2. Deutscher Bundestag — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juli 1955 5357
95. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 7. Juli 1955.
Geschäftliche Mitteilungen 5379 B
Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 5401 A
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit von Richtern und der Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 1536) . 5360 C
Dr. Arndt (SPD) 5360 C
Hoogen (CDU/CSU) 5361 B
Überweisung an den Rechtsausschuß . 5361 C
Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Bannmeilengesetz (Drucksache 1445) 5361 C
Becher, Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Berichterstatter 5361 C
Hoogen (CDU/CSU) 5362 B
Beschlußfassung . 5363 A
Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Drucksache 1491) 5363 A
Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter . 5363 A
Beschlußfassung . 5364 A
Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zudem Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Drucksache 1492) . . 5364 A
Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 5364 B Beschlußfassung . 5365 A
Beratung der Übersicht 12 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 15. Juni 1955 (Drucksache 1458) 5365 B
Beschlußfassung . 5365 B
Wahl des Abgeordneten Dr. Zimmermann
zum Mitglied des Wahlprüfungsausschusses 5365 B
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398) . 5365 C
Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 5365 C
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kindergeldgesetzes (Kindergeldergänzungsgesetz — KGEG) (Drucksache 1469) in Verbindung mit der
Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kindergeldgesetzes (Kindergeldergänzungsgesetz — KGEG) (Drucksache 1539) 5365 C
Storch, Bundesminister für
Arbeit 5365 C, 5372 D
Horn (CDU/CSU), Antragsteller . . 5367 B Dr. Schellenberg (SPD) . . 5368 A, 5377 D Dr. Atzenroth (FDP) 5373 B Frau Finselberger (GB/BHE) 5375 C, 5376 B Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 5376 A, B
Arndgen (CDU/CSU) 5378 B
Petersen (GB/BHE) 5378 D
Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 5379 B
Glückwünsche zum Geburtstag des Abg.
Ziegler 5379 B
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1411) 5379 C
Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 5379 C
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksache 1010); Mündlicher Bericht dies Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1420, Umdrucke 466, 467) 5379 C, 5401 C, D
Bals (SPD), Berichterstatter . . . . 5379 C
Richter (SPD) 5380 A, 5381 C
Horn (CDU/CSU) 5380 D
Winkelheide (CDU/CSU) 5381 B
Abstimmungen 5381 B, D
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1418); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1493, Umdrucke 465, 468, 469) . 5382 B, 5401 D ff.
Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 5382 B
Frau Döhring (SPD) . . . 5383 A, 5390 A
Dr. Hammer (FDP) 5383 D
Schüttler (CDU/CSU):
zur Sache 5384 A
zur Abstimmung 5390 D
Frau Kalinke (DP) 5385 B
Starch, Bundesminister für Arbeit 5388 B
Horn (CDU/CSU) 5389 B
Dr. Schellenberg (SPD) (zur Abstimmung) 5391 B
Abstimmungen . . . . 5389 D, 5390 C, 5391 B
Namentliche Abstimmung über Änderungsantrag Umdruck 469 5390 C, D, 5408
Unterbrechung der Sitzung . . 5391 B
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1450) . 5391 B
Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte . . . . 5391 C, 5394 A
Frau Korspeter (SPD) 5392 D
Dr. Gille (GB/BHE) 5395 A
Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 5395 D
Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 5396 B
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes
(Drucksachen 1413, zu 1413) 5396 C
Überweisung an den Rechtsausschuß . . 5396 C
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung der Artikel 33, 34 und 35 des in Bonn am 26. Mai 1952 unterzeichneten Truppenvertrages und des Art. 3 des am gleichen Tage unterzeichneten Abkommens über das Truppenzollgesetz (Drucksache 1416) 5396 C
Überweisung an den Ausschuß für Finanz-
und Steuerfragen 5396 D
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksachen 1462, zu 1462) 5396 D
Überweisung an den Ausschuß für Finanz-
und Steuerfragen 5396 D
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshore-Steuergesetz) (Drucksache 1211); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 1473, zu 1473) 5397 A
Krammig (CDU/CSU):
als Berichterstatter 5397 A
Schriftlicher Bericht 5403
Beschlußfassung 5397 B
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreichüber Rechtsschutz und Rechtshilfe Abgabensachen (Drucksache 1301); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1474) 5397 B
Schlick (CDU/CSU):
als Berichterstatter 5397 C
Schriftlicher Bericht 5404 B
Beschlußfassung 5397 D
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1093); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1481) . 5397 D
Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5405 A
Beschlußfassung 5397 D
Erste Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460), in Verbindung mit der
Beratung des Entwurfs einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksache 1427) 5398 A
Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5398 A
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über
den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Brauereiauslaufpech) (Drucksachen 1566, 1392) . 5398 A
Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 5406 A
Bender (GB/BHE) 5398 B
Abstimmungen 5398 C
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Aluminium-Zollkontingent) (Drucksachen
1567, 1483) 5398 C
Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5406 B
Beschlußfassung 5398 C
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingente für Massenstahl) (Drucksachen 1568, 1550) 5398 C
Müser (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 5407 A
Beschlußfassung 5398 C
Beratung des Zweiten Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksachen 1484, 550) . . . . 5398 D
Unertl ,(CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5407 B
Beschlußfassung 5398 D
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1485, 1388) 5398 D
Beschlußfassung 5399 A
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor) (Drucksachen 1486, 1393) . . . . 5399 A
Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5407 B
Beschlußfassung 5399 A
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Asbestfäden) (Drucksachen 1487, 1394) 5399 B
