Rede von
Dr.
Karl
Atzenroth
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Es ist selbstverständlich, daß wir uns bei der ersten Beratung dieser beiden Gesetze im wesentlichen mit den Erfahrungen beschäftigen müssen, die mit den beiden vorangegangenen Gesetzen gemacht worden sind. Ich kann dem Herrn Bundesarbeitsminister nicht zustimmen, wenn er sagt: nun wartet doch einmal ab; draußen bekümmert man sich ja nur darum, daß man überhaupt das Kindergeld bekommt! — Unsere Aufgabe als Vertreter des Volkes ist, die Gesetze von Anfang an richtig zu machen.
Wir dürfen nicht zunächst ein falsches Gesetz voller Schwierigkeiten verabschieden und dann abwarten, um es vielleicht später einmal zu ändern, wenn die Schwierigkeiten sich als unübersteigbar herausgestellt haben.
— Das ist nicht richtig, sondern: wenn Sie unserem Entwurf zugestimmt hätten, dann hätten wir zur Zeit ein besseres Gesetz.
Meine Damen und Herren, dann brauchten wir jetzt kein Ergänzungsgesetz.
— Ja, die Meinung will ich Ihnen hier auch begründen. Es ist ja überhaupt merkwürdig, daß beide Antragseinbringer, sowohl die Fraktion der CDU/CSU als auch die Bundesregierung, ihr Gesetz „Ergänzungsgesetz" und nicht „Schlußgesetz" nennen, was doch eigentlich naheläge, wenn man wirklich davon überzeugt wäre, daß damit nun der ganze Fragenkomplex abschließend geregelt wird.
Parlamentarisch ist noch etwas anderes merkwürdig: daß die Fraktion, die die ersten Gesetze nur mit ihren Stimmen durchgebracht hat, 14 Tage vor dem Regierungsentwurf, glaube ich, einen Gesetzentwurf vorlegt, der im Wortlaut genau mit dem Regierungsentwurf übereinstimmt. Hat nun die Regierung abgeschrieben, oder haben Sie das vorher von der Regierung bekommen?
— Aber Herr Horn, das ist doch nicht genügend begründet, was Sie gesagt haben.
Meine Damen und Herren, obwohl sich die Stimmen derer mehren, die Zweifel daran hegen, ob der Weg, kinderreichen Familien durch Beiträge der Allgemeinheit zu helfen, volkswirtschaftlich richtig ist und ob die Erfahrungen, die man in Frankreich gemacht hat, nicht schrecken, haben wir uns von Anfang an zur Mitarbeit bereit erklärt. Wir haben uns bereit erklärt, dieses Kindergeld vom dritten Kinde an in der Höhe zu gewähren, in der es von allen Parteien gleichmäßig beantragt worden ist. Frau Rehling hat außer der Erklärung, die Herr Schellenberg hier wiedergegeben hat, bei den Haushaltsberatungen noch hinzugefügt: dieses Gesetz hat unserer Partei außerordentlich genützt. Vielleicht ist der Wortlaut etwas anders gewesen.
Diese Erklärung kann nur darauf zurückzuführen sein, daß draußen in der Propaganda immer erklärt worden ist: dieses Kindergeld verdankt ihr der CDU;
die anderen wollten kein Kindergeld. — Nein, Herr Horn, das ist umgekehrt, das ist nicht richtig! Das Kindergeld wollten wir in der gleichen Form und in der gleichen Höhe geben,
aber an den gesamten in Frage kommenden Personenkreis und nicht an einen kleinen, beschränkten Personenkreis.
— Nein, wir haben dafür gestimmt, daß 25 DM an jedes dritte und weitere Kind gegeben werden! Das darf in der Öffentlichkeit nicht verfälscht werden und muß hier mit aller Deutlichkeit noch einmal wiederholt werden.
Im Streit befanden wir uns nur über die Methode, über die Organisation; und die Erfahrungen, die wir in der Zwischenzeit gemacht haben, zeigen, daß unsere Bedenken absolut richtig gewesen sind.
Ich erinnere daran, daß - ich glaube, Herr Kollege Arndgen, Sie sind es gewesen — Sie mir vorgeworfen haben: Ausgerechnet Sie treten für eine staatliche Lösung ein, wir dagegen wollen eine berufsständische Lösung erzielen; bestimmte Berufszweige sollen sich zusammenschließen und in einer Gemeinschaft für ihre Angehörigen sorgen. — Aber, meine Damen und Herren, was ist denn davon in den Gesetzen übriggeblieben? Doch praktisch gar nichts!
