Rede:
ID0209417500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2094

  • date_rangeDatum: 6. Juli 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955 5305 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5353 C, 5355 A Beurlaubte Abgeordnete(Anlage 1) . . . 5355 A Mandatsverzicht des Abg. Dannemann . . 5306 D Eintritt des Abg. Graaff (Elze) in den Bundestag 5306 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 174, 178, 179, 181 (Drucksachen 1379, 1542; 1435, 1547; 1454, 1548; 1468, 1554) 5306 D Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1546), eines Berichts des Bundesministers der Justiz über den Stand der Überprüfung des geltenden Genossenschaftsrechts (Drucksache 1544) und der Anleihedenkschrift 1954 5306 B Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung betr. Zwischenruf in der 93. Sitzung Mellies (SPD) 5307 A Dr. Krone (CDU/CSU) 5317 C Fragestunde (Drucksache 1540): 1. betr. Zollabfertigung für Gepäck von Reisenden aus dem Ausland auf dem Bahnhof Bonn: Dr. Menzel (SPD) 5307 B, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 5307 C, D 2. betr. Beförderung von „Luftpost" nach und von Berlin mit Interzonenzügen: Dr. Menzel (SPD) 5307 D, 5308 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 5308 A 3. betr. Ausstellung oder Flüchtlingsausweise „C" bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG: Miller (CDU/CSU) . . . 5308 B, D, 5309 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5308 B, D, 5309 A 4. betr. Ausrüstung von Krankenwagen mit Kennscheinwerfern und Sondersignalen: Leonhard (CDU/CSU) 5309, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5309 B, C 5. betr. Beschlagnahme landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die britische Besatzungsmacht: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5309 D, 5310 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5309 D, 5310 B 6. betr. Rückübertragung an Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und das Saargebiet zur vorläufigen Auftragsverwaltung übergebener deutscher Gebiete: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5310 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5310 C, D 7. betr. Verwertung zerstörter Lokomotiven und Güter- und Personenwagen: Ritzel (SPD) 5310 D, 5311 B, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5310 D, 5311 B, C 8. betr. Verhandlungen mit englischen Dienststellen wegen Zerstörung des Naturschutzparks Lüneburger Heide durch Panzer-Fahrübungen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . 5311 C, 5312 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5311 D, 5312 A 9. betr. Benutzung des deutschen Autobahnnetzes durch schwere Panzer alliierter Truppen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5312 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5312 A, C 10. betr. Unterhaltung von Bordellen in deutschen Städten mit Wissen der Landesregierungen und der Ortsbehörden: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 5312 C, D, 5313 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5312 D, 5313 A 11. betr. Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an heimatlose Ausländer und nichtdeutsche Flüchtlinge: Dr. Menzel (SPD) 5313 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5313 B 12. betr. Überwachung von Post- und Telefonleitungen durch die Pariser Vertragspartner: Dr. Menzel (SPD) . . . 5313 C, 5314 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 5313 C, 5314 B, C 13. betr. Schenkungen der Organisation für Kinderhilfe an Deutschland bzw. Beiträge Deutschlands an diese Organisation: Zurückgezogen 5314 C 14. betr. Bundeszahlungen zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Kortmann (CDU/CSU) 5314 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5314 D 15. betr. Einrichtung von Hausbriefkästen: Müller-Hermann (CDU/CSU) 5314 D, 5315 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 5815 A, B 16. betr. Anwerbung italienischer Steinbrucharbeiter: Frehsee (SPD) 5315 B, D, 5316 A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315 B, D 17. betr. Einrichtung einer Stelle für die Anwerbung von Ausländern: Frehsee (SPD) 5316 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 5316 A, B 18. betr. Maßnahmen gegen Straßenlärm: Reitzner (SPD) 531613, 5317 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5316 C, 5317 B, C 19. bis 35. wegen Fristablaufs der Fragestunde abgesetzt 5317 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494) 5317 D Rehs (SPD), Antragsteller . 5318 A, 5348 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller 5320 C Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller 5325 A, 5326 D Hermsdorf (SPD) 5326 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5329 D, 5343 D Scharnberg (CDU/CSU) . 5332 A, 5334 A Dr. Menzel (SPD) . 5334 A, 5340 B Euler (FDP) 5335 B, 5347 D Dr. Elbrächter (DP) 5337 C Stegner (Fraktionslos) 5343 D Petersen (GB/BHE) 5346 B Ausschußüberweisung . 5349 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksachen 1490, 1451, Umdruck 277) 5349 A, 5356 A Dr. HalLstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5349 B Paul (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5356 A Diekmann (SPD) 5351 C Dr. Jentzsch (FDP) 5352 D Rasner (CDU/CSU) 5353 A Abstimmungen 5353 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537) 5353 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 5353 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1543) 5353 C Schäffer, Bundesminister der Finan- zen 5353 C Beschlußfassung 5354 B Nächste Sitzung, Tagesordnung: Stücklen (CDU/CSU) 5354 B Dr. Greve (SPD) 5354 C Abstimmung 5355 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5355 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1490) 5356 A Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Demmelmeier 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Könen (Düsseldorf) 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Böhm (Düsseldorf) 6. Juli Dr. Bürkel 6. Juli Frau Dietz 6. Juli Hansen (Köln) 6. Juli Jacobs 6. Juli Jaksch 6. Juli Kühltau 6. Juli Leibfried 6. Juli Oetzel 6. Juli Pusch 6. Juli Rademacher 6. Juli Rasch 6. Juli Frau Dr. Schwarzhaupt 6. Juli Dr. Seffrin 6. Juli Frau Dr. Steinbiß 6. Juli Weltner (Rinteln) 6. Juli Dr. Werber 6. Juli Ziegler 6. Juli Delegierte rund Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Anlage 2 Drucksache 1490 (Vgl. S. 5349 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) *) Berichterstatter: Abgeordneter Paul Dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1954 der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP — Umdruck 277 — betreffend Nationales Minderheitenrecht überwiesen worden. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung dem Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem ihm zugewiesenen Antrag Umdruck 277 wiederholt beschäftigt. Bei diesen Anlässen wurde ihm von der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Bundesregierung Verhandlungen eingeleitet worden seien, die ein beiderseits befriedigendes Übereinkommen über die Minderheitenfrage erwarten ließen. Diese Verhandlungen konnten am 29. März 1955 beendet und durch die Unterzeichnung von Erklärungen des Herrn dänischen Ministerpräsidenten H. C. Hansen sowie des Herrn Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Adenauer abgeschlossen werden. Die zur Mitberatung des Antrags Umdruck 277 bestimmten Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht haben von dem Stand dieser Verhandlungen ebenfalls Kenntnis erhalten und konnten daher auf eine Mitberichterstattung verzichten. Der Ausschuß für auswärige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, daß die Ergebnisse dieser Verhandlungen von der Regierung des Königreichs Dänemark dem Dänischen Reichstag und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Drucksache 1451 auch dem Deutschen Bundestag kundgemacht wurden. Der Ausschuß stellt fest, daß mit dieser Erklärung dem Antrag Umdruck 277, der u. a. forderte, daß „eine zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung tragen" solle, entsprochen worden ist. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten begrüßt das Zustandekommen dieser zwischenstaatlichen Regelung über die Rechte der beiderseitigen Minderheiten im dänisch-deutschen Grenzgebiet und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese im Geiste wahrhaftiger europäischer Verständigung auf beiden Seiten volle Verwirklichung findet. Bonn, den 23. Juni 1955 Paul Berichterstatter *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
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    Rede von Dr. Gerhard Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe leider nicht die Freude, wie meine drei Vorredner, einen kompletten Wahlgesetzentwurf begründen zu können. Ich bin nicht traurig darüber, daß in diesem Falle einmal einer der drei Träger der Gesetzesinitiative — Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat; also hier der Bundestag — den Vorrang gehabt hat. Warum, meine Damen und Herren? Ich bin vorhin mit Erklärungen zitiert worden, die ich seinerzeit als Sprecher der CDU abgegeben habe. Ich halte diese Erklärungen auch heute noch für sehr gesunde und vernünftige Erklärungen, und ich bin der Meinung, daß das, was ich damals erklärt habe, heute durch die CDU/CSU-Fraktion, auf die ich keinen unmittelbaren Einfluß mehr habe,

