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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955 4399 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4400 D, 4449 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4457 Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über die Bauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksache 1371) 4400 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Anleihen der Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (Drucksache 1168) 4401 A Dr. Kather (GB/BHE), Anfragender 4401 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4403 D Ohlig (SPD) 4404 C Unterbrechung der Sitzung . 4407 A Kuntscher (CDU/CSU) . . . 4407 A, 4412 B Dr. Gille (GB/BHE) 4409 D Miller (CDU/CSU) 4411 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksachen 1073, 217) 4412 B, 4458 Peters (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4458 Beschlußfassung 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Artillerie-Arsenals und des ehem. Scheibenhofs in Kiel- Friedrichsort (Drucksache 1322) . . . . 4412 C Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von reichseigenen Grundstücken des ehem. Truppenübungsplatzes Harksheide, Kreis Stormarn (Holstein) (Drucksache 1341) . . . 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Leweck-Kaserne in Oldenburg- Kreyenbrück an die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft (AEG) (Drucksache 1342) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von Teilflächen der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen, Geismarlandstraße 33, an die Gothaer Lebensversicherung a. G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Druck sache 1343) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung der Halle 15 nebst einer Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamts in Wiesbaden-Kastel an die Firma Elster & Co. in Wiesbaden-Kastel (Drucksache 1350) 4413 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des reichseigenen Grundstücks in Münster, Aegidiikaserne, im Wege des Tausches an die Stadt Münster (Drucksachen 1323, 1113) 4413 A Beschlußfassung 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksachen 1324, 1160) 4413 B Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter 4413 B Beschlußfassung 4413 D Unterbrechung der Sitzung . 4413 D Verkündung eines Schreibens des Bundeskanzlers über Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden des Vertragswerks von London und Paris, über Inkrafttreten der Verträge und über die Beendigung des Besatzungsregimes: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4414 A Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4414 B Ollenhauer (SPD) 4415 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 4415 A Seiboth (GB/BHE) 4415 B Dr. von Merkatz (DP) 4415 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 4416 A Unterbrechung der Sitzung . 4416 C Beratung des Entwurfs einer Einunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1334) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4146 C Beratung des Entwurfs einer Zweiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1335) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4416 D Beratung des Antrags der Abg. Frau Dr. Maxsein, Dr. Krone u. Gen. betr. Ausgelagerte Buchbestände der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek (Drucksache 1353) 4416 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 4416 D Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 4417 D Erste Beratung des von den Abg. Stücklen, Griem, Schmücker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Drucksache 1329) 4417 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Rechtsausschuß . . 4418 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1274) 4418 A Storch, Bundesminister für Arbeit 4418 A, 4431 C Sabel (CDU/CSU) 4420 C Odenthal (SPD) 4424 A Hübner (FDP) 4432 A Kutschera (GB/BHE) 4433 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4434 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 4436 D Scheppmann (CDU/CSU) 4438 C Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4439 B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4439 C Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) (Drucksache 1234) . . . . 4439 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4439 C, 4448 B Dr. Franz (CDU/CSU) 4441 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 4442 C, 4455 C Dr. Hammer (FDP) 4450 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . 4452 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4449 D, 4454 A Horn (CDU/CSU) 4454 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens . . . 4456 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Drucksache 1340) 4456 C Even (CDU/CSU) 4456 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4456 D Nächste Sitzung, zur Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4456 B, C, D Dr. Moerchel (CDU/CSU) 4456 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4457 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 1073) 4458 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Kemmer (Bamberg) 28. Mai Frau Korspeter 28. Mai Onnen 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Wahl 15. Mai Eberhard 15. Mai Stingl 14. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne-Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 10. