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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1955 4815 87. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1955. Gedenken der Opfer des Unglücks des schwedischen Dampfers „Johannishus" vor der Scheldemündung: Vizepräsident Dr. Schmid 4817 C Geschäftliche Mitteilungen 4817 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4901 A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksachen 1100, 1500 bis 1530), Fortsetzung der Beratung des Einzelplans 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1506, zu 1506, Umdrucke 380, 389, 401, 421, 422, 425) . . . . 4818 A, 4831 B Dr. Bartram (CDU/CSU) 4818 B Koenen (Lippstadt) (SPD) 4819 A Schwächeanfall des Abg. Koenen 4819 D, 4825 A Kühn (Köln) (SPD) 4819 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . . 4823 A, 4825 A, 4827 B, D, 4828 D, 4834 A Etzenbach (CDU/CSU) 4823 D Krammig (CDU/CSU) 4824 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . 4826 B, 4827 A Arnholz (SPD) 4826 D Ritzel (SPD) 4827 C Dr. Mommer (SPD) 4827 D Niederalt (CDU/CSU) 4829 D Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 4830 B, 4831 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 4830 D, 4831 C Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . . 4831 B Dr. Gille (GB/BHE) 4833 B Dr. Dresbach (CDU/CSU) 4834 C Abstimmungen 4836 A Einzelplan 08 für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 1508, Umdrucke 383, 397) 4836 D, 4837 A Ritzel (SPD) : als Berichterstatter . . . 4836 D, 4841 A als Abgeordneter 4837 C Dr. Keller (GB/BHE) 4837 A Knapp (CDU/CSU) 4839 C Dr. Conring (CDU/CSU) 4839 D Kunze (Bethel) (CDU/CSU) 4841 D Dr. Strosche (GB/BHE) 4843 B Ohlig (SPD) 4843 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4844 B Abstimmungen 4844 C Einzelplan 11 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 1511, zu 1511, Umdrucke 389, 418) in Verbindung mit dem Einzelplan 33: Versorgung (Drucksache 1524) 4844 D, 4849 C, 4875 A Dr. Schellenberg (SPD): zur Geschäftsordnung 4844 D zur Sache 4846 A, 4852 B Arndgen (CDU/CSU): als Berichterstatter 4845 A Schriftlicher Bericht 4904 A als Abgeordneter 4851 D Traub (SPD): als Berichterstatter 4845 A Schriftlicher Bericht 4906 Frau Korspeter (SPD) 4849 C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 4849 D Abstimmungen 4875 A, D Zur Geschäftsordnung: Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 4853 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 4853 B Einzelplan 19: Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 1514, zu 1514) . 4853 B, 4875 B Frau Dr.. Hubert (SPD), Bericht- erstatterin (Schriftlicher Bericht) 4907 A Abstimmungen 4875 B Einzelplan 20: Bundesrechnungshof (Drucksachen 1515, zu 1515) . . 4853 C, 4875 B Dr. Conring (CDU/CSU): als Berichterstatter 4853 C Schriftlicher Bericht 4907 B Abstimmungen 4875 B Einzelplan 32: Bundesschuld (Drucksache 1523) 4853 D, 4875 D Wacker (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4908 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 4853 D Abstimmungen 4875 D Einzelplan 49: Deutsche Vertretung in der Beratenden Versammlung des Europarates und der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1528) 4854 A, 4875 D Abstimmungen 4875 D Einzelplan 50: Angelegenheiten des Europarats und verwandte Gebiete (Drucksache 1529) . 4854 B Abstimmungen 4875 D Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 1516, Umdrucke 394, 404) . 4854 B, 4855 D, 4875 B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . . 4854 C Schoettle (SPD) 4854 B, 4855 B Margulies (FDP) 4855 A Unterbrechung der Sitzung . . 4855 D Dr. h. c. Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 4856 A Abstimmungen 4875 B, D Namentliche Abstimmung über Antrag Umdruck 404 4875 C, 4913 Einzelplan 04 für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 1504, zu 1504, Umdrucke 389, 399) in Verbindung mit dem Einzelplan 35: Verteidigungslasten (Drucksachen 1525, zu 1525, Umdrucke 408, 413) 4856 D, 4857 A Dr. Blank (Oberhausen) (FDP): als Berichterstatter 4856 D Schriftlicher Bericht 4910 Erler (SPD) 4857 A, 4873 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 4865 A, 4874 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 4868 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 4868 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 4870 A Abstimmungen 4874 D Einzelplan 27 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 1519) . . . . 4876 A Blachstein (SPD), Berichterstatter 4876 A Abstimmung 4876 B Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache 1518, Umdruck 384, 395, 426) 4876 B, 4879 C, 4884 A Dr. Keller (GB/BHE), Bericht- erstatter 4876 C Frau Korspeter (SPD) 4876 D Blachstein (SPD) 4878 B Dewald (SPD) 4878 C Dr. Strosche (GB/BHE) 4879 C Rehs (SPD) 4882 C Dr. Graf (CDU/CSU) 4884 C, 4893 C, 4894 A Kuntscher (CDU/CSU) 4884 C Dr. Rinke (CDU/CSU) 4885 B Reitzner (SPD) 4886 A Dr. Kather (GB/BHE) 4887 C Schoettle (SPD) 4888 D Niederalt (CDU/CSU) 4889 C Samwer (GB/BHE) 4889 C Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 4890 B, 4893 D, 4894 A, 4895 C Frau Dr. Hubert (SPD) 4895 C Abstimmungen 4896 A Einzelplan 28 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (Drucksachen 1520, zu 1520, Umdruck 405) 4896 C Frühwald (FDP) : als Berichterstatter 4896 C Schriftlicher Bericht 4912 Schoettle (SPD) 4896 D Abstimmungen 4897 B Namentliche Abstimmung über den Antrag Umdruck 405 . . . 4897 A, B, 4913 Einzelplan 25 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 1517, Umdruck 424) . . . 4897 B Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter 4897 B Jacobi (SPD) 4897 D, 4900 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) . . . . 4898 A Fau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . . 4899 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 4900 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4900 C Abstimmungen 4900 D Nächste Sitzung 4901 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4901 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Rehling u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 425) 4901 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 08 für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Umdruck 383) 4901 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Kunze (Bethel) u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 08 für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Umdruck 397) 4901 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 11 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Umdruck 418) 4902 B Anlage 6: Änderungsantrag des Abg Dr. Bergmeyer zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 394) 4902 B Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955 Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 404) . . . . 4902 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 04 für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Umdruck 399) . 4902 C Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 35: Verteidigungslasten (Umdruck 408) 4902 D Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 35: Verteidigungslasten (Umdruck 413) 4903 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Umdruck 384) 4903 B Anlage 12: Änderungsantrag der Abg. Kuntscher u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Umdruck 395) 4903 C Anlage 13: Änderungsantrag der Abg Dr. Graf u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Umdruck 426) 4903 C Anlage 14: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 28 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (Umdruck 405) 4903 D Anlage 15: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 25 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 424) . . . . 4904 A Anlage 16: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 1955, Einzelplan 11 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (zu Drucksache 1511) 4904 A Anlage 17: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 1955, Einzelplan 33: Versorgung (zu Drucksache 1524) 4906 Anlage 18: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 1955, Einzelplan 19: Bundesverfassungsgericht (zu Drucksache 1514) 4907 A Anlage 19: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 1955, Einzelplan 20: Bundesrechnungshof (zu Drucksache 1515) 4907 B Anlage 20: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 1955, Einzelplan 32: Bundesschuld (zu Drucksache 1523) 4908 B Anlage 21: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 1955, Einzelplan 04 für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (zu Drucksache 1504) . 4910 Anlage 22: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 1955, Einzelplan 28 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (zu Drucksache 1520) 4912 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Hanshaltsgesetzes 1955 auf Streichung des Einzelplans 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 404) . . . 4913 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955 auf Streichung des Einzelplans 28 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (Umdruck 405) 4913 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Schuler 9. Juli Wirths 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 5. Juli Griem 2. Juli Scheel 2. Juli Berlin 30. Juni Elsner 30. Juni Dr. Graf Henckel 30. Juni Mühlenberg 30. Juni Müller (Wehdel) 30. Juni Frau Keilhack 30. Juni Neuburger 30. Juni Schulze (Pellengahr) 30. Juni Frau Ackermann 25. Juni Eberhard 25. Juni Frehsee 25. Juni Gefeller 25. Juni Dr. Gülich 25. Juni Held 25. Juni Dr. Lindenberg 25. Juni Onnen 25. Juni Richter 25. Juni Dr. Hellwig 22. Juni Hufnagel 20. Juni Höhne 18. Juni Dr. Jentzsch 18. Juni Dr. Lütkens 18. Juni Keuning 18. Juni Seither 18. Juni Jahn (Frankfurt) 17. Juni Brockmann (Rinkerode) 16. Juni Eickhoff 16. Juni Frau Schroeder (Berlin) 16. Juni Ziegler 16. Juni Seidl (Dorfen) 16. Juni Even 15. Juni Dr. Hesberg 15. Juni Dr. Horlacher 15. Juni Lahr 15. Juni Lenz (Trossingen) 15. Juni Frau Nadig 15. Juni: Dr.-Ing. Schuberth 15. Juni Voß 15. Juni Wehner 15. Juni Engell 15. Juni Dr. Arndt 15. Juni Anlage 2 Umdruck 425 (Vgl. S. 4831 B, 4836 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Rehling und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachcn 1100, 1506): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 675 wird der unter Buchstabe f eingesetzte Beitrag an die Union Internationale des Organismes Familiaux von 2000 DM auf 5000 DM erhöht. Bonn, den 15. Juni 1955 Frau Dr. Rehling Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Kunze Frau Kalinke Frau Geisendörfer Gerns Frau Dietz Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Sabaß Dr. Bartram Dr. Seffrin Dr. Lindrath Rasner Goldhagen Gräfin Finckenstein Frau Niggemeyer Frau Welter (Aachen) Anlage 3 Umdruck 383 (Vgl. S. 4837 A, 4844 D) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltungsgesetzes 1955, Einzelplan 08 für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen 1100, 1508): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 08 05 Tit. 301 wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 10. Juni 1955 Seiboth und Fraktion Anlage 4 Umdruck 397 (Vgl. S. 4837 A, 4844 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kunze (Bethel), Frau Dr. Bleyler (Freiburg), Dr. Czaja, Dr. Götz, Dr. Hesberg, Leonhard und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 08 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Finanzen (Drucksachen 1100, 1508): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 08 05 wird in Tit. 101 der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und in Tit. 104 der Ansatz auf 737 300 DM herabgesetzt. In Tit. 101 sind im Stellenplan in den Bes.-Gr. A 1 b Bes.-Gr. A 2 c 2 Bes.-Gr. A 3 b Bes.-Gr. A 4 b 1 1 Stelle 1 Stelle 1 Stelle 2 Stellen zusätzlich einzustellen. In der Erläuterung zu Tit. 104 ist die Erhöhung der Zahl der Angestelltenstellen auf 113 vorzusehen mit der Maßgabe, daß auf die Verg.-Gr. II 1 Stelle Verg.-Gr. III 8 Stellen Verg.-Gr. IV 3 Stellen Verg.-Gr. V b 4 Stellen entfallen. Bonn, den 13. Juni 1955 Kunze (Bethel) Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Dr. Czaja Dr. Götz Dr. Hesberg Leonhard Barlage von Bodelschwingh Dr. von Buchka Burgemeister Frau Dr. Jochums Kroll Kuntscher Leukert Lotze Lulay Majonica Dr. Baron ManteuffelSzoege Rasner Frau Dr. Rehling Rösing Schütz Dr. Seffrin Siebel Frau Dr. Steinbiß Frau Vietje Walz Wolf (Stuttgart) Anlage 5 Umdruck 418 (Vgl. S. 4849 C, 4875 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 11 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 1100, 1511): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1113 wird der Ansatz in Tit. 600 —Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter — um 25 000 000 DM auf 687 000 000 DM erhöht. Bonn, den 14. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 394 (Vgl. S. 4875 B) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Bergmeyer zur zweiten Beratung ides Entwurfs eines Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 1100, 1516): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 24 03 — Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Wirtschaftsrat OEEC in Paris und bei der FOA in Washington — werden die Ansätze in den Tit. 103, 104, 200 bis 204, 206, 208, 215, 217, 218, 240 und 299 um die Beträge gekürzt, die für die Vertretung bei der FOA in Washington vorgesehen sind. Bonn, den 14. Juni 1955 Dr. Bergmeyer Anlage 7 Umdruck 404 (Vgl. S. 4875 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 1100, 1516): Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 24 wird gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1955. Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 399 (Vgl. S. 4857 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 04 für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 1100, 1504): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 04 03 wird der Ansatz in Tit. 300 um 5 250 000 DM auf 6 000 000 DM gekürzt. 2. In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens — erhält der Zweckbestimmungsvermerk folgende Fassung: Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Betrages unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung. Bonn, den 13. Juni 1955. Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 408 (Vgl. S. 4857 A, 4875 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 35: Verteidigungslasten (Drucksachen 1100, 1525): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 35 01 wird a) der Ansatz in Tit. 300 — Verteidigungsaufwand der Bundesrepublik — auf 4 008 096 700 DM gekürzt; b) ein neuer Tit. 301 geschaffen mit folgender Zweckbestimmung: Tit. 301 Für Maßnahmen auf dem Gebiet des zivilen Luftschutzes 1 200 000 000 DM. Die Mittel werden vom Bundesminister des Innern bewirtschaftet. Bonn, den 13. Juni 1955. Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 413 (Vgl. S. 4857 A, 4874 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 35: Verteidigungslasten (Drucksachen 1100, 1525) : Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 35 01 Tit. 300 ist der Zweckbestimmungsvermerk Mit Zustimmung des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit des Deutschen Bundestages dürfen Mittel für besonders dringliche Maßnahmen vor der Verkündung der Haushaltsnachträge bereitgestellt werden zu ersetzen durch Vor der Verabschiedung der Haushaltsnachträge dürfen Mittel nicht verwendet werden. Bonn, den 14. Juni 1955. Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 384 (Vgl. S. 4879 C, 4896 A) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 1100, 1518): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 26 01 Tit. 301 a) wird unter Buchstabe a die Regierungsvorlage wiederhergestellt, b) wird unter Buchstabe b der Ansatz auf 900 000 DM erhöht. 2. In Kap. 26 01 Tit. 310 wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In Kap. 26 03 a) wird neu eingefügt: Tit. 101 Dienstbezüge der planmäßigen Beamten Aufsteigende Gehälter: Bes.-Gr. A 2 b 3 Oberregierungsräte Bes.-Gr. A 4 b 1 3 Regierungsoberinspektoren b) werden in den Erläuterungen zu Tit. 104 drei tarifliche Angestellte der Verg.