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ID0209501600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juli 1955 5357 95. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen 5379 B Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 5401 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit von Richtern und der Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 1536) . 5360 C Dr. Arndt (SPD) 5360 C Hoogen (CDU/CSU) 5361 B Überweisung an den Rechtsausschuß . 5361 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Bannmeilengesetz (Drucksache 1445) 5361 C Becher, Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Berichterstatter 5361 C Hoogen (CDU/CSU) 5362 B Beschlußfassung . 5363 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Drucksache 1491) 5363 A Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter . 5363 A Beschlußfassung . 5364 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zudem Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Drucksache 1492) . . 5364 A Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 5364 B Beschlußfassung . 5365 A Beratung der Übersicht 12 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 15. Juni 1955 (Drucksache 1458) 5365 B Beschlußfassung . 5365 B Wahl des Abgeordneten Dr. Zimmermann zum Mitglied des Wahlprüfungsausschusses 5365 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398) . 5365 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 5365 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kindergeldgesetzes (Kindergeldergänzungsgesetz — KGEG) (Drucksache 1469) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kindergeldgesetzes (Kindergeldergänzungsgesetz — KGEG) (Drucksache 1539) 5365 C Storch, Bundesminister für Arbeit 5365 C, 5372 D Horn (CDU/CSU), Antragsteller . . 5367 B Dr. Schellenberg (SPD) . . 5368 A, 5377 D Dr. Atzenroth (FDP) 5373 B Frau Finselberger (GB/BHE) 5375 C, 5376 B Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 5376 A, B Arndgen (CDU/CSU) 5378 B Petersen (GB/BHE) 5378 D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 5379 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Ziegler 5379 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1411) 5379 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 5379 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksache 1010); Mündlicher Bericht dies Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1420, Umdrucke 466, 467) 5379 C, 5401 C, D Bals (SPD), Berichterstatter . . . . 5379 C Richter (SPD) 5380 A, 5381 C Horn (CDU/CSU) 5380 D Winkelheide (CDU/CSU) 5381 B Abstimmungen 5381 B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1418); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1493, Umdrucke 465, 468, 469) . 5382 B, 5401 D ff. Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 5382 B Frau Döhring (SPD) . . . 5383 A, 5390 A Dr. Hammer (FDP) 5383 D Schüttler (CDU/CSU): zur Sache 5384 A zur Abstimmung 5390 D Frau Kalinke (DP) 5385 B Starch, Bundesminister für Arbeit 5388 B Horn (CDU/CSU) 5389 B Dr. Schellenberg (SPD) (zur Abstimmung) 5391 B Abstimmungen . . . . 5389 D, 5390 C, 5391 B Namentliche Abstimmung über Änderungsantrag Umdruck 469 5390 C, D, 5408 Unterbrechung der Sitzung . . 5391 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1450) . 5391 B Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte . . . . 5391 C, 5394 A Frau Korspeter (SPD) 5392 D Dr. Gille (GB/BHE) 5395 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 5395 D Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 5396 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen 1413, zu 1413) 5396 C Überweisung an den Rechtsausschuß . . 5396 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung der Artikel 33, 34 und 35 des in Bonn am 26. Mai 1952 unterzeichneten Truppenvertrages und des Art. 3 des am gleichen Tage unterzeichneten Abkommens über das Truppenzollgesetz (Drucksache 1416) 5396 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5396 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksachen 1462, zu 1462) 5396 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5396 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshore-Steuergesetz) (Drucksache 1211); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 1473, zu 1473) 5397 A Krammig (CDU/CSU): als Berichterstatter 5397 A Schriftlicher Bericht 5403 Beschlußfassung 5397 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreichüber Rechtsschutz und Rechtshilfe Abgabensachen (Drucksache 1301); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1474) 5397 B Schlick (CDU/CSU): als Berichterstatter 5397 C Schriftlicher Bericht 5404 B Beschlußfassung 5397 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1093); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1481) . 5397 D Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5405 A Beschlußfassung 5397 D Erste Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460), in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksache 1427) 5398 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5398 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Brauereiauslaufpech) (Drucksachen 1566, 1392) . 5398 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 5406 A Bender (GB/BHE) 5398 B Abstimmungen 5398 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Aluminium-Zollkontingent) (Drucksachen 1567, 1483) 5398 C Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5406 B Beschlußfassung 5398 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingente für Massenstahl) (Drucksachen 1568, 1550) 5398 C Müser (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 5407 A Beschlußfassung 5398 C Beratung des Zweiten Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksachen 1484, 550) . . . . 5398 D Unertl ,(CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5407 B Beschlußfassung 5398 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1485, 1388) 5398 D Beschlußfassung 5399 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor) (Drucksachen 1486, 1393) . . . . 5399 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5407 B Beschlußfassung 5399 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Asbestfäden) (Drucksachen 1487, 1394) 5399 B Beschlußfassung 5399 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Geknüpfte Teppiche) (Drucksachen 1488, 1395) . 5399 B Beschlußfassung 5399 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neununddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fensterputzleder) (Drucksachen 1489, 1409) . 5399 C Beschlußfassung 5399 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464 [neu]) 5399 C, 5402 C Beschlußfassung 5399 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1563) 5399 D Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Berichterstatter 5399 D Beschlußfassung 5400 C Nächste Sitzung . 5400 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5401 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Umdruck 466 [Berichtigt]) 5401 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD 'zum Entwurf eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Umdruck 467) 5401 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 465) 5401 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 468) 5402 A Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) 5402 B Anlage 7: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464 [neu]) 5402 C Anlage 8: Schriftlicher Bericht ,des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über das Offshore-Steuergesetz (zu Drucksache 1473) 5403 Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag mit Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1474) 5404 B Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1481) 5405 A Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1566) 5406 A Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1567) 5406 B Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1568) 5407 A Anlage 14: Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksache 1484) 5407 B Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1486) 5407 B Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) 5408 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen beurlaubt Abgeordnete bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Dr. Deist 8. Juli Feldmann 8. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Frau Dr. Maxsein 8. Juli Raestrup 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Seuffert 8. Juli Bettgenhäuser 7. Juli Brandt (Berlin) 7. Juli Demmelmeier 7. Juli Donhauser 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Jacobi 7. Juli Dr. Kather 7. Juli Knobloch 7. Juli Koenen (Düsseldorf) 7. Juli Lermer 7. Juli Dr. Luchtenberg 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Dr. Welskop 7. Juli Frau Welter (Aachen) 7. Juli Wehking 7. Juli Illerhaus 7. Juli Scharnberg 7. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli Delegierte und Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Fürst von Bismarck 9. Juli Anlage 2 Umdruck 466 (Berichtigt) (Vgl. S. 5380 A, 5381 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksachen 1420, 1010): Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 werden in § 414 a der Reichsversicherungsordnung nach Satz 1 die folgenden Sätze eingefügt: In der Vertreterversammlung der Landesverbände der Orts-, Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen müssen alle Mitgliedskassen vertreten sein. Umfaßt der Landesverband mehr als 50 Mitgliedskassen, so kann die Satzung Abweichendes bestimmen. Bonn, den 5. Juli 1955 Dr. Krone und Fraktion Anlage 3 Umdruck 467 (Vgl. S. 5380 A, 5381 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksachen 1420, 1010): Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 wird in § 414 der Reichsversicherungsordnung der erste Satz des Abs. 4 gestrichen. Bonn, den 6. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 465 (Vgl. S. 5389 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418): Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingefügt: § la Soweit der Renten-Mehrbetrag für Renten nach § 1 dieses Gesetzes wegen Fehlens von Unterlagen nicht nach § 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes vorn 23. