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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 79. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1955 4333 79. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1955. Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Lockmann 4335 C Geschäftliche Mitteilungen . . . 4335 C, 4391 C, D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4392 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 145 und 165 (Drucksachen 1143, 1359; 1303, 1360) 4335 C Mitteilung über Vorlage eines Berichtes über Maßnahmen zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens (Drucksache 1356) und eines Berichts über Bemühungen der Bundesregierung zur Freigabe der mit Manöverrechten belegten Gebiete in der Lüneburger Heide und Verwendung des Truppenübungsplatzes Munster-Nord für Panzerübungen (Drucksache 1361) . . . . 4335 C Zur Geschäftsordnung, — Antrag auf Aufsetzung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Viermächteverhandlungen (Drucksache 1355) auf die Tagesordnung: Wehner (SPD) 4335 D Kiesinger (CDU/CSU) 4336 D Aufsetzung abgelehnt 4337 B Fragestunde (Drucksache 1357): 1. betr. Besatzungskosten für außerdienstliche Aufwendungen der Besatzungsangehörigen: Arnholz (SPD) 4337 B, 4338 B, C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4337 C, 4338 C 2. betr. deutsche Originalakten im Besitz ausländischer Regierungen: Arnholz (SPD) 4338D, 4339 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 4338 D, 4339 B 3. betr. Wiedereröffnung der Deutschen Kolonialschule in Witzenhausen: Platner (CDU/CSU) 4339 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4339 B 4. betr. Rückgabe der verlagerten Bestände der früheren Preußischen Staatsbibliothek in Berlin: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 4339 C, 4340 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4339 D, 4340 A 5. betr. Anstalten zur klinischen Beobachtung oder Behandlung von Heimkehrern mit Leberschäden usw.: Dr. Hammer (FDP) 4340 A, C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 4340 B 6. betr. Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 34 Abs.4 des Kindergeldgesetzes: Dr. Stammberger (FDP) 4340 C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 4340 D 7. betr. Aufhebung des Chlorierungszwangs von Trinkwasser in mit Truppen belegten Städten: Dr. Menzel (SPD) 4340 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4341 A 8. betr. Pauschalgebühren für gemeindeöffentliche Fernsprechstellen: Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4341 A, C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 4341 B 9. betr. „Wetterstation" der französischen Luftwaffe auf der Hornisgrinde bei Achern (Baden): Dr. Schranz (DP) 4341 C Blank, Beauftragter des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen 4341 D 10. betr. interne Weisungen zur Durchführung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung: Jaksch (SPD) 4342 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4342 B 11. betr. Berufungs- und Abstimmungsverfahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften: Dr. Arndt (SPD) . . . . 4342 C, 4343 A, B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4342 C, 4343 A, B 12. betr. Bildung einer ständigen Kommission zur Vorbereitung von Viermächteverhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands: Dr. Lütkens (SPD) 4343 B, C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 4343 C, D 13. betr. Denkschrift des Obersten a. D. von Bonin 4343 D 14. betr. Kontrolle der im Lager Grafenwöhr beschäftigten Arbeiter außerhalb des Lagers durch die deutsche Zollbehörde: Müller (Erbendorf) (SPD) 4344 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4344 A 15. betr. zahlenmäßiges Mißverhältnis zwischen den vom Handel abgesetzten und den bei der Post gemeldeten Fernsehapparaten: Blachstein (SPD) 4344 C, D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 4344 C 16. betr. Altersfreibetrag nach § 32 b des Einkommensteuergesetzes für Verwitwete über 70 Jahre: Seidel (Fürth) (SPD) 4344 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4345 A 17. betr. Villa Massimo in Rom: Dr. Arndt (SPD) 4345 B, C, D Dr. Schrader, Bundesminister des Innern 4345 B, C, D 18. betr. Verfahren bei Ausstellung der Flüchtlingsausweise C bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG . . 4345 D 19. betr. Maßnahmen bei Differenzen zwischen den Arbeitsämtern und den Familienausgleichskassen hinsichtlich der Zahlung von Kindergeld: Bock (CDU/CSU) 4345 D, 4346 B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 4346 A 20. betr. Beschlagnahme von Büchern durch Zollbeamte bei der Einreise aus der sowjetisch besetzten Zone in die Bundesrepublik Deutschland: Dr. Arndt (SPD) 4346 B, 4347 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4346 C 4347 A, B 21. betr. Verteilung von Flugblättern durch Postbedienstete in Dienstkleidung in Lörrach: Kramel (CDU/CSU) 4347 B Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 4347 B Wahl des Abgeordneten Sabaß zum Mitglied der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 4347 C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landpachtgesetzes (Drucksache 697); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 967) . . 4347 D Dannemann (FDP): als Berichterstatter 4347 D als Abgeordneter 4352 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) 4348 C, 4356 B Elsner (GB/BHE) 4351 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 4354 B Varelmann (CDU/CSU) 4355 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4355 B Namentliche Abstimmung . . . . 