Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 18. Mai 1950 hat der Bundesminister für Wirtschaft, Herr Professor Dr. Erhard, in der Drucksache Nr. 977 auf die von meiner Fraktion gestellte Anfrage Nr. 69
mitgeteilt, daß die Belegschaft des bundeseigenen Kupferbergwerks in Sontra auf 1500 Mann erhöht werden solle. Wörtlich hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft damals erklärt — wenn ich das zitieren darf —:
Der Plan ist darauf abgestellt, daß die allmähliche, nicht nur vorübergehende, sondern d a u -e r n d e Wiedereinstellung der Arbeiter durchgeführt wird.
Es liegt also eine ausdrückliche Zusage durch die Regierungserklärung vor, daß es sich bei dem Betrieb des Kupferbergwerks um Dauerarbeitsplätze handeln solle. Mit dieser Regierungserklärung, die der Herr Bundesminister für Wirtschaft abgab, steht in Widerspruch, daß der Herr Bundesfinanzminister im Februar dieses Jahres den Beschluß faßte, die bundeseigene Bergwerksgesellschaft zu liquidieren und eine „Stillegungs- und Kündigungsaktion" einzuleiten. Zwischen diesen beiden Entschlüssen, einerseits dem Entschluß des Bundeswirtschaftsministers, in Sontra Dauerarbeitsplätze zu schaffen, andererseits dem Beschluß des Bundesfinanzministers, den Bergbaubetrieb einzustellen, liegen allerdings eine Reihe von Ereignissen und vielfache parlamentarische Verhandlungen, da ja die Frage dieses Kupferbergwerks schon in der 75., 163. und 259. Sitzung des 1. Bundestages, am
14. Juli 1950, am 18. September 1951 und am
15. April 1953 Gegenstand der Erörterungen gewesen ist.
In diesem Zusammenhange darf ich darauf hinweisen, daß ich für meine Person insbesondere am 15. April 1953 in der 259. Sitzung des 1. Bundestages mich dazu bekannte, daß es sich bei diesem Bergwerk aus staatspolitischen und gesamtdeutsehen Gründen um einen ständigen Betrieb handeln müsse, woran ich stets festgehalten habe. Aber ich verkenne nicht, daß niemals die Stimmen verstummt sind, die aus wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten den hohen Zuschußbedarf dieses Bergwerks beanstandeten und darauf drängten, an Stelle des Bergwerks andere, rentablere Industriebetriebe in jenem Notstandsgebiet am nordhessischen Zonenrand anzusiedeln. Auch die Kräfte jedoch, die dafür eintraten, daß der Betrieb des Kupferbergwerks keine Dauerlösung darstelle. sondern durch die Neusiedlung anderer, wirtschaftlich produktiverer Industrien ersetzt werden müsse, haben stets beteuert, daß jede soziale Härte zu vermeiden sei und eine endgültige Entscheidung über das Schicksal des Bergwerks erst dann und nur dann getroffen werden dürfe, wenn andere Arbeitsplätze an Ort und Stelle, insbesondere in Sontra selbst gesichert seien.
Die Frage, ob sich hierzu eine Aussicht biete, stellte sich, als es der hessischen Landesregierung nach vierjährigen Verhandlungen gelungen war, für das benachbarte Notstandsgebiet des Landkreises Eschwege eine kanadische Landmaschinenfabrik zu gewinnen, die sich entschloß, dort eine Betriebsstätte mit zunächst 1200 Arbeitsplätzen zu errichten, wenn der Bund den erforderlichen Kredit zu besonders günstigen Bedingungen zur Verfügung stelle. Ich muß Gewicht auf ,die Feststellung legen, daß jene hessischen Bemühungen um eine Industrialisierung des Kreises Eschwege ursprünglich nicht im geringsten Zusammenhang mit dem Problem des bundeseigenen Kupferbergwerks in Sontra standen. Eine Verkoppelung der Industrieansiedlung in Eschwege mit einer Entscheidung über den Fortbestand des Kupferbergwerks in Son-tra ist vielmehr erst von der Bundesregierung herbeigeführt worden.
