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    1955. Schwarzarbeit,: 1
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    1958. werten,: 1
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    1961. mancher: 1
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    1963. tut.Ich: 1
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    2003. verlieren.: 1
    2004. Verwaltungskosten: 1
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    2015. Dschungel: 1
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    2017. Sachverständiger: 1
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    2019. kaum: 1
    2020. durchfindet.: 1
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    2026. kritisch: 1
    2027. geäußert.: 1
    2028. Namen: 1
    2029. beantragen,: 1
    2030. Ausschuß: 1
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    2032. absetzen: 1
    2033. zweiten: 1
    2034. Lesung: 1
    2035. voranstellen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955 4399 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4400 D, 4449 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4457 Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über die Bauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksache 1371) 4400 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Anleihen der Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (Drucksache 1168) 4401 A Dr. Kather (GB/BHE), Anfragender 4401 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4403 D Ohlig (SPD) 4404 C Unterbrechung der Sitzung . 4407 A Kuntscher (CDU/CSU) . . . 4407 A, 4412 B Dr. Gille (GB/BHE) 4409 D Miller (CDU/CSU) 4411 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksachen 1073, 217) 4412 B, 4458 Peters (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4458 Beschlußfassung 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Artillerie-Arsenals und des ehem. Scheibenhofs in Kiel- Friedrichsort (Drucksache 1322) . . . . 4412 C Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von reichseigenen Grundstücken des ehem. Truppenübungsplatzes Harksheide, Kreis Stormarn (Holstein) (Drucksache 1341) . . . 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Leweck-Kaserne in Oldenburg- Kreyenbrück an die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft (AEG) (Drucksache 1342) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von Teilflächen der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen, Geismarlandstraße 33, an die Gothaer Lebensversicherung a. G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Druck sache 1343) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung der Halle 15 nebst einer Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamts in Wiesbaden-Kastel an die Firma Elster & Co. in Wiesbaden-Kastel (Drucksache 1350) 4413 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des reichseigenen Grundstücks in Münster, Aegidiikaserne, im Wege des Tausches an die Stadt Münster (Drucksachen 1323, 1113) 4413 A Beschlußfassung 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksachen 1324, 1160) 4413 B Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter 4413 B Beschlußfassung 4413 D Unterbrechung der Sitzung . 4413 D Verkündung eines Schreibens des Bundeskanzlers über Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden des Vertragswerks von London und Paris, über Inkrafttreten der Verträge und über die Beendigung des Besatzungsregimes: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4414 A Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4414 B Ollenhauer (SPD) 4415 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 4415 A Seiboth (GB/BHE) 4415 B Dr. von Merkatz (DP) 4415 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 4416 A Unterbrechung der Sitzung . 4416 C Beratung des Entwurfs einer Einunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1334) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4146 C Beratung des Entwurfs einer Zweiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1335) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4416 D Beratung des Antrags der Abg. Frau Dr. Maxsein, Dr. Krone u. Gen. betr. Ausgelagerte Buchbestände der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek (Drucksache 1353) 4416 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 4416 D Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 4417 D Erste Beratung des von den Abg. Stücklen, Griem, Schmücker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Drucksache 1329) 4417 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Rechtsausschuß . . 4418 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1274) 4418 A Storch, Bundesminister für Arbeit 4418 A, 4431 C Sabel (CDU/CSU) 4420 C Odenthal (SPD) 4424 A Hübner (FDP) 4432 A Kutschera (GB/BHE) 4433 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4434 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 4436 D Scheppmann (CDU/CSU) 4438 C Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4439 B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4439 C Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) (Drucksache 1234) . . . . 4439 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4439 C, 4448 B Dr. Franz (CDU/CSU) 4441 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 4442 C, 4455 C Dr. Hammer (FDP) 4450 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . 4452 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4449 D, 4454 A Horn (CDU/CSU) 4454 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens . . . 4456 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Drucksache 1340) 4456 C Even (CDU/CSU) 4456 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4456 D Nächste Sitzung, zur Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4456 B, C, D Dr. Moerchel (CDU/CSU) 4456 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4457 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 1073) 4458 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Kemmer (Bamberg) 28. Mai Frau Korspeter 28. Mai Onnen 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Wahl 15. Mai Eberhard 15. Mai Stingl 14. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne-Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 10. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Frühwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Baur (Augsburg) 7. Mai Scheuren 7. Mai Frau Welter (Aachen) 7. Mai Frau Ackermann 6. Mai Brandt (Berlin) 6. Mai Dr. Bucerius 6. Mai Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Diel 6. Mai Dr. Löhr 6. Mai Morgenthaler 6. Mai Schrader 6. Mai Schuler 6. Mai Frau Dr. Steinbiß 6. Mai Wagner (Ludwigshafen) 6. Mai Held 6. Mai Frau Dr. Jochmus 6. Mai Neuburger 6. Mai Unertl 6. Mai Dr. Welskop 6. Mai Dr. Wellhausen 6. Mai Dr. Schild (Düsseldorf) 6. Mai Mensing 6. Mai Lulay 6. Mai Bals 5. Mai Blachstein 5. Mai Cillien 5. Mai Dr. Hellwig 5. Mai Koenen (Lippstadt) 5. Mai Kühlthau 5. Mai Leibfried 5. Mai Dr. Lindrath 5. Mai Frau Meyer-Laule 5. Mai Meyer-Ronnenberg 5. Mai Dr. Miessner 5. Mai Dr. Mocker 5. Mai Schloß 5. Mai Dr. Schmid (Frankfurt) 5. Mai Schwann 5. Mai Scheel 5. Mai Graf von Spreti 5. Mai b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Blank (Oberhausen) 18. Mai Dr. Deist 18. Mai Dr. Eckardt 18. Mai Dr. Kopf 18. Mai Dr. Kreyssig 18. Mai Lenz (Brühl) 18. Mai Dr. Oesterle 18. Mai 011enhauer 18. Mai Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. Mai Dr. Dr. h. c. Pünder 18. Mai Sabaß 18. Mai Anlage 2 Drucksache 1073 (Vgl. S. 4412) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 217) Berichterstatter: Abgeordneter Peters Der Antrag der Fraktion der FDP — Drucksache 217 — zielt auf eine Erhöhung der Freigrenze für Tabakwaren für die von Auslandsreisen zurückkehrenden Deutschen im Rahmen des Reisebedarfs von bisher 25 Zigaretten, 10 Zigarren, 50 g Feinschnitt und 50 g Pfeifentabak auf 100 Zigaretten, 25 Zigarren, 100 g Feinschnitt und 100 g Pfeifentabak. Dieser Antrag wurde in der 14. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 11. Februar 1954 dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zur Bearbeitung überwiesen. Durch eine am 9. März 1954 im Ältestenrat erzielte Übereinstimmung wurde jedoch festgelegt, daß der Antrag federführend im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, mitberatend im Ausschuß für Außenhandelsfragen zu bearbeiten sei. Demgemäß wurde verfahren. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stimmte dem Antrag in seiner Sitzung am 11. März 1954 einstimmig zu. Dabei ging man von der Tatsache aus, daß die anderen europäischen Nationen bei Grenzübertritten sich weit großzügiger bei der abgabefreien Einfuhr von Tabakwaren verhalten. Eine solche großzügigere Handhabung liege im Interesse des Fremdenverkehrs, zudem würden Außenhandelsinteressen nicht geschädigt. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen kam im Gegensatz dazu am 16. März 1954 zu einer ablehnenden Stellungnahme. Diese gegensätzliche Beschlußfassung der beiden beteiligten Ausschüsse gab Veranlassung, daß das Plenum des Deutschen Bundestages am 28. Mai 1954 den Mündlichen Bericht (Drucksache 335) ablehnte und den Antrag (Drucksache 217) erneut an die Ausschüsse verwies. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam bei der erneuten Beratung wieder zu einer Befürwortung des Antrages, während der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bei seiner Ablehnung verblieb. Diese Ablehnung fußt auf folgender Überlegung: Zur Zeit können deutschen Reisenden bei der Wiedereinreise aus dem Ausland die vorgesehenen Höchstmengen an Tabakwaren in den meisten Fällen unbedenklich als Reisebedarf freigelassen werden. Dagegen würden die beantragten größeren Mengen für aus dem Ausland zurückkehrende Deutsche kaum je als Reisebedarf anerkannt werden können. Wenn es nicht immer wieder zu unerfreulichen Auseinandersetzungen an der Grenze über den Bedarf an Tabakwaren für die weitere Reise kommen soll, müßten wohl auch die beantragten erhöhten Freimengen abgabefrei hereingelassen werden. Damit würde aber den Bevölkerungskreisen, die Auslandsreisen zu machen in der Lage sind, bei der Versorgung mit billigen Auslandstabakwaren ungerechtfertigte Vorteile gegenüber denjenigen gewährt werden, die ihre Tabakwaren versteuert im Bundesgebiet kaufen müssen. Eine solche Bevorzugung erscheint nicht gerechtfertigt. Zum Vergleich können auch nicht die höheren Freimengen herangezogen werden, die ausländischen Reisenden auf Grund eines OEEC-Beschlusses zustehen. Ihre Reisen enden in der Regel nicht wie die der deutschen Reisenden an einem bestimmten Ort im Inland. Sie sollen durch die höheren Freimengen in die Lage versetzt werden, für ihre Aufenthalte im Inland Tabakwaren abgabe frei mitzubringen, die sie geschmacklich gewöhrt sind. Von Bedeutung ist auch der Ausfall an Tabaksteuer, der durch die mit dem Antrag erstrebte Rechtsänderung eintreten würde. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sind im großen Reiseverkehr — außer dem kleinen Grenzverkehr — im Laufe eines Jahres über 14 Millionen deutsche Reisende von Auslandsreisen zurückgekommen. Würde ihnen statt der bisherigen Freimenge von 25 Zigaretten eine Freimenge von 100 Zigaretten gewährt werden, so würde dies theoretisch eine zusätzliche Einfuhr von 75 mal 14 Millionen über 1 Milliarde Zigaretten zur Folge haben können, die dem inländischen Zigarettenabsatz verlorengehen würde. Diese Menge würde einen Ausfall von über 51 Millionen DM Tabaksteuer nach sich ziehen. Nach Ansicht des Finanzausschusses würde ein solcher Steuerausfall die beantragte Vergünstigung der deutschen Reisenden als zur Zeit nicht tragbar erscheinen lassen. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Auswirkungen auf den inländischen Absatz von Tabakwaren nicht nur fiskalischer Art sind, vielmehr würden vor allem auch die kleinen und mittleren Tabakwarenhersteller hierdurch fühlbar getroffen. Die Lage dieser Hersteller ist zur Zeit schon verzweifelt. Darüber hinaus besteht die Gefahr der handelspolitisch nicht erwünschten Zurückgewöhnung deutscher Raucher auf Virginia-sorten. Bonn, den 13. Dezember 1954 Peters Berichterstatter
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    Das Wort hat der Abgeordnete Odenthal.