4356 D, 4394 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksache 213); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1306; Umdrucke 350, 353) 4357 A, 4392 C Struve (CDU/CSU): als Berichterstatter 4357 A als Abgeordneter 4359 D, 4360 C, 4361 B, 4362 D, 4363 D Frau Keilhack (SPD) 4359 C, 4360 A, 4361 A, 4362 B, 4363 B Dr. Conring (CDU/CSU) 4361 C Kriedemann (SPD) 4364 B Krammig (CDU/CSU) 4365 B Abstimmungen 4359 C, 4360 B, C, 4362 A, 4363 A, 4364 C, 4365 B Mündliche Berichterstattung des Ausschusses für Petitionen gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 .der Geschäftsordnung in Verbindung mit der Beratung der Übersicht 11 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen nach dem Stand vom 15. April 1955 (Drucksache 1338) . . 4365 C Dr. Stammberger (FDP), Berichterstatter 4365 C Arnholz (SPD) 4368 C Beschlußfassung 4368 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 1328, 702) 4368 D Rückverweisung an den Ausschuß . . . 4368 D Erste Beratung des von den Abg. Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1223) 4368 D Geiger (München) (CDU/CSU), Antragsteller 4368 D Dr. Schrader, Bundesminister des Innern 4372 A Ruhnke (SPD) 4372 B Jacobi (SPD) 4373 C Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen, Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Haushaltsausschuß 4373 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Bannmeilengesetzes (Drucksache 1049); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 1310; Umdruck 352) . 4373 D, 4393 C Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4373 D Kortmann (CDU/CSU) 4374 B Kahn-Ackermann (SPD) 4374 D Abstimmungen 4375 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Arndt, Merten, Dr. Preller ú. Gen. betr. Kurhessische Kupferschiefer-Bergbau GmbH in Sontra (Drucksache 1212) 4375 D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 4375 D, 4387 B Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 4379 A Euler (FDP) 4380 C, 4390 B Sabaß (CDU/CSU) 4383 A Samwer (GB/BHE) 4384 D Sabel (CDU/CSU): zur Sache 4386 B zur Abstimmung 4390 D Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4390 C, D Abstimmungen 4390 C, D Nächste Sitzung 4391 C, D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4392 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Gesetzentwurf betr. Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Umdruck 350) 4392 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Struve u. Gen. zum Gesetzentwurf betr. Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Umdruck 353) 4392 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Bannmeilengesetzes (Umdruck 352) 4393 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über Art. 1, 2, 3 und Einleitung und Überschrift des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landpachtgesetzes nach Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 697) 4394 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Kemmer (Bamberg) 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne-Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 8. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Frühwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Baur (Augsburg) 7. Mai Scheuren 7. Mai Frau Welter (Aachen) 7. Mai Frau Ackermann 6. Mai Brandt (Berlin) 6. Mai Dr. Bucerius 6. Mai Diel 6. Mai Donhauser 6. Mai Dr. Löhr 6. Mai Morgenthaler 6. Mai Schrader 6. Mai Schuler 6. Mai Frau Dr. Steinbiß 6. Mai Wagner (Ludwigshafen) 6. Mai Cillien 5. Mai Dr. Hellwig 5. Mai Koenen (Lippstadt) 5. Mai Dr. Mocker 5. Mai Dr. Schmid (Frankfurt) 5. Mai Schwann 5. Mai Bender 4. Mai Bergmeyer 4. Mai Brockmann (Rinkerode) 4. Mai Engell 4. Mai Häussler 4. Mai Holla 4. Mai Huth 4. Mai Kemper (Trier) 4. Mai Mensing 4. Mai Dr. Mommer 4. Mai Dr. Oesterle 4. Mai Dr. Weber (Koblenz) 4. Mai Dr. Pohle (Düsseldorf) 4. Mai b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Frau Korspeter 28. Mai Onnen 28. Mai Eberhard 15. Mai Anlage 2 Umdruck 350 (Vgl. S. 4359 C ff.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes .über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksachen 1306, 213): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen: Solche Vereinbarungen sind an den Seefischmärkten in geeigneter Weise bekanntzugeben. 2. In § 6 Abs. 1 Nr. 1 wird der letzte Satz gestrichen. 3. In § 9 erhält Abs. 1 folgende Fassung: (1) Zur Steigerung der Erzeugung, der Güte und des Absatzes von Erzeugnissen der Fischwirtschaft erläßt der Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Qualitätsüberwachung, über die Be- und Verarbeitung, über die Art und Dauer der Lagerung und Beförderung von Fischwaren sowie über die Beschaffenheit und Ausstattung von Räumen, Behältnissen und Einrichtungen, in denen Fische aufbewahrt, befördert oder be- und verarbeitet werden. 4. In § 13 Abs. 1 ist folgende neue Nr. 5 anzufügen: 5. getroffene Vereinbarungen nach § 2 Abs. 2 nicht bekannt gibt. Bonn, den 4. Mai 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 353 (Vgl. S. 4360 C ff.) Änderungsantrag der Abgeordneten Struve, Kriedemann, Dannemann, Elsner, Müller (Wehdel) und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksachen 1306, 213): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „oder die Anlandungen in einzelnen Küstenbezirken oder Häfen" gestrichen und folgender neuer Satz 3 angefügt: Die obersten Landesbehörden können die Zahlstellen bestimmen und Anlandungen in einzelnen Küstenbezirken oder Häfen außer in Seefischmärkten von der Abgabepflicht ausnehmen, soweit es sich nicht um Anlandungen der Hochseefischerei handelt. 