Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag auf Drucksache 1338 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! —Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 6 der heutigen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner und Genossen betreffend Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 1328, 702),
und teile dem Hause mit, daß durch interfraktionelle Vereinbarung die Drucksache 702 zusammen mit dem Ausschußbericht an den zuständigen Ausschuß, nämlich an den Gesundheitsausschuß, zurückverwiesen wenden soll. Das Haus ist damit einverstanden? — Dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 7:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger , Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1223).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Geiger zur Begründung.
Geiger (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Begründung des vorliegenden Antrages habe ich heute zu einer Materie zu sprechen, mit der sich der Bundestag bisher ,gesetzgeberisch noch nicht befaßt hat. Beinahe für alle von uns stellt dieser
Fragenkomplex etwas vollkommen Neues dar. Das ist auch der Grund, warum die Antragsteller eine Begründung ihres Antrags gewünscht haben.
Ich darf vorausschicken, daß der Antrag von Mitgliedern der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft für naturgemäße Wirtschaft gestellt worden ist. Diese Arbeitsgemeinschaft hat zwar schon seit längerem die Unterlagen zu diesem ganzen Komplex gesammelt, aber der eigentliche Anlaß des vorliegenden Antrags war ein Presseinterview, das unser verehrter Kollege Fritz Erler vor einiger Zeit gegeben hat und das am ausführlichsten in der „Welt" unid im „Münchner Merkur" wiedergegeben wurde. Kollege Erler verlangte einen möglichst sicheren Schutz vor Folgen der Strahlung radioaktiver Substanzen. Er hat von Anfang an den Standpunkt vertreten, daß es sich hier um eine ernste Frage handele, die man auf jeden Fall interfraktionell behandeln sollte und keinesfalls parteipolitisch sehen dürfe.
Die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft hat im Anschluß an diese Presseverlautbarungen eine Besprechung in engstem Kreise im Bundeshaus angesetzt, bei der Herr Kollege Dr. Schuberth wertvolle Anregungen gab. Direkt im Anschluß an diese Besprechung Ist der vorliegende Gesetzentwurf ausgearbeitet worden. Mit ihm soll erreicht werden, daß es in Zukunft zu den Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes gehört, die Atmosphäre auf radioaktive Beimengungen und deren Verfrachtung zu überwachen. Der vorliegende Antrag ist nicht nur von Abgeordneten aller Fraktionen, sondern auch von den Fraktionen insgesamt unterschrieben worden. Die Presse hat diese Tatsache besonders herausgestellt.
Im Namen der Antragsteller will ich nun nicht auf die Fragen der Nutzung der Atomkraft für Energiezwecke, nicht auf die schädlichen Folgen der radioaktiven Strahlungen ganz allgemein und nicht auf die Bedeutung der Forschung in dieser Hinsicht eingehen, sondern mich bewußt auf die radioaktiven Beimengungen in der Atmosphäre und die Notwendigkeit der Überwachung beschränken.
Es Ist auch nicht meine Aufgabe, hier zu untersuchen, welche Staaten und welche Ursachen die Veranlassung geben, daß die Atmosphäre in steigendem Maße mit radioaktiver Substanz belastet wird. Es ist der 'deutschen Bundesrepublik nicht möglich, diese äußeren Einflüsse abzustellen oder einzuschränken. Wir müssen immer wieder damit rechnen, daß solche radioaktiven Ausbruchswolken in den Bereich der Bundesrepublik einziehen. Deshalb besteht nach Ansicht der Antragsteller auch für den Gesetzgeber die Verpflichtung, hier Vorkehrungen zu treffen.
Die zahlreichen Veröffentlichungen in der Presse, die eine gewisse Beunruhigungswelle ausgelöst haben, wurden nicht durch unseren Antrag verursacht, sondern durch die allgemeine Unruhe auf der ganzen Welt. Wir dürfen uns deshalb nicht scheuen, hier ganz offen über diese Fragen zu sprechen. Das Volk will wissen, daß das Parlament etwas tut, und es will wissen, was besonders in dieser Frage getan werden kann.
Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich nur um eine Teilmaßnahme, die ergriffen werden muß. Wir sind der Ansicht, daß dieser Schritt sofort getan werden kann. Gemeinsam mit der Wissenschaft werden wir dadurch Erfahrungen sammeln, um auch die Aufgaben auf den anderen Teilgebieten dieses sehr schwierigen Problems einer Lösung näherzubringen. Die in der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Mitglieder dieses Hauses vertreten die Ansicht, daß wir durch eine offene Aussprache eine Beruhigung im Volk herbeiführen. Die Bevölkerung sieht dann, daß der Gesetzgeber tut, was er tun kann.