Rede von Willy Odenthal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Der Herr Bundesarbeitsminister hat bereits zu Eingang davon gesprochen, daß die Anschauungen zu diesem Gesetz wahrscheinlich nicht einheitlich sein werden. Es wäre auch schrecklich, wenn dem so wäre. Wir wollen nicht nur negativ zu den Dingen Stellung nehmen. Vielmehr haben wir von der Opposition aus in allen sozialen Bereichen positiv mitgearbeitet und denken das auch bei diesem Gesetz zu tun, selbst wenn wir .der Vorlage nicht zustimmen und sie nicht schon sofort als ausschußreif betrachten. Das darf ich voraussetzen. Das ändert nichts an der Tatsache, daß wir bereit sind, an diesem Gesetz positiv und kräftig mitzuarbeiten.

(Abg. Sabel: Bravo!)

Meine Damen und Herren, wir sind leider gewohnt, auf den bunten Teppich der sozialen Sicherung Tausende von Flicken und Flickchen zu setzen durch Gesetze, durch Rechtsverordnungen, durch Verwaltungsanordnungen, Urteile der Sozial- und Arbeitsgerichte usw. Hier wird wenigstens anscheinend — leider nur in diesem Bereich — der Versuch gemacht, einheitliches Recht zu schaffen. Der Herr Bundesarbeitsminister hat eben sehr deutlich ausgesprochen, daß hier der Versuch gemacht wird. Aber muß man, wenn man sich die Entwicklung seit dem Jahre 1922 über das Gesetz von 1927 bis heute betrachtet: die Unzahl der Veränderungen der Gesetzgebung, die Unzahl der Ergänzungen und Einschränkungen, die Beschränkungen aus der Nazizeit und aus dem Länderrecht der letzten Jahre, — muß man dann nicht auch sehen, daß all diese Dinge, zum Teil nicht mehr brauchbar, zum Teil überlebt, doch noch einen Niederschlag in dieser Novelle gefunden haben, daß man manches einfach übernahm, ohne sich klar zu werden, daß sich seit dem Jahre 1927 die Welt doch etwas verändert hat und daß die Zeit nicht stehengeblieben ist? Wenn ich das so sehe, dann denke ich wieder an das Wort, das der Herr Bundesarbeitsminister sagte. Er sprach von einer neuen Ordnung, wenn ich ihn recht verstanden habe, in diesem Bereich, und Herr Kollege Sabel tat dasselbe.
Meine Damen und Herren, sollten wir uns nicht als gemeinsames Anliegen überlegen, ob wir nicht zu einer Neuordnung in der ganzen Sozialverfassung kommen sollen und daß dieses Gesetz ein erster Schritt zu dieser Neuordnung sein sollte, zu einer neuen Ordnung nicht nur im Bereich der Arbeitsverwaltung, der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung? Die Sorgen stehen doch vor uns, und ich bin der Meinung, wir sollten wirklich eine gemeinsame Front schaffen, um das gemeinsame Anliegen des deutschen Volkes auch gemeinsam zum Tragen zu bringen. Ich glaube, bei gutem Willen sollten wir auch die Wege dazu finden. Das sollte nicht unmöglich sein.
Ich will nicht auf all das eingehen, was schon gesagt warden ist. Zu manchem sage ich ja, zu manchem sage ich auch ein entschiedenes Nein, weil es einen Rückschritt bedeutet.
Wenn ich mir diese Entwicklung überlege, dann frage ich: Welche Aufgaben stellen wir der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung? Man muß doch einmal heraus aus der täglichen Kleinarbeit und muß sich überlegen: Ist das noch richtig, was vor 30 Jahren richtig war? Wenn wir wirklich ein neues Beginnen im ganzen sozialen Raum. wollen, dann kann die Arbeitsverwaltung nach einem neuen Gesetz ein echtes Instrument zur Ordnung des Arbeitsmarl tes sein.
Herr Kollege Sabel hat von der unglücklichen Struktur gesprochen. Hier liegt der Kardinalpunkt, und hier kann das Gesetz, kann die Arbeitsverwaltung die Instrumente stellen. Sie kann mit ihren Reserven Möglichkeiten schaffen, um stärker als bisher diese Struktur glückhaft zu verändern.
Dann bin ich durchaus mit dem einverstanden, was über die Arbeitslosenhilfe gesagt worden ist, daß sie die Zeit der Not nur überbrücken soll, weil die Berufsberatung und die Arbeitsvermittlung in erster Linie stehen. Aber diese Überbrückung muß ausreichend sein; sie darf nicht so stark unter dem Lebensniveau der Arbeiterschaft liegen, wie das heute der Fall ist. Die prozentuale Verteilung auf das Arbeitseinkommen gibt kein echtes Bild. Wenn Sie die Tabellen durchsehen — ich will darauf nicht eingehen, vielleicht macht das ein anderer Kollege —, werden Sie einsehen, daß mit solchen Tabellensätzen in ihrer Relation die Arbeitslosigkeit selbst für kurzfristig Arbeitslose nicht überbrückt werden kann. Wir haben aber eine Arbeitslosigkeit in einer Größenordnung, von der man nicht sagen kann, daß sie nur in der Fluktuation liegt, sondern sie ist langfristig, schon über die Dauer von zehn Jahren hinaus. Aber das will ich nur andeuten, weil ich zu diesen Dingen noch etwas sagen muß.
Wie soll die Einrichtung denn gestaltet werden? Wollen wir weiter die Versicherung aufrechterhalten? Wollen wir die Versorgung, oder wollen wir die Fürsorge? Elemente der Versicherung mischen sich schon seit mehr als 30 Jahren mit Elementen der Versorgung. Wir müssen uns auch diese Frage überlegen. Ich will sie hier in der Konzeption nur andeuten.
Schließlich kommt der dritte Hauptpunkt, über den wir sprechen müssen; das ist die Frage: Welche Formen einer demokratischen Kontrolle und einer ,demokratischen Verwaltung sollen maßgebend sein für die Gestaltung der Arbeitsverwaltung, für ihren Einfluß auf den Arbeitsmarkt und für die Fürsorgeunterstützung der von der Arbeitslosigkeit dauernd Bedrohten? Wahrscheinlich denkt niemand von uns daran, an die Stelle der Selbstverwaltung eine bürokratische Verwaltung zu setzen. Es denkt sicher niemand daran, hier durch Gesetz und Recht genaue Vorschriften zu verfassen, an die die Verwaltung gebunden ist, ohne im Rahmen dieser Vorschriften in Ermessensfragen einen weiten Spielraum zu haben. Das sind Dinge, die wir wohl nicht wollen.
Zweite Frage aber: Wollen wir dort, wo eine Gesetzgebung nicht vorhanden ist, weiter die formelle Selbstverwaltung durchführen, nach altem Muster unter strenger Scheidung der Gewalten zwischen Verwaltung und Kontrolle? Oder wollen wir — das ist die letzte dieser Vorfragen — eine echte Selbstverwaltung, die in echter Verantwortlichkeit nicht ein Nebeneinander, d. h. ein Gegeneinander, nicht einen Dualismus herbeiführt, sondern die ihre Aufgaben in der funktionalen Verzahnung durchführt? Das sind die Vorfragen,