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Frühwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Baur (Augsburg) 7. Mai Scheuren 7. Mai Frau Welter (Aachen) 7. Mai Frau Ackermann 6. Mai Brandt (Berlin) 6. Mai Dr. Bucerius 6. Mai Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Diel 6. Mai Dr. Löhr 6. Mai Morgenthaler 6. Mai Schrader 6. Mai Schuler 6. Mai Frau Dr. Steinbiß 6. Mai Wagner (Ludwigshafen) 6. Mai Held 6. Mai Frau Dr. Jochmus 6. Mai Neuburger 6. Mai Unertl 6. Mai Dr. Welskop 6. Mai Dr. Wellhausen 6. Mai Dr. Schild (Düsseldorf) 6. Mai Mensing 6. Mai Lulay 6. Mai Bals 5. Mai Blachstein 5. Mai Cillien 5. Mai Dr. Hellwig 5. Mai Koenen (Lippstadt) 5. Mai Kühlthau 5. Mai Leibfried 5. Mai Dr. Lindrath 5. Mai Frau Meyer-Laule 5. Mai Meyer-Ronnenberg 5. Mai Dr. Miessner 5. Mai Dr. Mocker 5. Mai Schloß 5. Mai Dr. Schmid (Frankfurt) 5. Mai Schwann 5. Mai Scheel 5. Mai Graf von Spreti 5. Mai b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Blank (Oberhausen) 18. Mai Dr. Deist 18. Mai Dr. Eckardt 18. Mai Dr. Kopf 18. Mai Dr. Kreyssig 18. Mai Lenz (Brühl) 18. Mai Dr. Oesterle 18. Mai 011enhauer 18. Mai Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. Mai Dr. Dr. h. c. Pünder 18. Mai Sabaß 18. Mai Anlage 2 Drucksache 1073 (Vgl. S. 4412) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 217) Berichterstatter: Abgeordneter Peters Der Antrag der Fraktion der FDP — Drucksache 217 — zielt auf eine Erhöhung der Freigrenze für Tabakwaren für die von Auslandsreisen zurückkehrenden Deutschen im Rahmen des Reisebedarfs von bisher 25 Zigaretten, 10 Zigarren, 50 g Feinschnitt und 50 g Pfeifentabak auf 100 Zigaretten, 25 Zigarren, 100 g Feinschnitt und 100 g Pfeifentabak. Dieser Antrag wurde in der 14. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 11. Februar 1954 dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zur Bearbeitung überwiesen. Durch eine am 9. März 1954 im Ältestenrat erzielte Übereinstimmung wurde jedoch festgelegt, daß der Antrag federführend im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, mitberatend im Ausschuß für Außenhandelsfragen zu bearbeiten sei. Demgemäß wurde verfahren. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stimmte dem Antrag in seiner Sitzung am 11. März 1954 einstimmig zu. Dabei ging man von der Tatsache aus, daß die anderen europäischen Nationen bei Grenzübertritten sich weit großzügiger bei der abgabefreien Einfuhr von Tabakwaren verhalten. Eine solche großzügigere Handhabung liege im Interesse des Fremdenverkehrs, zudem würden Außenhandelsinteressen nicht geschädigt. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen kam im Gegensatz dazu am 16. März 1954 zu einer ablehnenden Stellungnahme. Diese gegensätzliche Beschlußfassung der beiden beteiligten Ausschüsse gab Veranlassung, daß das Plenum des Deutschen Bundestages am 28. Mai 1954 den Mündlichen Bericht (Drucksache 335) ablehnte und den Antrag (Drucksache 217) erneut an die Ausschüsse verwies. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam bei der erneuten Beratung wieder zu einer Befürwortung des Antrages, während der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bei seiner Ablehnung verblieb. Diese Ablehnung fußt auf folgender Überlegung: Zur Zeit können deutschen Reisenden bei der Wiedereinreise aus dem Ausland die vorgesehenen Höchstmengen an Tabakwaren in den meisten Fällen unbedenklich als Reisebedarf freigelassen werden. Dagegen würden die beantragten größeren Mengen für aus dem Ausland zurückkehrende Deutsche kaum je als Reisebedarf anerkannt werden können. Wenn es nicht immer wieder zu unerfreulichen Auseinandersetzungen an der Grenze über den Bedarf an Tabakwaren für die weitere Reise kommen soll, müßten wohl auch die beantragten erhöhten Freimengen abgabefrei hereingelassen werden. Damit würde aber den Bevölkerungskreisen, die Auslandsreisen zu machen in der Lage sind, bei der Versorgung mit billigen Auslandstabakwaren ungerechtfertigte Vorteile gegenüber denjenigen gewährt werden, die ihre Tabakwaren versteuert im Bundesgebiet kaufen müssen. Eine solche Bevorzugung erscheint nicht gerechtfertigt. Zum Vergleich können auch nicht die höheren Freimengen herangezogen werden, die ausländischen Reisenden auf Grund eines OEEC-Beschlusses zustehen. Ihre Reisen enden in der Regel nicht wie die der deutschen Reisenden an einem bestimmten Ort im Inland. Sie sollen durch die höheren Freimengen in die Lage versetzt werden, für ihre Aufenthalte im Inland Tabakwaren abgabe frei mitzubringen, die sie geschmacklich gewöhrt sind. Von Bedeutung ist auch der Ausfall an Tabaksteuer, der durch die mit dem Antrag erstrebte Rechtsänderung eintreten würde. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sind im großen Reiseverkehr — außer dem kleinen Grenzverkehr — im Laufe eines Jahres über 14 Millionen deutsche Reisende von Auslandsreisen zurückgekommen. Würde ihnen statt der bisherigen Freimenge von 25 Zigaretten eine Freimenge von 100 Zigaretten gewährt werden, so würde dies theoretisch eine zusätzliche Einfuhr von 75 mal 14 Millionen über 1 Milliarde Zigaretten zur Folge haben können, die dem inländischen Zigarettenabsatz verlorengehen würde. Diese Menge würde einen Ausfall von über 51 Millionen DM Tabaksteuer nach sich ziehen. Nach Ansicht des Finanzausschusses würde ein solcher Steuerausfall die beantragte Vergünstigung der deutschen Reisenden als zur Zeit nicht tragbar erscheinen lassen. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Auswirkungen auf den inländischen Absatz von Tabakwaren nicht nur fiskalischer Art sind, vielmehr würden vor allem auch die kleinen und mittleren Tabakwarenhersteller hierdurch fühlbar getroffen. Die Lage dieser Hersteller ist zur Zeit schon verzweifelt. Darüber hinaus besteht die Gefahr der handelspolitisch nicht erwünschten Zurückgewöhnung deutscher Raucher auf Virginia-sorten. Bonn, den 13. Dezember 1954 Peters Berichterstatter
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    Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder aufgenommen. In der Reihe der Redner zu Punkt 10 der gestrigen Tagesordnung erteile ich dem Abgeordneten Kuntscher das Wort.