-Gruppe I und drei tarifliche Angestellte der Verg.Gruppe IV unter entsprechender Senkung des Ansatzes bei Tit. 104 gestrichen. Bonn, den 10. Juni 1955 Seiboth und Fraktion Anlage 12 Umdruck 395 (Vgl. S. 4884 C, 4896 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Kuntscher, Dr. Czaja, Dr. Götz und Genossen zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 1100, 1518): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 26 01 Tit. 310 — Betreuung der heimatlosen Ausländer — ist die Regierungsvorlage herzustellen, so daß der Titel wieder lautet: „Tit. 310 Betreuung der heimatlosen Ausländer 100 000 DM". Bonn, den 13. Juni 1955 Kuntscher Dr. Czaja Dr. Götz Dr. von Buchka Gedat Kunze (Bethel) Leukert Dr. Baron Manteuffel-Szoege Dr. Rinke Schütz Graf von Spreti Anlage 13 Umdruck 426 (Vgl. S. 4884 A, 4896 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Niederalt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 1100, 1518): Der Bundestag wolle beschließen: In den Erläuterungen zu Kap. 26 01 Tit. 301 ist unter Buchstabe a am Schluß anzufügen: Von den Mitteln entfallen auf den Zentralverband der Fliegergeschädigten, Evakuierten und Währungsgeschädigten 50 000 DM. Bonn, den 15. Juni 1955 Dr. Graf Niederalt Gumrum Fuchs Dr. Franz Spies (Emmenhausen) Unertl Freiherr Riederer von Paar Funk Dr. Oesterle Geiger (München) Klausner Stücklen Donhauser Stiller Dr. Gleissner (München) Demmelmeier Höcherl Bauereisen Anlage 14 Umdruck 405 (Vgl. S. 4896 C, 4897 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 28 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (Drucksachen 1100, 1520): Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 28 wird gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 424 (Vgl. S. 4897 D, 4900 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 25 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 1100, 1517) : Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 25 01 wird folgender neuer Titel eingefügt: Tit. 531 Darlehen für Wohnungsbau für die innere Umsiedlung (innere Evakuiertenrückführung) 50 000 000 DM Bonn, den 15. Juni 1955 Jacobi Schoettle Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 zu Drucksache 1511 (Vgl. S. 4845 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100) hier : Einzelplan 11 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit Berichterstatter: Abgeordneter Arndgen Der Haushaltsausschuß hat sich in seiner 59., 61. und 92. Sitzung mit diesem Einzelplan beschäftigt. Den Beratungen lagen zugrunde a) die Drucksache 1100 (Einzelplan 11), b) die Drucksache 1260 (Personalergänzungsvorlagen 1955), c) eine Vorlage des Bundesministers der Finanzen Nr. 18/55 vom 20. April 1955 zu Kap. 1106 — Bundesversicherungsamt —, d) eine 2. Ergänzung zum Haushaltsgesetz 1955 — Kap. 11 09 — Sozialreform —, e) Deckblätter des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Mai 1955. Nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses ist der von der Bundesregierung vorgelegte Einzelplan 11 wie folgt geändert worden: Kap. 11 01 — Bundesministerium für Arbeit — Bei den Einnahmen wurden bei Tit. 7 die Einnahmen aus Veröffentlichungen von 60 000,— DM auf 70 000, — DM erhöht, weil im abgelaufenen Geschäftsjahr diese Einnahmen aus den Veröffentlichungserlösen erzielt wurden. Auf der Ausgabenseite ist in Tit. 101 der Stellenplan um 4 vermehrt worden. Die Vermehrung ist notwendig geworden, weil verstärkte Arbeitsbelastung durch zunehmende internationale und supranationale Zusammenarbeit angefallen ist. Bei Tit. 104 (Dienstbezüge der nichtbeamteten Kräfte) ist der Haushaltsansatz in Sp. 3 auf 1 685 700,— DM erhöht worden. Diese Erhöhung ist notwendig geworden, weil 5 Kräfte für die versorgungsärztliche Statistik, die ursprünglich bei Kap. 11 08 (Bundesbehörden der Kriegsopferversorgung) vorgesehen waren, in Wegfall kommen, weil das gesamte Kap. 11 08 beseitigt wurde. Der Ansatz bei Tit. 200 wurde auf 170 000,— DM erhöht. Der erhöhte Ansatz entfällt auf einen Mehrbedarf an Miete für eine Hollerithmaschine und die Beschaffung des Lochkartenmaterials für die versorgungsärztliche Statistik. Bei den Tit. 203, 208, 215, 221, 222, 298, 600 und 602 wurden die entsprechenden Ansätze um unterschiedliche Beträge ermäßigt. Der Ansatz beim Tit. 850 ist von 32 100, — DM auf 37 600,— DM erhöht worden, um die notwendig gewordene Anschaffung von 4 Personenkraftwagen zu ermöglichen. Bei Kap. 11 03 — Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven — wurde bei Tit. 101 eine Stellenhebung von Bes.-Gr. A 2 b nach Bes.-Gr. A 1 b vorgenommen. Für diese Stellenhebung war maßgebend, daß mit der Übertragung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes das Aufgabengebiet wie auch der Verantwortungsbereich des Stelleninhabers bei der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung stark angewachsen ist. Bei den Sachausgaben wurde bei Tit. 200 der Ansatz von 34 000,— DM auf 30 000,— DM herabgesetzt. Bei Kap. 11 04 — Bundesinstitut für Arbeitsschutz in Soest — wurde einer Stellenvermehrung um 1 tariflich angestellten Chemiker zugestimmt. (Arndgen) Bei Kap. 11 05 — Bundesarbeitsgericht Kassel — wurde beschlossen, bei der Bes.-Gr. A 2 c 2 anstelle 1 Reg.-Rates (als Bürodirektor) 1 Bürodirektor beim Bundesarbeitsgericht zu setzen, um beim Bundesarbeitsgericht eine Übereinstimmung mit der Stellenbezeichnung der Bürodirektoren bei anderen obersten Bundesgerichten herzustellen. 13m den angestiegenen Geschäftsbedürfnissen Rechnung zu tragen, wurden bei Tit. 200, 201 c und 203 die Ansätze um unterschiedliche Beträge heraufgesetzt, dagegen bei Tit. 205 der Ansatz von 10 000,— DM auf 8000,— DM ermäßigt. Für den Betrieb von Dienstfahrzeugen bei Tit. 208 ist der Ansatz von 9000,— DM auf 11 000,— DM erhöht worden, um den vermehrt anfallenden Notwendigkeiten für Betriebsstoffe, kleinere Instandsetzungen und gewöhnliche Unterhaltung der Fahrzeuge Rechnung zu tragen. Die bei Tit. 300 veranschlagte Entschädigung der Bundesarbeitsrichter wurde von 40 000,— DM auf 27 000,— DM ermäßigt. Dabei wurde die Anregung, das Bundesfinanzministerium rage auf die Festsetzung eines den üblichen Tage- und Übernachtungsgeldern entsprechenden Satzes hinwirken, gegeben. Zu Kap. 11 06 — Bundesversicherungsamt — beschloß der Ausschuß, die bei diesem Kapitel veranschlagten Ansätze nur in Höhe von 75 % des jetzigen Zuschußbetrages zu genehmigen. Dabei ist der Haushaltsausschuß von der Annahme ausgegangen, daß das Bundesversicherungsamt höchstens für 9 Monate tätig sein könne, da das vorliegende Gesetz zur Errichtung des Bundesversicherungsamtes noch nicht verabschiedet ist. Bei Kap. 1107 —Bundessozialgericht in Kassel — beschloß der Ausschuß, bei Bes.-Gr. A 2 b 4 Oberregierungsräte und 1 Bürodirektor beim Bundessozialgericht einzusetzen. Dabei soll wie beim Bundesarbeitsgericht die Übereinstimmung mit der Stellenbezeichnung der Bürodirektoren bei den anderen obersten Bundesgerichten hergestellt werden. Das Kap. 1108 — Bundesoberbehörde der Kriegsopferversorgung — wurde gestrichen. Dieses Kapitel fällt weg, da die für diese Behörde vorgesehenen Aufgaben nach dem Vierten Überleitungsgesetz den Ländern zufallen. Neu eingefügt wurde Kap. 1109 — Sozialreform —. Aus diesem Kapitel soll die Durchführung des sozialpolitisch sowie finanz- und volkswirtschaftlich bedeutsamen Vorhabens der Sozialreform mit qualifizierten Mitarbeitern, teils durch Abordnung, teils durch Übernahme aus den Länder- und Kommunalverwaltungen sowie den sozialen Selbstverwaltungskörperschaften und Kreisen der Wissenschaft und Wirtschaft ermöglicht werden. Beschlossen wurden für diese Aufgaben 30 Planstellen und 37 Stellen für außertarifliche, übertarifliche und tarifliche Angestellte mit einem Gesamtkostenaufwand von 1 121 100,— DM dazu für Sachausgaben 472 300,— DM für allgemeine Ausgaben . . . 150 000,— DM sowie für einmalige Ausgaben . 206 300,— DM insgesamt 1 949 700,— DM. Auf der Einnahmenseite bei Kap. 1111 — Arbeitslosenftirsorgeunterstützung — ist ein neuer Tit. 10 mit der Zweckbestimmung „Erstattung von Kindergeld" und einem Ansatz von 100 000,— DM beschlossen worden. Dieser Einnahmeansatz war notwendig, weil der Aufwand an Kindergeld, der dem Bund nach § 7 Abs. 2 des Kindergeldanpassungsgesetzes vom 7. Januar 1955 für Berechtigte nach § 3 Abs. 3 (Arbeitslosenfürsorgeunterstützung) und für Arbeitslose, die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gem. § 94 Abs. 2 oder § 113 Abs. 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beziehen, entsteht, von den Versicherungspflichtigen oder zuständigen Familienausgleichskassen zu erstatten ist. Auf der Ausgabenseite des Kap. 11 11 ist bei Tit. 300 der Ansatz für Arbeitslosenfürsorgeunterstützung von 830 000 000,— DM auf 822 000 000,—DM herabgesetzt worden. Die Herabsetzung war möglich, da die Bestrebungen zur Unterbringung der Arbeitslosen dahin führen, verstärkt langfristig Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Bei Tit. 303 — Pauschalabgeltung der personellen und sächlichen Verwaltungsausgaben — ist der Ansatz von 33 200 000,— DM auf 32 900 000,— DM herabgesetzt worden. Diese Herabsetzung hielt der Ausschuß für vertretbar, da beim Tit. 300 der Ansatz um 8 Millionen DM gekürzt worden ist und sich auch die Verwaltungsausgaben vermindern müssen. Weiter wurde beim Kap. 11 11 auf der Ausgabenseite ein neuer Tit. 304 mit der Zweckbestimmung „Kindergeld" und einem Ansatz von 23 Millionen DM beschlossen. Dieser neue Ausgabenansatz ist notwendig geworden, da nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Kindergeldanpassungsgesetzes vom 7. Januar 1955 der Bund den Aufwand an Kindergeld für Berechtigte aus der Arbeitslosenfürsorge der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die nach Abs. 1 Satz 1 die Trägerin der Kindergeldzahlung nach den Vorschriften des Dritten Abschnitts des Kindergeldanpassungsgesetzes ist, zu erstatten hat. Im Kap. 1113 — Sozialversicherung — Tit. 601 wurde für die Grundbeträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung der Ansatz von 71 500 000,— DM auf 71 300 000,—DM herabgesetzt. Als neuer Titel wird dem Kap. 1113 der Tit. 619 — Erstattung von Rentenauslagen für im Land Rheinland-Pfalz wohnende Berechtigte der früheren Lothringer Knappschaft — mit einem Ansatz von 200 000,— DM angefügt. Zur Begründung folgendes: Nach § 17 Buchst. i des Ersten Überleitungsgesetzes in der Fassung vom 28. April 1955 sind mit Wirkung vom 1. April 1955 die Rentenauslagen für im Land Rheinland-Pfalz wohnende Berechtigte der früheren Lothringer Knappschaft auf den Bund übergegangen. Die Leistung des Bundes entfällt, sobald die Durchführung des am 1. Januar 1952 in Kraft getretenen deutsch-französischen Abkommens über Sozialversicherung geregelt ist. Bonn, den 3. Juni 1955 Arndgen Berichterstatter Anlage 17 zu Drucksache 1524 (C) (Vgl. S. 4845 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100) hier: Einzelplan 33 Versorgung Berichterstatter: Abgeordneter Traub Die Ausgaben für die Versorgung in der gesamten Bundesverwaltung, die bisher bei den Kap. 40 07, 40 08 und 60 03 ausgebracht waren, werden erstmalig im Rechnungsjahr 1955 in einem besonderen Einzelplan — Versorgung — zusammengefaßt. Diese Neuerung ist zu begrüßen; sie dient der Haushaltsklarheit. Bei Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten (bisher Kap. 60 03) wurde in Tit. 150 (Ruhegehälter) der Ansatz von 21 000 000 DM auf 20 990 000 DM gekürzt. Der gekürzte Betrag von 10 000 DM wird mit je 5000 DM auf zwei neu geschaffene Titel — Tit. 165 (Erstattung von Umzugskosten), Tit. 166 (Erstattung von Trennungsentschädigung) — verteilt. Bei allen Kapiteln des Einzelplans 33 wird der Vermerk der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb der einzelnen Titel einheitlich bei Tit. 150 angebracht. Die Ansätze bei Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben (bisher Kap. 60 03), die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 774) vom Bund übernommen worden sind, bleiben unverändert. Bei Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen (bisher Kap. 40 07) wurde der Ansatz bei Tit. 150 (Ruhegehälter) von 380 000 000 DM auf 370 050 000 DM gekürzt und dafür der Ansatz bei Tit. 159 (Erstattung von Ausgleichsbeträgen nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes zu Art. 131 GG) von 50 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. Nach den Ist-Zahlen des Rechnungsjahres 1954 war der bisherige Ansatz nicht ausreichend. Tit. 160 (Beihilfen und Unterstützungen), Ansatz 18 000 000 DM, wurde im Interesse der Haushaltsklarheit in drei Titel gegliedert, die nunmehr folgende Ansätze ausweisen: Tit. 160 (Beihilfen und Unterstützungen) 17 350 000 DM, Tit. 165 (neu) (Erstattung von Umzugskosten) 300 000 DM, Tit. 166 (neu) (Erstattung von Trennungsentschädigungen) 350 000 DM. Bei Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen (bisher Kap. 40 08) wurde der Ansatz von 1 000 000 DM bei Tit. 162 (Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges) gestrichen, nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen zum Tragen deutscher Kriegsauszeichnungen noch nicht geschaffen sind. Auch bei Kap. 33 08 wurde der Tit. 160 mit einem Ansatz von 10 000 000 DM wie folgt aufgeteilt: Tit. 160 (Beihilfen und Unterstützungen) 9 650 000 DM, Tit. 165 (Erstattung von Umzugskosten) 150 000 DM, Tit. 166 (Erstattung von Trennungsentschädigungen) 200 000 DM. Der Haushaltsausschuß brachte sein Bedauern darüber zum Ausdruck, daß die Einstellung der ehemaligen Angehörigen des öffentlichen Dienstes in den letzten drei Jahren von Vierteljahr zu Vierteljahr zurückgegangen ist. Er legt Wert darauf, mit dem zuständigen Fachausschuß — Ausschuß für Beamtenrecht — sehr bald Möglichkeiten zu erörtern, die zu einer beschleunigten Unterbringung des gesamten Personenkreises führen. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplans 33 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Ausschusses — Drucksache 1524 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 13. Juni 1955 Traub Berichterstatter Anlage 18 zu Drucksache 1514 (Vgl. S. 4853 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100) hier : Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Haushalt des Bundesverfassungsgerichts ist gegenüber dem Vorjahr in seinen Gesamtausgaben um etwa 60 000 DM gesenkt. Die Planstellen für Beamte sind um 5 A 2 b-Stellen vermehrt worden, dafür kommen 8 beamtete Hilfskräfte in Fortfall — 3 wegen Minderbedarf und 5 wegen Umwandlung in die oben erwähnten Planstellen. Die Notwendigkeit, durch Schaffung dieser 5 Planstellen qualifizierten wissenschaftlichen Hilfskräften aus den Ländern einen Anreiz zu geben, beim Bundesverfassungsgericht tätig zu sein, und zu verhüten, daß diese, wenn sie sich eingearbeitet haben, nach verhältnismäßig kurzer Zeit wieder in die Länder zurückkehren, wurde sowohl vom Rechtsausschuß wie vom Haushaltsausschuß anerkannt. (B) Strittig waren 2 Stellenhebungen, die eine von A 4 b 1 nach A 2 d und eine von A 2 b nach A 1 b. Bei letzterer handelt es sich um den Leiter der Haushaltsabteilung, der zugleich den Präsidenten in Verwaltungsaufgaben vertritt, bei der anderen um das wichtige Gebiet der Vorprüfung. Die Bundesregierung befürwortete die Stellenhebung von A 4 b 1 nach A 2 d, war aber der Ansicht, daß der Umfang der Haushaltsabteilung beim Bundesverfassungsgericht eine Stellenhebung nicht rechtfertigt. Der Haushaltsausschuß schloß sich dieser Meinung an, so daß entsprechend der Ergänzungsvorlage der Regierung nur eine Stellenhebung von A 4 b 1 erfolgt ist. Im übrigen nahm der Haushaltsausschuß den Einzelplan 19, der in seinen Sachtiteln überall kleine Kostenminderungen aufweist, entsprechend der Regierungsvorlage unverändert an. Bonn, den 10. Juni 1955 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 19 zu Drucksache 1515 (Vgl. S. 4853 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100) hier: Einzelplan 20 Bundesrechnungshof Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Conring Die Einnahmen des Einzelplans 20 sind gegenüber dem Vorjahr etwa halbiert. Indessen hat sich sachlich kaum etwas geändert. Nur der Ort der Veranschlagung hat sich bei gewissen Einnahmen (Kap. 20 01 Tit. 45) verändert. Dagegen sieht die Regierungsvorlage bei den Ausgaben Steigerungen vor, die sich vor allem aus einer Vermehrung der Personalausgaben ergeben: die Zahl der Beamten, Angestellten und Arbeiter, die im Haushaltsjahr 1954 insgesamt 441 ausgemacht hat, sollte nach der Vorlage auf 450 heraufgesetzt werden. Der Haushaltsausschuß ging bei seinen Beratungen davon aus, daß im Vorjahr der jährliche Zu- (Dr. Conring) schußbedarf dieses Einzelplans bereits um rund 1,1 Millionen DM gegenüber 1953 gestiegen war, und zwar in der Hauptsache infolge Personalvermehrungen. Im Vorjahr hatte sich der Haushaltsausschuß davon überzeugt, daß es notwendig sei, beim Bundesrechnungshof die Zahl der Prüfungsabteilungen von 4 auf 5 und die Zahl der Prüfungsgebiete von 24 auf 29 und damit die Gesamtzahl der Beamten, Angestellten und Arbeiter von 405 (1953) auf 441 (1954) zu erhöhen. Bei den diesjährigen Beratungen ging der Haushaltsausschuß — ganz allgemein — von der Überlegung aus, daß der Aufbau der Bundesbehörden