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 345) errechnet werden kann, findet § 3 Abs. 2 und 3 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes entsprechende Anwendung. Bonn, den 6. Juli 1955 Cillien und Fraktion Euler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 468 (Vgl. S. 5382 D, 5389 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418): Der Bundestag wolle beschließen: § 1 erhält folgenden Wortlaut: § 1 § 21 Abs. 5 des Gesetzes über die Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge und über ihre finanzielle Sicherstellung (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz) vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) wird gestrichen. Bonn, den 6. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 469 (Vgl. S. 5382 D, 5390 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des SozialversicherungsAnpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418): Der Bundestag wolle beschließen: Im § 1 werden in Satz 2 des neugefaßten Abs. 5 nach dem Wort „vollendet" eingefügt die Worte: „oder vorschul-, schulpflichtige oder in Berufsausbildung befindliche Kinder". Bonn, den 7. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 464 (neu) (Vgl. S. 5399 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Matthes, Brese, Frau Korspeter, Dannemann, Elsner und Genossen betreffend Abgeltung von Wildschäden (Drucksache 1463) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen; 2. Antrag der Abgeordneten Hilbert, Rümmele, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler und Genossen betreffend Autobahnstrecke Offenburg—Schliengen (Drucksache 1464) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 3. Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen betreffend Antrag auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Zuständigkeit des Bundes auf Gebieten des Wasserrechts sowie des Wasser- und Bodenverbandsrechts (Drucksache 1432) an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht (federführend), an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Ausschuß für ELF, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 5. Juli 1955 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 8 zu Drucksache 1473 (Vgl. S. 5397 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Oktober 1954 über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten, im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Of f shore-Steuergesetz) (Drucksuche 1211) Berichterstatter: Abgeordneter Krammig I. Allgemeine Bemerkungen Das deutsch-amerikanische Abkommen über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshoresteuer-Abkommen) gehört zu der Reihe gleichartiger Abkommen, die die Vereinigten Staaten vom Frühjahr 1952 an mit sämtlichen Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes abgeschlossen haben. Durch diese Abkommen wird einer amerikanischen Gesetzesbestimmung Rechnung getragen, wonach die amerikanischen Haushaltsmittel, die für Zwecke der gemeinsamen Verteidigung zur Verfügung gestellt werden, in anderen Ländern nicht für die Entrichtung von Steuern dienen dürfen (§ 521 des Mutual Security Act von 1951). Die genannten amerikanischen Haushaltsmittel werden im wesentlichen zu folgenden Zwekken verwendet: a) um Lieferungen und Leistungen zu bezahlen, die die Vereinigten Staaten in den beteiligten Ländern in Auftrag geben, b) um die Kosten für den Unterhalt der amerikanischen Truppen zu decken, die in den am Nordatlantikpakt beteiligten Ländern stationiert sind, c) um Ausrüstungsgegenstände, die entweder in den Vereinigten Staaten oder in anderen Ländern beschafft worden sind, einem verbündeten Lande zur Verfügung zu stellen. Durch das Abkommen wird also der Bundesrepublik die Beteiligung an den Aufträgen ermöglicht, die im Rahmen des amerikanischen Verteidigungs- und Außenhilfsprogramms außerhalb der Vereinigten Staaten vergeben werden. II. Bemerkungen zum Offshoresteuer-Abkommen Die im Offshoresteuer-Abkommen vorgesehenen Abgabenvergünstigungen halten sich im gleichen Rahmen, wie er in den mit anderen Ländern geschlossenen Abkommen umschrieben ist. Im einzelnen sind folgende Abgabenvergünstigungen vorgesehen: 1. Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer (Art. III Nr. 1) a) Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen und für sonstige Leistungen, b) Ausfuhrhändlervergütung und Ausfuhrvergütung für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen. Voraussetzung für die Gewährung dieser Vergünstigungen ist, daß das Entgelt mit den in Nr. 2 des Anhangs vorgesehenen Dollar- oder D-MarkMitteln gezahlt wird. 2. Auf dem Gebiete der Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben a) Nichterhebung der Eingangsabgaben bei dem Erwerb von Zollgut im Inland (z. B. aus Freihäfen, Zollagern, Eigenveredelungsverkehren (Art. III Nr. 2 Buchstabe a), b) Abgabenbefreiung oder -vergütung oder Preisvergünstigungen bei dem Erwerb von Waren aus dem freien Verkehr des Zollgebiets gemäß den für die Ausfuhr von Waren geltenden Vorschriften der Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolgesetze (Art. III Nr. 2 Buchstabe b), c) Nichterhebung der Ein- und Ausgangsabgaben für Waren, die für Rechnung der Vereinigten Staaten für Dienststellen der Vereinigten Staaten oder anderer von ihnen bezeichneter Regierungen ein-, aus- oder durchgeführt werden (Art. IV), d) Nichterhebung der Eingangsabgaben für Waren, die für Rechnung der Vereinigten Staaten entsprechend den deutschen Zollvorschriften veredelt oder ausgebessert werden (Art. V). Voraussetzung für die Gewährung der Vergünstigungen zu Buchstabe a und Buchstabe b ist, daß das Entgelt mit den in Nr. 2 des Anhangs vorgesehenen Dollar- oder D-Mark-Mitteln gezahlt wird. 3. Die Bestimmungen des Abkommens über Abgabenvergünstigungen für die Beschaffungen amerikanischer Dienststellen im Inland überschneiden sich zum Teil mit den Bestimmungen in den Art. 33 und 34 des Truppenvertrages über Abgabenvergünstigungen für die Beschaffungen der ausländischen Streitkräfte im Inland gegen Zahlung in der Währung ihres Heimatlandes. Sie stimmen jedoch sachlich weitgehend hiermit überein. Insbesondere ist im Offshoresteuer-Abkommen an dem Grundsatz des Truppenvertrages festgehalten worden, wonach die betreffenden Abgabenvergünstigungen davon abhängig sind, daß das Entgelt in der Währung des Heimatlandes der betreffenden Streitkräfte, im vorliegenden Falle in US-Dollars, gezahlt wird. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz, die in Nr. 2 des Anhangs zum Abkommen zugelassen worden sind, erscheinen vertretbar, da die dort aufgeführten D-Mark-Mittel, die neben US-Dollars zur Zahlung zugelassen sind, sämtlich mit Dollarzahlungen der Vereinigten Staaten in Beziehung stehen und außerdem ihr Einsatz von der Zustimmung der Bundesregierung abhängig gemacht worden ist. Es wird unterstellt, daß die Zustimmung nur dann erteilt wird, wenn diese den deutschen Interessen entspricht. Das Abkommen soll nach Art. XII auch im Lande Berlin gelten. Dadurch wird gewährleistet, daß die Berliner Wirtschaft an den zu erwartenden Aufträgen beteiligt werden kann. III. Bemerkungen zum Entwurf eines Offshoresteuer-Gesetzes Die Bestimmungen des Zustimmungsgesetzes (Offshoresteuer-Gesetz Art. 1) enthalten im § 1 des Art. 3 eine Ermächtigung für die Bundesregierung, zur Durchführung des Abkommens den Umfang der Umsatzsteuervergütungen und das Vergütungsverfahren entsprechend den jeweils geltenden allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zu regeln. Derartige Vorschriften erscheinen notwendig, um die Bestimmungen über Umsatzsteuervergütungen, die eine echte Ausfuhr voraussetzen, den im Abkommen vorgesehenen besonderen Tatbeständen anzupassen, in denen eine Ausfuhr nicht stattfindet. Die §§ 2 bis 7 des Art. 3 enthalten Bestimmungen technischer Art auf dem Gebiete der Zölle, Verbrauchsteuern und Monopole, durch die ebenfalls im wesentlichen der Tatsache Rechnung getragen werden soll, daß die im Abkommen vorgesehenen Ausfuhrvergünstigungen auch dann gewährt werden, wenn eine echte Ausfuhr nicht stattfindet. Außerdem soll durch § 2 das Verfahren für die Lieferung von Zollgut zweckmäßiger als bisher gestaltet werden. Aus rechtssystematischen Gründen hielt es der Ausschuß für zweckmäßig, für Satz 1 des Absatzes 2 folgende Fassung vorzusehen: „Die Abfertigung des Zollguts zur Weitergabe an diese Stellen hat die gleiche Wirkung wie die Abfertigung zum Zollvormerkverkehr mit der Folge, daß die Einfuhrzollschuld bedingt entsteht." Die Mehrheit des Ausschusses ist der Ansicht, daß der Abschluß des Abkommens den deutschen Interessen entspricht, und hat daher dem Entwurf des Offshoresteuer-Gesetzes zugestimmt. Bonn, den 24. Juni 1955 Krammig Berichterstatter Anlage 9 Drucksache 1474 (Vgl. S. 5397 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1301) Berichterstatter: Abgeordneter Schlick Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat diesen Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 15. Juni 1955 behandelt. Abkommen wie das in diesem Gesetzentwurf enthaltene über Rechtsschutz und Rechtshilfe bestehen bereits mit Schweden und Finnland. Weiterhin sind in den kürzlich durch dieses Hohe Haus ratifizierten deutsch-amerikanischen und deutschbritischen Doppelbesteuerungsabkommen Einzelvorschriften über die Gewährung von Rechtshilfe enthalten. Der diesem Gesetz zugrunde liegende Vertrag gemäß Drucksache 1301 über Rechtsschutz und Rechtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich wurde am 4. Oktober vergangenen Jahres in Bonn unterzeichnet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 1955 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Vertrag selbst tritt an die Stelle des Vertrags vom 23. Mai 1922 zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Österreich. Die Anwendung dieses Vertrags aus dem Jahre 1922 ist heute umstritten, und der Vertrag selbst entspricht im übrigen auch den Anforderungen der neuen Rechtsentwicklung nicht mehr. Die sachliche und persönliche Anwendungsmöglichkeit bezieht sich auf die Besitz- und Verkehrsteuern und die Gemeindeabgaben, dagegen nicht