2. § 4 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: Der Bundesminister verwendet die Beiträge nach Anhören des Beirates (§ 5) ausschließlich zum Zwecke der Marktstützung, und zwar bis zu einem Betrage von 1,25 Millionen Deutsche Mark, auch soweit sich diese Marktstützung auf die Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bezieht. 3. § 5 Abs. 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 3. vier Vertretern der obersten Landesbehörden der übrigen Länder, die der Bundesrat bestimmt, 4. In § 6 Abs. 1 Nr. 1 wird der letzte Satz gestrichen. 5. In § 6 Abs. 1 Nr. 2 a werden die Worte „auf den Seefischmärkten" gestrichen. 6. In § 6 Abs. 3 werden nach den Worten „§ 4 Abs. 2 Satz 2" die Worte „und 3" eingefügt. 7. In § 8 Abs. 1 Nr. 5 werden hinter dem Wort „Krabbenfischerei" die Worte eingefügt: und deren Erhebungen über die Erstabnehmer. Bonn, den 4. Mai 1955 Struve Kriedemann Dannemann Elsner Müller (Wehdel) Schneider (Bremerhaven) Anlage 4 Umdruck 352 (Vgl. S. 4374 B, 4375 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Bannmeilengesetzes (Drucksachen 1310, 1049): Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 ist in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. 2. § 2 a wird gestrichen. 3. In § 3 wird Satz 2 gestrichen. 4. § 4 ist in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 4. Mai 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Namentliche Abstimmung über Art. 1, Art. 2, Art. 3 und Einleitung und Überschrift des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landpachtgesetzes (Drucksache 697) (Vgl. S. 4351 D, 4356 D) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . beurlaubt Fuchs Nein Dr. Adenauer Nein Funk Nein Albers Nein Dr. Furler beurlaubt Arndgen beurlaubt Gedat Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . Nein Bauer (Wasserburg) . . Nein Gengler . — Bauereisen Nein Gerns Nein Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen beurlaubt Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer beurlaubt Dr. Gleissner (München) Nein Fürst von Bismarck . . . — Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz beurlaubt (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Blöcker Nein Gontrum Nein Bock Nein Dr. Graf Nein von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Günther Brand (Remscheid) . . . Nein Gumrum Nein Frau Brauksiepe . . beurlaubt Häussler beurlaubt Dr. von Brentano . . . . Nein Hahn Nein Brese Nein Harnischfeger enthalten Frau Dr. Brökelschen . . Nein Heix Nein Dr. Brönner Nein Dr. Hellwig beurlaubt Brookmann (Kiel) . Nein Dr. Graf Henckel . beurlaubt Brück Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bucerius beurlaubt Heye Nein Dr. von Buchka . . . enthalten Hilbert Nein Dr. Bürkel Nein Höcherl Nein Burgemeister Nein Dr. Höck Nein Caspers enthalten Höfler Nein Cillien beurlaubt Holla beurlaubt Dr. Conring Nein Hoogen Nein Dr. Czaja beurlaubt Dr. Horlacher Nein Demmelmeier Nein Horn Nein Diedrichsen Nein Huth beurlaubt Frau Dietz Nein Illerhaus Nein Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger beurlaubt Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . beurlaubt Donhauser beurlaubt Frau Dr. Jochmus . . . Nein Dr. Dresbach beurlaubt Josten beurlaubt Eckstein Nein Kahn Nein Ehren Nein Kaiser — Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . . — Kemmer (Bamberg) . . beurlaubt Etzenbach . Nein Kemper (Trier) beurlaubt Even beurlaubt Kiesinger Nein Feldmann . Nein Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Finckh Nein Kirchhoff .. . Nein Dr. Franz Nein Klausner Nein Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein Friese Nein Dr. Kliesing beurlaubt Name Abstimmung Name Abstimmung Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler Nein Dr. Rinke beurlaubt Koops — Frau Rösch Nein Dr. Kopf Nein Rösing Nein Kortmann Nein Rümmele Nein Kramel Nein Ruf Nein Krammig Ja Sabaß Nein Kroll Nein Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Schäffer — Kühlthau Nein Scharnberg Nein Kuntscher Nein Scheppmann enthalten Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . Nein Lang (München) . . . . beurlaubt Schlick Nein Leibfried — Schmücker Nein Dr. Leiske Nein Schneider (Hamburg) . . Nein Lenz (Brühl) Nein Schrader beurlaubt Dr. Lenz (Godesberg) . . beurlaubt Dr. Schröder (Düsseldorf) — Lenze (Attendorn) . . . beurlaubt Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Nein Schüttler Nein Lermer — Schütz Nein Leukert Nein Schuler beurlaubt Dr. Leverkuehn Nein Schulze-Pellengahr . Nein Dr. Lindenberg. . Nein Schwarz Nein Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt — Dr. Löhr Nein Dr. Seffrin Nein Lotze Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. h. c. Lübke Lücke beurlaubt Dr. Serres Nein Lücker (München) . Nein Siebel Nein Lulay Nein Dr. Siemer Nein Maier (Mannheim) . . . Ja Solke — Majonica Nein Spies (Brücken. . Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth Nein Graf von Spreti Nein Maucher . .. Nein Stauch Nein Mayer (Birkenfeld) Nein Frau Dr. Steinbiß . beurlaubt Menke Nein Stiller Nein Mensing beurlaubt Storch — Nein Dr. Storm Meyer (Oppertshofen) . Nein Strauß Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Struve Nein Miller Nein Stücklen Nein Dr. Moerchel Nein Morgenthaler beurlaubt Teriete enthalten Muckermann Nein Unertl Nein Mühlenberg Nein Varelmann Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann . . . Nein Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Nein Naegel — Wacher (Hof) Nein Nellen Nein Wacker (Buchen) • • Nein Neuburger — Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer . . . Nein Frau Dr. Weber (Aachen) — Dr. Oesterle beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . beurlaubt Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth beurlaubt Dr. Welskop Nein Pelster beurlaubt Frau Welter (Aachen) . beurlaubt Dr. Pferdmenges . .. Nein Dr. Werber Nein Frau Pitz Nein Wiedeck Nein Platner.. . Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt Dr. Willeke Nein Frau Praetorius . . enthalten Winkelheide beurlaubt Frau Dr. Probst . .. Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder Nein Wolf (Stuttgart) . . enthalten Raestrup Nein Dr. Wuermeling. . . . — Rasner Nein Wullenhaupt enthalten Frau Dr. Rehling . . . Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . — Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . beurlaubt Dr. Baade Ja Frau Korspeter . beurlaubt Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . beurlaubt Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . . Ja Frau Bennemann • . • Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Bettgenhäuser Ja Marx Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Mellies . . Ja Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . beurlaubt Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . beurlaubt Dr. Deist Ja Mißmahl beurlaubt Dewald Ja Moll Ja Diekmann Ja Dr. Mommer beurlaubt Diel beurlaubt Müller (Erbendorf) . . . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) . . Ja Erler beurlaubt Frau Nadig Ja Eschmann beurlaubt Odenthal — Faller Ja Ohlig Ja Franke Ja 011enhauer Ja Frehsee Ja Op den Orth Ja Freidhof Ja Paul beurlaubt Frenzel Ja Peters — Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna . Ja Priebe Ja Dr. Greve beurlaubt Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) Ja Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs Ja Heide beurlaubt Reitz Ja Heiland beurlaubt Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger Ja Hellenbrock Ja Richter Ja Hermsdorf. Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker Ja Ruhnke Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Frau Schanzenbach . . Ja Hufnagel beurlaubt Scheuren beurlaubt Jacobi Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . beurlaubt Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . Ja Dr. Schöne Ja Kalbitzer beurlaubt Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert Ja Stahl Nein Stierle Ja Dr. Stammberger . . . Nein Sträter Ja Dr. Starke Nein Frau Strobel beurlaubt Dr. Wellhausen . . . . Nein Stümer Ja Wirths — Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz Ja Wagner (Deggenau) . Ja Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt GB/BHE Wehner Ja Wehr Ja Bender beurlaubt Welke Ja Weltner (Rinteln) Ja Dr. Czermak beurlaubt Dr. r. Wenzel . . Ja Dr. Eckhardt — Wienand Ja Elsner Nein Wittrock Ja Engell beurlaubt Ziegler Ja Feller beurlaubt Zühlke Ja Gräfin Finckenstein . . Nein Frau Finselberger . . . Nein Gemein . Nein Dr. Gille Nein Haasler Nein FDP Dr. Kather Nein Dr. Keller enthalten Dr. Atzenroth . — Dr. Klötzer Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . — Körner Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Kraft Nein Kunz (Schwalbach) . Dr. h. c. Blücher . . . . Dr. Bucher beurlaubt Kutschera Nein Dannemann Nein Dr. Mocker beurlaubt Dr. Dehler Nein Dr. Dr. Oberländer . . . — Dr.-Ing. Drechsel . . Nein Petersen Nein Eberhard beurlaubt Dr. Reichstein Nein Euler Nein Samwer Nein ,Fassbender — Seiboth Nein Frau Friese-Korn. . Nein Dr. Sornik Nein Frühwald Nein Srock Nein Gaul Nein Dr. Strosche Nein Dr. Hammer Nein Held Nein Hepp Nein Dr. Hoffmann Nein Frau Dr. Ilk Nein DP Dr. Jentzsch -- Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) . . . beurlaubt Lahr Nein Dr. Brühler Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Eickhoff Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Nein wenstein Ja Hellwege — Dr. Luchtenberg . . . . Nein Matthes Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . — Dr. von Merkatz . . . Nein von Manteuffel (Neuß) . beurlaubt Müller (Wehdel) . . Nein Margulies Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Mauk Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Mende Nein Dr. Schranz Nein Dr. Miessner Nein Dr.-Ing. Seebohm . — Neumayer — Walter Nein Onnen beurlaubt Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Dr. Preiß Nein Dr. Preusker — Rademacher — Dr. Schäfer Nein Scheel beurlaubt Fraktionslos Schloß Nein Dr. Schneider (Lollar) Nein Brockmann (Rinkerode) beurlaubt Schwann beurlaubt Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 374 Davon: Ja 132 Nein 233 Stimmenthaltung . 9 Zusammen wie oben . . 374 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Dr. Friedensburg . . . . beurlaubt Neubauer beurlaubt Neumann Dr. Krone beurlaubt Dr. Schellenberg . Ja Lemmer Nein Frau Schroeder (Berlin) . Ja Frau Dr. Maxsein Nein Schröter (Wilmersdorf) Ja Stingl beurlaubt Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns — FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt (Berlin). . beurlaubt Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 16 Davon : Ja 9 Nein 7 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 16

Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
b) Beratung der Ubersicht 11 über Anträge
von Ausschüssen des Deutschen Bundestages
betreffend Petitionen nach dem Stand vom
15. April 1955 (Drucksache 1338).
Der Herr Berichterstatter Dr. Stammberger ha t das Wort.

(Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt den Vorsitz.)


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    Rede von Dr. Wolfgang Stammberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, Ihnen im Namen des Petitionsausschusses entsprechend der Bestimmung des § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages über die bisherige Tätigkeit dieses Ausschusses zu berichten. Die Ihnen vorliegenden statistischen Übersichten schließen mit dem ersten Kalendervierteljahr dieses Jahres ab. Da inzwischen ein Monat vergangen ist, bitte ich Sie, zu berücksichtigen, daß augenblicklich die Endsumme der beim Bundestag in der zweiten Wahlperiode eingegangenen Petitionen 12 600 beträgt.
    Nach der bisherigen Übung hat der Petitionsausschuß in seinen vierteljährlichen Berichten auch allgemeine und grundsätzliche Fragen des Petitionsrechts erörtert. Eine solche Grundsatzfrage, mit der sich der Ausschuß nach der letzten Berichterstattung befaßt hat, ist das Informationsrecht des Petitionsausschusses gegenüber der Exekutive; denn beim Petitionsausschuß handelt es sich um einen sogenannten exekutiven Ausschuß, d. h. um einen Ausschuß, der sich primär und in der Regel mit Fragen der Kontrolle der Exekutive befaßt.
    Das Informationsrecht der Bundesregierung gegenüber den Ländern ist zwar in Art. 84 des Grundgesetzes neben der Entsendung eines Beauftragten, der Mängelrüge, dei Anrufung des Bundesverfassungsgerichts und der Erteilung von Weisungen nicht ausdrücklich aufgeführt. In Art. 85 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes ist aber ausdrücklich ein Recht auf Berichterstattung eingeräumt. In der Literatur wird dabei überwiegend die Auffassung vertreten, daß auch eine informatorische schriftliche Befragung und Berichterstattung auf Grund des Art. 84 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes für zulässig erachtet werden müsse. Im übrigen ergibt sich aber das Informationsrecht des Parlaments gegenüber der Exekutive schlechthin aus Art. 43 Abs. 1 des Grundgesetzes; es ergibt sich auch aus der Überlegung, daß zu einer Kontrolle eine Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse unentbehrlich ist. Zum Informationsrecht gehört schließlich selbstverständlich auch ein Diskussionsrecht, um etwa zu erörtern, warum man eine Information im Einzelfall für wichtig hält.
    Die Bitten des Petitionsausschusses um Unterrichtung über das Ergebnis von Nachprüfungen von Einzeleingaben bezwecken neben der praktischen Hilfe für den einzelnen Staatsbürger als Petenten, vor allem die Auswirkungen der der-


