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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955 4399 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4400 D, 4449 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4457 Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über die Bauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksache 1371) 4400 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Anleihen der Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (Drucksache 1168) 4401 A Dr. Kather (GB/BHE), Anfragender 4401 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4403 D Ohlig (SPD) 4404 C Unterbrechung der Sitzung . 4407 A Kuntscher (CDU/CSU) . . . 4407 A, 4412 B Dr. Gille (GB/BHE) 4409 D Miller (CDU/CSU) 4411 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksachen 1073, 217) 4412 B, 4458 Peters (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4458 Beschlußfassung 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Artillerie-Arsenals und des ehem. Scheibenhofs in Kiel- Friedrichsort (Drucksache 1322) . . . . 4412 C Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von reichseigenen Grundstücken des ehem. Truppenübungsplatzes Harksheide, Kreis Stormarn (Holstein) (Drucksache 1341) . . . 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Leweck-Kaserne in Oldenburg- Kreyenbrück an die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft (AEG) (Drucksache 1342) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von Teilflächen der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen, Geismarlandstraße 33, an die Gothaer Lebensversicherung a. G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Druck sache 1343) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung der Halle 15 nebst einer Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamts in Wiesbaden-Kastel an die Firma Elster & Co. in Wiesbaden-Kastel (Drucksache 1350) 4413 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des reichseigenen Grundstücks in Münster, Aegidiikaserne, im Wege des Tausches an die Stadt Münster (Drucksachen 1323, 1113) 4413 A Beschlußfassung 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksachen 1324, 1160) 4413 B Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter 4413 B Beschlußfassung 4413 D Unterbrechung der Sitzung . 4413 D Verkündung eines Schreibens des Bundeskanzlers über Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden des Vertragswerks von London und Paris, über Inkrafttreten der Verträge und über die Beendigung des Besatzungsregimes: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4414 A Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4414 B Ollenhauer (SPD) 4415 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 4415 A Seiboth (GB/BHE) 4415 B Dr. von Merkatz (DP) 4415 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 4416 A Unterbrechung der Sitzung . 4416 C Beratung des Entwurfs einer Einunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1334) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4146 C Beratung des Entwurfs einer Zweiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1335) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4416 D Beratung des Antrags der Abg. Frau Dr. Maxsein, Dr. Krone u. Gen. betr. Ausgelagerte Buchbestände der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek (Drucksache 1353) 4416 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 4416 D Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 4417 D Erste Beratung des von den Abg. Stücklen, Griem, Schmücker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Drucksache 1329) 4417 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Rechtsausschuß . . 4418 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1274) 4418 A Storch, Bundesminister für Arbeit 4418 A, 4431 C Sabel (CDU/CSU) 4420 C Odenthal (SPD) 4424 A Hübner (FDP) 4432 A Kutschera (GB/BHE) 4433 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4434 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 4436 D Scheppmann (CDU/CSU) 4438 C Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4439 B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4439 C Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) (Drucksache 1234) . . . . 4439 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4439 C, 4448 B Dr. Franz (CDU/CSU) 4441 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 4442 C, 4455 C Dr. Hammer (FDP) 4450 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . 4452 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4449 D, 4454 A Horn (CDU/CSU) 4454 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens . . . 4456 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Drucksache 1340) 4456 C Even (CDU/CSU) 4456 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4456 D Nächste Sitzung, zur Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4456 B, C, D Dr. Moerchel (CDU/CSU) 4456 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4457 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 1073) 4458 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Kemmer (Bamberg) 28. Mai Frau Korspeter 28. Mai Onnen 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Wahl 15. Mai Eberhard 15. Mai Stingl 14. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne-Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 10. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Frühwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Baur (Augsburg) 7. Mai Scheuren 7. Mai Frau Welter (Aachen) 7. Mai Frau Ackermann 6. Mai Brandt (Berlin) 6. Mai Dr. Bucerius 6. Mai Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Diel 6. Mai Dr. Löhr 6. Mai Morgenthaler 6. Mai Schrader 6. Mai Schuler 6. Mai Frau Dr. Steinbiß 6. Mai Wagner (Ludwigshafen) 6. Mai Held 6. Mai Frau Dr. Jochmus 6. Mai Neuburger 6. Mai Unertl 6. Mai Dr. Welskop 6. Mai Dr. Wellhausen 6. Mai Dr. Schild (Düsseldorf) 6. Mai Mensing 6. Mai Lulay 6. Mai Bals 5. Mai Blachstein 5. Mai Cillien 5. Mai Dr. Hellwig 5. Mai Koenen (Lippstadt) 5. Mai Kühlthau 5. Mai Leibfried 5. Mai Dr. Lindrath 5. Mai Frau Meyer-Laule 5. Mai Meyer-Ronnenberg 5. Mai Dr. Miessner 5. Mai Dr. Mocker 5. Mai Schloß 5. Mai Dr. Schmid (Frankfurt) 5. Mai Schwann 5. Mai Scheel 5. Mai Graf von Spreti 5. Mai b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Blank (Oberhausen) 18. Mai Dr. Deist 18. Mai Dr. Eckardt 18. Mai Dr. Kopf 18. Mai Dr. Kreyssig 18. Mai Lenz (Brühl) 18. Mai Dr. Oesterle 18. Mai 011enhauer 18. Mai Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. Mai Dr. Dr. h. c. Pünder 18. Mai Sabaß 18. Mai Anlage 2 Drucksache 1073 (Vgl. S. 4412) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 217) Berichterstatter: Abgeordneter Peters Der Antrag der Fraktion der FDP — Drucksache 217 — zielt auf eine Erhöhung der Freigrenze für Tabakwaren für die von Auslandsreisen zurückkehrenden Deutschen im Rahmen des Reisebedarfs von bisher 25 Zigaretten, 10 Zigarren, 50 g Feinschnitt und 50 g Pfeifentabak auf 100 Zigaretten, 25 Zigarren, 100 g Feinschnitt und 100 g Pfeifentabak. Dieser Antrag wurde in der 14. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 11. Februar 1954 dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zur Bearbeitung überwiesen. Durch eine am 9. März 1954 im Ältestenrat erzielte Übereinstimmung wurde jedoch festgelegt, daß der Antrag federführend im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, mitberatend im Ausschuß für Außenhandelsfragen zu bearbeiten sei. Demgemäß wurde verfahren. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stimmte dem Antrag in seiner Sitzung am 11. März 1954 einstimmig zu. Dabei ging man von der Tatsache aus, daß die anderen europäischen Nationen bei Grenzübertritten sich weit großzügiger bei der abgabefreien Einfuhr von Tabakwaren verhalten. Eine solche großzügigere Handhabung liege im Interesse des Fremdenverkehrs, zudem würden Außenhandelsinteressen nicht geschädigt. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen kam im Gegensatz dazu am 16. März 1954 zu einer ablehnenden Stellungnahme. Diese gegensätzliche Beschlußfassung der beiden beteiligten Ausschüsse gab Veranlassung, daß das Plenum des Deutschen Bundestages am 28. Mai 1954 den Mündlichen Bericht (Drucksache 335) ablehnte und den Antrag (Drucksache 217) erneut an die Ausschüsse verwies. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam bei der erneuten Beratung wieder zu einer Befürwortung des Antrages, während der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bei seiner Ablehnung verblieb. Diese Ablehnung fußt auf folgender Überlegung: Zur Zeit können deutschen Reisenden bei der Wiedereinreise aus dem Ausland die vorgesehenen Höchstmengen an Tabakwaren in den meisten Fällen unbedenklich als Reisebedarf freigelassen werden. Dagegen würden die beantragten größeren Mengen für aus dem Ausland zurückkehrende Deutsche kaum je als Reisebedarf anerkannt werden können. Wenn es nicht immer wieder zu unerfreulichen Auseinandersetzungen an der Grenze über den Bedarf an Tabakwaren für die weitere Reise kommen soll, müßten wohl auch die beantragten erhöhten Freimengen abgabefrei hereingelassen werden. Damit würde aber den Bevölkerungskreisen, die Auslandsreisen zu machen in der Lage sind, bei der Versorgung mit billigen Auslandstabakwaren ungerechtfertigte Vorteile gegenüber denjenigen gewährt werden, die ihre Tabakwaren versteuert im Bundesgebiet kaufen müssen. Eine solche Bevorzugung erscheint nicht gerechtfertigt. Zum Vergleich können auch nicht die höheren Freimengen herangezogen werden, die ausländischen Reisenden auf Grund eines OEEC-Beschlusses zustehen. Ihre Reisen enden in der Regel nicht wie die der deutschen Reisenden an einem bestimmten Ort im Inland. Sie sollen durch die höheren Freimengen in die Lage versetzt werden, für ihre Aufenthalte im Inland Tabakwaren abgabe frei mitzubringen, die sie geschmacklich gewöhrt sind. Von Bedeutung ist auch der Ausfall an Tabaksteuer, der durch die mit dem Antrag erstrebte Rechtsänderung eintreten würde. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sind im großen Reiseverkehr — außer dem kleinen Grenzverkehr — im Laufe eines Jahres über 14 Millionen deutsche Reisende von Auslandsreisen zurückgekommen. Würde ihnen statt der bisherigen Freimenge von 25 Zigaretten eine Freimenge von 100 Zigaretten gewährt werden, so würde dies theoretisch eine zusätzliche Einfuhr von 75 mal 14 Millionen über 1 Milliarde Zigaretten zur Folge haben können, die dem inländischen Zigarettenabsatz verlorengehen würde. Diese Menge würde einen Ausfall von über 51 Millionen DM Tabaksteuer nach sich ziehen. Nach Ansicht des Finanzausschusses würde ein solcher Steuerausfall die beantragte Vergünstigung der deutschen Reisenden als zur Zeit nicht tragbar erscheinen lassen. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Auswirkungen auf den inländischen Absatz von Tabakwaren nicht nur fiskalischer Art sind, vielmehr würden vor allem auch die kleinen und mittleren Tabakwarenhersteller hierdurch fühlbar getroffen. Die Lage dieser Hersteller ist zur Zeit schon verzweifelt. Darüber hinaus besteht die Gefahr der handelspolitisch nicht erwünschten Zurückgewöhnung deutscher Raucher auf Virginia-sorten. Bonn, den 13. Dezember 1954 Peters Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erni Finselberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Meine politischen Freunde und ich sind über die Vorlage betreffend die Krankenversicherung der Rentner, die wir heute behandeln, erfreut. Die Wünsche, die die Rentner in den letzten Jahren geäußert haben, sind zu einem erheblichen Teile erfüllt worden. Ich möchte aber gleich zu Beginn meiner Ausführungen sagen, daß in diesem Entwurf auch ein Tropfen Wermut zu finden ist. Darauf werde ich noch zu sprechen kommen.
    Wenn wir die Krankenversicherung der Rentner, so wie sie vor uns liegt, ansehen, können wir feststellen, daß den Wünschen der Rentner insoweit Rechnung getragen ist, als sie nun zu den größeren Heilmitteln und auch zu dem Zahnersatz gelangen können, was gerade für diese alten Menschen sicherlich sehr, sehr notwendig ist. Herr Kollege Dr. Hammer hat das schon ganz besonders betont. Diese Menschen befinden sich, wenn sie aus ihrem Berufe ausscheiden und ihren Antrag auf Rente stellen, in der Zwischenzeit nicht mehr in der Rechtsunsicherheit, sondern ihr Versicherungsschutz geht dadurch, daß sie ihrer bisherigen Krankenversicherung weiterhin angehören können, insoweit auch weiter.
    Man spricht davon — und das ist heute geschehen —, daß dieses Gesetz schon in den Raum der Neuordnung der Sozialgesetzgebung oder, wie wir es sonst nennen, der kommenden Sozialreform vorstößt. Nun, die gute Absicht hat man sicherlich gehabt, aber das Grundproblem, nämlich die Frage: Versicherungsprinzip oder Versorgungsprinzip?, ist dabei in keiner Weise der Lösung nähergebracht worden. Ich sage das deshalb, weil auch diesem Gesetzentwurf in erheblicher Weise eine Mischung aus beiden Systemen zugrunde liegt.
    Wir sind im Augenblick auch noch gar nicht imstande, ein solch außerordentlich wichtiges Teilgebiet zu klären, ja nicht einmal, es anzuschneiden, das gerade die Kreise der Bevölkerung angeht, die schon so sehr lange auf eine wirksame Hilfe in ihrem so schwierigen Daseinskampf warten, auch nicht, wenn man davon spricht, daß hier schon Tendenzen einer Neuordnung der Sozialgesetzgebung wirksam werden.