auf Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben. Für letztere bleibt eine besondere Regelung mit Rücksicht auf das GATT-Abkommen vorbehalten. Rechtsschutz Nach dem Vertrag, der den Rechtsschutz der beiderseitigen Staatsangehörigen in Abgabesachen regelt, ist eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen ausgeschlossen. Rechtshilfe Mit Rücksicht auf die bestehende weitgehende materielle und formelle Übereinstimmung des Abgabenrechts und auf die Tatsache der gleichen Sprache konnte man eine einfache Verfahrensregelung schaffen. Erheblich ist diese Vereinfachung im Geschäftsverkehr insbesondere auch dadurch, daß die Finanzämter beider Staaten unter Einschaltung der Oberfinanzdirektionen bzw. der Finanzlandesdirektionen grundsätzlich direkt miteinander in Verbindung treten können. Eilverkehr in Zustellungen und Vollstreckungssachen ist zugelassen. Die Rechtshilfe muß grundsätzlich in allen Fällen gewährt werden; lediglich die Gefährdung wesentlicher Staatsinteressen ist ein Ablehnungsgrund. Zur Wahrung der Interessen des Steuerpflichtigen sind die Vorschriften über das Amts- und Steuergeheimnis gemäß § 22 der Reichsabgabenordnung für anwendbar erklärt worden. Die Rechtshilfe ist sehr weitgehend, da sie auch im Verwaltungsstrafverfahren Anwendung findet. Gemäß Art. 14 des Vertrages sind jedoch Einschränkungen festgelegt; so dürfen insbesondere keine Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen durchgeführt werden, und der Vollzug von Freiheitsstrafen ist ausgeschlossen. Im Art. 15 des Vertrages ist festgelegt, daß Durchführungsbestimmungen zum Vertrag erlassen werden können; doch soll vor Erlaß derselben eine Fühlungnahme der beiden Finanzministerien stattfinden, damit Schwierigkeiten und Unklarheiten möglichst ausgeschaltet bleiben. Gemäß Art. 3 des Gesetzentwurfs gilt das Abkommen auch für das Land Berlin. Im Auftrage des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, der den Entwurf einstimmig billigte, darf ich auch die Zustimmung des Hauses erbitten. Bonn, den 28. Juni 1955 Schlick Berichterstatter Anlage 10 Drucksache 1481 (Vgl. S. 5397 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1093) Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Durch das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz sollte die Befreiung von der Wertpapiersteuer, die in § 13 Kapitalverkehrsteuergesetz für Anleihen der öffentlichen Hand, von Zweckverbänden und öffentlichen Versorgungsunternehmungen vorgesehen ist, auf Anleihen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, denen durch Gesetz oder Satzung die Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben übertragen ist, ausgedehnt werden, und zwar wegen der zunehmenden Bedürfnisse der Wasserwirtschaft. Der Ausschuß hat diesem Antrag ebenso wie die Bundesregierung einstimmig zugestimmt. Im allseitigen Einvernehmen schlägt der Ausschuß ferner eine Neufassung des § 29 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes vor, durch welche die dort enthaltenen Sonderbestimmungen für Effektengeschäfte, bei denen Kreditgenossenschaften und deren Zentralkassen beteiligt sind, gewissen Umgestaltungen im Geschäftsbetrieb der Kreditgenossenschaften und der entsprechenden Regelung für die Sparkassen angepaßt werden. Die Zweckmäßigkeit und technische Richtigkeit dieser Neufassung wurde auch regierungsseitig bestätigt. Ebenso im allseitigen Einvernehmen schlägt der Ausschuß eine Neufassung des § 3 Abs. 2 Satz 1 Kapitalverkehrsteuergesetz vor. Diese Bestimmung sieht die Zahlung von Kapitalverkehrsteuer (in der Regel 3 v. H.) vor, wenn ein Darlehen an eine Kapitalgesellschaft von einem Gesellschafter verbürgt wird. Die Auslegung, die diese Bestimmung durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofes erfahren hatte, hatte zur Folge, daß, wenn Flüchtlingskredite, ERP-Kredite und andere zweckbestimmte Kredite aus öffentlichen Mitteln an Kapitalgenossenschaften, insbesondere an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gegeben wurden und, was bankmäßig als unerläßlich angesehen werden muß, die Gesellschafter dafür Sicherheit leisten, 3 v. H. der öffentlichen Mittel zur Zahlung der Kapitalverkehrsteuer in die Kasse des betreffenden Landes verwandt werden müssen. Dadurch werden die ohnehin für die Bedürfnisse zu knapp bemessenen öffentlichen Mittel zweckentfremdet; insbesondere die Vertriebenenwirtschaft hat eindringliche Vorstellungen gegen diese Besteuerung erhoben. Trotzdem hat bisher nur ein Land (Schleswig-Holstein) im Verwaltungsweg in der Regel auf diese Steuer verzichtet. Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 Kapitalverkehrsteuergesetz soll einen Fall treffen, wo eine Kapitalzuführung an eine Kapitalgesellschaft (dies ist der eigentliche Gegenstand der Gesellschaftsteuer) durch Sicherheitsleistung eines Gesellschafters für ein Darlehen an die Gesellschaft ersetzt wird und dadurch die Steuerpflicht umgangen werden könnte. Der Fall, daß ein Gesellschafter Bürgschaft für ein Darlehen leistet, welches aus öffentlichen Mitteln der Gesellschaft aus ganz anderen Gründen gegeben wird und wofür die Sicherheitsleistung durch den Gesellschafter zwar ordnungsmäßig erforderlich ist, wirtschaftlich aber ebensowenig wie die Vermögensverhältnisse des Gesellschafters selbst von Bedeutung für die Hingabe des Kredites ist, kann zwar formal, keineswegs aber wirtschaftlich dem Sinn des Gesetzes nach als ein Fall der Gesellschaftsteuerpflicht angesehen werden. Im Ausschuß wurde, und zwar einmütig, die Auffassung vertreten, daß schon aus Rechtsgründen die derzeitige Besteuerung nicht gerechtfertigt sei. Jedenfalls hielt der Ausschuß übereinstimmend diese Besteuerung für untragbar und schlägt deswegen die Neufassung vor. Ausgehend von den soeben hervorgehobenen Gesichtspunkten beschränkte er die Ausnahmen auf den Fall, daß die Kredite aus öffentlichen Kreditprogrammen stammen, dehnte sie also nicht auf alle Kredite aus öffentlichen Mitteln schlechthin aus. Aus denselben Gesichtspunkten hielt er aber auch die von einigen Ländern angebotenen Regelungen, wonach die Steuer nur dann nicht erhoben werden sollte, wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet sei oder wenn die Gesellschafter sonst vollständig vermögenslos seien, nicht für ausreichend. Nach seiner Ansicht kommt es darauf an, die Mittel der öffentlichen Kreditprogramme nicht wegen der Zahlung solcher aus formalen Gründen entstehenden Steuern zu kürzen. Sämtliche Beschlüsse des Ausschusses erfolgten einstimmig. Bonn, den 28. Juni 1955 Seuffert Berichterstatter Anlage 11 Drucksache 1566 (Vgl. S. 5398 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über zollsatzänderungen (Brauereiauslaufpech) (Drucksache 1392) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, der Zollfreiheit für Brauereiauslaufpech Tarifnr. aus 3813 und Nickeloxyd Tarifnr. 3826 sowie einem Zollsatz von 10 % des Wertes für Tarifnr. 3826 Cadmiumoxyd zuzustimmen. Darüber hinaus wurde in § 1 Nr. 2 das Wort Nickeloxyd in Nickelhydroxyd geändert. Bonn, den 6. Juli 1955 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 12 Drucksache 1567 (Vgl. S. 5398 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Aluminium-Zollkontingent) (Drucksache 1483) Berichterstatter: Abgeordneter Brand (Remscheid): Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner heutigen Sitzung in einer längeren Diskussion mit der Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen befaßt, die eine zollfreie Einfuhr von 20 000 t Rohaluminium für die Zeit vom 1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 vorsieht. Es handelt sich hierbei darum, eine Lücke auszufüllen, die zwischen der deutschen Rohaluminium-Erzeugung und dem Verbrauch aufgetreten ist, wobei berücksichtigt werden muß, daß infolge der internationalen Verknappung von Rohaluminium das zu importierende Material zu erheblich höheren Preisen als bisher gekauft werden muß. Um eine Preisbewegung auf diesem Wirtschaftssektor zu vermeiden, soll auf den 12%igen Zoll verzichtet werden. Der Ausschuß faßte mit Mehrheit den Beschluß, der Regierungsvorlage zuzustimmen, mit der Maßgabe, daß die Frage der zollfreien Einfuhr für das nächste Jahr zu gegebener Zeit erneut zu behandeln ist. Bonn, den 6. Juli 1955 Brand (Remscheid) Berichterstatter Anlage 13 Drucksache 1568 (Vgl. S. 5398 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen Zollkontingente für Massenstahl (Drucksache 1550) Berichterstatter: Abgeordneter Müser Der Entwurf der Dreiundvierzigsten Verordnung sieht die Verlängerung der bestehenden Zollregelung über den 31. August 1955 „bis auf weiteres" vor. Es handelt sich um 3 Gruppen: a) um 35 000 t monatliche Importmöglichkeit von Roheisen und Nachprodukten, b) um 50 000 t Universaleisen, insbesondere um warmgewalzte Bleche — ebenfalls monatlich —, c) um 35 000 t Stabeisen, Stabstahl etc. — ebenfalls monatlich —. Die Kontingente sind bisher nur mit ca. 2 % ausgenutzt worden. Die Importmöglichkeit hat auf dem Inlandsmarkt jedoch sehr gut preisregulierend gewirkt. Es ist wünschenswert, daß dieser Zustand einstweilen aufrechterhalten bleibt. Der Ausschuß schlägt einstimmig Annahme der Regierungsvorlage vor. Bonn, den 6. Juli 1955 Müser Berichterstatter Anlage 14 Drucksache 1484 (Vgl. S. 5398 D) Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außen handelsfragen (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksachen 550, 1155) Berichterstatter: Abgeordneter Unertl Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam in seiner Sitzung vom 13. Januar 1955 zu dem Ergebnis, daß die Beratung hinsichtlich der Tarifnr. aus 0802 D-Zitronen zurückgestellt werden sollte, bis die Verhandlungen mit Italien und Spanien abgeschlossen sind. Nach nunmehr erfolgtem Abschluß dieser Verhandlungen faßte der Ausschuß für Außenhandelsfragen in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Antrag der Fraktion der SPD, den Vertragszollsatz von 5 % fallenzulassen, zuzustimmen. Als Berichterstatter darf ich das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben. Bonn, den 22. Juni 1955 Unertl Berichterstatter Anlage 15 Drucksache 1486 (Vgl. S. 5399 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor) (Drucksache 1393) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen, der Zollfreiheit für Chlor bis zum 31. März 1956 vorsieht. Bonn, den 22. Juni 1955 Dr. Löhr Berichterstatter Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) (Vgl. S. 5382 D, 5390 A, 5402 B) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . * Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers beurlaubt Dr. Furler — Arndgen Nein Gedat . Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . — Bauer (Wasserburg) . . Nein Gengler . Nein Bauereisen Nein Gerns .. beurlaubt Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . beurlaubt Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen - Dr. Glasmeyer Ja Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Ja Fürst von Bismarck . . . beurlaubt Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Blöcker Nein Gontrum Ja Bock J a Dr. Graf (München) . . Nein von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Günther Nein Brand (Remscheid) . . . _Nein Gumrum Nein Frau Brauksiepe . . . . — Häussler Ja Dr. von Brentano . . . . — Hahn Nein Brese Nein Harnischfeger Ja Frau Dr. Brökelschen . . enthalten Heix Ja Dr. Brönner . . . . . Nein Dr. Hellwig beurlaubt Brookmann (Kiel) . . . • Nein Dr. Graf Henckel . . . beurlaubt Brück Ja Dr. Hesberg Nein Dr. Bucerius Nein Heye enthalten Dr. von Buchka . . . . Nein Hilbert Nein Dr. Bürkel Nein Höcherl Ja Burgemeister Nein Dr. Höck beurlaubt Caspers Ja Höfler beurlaubt Cillien Nein Holla Nein Dr. Conring Nein Hoogen Nein Dr. Czaja Ja Dr. Horlacher Nein Demmelmeier beurlaubt Horn Nein Diedrichsen Nein Huth Nein Frau Dietz Nein Illerhaus beurlaubt Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Dr. Dresbach beurlaubt Frau Dr. Jochmus . . . Nein Donhauser beurlaubt Josten Ja Eckstein — Kahn Nein Ehren Ja Kaiser — Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf beurlaubt Dr. Dr. h. c. Erhard . . . - Kemmer (Bamberg) . . - Etzenbach Nein Kemper (Trier) beurlaubt Even beurlaubt Kiesinger beurlaubt Feldmann beurlaubt Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Finckh Nein Kirchhoff * Dr. Franz Nein Klausner Nein Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein Friese Nein Dr. Kliesing Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Knapp Ja Rasner Nein Knobloch beurlaubt Frau Dr. Rehling . . . . beurlaubt Dr. Köhler Nein Richarts Nein Koops Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Kopf beurlaubt Dr. Rinke beurlaubt Kortmann . enthalten Frau Rösch Nein Kramel — Rösing Ja Krammig Ja Rümmele Ja Kroll Ja Ruf Nein Frau Dr. Kuchtner . . . — Sabaß — Kühlthau * Sabel Nein Kuntscher Nein Schäffer Nein Kunze (Bethel) Nein Scharnberg beurlaubt Lang (München) . . . . Nein Scheppmann Ja Leibfried — Schill (Freiburg) . . . . Nein Dr. Leiske Nein Schlick Nein Lenz (Brühl) — Schmücker Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . beurlaubt Schneider (Hamburg) . . Nein Lenze (Attendorn) . . . Ja Schrader Nein Leonhard Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Lermer Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leukert Nein Schüttler Nein Dr. Leverkuehn . . . . beurlaubt Schütz beurlaubt Dr. Lindenberg . . . . Nein Schuler beurlaubt Dr. Lindrath Nein Schulze-Pellengahr . . . Nein Dr. Löhr Nein Schwarz Nein Lotze Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. h. c. Lübke . . . . - Dr. Seffrin Nein Lücke Nein Seidl (Dorfen) Nein Lücker (München) . . . Nein Dr. Serres Nein Lulay beurlaubt Siebel Nein Maier (Mannheim) . . . Ja Dr. Siemer Nein Majonica Nein Solke Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Brücken) . . . . Ja Szoege Nein Spies (Emmenhausen) . Nein Massoth Spörl Ja Maucher Ja Graf von Spreti . . . . beurlaubt Mayer (Birkenfeld), . . Ja Stauch beurlaubt Menke Ja Frau Dr. Steinbiß . . . — Mensing Nein Stiller Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Storch Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Storm Ja Storm — Miller Nein Str Dr. Moerchel Nein Struve Nein Morgenthaler beurlaubt Stücklen Nein Muckermann Nein Teriete Ja Mühlenberg — Unertl * Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Ja Müller-Hermann Ja Varelmann . . . . Müser Ja Frau Vietje Nein Naegel * Dr. Vogel beurlaubt Nellen — Voß Ja Neuburger Nein Wacher (Hof) Nein Niederalt Nein Wacker (Buchen) . . . . Ja Frau Niggemeyer . . . — Dr. Wahl beurlaubt Dr. Oesterle beurlaubt Walz Nein Oetzel Nein Frau Dr. h. c. Weber Dr. Orth beurlaubt (Aachen) beurlaubt Pelster beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Dr. Pferdmenges . . . . Nein Wehking beurlaubt Frau Pitz Nein Dr. Welskop beurlaubt Platner Nein Frau Welter (Aachen) . beurlaubt Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt Dr. Werber Ja Frau Praetorius . . . . Ja Wiedeck beurlaubt Frau Dr. Probst . . . . — Wieninger Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . beurlaubt Dr. Willeke Nein Raestrup beurlaubt Winkelheide Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Wittmann Ja Jahn (Frankfurt) . Ja Wolf (Stuttgart) Ja Jaksch Ja Dr. Wuermeling — Kahn-Ackermann Ja Wullenhaupt Ja Kalbitzer beurlaubt Frau Keilhack Ja SPD Frau Kettig Ja Keuning — Frau Albertz Ja Kinat Ja Frau Albrecht Ja Frau Kipp-Kaule beurlaubt Altmaier beurlaubt Könen (Düsseldorf) . . . Ja Dr. Arndt Ja Koenen (Lippstadt) beurlaubt Arnholz Ja Frau Korspeter Ja Dr. Baade - Dr. Kreyssig beurlaubt Dr. Bärsch Ja Kriedemann Ja Bals Ja Kühn (Köln) Ja Banse Ja Kurlbaum J a Bauer (Würzburg) beurlaubt Ladebeck Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Lange (Essen) Ja Bazille Ja Frau Lockmann Ja Behrisch Ja Ludwig Ja Frau Bennemann Ja Dr. Lütkens beurlaubt Bergmann Ja Maier (Freiburg) . Ja Berlin Ja Marx beurlaubt Bettgenhäuser beurlaubt Matzner Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Meitmann Ja Birkelbach beurlaubt Mellies Ja Blachstein Ja Dr. Menzel Ja Dr. Bleiß Ja Merten — Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Metzger Ja Bruse Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Corterier Ja Meyer (Wanne-Eickel) Ja Dannebom Ja Frau Meyer-Laule beurlaubt Daum Ja Mißmahl Ja Dr. Deist beurlaubt Moll Ja Dewald Ja Dr. Mommer beurlaubt Diekmann Ja Müller (Erbendorf) . . Ja Diel Ja Müller (Worms) Ja Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja Erler beurlaubt Odenthal Ja Eschmann Ja Ohlig Ja Faller Ja Ollenhauer Ja Franke Ja Op den Orth — Frehsee Ja Paul beurlaubt Freidhof Ja Peters Ja Frenzel Ja Pöhler Ja Gefeller Ja Pohle (Eckernförde) Ja Geiger (Aalen) Ja Dr. Preller Ja Gentzmann Ja Priebe Ja Gleisner (Unna) Ja Pusch Ja Dr. Greve Ja Putzig Ja Dr. Gülich Ja Rasch Ja Hansen (Köln) Ja Regling Ja Hansing (Bremen) beurlaubt Rehs Ja Hauffe Ja Reitz Ja Heide Ja Reitzner Ja Heiland Ja Frau Renger Ja Heinrich Ja Richter Ja Hellenbrock Ja Ritzel Hermsdorf Ja Frau Rudoll Ja Herold Ja Ruhnke Ja Höcker Ja Runge Ja Höhne Ja Sassnick Ja Hörauf beurlaubt Frau Schanzenbach . . Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Scheuren Ja Hufnagel Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . beurlaubt Jacobi beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jacobs Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Schmitt (Vockenhausen) . Ja Scheel Nein Dr. Schöne * Schloß Nein Schoettle beurlaubt Dr. Schneider (Lollar) . enthalten Seidel (Fürth) Ja Schwann Nein Seither Ja Stahl Nein Seuffert beurlaubt Dr. Stammberger . . . Nein Stierle Ja Dr. Starke — Sträter Ja Dr. Wellhausen . . . . Frau Strobel Ja Stümer Ja Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz beurlaubt Wagner (Deggenau) Ja GB/BHE Wagner (Ludwigshafen) Ja Wehner Ja Bender Ja Wehr Ja Dr. Czermak Ja Welke Ja Dr. Eckhardt — Weltner (Rinteln) Ja Elsner Ja Dr. Dr. Wenzel Ja Engell Ja Wienand Ja Feller Ja Wittrock Ja Gräfin Finckenstein . . beurlaubt Ziegler Ja Frau Finselberger . . . Ja Zühlke Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja FDP Haasler beurlaubt Dr. Kather beurlaubt Dr. Atzenroth Nein Dr. Keller Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt Dr. Klötzer Ja Dr. Berg Nein Körner Ja Dr. Blank (Oberhausen) . beurlaubt Kraft — Dr. h. c Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) . . Ja Dr. Bucher Nein Kutschera Ja Dr. Dehler Nein Dr. Mocker Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Dr. Dr. Oberländer . . . — Eberhard — Petersen Ja Euler Nein Dr. Reichstein — Fassbender Nein Samwer Ja Frau Friese-Korn . . . Nein Seiboth J,, Frühwald Nein Dr. Sornik Ja Graaff (Elze) beurlaubt Srock , Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja . . . . . . Dr. Hammer . . . . . Nein Held Ja Hepp Nein DP Dr. Hoffmann Ja Becker (Hamburg) Ja Frau Dr. Ilk Ja Dr. Jentzsch — Dr. Brühler Ja Kühn (Bonn) Nein Eickhoff Ja Lahr Nein Dr. Elbrächter Ja Lenz (Trossingen) . . . Nein Frau Kalinke . . . . Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Nein Matthes Ja Ja Dr. von Merkatz . . . Dr. Luchtenberg . . . . beurlaubt Müller (Wehdel) . . . . Ja Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . — von Manteuffel (NeuB) . Nein Schneider (Bremerhaven) — Margulies Dr. Schranz * Mauk Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . — Dr. Mende Nein Walter Ja Dr. Miessner Nein Wittenburg Ja Neumayer — Dr. Zimmermann . . . — Onnen beurlaubt Dr. Pfleiderer beurlaubt Dr. Preiß Nein Fraktionslos Dr. Preusker — Rademacher Ja Brockmann (Rinkerode) — Dr. Schafer Ja Stegner Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 354 Davon : Ja 199 Nein 151 Stimmenthaltung . 4 Zusammen wie oben . . 354 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neumann Ja Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer beurlaubt Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt Frau Dr. Maxsein . . . beurlaubt Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Ja Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns . . . . . Nein FDP SPD Dr. Heim Nein Brandt (Berlin) . . . . beurlaubt Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 18 Davon : Ja 12 Nein 6 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 18
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich eröffne die Aussprache über Punkt 7 a) und b) in der ersten Lesung und erteile das Wort dem Abgeordneten Professor Schellenberg.