    (Dr. Stammberger)

    zeitigen Gesetze auf die Praxis kennenzulernen. Daß das Parlament einer derartigen Unterrichtung durch die Bundesregierung und durch die Länder bedarf, um die Erfahrungen der Praxis bei der Entscheidung über die künftige Gestaltung des Bundesrechts berücksichtigen zu können, kann nicht bestritten werden. Von Bund und Ländern wird und muß dem Petitionsausschuß zugestanden werden, daß sie aus den genannten Gründen Auskunft darüber erteilen, wie Einzelfälle erledigt worden sind.
    Bei der Frage der Überweisung von Eingaben zur Behandlung in eigener Zuständigkeit an die zuständigen Stellen der Länder ist davon auszugehen, daß dann eine Überweisung erfolgt, wenn sich die Ausführungen des Petenten auf den Vollzug von Bundesgesetzen in landeseigener Verwaltung beziehen. Handelt es sich allerdings bei solchen Petitionen um Dinge, die Veranlassung zur Inanspruchnahme des Informationsrechts des Petitionsausschusses nach näherer Maßgabe der von mir gemachten Ausführungen geben, so werden sie zur Stellungnahme an die Bundesregierung geleitet.
    Zur Klarstellung möchte ich folgendes Beispiel anführen. Ein Petent hatte sich wegen einer Entschädigung für einen nach dem Reichsleistungsgesetz erhaltenen und bezahlten Personenkraftwagen, der im Jahre 1952 mit einer Abnutzungssumme von 1100 DM an den Eigentümer zurückgegeben werden mußte, an den Petitionsausschuß gewandt. Der Petent machte mit dieser Eingabe geltend, daß seinem Vater im Zusammenhang mit der Zuweisung eines Personenkraftwagens durch die Straßenverkehrsdirektion in Fürth ein Schaden entstanden sei. Die Petition hätte nur dann an das Land Bayern abgegeben werden müssen, wenn sie im Hinblick auf die darin gemachten Ausführungen allein dahin zu verstehen gewesen wäre, daß der Petent sich nur gegen den Schaden wenden wollte, der seinem Vater auf Grund der Anwendung des bayerischen Landesgesetzes über die Bereinigung von Kraftfahrzeugzuweisungen vom 28. Januar 1950 entstanden sei. Die Petition hätte jedoch über die Bundesregierung an das bayerische Staatsministerium des Innern zur Stellungnahme geleitet werden müssen, wenn in der Eingabe eine unrichtige Anwendung des Reichsleistungsgesetzes durch die zuständige bayerische Verkehrsbehörde anläßlich der Zuweisung des in Rede stehenden Personenkraftwagens im Jahre 1946 gerügt werden sollte. Das bayerische Staatsministerium des Innern wäre alsdann verpflichtet gewesen, zu berichten und den Ausschuß über die Bundesregierung zu informieren. Es hätte sich gegenüber der Bundesregierung nicht darauf berufen können, daß das Land Bayern ein Bundesgesetz als eigene Angelegenheit oder ein Landesgesetz ausführe.
    Mit einer besonders wichtigen Frage befaßte sich der Ausschuß in Zusammenhang mit der Petition eines Unfallbeschädigten. Er hatte sich nach Erhalt eines ablehnenden Rentenbescheides nicht mit dem vorgeschriebenen Rechtsmittel an das Oberversicherungsamt, sondern mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt. Obgleich diese Petition noch innerhalb der gesetzlichen Rechtsmittelfrist beim Bundestag einging, verneinte das Landessozialgericht, daß dadurch das zulässige Rechtsmittel in Lauf gesetzt wurde, da der Petitionsausschuß keine Behörde im Sinne des § 129 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung und des
    § 91 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes sei. Nach der Ansicht des Ausschusses stellt aber das Petitionsbüro eine Behörde im Sinne dieser eben zitierten Vorschriften dar. Das Büro ist als Bestandteil eines Ongans der Legislative eine Einrichtung, 'die mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut ist. In ihm sind Beamte mit dein Rechten und Pflichten von Bundesbeamten beschäftigt. Es vermittelt den amtlichen Verkehr zwischen dem Bundestag, Behörden und Privatpersonen. Diese Feststellung ist deshalb von Bedeutung, weil dadurch Eingaben, die inhaltlich als Rechtsmittelschrift gewertet werden können und innerhalb der gesetzlichen Rechtsmittelfrist an den Bundestag gerichtet werden, ein Rechtsmittel in Lauf setzen.
    Die gleiche Frage wurde auch vom Reichsversicherungsamt in einem Urteil vorn 27. März 1929 so entschieden. Dort wurde festgestellt, daß Eingaben an den Präsidenten des Reichstags, die innerhalb der Rechtsmittelfrist dort eingingen, als rechtzeitig eingelegte Beschwerde anzusehen seien. Nach einem Schreiben des Herrn Bundesministers für Arbeit vom 5. November 1952 bestehen keine Bedenken, diesen Grundsatz auch auf eine Eingabe an den Petitionsausschuß bzw. das Petitionsbüro des Deutschen Bundestages anzuwenden. In einem Beschluß des Petitionsausschusses in der Sitzung vom 3. Dezember 1952 wurde die gleiche Auffassung vertreten. Es wäre erfreulich, wenn das Bundessozialgericht, das sich auf Grund der vom Antragsteller eingelegten Revision nunmehr mit dieser Frage zu befassen hat, in gleichem Sinne entscheiden würde.
    Der Ausschuß hat sich außerdem mit der Frage befaßt, ob ihm bei 'besonders qualifizierten Petitionen das Recht eingeräumt werden sollte, den Petenten persönlich zu hören. In diesem Zusammenhang darf einmal auf die Entwicklung des Petitionsrechts in Amerika hingewiesen werden. Die amerikanische Demokratie hat nämlich das Petitionsrecht in sehr fruchtbarer Weise zu den „public hearings" weiterentwickelt. Diese in Deutschland unbekannte Einrichtung, die man am besten als „Bürgerbefragung in öffentlichen Ausschußsitzungen" bezeichnet, ist ein ausgezeichnetes Mittel, um zwischen Wählern und Gewählten eine ständige Verbindung zu gewährleisten. Sie ermöglicht dem einzelnen, an einer Ausschußsitzung teilzunehmen und dort sein Anliegen selber vorzutragen. Will der Interessierte in einer bestimmten Sitzung gehört werden, dann schreibt er an den Ausschuß und teilt mit, was er vorzutragen beabsichtigt. Der Ausschuß entscheidet dann, ob er den Betreffenden anhören will oder nicht. Diese „public hearings" vor dem Kongreß oder den Ausschüssen seines Hauses geschehen meistens auf Initiative der Ausschüsse selbst, die geeignete Persönlichkeiten zur Teilnahme an ihren Sitzungen einladen. Während in Deutschland nur idle Plenarsitzung öffentlich ist, die Ausschüsse aber nicht öffentlich tagen — mit Ausnahme der in § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorgesehenen öffentlichen Informationssitzung, die der nichtöffentlichen Sitzung vorausgehen kann —, tagen in Amerika also auch die Ausschüsse der Volksvertretung sehr häufig in aller Öffentlichkeit. Die Vorteile dieser Einrichtungen für den einzelnen und für das Parlament sind offenkundig. Der einzelne bekommt durch die Teilnahme an den Ausschußsitzungen einen Einblick in die tatsächliche Parlamentsarbeit und durch die Beobachtung dieser Arbeit größeres Verständnis für die Tätigkeit der Volksvertretung. Allen interessierten und be-