Beschlußfassung 5399 B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über
den Entwurf einer Achtunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Geknüpfte Teppiche) (Drucksachen 1488, 1395) . 5399 B
Beschlußfassung 5399 C
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neununddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fensterputzleder) (Drucksachen 1489, 1409) . 5399 C
Beschlußfassung 5399 C
Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464 [neu]) 5399 C, 5402 C
Beschlußfassung 5399 D
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1563) 5399 D
Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Berichterstatter 5399 D
Beschlußfassung 5400 C
Nächste Sitzung . 5400 D
Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5401 A
Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Umdruck 466 [Berichtigt]) 5401 C
Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD 'zum Entwurf eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Umdruck 467) 5401 D
Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 465) 5401 D
Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 468) 5402 A
Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) 5402 B
Anlage 7: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464 [neu]) 5402 C
Anlage 8: Schriftlicher Bericht ,des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über das Offshore-Steuergesetz (zu Drucksache 1473) 5403
Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag mit Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1474) 5404 B
Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1481) 5405 A
Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1566) 5406 A
Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1567) 5406 B
Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1568) 5407 A
Anlage 14: Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksache 1484) 5407 B
Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1486) 5407 B
Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) 5408
Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Beurlaubungen
beurlaubt
Abgeordnete bis einschließlich
D. Dr. Gerstenmaier 15. August
Dr. Höck 31. Juli
Bauer (Würzburg) 30. Juli
Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli
Dr. Kreyssig 30. Juli
Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli
Schoettle 30. Juli
Dr. Vogel 30. Juli
Albers 23. Juli
Dr. Graf Henckel 23. Juli
Dr. Dresbach 16. Juli
Koenen (Lippstadt) 16. Juli
Morgenthaler 16. Juli
Pelster 16. Juli
Karpf 9. Juli
Kemper (Trier) 9. Juli
Lulay 9. Juli
Schuler 9. Juli
Wiedeck 9. Juli
Dr. Deist 8. Juli
Feldmann 8. Juli
Graaff (Elze) 8. Juli
Hörauf 8. Juli
Frau Kipp-Kaule 8. Juli
Frau Dr. Maxsein 8. Juli
Raestrup 8. Juli
Onnen 8. Juli
Dr. Rinke 8. Juli
Seuffert 8. Juli
Bettgenhäuser 7. Juli
Brandt (Berlin) 7. Juli
Demmelmeier 7. Juli
Donhauser 7. Juli
Hansing (Bremen) 7. Juli
Jacobi 7. Juli
Dr. Kather 7. Juli
Knobloch 7. Juli
Koenen (Düsseldorf) 7. Juli
Lermer 7. Juli
Dr. Luchtenberg 7. Juli
Dr. Orth 7. Juli
Stauch 7. Juli
Dr. Welskop 7. Juli
Frau Welter (Aachen) 7. Juli
Wehking 7. Juli
Illerhaus 7. Juli
Scharnberg 7. Juli
Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli
Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli
Schütz 9. Juli
Graf von Spreti 9. Juli
Trittelvitz 9. Juli
Dr. Wahl 9. Juli
Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli
Delegierte und Stellvertretende Delegierte
bei der Beratenden Versammlung des
Europarates:
Altmaier 9. Juli
Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli
Birkelbach 9. Juli
Erler 9. Juli
Even 9. Juli
Gräfin Finckenstein 9. Juli
Gerns 9. Juli
Haasler 9. Juli
Dr. Hellwig 9. Juli
Höfler 9. Juli
Kalbitzer 9. Juli
Kiesinger 9. Juli
Dr. Kopf 9. Juli
Lemmer 9. Juli
Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli
Dr Leverkuehn 9. Juli
Dr. Lütkens 9. Juli
Marx 9. Juli
Dr. von Merkatz 9. Juli
Frau Meyer-Laule 9. Juli
Dr. Mommer 9. Juli
Dr. Oesterle 9. Juli
Paul 9. Juli
Dr. Pfleiderer 9. Juli
Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli
Frau Dr. Rehling 9. Juli
Fürst von Bismarck 9. Juli
Anlage 2 Umdruck 466 (Berichtigt)
(Vgl. S. 5380 A, 5381 B)
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksachen 1420, 1010):
Der Bundestag wolle beschließen:
In Art. 1 werden in § 414 a der Reichsversicherungsordnung nach Satz 1 die folgenden Sätze eingefügt:
In der Vertreterversammlung der Landesverbände der Orts-, Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen müssen alle Mitgliedskassen vertreten sein. Umfaßt der Landesverband mehr als 50 Mitgliedskassen, so kann die Satzung Abweichendes bestimmen.
Bonn, den 5. Juli 1955
Dr. Krone und Fraktion
Anlage 3 Umdruck 467
(Vgl. S. 5380 A, 5381 B)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksachen 1420, 1010):
Der Bundestag wolle beschließen:
In Art. 1 wird in § 414 der Reichsversicherungsordnung der erste Satz des Abs. 4 gestrichen.
Bonn, den 6. Juli 1955
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 465
(Vgl. S. 5389 D)
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418):
Der Bundestag wolle beschließen:
Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingefügt:
§ la
Soweit der Renten-Mehrbetrag für Renten nach § 1 dieses Gesetzes wegen Fehlens von Unterlagen nicht nach § 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes vorn 23. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 345) errechnet werden kann, findet § 3 Abs. 2 und 3 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes entsprechende Anwendung.
Bonn, den 6. Juli 1955
Cillien und Fraktion Euler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 468
(Vgl. S. 5382 D, 5389 D)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418):
Der Bundestag wolle beschließen: § 1 erhält folgenden Wortlaut:
§ 1
§ 21 Abs. 5 des Gesetzes über die Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge und über ihre finanzielle Sicherstellung (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz) vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) wird gestrichen.
Bonn, den 6. Juli 1955
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 6 Umdruck 469
(Vgl. S. 5382 D, 5390 A)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des SozialversicherungsAnpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418):
Der Bundestag wolle beschließen:
Im § 1 werden in Satz 2 des neugefaßten Abs. 5 nach dem Wort „vollendet" eingefügt die Worte: „oder vorschul-, schulpflichtige oder in Berufsausbildung befindliche Kinder".