im großen und ganzen als abgeschlossen angesehen werden müsse, und daß deshalb eine Erweiterung der Personal- und Sachaufwendungen nur in Ausnahmefällen gutgeheißen werden könne. Unter diesem Gesichtspunkt sprach sich der Haushaltsausschuß beim Einzelplan 20 gegen eine Personalvermehrung aus und beschloß, es bei der vorjährigen Zahl der Beamten, Angestellten und Arbeiter zu belassen. Auch bei den Sachausgaben beschloß der Haushaltsausschuß einige Abstriche, die sich insgesamt auf nahezu 60 000 DM belaufen. Mit diesen Änderungen stimmte der Haushaltsausschuß der Vorlage der Bundesregierung zu. Ich habe daher im Namen des Haushaltsausschusses zu empfehlen, den Entwurf des Einzelplans 20 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Ausschusses — Drucksache 1515 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 8. Juni 1955 Dr. Conring Berichterstatter Anlage 20 zu Drucksache 1523 (Vgl. S. 4853 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100) hier: Einzelplan 32 Bundesschuld Berichterstatter: Abgeordneter Wacker (Buchen) Der Einzelplan 32 — Bundesschuld — für das Rechnungsjahr 1955 enthält neben den Verwaltungseinnahmen und -ausgaben der Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg und der Außenstelle Berlin die Ausgaben für die Verzinsung der fundierten und schwebenden Schuld des Bundes sowie die Ausgaben für Tilgung, den An- und Rückkauf von Schuldurkunden und den Garantiefonds für die Inanspruchnahme des Bundes aus Bürgschaften, Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen. Erstmals im Rechnungsjahr 1955 enthält der Einzelplan 32 außerdem die sogenannten politischen Schulden, also die Schulden des Bundes, die nicht der Verwaltung der Bundesschuldenverwaltung unterliegen und die bisher im Einzelplan 60 ausgebracht waren. Das bisherige Archiv der Bundesschuldenverwaltung in Berlin ist nunmehr auch haushaltsmäßig mit der Bundesschuldenverwaltung in einem Kapitel vereinigt und führt die Bezeichnung Außenstelle Berlin der Bundesschuldenverwaltung. Der Zuschußbedarf des Einzelplans 32 beträgt im ordentlichen Haushalt 1484,7 Millionen DM gegenüber 988,4 Millionen DM im Rechnungsjahr 1954. Der Unterschied von 496,3 Millionen DM stellt keine echte Steigerung des Zuschußbedarfs dieses Einzelplans dar, sondern ist auf die erwähnte Überleitung der politischen Schulden aus dem Einzelplan 60 in den Einzelplan 32, die aus Gründen der Haushaltssystematik vorgenommen worden ist, zurückzuführen. Ohne diese Änderung würde sich der Zuschußbedarf im ordentlichen Haushalt des Einzelplans 32 um 101,3 Millionen DM verringert haben. Die Personalausgaben der Bundesschuldenverwaltung einschließlich ihrer Außenstelle in Berlin haben sich im Rechnungsjahr 1955 um rund 118 000 DM erhöht. Diese Mehrausgabe beruht ausschließlich auf gesetzlichen Besoldungsverbesserungen und einigen Verschiebungen zwischen Beamten- und Angestelltenstellen. Insgesamt hat sich das Personal der Bundesschuldenverwaltung infolge Verkleinerung des Apparates in der maschinellen Abteilung geringfügig vermindert. Dem Wunsche der Bundesschuldenverwaltung auf Übernahme einer Reihe von Angestellten in das Beamtenverhältnis hat der Haushaltsausschuß insoweit stattzugeben beschlossen, als es sich um Berechtigte nach Art. 131 des Grundgesetzes handelt. Diese Voraussetzung war bei 5 Angestellten der Außenstelle Berlin gegeben, die bisher ausschließlich mit Angestellten besetzt war, sowie bei einem höheren Angestellten der Bundesschuldenverwaltung selbst. Die umgewandelten Angestelltenstellen sind mit k.w.-Vermerk versehen worden. (Wacker [Buchen]) Die allgemeinen Ausgaben haben sich gegenüber dem Vorjahr von 986 Millionen DM auf 1 482 Millionen DM erhöht. Hierin kommt die bereits erwähnte Überleitung der politischen Schulden aus dem Einzelplan 60 in den Einzelplan 32 zum Ausdruck, die allein rund 597,6 Millionen DM ausmachen. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Ausgaben, die auf internationalen Rechtsverpflichtungen beruhen. Unter den neu hinzugekommenen Posten befindet sich eine Leistung an das Land Irland mit einem Betrage von 190 000 DM, der die fällige Jahresrate auf die dem Lande Irland auf Grund eines Regierungsabkommens zustehende Entschädigungsleistung für Fliegerschäden darstellt. Ferner erscheinen erstmals eine Ausgabe von 400 000 DM für die Leistung des Bundes auf Grund des Gesetzes über die deutschen Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 und schließlich ein neuer Ansatz von 947 000 DM für die Erstattung von Aufwendungen der Länder der für Ausgleichsforderungen der Deutschen Pfandbriefanstalt auf Grund des Gesetzes zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund. Unter den übrigen allgemeinen Ausgaben befinden sich die Aufwendungen des Bundes für die Verzinsung der Bundesanleihen mit 519,8 Millionen DM und der Tilgung mit 244,2 Millionen DM sowie der gegenüber dem Vorjahr unveränderte Ansatz von 50 Millionen DM für die Inanspruchnahme des Bundes aus Sicherheits- und Gewährleistungen. Bei dem Kapitel 32 05 — Verzinsung — hat sich der Zuschußbedarf von 635 Millionen DM im Rechnungsjahr 1954 auf 519 Millionen DM vermindert, und zwar einmal, weil einige Zinssätze ermäßigt worden sind und die Zinsen für die im Rechnungsjahr 1954 nicht aufgelegte Bundesanleihe nicht mehr veranschlagt zu werden brauchen, zum anderen deshalb, weil bei dem Ansatz „Verzinsung der zur Verstärkung der Betriebsmittel der Bundeshauptkasse aufgenommenen Mittel" eine Minderausgabe von 50 Millionen DM eingestellt werden konnte. Die Geldflüssigkeit des Bundes, die ausschließlich durch den Überhang an Besatzungskosten hervorgerufen wurde, wird voraussichtlich auch noch im Rechnungsjahr 1955 andauern, zumindest in solcher Höhe, daß keine Kredite zur Verstärkung der laufenden Betriebsmittel in Anspruch genommen werden müssen; statt dessen können aus der Anlage der Kassenguthaben, die in Form des Ankaufs von Ausgleichsforderungen geschieht, Zinsgewinne erwartet werden, die die Einstellung dieser Minderausgabe rechtfertigen. Auf der anderen Seite hat der Bund dafür von der Einstellung einer Einnahme aus der gesetzlich vorgeschriebenen Gewinnablieferung der Bank deutscher Länder absehen müssen, weil deren Gewinn entsprechend zurückgegangen ist und mit einer Gewinnausschüttung an den Bund nicht gerechnet werden kann. Ein erstmals im Einzelplan 32 erscheinender Ausgabeposten ist der Ansatz von 50 Millionen DM zur Bedienung der verbrieften Reichsschuldentitel, da mit dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenschlußgesetzes im Rechnungsjahr 1955 gerechnet werden muß. Der Haushaltsausschuß hat sich damit einverstanden erklärt, diesen Ansatz übertragbar zu machen, da insbesondere im Anlaufjahr in der Bearbeitung gewisse Verzögerungen eintreten können. Schließlich erscheint neu ein Ausgabenansatz von rund 23 Millionen DM zur Tilgung der Ausgleichsforderungen, da auch hier eine abschließende gesetzliche Regelung im laufenden Rechnungsj ahr erwartet werden kann. Im außerordentlichen Haushalt sind zur Deckung der vorgesehenen Investitionen die Einnahmen aus Anleihen mit rund 1 654 Milionen DM veranschlagt. Das sind 390 Millionen DM mehr als im letzten Jahr. Es gehört schon eine Portion Optimismus dazu, zu glauben, daß der Bund im Rechnungsjahr 1955 über 1 1/2 Milliarden DM auf dem Kapitalmarkt unterbringen kann. Zur Verschuldung des Bundes darf ich abschließend noch folgendes ausführen: Die fundierte Schuld des Bundes belief sich am 31. März 1955 auf 20,4 Milliarden DM gegenüber 18,2 Milliarden DM am 31. März 1954. Hinzugekommen sind insbesondere Schuldbuchforderungen an die Träger der Sozialversicherung und die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Höhe von 966 Millionen DM. Außerdem haben sich infolge weiteren Fortschritts der Bereinigung der alten Auslandsbonds die Verpflichtungen auf Grund des Londoner Schuldenabkommens erhöht. Die schwebende Schuld des Bundes betrug am 31. März 1955 rund 500 Millionen DM gegenüber 647 Millionen DM am 31. März 1954. Sie hat sich weiter vermindert, weil insbesondere der Umlauf an Wechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen mit Rücksicht auf die Kassenguthaben des Bundes zurückgeführt worden ist. Bonn, den 15. Juni 1955 Wacker (Buchen) Berichterstatter Anlage 21 zu Drucksache 1504 (Vgl. S. 4856 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100) hier : Einzelplan 04 für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Blank Bei Einzelplan 04 Kap. 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzlei — sind gegenüber dem Vorjahr. nur wenige Änderungen zu verzeichnen. Im Unterschied zur Regierungsvorlage sind bei den Personalausgaben die Änderungen dadurch noch geringer geworden, daß bei den Beratungen im Haushaltsausschuß seitens des Bundeskanzleramtes angesichts der schwierigen Haushaltslage auf 3 vorgeschlagene neue Stellen (je 1 Planstelle der Bes.-Gr. A 2 b und A 3 b, 1 Angestelltenstelle der Verg.-Gr. VIII TO.A) sowie auf eine Stellenhebung von Bes.-Gr. A 2 b auf Bes.-Gr. A 1 a verzichtet wurde. Neu bewilligt wurden vom Haushaltsausschuß bei Tit. 101 eine Regierungsinspektorenstelle für die Registrattir und die Umwandlung von je einer Arbeiterstelle für einen Ministerial-Amtsgehilfen und einen Pförtner in Beamtenstellen. Bei Tit. 103 hat der Ausschuß der Ausbringung einer neuen Regierungsamtmannstelle zugestimmt, die für die Vorprüfung der Rechnungen der Dienststelle Blank notwendig geworden ist und nach Bildung eines Verteidigungsministeriums auf dieses übergeht. Bei Tit. 104 wurde eine neue Stelle der Verg.-Gr. VI b TO.A und die Umwandlung einer Stelle der Verg.-Gr. VIII TO.A in eine solche der Verg.-Gr. VII TO.A nach den Grundsätzen der Tarifordnung zugestanden. Die gesamten Personalausgaben haben sich gegenüber 1954 von 1 663 700 DM auf 1 816 900 DM erhöht. Diese Erhöhung ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, daß im Haushalt 1955 die Mittel für Beihilfen in Notfällen für den Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes einschließlich des Presse- und Informationsamtes und der Dienststelle Blank erstmalig bei Kap. 04 01 Tit. 107 auszubringen sind; diese Beihilfen machen allein den Betrag von 137 000 DM aus. Bei den Sachausgaben befaßte sich der Ausschuß mit der haushaltsmäßigen Ausbringung der Reisekosten des Bundeskanzlers. Im Hinblick auf die bisherige Personalunion der Ämter des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Auswärtigen wurden die Ausgaben aus Anlaß von Staatsbesuchen des Bundeskanzlers und Bundesministers des Auswärtigen einschließlich der Kosten seiner Begleitung außerplanmäßig dem Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt. Nachdem diese beiden Ämter nunmehr getrennt werden, beschloß der Ausschuß im Interesse der Etatklarheit, daß diese Kosten von diesem Haushaltsjahr ab bei den Allgemeinen Ausgaben des Kap. 04 01 in einem Leer-Titel mit der Zweckbestimmung „Kosten aus Anlaß von Staatsbesuchen des Bundeskanzlers im Ausland" zu verrechnen sind. Die Sachausgaben und die allgemeinen Ausgaben haben sich gegenüber dem Vorjahr von 672 100 DM auf 666 000 DM verringert. Als Einmalige Ausgaben sind 448 800 DM veranschlagt. Hiervon entfallen auf den Neubau des Dienstgebäudes des Bundeskanzleramtes ein Restbetrag von 432 000 DM und auf die Beschaffung von zwei neuen Dienstkraftwagen an Stelle von zwei unwirtschaftlich gewordenen alten Wagen ein Betrag von 16 800 DM. Der Ausschuß hat diese Ausgaben zum Gegenstand eingehender Erörterungen gemacht. Das Kapitel 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — zeigt im einzelnen folgende bemerkenswerte Abweichungen von den bisherigen Ansätzen. Unter den Fortdauernden Einnahmen sind bei einigen Titeln Ansatzerhöhungen vorgesehen, die auf eine allgemeine Zunahme des Geschäftsumfanges und erhöhte Erlöse aus dem Verkauf unbrauchbar gewordener Geräte und von Altstoffen zurückzuführen sind. Auf Grund des bereits in den Vorjahren eingerichteten Ausgabe-Titels 209 zur Haltung eines beamteneigenen Kraftfahrzeugs durch den Leiter der Bundesbildstelle ist erstmalig der Tit. 45 „Tilgung von Darlehen zur Beschaffung beamteneigener Kraftfahrzeuge" mit einem Ansatz von 1500 DM ausgebracht. Der bisher nur mit einem Strichansatz aufgeführte Tit. 15 für Einnahmen aus Fotokopierarbeiten und der Abgabe von Bildmaterial an andere Dienststellen und Private erscheint erstmalig mit einem Ansatz von 20 000 DM mit der Auswirkung, daß künftig nur die über den neuen Ansatz hinausgehenden Mehreinnahmen zur Verstärkung der Mittel für die laufende Unterhaltung der Bundesbildstelle verwendet werden dürfen, während dies bisher für die bei dem Titel aufkommenden Gesamteinnahmen galt. Insgesamt ergibt sich bei den Fortdauernden Einnahmen eine Ansatzerhöhung von bisher 1200 DM auf 25 000 DM. Einmalige Einnahmen sind nur für Erlöse aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen mit 3200 DM gegenüber 9000 DM im Vorjahr ausgebracht. Die Summe der Personalausgaben erfährt eine Erhöhung von bisher 3 566 000 DM auf 4 024 700 DM, d. h. um 458 700 DM. Gegenüber dem Vorjahr sind (Dr. Blank [Oberhausen]) zusätzlich veranschlagt: 2 Planstellen und Mittel für 8 Angestellte und 7 Arbeiter. Ferner sind nach den Erläuterungen Stellenhebungen für 36 Angestellte vorgesehen. 33 dieser Stellenhebungen ergeben sich zwangsläufig aus dem Tarifvertrag für im Fremdsprachendienst tätige Bundesangestellte vom 2. August 1954. Die 3 weiteren Stellenhebungen sind für nichtbeamtete Abteilungsleiter vorgesehen, die bisher übertariflich nach ADO entschädigt wurden und nunmehr außertarifliche Vergütung nach Bes.-Gr. B '7 a erhalten sollen. Die 2 neuen Planstellen liegen in den Bes.-Gr. A 4 c 2 und A 10 a. Die hinzutretenden 8 Angestelltenstellen verteilen sich auf die Verg.-Gr. II bis VIII. Insgesamt werden also 17 Arbeitskräfte zusätzlich angefordert, davon 9 für die hinzutretende Bewirtschaftung des Neubaus und 8 infolge einer Erweiterung des Geschäftsumfanges, die sich im letzten Jahr innerhalb des Aufgabenbereichs des Presseamtes aus der Entwicklung im Nachrichtenwesen einschließlich Film, Funk und Fernsehen und der nachrichtenmäßigen Public relations Arbeit zwangsläufig ergeben hat. Für die Sachausgaben ergibt sich eine Ansatzerhöhung vor allem bei Tit. 206 „Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken pp.", und zwar von 49 500 DM auf 139 000 DM, also um 89 500 DM. Der Grund hierfür liegt darin, daß das Presseamt, das bisher hauptsächlich in der von der Dienststelle Blank bewirtschafteten Ermekeil-Kaserne untergebracht ist, im Laufe des neuen Rechnungsjahres in sein neues Dienstgebäude in der Görresstraße übersiedeln wird. Im übrigen sind folgende Erhöhungen zu verzeichnen: bei Tit. 200 „Geschäftsbedürfnisse" und Tit. 215 a „Inlandsreisen" je 10 000 DM infolge Erweiterung des Geschäftsumfanges und bei Tit. 203 „Post- und Fernmeldegebühren" 40 000 DM infolge Zunahme des Geschäftsumfanges und Erhöhung der Postgebühren, insbesondere für Drucksachen. Der Ansatz bei Tit. 202 „Bücherei" verringert sich von 150 000 DM auf 110 000 DM dadurch, daß die bisher aus diesem Titel aufgebrachten Mittel für den Bezug von Informationsdiensten und Pressekorrespondenzen nunmehr bei Tit. 303 „Gebühren für den Bezug von Nachrichtenagenturdiensten" mit veranschlagt sind; bei dem letzteren Titel der allgemeinen Ausgaben ist in diesem Zusammenhang aber nur eine Mehrausgabe von 17 000 DM vorgesehen, so daß sich hier im Endeffekt eine Einsparung von 23 000 DM ergibt. Die Summe der Sachausgaben steigt von 946 000 DM auf 1 039 000 DM, also um 93 000 DM. Im Abschnitt der Allgemeinen Ausgaben wird der Ansatz bei Tit. 300 „Förderung des Informationswesens" einmalig um 1 250 000 DM erhöht zum Ausgleich von Mehrausgaben, die in den letzten Jahren infolge besonderer politischer Ereignisse im Rahmen der Zweckbestimmung notwendig geworden sind. Bei Tit. 302 „Veröffentlichungen der Bundesregierung" steigt der Ansatz von 800 000 DM auf 1 000 000 DM, begründet mit erhöhter Verbreitung der fremdsprachigen Ausgaben des Bulletins. Bei Tit. 305 „Postgebühren für Pressefunksendungen an die deutschen Auslandsvertretungen" werden statt bisher 210 000 DM für das neue Rechnungsjahr 300 000 DM veranschlagt, wobei der Mehrbetrag für zusätzliche Richtstrahlsendungen in Gebiete benötigt wird, in denen die deutschen Auslandsvertretungen inzwischen mit entsprechenden Empfangsgeräten ausgestattet wurden. Schließlich erhöht sich der Ansatz bei Tit. 307 „Unterhaltung der technischen Geräte pp." von bisher 90 000 DM auf 190 000 DM entsprechend dem Bedarf, der sich für Unterhaltung, Ersatz und laufende Ergänzung der technischen Apparatur ergeben hat. Insgesamt zeigen die Allgemeinen Ausgaben