Der vorliegende Antrag wurde nun nicht gestellt, weil wir meinen, das Wetter würde durch Atomexplosionen beeinflußt. Die Wissenschaft ist ziemlich klar zu dem Ergebnis gekommen, daß nicht durch die Radioaktivität an sich, sondern lediglich über die M die Atmosphäre geschleuderten kleinsten Teilchen eine Beeinflussung überhaupt denkbar wäre. Ähnliche Vorgänge sind uns ja schon durch den großen Vulkanausbruch des Krakatau um Jahre 1883 bekannt; aber direkte Folgeerscheinungen in dieser Hinsicht sind bisher noch nicht wissenschaftlich bewiesen worden. Von einer Beeinflussung des Großklimas, von der vielfach gesprochen wird, kann bestimmt nicht die Rede sein.
Einwandfrei steht fest, daß radioaktive Produkte in mehr oder weniger fein verteilter Form in die Atmosphäre gelangen, wobei die leichten Teile als Schwebestoffe mit den Luftströmungen auf weite Strecken weggeführt werden können. Die Radioaktivität solcher Schwaden vermindert sich allmählich durch Absinken der Teilchen, durch Zerreißung der Schwaden infolge Windströmungen und durch den Aktivitätsabfall. Eine solche Wolke, von der am 12. März 1955 in der Presse berichtet wurde, hatte in 3000 m Höhe eine Ausdehnung von etwa 1500 km in der Länge und 300 km in der Breite. Sie zog, wie das Wetteramt in Washington bekanntgab, von der amerikanischen Atlantikküste in Richtung Europa und Nordafrika. Nach drei Tagen meldete der Leiter der Forschungsabteilung der schwedischen Streitkräfte, Dr. Magnusson, daß Wolkenteile nach Schweden getrieben worden seien. In Freiburg im Breisgau, in Heidelberg und auch hier in Bonn hat man nach 6 bis 12 Tagen, wenn auch nur relativ schwache, so doch immerhin meßbare künstliche Radioaktivität festgestellt, also Radioaktivität, die nicht von der kosmischen Strahlung herrührt. Es hängt ganz von den Strömungs-
und Niederschlagsverhältnissen in der Atmosphäre ab, wann, wo und mit welcher Intensität diese radioaktiven Stoffe wieder zur Erdoberfläche zurückgelangen. Der Wissenschaftliche Beirat des Deutschen Wetterdienstes ist überzeugt, daß alle Orte der Erdoberfläche von radioaktiven Zerfallsprodukten hoher Konzentration verseucht werden können. Daß diese Auffassung zu Recht besteht, zeigen bereits eingetretene Schädigungen in Japan, da ganz offensichtlich die verantwortlichen Wissenschaftler über den räumlichen Umfang der radioaktiven Verseuchung keine zutreffende Vorstellung hatten. Die Gefährlichkeit dieser radioaktiven Verseuchung der Luft ergibt sich auch daraus, daß der Beginn der letzten Versuchsreihe nach Pressemeldungen mehrfach wegen ungünstiger Windrichtung verschoben werden mußte. Die Meteorologische Gesellschaft Japans hat mit großer Eindringlichkeit auf die Gefahr der radioaktiven Verseuchung der Atmosphäre und die dadurch eintretenden biologischen Schäden hingewiesen.
Bei der Langlebigkeit wichtiger Zerfallsprodukte werden die Menschen nicht nur durch die radioaktive Verseuchung der Luft selbst bedroht, sondern auch durch die Vergiftung gefährdet, die
der Boden, die Wasserflächen, die Vegetation und damit die landwirtschaftlichen und die Fischereierzeugnisse infolge der Ablagerung der radioaktiven Stoffe erfahren. Ich glaube, ich muß auf die Schäden, die infolge dieser Vorkommnisse eintreten können, nicht im einzelnen eingehen. Maßgebliche Wissenschaftler haben die Auswirkungen auf die Atmungsorgane, auf das Blutbild und auf den gefährdeten Nachwuchs usw. in zahlreichen Presseveröffentlichungen klar und deutlich genug dargelegt. Es ist eine Tatsache, daß gewisse Schädigungen an Erbanlagen beim Menschen erst nach mehreren Generationen, d. h. nach 100 bis 200 Jahren auftreten.