Das einzige, was von Berufsständischem noch übriggeblieben ist, ist der Ausdruck Berufsgenossenschaft. Sie haben die Berufe schon dadurch vermischt, daß die gewerblichen Berufe den landwirtschaftlichen helfen müssen. Ich bin dafür; aber damit ist das Berufsständische nicht mehr gewahrt! Sie müssen — das haben die Erfahrungen bewiesen — zu einem viel größeren Ausgleich innerhalb der Berufsstände kommen, als es bisher in dem ersten Gesetz vorgesehen ist. Die Unterschiede in der Belastung der einzelnen Berufsstände sind nämlich so gewaltig, daß es niemand von Ihnen — das wage ich zu behaupten — rechtfertigen wird, daß man dort vor einem Ausgleich zurückschreckt. Bei einzelnen Berufszweigen beträgt die Belastung vielleicht 0,5 oder 0,6 % der Lohnsumme, andere Berufszweige aber müssen schon bisher 1,8 % der Lohnsumme bezahlen und haben in dem Augenblick, in dem die Rücklageverpflichtungen nach § 741 RVO, der ja hierfür auch zutrifft, einmal erfüllt werden müssen, noch eine Steigerung zu erwarten. Die meisten Berufsgenossenschaften haben sich davor noch etwas gedrückt. Wenn aber diese Lasten noch hinzukommen, dann wird auch der Höchstsatz von 1,8 %, der mir zur Zeit bekannt ist — vielleicht gibt es noch einen höheren —, noch überschritten werden. Und Sie werden doch nicht behaupten wollen, daß Sie diesen Zustand als richtig empfinden, zumal gerade die Berufsstände, die höher belastet sind, eine Fülle von kleinen Betrieben umfassen und es sich bei denen, die den niedrigsten Satz zu zahlen haben, um Großunternehmungen handelt. Das ist aus der ganzen Struktur heraus eigentlich selbstverständlich, und auf diese Konsequenz haben wir schon damals hingewiesen. Schon da liegt also die Unmöglichkeit, diese Konstruktion aufrechtzuerhalten.
Die Frage der berufsständischen Selbsthilfe ist eine Theorie, die sich sehr schnell als absurd erwiesen hat.
Darauf beruht doch Ihre Konstruktion. Wenn aber dieser Gedanke in Wegfall kommt, — ja, meine Damen und Herren, warum haben Sie damals nicht unserem Vorschlag zugestimmt, bei dem Differenzen und Schwierigkeiten, wie sie Herr Schellenberg eben so ausführlich dargestellt hat, nicht aufgetreten wären? Damals hieß es in unserem Gesetzesvorschlag nämlich: a 11 e dritten, vierten und fünften Kinder erhalten das Kindergeld. Dann brauchten wir jetzt nicht herumzusuchen, wem es noch fehlt, wer es jetzt noch nicht bekommt; dann brauchten wir uns nicht Gedanken darüber zu machen, ob wir nach diesem dritten nicht doch noch ein viertes Schlußgesetz machen müssen, weil sich herausstellt, daß soundso viele Kinder jetzt noch nicht zum Zuge kommen. Diese Bedenken, meine Damen und Herren, haben wir damals vorgebracht. Sie haben sie in den Wind geschlagen. Heute müssen Sie die Folgen tragen und es sich gefallen lassen, daß wir darauf bei dieser Gelegenheit noch einmal ganz deutlich hinweisen.
Überhaupt sind die Fragen der Durchführung insbesondere des ersten Gesetzes gerade von offizieller Seite sehr verniedlicht worden. Die Darstellung im Bulletin, leider auch die Hauptgenossenschaft der Familienausgleichskassen hat alles in rosigem Licht erscheinen lassen. Und wenn Sie von Verwaltungskosten sprechen und sie mit 3 bis 4 % als verhältnismäßig niedrig hinstellen, so hat Herr Schellenberg vollkommen recht: die Verwaltungskosten beginnen ja erst! Die Einziehung der Beiträge ist ja noch kaum durchgeführt! Die ersten Vorschußzahlungen in bescheidener Höhe sind angefordert worden. Bisher hat man von dem Vorschuß gelebt, den der Herr Bundesfinanzminister gegeben hat. Jetzt kommt ja erst die Belastung! Meine Damen und Herren, Sie werden aus den Zuschriften, die Ihnen jetzt von allen Kreisen, die nun zahlen müssen, zugehen, ersehen, wie bei diesen Leuten auf einmal die Erkenntnis kommt, insbesondere bei den kleinen Unternehmungen. Bei den großen Unternehmungen — das gebe ich Ihnen ohne weiteres zu — hat sich die Sache sehr leicht und reibungslos abgewickelt, nicht aber bei den vielen kleinen Unternehmungen. Es ist typisch, daß ausgerechnet die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel mit an der Spitze im Kampf gegen die Konstruktion steht, die Sie im ersten Gesetz beschlossen haben.