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute in erster Lesung den Entwurf des Kindergeldergänzungsgesetzes, also des dritten Kindergeldgesetzes, beraten, dann müssen dabei auch die Erfahrungen mit den ersten beiden Kindergeldgesetzen angesprochen werden. In den letzten Wochen haben Damen und Herren der CDU mit besonderem Nachdruck in der Öffentlichkeit erklärt, die beiden bisherigen Kindergeldgesetze hätten sich außerordentlich bewährt.

(Abg. Horn: Und mit Recht erklärt!)

— Ich werde darauf eingehen; wir werden das am Schluß der Aussprache feststellen. — So hat beispielsweise Frau Kollegin Rehling — ich sehe sie im Augenblick nicht im Saal —

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie ist in Straßburg!)

bei der Beratung des Haushalts des Herrn Bundesfamilienministers wörtlich gesagt:
Wir in der CDU sind mit dem Anlaufen des
Kindergeldgesetzes außerordentlich zufrieden,

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

und Frau Kollegin Praetorius schrieb kürzlich in einem Aufsatz sogar von einem „avantgardistischen Versuch" der Kindergeldgesetzgebung.
Nun, meine Damen und Herren, wie sind die Tatsachen? Leider sind der Herr Bundesarbeitsminister und auch Herr Kollege Horn in der Begründung der Vorlagen nicht auf die Erfahrungen mit den beiden bisher vorliegenden Gesetzen eingegangen.

(Zuruf des Abg. Horn.)

Wir bedauern das deshalb, weil durch dieses dritte Gesetz die beiden anderen Gesetze geändert werden sollen. Dabei ist es nach unserer Auffassung die Pflicht des Gesetzgebers, Komplikationen, die sich ergeben haben, bei diesem dritten Gesetz nach Möglichkeit zu beseitigen. Deshalb bedaure ich, daß dazu hier bei der Begründung kein Wort gesagt wurde.
Die einzige Kenntnis, die die Öffentlichkeit bisher von den praktischen Erfahrungen mit den beiden ersten Kindergeldgesetzen hat, stammt aus einem Bericht, den die Geschäftsführung der Familienausgleichskassen in einer Pressekonferenz gegeben hat. Der wesentlichste Inhalt dieser Ausführungen der Familienausgleichskassen ist dann im „Bulletin" wiederholt worden. Dabei ist allerdings dem „Bulletin" ein Irrtum in bezug auf die von den Familienausgleichskassen genannten Zahlen unterlaufen; das „Bulletin" hat die Zahl der Kinder, die erfaßt sind, um 100 000 erhöht. Nach dem Bericht der Geschäftsführung der Familienausgleichskassen sind 1 170 000 dritte und weitere Kinder erfaßt. Das Bulletin spricht in Fettschrift von 1 272 000 erfaßten Kindern. Wahrscheinlich handelt es sich um einen Druckfehler. Aber man hätte dann doch erwarten können, daß das Presse- und Informationsamt diesen Druckfehler berichtigt.
Im übrigen sind unberechtigte Zahlenangaben auch bei anderen Mitteilungen über den Personenkreis dieses Gesetzes vorgekommen. Ich muß in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß vor Verabschiedung der Kindergeldgesetze der Herr Bundesfinanzminister am 29. April 1954 im Rahmen der Bundespressekonferenz erklärt hatte, durch diese Gesetze, die in bezug auf den Personenkreis nicht verändert wurden, würden 2 100 000 dritte und weitere Kinder erfaßt. Diese Zahl ist fast doppelt so hoch wie die Zahl der Kinder, für die nach den Mitteilungen der Familienausgleichs-kassen gegenwärtig Kindergeld gezahlt wird, nämlich 1 100 000. Der Bundesfinanzminister hat zwar — das darf ich im Interesse der Klarheit hier mitteilen — in einem an mich persönlich gerichteten Schreiben diese Zahlen korrigiert; er hat es aber unterlassen, die Öffentlichkeit davon zu unterrichten, daß die ursprünglichen Zahlen überschätzt waren. Gerade deshalb, weil hier im sozialpolitischen Bezirk mit Überschätzungen in den Voranschlägen des Herrn Bundesfinanzministers gerechnet wurde, sind wir kritisch gegenüber Zahlen, die für den sozialen Bereich genannt werden. Wir kommen bei einem anderen Punkt der Tagesordnung, bei den Witwenrenten, noch darauf zu sprechen.
Wenn jetzt nach den Mitteilungen der Familienausgleichskassen für 1 100 000 dritte und weitere Kinder Kindergeld gezahlt wird, so ist das natürlich ein Tatbestand, über den auch wir Sozialdemokraten uns bei aller Kritik der Gesetzgebung freuen, wenn es sich auch leider nur um etwas über 8 % aller Kinder handelt. Wenn jetzt für 1,1 Millionen von 1,6 Millionen dritten und weiteren Kindern, die das Statistische Bundesamt festgestellt hat, Kindergeld gezahlt wird, fehlen zur Zeit noch Angaben über die Zahlung von Kindergeld für fast 500 000 Kinder,

(Hört! Hört! bei der SPD)

also etwa die Hälfte der Kinder, die im Augenblick nach dem Bericht der Familienausgleichskassen Kindergeld erhalten. Selbst wenn berücksichtigt wird, daß sich nach diesem Bericht noch 136 000 Anträge in der Bearbeitung befinden, so steht doch immerhin die Berichterstattung für 300 000 dritte und weitere Kinder aus.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Sicherlich werden für einen Teil dieser Kinder Leistungen nach dem Kindergeldanpassungsgesetz in Frage kommen. Aber bisher hat weder die Bundesregierung noch irgendeine andere Stelle die geringste Mitteilung darüber gemacht, wie es praktisch mit der Gewährung von Kinderzuschüssen nach dem Kindergeldanpassungsgesetz steht. Wir hätten eigentlich von der Bundesregierung erwartet — und ich darf in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung die Bitte richten, uns darüber Auskunft zu erteilen —, daß sie mitteilt, wieviel Kinderzuschläge auf Grund des Kindergeldanpassungsgesetzes die Träger der Unfallversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Kriegsopferversorgung gewähren und wie hoch — das ist nämlich sozialpolitisch der interessante Punkt — die tatsächlichen Mehrleistungen auf Grund des Kindergeldanpassungsgesetzes sind, die nicht 25 DM, sondern erheblich weniger betragen. Das möchten wir im einzelnen wissen. Ohne diese Angaben über die Gewährung von Kindergeld auch nach dem Kindergeldanpassungsgesetz kann man überhaupt nicht übersehen, wieviel Kinder unter dieses dritte Gesetz, das Er-