Rede von Ernst Kuntscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage des BHE, zu der heute Stellung zu nehmen ist, behandelt eine sehr ernste Frage: die Vorfinanzierung des Lastenausgleichs, mit anderen Worten die Frage, wie wir in den kommenden Jahren die zügige Abwicklung des Lastenausgleichs sicherstellen können. Es geht nicht allein um die Auseinandersetzung, ob die Zusicherung der Regierung vom Mai 1952, im Laufe von drei Jahren dem Lastenausgleichsfonds Vorfinanzierungsmittel in Höhe von 1050 Millionen DM zur Verfügung zu stellen, erfült wurde, sondem es geht darum, wie wir diese Vorfinanzierung in den kommenden Jahren durchführen können. Wenn wir uns das Gesamtaufkommen des Lastenausgleichs in den letzten zweieinhalb Jahren vergegenwärtigen, so wird klar, daß diese 1050 Millionen DM eigentlich kein so entscheidendes Kriterium darstellen, wie es von dem Begründer der Großen Anfrage hingestellt wurde. Tatsächlich wurden in diesen zweieinhalb Jahren 565 Millionen DM auf Grund der in der Erklärung vorgesehenen Titel vorfinanziert und weitere 300 Millionen durch Kassenkredite des Bundesfinanzministeriums als Vorfinanzierung bereitgestellt. Das sind also zusammen 865 Millionen; die Differenz beträgt also nur 185 Millionen. Wenn wir diese 185 Millionen zu den Gesamtleistungen ab 1. September 1952, wo der Lastenausgleich in Kraft getreten ist, bis zum Ablauf des Rechnungsjahrs 1954 in Beziehung setzen, so beläuft sich das Aufkommen in diesen zweieinhalb Jahren auf 9061 Millionen, und weitere 185 Millionen Vorfinanzierungsmittel fehlen.
Wir dürfen dabei aber nicht vergessen, daß jede Vorfinanzierung, also ,auf gut deutsch ausgedrückt eine Darlehensaufnahme oder eine Verschuldung des Lastenausgleichsfonds, auch Kosten verursacht. Diese bescheidenen Vorfinanzierungsmittel von 565 Millionen erfordern bereits im Wirtschaftsjahr 1955 64 Millionen an Tilgungsraten und an Verzinsung. Hätten wir also auch die beiden Tranchen, die in der Erklärung vom Mai 1952 zugesagt waren, in den Jahren 1953 und 1954 aufgenommen, so hätte sich natürlich die Position für Tilgung und Verzinsung im Wirtschaftsplan für das kommende Jahr wesentlich erhöht.
Am Anfang des Wirtschaftsjahrs 1954, also am 1. April 1954, ging der Lastenausgleichsfonds noch mit 885 Millionen flüssiger Mittel in das neue
Haushaltsjahr. Wer an diesen Dingen interessiert ist und sich seit Jahren über die Abwicklung des ganzen Problems Lastenausgleich Gedanken macht, weiß, was in der Öffentlichkeit und in einem großen Teil der Presse über die Anhäufung von flüssigen Geldern beim Lastenausgleichsfonds gesprochen und geschrieben wurde. Man weiß auch, welch scharfe Kritik in Vertriebenenkreisen daran geübt wurde, daß zeitweise 1 Milliarde flüssiger Gelder vorhanden waren, während die Menschen draußen auf die ihnen gesetzlich zustehenden bescheidenen Zuwendungen aus dem Lastenausgleich warteten.