    Aber wir haben dabei noch etwas anderes zu bedenken. Wir freuen uns selbstverständlich, daß man mit der Krankenversicherung der Rentner Wünschen der Rentner entgegengekommen ist. Auf der anderen Seite — das ist ja das Schicksal eines jeden Entwurfs, der dem Hohen Hause vorgelegt wird — liegen heute schon aus den verschiedensten Kreisen Wünsche, aber auch Klagen vor, daß dies oder jenes doch auch seine Schwierigkeiten habe. Früher lag der Schutz der alten Kranken bei den Landkrankenkassen und bei den Ortskrankenkassen. Damals haben sich die Ersatzkrankenkassen benachteiligt gefühlt. Heute hat man alle Krankenkassen daran beteiligt und so jedem Rentner die Möglichkeit gegeben, seiner bisherigen Krankenversicherung weiter anzugehören. Aber wir wissen auch, daß die Orts- und Landkrankenkassen mit der neuen Regelung nicht einverstanden sind, weil sich, wie sie sagen, die finanziellen Schwierigkeiten dadurch noch erheblich steigern. Die Ersatzkrankenkassen sind ebenfalls nicht zufrieden; sie hatten sich vorgestellt, daß das Auftragsangelegenheiten würden. Wir sollten Sozialträgern — darüber müssen wir uns im Ausschuß klar sein —, wie es letzten Endes auch die Einrichtungen der Krankenkassen sind, nicht etwas zumuten, was sie finanziell nachher nicht lösen können und was dann zu Lasten der gesamten Mitgliedschaft der Krankenkassen geht. Ich überlasse es jedem einzelnen, zu beurteilen, ob und inwieweit diese Argumentation der Krankenkasseneinrichtungen hier oder da vielleicht übertrieben sein könnte. Immerhin sollten wir uns damit beschäftigen.
    Soeben ist ein Problem angeschnitten worden, das zu einer Kontroverse zwischen dem Herrn Bundesarbeitsminister und Herrn Professor Schellenberg geführt hat: inwieweit die freiwillig Weiterversicherten und die freiwillig Versicherten überhaupt hier ausgeschlossen werden sollen. Eines ist sicher: was als Rechtsanspruch erworben ist, muß unter allen Umständen erhalten bleiben und erfüllt werden.

    (Lebhafte Zustimmung beim GB/BHE und bei der SPD.)

    Das Grundproblem aber, wie nämlich die Rentengestaltung in der Sozialreform aussieht, bedarf der Klärung. Dabei müssen wir uns damit beschäftigen, wie weit man Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung schaffen kann. Wir hören oft genua Klagen aus den Kreisen der Rentner; es wird Kollegen aus anderen Fraktionen ähnlich gehen. Sie sagen: Wir sind jahrelang in der Rentenversicherung gewesen, haben unsere Beiträge gezahlt und müssen nun — nach bestimmten Rechnungen läßt sich das nachweisen — die Ansprüche solcher Versicherungsberechtigten mitfinanzieren, die freiwillig kleine Beträge gezahlt haben. oftmals sehr kurzfristig; deren Ansprüche finanzieren sich nachher nicht aus diesen Beiträgen.
    Wir sollten uns deshalb auch einmal mit den Einwendungen beschäftigen, die aus den Rentner-


    (Frau Finselberger)

    kreisen kommen und die sich gegen diese Regelung richten. Wir müssen es auch tun, um einmal zu einer gründlichen Feststellung der Tatsachen zu kommen. Es ist sehr schwer für uns, an dieses Problem zu rühren; denn wir haben es hier mit einer Neuordnung der Krankenversicherung der Rentner zu tun. Dabei ist ein Vorgriff auf die kommende Sozialreform gemacht worden. Die Tatsache, daß die grundsätzlichen Fragen noch nicht geklärt sind — wir haben diese Klärung bisher noch gar nicht vornehmen können —, macht uns die Behandlung dieser Dinge wahrscheinlich sehr schwer. Trotzdem sollten wir es versuchen.
    Ich habe vorhin von dem „Wermutstropfen" gesprochen. Dazu folgendes. Wir sagen — das hat auch der Herr Bundesarbeitsminister gesagt, und es ist auch von Herrn Dr. Franz ausgeführt worden —, daß wir hier in den Raum der Sozialreform vorstoßen. Jeder von uns hat seine Vorstellungen von der Sozialreform. Auf Grund von Unterhaltungen, die wir alle mit dem einen oder anderen einmal geführt haben, müssen wir sagen: es gibt allzu viele Vorstellungen von der Sozialreform. Wir haben bisher zuwenig davon gehört, um uns bereits ein zusammenhängendes Bild machen zu können. Das soll bestimmt kein Vorwurf sein. Wir wissen: Wenn etwas im Werden ist, soll man nicht allzu früh davon sprechen, weil eine zu frühzeitig einsetzende Kritik die Entwicklung der Dinge vielleicht stören könnte.
