigten Staaten vergeben werden. II. Bemerkungen zum Offshoresteuer-Abkommen Die im Offshoresteuer-Abkommen vorgesehenen Abgabenvergünstigungen halten sich im gleichen Rahmen, wie er in den mit anderen Ländern geschlossenen Abkommen umschrieben ist. Im einzelnen sind folgende Abgabenvergünstigungen vorgesehen: 1. Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer (Art. III Nr. 1) a) Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen und für sonstige Leistungen, b) Ausfuhrhändlervergütung und Ausfuhrvergütung für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen. Voraussetzung für die Gewährung dieser Vergünstigungen ist, daß das Entgelt mit den in Nr. 2 des Anhangs vorgesehenen Dollar- oder D-MarkMitteln gezahlt wird. 2. Auf dem Gebiete der Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben a) Nichterhebung der Eingangsabgaben bei dem Erwerb von Zollgut im Inland (z. B. aus Freihäfen, Zollagern, Eigenveredelungsverkehren (Art. III Nr. 2 Buchstabe a), b) Abgabenbefreiung oder -vergütung oder Preisvergünstigungen bei dem Erwerb von Waren aus dem freien Verkehr des Zollgebiets gemäß den für die Ausfuhr von Waren geltenden Vorschriften der Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolgesetze (Art. III Nr. 2 Buchstabe b), c) Nichterhebung der Ein- und Ausgangsabgaben für Waren, die für Rechnung der Vereinigten Staaten für Dienststellen der Vereinigten Staaten oder anderer von ihnen bezeichneter Regierungen ein-, aus- oder durchgeführt werden (Art. IV), d) Nichterhebung der Eingangsabgaben für Waren, die für Rechnung der Vereinigten Staaten entsprechend den deutschen Zollvorschriften veredelt oder ausgebessert werden (Art. V). Voraussetzung für die Gewährung der Vergünstigungen zu Buchstabe a und Buchstabe b ist, daß das Entgelt mit den in Nr. 2 des Anhangs vorgesehenen Dollar- oder D-Mark-Mitteln gezahlt wird. 3. Die Bestimmungen des Abkommens über Abgabenvergünstigungen für die Beschaffungen amerikanischer Dienststellen im Inland überschneiden sich zum Teil mit den Bestimmungen in den Art. 33 und 34 des Truppenvertrages über Abgabenvergünstigungen für die Beschaffungen der ausländischen Streitkräfte im Inland gegen Zahlung in der Währung ihres Heimatlandes. Sie stimmen jedoch sachlich weitgehend hiermit überein. Insbesondere ist im Offshoresteuer-Abkommen an dem Grundsatz des Truppenvertrages festgehalten worden, wonach die betreffenden Abgabenvergünstigungen davon abhängig sind, daß das Entgelt in der Währung des Heimatlandes der betreffenden Streitkräfte, im vorliegenden Falle in US-Dollars, gezahlt wird. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz, die in Nr. 2 des Anhangs zum Abkommen zugelassen worden sind, erscheinen vertretbar, da die dort aufgeführten D-Mark-Mittel, die neben US-Dollars zur Zahlung zugelassen sind, sämtlich mit Dollarzahlungen der Vereinigten Staaten in Beziehung stehen und außerdem ihr Einsatz von der Zustimmung der Bundesregierung abhängig gemacht worden ist. Es wird unterstellt, daß die Zustimmung nur dann erteilt wird, wenn diese den deutschen Interessen entspricht. Das Abkommen soll nach Art. XII auch im Lande Berlin gelten. Dadurch wird gewährleistet, daß die Berliner Wirtschaft an den zu erwartenden Aufträgen beteiligt werden kann. III. Bemerkungen zum Entwurf eines Offshoresteuer-Gesetzes Die Bestimmungen des Zustimmungsgesetzes (Offshoresteuer-Gesetz Art. 1) enthalten im § 1 des Art. 3 eine Ermächtigung für die Bundesregierung, zur Durchführung des Abkommens den Umfang der Umsatzsteuervergütungen und das Vergütungsverfahren entsprechend den jeweils geltenden allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zu regeln. Derartige Vorschriften erscheinen notwendig, um die Bestimmungen über Umsatzsteuervergütungen, die eine echte Ausfuhr voraussetzen, den im Abkommen vorgesehenen besonderen Tatbeständen anzupassen, in denen eine Ausfuhr nicht stattfindet. Die §§ 2 bis 7 des Art. 3 enthalten Bestimmungen technischer Art auf dem Gebiete der Zölle, Verbrauchsteuern und Monopole, durch die ebenfalls im wesentlichen der Tatsache Rechnung getragen werden soll, daß die im Abkommen vorgesehenen Ausfuhrvergünstigungen auch dann gewährt werden, wenn eine echte Ausfuhr nicht stattfindet. Außerdem soll durch § 2 das Verfahren für die Lieferung von Zollgut zweckmäßiger als bisher gestaltet werden. Aus rechtssystematischen Gründen hielt es der Ausschuß für zweckmäßig, für Satz 1 des