Bevor die Bundesregierung diesen verhängnisvollen Weg 'beschritt, holte sie eine Stellungnahme des Bundestagsausschusses für Wirtschaftspolitik ein, weil sich in den ersten Januartagen dieses Jahres keine Einigung im Wirtschaftskabinett der Bundesregierung hatte erzielen lassen. Der Bundestagsausschuß für Wirtschaftspolitik hat sich auf Wunsch der Bundesregierung mit diesen Fragen am 14. Januar 1955 beschäftigt. Hierbei hat er, wie ich glaube, den Fehler begangen, mit den Stimmen der Bonner Regierungskoalition sich zu weigern, dem Antrag der sozialdemokratischen Mitglieder zu entsprechen 'und sich von den damals anwesenden Sachverständigen vorerst einmal über den Stand des Kupferbergwerks und seine Aussichten ins Bild setzen zu lassen. Gleichwohl ist festzuhalten, was ich 'besonders unterstreichen muß, daß in jener Sitzung des Bundestagsausschusses für Wirtschaftspolitik am 14. Januar 1955 einhellig die Auffassung bestand, die Kreditgewährung des Bundes für die Industrialisierung des Kreises Eschwege durch Ansiedlung einer Landmaschinenfabrik dürfe unter keinen Umständen mit einer Entscheidung über das Kupferbergwerk in Sontra verkoppelt werden und biete auch für eine solche Entscheidung keine hinreichende Grundlage. Es ist daher nicht wahr, wenn draußen im Lande jetzt verbreitet wird, die späteren Maßnahmen der Bundesregierung hätten die Zustimmung aller Parteien gefunden.
Eine weitere Tatsache ist die, daß die Bundesregierung diese einhellige Empfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaftspolitik leider in den Wind schlug und durch ihr Wirtschaftskabinett am 21. Januar 1955 den Beschluß fassen ließ, zur Sanierung der Lage im Raum Sontra sei — wörtlich — „Zug um Zug mit der in Aussicht genommenen Ansiedlung neuer Betriebe eine Umsetzung der Arbeitskräfte des Bergbaubetriebs Sontra als Vorbereitung einer stufenweisen Stillegung des Betriebs der Kurhessischen Kupferschiefer-Bergbau G.m.b.H. in Sontra durchzuführen".
Offenbar hat nicht einmal im Schoße der Bundesregierung selbst Klarheit und Einigkeit darüber bestanden, was dieser Beschluß bedeuten sollte; denn noch am 9. Februar haben mir die Herren Bundesminister Blücher und Preusker mit der Ermächtigung zur Bekanntgabe versichert, daß dieser Beschluß noch keineswegs das Schicksal des Bergwerks besiegeln solle und jedenfalls keine Vollmacht für eine „Kündigungs- und Stillegungsaktion" enthalte.
Das Bundesfinanzministerium hat sich gleichwohl durchgesetzt und unverzüglich die Liquidation der bundeseigenen Bergwerksgesellschaft beschlossen und Maßnahmen getroffen, um eine Abwanderung der Arbeitskräfte aus dem Bergwerk herbeizuführen. Das Bundesfinanzministerium hat also seine Kreditgewährung für Eschwege mit der Stillegung des Bergwerks in Sontra verkoppelt, obgleich der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Bundestags aus einer Reihe sachlich zutreffender Gründe gerade dies für unmöglich erklärt hatte.
Wie wenig diese Verkoppelung im Sinne des Bundestags lag, geht daraus hervor, daß noch nach der am 21. Januar vom Wirtschaftskabinett der Bundesregierung getroffenen rätselhaften Entscheidung der Herr Kollege Dr. Löhr am 28. Januar vor einer Betriebsversammlung der Bergarbeiter in
Sontra folgendes ausführte. Ich darf das mit der freundlichen Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren. Der Herr Kollege Löhr ist anwesend. Was ich jetzt sage, ist die Übertragung einer Tonbandaufnahme. Herr Kollege Dr. Löhr hat vor der Arbeiterschaft ausgeführt:
Wenn nun gesagt worden ist, wir legen diesen Betrieb still, dann habe ich mich mit meinen politischen Freunden immer wieder gegen die Verwirklichung dieser Absichten eingesetzt und gesagt, daß dieses Problem nicht nur vom ökonomischen Standpunkt aus zu betrachten und zu entscheiden ist, sondern es geht hier um Menschen. Und der Sinn unserer heutigen politischen Ordnung ist es, die menschlichen Belange zu achten und zu berücksichtigen. Das ist unsere Betrachtungsweise, keine rein politisch-ökonomische, sondern eine menschenwürdige. Wir als Deutscher Bundestag,
— sagte Herr Kollege Dr. Löhr —
als Vertreter des deutschen Volkes haben die Pflicht, die Probleme nicht durch eine Brille, sondern so zu sehen, wie sie tatsächlich sind und wie auch Ihr sie seht. Was soll nun werden mit dem Kupferschieferbergbau in Sontra?
Und nun kommt es:
Eine Auflassung der Arbeit? Sie wird nicht in Frage kommen, solange nicht absolute Sicherheit gegeben ist, daß hier in S o n t r a neue Industrien angesiedelt sind. Wenn diese Industrie nicht hier ist und nicht ihre Arbeitsstätten geschaffen und ihre Maschinen montiert hat und dem Landrat und dem Arbeitsamt sagt: „Wir können in vier Wochen beginnen", wird
bis zum Tage des Arbeitsbeginns keine Auflassung der Produktion erfolgen und keine Förderstunde gekürzt werden.