    Man stößt also nun in den Raum der Sozialreform vor und beginnt dabei mit Maßnahmen, die eine Belastungsprobe für den Kreis unserer Bevölkerung darstellen, der in aller Geduld, in aller Bescheidenheit, in aller Zurückhaltung den schwierigsten Daseinskampf führt und seit Jahr und Tag auf die wirkliche Rentenreform wartet. Wenn dieser Bevölkerungsteil nun zum erstenmal etwas aus diesem Neuland der Sozialreform vorgesetzt bekommt und sich dies dann als eine finanzielle und wirtschaftliche Belastung herausstellt, dann muß das — es kann gar nicht anders sein — zu einer großen Enttäuschung für diese Menschen führen. Deshalb möchte ich auch für meine Freunde und mich sagen, daß wir diesen Teil des Gesetzes keinesfalls unterstützen können. Wir werden uns mit Ihnen allen gern darum bemühen, hier einen Weg zu finden. Eine Kostenbeteiligung des Rentners kann weder beim Krankenhausaufenthalt noch in Form der Krankenscheingebühr noch in Form der Arzneiverordnungsgebühr in Frage kommen.
    Hier ist sehr oft von der Wirtschaftlichkeit gesprochen worden. Ich habe ja selbst vorhin einige Betrachtungen in bezug auf diejenigen Krankenkasseneinrichtungen angestellt, die hier nun gewisse Verpflichtungen übernehmen müssen, ohne, wie sie sagen, einen Einfluß auf die Ausgabengestaltung zu haben. Wir wissen sehr wohl, daß man auch solche Überlegungen anstellen muß. Wenn man aber von dieser Seite aus die wirtschaftlichen Betrachtungen anstellt, dann muß man gerechterweise wohl auch die Frage stellen: Wie sind denn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Rentner? Die Rentner sollen in ihrem Alter, in ihrer Schutzbedürftigkeit und auch Schutzwürdigkeit aus ihren geringen Renten Beiträge aufbringen, wenn sie ins Krankenhaus kommen oder den Arzt aufsuchen müssen. Das sollten wir doch auch einmal vergleichsweise gegenüberstellen. Wir sollten das hier zum Ausdruck kommende Prinzip, glaube ich, in erster Linie vom sozialpolitischen Gesichtspunkt aus behandeln. Wir können vielleicht später bei der Sozialreform, wenn wir den ganzen Aufgabenkomplex vor uns haben, darüber diskutieren, inwieweit in diesem Bereich eine Kostenbeteiligung in Frage kommen kann. Man kann doch aber diese Grundsatzfrage nicht vorwegnehmen und sie nun einfach von sich aus für einen Teil der Bevölkerung lösen, der heute in der allergrößten Bescheidenheit leben muß. Ich meine, man dürfte diese Frage erst dann anschneiden, wenn die Rentenreform da ist. Man soll sich auch völlig darüber im klaren sein, .daß ein erhebliches Stück Wahrheit dahinter steht, wenn heute die Rentner uns anschreiben, bei uns vorsprechen und auch durch ihre Organisationen uns sagen lassen: Die doch sehr bescheidenen Segnungen des Renten-Mehrbetrags-
    Gesetzes sind nicht dazu da, daß sie ihnen auf der anderen Seite dadurch wieder abgenommen werden, daß sie, wenn sie in ihrem Alter hilfsbedürftig und öfter krank werden als in früheren Jahren, nun diese Mehrbelastung haben. Wie wir wissen, bekommen nur 5 % der Rentner den Höchstbetrag von 30 DM, während die anderen Mehrbeträge außerordentlich bescheiden sind.