Absatzes 2 folgende Fassung vorzusehen: „Die Abfertigung des Zollguts zur Weitergabe an diese Stellen hat die gleiche Wirkung wie die Abfertigung zum Zollvormerkverkehr mit der Folge, daß die Einfuhrzollschuld bedingt entsteht." Die Mehrheit des Ausschusses ist der Ansicht, daß der Abschluß des Abkommens den deutschen Interessen entspricht, und hat daher dem Entwurf des Offshoresteuer-Gesetzes zugestimmt. Bonn, den 24. Juni 1955 Krammig Berichterstatter Anlage 9 Drucksache 1474 (Vgl. S. 5397 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1301) Berichterstatter: Abgeordneter Schlick Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat diesen Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 15. Juni 1955 behandelt. Abkommen wie das in diesem Gesetzentwurf enthaltene über Rechtsschutz und Rechtshilfe bestehen bereits mit Schweden und Finnland. Weiterhin sind in den kürzlich durch dieses Hohe Haus ratifizierten deutsch-amerikanischen und deutschbritischen Doppelbesteuerungsabkommen Einzelvorschriften über die Gewährung von Rechtshilfe enthalten. Der diesem Gesetz zugrunde liegende Vertrag gemäß Drucksache 1301 über Rechtsschutz und Rechtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich wurde am 4. Oktober vergangenen Jahres in Bonn unterzeichnet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 1955 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Vertrag selbst tritt an die Stelle des Vertrags vom 23. Mai 1922 zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Österreich. Die Anwendung dieses Vertrags aus dem Jahre 1922 ist heute umstritten, und der Vertrag selbst entspricht im übrigen auch den Anforderungen der neuen Rechtsentwicklung nicht mehr. Die sachliche und persönliche Anwendungsmöglichkeit bezieht sich auf die Besitz- und Verkehrsteuern und die Gemeindeabgaben, dagegen nicht auf Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben. Für letztere bleibt eine besondere Regelung mit Rücksicht auf das GATT-Abkommen vorbehalten. Rechtsschutz Nach dem Vertrag, der den Rechtsschutz der beiderseitigen Staatsangehörigen in Abgabesachen regelt, ist eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen ausgeschlossen. Rechtshilfe Mit Rücksicht auf die bestehende weitgehende materielle und formelle Übereinstimmung des Abgabenrechts und auf die Tatsache der gleichen Sprache konnte man eine einfache Verfahrensregelung schaffen. Erheblich ist diese Vereinfachung im Geschäftsverkehr insbesondere auch dadurch, daß die Finanzämter beider Staaten unter Einschaltung der Oberfinanzdirektionen bzw. der Finanzlandesdirektionen grundsätzlich direkt miteinander in Verbindung treten können. Eilverkehr in Zustellungen und Vollstreckungssachen ist zugelassen. Die Rechtshilfe muß grundsätzlich in allen Fällen gewährt werden; lediglich die Gefährdung wesentlicher Staatsinteressen ist ein Ablehnungsgrund. Zur Wahrung der Interessen des Steuerpflichtigen sind die Vorschriften über das Amts- und Steuergeheimnis gemäß § 22 der Reichsabgabenordnung für anwendbar erklärt worden. Die Rechtshilfe ist sehr weitgehend, da sie auch im Verwaltungsstrafverfahren Anwendung findet. Gemäß Art. 14 des Vertrages sind jedoch Einschränkungen festgelegt; so dürfen insbesondere keine Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen durchgeführt werden, und der Vollzug von Freiheitsstrafen ist ausgeschlossen. Im Art. 15 des Vertrages ist festgelegt, daß Durchführungsbestimmungen zum Vertrag erlassen werden können; doch soll vor Erlaß derselben eine Fühlungnahme der beiden Finanzministerien stattfinden, damit Schwierigkeiten und Unklarheiten möglichst ausgeschaltet bleiben. Gemäß Art. 3 des Gesetzentwurfs gilt das Abkommen auch für das Land Berlin. Im Auftrage des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, der den Entwurf einstimmig billigte, darf ich auch die Zustimmung des Hauses erbitten. Bonn, den 28. Juni 1955 Schlick Berichterstatter Anlage 10 Drucksache 1481 (Vgl. S. 5397 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1093) Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Durch das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz sollte die Befreiung von der Wertpapiersteuer, die in § 13 Kapitalverkehrsteuergesetz für Anleihen der öffentlichen Hand, von Zweckverbänden und öffentlichen Versorgungsunternehmungen vorgesehen ist, auf Anleihen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, denen durch Gesetz