Es hat sich auch herausgestellt — Herr Professor Schellenberg hat schon darauf hingewiesen —, daß fast alle Angaben, die uns in der Beratung des ersten Gesetzes gemacht worden sind, sich später als falsch erwiesen haben. Die Belastungen wurden größer, die Zahl der Kinder verteilte sich völlig anders; die Belastung ging nach einer anderen Richtung, als man es in den Angaben, die wir von der Bundesregierung erhalten haben oder die Sie selber gemacht haben, gehört hatte. Dadurch ist zur Zeit eine solche Ungleichheit entstanden, daß sie einfach nicht bleiben kann.
Wir werden, ob wir wollen oder nicht, gerade auf der Aufbringungsseite des ersten Gesetzes noch Maßnahmen ergreifen müssen, die diese Ungleichheit beseitigen und damit logischerweise zu einer ganz anderen Konstruktion auf dieser Seite des Gesetzes führen müssen.
Meine Damen und Herren! Auch das neue Ergänzungsgesetz bringt weitere Belastungen, und zwar wieder für einen Teil der kleinen Unternehmer, der kleinen Handwerker und Einzelhandelsgeschäfte und Landwirte, Belastungen, die zur Zeit noch unübersehbar sind. Denn das Gesetz soll ja rückwirkende Kraft haben. Wie kann also eine Familienausgleichskasse beispielsweise im Einzelhandel jetzt schon einen Etat aufstellen, wenn sie nicht weiß, welche Belastung auf Grund dieses neuen Gesetzes hinzukommt?
— Nein, Herr Arbeitsminister, das kann sie nicht wissen. Denn es handelt sich ja um Familien, die jetzt zusätzlich von ihr betreut werden sollen, für die sie gar keine Einnahmen bekommt. Die Betreffenden sind ja nicht mehr bei ihr versichert. Sie waren früher einmal bei der Berufsgenossenschaft versichert, sind aber zur Zeit nicht versichert; die Größenordnung ist also gar nicht erfaßbar und damit auch nicht die Belastung, die für die Familienausgleichskasse — und zwar mit rückwirkender Kraft — eintritt. Das ist unübersehbar. Infolgedessen sind alle Rechnungen, die wir zur Zeit aufmachen, im günstigsten Falle vorläufige Rechnungen, und alle Mittel, die jetzt angefordert werden, sind Vorschüsse. Das sollten Sie all den Kreisen aus dem Handwerk, dem Einzelhandel und der Landwirtschaft, die Ihnen nahestehen, deutlich und ehrlich sagen.
Dieses Gesetz hat eine Reihe von Mängeln. Einem Teil der Ausführungen, die Herr Professor Schellenberg gemacht hat, schließe ich mich an; bei einem anderen Teil sind wir anderer Meinung. Ich darf z. B. noch auf eines hinweisen. Wie wollen Sie der kleinen Hausfrau, die eine Hausangestellte beschäftigt, klarmachen, daß sie nunmehr jährlich 6 DM Beitrag für Kindergeld für Hausangestellte bezahlen soll? Es mag für einen wohlsituierten Haushalt eine Bagatelle sein; aber es gibt auch Haushalte, in denen man mit den 6 Mark rechnet. Aber der Gedanke überhaupt! Überlegen Sie einmal: die Hausfrau soll 6 Mark als Kindergeld für Hausangestellte zahlen,
und sie soll diesen Betrag noch nicht einmal vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen dürfen. Auch das ist eine merkwürdige Bestimmung in diesem Gesetz. Der Beitrag soll keine Betriebsausgabe, keine abzugsfähige Ausgabe darstellen.
Aber das sind Kleinigkeiten. Ich will mich damit jetzt nicht befassen. Mit den Einzelheiten dieses Gesetzes werden wir uns ja im Ausschuß beschäftigen müssen.
Wir sind nach wie vor der Meinung, daß es heute noch an der Zeit wäre, statt dieser drei Gesetze e i n einheitliches Gesetz zu schaffen und zu verabschieden, das übersichtlich, klar und einfach ist. Wir wissen, daß wir mit dieser Forderung nicht
durchdringen. Wir sehen andererseits ein, daß noch einem großen Kreis von Menschen geholfen werden muß. Deshalb werden wir bei der Beratung der vorliegenden Gesetzentwürfe im Ausschuß unsere Mithilfe nicht versagen.