    (Zuruf von der SPD: Na, na!)

    erfüllt worden ist. Ich konnte damals keine Erklärung für die Bundesregierung abgeben.

    (Zuruf von der SPD: Zu bescheiden!)

    Ich hätte es auch für sehr riskant gehalten, kurz vor Abschluß einer Legislaturperiode und vor bevorstehenden Neuwahlen bereits die Nachfolger hier zu verpflichten.
    Wenn Sie die Situation von damals in zeitlicher Beziehung mit der von heute vergleichen, dann ist doch wohl folgendes zu sagen. Das Wahlgesetz für diesen Bundestag ist rund zwei Monate vor den damaligen Bundestagswahlen verabschiedet worden, also wirklich im allerletzten möglichen Zeitpunkt. Diesmal — ich glaube, das muß man ge-


    (Bundesminister Dr. Schröder)

    rechterweise anerkennen, und das wird, wie ich hoffe, auch die Öffentlichkeit anerkennen — sind wir doch sehr viel günstiger dran.

    (Abg. Rehs: Weil wir es vorgelegt haben!)

    — Lieber Herr Kollege Rehs, ich glaube, in dem Rennen um die Vorbereitung des Wahlgesetzes sind wir gar nicht zu schlagen. Das schließt gar nicht aus, daß Ihre Fraktion es gewesen ist, die zunächst einen Entwurf vorgelegt hat.
    Ich darf dazu noch folgendes sagen. Ich habe 1953 mit meinen Freunden die Auffassung geteilt, daß es sehr notwendig sein würde, in gemessener Zeit während dieser Legislaturperiode ein neues und, wie ich hoffe, recht dauerhaftes Wahlgesetz zu verabschieden. Die Verabschiedung eines solchen Wahlgesetzes erfordert Vorarbeiten, wie jeder einsehen wird. Mit diesen Vorarbeiten haben wir 1953 sofort begonnen. Dazu gehörte die Auswertung der Berichte des Bundeswahlleiters und der Erfahrungen der Länder, und dazu gehörte ein zweites. Die Wahlrechtsdiskussion war in unserem Vaterlande sehr in die Gefahr geraten, doch etwas einseitige Akzente zu erhalten. Ich freue mich, daß es möglich gewesen ist und daß es soviel Beifall und Anerkennung gefunden hat, eine Kommission von völlig unabhängigen, sehr angesehenen Gelehrten und Praktikern zu berufen, die einen Bericht vorgelegt hat, der große Teile dessen, was sonst recht streitig gewesen ist, doch nun mehr oder weniger außerhalb des Streits gestellt hat.
    Ich bin der Überzeugung, daß ebenso, wie Teile dieses Berichts schon heute hier in der Debatte zitiert worden sind, manche Stelle aus diesem Bericht noch während der Ausschußberatungen mit Nutzen und Erfolg verwendet werden kann. Ich bin etwas traurig, daß Herr Kollege Schneider — ich spreche ihn in seiner Eigenschaft als Kollegen an und nicht als den gerade amtsführenden Präsidenten — den Bericht noch nicht gelesen hat und ihn erst auf dem Umweg über die „Neue Zürcher Zeitung" zur Kenntnis nehmen mußte. Als Mitglied des Wahlrechtsausschusses wird er sicherlich Gelegenheit haben, diese Lektüre nachzuholen. Aber sicherlich spricht es für die Qualität des Berichts, daß man wesentliche Stellen aus ihm schon jetzt auf dem Umweg über ausländische Zeitungen zur Kenntnis nehmen kann. Meine Damen und Herren, die Ergebnisse dieses Sachverständigenberichts —und ich möchte diese Gelegenheit benutzen, den Herren noch einmal ausdrücklich dafür zu danken — werden bei den kommenden Beratungen eine große Rolle spielen; sie haben darüber hinaus die Möglichkeit gegeben, die Vorarbeiten des Ministeriums beträchtlich zu fördern.