(Sehr richtig! beim GB/BHE. — Abg. Dr. Kather: Wer verantwortet das?)

— Wer hier die Verantwortung trägt? Auch das will ich Ihnen sagen, ganz nüchtern: nicht allein die fehlenden Rechtsverordnungen, die zur Durchführung unbedingt notwendig sind und über die wir uns in diesem Raume nicht einmal, sondern schon mehrere Male auseinandergesetzt halben,

(Abg. Dr. Kather: Allerdings ohne Erfolg!)

auch der langsame und zögernde organisatorische Aufbau bei unseren Kreisausgleichsstellen und bei den Landesausgleichsstellen war mit ein Hindernis, daß diese Mittel nicht in dem Maße abfließen konnten, wie wir es alle miteinander gern gewollt hätten.

(Abg. Dr. Kather: Wer hat das Feststellungsgesetz verhindert?)

Am 1. April 1955, also am Beginn des neuen Haushaltsjahrs, waren die 885 Millionen DM flüssiger Mittel, die wohl verplant waren, abgeflossen, und es zeigte sich, daß noch ein Kassendefizit von 173 Millionen DM vorhanden war. Somit ergibt sich die unbestreitbare Tatsache, daß im kommenden Jahr 1 Milliarde DM weniger an flüssigen Mitteln zur Verplanung bereit stehen, und darin liegt die große Sorge.
Der Herr Bundesfinanzminister hat heute zugesagt, daß, wie im Wirtschaftsplan des Lastenausgleichsamts bereits vorgesehen, die zweite und dritte Tranche, diese 400 Millionen DM der Lastenausgleichsbankanleihe, aufgelegt und zur Verfügung stehen werden. Ferner werden 500 Millionen DM kurzfristiger Kassenkredite, also zusammen 900 Millionen DM, bereitstehen. Damit wäre diese Anfrage an und für sich günstig beantwortet.
Aber da sind noch einige andere Angelegenheiten, die in diesem Zusammenhang heute wohl erörtert werden müssen; denn mit den 900 Millionen DM ist dem Lastenausgleich im kommenden Wirtschaftsjahr noch nicht geholfen. Auch diese Frage ist ja noch davon abhängig, wie die endgültigen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses ausfallen werden, die da zum vierten Änderungsgesetz zum LAG gefaßt werden müssen. Aber wichtig bleibt, daß auch für die kommenden Jahre eine klare Vorfinanzierung des Lastenausgleichsfonds unerläßlich ist.
Zu der geplanten Vorfinanzierung für das Jahr
1955 hat aber die Bank deutscher Länder bereits
sehr starke Bedenken geäußert. Kollege Ohlig hat
bereits das Schreiben der Bank deutscher Länder
vom 18. April 1955 an den Bundesfinanzminister
angezogen. In diesem Schreiben heißt es einleitend:
In Ihrem Schreiben vom 30. März 1955 an den
Herrn Präsidenten des Bundesausgleichsamts,
das uns abschriftlich zur Kenntnis gekommen