(Odenthal)

die ich besprechen wollte, nachdem zu Einzelfragen schon sehr vieles gesagt worden ist, zu dem man in den Ausschüssen so oder so Stellung nehmen kann.
Lassen Sie mich nun zu dieser Disposition einiges herausstellen. Seit 1927 ist die Zeit nicht stehengeblieben. Der zweite Weltkrieg ist mit all seinen Folgen über uns hinweggegangen. Die Struktur des Arbeitsmarktes ist verzerrt und verändert. Bis heute noch haben wir Millionen als Flüchtlinge in den Westen hineinbekommen, und das Schwergewicht der Arbeitslosigkeit liegt noch im Osten der Bundesrepublik und in Berlin. Das Gefälle verlagert sich immer weiter nach dem Westen, und einem Arbeitskräftebedarf im Westen steht eine Arbeitslosigkeit in den Ostbezirken gegenüber, und zwar eine Arbeitslosigkeit, die untragbar ist.
Das Problem der Schwerbeschädigten ist noch nicht gelöst, auch wenn die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung behauptet und statistisch nachweist, daß 280 000 Stellen durch die Vorschriften über die Unterbringung der Schwerbeschädigten blockiert seien und daß wirklich nur 40 000 Schwerbeschädigte unterzubringen seien. Die Bundesanstalt vergißt dabei, daß mit der ersten Unterbringung in irgendeinem Beruf das Recht des Schwerbeschädigten auf Weiterkommen, auf Aufstieg in seinem Beruf noch nicht gesichert ist und daß die Unterbringung in einem anderen, vor allen Dingen im erlernten Beruf das erstrebenswerte Ziel ist, — ein Problem, das auf lange Sicht noch gelöst werden sollte. Jetzt kann man noch nicht davon reden, daß die Frage damit gelöst ist.
Eine andere Frage, die ich anschneiden will, ist die, daß Arbeitnehmer, bedingt durch die Einseitigkeit der Ausbildung in ihrem erlernten oder ihrem wirklichen Beruf nach Nachlassen ihrer Arbeitskraft schon frühzeitig, mit 50 Jahren, Frühinvalide werden — es wurde schon angedeutet — und sich deshalb arbeitslos melden müssen. Hier liegt ein weiteres Problem der ersten Einmündung in den Beruf, der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge und der Ausmündung vor, d. h. aber praktisch der Vermittlungsmöglichkeit oder -notwendigkeit in leichtere Berufe. In der Tatsache, daß das durchschnittliche Lebensalter der Invaliden in der Rentenversicherung heute bei 52 Jahren liegt, wird nicht nur die Belastung, vielleicht auch die Ausweitung der Rentenversicherung, sondern überhaupt eine wichtige Frage der Arbeitsmarktpolitik, der allgemeinen höheren Lebenserwartung und auch der Möglichkeit, länger in der Arbeit zu bleiben, sichtbar. Meine Damen und Herren, wir müssen heraus aus der Einseitigkeit der Ausbildung für Spezialisten. Weniger Spezialisten, mehr Kräfte, die allseitig, all-round ausgebildet sind! Wir haben Erfahrungen in den anderen Ländern, die durchaus dafür sprechen, dieses Beispiel nachzuahmen. Das geht nicht von heute auf morgen, aber hier liegt eine der Aufgaben der Bundesanstalt auf dem Gebiete der Vermittlung und der Berufsberatung.
Meine Damen und Herren, sehen Sie sich die Novelle genau durch! Nehmen Sie dazu die Pedanterie, die Einfallslosigkeit, die Phantasielosigkeit, mit der die Novelle ausgearbeitet worden ist, die kleinlichen Vorschriften über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, dann werden Sie mir sicher zustimmen, wenn ich sage: das ist doch kein Gesetzentwurf, der den heutigen Verhältnissen tatsächlich Rechnung trägt; das ist ein Entwurf, den man nicht ohne weiteres als ausschußreif betrachten kann. Ich möchte nicht sagen: schmeißt das Scheusal in den Orkus!, aber ich möchte doch sagen: wir sollten überlegen, ob wir nicht in einer weiteren Sitzung die Bundesregierung ersuchen sollten, diese ganze Vorlage zu überprüfen, uns einen Entwurf vorzulegen, der all das berücksichtigt, was dazu heute in der Sitzung nicht nur von mir, sondern von anderen gesagt wird oder schon gesagt worden ist. Ich meine, wir sollten diesen Entwurf den wirtschaftlichen und den sozialpolitischen Gegebenheiten unserer Tage anpassen und ihn einordnen in eine Neugestaltung, eine Gesamtreform unserer Sozialverfassung, die wirklich ein gemeinsames Anliegen des ganzen Volkes, also auch dieses Hauses sein sollte.
Eines scheint mir noch wichtig zu sein. Man kann an diesen Entwurf nicht herangehen, ohne das Errichtungsgesetz, das wir vor etwa zweieinhalb Jahren beschlossen haben, einer Nachprüfung zu unterziehen. Auch das überprüfte und neu geschaffene Errichtungsgesetz sollte dann in ein neues Gesetz eingebaut werden. Wir haben doch nun einige Erfahrungen gemacht über Aufbau und Gliederung der Bundesanstalt nach diesem Errichtungsgesetz. Die Bundesanstalt hat die Arbeitsverwaltung der Länder übernommen und durch das Errichtungsgesetz eine Selbstverwaltung erhalten. Diese Selbstverwaltung hat ein ganz besonderes Gesicht. Sie gliedert sich zwar in ihre Organe, in Arbeitsämter, Landesarbeitsämter und die Hauptstelle mit Verwaltungsausschüssen, Vorstand und Verwaltungsrat. Diese Organe haben auch Vorsitzende. Jedes Organ wechselt seinen Vorsitzenden jährlich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das scheint sehr demokratisch zu sein. Es scheint aber nur so. Denn neben dem Vorsitzenden des Organs sitzt nun der Direktor des Arbeitsamts, der Präsident des Landesarbeitsamts und der Chefpräsident der Bundesanstalt. Das soll nun demokratisch sein! ,Hier hat man stur die Teilung der Gewalten übertragen, unter der wir seit 160 Jahren arbeiten, unter der wir nichts Neues entwickelt haben. Was auf der oberen Ebene richtig ist, muß doch nicht auf allen niederen Ebenen der sozialen und wirtschaftlichen Bereiche gleich richtig sein!
Hier ist zu fragen: Gibt es eine Gesetzgebung im Verwaltungsrat, in den Verwaltungsausschüssen? Die Antwort heißt: Nein. Wenn sic aber nicht vorliegt, dann sollten sich hier Verwaltung und Kontrolle verzahnen. Ich spreche ganz offen über diese Dinge. Ich glaube, daß wir vielleicht in allen Fraktionen diese Fragen diskutieren und nicht überall einer Meinung sind. Wir haben in der Arbeitsverwaltung wirklich Raum für eine echte Selbstverwaltung. Das Errichtungsgesetz aber hat diese Selbstverwaltung praktisch zu einer Farce gemacht Der Aufwand an Unterstützungen ergibt sich natürlich zwangsläufig aus dem Auf und Ab dei Arbeitslosigkeit, aus der Belastung durch die Unterstützungshöhe usw. Hier hat kein Organ etwas zu beschließen. Aber in allen anderen Fällen ist doch das Recht der Verwaltungsorgane so eingeschränkt, daß von einem wirklichen Haushaltsrecht nicht geredet werden kann. Was aber ist das eigentliche demokratische, parlamentarische Recht? Das Haushaltsrecht! Hier liegt in allen Fällen, in Personalfragen, in Fragen der Anschaffungen usw. doch die letzte Entscheidung auch über den Haushalt bei der Bundesregierung oder beim Herrn Bundesarbeitsminister. Wir glauben, daß