eine Erhöhung von 11 520 000 DM auf 13 177 000 DM, d. h. um 1 657 000 DM. Unter den Einmaligen Ausgaben erscheint auf Grund der im Vorjahr unter den Erläuterungen, damals im außerordentlichen Haushalt, ausgesprochenen Bewiligung der Restbetrag von 950 000 DM für den Neubau des Dienstgebäudes in der Görresstraße. Für die Ersatzbeschaffungen von Kraftfahrzeugen ist insgesamt ein Betrag von 17 100 DM vorgesehen. Die Ansätze für die erstmalige Anschaffung von Büromöbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen sowie von Büromaschinen sind nach den in den Erläuterungen gegebenen Einzelbegründungen erforderlich für die Ausstattung der vorgesehenen zusätzlichen Arbeitsplätze sowie für die Erstausstattung des Neubaus. Schließlich werden noch 20 000 DM für die Verlegung der Dienststelle in den Neubau veranschlagt. Als Summe der Einmaligen Ausgaben ergibt sich 1 166 100 DM gegenüber 99 500 DM im Vorjahr. Der Abschluß des Kapitels weist rund insgesamt eine Erhöhung des Zuschußbedarfs von bisher 16,1 Millionen DM auf 19,3 Millionen DM auf, also um 3,2 Millionen DM. Bonn, den 10. Juni 1955 Dr. Blank (Oberhausen) Berichterstatter Anlage 22 zu Drucksache 1520 (Vgl. S. 4896 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100) hier : Einzelplan 28 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates Berichterstatter: Abgeordneter Frühwald Der Einzelplan 28 wurde in der 50. Sitzung des Haushaltsausschusses am Freitag, dem 17. Dezember 1954, behandelt. Als einer der ersten Haushaltspläne, die zur Behandlung standen, gab er Anlaß zur Erörterung einiger grundsätzlicher Fragen, die für alle Einzelpläne zutreffen. Eine Stellenhebung von A 2 c 2 in A 2 b gab Anlaß zu einer Debatte, ob und in welchem Umfang Stellenhebungen innerhalb der einzelnen Ressorts vorgenommen werden sollen. Die Frage einer Stellenhebung auf Grund der Funktion des Stelleninhabers wurde nicht verneint. Ob eine Stellenhebung auch auf die Person abzustellen ist, wird immer wieder zu einer Streitfrage werden. Wenn ein Beamter, der in den Dienst des Bundes übernommen wurde, in dem einschlägigen Ressort nicht befördert werden kann, so müßte die Möglichkeit einer Versetzung mit Stellenhebung in ein anderes Ressort gegeben sein. Die Schwierigkeit und Möglichkeit dieses Problems trat bei den Verhandlungen über den Haushalt 1954 immer wieder in Erscheinung. Die Stellenhebung in diesem Einzelfall wurde genehmigt. Im Haushalt ergaben sich Erhöhungen bei den Personalausgaben in Tit. 101 und 104. Diese Erhöhungen sind lediglich auf die Gehaltserhöhung zurückzuführen. Die Gesamterhöhung beträgt 5000,— DM. Der Tit. 215 — Reinsekostenvergütung — hat sich um 3000,— DM vermindert, die Gesamtausgaben sind um 32 900,— DM niedriger als im Vorjahr. Ich bitte das Hohe Haus, dem Einzelplan 28 in der unveränderten Form die Zustimmung zu geben. Bonn, den 9. Juni 1955 Frühwald Berichterstatter Namentliche Abstimmungen in der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Streichung des Einzelplans 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 404) (Vgl. S. 4875 C, 4902 C), 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Streichung des Einzelplans 28 für Angelegenheiten des Bundesrates (Umdruck 405) (Vgl. S. 4896 C, 4897 B, 4903 D). Name Abstimmung Abstimmung Name Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 CDU/CSU Finckh Nein Nein Frau Ackermann . . . . beurlaubt beurlaubt Fr. Franz Nein Nein F ranzen Nein Nein Dr. Adenauer — Friese Nein Nein Albers Nein Nein Fuchs Nein Nein Arndgen Nein Nein Funk Nein Nein Barlage Nein Nein Dr. Furler Nein Nein Dr. Bartram beurlaubt beurlaubt Gedat beurlaubt beurlaubt Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Geiger (München) Nein Nein Bauereisen Nein Nein Frau Geisendörfer Nein Nein . . . Bauknecht Nein beurlaubt Gengler . Nein Nein Bausch Nein Nein Gerns Nein Nein Becker (Pirmasens) . . Nein Nein D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Nein Berendsen Nein Nein Gibbert Nein Nein Dr. Bergmeyer Nein Ja Giencke Nein Nein Fürst von Bismarck . . . beurlaubt Nein Dr. Glasmeyer Nein Nein Blank (Dortmund) Nein — Dr. Gleißner (München) . Nein Nein Frau Dr. Bleyler Glüsing Nein Nein (Freiburg) Nein Nein Gockeln . — Nein Blöcker Nein Nein Dr. Götz Nein Nein Bock Nein Nein Goldhagen Nein Nein von Bodelschwingh . . . Nein Nein Gontrum Nein Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein Dr. Graf Nein Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Nein Griem Nein Nein Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Günther Nein Nein Dr. von Brentano . — — Gumrum Nein Nein Brese Nein Nein Häussler Nein Nein Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Hahn Nein Nein Dr. Brönner Nein Nein Harnischfeger Nein Nein Brookmann (Kiel) . . . Nein Nein Heix beurlaubt Nein Brück Nein Nein Dr. Hellwig beurlaubt beurlaubt Dr. Bucerius beurlaubt beurlaubt Dr. Graf Henckel. . . beurlaubt beurlaubt Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Dr. Hesberg Nein Nein Dr. Bürkel Nein Nein Heye Nein Nein Burgemeister Nein Nein Hilbert Nein Nein Caspers Nein Nein Höcherl Nein Nein Cillien Nein Nein Dr. Höck Nein Nein Dr. Conring Nein Nein Höfler beurlaubt Nein Dr. Czaja Nein Nein Holla Nein Nein Demmelmeier Nein Nein Hoogen Nein Nein Diedrichsen Nein Nein Dr. Horlacher beurlaubt Nein Frau Dietz Nein Nein Horn Nein Nein Dr. Dittrich Nein Nein Huth Nein Nein Dr. Dollinger Nein Nein Illerhaus Nein Nein Dr. Dresbach Nein Nein Dr. Jaeger Nein Nein Donhauser beurlaubt Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Nein Eckstein — Nein Frau Dr. Jochmus . . . Nein Nein Ehren Nein Nein Josten Nein Nein Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Kahn Nein Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . .. . — — Kaiser Nein Nein Etzenbach . Nein Nein Karpf Nein Nein Even beurlaubt Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Nein Feldmann . beurlaubt Nein Kemper (Trier) Nein Nein Name Abstimmung Abstimmung Name Abstimmung Abstimmung 1 2 1 2 Kiesinger Nein Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) — — Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Nein Frau Praetorius . . . . Nein Nein Kirchhoff Nein Nein Frau Dr. Probst . . . . beurlaubt beurlaubt Klausner Nein Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . beurlaubt beurlaubt Dr. Kleindinst Nein Nein Raestrup Nein Nein Dr. Kliesing Nein Nein Rasner Nein Nein Knapp Nein Nein Frau Dr. Rehling . . . . Nein Nein Knobloch Nein Nein Richarts beurlaubt Nein Dr. Köhler Nein Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Koops Nein Nein Dr. Rinke Nein Nein Dr. Kopf Nein Nein Frau Rösch Nein Nein Kortmann Nein Nein Rösing Nein Nein Kramel Nein Nein Rümmele Nein Nein Krammig Nein Nein Ruf Nein Nein Kroll Nein Nein Sabaß Nein Nein Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Nein Sabel beurlaubt Nein Kühlthau beurlaubt beurlaubt Schäffer Nein — Kuntscher Nein Nein Scharnberg Nein Nein Kunze (Bethel) • • • • beurlaubt Nein Scheppmann Nein Nein Lang (München) . . . beurlaubt beurlaubt Schill (Freiburg) . . . . Nein Nein Leibfried Nein Nein Schlick Nein Nein Dr. Leiske Nein Nein Schmücker Nein Nein Lenz (Brühl) Nein Nein Schneider (Hamburg) . . — — Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Nein Schrader Nein Nein Lenze (Attendorn) Nein Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein — Leonhard Nein Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth beurlaubt beurlaubt Lermer Nein Nein Schüttler Nein Nein Leukert Nein Nein Schütz Nein Nein Dr. Leverkuehn . . . . beurlaubt Nein Schuler beurlaubt beurlaubt Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Schulze-Pellengahr . . . beurlaubt beurlaubt Dr. Lindrath Nein Nein Schwarz .. . . . . . . . Nein Nein Dr. Löhr Nein Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein Lotze Nein Nein Dr. Seffrin — Nein Dr. h. c. Lübke . . . . Nein -- Seidl (Dorfen) beurlaubt beurlaubt Lücke Nein Nein Dr. Serres Nein Nein Lücker (München) . . . Nein Nein Siebel Nein Nein Lulay beurlaubt beurlaubt Dr. Siemer Nein Nein Maier (Mannheim) . . Nein Nein Solke Nein Nein Majonica Nein Nein Spies (Brücken) . . . . Nein Nein Dr. Baron ManteuffelSzoege Nein Nein Spies (Emmenhausen) Spöri Nein Nein Nein Nein Massoth beurlaubt beurlaubt Graf von Spreti . . . . Nein Nein Maucher . . . . . . . Nein Nein Stauch Nein Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Nein Frau Dr. Steinbiß . . . Nein Nein Menke Nein Nein Stiller beurlaubt beurlaubt Mensing Nein Nein Storch — — Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Dr. Storm Nein Nein Meyer-Ronnenberg . . Nein Nein Strauß Nein — Miller Nein Nein Struve Nein Nein Dr. Moerchel Nein Nein Stücklen Nein Nein Morgenthaler beurlaubt beurlaubt Teriete Nein Nein Muckermann Nein Nein Unertl Nein Nein Mühlenberg beurlaubt beurlaubt Varelmann Nein Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein Frau Vietje beurlaubt beurlaubt Müller-Hermann . . . . Nein Nein Dr. Vogel Nein Nein Müser Nein Nein Voß beurlaubt beurlaubt Naegel Nein Nein Wacher (Hof) Nein Nein Nellen Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Neuburger beurlaubt beurlaubt Dr. Wahl Nein Nein Niederalt Nein Nein Walz Nein Nein Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Frau Dr. h. c. Weber Dr. Oesterle Nein Nein (Aachen) Nein Nein Oetzel Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) Nein Nein Dr. Orth Nein Nein Wehking Nein Nein Pelster beurlaubt beurlaubt Dr. Welskop Nein Nein Dr. Pferdmenges . . . . Nein Nein Frau Welter (Aachen) Nein Nein Frau Pitz Nein Nein Dr. Werber Nein Nein Platner Nein Nein Wiedeck Nein Nein Name Abstimmung Abstimmung Name Abstimmung Abstimmung 1 2 1 2 Wieninger Nein Nein Jacobi Ja Ja Dr. Willeke Nein Nein Jacobs Ja Ja Winkelheide Nein Nein Jahn (Frankfurt) . . . . beurlaubt beurlaubt Wittmann Nein Nein Jaksch Ja Ja Wolf (Stuttgart) • • • • Nein Nein Kahn-Ackermann . . . Ja Ja Dr. Wuermeling . . . . Nein Nein Kalbitzer Ja Ja Wullenhaupt Nein Nein Frau Keilhack beurlaubt beurlaubt Frau Kettig Ja Ja SPD Keuning Ja beurlaubt Kinat Ja Ja Frau Albertz beurlaubt beurlaubt Frau Kipp-Kaule . Ja Ja Frau Albrecht Ja Ja Könen (Düsseldorf) — Ja Altmaier Ja Ja Koenen (Lippstadt) . . beurlaubt beurlaubt Dr. Arndt beurlaubt beurlaubt Frau Korspeter . . . • Ja Ja Arnholz Ja Ja Dr. Kreyssig Ja Ja Dr. Baade Ja Ja Kriedemann Ja Ja Dr. Bärsch Ja Ja Kühn (Köln) Ja Ja Bals Ja Ja Kurlbaum Ja Ja Banse Ja Ja Ladebeck Ja Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Lange (Essen) beurlaubt beurlaubt Baur (Augsburg) . . . . Ja Ja Frau Lockmann . . . . Ja Ja Bazille Ja Ja Ludwig Ja Ja Behrisch Ja Ja Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt Frau Bennemann . . . . Ja Ja Maier (Freiburg) . . . . Ja Ja Bergmann Ja Ja Marx Ja Ja Berlin beurlaubt beurlaubt Matzner Ja Ja Bettgenhäuser Ja Ja Meitmann Ja Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Mellies Ja Ja Birkelbach Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja Blachstein Ja Ja Merten Ja Ja Dr. Bleß Ja Ja Metzger Ja Ja Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Bruse Ja Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Corterier Ja Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Ja Dannebom Ja Ja Mißmahl Ja Ja Daum Ja Ja Moll Ja Ja Dr. Deist — Ja Dr. Mommer Ja Ja Dewald Ja Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Diekmann Ja Ja Müller (Worms) . . . Ja Ja Diel Ja Ja Frau Nadig beurlaubt beurlaubt Frau Döhring Ja Ja Odenthal Ja Ja Erler Ja beurlaubt Ohlig Ja Ja Eschmann Ja Ja Ollenhauer Ja Ja Faller Ja Ja Op den Orth Ja Ja Franke Ja Ja Paul Ja Ja Frehsee Ja beurlaubt Peters Ja Ja Freidhof beurlaubt Ja Pöhler Ja Ja Frenzel Ja Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Gefeller beurlaubt beurlaubt Dr. Preller Ja Ja Geiger (Aalen) Ja Ja Priebe Ja Ja Geritzmann Ja Ja Pusch Ja Ja Gleisner (Unna) . . . Ja Ja Putzig Ja Ja Dr. Greve Ja Ja Rasch Ja Ja Dr. Gülich beurlaubt beurlaubt Regling Ja Ja Hansen (Köln) Ja Ja Rehs Ja Ja Hansing (Bremen) . . Ja Ja Reitz Ja Ja Hauffe Ja Ja Reitzner Ja Heide Ja Ja Frau Renger Ja Ja Heiland Ja beurlaubt Richter beurlaubt beurlaubt Heinrich Ja Ja Ritzel Ja Ja Hellenbrock beurlaubt beurlaubt Frau Rudoll Ja Ja Hermsdorf Ja Ja Ruhnke Ja Ja Herold Ja Ja Runge beurlaubt beurlaubt Höcker Ja Ja Sassnick Ja Ja Höhne beurlaubt beurlaubt Frau Schanzenbach . . . Ja Ja Hörauf Ja Ja Scheuren Ja Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . Ja beurlaubt Hufnagel beurlaubt beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Name Abstimmung Abstimmung Name Abstimmung Abstimmung 1 2 1 2 Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Dr. Schäfer — Nein Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Scheel beurlaubt beurlaubt Dr. Schöne — — Schloß Nein enthalten Schoettle Ja Ja Dr. Schneider (Lollar) . Nein Nein Seidel (Fürth) Ja Ja Schwann Nein Ja Seither Ja Ja Stahl Nein enthalten Seuffert Ja Ja Dr. Stammberger . . . Nein Ja Stierle beurlaubt beurlaubt Dr. Starke Nein Nein Sträter Ja Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein Nein Frau Strobel Ja Ja Wirths beurlaubt beurlaubt Stümer beurlaubt beurlaubt Thieme Ja Ja GB/BHE Traub Ja Ja Trittelvitz Ja Ja Wagner (Deggenau) Ja Ja Bender Nein enthalten Wagner (Ludwigshafen) Ja Ja Dr. Czermak Nein Nein Wehner beurlaubt beurlaubt Dr. Eckhardt Nein Nein Wehr Ja Ja Elsner beurlaubt beurlaubt Welke Ja Ja En g beurlaubt beurlaubt Engell Weltner (Rinteln) • • • Ja Ja Feller enthalten Ja Dr. Dr. Wenzel . . . . Ja Ja Gräfin Finckenstein . . Nein Nein Wienand beurlaubt beurlaubt Frau Finselberger . . . enthalten enthalten Wittrock Ja Ja Gemein enthalten Ja Ziegler beurlaubt beurlaubt Dr. Gille Nein Nein Zühlke Ja Ja Haasler Nein beurlaubt Dr. Kather Nein Ja FDP Dr. Keller enthalten Ja Dr. Klötzer enthalten Ja Dr. Atzenroth • • • • • beurlaubt beurlaubt Körner Nein Nein Kraft — — Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Nein Kunz (Schwalbach) . . Nein enthalten Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Kutschera enthalten Ja Dr. h. c. Blücher Dr. Mocker beurlaubt beurlaubt Dr. Bucher Nein Ja Dr. Dr. Oberländer . . . Nein — Dannemann Nein — Petersen Nein Ja Dr. Dehler Nein Nein Dr. Reichstein Nein Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . Nein enthalten Samwer Nein Nein Eberhard beurlaubt beurlaubt Seiboth Nein Ja Euler Nein beurlaubt Dr. Sornik Nein Ja Fassbender Nein — Srock Ja enthalten Frau Friese-Korn . . . Nein enthalten Dr. Strosche enthalten Ja Frühwald Nein Nein Gaul Nein Nein Dr. Hammer Nein beurlaubt Held beurlaubt beurlaubt DP Hepp Nein Nein Dr. Hoffmann Nein Ja Becker (Hamburg) . . . Nein Nein Frau Dr. Ilk Nein enthalten Dr. Brühler Nein Nein Dr. Jentzsch beurlaubt beurlaubt Eickhoff beurlaubt beurlaubt Kühn (Bonn) Nein Nein Dr. Elbrächter Nein Nein Lahr beurlaubt beurlaubt Frau Kalinke Nein Nein Lenz (Trossingen) . . . beurlaubt beurlaubt Matthes Nein Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Nein Ja Dr. von Merkatz . . . . Nein enthalten beurlaubt Müller (Wehdel) . . . . beurlaubt Dr. Luchtenberg . . . . Nein beurlaubt Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . — — Schneider (Bremerhaven) Nein Nein von Manteuffel (Neuß) . — — Dr. Schranz Nein Nein Margulies Nein enthalten Dr.-Ing. Seebohm . — — Mauk Nein Nein Walter Nein Nein Dr. Mende Nein Nein Wittenburg Nein Nein Dr. Miessner Nein Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Nein Neumayer — — Onnen beurlaubt beurlaubt Dr. Pfleiderer — Nein Fraktionslos Dr. Preiß Nein Nein Dr. Preusker — Nein Brockmann (Rinkerode) beurlaubt beurlaubt Rademacher beurlaubt beurlaubt Stegner Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung Abstimmung 1 2 Abgegebene Stimmen 393 394 Davon: Ja 127 142 Nein 258 242 Stimmenthaltung . 8 10 Zusammen wie oben . . 393 394 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Abstimmung Name Abstimmung 1 Abstimmung 1 2 2 CDU/CSU Mattick Ja Ja Neubauer Ja — Dr. Friedensburg . . . Nein Nein Neumann Ja Ja Dr. Krone Nein Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Lemmer Nein Nein Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Maxsein . . . Nein Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Stingl Nein Nein Frau Wolff (Berlin) beurlaubt beurlaubt Dr. Tillmanns — — FDP SPD Dr. Henn Nein Nein Brandt (Berlin) . . . . Ja beurlaubt Hübner Nein Nein Frau Heise Ja Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Ja Klingelhöfer enthalten Ja Dr. Reif Nein Ja Dr. Königswarter . . . Ja Ja Dr. Will Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abstimmung 1 2 Abgegebene Stimmen 19 17 Davon: Ja 8 10 Nein 10 7 Stimmenthaltung . 1 — Zusammen wie oben . . 19 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Traub