(Dr. Schellenberg)

gänzungsgesetz, fallen; denn das Ergänzungsgesetz soll alle übrigen Kinder erfassen. Bei jeder gesetzgeberischen Beratung war es bisher üblich, jedenfalls ungefähr den Umfang des in Frage kommenden Personenkreises zu umreißen. Wir bedauern deshalb sehr, daß uns, bisher jedenfalls, die Unterlagen noch nicht vorgelegt worden sind. Vielleicht ist das im Laufe der Aussprache noch möglich.
Aber noch etwas anderes fällt auf, wenn man das bisher veröffentlichte Zahlenmaterial untersucht. Nach den Unterlagen des Statistischen Bundesamtes kommen für die gewerbliche Wirtschaft ohne die Kinder von Arbeitslosen insgesamt 848 000 Dritt- und weitere Kinder in Betracht. Die gewerblichen Familienausgleichskassen behaupten aber, daß sie am 30. April bereits für 956 000 Kinder tatsächlich Kindergeld gezahlt haben, wobei noch nicht einmal die in Bearbeitung befindlichen 59 000 Anträge berücksichtigt sind. Nach ihren Angaben zahlen also die gewerblichen Familienausgleichskassen Kindergeld bereits an über 100 000 Kinder mehr, als es sich aus den statistischen Unterlagen des Statistischen Bundesamts ergibt.
Meine Damen und Herren, Idas sind Widersprüche, die geklärt werden müssen. Vermutlich liegen in den Zahlenangaben Doppelzahlungen und Doppelzahlungen. Es ist auch möglich, daß infolge dieses, wie ich nicht anders sagen kann, unglücklichen Gesetzes Scheinarbeitsverhältnisse begründet wurden, nur um Kindergeld zu erlangen. Die Dinge sind jedenfalls nach 'dem bisher bekanntgewordenen Zahlenmaterial nicht in Ordnung. Deshalb werden wir Sozialdemokraten darauf bestehen, daß die Sachverständigen, die die Gesetze durchführen, an den Ausschußberatungen hierüber teilnehmen, damit die Widersprüche in persönlicher Aussprache geklärt werden und der Öffentlichkeit Zahlen vorgelegt werden können, die einer Nachprüfung standhalten. Darauf kommt es an.
Um jedes Mißverständnis auszuschalten: wegen der Widersprüche in den bisher veröffentlichten Zahlern erheben wir keine Vorwürfe gegen ,die Mitarbeiter der Familienausgleichskassen, die — das geben wir ohne weiteres zu — in der Durchführung der außerordentlich komplizierten Gesetze eine erfreuliche Beweglichkeit und Tatkraft unter Beweis gestellt haben.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Dies soll trotz aller Kritik, die wir an den gesetzgeberischen Grundlagen üben, durchaus anerkannt werden. Aber wir erheben Vorwürfe gegen die, die mit den Zahlen in der Öffentlichkeit operieren und sie als Beweis dafür ,anführen wollen, daß die bisherige Gesetzgebung sinnvoll ist.
Wenn wir jetzt das Kindergeldergänzungsgesetz, das dritte Gesetz, beraten, so kann ich nicht umhin, der Regierung den Vorwurf zu machen, daß sie bisher noch nicht einmal die Verpflichtungen aus dem ersten Kindergeldgesetz erfüllt hat.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

In § 34 des Kindergeldgesetzes ist nämlich die Regierung ermächtigt worden, durch Rechtsverordnung die Gewährung von Kindergeld an deutsche Staatsangehörige zu regeln, die außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes tätig sind. In den Ausschußberatungen ist seinerzeit insbesondere uns Berliner Abgeordneten erklärt worden, daß mit Wirkung 'vom 1. Januar jedenfalls für Berlin die Durchführungsverordnung kommen werde, damit
für die Berliner Grenzgänger sogleich idas Kindergeld gewährt wird. Bis zur Stunde liegt diese Durchführungsverordnung weder für die Berliner Grenzgänger noch für die Grenzgänger im Bundesgebiet vor. Man sage nicht, meine Damen und Herren, daß der Erlaß dieser Rechtsverordnung umfangreiche zwischenstaatliche Verhandlungen notwendig macht. Dann hätte wenigstens für die Hauptgruppe, die Berliner Grenzgänger, für die solche Verhandlungen nicht erforderlich sind, entsprechend den Zusagen im Ausschuß die Durchführungsverordnung erlassen werden müssen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Ungeachtet der grundlegenden Meinungsverschiedenheiten über die Kindergeldgesetzgebung waren wir uns in diesem Hause darüber einig, daß die Lücken der Gesetze baldigst geschlossen werden sollen, damit wenigstens alle Dritt- und weiteren Kinder Kindergeld erhalten. Darauf hat die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stets mit besonderem Nachdruck hingewiesen. Wir haben bereits am 11. November vergangenen Jahres den Entwurf eines solchen Kindergeldgesetzes eingebracht. Der Gesetzentwurf ist dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen worden. Aber die Beratung dieses sozialdemokratischen Gesetzentwurfs, der diese Lücken schließen sollte, ist viele Monate unter dem Hinweis vertagt worden, es käme in den nächsten Tagen oder Wochen die umfassende Regierungsvorlage eines Kindergeldergänzungsgesetzes.
Die Bundesregierung wurde beauftragt, den Entwurf am 1. April vorzulegen; er liegt heute vor. Ich will nicht darauf eingehen, ob das Verfahren, daß die Christlich-Demokratische Union im Interesse der Beschleunigung 'dem Gesetzentwurf der Regierung vorgegriffen hat, eine sehr planmäßige Arbeitsgestaltung zeigt und ob es nicht gerade eine gewisse Doppelgleisigkeit erkennen läßt. Aber der Umstand — und das scheint mir bedeutungsvoll zu sein —, daß die Bundesregierung praktisch fast ein Dreivierteljahr gebraucht hat, um dieses Kindergeldergänzungsgesetz vorzulegen, zeigt die Komplizierung der Materie, gegen die wir uns zusammen mit anderen Fraktionen bei der Beratung der Kindergeldgesetze gewandt haben. Ich zweifle nicht daran, daß die Regierung alle Anstrengungen gemacht hat, um wenigstens dieses Ergänzungsgesetz beschleunigt vorzulegen. Daß das aber ein Dreivierteljahr gedauert hat, ist offenbar eine Folge jener Konzeption, die wir alle im House mit Ausnahme der CDU für unglücklich gehalten haben.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Infolgedessen stehen wir heute der Tatsache gegenüber — und insofern stimme ich dem Kollegen Horn völlig zu —, daß wir jetzt ein Gesetz beraten müssen und wahrscheinlich erst nach den Ferien verabschieden können, das rückwirkend mit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten soll. Das ist für die gesetzgeberische Arbeit ein nicht gerade erfreulicher Tatbestand, so sozialpolitisch notwendig das natürlich ist.
Durch diesen Gesetzentwurf soll nun — ,der Herr Bundesarbeitsminister hat das dargelegt — für den Rest der dritten und weiteren Kinder Kindergeld gewährt werden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, kann ich im Augenblick noch nicht sagen. Jedenfalls scheint mir nach Durchsicht des Gesetzentwurfs — ich bitte, mich gegebenenfalls zu berichtigen — .nicht gewährleistet zu sein, daß beispielsweise die deutschen Beschäftigten bei auslän-


(Dr. Schellenberg)