(Odenthal)

hier der Selbstverwaltung ein weiter Raum gegeben werden sollte, auch hinsichtlich der Zuständigkeit, über die sich der Bundesrat schon einige Gedanken gemacht hat, wenn er sagt, das Gesetz sei technisch nicht durchzuführen.
Ich bin also der Meinung, man sollte hier an die Funktionsfähigkeit einer Selbstverwaltungskörperschaft denken und nicht zwei Kräfte sinnlos nebeneinander walten lassen. Das ist heute tatsächlich der Fall. Wenn Sie aber dieser Auffassung zustimmen oder sich Gedanken darüber machen, kommen wir zwangsläufig zu der Folge, daß das Organ sich seinen Vorsitzenden selbst wählt und daß dieser Vorsitzende nicht nur Vorsitzender des Organs ist, sondern auch Leiter der Verwaltung.
Hier vereint sich dann in einer Person, was sich in 160 Jahren gemeindlicher Selbstverwaltung bestens bewährt hat.

(Abg. Albers: Aber nicht überall!)

In allen Gemeinden haben wir doch seit den Tagen des Freiherrn vom Stein erlebt, daß — in wirklicher Selbstverwaltung, unter Heranziehung von Bürgern und Bürgerinnen in Kommissionen und Kommissiönchen, in Stadtvertretungen usw. — die Gemeindevertretungen ihre Bürgermeister gewählt haben, die nun die Stadt, die Gemeinde nach innen und außen vertreten. Wenn Sie genauer zusehen, dann werden Sie im Unterschied zu anderen Ländern finden — das ist kein Geheimnis —, daß — so behaupte ich — vielleicht gerade die Entwicklung unserer Städte zu guten, wirtschaftlich gesunden Gemeinden dem Umstand zu verdanken ist, daß sich hier die Mitwirkung der Bürger in einer funktionalen Demokratie ausprägte, in der sich Verwaltung und Kontrolle miteinander verzahnten. Vielleicht haben unsere Landschaften durch diese Städte das besondere Gepräge, das man in keinem Land der Welt wiederfindet.

(Abg. Dr. Atzenroth: Bei Ihrem Vorschlag wird aber Selbstverwaltung Beruf!)

— Ich sagte schon, Herr Kollege Atzenroth, daß das Verwaltungsorgan dann seinen Vorsitzenden wählt und daß der Vorsitzende auch Leiter der Verwaltung ist. Damit wird er selbstverständlich Berufsbeamter oder Angestellter oder wie Sie wollen. Wir haben diesen Zustand nach dem Gesetz von 1927 gehabt, und ich habe bisher von keinem Anlaß gehört und keinen Beweis gesehen, der eine Widerlegung dieses gesunden Prinzips bedeuten würde. Man kann darüber streiten; wir sind nicht alle einer Meinung. Es ist aber nicht richtig, daß man nebeneinander herfährt auf einer Ebene, auf der für die Gesetzgebung kein Raum ist, auf der aber für das Funktionieren der Selbstverwaltung ein weiter Raum gegeben ist, wo echte Verantwortung gegeben sein kann. Ich bin der Meinung, wir sollten diese Frage leidenschaftslos, aber gründlich diskutieren und die Gründe untersuchen, die dafür oder dagegen sprechen.
Die Überschrift heißt hier „Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung". Mir tut das sprachlich schon weh, wenn ich daran denke, daß man dieses AVAVG schon keinem Menschen mehr verständlich machen kann. Aber nur ein Teil der Aufgaben ist umrissen. Es kommt noch die Berufsausbildung hinzu, es kommt die Berufsberatung hinzu, und man müßte der Korrektheit halber noch die werteschaffende Arbeitslosenfürsorge hinzufügen, die Arbeitslosenhilfe und was weiß ich. Mir scheint, daß wir auch hier einfacher sein und ein „Gesetz über die Arbeitsverwaltung" auch als solches bezeichnen sollten. Diese Anregung nur ganz nebenbei.
Daraus ersehen Sie schon, wie der Entwurf gegliedert ist. Er ist gegliedert nach den verschiedenen Aufgaben, der Arbeitsverwaltung, der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung, der Lehrstellenvermittlung, der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenfürsorge — jetzt Arbeitslosenhilfe —, Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit, Aufbringung und Verwaltung der Mittel usw.
Nun eine Frage, die mir von großer Bedeutung zu sein scheint und die schon lange diskutiert wird. Können wir den arbeitenden Menschen überhaupt gegen Arbeitslosigkeit versichern? Kann von einer echten Versicherung gegen Arbeitslosigkeit die Rede sein in dem Auf und Ab der Beschäftigung, in dem Auf und Ab der Arbeitslosigkeit, bei den Risiken, die so verschieden sind, bei der kleinen Zahl der Versicherten im Gegensatz zu der großen Zahl der gesamten Arbeitnehmer? Wir versichern in aller Regel denjenigen, der von der Geißel der Arbeitslosigkeit dauernd bedroht ist. Wir haben weite Personenkreise, die durch Konjunktur, durch Beruf, durch Arbeitsvertrag usw. gegen Arbeitslosigkeit gesichert sind oder scheinen, die aber von der Arbeitslosenversicherung von vornherein gesetzlich befreit sind oder befreit werden können.
Daraus ergibt sich aber nun die Frage, ob die Versicherung, nachdem sich ein großer Teil der Lasten auf den Bund verlagert hat, ihren Sinn als Versicherung überhaupt noch behalten hat. Man sollte — ich will das nicht fordern — überlegen —ich glaube, es ist des Nachdenkens wert —, ob hier nicht die Elemente der Versorgung stärker sind als die Elemente der Versicherung. Das schließt die Selbstverwaltung nicht aus. Aber es fragt sich, ob wir nicht die Lasten aus der Arbeitslosenversicherung oder -fürsorge auf breitere Schultern legen sollten, als das heute der Fall ist. Heute zahlen die Arbeitnehmer ja nicht nur die Kasten der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung, sondern praktisch auch all die Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit, der Umschulung usw. Das ist eine Frage, die man diskutieren sollte, und ich glaube, das wäre der Mühe wert. Wenn Sie aber auf der Versicherung bestehen, wenn Sie glauben, daß hier wirklich eine Versicherung auf Gegenseitigkeit oder eine soziale Versicherung besteht, dann muß man, das kann man wohl sagen, den Personenkreis der Versicherten auf alle Arbeitnehmer schlechthin, ob Arbeiter oder Angestellte, ausweiten. Sie sollen dann aber nicht nur v e r sichert sein, sie sollen auch für den Fall der Arbeitslosigkeit g e sichert werden. Ich kann mir vorstellen, daß wir dann in der Einkommenshöhe und der Beitragsgrenze streng unterscheiden; das heißt, daß ein Angestellter mit einem Einkommen von 20 000 DM nun nicht in dieser Höhe zur Beitragsleistung herangezogen wird, sondern wie alle anderen Arbeitnehmer in Höhe der Krankenversicherungsgrenze oder der Angestelltenversicherungsgrenze. Mir scheint aber, daß es gut wäre, auch diejenigen zur Versicherung heranzuziehen, die unter der Not der Arbeitslosigkeit voraussichtlich nicht zu leiden haben werden. Das ist ja der Sinn der sozialen Versicherung der Gefahrengemeinschaft, daß dann einer des anderen Last trägt, auch wenn er selber nicht zu befürchten braucht, eine solche Last einmal tragen zu müssen.