    Ich sagte schon, meine Damen und Herren, es gibt drei Träger der Gesetzesinitiative, und nicht immer wird es praktikabel sein, daß das zuständige Ressort seinerseits einen kompletten Gesetzentwurf vorlegt. Für denjenigen, der die politischen Strukturverhältnisse kennt, ist es ganz eindeutig, daß damit im Schoße der Regierung eine Entscheidung vorweggenommen würde, die — wir haben das während der ersten Legislaturperiode erlebt — dann doch in den Ausschüssen erst eigentlich in die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Auffassungen gerät. Insofern wäre nicht sonderlich viel gewonnen, wenn die vorliegenden Entwürfe nun noch um einen vierten, einen Regierungsentwurf, bereichert würden. Vielmehr haben wir es in der Vorbereitung für unsere Aufgabe gehalten, in
    all den Punkten, die mehr die Technik des Gesetzes angehen, jede nur mögliche Unterstützung zu leisten, und auch während der Ausschußberatungen sehe ich die Aufgabe des Ministeriums darin, all das, was auf technischem Gebiet möglich ist, zur Unterstützung beizutragen.
    Ich möchte mich nun mit einigen Worten den vorliegenden Entwürfen zuwenden. Ich beginne mit dem Entwurf der sozialdemokratischen Fraktion. Dieser Entwurf, meine Damen und Herren, stellt einen Rückgriff auf eine sehr frühe Wahlrechtsvorlage dar, nämlich auf das Wahlrecht, das der Parlamentarische Rat verabschiedet hat. Ich glaube kaum, daß die Neuauflage eines Wahlgesetzes, das noch vor der Konstituierung der Verfassungsorgane der Bundesrepublik damals in aller Eile und unter noch recht unklaren Verhältnissen geboren worden ist, eines Wahlsystems, das darüber hinaus etwas starr ist, heute noch als den Bedürfnissen entsprechend anerkannt werden kann.
    Diese Wahlgesetzvorlage enthält wieder alle alten Anliegen der SPD, vor allem das Bestreben, die Zusammenarbeit anderer Parteien bei der Wahl zu verhindern oder doch zu erschweren. Ich brauche hier nur an § 5 dieser Vorlage zu erinnern, das Verbot der Verbindung von Wahlvorschlägen, die Ausschließung gemeinsamer Wahlvorschläge, und besonders an § 1 Abs. 2: Landeswahlvorschläge werden nur zugelassen von Parteien, die in jedem Wahlkreis einen Bewerber aufgestellt haben. Wenn man diese Tendenz charakterisieren will, meine Damen und Herren, so kann man das nur, indem man sagt: Das ist ganz klar der Versuch, den präsumtiven Gegner zu zersplittern! Das ist, wie wir wissen, ein alter Bekannter aus der sozialdemokratischen Wahlgesetzgebung.
    Im übrigen ist die letztgenannte Bestimmung nach meiner Auffassung auch verfassungswidrig — ich darf in dieser Beziehung auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 12. Oktober 1950 verweisen —, weil sie einen Verstoß gegen die Wahlgleichheit darstellt. Bei näherer Betrachtung, meine Damen und Herren, werden Sie sicherlich zu der Überzeugung kommen, daß wir ein Bundeswahlgesetz nicht mit einer solchen Bestimmung belasten dürfen.
    Ich glaube darüber hinaus, daß die Sperrklausel des § 4 Abs 4 einen unverkennbaren Rückschritt im Bundeswahlrecht darstellt. Bisher waren für die Teilnahme am Landesausgleich 5 % der Stimmen im gesamten Wahlgebiet erforderlich, jetzt sollen es nur noch 5 % der Stimmen im Lande sein. Das bedeutet, daß die Einheit des Wahlvorgangs im Bundesgebiet zerstört würde, und auf diese Weise gäbe es keine Sicherheit, Splitterparteien vom Bundestag fernzuhalten. Wenn man schon Verhältniswahlrecht vorschlägt, dann muß man eine auf die Bundesebene abgestellte Sperrklausel haben; denn sie allein ist eine wirksame Garantie gegen das Überhandnehmen von Splitterparteien.
    Der Entwurf enthält im übrigen eine Reihe von mehr technischen Mängeln, auf die ich während der Ausschußberatungen zurückkommen möchte.
    Ich darf dann einige Ausführungen zu den beiden anderen Entwürfen machen. Ich glaube, daß der Vorschlag, den die Fraktion der Freien Demokraten in Anlehnung an das Wahlgesetz von 1953 gemacht hat, auf jeden Fall in technischer Beziehung positiv zu werten ist. Ich beschränke mich auf eine