Bonn, den 7. Juli 1955
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 7 Umdruck 464 (neu)
(Vgl. S. 5399 C)
Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen:
1. Antrag der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Matthes, Brese, Frau Korspeter, Dannemann, Elsner und Genossen betreffend Abgeltung von Wildschäden (Drucksache 1463)
an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen;
2. Antrag der Abgeordneten Hilbert, Rümmele, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler und Genossen betreffend Autobahnstrecke Offenburg—Schliengen (Drucksache 1464)
an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen;
3. Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen betreffend Antrag auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Zuständigkeit des Bundes auf Gebieten des Wasserrechts sowie des Wasser- und Bodenverbandsrechts (Drucksache 1432)
an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht (federführend),
an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung,
an den Ausschuß für ELF,
an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Verkehrswesen.
Bonn, den 5. Juli 1955
Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
Anlage 8
zu Drucksache 1473 (Vgl. S. 5397 B)
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß)
über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
vom 15. Oktober 1954
über die von der Bundesrepublik zu gewährenden
Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten,
im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben
(Of f shore-Steuergesetz)
(Drucksuche 1211)
Berichterstatter: Abgeordneter Krammig
I. Allgemeine Bemerkungen
Das deutsch-amerikanische Abkommen über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshoresteuer-Abkommen) gehört zu der Reihe gleichartiger Abkommen, die die Vereinigten Staaten vom Frühjahr 1952 an mit sämtlichen Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes abgeschlossen haben. Durch diese Abkommen wird einer amerikanischen Gesetzesbestimmung Rechnung getragen, wonach die amerikanischen Haushaltsmittel, die für Zwecke der gemeinsamen Verteidigung zur Verfügung gestellt werden, in anderen Ländern nicht für die Entrichtung von Steuern dienen dürfen (§ 521 des Mutual Security Act von 1951). Die genannten amerikanischen Haushaltsmittel werden im wesentlichen zu folgenden Zwekken verwendet:
a) um Lieferungen und Leistungen zu bezahlen, die die Vereinigten Staaten in den beteiligten Ländern in Auftrag geben,
b) um die Kosten für den Unterhalt der amerikanischen Truppen zu decken, die in den am Nordatlantikpakt beteiligten Ländern stationiert sind,
c) um Ausrüstungsgegenstände, die entweder in den Vereinigten Staaten oder in anderen Ländern beschafft worden sind, einem verbündeten Lande zur Verfügung zu stellen.
Durch das Abkommen wird also der Bundesrepublik die Beteiligung an den Aufträgen ermöglicht, die im Rahmen des amerikanischen Verteidigungs-
und Außenhilfsprogramms außerhalb der Vereinigten Staaten vergeben werden.
II. Bemerkungen zum Offshoresteuer-Abkommen
Die im Offshoresteuer-Abkommen vorgesehenen Abgabenvergünstigungen halten sich im gleichen Rahmen, wie er in den mit anderen Ländern geschlossenen Abkommen umschrieben ist. Im einzelnen sind folgende Abgabenvergünstigungen vorgesehen:
1. Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer (Art. III Nr. 1)
a) Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen und für sonstige Leistungen,
b) Ausfuhrhändlervergütung und Ausfuhrvergütung für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen.
Voraussetzung für die Gewährung dieser Vergünstigungen ist, daß das Entgelt mit den in Nr. 2 des Anhangs vorgesehenen Dollar- oder D-MarkMitteln gezahlt wird.
2. Auf dem Gebiete der Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben
a) Nichterhebung der Eingangsabgaben bei dem Erwerb von Zollgut im Inland (z. B. aus Freihäfen, Zollagern, Eigenveredelungsverkehren (Art. III Nr. 2 Buchstabe a),
b) Abgabenbefreiung oder -vergütung oder Preisvergünstigungen bei dem Erwerb von Waren aus dem freien Verkehr des Zollgebiets gemäß den für die Ausfuhr von Waren geltenden Vorschriften der Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolgesetze (Art. III Nr. 2 Buchstabe b),
c) Nichterhebung der Ein- und Ausgangsabgaben für Waren, die für Rechnung der Vereinigten Staaten für Dienststellen der Vereinigten Staaten oder anderer von ihnen bezeichneter Regierungen ein-, aus- oder durchgeführt werden (Art. IV),
d) Nichterhebung der Eingangsabgaben für Waren, die für Rechnung der Vereinigten Staaten entsprechend den deutschen Zollvorschriften veredelt oder ausgebessert werden (Art. V).
Voraussetzung für die Gewährung der Vergünstigungen zu Buchstabe a und Buchstabe b ist, daß das Entgelt mit den in Nr. 2 des Anhangs vorgesehenen Dollar- oder D-Mark-Mitteln gezahlt wird.
3. Die Bestimmungen des Abkommens über Abgabenvergünstigungen für die Beschaffungen amerikanischer Dienststellen im Inland überschneiden sich zum Teil mit den Bestimmungen in den Art. 33 und 34 des Truppenvertrages über Abgabenvergünstigungen für die Beschaffungen der ausländischen Streitkräfte im Inland gegen Zahlung in der Währung ihres Heimatlandes. Sie stimmen jedoch sachlich weitgehend hiermit überein. Insbesondere ist im Offshoresteuer-Abkommen an dem Grundsatz des Truppenvertrages festgehalten worden, wonach die betreffenden Abgabenvergünstigungen davon abhängig sind, daß das Entgelt in der Währung des Heimatlandes der betreffenden Streitkräfte, im vorliegenden Falle in US-Dollars, gezahlt wird. Die
Ausnahmen von diesem Grundsatz, die in Nr. 2 des Anhangs zum Abkommen zugelassen worden sind, erscheinen vertretbar, da die dort aufgeführten D-Mark-Mittel, die neben US-Dollars zur Zahlung zugelassen sind, sämtlich mit Dollarzahlungen der Vereinigten Staaten in Beziehung stehen und außerdem ihr Einsatz von der Zustimmung der Bundesregierung abhängig gemacht worden ist. Es wird unterstellt, daß die Zustimmung nur dann erteilt wird, wenn diese den deutschen Interessen entspricht.