(Odenthal)

Wir sehen die Hauptaufgabe der Arbeitsverwaltung in der Arbeitsvermittlung und in der Berufsberatung. Dabei sage ich aber sehr deutlich, daß wir — entgegen allen möglichen Meldungen — die Berufsberatung, soweit es Jugendliche angeht, nicht mehr durch die Vermittlung ausüben lassen wollen. Vielmehr glauben wir, daß dieses schwere Problem nur von Menschen zu bearbeiten ist, die gründlicher vorbereitet und durchgeschult sind als der Vermittler, der manchmal auch nur Hilfsbeschäftigter ist. Darum meinen wir, daß hier gerade in den kommenden Zeiten eine schwere Aufgabe der Berufsberatung vor uns liegt. Die Verantwortung ,der Berufsberatung liegt darin, daß sie in dem Dilemma zwischen Berufseignung, Berufsneigung und Berufsmöglichkeiten nach einer Lösung suchen und dem jungen Menschen Rat und Hilfe geben soll. Die Berufsberatung entscheidet manchmal über das Schicksal des jungen Menschen; ihre Aufgabe ist es, die richtigen Menschen für den richtigen Platz vorzubereiten und zu beraten.
Wir sind der Auffassung, daß Frauen im Arbeitsamt nur von Frauen zu betreuen sind. Das gilt für die Vermittlung, für die Berufsberatung, aber auch für die Versicherung und für die Arbeitslosenhilfe. Wir kennen die Wünsche, diese Dinge schematisch nach der Routine und unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung und -ersparnis zu bearbeiten. Aber dies ist für uns eine Grundsatzfrage. Was für die Jugendlichen gilt, gilt erst recht für die nFrauen; sie haben ein Recht darauf, im Arbeitsamt eine Frau, eine Kollegin zu sehen, die ihr Berufsbild und ihr Arbeitsbild kennt, die die Möglichkeiten ihrer Arbeit übersieht und die Verständnis dafür hat, welche Arbeit ihr zugemutet werden kann und welche nicht.
Herr Kollege Sabel sprach schon das Wort „Vermittlungsfähigkeit" an. Ich will nichts weiter dazu sagen. Wir werden uns über diesen Begriff wahrscheinlich sehr intensiv unterhalten müssen. Mit dem Begriff „Vermittlungsfähigkeit" ist seit dem Jahre 1927 experimentiert worden; er gibt dem Arbeitsvermittler einen weiteren Ermessensraum, der mir sehr unglücklich erscheint. Bis zum Jahre 1932 war es so weit gekommen, daß das ärztliche Gutachten nur noch ein Anhaltspunkt, eine Anlage war und daß der Vermittler selber in seiner Entscheidung frei war. Das hat zu Zuständen geführt, die ich nicht wieder aufleben lassen möchte. Deshalb möchte ich das Wort „Vermittlungsfähigkeit" oder „-unfähigkeit" wieder durch das Wort „Arbeitsfähigkeit" oder „Arbeitsunfähigkeit" ersetzt haben.
Bei dieser Gelegenheit fiel mir der große Mangel auf, daß für alle Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen und für alle Untersuchungen ganz verschiedene Stellen vorhanden sind und ,daß für die Träger der Rentenversicherung, der Krankenversicherung, ,der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung jeweilig andere Ärzte zur Verfügung stehen. Wie oft geschieht es, daß der gleiche Mann bei den verschiedenen Ärzten 'untersucht wird und daß die Arbeitsfähigkeit aus ganz verschiedenen Ansichten heraus ganz verschieden beurteilt wird!

(Abg. Dr. Dittrich: Das kann man doch nicht ins Gesetz einbauen!)

Wir wünschen aber und es ist möglich — das geht auch im Gesetz zu verankern —, daß die Untersuchung und die Frage der Eignung und der Arbeitsfähigkeit für alle Träger der Sozialversicherung grundsätzlich. bei einer Stelle liegen. Das
scheint mir ein 'dringendes Erfordernis zu sein. Bringen wir es nicht in das Gesetz hinein, dann bin ich einverstanden, daß wir uns nachher darüber unterhalten, es im Verwaltungswege zu ordnen. Dieses Anliegen scheint mir ,aber wichtig genug zu sein, daß wir uns im Grundsatz darüber unterhalten.
Die Organisationen innerhalb der Bundesanstalt, die ebenfalls Vermittlungen ausüben, sollte man auf die wirtschaftlichen Notwendigkeiten beschränken. Wir machen aber jetzt schon warnend darauf aufmerksam — das ist die gemeinsame Auffassung meiner Freunde —, daß wir Organisationen, für die ein echtes Bedürfnis zur Einrichtung von Vermittlungsstellen nicht vorhanden ist, einfach nicht zulassen werden. Wir wissen leider zu genau, wie durch diese Vermittlungsart — die zwar unentgeltlich ist — oft ein Lohndruck ausgeübt wird, der dem Grundsatz der Vermittlung zu tariflichen Bedingungen widerspricht. Wir leben nicht mehr im Zeitalter des deutschen und preußischen Gesinderechts, und wir wünschen auch nicht, daß dieses Gesinderecht in dieser Novelle eine fröhliche Auferstehung erlebt.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Leider muß ich noch etwas sagen. Das Gesetz verneint die Unterstützung für Rentner. Leider, muß ich sagen. Das ist eine Rückwärtsentwicklung, obschon ich weiß, wie problematisch diese Frage bei den Altersrentnern ist. Aber ich glaube, eine besondere Sorgfalt sollte die Arbeitsverwaltung angesichts des kommenden Kräftebedarfs den Teil- und Frühinvaliden zuwenden. Sie sind sehr oft noch zu leichter Arbeit fähig und nur in ihrem eigenen Beruf invalide geschrieben. Ich bin der Auffassung, daß die ärztliche Begutachtung, wenn sie allgemein gefaßt wird, hier einen Ausgleich schaffen kann, der sowohl den Interessen der Arbeitsverwaltung als auch den Wünschen nach Einsparung nicht notwendiger Kosten der Rentenversicherung dient.
Meine Damen und Herren! Die Beiträge der Arbeitsverwaltung sind gesenkt worden, einmal von 6 1/2 auf 4 %, kürzlich durch Verlagerung auf 3 %. Ansteigende Konjunktur hat steigende Beschäftigung, aber bisher leider nur ein langsames Fallen der Arbeitslosenzahlen im Gefolge gehabt, dafür jedoch Überstunden gezeitigt — wir haben schon öfter darüber gesprochen —, die nach den letzten statistischen Mitteilungen im Bund mehr als 4 Milliarden DM ausmachen. Ich will keine Vergleiche mit den Arbeitsmöglichkeiten anstellen, will nur die Tatsache feststellen.
Die Zentren der Arbeitslosigkeit liegen immer noch an der Zonengrenze; im Westen dagegen besteht in manchen Bezirken eine Kräftenachfrage. Im Westen eine Überbeschäftigung von 56 Stunden im Ruhrgebiet, im Osten und in den Zonengrenzbezirken Arbeitslosigkeit und Ausweglosigkeit. Hier, glaube ich, kann mit der gelenkten Umsiedlung wirklich nichts mehr getan werden. Wir haben schon öfter unser Anliegen vorgebracht; es ist auch manches geschehen, das erkennen wir gern an. Aber mehr noch als bisher sollte auch die Arbeitsverwaltung hier eingeschaltet werden, um diese unglückselige Struktur zu verändern. Sie kann diese Aufgabe nicht allein bewältigen, das weiß ich. Denn das Problem des Arbeitsplatzes ist heute nicht mehr so aktuell wie das Problem der Wohnungsuche. Wo die Kräftenachfrage besteht, sind leider die Wohnungen nicht vorhan-