oder Satzung die Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben übertragen ist, ausgedehnt werden, und zwar wegen der zunehmenden Bedürfnisse der Wasserwirtschaft. Der Ausschuß hat diesem Antrag ebenso wie die Bundesregierung einstimmig zugestimmt. Im allseitigen Einvernehmen schlägt der Ausschuß ferner eine Neufassung des § 29 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes vor, durch welche die dort enthaltenen Sonderbestimmungen für Effektengeschäfte, bei denen Kreditgenossenschaften und deren Zentralkassen beteiligt sind, gewissen Umgestaltungen im Geschäftsbetrieb der Kreditgenossenschaften und der entsprechenden Regelung für die Sparkassen angepaßt werden. Die Zweckmäßigkeit und technische Richtigkeit dieser Neufassung wurde auch regierungsseitig bestätigt. Ebenso im allseitigen Einvernehmen schlägt der Ausschuß eine Neufassung des § 3 Abs. 2 Satz 1 Kapitalverkehrsteuergesetz vor. Diese Bestimmung sieht die Zahlung von Kapitalverkehrsteuer (in der Regel 3 v. H.) vor, wenn ein Darlehen an eine Kapitalgesellschaft von einem Gesellschafter verbürgt wird. Die Auslegung, die diese Bestimmung durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofes erfahren hatte, hatte zur Folge, daß, wenn Flüchtlingskredite, ERP-Kredite und andere zweckbestimmte Kredite aus öffentlichen Mitteln an Kapitalgenossenschaften, insbesondere an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gegeben wurden und, was bankmäßig als unerläßlich angesehen werden muß, die Gesellschafter dafür Sicherheit leisten, 3 v. H. der öffentlichen Mittel zur Zahlung der Kapitalverkehrsteuer in die Kasse des betreffenden Landes verwandt werden müssen. Dadurch werden die ohnehin für die Bedürfnisse zu knapp bemessenen öffentlichen Mittel zweckentfremdet; insbesondere die Vertriebenenwirtschaft hat eindringliche Vorstellungen gegen diese Besteuerung erhoben. Trotzdem hat bisher nur ein Land (Schleswig-Holstein) im Verwaltungsweg in der Regel auf diese Steuer verzichtet. Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 Kapitalverkehrsteuergesetz soll einen Fall treffen, wo eine Kapitalzuführung an eine Kapitalgesellschaft (dies ist der eigentliche Gegenstand der Gesellschaftsteuer) durch Sicherheitsleistung eines Gesellschafters für ein Darlehen an die Gesellschaft ersetzt wird und dadurch die Steuerpflicht umgangen werden könnte. Der Fall, daß ein Gesellschafter Bürgschaft für ein Darlehen leistet, welches aus öffentlichen Mitteln der Gesellschaft aus ganz anderen Gründen gegeben wird und wofür die Sicherheitsleistung durch den Gesellschafter zwar ordnungsmäßig erforderlich ist, wirtschaftlich aber ebensowenig wie die Vermögensverhältnisse des Gesellschafters selbst von Bedeutung für die Hingabe des Kredites ist, kann zwar formal, keineswegs aber wirtschaftlich dem Sinn des Gesetzes nach als ein Fall der Gesellschaftsteuerpflicht angesehen werden. Im Ausschuß wurde, und zwar einmütig, die Auffassung vertreten, daß schon aus Rechtsgründen die derzeitige Besteuerung nicht gerechtfertigt sei. Jedenfalls hielt der Ausschuß übereinstimmend diese Besteuerung für untragbar und schlägt deswegen die Neufassung vor. Ausgehend von den soeben hervorgehobenen Gesichtspunkten beschränkte er die Ausnahmen auf den Fall, daß die Kredite aus öffentlichen Kreditprogrammen stammen, dehnte sie also nicht auf alle Kredite aus öffentlichen Mitteln schlechthin aus. Aus denselben Gesichtspunkten hielt er aber auch die von einigen Ländern angebotenen Regelungen, wonach die Steuer nur dann nicht erhoben werden sollte, wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet sei oder wenn die Gesellschafter sonst vollständig vermögenslos seien, nicht für ausreichend. Nach seiner Ansicht kommt es darauf an, die Mittel der öffentlichen Kreditprogramme nicht wegen der Zahlung solcher aus formalen Gründen entstehenden Steuern zu kürzen. Sämtliche Beschlüsse des Ausschusses erfolgten einstimmig. Bonn, den 28. Juni 1955 Seuffert Berichterstatter Anlage 11 Drucksache 1566 (Vgl. S. 5398 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über zollsatzänderungen (Brauereiauslaufpech) (Drucksache 1392) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, der Zollfreiheit für Brauereiauslaufpech Tarifnr. aus 3813 und Nickeloxyd Tarifnr. 3826 sowie einem Zollsatz von 10 % des Wertes für Tarifnr. 