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihnen zum Einzelplan 33 einen Schriftlichen Bericht**) vorzulegen, auf den ich besonders hinweisen möchte. In diesem Bericht habe ich mich mit den zahlenmäßigen Veränderungen beschäftigt, die der Haushaltsausschuß in seinen Beratungen vorgenommen hat. Nun habe ich aber als Berichterstatter im Haushaltsausschuß auch Ausführungen zu dem Stand der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen gemacht. Ich konnte diese Zahlen in meinem Schriftlichen Bericht gestern nicht unterbringen, weil ich über den Stand der neuesten Zahlen erst jetzt Bescheid bekommen habe. Deshalb möchte ich heute nicht versäumen, als Ergänzung zu meinem Schriftlichen Bericht dem Hohen Hause einige Zahlen bekanntzugeben, die ich seinerzeit auch im Haushaltsausschuß vorgetragen habe.
    Ich weiß nicht, ob Sie den Einzelplan 33, der ja neu ist, einmal in seiner Zahlenzusammensetzung beachtet haben. Hier stehen den beiden Kapiteln Versorgung der Bundesbeamten mit 26,5 Millionen DM und Versorgungsausgaben, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 vom Bund übernommen worden sind, mit 84,8 Millionen DM Ausgaben für die Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit 751,8 Millionen DM und für die Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren RAD mit 420,9 Millionen DM gegenüber. Sie sehen also, es handelt sich hier um ganz gewaltige Zahlen, und es ist im Interesse der Haushaltsklarheit erfreulich, daß für die Versorgung ein eigener Haushaltsplan geschaffen wurde.
    Nun darf ich Ihnen über den Stand der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen einige Zahlen bekanntgeben.
    *) Siehe Anlage 16. **) Siehe Anlage 17.
    Nach dem neuesten Stand haben Anträge bei den Meldestellen gestellt 451 000 Personen, Anträge bei den Versorgungsregelungsbehörden 277 000 Personen. Am 31. Dezember 1953 waren bereits 90 000 Personen entsprechend untergebracht, so daß insgesamt 818 000 Personen unter das Gesetz zu Art. 131 fallen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    In dieser Zahl von 818 000 sind nicht die Beamten und Angestellten bei der Bahn und bei der Post enthalten. Wenn Sie einmal bedenken, daß unter dieses Gesetz ungefähr 2 1/2 Millionen Menschen, also der betroffene Personenkreis mit den Angehörigen, fallen, dann können Sie ungefähr die Bedeutung dieses Gesetzes ermessen. Wenn ich diesen Zahlen die Beschäftigten, die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst mit 1,038 Millionen gegenüberstelle und die Bahn und die Post zu den vorherigen Zahlen rechne, dann können Sie ungefähr sehen, daß fast die gleiche Zahl auch unter das Gesetz zu Art. 131 fällt, wobei allerdings zu bedenken ist, daß ein Teil dieser Personen bereits wieder im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
    Zum Stand der Unterbringung darf ich noch sagen, daß zur Zeit ungefähr 98 000 Personen nicht oder nicht entsprechend untergebracht sind. Davon sind 50 000 Personen nicht entsprechend untergebracht — sie sind also bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt —, und 48 000 Personen stehen noch außerhalb des öffentlichen Dienstes. Diese 48 000 Personen gliedern sich in 23 400 Personen, die in den Bereich der Länder-, der kommunalen und der Forstverwaltung fallen, in 13 700 Wehrmachtsbeamte und in 10 900 ehemalige Berufsunteroffiziere und RAD-Führer.
    Ich habe in meinem Schriftlichen Bericht darauf hingewiesen, daß der Haushaltsausschuß mit Bedauern davon Kenntnis genommen hat, daß die Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen in den letzten Vierteljahren ständig zurückgegangen ist. Es wurden in dem Vierteljahr, das am 30. September 1952 endete, noch 10 871 Personen untergebracht. Die Unterbringung ist so zurückgegangen, daß am 30. September 1954 nur noch 1033 Personen im Vierteljahr untergebracht wurden. Sie sehen also, hier ist eine solch rückläufige Tendenz zu verzeichnen, daß sich der Haushaltsausschuß einmal mit diesen Dingen beschäftigen mußte. Insgesamt sind an Ausgleichsbeiträgen von den Länder- und von den Kommunalverwaltungen vom 15. August 1951 bis 30. September 1954 169 Millionen DM aufzubringen gewesen.
    Meine Damen und Herren, der 1. Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Regelung der Verhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen mit großer Mehrheit beschlossen. Ich glaube deshalb, daß das Hohe Haus allen Grund und alle Veranlassung hat, sich mit den finanziellen Auswirkungen und der Abwicklung dieses Gesetzes zu beschäftigen und zu überwachen, wie dieses Gesetz ausgeführt wird und zum Abschluß kommt. Das ist notwendig einmal im Interesse des betroffenen Personenkreises, aber auch im Interesse einer gesunden und klaren Personalpolitik in der öffentlichen Verwaltung. Deshalb werden Sie verstehen, daß der Haushaltsausschuß den Wunsch geäußert hat, mit dem zuständigen Fachausschuß, dem Ausschuß für Beamtenrecht, recht bald einmal ins Gespräch zu kommen und Mittel