(Odenthal)

den. Hier könnte die Arbeitsverwaltung, wenn sie mit den anderen Ministerien sinnvoll zusammenarbeitete, auch ihre eigenen Reserven zum Teil nutzbar machen; sie könnte die Strukturwandlung begünstigen, wenn sie zu erträglichen Bedingungen billiges und wenigstens mittelfristiges Geld bergäbe. Ich glaube, hier sollte der Arbeitsverwaltung ein Hinweis gegeben werden, wie die Dinge im volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Sinne gesehen werden müssen.
Wir sind aber nicht der Meinung, daß wir nun einen Stock schaffen sollten bis zum Jahre, was weiß ich, 2000, der den Arbeitgebern wie auch den Arbeitnehmern Beiträge abfordert, die über den wirklichen Bedarf weit hinausgehen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre schon haben wir Reserven, und der Entwurf berücksichtigt bereits die Auffassung, daß man nur eine gewisse Reserve braucht und vom Kapitaldeckungsprinzip wenigstens in diesem Bereich der sozialen Sicherung abgehen sollte. Wir begrüßen das und wünschen, daß es auf weitere Bereiche übertragen wird, weil wir nicht der lebenden Generation Lasten aufbürden können, sondern auch noch den kommenden Generationen Möglichkeiten schaffen müssen, weiterzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß man eine eigene Meinung haben kann über die Art, wie diese Gelder verwendet werden, und darüber, ob es volkswirtschaftlich vertretbar und richtig ist, die Gelder so anzuwenden. Wir wissen aber nicht, ob das, was wir in zwei Generationen erlebt haben, die Vernichtung von 50 Milliarden in zwei Kriegen und zwei Währungsreformen, sich nicht wiederholt. Wir hoffen, daß es nicht geschieht. Wir wissen aber, daß sich auch bei normaler Entwicklung mit der Steigerung des Sozialprodukts die Leistung des Arbeitnehmers erhöht, daß sich aber der Durchschnitt des Lohns des Arbeitslosen und der Anteil des Rentners am Lebenseinkommen zum Schluß im allgemeinen senkt. Darum wünschen wir statt des Prinzips der Kapitaldeckung das der Umlage, das von der lebenden Generation in jedem Jahre nicht mehr fordert, als zur Deckung des Bedarfs notwendig ist.
Ob Sie nun aber, meine Damen und Herren, den Gedanken der Kapitaldeckung oder der Umlage, der Versorgung oder der Versicherung bejahen, in jedem Fall werden Sie, glaube ich, zum Versicherungsrecht und zur Versicherungspflicht meiner Auffassung sein, daß wir den Kreis der Arbeitnehmer nicht zu eng fassen sollten, daß wir auch arbeitnehmerähnliche Personen — ich denke an Handelsvertreter, an Provisionsvertreter — bei genauem Nachweis einbeziehen müssen; denn auch diese bedürfen eines sozialversicherungsrechtlichen Schutzes. Diese Frage sollten wir auch prüfen.
Wir sind der Meinung, daß man auch die geringfügig Beschäftigten nicht allgemein aus der sozialen Versicherung in der Arbeitsverwaltung ausschalten sollte. Das sieht der Entwurf vor. Ich kann mir vorstellen und bejahe es, daß, wenn eine Putzfrau oder ein Arbeiter mehrere Beschäftigungen geringfügiger Art ausübt und die gesamte Arbeitszeit 24 Stunden beträgt und der Arbeitslohn 25,— DM in der Woche übersteigt, eine wirkliche Arbeitnehmertätigkeit vorliegt. Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob die Arbeitnehmereigenschaft oder die Vermittlungsfähigkeit zu bejahen ist; aber man kann die Berechtigung zur Versicherung und den Anspruch auf Leistung nicht allgemein verneinen.
Das gleiche gilt – ich sagte es schon — für Teil- und Frühinvalide. Auch derer muß sich die Arbeitsvermittlung annehmen. Nach meiner Auffassung sollten sie im Grundsatz auch der Versicherungspflicht unterliegen. Wenn die Versicherungspflicht der Invaliden im Grundsatz bejaht wird, haben sie auch einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld, haben — meine Damen und Herren, ich sage das deutlich — Anspruch auf Arbeitslosengeld sogar noch dann, wenn sie Altersrente beziehen und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig sind — ich kenne das Problem —, solange ihnen die Rentenversicherung oder -versorgung keine ausreichende Altersversorgung gewährleistet. Damit kommen wir in das Problem der allgemeinen Sozialreform. Ich glaube, wir können solche Dinge nicht einseitig aus einem bestimmten Bezirk heraus betrachten.
Nun zur Frage des Arbeitslosengeldes. Ich möchte grundsätzlich sagen, daß kein Unterschied in der Höhe bestehen sollte für Bezieher der versicherungsmäßigen Unterstützung und solche der Arbeitslosenfürsorge, neu: der Arbeitslosenhilfe. Gerade der langfristig Arbeitslose bedarf zur Erhaltung seiner Arbeitskraft, seiner Arbeits- oder Vermittlungsfähigkeit, zur Ergänzung seiner Bekleidung wenigstens der gleichen Unterstützung wie der kurzfristig Arbeitslose, der nur kurz den Arbeitsplatz wechselt und dadurch vorübergehend arbeitslos ist.
Sie haben vor einigen Wochen die Steigerungsbeträge zur Rentenversicherung für langfristig Arbeitslose abgelehnt. Man hat gesagt: das ist ein ganz kleiner Fisch. Wie klein ist denn dieser Fisch, wenn ein Mensch zehn Jahre arbeitslos ist und seine Anwartschaft auf Steigerungsbeträge in der Rentenversicherung nicht aufrechterhalten kann? Das heißt, daß er rund ein Viertel der Steigerungsbeträge als Rente nicht bekommt, weil er arbeitslos und aus eigener Kraft nicht in der Lage war, die Beiträge zu leisten und ihm keiner die Last abgenommen hat.
Ich glaube, wir werden auch darüber noch reden, und ich habe die Hoffnung, daß wir eine Verständigung erreichen werden, um den Notständen gerecht zu werden, die in den Zentren der Arbeitslosigkeit herrschen.
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, daß der Heimarbeiter bei Arbeitslosigkeit nur den rechnerisch gegebenen Anteil an der Unterstützung erhält. Nur ganz kurz: die Heimarbeiter sind seit mehr als 30 Jahren Gegenstand unserer besonderen Sorge. Sie sind zwar rechtlich manchmal Arbeitgeber oder selbständig; oft sind sie es nur vermeintlich. Sie arbeiten aber zu Bedingungen, wie sie für Arbeitnehmer gelten. Sie sind an Lohnlisten, an Preislisten, gebunden. Ihr soziales Niveau liegt leider sehr oft unter dem eines Arbeitnehmers. Die Familienangehörigen, die Frau, die Großeltern und, was weiß ich, wer noch, müssen mitarbeiten. Wenn nun der Heimarbeiter, das Haupt der Familie, arbeitslos wird, kann man nicht sagen: Hier dividiert sich einfach die gesamte Lohnsumme etwa durch 7. Der Hauptarbeitnehmer sollte vielmehr seinen tatsächlichen Anteil erhalten, der dann für die Frage der Unterstützungsberechtigung zugrunde gelegt wird.
Jetzt ein Wort zu den Sperrfristen. Wer von Versicherung spricht, dürfte eigentlich nicht mehr von Sperrfristen reden.

(Abg. Sabel: Oh, oh! — Weiterer Widerspruch in der Mitte.)



(Odenthal)

— Ja, Herr Kollege Sabel! Ich weiß nicht, ob Sie die Frage schon einmal richtig durchgearbeitet haben.

(Abg. Sabel: Oh, doch!)

Wir haben uns vor 1927 mit der Frage befaßt. Es ist damals ein kleineres Übel gewesen. Wir wußten, wie notwendig es manchmal war, den Arbeitswillen nachzuprüfen und einen gewissen Druck auszuüben.

(Zuruf von der Mitte: Ist das heute nicht mehr notwendig?)

— Es ist nicht mehr so, wie es früher war. Ich spreche nur den Grundsatz aus: Wer eine Versicherung eingeht, hat einen Anspruch auf Unterstützung, wenn er arbeitslos wird. Dann dürfte in der Versicherung nur nachzuprüfen sein, ob er arbeitslos ist; .der Grund dieser Arbeitslosigkeit dürfte dabei nebensächlich sein.

(Zuruf von der Mitte: Und wenn er arbeitsunwillig ist?)

Ich will diese Frage nur stellen, weil wir die Frage: „Versicherung oder Versorgung?" behandeln. Wenn wir vom Versicherung sprechen, dann gibt es keinen Grund zur Verhängung von Sperrfristen. Wie sieht aber die Praxis aus? Welcher Anlaß liegt vor, die Sperrfrist von normal vier Wochen auf acht Wochen zu erweitern? Weshalb geben wir dem Leiter des Arbeitsamtes das Recht, aus eigenem Ermessen Sperrfristen von 8 Wochen oder 72 Tagen zu verhängen? Das heißt ja nicht nur, daß der Mann 72 Tage keine Unterstützung bekommt, d. h., daß seine ganze Unterstützung — Höhe und Dauer — mit zwei Verfügungen einfach erloschen ist, er aber unter Umständen 30 Jahre Beiträge gezahlt hat. Nach Ablehnung einer Arbeitsstelle muß er nun erleben, daß der Leiter ,des Arbeitsamtes oder der Leiter der Nebenstelle, was weiß ich verfügt. In zwei Fällen hat der Mann eine Arbeit abgelehnt, obwohl er versichert war, und mit zwei Federstrichen wird all das beseitigt, was der Mann auf Grund eigener Beitragsleistung und der Leistung seines Arbeitgebers erworben hat.