    (Bundesminister Dr. Schröder)

    Charakterisierung bezüglich der Technik und charakterisiere nicht den politischen Gehalt.

    (Heiterkeit.)

    Ich glaube, daß wir eine saubere Systematik des Wahlgesetzes brauchen. Das leuchtet einem dann um so mehr ein, wenn man Gelegenheit gehabt hat, die ausländischen Wahlgesetze etwas zu studieren, die zum Teil sehr undurchsichtig und kompliziert sind. Deswegen scheint mir die Anlehnung an die Technik von 1953 und die Weiterentwicklung dieser Technik durchaus begrüßenswert.
    Einer der wesentlichen Vorschläge von den zahlreichen Vorschlägen, die die Wahlrechtskommission gemacht hat, scheint mir der zu sein, eine ständige Wahlkreiskommission — übrigens in Anlehnung an, ein englisches Vorbild — zu schaffen. Wenn man sich ansieht, wie sich derzeit die Wahlkreise nach den Zahlen nebeneinander ausnehmen, so muß man feststellen, daß die große binnendeutsche Bevölkerungswanderung zu sehr erheblichen Veränderungen geführt hat. Wir haben Wahlkreise — ich stelle nur die beiden extremen Fälle einander gegenüber —, bei denen der eine 120 000 und der andere 360 000 Einwohner, der eine also das Dreifache des anderen umfaßt. Daß das auf die Dauer keine einigermaßen gleichwertigen Wahlkreisgrößen sind, wird, glaube ich, jeder zugestehen müssen.
    Nun will ich auf der anderen Seite gerne einräumen, daß es kein leichtes Unterfangen ist, zu einigermaßen gerechten Wahlkreisabgrenzungen zu kommen. Ich bin aber der Auffassung, daß dieses Problem, wenn man eine gewisse Abweichung in den Größen nach oben oder unten zuläßt, bei gutem Willen zu regeln ist. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich das Hohe Haus entschließen könnte, diese Aufgabe einer unabhängigen Kommission anzuvertrauen. Das nimmt der Gesetzgebungsbefugnis dieses Hohen Hauses natürlich nicht das geringste, weil man sich den Vorgang so vorstellen müßte — übrigens ist es in England ähnlich —, daß ein solcher Vorschlag dann erst durch Gesetz in Kraft gesetzt werden könnte.
    Von anderen Vorschlägen, die gemacht worden sind, möchte ich vor allen Dingen den der Briefwahl positiv bewerten, außerdem den Vorschlag der Sperrklausel von 5 % der Zweitstimmen auf Bundesebene oder die Erringung von 3 Wahlkreismandaten. Es ist bisher geradezu ein Ärgernis gewesen, daß ein einziges Wahlkreismandat genügte, gleichwertig 5 % der Stimmen zu sein. 5 % entsprechen bei einer Abgeordnetenzahl von rund 500 einem Gegenwert von 25 Sitzen und nicht von einem Sitz. Diese Bestimmung ist auf jeden Fall korrekturbedürftig.

    (Zuruf vom GB/BHE: Aber drei auch nicht!)