Das Abkommen soll nach Art. XII auch im Lande Berlin gelten. Dadurch wird gewährleistet, daß die Berliner Wirtschaft an den zu erwartenden Aufträgen beteiligt werden kann.
III. Bemerkungen zum Entwurf eines
Offshoresteuer-Gesetzes
Die Bestimmungen des Zustimmungsgesetzes (Offshoresteuer-Gesetz Art. 1) enthalten im § 1 des Art. 3 eine Ermächtigung für die Bundesregierung, zur Durchführung des Abkommens den Umfang der Umsatzsteuervergütungen und das Vergütungsverfahren entsprechend den jeweils geltenden allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zu regeln. Derartige Vorschriften erscheinen notwendig, um die Bestimmungen über Umsatzsteuervergütungen, die eine echte Ausfuhr voraussetzen, den im Abkommen vorgesehenen besonderen Tatbeständen anzupassen, in denen eine Ausfuhr nicht stattfindet.
Die §§ 2 bis 7 des Art. 3 enthalten Bestimmungen technischer Art auf dem Gebiete der Zölle, Verbrauchsteuern und Monopole, durch die ebenfalls im wesentlichen der Tatsache Rechnung getragen werden soll, daß die im Abkommen vorgesehenen Ausfuhrvergünstigungen auch dann gewährt werden, wenn eine echte Ausfuhr nicht stattfindet. Außerdem soll durch § 2 das Verfahren für die Lieferung von Zollgut zweckmäßiger als bisher gestaltet werden. Aus rechtssystematischen Gründen hielt es der Ausschuß für zweckmäßig, für Satz 1 des Absatzes 2 folgende Fassung vorzusehen:
„Die Abfertigung des Zollguts zur Weitergabe an diese Stellen hat die gleiche Wirkung wie die Abfertigung zum Zollvormerkverkehr mit der Folge, daß die Einfuhrzollschuld bedingt entsteht."
Die Mehrheit des Ausschusses ist der Ansicht, daß der Abschluß des Abkommens den deutschen Interessen entspricht, und hat daher dem Entwurf des Offshoresteuer-Gesetzes zugestimmt.
Bonn, den 24. Juni 1955
Krammig
Berichterstatter
Anlage 9
Drucksache 1474 (Vgl. S. 5397 C)
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß)
über den Entwurf eines Gesetzes über den
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 über
Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen
(Drucksache 1301)
Berichterstatter: Abgeordneter Schlick
Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat diesen Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 15. Juni 1955 behandelt.
Abkommen wie das in diesem Gesetzentwurf enthaltene über Rechtsschutz und Rechtshilfe bestehen bereits mit Schweden und Finnland. Weiterhin sind in den kürzlich durch dieses Hohe Haus ratifizierten deutsch-amerikanischen und deutschbritischen Doppelbesteuerungsabkommen Einzelvorschriften über die Gewährung von Rechtshilfe enthalten.
Der diesem Gesetz zugrunde liegende Vertrag gemäß Drucksache 1301 über Rechtsschutz und Rechtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich wurde am 4. Oktober vergangenen Jahres in Bonn unterzeichnet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 1955 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Der Vertrag selbst tritt an die Stelle des Vertrags vom 23. Mai 1922 zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Österreich. Die Anwendung dieses Vertrags aus dem Jahre 1922 ist heute umstritten, und der Vertrag selbst entspricht im übrigen auch den Anforderungen der neuen Rechtsentwicklung nicht mehr.
Die sachliche und persönliche Anwendungsmöglichkeit bezieht sich auf die Besitz- und Verkehrsteuern und die Gemeindeabgaben, dagegen nicht auf Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben. Für letztere bleibt eine besondere Regelung mit Rücksicht auf das GATT-Abkommen vorbehalten.
Rechtsschutz
Nach dem Vertrag, der den Rechtsschutz der beiderseitigen Staatsangehörigen in Abgabesachen regelt, ist eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen ausgeschlossen.
Rechtshilfe
Mit Rücksicht auf die bestehende weitgehende materielle und formelle Übereinstimmung des Abgabenrechts und auf die Tatsache der gleichen Sprache konnte man eine einfache Verfahrensregelung schaffen. Erheblich ist diese Vereinfachung im Geschäftsverkehr insbesondere auch dadurch, daß die Finanzämter beider Staaten unter Einschaltung der Oberfinanzdirektionen bzw. der Finanzlandesdirektionen grundsätzlich direkt miteinander in Verbindung treten können. Eilverkehr in Zustellungen und Vollstreckungssachen ist zugelassen. Die Rechtshilfe muß grundsätzlich in allen Fällen gewährt werden; lediglich die Gefährdung wesentlicher Staatsinteressen ist ein Ablehnungsgrund.
Zur Wahrung der Interessen des Steuerpflichtigen sind die Vorschriften über das Amts- und Steuergeheimnis gemäß § 22 der Reichsabgabenordnung für anwendbar erklärt worden. Die Rechtshilfe ist sehr weitgehend, da sie auch im Verwaltungsstrafverfahren Anwendung findet. Gemäß Art. 14 des Vertrages sind jedoch Einschränkungen festgelegt; so dürfen insbesondere keine Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen durchgeführt werden, und der Vollzug von Freiheitsstrafen ist ausgeschlossen.
Im Art. 15 des Vertrages ist festgelegt, daß Durchführungsbestimmungen zum Vertrag erlassen werden können; doch soll vor Erlaß derselben eine Fühlungnahme der beiden Finanzministerien stattfinden, damit Schwierigkeiten und Unklarheiten möglichst ausgeschaltet bleiben.