    (Traub)

    und Wege zu suchen, wie die Abwicklung dieses Gesetzes beschleunigt werden kann.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Nachdem inzwischen der Herr Staatssekretär im Arbeitsministerium eingetroffen ist, steht einer Aussprache nichts im Wege. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schellenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im Tätigkeitsbericht der Bundesregierung für das Jahr 1953 hat der Herr Bundesfinanzminister erklärt, daß der seinerzeit in Vorbereitung befindliche Haushaltsplan die von der Bundesregierung angestrebte umfassende Sozialreform eingefügt worden ist. Dieses Kapitel des Haushaltsplans 1954 hat der Herr Bundesfinanzminister hier im Hause von dem Etat als einem Ausgangspunkt für die Sozialreform gesprochen. Nunmehr stehen wir vor der abschließenden Beratung des Haushaltsplans für 1955. Aber nur schwerlich wird man behaupten können, daß der jetzige Haushaltsplaneinen ernsthaften Schritt in Richtung auf die seit Jahren angekündigte Sozialreform darstellt.
    Es könnte darauf hingewiesen werden — ich werde Ihr Argument vorwegnehmen, Herr Kollege Horn —, daß in dem Haushaltsplan des Bundesarbeitsministeriums erstmalig ein Kap. 1109 Sozialreform, eingefügt worden ist. Dieses Kapitel weist Mittel für die Beamten und Hilfskräfte aus, die mit den Vorarbeiten zur Sozialreform beschäftigt werden sollen, und enthält die erforderlichen Sachausgaben für Einrichtungsgegenstände, Dienstreisen usw. Der Umstand, 'daß die Bundesregierung erstmalig im April oder Mai dieses Jahres durch eine zweite Ergänzung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes Mittel anfordert, um erst die Fachkräfte für die Vorarbeiten zur Sozialreform gewinnen zu können, zeigt deutlicher als alle bisherigen Ankündigungen, wie tatsächlich die Lage in bezug auf die Sozialreform ist. Insofern ist 'der Haushaltsplan in seinem Kap. 11 09 höchst aufschlußreich.
    Es ist in diesem Zusammenhang unbedingt notwendig, kurz auf den Ausgangspunkt zurückzugehen. Vor über drei Jahren, am 21. Februar 1952, wurde unter Ablehnung des damaligen SPD-Antrags ,auf Einsetzung einer unabhängigen Studienkommission der Beirat beim BAM eingesetzt. Diese Einsetzung des Beirates erfolgte — daran muß immer wieder erinnert werden —, nachdem der Herr Bundesarbeitsminister hier wörtlich 'erklärt hatte:
    Wir haben unsere Arbeit im Ministerium so eingestellt, daß wir in der zweiten Hälfte dieses Jahres
    --- 1952! —
    die Gesetzesvorlage über die Neuordnung der Sozialversicherung vorlegen wollen.
    Ich will nicht'auf die weiteren Anfragen und Anträge meiner Fraktion zur Sozialreform eingehen, die bezweckten, 'endlich die Arbeiten zu fördern. Ich nehme auch davon Abstand, mich mit den Kompetenzstreitigkeiten zu befassen, die zwischen den einzelnen an der Sozialreform interessierten Ressorts offenbar ausgebrochen sind und die, wie wir aus Pressemitteilungen entnehmen, wohl formell, aber nicht in der Sache beigelegt worden sind.
    Ende vergangenen Jahres hat nun die Bundesregierung neben dem Beirat zur Sozialreform und seinen Ausschüssen nach Pressemitteilungen einen sogenannten Ministerausschuß gebildet und einige Wochen später ein sogenanntes Generalsekretariat eingerichtet. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Schaffung dieser beiden neuen Gremien, Ministerausschuß und Generalsekretariat, neben dem Beirat zur Förderung der Sozialreform dringend erforderlich war oder nicht. Aber eins muß doch nachdrücklich festgestellt werden: wenn zur Vorbereitung der Sozialreform ein solcher Ministerausschuß und ein Generalsekretariat tatsächlich erforderlich sein sollten, dann hätten diese Gremien bereits vor Jahren gebildet werden müssen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Denn schließlich waren doch die komplizierten Probleme, die mit der Sozialreform zusammenhängen — darüber sind wir uns doch einig —, schon damals durchaus bekannt. Unbedingt hätten die erforderlichen Fachkräfte zur Vorbereitung der Sozialreform 'bereits in dem Zeitpunkt gewonnen werden müssen, in dem die Bundesregierung eine Sozialreform angekündigt hat. Erst jetzt, also über drei Jahre nach Beschluß dies Bundestages über die Errichtung eines Beirates, fordert die Bundesregierung die Mittel für solche Fachkräfte an, und aus der Ergänzungsvorlage ist ersichtlich, daß jetzt erst bei den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern die Fachkräfte für diese Aufgabe gesucht werden sollen.