    - Drei genügen Ihnen nicht? Wollten Sie das sagen?

    (Lachen bei der SPD. — Erneuter Zuruf vom GB/BHE: Bei drei ist es auch nicht viel anders!)

    — Meine Herren, ich habe diesen Vorschlag nicht gemacht. Ich habe nur gesagt, daß die drei eine Verbesserung gegenüber der bisher geforderten Zahl eins sind. Wie weit Sie von da an das rechnerisch Richtige von 25 oder — wenn wir 400 Abgeordnete haben — von 20 herankommen wollen, bleibt Ihnen überlassen.
    Auch daß die Probleme um den Fall SchmidtWittmack — wir wollen nicht hoffen, daß sich dergleichen wiederholt — jetzt endlich ohne weitere
    Diskussion aus einem Wahlgesetz gelöst werden können, wird jeder, glaube ich, nur als erfreulich ansehen.
    Meine Damen und Herren, einer näheren Charakterisierung des Vorschlags, den meine engeren politischen Freunde gemacht haben, möchte ich mich enthalten.

    (Abg. Petersen: Sehr gut!)

    Ich darf auf etwas verweisen, was liebenswürdigerweise Herr Kollege Rehs zitiert hat aus meinem Vorwort zu dem Bericht der Wahlrechtskommission; vielleicht darf ich es wiederholen, um dann daran anzuknüpfen. Ich habe dort gesagt, daß der Bestand, die Festigung und das Ansehen der freiheitlich demokratischen Grundordnung in hohem Maße von einem guten Wahlgesetz abhängt. Herr Kollege Rehs hat, wie soll ich sagen, etwas dialektisch versucht, herauszubekommen, ob hier gut im Sinne von nur technisch richtig oder gut im Sinne von staatsethischen Kategorien gemeint sei. Herr Kollege Rehs, ich kann Ihnen bei diesem dialektischen Versuch helfen. Es ist selbstverständlich in doppelter Beziehung gemeint, sowohl technisch gut wie staatsethisch — oder wollen Sie sagen, staatspolitisch — gut.
    Unsere Auffassungen darüber, was auf diesem Gebiet unserem Volk und Vaterland frommt und nützen würde, gehen auseinander. Ich habe seit 1945 sicherlich in der ersten Reihe derer gestanden, die für eine grundlegende Wahlrechtsreform in Deutschland eingetreten sind. Ich bedaure es sehr, das erkläre ich hier ganz offen, daß es damals, in einem Zeitpunkt, in dem man noch richtig starten konnte, nicht zu einer grundlegenden Reform gekommen ist. Nachdem sich die Dinge entwickelt haben, wie sie sind, nachdem wir eine staatliche Struktur und einen Aufbau haben, wie er ist, muß man das bei der Gestaltung jedes Wahlgesetzes selbstverständlich in Rechnung setzen. Wenn ich mir die Chancen eines Gesetzentwurfs überlege, so sehe ich nicht dieses Hohe Haus allein, sondern ich sehe hinter diesem Hohen Haus auch immer den Schatten des Bundesrats auftauchen. Ich bin mir natürlich klar darüber, daß es bei einem solchen Gesetz Auseinandersetzungen nicht nur auf dieser Ebene, sondern selbstverständlich in beinahe allen, wie soll ich mich ausdrücken, Etagen der deutschen Zuständigkeiten gibt.
    Eine solche Bemerkung mag ein bitterer Tropfen in dem Wein derjenigen sein, die vielleicht das Problem heute ohne jene Hemmungen möchten lösen können, die uns die zwischenzeitliche Entwicklung zwangsläufig auferlegt. Aber ich glaube, man sollte doch einen Blick dafür haben, daß wir, ganz gleichgültig, wie die endgültige Formulierung in diesem Hohen Hause aussieht, die Verpflichtung haben, dazu beizutragen, daß die politischen Kräfte in Deutschland sich nicht vereinzeln, sondern daß sie zusammengefaßt bleiben und in die Lage versetzt werden — dabei sehe ich weder nach rechts noch nach links; für mich ist das eine ganz allgemeine Frage —, tragfähige Regierungen zu bilden. Hierbei hat das Wahlgesetz sie zu unterstützen. Ich habe nur den Wunsch, daß in den Ausschüssen aus diesen drei Entwürfen letztlich ein Ergebnis hervorgehen möge, das für die künftige Zeit nicht nur ein Parlament einer bestimmten Größenordnung, sondern vor allen Dingen durch das Parlament und mit dem Parlament eine stabile Regierung ermöglichen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Scharnberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Scharnberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die grundsätzliche Autfassung meiner Fraktion über die Wahlrechtsfrage ist mehrfach bei offiziellen Veranstaltungen meiner Partei, und zwar zuletzt auf dem Hamburger Parteitag im Jahre 1953, bekundet worden. Wir bekennen uns zum Prinzip des Mehrheitswahlrechts, und diese Auffassung beruht auf unseren Auffassungen über die Aufgaben des Parlaments. Wir sind der Meinung, daß das Parlament nicht nur Gesetze zu machen und den Haushalt zu genehmigen hat. Eine ebenso wichtige Aufgabe besteht unseres Erachtens in der Bildung und laufenden Kontrolle der Regierung, und eine nicht minder wichtige Aufgabe sehen wir darin, dafür zu sorgen, daß eine wirksame Opposition im Parlament besteht. Wir vertreten den Standpunkt, daß es entscheidend vom Wahlrecht abhängig ist, ob diese Aufgaben erfüllt werden. Das Verhältniswahlrecht halten wir hierfür nicht für geeignet.