(Kuntscher)

ist, erklären Sie, daß keine Bedenken bestehen, wenn der Herr Präsident des Bundesausgleichsamts bei der Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplanes für das Rechnungsjahr 1955 davon ausgeht, daß ihm Kreditmittel in der Höhe von insgesamt 900 Millionen DM zur Verfügung stehen werden, und zwar neben dem Ertrag der zweiten und dritten Tranche der Lastenausgleichsbankanleihe in Höhe von 400 Millionen DM und durch die Aufnahme kurzfristiger Schulden in Höhe von 500 Millionen DM.
Die Bank deutscher Länder fährt in ihrem Schreiben fort:
Die Ausgaben der letzten Jahre für Hausrathilfe, Aufbaudarlehen, Währungsausgleich usw. haben das vom Gesetzgeber in Aussicht genommene Maß weit überschritten.
Das ist das Bedauerliche, und ich fürchte, wir werden auch in der Zukunft bei der Erstellung einer klaren Vorfinanzierung mit der Bank deutscher Länder die größten Schwierigkeiten haben. Das Allerbedauerlichste in diesem Schreiben, das wirklich ein Dokument für uns Vertriebene bedeutet und das wir nicht so leicht vergessen werden, ist, daß die Bank bei allen ihren Erwägungen ausschließlich von kaufmännisch-bankmäßigen, oder sagen wir, währungspolitischen Gesichtspunkten ausgeht. Da müssen wir denn doch sagen, daß der Sinn des Lastenausgleichs ein ganz anderer ist. Denn die soziale Hypothek, die das Vertriebenenproblem in sich birgt, ist nicht allein mit währungspolitischen und bankmäßigen Maßstäben zu messen und auf diese Art und Weise zu liquidieren, aus der Welt zu schaffen oder in Ordnung zu bringen. Dazu gehören ganz andere Dinge, z. B. die zügige Fortführung der wirtschaftlichen Eingliederung der Vertriebenen in alle Zweige unseres Wirtschaftslebens. Dazu gehört noch immer die Beseitigung des herrschenden Wohnraummangels, der natürlich gerade in den Vertriebenensektor — und wenn wir uns die Umsiedlung überlegen, noch um so stärker — mit hineinspielt und dort am drückendsten ist. Dazu gehört auch die Erfüllung der sozialen Verpflichtungen. Wenn ich von einer klaren Vorfinanzierung spreche, so denke ich an die Menschen, die, heute alt und arbeitsunfähig, echte Ansprüche aus dem Lastenausgleich haben und die natürlich nicht jahre- und jahrzehntelang darauf warten können, daß ihnen ein bescheidener Anteil ihrer Ansprüche erfüllt wird.
Aber noch ein zweites bedrückt uns bei der Erörterung dieser Frage. Lassen Sie mich diese Sorge ganz offen aussprechen. Es ist die wachsende Meinung gewisser Kreise, die Eingliederung der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge gehe ihrem Abschluß entgegen; aus diesem Grunde solle das Aufkommen für den Lastenausgleichsfonds auf die drei Hauptabgaben zurückgeschraubt werden; die Zuschüsse, die aus den von den öffentlichen Haushalten übernommenen Fürsorgelasten heute noch fließen, sollen abgebaut werden. Endlich soll uns, was für uns das Allerwichtigste ist und auch jetzt bei der Novelle zum Lastenausgleichsgesetz der umstrittenste Punkt ist, jeder Anteil an dem wachsenden Volksvermögen, also an der Vermögensteuer, als Zuschuß für den Lastenausgleich genommen werden. Die Punkte in der Vierten Novelle zum Lastenausgleichsgesetz, deretwegen der Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen hat, bewegen sich alle in der Richtung der großen
Sorge, daß dort immer mehr die Meinung Platz greift, die Eingliederung sei abgeschlossen und der Lastenausgleich habe nur noch gewisse am Rande liegende soziale Verpflichtungen zu erfüllen. Die Entscheidung im Vermittlungsausschuß ist noch nicht gefallen. Aber das, was wir bereits wissen, was als Vorentscheidung anzusehen ist, hat in den Reihen der Vertriebenen eine berechtigte große Erregung hervorgerufen.

(Sehr wahr! beim GB/BHE.)