3826 Cadmiumoxyd zuzustimmen. Darüber hinaus wurde in § 1 Nr. 2 das Wort Nickeloxyd in Nickelhydroxyd geändert. Bonn, den 6. Juli 1955 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 12 Drucksache 1567 (Vgl. S. 5398 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Aluminium-Zollkontingent) (Drucksache 1483) Berichterstatter: Abgeordneter Brand (Remscheid): Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner heutigen Sitzung in einer längeren Diskussion mit der Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen befaßt, die eine zollfreie Einfuhr von 20 000 t Rohaluminium für die Zeit vom 1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 vorsieht. Es handelt sich hierbei darum, eine Lücke auszufüllen, die zwischen der deutschen Rohaluminium-Erzeugung und dem Verbrauch aufgetreten ist, wobei berücksichtigt werden muß, daß infolge der internationalen Verknappung von Rohaluminium das zu importierende Material zu erheblich höheren Preisen als bisher gekauft werden muß. Um eine Preisbewegung auf diesem Wirtschaftssektor zu vermeiden, soll auf den 12%igen Zoll verzichtet werden. Der Ausschuß faßte mit Mehrheit den Beschluß, der Regierungsvorlage zuzustimmen, mit der Maßgabe, daß die Frage der zollfreien Einfuhr für das nächste Jahr zu gegebener Zeit erneut zu behandeln ist. Bonn, den 6. Juli 1955 Brand (Remscheid) Berichterstatter Anlage 13 Drucksache 1568 (Vgl. S. 5398 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen Zollkontingente für Massenstahl (Drucksache 1550) Berichterstatter: Abgeordneter Müser Der Entwurf der Dreiundvierzigsten Verordnung sieht die Verlängerung der bestehenden Zollregelung über den 31. August 1955 „bis auf weiteres" vor. Es handelt sich um 3 Gruppen: a) um 35 000 t monatliche Importmöglichkeit von Roheisen und Nachprodukten, b) um 50 000 t Universaleisen, insbesondere um warmgewalzte Bleche — ebenfalls monatlich —, c) um 35 000 t Stabeisen, Stabstahl etc. — ebenfalls monatlich —. Die Kontingente sind bisher nur mit ca. 2 % ausgenutzt worden. Die Importmöglichkeit hat auf dem Inlandsmarkt jedoch sehr gut preisregulierend gewirkt. Es ist wünschenswert, daß dieser Zustand einstweilen aufrechterhalten bleibt. Der Ausschuß schlägt einstimmig Annahme der Regierungsvorlage vor. Bonn, den 6. Juli 1955 Müser Berichterstatter Anlage 14 Drucksache 1484 (Vgl. S. 5398 D) Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außen handelsfragen (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksachen 550, 1155) Berichterstatter: Abgeordneter Unertl Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam in seiner Sitzung vom 13. Januar 1955 zu dem Ergebnis, daß die Beratung hinsichtlich der Tarifnr. aus 0802 D-Zitronen zurückgestellt werden sollte, bis die Verhandlungen mit Italien und Spanien abgeschlossen sind. Nach nunmehr erfolgtem Abschluß dieser Verhandlungen faßte der Ausschuß für Außenhandelsfragen in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Antrag der Fraktion der SPD, den Vertragszollsatz von 5 % fallenzulassen, zuzustimmen. Als Berichterstatter darf ich das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben. Bonn, den 22. Juni 1955 Unertl Berichterstatter Anlage 15 Drucksache 1486 (Vgl. S. 5399 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor) (Drucksache 1393) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen, der Zollfreiheit für Chlor bis zum 31. März 1956 vorsieht. Bonn, den 22. Juni 1955 Dr. Löhr Berichterstatter Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) (Vgl. S. 5382 D, 5390 A, 5402 B) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . * Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers beurlaubt Dr. Furler — Arndgen Nein Gedat . Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . — Bauer (Wasserburg) . . Nein Gengler . Nein Bauereisen Nein Gerns .. beurlaubt Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . beurlaubt Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen - Dr. Glasmeyer Ja Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Ja Fürst von Bismarck . . . beurlaubt Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Blöcker Nein Gontrum Ja Bock J a Dr. Graf (München) . . Nein von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Günther Nein Brand (Remscheid) . . . _Nein Gumrum Nein Frau Brauksiepe . . . . — Häussler Ja Dr. von Brentano . . . . — Hahn Nein Brese Nein Harnischfeger Ja Frau Dr. Brökelschen . . enthalten Heix Ja Dr. Brönner . . . . . Nein Dr. Hellwig beurlaubt Brookmann (Kiel) . . . • Nein