    Ich bin eigentlich erstaunt, meine Damen und Herren, daß weder der Kollege Rehs von der SPD noch der Kollege Schneider von der FDP mit irgendeinem Wort auf die Frage, um die es hier eigentlich geht, eingegangen ist, nämlich warum sie nun eigentlich das Verhältniswahlrecht dem Mehrheitswahlrecht vorziehen. So möchte ich mich hier mit dem Verhältniswahlrecht auseinandersetzen.
    Die theoretische Grundlage des Verhältniswahlrechts besteht in der Auffassung, daß das Parlament eine Repräsentativversammlung ist, daß es ein Spiegelbild der vielfältigen politischen Auffassungen des Volkes zu sein hat, womit gesagt wird, daß es — und mit dieser Formulierung wird zugleich auch der Irrtum klar — die Darstellung einer Desintegration ist. Wir meinen, daß im Gegensatz hierzu die Aufgabe des Parlaments darin besteht, aus einer Vielzahl von politischen Meinungen des Volkes eine gültige Auffassung herauszuarbeiten, d. h. eine Entscheidung zu fällen, also zu integrieren. Das tut aber ein Parlament, in dem eine Vielzahl von Parteien, die selbständig nebeneinander manövrieren, vertreten sind, wie ohne weiteres einzusehen ist, nicht so gut wie ein Parlament, das aus zwei Parteien besteht. Das Verhältniswahlrecht läßt aber regelmäßig eine Reihe von Parteien zu, während das Mehrheitswahlrecht zur Bildung von zwei Parteien führt.
    Im Zwei-Parteien-System regiert diejenige Partei, die die Wahl gewinnt, vier Jahre, während der anderen Partei für dieselbe Zeit die Rolle der Opposition zufällt. Hierdurch sind stabile Verhältnisse, klare Zuständigkeiten, klare Verantwortung gegeben, und zwar durch das Votum der Wähler. Nicht die Fraktionen, wie bei einem durch das Verhältniswahlrecht gewählten Mehr-Parteien-Parlament, bestimmen die Zusammensetzung der Regierung — in der Weimarer Zeit und auch neuerdings mußten wir da häufig recht unerfreuliche Erscheinungen beobachten —, sondern das Volk selbst wählt die Regierung. Die Regierungsbildung erfolgt also nicht nach der Wahl und dabei vielfach sehr im Gegensatz zu den Vorstellungen, die manche Wähler bei der Abgabe ihres Stimmzettels hatten, sondern sie erfolgt durch die Wahl.
    Statt einer Mehr-Parteien-Regierung, bei der die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien regelmäßig verwischt werden, gibt es eine Ein-Partei-Regierung. Statt einer häufig aus mehreren Parteien bestehenden Opposition, die aus völlig verschiedenen Gesichtspunkten in Opposition stehen und infolgedessen auch keine gemeinsame Verantwortung haben, befindet sich im Zwei-ParteienSystem nur eine Fraktion in der Opposition und muß bei ihrer Haltung stets beachten, daß sie ja bei der nächsten Wahl die Regierung übernehmen will. Dadurch ist sie gezwungen, eine verantwortungsbewußte Opposition zu betreiben.
    Auf den wesentlichen Unterschied aber zwischen einem nach Mehrheitswahlrecht und einem nach Verhältniswahlrecht gewählten Parlament habe ich schon in der Rede hingewiesen, die ich in der ersten Legislaturperiode anläßlich der Beratung des Wahlrechts an dieser Stelle gehalten habe. Der Unterschied besteht in folgendem. Ein Element der politischen Arbeit ist nun einmal das Kompromiß. Man versucht zu einem Weg der Mitte zu gelangen, und dieses Bestreben ist auch richtig. Es führt bei einem nach Verhältniswahlrecht gewählten Parlament, in dem also mehrere Parteien vertreten sind, zu einer Tendenz, wenn möglich, eine Regierung der Mitte zu bilden. Jede Regierung muß damit rechnen, daß sie einer langsam zunehmenden Opposition ausgesetzt ist. Bei einer Regierung der Mitte bestehen zwei oppositionelle Flügel, und zwar auf der rechten und auf der linken Seite. Auf diese oppositionellen Flügel wird von den immer existenten radikalen Elementen rechts und links eine Anziehungskraft ausgeübt. Der Regierung der Mitte stehen somit mehrere mehr oder minder radikale, sich selbst aber erbittert bekämpfende Oppositionsgruppen gegenüber, deren Kräfte von einer von der Regierung ausgehenden Zentrifugalkraft ständig gespeist werden. Diese Oppositionsgruppen sind nur in einem einig: nämlich in der Bekämpfung der Regierung.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Bei einem Zwei-Parteien-Parlament ist das anders. Beide Parteien, sowohl die, welche die Wahl gewonnen hat, wie die, welche sie verloren hat, brauchen sich um die an ihren äußeren Flügeln befindlichen radikalen Wählergruppen gar nicht zu kümmern; denn diese Wählergruppen können sich nicht loslösen und eigene Kandidaten aufstellen, weil das Mehrheitswahlrecht solchen Kandidaten keine Chance geben würde.