    (Dr. Stammberger)

    fähigten Einzelpersonen und Gruppen würde man dadurch den Anreiz geben, ihre Erkenntnisse und Erfahrungen in den Ausschüssen vorzutragen.
    Gegen die Einrichtung öffentlicher Ausschußsitzungen bringt man bei uns immer wieder vor, daß die sach- und termingemäße Arbeit der Ausschüsse darunter leiden würde. Schließlich sieht man in der Zulassung der Öffentlichkeit ein unüberwindbares technisches Problem durch die Raumfrage usw. Diese möglichen Nachteile und technischen Schwierigkeiten sind durchaus zu beheben. Das beste Beispiel liefert die amerikanische Demokratie, wo die Einrichtung der public hearings" das Petitionsrecht zu einem verantwortungsvollen Mitwirkungsrecht, zu einem staatsbürgerlichen Mitbestimmungsrecht gestaltet hat. Diese Aufgabe sollte das Petitionsrecht auch bei uns erfüllen. Die Geschäftsordnung des Bundestages sollte daher für die Sitzungen des Petitionsausschusses die Öffentlichkeit zulassen. Dem Ausschuß sollte sie die Möglichkeit einräumen, den Petenten selber zu hören.
    In wie starkem Maße der Staatsbürger von dem Petionsrecht Gebrauch macht, ergibt sich aus den Ihnen vorliegenden Übersichten. Aus der statistischen Übersicht über die den Ausschüssen des Deutschen Bundestages zugewiesenen und erledigten Petitionen bitte ich Sie zu entnehmen, daß in den anderthalb Jahren der 2. Wahlperiode 12 000 Petitionen eingegangen sind. Das ist eine wesentlich höhere Zahl als in der gleichen Zeit der 1. Wahlperiode. Von diesen 12 000 Eingaben konnten bisher 92 % erledigt werden. Der Petitionsausschuß war in der genannten Zeit mit 40,47 % aller Eingaben beteiligt, während die übrigen 36 Fachausschüsse lediglich mit 6,04 %, die Bundesregierung und andere Behörden mit 33,02 %, die Landtage mit 18,80 % beteiligt waren. Von den Fachausschüssen waren in der Hauptsache der Ausschuß für Sozialpolitik, der Ausschuß für Besatzungsfolgen und der Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen beteiligt. Zusammen mit den 27 200 Eingaben der 1. Wahlperiode ist die Gesamtzahl der beim Deutschen Bundestag eingegangenen Petitionen nunmehr 39 200.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Auf welchen Gebieten das Petitionsrecht besonders in Anspruch genommen wurde und auf welchen Sachgebieten besondere Unzufriedenheit in der Bevölkerung herrscht, zeigt die Ihnen vorliegende Struktur. Hier sind die in der 2. Wahlperiode eingegangenen Petitionen nach ihrem wesentlichen Inhalt festgehalten. In dieser Aufstellung kommt die öffentliche Meinung besonders deutlich zum Ausdruck, sie muß hier als ein soziologisches Faktum gewürdigt werden. An erster Stelle stehen die Ansprüche aus den Sozial-, Privat- und sonstigen Versicherungen. Dann folgen die Ansprüche aus dem Lastenausgleich, an dritter Stelle die des Bau- und Wohnungswesens, dann die der Kriegsopferversorgung und des öffentlichen Dienstes. Den wesentlichen Inhalt ,der übrigen Petitionen bitte ich Sie aus der Struktur entnehmen zu wollen. Darüber hinaus hat der Ausschuß die im letzten Halbjahr, seit Oktober 1954, eingegangenen 3500 Petitionen dahin überprüft, aus welchen Ländern sie jeweils zugegangen sind, und festgestellt, daß 1052 aus dem Land Nordrhein-Westfalen stammen. Dann folgt das Land Niedersachsen mit 531, Bayern mit 457, Baden-Württemberg mit 406. Es folgen schließlich in der Reihenfolge: Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Hessen, Berlin, Bremen, das Ausland und die sowjetisch besetzte Zone.
    Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen noch einige Ausführungen darüber mache, was bei der Durchsicht der Vielzahl von Petitionen besonders auffiel. In der letzten Zeit haben sich leider die Eingaben gehäuft, in denen sich Petenten dagegen wenden, daß sie auf ihre Eingaben an oberste Bundesbehörden keinerlei Antwort erhalten.

    (Hört! Hört! 'bei der SPD.)

    In einem Fall wurde festgestellt, daß der betreffende Sachbearbeiter seit längerer Zeit erkrankt war. Die Ausschußmitglieder waren der Auffassung, daß in solchen Fällen eigentlich sichergestellt sein müßte, daß ein Vertreter unverzüglich 'die Bearbeitung vornimmt.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Außerdem hat der Ausschuß in mehreren Fällen die Beobachtung gemacht, daß Entscheidungen über Rentenbezüge von alten Leuten so schleppend vorgenommen wurden, daß letzten Endes eine Entscheidung nicht mehr getroffen werden konnte, weil der Betreffende bereits verstorben war.

    (Rufe von der SPD: Unerhört!)