Gemäß Art. 3 des Gesetzentwurfs gilt das Abkommen auch für das Land Berlin.
Im Auftrage des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, der den Entwurf einstimmig billigte, darf ich auch die Zustimmung des Hauses erbitten. Bonn, den 28. Juni 1955
Schlick
Berichterstatter
Anlage 10
Drucksache 1481
(Vgl. S. 5397 D)
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß)
über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes
(Drucksache 1093)
Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert
Durch das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz sollte die Befreiung von der Wertpapiersteuer, die in § 13 Kapitalverkehrsteuergesetz für Anleihen der öffentlichen Hand, von Zweckverbänden und öffentlichen Versorgungsunternehmungen vorgesehen ist, auf Anleihen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, denen durch Gesetz oder Satzung die Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben übertragen ist, ausgedehnt werden, und zwar wegen der zunehmenden Bedürfnisse der Wasserwirtschaft. Der Ausschuß hat diesem Antrag ebenso wie die Bundesregierung einstimmig zugestimmt.
Im allseitigen Einvernehmen schlägt der Ausschuß ferner eine Neufassung des § 29 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes vor, durch welche die dort enthaltenen Sonderbestimmungen für Effektengeschäfte, bei denen Kreditgenossenschaften und deren Zentralkassen beteiligt sind, gewissen Umgestaltungen im Geschäftsbetrieb der Kreditgenossenschaften und der entsprechenden Regelung für die Sparkassen angepaßt werden. Die Zweckmäßigkeit und technische Richtigkeit dieser Neufassung wurde auch regierungsseitig bestätigt.
Ebenso im allseitigen Einvernehmen schlägt der Ausschuß eine Neufassung des § 3 Abs. 2 Satz 1 Kapitalverkehrsteuergesetz vor. Diese Bestimmung sieht die Zahlung von Kapitalverkehrsteuer (in der Regel 3 v. H.) vor, wenn ein Darlehen an eine Kapitalgesellschaft von einem Gesellschafter verbürgt wird. Die Auslegung, die diese Bestimmung durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofes
erfahren hatte, hatte zur Folge, daß, wenn Flüchtlingskredite, ERP-Kredite und andere zweckbestimmte Kredite aus öffentlichen Mitteln an Kapitalgenossenschaften, insbesondere an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gegeben wurden und, was bankmäßig als unerläßlich angesehen werden muß, die Gesellschafter dafür Sicherheit leisten, 3 v. H. der öffentlichen Mittel zur Zahlung der Kapitalverkehrsteuer in die Kasse des betreffenden Landes verwandt werden müssen. Dadurch werden die ohnehin für die Bedürfnisse zu knapp bemessenen öffentlichen Mittel zweckentfremdet; insbesondere die Vertriebenenwirtschaft hat eindringliche Vorstellungen gegen diese Besteuerung erhoben. Trotzdem hat bisher nur ein Land (Schleswig-Holstein) im Verwaltungsweg in der Regel auf diese Steuer verzichtet.
Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 Kapitalverkehrsteuergesetz soll einen Fall treffen, wo eine Kapitalzuführung an eine Kapitalgesellschaft (dies ist der eigentliche Gegenstand der Gesellschaftsteuer) durch Sicherheitsleistung eines Gesellschafters für ein Darlehen an die Gesellschaft ersetzt wird und dadurch die Steuerpflicht umgangen werden könnte. Der Fall, daß ein Gesellschafter Bürgschaft für ein Darlehen leistet, welches aus öffentlichen Mitteln der Gesellschaft aus ganz anderen Gründen gegeben wird und wofür die Sicherheitsleistung durch den Gesellschafter zwar ordnungsmäßig erforderlich ist, wirtschaftlich aber ebensowenig wie die Vermögensverhältnisse des
Gesellschafters selbst von Bedeutung für die Hingabe des Kredites ist, kann zwar formal, keineswegs aber wirtschaftlich dem Sinn des Gesetzes nach als ein Fall der Gesellschaftsteuerpflicht angesehen werden. Im Ausschuß wurde, und zwar einmütig, die Auffassung vertreten, daß schon aus Rechtsgründen die derzeitige Besteuerung nicht gerechtfertigt sei. Jedenfalls hielt der Ausschuß übereinstimmend diese Besteuerung für untragbar und schlägt deswegen die Neufassung vor. Ausgehend von den soeben hervorgehobenen Gesichtspunkten beschränkte er die Ausnahmen auf den Fall, daß die Kredite aus öffentlichen Kreditprogrammen stammen, dehnte sie also nicht auf alle Kredite aus öffentlichen Mitteln schlechthin aus. Aus denselben Gesichtspunkten hielt er aber auch
die von einigen Ländern angebotenen Regelungen, wonach die Steuer nur dann nicht erhoben werden sollte, wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet sei oder wenn die Gesellschafter sonst vollständig vermögenslos seien, nicht für ausreichend. Nach seiner Ansicht kommt es darauf an, die Mittel der öffentlichen Kreditprogramme nicht wegen der Zahlung solcher aus formalen Gründen entstehenden Steuern zu kürzen.
Sämtliche Beschlüsse des Ausschusses erfolgten einstimmig.
Bonn, den 28. Juni 1955
Seuffert Berichterstatter
Anlage 11
Drucksache 1566
(Vgl. S. 5398 A)
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß)
über den Entwurf einer
Vierunddreißigsten Verordnung über zollsatzänderungen
(Brauereiauslaufpech)
(Drucksache 1392)
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr
Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, der Zollfreiheit für Brauereiauslaufpech Tarifnr. aus 3813 und Nickeloxyd Tarifnr. 3826 sowie einem Zollsatz von 10 % des Wertes für Tarifnr. 3826 Cadmiumoxyd zuzustimmen.
Darüber hinaus wurde in § 1 Nr. 2 das Wort Nickeloxyd in Nickelhydroxyd geändert.