— Sie nicken. Das sind Ihre wörtlichen Ausführungen, Herr Kollege Löhr.
Mit dieser Äußerung stand der CDU-Kollege
Herr Dr. Löhr nicht allein. In der 4. Sitzung des
Hessischen Landtags hat vielmehr noch am 9. Februar 1955 der CDU-Landtagsabgeordnete Dr.
Schnell ausgeführt, wenn ich auch das — es ist
ganz kurz — mit der freundlichen Genehmigung
des Herrn Präsidenten wörtlich verlesen darf: Zwei Forderungen müssen wir als vordringlich stellen. Die erste ist die, daß kein Angehöriger der Sontraer Belegschaft auch nur einen Tag seinen Arbeitsplatz verlieren darf. Und die zweite ist die, daß die Industrialisierung des Kreises Eschwege, für die vom Bund ein sehr erheblicher Betrag von 15 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden ist, in keiner Weise mit dem Problem Sontra gekoppelt werden darf.
So der CDU-Landtagsabgeordnete Herr Dr. Schnell.
— Ja sicher, Herr Euler, es ist auch sehr dankenswert von der hessischen Regierung, daß sie das getan hat.
— Sie können ja, Herr Euler, nach mir sprechen, wenn Sie anderer Meinung sind. — So Herr Dr. Schnell im Hessischen Landtage.
Auf Grund dieser Äußerungen muß ich mich nun allerdings mit zwei tief bedauerlichen Erscheinungen befassen. Die eine Erscheinung ist die, daß die Reden von Angehörigen der CDU im Lande genau das Gegenteil der Handlungen der von ihr hier getragenen Bundesregierung sind,
die andere Erscheinung, daß in einer unzulässigen Weise versucht wird, der hessischen Landesregierung die Verantwortung für Entscheidungen zuzuschieben, die allein von der Bundesregierung zu treffen waren und auch von ihr allein getroffen sind.
Ich glaube, zu dem ersten Punkt ist zu sagen, daß der Widerspruch zwischen den Beteuerungen der CDU-Abgeordneten Herrn Dr. Löhr und Herrn Dr. Schnell im Lande draußen zu den Maßnahmen des ihrer Partei angehörigen Bundesfinanzministers, Herrn Dr. Schäffer, für jedermann offen zutage liegt. Während Abgeordnete der CDU draußen im Lande fortgesetzt noch Versprechungen machten und Herr Dr. Schnell im Hessischen Landtage sich sogar zu der Behauptung verstieg, der Bundeskanzler selbst werde sich dafür einsetzen, daß auch noch in diesem Rechnungsjahre der Bund für Sontra wieder Zuschüsse in Höhe von 8 Millionen DM bewilligen werde, erwies sich im Haushaltsausschuß des Bundestages der CDU-Bundestagsabgeordnete Herr Dr. Vogel als alterbitterter Feind dieses Bergwerks und setzte es die Bonner Kolition durch, daß der sozialdemokratische Antrag auf Hergabe der notwendigen Zuschüsse auf den unzureichenden Betrag von nur 3,85 Millionen DM beschränkt werden soll.
Meine Damen und Herren, den Schaden solcher Verhaltungsweise trägt der demokratische Gedanke. Die Bevölkerung im Raum Sontra fühlt sich getäuscht und hat weitgehend den Glauben an die parlamentarische Demokratie dadurch entweder verloren oder ist mindestens in ihm erschüttert worden, und das ist in einem unmittelbar am Zonenrand gelegenen Gebiet von besonderer Bedenklichkeit.
Zum zweiten Punkt ist noch zu sagen, daß die Bergwerksgesellschaft ausschließlich im Bundeseigentum steht und der Betrieb dieses Bergwerks eine gesamtdeutsche Angelegenheit ist. Infolgedessen handelt es sich bei der Entscheidung, das Bergwerk stillzulegen, um einen Entschluß des Bundesfinanzministers. Die hessische Regierung hat weder je erklärt noch je erklären können, daß sie dafür die politische Verantwortung übernehme, sondern hat sich mit den Maßnahmen des Bundes lediglich abfinden müssen. Es ist keine gute Sache, daß eine Bundesregierung sich scheut, öffentlich die Verantwortung für die von ihr allein getroffenen Maßnahmen zu tragen, sondern statt dessen durch ihre Parteigänger draußen im Lande im Wege der Flüsterpropaganda eine daran unbeteiligte Landesregierung zum Sündenbock machen will.