Wir sind nicht das erste Parlament, das sich mit diesen Fragen befaßt. Ich möchte nur an die diesbezügliche Debatte im britischen Unterhaus im vergangenen Jahr erinnern. Der kanadische Gesundheitsminister Martin hat erklärt, in letzter Zeit sei ein leichtes, aber durchaus wahrnehmbares Ansteigen der Radioaktivität der Atmosphäre festzustellen gewesen. Allerdings sei es nach den wissenschaftlichen Unterlagen noch äußerst unwahrscheinlich, daß diese gestiegene Radioaktivität zu irgendwelchen biologischen Schädigungen führen könne. Eine offiziöse amerikanische Zeitschrift schrieb am 25. März 1955 beschwichtigend, noch nirgendwo hätten die radioaktiven Ausbruchswolken bisher Strahlungsdosen von 0,01 Röntgeneinheiten überschritten. Der internationale Ausschuß für Strahlenschutz hat festgelegt, daß 0,25 Röntgeneinheiten die höchste zulässige Dosis bei ständiger Bestrahlung ist; allerdings dürften die Geschlechts- und Fortpflanzungsorgane nur einem Zehntel dieser Strahlungsmengen ausgesetzt sein, das sind 0,025 Röntgeneinheiten, also nur das zweieinhalbfache der Menge, die bisher in radioaktiven Ausbruchswolken gemessen wurde. Das zeigt, daß die an den entfernten Punkten der Erdhülle gemessene Radioaktivität in die Nähe der höchstzulässigen Dosen für die Dauerbestrahlung kommt. Nach bisherigen Schätzungen sind erst etwa 65 Atomversuche unternommen worden, die eine Beeinflussung der Radioaktivität der Atmosphäre darstellen.
Die beste Voraussetzung für einen Schutz vor diesen Gefahren ist die Errichtung eines sicher und schnell arbeitenden Warndienstes. Was haben nun andere Länder in dieser Hinsicht getan? Ich darf es hier aufführen.
In den Vereinigten Staaten wurde ein weitmaschiges Stationsnetz zur Überwachung der Radioaktivität der Niederschläge und der bodennahen Luft eingerichtet. Es wurden einige Ergebnisse veröffentlicht. Die bei diesen Versuchen entstehenden Staubwolken werden mit speziell ausgerüsteten Flugzeugen und motorisierten Einheiten am Boden verfolgt. Nähere Einzelheiten sind nicht bekannt.
Auch in Frankreich werden Spezialflugzeuge zur Verfolgung dieser Wolken eingesetzt. Die Einrichtung eines Stationsnetzes zur Überwachung der Atmosphäre wird zur Zeit diskutiert.
In Belgien und in Holland werden Pläne zur Überwachung der radioaktiven Zerfallsprodukte in der Luft vorbereitet.
Über die sicher umfangreichen japanischen Untersuchungen sind nur wenige Einzelangaben erhältlich. Ähnliches gilt hinsichtlich der einschlägigen britischen Veröffentlichungen. Über die russischen Untersuchungen ist bisher nichts bekannt.
Bei Diskussion über den Bau eines Reaktors in der Schweiz wurde beachtenswerterweise geltend gemacht, in erster Linie solle es sich in der Schweiz darum handeln, die Möglichkeiten des Schutzes gegen eine Verseuchung der Luft zu erforschen.
Auch die Weltgesundheitsorganisation hat sich mit dieser Angelegenheit schon befaßt und ihre Mitgliedstaaten gebeten, dieser Frage ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Vom Deutschen Wetterdienst werden die zugänglichen Veröffentlichungen der letzten Jahre systematisch verfolgt und studiert. Ebenso wurde in letzter Zeit vom Deutschen Wetterdienst Verbindung mit ausländischen Experten, insbesondere mit den Wetterdienstbüros der Vereinigten Staaten, aufgenommen.
Die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft hat sich, bevor wir diesen Antrag eingereicht haben, eingehend darüber informieren lassen, was nun in dieser Richtung bei uns getan werden müßte. Eine Überwachung ist durch folgende Messungen möglich: a) durch die Messurg der Radioaktivität der Niederschläge, b) durch Messung der Radioaktivität der Lauf dem Erdboden abgelagerten Teilchen, c) durch Messung der Radioaktivität der bodennahen Luft Lund d) durch Messung der Radioaktivität der freien Atmosphäre. Die Messungen zu a bis c lassen sich in einem Netz von Beobachtungsstationen durchführen, an denen die Niederschlags-, Ablagerungs- und Luftproben sofort mit Hilfe von Geigerzählrohren untersucht werden können.