Dr. Graf Henckel . . . beurlaubt Brück Ja Dr. Hesberg Nein Dr. Bucerius Nein Heye enthalten Dr. von Buchka . . . . Nein Hilbert Nein Dr. Bürkel Nein Höcherl Ja Burgemeister Nein Dr. Höck beurlaubt Caspers Ja Höfler beurlaubt Cillien Nein Holla Nein Dr. Conring Nein Hoogen Nein Dr. Czaja Ja Dr. Horlacher Nein Demmelmeier beurlaubt Horn Nein Diedrichsen Nein Huth Nein Frau Dietz Nein Illerhaus beurlaubt Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Dr. Dresbach beurlaubt Frau Dr. Jochmus . . . Nein Donhauser beurlaubt Josten Ja Eckstein — Kahn Nein Ehren Ja Kaiser — Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf beurlaubt Dr. Dr. h. c. Erhard . . . - Kemmer (Bamberg) . . - Etzenbach Nein Kemper (Trier) beurlaubt Even beurlaubt Kiesinger beurlaubt Feldmann beurlaubt Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Finckh Nein Kirchhoff * Dr. Franz Nein Klausner Nein Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein Friese Nein Dr. Kliesing Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Knapp Ja Rasner Nein Knobloch beurlaubt Frau Dr. Rehling . . . . beurlaubt Dr. Köhler Nein Richarts Nein Koops Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Kopf beurlaubt Dr. Rinke beurlaubt Kortmann . enthalten Frau Rösch Nein Kramel — Rösing Ja Krammig Ja Rümmele Ja Kroll Ja Ruf Nein Frau Dr. Kuchtner . . . — Sabaß — Kühlthau * Sabel Nein Kuntscher Nein Schäffer Nein Kunze (Bethel) Nein Scharnberg beurlaubt Lang (München) . . . . Nein Scheppmann Ja Leibfried — Schill (Freiburg) . . . . Nein Dr. Leiske Nein Schlick Nein Lenz (Brühl) — Schmücker Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . beurlaubt Schneider (Hamburg) . . Nein Lenze (Attendorn) . . . Ja Schrader Nein Leonhard Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Lermer Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leukert Nein Schüttler Nein Dr. Leverkuehn . . . . beurlaubt Schütz beurlaubt Dr. Lindenberg . . . . Nein Schuler beurlaubt Dr. Lindrath Nein Schulze-Pellengahr . . . Nein Dr. Löhr Nein Schwarz Nein Lotze Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. h. c. Lübke . . . . - Dr. Seffrin Nein Lücke Nein Seidl (Dorfen) Nein Lücker (München) . . . Nein Dr. Serres Nein Lulay beurlaubt Siebel Nein Maier (Mannheim) . . . Ja Dr. Siemer Nein Majonica Nein Solke Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Brücken) . . . . Ja Szoege Nein Spies (Emmenhausen) . Nein Massoth Spörl Ja Maucher Ja Graf von Spreti . . . . beurlaubt Mayer (Birkenfeld), . . Ja Stauch beurlaubt Menke Ja Frau Dr. Steinbiß . . . — Mensing Nein Stiller Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Storch Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Storm Ja Storm — Miller Nein Str Dr. Moerchel Nein Struve Nein Morgenthaler beurlaubt Stücklen Nein Muckermann Nein Teriete Ja Mühlenberg — Unertl * Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Ja Müller-Hermann Ja Varelmann . . . . Müser Ja Frau Vietje Nein Naegel * Dr. Vogel beurlaubt Nellen — Voß Ja Neuburger Nein Wacher (Hof) Nein Niederalt Nein Wacker (Buchen) . . . . Ja Frau Niggemeyer . . . — Dr. Wahl beurlaubt Dr. Oesterle beurlaubt Walz Nein Oetzel Nein Frau Dr. h. c. Weber Dr. Orth beurlaubt (Aachen) beurlaubt Pelster beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Dr. Pferdmenges . . . . Nein Wehking beurlaubt Frau Pitz Nein Dr. Welskop beurlaubt Platner Nein Frau Welter (Aachen) . beurlaubt Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt Dr. Werber Ja Frau Praetorius . . . . Ja Wiedeck beurlaubt Frau Dr. Probst . . . . — Wieninger Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . beurlaubt Dr. Willeke Nein Raestrup beurlaubt Winkelheide Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Wittmann Ja Jahn (Frankfurt) . Ja Wolf (Stuttgart) Ja Jaksch Ja Dr. Wuermeling — Kahn-Ackermann Ja Wullenhaupt Ja Kalbitzer beurlaubt Frau Keilhack Ja SPD Frau Kettig Ja Keuning — Frau Albertz Ja Kinat Ja Frau Albrecht Ja Frau Kipp-Kaule beurlaubt Altmaier beurlaubt Könen (Düsseldorf) . . . Ja Dr. Arndt Ja Koenen (Lippstadt) beurlaubt Arnholz Ja Frau Korspeter Ja Dr. Baade - Dr. Kreyssig beurlaubt Dr. Bärsch Ja Kriedemann Ja Bals Ja Kühn (Köln) Ja Banse Ja Kurlbaum J a Bauer (Würzburg) beurlaubt Ladebeck Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Lange (Essen) Ja Bazille Ja Frau Lockmann Ja Behrisch Ja Ludwig Ja Frau Bennemann Ja Dr. Lütkens beurlaubt Bergmann Ja