dischen Missionen Kindergeld erhalten. Dazu gehören z. B. für Berlin die Beschäftigten beim Sender RIAS. Soweit ich den Gesetzestext verstehe, sind auch diese Kinder noch nicht erfaßt; aber das wird im Ausschuß beraten werden müssen.
Im Zusammenhang mit der Gestaltung der bisherigen Gesetze wird darauf hingewiesen, daß die Verwaltungskosten der Familienausgleichskassen mit 3 bis 4 % niedriger sind, als zuerst angenommen wurde. Eine solche Mitteilung scheint mir etwas voreilig zu sein, denn bisher haben die Familienausgleichskassen den zweiten Teil ihrer Aufgabe, nämlich die Aufbringung der Mittel, kaum in Angriff genommen. Sie sind in dieser Hinsicht erst bei den ersten Schritten. Es läßt sich noch nicht übersehen, welche Schwierigkeiten im einzelnen daraus entstehen werden. Hinzu kommt, daß mit der Durchführung der Kindergeldgesetzgebung außer den Familienausgleichskassen die Träger der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung usw. betraut sind. Es ist unmöglich, die Komplizierung und den Verwaltungsaufwand bei diesen Stellen außer acht zu lassen.
Herr Kollege Horn hat mit Recht darauf hingewiesen, daß sich insbesondere bei den Arbeitsämtern durch die bisherige Kindergeldgesetzgebung außerordentliche Komplikationen ergeben haben. Zwei Drittel der Anträge mußten mangels Zuständigkeit abgelehnt werden. Die sozialpolitische Folge war, daß für die betreffenden Arbeitslosen die Zahlung des Familienzuschlags eingestellt wurde und sie an die Familienausgleichskassen verwiesen wurden. Wenn die Arbeitslosen dann endlich zum Kindergeld kamen, mußten sie feststellen, daß das Kindergeld für sie nicht 25 DM zusätzlich betrug, sondern daß nur die Differenz zwischen Familienzuschlag und Kindergeld gezahlt wurde. Es ist sehr unerfreulich, daß die arbeitslosen Familienväter in das Mahlwerk einer unzureichenden Kindergeldgesetzgebung geraten sind.
Aber die verhängnisvollste Folge der Kindergeldgesetzgebung war und ist — darauf weist der Bundesrat in seiner Begründung mit Recht hin —, daß die Komplizierung des Systems dazu führte, daß Arbeitslose wegen der Umständlichkeit und der Mehrkosten bei der Vergebung geringfügiger Beschäftigungen zurückgesetzt wurden. Wie man auf Grund dieser Unterlagen, die von den Ländern stammen, mit Frau Kollegin Rehling behaupten kann, man sei mit der Durchführung des Kindergeldgesetzes außerordentlich zufrieden, ist mir unverständlich. Auf Grund der Vorschläge der Regierung und des Bundesrates soll eine Regelung getroffen werden. Ob der vorgeschlagene Weg richtig ist, werden wir in den Ausschußberatungen feststellen müssen.
Im übrigen werden durch dieses Gesetz — und das scheint uns auch eine bedenkliche Folge der bisherigen Konzeption zu sein — außer den Familienausgleichskassen auch andere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit den Aufgaben der Kindergeldgewährung betraut. Bisher halben die geistigen Väter und insbesondere Herr Kollege Winkelheide immer betont, daß eine strenge arbeitsmäßige Trennung zwischen Berufsgenossenschaften und Familienausgleichskassen durchgeführt würde und daß die Kindergeldzahlung verwaltungstechnisch nichts mit dem Apparat der Träger der Unfallversicherung zu tun habe. In dem vorliegenden Gesetzentwurf soll aber von dieser
Auffassung abgegangen werden; denn jetzt sollen die Aufgaben der Kindergeldzahlung unmittelbar den sonstigen Trägern der Unfallversicherung übertragen werden. Das bedeutet, daß außer den Gemeindeunfallversicherungsverbänden, den Eigenunfallversicherungsträgern und Ausführungsbehörden des Bundes und der Länder nach meiner Kenntnis sogar die Feuerwehrunfallversicherungskassen Kindergeld zu zahlen haben. Ich glaube, das ist eine sehr unglückliche und unerfreuliche Konstruktion.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Aber das Entscheidende der bisherigen Gesetze — leider hat der Herr Bundesarbeitsminister gesagt, daß er sich mit den Komplikationen der bisherigen Gesetze nicht beschäftigen würde — ist, daß prinzipiell an der Berufstätigkeit der Eltern als Voraussetzung der Kindergeldzahlung festgehalten wird. Zwar sollen jetzt nach § 2 des Kindergeldergänzungsgesetzes auch Nichterwerbstätige in die Kindergeldregelung einbezogen werden; sozialpolitisch sind aber die Ausnahmevorschriften des nächsten Paragraphen, des § 3 entscheidend. Dadurch werden nämlich die Kinder von Kriegsbeschädigten, die Waisen der Kriegsopferversorgung, die Unterhaltsberechtigten, die Waisen der Rentenversicherung und der Unfallversicherung ausdrücklich wieder aus der Regelung, die man großzügigerweise in § 2 einführt, ausgeschlossen.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Damit wird das Prinzip beibehalten, das bereits beim Kindergeldgesetz und beim Kindergeldanpassungsgesetz zu den größten Mißständen geführt hat. Denn gerade bei den sozial schwächsten Personenkreisen mit mehr als drei Kindern ergab sich nicht — ich habe das schon bei den Arbeitslosen angedeutet, und das gilt für alle Sozialleistungsempfänger — wie bei den Beschäftigten ein zusätzliches Kindergeld von 25 DM, sondern nur eine Aufstockung, oft nur von 5 DM, für Kriegerwaisen zum Teil überhaupt nichts. In Einzelfällen führte die Anrechnung des Kindergeldes auf die Ausgleichsrenten sogar zu einer Verringerung des Familieneinkommens, was wohl sozialpolitisch wenig sinnvoll ist. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung für Nichterwerbstätige wird praktisch für über 90 % der Nichterwerbstätigen, nämlich für alle Sozialleistungsempfänger, illusorisch und ist deshalb ohne sozialpolitische Bedeutung.
Zu welchen, ich kann nicht anders sagen: absurden Folgerungen die Konstruktion führt, daß die Kindergeldregelung grundsätzlich an die Erwerbstätigkeit der Eltern gebunden wird, zeigt sich bei den Waisen. Kindergeld wird, das geht aus der Begründung insbesondere zu § 3 ausdrücklich hervor, neben der Waisenrente allein der erwerbstätigen Witwe, aber nicht der Witwe, die keine Erwerbstätigkeit ausübt, gewährt. Hierzu gibt der Regierungsentwurf folgende „klassische", muß ich leider sagen, Begründung; ich darf sie vorlesen: Die Besserstellung der erwerbstätigen Witwe gegenüber der nicht erwerbstätigen Witwe erscheint im Hinblick auf das Streben, neben der Erfüllung der Mutteraufgabe durch eigene Erwerbstätigkeit die wirtschaftliche Lage der Familie zu verbessern, gerechtfertigt.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das ist unter sozialpolitischen Gesichtspunkten
höchst bedenklich, wenn nämlich hiermit gewisser-


(Dr. Schellenberg)

maßen Kindergeld als Belohnung für die Erwerbstätigkeit von Witwen mit drei unid mehr Waisenkindern gewährt wird.

(Zuruf von der SPD: Was sagt denn Herr Wuermeling dazu? — Abg. Richter: Der schweigt!)

Hierzu werden die Sozialdemokraten niemals ihre Zustimmung gelben. Ich darf in ,diesem Zusammenhang darauf verweisen, daß auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Ergänzungsgesetz diese Konstruktion als außerordentlich bedenklich bezeichnet hat.

(Abg. Arnholz: Sehr gut!)

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates erklärt, sie könne bezüglich der erwerbstätigen Witwe keine anderen Maßnahmen treffen, weil die vorgesehene Regelung eine notwendige Folgerung der grundsätzlichen Entscheidungen der Kindergeldgesetzgebung sei. Meine Damen und Herren, insbesondere die Vertreter der Regierung: Anstatt den Erlaß dieses Ergänzungsgesetzes nun zum Anlaß einer Überprüfung der bisherigen Maßnahmen zu nehmen, hält die Bundesregierung — ich kann nicht anders sagen — stur an der bisherigen Konstruktion fest, daß die Erwerbstätigkeit der Witwe die Voraussetzung einer Kindergeldzahlung sein muß.

(Abg. Richter: Hört! Hört!)

Ich muß in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, daß die Bundesregierung bei dieser ihrer Stellungnahme offenbar das vom Herrn Bundeskanzler angeregte Gutachten zur Neuordnung der sozialen Leistungen nicht berücksichtigt hat, in dem es heißt: Das Ziel solcher Versorgung muß sein, der Witwe die Erziehung ihrer Kinder zu ermöglichen, ohne daß sie außerhalb des Hauses zur Arbeit gezwungen ist. — Was die Bundesregierung hier durch diesen Gesetzentwurf tut und was sie in der Begründung gewissermaßen zum Prinzip erhebt, ist das Gegenteil davon.

(Zustimmung bei der SPD. — Abg. Arnholz: Die linke Hand weiß nicht, was die rechte tut!)

Trotz der Kritik, der scharfen Kritik, die wir an dem Kindergeldergänzungsgesetz zu üben haben, wollen wir nicht verkennen, daß durch dieses Gesetz eine Reihe von Mißständen der bisherigen Kindergeldgesetze beseitigt wird, z. B. dadurch, daß beim Wechsel von Zuständigkeiten die letzte Stelle grundsätzlich die Leistungen vorläufig weiter zu gewähren hat. Aber gerade bei den Bemühungen zur Beseitigung der Komplikationen und Schließung der Lücken wird besonders deutlich, wie wenig glücklich die Grundkonzeption der bisherigen Kindergeldgesetzgebung war. Jeder Schritt zur Beseitigung von Fehlern der bisherigen Gesetzgebung führt nämlich zwangsläufig zu einer weiteren Komplizierung der Gesetzgebung, so daß dieses Kindergeldgesetz — und das bitte ich mir dadurch zu bestätigen, meine Damen und Herren, daß Sie das Gesetz wirklich mal durcharbeiten! — kaum für Sachverständige verständlich ist. Infolgedessen wird es beispielsweise erforderlich, wegen dieses Kindergeldgesetzes sieben verschiedene Gesetze zu ändern:

(Hört! Hört! bei der SPD)

das Kindergeldgesetz, das Kindergeldanpassungsgesetz, das Gesetz über Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung, die Reichsversicherungsordnung, das Bundesversorgungsgesetz, das Lastenausgleichsgesetz und schließlich die Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge. Damit beweist der vorliegende Gesetzentwurf, daß die bisherige Konzeption auch gesetzessystematisch zu unmöglichen Konsequenzen führt.
Das Kindergeldergänzungsgesetz läßt aber nicht nur die Problematik in bezug auf die Leistungsgewährung, sondern auch in bezug auf die Aufbringung der Mittel deutlich werden. In den ersten Monaten wurden die finanziellen Probleme in eleganter Weise dadurch gelöst, daß der Herr Bundesfinanzminister den Familienausgleichskassen ein zinsloses Darlehn in Höhe von 113 Millionen DM gewährt hat. Eine derartige Großzügigkeit des Herrn Bundesfinanzministers im sozialpolitischen Bereich ist bemerkenswert.