Es wäre unerträglich, wenn die beweglichen Ausgaben im Wirtschafts- und Finanzplan des Bundesausgleichsamtes, die zur Finanzierung einer glatten Durchführung unbedingt notwendig sind, wegen der Minderung der Zuschüsse gekürzt würden. Dies würde sich besonders bitter auf die Hausrathilfe auswirken, über die ja vorhin schon gesprochen wurde. Die Hausrathilfe soll nach den Plänen der Fachleute binnen fünf Jahren in vollem Umfang erfüllt werden. Heute sind noch Beträge von 3,7 Milliarden DM zur vollständigen Honorierung der Hausrathilfe notwendig; das bedeutet rund 700 bis 800 Millionen DM in einem Jahr.
Überlegen Sie bitte: Wenn wir nach dem heutigen Wirtschafts- und Finanzplan des Bundesausgleichsamts durch die Kürzung der Zuschüsse auf der einen Seite und durch die vom Bundestag beschlossene Erhöhung der sozialen Leistungen aus dem Lastenausgleich auf der anderen Seite bei der Abzahlung der Hausrathilfe auf eine Jahressumme zurückfallen müßten, die sich zwischen 350 und 400 Millionen DM bewegt, dann hätten wir im Jahre 1957/58, in dem die Hausrathilfe erfüllt sein soll, also 14 Jahre nach der Vertreibung, noch einen Hausrathilferückstand von 1,6 Milliarden DM.
Überlegen Sie bei dieser Rechnung auch noch ein Zweites! Wie war die Kaufkraft für die Empfänger von Hausrathilfe im Jahre 1952 — auch wenn der Betrag noch so bescheiden war —, und wie wird die Kaufkraft im Jahre 1957, im Jahre 1958, im Jahre 1959 oder 1960 — wenn wir die Leistungen hinausziehen müssen — sein?
Diese Dinge sind so ernst, daß man sich wirklich eingehend mit ihnen beschäftigen muß. Wir müssen eine klare Vorfinanzierung nicht nur für ein Jahr, sondern für eine Reihe von Jahren sicherstellen. Wir müssen zweitens an den Vermittlungsausschuß, vor allem an die Vertreter des Bundesrats, noch einmal das dringende Ersuchen richten, unserem Anliegen Rechnung zu tragen. Denn wir verlangen nichts, was uns nicht nach dem Gesetze und dem Grundgedanken der ersten Fassung des Gesetzes zusteht. Wir verlangen ja nur einen bescheidenen Anteil an dem Vermögenszuwachs, der sich seit dem Jahre 1948 vollzogen hat. Wir beanspruchen lediglich einen Teil der ständig steigenden Vermögensteuer für den Lastenausgleich.
Um hier Zahlen zu nennen und Ihnen ein Bild zu geben: Als der Lastenausgleich in seiner Geburtsstunde stand, als er im Mai 1952 beschlossen wurde, ist man bei der Berechnung der Finanzierung von einem Aufkommen an Vermögensteuer von 130 Millionen DM jährlich ausgegangen. Dieses Aufkommen vom Jahre 1952 wird sich im kommenden Jahr auf 700 Millionen DM erhöhen, und von dieser Erhöhung wollen wir auch für die Zukunft einen bescheidenen Anteil für den Lastenausgleich sicherstellen.

(Abg. Dr. Kather: Sehr gut!)



(Kuntscher)

Das ist nichts anderes als eine ganz gerechte Forderung: Von dem vergrößerten Kuchen wollen wir ein vergrößertes Stückchen haben.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch etwas sagen, was nicht nur nach Kritik aussieht, sondern was auch das Positive des Erreichten beleuchtet Am 1. September 1952 ist das Lastenausgleichsgesetz in Kraft getreten. Denjenigen, die sich damals aus ihrer Verpflichtung heraus sehr stark mit dem Lastenausgleich beschäftigten, schwebte vor, daß neben den sozialen und sonstigen Leistungen, die im Gesetz festgelegt sind, jährlich mindestens 1 Milliarde DM für produktive Eingliederungszwecke vorhanden ist.
Wie sind die Dinge gelaufen? In dem ersten Rumpfrechnungsjahr 1. September 1952 bis 31. März 1953, also innerhalb von sieben Monaten, konnten für die produktive Eingliederung 806 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden. Im Jahre 1953 waren es 1328 Millionen, im Jahre 1954 1853 Millionen DM.

(Abg. Dr. Kather: Einschließlich Wohnraumhilfe!)