Maier (Freiburg) . Ja Berlin Ja Marx beurlaubt Bettgenhäuser beurlaubt Matzner Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Meitmann Ja Birkelbach beurlaubt Mellies Ja Blachstein Ja Dr. Menzel Ja Dr. Bleiß Ja Merten — Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Metzger Ja Bruse Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Corterier Ja Meyer (Wanne-Eickel) Ja Dannebom Ja Frau Meyer-Laule beurlaubt Daum Ja Mißmahl Ja Dr. Deist beurlaubt Moll Ja Dewald Ja Dr. Mommer beurlaubt Diekmann Ja Müller (Erbendorf) . . Ja Diel Ja Müller (Worms) Ja Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja Erler beurlaubt Odenthal Ja Eschmann Ja Ohlig Ja Faller Ja Ollenhauer Ja Franke Ja Op den Orth — Frehsee Ja Paul beurlaubt Freidhof Ja Peters Ja Frenzel Ja Pöhler Ja Gefeller Ja Pohle (Eckernförde) Ja Geiger (Aalen) Ja Dr. Preller Ja Gentzmann Ja Priebe Ja Gleisner (Unna) Ja Pusch Ja Dr. Greve Ja Putzig Ja Dr. Gülich Ja Rasch Ja Hansen (Köln) Ja Regling Ja Hansing (Bremen) beurlaubt Rehs Ja Hauffe Ja Reitz Ja Heide Ja Reitzner Ja Heiland Ja Frau Renger Ja Heinrich Ja Richter Ja Hellenbrock Ja Ritzel Hermsdorf Ja Frau Rudoll Ja Herold Ja Ruhnke Ja Höcker Ja Runge Ja Höhne Ja Sassnick Ja Hörauf beurlaubt Frau Schanzenbach . . Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Scheuren Ja Hufnagel Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . beurlaubt Jacobi beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jacobs Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Schmitt (Vockenhausen) . Ja Scheel Nein Dr. Schöne * Schloß Nein Schoettle beurlaubt Dr. Schneider (Lollar) . enthalten Seidel (Fürth) Ja Schwann Nein Seither Ja Stahl Nein Seuffert beurlaubt Dr. Stammberger . . . Nein Stierle Ja Dr. Starke — Sträter Ja Dr. Wellhausen . . . . Frau Strobel Ja Stümer Ja Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz beurlaubt Wagner (Deggenau) Ja GB/BHE Wagner (Ludwigshafen) Ja Wehner Ja Bender Ja Wehr Ja Dr. Czermak Ja Welke Ja Dr. Eckhardt — Weltner (Rinteln) Ja Elsner Ja Dr. Dr. Wenzel Ja Engell Ja Wienand Ja Feller Ja Wittrock Ja Gräfin Finckenstein . . beurlaubt Ziegler Ja Frau Finselberger . . . Ja Zühlke Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja FDP Haasler beurlaubt Dr. Kather beurlaubt Dr. Atzenroth Nein Dr. Keller Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt Dr. Klötzer Ja Dr. Berg Nein Körner Ja Dr. Blank (Oberhausen) . beurlaubt Kraft — Dr. h. c Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) . . Ja Dr. Bucher Nein Kutschera Ja Dr. Dehler Nein Dr. Mocker Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Dr. Dr. Oberländer . . . — Eberhard — Petersen Ja Euler Nein Dr. Reichstein — Fassbender Nein Samwer Ja Frau Friese-Korn . . . Nein Seiboth J,, Frühwald Nein Dr. Sornik Ja Graaff (Elze) beurlaubt Srock , Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja . . . . . . Dr. Hammer . . . . . Nein Held Ja Hepp Nein DP Dr. Hoffmann Ja Becker (Hamburg) Ja Frau Dr. Ilk Ja Dr. Jentzsch — Dr. Brühler Ja Kühn (Bonn) Nein Eickhoff Ja Lahr Nein Dr. Elbrächter Ja Lenz (Trossingen) . . . Nein Frau Kalinke . . . . Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Nein Matthes Ja Ja Dr. von Merkatz . . . Dr. Luchtenberg . . . . beurlaubt Müller (Wehdel) . . . . Ja Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . — von Manteuffel (NeuB) . Nein Schneider (Bremerhaven) — Margulies Dr. Schranz * Mauk Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . — Dr. Mende Nein Walter Ja Dr. Miessner Nein Wittenburg Ja Neumayer — Dr. Zimmermann . . . — Onnen beurlaubt Dr. Pfleiderer beurlaubt Dr. Preiß Nein Fraktionslos Dr. Preusker — Rademacher Ja Brockmann (Rinkerode) — Dr. Schafer Ja Stegner Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 354 Davon : Ja 199 Nein 151 Stimmenthaltung . 4 Zusammen wie oben . . 354 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neumann Ja Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer beurlaubt Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt Frau Dr. Maxsein . . . beurlaubt Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Ja Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns . . . . . Nein FDP SPD Dr. Heim Nein Brandt (Berlin) . . . . beurlaubt Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 18 Davon : Ja 12 Nein 6 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 18
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort.