    Wir sollten auch einmal untersuchen, wie viele Rentner überhaupt davon erfaßt werden. Wir sollten ebenfalls einmal untersuchen und sollten im Ausschuß den Herrn Bundesarbeitsminister um Auskunft bitten — ich darf es Ihnen vielleicht jetzt schon sagen, Herr Bundesminister —, wie viele Familienversicherte davon erfaßt werden. Wir sollten uns im Ausschuß auch einmal Gedanken darüber machen, ob nicht dadurch, daß die schätzungsweise 6 Millionen Rentner, von denen man spricht, sich, wie ich mir habe sagen lassen, auf 2059 Krankenkassen verteilen, ein erheblicher Aufwand an Verwaltungskosten entsteht; auch darüber müßte doch einiges gesagt werden können.
    Trotz der Vorteile, die die Rentner durch dieses Gesetz in gewissen Punkten haben — das geben wir sehr erfreut zu —, können wir uns unter gar keinen Umständen mit der Kostenbeteiligung der Rentner abfinden. Wir werden uns einer solchen Regelung stets in aller Form widersetzen; das sage ich jetzt schon ganz offen. Diese Frage muß zumindest solange zurückgestellt werden, bis wir im Rahmen der Sozialreform eine echte Rentenanhebung haben. Wir sehen das Renten-Mehrbetrags-
    Gesetz nur als ein Übergangsgesetz an, das außerhalb der kommenden Sozialreform zu stehen hat.
    Wir sind davon überzeugt, daß wir in der Zusammenarbeit im Sozialpolitischen Ausschuß sicherlich die eine oder die andere für die Rentner nachteilige Regelung dieses Gesetzes ausräumen werden. Wir hoffen, daß wir mit diesem Gesetz gerade diesem Kreis von Menschen, die mit Recht nun endlich einmal eine praktische Hilfe von uns erwarten, etwas Gutes bieten werden. Wenn dieses Gesetz ein Beginn zur Sozialreform ist, so hoffen wir im Anschluß daran die für die Rentner größere, wichtigere Frage lösen zu können: daß ihre Renten sich endlich zu einer Höhe entwickeln, die der Kaufkraft angepaßt ist.
    Ich brachte schon zum Ausdruck, daß wir uns über gewisse Verbesserungen für die Rentner freuen. Aber wir müssen auch offen aussprechen, daß wir die Kostenbeteiligung, soweit sie die Rentner betrifft, keinesfalls gutheißen können, sondern sie auch im Sozialpolitischen Ausschuß ablehnen
    werden


    (Frau Finselberger)

    Ich habe aber noch den Auftrag von meiner Fraktion, Ihnen zu sagen, daß es unserer Ansicht nach wohl notwendig sein wird, diesen Gesetzentwurf nicht nur dem Ausschuß für Sozialpolitik zuzuweisen, sondern außerdem — und diesen Antrag möchte ich hiermit stellen — zur Mitberatung dem Ausschuß für Gesundheitswesen.

    (Beifall beim GB/BHE.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich habe noch zwei Wortmeldungen. Meine Damen und Herren, ich erinnere an § 78 der Geschäftsordnung. Dort steht der erleuchtende Satz: Es werden in der ersten Lesung nur die Grundsätze der Vorlagen besprochen.

(Beifall in der Mitte und rechts.)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Horn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will, so gut ich kann, der doppelten Mahnung oder dem doppelten Wunsche des Herrn Präsidenten folgen: mich möglichst der Kürze befleißigen und auch den Hinweis auf die Geschäftsordnung befolgen. Aber die Grundsätze lassen sich natürlich nicht erörtern, ohne auch den einen oder anderen konkreten Punkt der Vorlage dabei herauszuheben.
    Nun darf ich vielleicht nach dem Verlauf der bisherigen Debatte als Nachtrag oder Ergänzung zu den Ausführungen meines Fraktionsfreundes Dr. Franz noch folgendes sagen: Am 20. März 1953 haben wir — es ist schon einige Male in der Debatte daran erinnert worden — der Bundesregierung den Auftrag gegeben, eine Gesetzessvorlage zur Neuordnung der Rentnerkrankenversicherung vorzulegen. Bei den damaligen, ziemlich langwährenden Ausschußberatungen ist im Grunde genommen sehr vieles von dem, was auch heute hier erörtert worden ist, diskutiert worden. Aber es ist zuzugeben, daß damals — und das hat sich ja auch in der Vorlage ausgedrückt — eigentlich kaum oder nicht die Rede davon war, daß man bei der Neuordnung die Übertragung in das Zweite Buch der Reichsversicherungsordnung, also in die gesetzliche Krankenversicherung, vornehmen solle. Die sehr eingehenden und langen Prüfungen, die die Bundesregierung benötigt hat, bis es zu einer Vorlage kam, haben dann zunächst auch zu einer gewissen Überraschung bei uns geführt, daß nun die Regelung so getroffen werden sollte. Aber, meine Damen und Herren, wir haben uns in sehr eingehenden Vorbesprechungen in unserem zuständigen Arbeitskreis mit der Materie beschäftigt und sind nach reiflicher Diskussion zu der Überzeugung gekommen, daß man den hier vorgeschlagenen neuen Weg gehen solle und daß man, wenn es sich schon hier um die Krankenversicherung, also um die Gewährung von ärztlicher Versorgung, von Heilmitteln, von Arzneien usw. handelt, die Dinge auch so behandeln solle, daß sie in die gesetzliche Krankenversicherung eingebaut werden.