Ich darf hier, damit keine Verwechselung eintritt, bemerken, daß ich in keiner Weise an der Erfindung des Geigerzählrohrs beteiligt gewesen bin.
Die Ergebnisse könnten auf dem wetterdiensteigenen Fernschreibernetz schnellstens einer Zentralstelle zugeleitet werden.
Für die Messungen der Radioaktivität der freien Atmosphäre werden in den verschiedenen Staaten bisher Flugzeuge mit spezieller Ausrüstung verwendet. Nach Lage der Dinge wird man für diesen Zweck bei uns frei fliegende Ballone verwenden müssen. Die Fachleute sind sich darüber einig, daß für diese Kontrolle der hohen Atmosphärenschichten ein verhältnismäßig weitmaschiges Netz ausreichend ist.
Die genannten Messungen über dem Bundesgebiet werden zweckmäßig vom Deutschen Wetterdienst und den bereits bestehenden Beobachtungsstationen der Bundespost durchgeführt, während mit der organisatorischen Seite und mit der Auswertung am besten der Deutsche Wetterdienst allein beauftragt wird. Für diesen Vorschlag sprechen vor allem folgende Gründe: Erstens: Der Wetterdienst besitzt ein Netz von Beobachtungsstationen, das in ziemlicher Dichte das gesamte Gebiet der Bundesrepublik überzieht. Zweitens: Der Deutsche Wetterdienst unterhält im Bundesgebiet einschließlich Berlin 7 aerologische Stationen, die mit Hilfe frei fliegender Ballone die Wind-, Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse der freien Atmosphäre überwachen.
Drittens: Das Personal des Wetterdienstes, das in der physikalisch-meteorologischen Meßtechnik geschult ist, kann verhältnismäßig leicht auch mit den
radioaktiven Meßmethoden vertraut gemacht werden.
Viertens: Der Wetterdienst besitzt in dem wetterdiensteigenen Fernschreibernetz ein sicher und schnell arbeitendes Nachrichtenmittel.
Fünftens: Die wichtige Frage nach der Verfrachtung der radioaktiven Beimengungen der Atmosphäre kann nur vom Wetterdienst beantwortet werden.
Es ist uns bekannt, daß bereits der Vorschlag gemacht worden ist, die Überwachung der Atmosphäre doch irgendeiner internationalen Organisation zu übergeben. Die Antragsteller sind aber der Ansicht, daß dies nicht zweckmäßig und nicht möglich ist, weil dann eben diese internationale Organisation im deutschen Bundesgebiet eine Reihe solcher Stationen, wie sie der Deutsche Wetterdienst bereits hat, einrichten müßte.
Die Kosten für die erstmalige Einrichtung und für den laufenden Betrieb der Überwachungsstationen sind aller Voraussicht nach erheblich. Diese Mittel müssen jedoch aufgebracht werden als ein unumgänglicher Tribut an das heraufziehende Atomzeitalter. Für die an den festen Bodenstationen anzustellenden Messungen gibt es bereits eine Meßapparatur zum Preise von etwa 35 000 eine Kraft für die Messungen erfordert. Da sich die Messungen täglich über 24 Stunden erstrecken Messungen täglich über 24 Stunden erstrecken müßten, wären für jede Station zusätzlich mindestens drei Kräfte notwendig. Urlaub, Sonn- und Feiertage sowie Krankheitszeiten werden dabei von dem bereits vorhandenen Personal der Wetterwarten überbrückt werden können.
Für eine hinreichende Überwachung der bodennahen Luftschichten im Bundesgebiet dürften eigentlich etwa 50 Stationen erforderlich sein. Für ein solches Netz ergäbe sich nach dem eben Gesagten ein erheblicher Personalbedarf. Dieser Bedarf wird wesentlich gesenkt werden können, wenn es gelingt, die bisher angewandten Meßmethoden durch vollkommen selbsttätige fortlaufende Registrierungen der Radioaktivität zu ersetzen. Hierfür sind jedoch entsprechende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten notwendig. Eine geeignete Apparatur für die Radioaktivitätsmessungen in der freien Atmosphäre mittels freifliegender Ballone gibt es noch nicht. Sie muß ebenfalls erst entwickelt werden. Für die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ist zusätzliches Personal notwendig, ebenso für die Überwachung der eingesetzten Meßgeräte durch die beiden Instrumentenämter des Deutschen Wetterdienstes.