    (Hört! Hört! bei 'der SPD)

    Das ist nach unserer Auffassung ein sehr schlechtes Zeichen. Deshalb macht unseres Erachtens der Etatansatz Kap. 11 09, Sozialreform, die schweren Versäumnisse der Bundesregierung und insbesondere des Bundesarbeitsministeriums in bezug auf die Sozialreform 'deutlich.

    (Abg. Arnholz: Sehr wahr!)

    Wenn im Zusammenhang mit ,dem Haushalt des Bundesarbeitsministeriums der Stand der Sozialreform zu erörtern ist, dann soll durchaus anerkannt werden, daß in den letzten Wochen von offizieller Seite oder auf offizielle Anregung Gutachten und Denkschriften zur Neuordnung der sozialen Leistungen vorgelegt worden sind. Das legt vielleicht die Ansicht nahe, man solle nicht so sehr die früheren Fehler kritisieren, sondern sich über die in den Gutachten und Denkschriften zum Ausdruck kommende nunmehrige Aktivität auch etwas freuen.
    In dieser Hinsicht kurz zur Sachlage. Soweit mir bekannt ist, liegen bisher vier offizielle Denkschriften bzw. Gutachten vor. Mit dem Inhalt dieser Unterlagen will ich mich in diesem Zusammenhang nicht beschäftigen. Das werden wir bei anderer Gelegenheit ausreichend tun. Aber im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen sind doch einige Bemerkungen erforderlich.
    Erstens. Der Herr Bundesarbeitsminister hat nach Pressemitteilungen der Bundesregierung eine Denkschrift „Grundgedanken zur Gesamtreform der sozialen Leistungen" vorgelegt. Der Herr Bundesarbeitsminister hat in einer Pressekonferenz am 23. März dieses Jahres erklärt, diese seine Denkschrift würde in der Woche nach Ostern vom Bundeskabinett beraten werden, und daraufhin werde das Kabinett die Grundsätze für die weitere Sozialgesetzgebung festlegen. Inzwischen


    (Dr. Schellenberg)

    ist Pfingsten vergangen, und das Kabinett hat sieh, soweit wir aus der Presse informiert sind, noch nicht mit dieser Denkschrift des Herrn Bundesarbeitsministers befaßt. Jedenfalls ist der Öffentlichkeit darüber nichts bekannt.
    Daher besteht heute noch keine Klarheit darüber, ob die Auffassungen der Denkschrift des Bundesarbeitsministers von der Regierung geteilt werden. Nach Pressemitteilungen werden wesentliche Abschnitte dieser Denkschrift von Teilen des Kabinetts oder vom Gesamtkabinett abgelehnt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Diese Unklarheit ist außerordentlich unbefriedigend.

    (Abg. Arnholz: Sehr richtig!)

    Die sozialdemokratische Fraktion hält es wirklich für eine schlechte Sache, wenn im Bundeskabinett entgegen den verschiedensten Zusagen immer noch keine Klärung über einige Grundsätze der Sozialreform — denn diese Denkschrift umfaßt keineswegs das, was man allgemein als Sozialreform bezeichnet, sondern nur gewisse Teilbereiche — erfolgt ist und die Kabinettsberatungen über die Sozialreform nun schon viele Monate immer wieder aus diesem oder jenem Grunde vertagt werden.

    (Abg. Mellies: Zu Weihnachten wird's vielleicht!)

    Noch ein zweiter Tatbestand. Nach Pressemitteilungen hat der Beirat zur Neuordnung der sozialen Leistungen in der Zeit vom 2. bis 4. Juni getagt und eine Zwischenbilanz der bisherigen Arbeit gezogen. In einer Pressekonferenz wurden gewisse Arbeitsergebnisse mitgeteilt. Meine Fraktion begrüßt das, aber wir bedauern, daß diese Zwischenergebnisse des Beirates dem Hause oder auch nur dem Sozialpolitischen Ausschuß bisher nicht zur Kenntnis gebracht wurden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Durch die Veröffentlichung des genauen Textes dieser Zwischenbilanz, auf die wir großen Wert legen, sollte nach Auffassung meiner politischen Freunde Schluß mit der übertriebenen Geheimniskrämerei um die Arbeiten dieses Beirates gemacht werden.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Die Öffentlichkeit nimmt an den Fragen der Sozialleistungen und der sozialen Neuordnung ein so lebhaftes Interesse, daß auch in bezug auf die Arbeiten des Beirates die Karten einmal offen auf den Tisch gelegt werden sollten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Schließlich handelt es sich bei der Neuordnung der sozialen Leistungen nicht um Dinge, die einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegen, wie sie für andere Dinge — berechtigt oder nicht — gefordert wird.
    Die Veröffentlichung gerade dieser Zwischenbilanz über die Arbeiten des Beirates ist nach meiner Auffassung auch deshalb erforderlich, weil, soweit wir unterrichtet sind, noch weitere Denkschriften einzelner Mitglieder dieses Beirates vorliegen, die im offiziellen Auftrag verfaßt wurden. Diese Denkschriften sind besonders deshalb bemerkenswert, weil sie in einer Reihe von Punkten von dem, was uns bezüglich der Denkschrift des Herrn Bundesarbeitsministers bzw. dieser Zwischenbilanz bekanntgeworden ist, abweichen. Es besteht beispielsweise ein Interesse daran, daß die im Auftrag des Herrn Bundesarbeitsministers verfaßte Denkschrift des Herrn Senatspräsidenten Professor Bogs, von der die Presse in den letzten Wochen auszugsweise berichtet hat, im vollen Wortlaut dem Hause und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das ist um so wichtiger, als es sich bei dieser Denkschrift um die Arbeit eines prominenten Mitgliedes des Beirates handelt, die sich, jedenfalls nach den Pressemitteilungen, von dem, was wir über die sogenannte Zwischenbilanz wissen, sehr erheblich unterscheidet.
    In den letzten Tagen ist nun — und auch darüber sind wir erfreut — den Mitgliedern des Hauses eine weitere Denkschrift, also, soweit ich übersehen kann, die vierte Denkschrift, über die Neuordnung der sozialen Leistungen, zugegangen, die von vier Mitgliedern dieses Beirates verfaßt warden ist. Es fällt auf, daß diese Denkschrift nicht etwa im Auftrag des Beirates oder Auftrag des
    Herrn Bundesarbeitsministers angefertigt wurde, sondern auf eine Anregung des Herrn Bundeskanzlers zurückgeht.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es ist doch immerhin etwas eigenartig, daß außerhalb der Arbeiten des Beirates von Mitgliedern dieses Beirates — und diese vier Herren sind, wie man mir mitgeteilt hat, besonders aktive und prominente Mitglieder des Beirates — eine Denkschrift über die gleichen Probleme vorgelegt wird, die in den praktischen Auswirkungen von dem, was wir. aus der Zwischenbilanz des Beirates, aus der Denkschrift Bogs und aus der Denkschrift des BAM wissen, abweicht. Diese Dinge bedürfen unseres Erachtens im Interesse der Weiterentwicklung einer baldigen Klärung, die nur erreicht werden kann, wenn auch alle früheren Unterlagen dem Plenum und insbesondere den Ausschußmitgliedern zugänglich gemacht werden.
    Ich darf daran eine persönliche Bemerkung knüpfen. Ich habe versucht, alles zugängliche Material dieser vier Denkschriften ganz oder in Auszügen genau zu studieren. Nach Durcharbeitung dieser Unterlagen hat sich für mich das Bild von den Gedanken und Plänen der kommenden Sozialreform

    (Abg. Arndgen: Also haben Sie sie doch!) — Auszüge, es gibt die verschiedensten, sehr interessanten Pressemitteilungen und Abhandlungen in Zeitschriften — nach .all dem, was man sich daraus zusammenreimen kann, als noch verworrener gestaltet, als es ohnehin schon war. Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren — ich hoffe, daß die Mitglieder des Hauses bald Gelegenheit haben werden, alle Unterlagen zu studieren —, daß es immer noch an einer Konzeption fehlt, und zwar nicht nur für die sogenannte umfassende Sozialreform, sondern auch für die der Teilbereiche: Reform der Sozialversicherung oder nur Reform der Rentenleistungen. Deshalb sprechen wir Sozialdemokraten bei den Beratungen zum Haushalt des Bundesarbeitsministeriums die Erwartung aus, daß nunmehr eindeutig von der Regierung gesagt wird: welche gesetzgeberischen Maßnahmen zur Sozialreform im einzelnen vorbereitet werden und wann terminmäßig diese Gesetzentwürfe dem Hause vorgelegt werden.