Bonn, den 6. Juli 1955
Dr. Löhr
Berichterstatter
Anlage 12
Drucksache 1567
(Vgl. S. 5398 C)
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß)
über den Entwurf einer
Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen
(Aluminium-Zollkontingent)
(Drucksache 1483)
Berichterstatter: Abgeordneter Brand (Remscheid):
Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner heutigen Sitzung in einer längeren Diskussion mit der Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen befaßt, die eine zollfreie Einfuhr von 20 000 t Rohaluminium für die Zeit vom 1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 vorsieht. Es handelt sich hierbei darum, eine Lücke auszufüllen, die zwischen der deutschen Rohaluminium-Erzeugung und dem Verbrauch aufgetreten ist, wobei berücksichtigt werden muß, daß infolge der internationalen Verknappung von Rohaluminium das zu importierende Material zu erheblich höheren Preisen als bisher gekauft werden muß. Um eine
Preisbewegung auf diesem Wirtschaftssektor zu vermeiden, soll auf den 12%igen Zoll verzichtet werden.
Der Ausschuß faßte mit Mehrheit den Beschluß, der Regierungsvorlage zuzustimmen, mit der Maßgabe, daß die Frage der zollfreien Einfuhr für das nächste Jahr zu gegebener Zeit erneut zu behandeln ist.
Bonn, den 6. Juli 1955
Brand (Remscheid) Berichterstatter
Anlage 13
Drucksache 1568
(Vgl. S. 5398 C)
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß)
über den Entwurf einer
Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen
Zollkontingente für Massenstahl
(Drucksache 1550)
Berichterstatter: Abgeordneter Müser
Der Entwurf der Dreiundvierzigsten Verordnung sieht die Verlängerung der bestehenden Zollregelung über den 31. August 1955 „bis auf weiteres" vor. Es handelt sich um 3 Gruppen:
a) um 35 000 t monatliche Importmöglichkeit von
Roheisen und Nachprodukten,
b) um 50 000 t Universaleisen, insbesondere um warmgewalzte Bleche — ebenfalls monatlich —,
c) um 35 000 t Stabeisen, Stabstahl etc. — ebenfalls monatlich —.
Die Kontingente sind bisher nur mit ca. 2 % ausgenutzt worden. Die Importmöglichkeit hat auf dem Inlandsmarkt jedoch sehr gut preisregulierend gewirkt. Es ist wünschenswert, daß dieser Zustand einstweilen aufrechterhalten bleibt. Der Ausschuß schlägt einstimmig Annahme der Regierungsvorlage vor.
Bonn, den 6. Juli 1955
Müser
Berichterstatter
Anlage 14
Drucksache 1484 (Vgl. S. 5398 D)
Zweiter Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Außen handelsfragen (23. Ausschuß)
über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen
(Drucksachen 550, 1155)
Berichterstatter: Abgeordneter Unertl
Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam in seiner Sitzung vom 13. Januar 1955 zu dem Ergebnis, daß die Beratung hinsichtlich der Tarifnr. aus 0802 D-Zitronen zurückgestellt werden sollte, bis die Verhandlungen mit Italien und Spanien abgeschlossen sind. Nach nunmehr erfolgtem Abschluß dieser Verhandlungen faßte der Ausschuß für Außenhandelsfragen in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Antrag der Fraktion der SPD, den
Vertragszollsatz von 5 % fallenzulassen, zuzustimmen.
Als Berichterstatter darf ich das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben.
Bonn, den 22. Juni 1955
Unertl
Berichterstatter
Anlage 15
Drucksache 1486 (Vgl. S. 5399 A)
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß)
über den Entwurf einer
Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor)
(Drucksache 1393)
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr
Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen, der Zollfreiheit für Chlor bis zum 31. März 1956 vorsieht.
Bonn, den 22. Juni 1955
Dr. Löhr
Berichterstatter
Namentliche Abstimmung
über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD
zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes
(Umdruck 469)
(Vgl. S. 5382 D, 5390 A, 5402 B)
Name Abstimmung Name Abstimmung
CDU/CSU
Frau Ackermann . . . . * Fuchs Nein
Dr. Adenauer — Funk Nein
Albers beurlaubt Dr. Furler —
Arndgen Nein Gedat . Nein
Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein
Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . —
Bauer (Wasserburg) . . Nein Gengler . Nein
Bauereisen Nein Gerns .. beurlaubt
Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . beurlaubt
Bausch Nein Gibbert Nein
Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein
Berendsen - Dr. Glasmeyer Ja
Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Ja
Fürst von Bismarck . . . beurlaubt Glüsing Nein
Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . —
Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein
(Freiburg) Nein Goldhagen Nein
Blöcker Nein Gontrum Ja
Bock J a Dr. Graf (München) . . Nein
von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein
Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Günther Nein
Brand (Remscheid) . . . _Nein Gumrum Nein
Frau Brauksiepe . . . . — Häussler Ja
Dr. von Brentano . . . . — Hahn Nein
Brese Nein Harnischfeger Ja
Frau Dr. Brökelschen . . enthalten Heix Ja
Dr. Brönner . . . . . Nein Dr. Hellwig beurlaubt
Brookmann (Kiel) . . . • Nein Dr. Graf Henckel . . . beurlaubt
Brück Ja Dr. Hesberg Nein
Dr. Bucerius Nein Heye enthalten
Dr. von Buchka . . . . Nein Hilbert Nein
Dr. Bürkel Nein Höcherl Ja
Burgemeister Nein Dr. Höck beurlaubt
Caspers Ja Höfler beurlaubt
Cillien Nein Holla Nein
Dr. Conring Nein Hoogen Nein
Dr. Czaja Ja Dr. Horlacher Nein
Demmelmeier beurlaubt Horn Nein
Diedrichsen Nein Huth Nein
Frau Dietz Nein Illerhaus beurlaubt
Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger Nein
Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Ja
Dr. Dresbach beurlaubt Frau Dr. Jochmus . . . Nein
Donhauser beurlaubt Josten Ja
Eckstein — Kahn Nein
Ehren Ja Kaiser —
Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf beurlaubt
Dr. Dr. h. c. Erhard . . . - Kemmer (Bamberg) . . -
Etzenbach Nein Kemper (Trier) beurlaubt
Even beurlaubt Kiesinger beurlaubt
Feldmann beurlaubt Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein
Finckh Nein Kirchhoff *
Dr. Franz Nein Klausner Nein
Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein
Friese Nein Dr. Kliesing Ja
*) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
Name Abstimmung Name Abstimmung
Knapp Ja Rasner Nein
Knobloch beurlaubt Frau Dr. Rehling . . . . beurlaubt
Dr. Köhler Nein Richarts Nein
Koops Nein Frhr. Riederer von Paar Nein
Dr. Kopf beurlaubt Dr. Rinke beurlaubt
Kortmann . enthalten Frau Rösch Nein
Kramel — Rösing Ja
Krammig Ja Rümmele Ja
Kroll Ja Ruf Nein
Frau Dr. Kuchtner . . . — Sabaß —
Kühlthau * Sabel Nein
Kuntscher Nein Schäffer Nein
Kunze (Bethel) Nein Scharnberg beurlaubt
Lang (München) . . . . Nein Scheppmann Ja
Leibfried — Schill (Freiburg) . . . . Nein
Dr. Leiske Nein Schlick Nein
Lenz (Brühl) — Schmücker Nein
Dr. Lenz (Godesberg) . . beurlaubt Schneider (Hamburg) . . Nein
Lenze (Attendorn) . . . Ja Schrader Nein
Leonhard Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) —
Lermer Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein
Leukert Nein Schüttler Nein
Dr. Leverkuehn . . . . beurlaubt Schütz beurlaubt
Dr. Lindenberg . . . . Nein Schuler beurlaubt
Dr. Lindrath Nein Schulze-Pellengahr . . . Nein
Dr. Löhr Nein Schwarz Nein
Lotze Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Ja
Dr. h. c. Lübke . . . . - Dr. Seffrin Nein
Lücke Nein Seidl (Dorfen) Nein
Lücker (München) . . . Nein Dr. Serres Nein
Lulay beurlaubt Siebel Nein
Maier (Mannheim) . . . Ja Dr. Siemer Nein
Majonica Nein Solke Nein
Dr. Baron Manteuffel- Spies (Brücken) . . . . Ja
Szoege Nein Spies (Emmenhausen) . Nein
Massoth Spörl Ja
Maucher Ja Graf von Spreti . . . . beurlaubt
Mayer (Birkenfeld), . . Ja Stauch beurlaubt
Menke Ja Frau Dr. Steinbiß . . . —
Mensing Nein Stiller Nein
Meyer (Oppertshofen) . Nein Storch Nein
Meyer-Ronnenberg . . . Nein Storm Ja
Storm —
Miller Nein Str
Dr. Moerchel Nein Struve Nein
Morgenthaler beurlaubt Stücklen Nein
Muckermann Nein Teriete Ja
Mühlenberg — Unertl *
Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Ja
Müller-Hermann Ja Varelmann
. . . .
Müser Ja Frau Vietje Nein
Naegel * Dr. Vogel beurlaubt
Nellen — Voß Ja
Neuburger Nein Wacher (Hof) Nein
Niederalt Nein Wacker (Buchen) . . . . Ja
Frau Niggemeyer . . . — Dr. Wahl beurlaubt
Dr. Oesterle beurlaubt Walz Nein
Oetzel Nein Frau Dr. h. c. Weber
Dr. Orth beurlaubt (Aachen) beurlaubt
Pelster beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Nein
Dr. Pferdmenges . . . . Nein Wehking beurlaubt
Frau Pitz Nein Dr. Welskop beurlaubt
Platner Nein Frau Welter (Aachen) . beurlaubt
Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt Dr. Werber Ja
Frau Praetorius . . . . Ja Wiedeck beurlaubt
Frau Dr. Probst . . . . — Wieninger Nein
Dr. Dr. h. c. Pünder . . beurlaubt Dr. Willeke Nein
Raestrup beurlaubt Winkelheide Nein
*) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
Name Abstimmung Name Abstimmung
Wittmann Ja Jahn (Frankfurt) . Ja
Wolf (Stuttgart) Ja Jaksch Ja
Dr. Wuermeling — Kahn-Ackermann Ja
Wullenhaupt Ja Kalbitzer beurlaubt
Frau Keilhack Ja
SPD Frau Kettig Ja
Keuning —
Frau Albertz Ja Kinat Ja
Frau Albrecht Ja Frau Kipp-Kaule beurlaubt
Altmaier beurlaubt Könen (Düsseldorf) . . . Ja
Dr. Arndt Ja Koenen (Lippstadt) beurlaubt
Arnholz Ja Frau Korspeter Ja
Dr. Baade - Dr. Kreyssig beurlaubt
Dr. Bärsch Ja Kriedemann Ja
Bals Ja Kühn (Köln) Ja
Banse Ja Kurlbaum J a
Bauer (Würzburg) beurlaubt Ladebeck Ja
Baur (Augsburg) . . . . Ja Lange (Essen) Ja
Bazille Ja Frau Lockmann Ja