    (Abg. Stücklen: Sehr richtig!)

    Beide Parteien brauchen sich also nur um die Grenzwähler in der Mitte zwischen den beiden Parteien zu kümmern; denn diese Wähler können, wenn sie unzufrieden sind, bei der nächsten Wahl die Partei wechseln und damit das Wahlresultat entscheiden.
    Aus diesem vorwiegenden Interesse beider Parteien für die Grenzwähler in der Mitte muß sich konsequent für beide, sowohl für die Regierung, als auch für die Opposition, eine Politik der Mäßigung, der Verständigung und des Kompromisses ergeben. Sie unterliegen gewissermaßen einer Zentripetalkraft. Dies trifft für die Opposition um so mehr zu, als sie jederzeit bereit sein muß, nach Neuwahlen die Regierung zu übernehmen. Sie kann sich der Übernahme der Regierungsgewalt, wenn das Volk zu ihren Gunsten entschieden hat, nicht entziehen, im Gegensatz zu einer Oppositionspartei im Mehr-Parteien-Parlament, in deren Be-


    (Scharnberg)

    lieben — solange sie nicht die absolute Mehrheit erzielt hat — steht, ob sie die Regierungsverantwortung mit übernehmen will oder nicht. Diese Freiheit befähigt sie natürlich auch zu einer verantwortungslosen Opposition.
    Die Entwicklung der Weimarer Republik — und hierauf hat ja der Kollege Stücklen bereits hingewiesen — zeigt in so eindeutiger Weise die hier geschilderten verheerenden Gefahren des Verhältniswahlrechts, daß es mir völlig unverständlich ist, wie man auf Grund dieser Erfahrungen die Gefahren übersehen und nach wie vor das Verhältniswahlrecht als das richtige Wahlrecht anpreisen kann.
    Bei der Wichtigkeit dieser Frage möchte ich dem, was Kollege Stücklen hier vorgetragen hat, doch noch einiges hinzufügen:
    In der Weimarer Republik hat das Verhältniswahlrecht nur einmal, und zwar in der zuerst gewählten Nationalversammlung, klare Mehrheitsverhältnisse für die sogenannte Weimarer Koalition erbracht. In den acht Reichstagen, die folgten, hat die Weimarer Koalition nie wieder eine Mehrheit bekommen, und es ergaben sich in kurzer Reihenfolge Regierungskrisen, wobei bemerkenswert ist, daß nur für insgesamt ein Drittel der Zeitspanne vom ersten Reichstag im Jahre 1920 bis zum Jahre 1932, d. h. also für viereinhalb Jahre, Mehrheitskabinette gebildet werden konnten, die aber jedesmal durchaus heterogen zusammengesetzt waren. In den anderen acht Jahren, d. h. also für zwei Drittel der Zeitspanne, waren Minderheitskabinette an der Regierung, und zwar 11 an der Zahl.
    Daß dies nicht eine besondere deutsche Erscheinung, sondern eine Folge des falschen Verhältniswahlrechts ist, zeigt ein Blick auf andere Länder mit Verhältniswahlrecht, z. B. auf die französische Republik,

    (Zuruf von der SPD: Ach, die alte Walze!)

    auf die Ereignisse dort in den letzten Jahren, die uns allen bekannt sind. Das zeigt uns auch ein Blick auf die 70er Jahre, auf die französische Dritte Republik von 1870 bis 1940. Es gab in dieser Zeit 106 Kabinette mit einer Durchschnittsdauer von etwas weniger als 8 Monaten.

    (Abg. Dr. Menzel: Die meiste Zeit hatten sie in Frankreich ein Mehrheitswahlrecht!)

    — Das war kein Mehrheitswahlrecht, das war immer ein Verhältniswahlrecht.

    (Widerspruch bei der SPD. — Sehr gut! rechts. — Abg. Dr. Menzel: Bis 1928 hatten sie in Frankreich ein Mehrheitswahlrecht!)

    — Darüber werden wir nochmals sprechen, Herr Kollege Menzel; es ist nicht richtig.

    (Widerspruch bei der SPD. — Abg. Dr. Menzel: Darüber brauchen wir nicht zu sprechen; es ist eine geschichtliche Tatsache!)