    (Sehr gut! bei der SPD.)



    (Dr. Schellenberg)

    Eine solche Klarstellung ist um so dringender, als gerade in letzter Zeit gewisse Tendenzen in bezug auf die sozialpolitische Gesetzgebung festzustellen sind, die wir als recht bedenklich bezeichnen müssen. Ich will an dieser Stelle nicht wieder auf die Rentnerkrankenversicherung eingehen. Aber es ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert, daß der Sprecher der größten Regierungspartei bei Beratung dieses Gesetzentwurfs davon sprach, daß es sich um einen ersten konstruktiven Teil der Sozialreform handele. Das stimmt uns sehr nachdenklich.
    In den letzten Tagen sind nun weitere Pläne bekanntgeworden — auch aus der Tagespresse; einen Gesetzentwurf haben wir noch nicht gesehen — über eine Einschränkung der freiwilligen Rentenversicherung. Das scheint uns sozialpolitisch sehr bedenklich zu sein, weil dadurch die Möglichkeit, beispielsweise für Hausfrauen, aber auch für gewisse Gruppen von Gewerbetreibenden, genommen wird, von der freiwiligen Rentenversicherung Gebrauch zu machen.
    Zu den bedenklichen Tendenzen der weiteren sozialpolitischen Gestaltung gehört auch der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Teuerungszulagengesetzes, den die Bundesregierung in diesen Tagen dem Bundesrat zugeleitet hat. Wenn der Gesetzentwurf Wirklichkeit werden sollte, dann wird der Voranschlag über Teuerungszulagen — im gegenwärtigen Haushaltsplan 20 Millionen DM — zum letztenmal in einem Haushaltsplan zu finden sein. Praktisch bedeutet dies, daß für 600 000 Bezieher von Teuerungszulagen die Renten um monatlich 2,50 DM bis 3 DM gekürzt werden. Das ist insbesondere im Hinblick auf das gestern verabschiedete Gesetz über die Mietenerhöhung sozialpolitisch außerordentlich bedenklich.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die sozialdemokratische Fraktion wird hierauf noch zu sprechen kommen, wenn der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeht.
    Aber heute ist darauf hinzuweisen, daß die Einbringung dieses Gesetzentwurfs nicht geeignet ist, die Hoffnung auf eine baldige Reform der sozialen Leistungen oder wenigstens der Rentenversicherung zu stärken. Wenn, wie seitens der Regierung immer behauptet wird — und, Herr Kollege Arndgen, ich darf Sie erinnern, Sie haben vor einigen Monaten im Sozialpolitischen Ausschuß erklärt, daß noch in diesem Jahre die Gesetze über die Sozialreform vorgelegt werden —, dem so ist, dann ist es doch sinnlos, vorab ein einzelnes Gesetz, das Teuerungszulagengesetz, aufzuheben. Vielmehr würde die Neuregelung der Zulagen im Zusammenhang mit einer Neugestaltung der Rentenleistung zu erfolgen haben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Vorlage des Gesetzes zur Aufhebung der Teuerungszulagen ist, abgesehen von den damit verbundenen Verschlechterungen sozialer Leistungen, gegen die wir uns schon an dieser Stelle mit allem Nachdruck verwahren, ein unfreiwilliges Eingeständnis, daß die praktischen Arbeiten auch nur zur Reform der Rentenversicherung noch erheblich im Rückstand sind.
    Der Haushalt des Bundesarbeitsministeriums bringt in vielfacher Weise die Komplizierung unseres Sozialrechtes, zu dessen Vereinfachung bisher nichts Konkretes geschehen ist, zum Ausdruck. Ich möchte das an einigen Positionen des Haushalts verdeutlichen.
    In Kap. 11 13 Tit. 600 werden für Nachzahlungen von Grundbeträgen bei Neubewilligung von Renten in der Invalidenversicherung 30 Millionen DM veranschlagt. Setzt man diesen Betrag in Beziehung zu dem durchschnittlichen Rentenzugang eines Jahres, so ergibt sich, daß für jede neu bewilligte Rente eine Nachzahlung für durchschnittlich acht bis neun Monate geleistet werden muß. So bestätigt, sofern dieser Ansatz im Haushalt richtig ist, der Voranschlag gewissermaßen amtlich die von der sozialdemokratischen Fraktion immer wieder kritisierte Tatsache, daß die Rentenbearbeitung im Durchschnitt fast ein Dreivierteljahr dauert. Ein so unerfreulicher Tatbestand allein hätte schon die Bundesregierung veranlassen müssen, die Vereinfachung des Sozialrechts nachdrücklicher voranzubringen.
    Aus dem Voranschlag ist nicht ersichtlich, welches Ausmaß die erforderlichen Nachzahlungen in der Angestelltenversicherung haben. Es ist aber den Mitgliedern des Hauses aus Zuschriften, die die Damen und Herren sicher erhalten haben, bekannt, daß die Festsetzung von Renten in der Angestelltenversicherung noch erheblich längere Zeit als in der Invalidenversicherung dauert.

    (Abg. Arnholz: Sehr wahr!)

    Der Herr Bundesarbeitsminister hat das vor kurzer Zeit im Rahmen der Fragestunde mit Schwierigkeiten der Übergangszeit begründet. Aber bisher ist praktisch ein Wandel vorwiegend nur bei Rentenanträgen erkennbar, in die sich Abgeordnete einschalten.
    Im Zusammenhang mit dem Haushalt noch eine weitere Bemerkung zu Position 11 13 Tit. 605, Fremdrentengesetz. Nach § 17 Abs. 6 des Fremdrentengesetzes ist auf Antrag des Berechtigten die Rente neu festzustellen, sofern es für ihn günstiger ist. Das Gesetz hat seinerzeit eine Ausschlußfrist von einem Jahr festgelegt. Die Erste Durchführungsverordnung ist aber erst am 11. August 1954, d. h. ein Jahr nach Verkündung des Fremdrentengesetzes, in Kraft getreten.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zurufe rechts.)

    Infolgedessen war es, da bei Erlaß der Ersten Durchführungsverordnung die Ausschlußfrist von einem Jahr bereits abgelaufen war — die Verzögerung hat die Bundesregierung, d. h. das Bundesarbeitsministerium zu vertreten —, den Berechtigten, zu denen insbesondere die Vertriebenen gehören, nicht möglich, den vollen Nutzen aus diesem Fremdrentengesetz zu ziehen, den der Gesetzgeber beabsichtigt hat.
    Noch eine andere Bemerkung. Durch das Rentenmehrbetragsgesetz sollen den Altrentnern mit Wirkung vom 1. Dezember vergangenen Jahres Rentenmehrbeträge gewährt werden. Im Haushaltsvoranschlag ist für die knappschaftliche Rentenversicherung der erforderliche Erstattungsbetrag eingesetzt. Aber praktisch müssen wir feststellen, daß noch heute für einen nicht unerheblichen Teil der Knappschaftsrentner diese Rentenmehrbeträge seit dem 1. Dezember vergangenen Jahres im Rückstand sind. Daran trägt nach unserer Auffassung nicht die Selbstverwaltung die Schuld, sondern unseres Erachtens der Bundesarbeitsminister, der in dieser Hinsicht nicht für eine Vereinfachung des Sozialrechts oder eine


    (Dr. Schellenberg)

    Überwindung der Anlaufschwierigkeiten gesorgt hat.
    Die Komplizierung des Sozialrechtes kommt auch im Etatansatz bezüglich des Kindergeldes — Kap. 11 11 Tit. 304 — zum Ausdruck. Ich möchte an dieser Stelle keineswegs eine Diskussion über die Kindergeldregelung aufnehmen. Wir werden hierzu hoffentlich bald die Gelegenheit haben, wenn endlich das Kindergeldergänzungsgesetz, wie zu erwarten steht, vorgelegt wird. Aber bei der Beratung des Etats — diese Position steht im Kapitel Arbeitslosenhilfe — muß auf die Schwierigkeiten hingewiesen werden, die sich gerade bei der Arbeitslosenversicherung für die Zahlung von Kindergeld ergeben. Dabei spreche ich nicht von den sozialpolitischen Ungerechtigkeiten, die nach unserer Ansicht in der Gesetzgebung liegen, nämlich darin, daß nicht 25 DM Kindergeld zusätzlich gewährt werden, sondern der Betrag nur aufgestockt wird. Das Entscheidende im heutigen Zusammenhang ist, daß arbeitslose Familienväter unter den Zuständigkeitsschwierigkeiten bezüglich des Kindergeldgesetzes stark leiden. Das ist darin begründet, daß die Arbeitsämter das Kindergeld nur subsidiär zahlen dürfen. Herr Kollege Winkelheide — der Gedanke der Subsidiarität war Ihr Lieblingsgedanke bei der Kindergeldregelung —, dieser Subsidiaritätsgedanke bedeutet in der Praxis, daß für einen Arbeitslosen, der während eines Monats nur wenige Stunden eine Gelegenheitsarbeit verrichtet oder nur einen Tag arbeitet, die Familienausgleichskasse jenes Betriebes, in dem er gearbeitet hat, zuständig ist und nicht das Arbeitsamt. Dadurch ergeben sich eine Fülle von Zuständigkeitsregelungen, unter denen der Arbeitslose mit zahlreichen Kindern leidet.

    (Abg. Horn: Das werden Sie gemeinsam mit uns ändern!)

    — Wir haben gegen diese Regelung im Kindergeldgesetz gestimmt, Herr Kollege Horn! Die Verantwortung in dieser Hinsicht wollen wir klarstellen. Wenn allein für den Bereich eines einzigen Landesarbeitsamtes in einem Monat von rund 10 000 Anträgen 6300 Anträge wegen mangelnder Zuständigkeit zurückgewiesen wurden,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    ist das ein sehr betrüblicher Zustand. Dies hätte für die Bundesregierung wirklich Veranlassung sein müssen, einem derartigen Mißstand irgendwie zu begegnen.
    Während somit auf sozialpolitischem Gebiet in verschiedenster Weise die mangelnde Initiative des Bundesarbeitsministeriums beklagt werden muß, fällt es auf — damit komme ich zum Schluß —, daß das Bundesarbeitsministerium mit besonderem Nachdruck an dem Haushaltsvoranschlag für das Bundesversicherungsamt festhält.

    (Zuruf von der Mitte: Darauf haben wir nur gewartet!)

    Ein derartiger Ansatz findet sich nun schon seit drei Jahren im Haushaltsplan. Es ist in diesem Zusammenhang beachtenswert — und das werden auch die Vertreter der Regierungsparteien nicht leugnen können —, daß bei den Ausschußberatungen die Sachverständigen aller Richtungen übereinstimmend schwere Bedenken gegen die Errichtungdieser neuen Bundesoberbehörde geäußert haben. Es ist wirklich nicht einzusehen, weshalb das Bundesarbeitsministerium ,auf Grund der Ausschußberatungen nicht auf dieses Kapitel des Haushaltsplans — Bundesversicherungsamt — verzichtet hat.

    (Abg. Arnholz: Eine sich vererbende Krankheit!)

    Meine Damen und Herren, der Haushalt des Bundesarbeitsministeriums spiegelt in vielfacher Weise die unzulängliche und unbefriedigende Sozialpolitik des Bundes wider. Die sozialdemokratische Fraktion ist deshalb nicht in der Lage, diesem Haushalt ihre Zustimmung zu geben.

    (Abg. Arndgen: Hört! Hört!)

    Wenn wir den Haushalt nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten,

    (Abg. Arnholz: Etwas voreilig, Herr Kollege Arndgen!)

    so lediglich deshalb, weil wir nicht die Mittel für soziale Leistungen verweigern wollen. Wir können aber der Bundesregierung und insbesondere dem Bundesarbeitsminister nicht den Vorwurf ersparen, daß bei der sozialpolitischen Neugestaltung keine befriedigende Tatkraft bewiesen wurde.

    (Beifall bei der SPD.)