Nach Lage der Dinge kann der Aufbau des Überwachungsdienstes nur schrittweise erfolgen. Zunächst wird man sich zweckmäßig auf etwa zehn Meßstationen am Boden beschränken und daneben die Radioaktivitätsmessungen in der freien Atmosphäre in Gang bringen. Hierfür wären dann laufend für neu einzustellendes Personal, nämlich für einen wissenschaftlichen Angestellten der Vergütungsgruppe II TO. A, für drei wissenschaftliche Angestellte der Vergütungsgruppe III TO. A und für 37 Angestellte der Vergütungsgruppe VII TO .A, zusammen 240 000 DM und an jährlichen Betriebskosten dazu noch schätzungsweise 210 000 DM, also insgesamt an laufenden personellen und Betriebskosten 450 000 DM jährlich erforderlich. Das wären also die jährlichen Kosten.
Nun die einmaligen Kosten. Die Gerätebeschaffung für die Bodienmeßstationen erfordert rund 350 000 DM. Die Entwicklung und Beschaffung der Geräte zu Messungen in der freien Atmosphäre erfordern einmalig Mittel in Höhe von 150 000 DM. Zusammen also 500 000 DM einmalig. Diese genannten Beträge müßten noch in den Haushalt 1955 eingestellt werden, und zwar unter Kap. 14 des Einzelplans XII, nämlich des Bundesverkehrsministeriums.
Ich komme nunmehr zum Schluß meiner Ausführungen. Ich glaube doch betonen zu können, daß ein Betrag von 450 000 DM jährlich und ein einmaliger Betrag von 500 000 DM für diesen Zweck gar nicht zu hoch sind, wenn man sich vor Augen hält, was gegebenenfalls geschehen könnte. Die Antragsteller haben ursprünglich eigentlich damit gerechnet, Ihnen einen noch wesentlich höheren Kostenbetrag nennen zu müssen. Die Beträge sind nur deshalb so relativ niedrig, weil, wie ich schon ausführte, der Deutsche Wetterdienst eine große Anzahl von Einrichtungen bereits besitzt, die man auch für diese neue Aufgabe mitverwenden kann.
Mit dem Fortschreiten der Entwicklung der Menschheit muß nun auch der Gesetzgeber die Aufgaben der bestehenden Einrichtungen erweitern. Hier ist ein typischer Fall einer solchen zwangsweisen Entwicklung. Ich möchte daher im Namen der Antragsteller die Mitglieder des Hohen Hauses bitten, sich dem vorliegenden Antrag nicht zu verschließen. Es geht doch hier um die Sicherheit, um die Gesundheit der Bevölkerung, aber iauch um die Wirtschaft, die Landwirtschaft und das Gewerbe, die Industrie ganz allgemein. Der Bundestag muß ' die ernste Mahnung der Wissenschaft aufgreifen. Wir, die Antragsteller, glauben, daß man in diesem Fall möglichst schnell vorgehen sollte. Der Staatsbürger verlangt von einer gut funktionierenden demokratischen Staatsführung, daß sie sich schnell den neuen Gegebenheiten anpaßt.
Daß wir das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst entsprechend unserem Antrag Drucksache 1223 ändern müssen, ist wohl unbestritten. Darüber dürfte es eigentlich keine Meinungsverschiedenheiten geben. Anderer Ansicht kann man natürlich darüber sein, inwiefern unsere Berechnungen hinsichtlich der Kasten zutreffen. Aber die Kostenfrage wird mit diesem Antrag nicht geregelt. Man wird sie bei der Behandlung des Haushaltsplans des Deutschen Wetterdienstes mitbesprechen müssen. Die Antragsteller sind dementsprechend der Ansicht, man sollte, wenn es über idle Tatsache, daß man den Deutschen Wetterdienst mit dieser Aufgabe betrauen muß, keinen Zweifel gibt, dafür Sorge tragen, daß der Entwurf schnellstens verabschiedet wird; sonst kann der Haushaltsausschuß bei den Etatberatungen diese neuen Dinge wieder nicht mitbesprechen.
Es handelt sich hier um einen Antrag, der von allen Fraktionen dieses Hauses unterschrieben ist. Sicherlich wäre es ein gutes Zeichen für das Funktionieren unseres parlamentarischen Apparates, wenn wir dieser ersten Lesung in möglichst kurzer Zeit die zweite und die dritte Lesung folgen ließen. Ich möchte das Hohe Haus bitten, sich dieser Ansicht anzuschließen und den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Verkehrswesen zu überweisen..