Behrisch Ja Ludwig Ja
Frau Bennemann Ja Dr. Lütkens beurlaubt
Bergmann Ja Maier (Freiburg) . Ja
Berlin Ja Marx beurlaubt
Bettgenhäuser beurlaubt Matzner Ja
Frau Beyer (Frankfurt) Ja Meitmann Ja
Birkelbach beurlaubt Mellies Ja
Blachstein Ja Dr. Menzel Ja
Dr. Bleiß Ja Merten —
Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Metzger Ja
Bruse Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja
Corterier Ja Meyer (Wanne-Eickel) Ja
Dannebom Ja Frau Meyer-Laule beurlaubt
Daum Ja Mißmahl Ja
Dr. Deist beurlaubt Moll Ja
Dewald Ja Dr. Mommer beurlaubt
Diekmann Ja Müller (Erbendorf) . . Ja
Diel Ja Müller (Worms) Ja
Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja
Erler beurlaubt Odenthal Ja
Eschmann Ja Ohlig Ja
Faller Ja Ollenhauer Ja
Franke Ja Op den Orth —
Frehsee Ja Paul beurlaubt
Freidhof Ja Peters Ja
Frenzel Ja Pöhler Ja
Gefeller Ja Pohle (Eckernförde) Ja
Geiger (Aalen) Ja Dr. Preller Ja
Gentzmann Ja Priebe Ja
Gleisner (Unna) Ja Pusch Ja
Dr. Greve Ja Putzig Ja
Dr. Gülich Ja Rasch Ja
Hansen (Köln) Ja Regling Ja
Hansing (Bremen) beurlaubt Rehs Ja
Hauffe Ja Reitz Ja
Heide Ja Reitzner Ja
Heiland Ja Frau Renger Ja
Heinrich Ja Richter Ja
Hellenbrock Ja Ritzel
Hermsdorf Ja Frau Rudoll Ja
Herold Ja Ruhnke Ja
Höcker Ja Runge Ja
Höhne Ja Sassnick Ja
Hörauf beurlaubt Frau Schanzenbach . . Ja
Frau Dr. Hubert . . . . Ja Scheuren Ja
Hufnagel Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . beurlaubt
Jacobi beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja
Jacobs Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja
*) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
Name Abstimmung Name Abstimmung
Schmitt (Vockenhausen) . Ja Scheel Nein
Dr. Schöne * Schloß Nein
Schoettle beurlaubt Dr. Schneider (Lollar) . enthalten
Seidel (Fürth) Ja Schwann Nein
Seither Ja Stahl Nein
Seuffert beurlaubt Dr. Stammberger . . . Nein
Stierle Ja Dr. Starke —
Sträter Ja Dr. Wellhausen . . . .
Frau Strobel Ja
Stümer Ja
Thieme Ja
Traub Ja
Trittelvitz beurlaubt
Wagner (Deggenau) Ja GB/BHE
Wagner (Ludwigshafen) Ja
Wehner Ja Bender Ja
Wehr Ja Dr. Czermak
Ja
Welke Ja Dr. Eckhardt —
Weltner (Rinteln) Ja Elsner Ja
Dr. Dr. Wenzel Ja Engell Ja
Wienand Ja Feller
Ja
Wittrock Ja Gräfin Finckenstein . . beurlaubt
Ziegler Ja Frau Finselberger . . . Ja
Zühlke Ja Gemein Ja
Dr. Gille Ja
FDP Haasler beurlaubt
Dr. Kather beurlaubt
Dr. Atzenroth Nein Dr. Keller
Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt Dr. Klötzer Ja
Dr. Berg Nein Körner Ja
Dr. Blank (Oberhausen) . beurlaubt Kraft —
Dr. h. c Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) . .
Ja
Dr. Bucher Nein Kutschera Ja
Dr. Dehler Nein Dr. Mocker Ja
Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Dr. Dr. Oberländer . . . —
Eberhard — Petersen Ja
Euler Nein Dr. Reichstein —
Fassbender Nein Samwer Ja
Frau Friese-Korn . . . Nein Seiboth J,,
Frühwald Nein Dr. Sornik Ja
Graaff (Elze) beurlaubt Srock , Ja
Gaul Nein Dr. Strosche Ja
. . . . . .
Dr. Hammer . . . . . Nein
Held Ja
Hepp Nein DP
Dr. Hoffmann Ja Becker (Hamburg) Ja
Frau Dr. Ilk Ja
Dr. Jentzsch — Dr. Brühler Ja
Kühn (Bonn) Nein Eickhoff Ja
Lahr Nein Dr. Elbrächter Ja
Lenz (Trossingen) . . . Nein Frau Kalinke . . . . Ja
Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Nein Matthes Ja Ja
Dr. von Merkatz . . .
Dr. Luchtenberg . . . . beurlaubt Müller (Wehdel) . . . . Ja
Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . —
von Manteuffel (NeuB) . Nein Schneider (Bremerhaven) —
Margulies Dr. Schranz *
Mauk Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . —
Dr. Mende Nein Walter Ja
Dr. Miessner Nein Wittenburg
Ja
Neumayer — Dr. Zimmermann . . . —
Onnen beurlaubt
Dr. Pfleiderer beurlaubt
Dr. Preiß Nein Fraktionslos
Dr. Preusker —
Rademacher Ja Brockmann (Rinkerode) —
Dr. Schafer Ja Stegner Ja
*) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
Zusammenstellung der Abstimmung
Abstimmung
Abgegebene Stimmen 354
Davon :
Ja 199
Nein 151
Stimmenthaltung . 4
Zusammen wie oben . . 354
Berliner Abgeordnete
Name Abstimmung Name Abstimmung
CDU/CSU Mattick Ja
Neubauer Ja
Dr. Friedensburg . . . . Nein Neumann Ja
Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja
Lemmer beurlaubt Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt
Frau Dr. Maxsein . . . beurlaubt Schröter (Wilmersdorf) . Ja
Stingl Ja Frau Wolff (Berlin) . . Ja
Dr. Tillmanns . . . . . Nein
FDP
SPD Dr. Heim Nein
Brandt (Berlin) . . . . beurlaubt Hübner Nein
Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja
Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja
Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein
Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten
Abstimmung
Abgegebene Stimmen 18
Davon :
Ja 12
Nein 6
Stimmenthaltung . —
Zusammen wie oben . . 18