— Einschließlich Wohnraumhilfe! Das ist doch eine produktive Leistung, denn hier werden Werte geschaffen.

(Abg. Dr. Kather: In unserer Zahl ist die Wohnraumhilfe nicht mitgerechnet!)

Im Jahre 1955 werden uns nach dem vorläufigen Wirtschaftsplan für diese produktiven Leistungen 1429 Millionen DM zur Verfügung stehen, zu denen dann noch Verplanungsreste aus dem vorhergehenden Jahr in Höhe von 865 Millionen DM hinzuzurechnen sind. Allerdings sind in dem vorläufigen Wirtschaftsplan zum Ende des Rechnungsjahrs wiederum Verplanungsreste von 419 Millionen DM enthalten, die in das Jahr 1956 übertragen werden sollen.
Im großen und ganzen wollen und müssen wir also anerkennen, daß das Aufkommen für den Lastenausgleich wesentlich günstiger gelaufen ist, als die Väter des Gesetzes und auch als das Finanzministerium mit seinen Fachleuten es im Jahre 1952 in ihren Berechnungen zugrunde gelegt hatten.

(Abg. Dr. Kather: Wer sind die Väter des Gesetzes?)

Auch diese Binsenwahrheit und dieses Ergebnis, das heute nicht mehr mit fiktiven Zahlen, sondern mit den tatsächlichen Leistungen belegt wird, müssen wir zur Kenntnis nehmen. Damit möchte ich nicht sagen, daß ein Übersoll erfüllt ist. Ich möchte aber diese Tatsache doch zur Steuer der Wahrheit festgestellt haben.
Ich kann allerdings, Herr Kollege Kather, mit Ihren Gedankengängen nicht konform gehen, wenn Sie meinen, daß uns die Sorgen um die Aufkommensseite im Lastenausgleich genommen wären, wenn eine Verlagerung der Dienstaufsicht vor sich gehen würde.

(Abg. Dr. Kather: Ich habe von Dienstaufsicht nicht gesprochen!)

Die Größe und die Höhe der Verteilerseite hängt nicht von der Dienstaufsicht ab, sondern es kommt auf die Aufbringerseite an. Die Verteilerseite kann nur mit dem wirtschaften, was auf der Aufbringerseite zur Verfügung gestellt wird. Wenn wir die
Aufbringerseite in Ordnung bringen wollen, brauchen wir den Finanzminister und das Finanzministerium, brauchen wir die Länderfinanzminister und brauchen wir auch die Bank deutscher Länder.

(Abg. Dr. Kather: Dann müßte der Finanzminister auch Verteidigungsminister werden; den brauchen wir auch!)

— Ach, Herr Dr. Kather, „Dann müßte der Finanzminister auch Verteidigungsminister werden", —

(Abg. Dr. Strosche: Natürlich!)

ich glaube, in diesem Zusammenhang ist dieser Zwischenruf wirklich nicht allzu geistreich.

(Abg. Dr. Kather: Aber er ist richtig! — Abg. Dr. Strosche: Er paßt haargenau!)

Richtig ist aber das eine: Wir haben darüber zu wachen und dafür zu sorgen, daß unsere beweglichen Positionen im Wirtschafts- und Finanzplan nicht absinken, daß die Hausrathilfe so schnell wie möglich zur Abstattung kommt und daß die Mittel für die Eingliederung nicht geschmälert werden. Und das, meine Damen und Herren, ist trotz aller Ihrer negativen Kritik nur möglich, wenn wir uns zusammensetzen und alle miteinander, Parlament und Bürokratie, für mehrere Jahre einen klaren Vorfinanzierungsplan erstellen

(Abg. Dr. Gille: Seit vier Jahren ist das die Aufgabe des Bundesfinanzministers!)

und wenn wir zweitens auch so viel Einfluß auf die Ländervertretungen ausüben — und hier appelliere ich an alle Parteien, die positiv oder negativ heute Stellung genommen haben, auf ihre Vertreter und Minister in den Ländern einzuwirken —, daß die jetzt bei den Entscheidungen im Vermittlungsausschuß auch Verständnis haben, damit uns nicht von dieser Seite her die Mittel gekürzt werden, die wir für den Lastenausgleich benötigen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Das Wort hat der Abgeordnete Gille.