    Wir halten auch trotz der Bedenken, die der Bundesrat vorgetragen hat und die auch hier geäußert worden sind, an dieser grundsätzlichen Änderung fest. Wir waren uns aber bei unseren Vorbesprechungen auch durchaus darüber klar, daß der Sozialpolitische Ausschuß bei der konkreten Beratung der Vorlage in mehr als einem Punkte vor einer recht schwierigen Aufgabe stehen würde, um die Einzelheiten auch in die rechte Ordnung auf dieser Grundlage zu bringen. Wir werden uns deshalb im Ausschuß über ¡einzelne Punkte der Vorlage, wie sie etwa auch vom Herrn Kollegen Schellenberg oder vom Herrn Kollegen Hammer angesprochen worden sind, ernst und eingehend zu unterhalten haben.
    Ich darf dazu einige Fragen herausheben: Die Vorlage läßt, wie wir es in der Debatte schon gehört haben, einen Teil der Rentner, eben diejenigen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, außerhalb dieser Krankenversicherung. Wenn man auch dem Herrn Minister und der Bundesregierung durchaus darin folgen kann — damit würden wir auch dem damaligen Beschluß in etwa nachkommen —, daß es sicherlich Kategorien von Rentnern gibt, die einer derartigen Versorgung nicht bedürftig sind, so muß man aber doch auch die Kategorien sehen, die dabei sehr erheblich benachteiligt würden: etwa Angestellte, die nach der Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze in eine private Krankenversicherung hineingegangen sind, also die Zugehörigkeit zu ihrer bisherigen Kasse nicht fortgesetzt haben, die aber, nachdem sie Rentner geworden sind, in ihrer sozialen Lage von dem Niveau, das sie hatten, solange sie in Beschäftigung standen, doch sehr erheblich zurückfallen. Ich glaube, es l eine kaum mögliche Lösung, diese Personengruppe einfach völlig auszuschließen.
    Herr Dr. Hammer hat .bei der Beitragsfrage den Punkt berührt, den wir damals auch im Ausschuß sehr eingehend erörtert hatten. Ich will Ihnen hier einmal für solche Leute, wie ich sie jetzt angesprochen habe, eine Möglichkeit aufzeigen. Wir —jedenfalls auf seiten der Regierungsparteien — haben damals gemeint, es sei, wenn die Dinge im Rahmen der Rentenversicherung blieben, eine durchaus mögliche Lösung, den Rentnern beim Rentenempfang einen Zahlungsscheck, oder wie Sie es nennen wollen, einen Bond über den festgesetzten Beitrag in die Hand zu geben; damit könnten sie dann bei ihrer Krankenkasse, gleichviel wo, ob gesetzlich oder privat, ihre Beiträge regulieren. Es war also auf diese Kategorien Rücksicht genommen.
    Nun die weitere Frage der Beitragsbemessung, wie sie jetzt in der Vorlage vorgesehen ist. Bisher ist es ja in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Tat so, daß über Beiträge und Leistungen die ,Selbstverwaltungsorgane beschließen. Das wird jetzt, obschon man die Rentner in den § 165 einbaut, insofern ausgeschaltet, als die Grundlagen für die ,Beitragsbemessung im Gesetz bestimmt werden. Ich glaube, man darf aussprechen, daß bei dieser Beitragsfestsetzung wahrscheinlich kaum eine Krankenversicherung in der Lage sein wird, die Leistungen in dem hier gesetzten Umfang zu erbringen.