(Heiterkeit. — Beifall in der Mitte. — Abg. Richter: Und eine Ausnahme!)

Ich vermag allerdings nicht klar zu übersehen — und ich bitte, mich durch die Sachverständigen des Haushaltsrechts gegebenenfalls zu berichtigen —, ob dieses Verfahren des Herrn Bundesfinanzministers mit Art. 115 des Grundgesetzes im Einklang steht, in dem festgelegt ist, daß derartige Darlehen nur für ein Haushaltsjahr gewährt werden können, während sich nach meiner Kenntnis der Dinge diese Mittelgewährung sowohl im Haushaltsjahr 1954/55 wie im Haushaltsjahr 1955/56 abspielte. Ich möchte das im einzelnen nicht untersuchen. Wir stellen jedenfalls fest, daß der Herr Bundesfinanzminister hier eine Weitherzigkeit gezeigt hat, die wir auch in anderen sozialpolitischen Fragen, die wir heute noch zu beraten haben, von ihm erwarten.

(Beifall bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, nachdem die Darlehensgewährung jetzt zu Ende geht, ergeben sich für die Aufbringung der Mittel erhebliche Schwierigkeiten. Die Familienausgleichskassen mußten in ihrem Bericht selbst erklären, daß die Beitragsvorschüsse, die erhoben werden, zwischen 0,1 % und 1,6 % des Lohnaufkommens — Herr Kollege Atzenroth, Sie haben in einem Bericht erklärt, sogar 1,8 % des Lohnaufkommens — schwanken. Die Tatsache, daß einzelne Betriebe zu Vorschüssen herangezogen werden, die bei gleicher Lohnsumme das 16fache des Vorschusses anderer Betriebe betragen, hat zu einer starken Beunruhigung der betreffenden Wirtschaftskreise geführt.

(Zustimmung rechts.)

Auch dort, wo Vorschüsse nach der Kopfzahl der Beschäftigten erhoben werden, sind die Unterschiede außerordentlich groß. Die Familienausgleichskassen haben in ihrem Bericht erwähnt, daß die Pro-Kopf-Beträge im Durchschnitt 19,30 DM betragen. Tatsache ist aber, daß die Beitragssätze insbesondere für die wirtschaftlich schwächeren Wirtschaftszweige erheblich höher sind. So betragen sie beispielsweise für kleine Handwerker wie Friseure 30 DM pro Kopf der Beschäftigten.

(Abg. Winkelheide: Im Jahr!)

— Immerhin gegenüber 19,30 DM, von denen berichtet wurde, eine erhebliche Steigerung.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Von diesen Unzulänglichkeiten werden vor allem
die kleinen Betriebe, insbesondere auch die des


(Dr. Schellenberg)

Einzelhandels und des Handwerks betroffen. Die Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels hat in ihrem Pressedienst vom 3. Juni in diesem Zusammenhang wörtlich erklärt, daß die Befürchtungen, die bei Beratung des Kindergeldgesetzes geäußert wurden, sich jetzt in vollem Umfange bewahrheiten.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Sollte diese Mitteilung des Einzelhandels nicht auch zur Kenntnis der Damen und Herren gelangt sein, die von einer Bewährung der bisherigen Kindergeldgesetzgebung sprechen?
Meine Damen und Herren, aus diesen Erfahrungen müssen die Folgerungen gezogen werden. Es ist dringend erforderlich, in Anwendung von § 14 des Kindergeldgesetzes die unzumutbaren und unterschiedlichen Belastungen auch bei den Vorschußzahlungen zu beseitigen. § 14 bevollmächtigt die Bundesregierung, hierfür Richtlinien aufzustellen. Meine Fraktion wünscht, daß damit nicht bis Ende 1956, bis zur Schlußabrechnung, gewartet wird, sondern daß diese Richtlinien schon im Zusammenhang mit der Vorschußzahlung, die die Betriebe beunruhigt, erlassen werden.

(Sehr wahr! bei der SDP.)

Denn, meine Damen und Herren — ich glaube, das kann man offen aussprechen —, die Finanzierung der Kindergeldregelung wird zum Teil in der Wirtschaft zu einem Kampf aller gegen alle. Die gewerbliche Wirtschaft steht auf dem Standpunkt, daß sie einen viel zu hohen Teil der Mittel zugunsten der Landwirtschaft aufzubringen hat. Die Landwirtschaft dagegen vertritt die Auffassung, daß in der Praxis eine Verlagerung auf die Landwirtschaft vorgenommen wird, beispielsweise dadurch, daß Arbeitslose der gewerblichen Wirtschaft, wenn sie sich auch nur für einige Stunden in der Landwirtschaft betätigen, den landwirtschaftlichen Familienausgleichskassen zugewiesen werden. Besonders bedenklich ist, daß die Besitzer kleinster landwirtschaftlicher Nebenbetriebe von einigen Ar selbst dann, wenn sie ihren Lebensbedarf aus einer bescheidenen Rente der Sozialversicherung decken, zur Beitragszahlung für die Familienausgleichskassen herangezogen werden.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Die Anregung des Bundesrats, hier Abhilfe zu schaffen oder wenigstens die Besitzer von landwirtschaftlichen Nebenbetrieben, die noch nicht einmal das Existenzminimum haben, von einer Beitragszahlung zu befreien, hat, wie auch der Herr Bundesarbeitsminister vorgetragen hat, nicht die Zustimmung der Bundesregierung finden können, weil das die Grundlagen der Gesetzgebung berühre.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Gerade das scheint uns aber auch bezüglich der Finanzierung ein Beweis dafür zu sein, daß die Konstruktion der Kindergeldgesetze fehlerhaft ist.

(Zustimmung bei der SPD.)

Ich komme zum Schluß. Der Deutschland-UnionDienst hat im Hinblick auf dieses Kindergeldergänzungsgesetz erklärt — auch der Herr Bundesarbeitsminister hat dies anklingen lassen —: Mit diesem Kindergeldergänzungsgesetz wird dann dieses Gesetzgebungswerk seinen Abschluß finden und die gesamte Materie auf eine neue und glückliche Art geregelt sein.

(Hört! Hört! rechts.)

Ich glaube, auch bei optimistischer Betrachtung — zu der Sie,.. Herr Kollege Winkelheide, selbstverständlich verpflichtet sind — kann doch wirklich davon nicht die Rede sein.
Nach Auffassung der sozialdemokratischen Fraktion müssen durch das Kindergeldergänzungsgesetz nicht nur die Lücken in der Kindergeldzahlung für die noch nicht erfaßten dritten und weiteren Kinder geschlossen werden, sondern es ist unbedingt notwendig, die Schwierigkeiten — „Komplikationen" hat der Herr Bundesarbeitsminister gesagt; ich muß sogar sagen: die Mißstände —, die sich aus den beiden ersten Kindergeldgesetzen ergeben haben, sowohl auf der Leistungsseite wie bei der Frage der Mittelaufbringung zu bereinigen. Denn es würde verhängnisvoll sein und dem Ansehen dieses Hauses sicher nicht dienen, wenn wir in Kürze vielleicht noch ein viertes Kindergeldgesetz zur Regelung der Komplikationen, von denen ich gesprochen habe, beraten müßten. Das muß in diesem dritten Gesetz geregelt werden.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat schon durch den Entwurf ihres Kindergeldergänzungsgesetzes vom November klargelegt, wie wir uns die Beseitigung der Schwierigkeiten vorstellen. Wir haben beantragt, für alle nicht erfaßten dritten und weiteren Kinder die Finanzämter — unter Berücksichtigung gewisser Erstattungsansprüche — mit der Kindergeldzahlung für diesen Restbestand zu beauftragen. Damit sollte die unglückliche Konstruktion wenigstens teilweise aufgelockert werden, und es sollte vermieden werden, daß, wie es jetzt der Entwurf der Regierung vorsieht, mit der Kindergeldzahlung nun auch noch die Eigenunfallversicherung, die Ausführungsbehörden und die Feuerwehrversicherungskassen betraut werden. Auf Grund der bisherigen Beratungen müssen wir leider befürchten, daß die größte Fraktion dieses Hauses eine solche einfachere Regelung lediglich deshalb ablehnen wird, weil sie nicht mit ihrer Konzeption vereinbar ist. Wir Sozialdemokraten werden aber im Interesse der Familien mit Kindern, aber auch im Interesse der Kreise, die die Mittel für die Kindergeldgewährung — insbesondere die kleinen Betriebe — aufbringen müssen, alles tun, um die vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der CDU/CSU zu verbessern. Unsere endgültige Einstellung zu den Gesetzentwürfen wird ausschließlich davon abhängen, ob es in den Ausschußberatungen gelingt, wenigstens die gröbsten Mißstände der bisherigen Kindergeldgesetzgebung zu beseitigen.

(Beifall bei der SPD.)


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.