(Zuruf von der Mitte: Es sind doch eine ganze Reihe von Voraussetzungen zur Sperre notwendig!)

— Ich weiß es. Ich kenne die Voraussetzungen, aber man soll doch hier nicht von Versicherung sprechen, wenn man nachher in der Praxis sagt: Es ist eine Versorgung.
Denken Sie einmal an die Praxis. Wer heute — das ist keine üble Gewohnheit — als Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz wechselt — und das Recht sollte man dem Arbeiter einräumen — und dann das Pech hat, diese neue Steile nach 14 Tagen oder 3 Wochen zu verlieren, dem wird eine Sperrfrist bis zu 72 Tagen aufgebrummt. Das ist üblich, und ich kann Ihnen die Beweise dafür antreten!

(Abg. Sabel: Den Arbeitsamtsleiter und das Sozialgericht möchte ich sehen, die das gutheißen!)

— Das ist die andere Frage. Der Arbeitnehmer wird natürlich in allen möglichen Fällen Einspruch erheben. Daß aber die Fälle bestehen, kann ich Ihnen schriftlich nachweisen. Die Sozialgerichte haben in diesen Fällen schon entschieden.
Ein anderes. Aus der Ostzone kommen immer noch Menschen, die Arbeit, Brot und Wohnung im Westen suchen. Was 'geschieht? In sehr vielen Fällen wird den Menschen, die aus dem Osten flüchten, zunächst eine Sperrfrist von vier oder sechs Wochen verhängt. Natürlich nimmt man den Flüchtling in die Fürsorge hinein, man unterstützt ihn, aber man gibt ihm nicht die Arbeitslosenunterstützung, auf die er einen Anspruch hat. Man verdrängt ihn in das Wohlfahrtsamt, und das ist doch nicht der Sinn einer Gesetzgebung, die sozial sein soll. Ich fürchte, daß aus diesen Gründen heraus manch einer in die Ostzone zurückwandert, weil er die Freiheit nicht gesehen hat, die er hier erwartete.

(Zuruf von der Mitte: Wie ist die Versicherung denn da drüben? Hat er denn Beiträge gezahlt, Herr Odenthal?)

— Meine Herren, Sie wissen, daß im Osten — wir haben uns über diese Frage einmal unterhalten — keine Beiträge gezahlt werden, und daß die Menschen dort Unterstützung bekommen. Sie haben es abgelehnt, hier nach dem Wohnungsprinzip und dort nach dem Arbeitsortprinzip zu verfahren. Wir haben verlangt — Sie erinnern sich vielleicht der Debatte —, daß hier im Westen und im Osten das gleiche Prinzip herrschen soll und daß nun der Mann, der im Osten wohnt und im Westen arbeitet
— von Berlin gilt das — auch die Unterstützung bekommt, wenn er seine Anwartschaft nachweist. Wir müssen deutlich über diese Dinge reden. Wir müssen auf der ganzen Linie zu einer Einigung kommen, die idas aufhebt, was Sie uns damals abgelehnt haben.

(Rechts wegen und ohne Ermessensfragen der Rechtsanspruch auf die Arbeitslosenunterstützung zugebiligt werden – Das ist eine ganz andere Frage, Herr Kollege Atzenroth. Wenn ein Mensch arbeitslos wird, hat er Anspruch. Hier wird aber ein Mensch praktisch aus Rohstoffmangel, aus Arbeitsmangel arbeitslos, so daß ein Regreß gar nicht zur Geltung kommen kann. Ein besonderes Kapitel ist die Anrechnung von Einkommen aus Nebenberufen, aus Landund Forstwirtschaft usw. Wenn wir hier Richtlinien festlegen, dann geht das nicht für den Bund. Es geht auch nicht einheitlich für die Landesarbeitsämter, es geht nicht einmal einheitlich für ein Landesarbeitsamt. Außerordentliche Verwaltungskosten stehen hier in keinem Verhältnis zu Einsparungen, und gerade das Gebiet der Einsparungen, der notwendigen Einsparungen bei überflüssigen Verwaltungskosten sollte bei der Bundesanstalt besonders geprüft werden. Hier bin ich der Meinung, einfache und klare Regelungen durch Pauschalierungen zu finden, die wirklich tragbar sind und in einem echten Verhältnis von Verwaltungsaufwand und -kosten stehen. Ein Wort noch zur Abfindung. Herr Kollege Sabel hat davon gesprochen. Abfindungen aus Arbeitsverhältnissen sind nicht mehr Arbeitsentgelte. Die Arbeitsverwaltung hat nach meiner Auffassung kein Recht, den Anlauf der Unterstützung so lange hinauszuschieben, wie der Lebensaufwand des Arbeitslosen aus der Abfindung gedeckt werden könnte. Das ist rechtlich nicht haltbar und sollte auch in diesem Gesetz keinen Niederschlag finden. Ein hohes Maß von Verwaltungskosten erfordert nicht die Versicherung gegen Krankheit, sondern die Methode, wie der Arbeitslose versichert wird. Das ist ein außerordentlich heikles Kapitel, das den Fachmann schon lange beschäftigt. Die Weiterversicherung bei der eigenen Krankenkasse, die Sortierung und alles das, die verschiedenartige Berechnung der verschiedenartigen Beiträge veranlassen uns doch, hier zu untersuchen und zu bitten, daß man dieser Frage ein besonderes Augenmerk zuwendet. Nach einfachsten Methoden sollten nicht nach Kann-Vorschriften, sondern nach Muß-Vorschriften, bestimmt durch die Organe der Landesarbeitsämter für ihren Bereich, Methoden gefunden werden, die in der Pauschalierung nun das Verfahren der Meldung usw. erleichtern und Verwaltungskosten ersparen. Meine Damen und Herren! Die Frage der Lohnausfallunterstützung ist ausgestanden. Sie hat uns leider lange beschäftigt. Inzwischen haben sich die Tarifpartner bereit gefunden, sich auf das, was wir ihnen praktisch vorgeschlagen haben, zu einigen, auf einer Ebene, die nun die Lasten in sich selbst ausgleicht. Es bleibt dann die Kurzarbeiterunterstützung, die uns seit 30 Jahren viel Sorge macht. Hier ist es leider oft der Fall, daß der Betrieb die Kosten seines Betriebs in der Fürsorge praktisch auf den Bund und die Arbeitsverwaltung in der Kurzarbeiterunterstützung verlagert. Der Betrieb kann heute mehr als vor einigen Jahren auf Lager arbeiten und sollte nicht 22 Stunden in der Woche monatelang arbeiten lassen, um dann auf 70 bis 80 Stunden zu steigen. Hier ist eine Ungerechtigkeit, und sie muß beseitigt werden. Die Lösung ist nicht sehr einfach. Ich kann mir aber vorstellen, daß sich die Herren Arbeitgeber selbst versichern und etwas zahlen dafür, was ihnen die Sache wert ist, daß sie sich also und ihre Arbeitnehmer für den Fall der Kurzarbeit versichern. Ich kann mir auch vorstellen, daß man auf tariflicher Ebene bezirkliche und gebietliche Regelungen findet, die nun einmal dieses Gebiet anders gestalten. Das ist keine Forderung, sondern eine Anregung, über die man reden kann. Wir raten schon lange an einem Rezept herum, das hier möglich sein sollte: werteschaffende Arbeitslosenhilfe. Hier scheinen sich Gesetz und Recht wie eine ewige Krankheit fortzuerben. Wortgetreu sind die alten Bestimmungen von 1927 in diesen Entwurf übernommen worden. Dabei ist der Arbeitsbedarf im Gegensatz zu damals so groß, daß man heute von zusätzlichen Arbeiten doch gar nicht mehr reden kann. Die Arbeit liegt doch auf der Straße, normal, und es kommt darauf an, nicht dem Arbeitslosen irgendwie eine zusätzliche Arbeit zuzuweisen, um seinen Arbeitswillen zu prüfen, sondern es kommt darauf an, daß man echte volkswirtschaftlich wertvolle oder notwendige Werte und Anlagen schafft, die nun wirklich Hilfe bringen. (Abg. Sabel: Das geschieht doch! Oder sind Wasserleitungen und Wegebau nicht wertvoll?)