    Dann wird man natürlich auch zu einer Diskussion über die Frage kommen müssen, ob bzw. inwieweit es richtig und möglich ist, daß man die übrigen Versicherten in die Beitragslast für die Rentner einbezieht. Das sind alles Fragen nicht nur technischer Art, sondern von sicherlich sehr erheblicher Bedeutung.

    (Abg. Samwer: Völlig klar!)

    Ich sehe auch eine Unterschiedlichkeit in der Frage, die in Art. 1 Ziffer 1 Buchstabe c angesprochen ist, wonach der gesetzliche Anspruch an die Rentnerkrankenversicherung in den Fällen ausgeschlossen wird, wo Anspruch auf Familienhilfe


    (Horn)

    besteht. Wir haben also dann in der Folge in der RVO zweierlei Recht; denn bisher gilt, daß da, wo ein anderweitiger gesetzlicher Anspruch besteht, keine Familienhilfe gewährt wird. Ich wollte auch das nur andeuten.
    Nun ein paar Bemerkungen zur Frage der Kostenbeteiligung. Die Ausführungen der Damen und Herren, die sich eben dazu geäußert haben, waren in ihrer Art zum Teil erheblich überspitzt. Ich bin der Meinung, daß die Gefahren, die sie für Früherkrankte, Frühdiagnosen usw. sehen, in dem Ausmaß gar nicht bestehen. Sie verschweigen ja, meine Damen und Herren, daß die Kostenbeteiligung heute weithin für die allgemeine Krankenversicherung in Geltung ist. Wir bekennen uns, was die Krankenscheingebühr und die Arzneikostenanteile angeht, im Grundsatz durchaus zur Regierungsvorlage. Wir sind der Ansicht, daß es auch mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage und die finanziellen Verhältnisse der Krankenversicherung, die ja nun einmal die solidarische Zusammenfassung der Versicherten ist, einfach gar nicht anders geht, als daß wir bei einer Neuordnung die Selbstkostenbeteiligung anders regeln als bisher. Wir stehen also positiv dazu. Ich möchte also das unterstreichen, was vorhin mein Kollege gesagt hat.
    Was die Kostenbeteiligung der Rentner vor allen Dingen angeht, so haben wir politisch nicht unerhebliche Bedenken dagegen, die Beteiligung der Rentner an den Krankenhauskosten zu akzeptieren. Darüber, zu welchem Bruchteil sie bei Krankenscheinen und Arzneikosten beteiligt werden sollen, wird man reden können. Wir werden uns also bei aller grundsätzlichen Würdigung der Argumente, die die Regierung in der Frage vorträgt, doch mit diesem Punkt sehr kritisch befassen müssen.
    Mit diesem Gesetzentwurf — und das ist eine positive Bestimmung — soll aber vor allen Dingen die finanzielle Seite sichergestellt werden. Der Zustand, daß die Rentenversicherungsträger immer mit, was weiß ich, wieviel Verspätung nachträglich zu weiteren Zuschüssen für die Leistungen der Rentnerkrankenversicherung herangezogen werden müssen, kann nicht weiter so bleiben. Die Zuschüsse sind ohnehin sehr beträchtlich, und die Rentenversicherung muß ja schließlich auch in ihren Etats mit bestimmten festen Summen rechnen können. Wo soll sie sonst bleiben? Sie kommt ins Schwimmen. Das ist unmöglich, nachdem der durch eine damalige Verordnung eingeführte Lastenausgleich innerhalb der Ortskrankenkassen auch nicht zum Erfolg geführt hat, höchstens zu dem Ergebnis, daß nunmehr auch diejenigen Ortskrankenkassen, die früher Überschüsse aus diesen Zuschüssen gemacht hatten, auf einmal auch Fehlbeträge hatten und also zum Lastenausgleich nichts abführen konnten und können. Das bedarf dringend der Korrektur. Im Grundsatz ist deshalb das, was die Vorlage vorsieht, richtig.
    Damit, meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Bemerkungen, die ich machen wollte, abschließen. Ich darf wiederholen, daß wir der Regierung in der grundsätzlichen Umstellung, also Einbau in die Krankenversicherung, folgen, daß wir uns aber mit Ihnen allen gemeinsam im Ausschuß redlich darum bemühen wollen, die Vorlage nun trotz der Schwierigkeiten, die in ihr stecken, zu einem guten und brauchbaren Ergebnis zu führen.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)