    In einem Fall war es so, daß eine 81jährige Petentin nach der Kapitulation um eine Elternrente von 15 DM kämpfte. Der Petentin war 20 Jahre lang diese Rente für ihren im ersten Weltkrieg gefallenen Sohn gezahlt worden. Als sie 1948 wieder einen Antrag auf Elternrente stellte, wurde dieser 1951, nach rund drei Jahren, abgelehnt. Es wurde zwar die Bedürftigkeit, aber nicht die Ernährereigenschaft des Sohnes anerkannt. Im Rechtsmittelverfahren kam es endlich im September 1954, also sechs Jahre nach ihrer Antragstellung, zu einer Entscheidung des zuständigen Sozialgerichts. Das Sozialgericht hat zwar eindeutig festgestellt, daß die Petentin einen Anspruch auf Elternrente hat und daß das Versicherungsamt bei Bedürftigkeit der Petentin nicht erneut in die Prüfung der Ernährereigenschaft des Sohnes eintreten durfte. Es hat im übrigen die von dem Versicherungsamt geltend gemachten Einwendungen sehr klar und unmißverständlich abgelehnt. Aber 20 Tage nach der Entscheidung starb die Petentin. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes hätte es überhaupt nicht zu einem Rechtsmittelverfahren kommen dürfen. Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, daß das Versicherungsamt versagt hat. Der Ausschuß hat seine Meinung dem Herrn Bundesminister für Arbeit gegenüber zum Ausdruck gebracht und verlangt, daß über Ansprüche von älteren Leuten beschleunigt entschieden wird.
    In einem anderen Fall handelte es sich um die Behandlung von aus dem Ausland übergetretenen Hilfsbedürftigen in der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. Der Petent hatte sich in der Zeit von 1945 bis 1947 als Diplomingenieur vergeblich in der Bundesrepublik um eine Anstellung beworben. Darauf schloß er einen Spezialistenvertrag ab und arbeitete von 1947 bis 1951 als deutscher Fachingenieur in Jugoslawien. 1951 verließ er Jugoslawien, da er dem dortigen System ablehnend gegenüberstand. Darauf wurde er in der Bundesrepublik als „aus dem Ausland übergetretener Hilfsbedürftiger" registriert, weil er im Bezirk des Präsidenten des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen ansässig wurde. In diesem Bezirk wurde aber noch ein Er-


    (Dr. Stammberger)

    laß des Reichsministers des Innern und des Reichsministers für Arbeit vom 23. Dezember 1939 beachtet. Danach hätten aus dem Ausland übergetretene Deutsche, obwohl sie vorher bei ihrem Aufenthalt in Deutschland Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet hatten, keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. Dieser Fall hatte bei den Bundesministern für Arbeit, des Innern und der Justiz einen regen Schriftwechsel hervorgerufen. Im Ergebnis wurden sich die Minister darüber einig, daß die Erlasse der NS- Minister als hinfällig angesehen werden müßten. Der Präsident des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen wurde durch Erlaß vom 18. Januar 1955 angewiesen, den Petenten beschleunigt klaglos zu stellen — wörtlich hieß es dann weiter: —, „und zwar ohne Rücksicht auf das laufende Sozialgerichtsverfahren, dessen Weiterführung nur unnötige Kosten verursachen würde." Der Ausschuß war über eine solche Einsicht des Bundesministeriums sehr erfreut.

    (Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Wir auch!) — Ich nehme das gern zur Kenntnis.

    Die Liste der Fälle, in denen durch das Eingreifen des Ausschusses eine positive Erledigung erreicht wurde, ließe sich beliebig fortsetzen. In vielen Fällen ist die Bundesregierung durch die Diskussion im Ausschuß zu einer anderen, für den Petenten günstigen Regelung veranlaßt worden. Vielfach haben diese Diskussionen, vor allen Dingen die Diskussionen mit den Regierungsvertretern, zu einem Niederschlag in Gesetzen oder Verordnungen, zur Abfassung von Rundschreiben und zu Erlassen ,an die Länder geführt. Die Resonanz, die das tatkräftige Eingreifen des Ausschusses in die Verwaltung gefunden hat, ist beachtlich. Gerade in der letzten Zeit häufen sich die Zuschriften, in denen das große Vertrauen zu der sachlichen und objektiven Arbeit des Ausschusses zum Ausdruck kommt. Ich möchte darauf verzichten, Ihnen hierzu einige Beispiele wörtlich zu zitieren. Jedenfalls bin ich der Ansicht, daß die Tätigkeit des Ausschusses in ständig steigendem Maße 'dazu beiträgt, eine unmittelbare Fühlungnahme mit unserem Volk und eine echte Verbindung zwischen Staatsbürger und Parlament zu schaffen.
    Zum Schluß erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung. Es ist bedauerlich, daß die Arbeit des Petitionsausschusses im Hause selbst nicht genügend gewürdigt wird. In meiner anderthalbjährigen Tätigkeit im Petitionsausschuß habe ich jedenfalls die Erfahrung gemacht, daß es für mich ein Gewinn ist, im Petitionsausschuß mitarbeiten zu können. In keinem anderen Ausschuß kann man die Auswirkungen der Parlamentsarbeit in der Praxis so gut verfolgen wie im Petitionsausschuß. Die Bereicherungen des persönlichen Wissens durch die fundierten und zum Teil ausgezeichneten Berichte, die durch die Fachreferenten der Bundesregierung im Ausschuß vorgelegt werden, sind für mich von unschätzbarem Wert gewesen. In weiten Kreisen des Volkes ist der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages zu einem feststehenden Begriff geworden, weil man weiß, daß die Eingaben sehr oft zu einem befriedigenden Erfolg geführt haben. In der breitesten Öffentlichkeit haben sich Erfolge, von denen Eingaben an den Petitionsausschuß begleitet waren, herumgesprochen. Im Bundestag und bei der Bundesregierung ist diese Meinung noch nicht genügend vertreten; denn sonst würde seiner Arbeit mehr Aufmerksamkeit geschenkt und seinen Anregungen in größerem Umfang entsprochen werden.
    Meine Damen und Herren, entsprechend der Drucksache 1338 beantrage ich, den Anträgen des Petitionsausschusses, die Sie in der Übersicht 11 aufgezeichnet finden, zuzustimmen.

    (Beifall im ganzen Hause.)