    Ich rufe auf Punkt 11 der heutigen Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1450).
    Ich erteile Herrn .Bundesminister Oberländer das Wort.


Rede von Dr. Theodor Oberländer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 14. Juli 1954 einen Antrag der Koalitionsparteien auf Drucksache 700 angenommen, in dem die Bundesregierung ersucht wird,
zu prüfen, durch welche Maßnahmen gesetzlicher oder verwaltungsmäßiger Art den aus politischen Gründen in der sowjetischen Besatzungszone Inhaftierten, die nach ihrer Entlassung oder Flucht in das Bundesgebiet gelangt sind, zusätzlich zu den bisher für diesen Personenkreis bereits getroffenen Betreuungs-
und Entschädigungsmaßnahmen Hilfen zuteil werden können.
Ein weitengehender Antrag der SPD-Fraktion in der gleichen Sache, Drucksache 701, wurde dem Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen und dem Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen überwiesen.
Die Bundesregierung legt ,als Ergebnis der auf Grund der Beschlüsse des Bundestages vorgenommenen Prüfung nunmehr einen Gesetzentwurf betreffend Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden, vor. Das Gesetz hat vor allem den Zweck, politischen Häftlingen aus der sowjetischen Besatzungszone und anderen Gebieten hinter dem Eisernen Vorhang, die nach der Entlassung nach West-Berlin oder in die Bundesrepublik gekommen sind und in Zukunft noch kommen, Versorgung für Gesundheitsschäden zu gewähren, die sich die Häftlinge im Gewahrsam zugezogen haben. Wie die durch den Gewahrsam in ihrer Gesundheit geschädigten Personen selbst sollen auch ihre Hinterbliebenen Versorgung erhalten, wenn der Beschädigte an den Folgen seiner Schädigung verstorben ist. Beschädigte und Hinterbliebene erhalten grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, d. h. die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes. Die Bundesregierung hat sich damit auf den Standpunkt gestellt, daß die Opfer des Kalten Krieges nicht schlechter gestellt werden können als die Opfer ides 2. Weltkrieges.
Der Entwurf bezweckt darüber hinaus aber noch ein Weiteres, nämlich ,die Hilfe für den Personenkreis der politischen Häftlinge in einem einheitlichen Gesetz zusammenzufassen. Hierzu war es erforderlich, die politischen Häftlinge aus dem Heimkehrergesetz und dem Unterihaltsbeihilfegesetz für die Angehörigen von Kriegsgefangenen herauszulösen. Diese Neuregelung bringt keine Änderung der materiellen Leistungen mit sich, jedoch wird in Zukunft der Personenkreis, der Leistungen nach dem Unterhaltsbeihilfengesetz und nach dem Heimkehrergesetz erhalten kann, durch die §§ 1 und 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs bestimmt.
Der vorliegende Gesetzentwurf erfaßt als Hauptkomplex die Sowjetzonenhäftlinge. Nach Angaben von Sachverständigen, die allerdings nur Schätzungen darstellen, wurden in der sowjetischen Besatzungszone seit Ende 1949 etwa 25 000 Personen aus politischen Gründen zu Freiheitsstrafen verurteilt. In sowjetzonalen Strafanstalten befinden


(Bundesminister Dr. Dr. Oberländer)

sich zur Zeit etwa 23 000 politische Häftlinge. Die Zahl der bis jetzt in die sowjetische Besatzungszone entlassenen ehemaligen politischen Häftlinge beträgt etwa 35 000, während die Zahl der jetzt im Bundesgebiet oder in West-Berlin lebenden ehemaligen politischen Gefangenen etwa 25 000 beträgt. Es ist nur natürlich, daß ein erheblicher Teil der entlassenen politischen Häftlinge unmittelbar im Anschluß an die Entlassung den Weg in die Bundesrepublik findet. Sie werden hier in der Regel als Sowjetzonenflüchtlinge gemäß § 3 des Bundesvertriebenengesetzes anerkannt.