l Wie man auch immer über diesen gewiß schwierigen Bergwerksbetrieb denkt, so war doch bisher das eine gewiß, daß gerade auch dann soziale Härten vermieden werden müßten, falls man dazu übergehen sollte, den Bergwerksbetrieb durch die Ansiedlung neuer Industrien abzulösen. Diese sozialen Härten sind jedoch in einem bedrohlichen Ausmaß eingetreten. Auf den Betriebsanlagen ist es, wie mir einer der Arbeiter schrieb — ich zitiere diesen harten Ausdruck —, jetzt wie auf einem „Sklavenmarkt" zugegangen. Die Anwerber von Arbeitskräften haben Kopfprämien für jeden Mann bekommen, den sie für einen anderen Betrieb gewinnen konnten —
— Herr Sabel, regen Sie sich nicht auf! —, so daß sich der Landrat, Herr Dr. Seraphim, der sicherlich Ihnen parteipolitisch wesentlich näher steht als mir, zu einem öffentlichen Protest gegen diese Werbemethoden hat veranlaßt gesehen. Der Belegschaft bemächtigte sich eine Panikstimmung, da sie nun überhaupt nichts mehr glaubte und j eden-falls das Vertrauen zu einer Sicherheit ihrer Arbeitsplätze verlor.
Unter diesem „freiwilligen" Zwang haben sich bisher von den etwa 1300 Arbeitskräften über 500 Belegschaftsmitglieder eine andere Arbeitsstelle gesucht, darunter fast alle Führungskräfte und technischen Aufsichtspersonen. Rund 225 Mann sind zur Landmaschinenfabrik nach Eschwege gegangen, etwa 150 in westliche Bergbaureviere, während der Rest anderweit ein Unterkommen gefunden hat. Die nach Eschwege abgewanderten Arbeitskräfte müssen mit einer starken Verschlechterung ihrer sozialen Lage rechnen. Während in Son-tra der Bergmann unter Tage 15,74 DM und der Hauer 17,05 DM täglich verdienen, wird nach den Lohntarifen der Eisenmetallindustrie für Nordhessen in Eschwege kaum ein höherer Tageslohn als von 9 bis 11 DM zu erwarten sein. Dazu treten die Verluste an Fahrgeld, die zwischen 20 und 40 Mark monatlich betragen, ganz zu schweigen von den zusätzlichen Fahrzeiten von ein bis zwei Stunden. Mit welchen Mitteln, auf welche Dauer und auf welche Weise die Rechte aus der Knappschaftsversicherung gerettet werden können, ist bisher noch nicht geklärt.
Am meisten bedroht aber ist das weitere Schicksal der gegenwärtig noch verbliebenen etwa 750 Belegschaftsmitglieder. Unter ihnen sind 561 Arbeitskräfte überaltert, da sie das 40., das 50., ja sogar teilweise das 60. Lebensjahr überschritten haben und auf eine Wiederverwendung, jedenfalls in einem Bergbaubetrieb, nicht mehr hoffen können. Unter diesen Arbeitskräften befinden sich 91 Kriegsversehrte und 60 wegen Teilinvalidität nicht mehr voll einsatzfähige Arbeiter. Man wird bedauerlicherweise wahrhaftig nicht sagen können, daß dieser Zustand als ein „stufenweiser Abbau" bezeichnet werden kann, der ohne soziale Härten vor sich geht. Es ist völlig ungewiß, was aus den verbliebenen noch über 700 Arbeitskräften werden soll, nachdem fast alle Führungskräfte, die technischen Aufsichtspersonen und insbesondere die jüngeren Arbeiter abgewandert sind und verständlicherweise jede sich ihnen bietende Gelegenheit genutzt haben.
Ebenso bedroht ist das Schicksal der Stadt Sontra selbst und der umliegenden Bergbausiedlungsgemeinden. Sie werden nicht nur durch Steuerausfälle hart betroffen, sondern auch in ihrer Existenz durch den Verlust der arbeitsfähigen Verdiener in Frage gestellt. So wird esdaher nicht weitergehen können, weshalb unverzüglich Beratungen darüber erforderlich sind, was jetzt werden soll. Der technische Ausschuß des Aufsichtsrats der Kurhessischen Kupferschiefer-Bergbau GmbH hat hierzu am 26. April dieses Jahres verschiedene Vorschläge gemacht, die in unserem Wirtschaftspolitischen Ausschuß alsbald zu prüfen sein werden.
Das einzige Erfreuliche und Dankenswerte in diesem düsteren Bild ist die Tatsache, daß bisher noch keine Kündigung ausgesprochen wurde.
Ich möchte das ausdrücklich hervorheben und ausdrücklich als eine dankenswerte Tatsache bezeichnen.
Es ist die Pflicht des Bundes, durch eine soziale Haltung bei einem bundeseigenen Betrieb ein Vorbild zu geben. Daher muß die Zukunft des Bergwerks so geregelt werden, daß es zu keiner Kündigung kommt.