(Abg. Dr. Atzenroth: Regreß!)


(Odenthal)

— Das bestreite ich nicht. Aber sehen Sie nicht auch, daß alle möglichen Arbeiten durchgeführt werden, deren wirtschaftlichen Wert man bestreiten kann? Ich gehe nicht von der Sache selbst aus, sondern von der Art, wie und wann man die Leute beschäftigt.

(Zuruf rechts: Wer beurteilt das?)

— Die Organe, in denen Sie sitzen. Es ist wirtschaftlicher Unfug, Berufsfremde gegen ihren Willen mit Notstandsarbeiten zu beschäftigen. Es handelt sich doch meist um schwere Erdarbeiten, die einmal den Arbeitnehmer in der Ausübung seines Berufs behindern, wenn er monatelang schwere Arbeit leistete. Ich kenne solche Fälle und habe selbst manchen Gewissenskonflikt ausgestanden, wenn man Notstandsarbeiten zuwies, um die Lebensmöglichkeiten der Menschen zu verbessern. Wenn aber der Entwurf davon spricht, daß die Beanspruchung menschlicher Arbeitskraft den Vorrang hat, dann kann ich einfach nicht mehr mit. Auch wo Notstandsarbeiten durchgeführt werden, sollte man alle Fortschritte der Technik benutzen, um mit wirtschaftlichen Mitteln, um mit der einfachsten Methode den höchsten Erfolg zu erreichen.
Schließlich fordert der Entwurf noch die Ausschaltung von Privatinteressen bei Notstandsmaßnahmen. Ja, meine Damen und Herren, machen Sie eine große Arbeit im Rahmen von Notstandsmaßnahmen — die ich gar nicht ablehne, die manchmal geeignet sind, finanzschwachen Gemeinden das Leben zu ermöglichen und zu erhalten —, dann kann man doch nicht sagen, daß Maßnahmen zur Hebung des Bodenertrags, daß der Ausbau von Straßen, daß die Erzeugung und Verteilung von Strom nur im öffentlichen Interesse durchgeführt werden. Zweifellos sind Privatinteressen dabei immer beteiligt, und es ist nur die Frage, wieweit man das Privatinteresse dabei zur Mittragung der Kosten heranzieht. Aber man kann nicht allgemein sagen, Privatinteressen dürften nicht berücksichtigt werden. Das scheint seltsam zu sein, aber es ist so; es ergibt sich aus der Sache selbst.
Die Bundesanstalt sollte an Stelle der ersparten Unterstützung nur die Grundförderung geben. Das ist ein guter Standpunkt, ,den ich immer vertreten habe. Die verstärkte Förderung sollte aber nur durch die Beteiligten, also in der Regel durch den Bund, die Länder, die Gemeinden, aber auch durch die interessierte Wirtschaft erfolgen. Wo die Wirtschaft daran interessiert ist, sollte sie auch einen Beitrag dazu zahlen, was an Maßnahmen gefördert wird.
Das Kapitel Gemeinschaftsarbeiten könnten wir eigentlich übergehen. Es erscheint ganz verschämt an Stelle des früheren Kapitels der Pflichtarbeiten. Es ist kein Raum dazu. Wenn der Arbeitsamtsleiter glaubt, den Arbeitswillen eines Angestellten oder Arbeiters nachprüfen zu müssen, steht geeignete Arbeit — wenigstens hier im Westen — genug zur Verfügung. Die Umstellung, die Wanderung as dem Osten usw. sollte gefördert werden. Aber dadurch entsteht kein Anlaß zu Pflichtarbeit, die man heute Gemeinschaftsarbeit nennt. Außerdem ist heute der Begriff arbeitsrechtlich stark umstritten und führt zu allen möglichen Schwierigkeiten.
Wir begrüßen die Siedlungshilfe, die bisher von der Bundesanstalt kräftig gefördert worden ist. Wir sind der Meinung, daß das noch weit mehr geschehen soll, damit hier der Ausgleich zwischen Kräftebedarf und Wohnungsmöglichkeit gefunden wird.


(Odenthal)

Wir sind aber der Meinung, daß man auf Jahre hinaus auf die Eigenhilfe, die Familienhilfe, die Nachbarschaftshilfe für Wohnungslose, Vertriebene, Kriegsbeschädigte usw. die gebotene Rücksicht nehmen sollte. Darum sollte man nicht alles als Schwarzarbeit bezeichnen, was in Wirklichkeit in Kräftemangel begründet ist und in der Hilfe von Angehörigen und Nachbarn dazu gedient hat, Tausende von Wohnungen instand zu setzen oder herzustellen.

(Zuruf von der Mitte: Das ist auch keine Schwarzarbeit!)

— Es ist keine Schwarzarbeit, aber es wird manchmal als solche gewertet. Sie wissen vielleicht auch, wie die Ermittler diese Dinge werten, welcher hochnotpeinlichen Untersuchung mancher Arbeitslose unterworfen wird, wenn er das tut.
Ich habe schon zur Arbeitslosenhilfe gesprochen und die Gleichstellung versicherungsmäßiger Arbeitslosenunterstützung mit der Arbeitslosenfürsorge berührt. Der Entwurf bringt hier minderes Recht, weil er in der Arbeitslosenhilfe Unterstützung nur für die Personen vorsieht, die aus der versicherungsmäßigen Arbeitslosenunterstützung ausgesteuert werden. Mir erscheint das als bitteres Unrecht. Wir haben einige Länder, die darüber hinausgehen und auch die Arbeitslosen unterstützen, die erstmalig aus der Selbständigkeit in die Unselbständigkeit wandernd auf dem Arbeitsmarkt als Arbeitsuchende erscheinen. Man sollte diese Menschen doch nicht auf das Wohlfahrtsamt abdrängen; denn es entstehen erstens falsche Zahlen, zweitens ist dem Wohlfahrtsamt nicht gedient, dem Arbeitsuchenden auch nicht, weil er als Arbeitsuchender dann beim Arbeitsamt nicht geführt wird. Vielmehr sollte man klar sagen: Jeder Arbeitsuchende, der arbeitswillig und arbeitsfähig ist, sollte vom Arbeitsamt geführt und auch als Arbeitslosenunterstützter betreut werden.
Es hat zwar lange gedauert, und wir haben lange dazu gesprochen, nicht nur ich. Ich glaube, jeder von uns hat eine ganze Menge von diesen Dingen berührt. Trotzdem haben wir alle aus diesem Flickwerk — das muß ich leider sagen — nur einen Teil herausgezogen. Über die Umständlichkeit des Verfahrens will ich kein Wort mehr verlieren. Über die Höhe der Verwaltungskosten wäre noch viel zu sagen. Ich will auch darauf verzichten, näher in die Materie des Rechts einzusteigen. Sicher ist, daß die Beratung der Novelle in den Ausschüssen das Tohuwabohu der Gesetzgebung in der Arbeitsverwaltung noch vermehrt, einen Dschungel schafft, durch den man sich als Sachverständiger und Laie kaum noch durchfindet. Der Bundesrat hat eine gleiche Auffassung vertreten. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt hat mit aller Delikatesse Kritik an dem geübt, was nun vorliegt; er hat sich recht kritisch geäußert. Ich möchte im Namen meiner Freunde beantragen, daß wir den Entwurf heute nicht dem Ausschuß für Arbeit überweisen, sondern ihn absetzen und zur zweiten Lesung wieder voranstellen.

(Abg. Dr. Atzenroth: Was heißt das „zur zweiten Lesung wieder voranstellen"? — Ich schlage vor, diesen Entwurf heute nicht dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen, sondern zur zweiten Lesung zurückzustellen. Das ist ein formeller Antrag, Herr Abgeordneter? Herr Bundesminister, wollen Sie jetzt gleich sprechen? — Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem, was der Herr Kollege Odenthal gesagt hat, möchte ich, um die Debatte zu verkürzen, von vornherein eins sagen. Der gemeinschaftliche ärztliche Dienst für alle Träger der Sozialversicherung ist eine Einrichtung, die bei uns im Hause bei der Vorbereitung einer Sozialreform in allen Richtungen angesprochen wird. Die Fehler, die darin liegen, daß der einzelne Mann eventuell von verschiedenen Ärzten unterschiedlich beurteilt wird, (Abg. Dr. Atzenroth: Und dann beamtete Ärzte?)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Abg. Odenthal: Ja!)