Über den Kreis der Sowjetzonenhäftlinge hinaus bezieht der Entwurf auch die in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten und darüber hinaus in den weiteren Gebieten jenseits des Eisernen Vorhangs aus politischen Gründen in Gewahrsam genommenen Deutschen ein. In diesen Gebieten sind die im Zuge der Vertreibung erfolgten Internierungen von deutsen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen inzwischen durch Verhaftungen abgelöst worden, die ebenso wie in der sowjetischen Besatzungszone unter dem Gesichtspunkt der Brechung des politischen Widerstandes gegen die Sowjetisierung dieser Gebiete zu sehen sind. Es besteht daher kein Grund, die Opfer der gleichen politischen Entwicklung in den Gebieten außerhalb der sowjetischen Besatzungszone anders zu behandeln als die politischen Häftlinge aus der sowjetischen Besatzungszone. Der Personenkreis, der hier in Frage kommt, ist deswegen verhältnismäßig klein, weil nur ein geringer Teil der Inhaftierten in das Bundesgebiet gelangt. Immerhin besteht die Möglichkeit, daß sich im Zuge einer wiederaufgenommenen Aussiedlung unter den Ausgesiedelten auch aus politischen Gründen in Haft genommene Deutsche befinden, die ohne die hier vorgesehene Regelung nicht mehr unter die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes fallen würden.
Der Entwurf enthält keine Bestimmungen über die Gewährung einer Haftentschädigung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es aus den verschiedensten Gründen geboten ist, von einer gesetzlichen Regelung dieser Frage bis auf weiteres abzusehen. Hierfür sprechen bestimmte politische Gründe, die zweckmäßigerweise einer Erörterung im Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen vorbehalten bleiben sollten. Darüber hinaus kann aber auch an dieser Stelle noch auf folgende Gesichtspunkte hingewiesen werden:
Erstens. Es bestehen im Gegensatz zu der klaren Materie des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes noch keine Unterlagen, auf die sich eine gesetzliche Regelung aufbauen ließe. Der Personenkreis steht nicht fest; eine klare Definition der Haftgründe macht Schwierigkeiten; der finanzielle Bedarf ist weder für den Augenblick, noch für die Zukunft errechenbar.
Zweitens. Bei der Frage der Gewährung zusätzlicher Leistungen für ehemalige politische Häftlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und aus Gebieten hinter dem Eisernen Vorhang darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß diesen Personen als Sowjetzonenflüchtlingen oder Vertriebenen Leistungen auf Grund bereits bestehender gesetzlicher Bestimmungen — nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Bundesvertriebenengesetz und anderen Betreuungsgesetzen — gewährt werden können.
Drittens. Wie Ihnen bekannt ist, sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 1955 einen Fonds in Höhe von 10 Millionen DM vor, aus dem der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Beihilfen an würdige und bedürftige ehemalige politische Häftlinge gewähren kann. Die Vorbereitungen für den Beginn der Auszahlung der Beihilfen dürften in Kürze zum Abschluß kommen. Wesentlich hierbei ist vor allen Dingen eine Mithilfe der Länderbehörden bei der zentralen Verwaltung des Fonds, über die zur Zeit noch Erörterungen im Gange sind. Durch die Einrichtungen des 10-Millionen-Fonds wird es der Bundesregierung ermöglicht, in den Fällen sozialer Bedürftigkeit Beihilfen in ähnlicher Höhe zu zahlen wie nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Sie wird darüber hinaus in die Lage versetzt, Erfahrungen bezüglich des Umfanges des Personenkreises, der Haftdauer, der Haftgründe und der finanziellen Anforderungen zu sammeln. Auf Grund dieser Erfahrungen könnte zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob an Stelle einer lediglich durch das Haushaltsgesetz eingeräumten Ermächtigung eine materiell-gesetzliche Regelung etwa durch Ergänzung des vorliegenden Gesetzes erfolgen müßte.

(Alterspräsidentin Frau Dr. Dr. h. c. Lüders übernimmt den Vorsitz.)

Wenn auch der Gesetzentwurf vielleicht manche Wünsche der ehemaligen politischen Häftlinge offenläßt, wenn er insbesondere die von den Verbänden der Sowjetzonenhäftlinge erstrebte Gleichstellung mit den Verfolgten des Nationalsozialismus, was die Leistungen anbetrifft, nicht bringen kann, so schließt er zusammen mit der vorgesehenen Fondsregelung doch eine empfindliche Lücke, die die bisherigen, lediglich auf die unmittelbaren Kriegsschäden abgestellten gesetzlichen Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes und des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes für die ehemaligen politischen Häftlinge offengelassen haben.
Mit diesem Gesetz und der Einrichtung des Hilfsfonds realisiert die Bundesrepublik ein Stück gesamtdeutscher Verpflichtung gegenüber denjenigen Deutschen, die für ihre freiheitliche Überzeugung persönliche Opfer gebracht haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das
    Wort hat die Frau Abgeordnete Korspeter.