    — Was Mehrheitswahlrecht ist, Herr Kollege Menzel, ist leider nicht klar. Was wir jetzt hier haben, wird vielfach auch als ein Mehrheitswahlrecht oder als eine Mischung zwischen einem Mehrheitswahlrecht und einem Verhältniswahlrecht bezeichnet. Ein richtiges Mehrheitswahlrecht ist nur das, was Herr Kollege Stücklen hier eben entwickelt hat.
    Man wird mir nun entgegenhalten, daß unter dem Verhältniswahlrecht, wie wir es seit 1949 leider wieder haben, schon über anderthalb Legislaturperioden stabile Regierungsverhältnisse bestanden haben und daß Verhältnisse, wie sie bei uns in der Weimarer Republik bestanden, nicht wiederkehren können, weil wir das konstruktive Mißtrauensvotum haben.
    Das konstruktive Mißtrauensvotum hat sich zweifellos bewährt. Das beruht aber darauf, daß es gelungen ist, eine Koalitionsregierung auf Grund einer klaren Parlamentsmehrheit zu bilden.

    (Abg. Stücklen: Sehr richtig!)

    Bis zur Wahl des 1. Reichstages im Jahre 1920 war die Regierung in Deutschland bekanntlich auch durchaus stabil, obwohl kein konstruktives Mißtrauensvotum bestand. Sie war stabil, weil sie getragen wurde von der starken parlamentarischen Mehrheit, welche in der Nationalversammlung durch die Weimarer Koalition gebildet wurde. Ob sich jedoch das konstruktive Mißtrauensvotum auch bewähren wird, wenn keine Mehrheitsregierung zustande kommt, bezweifle ich. Man braucht auch diesetwegen wiederum nur einen Blick auf die Entwicklung der Weimarer Republik zu werfen.
    Die schon vorhin von mir bemängelten Zentrifugalkräfte bei Regierungen der Mitte in Demokratien, die auf dem Verhältniswahlrecht beruhen, führten in der Weimarer Republik dazu, daß sich in einem aus 577 Abgeordneten bestehenden Reichstag, der im September 1930 gewählt wurde, 77 Kommunisten und 107 Nationalsozialisten befanden; das waren zusammen 32 %. Die Weimarer Koalition verfügte nur über 231 Abgeordnete; das waren 40 % der Sitze. Die Bayerische Volkspartei hatte 19, die Deutsche Volkspartei 30 und die Deutschnationale Partei nur noch 41. Dagegen hatten die Splitterparteien 72 Sitze. Eine Mehrheitsregierung wäre theoretisch nur unter Zusammenfassung aller die Demokratie bejahenden, im übrigen aber völlig heterogenen Elemente denkbar gewesen. Eine solche Koalition kam naturgemäß nicht zustande. Sie hätte ja auch der Wesensart der Demokratie, in der Elemente, welche die Demokratie bejahen, in der Wechselwirkung von Regierung und Opposition stehen sollen, nicht entsprochen.

    (Abg. Stücklen: Man kann nicht SchwarzWeiß-Rot und Schwarz-Rot-Gold zusammenschließen!)

    Praktisch war damit seit 1930 das Parlament zur Machtlosigkeit verurteilt. Daran hätte auch die Existenz eines konstruktiven Mißtrauensvotums nichts geändert, da ja die Machtlosigkeit auf dem Gesetzgebungsnotstand dieses Parlaments beruhte. Dieser Gesetzgebungsnotstand war eine Folge der schlechten Zusammensetzung des Reichstags, und diese wiederum war eine Folge der falschen Idee, daß das Parlament eine Repräsentativversammlung aller im Volke vertretenen politischen Meinungen sei, eine Folge des Verhältniswahlrechts.
    Wie konnte es im übrigen schließlich dazu kommen, daß sowohl die Kommunisten als auch die Nationalsozialisten einen so ungeheuren Zuwachs erhielten? Die Antwort, meine Herren, ist meines Erachtens völlig klar.

    (Abg. Dr. Menzel: Harzburger Front!)

    In dem nach Verhältniswahlrecht gewählten Parlament entwickelte sich eine Reihe von Fraktionen und Gruppen. Man sage nicht, daß solche Entwicklungen durch Sperrklauseln zu verhindern gewesen


    (Scharnberg)

    wären. Erstens unterliegen Sperrklauseln einer dauernden Gefahr der Abschwächung, wie z. B. der vorliegende Entwurf der SPD zeigt. Zweitens aber bestand das Übel der Weimarer Republik in der Existenz der acht größeren und mittleren Parteien. Ich bestreite, meine Damen und Herren, daß es überhaupt so viele echte politische Konzeptionen gibt, und daher haben sich diese Parteien mehr oder weniger der Vertretung bestimmter Berufsinteressen zugewandt. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen, die in Regierungskrisen, in Kuhhändeln bei der Regierungsbildung, in der Unfähigkeit, Gesetze zu machen, in Erscheinung traten, wurden von der Bevölkerung eindeutig abgelehnt, und so entstand der Ruf nach dem starken Mann, den man in Hitler dann zu haben glaubte.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)